Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 120201/5153.091302 ? Brücke Zweckeler Straße (Deckschichterneuerung)
Beschlussvorlage 20/0388 vom 02.11.2020
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20/0388
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