mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung

Mitteilung Ausschuss 1959/2024 vom 19.06.2024

Stand: Am 05.09.2024 im Wirtschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 1

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Entwicklung des Anordnungssolls Gewerbesteuer 2024 im Vergleich mit 2023 und 2022Anlage 1 m 0501001502002503003504004505005506006507007508008509009501.0001.0501.1001.1501.2001.2501.3001.3501.4001.4501.5001.5501.6001.6501.7001.7501.800 01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 14./30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Hpl-Ansatz 2024Vorauszahlungen 2024Nachzahlungen für VorjahreInsgesamt lfd. Jahr 2024Vorjahreswert 2023Vorjahreswert 2022
  • Anlage 2b

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2b

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 2b m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Sonstige Dienstleistungen *2) 174,88 100,00% 222,72 100,00% 181,07 100,00% 164,18 100,00% 166,53 100,00% "Freiberufliche Tätigkeiten" 78,27 44,76% 92,97 41,74% 89,51 49,43% 79,71 48,55% 80,22 48,17% Daseinsvorsorge 52,82 30,20% 71,84 32,26% 49,27 27,21% 48,65 29,63% 46,48 27,91% Umwelt 21,66 12,39% 24,56 11,03% 20,11 11,11% 19,58 11,93% 19,94 11,97% Kulturelle Tätigkeiten 10,90 6,23% 14,56 6,54% 11,48 6,34% 9,24 5,63% 10,88 6,53% Weitere Dienstleistungen 11,23 6,42% 18,79 8,44% 10,70 5,91% 7,00 4,26% 9,01 5,41% Summe 174,88 100,00% 222,72 100,00% 181,07 100,00% 164,18 100,00% 166,53 100,00% *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) siehe Anlage 2a Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 14.06.2024 Unterbranchen (sonst. Dienstleistungen) 2020 2021 2022 2023 2024
  • Anlage 2a

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2a

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 2a m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Produzierendes Gewerbe 158,65 12,15% 214,53 13,91% 243,35 17,89% 195,41 15,08% 173,12 13,87% Einzelhandel 100,04 7,66% 94,69 6,14% 73,65 5,41% 71,92 5,55% 68,41 5,48% Hotel- & Gaststättengewerbe 16,21 1,24% 21,61 1,40% 16,90 1,24% 16,76 1,29% 18,59 1,49% Groß- & Außenhandel 102,27 7,83% 119,19 7,73% 103,88 7,63% 97,56 7,53% 99,69 7,99% Verkehr/Postdienste 29,07 2,23% 34,61 2,24% 34,55 2,54% 32,67 2,52% 34,40 2,76% Banken 61,14 4,68% 63,94 4,15% 77,90 5,73% 103,10 7,95% 87,60 7,02% Versicherungen 116,80 8,94% 83,38 5,41% 83,89 6,17% 89,11 6,88% 91,38 7,32% Finanzdienstleister 416,10 31,86% 516,47 33,50% 422,51 31,05% 413,48 31,90% 396,48 31,77% Medienwirtschaft 59,10 4,52% 74,34 4,82% 45,83 3,37% 40,83 3,15% 42,93 3,44% Information & Kommunikation 71,87 5,50% 96,25 6,24% 77,10 5,67% 71,04 5,48% 68,84 5,52% Sonstige Dienstleistungen *2) 174,88 13,39% 222,72 14,45% 181,07 13,31% 164,18 12,67% 166,53 13,34% Summe 1.306,13 100,00% 1.541,73 100,00% 1.360,63 100,00% 1.296,06 100,00% 1.247,97 100,00% Soll im Haushaltsjahr *3) 1.200,85 Mio. EUR 1.473,23 Mio. EUR 1.626,36 Mio. EUR 1.755,76 Mio. EUR 1.416,02 Mio. EUR *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) Aufteilung - siehe Anlage 2b *3) insgesamt im Haushaltsjahr, und zwar Vorauszahlungen und Nachforderungen Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 14.06.2024 Branchen 2020 2021 2022 2023 2024
  • Anlage 3a

    PDF

    Herunterladen: Anlage 3a

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2024 und 2023 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3a m 30,0080,00130,00180,00230,00280,00330,00380,00430,00480,00 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 14./30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Finanzdienstleister - VorjahrFinanzdienstleister - lfd. JahrProduzierendes Gewerbe - VorjahrProduzierendes Gewerbe - lfd. JahrVersicherungen - VorjahrVersicherungen - lfd. Jahrsonstige Dienstleistungen - Vorjahrsonstige Dienstleistungen - lfd. JahrGroß- und Außenhandel - VorjahrGroß- und Außenhandel - lfd. JahrIuK - VorjahrIuK - lfd. Jahr
  • Anlage 5

    PDF

    Herunterladen: Anlage 5

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Vorauszahlungen Nachforderungen Summe aus Vorjahreswerte Spalte 2 + 4 Stand v.H. v.H. v.H. v.H. Ansatz in Mio. EUR vom Ansatz in Mio. EUR vom Ansatz in Mio. EUR vom Betrag in EUR vom 1.238,51 Ans. 340,00 Ans. 1.578,51 Ans. Ans. Spalte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 01.01.2024 1.352.243.954,00 109,2 1.352.243.954,0085,7 1.228.688.761,0081,3 Januar -36.251.582,00 186.887.352,04 150.635.770,04 106.632.883,88 31.01.2024 1.315.992.372,00 106,3 186.887.352,04 55,0 1.502.879.724,0495,2 1.335.321.644,8888,4 Februar -26.717.599,00 19.048.180,77 -7.669.418,23 53.175.859,62 29.02.2024 1.289.274.773,00 104,1 205.935.532,81 60,6 1.495.210.305,8194,7 1.388.497.504,5091,9 März -16.031.850,00 -55.291.405,41 -71.323.255,41 12.683.755,59 31.03.2024 1.273.242.923,00 102,8 150.644.127,40 44,3 1.423.887.050,4090,2 1.401.181.260,0992,8 April -1.257.046,00 22.395.665,30 21.138.619,30 42.678.933,37 30.04.2024 1.271.985.877,00 102,7 173.039.792,70 50,9 1.445.025.669,7091,5 1.443.860.193,4695,6 Mai -23.331.333,00 15.637.022,25 -7.694.310,75 41.026.476,27 31.05.2024 1.248.654.544,00 100,8 188.676.814,95 55,5 1.437.331.358,9591,1 1.484.886.669,7398,3 2023 Entwicklung des Anordnungssolls zum Monatsende im Haushaltsjahr 2024 und im Vorjahr 2023 Anlage 5
  • Anlage 3b

    PDF

    Herunterladen: Anlage 3b

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2024 und 2023 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3b n 0,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,0080,0090,00100,00 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 14./30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Verkehr/Postdienste - VorjahrVerkehr/Postdienste - lfd. JahrMedienwirtschaft - VorjahrMedienwirtschaft - lfd. JahrHotel- und Gaststättengewerbe - VorjahrHotel- und Gaststättengewerbe - lfd. JahrBanken - VorjahrBanken - lfd. JahrEinzelhandel -VorjahrEinzelhandel - lfd. Jahr
  • Anlage 4

    PDF

    Herunterladen: Anlage 4

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 4 m 900,0950,01.000,01.050,01.100,01.150,01.200,01.250,01.300,01.350,01.400,01.450,01.500,01.550,01.600,01.650,01.700,01.750,01.800,0 01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 14./30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls Vorjahreswert 2021Vorjahreswert 2022Vorjahreswert 2023Jahreswert 2024
  • Mitteilung Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle II/21 00.05.01-2024-06-24 Vorlagen-Nummer 19.06.2024 1959/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 24.06.2024 Wirtschaftsausschuss 05.09.2024 Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss regelmä- ßig über die Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleich- zeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung auf Branchen darzustellen. Für das Haushaltsjahr 2024 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2024 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt Hpl.-Ansatz 1.238,51 Mio. EUR 340,00 Mio. EUR 1.578,51 Mio. EUR Stand: 14.06.2024 1.247,95 Mio. EUR 168,07 Mio. EUR 1.416,02 Mio. EUR Anteil vom Ansatz 100,76 % 49,43 % 89,71 % In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Vorauszahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungs- jahre im Vergleich zur Vorjahresentwicklung dargestellt. Vorauszahlungen Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teilansatz für Vorauszahlungen aus. Für das Jahr 2024 wurde der Hpl.-Teilansatz für Vorauszahlungen nur geringfügig höher an- gesetzt als im Vorjahr (Teilansatz Vorauszahlungen 2023 = 1.230,62 Mio. EUR). Beim Anord- nungssoll für Vorauszahlungen ist seit Jahresbeginn ein Rückgang um 87,5 Mio. EUR (= 6,55%) festzustellen. Der Teilansatz des Jahres 2024 wird derzeit noch um 0,76 Prozent- punkte überschritten. Für die nächsten Monate sind allerdings bereits weitere Absetzungen in Höhe von insgesamt etwa 33 Mio. EUR angekündigt. Nachforderungen Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durch- schnittswertes qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, 2 aber nicht lineare Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen (erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen An- passungen der Vorjahresvorauszahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Einspruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsäch- lichen Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 14.06.2024 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2024. Als Zu- satzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushalts- jahren angeordneten Beträge (unterste Zeile) ausgewiesen. In den Spalten der Anlagen 2a und 2b ist für die Veranlagungszeiträume (Wirtschaftsjahre) 2020 bis 2024 das aktuelle An- ordnungssoll dargestellt, das sich auch bei den Vorjahren noch kontinuierlich ändert. Die end- gültigen Jahresabschlüsse und Steuerfestsetzungen durch das Finanzamt für die jeweiligen Veranlagungszeiträume stehen bei zahlreichen, insbesondere den größeren Unternehmen erst viele Jahre später fest, die Werte sind somit nicht statisch. Auf Grund einer Anfrage in der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.05.2024 wurde der Beitrag der Unternehmen des produzierenden Gewerbes zum Gewerbesteueraufkommen auf einer Zeitschiene ermittelt. Die Gewerbesteuervorauszahlungen der Unternehmen dieser Branche haben sich im Vergleich der letzten fünf Jahre jeweils bis zum Monat Juni wie folgt entwickelt: In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. Die Werte des Vorjahres beziehen sich mit dem Ziel, eine Vergleichbarkeit herzustellen, auf den Stand des entspre- chenden Berichtsmonats des Vorjahres. Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 ist die Entwicklung des Anordnungssolls zum Monatsende im aktuellen Haushalts- jahr und zum Vergleich im Vorjahr dargestellt. Gez. Prof. Dr. Diemert Berichts- jahr Stand zur Sitzung des Finanzausschusses am Gewerbesteuer- Vorauszahlungen *) Produzierendes Gewerbe in Mio. EUR Gewerbesteuer- Vorauszahlungen *) Gesamt in Mio. EUR Anteil des Produzierenden Gewerbes 2020 03.06.2020 103,75 1.058,94 9,80% 2021 21.06.2021 120,15 1.212,72 9,91% 2022 13.06.2022 136,91 1.388,59 9,86% 2023 12.06.2023 171,67 1.484,89 11,56% 2024 24.06.2024 173,12 1.247,95 13,87% *) = Vorauszahlungen für das Wirtschaftsjahr der jeweiligen Unternehmen, das dem Berichtsjahr entspricht Entwicklung der Gewerbesteuerzahlungen des Produzierenden Gewerbes im Vergleich der letzten fünf Jahre

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2024

    Finanzausschuss

    TOP 2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 05.09.2024 zuletzt

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz