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2271/2021

Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2021

Beschlussvorlage Ausschuss 13.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 26.08.2021, TOP 4.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 01 Förderübersicht

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Beschlussvorlage Ausschuss

3330 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2271/2021 
Freigabedatum 13.08.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2021 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des 
gemeinsamen Unterausschusses Selbsthilfegruppen des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und 
Senioren sowie des Gesundheitsausschusses, im Haushaltsjahr 2021 die Selbsthilfegruppen im So-
zialbereich gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fördern.  
 
Dazu gehört auch die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt er-
halten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert werden. 
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  92.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich sind im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige 
Sozialleistungen und Diversity, des Haushaltsplanes 2020/2021, in Teilplanzeile 15 für 2021 Mittel für 
„Z für Selbsthilfegruppen und an Verbände“ in Höhe von 92.500 € veranschlagt. 
 
Die für 2021 gestellten Anträge wurden nach den geltenden Kriterien zur Förderung von Selbsthilfe-
gruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft und sind alle in Anlage 1 erfasst.  
Im Ergebnis werden insgesamt 64.659,00 € an die Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich ausge-
zahlt. 
 
Wenn der Fördervorschlag der Verwaltung die im Antrag benannte voraussichtliche Finanzierungslü-
cke unterschreitet, liegt z.B. folgendes vor: 
 
1. Teilausgaben sind nicht förderfähig.  
2. Die tatsächlichen Sachkosten übersteigen die Sachkostenpauschale von 2.556,00 €.  
3. Bereits in den Vorjahresanträgen wurden die voraussichtlichen Kosten höher angegeben, als   
    der spätere Verwendungsnachweis belegen konnte.  
4. Vor dem Hintergrund der Verwendungsnachweise der Vorjahre hat der Antragsteller mit sehr  
    großer Wahrscheinlichkeit weitere Einnahmen zu erwarten.

3 
5. Der Vorschlag der Verwaltung orientiert sich an den eingereichten Übersichtslisten der  
    Einnahmen und Ausgaben der letzten zwei Jahre, sowie am Kassenstand.  
 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden Mittel in Höhe von 27.841,00 € gem. Anlage 1 der 
Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Förderung städtisch nicht geförderter Selbsthilfegruppen zur Verfü-
gung zu stellen.

Anlage 01 Förderübersicht

2758 Zeichen

Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2021 - Fördervorschläge der Verwaltung* 
1 Aktives Leben e.V. 1.650,00 2.160,00 2.160,00 6.650,00 960,00 1.200,00 2.160,00 
2 Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. 4.130,00 10.000,00 6.700,00 6.900,00 2.556,00 4.144,00 6.700,00 
3 Bürgertreff 1006 e.V. 9.800,00 8.830,00 8.830,00 12.720,00 1.700,00 7.130,00 8.830,00 
4 Deutscher Schwerhörigenbund e.V.(DSB) 8.898,00 8.898,00 8.898,00 5.812,00 3.556,00 5.342,00 8.898,00 
5 Initiative Dritte Lebensphase e.V. 3.585,00 2.300,00 2.364,70 5.724,70 0,00 2.300,00 2.300,00 
6 Junge Alte e.V. 2.200,00 2.200,00 4.146,01 4.473,60 200,00 2.000,00 2.200,00 
7 "Küchengespräche", Angehörige Demenzkranker 2.556,00 2.556,00 5.132,50 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 
8 Leben mit Anderen e.V. 2.500,00 2.226,95 2.226,95 0,00 2.227,00 0,00 2.227,00 
9 Pro Retina e.V., Regionalgruppe Köln 2.944,00 2.944,00 2.944,00 0,00 2.944,00 0,00 2.944,00 
10 Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) 2.875,00 2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 
11 Trauerfrühstück im St. Vinzenzhaus 2.556,00 2.556,00 4.105,50 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 
12 Unter einem Dach in Köln e.V. 2.000,00 3.765,48 3.765,48 480,00 2.556,00 480,00 3.036,00 
13 Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. 1.500,00 1.500,00 1.502,48 0,00 1.500,00 0,00 1.500,00 
14 Verband binationaler Familien und  Partnerschaften 2.500,00 3.500,00 3.400,00 1.200,00 2.200,00 1.200,00 3.400,00 
15 Verband zur Förderung der Gehörlosen e.V. 4.996,00 10.540,00 12.640,00 1.440,00 3.056,00 1.440,00 4.496,00 
16 Zurück in die Zukunft e.V. 8.300,00 9.300,00 8.600,00 51.735,00 1.500,00 6.800,00 8.300,00 
17 50 plus/minus 200,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Summe 63.190,00 75.832,43 79.971,62 97.135,30 32.623,00 32.036 ,00 64.659,00 
Haushaltsansatz 2021 (2020: 92.500,00€) 92.500,00 €
Fördervorschlag 2021 (2020: 63.171,00 €) ** 64.659,00 €
Restsumme 2021 (2020: 29.310,00 €) = 27.841,00 €  
Restsumme an Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln, für Grup-pen, 
die dort Zuschüsse beantragen (2020: 29.310,00 €) 27.841,00 €
** 63.171 € Fördervorschlag 2020 und 19 € Überzahlung bei SoVD ergeben 63.190 € in der Spalte Zuschuss 2020 (zur Überzahlung siehe auch TOP 3.1 der Niederschrift vom 
07.09.2020 des Unterausschuss 2020) 
Selbsthilfegruppe bzw. Verein Finanzie- 
rungslücke lt. 
Antrag (€) 
Zuschuss 
2020 (€) 
* Neues Wohnen im Alter e.V . zog den Antrag zurück. Der Verein gibt an, dass er sich mittlerweile zu einem Beratungsverein mit viel Fachkompetenz entwickelt habe 
und sich nicht mehr als Selbsthilfegruppe definiert. 
Beantragter 
Zuschuss 
2021 (€) 
               Anlage 01 
Miete oder 
Mietanteil (€) 
Fördervor- 
schlag 2021 
insgesamt (€) 
Fördervor- 
schlag 
Sachkosten (€) 
Fördervor- 
schlag Miete 
(€)

Beratungsverlauf (1)

26.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rathenauplatz

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Details

Aktenzeichen
2271/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.08.2021
Erstellt
10.06.2021 12:54