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AN/0390/2026

Sichere öffentliche Räume für alle – Schluss mit Catcalling

Gem. Antrag nach § 3 (Rat) 03.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 11.05.2026, TOP 2.1

Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

6175 Zeichen

Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Oberbürgermeister  
Herrn Torsten Burmester  
 
An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern   
Frau Jasna Ibrić 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 03.03.2026 
 
AN/0390/2026 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 16.03.2026 
 
Sichere öffentliche Räume für alle – Schluss mit Catcalling 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
Sehr geehrte Ausschussvorsitzende,   
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag für die Sitzung des Ausschus-
ses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 16.03.2026 auf die Tagesordnung zu 
setzen. 
 
 
Beschluss 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum (sog. Catcalling), verstanden als ver-
bale oder nonverbale, sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprache, Gestik oder Ge-
räuschäußerung gegenüber Personen im öffentlichen Raum, ausdrücklich als unerwünsch-
tes Verhalten in die Kölner Stadtordnung aufzunehmen; 
2. hierzu einen konkreten Regelungsvorschlag zur Ergänzung der Kölner Stadtordnung 
zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen; 
3. sicherzustellen, dass für das gesamte Personal des Ordnungsamtes ein Fortbildungs-
programm zum Umgang mit sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum (Catcalling) 
etabliert und verpflichtend umgesetzt wird. Das Programm ist langfristig im Fortbildungskata-
log der Stadt Köln zu verankern und unter Einbeziehung externer fachlicher Expertise, insbe-
sondere aus den Bereichen Gleichstellung sowie Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt, 
durchzuführen.  
Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe 
von 50.000 Euro bereitzustellen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushaltsplan 2025/26 
Teilplan 0111 Teilplanzeile 16 (Förderprogramm politische Gleichstellungsprojekte & ö.A.). 
Über die Verwendung der Mittel ist dem Rat zu berichten;

- 2 - 
 
4. zu prüfen, inwieweit bestehende digitale Meldestrukturen der Stadt Köln, insbeson-
dere Hinweisgeber- oder Beschwerdesysteme, um eine niedrigschwellige und auf Wunsch 
anonyme Meldemöglichkeit für sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum ergänzt wer-
den können oder ob hierfür ein entsprechendes Meldetool einzurichten ist; 
5. die im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung gewonnenen Erkenntnisse auf Lan-
des- und Bundesebene einzubringen und über geeignete Gremien, insbesondere kommu-
nale Spitzenverbände, sowie durch Ansprache der zuständigen Landes- und Bundesministe-
rien anzuregen, die Einführung eines eigenständigen Tatbestandes zur sexualisierten Beläs-
tigung im öffentlichen Raum im Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere im Ordnungswid-
rigkeitengesetz (OWiG) oder in entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, zu prüfen;  
6. die Vorlage den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zuzuleiten. 
 
Begründung 
Sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum stellt ein weit verbreitetes gesellschaftliches 
Problem dar, welches das Sicherheitsgefühl, die Bewegungsfreiheit und die gleichberech-
tigte Teilhabe insbesondere von weiblich gelesenen Personen sowie weiteren vulnerablen 
Gruppen erheblich einschränkt. Die Folgen reichen von alltäglichen Verhaltensanpassungen 
bis hin zur bewussten Meidung öffentlicher Räume und besitzen damit eine unmittelbare Re-
levanz für die kommunale Ordnungspolitik. 
Erhebungen der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) zeigen eine hohe Betroffenheit 
von Frauen durch sexuelle Belästigung in Europa. Erfasst werden dabei insbesondere ver-
bale und nonverbale Formen wie sexuell anzügliche Kommentare oder aufdringliche Bemer-
kungen; zugleich ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen. Auch deutsche Studien 
belegen eine hohe Verbreitung entsprechender Erfahrungen im Alltag und zeigen, dass viele 
Betroffene ihr Verhalten aus Unsicherheitsgefühlen anpassen. 
Gleichzeitig besteht in Deutschland eine strukturelle rechtliche Schutzlücke: Der Schutz vor 
sexueller Belästigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasst im 
Wesentlichen das Arbeitsleben, während für den öffentlichen Raum bislang keine vergleich-
bare niedrigschwellige ordnungsrechtliche Regelung besteht. Nach Einschätzung der Anti-
diskriminierungsstelle nimmt Deutschland damit im europäischen Vergleich eine Sonderrolle 
ein. Städte wie Köln sind unmittelbar mit den Auswirkungen konfrontiert und verfügen bislang 
nur über begrenzte Instrumente, auf alltägliche, aber belastende Verhaltensweisen ange-
messen zu reagieren. Es ist Aufgabe der Stadt Köln, die sichere Nutzung öffentlicher Räume 
für alle Menschen zu gewährleisten. 
Der Rat der Stadt Köln hat zudem am 1. Oktober 2024 den Beitritt zum bundesweiten Bünd-
nis „Gemeinsam gegen Sexismus“ beschlossen (2449/2024). Mit diesem Beitritt hat sich die 
Stadt Köln verpflichtet, strukturelle Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Sexis-
mus zu stärken und bestehende Schutzlücken sichtbar zu machen. Der vorliegende Antrag 
konkretisiert diese Selbstverpflichtung für den öffentlichen Raum und setzt sie auf kommuna-
ler Ebene um. 
Die Aufnahme sexualisierter Belästigung in die Kölner Stadtordnung schafft klare Handlungs-
maßstäbe, stärkt den präventiven Ansatz und ermöglicht ein verhältnismäßiges ordnungs-
rechtliches Vorgehen. Zugleich können die in Köln gewonnenen Erfahrungen einen Beitrag 
zur Weiterentwicklung des Landes- und Bundesrechts leisten, insbesondere im Hinblick auf 
eine mögliche Verankerung entsprechender Tatbestände im Ordnungswidrigkeitengesetz (O-
WiG) oder in vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen.

- 3 - 
 
Ziel des Antrags ist es, die sichere und gleichberechtigte Nutzung des öffentlichen Raums in 
Köln zu stärken und zugleich einen evidenzbasierten Impuls für eine weitergehende rechtli-
che Klärung auf Landes- und Bundesebene zu setzen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen   
 
gez. Günter Bell     gez. Lucas Sickmöller 
Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE  Geschäftsführer der Volt-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

11.05.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0390/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
Datum
03.03.2026
Erstellt
03.03.2026 13:00