V/0077/2006
Mittelbereitstellung für die Auftragserteilung an eine externe Beratung und Begleitung im Rahmen de
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Beschlussvorlage
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V/0077/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Mittelbereitstellung für die Auftragserteilung an eine externe Beratung und Begleitung im Rahmen der nachhaltigen Haushaltskonsolidierung Beratungsfolge 15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 15.02.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die in der Begründung dargestellten Hinweise und Argumente für die Notwendig- keit der Einbeziehung einer externen Beratung und Begleitung im Rahmen der weiteren nach- haltigen Haushaltskonsolidierung zur Kenntnis. 2. Der Rat stellt die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 230.000 € bei der Hhst 0300.604.0000.6 „Gutachterliche Klärung betriebswirtschaftlicher und haushaltsrechtlicher Fra- gen“ vorläufig gem. § 82 Abs. 1 GO NW überplanmäßig zur Verfügung. Deckung: Inanspruchnahme der Deckungsreserve. Die endgültige Deckung erfolgt über den Haushaltsplan 2006. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten für die Beratung und Begleitung der Stadt Müns- ter bei der Konsolidierung des städt. Haushaltes 2007 ff. durch einen externen Berater voraussicht- lich maximal 230.000 € betragen werden. Begründung: Mit der Ratsvorlage 1065/2005 zum Haushaltskonsolidierungsprogramm 2006 und dem gemein- samen Antrag (Anlage der Vorlage 1065/2005) der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion Nr. 49/2005 vom 15.11.2005 wird für die weitergehende nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster für die Haushalte 2007 ff. die Einbindung von externem Sachverstand mit dem Erfah- rungsschatz aus anderen Kommunalberatungsprojekten für notwendig erachtet. Damit bis zum Sommer 2006 der Prozess in eine grundlegende Entscheidung münden kann, müs- sen umgehend die wesentlichen Schritte eingeleitet werden. Vorlagen-Nr.: V/0077/2006 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: DeppeR@stadt-muenster.de Datum: 26.01.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0077/2006 Die Verwaltung hat deshalb mit beigefügtem Schreiben Beratungsunternehmen aufgefordert bis zum 07.02.06 ein aussagefähiges Angebot einzureichen. Nach den Kriterien - Kompetenznachweis der Beratung im gesamten kommunalen Aufgabenspektrum - Inhaltliche Leistungsfähigkeit/Referenzprojekte zur Haushaltskonsolidierung - Darstellung der Vorgehensweise zur Auftragserfüllung - Methode des Vorgehens - Beratungsansatz - Einbindung des städtischen Personals - zeitliche Anforderungen an Mitwirkung durch städtisches Personal - Zeitplan - Projektteam (Beraterprofil des Leiters und der Mitarbeiter) - Finanzielle, wirtschaftliche und juristische Leistungsfähigkeit - Honorar - je Stunde nach Qualifikation in Euro - Gesamthonorar einschl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer, werden zwei Beraterunternehmen ausgewählt, die ihr Angebot vor den Mitgliedern des Hauptaus- schusses und des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften präsentieren. Mit Eingang der Angebote am 07.02.06 kann die Höhe des Auftragswertes konkret bestimmt wer- den. Nach internen Schätzungen geht die Verwaltung davon aus, dass der Auftragswert unter 230.000 € liegen wird. Die für die Vergabe zusätzlich erforderlichen Mittel stellt der Rat in Höhe von 230.000 € bei der Hhst 0300.604.0000.6 „Gutachterliche Klärung betriebswirtschaftlicher und haushaltsrechtlicher Fragen“ vorläufig gem. § 82 Abs. 1 GO NW überplanmäßig zur Verfügung. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin - 3 - V/0077/2006 Anlage: Wesentliche Eckpunkte für die Angebotsabgabe Das strukturelle Defizit der Stadt Münster liegt bei rd. 50 Mio. € p.a. Dieses strukturelle Defizit ist in einer ersten Konsolidierungsrunde für die anstehenden Haushaltsplanberatungen 2006 über ver- schiedene Konsolidierungsvorschläge um ca. 18 Mio. € reduziert worden. Das angestrebte nachhaltig zu erreichende Konsolidierungsvolumen für die Verwaltung be- trägt bezogen auf den Verwaltungshaushalt (kameralistischer und doppischer Teil) demnach rd. 30 Mio. € bei einem Gesamthaushaltsvolumen von rd. 812 Mio. €. (davon Verwaltungshaushalt rd. 630 Mio. €). Für die Erreichung der nachhaltigen Haushaltssanierung hat der Verwaltungsvorstand u. a. die folgenden Leitlinien benannt: - Alle Bereiche der Stadt, die Ämter und Einrichtungen der Kernverwaltung ebenso wie die städtischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen, sind Gegenstand der Konsolidierung. - Sämtliche von der Kernverwaltung erbrachten Produkte und Leistungen werden von den Ämtern und Einrichtungen in einem aufgaben-/produktkritischen Prozess aufgearbeitet, der zu einer Bewertung der strategischen Relevanz der Produkte führen soll. Um diese strate- gische Relevanz der Produkte ermitteln zu können, wird die Verwaltungsführung unter Be- rücksichtigung des ,Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzepts (ISM)’ stadtstrategische Ziele benennen und um weitere, insbesondere finanzstrategische Ziele ergänzen. Die Ämter und Einrichtungen entwickeln anschließend vor diesem Hinter- grund systematisch Konsolidierungsvorschläge, die zunächst in den verwaltungsweiten und anschließend in den politischen Kontext gestellt werden. - Die Verwaltung wird neue Rechts- und Organisationsformen für die Ämter und Einrichtun- gen prüfen. In die Prüfung werden bürgerschaftliche, fachliche (Fachkonzepte), finanzwirt- schaftliche (Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, Bilanzpolitik), organisatorische und personelle Wirkungen einbezogen. - Die Verwaltung muss zukünftig noch stärker bestrebt sein, bürgerschaftliches Engagement bei der Aufgabenerfüllung einzubeziehen oder (Teil-)Aufgaben in die Hände der Bürger- schaft dort zurückzugeben, wo dies möglich und sinnvoll erscheint. Ziele der Tätigkeit des Beratungsunternehmens zur nachhaltigen Konsolidierung von rd. 30 Mio. € p.a. sollten sein: 1) dass auf der Grundlage einer Haushaltsstrukturanalyse Haushaltskonsolidierungspo- tenziale aufgezeigt werden, die konkrete Handlungsempfehlungen in ausreichender Diffe- renziertheit enthalten und die die zu erwartenden Haushaltsverbesserungen prognostizie- ren. 2) Benchmarkvergleiche zur Identifizierung prioritärer Suchräume für Konsolidierungsmaß- nahmen durchzuführen und einen aufgabenkritischen Prozess gutachtlich und kommunika- tiv/methodisch zu begleiten. 3) gutachtliche Begleitung der Prüfung alternativer Rechts- und Organisationsformen und innerer Strukturen. Die Aufgabenstellungen werden im Einzelnen konkretisiert und können in den Bereichen Fachstrategie, Steuerrecht, Bilanzpolitik, Management etc. liegen. - 4 - V/0077/2006 4) durch innovative Vorschläge z.B. im Hinblick auf steuerliche Optimierungen und sinnvolle Bilanzpolitik ( auch unter Einschluss des NKF-Haushaltes), Konsolidierungsbeiträge zu er- wirtschaften. 5) im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle aufgrund vorliegender Jahresabschlüsse 2004 bzw. 2005 Liquiditäts- u. Konsolidierungspotenziale bei städt. Gesellschaften aufzuzei- gen. Die Einsparungen sollen ohne betriebsbedingte Kündigungen und ohne Erhöhung von örtlichen Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer) erreicht werden. Die Tätigkeit des Beratungsunternehmens ist von März 2006 bis Ende August 2006 vorgesehen. Dabei ist es möglich, wenn belastbare Größenordnungen zur Konsolidierung sicher identifiziert worden sind, notwendige Schritte bzw. Restarbeiten einer Umsetzung, soweit organisatorische Maßnahmen erfolgen müssen, auch noch bis Anfang 2007 zu begleiten. Als Teil des Auftrags wird die Präsentation der Ergebnisse in den jeweiligen parlamentarischen Gremien und Erörterung hinsichtlich der Umsetzungsfähigkeit der Vorschläge in den jeweiligen Fachausschüssen erwartet, wobei zurzeit 5 Präsentationen geplant sind. Die Verwaltung geht davon aus, dass die VOF nicht zum Tragen kommt, da der Schwellenwert von 200.000 € ohne MWST unterschritten wird, somit einer Vergabe des Auftrages im Wege der frei- händigen Vergabe erfolgen kann. Das Angebot der Beratungsunternehmen sollte folgende Angaben beinhalten: - Kompetenznachweis der Beratung im gesamten kommunalen Aufgabenspektrum - Inhaltliche Leistungsfähigkeit/Referenzprojekte zur Haushaltskonsolidierung - Darstellung der Vorgehensweise zur Auftragserfüllung (Methode des Vorgehens, Beratungs- ansatz, Einbindung des städtischen Personals; zeitliche Anforderungen an Mitwirkung durch städtisches Personal, Zeitplan) - Projektteam (Leiter und Mitarbeitereinsatz mit aussagefähigem Beraterprofil) - Finanzielle, wirtschaftliche und juristische Leistungsfähigkeit - Honorar je Stunde nach Qualifikation in Euro - Gesamthonorar einschl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Die Abgabe der Angebote sollte bis zum 07.02.2006 erfolgen. Einige der angefragten Unternehmen werden zu einer Kurzpräsentation (max. 30 Minuten) des Angebotes eingeladen. Die Präsentation findet am 13.02.2006 statt. Eine Kostenübernahme für die Angebotserstellung sowie für die ggf. gewünschte Kurzpräsentation wird nicht gewährt. Als Basisinformationen erhalten die Unternehmen: • den aktuellen Haushaltsplanentwurf 2006 (befindet sich in der Beratungsphase mit dem Ziel der Verabschiedung am 05.04 2006) • den letzten Beteiligungsbericht der Stadt Münster • die letzte aktuelle Haushaltskonsolidierungsvorlage 1065/2005 an den Rat der Stadt Münster. • die Vorlage 118/2004 „Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept Münster (ISM) Münster-Profil, Leitorientierungen und Leitprojekte“ sowie die Ergänzungsvorlage 118/2004 E1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0077/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 26.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37