AN/0390/2026
Sichere öffentliche Räume für alle – Schluss mit Catcalling
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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
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Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Jasna Ibrić Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 03.03.2026 AN/0390/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 16.03.2026 Sichere öffentliche Räume für alle – Schluss mit Catcalling Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sehr geehrte Ausschussvorsitzende, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag für die Sitzung des Ausschus- ses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 16.03.2026 auf die Tagesordnung zu setzen. Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, 1. sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum (sog. Catcalling), verstanden als ver- bale oder nonverbale, sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprache, Gestik oder Ge- räuschäußerung gegenüber Personen im öffentlichen Raum, ausdrücklich als unerwünsch- tes Verhalten in die Kölner Stadtordnung aufzunehmen; 2. hierzu einen konkreten Regelungsvorschlag zur Ergänzung der Kölner Stadtordnung zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen; 3. sicherzustellen, dass für das gesamte Personal des Ordnungsamtes ein Fortbildungs- programm zum Umgang mit sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum (Catcalling) etabliert und verpflichtend umgesetzt wird. Das Programm ist langfristig im Fortbildungskata- log der Stadt Köln zu verankern und unter Einbeziehung externer fachlicher Expertise, insbe- sondere aus den Bereichen Gleichstellung sowie Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt, durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro bereitzustellen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushaltsplan 2025/26 Teilplan 0111 Teilplanzeile 16 (Förderprogramm politische Gleichstellungsprojekte & ö.A.). Über die Verwendung der Mittel ist dem Rat zu berichten; - 2 - 4. zu prüfen, inwieweit bestehende digitale Meldestrukturen der Stadt Köln, insbeson- dere Hinweisgeber- oder Beschwerdesysteme, um eine niedrigschwellige und auf Wunsch anonyme Meldemöglichkeit für sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum ergänzt wer- den können oder ob hierfür ein entsprechendes Meldetool einzurichten ist; 5. die im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung gewonnenen Erkenntnisse auf Lan- des- und Bundesebene einzubringen und über geeignete Gremien, insbesondere kommu- nale Spitzenverbände, sowie durch Ansprache der zuständigen Landes- und Bundesministe- rien anzuregen, die Einführung eines eigenständigen Tatbestandes zur sexualisierten Beläs- tigung im öffentlichen Raum im Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere im Ordnungswid- rigkeitengesetz (OWiG) oder in entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, zu prüfen; 6. die Vorlage den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zuzuleiten. Begründung Sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum stellt ein weit verbreitetes gesellschaftliches Problem dar, welches das Sicherheitsgefühl, die Bewegungsfreiheit und die gleichberech- tigte Teilhabe insbesondere von weiblich gelesenen Personen sowie weiteren vulnerablen Gruppen erheblich einschränkt. Die Folgen reichen von alltäglichen Verhaltensanpassungen bis hin zur bewussten Meidung öffentlicher Räume und besitzen damit eine unmittelbare Re- levanz für die kommunale Ordnungspolitik. Erhebungen der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) zeigen eine hohe Betroffenheit von Frauen durch sexuelle Belästigung in Europa. Erfasst werden dabei insbesondere ver- bale und nonverbale Formen wie sexuell anzügliche Kommentare oder aufdringliche Bemer- kungen; zugleich ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen. Auch deutsche Studien belegen eine hohe Verbreitung entsprechender Erfahrungen im Alltag und zeigen, dass viele Betroffene ihr Verhalten aus Unsicherheitsgefühlen anpassen. Gleichzeitig besteht in Deutschland eine strukturelle rechtliche Schutzlücke: Der Schutz vor sexueller Belästigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasst im Wesentlichen das Arbeitsleben, während für den öffentlichen Raum bislang keine vergleich- bare niedrigschwellige ordnungsrechtliche Regelung besteht. Nach Einschätzung der Anti- diskriminierungsstelle nimmt Deutschland damit im europäischen Vergleich eine Sonderrolle ein. Städte wie Köln sind unmittelbar mit den Auswirkungen konfrontiert und verfügen bislang nur über begrenzte Instrumente, auf alltägliche, aber belastende Verhaltensweisen ange- messen zu reagieren. Es ist Aufgabe der Stadt Köln, die sichere Nutzung öffentlicher Räume für alle Menschen zu gewährleisten. Der Rat der Stadt Köln hat zudem am 1. Oktober 2024 den Beitritt zum bundesweiten Bünd- nis „Gemeinsam gegen Sexismus“ beschlossen (2449/2024). Mit diesem Beitritt hat sich die Stadt Köln verpflichtet, strukturelle Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Sexis- mus zu stärken und bestehende Schutzlücken sichtbar zu machen. Der vorliegende Antrag konkretisiert diese Selbstverpflichtung für den öffentlichen Raum und setzt sie auf kommuna- ler Ebene um. Die Aufnahme sexualisierter Belästigung in die Kölner Stadtordnung schafft klare Handlungs- maßstäbe, stärkt den präventiven Ansatz und ermöglicht ein verhältnismäßiges ordnungs- rechtliches Vorgehen. Zugleich können die in Köln gewonnenen Erfahrungen einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Landes- und Bundesrechts leisten, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verankerung entsprechender Tatbestände im Ordnungswidrigkeitengesetz (O- WiG) oder in vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen. - 3 - Ziel des Antrags ist es, die sichere und gleichberechtigte Nutzung des öffentlichen Raums in Köln zu stärken und zugleich einen evidenzbasierten Impuls für eine weitergehende rechtli- che Klärung auf Landes- und Bundesebene zu setzen. Mit freundlichen Grüßen gez. Günter Bell gez. Lucas Sickmöller Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE Geschäftsführer der Volt-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0390/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
- Datum
- 03.03.2026
- Erstellt
- 03.03.2026 13:00