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2018/0238

Zukunft des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes hier: Errichtung eines Betriebshofes für das Grünflächenamt und eines BUND-Zentrum für Stadtnatur

Magistratsvorlage 03.08.2018

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758 Zeichen

Punkt 6: Zukunft des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes 
hier: Errichtung eines Betriebshofes für das Grünflächenamt und eines BUND-
Zentrum für Stadtnatur 
 (V-Nr. 2018/0238) 
 
Stadtv. Arnold (Fraktion UFFBASSE) beantragt den Beschluss aus dem Ausschuss für 
Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften zu übernehmen, dass bei Punkt 5. 
„vorbehaltlich eines Finanzierungskonzeptes vom BUND“ beschlossen werden soll.   
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem  
Änderungsantrag von Stadtv. Arnold (Fraktion UFFBASSE) „vorbehaltlich eines 
Finanzierungskonzeptes vom BUND“ einzufügen, zuzustimmen. 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
- in der geänderten Form - zuzustimmen.

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Punkt 6: Zukunft des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes 
hier: Errichtung eines Betriebshofes für das Grünflächenamt und eines BUND-
Zentrum für Stadtnatur 
 (V-Nr. 2018/0238) 
 
Die Vorsitzende verweist auf die Maßgabebeschlüsse aus dem Umwelt-Ausschuss und 
Bau-Ausschuss, die heute auch verteilt wurden. Die Beratung findet im Sinne der 
Beschlüsse dieser Ausschüsse statt. 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage mit der 
Maßgabe zuzustimmen, dass im Punkt im 5 des Beschlussvorschlages eingefügt 
wird „vorbehaltlich eines Finanzierungskonzeptes vom BUND“. 
  
Gegenstimmen: UWIGA 
Stimmenthaltung: SPD, Die Linke. und AfD

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Punkt 11: Zukunft des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes 
hier: Errichtung eines Betriebshofes für das Grünflächenamt und eines BUND-
Zentrum für Stadtnatur 
 (V-Nr. 2018/0238) 
 
Stadtv. Bauer (UWIGA) beantragt getrennte Abstimmung der Punkte  1 bis 4 bzw. 
Punkt 5 des Beschlussvorschlags.  
Die Vorsitzende stellt fest, dass die Abstimmung im Sinne der gleichlauteten 
Beschlüsse von Umwelt -, Bau, und Haupt - und Finanzausschuss erfolgt. Die 
Fachausschüsse haben Punkt 5  mit der Maßgabe zugestimmt, dass eingefügt wird 
„vorbehaltlich eines Finanzierungskonzeptes des BUND“  
 
Den Punkten 1 bis 4 des Beschlussvorschlages wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD und AfD  
Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus FDP  
 
Dem Punkt 5 des Beschluss vorschlages wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke. FDP und UWIGA

2018/0238

16384 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.08.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
Dezernat V  
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0238 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle:  067-021-1000 Investitionsnummer:  18067-5010 
Kostenträger:  5510-15 Sachkonto: 0953010 
 
Betreff: Zukunft des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes  
hier: Errichtung eines Betriebshofes für das Grünflächenamt und eines BUND -
Zentrum für Stadtnatur  
 
Vorlage vom: 03.08.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Bericht des Grünflächenamtes wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Dem Neubau des Betriebshofes für das Grünflächenamt am südlichen  Ende der ehemaligen  
    Stadtgärtnerei wird zugestimmt . 
 
3. Für die Finanzierung des 1. Bauabschnitt „Abbruch Gewächshausanlagen in klusive    
    Erschließung“ sowie „Planung Neubau Betriebshof Orangerie“ werden insgesamt Mittel  
    in Höhe 740.000 Euro benötigt. Es stehen derzeit aus Haushaltsausgaberesten Mittel in Höhe      
    von 125.000 Euro zur Verfügung. Die noch fehlenden 615.000 Euro sollen über den     
    Nachtragshaushalt 2018 bei der Kostenstelle 067 -021-1000, Kostenträger 5510 -15  
    etatisiert werden.

- 2 - 
4. Die für „Neub au des Betriebshofes Orangerie - Unterkunftsgebäude und Überwinterungshaus“  
    erforderlichen Mittel in  Höhe von 2.330.600 Euro werden im Rahmen der Haushaltsberatungen  
    zum Haushaltsjahr 2019  etatisiert. Die restlichen Mittel in Höhe 1.202.190 Euro werden i m  
    Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020 etatisiert. Die Etatisierung erfolgt bei  
    der Kostenstelle 067 -021-1000, Kostenträger 5510 -15. 
 
5. Der Magistrat stimmt zu, dass der BUND anstelle des nördlichsten Gewächshauses ein  
    Umweltbildungs -Zentrum für Stadtnatur errichtet .  
 
 
Anlagen: Machbarkeitsstudie Betriebshof Orangerie  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  3. August 2018   
 
Bei dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei handelt es sich um ein ausgesprochen 
wertvolles Areal, bei dem die Chance einer qualitätsvollen Entwicklung genutzt werden soll.  
 
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. September 2012 wurde der 
Beschluss gefasst (Vorlage-Nr. 2012/0219), die Stadtgärtnerei zum 1. Januar 2015 zu 
schließen. Am 23. Juli 2014 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Bessunger 
Knabenschule statt mit dem Ziel, das von der Stadtverwaltung erarbeitete „Strukturkonzept“ 
als Grundlage für die Diskussion mit der Bürgerschaft zu präsentieren. Über das Ergebnis der 
Bürgerbeteiligungsveranstaltung wurde in der Magistratsvorlage  Nr. 2014/0406 vom 
31.10.2014 berichtet.  
Die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung wurden zwischenzeitlich vertiefend geprüft. Im 
Ergebnis stellt sich der Sachstand aktuell wie folgt dar:  
 
 
1. Leuchtturmprojekt „Energetische Sanierung Gewächshäuser“ 
 
Die Idee, im Zusammenhang mit der ehemals projektierten Landesgartenschau 2022 und in 
Zusammenarbeit mit der TU Darmstadt und der Privatwirtschaft ein energetisches Pilotprojekt 
Stadtgärtnerei mit Projektförderung generieren zu können, hat sich mangels Fördermittel 
zwischenzeitlich erledigt. 
 
 
2. Betriebshof Orangerie - Pflegestützpunkt für das Grünflächenamt 
 
Auf dem ehemaligen Stadtgärtnereigelände ist das Personal für die Pflege des 
Orangeriegartens sowie aller öffentlichen Grünanlagen im südlichen Stadtgebiet untergebracht 
(ca. 10 – 12 Mitarbeiter/innen). Das Grünflächenamt benötigt dringend einen neuen  
Betriebshof, weil die vorhandenen baulichen Anlagen stark sanierungsbedürftig sind und den 
Arbeitsstättenrichtlinien nicht mehr genügen. Die vom Grünflächenamt genutzten Gebäude,  
Schuppen, Schüttgutboxen, Container, Gewächshäuser und  Lagerflächen verteilen sich über 
das Gesamtareal des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes. Die Neuordnung des Areals bietet 
die Möglichkeit, die Nutzungen in einem neuen Betriebshof zu arrondieren, der dem Personal 
zudem eine zeitgemäße Unterbringung in einer modernen Arbeitsstätte ermöglicht.  
 
Aus arbeitsorganisatorischen Gründen ist es erforderlich, den neuen Betriebshof mit Sozial -, 
Wasch- und Umkleideräumen, einem Büro für die Revierleitung, Fahrzeughalle, 
Technikräumen, Werkstatt, Schüttgutboxen und einem 400 qm großen neuen Gewächshaus in 
Massivbauweise mit Glasfront vis à vis der bestehenden großen Überwinterungshalle für 
Kübelpflanzen zu errichten und das Betriebsgelände auch aus haftungsrechtlichen Gründen 
einzäunen. Durch die geplante Lage am Südende verkürzen sich die Wegezeiten für das 
Pflegepersonal der Orangerie. Der Park ist damit ohne Umwege auf kurzem Weg erreichbar. 
Die Transporte der Kübelpflanzen und Materialien lassen sich logistisch effizient abwickeln. 
Durch die Arrondierung des Betriebshofes im Süden kann auch das verbleibende 
zusammenhängende Restgelände neu aufgeteilt und einer sinnvollen bürgerschaftlichen bzw. 
öffentlichen Nutzung zugeführt werden.  
 
Ein neues Überwinterungshaus wird zur Überwinterung von rund 140 kleinen und mittelgroßen 
Kübelpflanzen gebraucht, weil der Platz in der großen Überwinterungshalle dafür nicht mehr

- 4 - 
ausreicht. Die Sanierung des bestehenden Gewächshauses ist sowohl finanziell wie energetisch 
weniger sinnvoll. 
 
 
3. Nutzung der ehemaligen Gewächshäuser als Verkaufsgärtnerei durch die Aumühle  
 
Die Vergabe der ehemaligen Gewächshausflächen an die Behinderteneinrichtung Aumühle  wird 
kritisch beurteilt, weil die Aumühle keine Pflanzenproduktion, sondern eine reine 
Verkaufsgärtnerei mit inklusivem Cafe betreiben möchte. Hier bestehen zum einen 
planungsrechtliche Bedenken, weil ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden müsste,  
in dem die Fläche als Einzelhandelsfläche ausgewiesen werden müsste. Dies ist in der 
denkmalgeschützten Orangerie nicht erwünscht und im bestehenden Wohnumfeld 
problematisch. Die Stadt hätte dann bei Aufgabe des Betriebes durch die Aumühle für einen 
Nachfolgebetrieb keine rechtliche Handhabe, anderen Einzelhandelsbetrieben die Übernahme 
zu verwehren. Zum anderen war der Platzbedarf des städtischen Betriebshofes im Konzept der 
Aumühle nicht ausreichend berücksichtigt, weil die Aumühle nach eigenem Bekunden die 
gesamte Gewächshausfläche incl. Unterkunftsgebäude des Grünflächenamtes zur Verwirk -
lichung eines wirtschaftlichen tragfähigen Konzeptes benötigen würde. Zwischenzeitlich 
wurden seitens der Aumühle die Planungen aufgegeben. Eine inklusive Gärtner*innen kolonne 
zur Umsetzung der naturnahen Gestaltung von öffentlichen Anlagen und Grünflächen entfällt 
damit zunächst auch.  
 
 
4. Umweltbildungszentrum - Zentrum für Stadtnatur  
 
Der BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz, Kreisverband Darmstadt) bekundet nach wie 
vor ein hohes Interesse an dem ehemaligen Stadtgärtnereigelände für die Errichtung eines  
“Umweltbildungs-Zentrums für Stadtnatur“ in Trägerschaft einer gemeinnützigen GmbH. Ein 
überarbeitetes detailliertes Konzept dazu liegt vor, das auch ein Engagement der Stadt (hier: 
Umweltamt) vorsieht, um die Umsetzung von Aspekten des 25-Schritte-Programmes zur 
Förderung der Biologischen Vielfalt zu gewährleisten. Aufgrund einer avisierten Spende für den 
Bau dieses Zentrums sowie ggf. weiterer Fördermöglichkeiten ist es erforderlich, noch in 
diesem Jahr das dafür erforderliche Baurecht zu schaffen.  
 
Die städtebaulichen, denkmalschutzrechtlichen und freiraumplanerischen 
Rahmenbedingungen wurden dazu bereits festgelegt. Für das Gelände wird deshalb eine 
Gesamtkonzeption angestrebt, die die Qualitätsansprüche sichert. Vom Eigenbetrieb IDA 
wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die gestalterische und qualitative Vorgaben  
für die geplanten Gebäude macht und die technischen Voraussetzungen für die 
Gebäudeerschließung sowie Ver- und Entsorgung klärt. Vor dem Hintergrund des laufenden 
Betriebs der Grünflächenpflege (Orangerie und Grünflächen südlich der Heinrichstraße) war in 
der Machbarkeitsstudie u. a. herauszuarbeiten, an welcher Stelle ein Neubau eines Zentrums 
für Stadtnatur kurzfristig am ehestens realisierbar und finanzierbar erscheint. D ie Ergebnisse  
der Studie wurden dem BUND und der Verwaltung vorgestellt und danach teilweise 
überarbeitet. Die überarbeitete Machbarkeitsstudie ist als Anlage beigefügt. Der Neubau des 
Zentrums für Stadtnatur kann anstelle des nördlichsten Glasgewächshauses auch kurzfristig 
realisiert werden, ohne in die Betriebsorganisation der Grünflächenpflege gravierend  
einzugreifen.  
 
Planungsrechtlich ist die Errichtung des Umweltbildungszentrums/Zentrum für Stadtnatur 
ebenso wie der Neubau des Betriebshofes möglich.

- 5 - 
 
 
5. Inklusives Café und öffentliche Toilettenanlage 
 
Das inklusive Café war ein ausgeprägter Wunsch der Bürgerinnen und Bürger in der 
Bürgerinformationsveranstaltung. Die planungsrechtliche Grenze für das Cafe liegt bei ca. 60 – 
80 Sitzplätzen und rund 150 qm Außengastronomiefläche. Nach derzeitigem Stand gibt es 
eine Interessenbekundung der Behinderteneinrichtung Aumühle, das Cafe inklusiv zu 
betreiben. Die Aumühle wird das Gebäude jedoch nicht errichten.  
 
Eine öffentliche Toilettenanlage wäre für die zukünftigen öffentlichen bzw. bürgerschaftlichen 
Nutzungen dringend erforderlich. Diese sollten von der Stadt im Bereich des zukünftig 
geplanten Cafés zur Verfügung gestellt und betrieben werden. In der Machbarkeitsstudie sind 
die Flächen für ein inklusives Cafe berücksichtigt, so dass zu einem späteren Zeitpunkt mit 
einem Träger der Cafe-Betrieb aufgenommen werden kann. 
 
 
6. Bürger*innengärten und Multifunktionsfläche 
 
Die Bürger*innengärten und die Multifunktionsfläche sind ohne Schaffung von neuem 
Planungsrecht ebenfalls unmittelbar umsetzbar, sobald ein neuer Betriebshof für das 
Grünflächenamt gebaut und sämtliche, über die gesamte Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei 
verteilten Flächen- und Gebäudenutzungen des Grünflächenamtes im Betriebshof arrondiert 
wurden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die Rahmenplanung der Freiflächen 
beauftragen und finanzieren und das Rahmengerüst (Hauptwege, Bäume, Hecken, 
Multifunktionsflächen) umsetzen.  
 
Der BUND hat ein Konzept für ein Zentrum für Stadtnatur entwickelt, das auch die Entwicklung 
und Nutzung von Bürger*innengärten und zukünftige Schulgärten vorsieht. Die Flächen für die 
geplanten Bürger*innengärten und die Multifunktionsfläche stehen zur Neugestaltung zur 
Verfügung sobald alle geplanten Neubauten realisiert sind und die Flächen nicht mehr als 
Schüttgutboxen, Lagerflächen oder als Baustelleneinrichtungsfläche für den neuen Betriebshof 
Orangerie gebraucht werden.  
 
 
Trägerschaft Zentrum für Stadtnatur incl. Bürgergärten: 
Für den Bau- und/oder Betrieb des Zentrums für Stadtnatur wird von Seiten des BUND die 
Gründung einer gemeinnützigen GmbH angestrebt. Das Gelände, auf dem das Zentrum für 
Stadtnatur errichtet werden soll, soll als Grundstück ausparzelliert und in Erbpacht an den 
BUND vergeben werden. Die Konditionen für die Erbpacht (Größe des Grundstücks, Laufzeit 
des Pachtvertrags, Inhalt des Pachtvertrags, Pachtzins, etc.) müssen noch stadtintern und mit 
der Erbpachtnehmerin / dem Erbpachtnehmer abgestimmt werden. Im Erbpachtvertrag ist 
sicherzustellen, dass die Belange der Stadt kontinuierlich berücksichtigt werden.  
 
Aus Erfahrungen in anderen Kommunen ist auch eine Trägerschaft für den Betrieb der 
Bürger*innengärten erforderlich, damit die Nutzung des Geländes in Abstimmung mit der 
Stadt verantwortlich und im Sinne des bürgerschaftlichen Interesses erfolgt. Die 
Rahmenbedingungen für die Nutzung des Geländes wären sodann in einem Pachtvertrag zu 
regeln. Die Kosten für die Herrichtung des Geländes und die Betriebskosten (Pachtzins, 
Wasserkosten, Abfuhr Grünabfall, Saatgut, Pflanzen, Erde, Dünger, etc.) müssten von der 
Erbpachtnehmerin / dem Erbpachtnehmer getragen werden.

- 6 - 
 
Kostenannahme für die Neuordnung des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes: 
Auf Grundlage der beigefügten Machbarkeitsstudie von werk.um architekten vom 07.08.2018: 
 
 
1. Bauabschnitt: 
Abbruch Gewächshausanlagen und Nebengebäude   120.000 Euro  brutto 
(ca. 1725 qm) incl. Baunebenkosten und Risikozuschlag 
Erschließungskosten       400.000 Euro brutto 
Erste Planungsmittel für 2. Bauabschnitt (bis Lph 3)  190.000 Euro brutto 
Herrichtung Betriebsweg        30.000 Euro brutto 
         740.000 Euro brutto 
 
Möglichkeit Neubau Zentrum für Stadtnatur      
(Finanzierung durch BUND) 
 
 
 
2. Bauabschnitt: 
Neubau Betriebshof Orangerie 
Unterkunftsgebäude und Überwinterungshaus für Büroräume, Aufenthaltsraum für 12 – 15 
Mitarbeiter/innen, Umkleideräume, Personal WC, Besprechungsraum 
Neubau:               1.385.600 Euro brutto 
Weitere Planungsmittel:       225.000 Euro brutto 
Risikozuschlag (40 %)       720.000 Euro brutto 
               2.330.600 Euro brutto  
Garagen und Werkzeuglager 
Neubau:                  562.190 Euro brutto 
Weitere Planungsmittel:       168.000 Euro brutto 
Risikozuschlag  (40 %)      290.000 Euro brutto 
                 1.020.190 Euro brutto 
Schüttgüter 
Bauwerk:          100.000 Euro brutto 
Weitere Planungsmittel:          30.000 Euro brutto 
Risikozuschlag          52.000 Euro brutto 
                     182.000 Euro brutto 
 
Gesamtkosten 2. Bauabschnitt Neubau Betriebshof Orangerie   3.532.790 Euro brutto 
 
 
3. Bauabschnitt 
Abbruch Bestandsgebäude Gärtnerunterkunft   130.000 Euro brutto 
 
Möglichkeit inklusives Café  
Bauwerk:        348.800 Euro brutto 
Planungsmittel:       105.000 Euro brutto 
Risikozuschlag:       180.000 Euro brutto 
        633.800 Euro brutto 
 
Gesamtkosten 3. Bauabschnitt     763.800 Euro brutto

- 7 - 
Finanzierung: 
Die erforderlichen Mittel werden im Nachtragshaushalt 2018 sowie in den Haushalten 2019 
und 2020 bzw. im Rahmen der zukünftigen Haushaltsberatungen etatisiert, um die 
Neugestaltung des Geländes zu ermöglichen.  
 
Für den 1. Bauabschnitt werden insgesamt 740.000 Euro benötigt. 125.000 Euro stehen als 
Haushaltsausgaberest zur Verfügung. Die fehlenden Mittel in Höhe von 615.000 Euro werden 
über den Nachtragshaushalt 2018 zur Verfügung gestellt. 
 
Die für „Neubau des Betriebshofes Orangerie - Unterkunftsgebäude und Überwinterungshaus“ 
(Teil des 2. Bauabschnittes) erforderlichen Mittel in Höhe von 2.330.600 Euro werden im 
Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellt. Die restlichen Mittel i n Höhe 1.202.190 Euro 
werden im Jahr 2020 zur Verfügung gestellt.   
 
Die notwendigen Mittel für den 3. Bauabschnitt werden im Rahmen der zukünftigen 
Haushaltsberatungen etatisiert .  
 
Für den Entwurf der Freiflächen ist ein qualifizierter Landschaftsplaner zu  beauftragen, damit 
der Rahmen für die Einrichtung der Bürgergärten und der Multifunktionsfläche geschaffen 
werden kann.  Für die Herrichtung der Freiflächen inkl. Planungsmittel und Risikozuschlag liegt 
eine erste Kostenschätzung über 420.000 Euro vor. Diese Mittel werden ebenfalls im Rahmen 
der zukünftigen Haushaltsberatungen etatisiert .  
 
Die Entwürfe für die Gebäude und Freiflächen sind mit der Unteren Denkmalbehörde, dem 
Stadtplanungsamt, Umweltamt und dem Grünflächenamt abzustimmen.  
 
Die aus der Neukonzeption des Geländes entstehenden Folgekosten können derzeit nicht 
beziffert werden. Sie sind u.a. davon abhängig, inwieweit sich die Stadt bei der zu gründenden 
gGmbH beteiligt. Sofern ein Cafe und eine öffentliche Toilettenanlage durch die Stadt errichtet 
werden, fallen ebenfalls Neubau- und Folgekosten an, die in einer separaten Magistratsvorlage 
zur Beschlussfassung vorgelegt wird.  
 
Darmstadt, 3. August 2018 
67-0/F                   2900 
 
 
Dezernat I  Dezernat III 
 
 
 
Jochen Partsch  Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister  Stadträtin 
 
 
 
Dezernat IV  Dezernat V 
 
 
 
André Schellenberg  Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer  Stadträtin

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770 Zeichen

Punkt 10: Zukunft des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes 
hier: Errichtung eines Betriebshofes für das Grünflächenamt und eines BUND-
Zentrum für Stadtnatur 
 (V-Nr. 2018/0238) 
 
Herr Lisowski, IDA, führt aus, dass heute die Variante 3 der Machbarkeitsstudie, 
Seite 15/23 zu beschließen sei.  
 
Stadtv. Hang (Fraktion UFFBASSE) bittet als Maßgabe aufzunehmen, dem Punkt 5 
nicht zuzustimmen. Es soll zwar ein Gebäude gebaut werden, aber nicht durch den 
BUND, sondern durch  die Stadt. Eine Entscheidung sollte heute nicht getroffen 
werden, so lange kein Finanzierungsplan vom BUND vorliegt.  
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage mit der 
Maßgabe zu Punkt 5 zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen:-Fraktionen SPD, AfD, Die Linke. und FDP

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16428 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.08.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Dezernat IV 
Dezernat V  
Amt: Grünflächenamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
III 67 
IV 20 
V 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0238 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
307 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle: 067-021-1000 Investitionsnummer: 18067-5010 
Kostenträger: 5510-15 Sachkonto: 0953010 
 
Betreff: Zukunft des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes  
hier: Errichtung eines Betriebshofes für das Grünflächenamt und eines BUND -
Zentrum für Stadtnatur 
 
Vorlage vom: 03.08.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Bericht des Grünflächenamtes wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Dem Neubau des Betriebshofes für das Grünflächenamt am südlichen Ende der ehemaligen  
    Stadtgärtnerei wird zugestimmt.  
 
3. Für die Finanzierung des 1. Bauabschnitt „Abbruch Gewächshausanlagen inklusive    
    Erschließung“ sowie „Planung Neubau Betriebshof Orangerie“ werden insgesamt Mittel  
    in Höhe 740.000 Euro benötigt. Es stehen derzeit aus Haushaltsausgaberesten Mittel in Höhe      
    von 125.000 Euro zur Verfügung. Die noch fehlenden 615.000 Euro sollen über den     
    Nachtragshaushalt 2018 bei der Kostenstelle 067 -021-1000, Kostenträger 5510-15

- 3 - 
    etatisiert werden.   
  
4. Die für „Neubau des Betriebshofes Orangerie - Unterkunftsgebäude und Überwinterungshaus“  
    erforderlichen Mittel in Höhe von 2.330.600 Euro werden im Rahmen der Haushaltsberatungen  
    zum Haushaltsjahr 2019 etatisiert. Die restlichen Mittel in Höhe 1.202.190 Euro werden im  
    Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020 etatisiert. Di e Etatisierung erfolgt bei  
    der Kostenstelle 067-021-1000, Kostenträger 5510-15. 
 
5. Der Magistrat stimmt zu, dass der BUND anstelle des nördlichsten Gewächshauses ein  
    Umweltbildungs-Zentrum für Stadtnatur errichtet.  
 
 
Anlagen: Machbarkeitsstudie Betriebshof Orangerie  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.08.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 3. August 2018   
 
Bei dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei handelt es sich um ein ausgesprochen 
wertvolles Areal, bei dem die Chance einer qualitätsvollen Entwicklung genutzt werden soll.  
 
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. September 2012 wurde der 
Beschluss gefasst (Vorlage-Nr. 2012/0219), die Stadtgärtnerei zum 1. Januar 2015 zu 
schließen. Am 23. Juli 2014 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Bessunger 
Knabenschule statt mit dem Ziel, das von der Stadtverwaltung erarbeitete „Strukturkonzept“ 
als Grundlage für die Diskussion mit der Bürgerschaft zu präsentieren. Über das Ergebnis der 
Bürgerbeteiligungsveranstaltung wurde in der Magistratsvorlage  Nr. 2014/0406 vom 
31.10.2014 berichtet.  
Die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung wurden zwischenzeitlich vertiefend geprüft. Im 
Ergebnis stellt sich der Sachstand aktuell wie folgt dar:  
 
 
1. Leuchtturmprojekt „Energetische Sanierung Gewächshäuser“ 
 
Die Idee, im Zusammenhang mit der ehemals projektierten Landesgartenschau 2022 und in 
Zusammenarbeit mit der TU Darmstadt und der Privatwirtschaft ein energetisches Pilotprojekt 
Stadtgärtnerei mit Projektförderung generieren zu können, hat sich mangels Fördermittel 
zwischenzeitlich erledigt. 
 
 
2. Betriebshof Orangerie - Pflegestützpunkt für das Grünflächenamt 
 
Auf dem ehemaligen Stadtgärtnereigelände ist das Personal für die Pflege des 
Orangeriegartens sowie aller öffentlichen Grünanlagen im südlichen Stadtgebiet untergebracht 
(ca. 10 – 12 Mitarbeiter/innen). Das Grünflächenamt benötigt dringend einen neuen  
Betriebshof, weil die vorhandenen baulichen Anlagen stark sanierungsbedürftig sind und den 
Arbeitsstättenrichtlinien nicht mehr genügen. Die vom Grünflächenamt genutzten Gebäude,  
Schuppen, Schüttgutboxen, Container, Gewächshäuser und  Lagerflächen verteilen sich über 
das Gesamtareal des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes. Die Neuordnung des Areals bietet 
die Möglichkeit, die Nutzungen in einem neuen Betriebshof zu arrondieren, der dem Personal 
zudem eine zeitgemäße Unterbringung in einer modernen Arbeitsstätte ermöglicht.  
 
Aus arbeitsorganisatorischen Gründen ist es erforderlich, den neuen Betriebshof mit Sozial-, 
Wasch- und Umkleideräumen, einem Büro für die Revierleitung, Fahrzeughalle, 
Technikräumen, Werkstatt, Schüttgutboxen und einem 400 qm großen neuen Gewächshaus in 
Massivbauweise mit Glasfront vis à vis der bestehenden großen Überwinterungshalle für 
Kübelpflanzen zu errichten und das Betriebsgelände auch aus haftungsrechtlichen Gründen 
einzäunen. Durch die geplante Lage am Südende verkürzen sich die Wegezeiten für das 
Pflegepersonal der Orangerie. Der Park ist damit ohne Umwege auf kurzem Weg erreichbar. 
Die Transporte der Kübelpflanzen und Materialien lassen sich logistisch effizient abwickeln. 
Durch die Arrondierung des Betriebshofes im Süden kann auch das verbleibende 
zusammenhängende Restgelände neu aufgeteilt und einer sinnvollen bürgerschaftlichen bzw. 
öffentlichen Nutzung zugeführt werden.

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Ein neues Überwinterungshaus wird zur Überwinterung von rund 140 kleinen und mittelgroßen 
Kübelpflanzen gebraucht, weil der Platz in der großen Überwinterungshalle dafür nicht mehr 
ausreicht. Die Sanierung des bestehenden Gewächshauses ist sowohl finanziell wie energetisch 
weniger sinnvoll. 
 
 
3. Nutzung der ehemaligen Gewächshäuser als Verkaufsgärtnerei durch die Aumühle  
 
Die Vergabe der ehemaligen Gewächshausflächen an die Behinderteneinrichtung Aumühle wird 
kritisch beurteilt, weil die Aumühle keine Pflanzenproduktion, sondern eine reine 
Verkaufsgärtnerei mit inklusivem Cafe betreiben möchte. Hier bestehen zum einen 
planungsrechtliche Bedenken, weil ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden müsste, 
in dem die Fläche als Einzelhandelsfläche ausgewiesen werden müsste. Dies ist in der 
denkmalgeschützten Orangerie nicht erwünscht und im bestehenden Wohnumfeld 
problematisch. Die Stadt hätte dann bei Aufgabe des Betriebes durch die Aumühle für einen 
Nachfolgebetrieb keine rechtliche Handhabe, anderen Einzelhandelsbetrieben die Übernahme 
zu verwehren. Zum anderen war der Platzbedarf des städtischen Betriebshofes im Konzept der 
Aumühle nicht ausreichend berücksichtigt, weil die Aumühle nach eigenem Bekunden die 
gesamte Gewächshausfläche incl. Unterkunftsgebäude des Grünflächenamtes zur Verwirk-
lichung eines wirtschaftlichen tragfähigen Konzeptes benötigen würde. Zwischenzeitlich 
wurden seitens der Aumühle die Planungen aufgegeben. Eine inklusive Gärtner*innenkolonne 
zur Umsetzung der naturnahen Gestaltung von öffentlichen Anlagen und Grünflächen entfällt 
damit zunächst auch.  
 
 
4. Umweltbildungszentrum - Zentrum für Stadtnatur  
 
Der BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz, Kreisverband Darmstadt) bekundet nach wie 
vor ein hohes Interesse an dem ehemaligen Stadtgärtnereigelände für die Errichtung eines 
“Umweltbildungs-Zentrums für Stadtnatur“ in Trägerschaft einer gemeinnützigen GmbH. Ein 
überarbeitetes detailliertes Konzept dazu liegt vor, das auch ein Engagement der Stadt (hier: 
Umweltamt) vorsieht, um die Umsetzung von Aspekten des 25-Schritte-Programmes zur 
Förderung der Biologischen Vielfalt zu gewährleisten. Aufgrund einer avisierten Spende für den 
Bau dieses Zentrums sowie ggf. weiterer Fördermöglichkeiten ist es erforderlich, noch in 
diesem Jahr das dafür erforderliche Baurecht zu schaffen.  
 
Die städtebaulichen, denkmalschutzrechtlichen und freiraumplanerischen 
Rahmenbedingungen wurden dazu bereits festgelegt. Für das Gelände wird deshalb eine 
Gesamtkonzeption angestrebt, die die Qualitätsansprüche sichert. Vom Eigenbetrieb IDA wurde 
eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die gestalterische und qualitative Vorgaben  
für die geplanten Gebäude macht und die technischen Voraussetzungen für die 
Gebäudeerschließung sowie Ver- und Entsorgung klärt. Vor dem Hintergrund des laufenden 
Betriebs der Grünflächenpflege (Orangerie und Grünflächen südlich der Heinrichstraße) war in 
der Machbarkeitsstudie u. a. herauszuarbeiten, an welcher Stelle ein Neubau eines Zentrums 
für Stadtnatur kurzfristig am ehestens realisierbar und finanzierbar erscheint. Die Ergebnisse  
der Studie wurden dem BUND und der Verwaltung vorgestellt und danach teilweise 
überarbeitet. Die überarbeitete Machbarkeitsstudie ist als Anlage beigefügt. Der Neubau des 
Zentrums für Stadtnatur kann anstelle des nördlichsten Glasgewächshauses auch kurzfristig 
realisiert werden, ohne in die Betriebsorganisation der Grünflächenpflege gravierend 
einzugreifen.

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Planungsrechtlich ist die Errichtung des Umweltbildungszentrums/Zentrum für Stadtnatur 
ebenso wie der Neubau des Betriebshofes möglich.  
 
 
5. Inklusives Café und öffentliche Toilettenanlage 
 
Das inklusive Café war ein ausgeprägter Wunsch der Bürgerinnen und Bürger in der 
Bürgerinformationsveranstaltung. Die planungsrechtliche Grenze für das Cafe liegt bei ca. 60 – 
80 Sitzplätzen und rund 150 qm Außengastronomiefläche. Nach derzeitigem Stand gibt es 
eine Interessenbekundung der Behinderteneinrichtung Aumühle, das Cafe inklusiv zu 
betreiben. Die Aumühle wird das Gebäude jedoch nicht errichten.  
 
Eine öffentliche Toilettenanlage wäre für die zukünftigen öffentlichen bzw. bürgerschaftlichen 
Nutzungen dringend erforderlich. Diese sollten von der Stadt im Bereich des zukünftig 
geplanten Cafés zur Verfügung gestellt und betrieben werden. In der Machbarkeitsstudie sind 
die Flächen für ein inklusives Cafe berücksichtigt, so dass zu einem späteren Zeitpunkt mit 
einem Träger der Cafe-Betrieb aufgenommen werden kann. 
 
 
6. Bürger*innengärten und Multifunktionsfläche 
 
Die Bürger*innengärten und die Multifunktionsfläche sind ohne Schaffung von neuem 
Planungsrecht ebenfalls unmittelbar umsetzbar, sobald ein neuer Betriebshof für das 
Grünflächenamt gebaut und sämtliche, über die gesamte Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei 
verteilten Flächen- und Gebäudenutzungen des Grünflächenamtes im Betriebshof arrondiert 
wurden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die Rahmenplanung der Freiflächen 
beauftragen und finanzieren und das Rahmengerüst (Hauptwege, Bäume, Hecken, 
Multifunktionsflächen) umsetzen.  
 
Der BUND hat ein Konzept für ein Zentrum für Stadtnatur entwickelt, das auch die Entwicklung 
und Nutzung von Bürger*innengärten und zukünftige Schulgärten vorsieht. Die Flächen für die 
geplanten Bürger*innengärten und die Multifunktionsfläche stehen zur Neugestaltung zur 
Verfügung sobald alle geplanten Neubauten realisiert sind und die Flächen nicht mehr als 
Schüttgutboxen, Lagerflächen oder als Baustelleneinrichtungsfläche für den neuen Betriebshof 
Orangerie gebraucht werden.  
 
 
Trägerschaft Zentrum für Stadtnatur incl. Bürgergärten: 
Für den Bau- und/oder Betrieb des Zentrums für Stadtnatur wird von Seiten des BUND die 
Gründung einer gemeinnützigen GmbH angestrebt. Das Gelände, auf dem das Zentrum für 
Stadtnatur errichtet werden soll, soll als Grundstück ausparzelliert und in Erbpacht an den 
BUND vergeben werden. Die Konditionen für die Erbpacht (Größe des Grundstücks, Laufzeit 
des Pachtvertrags, Inhalt des Pachtvertrags, Pachtzins, etc.) müssen noch stadtintern und mit 
der Erbpachtnehmerin / dem Erbpachtnehmer abgestimmt werden. Im Erbpachtvertrag ist 
sicherzustellen, dass die Belange der Stadt kontinuierlich berücksichtigt werden.  
 
Aus Erfahrungen in anderen Kommunen ist auch eine Trägerschaft für den Betrieb der 
Bürger*innengärten erforderlich, damit die Nutzung des Geländes in Abstimmung mit der 
Stadt verantwortlich und im Sinne des bürgerschaftlichen Interesses erfolgt. Die

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Rahmenbedingungen für die Nutzung des Geländes wären sodann in einem Pachtvertrag zu 
regeln. Die Kosten für die Herrichtung des Geländes und die Betriebskosten (Pachtzins, 
Wasserkosten, Abfuhr Grünabfall, Saatgut, Pflanzen, Erde, Dünger, etc.) müssten von der 
Erbpachtnehmerin / dem Erbpachtnehmer getragen werden.  
 
Kostenannahme für die Neuordnung des ehemaligen Stadtgärtnereigeländes: 
Auf Grundlage der beigefügten Machbarkeitsstudie von werk.um architekten vom 07.08.2018: 
 
 
1. Bauabschnitt: 
Abbruch Gewächshausanlagen und Nebengebäude   120.000 Euro  brutto 
(ca. 1725 qm) incl. Baunebenkosten und Risikozuschlag 
Erschließungskosten       400.000 Euro brutto 
Erste Planungsmittel für 2. Bauabschnitt (bis Lph 3)  190.000 Euro brutto 
Herrichtung Betriebsweg        30.000 Euro brutto 
         740.000 Euro brutto 
 
Möglichkeit Neubau Zentrum für Stadtnatur      
(Finanzierung durch BUND) 
 
 
 
2. Bauabschnitt: 
Neubau Betriebshof Orangerie 
Unterkunftsgebäude und Überwinterungshaus für Büroräume, Aufenthaltsraum für 12 – 15 
Mitarbeiter/innen, Umkleideräume, Personal WC, Besprechungsraum 
Neubau:               1.385.600 Euro brutto 
Weitere Planungsmittel:       225.000 Euro brutto 
Risikozuschlag (40 %)       720.000 Euro brutto 
                2.330.600 Euro brutto  
Garagen und Werkzeuglager 
Neubau:                  562.190 Euro brutto 
Weitere Planungsmittel:       168.000 Euro brutto 
Risikozuschlag  (40 %)      290.000 Euro brutto 
                 1.020.190 Euro brutto 
Schüttgüter 
Bauwerk:          100.000 Euro brutto 
Weitere Planungsmittel:          30.000 Euro brutto 
Risikozuschlag          52.000 Euro brutto 
                     182.000 Euro brutto 
 
Gesamtkosten 2. Bauabschnitt Neubau Betriebshof Orangerie   3.532.790 Euro brutto 
 
 
3. Bauabschnitt 
Abbruch Bestandsgebäude Gärtnerunterkunft   130.000 Euro brutto 
 
Möglichkeit inklusives Café  
Bauwerk:        348.800 Euro brutto 
Planungsmittel:       105.000 Euro brutto

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Risikozuschlag:       180.000 Euro brutto 
         633.800 Euro brutto 
 
Gesamtkosten 3. Bauabschnitt     763.800 Euro brutto 
 
Finanzierung: 
Die erforderlichen Mittel werden im Nachtragshaushalt 2018 sowie in den Haushalten 2019 
und 2020 bzw. im Rahmen der zukünftigen Haushaltsberatungen etatisiert , um die 
Neugestaltung des Geländes zu ermöglichen.  
 
Für den 1. Bauabschnitt werden insgesamt 740.000 Euro benötigt. 125.000 Euro stehen als 
Haushaltsausgaberest zur Verfügung. Die fehlenden Mittel in Höhe von 615.000 Euro werden 
über den Nachtragshaushalt 2018 zur Verfügung gestellt. 
 
Die für „Neubau des Betriebshofes Orangerie - Unterkunftsgebäude und Überwinterungshaus“ 
(Teil des 2. Bauabschnittes) erforderlichen Mittel in Höhe von 2.330.600 Euro werden im 
Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellt. Die restlichen Mittel in Höhe 1.202.190 Euro 
werden im Jahr 2020 zur Verfügung gestellt.  
 
Die notwendigen Mittel für den 3. Bauabschnitt werden im Rahmen der zukünftigen 
Haushaltsberatungen etatisiert .  
 
Für den Entwurf der Freiflächen ist ein qualifizierter Landschaftsplaner zu  beauftragen, damit 
der Rahmen für die Einrichtung der Bürgergärten und der Multifunktionsfläche geschaffen 
werden kann.  Für die Herrichtung der Freiflächen inkl. Planungsmittel und Risikozuschlag liegt 
eine erste Kostenschätzung über 420.000 Euro vor. Diese Mittel werden ebenfalls im Rahmen 
der zukünftigen Haushaltsberatungen etatisiert .  
 
Die Entwürfe für die Gebäude und Freiflächen sind mit der Unteren Denkmalbehörde, dem 
Stadtplanungsamt, Umweltamt und dem Grünflächenamt abzustimmen.  
 
Die aus der Neukonzeption des Geländes entstehenden Folgekosten können derzeit nicht 
beziffert werden. Sie sind u.a. davon abhängig, inwieweit sich die Stadt bei der zu gründenden 
gGmbH beteiligt. Sofern ein Cafe und eine öffentliche Toilettenanlage durch die Stadt errichtet 
werden, fallen ebenfalls Neubau- und Folgekosten an, die in einer separaten Magistratsvorlage 
zur Beschlussfassung vorgelegt wird.  
 
Darmstadt, 3. August 2018 
67-0/F                   2900 
 
 
Dezernat I  Dezernat III 
 
 
 
Jochen Partsch  Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister  Stadträtin 
 
 
 
Dezernat IV  Dezernat V

André Schellenberg  Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer  Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

TOP 6
TOP 10
TOP 6
TOP 307
TOP 11

Orte (1)

  • Heinrichstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0238
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.08.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00