Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018
Dringlichkeitsvorlage Rat 3273/2018 vom 31.10.2018
Stand: Am 08.11.2018 im Rat ungeändert beschlossen.
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Dringlichkeitsvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 I-32-321 Vorlage-Nummer 3273/2018 Freigabedatum 23.10.2018 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 Gremium Datum Rat 08.11.2018 Begründung für die Dringlichkeit: Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 die Ordnungsbehördliche Verordnung für das Restjahr 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagennummer 2533/2018). Darin wurde der 04.11.2018 als verkaufsoffener Sonntag für das Severinsviertel freigegeben. Die Interessengemeinschaft Severinsviertel hat am 09.10.2018 (Anlage 02) der Verwaltung mitgeteilt, dass der Termin 04.11.2018 nicht realisiert werden kann. Die Aufhebung des Termins ist dringend geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindli- chen Verkaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen. Da der Rat innerhalb der regelmäßigen Sitzungsreihenfolge nicht erreicht werden kann und die La- denöffnung bereits zum 04.11.2018 genehmigt ist, ist die Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Beschluss: Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 41 GO NW und § 6 LÖG NW wird die als An- lage 1 beigefügte Verordnung beschlossen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 23.10.2018 gez. Reker gez. Erkelenz 2 Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 die Ordnungsbehördliche Verordnung für das Restjahr 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagennummer 2533/2018). Darin wurde der 04.11.2018 als verkaufsoffener Sonntag für das Severinsviertel freigegeben. Die Interessengemeinschaft Severinsviertel hat am 09.10.2018 (Anlage 02) der Verwaltung mitgeteilt, dass der Termin 04.11.2018 nicht realisiert werden kann. Die Aufhebung des Termins ist geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindlichen Ver- kaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen. -
Anlage 2 Rücknahme 04.11.2018
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1 Brandt, Peter Von: Hans-Günter Grawe <mail@hg-grawe.de> Gesendet: Dienstag, 9. Oktober 2018 13:39 An: Keller, Stephan Dr.; Büscher, Wolfgang; Brandt, Peter Betreff: Fwd: Absage VOS 04.11.2018 IG Severinsviertel Sehr geehrte Herren, im Nachgang zu meiner Mail von heute Vormittag, übermittel ich Ihnen hiermit das Schreiben der IG Severinsviertel. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine kurze Info geben könnten, wie man jetzt mit dem falschen Datum der IG-Lindenthal umgeht. Diese Info würde ich dann an den Vorstand der IG weiterleiten. Vielen Dank. Freundliche Grüße Hans-Günter Grawe -Handelskümmerer der Kölner Werbe- und Interessengemeinschaften- Mobil: +49 (0) 151-12532330 Anfang der weitergeleiteten Nachricht: Von: "Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V." < info@severinsviertel.info > Betreff: Absage VOS 04.11.2018 IG Severinsviertel Datum: 9. Oktober 2018 um 12:58:40 MESZ An: mail@hg-grawe.de Stadt Köln Peter Brand Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Ottmar-Pohl-Platz 1 50475 Köln Köln, 09.10.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Hr. Grawe, vielen Dank für Ihre Unterstützung, insbesondere für die Beantragung der verkaufsoffenen Sonntage durch die IG´s . Leider müssen wir, die Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V., den von Ihnen genehmigten verkaufsoffenen Sonntag am 04.11.2018 aus organisatorischen Gründen offiziell absagen. 2 Leider steht noch die offizielle Genehmigung/Zusage der Stadt Köln aus, die wir erhofft hatten bis dahin erhalten zu haben. Aus Mangel an Vorlaufzeit und Planungsicherheit haben wir diese Eröffnungsveranstaltung - „ Geschichte erleeve“ multimediale Geschichtsmeile - auf den 19.03.2019 verlegt und in der Zwischenzeit erneut beantragt. Über Ihre erneute Unterstützung würden wir uns freuen. Mit bestem Gruß i.A. Christian Berger Vorstand Vorstandsvorsitzende - Dr. Thorsten Fröhlich & Wilhelm von der Gathen IGS e.V. Kartäuserhof 50 50678 Köln Diese Mail enthaelt vertrauliche und/oder rechtlich geschuetzte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E- Mail irrtuemlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. -
Anlage 1 RVO
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Anlage 1 Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen für 2018 Die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied haben im Wege der Dringlichkeitsentscheidung am aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), geändert durch Gesetz vom 30. April 2013 (GV. NRW S.208), in Kraft getreten am 18. Mai 2013, für die Stadt Köln verordnet: § 1 Die vom Rat am 08.10.2018 beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen Severinsviertel, Neustadt-Süd, Rodenkirchen, Sürth, Braunsfeld, Lindenthal und Porz-Mitte wird wie folgt geändert: Die in § 1 Abs. 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschieden Kölner Stadtteilen genehmigte Verkaufsstellenöffnungen für das Severinsviertel am Sonntag, dem 04.11.2018, findet nicht statt und wird daher aufgehoben. § 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 31.12.2018. Stadt Köln als örtliche Ordnungsbehörde -
Anlage 3 DE Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
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= Vorlagen-Nummer #573: 3276/2018 Die Oberbürgermeisterin , Freigabedatum Dezernat, Dienststelle 132/321 1-32-321 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß 8:36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 die Ordnungsbehördliche Verordnung für das Restjahr 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagennummer 2533/2018) beschlossen. Darin wurde der 04.11.2018 als verkaufsoffener Sonntag für das Severinsviertel freigegeben. Die Interessengemeinschaft Severinsviertel hat am 09.10.2018 (Anlage 02) der Verwaltung mitgeteilt, dass der Termin 04.11.2018 nicht realisiert werden kann. Die Aufhebung des Termins ist dringend geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindli- chen Verkaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen. Da der Rat und die Bezirksvertretung-Innenstadt innerhalb der regelmäßigen Sitzungsreihenfolge nicht erreicht werden kann und die Ladenöffnung bereits zum 04.11.2018 genehmigt ist, ist die Dring- lichkeitsentscheidung erforderlich. Beschluss: . Die Bezirksvertretung, vertreten durch Bezirksbürgermeister(in) und ein Mitglied der Bezirksvertre- tung, empfiehlt gemäß $ 36 Absatz 5 Satz 2 GO NW der Oberbürgermeisterin und einem Ratsmit- glied aufgrund der Rücknahme des Antrages der Interessengemeinschaft Severinsstr. den beantrag- ten und vom Rat am 08.10.2018 (Vorlagennummer 2533/2018) genehmigten verkaufsoffenen Sonn- tag am 04.11.2018 aufzuheben und folgenden Beschluss zu fassen: Die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied beschließen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung nach $ 60 Abs. 1, S. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit $ 41 GO NRW in Verbindung mit $ 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in ver- schiedenen Kölner Stadtteilen für 2018. 22. Datum Abstimmungsergebnis Un DB.10.0 uk nunung Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 die Ordnungsbehördliche Verordnung für das Restjahr 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagennummer 2533/2018) beschlossen. Darin wurde der 04.11.2018 als verkaufsoffener Sonntag für das Severinsviertel freigegeben. Die Interessengemeinschaft Severinsviertel hat am 09.10.2018 (Anlage 02) der Verwaltung mitgeteilt, dass der Termin 04.11.2018 nicht realisiert werden kann. Die Aufhebung des Termins ist geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindlichen Ver- kaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen.
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