Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2021
Beschlussvorlage Ausschuss 2271/2021 vom 13.08.2021
Stand: Am 26.08.2021 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 2271/2021 Freigabedatum 13.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2021 Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses Selbsthilfegruppen des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie des Gesundheitsausschusses, im Haushaltsjahr 2021 die Selbsthilfegruppen im So- zialbereich gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fördern. Dazu gehört auch die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt er- halten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert werden. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 92.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich sind im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, des Haushaltsplanes 2020/2021, in Teilplanzeile 15 für 2021 Mittel für „Z für Selbsthilfegruppen und an Verbände“ in Höhe von 92.500 € veranschlagt. Die für 2021 gestellten Anträge wurden nach den geltenden Kriterien zur Förderung von Selbsthilfe- gruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft und sind alle in Anlage 1 erfasst. Im Ergebnis werden insgesamt 64.659,00 € an die Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich ausge- zahlt. Wenn der Fördervorschlag der Verwaltung die im Antrag benannte voraussichtliche Finanzierungslü- cke unterschreitet, liegt z.B. folgendes vor: 1. Teilausgaben sind nicht förderfähig. 2. Die tatsächlichen Sachkosten übersteigen die Sachkostenpauschale von 2.556,00 €. 3. Bereits in den Vorjahresanträgen wurden die voraussichtlichen Kosten höher angegeben, als der spätere Verwendungsnachweis belegen konnte. 4. Vor dem Hintergrund der Verwendungsnachweise der Vorjahre hat der Antragsteller mit sehr großer Wahrscheinlichkeit weitere Einnahmen zu erwarten. 3 5. Der Vorschlag der Verwaltung orientiert sich an den eingereichten Übersichtslisten der Einnahmen und Ausgaben der letzten zwei Jahre, sowie am Kassenstand. Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden Mittel in Höhe von 27.841,00 € gem. Anlage 1 der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Förderung städtisch nicht geförderter Selbsthilfegruppen zur Verfü- gung zu stellen. -
Anlage 01 Förderübersicht
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Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2021 - Fördervorschläge der Verwaltung* 1 Aktives Leben e.V. 1.650,00 2.160,00 2.160,00 6.650,00 960,00 1.200,00 2.160,00 2 Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. 4.130,00 10.000,00 6.700,00 6.900,00 2.556,00 4.144,00 6.700,00 3 Bürgertreff 1006 e.V. 9.800,00 8.830,00 8.830,00 12.720,00 1.700,00 7.130,00 8.830,00 4 Deutscher Schwerhörigenbund e.V.(DSB) 8.898,00 8.898,00 8.898,00 5.812,00 3.556,00 5.342,00 8.898,00 5 Initiative Dritte Lebensphase e.V. 3.585,00 2.300,00 2.364,70 5.724,70 0,00 2.300,00 2.300,00 6 Junge Alte e.V. 2.200,00 2.200,00 4.146,01 4.473,60 200,00 2.000,00 2.200,00 7 "Küchengespräche", Angehörige Demenzkranker 2.556,00 2.556,00 5.132,50 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 8 Leben mit Anderen e.V. 2.500,00 2.226,95 2.226,95 0,00 2.227,00 0,00 2.227,00 9 Pro Retina e.V., Regionalgruppe Köln 2.944,00 2.944,00 2.944,00 0,00 2.944,00 0,00 2.944,00 10 Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) 2.875,00 2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 11 Trauerfrühstück im St. Vinzenzhaus 2.556,00 2.556,00 4.105,50 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 12 Unter einem Dach in Köln e.V. 2.000,00 3.765,48 3.765,48 480,00 2.556,00 480,00 3.036,00 13 Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. 1.500,00 1.500,00 1.502,48 0,00 1.500,00 0,00 1.500,00 14 Verband binationaler Familien und Partnerschaften 2.500,00 3.500,00 3.400,00 1.200,00 2.200,00 1.200,00 3.400,00 15 Verband zur Förderung der Gehörlosen e.V. 4.996,00 10.540,00 12.640,00 1.440,00 3.056,00 1.440,00 4.496,00 16 Zurück in die Zukunft e.V. 8.300,00 9.300,00 8.600,00 51.735,00 1.500,00 6.800,00 8.300,00 17 50 plus/minus 200,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 63.190,00 75.832,43 79.971,62 97.135,30 32.623,00 32.036 ,00 64.659,00 Haushaltsansatz 2021 (2020: 92.500,00€) 92.500,00 € Fördervorschlag 2021 (2020: 63.171,00 €) ** 64.659,00 € Restsumme 2021 (2020: 29.310,00 €) = 27.841,00 € Restsumme an Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln, für Grup-pen, die dort Zuschüsse beantragen (2020: 29.310,00 €) 27.841,00 € ** 63.171 € Fördervorschlag 2020 und 19 € Überzahlung bei SoVD ergeben 63.190 € in der Spalte Zuschuss 2020 (zur Überzahlung siehe auch TOP 3.1 der Niederschrift vom 07.09.2020 des Unterausschuss 2020) Selbsthilfegruppe bzw. Verein Finanzie- rungslücke lt. Antrag (€) Zuschuss 2020 (€) * Neues Wohnen im Alter e.V . zog den Antrag zurück. Der Verein gibt an, dass er sich mittlerweile zu einem Beratungsverein mit viel Fachkompetenz entwickelt habe und sich nicht mehr als Selbsthilfegruppe definiert. Beantragter Zuschuss 2021 (€) Anlage 01 Miete oder Mietanteil (€) Fördervor- schlag 2021 insgesamt (€) Fördervor- schlag Sachkosten (€) Fördervor- schlag Miete (€)
Beratungsverlauf
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26.08.2021
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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