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2592/2018

Kommunale Maßnahmen zur Luftreinhaltung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 18.09.2018, TOP 1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Ansehen

Anlage: Ratsbeschluss 3428-2017_Umsetzungsstand 6-2018

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5793 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/VIII 
 
Vorlagen-Nummer 09.08.2018 
 2592/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 
 
Kommunale Maßnahmen zur Luftreinhaltung 
hier: Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 11.04.2018 (AN/0523/2018) 
 
 
Frage 1: „Welche der 56 am runden Tisch erarbeiteten Maßnahmen liegen in der Durchfüh-
rungshoheit der Stadt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die vom Runden Tisch zur Luftreinhaltung erarbeiteten Maßnahmen wurden in der Ratssitzung am 
06.02.2018 beraten. Der Beschluss sieht vor, dass einige der Maßnahmen zusammengelegt, nicht 
weiter verfolgt oder priorisiert behandelt werden sollen (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017). 
Als Anlage beigefügt ist ein Überblick über den durch den Ratsbeschluss geänderten Maßnahmenka-
talog. Die in der Durchführungshoheit der Stadt liegenden Maßnahmen sind grau unterlegt. 
 
 
Frage 2: „Für welche von diesen (unter 1.) laufen bereits die Planungen und Umsetzungen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die bereits laufenden Planungen und Umsetzungen können der Spalte „Sachstand zum 01.06.2018“ 
in der beigefügten Anlage entnommen werden. 
Die Umsetzung der mobilitätsbezogenen Maßnahmen wird von der am 29.05.2018 gebildeten Ar-
beitsgruppe „Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ koordiniert und überwacht. 
Die Federführung hierfür hat das Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. 
Alle übrigen Maßnahmen werden federführend durch das Dezernat für Soziales, Integration und Um-
welt koordiniert. 
 
 
Frage 3: „Gibt es bei den Maßnahmen, welche nicht zur Gänze in der Durchführungshoheit der 
Stadt liegen, mögliche Teilbereiche, die ohne Bezirksregierung von der Stadt umsetzbar sind 
und wenn ja welche?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 „Blaue Plakette“: Die Rechtsgrundlage zur Beschilderung und die einvernehmlich herzustel-
lende Abgrenzung des betroffenen Bereichs im Luftreinhalteplan fehlen und können durch die 
Stadt nicht selbstständig erlassen werden.  
 „Erhöhung der Auslastung beim MIV“: Die Umsetzung privater Dienstangebote obliegt nicht 
der Stadt. Von der Stadt beauftragte Dienste müssten im Wettbewerb vergeben werden und 
sind auf Zulässigkeit nach dem Personenbeförderungsgesetz zu prüfen.  
 „Erweiterung der Umweltzone bis zur Stadtgrenze“: Die Rechtsgrundlage zur Beschilderung 
und die einvernehmlich herzustellende Abgrenzung des betroffenen Bereichs im Luftreinhalte-
plan fehlen und können durch die Stadt nicht selbstständig erlassen werden.

2 
 
 „Transitverbot für LKW“: Für den Erlass entsprechender verkehrsrechtlicher Einschränkungen 
fehlen die zugehörigen Abwägungsgrundlagen. Diese Maßnahme beträfe mit dem Einbezug 
von Bundesstraßen auch den regionalen Verkehr. Eine Anordnung ohne die Abstimmung mit 
der zugehörigen Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung hat wenig Aussicht auf Bestand. 
Ein Transitverbot für LKW könnte dann umgesetzt werden, wenn die Bezirksregierung dies als 
Maßnahme für den Luftreinhalteplan aufnimmt. 
 „Pförtnerampeln“: Eine entsprechende Regelung hat absehbar Auswirkungen auf den Ver-
kehrsablauf im übergeordneten Verkehrsnetz und ist mit der Bezirksregierung abzustimmen, 
da hieraus Gefährdungssituationen erwachsen können.  
 „Ausbau und Förderung des ÖPNV- Bussonderfahrstreifen“: Die Maßnahme ist unkonkret. Die 
verkehrsrechtliche Anordnung muss - den gesetzlichen Vorgaben entsprechend - die Funktio-
nalität des Verkehrsnetzes, insbesondere im übergeordneten Verkehrsnetz der Bundes- und 
Landesstraßen, erhalten bleiben. Die  Anordnung ohne Beachtung zugehöriger Rahmenbe-
dingungen hat wenig Aussicht auf Bestand. 
 „Ausbau und Förderung des ÖPNV - Ertüchtigung der Ost-West-Achse“: Die Maßnahme be-
darf des Baurechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) 
bei der Bezirksregierung. 
 „Ausbau und Förderung des ÖPNV - Verlängerung Linie 7“: Die Maßnahme bedarf des Bau-
rechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) bei der Be-
zirksregierung.  
 „Ausbau und Förderung des ÖPNV- Verlängerung Linie 13, linksrheinisch“: Die Maßnahme 
bedarf des Baurechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) 
bei der Bezirksregierung.  
 „Ausbau und Förderung des ÖPNV- Verlängerung Linie 13, rechtsrheinisch“: Die Maßnahme 
bedarf des Baurechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) 
bei der Bezirksregierung.  
 „Ausbau und Förderung des ÖPNV - Stadtbahnanbindung Neubrück“: Die Maßnahme bedarf 
des Baurechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) bei der 
Bezirksregierung.  
 „Ausbau und Förderung des ÖPNV - Stadtbahnanbindung Flittard und Mülheim Süd“: Die 
Maßnahme bedarf des Baurechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichts-
behörde (TAB) bei der Bezirksregierung.  
 „Ausbau und Förderung des ÖPNV - Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich Nord“: Die 
Maßnahme bedarf des Baurechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichts-
behörde (TAB) bei der Bezirksregierung.  
 „Ausbau und Förderung des ÖPNV - Stadtbahnanbindung Widdersdorf“: Die Maßnahme be-
darf des Baurechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) 
bei der Bezirksregierung. 
 
 
Frage 4: „Für welche von diesen (unter 3.) laufen bereits die Planungen und Umsetzungen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die bereits laufenden Planungen und Umsetzungen können der Spalte „Sachstand zum 01.06.2018“ 
in der beigefügten Anlage entnommen werden. 
 
 
Anlagen: 
1. Maßnahmenkatalog „Luftreinhaltung“ nach Ratsbeschluss vom 06.02.2018 und Umsetzung 
der mobilitätsbezogenen Maßnahmen, Stand: 01.06.2018 
 
 
Gez. Blome

Anlage: Ratsbeschluss 3428-2017_Umsetzungsstand 6-2018

32782 Zeichen

grau unterlegt = Durchführungshoheit der Stadt Status
Maßn.-
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018
1 „Blaue Plakette“
Dieselgetriebene Fahrzeuge mit besonders niedrigen 
Schadstoffimmissionen im Hinblick auf Stickoxide sind gem. 
Festlegungen der EU einer eigenen Schadstoffklasse 
zugeordnet. Diese könnten mit einer Blauen Plakette 
gekennzeichnet werden. Durch diese Kennzeichnung bestünde 
die Möglichkeit, besonders schadstoffarme Dieselfahrzeuge von 
nicht schadstoffarmen Fahrzeugen zu unterscheiden und auf 
dieser Grundlage entsprechende Zufahrtsbeschränkungszonen 
einzurichten.
höchste
"Die Einführung der sogenannten "Blauen 
Plakette", die nur Dieselfahrzeugen mit 
niedrigem Schadstoffausstoß die Einfahrt in 
die Umweltzone gestattet"
Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind 
und signifikante Wirksamkeit haben, sollen 
höchste Priorität haben'
Kontinuierliche Forderung nach einer Blauen Plakette, adressiert an die 
Bundesregierung (gleichlautend mit Deutschem Städtetag). Zuletzt durch OB 
Reker anlässlich Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: http://www.stadt-
koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/luftreinhaltung-urteil-des-
bundesverwaltungsgerichts-leipzig
2 Dieselfahrverbote
Im Bereich der Umweltzone (Luftreinhalteplan) wird durch 
Beschilderung die Einfahrt von Diesel-Fahrzeugen untersagt; 
bestimmte Ausnahmen werden durch Allgemeinverfügung 
zugelassen.
abgelehnt
unspezifische Dieselfahrverbote
3 Erhöhung der Auslastung beim 
MIV
Die Masse der zumeist nur mit einer Person besetzten PKW 
verursacht Stau sowie eine hohe Luftverschmutzung. Wenn es 
gelänge, die Auslastung der Autos zu erhöhen, könnte der 
motorisierte Individualverkehr mit weniger Stau und weniger 
Schadstoffemissionen abgewickelt werden.
höchste
Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind, 
sollen höchste Priorität haben
Die Stadt Köln verhält sich anbieterneutral. Bürgerinnen und Bürger können 
sich über die verschiedenen Anbieter informieren: http://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/interessante-links
Die Mitfahr-App flux (https://go-flux.com/) konnte sich auf der SmartCity-
Konferenz am 26.04.2018 im Rahmen des StartUp-Slams vorstellen.
4
Erweiterung der Umweltzone bis 
zur Stadtgrenze
Erweiterung der „grünen Umweltzone“ bis zur Stadtgrenze höchste Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind, 
sollen höchste Priorität haben
Erweiterung könnte in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans 
aufgenommen werden.
5 Baustellenmanagement
Ausschöpfung der Potentiale zur Minimierung 
baustellenbedingter Verkehrseinschränkungen.
Maßn. zusammenfassen: 5, 7, 15, 20, 25, 38  
==> 57
6 Kommunikationsaktivitäten
a) Reduzierung des MIV durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und 
Setzung von Anreizen zur Änderung des Mobilitätsverhaltens
b) Informieren über Tage mit NOx- und Feinstaubalarm seitens 
der Stadt für eine frühzeitige Kenntnisnahme/
Reaktion der Verkehrsteilnehmer
c) Kooperation mit lokalen Medien 
höchste
Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind, 
sollen höchste Priorität haben
zu a) - c) Wird im Rahmen der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit der 
Arbeitsgruppe "Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung" 
durchgeführt.
7 Stauhinweise auf 
Verkehrsleittafeln (Vario-Tafeln)
Schaltung von Stauhinweisen auf den städtischen 
Verkehrsleittafeln
Maßn. zusammenfassen: 5, 7, 15, 20, 25, 38  
==> 57
Ratsbeschluss
Seite 1/9

Maßn.-
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018
8
Förderung emissionsarmer bzw. 
emissionsfreier Lieferverkehr - 
Lastenrad 
Logistikkonzept
a) Zustellung mit Lastenrädern auf der letzten Meile
b) Depots in den Vierteln nach Vorbild UPS Hamburg
c) Schaffung großzügiger Lieferzonen
höchste
Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind, 
sollen höchste Priorität haben
zu a) Eine kommunale Förderrichtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern 
befindet sich in Erarbeitung und soll im Herbst 2018 den politischen Gremien 
vorgelegt werden. Hierfür stehen 100.000 EUR im Haushalt 2018 bereit.
zu b) In der Arbeitsgruppe "Innovative Zustellungskonzepte" (innerhalb des 
Logistiknetzwerks Köln) ist ein Pilotprojekt mit mehreren KEP-Dienstleistern 
in Vorbereitung: anbieterneutrales Mikrohub inkl. Auslieferung mit 
Lastenrädern. Vgl. Präsentationsfolien der 1. Sitzung der AG "Umsetzung von 
Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung" vom 29.05.2018.
zu c): Lieferzonen werden laufend bedarfsgerecht angepasst.
9 LKW-Führungskonzept
Das Lkw-Führungskonzept beschreibt einen Lkw-Routenplan, 
welcher die Erreichbarkeit aller Gewerbegebiete auf optimaler 
Strecke sicherstellt und Lkw-Durchgangsverkehre, insbesondere 
in Wohngebieten, vermeiden soll. Komplettiert wird dieser 
Routenplan durch weitere Informationen, wie Lkw-
Beschränkungen hinsichtlich Höhenbegrenzungen an 
Unterführungen oder Lastbegrenzungen auf Brücken. hoch
für das gesamte Stadtgebiet Die Stadt Köln beteiligt sich an dem von Mobil-im-Rheinland initiierten 
Projekt zur „stadtverträglichen Lkw-Navigation“, bei dem sowohl das Lkw-
Führungskonzept als auch Restriktionen (Höhen- und  Lastbeschränkungen 
sowie Zonenbeschränkungen) den Navigationsdienstleistern zur Verfügung 
gestellt werden. Eine diskriminierungsfreie Bereitstellung der Daten auf dem 
MobilitätsDatenMarktplatz (MDM) ist in 2018 geplant. Köln hat sein Lkw-
Führungskonzept hierfür bereits digital bereitgestellt. Restriktionen (Tempo-
30-Zonen und Beschränkungen auf dem mobilitätzsrelevanten Netz) werden 
aktuell überarbeitet und noch in 2018 bereitgestellt.
Die Kölnmesse hat im Programm „Saubere Luft 2017-2020“ beantragt, das 
Lkw- und Logistikkonzept auf stadtverträgliche Navigation umzustellen und 
beabsichtigt diese Informationen zu nutzen.
10 Transitverbot für LKW
Transitverbot für Lkw > 7,5t in der Innenstadt (innerhalb der 
Inneren Kanalstraße).
hoch
für die Innenstadt mit Ausnahme des Ziel- und 
Quellverkehrs im Innenstadtbereich
Die Maßnahme ist der Bezirksregierung mit der Bitte um Berücksichtigung 
bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans übersandt worden. Für die 
beschränkende Maßnahme fehlen die zugehörigen Grundlagenerhebungen, 
die eine entsprechende Anordnung rechtfertigen.
11 Umweltsensitive Ampelsteuerung
Auf allen großen Zufahrtstraßen, wie Aachener Straße, Dürener 
Straße und Luxemburger Straße, werden so genannte 
Umweltsensitive Ampelschaltungen installiert, und zwar dort, 
wo es ausreichend Rückstauraum und keine Wohnbebauung 
gibt. 
hoch
"An ausgewählten Zufahrtsstraßen, wo es 
umweltpolitisch und verkehrlich sinnvoll ist"; 
nur mit ausreichend Rückstauraum außerhalb 
der Wohnbebauung'
Die Versuchsanordnung am Clevischen Ring wurde ausgewertet. Zum 
Erreichen einer Wirksamkeit sind Parameteranpassungen in der Steuerung 
erforderlich. Durch die anstehenden Baumaßnahmen sind diese aufgrund der 
speziellen Baustellensituation nicht anzuwenden. Die Maßnahme wird nach 
Beendigung der Baumaßnahme Mülheimer Brücke aktiviert.
Die Anwendung auf den anderen genannten Streckenzügen erfordert 
Systemanpassungen an der verkehrstechnischen Hardware, die mit dem 
Förderantrag zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssystem im Rahmen des 
Sofortprogramms "Saubere Luft 2017-2020" beantragt wurden und bis Ende 
2019 zur Umsetzung kommen.
12 Einsatz von Baustoffen, die 
Stickoxide umwandeln
Einsatz von Baustoffen, die Stickoxide umwandeln;
Laborergebnisse und Feldversuche in Hamburg, Berlin und auf 
der BAB 1 bei Osnabrück abgelehnt
Seite 2/9

Maßn.-
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018
13
Senkung der urbanen 
Hintergrundbelastung 
(Heizkraftwerke, 
Kleinfeuerungsanlagen, Verkehr)
a) Zur Reduzierung industrieller Emissionen wird vorgeschlagen, 
für das Heizkraftwerk Merkenich die Braunkohlefeuerung in 
einem Wirbelschichtkessel umzustellen auf Gas oder alternative 
Brennstoffe.
b)  Festlegung einer Festbrennstoffverordnung  für 
haushaltsgebräuchliche Einzelraumfeuerungsanlagen und 
gewerblich betriebene Öfen in Gaststätten – vor allem im 
Innenstadtbereich.
nicht im Zuständigkeitsbereich der AG "Umsetzung von 
Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung".
14 Güterverteilzentren
Die Maßnahme Güterverteilzentrum basiert auf dem Konzept 
„Binnenstadservice“ aus den Niederlanden. Die Geschäfte 
können ein städtisches Sammel- und Verteilzentrum als 
Lieferadresse angeben. Von dort aus wird eine konsolidierte 
Belieferung durchgeführt sowie Verpackungen, leere Behälter 
u.a. wieder mitgenommen.
Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Innovative Zustellungskonzepte“ wird auch 
dieses Thema in 2. Priorität bearbeitet.15 Rückbau von 
Hauptverkehrsstraßen
Ein Rückbau der Hauptverkehrsstraßen könnte die MIV-
Kapazität senken und einen Anreiz zur Änderung des 
Modalsplits bieten. Die frei werdenden Fahrspuren könnten 
alternativen Mobilitätsformen gewidmet werden und dort eine 
Kapazitätssteigerung bewirken.
Maßn. zusammenfassen: 5, 7, 15, 20, 25, 38  
==> 5716 Fußgängerzonen / Shared Spaces 
/ Verkehrsberuhigte Bereiche
Im Rahmen der Maßnahme sollen verstärkt Fußgängerzonen / 
Mischverkehrsflächen / verkehrsberuhige (Geschäfts-)bereiche 
eingerichtet werden - ggf. als “Shared Spaces”. 
Aktuell befindet sich das "Verkehrsführungskonzept Altstadt" in der 
politischen Beratung, das eine fußgänger- und fahrradfreundliche Gestaltung 
der Altstadtstraßen vorsieht.
17 Mobilitätsstationen an ÖPNV-
Stationen
Mit Mobilitätsstationen wird der Umstieg auf emissionsarme 
Mobilitätsoptionen vereinfacht - in dem sie flexiblen und 
günstigen Zugang zu Leih-Fahrrädern, (Elektro-)Lastenrädern, 
effizienten / emissionsarmen oder elektrisch betriebenen Autos 
und Kleintransportern schaffen. Die Mobilitätsstationen sollten 
in der Nähe von ÖPNV-Angeboten platziert sein. 
hoch
Drei Mobilstationen werden im Projekt GrowSmarter errichtet.
Eine vom NVR beauftragte Studie ermitelt verbandweit das Potenzial für 
Mobilstationen an ÖPNV-Verknüpfungspunkten. Auf Kölner Stadtgebiet 
werden 103 Standorte geprüft.
Im Rahmen des Stadt-Umland-Netzwerkes wird die regionale Einbindung von 
Mobilstationen erarbeitet.
Ergänzend wird im Rahmen eines geförderten Modellvorhabens in der 
Altstadt Süd im Laufe des Jahres 2018 eine Quartiersmobilstation 
eingerichtet und wissenschaftlich begleitet.
18 Pförtnerampeln
Auf allen großen Zufahrtstraßen, wie Aachener Straße, Dürener 
Straße und Luxemburger Straße, werden so genannte 
Pförtnerampeln installiert, und zwar dort, wo es ausreichend 
Rückstauraum und keine Wohnbebauung gibt. Die Ampel soll 
auch anzeigen, wie lange die Autofahrer bis zum nächsten Grün 
warten müssen.
hoch
"An ausgewählten Zufahrtsstraßen, wo es 
umweltpolitisch und verkehrlich sinnvoll ist"; 
nur mit ausreichend Rückstauraum außerhalb 
der Wohnbebauung'
Als Grundvoraussetzung für eine ampelgesteuerte Zufahrtsregelung wurde 
im Februar 2018 ein neuer Verkehrsrechner in Betrieb genommen. Die 
Lichtsignalanlagen werden sukzessive durch neue Anlagen ersetzt, die über 
eine entsprechende Steuerungseinheit verfügen, denn nur so ist über eine 
zentrale Steuerung die Schaltung entsprechender Strategien möglich. Die 
Anwendung von Pförtnerschaltungen steht ggf. in Zielkonflikten zu anderen 
Schutzgütern und muss im Detail untersucht werden. Entsprechende 
Vorgaben werden aus dem GreenCityMasterplan erwartet.
19
Parkraummanagement -
Reduzierung Parksuchverkehr 
über Sensorik
Sensorgestützte Parkraumbewirtschaftung. Installation der 
Sensoren an Straßenlaternen, Gebäudefassaden oder in der 
Fahrbahn im Stadtgebiet. Anzeige der Parkkapazitäten und 
Navigation zu freien Parkplätzen über eine App.
Ein Pilotprojekt ist in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie AG in Planung. 
Sensoren an Straßenlaternen erfassen in bewirtschafteten Gebieten belegte 
und freie Parkflächen.
Seite 3/9

Maßn.-
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018
20
Intelligentes 
Verkehrsmanagement -
Verkehrsflussoptimierung auf 
Einzelabschnitten basierend auf 
digitaler Datenerfassung und 
Kommunikation
Verkehrsflussinformationssystem zur digitalen Darstellung der 
aktuellen Verkehrslage (Beispiel: Bluetooth-Detektion der 
Bundestadt Bonn)
Maßn. zusammenfassen: 5, 7, 15, 20, 25, 38  
==> 57
21
Parkraummanagement 
(Infrastruktur, Auslastung von 
Parkhäusern)
a) Förderung von Quartiersgaragen,  Verringerung Parkproblem 
für Anwohner 
b)  Bessere Auslastung vorhandener Parkhäuser
c) Schaffung von Parkhäusern an bisher ungenutzten Stellen 
(Bsp. unter Brücken)
zu a) Die finanzielle Förderung des Baus von Quartiergaragen in privater 
Hand ist seit vielen Jahren Praxis.
zu b) Die Auslastung von Parkhäusern kann durch Entfall von oberirdischem 
Parken und Bereitstellung dieser Flächen für die Verkehrsmittel des 
Umweltverbundes erhöht werden.
zu c) Wenn dies technisch möglich ist, die Finanzierung gesichert ist und 
Bedarf bestehen, ist dies möglich. Grundsätzlich sind diese Anlagen von 
Privaten zu bauen und zu betreiben.
22 Parkraummanagement - 
Bewohnerparken Mülheim
Einrichtung von bis zu 9 weiteren Bewohnerparkgebieten im 
Stadtbezirk Mülheim (siehe Anlage) mit mehreren tausend 
bewirtschafteten Stellplätzen.
Es werden kontinuierlich weitere Parkraumbewirtschaftungszonen in Köln 
eingerichtet.
23
Förderung emissionsarmer bzw. 
emissionsfreier Lieferverkehr - 
Hub- and Spoke Systems für die 
Rheinhäfen (Bahn-Shuttle als 
LKW-Ersatz)
Realisierung von Lkw-Ersatzverkehren auf der Schiene mit 
Quelle und Ziel linksrheinischer Binnenhäfen und 
rechtsrheinischen Industrie- und Handelsunternehmen als 
Empfänger/Absender
Nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung.
24 Ausbau und Förderung des ÖPNV 
- Bussonderfahrstreifen
a) Einrichtung von Bussonderfahrstreifen sowie
b) Umsetzung ergänzender Maßnahmen (z.B. Beeinflussung von 
Lichtsignalanlagen) an ausgewählten Stellen
zu a) Auf Grund enger Straßenverhältnisse ist die Einrichtung von weiteren 
Bussonderfahrstreifen nur in Ausnahmefällen möglich.
zu b) Die Bevorrechtigung des ÖPNV an Lichtsignalanlagen ist weitestgehend 
umgesetzt.
25 Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h bzw. 40 km/h
Einführung einer 30km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf 
Neben- und Hauptstraßen innerhalb der Umweltzone. Die 
Ampelanlagen sind so zu schalten, dass es zu einer 
Verflüssigung des Verkehrs kommt, Stichwort Grüne-Welle für 
30 km/h. Damit wird die Geschwindigkeit der Kfz-Verkehrs 
deutlich an die Geschwindigkeit der Radfahrenden angepasst, 
was weitere positive Effekte mit sich bringt.
Maßn. zusammenfassen: 5, 7, 15, 20, 25, 38  
==> 57
26 Landstrom
Installation von Ladestationen für Fracht- und Hotelschiffe im 
Hafen. Zugangs- und Abrechnungsmöglichkeiten über eine App.
Nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung.
Seite 4/9

Maßn.-
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018
27 Steuerung des Reisebusverkehrs
Sperrung der Innenstadt für Touristenbusse/Reisebusse 
(Standort Komödienstraße) und Verlagerung an den Stadtrand 
bzw. außerhalb der Innenstadt. Standorte an ÖPNV/SPNV- 
Verknüpfungspunkten (Stadtbahn- S-Bahn Haltepunkte) oder 
Einrichtung eines Shuttlebusses zwischen Innenstadt und 
Touristenbusterminals außerhalb der Innenstadt sind 
Voraussetzung. höchste
beschleunigt umsetzen Das Projekt KÖBES (Kölner Busterminal mit elektrischem Shuttle) wurde beim 
Förderaufruf "Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im 
engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie 
dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten" 
im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017-2020" des Bundes 
angemeldet. Es sieht einen elektrisch fahrenden, für die Touristinnen und 
Touristen kostenlos nutzbaren Busshuttle zwischen Kuhweg und der 
Komödienstraße vor. Die Förderung wurde nicht bewilligt. 
Aktuell erfolgt die Vergabe für ein Gutachten, welches ein Lastenheft für die 
Ausschreibung und Vergabe entsprechender Leistungen formuliert.  
Absehbar kann eine Ausschreibung  einer Dienstleistung erst in 2019 
erfolgen. 
28 Förderung der Umstellung der 
Taxiflotte auf Elektrofahrzeuge
Durch Fördermaßnahmen soll der Taxiflotte der Umstieg auf 
Elektrofahrzeuge erleichtert werden. Hierzu können 
Kaufprämien und / oder Eco-Taxi-Zerifikate genutzt werden.
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Umwelthilfe gab es im Oktober 2017 
eine Informationsveranstaltung zum "Umwelttaxi". Diese Gespräche wurden 
mit dem Umweltamt fortgesetzt. Die Taxiunternehmen wurden auf 
Fördermöglichkeiten im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017-
2020" hingewiesen.
Derzeit wird über eine Beteiligung an einem Forschungsprojekt beraten, das 
ein induktives Nachladen von Taxen während des Wartevorgangs erforscht.
29 Emissionsarme Baumaschinen
Einsatz von Baumaschinen, Baufahrzeugen und sonstigen 
mobilen Maschinen mit verbesserter Abgastechnik (maximal 
Emissionsstufe IV) bei städtischen Vorhaben.
Grenzwerte für die Baumaschinen können kommunal nicht festgelegt 
werden.
30
Umrüstung der Fahrzeuge Stadt 
u. städt. Gesellschaften, 
Umstellung auf Elektro- u. 
Hybridfahrzeuge
Umrüstung eines Prototyps der Abfallwirtschaftsbetriebe 
(AWB) im ersten Schritt; Möglichkeit der Ausweitung auf den 
gesamten Fuhrpark
Von Seiten der städtischen Dienststellen und der städtischen Unternehmen 
wurden beim Förderaufruf "Förderung von Elektrofahrzeugen und der zum 
Betrieb benötigten Ladeinfrastruktur" im Rahmen des Sofortprogramms 
"Saubere Luft 2017-2020" Fördermittel im Gesamtumfang von 4,7 Mio. Euro 
für folgende Posten beantragt:
- Beschaffung von 203 Elektrofahrzeugen, davon 12 Fahrzeuge der Klasse L 
(Krafträder und Leichtkraftfahrzeuge), 76 Fahrzeuge der Klasse M (Pkw und 
Kleinbusse), 82 Fahrzeuge der Klasse N (Lkw und Lieferfahrzeuge) und 33 
Sonderfahrzeuge.
- Umrüstung von zehn Fahrzeugen
- Errichtung von 154 Ladesäulen, davon 81 öffentlich zugänglich und 73 nicht 
öffentlich zugänglich.
Eine Bewilligung steht noch aus.
31
Mobilitätsstationen - 
Mobilitätsstationen in 
Siedlungsgebieten
Mit Mobilitätsstationen wird der Umstieg auf emissionsarme 
Mobilitätsoptionen vereinfacht - in dem sie flexiblen und 
günstigen Zugang zu Leih-Fahrrädern, (Elektro-)Lastenrädern, 
effizienten / emissionsarmen oder elektrisch betriebenen Autos 
und Kleintransportern schaffen. Die Mobilitätsstationen sollten 
in Siedlungsgebieten platziert sein. 
Eine vom NVR beauftragte Studie ermitelt verbandweit das Potenzial für 
Mobilstationen an ÖPNV-Verknüpfungspunkten. Auf Kölner Stadtgebiet 
werden 103 Standorte geprüft. Diese Prüfung beschränkt sich auf Standorte 
mit ausreichender ÖPNV-Bedienung. Darüber hinaus wird die Verwaltung 
weitere Standorte in Gebieten prüfen, welche sich nicht an 
(schienengebundenen) ÖPNV-Verknüpfungspunkten befinden.
Die KVB plant derzeit die Ausweitung des KVB-Rad-Angebotes in weitere 
Stadtteile außerhalb des Innenstadtbereichs.
Die Kölner Stadtverwaltung verfügt bereits seit vielen Jahren über eine hohe 
Zahl an Diensträdern.
Seite 5/9

Maßn.-
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018
32 Städtisches Grün
Fassaden- und Dachbegrünung zur Wärmedämmung, zur 
Produktion von Kaltluft und Steigerung der Verdunstungshöhe, 
zur Senkung der Oberflächentemperatur und vor allem zur 
Reduzierung von Feinstaub in der Luft
nicht im Zuständigkeitsbereich der AG "Umsetzung von 
Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung"
33 Spezifisches Grün an 
Belastungsschwerpunkten
CityTrees zur ungehinderten Luftzirkulation in 
Straßenschluchten sowie Filterung von Feinstaub und NO
2 aus 
der Luft. Die Wände sind mit verschiedenen Moosarten 
bepflanzt.
nicht im Zuständigkeitsbereich der AG "Umsetzung von 
Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung"
34
Förderung emissionsarmer bzw. 
emissionsfreier Lieferverkehr -
Mikrodepots
Entwicklung eines stadtverträglichen, ökologischen und 
ökonomischen Anlieferungsmodells durch UPS für die Stadt 
Köln durch die Reduzierung der Lieferverkehre in der 
Innenstadt und durch die Ausweitung der 
Elektromobilitätslösungen. Dabei sollen die Pakete von einem 
Mikro-Depot aus mit Sackkarren und E-Lastenrädern 
feinverteilt werden.
hoch
"In der Kölner Innenstadt sollen möglichst alle 
Lieferverkehre im Rahmen eines City-
Logistikkonzepts durch emissionsarme bzw. 
emissionsfreie Transportdienstleistungen 
erfolgen."'
In der Arbeitsgruppe "Innovative Zustellungskonzepte" (innerhalb des 
Logistiknetzwerks Köln) ist ein Pilotprojekt mit mehreren KEP-Dienstleistern 
in Vorbereitung: anbieterneutrales Mikrohub inkl. Auslieferung mit 
Lastenrädern. Vgl. Präsentationsfolien der 1. Sitzung der AG "Umsetzung von 
Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung" vom 29.05.2018.
35
Förderung emissionsarmer bzw. 
emissionsfreier Lieferverkehr - 
Elektromobilität im Lieferverkehr 
(Bsp. DHL-Scooter)
Austausch von konventionell angetriebenen (Liefer-
)Fahrzeugen (v.a. Diesel) durch E-(Lasten-) Fahrzeuge (PHEV, 
BEV). hoch
Im Rahmen des Programms „Saubere Luft 2017-2020“ gibt es bereits solche 
Fördermöglichkeiten für Unternehmen. Die Stadt wird voraussichtlich im 
Herbst 2018 ein eigenes Förderprogramm für Lastenräder einrichten.
36
Bereitstellung einer 
ausreichenden
E-Ladeinfrastruktur
Aufstellung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im 
städtischen Gebiet
Installation von Mobilitätshubs (Pedelecs, e-Carsharing, 
öffentliche Ladeinfrastruktur)
Maßnahmen, die signifikante Wirksamkeit 
haben, sollen höchste Priorität haben
Das Standort- und Betriebskonzept für eine Ladeinfrastruktur im öffentlichen 
Raum befindet sich in der Erstellung und liegt im Herbst 2018 vor.
37
Nachrüstung von Euro V-
Fahrzeugen auf Euro VI
Nachrüsten mit Schadstoffminderungssystemen bei PKW von 
Euro V auf Euro VI. 
Maßnahmen, die signifikante Wirksamkeit 
haben, sollen höchste Priorität haben
Es liegt eine Auswertung der kommunalen Fahrzeugflotte bzgl. 
Schadstoffklassen vor. Ein Umstellungskonzept wird erarbeitet.
38
Intelligentes 
Verkehrsmanagement - 
Umfassendes Gesamtkonzept
Entwicklung und Aufbau eines umfassenden 
Verkehrssystemmanagements, welches u.a. 
Parkrauminformationen, ein Verkehrslagesystem, eine zentrale 
Steuerung der LSA sowie eine dynamische Verkehrsleitung 
beinhaltet. Langfristiges Ziel sollte es sein, auf den technischen 
Möglichkeiten der jeweiligen Einzelmaßnahmen aufbauend, ein 
intermodales Verkehrskonzept für möglichst viele 
Verkehrsträger zu entwickeln.
Maßn. zusammenfassen: 5, 7, 15, 20, 25, 38  
==> 57
39
Mobilitätskonzepte für 
Siedlungen:
Fahrleistungsmodell/ 
Fahrtenkontigentierung
Nach dem Vorbild des Kantons Bern bzw. der Stadt Zürich 
Einführung eines „Fahrleistungsmodells“. Für ein Gebiet 
werden maximal zulässige Fahrleistungen und Fahrten im MIV 
festgelegt, regional oder lokal verteilt. Somit wird das 
Verkehrsaufkommen besser auf Standorte von Arbeitsplätzen, 
Wohnen und Infrastrukturen abgestimmt.
Maßn. zusammenfassen: 39, 43, 47  ==> 58
Seite 6/9

Maßn.-
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018
40
Mobilitätskonzepte für 
Siedlungen:
Verkehrssparsame 
Siedlungsentwicklung
Köln wird gemäß vorliegender Prognosen bis 2040 um weitere 
rund 150.000 Einwohner wachsen. Aus Sicht der 
Luftreinhaltung gilt es, das Wachstum so zu gestalten, dass 
möglichst wenig Verkehr induziert wird und der entstehende 
Verkehr verträglich, d.h. zu einem Großteil mit den 
Verkehrsmitteln des Umweltverbunds, abgewickelt werden 
kann. Dies gelingt nur mit einer verkehrssparsamen 
Siedlungsentwicklung. 
Maßnahmen, die siknifikante Wirksamkeit 
haben, sollen höchste Priorität haben
Diese Maßnahme wird im Rahmen bestehender Planungen bereits 
berücksichtigt bzw. umgesetzt.
Für Mülheim Süd wird derzeit ein Verkehrsgutachten unter Berücksichtigung 
eines Mobilitätskonzeptes erstellt, aus dem alle Mobilitätsmaßnahmen 
abgeleitet und mit den Projektbeteiligten abgestimmt werden.
Für den Deutzer Hafen wird ebenso eine verkehrssparsame Entwicklung 
angestrebt und in die laufenden Planungen integriert.
41 Alternierende 
Zufahrtsbeschränkung
Bei dieser Regelung dürfen Fahrzeuge mit ungerader Endziffer 
auf dem Kfz-Kennzeichen an einem Tag in die Sperrzone fahren 
und mit geradem Kfz-Kennzeichen an diesem Tag nicht. Am 
nächsten Tag wird die Regelung umgekehrt angewandt, d. h. 
Fahrzeuge mit gerader Endziffer dürfen in die Sperrzone fahren 
und mit ungerader Kennziffer nicht. Dieses Verfahren kann 
selbstverständlich nur auf dieselgetriebene Fahrzeuge 
beschränkt werden.
abgelehnt
42 Ausbau des Radverkehrs (mobil 
2025)
Ausbau des Radverkehrs gemäß Strategiepapier Köln mobil 
2025 (z.B. 
a) Erstellung von Radverkehrskonzepten für alle Stadtbezirke,
b) Radschnellwegkonzeption
c) Planen im Bestand und bei Neubauprojekten
d) Weiterentwicklung des Modells „Fahrradparken in der Stadt“ 
)
Alle Vorschläge werden mit Nachdruck umgesetzt.
43 Umwandlung 
Bestandssiedlungen
Die meisten Kölner Viertel und Quartiere sind von einer hohen 
Auto-Dominanz geprägt, mit entsprechend negativen 
Auswirkungen, wie die Emission von Schadstoffen. Das Ziel der 
Maßnahme ist es, die Abhängigkeit vom privaten PKW zu 
reduzieren und die Bewohner zur Benutzung der 
Verkehrsmittel des Umweltverbundes (zu Fuß, Rad, Bus und 
Bahn) zu motivieren.
Maßn. zusammenfassen: 39, 43, 47  ==> 58
44
Ausbau und Förderung des ÖPNV 
-
Ertüchtigung der Ost-West-Achse
Ertüchtigung der Ost-West-Achse (Linie 1) für den Betrieb mit 
Langzügen
Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese 
Maßnahme näher erläutert.
In mehreren Bürgerinformationsveranstaltungen wurden Vor- und Nachteile 
verschiedener Varianten besprochen. Für den 30.06.2018 ist eine 
Auswertekonferenz dieser Bürgerbeteiligung geplant. Ende 2018 soll eine 
Entscheidung hinsichtlich der Trassenführung herbeigeführt werden.
45 City-Maut (eigenes System)
Erhebung von Gebühren für die Nutzung innerstädtischer 
Straßen durch den Motorisierten Individualverkehr
Erhebung und Kontrolle der City-Maut durch ein 
eigenständiges, intelligentes System.
abgelehnt
46 Ausbau und Förderung des ÖPNV 
- Verlängerung Linie 7
Verlängerung der Linie 7 von der heutigen Endstelle in Zündorf 
um zwei Haltestellen bis zum südlichen Ortsrand. höchste
Bis zur Ranzeler Straße Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese 
Maßnahme näher erläutert.
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Maßn.-
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018
47
Mobilitätskonzepte für 
Siedlungen:
Parken am Siedlungsrand sowie 
Siedlungsinnenbereich als 
Fußgängerzone
Die/jede zukünftige Neubausiedlung hält ein Parkhaus incl. 
einer CarSharing-Station am Rande der Siedlung vor. Alle 
Straßen und Wege sind als zusammenhängende Fußgängerzone 
(Radverkehr frei) gewidmet. Die Erschließungsstraßen sind 
reduziert und nicht für Begegnungsverkehr ausgelegt. Es gibt 
keine PKW-Stellplätze im öffentlichen Raum
Maßn. zusammenfassen: 39, 43, 47  ==> 58
48 City-Maut (ÖPNV-Ticket)
Erhebung von Gebühren für die Nutzung innerstädtischer 
Straßen durch den Motorisierten Individualverkehr
Erhebung der City-Maut durch das bestehende Ticketsystems 
des ÖPNV. Stichprobenartige Kontrollen auf der Straße.
abgelehnt
49
Ausbau und Förderung des ÖPNV 
- Verlängerung Linie 13, 
linksrheinisch
Verlängerung der Linie 13 von der heutigen Endstelle Sülzgürtel 
bis zur Rheinuferstraße
Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese 
Maßnahme näher erläutert.
50
Ausbau und Förderung des ÖPNV 
- Verlängerung Linie 13, 
rechtsrheinisch
Streckenneubau als Ausfädelung aus der Mülheimer 
Tunnelstrecke und oberirdische Führung im Zuge der 
Frankfurter Straße bis zum S-Bahnhaltepunkt Frankfurter 
Straße
höchste
von Bf Mülheim nach Ostheim und 
Frankfuirter Straße; Verknüpfung S 13 und RB 
25
Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese 
Maßnahme näher erläutert.
51
Ausstattung der Busflotte mit 
SCRT-Filtern/ 
alternativer Antriebstechnik
Durch Einbau von Nachrüstsystemen, bzw. durch alternative 
Antriebe werden Rußpartikel sowie auch Stickoxidbelastungen 
und Stickstoffmonoxid reduziert, somit wird die Luftbelastung 
der Innenstädte  reduziert  Alternativantriebe: Erdgas CNG, LNG-
, Elektro-, O-, Wasserstoff-Busse.
Im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017-2020" wurde beim 
Förderaufruf "Umrüstung von Dieselbussen" die Förderung für die 
Umrüstung von 120 Dieselbussen der KVB beantragt. 76 weitere Dieselbusse 
von Subunternehmen sollen ebenso umgerüstet werden.
52
Verkehrsverflüssigung durch 
operationalisierte Maßnahmen 
des Fuhrparks der Stadt u. 
stadtnahen Gesellschaften
Vermeidung von Fahrten während der Hauptverkehrszeiten auf 
den Hauptverkehrswegen,
z.B. Ausschluss von Fahrten 6-9 Uhr/15-18 Uhr
53
Ausbau und Förderung des ÖPNV 
- 
Stadtbahnanbindung Neubrück
Neubaustrecke als Abzweig von der Linie 1 östlich der 
Haltestelle Merheim.
Anbindung von Neubrück an das Stadtbahnnetz. Trasse im Zuge 
des Neubrücker Rings
höchste
Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese 
Maßnahme näher erläutert.
54
Ausbau und Förderung des ÖPNV 
- Stadtbahnanbindung Flittard 
und Mülheim Süd
Neubau einer Stadtbahntrasse zwischen dem Messekreisel und 
Wiener Platz (Deutz-Mülheimer Straße, Danzierstraße sowie 
von der Keupstraße bis nach Flittard
Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese 
Maßnahme näher erläutert.
55
Ausbau und Förderung des ÖPNV 
- Stadtbahnanbindung Rondorf/ 
Meschenich Nord
Verlängerung der Stadtbahnstrecke vom Bonner Verteiler, 
zentrale Erschließung von Rondorf 
sowie der geplanten Siedlungserweiterung bis Meschenich 
Nord (Kölnberg)
Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese 
Maßnahme näher erläutert.
56
Ausbau und Förderung des ÖPNV 
- Stadtbahnanbindung 
Widdersdorf 
Verlängerung der Linie 1 von Weiden West bis Widdersdorf
höchste
Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese 
Maßnahme näher erläutert. Zurzeit wird geprüft, ob dieser Stadtteil über die 
Linie 1 oder Linie 4 erschlossen wird.
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Maßn.-
Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018
57
Verkehrslenkung durch 
integrierte, internetbasierte 
Verkehrsleitsysteme
Integrierte, internetbasierte Verkehrsleitsysteme sowie ein 
modernisiertes Ampelsystem (Lichtsignalanlagen) fördern den 
individuellen Mobilitätsmix und den Verkehrsfluss.
höchste
"Der Verkehrsfluss für den motorisierten 
Individualverkehr (MIV) soll auf den 
Hauptverkehrsachsen optimiert werden, 
während er in den Wohngebieten reduziert 
werden soll, weshalb das Vorbehaltsnetz 
überprüft werden muss. (anstelle von 
MaßnNr. 5, 7, 15, 20, 25 und 38)"'
Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind 
und signifikante Wirksamkeit haben, sollen 
höchste Priorität haben
Als Grundvoraussetzung für solche modernen Ampelanlagen wurde im 
Februar 2018 ein neuer Verkehrsrechner in Betrieb genommen. Die 
Lichtsignalanlagen werden sukzessive durch neue Anlagen ersetzt, die über 
eine entsprechende Steuerungseinheit verfügen.
58
Ansiedlung von CarSharing und 
Quartiersgaragen bei 
Siedlungskonzeptentwicklungen
Bei Siedlungskonzepten (Neuplanung und Bestand) sind die 
Ansiedelung von CarSharing und die Errichtung von 
Parkhäusern am Siedlungsrand zu fördern. höchste
anstelle von MaßnNr. 39, 43 und 47
Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind 
und signifikante Wirksamkeit haben, sollen 
höchste Priorität haben
Dies wird regelmäßig geprüft.
59 Kapazitätserweiterungen 
Stadtbahnlinien 4 und 13
Geplante Kapazitätserweiterung (Langzüge + 
Bahnsteigerweiterung) der Stadtbahnlinien 4 und 13 höchste geplante Maßnahme beschleunigt umsetzen Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese 
Maßnahme näher erläutert.
60 Weiterentwicklung des 
Busangebots
Geplante Angebotserweiterungen im Busbereich:
a) Erweiterungen,
b) Interimsbuslinien,
c) Umstellung auf alternative Antriebe. Vorrangiger Einsatz von 
KVB-Bussen mit Elektro- oder alternativem Antrieb auf Strecken 
mit hoher Schadstoffkonzentration, wie z.B. Clevischer Ring, 
Aachener Straße und Luxemburger Str. 
höchste
geplante Maßnahme  und der Ratsbeschluss 
zur Stärkung und Ausweitung des KVB-
Busnetzes (AN/1589/2017) beschleunigt 
umsetzen
Maßnahmen befinden sich in der politischen Beratung. Vgl. 
Präsentationsfolien der 1. Sitzung der AG "Umsetzung von 
Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung" vom 29.05.2018.
a) vgl. Vorlagen-Nr.:  1075/2018.
b) vgl. Vorlagen-Nr.:  1037/2018.
c) vgl. Vorlagen-Nr.: . 1094/2018.
61 Tempolimit für den 
Schiffsverkehr
Zwecks Reduzierung der Luftschadstoffbelastung sollen beim 
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln sowie weiteren zuständigen 
Stellen auf Landes-, Bundes und EU-Ebene ein Tempolimit auf 
dem Rhein eingerichtet werden. 
hoch
zur Prüfung Nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung.
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Beratungsverlauf (1)

18.09.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Aachener Straße
  • Komödienstraße
  • Ranzeler Straße
  • Frankfurter Straße
  • Deutz-Mülheimer Straße
  • Danzierstraße
  • Keupstraße
  • Wiener Platz
  • Clevischer Ring
  • Luxemburger Straße
  • Mülheimer Brücke
  • Dürener Straße
  • Sülzgürtel
  • Kuhweg
  • Am Rande

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2592/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.08.2018
Erstellt
03.08.2018 15:26