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V/0889/2020

Besetzung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien

Vorlagen 18.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 12.3

Anlage 2 - Gremien, bei denen Vertreter der Fraktionen und Gruppen Mitglied sind

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 - Entsendung in Gremien mit Beteiligung der Stadt Münster (grau)

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Gremien, bei denen Vertreter der Fraktionen und Gruppen Mitglied sind

3089 Zeichen

Anlage 2 
 1 
1. Konferenz Alter und Pflege 
 
 Vertretungen der Fraktionen: 
 
Mitglieder     Stellvertretung 
  
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
5.   5.  
 
 Nach § 8 Abs. 1 des Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) richten (…) die kreisfreien 
Städte örtliche Konferenzen zur Umsetzung der im Gesetz und in den §§ 8 und 9 SGB XI be-
schriebenen Aufgaben ein.  
 
 Mitglieder sind nach § 3 Abs. 1 der Grundsätze für die Arbeit der Kommunalen Konferenz 
Alter und Pflege der Stadt Münster u. a. die Vertretungen der Fraktionen im Rat. 
 
 Nach § 4 Abs. 1 ist der/die Vorsitzende/r der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege der/die 
Sozialdezernent/in der Stadt Münster. 
 
 
 
2. Beirat der Verbraucherberatungsstelle 
 
 Vertretungen der Fraktionen: 
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
  
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
5.   5.  
  
 von der Verwaltung  
 
Dagmar Arnkens-Homann  Frank Treutler 
 
Nach Ziffer 2 der Vereinbarung über einen Beirat der Verbraucherberatungsstelle Münster 
sind im Beirat sämtliche im Rat vertretene n Fraktionen durch je ein Ratsmitglied, eine Ver-
tretung der Verwaltung sowie die Leiterin der Verbraucherberatungsstelle vertreten.

Anlage 2 
 2 
3. Beirat Rieselfelder 
 
 Vertretungen der Fraktionen: 
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
  
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
5.   5.  
 
Die Mitglieder des Beirats und deren Vertretung werden nach § 2 Abs. 1 der Geschäftsord-
nung auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 12.12.2007 von den dort genannten Gremien 
/ Institutionen bestimmt:  
 
- je ein Mitglied aus den im Rat vertretenen Fraktionen sowie je eine Vertretung 
 
 
 
4. Beirat für Klimaschutz 
 
 Vertretung (jeweils eine Vertretung) der im Rat vertretenen Fraktionen oder Gruppen als Gäs-
te: 
 
Mitglieder     Stellvertretung 
  
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
5.   5.  
6.   6.  
7.   7.  
 
Mit Ratsbeschluss vom 21.09.2011 (V/0358/2011) wurde die Berufung von stimmberechtig-
ten Mitgliedern aus Institutionen oder Gruppen des Beirats durch den Rat der Stadt Münster, 
auf Vorschlag der Verwaltung, geregelt.

Anlage 2 
 3 
 
5. Kommunale Gesundheitskonferenz 
 
Folgende Mitglieder des Ausschusses für Soziales,  Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung werden in die kommunale Gesundheitskonferenz berufen: 
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
5.   5.  
6.   6.  
7.   7.  
 
 
 Nach § 24 Abs. 1 S. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst gehören Mit-
glieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der kommunalen Gesund-
heitskonferenz an. Gemäß Ratsbeschluss vom 13.09.2000 gibt es je eine Vertretung der im 
für Gesundheit zuständigen Ausschuss vertretenen Parteien (ausgehend davon, dass alle 
Fraktionen und Ratsgruppen im für Gesundheit zuständigen Ausschuss vertreten sind). Vor-
sitzende/r der Gesundheitskonferenz ist der/die Gesundheitsdezernent/in oder in Vertretung 
die Leitung des Gesundheitsamtes (V/0308/2000). 
 
 Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.

Anlage A

1895 Zeichen

Anlage A zur V/0889/2020 
Kurzüberblick 
Die Neuwahl der Mitglieder für die Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und  
sonstigen Gremien des Rates wird aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode der Ratsmitglieder, im  
Zuge der Kommunalwahl, erforderlich. Die Umbesetzungen in den  
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien des Rates  
werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und werden  
vom Rat entweder beschlossen oder benannt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Gesellschafterversammlungen,  
Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt 
werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen respektive Neuwahl 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der  
Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss  
der Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremi-
en/Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
In den einzelnen Umbesetzungen findet das Thema der Gleichstellung in Gremien Berücksichti-
gung. Es besteht daher eine Relevanz für das Querschnittsthema „Gleichstellung“.

Anlage 1 - Entsendung in Gremien mit Beteiligung der Stadt Münster (grau)

47857 Zeichen

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 1 
1. Wohn- + Stadtbau GmbH 
 
 Aufsichtsrat 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
  
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
5.   5.  
6.   6.  
7.   7.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
8.   8.  
9.   9.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 
 
10.   10.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: 
 
11.   11.  
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
 
12. Stadtrat Matthias Peck  12. Stadtbaurat Robin Denstorff 
 
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus 12 von der Gesell-
schafterversammlung gewählten stimmberechtigten Mitgliedern , darunter dem Oberbürger-
meister oder einem/r von ihm vorgeschlagene/n Beamten/in oder Angestellte/n der Stadt 
Münster (…).  
 
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt. 
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl. 
V/0598/2017). 
 
Hinweis zur Beteiligung: 
 
Es besteht eine unmittelbare Beteiligung der Stadt Münster (100%).

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 2 
2. Westfälische Bauindustrie GmbH 
 
 a) Aufsichtsrat: 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
  Mitglieder     Stellvertretung 
  
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
5.   5.  
6.   6.  
7.   7.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
8.   8.  
9.   9.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 
 
10.   10.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: 
 
11.   11.  
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
 
12. Stadtbaurat Robin Denstorff  12. Stadtkämmerin Christine Zeller 
 
 Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Abs.1 Nr.1 des Gesellschaftsvertrages aus 12 von der Ge-
sellschafterversammlung nach Weisung des Rates der Stadt Münster gewählten stimmberech-
tigten Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene /r Be-
amter/in oder Angestellte/r der Stadt Münster. 
 
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt. 
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl. 
V/0598/2017).

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 3 
 b) Gesellschafterversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglied Stellvertretung 
 
Frank Möller  Axel Remmeke 
 
 Hinweis zur Beteiligung: 
  
Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster (99%) sowie eine unmittel-
bare Beteiligung der Stadt Münster.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 4 
3. Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
 
 a) Aufsichtsrat 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
  
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
5.   5.  
6.   6.  
7.   7.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
8.   8.  
9.   9.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 
 
10.   10.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: 
 
11.   11.  
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
 
12. Stadtbaurat Robin Denstorff  12. Stadtkämmerin Christine Zeller 
 
 Nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags besteht der Aufsichtsrat aus 16 Mitgliedern. Davon 
werden nach § 7 Abs. 2 S. 3 des Gesellschaftsvertrags  12 stimmberechtigte Mitglieder von 
der Stadt Münster entsandt, darunter der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschla-
gene/r Beamter/in oder Angestellte/r der Stadt Münster. 
 
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt. 
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl. 
V/0598/2017).

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 5 
 b) Gesellschafterversammlung: 
- Vertretung der Stadt Münster - 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
Frank Möller  Axel Remmeke 
 
 Hinweis zur Beteiligung: 
  
Es besteht eine unmittelbare Beteiligung der Stadt Münster (92,09 %)

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 6 
4. Stadtwerke Münster GmbH 
 
 a) Aufsichtsrat 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglieder       
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   
2.   
3.   
4.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
5.   
6.   
7.   
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
8.   
9.   
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 
 
10.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: 
 
11.   
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
 
12. Stadtbaurat Robin Denstorff 
 
 Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 6 Abs.1 S.1 des Gesellschaftsvertrages aus 18 Mitgliedern; 
12 Mitglieder werden gem. § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages  von der Gesellschaft erin 
entsandt, dazu zählt der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in 
oder Angestellte/r der Stadt Münster. 
 
 Die übrigen 6 Mitglieder (= Arbeitnehmervertreter) werden nach § 76 Abs. 1 des Betriebsver-
fassungsgesetzes von der Belegschaft der Stadtwerke Münster GmbH gewählt. 
Darüber hinaus handelt es sich um einen obligatorischen Aufsichtsrat, bei dem eine 
Stellvertretung nach dem Gesellschaftsvertrag und dem Aktiengesetz nicht vorgesehen ist.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 7 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH gilt der Grundsatz „Bundesrecht bricht 
Landesrecht“, sodass die Gültigkeit der Regelung aus § 52 Abs. 2 GmbHG bestand hat. Liegt 
gem. § 52 Abs. 2 S. 3 GmbHG  der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unt er 30 
Prozent, so dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. 
 
 b) Gesellschafterversammlung: 
- Vertretung der Stadt Münster - 
 
Mitglied 
 
Oberbürgermeister Markus Lewe 
 
Hinweis zur Beteiligung:  
 
 Es besteht eine unmittelbare Beteiligung der Stadt Münster (100%).

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 8 
5. Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
 
 a) Aufsichtsrat 
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
 
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
5.   5.  
6.   6.  
7.   7.  
8.   8.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
9.   9.  
10.   10.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 
 
11.   11.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: 
 
12.   12.  
 
 auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt oder der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP (ggf. Losentscheid): 
 
13.   13.  
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
 
14. Stadtdirektor Thomas Paal  14. Stadtrat Matthias Peck 
 
 Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 17 Ziff. 17.1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages aus 16 Mitglie-
dern, von denen die Stadt Münster nach Ziff. 17.2 als Gesellschafterin das Entsendungsrecht 
für 14 Mitglieder hat.  
 
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 9 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl. 
V/0598/2017). 
 
 b) Gesellschafterversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglied Stellvertretung 
 
Frank Möller  Axel Remmeke 
 
 Gemäß § 23 Ziff. 23.7 des Gesellschaftsvertrages bestellt der Rat der Stadt Münster eine Ver-
tretung in die Gesellschaftsversammlung. 
 
Hinweis zur Beteiligung:  
 
 Es besteht eine unmittelbare Beteiligung der Stadt Münster (85%).

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 10 
6. Technologieförderung Münster GmbH 
 
a) Aufsichtsrat 
 
 Folgende Personen werden als Vertretung für die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster an 
der Technologieförderung GmbH, über die Wirtschaftsförderung Münster (94%),  in den Auf-
sichtsrat gewählt:  
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
 
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
2.   2.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
3.   3.  
4.   4.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
5.   5.  
 
auf Vorschlag der FDP-Fraktion oder der Fraktion DIE LINKE. (ggf. Losentscheid): 
 
6.   6.  
 
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
 
7. Stadtdirektor Thomas Paal  7. Stadtrat Matthias Peck 
 
 Der Aufsichtsrat besteht nach § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags aus 9 Mitgliedern; davon 
entsendet die Wirtschaftsförderung Münster GmbH 7 Mitglieder.  
 Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt 
 
 Die Vertretung der Stadt Münster (siehe Ziffer 5 b dieser Anlage) hat darauf hinzuwirken, dass 
eine entsprechende Entsendung in den Aufsichtsrat der Technologieförderung Münster GmbH 
vorgenommen wird. 
 
 Die Entsendung in den Aufsichtsrat der Technologieförderung Münster GmbH erfolgt nach § 10 
lit. m des Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafterversammlung der Technologieförde-
rung Münster GmbH. 
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl. 
V/0598/2017).

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 11 
b) Gesellschafterversammlung 
 
Folgende Person wird als Vertretung für die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster an der 
Technologieförderung Münster GmbH, über die Wirtschaftsförderung Münster (94%), in die Ge-
sellschafterversammlung gewählt: 
  
 Mitglied     Stellvertretung 
 
Frank Möller  Axel Remmeke 
 
  Über die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster nimmt der Rat der Stadt Münster für die un-
mittelbare Beteiligung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH die Entsendung in die Gesell-
schaftsversammlung der Technologieförderung Münster GmbH vor.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 12 
7. CeNTech Münster GmbH 
 
 a) Aufsichtsrat 
 
 Folgende Personen werden als Vertretung der Technologieförderung Münster GmbH für die 
Wirtschaftsförderung  Münster GmbH in den Aufsichtsrat der CeNTech GmbH gewählt: gewählt: 
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
2.   2.  
 
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
 
3. Stadtdirektor Thomas Paal  3. Stadtrat Matthias Peck 
 
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus 5 Mitgliedern; davon 
werden drei Mitglieder nebst persönlicher Stellvertretung durch die Technologieförderung 
Münster GmbH entsandt.  
 
Der von der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH in die Ge-
sellschafterversammlung der Technologieförderung Münster GmbH entsandte Vertreter der 
Stadt Münster hat darauf hinzuwirken, dass ein Gesellschafterbeschluss bei der Technologie-
förderung gefasst wird, dass eine entsprechende Entsendung in den Aufsichtsrat der CeNTech 
Münster GmbH vorgenommen wird. 
Die Entsendung in den Aufsichtsrat der CeNTech Münster GmbH erfolgt nach § 11 lit. n des 
Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafterversammlung der CeNTech Münster GmbH. 
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl. 
V/0598/2017). 
 
b) Gesellschafterversammlung 
  
 Folgende Personen werden als Vertretung der Technologi eförderung Münster GmbH für die 
Wirtschaftsförderung  Münster GmbH in den Aufsichtsrat der CeNTech GmbH gewählt: 
 
 Mitglied     Stellvertretung 
 
Frank Möller  Axel Remmeke 
 
Über die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster nimmt der Rat der Stadt Münster für die  
unmittelbare Beteiligung der Technologieförderung Münster GmbH die Entsendung in die  
Gesellschaftsversammlung der CeNTech Münster GmbH vor. 
 
Die Vertretung der Stadt Münster (siehe Ziffer 6 b) dieser Anlage) hat darauf hinzuwirken, dass  
eine entsprechende Entsendung in die Gesellschafterversammlung der CeNTech GmbH  
vorgenommen wird.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 13 
8. Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH (NBZ) 
 
 Gesellschafterversammlung 
 
Folgende Person wird als Vertretung für die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster an der 
Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH (NBZ), über die Wirtschaftsförderung Münster (100%), in die 
Gesellschafterversammlung gewählt: 
 
 Mitglied     Stellvertretung 
 
Frank Möller  Axel Remmeke 
 
  Nach § 8 Ziff. 8.4 des Gesellschaftsvertrages ist die Stadt Münster als mittelbare Gesellschafte-
rin berechtigt, eine vom Rat der Stadt Münster bestellte Vertretung in die Gesellschafterver-
sammlung zu entsenden, die in der Gesellschafterversammlung die Interessen der Stadt Müns-
ter zu verfolgen hat. 
 
  Über die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster nimmt der Rat der Stadt Münster für die un-
mittelbare Beteiligung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH die Entsendung in die Gesell-
schaftsversammlung der Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH vor. 
 
 Die Vertretung der Stadt Münster (siehe Ziffer 5 b dieser Anlage) hat darauf hinzuwirken, dass 
eine entsprechende Entsendung in die Gesellschafterversammlung der Nano -Bioanalytik-
Zentrum GmbH vorgenommen wird.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 14 
9. KonvOY GmbH 
 
 a) Aufsichtsrat 
- Vertretung der Stadt Münster – 
  
 Mitglieder     Stellvertretung 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
5.   5.  
6.   6.  
7.   7.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
8.   8.  
9.   9.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 
 
10.   10.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: 
 
11.   11.  
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
12. Stadtkämmerin Christine Zeller  12. Stadtrat Matthias Peck 
  
 Nach § 6 Ziff. 6.1 des Gesellschaftsvertrags besteht der Aufsichtsrat aus 12 von der Gesell-
schafterin entsandten Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeister der Stadt Münster oder eine 
von ihm vorgeschlagene, bei der Stadt Münster bedienstete Person.  
 Für jedes Mitglied des Aufsichtsrates wird nach § 6 Ziff. 6.1 S.2 eine Stellvertretung benannt. 
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl. 
V/0598/2017).

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 15 
 b) Gesellschafterversammlung 
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
 Mitglied     Stellvertretung 
 
Stadtbaurat Robin Denstorff  Frank Möller 
 
  Nach § 9 Ziff. 9.5 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschaftsversammlung aus jeweils 
einer Vertretung der Stadt Münster, wobei auf § 113 GO NRW verwiesen wird.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 16 
10. NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH 
 
Gesellschafterversammlung 
 
 Mitglied     Stellvertretung 
 
Stadtbaurat Robin Denstorff  Christopher Festersen 
 
  Nach § 10 Abs. 2 S.1 des Gesellschaftsvertrages der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung 
GmbH entsenden die Gesellschafter je eine Vertretung in die Gesellschaftsversammlung. 
 
  Über die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster nimmt der Rat der Stadt Münster für die un-
mittelbare Beteiligung an der KonvOY GmbH die Entsendung in die Gesellschafterversammlung 
der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH vor. 
 
11. Unternehmensgruppe Altenzen trum Klarastift (Altenzentrum Klarastift gGmbH, 
Sozialholding Klarastift GmbH, Klarastift Service GmbH, Ambulante Dienste Klarastift GmbH) 
 
 a) Aufsichtsräte 
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
  
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
5.   5.  
6.   6.  
7.   7.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
8.   8.  
9.   9.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 
 
10.   10.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: 
 
11.   11.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 17 
 Nach § 8 Abs. 1 lit. a) des Gesellschaftsvertrages der Altenzentrum Klarastift gGmbH und § 7 
Abs, 1 lit. a) der Gesellschaftsverträge der Sozialholding Klarastift GmbH, der Klarastift Service 
GmbH und der Ambulante Dienste Klarastift GmbH bestehen die Aufsichtsräte aus elf 
Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Münster gewählt werden. Gemäß §§ 7 bzw. 8 Abs. 4 S. 1 der 
jeweiligen Gesellschaftsverträge kann für die Mitglieder aus dem Rat der Stadt Münster jeweils 
eine persönliche Stellvertretung gewählt werden. 
 
 von der Verwaltung (für das Stiftungswesen zuständige/r Beigeordnete/r): 
 
 Mitglied     Stellvertretung 
 
Stadträtin Cornelia Wilkens  Petra Woldt 
 
  Der/Die für das Stiftungswesen zuständige Beigeordnete wird vertreten durch die Leitung der 
Stiftungsverwaltung. 
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
  Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach §  12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl. 
V/0598/2017). 
 
 b) Gesellschafterversammlungen: 
- Vertretung der Stadt Münster - 
 
Mitglied 
 
Oberbürgermeister Markus Lewe 
 
  Nach §§ 14 bzw. 15 S. 1 der Gesellschaftsverträge wird die Stadt Münster in der Gesellschaf-
terversammlung durch den bzw. die Oberbürgermeister/in vertreten.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 18 
12. Klärschlammverwertung Buchenhofen 
 
 a) Aufsichtsrat 
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
  
 Mitglieder     Stellvertretung 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
2.   2.  
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
 
3. Michael Grimm  3. Klaus Peter Krekeler 
  
 Der Aufsichtsrat besteht nach § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags aus 11 Mitgliedern. Nach 
§ 10 Abs. 1 lit. c) entsendet die Stadt Münster zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat. 
 Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages ist der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Müns-
ter oder ein von dem/der Oberbürgermeister/in vorgeschlagene/r Bedienstete/r nach § 113 Abs. 
2 GO NRW ein geborenes Mitglied im Aufsichtsrat. 
 
 Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt. 
 
b) Gesellschafterversammlung 
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
 Mitglied     Stellvertretung 
 
Stadtkämmerin Christine Zeller  Frank Möller 
   
  Nach § 19 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages haben die Räte der an der Gesellschaft unmittelbar 
oder mittelbar beteiligten Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen gem. § 113 Abs. 2 GO 
NRW eine Vertretung der Gemeinden in die Gesellschaftsversammlung zu entsenden.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 19 
13. Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
 
 a) Aufsichtsrat 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
  
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
2.   2.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
3.   3.  
4.   4.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
5.   5.  
 
auf Vorschlag der FDP-Fraktion oder der Fraktion DIE LINKE. (ggf. Losentscheid): 
 
6.   6.  
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
7. Stadtkämmerin Christine Zeller  7. Stadtrat Wolfgang Heuer 
 
 Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Westfälischer Zoologischer Garten Münster 
GmbH hat der Aufsichtsrat 15 Mitglieder. Davon entsendet die Stadt Münster  im Zuge einer 
unmittelbaren Beteiligung (45,4 %)  7 Mitglieder, darunter der Oberbürgermeister oder ein/e 
von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r. Nach § 9 Abs. 6 des Gesellschafts-
vertrages können die Gesellschafter stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder berufen. 
 
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt. 
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl. 
V/0598/2017). 
 
 b) Gesellschafterversammlung 
- Vertretung der Stadt Münster 
 
 Mitglied Stellvertretung 
 
 
 
 
  
Frank Möller  Axel Remmeke

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 20 
14. Beirat der Papst-Johannes-Schule 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
  
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
2.   2.  
 
auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
3.   3.  
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
 
4. Stadtrat Thomas Paal  4. Klaus Ehling 
 
 Gemäß § 2 Abs. 1 lit. f) der Ordnung für den Schulbeirat der Papst-Johannes-Schule, Schule für 
geistig Behinderte, besteht der Beirat u. a. aus 4 Vertretungen der Stadt Münster. Nach § 2 Abs. 
2 werden die Vertretungen (…) nach lit. f) von den entsprechenden Institutionen entsandt. 
 
 Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt. 
 
15. Westfälische Reit- und Fahrschule e. V. 
 
 Generalversammlung: 
 - Vertretung der Stadt Münster  
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
 Mitglied Stellvertretung 
 
   
 
16. Westfälische Pferdemuseum gGmbH 
 
 a) Gesellschafterversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglied     Stellvertretung 
 
Frank Möller  Stadträtin Cornelia Wilkens 
 
 b) Beirat 
 - Vertretung der Stadt Münster- 
 
Stadtkämmerin Christine Zeller  Stadtrat Wolfgang Heuer 
 
 Gemäß § 9 Ziff. 9.2 S. 5 der Satzung hat der Beirat eine beratende Funktion.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 21 
17. Polizeibeirat 
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
 
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
5.   5.  
6.   6.  
7.   7.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
8.   8.  
9.   9.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 
 
10.   10.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: 
 
11.   11.  
 
 Gemäß § 15 Abs. 2 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG NRW) hat der Polizeibeirat bei einer 
Kreispolizeibehörde 11 Mitglieder. 
 
 Gem. § 17 Abs. 1 POG NRW wählen die Vertretungen (…) der kreisfreien Städte für die Dauer 
ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder des Polizeibeirates und ihre Stellvertretung im Wege 
der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. 
  
 In den Polizeibeirat können auch andere Bürger /innen sowie Einwohner/innen , die einem 
kommunalen Ausschuss a ngehören können, als Mitglieder oder Stellvertretungen gewählt 
werden; ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen.  
 
Beamte/innen, Angestellte sowie Arbeiter/innen der Polizei können nicht Mitglieder  oder 
Stellvertretungen in einem Polizeibeirat sein.  
 
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt. 
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl. 
V/0598/2017).

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 22 
18. Umlegungsausschuss 
 
 - Ratsmitglieder - 
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
2.   2.  
 
 Gemäß § 4  Abs. 1  der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches besteht der 
Umlegungsausschuss aus 5 Mitgliedern einschließlich des/der Vorsitzenden.  
 
 Der/Die Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder für die Ämtergruppe der 
Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes  
besitzen. Ein Mitglied muss die Befähigung für die Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2 ab dem 
zweiten Einstiegsamt des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes  besitzen oder als 
Öffentlich bestellte /r Vermessungsingenieur/in in NRW (…) zugelassen und ein Mitglied 
Sachverständige/r für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese Personen dürfen nicht 
Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst - und Arbeitsverhältnis mit der 
Gemeinde stehen. Die beiden  übrigen Mitglieder müssen dem Rat  der Gemeinde  
angehören. Für diese übrigen Mitglieder wird jeweils eine persönliche Stellvertretung bestellt. 
 
 Die Amtszeit des Vorsitzenden endet am 31.06.2023, die seines Stellvertreters am 11.09.2021. 
Die Amtszeit der Sachverständigen und ihres Stellvertreters (Vermessungstechnik) enden am 
12.11.2021. Die Amtszeit der Sachverständigen (Ermittlung Grundstückswerte) und ihres 
Stellvertreters enden am 11.09.2021. Sie stehen daher nicht zur Wahl. 
 
19. Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V. 
 
 Mitgliederversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster  
 
 Mitglied Stellvertretung 
 
Stadtrat Wolfgang Heuer  Michael Willamowski 
  
 Gemäß § 5  Abs. 2 S. 1 der Satzung der Westfälischen Verwaltungsakademie besteht die 
Mitgliederversammlung aus je einer Vertretung der Vereinsmitglieder.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 23 
20. Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG)  
  
 Aufsichtsrat  
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
Stadtbaurat Robin Denstorff 
 
 Nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WVG besteht der Aufsichtsrat aus 18 
Mitgliedern. Sie sollen gem. § 7 Abs. 2 den Aufsichtsräten der Verkehrsunternehmen 
angehören, die Repräsentanz der die Gesellschafter tragenden Kreise gewährleisten und 
werden von den Gesellschaftern unter Beachtung des § 113 Abs. 2 GO NRW bestimmt. 
 Die Regionalverkehr Münsterland GmbH ( RVM) erhält 5 Sitze, die Regionalverkehr Ruhr -
Lippe GmbH (RLG) erhält 4 Sitze, die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH ( VKU) erhält 2 
Sitze und die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) erhält einen Sitz im Aufsichtsrat. 
7 Aufsichtsratsmitglieder werden aus einer von den Arbeitnehmern gewählten Vorschlagsliste 
nach Maßgabe des § 108a GO NRW in seiner jeweils gültigen Fassung in den Aufsichtsrat 
entsendet. Nach § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der WVG wird d en über die 
Verkehrsunternehmen beteiligten Gebietskörperschaften das Recht eingeräumt, Mitglieder in 
den Aufsichtsrat zu entsenden bzw. zur Entsendung durch die Verkehrsunternehmen 
vorzuschlagen. 
 
 Der Stadt Münster ist das Recht eingeräumt worden, in den Aufsichtsrat der WVG ein Mitglied 
zu entsenden. Hierüber entscheidet nach § 113 Abs. 4 GO NRW der Rat.  
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl. 
V/0598/2017).

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 24 
21. Regionalverkehr Münsterland GmbH 
 
 a) Aufsichtsrat 
 -Vorschlagsrecht der Stadt Münster zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung- 
 
 Mitglied 
 
Frank Gäfgen 
 
 von der Verwaltung: 
 
Stadtbaurat Robin Denstorff  
 
 
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 6  Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags aus 21  Mitgliedern. Die 
Kreise Steinfurt, Coesfeld, Warendorf und Borken bestimmen und entsenden jeweils 3 
Aufsichtsratsmitglieder, die Stadt Münster 2 Aufsichtsratsmitglieder, und zwar jeweils nach § 
113 Abs. 2 GO NRW. 7 Arbeitnehmervertreter werden aus einer von den Arbei tnehmern 
gewählten Vorschlagsliste nach Maßgabe des § 108a GO NRW in seiner jeweils gültigen 
Fassung entsandt. 
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl. 
V/0598/2017). 
 
 b) Gesellschafterversammlung 
- Vertretung der Stadt Münster- 
 
 Mitglied  Stellvertretung 
 
Michael Milde  Michael Grimm 
 
 c)  ÖPNV-Beirat der RVM 
 
 Ständiger Gast: 
 
Stadtbaurat Robin Denstorff 
 
Auf der Gesellschaf terversammlung des RVM am 16.12 .2010 wurde auf Vorschlag des 
Aufsichtsrates vereinbart, dass eine Vertretung der Stadt Münster als Gast an den Sitzungen 
des ÖPNV-Beirates teilnehmen soll.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 25 
22. Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) 
 
a) Aufsichtsrat 
 
 Mitglied 
 
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
 
 
 von der Verwaltung: 
 
Stadtbaurat Robin Denstorff  
 
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 6  Abs. 1  des Gesellschaftsvertrags der WLE aus 22 
Mitgliedern. Sie werden nach § 6 Abs. 2 von den Gesellschaftern unter Beachtung des § 113 
GO NRW nach folgender Maßgabe bestimmt und entsendet: Die Kreise Soest und Warendorf 
erhalten je 3 Sitze, die Stadtwerke Münster GmbH erhält 2 Sitze und die übrigen Gesellschafter 
erhalten jeweils 1 Sitz. Die Entsendung von 2 Mitgliedern durch die Stadtwerke Münster GmbH 
erfolgt nach § 7 Abs. 3 lit. h des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH durch 
den (…) Aufsichtsrat (…) sofern sich nicht die Gesellschaftsversammlung die (…) Entsendung 
(…) vorbehalten hat. 
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl. 
V/0598/2017). 
 
 b) Gesellschafterversammlung 
  
 Mitglied 
 
Frank Gäfgen 
 
   
 Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster 
GmbH wird ermächtigt, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der 
Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH entsprechend zu treffen.  
 Die Gesellschafterversammlung (für die Gesellschafterversammlung der Rat als Organ und für 
den Gesellschafter die Stadt Münster) trifft die Entscheidung.  
 
 Hinweis zur Beteiligung:  
  
Es besteht eine mittelbare Beteiligung (14,13 %) über die Stadtwerke Münster GmbH.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 26 
23. Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) 
 
 Verbandsversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
 Mitglieder          Stellvertretung 
 
   
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
 
Stadtbaurat Robin Denstorff  
 
 Nach § 6 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbands NWL besteht die Verbandsversammlung aus 
den Vertretungen der Mitgliedsverbände. Die Vertretungen werden durch die Verbandsver-
sammlungen der Mitgliederverbände für deren Wahlzeit nach den Grundsätzen des Gesetzes 
über kommunale Gemeinschaftsarbeit gewählt. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung 
ist eine Stellvertretung für den Fall der Verhinderung zu wählen. Der Zweckverband Mobilität 
Münsterland entsendet 11 Vertretungen.  
 
 Nach § 6 Abs. 2 lit. t) der Satzung Zweckverband Mobilität Münsterland entscheidet die Ver-
bandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität über die Entsendung von Vertretungen für 
die Verbandsversammlung des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Nach § 6 
Abs. 4 entsendet der Zweckverband Mobilität Münsterland dabei mindestens 2 Vertretungen pro 
Verbandsmitglied.  
 
 Die Vertretung der Stadt Münster in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität 
Münsterland hat in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland-
darauf hinzuwirken, dass der Zweckverband Mobilität Münsterland die beiden Vertretungen der 
Stadt Münster in die Verbandsversammlung des Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe 
(NWL) entsendet. 
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl. 
V/0598/2017). 
 
 Hinweis zur Beteiligung: 
 
 Es besteht eine mittelbare Beteiligung über den Zweckverband Mobilität Münsterland, da dieser 
als Mitglied im NWL mitwirkt.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 27 
24. RELiGIO –Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH  
 
 a) Verwaltungsrat 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
  
 Mitglied 
 
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
 
  
 Nach § 8 Zif f. 2 des Gesellschaftsvertrages gehört dem Verwaltungsrat ein von jedem 
Gesellschafter entsandtes Mitglied an.  
 
 b) Gesellschafterversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
  
 Mitglied Stellvertretung 
 
Dr. Barbara Rommé  Axel Schollmeier 
  
 Nach § 113 Abs. 2 GO N RW vertritt ein e vom Rat bestellte Vertret ung die Gemeinde in 
Gesellschafterversammlungen. In Absprache mit den anderen Gesellschaftern wird gewünscht, 
dass die Leiterin des Stadtmuseums die Stadt Münster vertritt.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 28 
25. Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e. V. 
 
 Mitgliederversammlung: 
- Vertretung der Stadt Münster - 
  
 Mitglieder 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
2.   
 
Nach § 5 Abs. 1 lit. d) der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. 
können Mitglieder (des Vereins) nur natürliche Personen werden, die nicht aufgrund von Tatsa-
chen Anlass zu Bedenken gegen die zuverlässige Erfüllung ihrer Pflicht nach dem Landesmedi-
engesetz Nordrhein-Westfalen geben. 
 
Ratsmitglieder oder Personen, die dem Rat angehören könnten, erfüllen zuverlässig ihre Pflicht 
nach dem Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen. 
 
 Nach § 5 Abs. 3 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. muss 
der Verein von mindestens 8 natürlichen Personen gegründet werden, die von folgenden Stellen 
bestimmt worden sind:  
 
  (…) lit. d). (…) Rat der Stadt Münster 
 
Nach § 5 Abs. 4 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. ge-
hören dem Verein bis zu zwei Mitglieder nach Abs. 3 lit. d) an. Sie werden nach den Grundsätzen 
der Verhältniswahl (d’Hondtsches Höchstzahlverfahren) gewählt. Die Bestimmung erfolgt durch 
den Rat der Stadt Münster.  
 
Jedes Mitglied erwirbt die Mitgliedschaft gemäß § 6 Abs. 5 der Satzung der Veranstaltergemein-
schaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. für 6 Jahre (…). Der erneute Erwerb der Mitgliedschaft 
durch ein früheres Mitglied ist nach § 5 Abs. 3 zulässig. Bei Mitgliedern nach § 5 (…) Abs. 4, die 
durch den Rat der Stadt Münster benannt wurden, soll nach zwei aufeinander folgenden Perio-
den ein Wechsel vorgenommen werden. 
 
 §§ 63 Abs. 2, 113 Abs. 1 S. 2 und 3 sowie Abs. 2 S. 2 der Gemeindeordnung NRW finden nach 
§ 5 Abs. 4 S. 4 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. keine 
Anwendung. 
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Nach § 5 Abs. 4 S. 5 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. 
sollen die zur Bestimmung der Mitglieder zuständigen Stellen ebenso viele Frauen wie Männer 
benennen.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 29 
26. EUROCITIES 
 
 Jahreshauptversammlung  
  - Vertretung der Stadt Münster - 
   
 Mitglied      Stellvertretung 
 
Oberbürgermeister Markus Lewe  Stadtdirektor Thomas Paal 
 
Gemäß § 2.1 der Internal Rules von Eurocities ist die Stadt Münster durch ihren Oberbürger-
meister in der Jahreshauptversammlung vertreten. Dieser kann sich durch eine Stellvertretung 
vertreten lassen. 
 
27. Münsterland e.V. (Verein zur Förderung des Münsterlandes) 
   
 a) Aufsichtsrat 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
   
 
 Von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder dessen allgemeine/r Vertreter/in) 
 
Stadtdirektor Thomas Paal  
 
 Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung des Vereins zur Förderung des 
Münsterlandes aus Personen, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden und 
Personen, die kraft ihres Amtes Mitglieder des Aufsichtsrates sind. Mitglieder des Aufsichtsrates 
kraft Amtes im Sinne dieser Bestimmungen sind gem. lit. a): 
 
- der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Münster oder dessen/deren 
allgemeine/r Vertreter/in 
- eine vom Rat der Stadt Münster benannte Person 
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW  (vgl. 
V/0598/2017). 
 
 b) Mitgliederversammlung 
-Vertretung der Stadt Münster-  
  
 Mitglieder      Stellvertretung 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
2.   2.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 30 
 Von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagener Bedienstete/r) 
 
3. Stadtbaurat Robin Denstorff  3. Bernadette Spinnen 
 
 Durch die Vorlage V/0824/2007 wurde festgelegt, dass von den kommunalen Gebietskörper-
schaften je drei Mitglieder in die Mitgliederversammlung entsandt werden. 
 
 Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt. 
 
28. Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V. Münster 
 
 Vorstand 
- Vertretung der Stadt Münster - 
 
 auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
 Mitglied: 
 
 
Gemäß § 10 der Vereinssatzung gehören dem Vorstand drei Vorsitzende, der Schatzmeister 
sowie bis zu fünf Beisitzer an. Dazu treten als weitere Vorstandsmitglieder im Einvernehmen 
mit dem von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstand je eine Vertretung des Regie-
rungspräsidenten (Bezirksregierung) Münster und der Stadt Münster.  
 
29. vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. 
 
 Mitgliederversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglied Stellvertretung 
 
Stadtrat Matthias Peck  Gabriele Regenitter 
 
 Die Entsendung des Mitglieds erfolgt nach § 113 GO NRW.  
 
 Für das Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt. 
 
30. items GmbH  
 
 Beirat 
 -Vertretung der Stadt Münster – 
 
 Mitglieder 
 
1. Stadtrat Wolfgang Heuer 
2. Stadtkämmerin Christine Zeller 
 
 Nach § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags besteht der Beirat aus bis zu 10 Mitgliedern, die 
von der Gesellschafterversammlung gewählt werden. Die Gesellschafterversammlung ist 
jedoch an Vorschläge der an den Gesellschafter n – hier die Stadtwerke Münster GmbH  - 
beteiligten Kommunen hinsichtlich der Person des Beiratsmitglieds gebunden. Die Stadt 
Münster hat bisher 2 Vertretungen in den Beirat entsandt.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 31 
 Der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster 
GmbH wird nach § 7 Abs. 3 lit. h des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH 
ermächtigt, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der items  GmbH ent-
sprechend zu treffen. 
 
 Hinweis zur Beteiligung: 
 
 Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster GmbH (30,58%). 
 
31. Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister (KDN)  
 
 Verbandsversammlung 
 
         Mitglied     Stellvertretungen 
 
1. Stadtrat Wolfgang Heuer  1.  Stefan Schoenfelder 
2.  Michael Willamowski 
 
 Die Verbandsversammlung besteht nach § 8 Abs. 1 S. 1 der Satzung aus einer Vertretung der 
Verbandsmitglieder. Soweit Gemeinden Verbandsmitglieder sind, wird die Vertretung durch die 
Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des 
Verbandsmitgliedes bestellt. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung sind zwei Stellvertre-
tungen zu wählen.  
 
32. Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH 
 
 a) Gesellschafterversammlung: 
 - Vertretung der Stadt Münster -  
 
Mitglied Stellvertretung 
 
Stadtkämmerin Christine Zeller  Stadtbaurat Robin Denstorff 
 
 b) Fachbeirat: 
 - Vertretung der Stadt Münster -  
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
2.   2.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
3.   3.  
 
 Die Gesellschafter bilden nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags einen Fachbeirat in bera-
tender Funktion der Gesellschaftsversammlung. Dieser Fachbeirat besteht aus max. 9 Perso-
nen, wobei vom jeweiligen Gesellschafter jeweils max. 3 Beiratsmitglieder benannt werden.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 32 
 Bei den Beiratsmitgliedern muss es sich um Ratsmitglieder handeln. Dies wurde mit der Vor-
lage V/0901/1996 entsprechend festgelegt.   
  
 Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt. 
 
33. Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 
  
a) Gesellschafterversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglied Stellvertretung 
 
Frank Möller  Axel Remmeke 
 
 b) Besetzung des Beirates: 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
  
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
2.   2.  
 
auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
3.   3.  
 
 auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 
 
4.   4.  
 
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: 
 
5.   5.  
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
 
6. Stadträtin Cornelia Wilkens  6. Stadtrat Thomas Paal 
  
 die Leitung des Kulturamtes: 
7. Frauke Schnell  7. Andreas Ermeling 
 
 Gemäß § 8 Ziff. 8.1  des Gesellschaftervertrages gehören dem Beirat als stimmberechtigte 
Mitglieder je eine Vertretung der Fraktionen im Rat der Stadt Münster, die vom Rat entsandt 
werden, der Oberbürgermeister oder ein/eine von ihm vorgeschlagene/r Beamte/r bzw. Ange-
stellte/r, sowie die jeweilige Leitung des Kulturamtes.  
 Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 33 
34. AirportPark FMO GmbH 
 
 a) Aufsichtsrat 
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
  
 Mitglieder     Stellvertretung 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
2.   2.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
3.   3.  
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
 
4. Stadtbaurat Robin Denstorff  4. Stadtkämmerin Christine Zeller 
  
 Der Aufsichtsrat besteht nach § 13 Abs. 1 1. HS des Gesellschaftsvertrags aus je vier von den 
Gesellschaftern entsandten Mitgliedern. Nach § 13 Abs. 1 S. 5 muss zu den entsandten Auf-
sichtsratsmitgliedern der Bürgermeister oder der/die von ihm vorgeschlagene Bedienstete der 
Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist. 
 
 Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt. 
 
Hinweis zur Gleichstellung: 
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl. 
V/0598/2017). 
 
 b) Gesellschafterversammlung 
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
 Mitglied     Stellvertretung 
 
Frank Möller  Axel Remmeke 
 
  Nach § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus je-
weils einer Vertretung der Gesellschafter, wobei für die kommunale Vertretung auf § 113 GO 
NRW verwiesen wird.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 34 
35. Institut für vergleichende Städtegeschichte (IStG) gGmbH 
 
Gesellschafterversammlung 
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
 Mitglied     Stellvertretung 
 
Stadträtin Cornelia Wilkens  Dr. Peter Worm 
 
 Nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus 
je einer Vertretung der Gesellschafter.  
 
36. Kuratorium der Stiftung Clemenshospital 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglieder      Stellvertretung: 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
2.   2.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
3.   3.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
4.   4.  
 
Das Kuratorium der unselbständigen, kommunal verwalteten Stiftung besteht gem. § 4 Abs. 2 
des Vertrages über den Wiederaufbau des Clemenshospitals von 1952 u. a. aus dem jeweiligen 
Oberbürgermeister und vier vom Rat der Stadt Münster für die Dauer der Wahlperiode zu wäh-
lenden Ratsmitgliedern.  
 
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 35 
37. Beirat Stadtregion 
Vertretung der Stadt Münster 
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
4.   4.  
5.   5.  
 
 auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
6.   6.  
 
auf Vorschlag der FDP-Fraktion oder der Fraktion DIE LINKE. (ggf. Losentscheid): 
 
7.   7.  
 
  Die Stadt Münster entsendet gemäß 3.2 des Kontraktes zur Zusammenarbeit in der Stadtregion 
Münster sieben „Botschafter“ aus dem Rat der Stadt Münster. Der Rat wählt aus seiner Mitte 
die sieben Beiratsmitglieder. Bei der Entsendung der Beiratsmitglieder werden die Grundsätze 
des § 50 Abs. 4 GO NRW angewendet. Somit erfolgt die Wahl nach dem Verhältnissystem Hare-
Niemeyer. 
 
  Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 36 
38. Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) 
 
  a) Deutsch-Französischer Ausschuss 
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
 Mitglieder 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
2.   
 
  b) Deutsch-Polnischer Ausschuss 
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
 Mitglieder 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   
 
  c) Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
 Mitglieder 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
 
 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
2.   2.  
 
Zu a), b) und c): Nach § 2 Abs. 1 S. 2 der Geschäftsordnung für die Ausschüsse der Deut-
schen Sektion des RGRE werden die Mitglieder der Ausschüsse für den Zeitraum gewählt, 
welcher der Wahlzeit des Hauptausschusses [der RGRE] entspricht, jedoch nicht über die 
Dauer des Amtes oder Mandates hinaus, das die Grundlage ihrer Wahl war. Nach S.3 erfolgt 
eine Ersatzwahl für den Rest der Wahlzeit. Da für die Wahlperiode ab dem 01.11.2020 ledig-
lich Frau Winkel von der SPD wiedergewählt wurde (siehe b)) muss eine Neubesetzung für 
die derzeitige Wahlperiode der Ausschüsse des RGRE, die bis zur Delegiertenversammlung 
am 27./28.10.2021 geht, stattfinden.

Anlage 1 
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 37 
39. Fachklinik Hornheide e.V. 
  
 Mitgliederversammlung 
 Nach § 7 der Satzung des Vereins benennt jedes Mitglied mit beschließender Stimme seine 
beauftragte Vertretung für die Mitgliederversammlung.  
 
 Das nach § 8 Abs. 3 der Satzung von der Stadt Münster vorgeschlagene Mitglied des Vorstan-
des (RF Christel Loschelder) wurde zuletzt am 15.11.2018 auf Vorschlag des Rates der Stadt 
Münster von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt und ist damit noch 
bis zum November 2022 gewähltes Mitglied des Vorstandes.  
 
 Die Verwaltung wird dem Rat zum Abl auf der Wahlzeit einen Besetzungsvorschlag für die 
Wahl des Vorstandes unterbreiten.

Beschlussvorlage

5005 Zeichen

V/0889/2020 
V/0889/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat entsendet in die in der Anlage 1 aufgeführten Gremien die jeweils benannten Vertre-
ter/innen. 
 
2. Die nicht erneut in diese Gremien entsandten Vertreter/innen der Stadt werden mit dem Zeitpunkt 
der Neuentsendung (Ziffer 1 der Vorlage) abberufen, sofern sie nicht bereits aus anderen Gründen 
(z.B. Verlust der Mitgliedschaft im Rat) die Mitgliedschaft im Gremium verlieren oder verloren ha-
ben. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die in der Anlage 2 genannten Gremien die jeweils be-
nannten Personen die Fraktionen oder Gruppen bzw. die Verwaltung vertreten.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine.  
 
 
Begründung: 
 
Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben die 
Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten 
oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die 
Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen.  
 
Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter 
Vertreter die Gemeinde in den in Absatz 1 genannten Gre mien. Nach § 113 Absatz 2 Satz 2 GO 
NRW muss, sofern weitere Vertreter zu benennen sind, der Bürgermeister oder der/die von ihm vor-
geschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die Sätze 1 und 2 gelten für mittelbare Beteili-
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
23.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0889/2020 
gungen entsprechend, sofern n icht ähnlich wirksame Vorkehrungen zur Sicherung hinreichender ge-
meindlicher Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten getroffen werden.  
Soweit der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen 
oder vorzuschlagen hat, die nicht hauptberuflich tätig sind, erfolgt die Besetzung der Gremien nach § 
50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Berechnungssys-
tem der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer). 
 
Haben sich die Ratsmitglieder au f einen einheitlichen Wahlvorschlag für das jeweils zu besetzende 
Gremium geeinigt, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige Beschluss der Ratsmit-
glieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvor-
schlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abge-
stimmt. 
 
Die Größe der zum gegenwärtigen Zeitpunkt ganz oder teilweise vom Rat neu zu besetzenden Gremien 
ist durch Satzung, Gesellschaftsvertrag, Beschluss des zuständigen Gremiums (z. B. der Gesellschaf-
terversammlung) o. ä. festgelegt.  
 
Die Sitzverteilung gemäß Anlage 1 entspricht der Verteilung auf der Basis der Sitze im Rat. 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 LGG NRW müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestan-
teil von 40 Prozent vertreten sein. Gem. § 12 Absatz 2 S.1 LGG NRW sind wesentliche Gremien Auf-
sichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von besonderer 
tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch  besetzt 
werden (§ 12 Absatz 7 LGG). 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 18.10.2017 mit Beschluss der Vorlage V/0598/2017 Gremien als 
wesentlich klassifiziert (Anlage 2 der Vorlage V/0598/2017). Diese Gremien haben einen entsprechen-
den Hinweis in der Anlage zu dieser Vorlage. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der 
bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage 
V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 
3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits 
im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu ge-
wählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen 
und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Ver-
pflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach 
Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat  
 
Anlage 1 – Entsendung in Gremien mit Beteiligung der Stadt Münster  
Anlage 2 – Gremien, bei denen Vertreter der Fraktionen und Gruppen Mitglied sind

Beratungsverlauf (1)

09.12.2020 Rat
TOP 12.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Loddenheide

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Details

Aktenzeichen
V/0889/2020
Typ
Vorlagen
Datum
18.09.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37