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3323/2017

Bürgereingabe "Kindergarten- und KiTaplatzvergabe in Köln", AZ.: 02-1600-60/17

Beschlussvorlage Ausschuss 28.11.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 12.12.2017, TOP 3.3

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

1386 Zeichen

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' an Sie 
geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden,von 
über 600 Kitas und Kindergärten in Köln sind weniger als ein Drittel städtisch. Die übrigen 
über 400 Einrichtungen werden zwar zu über 90 Prozent städtisch finanziert, jedoch hat die 
Stadt 0% Einfluss auf die Platzvergabe. Ich rege an, dass gestaffelt nach dem Anteil privater 
und städtischer Finanzierung der Einrichtung mindestens 50% der Plätze von der Stadt 
vergeben werden. Es kann nicht sein, dass die Stadt die privaten Kitas, auf der Liste der 
Einrichtungen aufführt, zu großen Teilen finanziert und nicht einen einzigen Platz vergeben 
kann. Stattdessen verschärfen sich durch dieses Vorgehen die sozialen Disparitäten enorm. 
Die privaten Einrichtungen nehmen hohe Zusatzbeiträge, die nur wenige Menschen 
überhaupt bezahlen können und suchen sich dann noch alle Kinder selbst aus. Die 
Platzvergabe ist äußerst intransparent und folgt nicht einmal der städtischen Logik des 
Anmeldedatums. Niemand weiß, auf welcher Grundlage die "privaten" Plätze überhaupt 
vergeben werden. Wer keine hohen Zusatzbeiträge zahlen kann oder kein Vitamin B hat 
oder wessen Kind nicht die "richtige Nase" hat bleibt draußen. Und das bei über 60 Prozent 
der Einrichtungen in Köln. Freundliche Grüße

Beschlussvorlage Ausschuss

2483 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 
 3323/2017 
Freigabedatum 28.11.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe "Kindergarten- und KiTaplatzvergabe in Köln", AZ.: 02-1600-60/17 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für ihre Eingabe und nimmt die-
se zur Kenntnis. 
Da es sich hier um eine Bundesgesetzesvorgabe des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (Kinder- und 
Jugendhilfe- SGB VIII) handelt, besteht keine Möglichkeit seitens der Kommune hierauf Einfluss zu 
nehmen. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 12.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Petentin regt an, mindestens 50% der öffentlich geförderten Kindertagesstätten - Plätze auch von 
Seiten der Stadt Köln zentral vergeben zu können. (siehe Anlage 1) 
 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Mit oben genannter Anfrage an die Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden, hat die Be-
schwerdeführerin die Möglichkeiten abgefragt, dass mindestens 50% der öffentlich geförderten Kin-
dertagesstätten Plätze auch von Seiten der Stadt Köln zentral vergeben werden könnten. 
Auszug aus der Kommentierung des SGB VIII hierzu ist: 
 
„Träger der Einrichtungen sind weit überwiegend nicht die zur Leistungsgewährung 
verpflichteten Träger der öff. JHilfe, sondern nichtstaatliche (freie) Träger und 
kreisangehörige Gemeinden (ohne eigenes JAmt). Dennoch richtet sich der 
Anspruch (auch in diesen Fällen) nicht gegen den Träger der freien JHilfe (§ 3 
Abs. 2 Satz 2) oder die kreisangehörige Gemeinde (vgl. OVG Lüneburg NVwZRR 
2009, 425; BayVGH v. 6.12.2010 – CE 10.2588, BeckRS 2010, 36876). Diese 
stellen Plätze nicht im Auftrag der Träger der öff. JHilfe bereit, sondern auf Grund 
ihres eigenen Betätigungsrechts (freie JHilfe) oder als Träger eigener freiwilliger 
Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung (Gemeinden). Deshalb 
hat der Träger der öff. JHilfe zwar im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für 
ein bedarfsgerechtes Angebot zu sorgen (siehe dazu → Rn. 20); er hat aber kein 
Zuweisungsrecht gegenüber dem Träger der Einrichtung (vgl. Mayer VerwArchiv 
2013, 344 (349)).“ 
 
Somit besteht keine gesetzliche Grundlage, um eine trägerübergreifende Belegung durch die Ju-
gendverwaltung vorzunehmen. Dies ist ureigenste Aufgabe und damit Recht der jeweiligen Träger

Beratungsverlauf (1)

12.12.2017 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.3 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3323/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.11.2017
Erstellt
27.10.2017 09:16