2018/0238
Zukunft des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes hier: Errichtung eines Betriebshofes für das Grünflächenamt und eines BUND-Zentrum für Stadtnatur
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Punkt 6: Zukunft des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes hier: Errichtung eines Betriebshofes für das Grünflächenamt und eines BUND- Zentrum für Stadtnatur (V-Nr. 2018/0238) Stadtv. Arnold (Fraktion UFFBASSE) beantragt den Beschluss aus dem Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften zu übernehmen, dass bei Punkt 5. „vorbehaltlich eines Finanzierungskonzeptes vom BUND“ beschlossen werden soll. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Änderungsantrag von Stadtv. Arnold (Fraktion UFFBASSE) „vorbehaltlich eines Finanzierungskonzeptes vom BUND“ einzufügen, zuzustimmen. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage - in der geänderten Form - zuzustimmen.
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Punkt 6: Zukunft des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes hier: Errichtung eines Betriebshofes für das Grünflächenamt und eines BUND- Zentrum für Stadtnatur (V-Nr. 2018/0238) Die Vorsitzende verweist auf die Maßgabebeschlüsse aus dem Umwelt-Ausschuss und Bau-Ausschuss, die heute auch verteilt wurden. Die Beratung findet im Sinne der Beschlüsse dieser Ausschüsse statt. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage mit der Maßgabe zuzustimmen, dass im Punkt im 5 des Beschlussvorschlages eingefügt wird „vorbehaltlich eines Finanzierungskonzeptes vom BUND“. Gegenstimmen: UWIGA Stimmenthaltung: SPD, Die Linke. und AfD
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Punkt 11: Zukunft des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes hier: Errichtung eines Betriebshofes für das Grünflächenamt und eines BUND- Zentrum für Stadtnatur (V-Nr. 2018/0238) Stadtv. Bauer (UWIGA) beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1 bis 4 bzw. Punkt 5 des Beschlussvorschlags. Die Vorsitzende stellt fest, dass die Abstimmung im Sinne der gleichlauteten Beschlüsse von Umwelt -, Bau, und Haupt - und Finanzausschuss erfolgt. Die Fachausschüsse haben Punkt 5 mit der Maßgabe zugestimmt, dass eingefügt wird „vorbehaltlich eines Finanzierungskonzeptes des BUND“ Den Punkten 1 bis 4 des Beschlussvorschlages wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD und AfD Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus FDP Dem Punkt 5 des Beschluss vorschlages wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke. FDP und UWIGA
2018/0238
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.08.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Dezernat V
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0238
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-021-1000 Investitionsnummer: 18067-5010
Kostenträger: 5510-15 Sachkonto: 0953010
Betreff: Zukunft des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes
hier: Errichtung eines Betriebshofes für das Grünflächenamt und eines BUND -
Zentrum für Stadtnatur
Vorlage vom: 03.08.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht des Grünflächenamtes wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem Neubau des Betriebshofes für das Grünflächenamt am südlichen Ende der ehemaligen
Stadtgärtnerei wird zugestimmt .
3. Für die Finanzierung des 1. Bauabschnitt „Abbruch Gewächshausanlagen in klusive
Erschließung“ sowie „Planung Neubau Betriebshof Orangerie“ werden insgesamt Mittel
in Höhe 740.000 Euro benötigt. Es stehen derzeit aus Haushaltsausgaberesten Mittel in Höhe
von 125.000 Euro zur Verfügung. Die noch fehlenden 615.000 Euro sollen über den
Nachtragshaushalt 2018 bei der Kostenstelle 067 -021-1000, Kostenträger 5510 -15
etatisiert werden.
- 2 -
4. Die für „Neub au des Betriebshofes Orangerie - Unterkunftsgebäude und Überwinterungshaus“
erforderlichen Mittel in Höhe von 2.330.600 Euro werden im Rahmen der Haushaltsberatungen
zum Haushaltsjahr 2019 etatisiert. Die restlichen Mittel in Höhe 1.202.190 Euro werden i m
Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020 etatisiert. Die Etatisierung erfolgt bei
der Kostenstelle 067 -021-1000, Kostenträger 5510 -15.
5. Der Magistrat stimmt zu, dass der BUND anstelle des nördlichsten Gewächshauses ein
Umweltbildungs -Zentrum für Stadtnatur errichtet .
Anlagen: Machbarkeitsstudie Betriebshof Orangerie
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 3. August 2018
Bei dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei handelt es sich um ein ausgesprochen
wertvolles Areal, bei dem die Chance einer qualitätsvollen Entwicklung genutzt werden soll.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. September 2012 wurde der
Beschluss gefasst (Vorlage-Nr. 2012/0219), die Stadtgärtnerei zum 1. Januar 2015 zu
schließen. Am 23. Juli 2014 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Bessunger
Knabenschule statt mit dem Ziel, das von der Stadtverwaltung erarbeitete „Strukturkonzept“
als Grundlage für die Diskussion mit der Bürgerschaft zu präsentieren. Über das Ergebnis der
Bürgerbeteiligungsveranstaltung wurde in der Magistratsvorlage Nr. 2014/0406 vom
31.10.2014 berichtet.
Die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung wurden zwischenzeitlich vertiefend geprüft. Im
Ergebnis stellt sich der Sachstand aktuell wie folgt dar:
1. Leuchtturmprojekt „Energetische Sanierung Gewächshäuser“
Die Idee, im Zusammenhang mit der ehemals projektierten Landesgartenschau 2022 und in
Zusammenarbeit mit der TU Darmstadt und der Privatwirtschaft ein energetisches Pilotprojekt
Stadtgärtnerei mit Projektförderung generieren zu können, hat sich mangels Fördermittel
zwischenzeitlich erledigt.
2. Betriebshof Orangerie - Pflegestützpunkt für das Grünflächenamt
Auf dem ehemaligen Stadtgärtnereigelände ist das Personal für die Pflege des
Orangeriegartens sowie aller öffentlichen Grünanlagen im südlichen Stadtgebiet untergebracht
(ca. 10 – 12 Mitarbeiter/innen). Das Grünflächenamt benötigt dringend einen neuen
Betriebshof, weil die vorhandenen baulichen Anlagen stark sanierungsbedürftig sind und den
Arbeitsstättenrichtlinien nicht mehr genügen. Die vom Grünflächenamt genutzten Gebäude,
Schuppen, Schüttgutboxen, Container, Gewächshäuser und Lagerflächen verteilen sich über
das Gesamtareal des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes. Die Neuordnung des Areals bietet
die Möglichkeit, die Nutzungen in einem neuen Betriebshof zu arrondieren, der dem Personal
zudem eine zeitgemäße Unterbringung in einer modernen Arbeitsstätte ermöglicht.
Aus arbeitsorganisatorischen Gründen ist es erforderlich, den neuen Betriebshof mit Sozial -,
Wasch- und Umkleideräumen, einem Büro für die Revierleitung, Fahrzeughalle,
Technikräumen, Werkstatt, Schüttgutboxen und einem 400 qm großen neuen Gewächshaus in
Massivbauweise mit Glasfront vis à vis der bestehenden großen Überwinterungshalle für
Kübelpflanzen zu errichten und das Betriebsgelände auch aus haftungsrechtlichen Gründen
einzäunen. Durch die geplante Lage am Südende verkürzen sich die Wegezeiten für das
Pflegepersonal der Orangerie. Der Park ist damit ohne Umwege auf kurzem Weg erreichbar.
Die Transporte der Kübelpflanzen und Materialien lassen sich logistisch effizient abwickeln.
Durch die Arrondierung des Betriebshofes im Süden kann auch das verbleibende
zusammenhängende Restgelände neu aufgeteilt und einer sinnvollen bürgerschaftlichen bzw.
öffentlichen Nutzung zugeführt werden.
Ein neues Überwinterungshaus wird zur Überwinterung von rund 140 kleinen und mittelgroßen
Kübelpflanzen gebraucht, weil der Platz in der großen Überwinterungshalle dafür nicht mehr
- 4 -
ausreicht. Die Sanierung des bestehenden Gewächshauses ist sowohl finanziell wie energetisch
weniger sinnvoll.
3. Nutzung der ehemaligen Gewächshäuser als Verkaufsgärtnerei durch die Aumühle
Die Vergabe der ehemaligen Gewächshausflächen an die Behinderteneinrichtung Aumühle wird
kritisch beurteilt, weil die Aumühle keine Pflanzenproduktion, sondern eine reine
Verkaufsgärtnerei mit inklusivem Cafe betreiben möchte. Hier bestehen zum einen
planungsrechtliche Bedenken, weil ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden müsste,
in dem die Fläche als Einzelhandelsfläche ausgewiesen werden müsste. Dies ist in der
denkmalgeschützten Orangerie nicht erwünscht und im bestehenden Wohnumfeld
problematisch. Die Stadt hätte dann bei Aufgabe des Betriebes durch die Aumühle für einen
Nachfolgebetrieb keine rechtliche Handhabe, anderen Einzelhandelsbetrieben die Übernahme
zu verwehren. Zum anderen war der Platzbedarf des städtischen Betriebshofes im Konzept der
Aumühle nicht ausreichend berücksichtigt, weil die Aumühle nach eigenem Bekunden die
gesamte Gewächshausfläche incl. Unterkunftsgebäude des Grünflächenamtes zur Verwirk -
lichung eines wirtschaftlichen tragfähigen Konzeptes benötigen würde. Zwischenzeitlich
wurden seitens der Aumühle die Planungen aufgegeben. Eine inklusive Gärtner*innen kolonne
zur Umsetzung der naturnahen Gestaltung von öffentlichen Anlagen und Grünflächen entfällt
damit zunächst auch.
4. Umweltbildungszentrum - Zentrum für Stadtnatur
Der BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz, Kreisverband Darmstadt) bekundet nach wie
vor ein hohes Interesse an dem ehemaligen Stadtgärtnereigelände für die Errichtung eines
“Umweltbildungs-Zentrums für Stadtnatur“ in Trägerschaft einer gemeinnützigen GmbH. Ein
überarbeitetes detailliertes Konzept dazu liegt vor, das auch ein Engagement der Stadt (hier:
Umweltamt) vorsieht, um die Umsetzung von Aspekten des 25-Schritte-Programmes zur
Förderung der Biologischen Vielfalt zu gewährleisten. Aufgrund einer avisierten Spende für den
Bau dieses Zentrums sowie ggf. weiterer Fördermöglichkeiten ist es erforderlich, noch in
diesem Jahr das dafür erforderliche Baurecht zu schaffen.
Die städtebaulichen, denkmalschutzrechtlichen und freiraumplanerischen
Rahmenbedingungen wurden dazu bereits festgelegt. Für das Gelände wird deshalb eine
Gesamtkonzeption angestrebt, die die Qualitätsansprüche sichert. Vom Eigenbetrieb IDA
wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die gestalterische und qualitative Vorgaben
für die geplanten Gebäude macht und die technischen Voraussetzungen für die
Gebäudeerschließung sowie Ver- und Entsorgung klärt. Vor dem Hintergrund des laufenden
Betriebs der Grünflächenpflege (Orangerie und Grünflächen südlich der Heinrichstraße) war in
der Machbarkeitsstudie u. a. herauszuarbeiten, an welcher Stelle ein Neubau eines Zentrums
für Stadtnatur kurzfristig am ehestens realisierbar und finanzierbar erscheint. D ie Ergebnisse
der Studie wurden dem BUND und der Verwaltung vorgestellt und danach teilweise
überarbeitet. Die überarbeitete Machbarkeitsstudie ist als Anlage beigefügt. Der Neubau des
Zentrums für Stadtnatur kann anstelle des nördlichsten Glasgewächshauses auch kurzfristig
realisiert werden, ohne in die Betriebsorganisation der Grünflächenpflege gravierend
einzugreifen.
Planungsrechtlich ist die Errichtung des Umweltbildungszentrums/Zentrum für Stadtnatur
ebenso wie der Neubau des Betriebshofes möglich.
- 5 -
5. Inklusives Café und öffentliche Toilettenanlage
Das inklusive Café war ein ausgeprägter Wunsch der Bürgerinnen und Bürger in der
Bürgerinformationsveranstaltung. Die planungsrechtliche Grenze für das Cafe liegt bei ca. 60 –
80 Sitzplätzen und rund 150 qm Außengastronomiefläche. Nach derzeitigem Stand gibt es
eine Interessenbekundung der Behinderteneinrichtung Aumühle, das Cafe inklusiv zu
betreiben. Die Aumühle wird das Gebäude jedoch nicht errichten.
Eine öffentliche Toilettenanlage wäre für die zukünftigen öffentlichen bzw. bürgerschaftlichen
Nutzungen dringend erforderlich. Diese sollten von der Stadt im Bereich des zukünftig
geplanten Cafés zur Verfügung gestellt und betrieben werden. In der Machbarkeitsstudie sind
die Flächen für ein inklusives Cafe berücksichtigt, so dass zu einem späteren Zeitpunkt mit
einem Träger der Cafe-Betrieb aufgenommen werden kann.
6. Bürger*innengärten und Multifunktionsfläche
Die Bürger*innengärten und die Multifunktionsfläche sind ohne Schaffung von neuem
Planungsrecht ebenfalls unmittelbar umsetzbar, sobald ein neuer Betriebshof für das
Grünflächenamt gebaut und sämtliche, über die gesamte Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei
verteilten Flächen- und Gebäudenutzungen des Grünflächenamtes im Betriebshof arrondiert
wurden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die Rahmenplanung der Freiflächen
beauftragen und finanzieren und das Rahmengerüst (Hauptwege, Bäume, Hecken,
Multifunktionsflächen) umsetzen.
Der BUND hat ein Konzept für ein Zentrum für Stadtnatur entwickelt, das auch die Entwicklung
und Nutzung von Bürger*innengärten und zukünftige Schulgärten vorsieht. Die Flächen für die
geplanten Bürger*innengärten und die Multifunktionsfläche stehen zur Neugestaltung zur
Verfügung sobald alle geplanten Neubauten realisiert sind und die Flächen nicht mehr als
Schüttgutboxen, Lagerflächen oder als Baustelleneinrichtungsfläche für den neuen Betriebshof
Orangerie gebraucht werden.
Trägerschaft Zentrum für Stadtnatur incl. Bürgergärten:
Für den Bau- und/oder Betrieb des Zentrums für Stadtnatur wird von Seiten des BUND die
Gründung einer gemeinnützigen GmbH angestrebt. Das Gelände, auf dem das Zentrum für
Stadtnatur errichtet werden soll, soll als Grundstück ausparzelliert und in Erbpacht an den
BUND vergeben werden. Die Konditionen für die Erbpacht (Größe des Grundstücks, Laufzeit
des Pachtvertrags, Inhalt des Pachtvertrags, Pachtzins, etc.) müssen noch stadtintern und mit
der Erbpachtnehmerin / dem Erbpachtnehmer abgestimmt werden. Im Erbpachtvertrag ist
sicherzustellen, dass die Belange der Stadt kontinuierlich berücksichtigt werden.
Aus Erfahrungen in anderen Kommunen ist auch eine Trägerschaft für den Betrieb der
Bürger*innengärten erforderlich, damit die Nutzung des Geländes in Abstimmung mit der
Stadt verantwortlich und im Sinne des bürgerschaftlichen Interesses erfolgt. Die
Rahmenbedingungen für die Nutzung des Geländes wären sodann in einem Pachtvertrag zu
regeln. Die Kosten für die Herrichtung des Geländes und die Betriebskosten (Pachtzins,
Wasserkosten, Abfuhr Grünabfall, Saatgut, Pflanzen, Erde, Dünger, etc.) müssten von der
Erbpachtnehmerin / dem Erbpachtnehmer getragen werden.
- 6 -
Kostenannahme für die Neuordnung des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes:
Auf Grundlage der beigefügten Machbarkeitsstudie von werk.um architekten vom 07.08.2018:
1. Bauabschnitt:
Abbruch Gewächshausanlagen und Nebengebäude 120.000 Euro brutto
(ca. 1725 qm) incl. Baunebenkosten und Risikozuschlag
Erschließungskosten 400.000 Euro brutto
Erste Planungsmittel für 2. Bauabschnitt (bis Lph 3) 190.000 Euro brutto
Herrichtung Betriebsweg 30.000 Euro brutto
740.000 Euro brutto
Möglichkeit Neubau Zentrum für Stadtnatur
(Finanzierung durch BUND)
2. Bauabschnitt:
Neubau Betriebshof Orangerie
Unterkunftsgebäude und Überwinterungshaus für Büroräume, Aufenthaltsraum für 12 – 15
Mitarbeiter/innen, Umkleideräume, Personal WC, Besprechungsraum
Neubau: 1.385.600 Euro brutto
Weitere Planungsmittel: 225.000 Euro brutto
Risikozuschlag (40 %) 720.000 Euro brutto
2.330.600 Euro brutto
Garagen und Werkzeuglager
Neubau: 562.190 Euro brutto
Weitere Planungsmittel: 168.000 Euro brutto
Risikozuschlag (40 %) 290.000 Euro brutto
1.020.190 Euro brutto
Schüttgüter
Bauwerk: 100.000 Euro brutto
Weitere Planungsmittel: 30.000 Euro brutto
Risikozuschlag 52.000 Euro brutto
182.000 Euro brutto
Gesamtkosten 2. Bauabschnitt Neubau Betriebshof Orangerie 3.532.790 Euro brutto
3. Bauabschnitt
Abbruch Bestandsgebäude Gärtnerunterkunft 130.000 Euro brutto
Möglichkeit inklusives Café
Bauwerk: 348.800 Euro brutto
Planungsmittel: 105.000 Euro brutto
Risikozuschlag: 180.000 Euro brutto
633.800 Euro brutto
Gesamtkosten 3. Bauabschnitt 763.800 Euro brutto
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Finanzierung:
Die erforderlichen Mittel werden im Nachtragshaushalt 2018 sowie in den Haushalten 2019
und 2020 bzw. im Rahmen der zukünftigen Haushaltsberatungen etatisiert, um die
Neugestaltung des Geländes zu ermöglichen.
Für den 1. Bauabschnitt werden insgesamt 740.000 Euro benötigt. 125.000 Euro stehen als
Haushaltsausgaberest zur Verfügung. Die fehlenden Mittel in Höhe von 615.000 Euro werden
über den Nachtragshaushalt 2018 zur Verfügung gestellt.
Die für „Neubau des Betriebshofes Orangerie - Unterkunftsgebäude und Überwinterungshaus“
(Teil des 2. Bauabschnittes) erforderlichen Mittel in Höhe von 2.330.600 Euro werden im
Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellt. Die restlichen Mittel i n Höhe 1.202.190 Euro
werden im Jahr 2020 zur Verfügung gestellt.
Die notwendigen Mittel für den 3. Bauabschnitt werden im Rahmen der zukünftigen
Haushaltsberatungen etatisiert .
Für den Entwurf der Freiflächen ist ein qualifizierter Landschaftsplaner zu beauftragen, damit
der Rahmen für die Einrichtung der Bürgergärten und der Multifunktionsfläche geschaffen
werden kann. Für die Herrichtung der Freiflächen inkl. Planungsmittel und Risikozuschlag liegt
eine erste Kostenschätzung über 420.000 Euro vor. Diese Mittel werden ebenfalls im Rahmen
der zukünftigen Haushaltsberatungen etatisiert .
Die Entwürfe für die Gebäude und Freiflächen sind mit der Unteren Denkmalbehörde, dem
Stadtplanungsamt, Umweltamt und dem Grünflächenamt abzustimmen.
Die aus der Neukonzeption des Geländes entstehenden Folgekosten können derzeit nicht
beziffert werden. Sie sind u.a. davon abhängig, inwieweit sich die Stadt bei der zu gründenden
gGmbH beteiligt. Sofern ein Cafe und eine öffentliche Toilettenanlage durch die Stadt errichtet
werden, fallen ebenfalls Neubau- und Folgekosten an, die in einer separaten Magistratsvorlage
zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Darmstadt, 3. August 2018
67-0/F 2900
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
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Punkt 10: Zukunft des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes hier: Errichtung eines Betriebshofes für das Grünflächenamt und eines BUND- Zentrum für Stadtnatur (V-Nr. 2018/0238) Herr Lisowski, IDA, führt aus, dass heute die Variante 3 der Machbarkeitsstudie, Seite 15/23 zu beschließen sei. Stadtv. Hang (Fraktion UFFBASSE) bittet als Maßgabe aufzunehmen, dem Punkt 5 nicht zuzustimmen. Es soll zwar ein Gebäude gebaut werden, aber nicht durch den BUND, sondern durch die Stadt. Eine Entscheidung sollte heute nicht getroffen werden, so lange kein Finanzierungsplan vom BUND vorliegt. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage mit der Maßgabe zu Punkt 5 zuzustimmen. Stimmenthaltungen:-Fraktionen SPD, AfD, Die Linke. und FDP
anlage 2
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
17.08.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Dezernat V
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
III 67
IV 20
V
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0238
Magistratsbeschluss-Nr.
307
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-021-1000 Investitionsnummer: 18067-5010
Kostenträger: 5510-15 Sachkonto: 0953010
Betreff: Zukunft des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes
hier: Errichtung eines Betriebshofes für das Grünflächenamt und eines BUND -
Zentrum für Stadtnatur
Vorlage vom: 03.08.2018
Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht des Grünflächenamtes wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem Neubau des Betriebshofes für das Grünflächenamt am südlichen Ende der ehemaligen
Stadtgärtnerei wird zugestimmt.
3. Für die Finanzierung des 1. Bauabschnitt „Abbruch Gewächshausanlagen inklusive
Erschließung“ sowie „Planung Neubau Betriebshof Orangerie“ werden insgesamt Mittel
in Höhe 740.000 Euro benötigt. Es stehen derzeit aus Haushaltsausgaberesten Mittel in Höhe
von 125.000 Euro zur Verfügung. Die noch fehlenden 615.000 Euro sollen über den
Nachtragshaushalt 2018 bei der Kostenstelle 067 -021-1000, Kostenträger 5510-15
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etatisiert werden.
4. Die für „Neubau des Betriebshofes Orangerie - Unterkunftsgebäude und Überwinterungshaus“
erforderlichen Mittel in Höhe von 2.330.600 Euro werden im Rahmen der Haushaltsberatungen
zum Haushaltsjahr 2019 etatisiert. Die restlichen Mittel in Höhe 1.202.190 Euro werden im
Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020 etatisiert. Di e Etatisierung erfolgt bei
der Kostenstelle 067-021-1000, Kostenträger 5510-15.
5. Der Magistrat stimmt zu, dass der BUND anstelle des nördlichsten Gewächshauses ein
Umweltbildungs-Zentrum für Stadtnatur errichtet.
Anlagen: Machbarkeitsstudie Betriebshof Orangerie
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 27.08.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 3. August 2018
Bei dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei handelt es sich um ein ausgesprochen
wertvolles Areal, bei dem die Chance einer qualitätsvollen Entwicklung genutzt werden soll.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. September 2012 wurde der
Beschluss gefasst (Vorlage-Nr. 2012/0219), die Stadtgärtnerei zum 1. Januar 2015 zu
schließen. Am 23. Juli 2014 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Bessunger
Knabenschule statt mit dem Ziel, das von der Stadtverwaltung erarbeitete „Strukturkonzept“
als Grundlage für die Diskussion mit der Bürgerschaft zu präsentieren. Über das Ergebnis der
Bürgerbeteiligungsveranstaltung wurde in der Magistratsvorlage Nr. 2014/0406 vom
31.10.2014 berichtet.
Die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung wurden zwischenzeitlich vertiefend geprüft. Im
Ergebnis stellt sich der Sachstand aktuell wie folgt dar:
1. Leuchtturmprojekt „Energetische Sanierung Gewächshäuser“
Die Idee, im Zusammenhang mit der ehemals projektierten Landesgartenschau 2022 und in
Zusammenarbeit mit der TU Darmstadt und der Privatwirtschaft ein energetisches Pilotprojekt
Stadtgärtnerei mit Projektförderung generieren zu können, hat sich mangels Fördermittel
zwischenzeitlich erledigt.
2. Betriebshof Orangerie - Pflegestützpunkt für das Grünflächenamt
Auf dem ehemaligen Stadtgärtnereigelände ist das Personal für die Pflege des
Orangeriegartens sowie aller öffentlichen Grünanlagen im südlichen Stadtgebiet untergebracht
(ca. 10 – 12 Mitarbeiter/innen). Das Grünflächenamt benötigt dringend einen neuen
Betriebshof, weil die vorhandenen baulichen Anlagen stark sanierungsbedürftig sind und den
Arbeitsstättenrichtlinien nicht mehr genügen. Die vom Grünflächenamt genutzten Gebäude,
Schuppen, Schüttgutboxen, Container, Gewächshäuser und Lagerflächen verteilen sich über
das Gesamtareal des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes. Die Neuordnung des Areals bietet
die Möglichkeit, die Nutzungen in einem neuen Betriebshof zu arrondieren, der dem Personal
zudem eine zeitgemäße Unterbringung in einer modernen Arbeitsstätte ermöglicht.
Aus arbeitsorganisatorischen Gründen ist es erforderlich, den neuen Betriebshof mit Sozial-,
Wasch- und Umkleideräumen, einem Büro für die Revierleitung, Fahrzeughalle,
Technikräumen, Werkstatt, Schüttgutboxen und einem 400 qm großen neuen Gewächshaus in
Massivbauweise mit Glasfront vis à vis der bestehenden großen Überwinterungshalle für
Kübelpflanzen zu errichten und das Betriebsgelände auch aus haftungsrechtlichen Gründen
einzäunen. Durch die geplante Lage am Südende verkürzen sich die Wegezeiten für das
Pflegepersonal der Orangerie. Der Park ist damit ohne Umwege auf kurzem Weg erreichbar.
Die Transporte der Kübelpflanzen und Materialien lassen sich logistisch effizient abwickeln.
Durch die Arrondierung des Betriebshofes im Süden kann auch das verbleibende
zusammenhängende Restgelände neu aufgeteilt und einer sinnvollen bürgerschaftlichen bzw.
öffentlichen Nutzung zugeführt werden.
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Ein neues Überwinterungshaus wird zur Überwinterung von rund 140 kleinen und mittelgroßen
Kübelpflanzen gebraucht, weil der Platz in der großen Überwinterungshalle dafür nicht mehr
ausreicht. Die Sanierung des bestehenden Gewächshauses ist sowohl finanziell wie energetisch
weniger sinnvoll.
3. Nutzung der ehemaligen Gewächshäuser als Verkaufsgärtnerei durch die Aumühle
Die Vergabe der ehemaligen Gewächshausflächen an die Behinderteneinrichtung Aumühle wird
kritisch beurteilt, weil die Aumühle keine Pflanzenproduktion, sondern eine reine
Verkaufsgärtnerei mit inklusivem Cafe betreiben möchte. Hier bestehen zum einen
planungsrechtliche Bedenken, weil ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden müsste,
in dem die Fläche als Einzelhandelsfläche ausgewiesen werden müsste. Dies ist in der
denkmalgeschützten Orangerie nicht erwünscht und im bestehenden Wohnumfeld
problematisch. Die Stadt hätte dann bei Aufgabe des Betriebes durch die Aumühle für einen
Nachfolgebetrieb keine rechtliche Handhabe, anderen Einzelhandelsbetrieben die Übernahme
zu verwehren. Zum anderen war der Platzbedarf des städtischen Betriebshofes im Konzept der
Aumühle nicht ausreichend berücksichtigt, weil die Aumühle nach eigenem Bekunden die
gesamte Gewächshausfläche incl. Unterkunftsgebäude des Grünflächenamtes zur Verwirk-
lichung eines wirtschaftlichen tragfähigen Konzeptes benötigen würde. Zwischenzeitlich
wurden seitens der Aumühle die Planungen aufgegeben. Eine inklusive Gärtner*innenkolonne
zur Umsetzung der naturnahen Gestaltung von öffentlichen Anlagen und Grünflächen entfällt
damit zunächst auch.
4. Umweltbildungszentrum - Zentrum für Stadtnatur
Der BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz, Kreisverband Darmstadt) bekundet nach wie
vor ein hohes Interesse an dem ehemaligen Stadtgärtnereigelände für die Errichtung eines
“Umweltbildungs-Zentrums für Stadtnatur“ in Trägerschaft einer gemeinnützigen GmbH. Ein
überarbeitetes detailliertes Konzept dazu liegt vor, das auch ein Engagement der Stadt (hier:
Umweltamt) vorsieht, um die Umsetzung von Aspekten des 25-Schritte-Programmes zur
Förderung der Biologischen Vielfalt zu gewährleisten. Aufgrund einer avisierten Spende für den
Bau dieses Zentrums sowie ggf. weiterer Fördermöglichkeiten ist es erforderlich, noch in
diesem Jahr das dafür erforderliche Baurecht zu schaffen.
Die städtebaulichen, denkmalschutzrechtlichen und freiraumplanerischen
Rahmenbedingungen wurden dazu bereits festgelegt. Für das Gelände wird deshalb eine
Gesamtkonzeption angestrebt, die die Qualitätsansprüche sichert. Vom Eigenbetrieb IDA wurde
eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die gestalterische und qualitative Vorgaben
für die geplanten Gebäude macht und die technischen Voraussetzungen für die
Gebäudeerschließung sowie Ver- und Entsorgung klärt. Vor dem Hintergrund des laufenden
Betriebs der Grünflächenpflege (Orangerie und Grünflächen südlich der Heinrichstraße) war in
der Machbarkeitsstudie u. a. herauszuarbeiten, an welcher Stelle ein Neubau eines Zentrums
für Stadtnatur kurzfristig am ehestens realisierbar und finanzierbar erscheint. Die Ergebnisse
der Studie wurden dem BUND und der Verwaltung vorgestellt und danach teilweise
überarbeitet. Die überarbeitete Machbarkeitsstudie ist als Anlage beigefügt. Der Neubau des
Zentrums für Stadtnatur kann anstelle des nördlichsten Glasgewächshauses auch kurzfristig
realisiert werden, ohne in die Betriebsorganisation der Grünflächenpflege gravierend
einzugreifen.
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Planungsrechtlich ist die Errichtung des Umweltbildungszentrums/Zentrum für Stadtnatur
ebenso wie der Neubau des Betriebshofes möglich.
5. Inklusives Café und öffentliche Toilettenanlage
Das inklusive Café war ein ausgeprägter Wunsch der Bürgerinnen und Bürger in der
Bürgerinformationsveranstaltung. Die planungsrechtliche Grenze für das Cafe liegt bei ca. 60 –
80 Sitzplätzen und rund 150 qm Außengastronomiefläche. Nach derzeitigem Stand gibt es
eine Interessenbekundung der Behinderteneinrichtung Aumühle, das Cafe inklusiv zu
betreiben. Die Aumühle wird das Gebäude jedoch nicht errichten.
Eine öffentliche Toilettenanlage wäre für die zukünftigen öffentlichen bzw. bürgerschaftlichen
Nutzungen dringend erforderlich. Diese sollten von der Stadt im Bereich des zukünftig
geplanten Cafés zur Verfügung gestellt und betrieben werden. In der Machbarkeitsstudie sind
die Flächen für ein inklusives Cafe berücksichtigt, so dass zu einem späteren Zeitpunkt mit
einem Träger der Cafe-Betrieb aufgenommen werden kann.
6. Bürger*innengärten und Multifunktionsfläche
Die Bürger*innengärten und die Multifunktionsfläche sind ohne Schaffung von neuem
Planungsrecht ebenfalls unmittelbar umsetzbar, sobald ein neuer Betriebshof für das
Grünflächenamt gebaut und sämtliche, über die gesamte Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei
verteilten Flächen- und Gebäudenutzungen des Grünflächenamtes im Betriebshof arrondiert
wurden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die Rahmenplanung der Freiflächen
beauftragen und finanzieren und das Rahmengerüst (Hauptwege, Bäume, Hecken,
Multifunktionsflächen) umsetzen.
Der BUND hat ein Konzept für ein Zentrum für Stadtnatur entwickelt, das auch die Entwicklung
und Nutzung von Bürger*innengärten und zukünftige Schulgärten vorsieht. Die Flächen für die
geplanten Bürger*innengärten und die Multifunktionsfläche stehen zur Neugestaltung zur
Verfügung sobald alle geplanten Neubauten realisiert sind und die Flächen nicht mehr als
Schüttgutboxen, Lagerflächen oder als Baustelleneinrichtungsfläche für den neuen Betriebshof
Orangerie gebraucht werden.
Trägerschaft Zentrum für Stadtnatur incl. Bürgergärten:
Für den Bau- und/oder Betrieb des Zentrums für Stadtnatur wird von Seiten des BUND die
Gründung einer gemeinnützigen GmbH angestrebt. Das Gelände, auf dem das Zentrum für
Stadtnatur errichtet werden soll, soll als Grundstück ausparzelliert und in Erbpacht an den
BUND vergeben werden. Die Konditionen für die Erbpacht (Größe des Grundstücks, Laufzeit
des Pachtvertrags, Inhalt des Pachtvertrags, Pachtzins, etc.) müssen noch stadtintern und mit
der Erbpachtnehmerin / dem Erbpachtnehmer abgestimmt werden. Im Erbpachtvertrag ist
sicherzustellen, dass die Belange der Stadt kontinuierlich berücksichtigt werden.
Aus Erfahrungen in anderen Kommunen ist auch eine Trägerschaft für den Betrieb der
Bürger*innengärten erforderlich, damit die Nutzung des Geländes in Abstimmung mit der
Stadt verantwortlich und im Sinne des bürgerschaftlichen Interesses erfolgt. Die
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Rahmenbedingungen für die Nutzung des Geländes wären sodann in einem Pachtvertrag zu
regeln. Die Kosten für die Herrichtung des Geländes und die Betriebskosten (Pachtzins,
Wasserkosten, Abfuhr Grünabfall, Saatgut, Pflanzen, Erde, Dünger, etc.) müssten von der
Erbpachtnehmerin / dem Erbpachtnehmer getragen werden.
Kostenannahme für die Neuordnung des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes:
Auf Grundlage der beigefügten Machbarkeitsstudie von werk.um architekten vom 07.08.2018:
1. Bauabschnitt:
Abbruch Gewächshausanlagen und Nebengebäude 120.000 Euro brutto
(ca. 1725 qm) incl. Baunebenkosten und Risikozuschlag
Erschließungskosten 400.000 Euro brutto
Erste Planungsmittel für 2. Bauabschnitt (bis Lph 3) 190.000 Euro brutto
Herrichtung Betriebsweg 30.000 Euro brutto
740.000 Euro brutto
Möglichkeit Neubau Zentrum für Stadtnatur
(Finanzierung durch BUND)
2. Bauabschnitt:
Neubau Betriebshof Orangerie
Unterkunftsgebäude und Überwinterungshaus für Büroräume, Aufenthaltsraum für 12 – 15
Mitarbeiter/innen, Umkleideräume, Personal WC, Besprechungsraum
Neubau: 1.385.600 Euro brutto
Weitere Planungsmittel: 225.000 Euro brutto
Risikozuschlag (40 %) 720.000 Euro brutto
2.330.600 Euro brutto
Garagen und Werkzeuglager
Neubau: 562.190 Euro brutto
Weitere Planungsmittel: 168.000 Euro brutto
Risikozuschlag (40 %) 290.000 Euro brutto
1.020.190 Euro brutto
Schüttgüter
Bauwerk: 100.000 Euro brutto
Weitere Planungsmittel: 30.000 Euro brutto
Risikozuschlag 52.000 Euro brutto
182.000 Euro brutto
Gesamtkosten 2. Bauabschnitt Neubau Betriebshof Orangerie 3.532.790 Euro brutto
3. Bauabschnitt
Abbruch Bestandsgebäude Gärtnerunterkunft 130.000 Euro brutto
Möglichkeit inklusives Café
Bauwerk: 348.800 Euro brutto
Planungsmittel: 105.000 Euro brutto
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Risikozuschlag: 180.000 Euro brutto
633.800 Euro brutto
Gesamtkosten 3. Bauabschnitt 763.800 Euro brutto
Finanzierung:
Die erforderlichen Mittel werden im Nachtragshaushalt 2018 sowie in den Haushalten 2019
und 2020 bzw. im Rahmen der zukünftigen Haushaltsberatungen etatisiert , um die
Neugestaltung des Geländes zu ermöglichen.
Für den 1. Bauabschnitt werden insgesamt 740.000 Euro benötigt. 125.000 Euro stehen als
Haushaltsausgaberest zur Verfügung. Die fehlenden Mittel in Höhe von 615.000 Euro werden
über den Nachtragshaushalt 2018 zur Verfügung gestellt.
Die für „Neubau des Betriebshofes Orangerie - Unterkunftsgebäude und Überwinterungshaus“
(Teil des 2. Bauabschnittes) erforderlichen Mittel in Höhe von 2.330.600 Euro werden im
Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellt. Die restlichen Mittel in Höhe 1.202.190 Euro
werden im Jahr 2020 zur Verfügung gestellt.
Die notwendigen Mittel für den 3. Bauabschnitt werden im Rahmen der zukünftigen
Haushaltsberatungen etatisiert .
Für den Entwurf der Freiflächen ist ein qualifizierter Landschaftsplaner zu beauftragen, damit
der Rahmen für die Einrichtung der Bürgergärten und der Multifunktionsfläche geschaffen
werden kann. Für die Herrichtung der Freiflächen inkl. Planungsmittel und Risikozuschlag liegt
eine erste Kostenschätzung über 420.000 Euro vor. Diese Mittel werden ebenfalls im Rahmen
der zukünftigen Haushaltsberatungen etatisiert .
Die Entwürfe für die Gebäude und Freiflächen sind mit der Unteren Denkmalbehörde, dem
Stadtplanungsamt, Umweltamt und dem Grünflächenamt abzustimmen.
Die aus der Neukonzeption des Geländes entstehenden Folgekosten können derzeit nicht
beziffert werden. Sie sind u.a. davon abhängig, inwieweit sich die Stadt bei der zu gründenden
gGmbH beteiligt. Sofern ein Cafe und eine öffentliche Toilettenanlage durch die Stadt errichtet
werden, fallen ebenfalls Neubau- und Folgekosten an, die in einer separaten Magistratsvorlage
zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Darmstadt, 3. August 2018
67-0/F 2900
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Heinrichstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0238
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.08.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00