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2016/0143

Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) Besetzung der Gremien

Magistratsvorlage 06.04.2016

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2016/0143

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0143 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS)  
Besetzung der Gremien  
 
Vorlage vom: 06.04.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind der Verbandsvorstand und die 
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen (ZAS)  neu zu besetzen. 
Hierzu sind folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntn is, dass der Fachdezernent den Magistrat Kraft Amtes im 
Verbandsvorstand vertritt:  
 
2. Der Magistrat wählt 2 weitere Vertreter/innen für den Verbandsvorstand und leitet die Vorlage 
zur weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu.  
 
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 6 Stadtverordnete in die Verbandsversammlung

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016 
 
Gemäß §§ 5 und 9 der Satzung des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen   i. d. F. 
vom 07.12.1998 gehören dem Verwaltungsverband und der Verbandsversammlung an:  
 
Verbandsvorstand  
 
Der Magistrat nimmt d ie Entsendung des Fachdezernenten / der Fachdezernentin zur 
Kenntnis und wählt 2 weitere Magistratsmitglieder in den Verbandsvorstand.  
 
– Listenwahl – 
 
Verbandsversammlung  
 
Gemäß § 5 der Satzung wählt die Stadtverordnetenversammlung 6 Vertreter/innen und ihre 
Stellvertreter/innen in die Verbandsversammlung.  
 
– Listenwahl – 
 
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende Nachrücker 
zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode ausgeschöpft werden, 
bliebe der Platz sodann unbesetzt.  
 
Ein Mitglied  des Verbandsvorstandes kann nicht gleichzeitig Mitglied der 
Verbandsversammlung sein. Gleiches gilt für die Stellvertreter/innen.  
 
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungs gesetz sollen die kommunalen Gremien 
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei 
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.  
 
 
 
Darmstadt, 12.04.2016 
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch   
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0143
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.04.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00