3323/2017
Bürgereingabe "Kindergarten- und KiTaplatzvergabe in Köln", AZ.: 02-1600-60/17
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Anlage 1 Eingabe
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Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden,von über 600 Kitas und Kindergärten in Köln sind weniger als ein Drittel städtisch. Die übrigen über 400 Einrichtungen werden zwar zu über 90 Prozent städtisch finanziert, jedoch hat die Stadt 0% Einfluss auf die Platzvergabe. Ich rege an, dass gestaffelt nach dem Anteil privater und städtischer Finanzierung der Einrichtung mindestens 50% der Plätze von der Stadt vergeben werden. Es kann nicht sein, dass die Stadt die privaten Kitas, auf der Liste der Einrichtungen aufführt, zu großen Teilen finanziert und nicht einen einzigen Platz vergeben kann. Stattdessen verschärfen sich durch dieses Vorgehen die sozialen Disparitäten enorm. Die privaten Einrichtungen nehmen hohe Zusatzbeiträge, die nur wenige Menschen überhaupt bezahlen können und suchen sich dann noch alle Kinder selbst aus. Die Platzvergabe ist äußerst intransparent und folgt nicht einmal der städtischen Logik des Anmeldedatums. Niemand weiß, auf welcher Grundlage die "privaten" Plätze überhaupt vergeben werden. Wer keine hohen Zusatzbeiträge zahlen kann oder kein Vitamin B hat oder wessen Kind nicht die "richtige Nase" hat bleibt draußen. Und das bei über 60 Prozent der Einrichtungen in Köln. Freundliche Grüße
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 3323/2017 Freigabedatum 28.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe "Kindergarten- und KiTaplatzvergabe in Köln", AZ.: 02-1600-60/17 Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für ihre Eingabe und nimmt die- se zur Kenntnis. Da es sich hier um eine Bundesgesetzesvorgabe des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (Kinder- und Jugendhilfe- SGB VIII) handelt, besteht keine Möglichkeit seitens der Kommune hierauf Einfluss zu nehmen. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 12.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Petentin regt an, mindestens 50% der öffentlich geförderten Kindertagesstätten - Plätze auch von Seiten der Stadt Köln zentral vergeben zu können. (siehe Anlage 1) Stellungnahme der Verwaltung: Mit oben genannter Anfrage an die Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden, hat die Be- schwerdeführerin die Möglichkeiten abgefragt, dass mindestens 50% der öffentlich geförderten Kin- dertagesstätten Plätze auch von Seiten der Stadt Köln zentral vergeben werden könnten. Auszug aus der Kommentierung des SGB VIII hierzu ist: „Träger der Einrichtungen sind weit überwiegend nicht die zur Leistungsgewährung verpflichteten Träger der öff. JHilfe, sondern nichtstaatliche (freie) Träger und kreisangehörige Gemeinden (ohne eigenes JAmt). Dennoch richtet sich der Anspruch (auch in diesen Fällen) nicht gegen den Träger der freien JHilfe (§ 3 Abs. 2 Satz 2) oder die kreisangehörige Gemeinde (vgl. OVG Lüneburg NVwZRR 2009, 425; BayVGH v. 6.12.2010 – CE 10.2588, BeckRS 2010, 36876). Diese stellen Plätze nicht im Auftrag der Träger der öff. JHilfe bereit, sondern auf Grund ihres eigenen Betätigungsrechts (freie JHilfe) oder als Träger eigener freiwilliger Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung (Gemeinden). Deshalb hat der Träger der öff. JHilfe zwar im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot zu sorgen (siehe dazu → Rn. 20); er hat aber kein Zuweisungsrecht gegenüber dem Träger der Einrichtung (vgl. Mayer VerwArchiv 2013, 344 (349)).“ Somit besteht keine gesetzliche Grundlage, um eine trägerübergreifende Belegung durch die Ju- gendverwaltung vorzunehmen. Dies ist ureigenste Aufgabe und damit Recht der jeweiligen Träger
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3323/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.11.2017
- Erstellt
- 27.10.2017 09:16