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V/0597/2015

Lauenburgstraße und Kösliner Straße

Vorlagen 03.08.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 01.09.2015, TOP 5.10

AUKB__V_0597_2015_Lauenburg_Strasse_Anlage_2

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Ansehen

AUKB__V_0597_2015_Koesliner_Strasse_Anlage_1

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Beschlussvorlage

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AUKB__V_0597_2015_Koesliner_Strasse_Anlage_1

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Beschlussvorlage

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V/0597/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Lauenburgstraße und Kösliner Straße 
- Baubeschluss Kanalsanierung mit Straßenverbesserung (KAG) - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Pläne L 83 Blatt 1-2 vom Juni 
2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.900.000,- 
€   entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 190.000,- €.  
 
Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
Teilfinanzplan  
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserung von Kanälen / 
Hausanschlüssen 
  
Auszahlungen   2016 
2017 
810.000 
810.000 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
  
Auszahlungen   2017 280.000 
Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2019 190.000 
Saldo 1.710.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0597/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.08.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0597/2015 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltspla n-Entwurf 2016 bei den 
o.g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü h-
rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2016 bzw. der 
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen: 
 
Die Kanalsanierungen in der Lauenburgstraße und der Kösliner Straße sind im Abwasser-
beseitigungskonzept (ABK) unter den Nr. 1.1.237 und 1.1.236 aufgeführt. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Das Tiefbauamt plant eine Sanierung der Trennkanalisation aus dem Jahr 1961 (Kösliner 
Straße) bzw. 1965 (Lauenburgstraße). 
 
Die Schmutzwasserkanalisation muss aus baulichen Gründen erneuert werden.  
Es wurden u. a. Inkrustationen, Infiltrationen, Risse, verschobene Verbindungen und defek-
te Dichtungen festgestellt. Die Kanäle wurden in die Schadensklassen 2 eingestuft. 
 
Zur Sanierung des Schmutzwasserkanals werden 512 m Steinzeugkanal DN 250 in offener 
Bauweise verlegt. 
Aufgrund des vorhandene n Rohrquerschnittes (Eiprofi l 250/375 ) ist eine Kanalsanierung 
mittels Linerverfahren o. ä. nicht möglich. 
 
Das Schmutzwasser entwässert in den Schmutzwasserkanal der Stettiner Straße und von 
da aus über den Markweg und Hoher Heckenweg zum Hauptpumpwerk. 
 
Aufgrund des Starkniederschl agsereignis vom 28.07.2014 und geäußerten Bedenken der 
Bürger wurde die Regenwasserkanalisation im Rahmen der Schmutzwassersanierung mi t-
betrachtet. Aufgrund der aktuellen Regelwerke und Vorschriften wird die Kanalisation in e i-
nigen Bereichen vergrößert. Die gesamte hydraulische Sanierung umfasst die Bereiche bis 
in die Straßen Hoher Heckenweg und Im Hagenfeld. Im Kreuzungsbereich zum Hohen H e-
ckenweg wurden bereits neue Regenwasserkanäle verlegt. Als weitere Stufe der hydraul i-
schen Sanierung werden die Regen wasserkanäle im Bereich der Lauenburgstraße und 
Kösliner Straße im Rahmen der Schmutzwassersanierung erneuert. 
Weitere Sanierungsschritte im Bereich des Regenwassereinzugsgebietes sind für 2018 / 
2019 vorgesehen. Der vorh. Regenwasserkanal DN 700 -800 in de r Kösliner Straße durch 
einen geplanten Kanal DN 1000 ersetzt. 
In der Lauenburgstraße wird der vorhandene Kanal DN 300-350 durch neue Haltungen DN 
500 ersetzt. Die Kanäle in den Stichstraße sind hydraulisch ausreichend und bleiben erha l-
ten. Es werden 270 m  DN 1.000 und 112 m DN 500 Regenwasserkanäle verlegt. Bedingt 
durch die geringe Überdeckung ist größtenteils die Verlegung von Gussrohren erforderlich. 
 
Das Regenwasser wird über die Straße Hoher Heckenweg und die Kleingartenanlage Ma r-
tini Richtung Westen in die Aa eingeleitet. 
Die Regenwasserkanalisation des geplanten Baugebietes entwässert durch ein neues R e-
genrückhaltebecken in den Edelbach und hat keine Verbindung (Wasserscheide zwischen 
Aa und Edelbach) zum Regenwassernetz in der Kösliner Straße und Lauenburgstraße. 
 
Die vorhandenen Anschlussleitungen (Schmutz- und Regenwasser) sind zum Teil ebenfalls 
schadhaft. Es werden ca. 150 m Anschlussleitungen in offener Bauweise bzw. im Linerve r-
fahren saniert.

- 3 - 
V/0597/2015 
 
Die beiden Anliegerstraßen haben eine Fahrbahnbreit e von 6,00 m. An beiden Seiten b e-
finden sich Gehwege mit einer Breite zwischen 1,50 und 2,25 m. 
Die Kösliner Straße verfügt über abmarkierte Parkstände und einen Parkstreifen im westl i-
chen Bereich. In der Lauenburgstraße sind in den Stichstraßen Parkstreifen vorhanden. 
 
Der Straßenaufbau ist lediglich im westlichen Kreuzungsbereich zur Straße Hoher H e-
ckenweg ausreichend, in den anderen Bereichen konnte kein frostsicherer Unterbau fes t-
gestellt werden. 
Die Gründung der Bordsteine ist stabil mit einer Rückenstütze aus Beton ausgebildet. 
Der Aufbau der Nebenanlagen ist frostsicher. 
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse ist ein Straßenvollausbau im Anschluss an 
die Kanalbauarbeiten erforderlich. Die Gehwege, Bordanlagen und Parkstreifen können e r-
halten bleiben. 
Im Bereich der Stichstraßen der Lauenburgstraße werden nur die Schmutzwasserkanäle 
erneuert. Hier ist kein kompletter Ausbau der Fahrbahn sondern nur die Wiederherstellung 
der Baugrubenbreite nach Kanalbau geplant. Die obere Asphaltschicht wird komple tt e r-
neuert. 
Die Bemessung und Planung der Tiefbaumaßnahmen wurde nach den Mindestanforderu n-
gen der aktuellen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien durchgeführt. 
Reduktionen hiervon sind dem zur Folge nicht möglich. 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss im  IV. Quartal 2015. Die 
Bauzeit wird voraussichtlich 15 Monate betragen. 
 
Im Rahmen der Baumaßnahme plant münsterNetz die Erneuerung und Neuverlegung von 
Gas-, Wasser- und Stromleitungen im Bereich der Nebenanlagen auf der gesamten Länge 
der Lauenburgstraße und Kösliner Straße. 
 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt 
durchgeführt. 
Die Kösliner Straße und Lauenburgstraße bilden zusammen mit dem Markweg die E r-
schließung zum geplanten Baugebiet „südlich Markweg“. 
Aus diesem Grunde wird der Ablauf der beiden Projekte besonders in Bezug auf die erfo r-
derlichen Verkehrsbeziehungen eng aufeinander abgestimmt. 
Die Bauarbeiten in der Kösliner Straße und Lauenburgstraße s ollen vor der Haupterschlie-
ßung des Baugebietes abgeschlossen sein. 
Das Stadtplanungsamt plant eine weitere Bürgerversammlung zum neuen Baugebiet „sü d-
lich Markweg B -Plan 569“. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird das Tiefbauamt die g e-
plante Baumaßnahme vorstellen und über die Beiträge gemäß KAG informieren. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Nach der Kanalsanierung werden die Fahrbahnen der Lauenburgstraße und der Kösliner 
Straße in ihrem Aufbau verbessert wiederhergestellt. 
 
Durch die verbesserte Wiederherstellu ng erhalten die Fahrbahnen erstmalig einen frost-
sicheren Oberbau. Diese geplante Verbesserungsmaßnahmen sind beitragsauslösend im 
Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW). 
 
Die Lauenburgstraße und die Kösliner Straße sind beitragsrechtlich als zwe i selbständig 
Anlagen anzusehen. Die Berechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt daher für jede Straße 
separat.

- 4 - 
V/0597/2015 
Aufgrund der Bestimmungen der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster vom 
01.01.2013 betteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. die Erb bauberechtigten, bei 
einer Einstufung der beiden Straßen als Anliegerstraße, mit 80 % an den beitragsfähigen 
Kosten. 
 
Diese betragen nach einer vorläufigen Berechnung für die Lauenburgstraße ca. 
81.000,00 €. Von diesen Kosten werden  64.800,00 € auf die von der Anlage Lauenbu rg-
straße erschlossenen Grundstücke, auf der Grundlage ihrer Größe und Ausnutzbarkeit, 
umgelegt. Der Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 3,12 €. 
Die Grundstücke stehen, bis auf ein Grundstück der Stadtwerke Münster, im Eigentum des 
Wohnungsvereins Münster von 1893 eG. 
 
Die vorläufig berechneten beitragsfähigen Kosten für die Kösliner Straße  betragen ca. 
156.000,00 €. Von diesen Kosten werden 124.800,00 €  auf die von der Anlage Kösliner 
Straße erschlossenen Grundstück, auf der Grundlage ihrer Größe und Ausnutzbarkeit, u m-
gelegt. Der Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 1,51 €.  
Für ein durchschnittliches, 2-geschossig bebautes Grundstück von 300 m² Größe, muss mit 
einem Straßenbaubeitrag von 453,00 € gerechnet werden.  
 
Den größten Anteil der zu zahlenden Straßenbaubeiträge für die Kösliner Straße von ca. 
100.000,00 €  tragen zum einen die Wohn -und Stadtbau Stadt Münster Gmb H und zum 
anderen die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Nordrhein-Westfalen. 
 
 
Im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes wird jeder Grundstückseigentümer 
bzw. Erbbauberechtigte rechtzeitig vor Baubeginn persönlich angeschrieben und über die  
Baumaßnahme und den voraussichtlich auf sein Grundstück entfallenden Straßenbaube i-
trag informiert. 
 
Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
 Eine Genehmigung nach § 58 LWG liegt vor. 
 Eine Genehmigung nach § 8 WHG liegt vor. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen : 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.  
 
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Info r-
mationsschreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme informiert. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen

- 5 - 
V/0597/2015

Beratungsverlauf (2)

25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Lauenburgstraße
  • Kösliner Straße
  • Markweg
  • Stettiner Straße
  • Hoher Heckenweg
  • Im Hagenfeld
  • Edelbach

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Details

Aktenzeichen
V/0597/2015
Typ
Vorlagen
Datum
03.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37