4294/2022
Einrichtung eines stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/OB-2 Vorlagen-Nummer 4294/2022 Freigabedatum 26.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung eines stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung für den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt: 1. die Einrichtung eines stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbetei- ligung. Es berät den Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden un- abhängig zu Grundsatzfragen der Beteiligungskultur in Köln sowie der Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung. 2. die in Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung, die die Besetzung und Regularien des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung festlegt. 3. die Übernahme von acht stadtgesellschaftlichen Mitgliedern und fünf stellvertretenden Mitgliedern des derzeitigen Beirats Öffentlichkeitsbeteiligung in das stadtgesellschaftli- che Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung für die laufende Ratsperiode. Die Mitglieder sind: Volker Becker, Brunni Beth, Marc Haine, Anna Klimaszewska- Golan, Hans Kummer, Volker Scherzberg, Ulrich Trapp und Viktoria Willmann. Die stellvertretenden Mitglieder sind: Eli Abeke, Thorsten Buff, Frank Feles, Fabian Pausch und Christof Wild. 4. die Auflösung des Beirats Öffentlichkeitsbeteiligung zum 01.03.2023 sowie die Strei- chung des Abschnitts 7 „Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung“ in den Leitlinien für Öffent- lichkeitsbeteiligung. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.02.2023 Rat 09.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zu Nr. 1 Ein Erfolgsfaktor für die bisherige Entwicklung der Beteiligungskultur in Köln ist der begleiten- de trialogische Austausch von Politik, Stadtgesellschaft und Verwaltung. Er wurde im Rahmen des Leitlinienprozesses zunächst in einem Konzeptionsgremium und später in einem Arbeits- gremium organisiert. Mit dem Start zum Aufbau einer Systematischen Öffentlichkeitsbeteili- gung im Jahr 2018 wechselte auch die Funktion des Gremiums und seiner Mitglieder zum Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung mit einer vorwiegend reflektierenden Funktion zur Gesamt- entwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit der Ende 2020 begonnenen Ratsperiode wurde der bisherige Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu einem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden (kurz: Ausschuss BAB) erweitert. Gemäß § 10 (2) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist der Ausschuss BAB in folgenden Angelegenheiten vorberatend zu beteiligen: 1. Grundsatzfragen der Beteiligungskultur in Köln, 2. Strategische Fragen der Förderung bürgerschaftlichen Engagements, 3. Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln. Mit dieser Weiterentwicklung sind die Hauptfunktionen und Themen des Beirats Öffentlich- keitsbeteiligung nun einem Ausschuss des Rates der Stadt Köln zugeordnet. Dazu hat der Ausschuss BAB am 31.01.2022 u.a. beschlossen, dass das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung den Ausschuss jeweils zum Jahresabschluss über die Gesamtdaten des abgelaufenen Jahres informiert (= Reflexion des Standes und der Weiterentwicklung der Systematischen Öffent- lichkeitsbeteiligung) und Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen einbringt (0210/2022). Damit in diesem Rahmen Akteur*innen der Stadtgesellschaft nicht nur punktuell, sondern sys- tematisch in die Reflexionen und Überlegungen des Ausschusses einbezogen werden und der Trialog so weiterhin sichergestellt wird, soll jeweils für die Dauer einer Ratsperiode ein Bera- tungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung (kurz: Beratungsgremium ÖB), bestehend aus Vertre- ter*innen mit stadtgesellschaftlicher Perspektive, für den Ausschuss BAB berufen werden. Es berät den Ausschuss unabhängig und wird verbindlich in die jährliche Reflexion des Standes und der Weiterentwicklung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zum Förder- programm „Förderung der politischen Partizipation“ einbezogen. Zudem kann es damit beauf- tragt werden, zu Fragestellungen, die die oben genannten Aufgaben des Ausschuss BAB aus der Zuständigkeitsordnung betreffen, Empfehlungen zu erarbeiten. Darüber hinaus kann das Beratungsgremium ÖB Stellungnahmen für den Ausschuss BAB abgeben. Damit leistet das Beratungsgremium ÖB einen Beitrag zur lernenden Umsetzung der Leitlinien und kann bei Bedarf deren Fortschreibung oder Verbesserung empfehlen. Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung fungiert als Geschäftsstelle für das Beratungsgremium ÖB. Um die bezirklichen Besonderheiten berücksichtigen zu können, empfiehlt es sich, in die 3 grundsätzliche Reflexion der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung und des Förderpro- grammes „Förderung der politischen Partizipation“ zusätzlich auch die Perspektiven und Ein- schätzungen der/des Bezirksbürgermeister*in oder einer/eines Vertreter*in der jeweiligen Be- zirke aufzunehmen. Zu Nr. 2 und Nr. 3 Für die laufende Ratsperiode werden die aktuellen acht stadtgesellschaftlichen Mitglieder des Beirates Öffentlichkeitsbeteiligung und fünf stellvertretende stadtgesellschaftliche Mitglieder in das Beratungsgremium ÖB übernommen. Drei stellvertretende stadtgesellschaftliche Mitglie- der haben sich gegen eine weitere Mitarbeit entschieden. In der ersten Sitzung des Bera- tungsgremiums ÖB werden die Mitglieder eine*n Vorsitzende*n sowie eine*n stellvertreten- de*n Vorsitzende*n wählen. Der*die Vorsitzende des Beratungsgremiums ÖB und des- sen*deren Stellvertretung können als Sachverständige für Themen der Öffentlichkeitsbeteili- gung vom Ausschuss BAB zu dessen Beratungen hinzugezogen werden. Themen der Öffent- lichkeitsbeteiligung sind insbesondere die Themen unter Tagesordnungspunkt 4 der Sitzun- gen des BAB. Für die nächste Ratsperiode wird die Besetzung des Beratungsgremiums ÖB auf Vorschlag der Verwaltung nach Vorberatung im Ausschuss BAB durch den Rat beschlos- sen. Näheres wird in der beigefügten Anlage 1 - Geschäftsordnung des stadtgesellschaftli- chen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt. Zum Ende dieser Ratsperiode werden die Erfahrungen durch das Beratungsgremium ÖB und im Ausschuss BAB ausgewertet und dem Rat für die Fortführung der stadtgesellschaftlichen Beratung des Ausschusses BAB zur Kenntnis gegeben. Zu Nr. 4 Mit der Weiterentwicklung des Ausschusses BAB und seiner Erweiterung um das Beratungs- gremium ÖB ist ein gesonderter Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mehr erforderlich. Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung beendet daher zum 01.03.2023 seine Arbeit. Entsprechend wird in den Leitlinien zur Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln der Abschnitt 7 „Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung“ gestrichen. Anlage 1: Geschäftsordnung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffent- lichkeitsbeteiligung
Anlage 1 Geschäftsordnung SG Beratungsgremium ÖB
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Geschäftsordnung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlich- keitsbeteiligung (kurz: Beratungsgremium ÖB) Version vom 23.01.2023 (Fassung gemäß Beschluss des Rates der Stadt Köln vom xx.xx.xxxx) 2 Präambel Nach einer 2015 gestarteten intensiven Entwicklungs- und Erprobungsphase hat der Rat 2020 (Vorlage 1056/2020) die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteili- gung als auf Dauer angelegtes Rahmenwerk für die Stadt Köln beschlossen, das schrittweise umgesetzt und dabei lernend weiterentwickel t wird. Dieser Prozess wurde von Beginn an durch ein trialogisches Gremium getragen, in welchem sich engagierte Bürger*innen, Verwaltungsmitarbeitende sowie Po- litiker*innen für die Beteiligungskultur in Köln einsetzen. Mit der Ende 2020 begonnenen Ratsperiode wurde der bisherige Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu einem Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden erweitert. Mit dieser Weiterentwicklung sind die Hauptfunktionen und Themen des trialogisch konstituierten Beirats Öffentlichkeitsbeteiligung nun in einem Ausschuss des Rates der Stadt Köln verbindlich positioniert. Um die Einbindung der stadtgesellschaftlichen Per- spektive in diesem Rahmen fortzuführen und damit den Trialog zwischen Politik, Stadtgesellschaft und Verwaltung weiterhin sicherzustellen, wurde zum xx.xx.xxxx gemäß Ratsbeschluss das stadtgesellschaftliche Beratungs- gremium Öffentlichkeitsbeteiligung gebildet und der bisherige Beirat Öffent- lichkeitsbeteiligung im Gegenzug aufgelöst. Die vorliegende Geschäftsordnung regelt die unterstützende Arbeit des Be- ratungsgremiums für den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden. 3 § 1 Aufgaben und Funktionen des Beratungsgremiums ÖB (1) Das Beratungsgremium ÖB berät den Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden (kurz: Ausschuss BAB) unabhängig. Es wird vom Rat eingerichtet, um die stadtgesellschaftliche Perspektive in den Ausschuss BAB einzubringen. (2) Gegenstand der Beratung können Themen und Angelegenheiten sein, zu denen der Ausschuss BAB gemäß § 10 (2), Ziffer 1 und 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vorberatend zu beteiligen ist: Grundsatzfragen der Beteiligungskultur in Köln Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt sowie insbesondere die jährliche Reflexion zum Stand und zur Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Köln, z. B.: der jährliche Bericht des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung für den Aus- schuss BAB zu Stand und Ausblick der Systematischen Öffentlichkeitsbeteili- gung der jährliche Bericht des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung zum Förderpro- gramm „Förderung der politischen Partizipation“ die zum Abschluss einer Ratsperiode geplante Reflexion der Zusammenar- beit zwischen Beratungsgremium ÖB und Ausschuss BAB und daraus resul- tierende Empfehlungen zur Weiterentwicklung sowie zur Zusammensetzung des Beratungsgremiums ÖB in der folgenden Ratsperiode der jährliche Rechenschaftsbericht des Beratungsgremiums ÖB zur Einbezie- hung unterschiedlicher Perspektiven in seine Arbeit (3) Der Ausschuss BAB kann die beiden Vertretungen des Beratungsgremiums ÖB (siehe § 2 Abs. 2 der GeschO) überdies in die Beratung zu Vorlagen und Einzelfra- gen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln einbeziehen. (4) Darüber hinaus kann das Beratungsgremium ÖB Stellungnahmen für den Ausschuss BAB fertigen. (5) Die Mitarbeit im Beratungsgremium ÖB ist ein Ehrenamt. 4 § 2 Zusammensetzung und Amtszeit des Beratungsgremiums ÖB (1) Das Beratungsgremium ÖB besteht aus acht Mitgliedern und acht stellvertretenden Mitgliedern. Sie werden vom Rat jeweils für die Dauer der Ratsperiode benannt. Für die laufende Ratsperiode (bis 2024) werden hiervon abweichend fünf stellvertre- tende Mitglieder vom Rat benannt. (2) In der ersten Sitzung des Beratungsgremiums ÖB wählen die Mitglieder ein*en Vor- sitzende*n sowie dessen*deren Stellvertretung für die Dauer der aktuellen Ratsperi- ode. Der*die Vorsitzende des Beratungsgremiums ÖB und dessen*deren Stellvertre- tung können als Sachverständige für Themen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom Ausschuss BAB zu dessen Beratungen hinzugezogen werden. Themen der Öffent- lichkeitsbeteiligung sind insbesondere die Themen unter Tagesordnungspunkt 4 der Sitzungen des BAB. (3) Die Besetzung des Beratungsgremiums ÖB wird auf Vorschlag der Verwaltung nach Vorberatung im Ausschuss BAB durch den Rat beschlossen. Bei der Zusammenset- zung soll die demografische Vielfalt der Stadtgesellschaft berücksichtigt werden. § 3 Arbeitsweise und Organisation des Beratungsgremiums ÖB 3.1 Geschäftsstelle des Beratungsgremiums ÖB (1) Der städtische Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Ge- schäftsstelle des Beratungsgremiums ÖB. (2) Die Geschäftsstelle lädt zu den Sitzungen des Beratungsgremiums ÖB ein, bereitet gemeinsam mit dem stadtgesellschaftlichen Teil des kooperativen Büros für Öffent- lichkeitsbeteiligung die Sitzungen vor und ist für die Niederschrift verantwortlich. Sie erstellt insbesondere auch die Mitteilungsvorlagen, mit denen die Stellungnahmen und Empfehlungen des Beratungsgremiums ÖB in den politischen Beratungsprozess einfließen. (3) Die Sitzungen des Beratungsgremiums ÖB werden durch die Geschäftsstelle, dem stadtgesellschaftlichen Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung oder eine*n von der Geschäftsstelle beauftragten externen Dienstleister*in moderiert. 3.2 Sitzungsorganisation des Beratungsgremiums ÖB (1) Das Beratungsgremium tagt mindestens einmal pro Jahr zu den in § 1 (3) genannten jährlichen Anlässen. Der Sitzungstermin wird von der Geschäftsstelle (siehe 3.1) festgelegt. (2) Die Anzahl der weiteren Sitzungstermine des Beratungsgremiums ÖB orientiert sich an den Sitzungen des Ausschusses BAB und wird von der Geschäftsstelle (siehe 3.1) jeweils für das folgende Kalenderjahr so festgelegt, dass das Beratungsgremium vor den Sitzungen des Ausschusses BAB tagen kann. (3) Die Geschäftsstelle (siehe 3.1) stimmt mit der*dem Vorsitzenden des Beratungsgre- miums ÖB (siehe § 2 (2)) ab, ob es auf der Tagesordnung des Ausschusses BAB 5 Themen gibt, für die die Durchführung einer Sitzung des Beratungsgremiums ange- zeigt ist und/oder ob es Themen gibt, die das Beratungsgremium eigeninitiativ in sei- ner Sitzung behandeln möchte. Anderenfalls wird die Sitzung des Beratungsgremi- ums durch die*den Vorsitzenden abgesagt. (4) Für die Wahrnehmung der in § 1 (5) genannten Aufgabe kann das Beratungsgre- mium über die Geschäftsstelle gezielt Gäste für fachliche Impulse zu seinen entspre- chenden Sitzungen einladen. (5) Die Sitzungen des Beratungsgremiums ÖB sind öffentlich. Das Beratungsgremium ÖB kann Gästen Rederecht gewähren. (6) Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 3.3 Niederschrift der Sitzungen des Beratungsgremiums ÖB (1) Die Sitzungen des Beratungsgremiums ÖB werden von der Geschäftsstelle (siehe 3.1) protokolliert und von der*dem Vorsitzenden unterzeichnet. Der Entwurf der Nie- derschrift wird im Nachgang an die Sitzungen innerhalb von drei Arbeitstagen an die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder versendet. Sie enthält die Ergebnisse der Sitzung. (2) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder haben die Möglichkeit, die Nieder- schrift innerhalb von sechs Arbeitstagen nach Zusendung zu prüfen und Ergänzungs- oder Änderungswünsche an die Geschäftsstelle zurückzumelden. Diese werden der Niederschrift als Anlage beigefügt. Ergänzender Hinweis: Sofern Beschlüsse des Beratungsgremiums ÖB in die Folge- sitzung des Ausschusses BAB eingebracht werden, muss dies aufgrund der zeitli- chen Fristen gegebenenfalls ohne vorherige Abstimmung der Niederschrift erfolgen. Die fehlende Abstimmung wird in der Vorlage kenntlich gemacht. (3) Die finale Niederschrift wird den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern per E- Mail zugesandt und auf der Webseite der Stadt Köln zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. § 4 Änderung der Geschäftsordnung Über Änderungen der Geschäftsordnung entscheidet der Rat.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4294/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.01.2023
- Erstellt
- 16.12.2022 16:42