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Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion vom 13.10.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3812/2022 vom 28.11.2022

Stand: Am 23.01.2023 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 28.11.2022 3812/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 23.01.2023 Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion vom 13.10.2022 Zur Aktualisierung des Sachstandes über die Veräußerung des Schullandheims Wyk auf Föhr hat die FDP-Fraktion gemäß Vorlage AN/1771/2022 vom 13.10.2022 folgende Fragen gestellt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Verkaufs? 2. Warum wurde die Immobilie noch nicht verkauft? Wurde die Immobilie der Gebietskörperschaft ange- boten und wenn ja, warum wurde nicht verkauft? 3. Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung unternommen, den Verkauf zu forcieren? 4. Gab es bereits Interessenten? Wenn ja welche, wie viele und zu welchem Höchstgebot? 5. Welche weiteren Schritte sind durch die Verwaltung geplant? Die Verwaltung nimmt zur Anfrage der FPD-Fraktion vom 13.10.2022 wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat gemäß dem Beschluss des Liegenschaftsausschusses vom 13.09.2018 sowohl der Gemeinde Wyk auf Föhr als auch der übergeordneten Gebietskörperschaft ein Kaufangebot unterbreitet, auf das jedoch keine Resonanz erfolgte. Daraufhin wurde das Objekt auf Wunsch der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln (KidS) zur Prüfung benannt. KidS kam jedoch nach längerer Prüfung zum Ergebnis, dass das Ob- jekt für die eigenen Zwecke nicht geeignet ist. Zwischenzeitlich ging eine Bewerbung eines Generalplaners ein, der im Auftrag der Uniklinik Köln das Projekt „Neue Versorgungsformen in Urlaubsatmosphäre" realisieren soll. Für die ganzheitliche ambu- lante Versorgung von Krebspatienten und deren Umfeld soll ein Standort gefunden werden. Mit diesem Interessenten befindet sich die Verwaltung nunmehr in konkreten Verhandlungen. Dabei soll die Liegenschaft zum ermittelten Verkehrswert im Erbbaurecht vergeben werden. Im Rahmen der Verhandlungen sind zwischenzeitlich vier weitere Kaufbewerbungen – ohne Angabe eines Gebots - eingegangen. Die Verwaltung hat jedoch im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen mit dem konkreten Bewerber, diese Bewerbungen zunächst zurückgestellt. Die Verwaltung beabsichtigt, zunächst die Verhandlungen mit dem konkreten Bewerber abzuschließen. Sofern keine Einigung erzielt werden kann, beabsichtigt die Verwaltung, eine Ausschreibung zum Höchstgebot durchzuführen. Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf

  1. 23.01.2023

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 4.1.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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