V/0889/2020
Besetzung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien
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Anlage 2 - Gremien, bei denen Vertreter der Fraktionen und Gruppen Mitglied sind
3089 Zeichen
Anlage 2 1 1. Konferenz Alter und Pflege Vertretungen der Fraktionen: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. Nach § 8 Abs. 1 des Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) richten (…) die kreisfreien Städte örtliche Konferenzen zur Umsetzung der im Gesetz und in den §§ 8 und 9 SGB XI be- schriebenen Aufgaben ein. Mitglieder sind nach § 3 Abs. 1 der Grundsätze für die Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege der Stadt Münster u. a. die Vertretungen der Fraktionen im Rat. Nach § 4 Abs. 1 ist der/die Vorsitzende/r der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege der/die Sozialdezernent/in der Stadt Münster. 2. Beirat der Verbraucherberatungsstelle Vertretungen der Fraktionen: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. von der Verwaltung Dagmar Arnkens-Homann Frank Treutler Nach Ziffer 2 der Vereinbarung über einen Beirat der Verbraucherberatungsstelle Münster sind im Beirat sämtliche im Rat vertretene n Fraktionen durch je ein Ratsmitglied, eine Ver- tretung der Verwaltung sowie die Leiterin der Verbraucherberatungsstelle vertreten. Anlage 2 2 3. Beirat Rieselfelder Vertretungen der Fraktionen: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. Die Mitglieder des Beirats und deren Vertretung werden nach § 2 Abs. 1 der Geschäftsord- nung auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 12.12.2007 von den dort genannten Gremien / Institutionen bestimmt: - je ein Mitglied aus den im Rat vertretenen Fraktionen sowie je eine Vertretung 4. Beirat für Klimaschutz Vertretung (jeweils eine Vertretung) der im Rat vertretenen Fraktionen oder Gruppen als Gäs- te: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. 7. 7. Mit Ratsbeschluss vom 21.09.2011 (V/0358/2011) wurde die Berufung von stimmberechtig- ten Mitgliedern aus Institutionen oder Gruppen des Beirats durch den Rat der Stadt Münster, auf Vorschlag der Verwaltung, geregelt. Anlage 2 3 5. Kommunale Gesundheitskonferenz Folgende Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung werden in die kommunale Gesundheitskonferenz berufen: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. 7. 7. Nach § 24 Abs. 1 S. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst gehören Mit- glieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der kommunalen Gesund- heitskonferenz an. Gemäß Ratsbeschluss vom 13.09.2000 gibt es je eine Vertretung der im für Gesundheit zuständigen Ausschuss vertretenen Parteien (ausgehend davon, dass alle Fraktionen und Ratsgruppen im für Gesundheit zuständigen Ausschuss vertreten sind). Vor- sitzende/r der Gesundheitskonferenz ist der/die Gesundheitsdezernent/in oder in Vertretung die Leitung des Gesundheitsamtes (V/0308/2000). Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
Anlage A
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Anlage A zur V/0889/2020 Kurzüberblick Die Neuwahl der Mitglieder für die Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien des Rates wird aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode der Ratsmitglieder, im Zuge der Kommunalwahl, erforderlich. Die Umbesetzungen in den Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und werden vom Rat entweder beschlossen oder benannt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen respektive Neuwahl durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremi- en/Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) In den einzelnen Umbesetzungen findet das Thema der Gleichstellung in Gremien Berücksichti- gung. Es besteht daher eine Relevanz für das Querschnittsthema „Gleichstellung“.
Anlage 1 - Entsendung in Gremien mit Beteiligung der Stadt Münster (grau)
47857 Zeichen
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 1
1. Wohn- + Stadtbau GmbH
Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
5. 5.
6. 6.
7. 7.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
8. 8.
9. 9.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:
10. 10.
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:
11. 11.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
12. Stadtrat Matthias Peck 12. Stadtbaurat Robin Denstorff
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus 12 von der Gesell-
schafterversammlung gewählten stimmberechtigten Mitgliedern , darunter dem Oberbürger-
meister oder einem/r von ihm vorgeschlagene/n Beamten/in oder Angestellte/n der Stadt
Münster (…).
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
Hinweis zur Beteiligung:
Es besteht eine unmittelbare Beteiligung der Stadt Münster (100%).
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 2
2. Westfälische Bauindustrie GmbH
a) Aufsichtsrat:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
5. 5.
6. 6.
7. 7.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
8. 8.
9. 9.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:
10. 10.
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:
11. 11.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
12. Stadtbaurat Robin Denstorff 12. Stadtkämmerin Christine Zeller
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Abs.1 Nr.1 des Gesellschaftsvertrages aus 12 von der Ge-
sellschafterversammlung nach Weisung des Rates der Stadt Münster gewählten stimmberech-
tigten Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene /r Be-
amter/in oder Angestellte/r der Stadt Münster.
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 3
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Frank Möller Axel Remmeke
Hinweis zur Beteiligung:
Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster (99%) sowie eine unmittel-
bare Beteiligung der Stadt Münster.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 4
3. Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
a) Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
5. 5.
6. 6.
7. 7.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
8. 8.
9. 9.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:
10. 10.
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:
11. 11.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
12. Stadtbaurat Robin Denstorff 12. Stadtkämmerin Christine Zeller
Nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags besteht der Aufsichtsrat aus 16 Mitgliedern. Davon
werden nach § 7 Abs. 2 S. 3 des Gesellschaftsvertrags 12 stimmberechtigte Mitglieder von
der Stadt Münster entsandt, darunter der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschla-
gene/r Beamter/in oder Angestellte/r der Stadt Münster.
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 5
b) Gesellschafterversammlung:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Frank Möller Axel Remmeke
Hinweis zur Beteiligung:
Es besteht eine unmittelbare Beteiligung der Stadt Münster (92,09 %)
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 6
4. Stadtwerke Münster GmbH
a) Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1.
2.
3.
4.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
5.
6.
7.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
8.
9.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:
10.
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:
11.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
12. Stadtbaurat Robin Denstorff
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 6 Abs.1 S.1 des Gesellschaftsvertrages aus 18 Mitgliedern;
12 Mitglieder werden gem. § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages von der Gesellschaft erin
entsandt, dazu zählt der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in
oder Angestellte/r der Stadt Münster.
Die übrigen 6 Mitglieder (= Arbeitnehmervertreter) werden nach § 76 Abs. 1 des Betriebsver-
fassungsgesetzes von der Belegschaft der Stadtwerke Münster GmbH gewählt.
Darüber hinaus handelt es sich um einen obligatorischen Aufsichtsrat, bei dem eine
Stellvertretung nach dem Gesellschaftsvertrag und dem Aktiengesetz nicht vorgesehen ist.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 7
Hinweis zur Gleichstellung:
Für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH gilt der Grundsatz „Bundesrecht bricht
Landesrecht“, sodass die Gültigkeit der Regelung aus § 52 Abs. 2 GmbHG bestand hat. Liegt
gem. § 52 Abs. 2 S. 3 GmbHG der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unt er 30
Prozent, so dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten.
b) Gesellschafterversammlung:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Oberbürgermeister Markus Lewe
Hinweis zur Beteiligung:
Es besteht eine unmittelbare Beteiligung der Stadt Münster (100%).
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 8
5. Wirtschaftsförderung Münster GmbH
a) Aufsichtsrat
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
5. 5.
6. 6.
7. 7.
8. 8.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
9. 9.
10. 10.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:
11. 11.
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:
12. 12.
auf Vorschlag der Ratsgruppe Volt oder der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP (ggf. Losentscheid):
13. 13.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
14. Stadtdirektor Thomas Paal 14. Stadtrat Matthias Peck
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 17 Ziff. 17.1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages aus 16 Mitglie-
dern, von denen die Stadt Münster nach Ziff. 17.2 als Gesellschafterin das Entsendungsrecht
für 14 Mitglieder hat.
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 9
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Frank Möller Axel Remmeke
Gemäß § 23 Ziff. 23.7 des Gesellschaftsvertrages bestellt der Rat der Stadt Münster eine Ver-
tretung in die Gesellschaftsversammlung.
Hinweis zur Beteiligung:
Es besteht eine unmittelbare Beteiligung der Stadt Münster (85%).
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 10
6. Technologieförderung Münster GmbH
a) Aufsichtsrat
Folgende Personen werden als Vertretung für die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster an
der Technologieförderung GmbH, über die Wirtschaftsförderung Münster (94%), in den Auf-
sichtsrat gewählt:
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
2. 2.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
3. 3.
4. 4.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
5. 5.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion oder der Fraktion DIE LINKE. (ggf. Losentscheid):
6. 6.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
7. Stadtdirektor Thomas Paal 7. Stadtrat Matthias Peck
Der Aufsichtsrat besteht nach § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags aus 9 Mitgliedern; davon
entsendet die Wirtschaftsförderung Münster GmbH 7 Mitglieder.
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt
Die Vertretung der Stadt Münster (siehe Ziffer 5 b dieser Anlage) hat darauf hinzuwirken, dass
eine entsprechende Entsendung in den Aufsichtsrat der Technologieförderung Münster GmbH
vorgenommen wird.
Die Entsendung in den Aufsichtsrat der Technologieförderung Münster GmbH erfolgt nach § 10
lit. m des Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafterversammlung der Technologieförde-
rung Münster GmbH.
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 11
b) Gesellschafterversammlung
Folgende Person wird als Vertretung für die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster an der
Technologieförderung Münster GmbH, über die Wirtschaftsförderung Münster (94%), in die Ge-
sellschafterversammlung gewählt:
Mitglied Stellvertretung
Frank Möller Axel Remmeke
Über die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster nimmt der Rat der Stadt Münster für die un-
mittelbare Beteiligung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH die Entsendung in die Gesell-
schaftsversammlung der Technologieförderung Münster GmbH vor.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 12
7. CeNTech Münster GmbH
a) Aufsichtsrat
Folgende Personen werden als Vertretung der Technologieförderung Münster GmbH für die
Wirtschaftsförderung Münster GmbH in den Aufsichtsrat der CeNTech GmbH gewählt: gewählt:
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
2. 2.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
3. Stadtdirektor Thomas Paal 3. Stadtrat Matthias Peck
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus 5 Mitgliedern; davon
werden drei Mitglieder nebst persönlicher Stellvertretung durch die Technologieförderung
Münster GmbH entsandt.
Der von der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH in die Ge-
sellschafterversammlung der Technologieförderung Münster GmbH entsandte Vertreter der
Stadt Münster hat darauf hinzuwirken, dass ein Gesellschafterbeschluss bei der Technologie-
förderung gefasst wird, dass eine entsprechende Entsendung in den Aufsichtsrat der CeNTech
Münster GmbH vorgenommen wird.
Die Entsendung in den Aufsichtsrat der CeNTech Münster GmbH erfolgt nach § 11 lit. n des
Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafterversammlung der CeNTech Münster GmbH.
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
b) Gesellschafterversammlung
Folgende Personen werden als Vertretung der Technologi eförderung Münster GmbH für die
Wirtschaftsförderung Münster GmbH in den Aufsichtsrat der CeNTech GmbH gewählt:
Mitglied Stellvertretung
Frank Möller Axel Remmeke
Über die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster nimmt der Rat der Stadt Münster für die
unmittelbare Beteiligung der Technologieförderung Münster GmbH die Entsendung in die
Gesellschaftsversammlung der CeNTech Münster GmbH vor.
Die Vertretung der Stadt Münster (siehe Ziffer 6 b) dieser Anlage) hat darauf hinzuwirken, dass
eine entsprechende Entsendung in die Gesellschafterversammlung der CeNTech GmbH
vorgenommen wird.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 13
8. Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH (NBZ)
Gesellschafterversammlung
Folgende Person wird als Vertretung für die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster an der
Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH (NBZ), über die Wirtschaftsförderung Münster (100%), in die
Gesellschafterversammlung gewählt:
Mitglied Stellvertretung
Frank Möller Axel Remmeke
Nach § 8 Ziff. 8.4 des Gesellschaftsvertrages ist die Stadt Münster als mittelbare Gesellschafte-
rin berechtigt, eine vom Rat der Stadt Münster bestellte Vertretung in die Gesellschafterver-
sammlung zu entsenden, die in der Gesellschafterversammlung die Interessen der Stadt Müns-
ter zu verfolgen hat.
Über die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster nimmt der Rat der Stadt Münster für die un-
mittelbare Beteiligung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH die Entsendung in die Gesell-
schaftsversammlung der Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH vor.
Die Vertretung der Stadt Münster (siehe Ziffer 5 b dieser Anlage) hat darauf hinzuwirken, dass
eine entsprechende Entsendung in die Gesellschafterversammlung der Nano -Bioanalytik-
Zentrum GmbH vorgenommen wird.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 14
9. KonvOY GmbH
a) Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
5. 5.
6. 6.
7. 7.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
8. 8.
9. 9.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:
10. 10.
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:
11. 11.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
12. Stadtkämmerin Christine Zeller 12. Stadtrat Matthias Peck
Nach § 6 Ziff. 6.1 des Gesellschaftsvertrags besteht der Aufsichtsrat aus 12 von der Gesell-
schafterin entsandten Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeister der Stadt Münster oder eine
von ihm vorgeschlagene, bei der Stadt Münster bedienstete Person.
Für jedes Mitglied des Aufsichtsrates wird nach § 6 Ziff. 6.1 S.2 eine Stellvertretung benannt.
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 15
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglied Stellvertretung
Stadtbaurat Robin Denstorff Frank Möller
Nach § 9 Ziff. 9.5 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschaftsversammlung aus jeweils
einer Vertretung der Stadt Münster, wobei auf § 113 GO NRW verwiesen wird.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 16
10. NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH
Gesellschafterversammlung
Mitglied Stellvertretung
Stadtbaurat Robin Denstorff Christopher Festersen
Nach § 10 Abs. 2 S.1 des Gesellschaftsvertrages der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung
GmbH entsenden die Gesellschafter je eine Vertretung in die Gesellschaftsversammlung.
Über die mittelbare Beteiligung der Stadt Münster nimmt der Rat der Stadt Münster für die un-
mittelbare Beteiligung an der KonvOY GmbH die Entsendung in die Gesellschafterversammlung
der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH vor.
11. Unternehmensgruppe Altenzen trum Klarastift (Altenzentrum Klarastift gGmbH,
Sozialholding Klarastift GmbH, Klarastift Service GmbH, Ambulante Dienste Klarastift GmbH)
a) Aufsichtsräte
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
5. 5.
6. 6.
7. 7.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
8. 8.
9. 9.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:
10. 10.
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:
11. 11.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 17
Nach § 8 Abs. 1 lit. a) des Gesellschaftsvertrages der Altenzentrum Klarastift gGmbH und § 7
Abs, 1 lit. a) der Gesellschaftsverträge der Sozialholding Klarastift GmbH, der Klarastift Service
GmbH und der Ambulante Dienste Klarastift GmbH bestehen die Aufsichtsräte aus elf
Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Münster gewählt werden. Gemäß §§ 7 bzw. 8 Abs. 4 S. 1 der
jeweiligen Gesellschaftsverträge kann für die Mitglieder aus dem Rat der Stadt Münster jeweils
eine persönliche Stellvertretung gewählt werden.
von der Verwaltung (für das Stiftungswesen zuständige/r Beigeordnete/r):
Mitglied Stellvertretung
Stadträtin Cornelia Wilkens Petra Woldt
Der/Die für das Stiftungswesen zuständige Beigeordnete wird vertreten durch die Leitung der
Stiftungsverwaltung.
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
b) Gesellschafterversammlungen:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Oberbürgermeister Markus Lewe
Nach §§ 14 bzw. 15 S. 1 der Gesellschaftsverträge wird die Stadt Münster in der Gesellschaf-
terversammlung durch den bzw. die Oberbürgermeister/in vertreten.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 18
12. Klärschlammverwertung Buchenhofen
a) Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
2. 2.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
3. Michael Grimm 3. Klaus Peter Krekeler
Der Aufsichtsrat besteht nach § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags aus 11 Mitgliedern. Nach
§ 10 Abs. 1 lit. c) entsendet die Stadt Münster zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat.
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages ist der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Müns-
ter oder ein von dem/der Oberbürgermeister/in vorgeschlagene/r Bedienstete/r nach § 113 Abs.
2 GO NRW ein geborenes Mitglied im Aufsichtsrat.
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglied Stellvertretung
Stadtkämmerin Christine Zeller Frank Möller
Nach § 19 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages haben die Räte der an der Gesellschaft unmittelbar
oder mittelbar beteiligten Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen gem. § 113 Abs. 2 GO
NRW eine Vertretung der Gemeinden in die Gesellschaftsversammlung zu entsenden.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 19
13. Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
a) Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
2. 2.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
3. 3.
4. 4.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
5. 5.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion oder der Fraktion DIE LINKE. (ggf. Losentscheid):
6. 6.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
7. Stadtkämmerin Christine Zeller 7. Stadtrat Wolfgang Heuer
Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Westfälischer Zoologischer Garten Münster
GmbH hat der Aufsichtsrat 15 Mitglieder. Davon entsendet die Stadt Münster im Zuge einer
unmittelbaren Beteiligung (45,4 %) 7 Mitglieder, darunter der Oberbürgermeister oder ein/e
von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r. Nach § 9 Abs. 6 des Gesellschafts-
vertrages können die Gesellschafter stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder berufen.
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster
Mitglied Stellvertretung
Frank Möller Axel Remmeke
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 20
14. Beirat der Papst-Johannes-Schule
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
2. 2.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
3. 3.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
4. Stadtrat Thomas Paal 4. Klaus Ehling
Gemäß § 2 Abs. 1 lit. f) der Ordnung für den Schulbeirat der Papst-Johannes-Schule, Schule für
geistig Behinderte, besteht der Beirat u. a. aus 4 Vertretungen der Stadt Münster. Nach § 2 Abs.
2 werden die Vertretungen (…) nach lit. f) von den entsprechenden Institutionen entsandt.
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
15. Westfälische Reit- und Fahrschule e. V.
Generalversammlung:
- Vertretung der Stadt Münster
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
Mitglied Stellvertretung
16. Westfälische Pferdemuseum gGmbH
a) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Frank Möller Stadträtin Cornelia Wilkens
b) Beirat
- Vertretung der Stadt Münster-
Stadtkämmerin Christine Zeller Stadtrat Wolfgang Heuer
Gemäß § 9 Ziff. 9.2 S. 5 der Satzung hat der Beirat eine beratende Funktion.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 21
17. Polizeibeirat
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
5. 5.
6. 6.
7. 7.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
8. 8.
9. 9.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:
10. 10.
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:
11. 11.
Gemäß § 15 Abs. 2 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG NRW) hat der Polizeibeirat bei einer
Kreispolizeibehörde 11 Mitglieder.
Gem. § 17 Abs. 1 POG NRW wählen die Vertretungen (…) der kreisfreien Städte für die Dauer
ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder des Polizeibeirates und ihre Stellvertretung im Wege
der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer.
In den Polizeibeirat können auch andere Bürger /innen sowie Einwohner/innen , die einem
kommunalen Ausschuss a ngehören können, als Mitglieder oder Stellvertretungen gewählt
werden; ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen.
Beamte/innen, Angestellte sowie Arbeiter/innen der Polizei können nicht Mitglieder oder
Stellvertretungen in einem Polizeibeirat sein.
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 22
18. Umlegungsausschuss
- Ratsmitglieder -
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
2. 2.
Gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches besteht der
Umlegungsausschuss aus 5 Mitgliedern einschließlich des/der Vorsitzenden.
Der/Die Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder für die Ämtergruppe der
Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
besitzen. Ein Mitglied muss die Befähigung für die Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2 ab dem
zweiten Einstiegsamt des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes besitzen oder als
Öffentlich bestellte /r Vermessungsingenieur/in in NRW (…) zugelassen und ein Mitglied
Sachverständige/r für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese Personen dürfen nicht
Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst - und Arbeitsverhältnis mit der
Gemeinde stehen. Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde
angehören. Für diese übrigen Mitglieder wird jeweils eine persönliche Stellvertretung bestellt.
Die Amtszeit des Vorsitzenden endet am 31.06.2023, die seines Stellvertreters am 11.09.2021.
Die Amtszeit der Sachverständigen und ihres Stellvertreters (Vermessungstechnik) enden am
12.11.2021. Die Amtszeit der Sachverständigen (Ermittlung Grundstückswerte) und ihres
Stellvertreters enden am 11.09.2021. Sie stehen daher nicht zur Wahl.
19. Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V.
Mitgliederversammlung
- Vertretung der Stadt Münster
Mitglied Stellvertretung
Stadtrat Wolfgang Heuer Michael Willamowski
Gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 der Satzung der Westfälischen Verwaltungsakademie besteht die
Mitgliederversammlung aus je einer Vertretung der Vereinsmitglieder.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 23
20. Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG)
Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Stadtbaurat Robin Denstorff
Nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WVG besteht der Aufsichtsrat aus 18
Mitgliedern. Sie sollen gem. § 7 Abs. 2 den Aufsichtsräten der Verkehrsunternehmen
angehören, die Repräsentanz der die Gesellschafter tragenden Kreise gewährleisten und
werden von den Gesellschaftern unter Beachtung des § 113 Abs. 2 GO NRW bestimmt.
Die Regionalverkehr Münsterland GmbH ( RVM) erhält 5 Sitze, die Regionalverkehr Ruhr -
Lippe GmbH (RLG) erhält 4 Sitze, die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH ( VKU) erhält 2
Sitze und die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) erhält einen Sitz im Aufsichtsrat.
7 Aufsichtsratsmitglieder werden aus einer von den Arbeitnehmern gewählten Vorschlagsliste
nach Maßgabe des § 108a GO NRW in seiner jeweils gültigen Fassung in den Aufsichtsrat
entsendet. Nach § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der WVG wird d en über die
Verkehrsunternehmen beteiligten Gebietskörperschaften das Recht eingeräumt, Mitglieder in
den Aufsichtsrat zu entsenden bzw. zur Entsendung durch die Verkehrsunternehmen
vorzuschlagen.
Der Stadt Münster ist das Recht eingeräumt worden, in den Aufsichtsrat der WVG ein Mitglied
zu entsenden. Hierüber entscheidet nach § 113 Abs. 4 GO NRW der Rat.
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 24
21. Regionalverkehr Münsterland GmbH
a) Aufsichtsrat
-Vorschlagsrecht der Stadt Münster zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung-
Mitglied
Frank Gäfgen
von der Verwaltung:
Stadtbaurat Robin Denstorff
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags aus 21 Mitgliedern. Die
Kreise Steinfurt, Coesfeld, Warendorf und Borken bestimmen und entsenden jeweils 3
Aufsichtsratsmitglieder, die Stadt Münster 2 Aufsichtsratsmitglieder, und zwar jeweils nach §
113 Abs. 2 GO NRW. 7 Arbeitnehmervertreter werden aus einer von den Arbei tnehmern
gewählten Vorschlagsliste nach Maßgabe des § 108a GO NRW in seiner jeweils gültigen
Fassung entsandt.
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster-
Mitglied Stellvertretung
Michael Milde Michael Grimm
c) ÖPNV-Beirat der RVM
Ständiger Gast:
Stadtbaurat Robin Denstorff
Auf der Gesellschaf terversammlung des RVM am 16.12 .2010 wurde auf Vorschlag des
Aufsichtsrates vereinbart, dass eine Vertretung der Stadt Münster als Gast an den Sitzungen
des ÖPNV-Beirates teilnehmen soll.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 25
22. Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE)
a) Aufsichtsrat
Mitglied
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
von der Verwaltung:
Stadtbaurat Robin Denstorff
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der WLE aus 22
Mitgliedern. Sie werden nach § 6 Abs. 2 von den Gesellschaftern unter Beachtung des § 113
GO NRW nach folgender Maßgabe bestimmt und entsendet: Die Kreise Soest und Warendorf
erhalten je 3 Sitze, die Stadtwerke Münster GmbH erhält 2 Sitze und die übrigen Gesellschafter
erhalten jeweils 1 Sitz. Die Entsendung von 2 Mitgliedern durch die Stadtwerke Münster GmbH
erfolgt nach § 7 Abs. 3 lit. h des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH durch
den (…) Aufsichtsrat (…) sofern sich nicht die Gesellschaftsversammlung die (…) Entsendung
(…) vorbehalten hat.
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
b) Gesellschafterversammlung
Mitglied
Frank Gäfgen
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster
GmbH wird ermächtigt, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der
Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH entsprechend zu treffen.
Die Gesellschafterversammlung (für die Gesellschafterversammlung der Rat als Organ und für
den Gesellschafter die Stadt Münster) trifft die Entscheidung.
Hinweis zur Beteiligung:
Es besteht eine mittelbare Beteiligung (14,13 %) über die Stadtwerke Münster GmbH.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 26
23. Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
Verbandsversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
Mitglieder Stellvertretung
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
Stadtbaurat Robin Denstorff
Nach § 6 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbands NWL besteht die Verbandsversammlung aus
den Vertretungen der Mitgliedsverbände. Die Vertretungen werden durch die Verbandsver-
sammlungen der Mitgliederverbände für deren Wahlzeit nach den Grundsätzen des Gesetzes
über kommunale Gemeinschaftsarbeit gewählt. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung
ist eine Stellvertretung für den Fall der Verhinderung zu wählen. Der Zweckverband Mobilität
Münsterland entsendet 11 Vertretungen.
Nach § 6 Abs. 2 lit. t) der Satzung Zweckverband Mobilität Münsterland entscheidet die Ver-
bandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität über die Entsendung von Vertretungen für
die Verbandsversammlung des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Nach § 6
Abs. 4 entsendet der Zweckverband Mobilität Münsterland dabei mindestens 2 Vertretungen pro
Verbandsmitglied.
Die Vertretung der Stadt Münster in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität
Münsterland hat in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland-
darauf hinzuwirken, dass der Zweckverband Mobilität Münsterland die beiden Vertretungen der
Stadt Münster in die Verbandsversammlung des Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
(NWL) entsendet.
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
Hinweis zur Beteiligung:
Es besteht eine mittelbare Beteiligung über den Zweckverband Mobilität Münsterland, da dieser
als Mitglied im NWL mitwirkt.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 27
24. RELiGIO –Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH
a) Verwaltungsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
Nach § 8 Zif f. 2 des Gesellschaftsvertrages gehört dem Verwaltungsrat ein von jedem
Gesellschafter entsandtes Mitglied an.
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Dr. Barbara Rommé Axel Schollmeier
Nach § 113 Abs. 2 GO N RW vertritt ein e vom Rat bestellte Vertret ung die Gemeinde in
Gesellschafterversammlungen. In Absprache mit den anderen Gesellschaftern wird gewünscht,
dass die Leiterin des Stadtmuseums die Stadt Münster vertritt.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 28
25. Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e. V.
Mitgliederversammlung:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
2.
Nach § 5 Abs. 1 lit. d) der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V.
können Mitglieder (des Vereins) nur natürliche Personen werden, die nicht aufgrund von Tatsa-
chen Anlass zu Bedenken gegen die zuverlässige Erfüllung ihrer Pflicht nach dem Landesmedi-
engesetz Nordrhein-Westfalen geben.
Ratsmitglieder oder Personen, die dem Rat angehören könnten, erfüllen zuverlässig ihre Pflicht
nach dem Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen.
Nach § 5 Abs. 3 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. muss
der Verein von mindestens 8 natürlichen Personen gegründet werden, die von folgenden Stellen
bestimmt worden sind:
(…) lit. d). (…) Rat der Stadt Münster
Nach § 5 Abs. 4 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. ge-
hören dem Verein bis zu zwei Mitglieder nach Abs. 3 lit. d) an. Sie werden nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl (d’Hondtsches Höchstzahlverfahren) gewählt. Die Bestimmung erfolgt durch
den Rat der Stadt Münster.
Jedes Mitglied erwirbt die Mitgliedschaft gemäß § 6 Abs. 5 der Satzung der Veranstaltergemein-
schaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. für 6 Jahre (…). Der erneute Erwerb der Mitgliedschaft
durch ein früheres Mitglied ist nach § 5 Abs. 3 zulässig. Bei Mitgliedern nach § 5 (…) Abs. 4, die
durch den Rat der Stadt Münster benannt wurden, soll nach zwei aufeinander folgenden Perio-
den ein Wechsel vorgenommen werden.
§§ 63 Abs. 2, 113 Abs. 1 S. 2 und 3 sowie Abs. 2 S. 2 der Gemeindeordnung NRW finden nach
§ 5 Abs. 4 S. 4 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. keine
Anwendung.
Hinweis zur Gleichstellung:
Nach § 5 Abs. 4 S. 5 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V.
sollen die zur Bestimmung der Mitglieder zuständigen Stellen ebenso viele Frauen wie Männer
benennen.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 29
26. EUROCITIES
Jahreshauptversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Oberbürgermeister Markus Lewe Stadtdirektor Thomas Paal
Gemäß § 2.1 der Internal Rules von Eurocities ist die Stadt Münster durch ihren Oberbürger-
meister in der Jahreshauptversammlung vertreten. Dieser kann sich durch eine Stellvertretung
vertreten lassen.
27. Münsterland e.V. (Verein zur Förderung des Münsterlandes)
a) Aufsichtsrat
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
Von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder dessen allgemeine/r Vertreter/in)
Stadtdirektor Thomas Paal
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung des Vereins zur Förderung des
Münsterlandes aus Personen, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden und
Personen, die kraft ihres Amtes Mitglieder des Aufsichtsrates sind. Mitglieder des Aufsichtsrates
kraft Amtes im Sinne dieser Bestimmungen sind gem. lit. a):
- der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Münster oder dessen/deren
allgemeine/r Vertreter/in
- eine vom Rat der Stadt Münster benannte Person
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
b) Mitgliederversammlung
-Vertretung der Stadt Münster-
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
2. 2.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 30
Von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagener Bedienstete/r)
3. Stadtbaurat Robin Denstorff 3. Bernadette Spinnen
Durch die Vorlage V/0824/2007 wurde festgelegt, dass von den kommunalen Gebietskörper-
schaften je drei Mitglieder in die Mitgliederversammlung entsandt werden.
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
28. Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V. Münster
Vorstand
- Vertretung der Stadt Münster -
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
Mitglied:
Gemäß § 10 der Vereinssatzung gehören dem Vorstand drei Vorsitzende, der Schatzmeister
sowie bis zu fünf Beisitzer an. Dazu treten als weitere Vorstandsmitglieder im Einvernehmen
mit dem von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstand je eine Vertretung des Regie-
rungspräsidenten (Bezirksregierung) Münster und der Stadt Münster.
29. vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Mitgliederversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Stadtrat Matthias Peck Gabriele Regenitter
Die Entsendung des Mitglieds erfolgt nach § 113 GO NRW.
Für das Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
30. items GmbH
Beirat
-Vertretung der Stadt Münster –
Mitglieder
1. Stadtrat Wolfgang Heuer
2. Stadtkämmerin Christine Zeller
Nach § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags besteht der Beirat aus bis zu 10 Mitgliedern, die
von der Gesellschafterversammlung gewählt werden. Die Gesellschafterversammlung ist
jedoch an Vorschläge der an den Gesellschafter n – hier die Stadtwerke Münster GmbH -
beteiligten Kommunen hinsichtlich der Person des Beiratsmitglieds gebunden. Die Stadt
Münster hat bisher 2 Vertretungen in den Beirat entsandt.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 31
Der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster
GmbH wird nach § 7 Abs. 3 lit. h des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH
ermächtigt, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der items GmbH ent-
sprechend zu treffen.
Hinweis zur Beteiligung:
Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster GmbH (30,58%).
31. Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister (KDN)
Verbandsversammlung
Mitglied Stellvertretungen
1. Stadtrat Wolfgang Heuer 1. Stefan Schoenfelder
2. Michael Willamowski
Die Verbandsversammlung besteht nach § 8 Abs. 1 S. 1 der Satzung aus einer Vertretung der
Verbandsmitglieder. Soweit Gemeinden Verbandsmitglieder sind, wird die Vertretung durch die
Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des
Verbandsmitgliedes bestellt. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung sind zwei Stellvertre-
tungen zu wählen.
32. Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH
a) Gesellschafterversammlung:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Stadtkämmerin Christine Zeller Stadtbaurat Robin Denstorff
b) Fachbeirat:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
2. 2.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
3. 3.
Die Gesellschafter bilden nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags einen Fachbeirat in bera-
tender Funktion der Gesellschaftsversammlung. Dieser Fachbeirat besteht aus max. 9 Perso-
nen, wobei vom jeweiligen Gesellschafter jeweils max. 3 Beiratsmitglieder benannt werden.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 32
Bei den Beiratsmitgliedern muss es sich um Ratsmitglieder handeln. Dies wurde mit der Vor-
lage V/0901/1996 entsprechend festgelegt.
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
33. Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH
a) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Frank Möller Axel Remmeke
b) Besetzung des Beirates:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
2. 2.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
3. 3.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion:
4. 4.
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:
5. 5.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
6. Stadträtin Cornelia Wilkens 6. Stadtrat Thomas Paal
die Leitung des Kulturamtes:
7. Frauke Schnell 7. Andreas Ermeling
Gemäß § 8 Ziff. 8.1 des Gesellschaftervertrages gehören dem Beirat als stimmberechtigte
Mitglieder je eine Vertretung der Fraktionen im Rat der Stadt Münster, die vom Rat entsandt
werden, der Oberbürgermeister oder ein/eine von ihm vorgeschlagene/r Beamte/r bzw. Ange-
stellte/r, sowie die jeweilige Leitung des Kulturamtes.
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 33
34. AirportPark FMO GmbH
a) Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
2. 2.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
3. 3.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r):
4. Stadtbaurat Robin Denstorff 4. Stadtkämmerin Christine Zeller
Der Aufsichtsrat besteht nach § 13 Abs. 1 1. HS des Gesellschaftsvertrags aus je vier von den
Gesellschaftern entsandten Mitgliedern. Nach § 13 Abs. 1 S. 5 muss zu den entsandten Auf-
sichtsratsmitgliedern der Bürgermeister oder der/die von ihm vorgeschlagene Bedienstete der
Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
Hinweis zur Gleichstellung:
Es handelt sich um ein wesentliches Gremium nach § 12 Abs. 1 und 2 LGG NRW (vgl.
V/0598/2017).
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglied Stellvertretung
Frank Möller Axel Remmeke
Nach § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus je-
weils einer Vertretung der Gesellschafter, wobei für die kommunale Vertretung auf § 113 GO
NRW verwiesen wird.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 34
35. Institut für vergleichende Städtegeschichte (IStG) gGmbH
Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglied Stellvertretung
Stadträtin Cornelia Wilkens Dr. Peter Worm
Nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus
je einer Vertretung der Gesellschafter.
36. Kuratorium der Stiftung Clemenshospital
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung:
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
2. 2.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
3. 3.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
4. 4.
Das Kuratorium der unselbständigen, kommunal verwalteten Stiftung besteht gem. § 4 Abs. 2
des Vertrages über den Wiederaufbau des Clemenshospitals von 1952 u. a. aus dem jeweiligen
Oberbürgermeister und vier vom Rat der Stadt Münster für die Dauer der Wahlperiode zu wäh-
lenden Ratsmitgliedern.
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 35
37. Beirat Stadtregion
Vertretung der Stadt Münster
Mitglieder Stellvertretung
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
4. 4.
5. 5.
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
6. 6.
auf Vorschlag der FDP-Fraktion oder der Fraktion DIE LINKE. (ggf. Losentscheid):
7. 7.
Die Stadt Münster entsendet gemäß 3.2 des Kontraktes zur Zusammenarbeit in der Stadtregion
Münster sieben „Botschafter“ aus dem Rat der Stadt Münster. Der Rat wählt aus seiner Mitte
die sieben Beiratsmitglieder. Bei der Entsendung der Beiratsmitglieder werden die Grundsätze
des § 50 Abs. 4 GO NRW angewendet. Somit erfolgt die Wahl nach dem Verhältnissystem Hare-
Niemeyer.
Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung bestellt.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 36
38. Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
a) Deutsch-Französischer Ausschuss
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglieder
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
2.
b) Deutsch-Polnischer Ausschuss
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglieder
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1.
c) Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglieder
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:
1. 1.
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
2. 2.
Zu a), b) und c): Nach § 2 Abs. 1 S. 2 der Geschäftsordnung für die Ausschüsse der Deut-
schen Sektion des RGRE werden die Mitglieder der Ausschüsse für den Zeitraum gewählt,
welcher der Wahlzeit des Hauptausschusses [der RGRE] entspricht, jedoch nicht über die
Dauer des Amtes oder Mandates hinaus, das die Grundlage ihrer Wahl war. Nach S.3 erfolgt
eine Ersatzwahl für den Rest der Wahlzeit. Da für die Wahlperiode ab dem 01.11.2020 ledig-
lich Frau Winkel von der SPD wiedergewählt wurde (siehe b)) muss eine Neubesetzung für
die derzeitige Wahlperiode der Ausschüsse des RGRE, die bis zur Delegiertenversammlung
am 27./28.10.2021 geht, stattfinden.
Anlage 1
Die Verteilung der einzelnen Sitze in den Gremien basiert auf der Sitzverteilung im Rat. 37
39. Fachklinik Hornheide e.V.
Mitgliederversammlung
Nach § 7 der Satzung des Vereins benennt jedes Mitglied mit beschließender Stimme seine
beauftragte Vertretung für die Mitgliederversammlung.
Das nach § 8 Abs. 3 der Satzung von der Stadt Münster vorgeschlagene Mitglied des Vorstan-
des (RF Christel Loschelder) wurde zuletzt am 15.11.2018 auf Vorschlag des Rates der Stadt
Münster von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt und ist damit noch
bis zum November 2022 gewähltes Mitglied des Vorstandes.
Die Verwaltung wird dem Rat zum Abl auf der Wahlzeit einen Besetzungsvorschlag für die
Wahl des Vorstandes unterbreiten.
Beschlussvorlage
5005 Zeichen
V/0889/2020 V/0889/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien Beratungsfolge 09.12.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat entsendet in die in der Anlage 1 aufgeführten Gremien die jeweils benannten Vertre- ter/innen. 2. Die nicht erneut in diese Gremien entsandten Vertreter/innen der Stadt werden mit dem Zeitpunkt der Neuentsendung (Ziffer 1 der Vorlage) abberufen, sofern sie nicht bereits aus anderen Gründen (z.B. Verlust der Mitgliedschaft im Rat) die Mitgliedschaft im Gremium verlieren oder verloren ha- ben. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die in der Anlage 2 genannten Gremien die jeweils be- nannten Personen die Fraktionen oder Gruppen bzw. die Verwaltung vertreten. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den in Absatz 1 genannten Gre mien. Nach § 113 Absatz 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern weitere Vertreter zu benennen sind, der Bürgermeister oder der/die von ihm vor- geschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die Sätze 1 und 2 gelten für mittelbare Beteili- Amt für Bürger- und Ratsservice 23.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kupferschmidt Telefon: 492-3300 Kupferschmidt@stadt- muenster.de - 2 - V/0889/2020 gungen entsprechend, sofern n icht ähnlich wirksame Vorkehrungen zur Sicherung hinreichender ge- meindlicher Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten getroffen werden. Soweit der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen hat, die nicht hauptberuflich tätig sind, erfolgt die Besetzung der Gremien nach § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Berechnungssys- tem der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer). Haben sich die Ratsmitglieder au f einen einheitlichen Wahlvorschlag für das jeweils zu besetzende Gremium geeinigt, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige Beschluss der Ratsmit- glieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvor- schlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abge- stimmt. Die Größe der zum gegenwärtigen Zeitpunkt ganz oder teilweise vom Rat neu zu besetzenden Gremien ist durch Satzung, Gesellschaftsvertrag, Beschluss des zuständigen Gremiums (z. B. der Gesellschaf- terversammlung) o. ä. festgelegt. Die Sitzverteilung gemäß Anlage 1 entspricht der Verteilung auf der Basis der Sitze im Rat. Gleichstellung von Frauen und Männern Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 LGG NRW müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestan- teil von 40 Prozent vertreten sein. Gem. § 12 Absatz 2 S.1 LGG NRW sind wesentliche Gremien Auf- sichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG). Der Rat der Stadt Münster hat am 18.10.2017 mit Beschluss der Vorlage V/0598/2017 Gremien als wesentlich klassifiziert (Anlage 2 der Vorlage V/0598/2017). Diese Gremien haben einen entsprechen- den Hinweis in der Anlage zu dieser Vorlage. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu ge- wählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Ver- pflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage 1 – Entsendung in Gremien mit Beteiligung der Stadt Münster Anlage 2 – Gremien, bei denen Vertreter der Fraktionen und Gruppen Mitglied sind
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0889/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.09.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37