2592/2018
Kommunale Maßnahmen zur Luftreinhaltung
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 09.08.2018 2592/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 Kommunale Maßnahmen zur Luftreinhaltung hier: Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 11.04.2018 (AN/0523/2018) Frage 1: „Welche der 56 am runden Tisch erarbeiteten Maßnahmen liegen in der Durchfüh- rungshoheit der Stadt?“ Antwort der Verwaltung: Die vom Runden Tisch zur Luftreinhaltung erarbeiteten Maßnahmen wurden in der Ratssitzung am 06.02.2018 beraten. Der Beschluss sieht vor, dass einige der Maßnahmen zusammengelegt, nicht weiter verfolgt oder priorisiert behandelt werden sollen (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017). Als Anlage beigefügt ist ein Überblick über den durch den Ratsbeschluss geänderten Maßnahmenka- talog. Die in der Durchführungshoheit der Stadt liegenden Maßnahmen sind grau unterlegt. Frage 2: „Für welche von diesen (unter 1.) laufen bereits die Planungen und Umsetzungen?“ Antwort der Verwaltung: Die bereits laufenden Planungen und Umsetzungen können der Spalte „Sachstand zum 01.06.2018“ in der beigefügten Anlage entnommen werden. Die Umsetzung der mobilitätsbezogenen Maßnahmen wird von der am 29.05.2018 gebildeten Ar- beitsgruppe „Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ koordiniert und überwacht. Die Federführung hierfür hat das Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Alle übrigen Maßnahmen werden federführend durch das Dezernat für Soziales, Integration und Um- welt koordiniert. Frage 3: „Gibt es bei den Maßnahmen, welche nicht zur Gänze in der Durchführungshoheit der Stadt liegen, mögliche Teilbereiche, die ohne Bezirksregierung von der Stadt umsetzbar sind und wenn ja welche?“ Antwort der Verwaltung: „Blaue Plakette“: Die Rechtsgrundlage zur Beschilderung und die einvernehmlich herzustel- lende Abgrenzung des betroffenen Bereichs im Luftreinhalteplan fehlen und können durch die Stadt nicht selbstständig erlassen werden. „Erhöhung der Auslastung beim MIV“: Die Umsetzung privater Dienstangebote obliegt nicht der Stadt. Von der Stadt beauftragte Dienste müssten im Wettbewerb vergeben werden und sind auf Zulässigkeit nach dem Personenbeförderungsgesetz zu prüfen. „Erweiterung der Umweltzone bis zur Stadtgrenze“: Die Rechtsgrundlage zur Beschilderung und die einvernehmlich herzustellende Abgrenzung des betroffenen Bereichs im Luftreinhalte- plan fehlen und können durch die Stadt nicht selbstständig erlassen werden. 2 „Transitverbot für LKW“: Für den Erlass entsprechender verkehrsrechtlicher Einschränkungen fehlen die zugehörigen Abwägungsgrundlagen. Diese Maßnahme beträfe mit dem Einbezug von Bundesstraßen auch den regionalen Verkehr. Eine Anordnung ohne die Abstimmung mit der zugehörigen Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung hat wenig Aussicht auf Bestand. Ein Transitverbot für LKW könnte dann umgesetzt werden, wenn die Bezirksregierung dies als Maßnahme für den Luftreinhalteplan aufnimmt. „Pförtnerampeln“: Eine entsprechende Regelung hat absehbar Auswirkungen auf den Ver- kehrsablauf im übergeordneten Verkehrsnetz und ist mit der Bezirksregierung abzustimmen, da hieraus Gefährdungssituationen erwachsen können. „Ausbau und Förderung des ÖPNV- Bussonderfahrstreifen“: Die Maßnahme ist unkonkret. Die verkehrsrechtliche Anordnung muss - den gesetzlichen Vorgaben entsprechend - die Funktio- nalität des Verkehrsnetzes, insbesondere im übergeordneten Verkehrsnetz der Bundes- und Landesstraßen, erhalten bleiben. Die Anordnung ohne Beachtung zugehöriger Rahmenbe- dingungen hat wenig Aussicht auf Bestand. „Ausbau und Förderung des ÖPNV - Ertüchtigung der Ost-West-Achse“: Die Maßnahme be- darf des Baurechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) bei der Bezirksregierung. „Ausbau und Förderung des ÖPNV - Verlängerung Linie 7“: Die Maßnahme bedarf des Bau- rechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) bei der Be- zirksregierung. „Ausbau und Förderung des ÖPNV- Verlängerung Linie 13, linksrheinisch“: Die Maßnahme bedarf des Baurechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) bei der Bezirksregierung. „Ausbau und Förderung des ÖPNV- Verlängerung Linie 13, rechtsrheinisch“: Die Maßnahme bedarf des Baurechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) bei der Bezirksregierung. „Ausbau und Förderung des ÖPNV - Stadtbahnanbindung Neubrück“: Die Maßnahme bedarf des Baurechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) bei der Bezirksregierung. „Ausbau und Förderung des ÖPNV - Stadtbahnanbindung Flittard und Mülheim Süd“: Die Maßnahme bedarf des Baurechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichts- behörde (TAB) bei der Bezirksregierung. „Ausbau und Förderung des ÖPNV - Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich Nord“: Die Maßnahme bedarf des Baurechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichts- behörde (TAB) bei der Bezirksregierung. „Ausbau und Förderung des ÖPNV - Stadtbahnanbindung Widdersdorf“: Die Maßnahme be- darf des Baurechts unter Beteiligung der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) bei der Bezirksregierung. Frage 4: „Für welche von diesen (unter 3.) laufen bereits die Planungen und Umsetzungen?“ Antwort der Verwaltung: Die bereits laufenden Planungen und Umsetzungen können der Spalte „Sachstand zum 01.06.2018“ in der beigefügten Anlage entnommen werden. Anlagen: 1. Maßnahmenkatalog „Luftreinhaltung“ nach Ratsbeschluss vom 06.02.2018 und Umsetzung der mobilitätsbezogenen Maßnahmen, Stand: 01.06.2018 Gez. Blome
Anlage: Ratsbeschluss 3428-2017_Umsetzungsstand 6-2018
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grau unterlegt = Durchführungshoheit der Stadt Status Maßn.- Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018 1 „Blaue Plakette“ Dieselgetriebene Fahrzeuge mit besonders niedrigen Schadstoffimmissionen im Hinblick auf Stickoxide sind gem. Festlegungen der EU einer eigenen Schadstoffklasse zugeordnet. Diese könnten mit einer Blauen Plakette gekennzeichnet werden. Durch diese Kennzeichnung bestünde die Möglichkeit, besonders schadstoffarme Dieselfahrzeuge von nicht schadstoffarmen Fahrzeugen zu unterscheiden und auf dieser Grundlage entsprechende Zufahrtsbeschränkungszonen einzurichten. höchste "Die Einführung der sogenannten "Blauen Plakette", die nur Dieselfahrzeugen mit niedrigem Schadstoffausstoß die Einfahrt in die Umweltzone gestattet" Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind und signifikante Wirksamkeit haben, sollen höchste Priorität haben' Kontinuierliche Forderung nach einer Blauen Plakette, adressiert an die Bundesregierung (gleichlautend mit Deutschem Städtetag). Zuletzt durch OB Reker anlässlich Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: http://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/luftreinhaltung-urteil-des- bundesverwaltungsgerichts-leipzig 2 Dieselfahrverbote Im Bereich der Umweltzone (Luftreinhalteplan) wird durch Beschilderung die Einfahrt von Diesel-Fahrzeugen untersagt; bestimmte Ausnahmen werden durch Allgemeinverfügung zugelassen. abgelehnt unspezifische Dieselfahrverbote 3 Erhöhung der Auslastung beim MIV Die Masse der zumeist nur mit einer Person besetzten PKW verursacht Stau sowie eine hohe Luftverschmutzung. Wenn es gelänge, die Auslastung der Autos zu erhöhen, könnte der motorisierte Individualverkehr mit weniger Stau und weniger Schadstoffemissionen abgewickelt werden. höchste Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind, sollen höchste Priorität haben Die Stadt Köln verhält sich anbieterneutral. Bürgerinnen und Bürger können sich über die verschiedenen Anbieter informieren: http://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/interessante-links Die Mitfahr-App flux (https://go-flux.com/) konnte sich auf der SmartCity- Konferenz am 26.04.2018 im Rahmen des StartUp-Slams vorstellen. 4 Erweiterung der Umweltzone bis zur Stadtgrenze Erweiterung der „grünen Umweltzone“ bis zur Stadtgrenze höchste Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind, sollen höchste Priorität haben Erweiterung könnte in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen werden. 5 Baustellenmanagement Ausschöpfung der Potentiale zur Minimierung baustellenbedingter Verkehrseinschränkungen. Maßn. zusammenfassen: 5, 7, 15, 20, 25, 38 ==> 57 6 Kommunikationsaktivitäten a) Reduzierung des MIV durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Setzung von Anreizen zur Änderung des Mobilitätsverhaltens b) Informieren über Tage mit NOx- und Feinstaubalarm seitens der Stadt für eine frühzeitige Kenntnisnahme/ Reaktion der Verkehrsteilnehmer c) Kooperation mit lokalen Medien höchste Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind, sollen höchste Priorität haben zu a) - c) Wird im Rahmen der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgruppe "Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung" durchgeführt. 7 Stauhinweise auf Verkehrsleittafeln (Vario-Tafeln) Schaltung von Stauhinweisen auf den städtischen Verkehrsleittafeln Maßn. zusammenfassen: 5, 7, 15, 20, 25, 38 ==> 57 Ratsbeschluss Seite 1/9 Maßn.- Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018 8 Förderung emissionsarmer bzw. emissionsfreier Lieferverkehr - Lastenrad Logistikkonzept a) Zustellung mit Lastenrädern auf der letzten Meile b) Depots in den Vierteln nach Vorbild UPS Hamburg c) Schaffung großzügiger Lieferzonen höchste Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind, sollen höchste Priorität haben zu a) Eine kommunale Förderrichtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern befindet sich in Erarbeitung und soll im Herbst 2018 den politischen Gremien vorgelegt werden. Hierfür stehen 100.000 EUR im Haushalt 2018 bereit. zu b) In der Arbeitsgruppe "Innovative Zustellungskonzepte" (innerhalb des Logistiknetzwerks Köln) ist ein Pilotprojekt mit mehreren KEP-Dienstleistern in Vorbereitung: anbieterneutrales Mikrohub inkl. Auslieferung mit Lastenrädern. Vgl. Präsentationsfolien der 1. Sitzung der AG "Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung" vom 29.05.2018. zu c): Lieferzonen werden laufend bedarfsgerecht angepasst. 9 LKW-Führungskonzept Das Lkw-Führungskonzept beschreibt einen Lkw-Routenplan, welcher die Erreichbarkeit aller Gewerbegebiete auf optimaler Strecke sicherstellt und Lkw-Durchgangsverkehre, insbesondere in Wohngebieten, vermeiden soll. Komplettiert wird dieser Routenplan durch weitere Informationen, wie Lkw- Beschränkungen hinsichtlich Höhenbegrenzungen an Unterführungen oder Lastbegrenzungen auf Brücken. hoch für das gesamte Stadtgebiet Die Stadt Köln beteiligt sich an dem von Mobil-im-Rheinland initiierten Projekt zur „stadtverträglichen Lkw-Navigation“, bei dem sowohl das Lkw- Führungskonzept als auch Restriktionen (Höhen- und Lastbeschränkungen sowie Zonenbeschränkungen) den Navigationsdienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Eine diskriminierungsfreie Bereitstellung der Daten auf dem MobilitätsDatenMarktplatz (MDM) ist in 2018 geplant. Köln hat sein Lkw- Führungskonzept hierfür bereits digital bereitgestellt. Restriktionen (Tempo- 30-Zonen und Beschränkungen auf dem mobilitätzsrelevanten Netz) werden aktuell überarbeitet und noch in 2018 bereitgestellt. Die Kölnmesse hat im Programm „Saubere Luft 2017-2020“ beantragt, das Lkw- und Logistikkonzept auf stadtverträgliche Navigation umzustellen und beabsichtigt diese Informationen zu nutzen. 10 Transitverbot für LKW Transitverbot für Lkw > 7,5t in der Innenstadt (innerhalb der Inneren Kanalstraße). hoch für die Innenstadt mit Ausnahme des Ziel- und Quellverkehrs im Innenstadtbereich Die Maßnahme ist der Bezirksregierung mit der Bitte um Berücksichtigung bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans übersandt worden. Für die beschränkende Maßnahme fehlen die zugehörigen Grundlagenerhebungen, die eine entsprechende Anordnung rechtfertigen. 11 Umweltsensitive Ampelsteuerung Auf allen großen Zufahrtstraßen, wie Aachener Straße, Dürener Straße und Luxemburger Straße, werden so genannte Umweltsensitive Ampelschaltungen installiert, und zwar dort, wo es ausreichend Rückstauraum und keine Wohnbebauung gibt. hoch "An ausgewählten Zufahrtsstraßen, wo es umweltpolitisch und verkehrlich sinnvoll ist"; nur mit ausreichend Rückstauraum außerhalb der Wohnbebauung' Die Versuchsanordnung am Clevischen Ring wurde ausgewertet. Zum Erreichen einer Wirksamkeit sind Parameteranpassungen in der Steuerung erforderlich. Durch die anstehenden Baumaßnahmen sind diese aufgrund der speziellen Baustellensituation nicht anzuwenden. Die Maßnahme wird nach Beendigung der Baumaßnahme Mülheimer Brücke aktiviert. Die Anwendung auf den anderen genannten Streckenzügen erfordert Systemanpassungen an der verkehrstechnischen Hardware, die mit dem Förderantrag zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssystem im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017-2020" beantragt wurden und bis Ende 2019 zur Umsetzung kommen. 12 Einsatz von Baustoffen, die Stickoxide umwandeln Einsatz von Baustoffen, die Stickoxide umwandeln; Laborergebnisse und Feldversuche in Hamburg, Berlin und auf der BAB 1 bei Osnabrück abgelehnt Seite 2/9 Maßn.- Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018 13 Senkung der urbanen Hintergrundbelastung (Heizkraftwerke, Kleinfeuerungsanlagen, Verkehr) a) Zur Reduzierung industrieller Emissionen wird vorgeschlagen, für das Heizkraftwerk Merkenich die Braunkohlefeuerung in einem Wirbelschichtkessel umzustellen auf Gas oder alternative Brennstoffe. b) Festlegung einer Festbrennstoffverordnung für haushaltsgebräuchliche Einzelraumfeuerungsanlagen und gewerblich betriebene Öfen in Gaststätten – vor allem im Innenstadtbereich. nicht im Zuständigkeitsbereich der AG "Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung". 14 Güterverteilzentren Die Maßnahme Güterverteilzentrum basiert auf dem Konzept „Binnenstadservice“ aus den Niederlanden. Die Geschäfte können ein städtisches Sammel- und Verteilzentrum als Lieferadresse angeben. Von dort aus wird eine konsolidierte Belieferung durchgeführt sowie Verpackungen, leere Behälter u.a. wieder mitgenommen. Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Innovative Zustellungskonzepte“ wird auch dieses Thema in 2. Priorität bearbeitet.15 Rückbau von Hauptverkehrsstraßen Ein Rückbau der Hauptverkehrsstraßen könnte die MIV- Kapazität senken und einen Anreiz zur Änderung des Modalsplits bieten. Die frei werdenden Fahrspuren könnten alternativen Mobilitätsformen gewidmet werden und dort eine Kapazitätssteigerung bewirken. Maßn. zusammenfassen: 5, 7, 15, 20, 25, 38 ==> 5716 Fußgängerzonen / Shared Spaces / Verkehrsberuhigte Bereiche Im Rahmen der Maßnahme sollen verstärkt Fußgängerzonen / Mischverkehrsflächen / verkehrsberuhige (Geschäfts-)bereiche eingerichtet werden - ggf. als “Shared Spaces”. Aktuell befindet sich das "Verkehrsführungskonzept Altstadt" in der politischen Beratung, das eine fußgänger- und fahrradfreundliche Gestaltung der Altstadtstraßen vorsieht. 17 Mobilitätsstationen an ÖPNV- Stationen Mit Mobilitätsstationen wird der Umstieg auf emissionsarme Mobilitätsoptionen vereinfacht - in dem sie flexiblen und günstigen Zugang zu Leih-Fahrrädern, (Elektro-)Lastenrädern, effizienten / emissionsarmen oder elektrisch betriebenen Autos und Kleintransportern schaffen. Die Mobilitätsstationen sollten in der Nähe von ÖPNV-Angeboten platziert sein. hoch Drei Mobilstationen werden im Projekt GrowSmarter errichtet. Eine vom NVR beauftragte Studie ermitelt verbandweit das Potenzial für Mobilstationen an ÖPNV-Verknüpfungspunkten. Auf Kölner Stadtgebiet werden 103 Standorte geprüft. Im Rahmen des Stadt-Umland-Netzwerkes wird die regionale Einbindung von Mobilstationen erarbeitet. Ergänzend wird im Rahmen eines geförderten Modellvorhabens in der Altstadt Süd im Laufe des Jahres 2018 eine Quartiersmobilstation eingerichtet und wissenschaftlich begleitet. 18 Pförtnerampeln Auf allen großen Zufahrtstraßen, wie Aachener Straße, Dürener Straße und Luxemburger Straße, werden so genannte Pförtnerampeln installiert, und zwar dort, wo es ausreichend Rückstauraum und keine Wohnbebauung gibt. Die Ampel soll auch anzeigen, wie lange die Autofahrer bis zum nächsten Grün warten müssen. hoch "An ausgewählten Zufahrtsstraßen, wo es umweltpolitisch und verkehrlich sinnvoll ist"; nur mit ausreichend Rückstauraum außerhalb der Wohnbebauung' Als Grundvoraussetzung für eine ampelgesteuerte Zufahrtsregelung wurde im Februar 2018 ein neuer Verkehrsrechner in Betrieb genommen. Die Lichtsignalanlagen werden sukzessive durch neue Anlagen ersetzt, die über eine entsprechende Steuerungseinheit verfügen, denn nur so ist über eine zentrale Steuerung die Schaltung entsprechender Strategien möglich. Die Anwendung von Pförtnerschaltungen steht ggf. in Zielkonflikten zu anderen Schutzgütern und muss im Detail untersucht werden. Entsprechende Vorgaben werden aus dem GreenCityMasterplan erwartet. 19 Parkraummanagement - Reduzierung Parksuchverkehr über Sensorik Sensorgestützte Parkraumbewirtschaftung. Installation der Sensoren an Straßenlaternen, Gebäudefassaden oder in der Fahrbahn im Stadtgebiet. Anzeige der Parkkapazitäten und Navigation zu freien Parkplätzen über eine App. Ein Pilotprojekt ist in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie AG in Planung. Sensoren an Straßenlaternen erfassen in bewirtschafteten Gebieten belegte und freie Parkflächen. Seite 3/9 Maßn.- Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018 20 Intelligentes Verkehrsmanagement - Verkehrsflussoptimierung auf Einzelabschnitten basierend auf digitaler Datenerfassung und Kommunikation Verkehrsflussinformationssystem zur digitalen Darstellung der aktuellen Verkehrslage (Beispiel: Bluetooth-Detektion der Bundestadt Bonn) Maßn. zusammenfassen: 5, 7, 15, 20, 25, 38 ==> 57 21 Parkraummanagement (Infrastruktur, Auslastung von Parkhäusern) a) Förderung von Quartiersgaragen, Verringerung Parkproblem für Anwohner b) Bessere Auslastung vorhandener Parkhäuser c) Schaffung von Parkhäusern an bisher ungenutzten Stellen (Bsp. unter Brücken) zu a) Die finanzielle Förderung des Baus von Quartiergaragen in privater Hand ist seit vielen Jahren Praxis. zu b) Die Auslastung von Parkhäusern kann durch Entfall von oberirdischem Parken und Bereitstellung dieser Flächen für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes erhöht werden. zu c) Wenn dies technisch möglich ist, die Finanzierung gesichert ist und Bedarf bestehen, ist dies möglich. Grundsätzlich sind diese Anlagen von Privaten zu bauen und zu betreiben. 22 Parkraummanagement - Bewohnerparken Mülheim Einrichtung von bis zu 9 weiteren Bewohnerparkgebieten im Stadtbezirk Mülheim (siehe Anlage) mit mehreren tausend bewirtschafteten Stellplätzen. Es werden kontinuierlich weitere Parkraumbewirtschaftungszonen in Köln eingerichtet. 23 Förderung emissionsarmer bzw. emissionsfreier Lieferverkehr - Hub- and Spoke Systems für die Rheinhäfen (Bahn-Shuttle als LKW-Ersatz) Realisierung von Lkw-Ersatzverkehren auf der Schiene mit Quelle und Ziel linksrheinischer Binnenhäfen und rechtsrheinischen Industrie- und Handelsunternehmen als Empfänger/Absender Nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung. 24 Ausbau und Förderung des ÖPNV - Bussonderfahrstreifen a) Einrichtung von Bussonderfahrstreifen sowie b) Umsetzung ergänzender Maßnahmen (z.B. Beeinflussung von Lichtsignalanlagen) an ausgewählten Stellen zu a) Auf Grund enger Straßenverhältnisse ist die Einrichtung von weiteren Bussonderfahrstreifen nur in Ausnahmefällen möglich. zu b) Die Bevorrechtigung des ÖPNV an Lichtsignalanlagen ist weitestgehend umgesetzt. 25 Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bzw. 40 km/h Einführung einer 30km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf Neben- und Hauptstraßen innerhalb der Umweltzone. Die Ampelanlagen sind so zu schalten, dass es zu einer Verflüssigung des Verkehrs kommt, Stichwort Grüne-Welle für 30 km/h. Damit wird die Geschwindigkeit der Kfz-Verkehrs deutlich an die Geschwindigkeit der Radfahrenden angepasst, was weitere positive Effekte mit sich bringt. Maßn. zusammenfassen: 5, 7, 15, 20, 25, 38 ==> 57 26 Landstrom Installation von Ladestationen für Fracht- und Hotelschiffe im Hafen. Zugangs- und Abrechnungsmöglichkeiten über eine App. Nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung. Seite 4/9 Maßn.- Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018 27 Steuerung des Reisebusverkehrs Sperrung der Innenstadt für Touristenbusse/Reisebusse (Standort Komödienstraße) und Verlagerung an den Stadtrand bzw. außerhalb der Innenstadt. Standorte an ÖPNV/SPNV- Verknüpfungspunkten (Stadtbahn- S-Bahn Haltepunkte) oder Einrichtung eines Shuttlebusses zwischen Innenstadt und Touristenbusterminals außerhalb der Innenstadt sind Voraussetzung. höchste beschleunigt umsetzen Das Projekt KÖBES (Kölner Busterminal mit elektrischem Shuttle) wurde beim Förderaufruf "Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten" im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017-2020" des Bundes angemeldet. Es sieht einen elektrisch fahrenden, für die Touristinnen und Touristen kostenlos nutzbaren Busshuttle zwischen Kuhweg und der Komödienstraße vor. Die Förderung wurde nicht bewilligt. Aktuell erfolgt die Vergabe für ein Gutachten, welches ein Lastenheft für die Ausschreibung und Vergabe entsprechender Leistungen formuliert. Absehbar kann eine Ausschreibung einer Dienstleistung erst in 2019 erfolgen. 28 Förderung der Umstellung der Taxiflotte auf Elektrofahrzeuge Durch Fördermaßnahmen soll der Taxiflotte der Umstieg auf Elektrofahrzeuge erleichtert werden. Hierzu können Kaufprämien und / oder Eco-Taxi-Zerifikate genutzt werden. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Umwelthilfe gab es im Oktober 2017 eine Informationsveranstaltung zum "Umwelttaxi". Diese Gespräche wurden mit dem Umweltamt fortgesetzt. Die Taxiunternehmen wurden auf Fördermöglichkeiten im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017- 2020" hingewiesen. Derzeit wird über eine Beteiligung an einem Forschungsprojekt beraten, das ein induktives Nachladen von Taxen während des Wartevorgangs erforscht. 29 Emissionsarme Baumaschinen Einsatz von Baumaschinen, Baufahrzeugen und sonstigen mobilen Maschinen mit verbesserter Abgastechnik (maximal Emissionsstufe IV) bei städtischen Vorhaben. Grenzwerte für die Baumaschinen können kommunal nicht festgelegt werden. 30 Umrüstung der Fahrzeuge Stadt u. städt. Gesellschaften, Umstellung auf Elektro- u. Hybridfahrzeuge Umrüstung eines Prototyps der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) im ersten Schritt; Möglichkeit der Ausweitung auf den gesamten Fuhrpark Von Seiten der städtischen Dienststellen und der städtischen Unternehmen wurden beim Förderaufruf "Förderung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb benötigten Ladeinfrastruktur" im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017-2020" Fördermittel im Gesamtumfang von 4,7 Mio. Euro für folgende Posten beantragt: - Beschaffung von 203 Elektrofahrzeugen, davon 12 Fahrzeuge der Klasse L (Krafträder und Leichtkraftfahrzeuge), 76 Fahrzeuge der Klasse M (Pkw und Kleinbusse), 82 Fahrzeuge der Klasse N (Lkw und Lieferfahrzeuge) und 33 Sonderfahrzeuge. - Umrüstung von zehn Fahrzeugen - Errichtung von 154 Ladesäulen, davon 81 öffentlich zugänglich und 73 nicht öffentlich zugänglich. Eine Bewilligung steht noch aus. 31 Mobilitätsstationen - Mobilitätsstationen in Siedlungsgebieten Mit Mobilitätsstationen wird der Umstieg auf emissionsarme Mobilitätsoptionen vereinfacht - in dem sie flexiblen und günstigen Zugang zu Leih-Fahrrädern, (Elektro-)Lastenrädern, effizienten / emissionsarmen oder elektrisch betriebenen Autos und Kleintransportern schaffen. Die Mobilitätsstationen sollten in Siedlungsgebieten platziert sein. Eine vom NVR beauftragte Studie ermitelt verbandweit das Potenzial für Mobilstationen an ÖPNV-Verknüpfungspunkten. Auf Kölner Stadtgebiet werden 103 Standorte geprüft. Diese Prüfung beschränkt sich auf Standorte mit ausreichender ÖPNV-Bedienung. Darüber hinaus wird die Verwaltung weitere Standorte in Gebieten prüfen, welche sich nicht an (schienengebundenen) ÖPNV-Verknüpfungspunkten befinden. Die KVB plant derzeit die Ausweitung des KVB-Rad-Angebotes in weitere Stadtteile außerhalb des Innenstadtbereichs. Die Kölner Stadtverwaltung verfügt bereits seit vielen Jahren über eine hohe Zahl an Diensträdern. Seite 5/9 Maßn.- Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018 32 Städtisches Grün Fassaden- und Dachbegrünung zur Wärmedämmung, zur Produktion von Kaltluft und Steigerung der Verdunstungshöhe, zur Senkung der Oberflächentemperatur und vor allem zur Reduzierung von Feinstaub in der Luft nicht im Zuständigkeitsbereich der AG "Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung" 33 Spezifisches Grün an Belastungsschwerpunkten CityTrees zur ungehinderten Luftzirkulation in Straßenschluchten sowie Filterung von Feinstaub und NO 2 aus der Luft. Die Wände sind mit verschiedenen Moosarten bepflanzt. nicht im Zuständigkeitsbereich der AG "Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung" 34 Förderung emissionsarmer bzw. emissionsfreier Lieferverkehr - Mikrodepots Entwicklung eines stadtverträglichen, ökologischen und ökonomischen Anlieferungsmodells durch UPS für die Stadt Köln durch die Reduzierung der Lieferverkehre in der Innenstadt und durch die Ausweitung der Elektromobilitätslösungen. Dabei sollen die Pakete von einem Mikro-Depot aus mit Sackkarren und E-Lastenrädern feinverteilt werden. hoch "In der Kölner Innenstadt sollen möglichst alle Lieferverkehre im Rahmen eines City- Logistikkonzepts durch emissionsarme bzw. emissionsfreie Transportdienstleistungen erfolgen."' In der Arbeitsgruppe "Innovative Zustellungskonzepte" (innerhalb des Logistiknetzwerks Köln) ist ein Pilotprojekt mit mehreren KEP-Dienstleistern in Vorbereitung: anbieterneutrales Mikrohub inkl. Auslieferung mit Lastenrädern. Vgl. Präsentationsfolien der 1. Sitzung der AG "Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung" vom 29.05.2018. 35 Förderung emissionsarmer bzw. emissionsfreier Lieferverkehr - Elektromobilität im Lieferverkehr (Bsp. DHL-Scooter) Austausch von konventionell angetriebenen (Liefer- )Fahrzeugen (v.a. Diesel) durch E-(Lasten-) Fahrzeuge (PHEV, BEV). hoch Im Rahmen des Programms „Saubere Luft 2017-2020“ gibt es bereits solche Fördermöglichkeiten für Unternehmen. Die Stadt wird voraussichtlich im Herbst 2018 ein eigenes Förderprogramm für Lastenräder einrichten. 36 Bereitstellung einer ausreichenden E-Ladeinfrastruktur Aufstellung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im städtischen Gebiet Installation von Mobilitätshubs (Pedelecs, e-Carsharing, öffentliche Ladeinfrastruktur) Maßnahmen, die signifikante Wirksamkeit haben, sollen höchste Priorität haben Das Standort- und Betriebskonzept für eine Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum befindet sich in der Erstellung und liegt im Herbst 2018 vor. 37 Nachrüstung von Euro V- Fahrzeugen auf Euro VI Nachrüsten mit Schadstoffminderungssystemen bei PKW von Euro V auf Euro VI. Maßnahmen, die signifikante Wirksamkeit haben, sollen höchste Priorität haben Es liegt eine Auswertung der kommunalen Fahrzeugflotte bzgl. Schadstoffklassen vor. Ein Umstellungskonzept wird erarbeitet. 38 Intelligentes Verkehrsmanagement - Umfassendes Gesamtkonzept Entwicklung und Aufbau eines umfassenden Verkehrssystemmanagements, welches u.a. Parkrauminformationen, ein Verkehrslagesystem, eine zentrale Steuerung der LSA sowie eine dynamische Verkehrsleitung beinhaltet. Langfristiges Ziel sollte es sein, auf den technischen Möglichkeiten der jeweiligen Einzelmaßnahmen aufbauend, ein intermodales Verkehrskonzept für möglichst viele Verkehrsträger zu entwickeln. Maßn. zusammenfassen: 5, 7, 15, 20, 25, 38 ==> 57 39 Mobilitätskonzepte für Siedlungen: Fahrleistungsmodell/ Fahrtenkontigentierung Nach dem Vorbild des Kantons Bern bzw. der Stadt Zürich Einführung eines „Fahrleistungsmodells“. Für ein Gebiet werden maximal zulässige Fahrleistungen und Fahrten im MIV festgelegt, regional oder lokal verteilt. Somit wird das Verkehrsaufkommen besser auf Standorte von Arbeitsplätzen, Wohnen und Infrastrukturen abgestimmt. Maßn. zusammenfassen: 39, 43, 47 ==> 58 Seite 6/9 Maßn.- Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018 40 Mobilitätskonzepte für Siedlungen: Verkehrssparsame Siedlungsentwicklung Köln wird gemäß vorliegender Prognosen bis 2040 um weitere rund 150.000 Einwohner wachsen. Aus Sicht der Luftreinhaltung gilt es, das Wachstum so zu gestalten, dass möglichst wenig Verkehr induziert wird und der entstehende Verkehr verträglich, d.h. zu einem Großteil mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds, abgewickelt werden kann. Dies gelingt nur mit einer verkehrssparsamen Siedlungsentwicklung. Maßnahmen, die siknifikante Wirksamkeit haben, sollen höchste Priorität haben Diese Maßnahme wird im Rahmen bestehender Planungen bereits berücksichtigt bzw. umgesetzt. Für Mülheim Süd wird derzeit ein Verkehrsgutachten unter Berücksichtigung eines Mobilitätskonzeptes erstellt, aus dem alle Mobilitätsmaßnahmen abgeleitet und mit den Projektbeteiligten abgestimmt werden. Für den Deutzer Hafen wird ebenso eine verkehrssparsame Entwicklung angestrebt und in die laufenden Planungen integriert. 41 Alternierende Zufahrtsbeschränkung Bei dieser Regelung dürfen Fahrzeuge mit ungerader Endziffer auf dem Kfz-Kennzeichen an einem Tag in die Sperrzone fahren und mit geradem Kfz-Kennzeichen an diesem Tag nicht. Am nächsten Tag wird die Regelung umgekehrt angewandt, d. h. Fahrzeuge mit gerader Endziffer dürfen in die Sperrzone fahren und mit ungerader Kennziffer nicht. Dieses Verfahren kann selbstverständlich nur auf dieselgetriebene Fahrzeuge beschränkt werden. abgelehnt 42 Ausbau des Radverkehrs (mobil 2025) Ausbau des Radverkehrs gemäß Strategiepapier Köln mobil 2025 (z.B. a) Erstellung von Radverkehrskonzepten für alle Stadtbezirke, b) Radschnellwegkonzeption c) Planen im Bestand und bei Neubauprojekten d) Weiterentwicklung des Modells „Fahrradparken in der Stadt“ ) Alle Vorschläge werden mit Nachdruck umgesetzt. 43 Umwandlung Bestandssiedlungen Die meisten Kölner Viertel und Quartiere sind von einer hohen Auto-Dominanz geprägt, mit entsprechend negativen Auswirkungen, wie die Emission von Schadstoffen. Das Ziel der Maßnahme ist es, die Abhängigkeit vom privaten PKW zu reduzieren und die Bewohner zur Benutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (zu Fuß, Rad, Bus und Bahn) zu motivieren. Maßn. zusammenfassen: 39, 43, 47 ==> 58 44 Ausbau und Förderung des ÖPNV - Ertüchtigung der Ost-West-Achse Ertüchtigung der Ost-West-Achse (Linie 1) für den Betrieb mit Langzügen Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese Maßnahme näher erläutert. In mehreren Bürgerinformationsveranstaltungen wurden Vor- und Nachteile verschiedener Varianten besprochen. Für den 30.06.2018 ist eine Auswertekonferenz dieser Bürgerbeteiligung geplant. Ende 2018 soll eine Entscheidung hinsichtlich der Trassenführung herbeigeführt werden. 45 City-Maut (eigenes System) Erhebung von Gebühren für die Nutzung innerstädtischer Straßen durch den Motorisierten Individualverkehr Erhebung und Kontrolle der City-Maut durch ein eigenständiges, intelligentes System. abgelehnt 46 Ausbau und Förderung des ÖPNV - Verlängerung Linie 7 Verlängerung der Linie 7 von der heutigen Endstelle in Zündorf um zwei Haltestellen bis zum südlichen Ortsrand. höchste Bis zur Ranzeler Straße Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese Maßnahme näher erläutert. Seite 7/9 Maßn.- Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018 47 Mobilitätskonzepte für Siedlungen: Parken am Siedlungsrand sowie Siedlungsinnenbereich als Fußgängerzone Die/jede zukünftige Neubausiedlung hält ein Parkhaus incl. einer CarSharing-Station am Rande der Siedlung vor. Alle Straßen und Wege sind als zusammenhängende Fußgängerzone (Radverkehr frei) gewidmet. Die Erschließungsstraßen sind reduziert und nicht für Begegnungsverkehr ausgelegt. Es gibt keine PKW-Stellplätze im öffentlichen Raum Maßn. zusammenfassen: 39, 43, 47 ==> 58 48 City-Maut (ÖPNV-Ticket) Erhebung von Gebühren für die Nutzung innerstädtischer Straßen durch den Motorisierten Individualverkehr Erhebung der City-Maut durch das bestehende Ticketsystems des ÖPNV. Stichprobenartige Kontrollen auf der Straße. abgelehnt 49 Ausbau und Förderung des ÖPNV - Verlängerung Linie 13, linksrheinisch Verlängerung der Linie 13 von der heutigen Endstelle Sülzgürtel bis zur Rheinuferstraße Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese Maßnahme näher erläutert. 50 Ausbau und Förderung des ÖPNV - Verlängerung Linie 13, rechtsrheinisch Streckenneubau als Ausfädelung aus der Mülheimer Tunnelstrecke und oberirdische Führung im Zuge der Frankfurter Straße bis zum S-Bahnhaltepunkt Frankfurter Straße höchste von Bf Mülheim nach Ostheim und Frankfuirter Straße; Verknüpfung S 13 und RB 25 Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese Maßnahme näher erläutert. 51 Ausstattung der Busflotte mit SCRT-Filtern/ alternativer Antriebstechnik Durch Einbau von Nachrüstsystemen, bzw. durch alternative Antriebe werden Rußpartikel sowie auch Stickoxidbelastungen und Stickstoffmonoxid reduziert, somit wird die Luftbelastung der Innenstädte reduziert Alternativantriebe: Erdgas CNG, LNG- , Elektro-, O-, Wasserstoff-Busse. Im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017-2020" wurde beim Förderaufruf "Umrüstung von Dieselbussen" die Förderung für die Umrüstung von 120 Dieselbussen der KVB beantragt. 76 weitere Dieselbusse von Subunternehmen sollen ebenso umgerüstet werden. 52 Verkehrsverflüssigung durch operationalisierte Maßnahmen des Fuhrparks der Stadt u. stadtnahen Gesellschaften Vermeidung von Fahrten während der Hauptverkehrszeiten auf den Hauptverkehrswegen, z.B. Ausschluss von Fahrten 6-9 Uhr/15-18 Uhr 53 Ausbau und Förderung des ÖPNV - Stadtbahnanbindung Neubrück Neubaustrecke als Abzweig von der Linie 1 östlich der Haltestelle Merheim. Anbindung von Neubrück an das Stadtbahnnetz. Trasse im Zuge des Neubrücker Rings höchste Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese Maßnahme näher erläutert. 54 Ausbau und Förderung des ÖPNV - Stadtbahnanbindung Flittard und Mülheim Süd Neubau einer Stadtbahntrasse zwischen dem Messekreisel und Wiener Platz (Deutz-Mülheimer Straße, Danzierstraße sowie von der Keupstraße bis nach Flittard Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese Maßnahme näher erläutert. 55 Ausbau und Förderung des ÖPNV - Stadtbahnanbindung Rondorf/ Meschenich Nord Verlängerung der Stadtbahnstrecke vom Bonner Verteiler, zentrale Erschließung von Rondorf sowie der geplanten Siedlungserweiterung bis Meschenich Nord (Kölnberg) Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese Maßnahme näher erläutert. 56 Ausbau und Förderung des ÖPNV - Stadtbahnanbindung Widdersdorf Verlängerung der Linie 1 von Weiden West bis Widdersdorf höchste Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese Maßnahme näher erläutert. Zurzeit wird geprüft, ob dieser Stadtteil über die Linie 1 oder Linie 4 erschlossen wird. Seite 8/9 Maßn.- Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Priorität Anmerkungen Sachstand 01.06.2018 57 Verkehrslenkung durch integrierte, internetbasierte Verkehrsleitsysteme Integrierte, internetbasierte Verkehrsleitsysteme sowie ein modernisiertes Ampelsystem (Lichtsignalanlagen) fördern den individuellen Mobilitätsmix und den Verkehrsfluss. höchste "Der Verkehrsfluss für den motorisierten Individualverkehr (MIV) soll auf den Hauptverkehrsachsen optimiert werden, während er in den Wohngebieten reduziert werden soll, weshalb das Vorbehaltsnetz überprüft werden muss. (anstelle von MaßnNr. 5, 7, 15, 20, 25 und 38)"' Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind und signifikante Wirksamkeit haben, sollen höchste Priorität haben Als Grundvoraussetzung für solche modernen Ampelanlagen wurde im Februar 2018 ein neuer Verkehrsrechner in Betrieb genommen. Die Lichtsignalanlagen werden sukzessive durch neue Anlagen ersetzt, die über eine entsprechende Steuerungseinheit verfügen. 58 Ansiedlung von CarSharing und Quartiersgaragen bei Siedlungskonzeptentwicklungen Bei Siedlungskonzepten (Neuplanung und Bestand) sind die Ansiedelung von CarSharing und die Errichtung von Parkhäusern am Siedlungsrand zu fördern. höchste anstelle von MaßnNr. 39, 43 und 47 Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind und signifikante Wirksamkeit haben, sollen höchste Priorität haben Dies wird regelmäßig geprüft. 59 Kapazitätserweiterungen Stadtbahnlinien 4 und 13 Geplante Kapazitätserweiterung (Langzüge + Bahnsteigerweiterung) der Stadtbahnlinien 4 und 13 höchste geplante Maßnahme beschleunigt umsetzen Im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018) wurde diese Maßnahme näher erläutert. 60 Weiterentwicklung des Busangebots Geplante Angebotserweiterungen im Busbereich: a) Erweiterungen, b) Interimsbuslinien, c) Umstellung auf alternative Antriebe. Vorrangiger Einsatz von KVB-Bussen mit Elektro- oder alternativem Antrieb auf Strecken mit hoher Schadstoffkonzentration, wie z.B. Clevischer Ring, Aachener Straße und Luxemburger Str. höchste geplante Maßnahme und der Ratsbeschluss zur Stärkung und Ausweitung des KVB- Busnetzes (AN/1589/2017) beschleunigt umsetzen Maßnahmen befinden sich in der politischen Beratung. Vgl. Präsentationsfolien der 1. Sitzung der AG "Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung" vom 29.05.2018. a) vgl. Vorlagen-Nr.: 1075/2018. b) vgl. Vorlagen-Nr.: 1037/2018. c) vgl. Vorlagen-Nr.: . 1094/2018. 61 Tempolimit für den Schiffsverkehr Zwecks Reduzierung der Luftschadstoffbelastung sollen beim Wasser- und Schifffahrtsamt Köln sowie weiteren zuständigen Stellen auf Landes-, Bundes und EU-Ebene ein Tempolimit auf dem Rhein eingerichtet werden. hoch zur Prüfung Nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung. Seite 9/9
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (15)
- Aachener Straße
- Komödienstraße
- Ranzeler Straße
- Frankfurter Straße
- Deutz-Mülheimer Straße
- Danzierstraße
- Keupstraße
- Wiener Platz
- Clevischer Ring
- Luxemburger Straße
- Mülheimer Brücke
- Dürener Straße
- Sülzgürtel
- Kuhweg
- Am Rande
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Details
- Aktenzeichen
- 2592/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.08.2018
- Erstellt
- 03.08.2018 15:26