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V/0077/2006

Mittelbereitstellung für die Auftragserteilung an eine externe Beratung und Begleitung im Rahmen de

Vorlage 26.01.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.02.2006, TOP 11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9607 Zeichen

V/0077/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mittelbereitstellung für die Auftragserteilung an eine externe Beratung und Begleitung im Rahmen 
der nachhaltigen Haushaltskonsolidierung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
15.02.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Rat nimmt die in der Begründung dargestellten Hinweise und Argumente für die Notwendig-
keit der Einbeziehung einer externen Beratung und Begleitung im Rahmen der weiteren nach-
haltigen Haushaltskonsolidierung zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat stellt die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 230.000 € bei der Hhst 
0300.604.0000.6 „Gutachterliche Klärung betriebswirtschaftlicher und haushaltsrechtlicher Fra-
gen“ vorläufig gem. § 82 Abs. 1 GO NW überplanmäßig zur Verfügung.  
Deckung: Inanspruchnahme der Deckungsreserve. Die endgültige Deckung erfolgt über den 
Haushaltsplan 2006. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten für die Beratung und Begleitung der Stadt Müns-
ter bei der Konsolidierung des städt. Haushaltes 2007 ff. durch einen externen Berater voraussicht-
lich maximal 230.000 € betragen werden.  
 
 
Begründung: 
Mit der Ratsvorlage 1065/2005 zum Haushaltskonsolidierungsprogramm 2006 und dem gemein-
samen Antrag (Anlage der Vorlage 1065/2005) der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion Nr. 
49/2005 vom 15.11.2005 wird für die weitergehende nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt 
Münster für die Haushalte 2007 ff. die Einbindung von externem Sachverstand mit dem Erfah-
rungsschatz aus anderen Kommunalberatungsprojekten für notwendig erachtet. 
 
Damit bis zum Sommer 2006 der Prozess in eine grundlegende Entscheidung münden kann, müs-
sen umgehend die wesentlichen Schritte eingeleitet werden.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0077/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
DeppeR@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.01.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0077/2006 
 
Die Verwaltung hat deshalb mit beigefügtem Schreiben Beratungsunternehmen aufgefordert bis 
zum 07.02.06 ein aussagefähiges Angebot einzureichen.  
 
Nach den Kriterien 
- Kompetenznachweis der Beratung im gesamten kommunalen Aufgabenspektrum 
- Inhaltliche Leistungsfähigkeit/Referenzprojekte zur Haushaltskonsolidierung 
- Darstellung der Vorgehensweise zur Auftragserfüllung  
- Methode des Vorgehens 
- Beratungsansatz 
- Einbindung des städtischen Personals 
- zeitliche Anforderungen an Mitwirkung durch städtisches Personal 
- Zeitplan 
- Projektteam (Beraterprofil des Leiters und der Mitarbeiter) 
- Finanzielle, wirtschaftliche und juristische Leistungsfähigkeit 
- Honorar 
-  je Stunde nach Qualifikation in Euro 
- Gesamthonorar einschl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer, 
 
werden zwei Beraterunternehmen ausgewählt, die ihr Angebot vor den Mitgliedern des Hauptaus-
schusses und des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften präsentieren.  
 
Mit Eingang der Angebote am 07.02.06 kann die Höhe des Auftragswertes konkret bestimmt wer-
den. Nach internen Schätzungen geht die Verwaltung davon aus, dass der Auftragswert unter 
230.000 € liegen wird.  
Die für die Vergabe zusätzlich erforderlichen Mittel stellt der Rat in Höhe von 230.000 € bei der 
Hhst 0300.604.0000.6 „Gutachterliche Klärung betriebswirtschaftlicher und haushaltsrechtlicher 
Fragen“ vorläufig gem. § 82 Abs. 1 GO NW überplanmäßig zur Verfügung.  
 
I.V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

- 3 - 
V/0077/2006 
Anlage: 
Wesentliche Eckpunkte für die Angebotsabgabe 
 
Das strukturelle Defizit der Stadt Münster liegt bei rd. 50 Mio. € p.a. Dieses strukturelle Defizit ist in 
einer ersten Konsolidierungsrunde für die anstehenden Haushaltsplanberatungen 2006 über ver-
schiedene Konsolidierungsvorschläge um ca. 18 Mio. € reduziert worden. 
 
Das angestrebte nachhaltig zu erreichende Konsolidierungsvolumen  für die Verwaltung be-
trägt bezogen auf den Verwaltungshaushalt (kameralistischer und doppischer Teil) demnach rd. 30 
Mio. €  bei einem Gesamthaushaltsvolumen von rd. 812 Mio. €. (davon Verwaltungshaushalt 
rd. 630 Mio. €). 
 
Für die Erreichung der nachhaltigen Haushaltssanierung hat  der Verwaltungsvorstand u. a. die 
folgenden Leitlinien benannt: 
 
- Alle Bereiche der Stadt, die Ämter und Einrichtungen der Kernverwaltung ebenso wie die 
städtischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen, sind Gegenstand der Konsolidierung. 
 
- Sämtliche von der Kernverwaltung erbrachten Produkte und Leistungen werden von den  
Ämtern und Einrichtungen in einem aufgaben-/produktkritischen Prozess aufgearbeitet, der 
zu einer Bewertung der strategischen Relevanz der Produkte führen soll. Um diese strate-
gische Relevanz der Produkte ermitteln zu können, wird die Verwaltungsführung unter Be-
rücksichtigung des ,Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzepts 
(ISM)’ stadtstrategische Ziele benennen und um weitere, insbesondere finanzstrategische 
Ziele ergänzen. Die Ämter und Einrichtungen entwickeln anschließend vor diesem Hinter-
grund systematisch Konsolidierungsvorschläge, die zunächst in den verwaltungsweiten und 
anschließend in den politischen Kontext gestellt werden. 
 
- Die Verwaltung wird neue Rechts- und Organisationsformen für die Ämter und Einrichtun-
gen prüfen. In die Prüfung werden bürgerschaftliche, fachliche (Fachkonzepte), finanzwirt-
schaftliche (Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, Bilanzpolitik), organisatorische 
und personelle Wirkungen einbezogen. 
 
- Die Verwaltung muss zukünftig noch stärker bestrebt sein, bürgerschaftliches Engagement 
bei der Aufgabenerfüllung einzubeziehen oder (Teil-)Aufgaben in die Hände der Bürger-
schaft dort zurückzugeben, wo dies möglich und sinnvoll erscheint. 
 
Ziele der Tätigkeit des Beratungsunternehmens zur nachhaltigen Konsolidierung von rd. 30 
Mio. € p.a. sollten sein:  
 
1) dass auf der Grundlage einer Haushaltsstrukturanalyse Haushaltskonsolidierungspo-
tenziale aufgezeigt werden, die konkrete Handlungsempfehlungen in ausreichender Diffe-
renziertheit enthalten und die die zu erwartenden Haushaltsverbesserungen prognostizie-
ren. 
 
2) Benchmarkvergleiche zur Identifizierung prioritärer Suchräume für Konsolidierungsmaß-
nahmen durchzuführen und einen aufgabenkritischen Prozess gutachtlich und kommunika-
tiv/methodisch zu begleiten. 
 
3) gutachtliche Begleitung der Prüfung alternativer Rechts- und Organisationsformen und 
innerer Strukturen. Die Aufgabenstellungen werden im Einzelnen konkretisiert und können 
in den Bereichen Fachstrategie, Steuerrecht, Bilanzpolitik, Management etc. liegen.

- 4 - 
V/0077/2006 
4) durch innovative Vorschläge z.B. im Hinblick auf steuerliche Optimierungen und sinnvolle 
Bilanzpolitik ( auch unter Einschluss des NKF-Haushaltes), Konsolidierungsbeiträge zu er-
wirtschaften. 
 
5) im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle aufgrund vorliegender Jahresabschlüsse 2004 
bzw. 2005 Liquiditäts- u. Konsolidierungspotenziale  bei städt. Gesellschaften aufzuzei-
gen. 
 
Die Einsparungen sollen ohne betriebsbedingte Kündigungen und ohne Erhöhung von örtlichen 
Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer) erreicht werden. 
 
Die Tätigkeit des Beratungsunternehmens ist von März 2006 bis Ende August 2006 vorgesehen. 
Dabei ist es möglich, wenn belastbare Größenordnungen zur Konsolidierung sicher identifiziert 
worden sind, notwendige Schritte bzw. Restarbeiten einer Umsetzung, soweit organisatorische 
Maßnahmen erfolgen müssen, auch noch bis Anfang 2007 zu begleiten. 
 
Als Teil des Auftrags wird die Präsentation der Ergebnisse in den jeweiligen parlamentarischen 
Gremien und Erörterung hinsichtlich der Umsetzungsfähigkeit der Vorschläge in den jeweiligen 
Fachausschüssen erwartet, wobei zurzeit 5 Präsentationen geplant sind. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass die VOF nicht zum Tragen kommt, da der Schwellenwert von 
200.000 € ohne MWST unterschritten wird, somit einer Vergabe des Auftrages im Wege der frei-
händigen Vergabe erfolgen kann. 
 
Das Angebot der Beratungsunternehmen sollte folgende Angaben beinhalten: 
 
- Kompetenznachweis der Beratung im gesamten kommunalen Aufgabenspektrum 
- Inhaltliche Leistungsfähigkeit/Referenzprojekte zur Haushaltskonsolidierung 
- Darstellung der Vorgehensweise zur Auftragserfüllung (Methode des Vorgehens, Beratungs-
ansatz, Einbindung des städtischen Personals; zeitliche Anforderungen an Mitwirkung durch 
städtisches Personal, Zeitplan) 
- Projektteam (Leiter und Mitarbeitereinsatz mit aussagefähigem Beraterprofil) 
- Finanzielle, wirtschaftliche und juristische Leistungsfähigkeit 
- Honorar je Stunde nach Qualifikation in Euro 
- Gesamthonorar einschl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer. 
 
Die Abgabe der Angebote sollte bis zum 07.02.2006 erfolgen. 
 
Einige der angefragten Unternehmen werden zu einer Kurzpräsentation (max. 30 Minuten) des 
Angebotes eingeladen. Die Präsentation findet am 13.02.2006 statt.  
Eine Kostenübernahme für die Angebotserstellung sowie für die ggf. gewünschte Kurzpräsentation 
wird nicht gewährt. 
 
Als Basisinformationen erhalten die Unternehmen:  
• den aktuellen Haushaltsplanentwurf 2006 (befindet  sich in der Beratungsphase mit dem Ziel 
der Verabschiedung am 05.04 2006)  
• den letzten Beteiligungsbericht der Stadt Münster 
• die letzte aktuelle Haushaltskonsolidierungsvorlage 1065/2005 an den Rat der Stadt Münster.  
• die Vorlage 118/2004 „Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept Münster 
(ISM) Münster-Profil, Leitorientierungen und Leitprojekte“ sowie die Ergänzungsvorlage 
118/2004 E1

Beratungsverlauf (2)

15.02.2006 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.02.2006 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0077/2006
Typ
Vorlage
Datum
26.01.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37