2016/0143
Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) Besetzung der Gremien
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2016/0143
2872 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0143
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS)
Besetzung der Gremien
Vorlage vom: 06.04.2016
Beschlussvorschlag :
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind der Verbandsvorstand und die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen (ZAS) neu zu besetzen.
Hierzu sind folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntn is, dass der Fachdezernent den Magistrat Kraft Amtes im
Verbandsvorstand vertritt:
2. Der Magistrat wählt 2 weitere Vertreter/innen für den Verbandsvorstand und leitet die Vorlage
zur weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu.
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 6 Stadtverordnete in die Verbandsversammlung
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016
Gemäß §§ 5 und 9 der Satzung des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen i. d. F.
vom 07.12.1998 gehören dem Verwaltungsverband und der Verbandsversammlung an:
Verbandsvorstand
Der Magistrat nimmt d ie Entsendung des Fachdezernenten / der Fachdezernentin zur
Kenntnis und wählt 2 weitere Magistratsmitglieder in den Verbandsvorstand.
– Listenwahl –
Verbandsversammlung
Gemäß § 5 der Satzung wählt die Stadtverordnetenversammlung 6 Vertreter/innen und ihre
Stellvertreter/innen in die Verbandsversammlung.
– Listenwahl –
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende Nachrücker
zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode ausgeschöpft werden,
bliebe der Platz sodann unbesetzt.
Ein Mitglied des Verbandsvorstandes kann nicht gleichzeitig Mitglied der
Verbandsversammlung sein. Gleiches gilt für die Stellvertreter/innen.
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungs gesetz sollen die kommunalen Gremien
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.
Darmstadt, 12.04.2016
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0143
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.04.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00