SV-2013/0014
Antrag der Fraktion UWIGA vom 4. März 2013 betr. Wildtierverbot
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SV-2013/0014
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4. März 2013 Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Beschluss vom 11.10.2012 zu Punkt 3 aus der Vorlage-Nr. SV-2012/0060 (Wildtierverbot) aufzuheben damit dieser Passus aus dem Platzüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Darmstadt und in Darmstadt gastierenden Zirkusunternehmen gestrichen werden kann. Begründung : Um weitere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und die Verwaltung von dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu entbinden, ist es geboten, diesen Beschluss vom 11.10.2012 aufzuheben. Mit Beschluss vom 19. Februar 2013 hat die für Kommunalrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt einem entsprechenden Eilantrag des Zirkus Krone stattgegeben, der sich gegen die Weigerung der Stadt Darmstadt richtet, mit ihm einen Nutzungsvertrag für ein Zirkusgastspiel abzuschließen. Hintergrund dieser Weigerung ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012, wonach entsprechende Nutzungsverträge nur noch mit Veranstaltern abgeschlossen werden dürften, die keine Wildtiere zur Schau stellen. Die Kammer führt in dem vorgenannten Beschluss aus, die Stadt Darmstadt habe den sich aus der Hessischen Gemeindeordnung ergebenden Anspruch des Zirkus Krone auf Nutzung des Messplatzes ermessensfehlerhaft durch das vorgenannte Verbot eingeschränkt. Zwar stehe der Stadt bei der Vergabe ihrer Veranstaltungsplätze ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Bei der Ermessenentscheidung über die Vergabe seien jedoch insbesondere verfassungsrechtliche Gebote wie der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Berufsfreiheit zu beachten. Die Beschränkung der Stadt Darmstadt sei auch ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit der Antragstellerin. Insbesondere fehle es bezüglich des Auftrittsverbots für Wildtiere an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Eingriff. Eine solche sei insbesondere nicht dem Tierschutzgesetz zu entnehmen, das kein Verbot der Zirkustierhaltung insgesamt oder der Haltung bestimmter Wildtierarten vorsehe. Vielmehr bedürfe eine entsprechende Tierhaltung allein einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, die die Antragstellerin unstreitig innehabe. "Tierschutzrechtliche Missstände" seien im Falle des Zirkus Krone nicht aktenkundig. Weiter sei auch das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde keine ausreichende Rechtsgrundlage für den Grundrechtseingriff, insbesondere habe eine Gemeinde diesbezüglich kein „allgemeinpolitisches Mandat“. Vielmehr obliege der Gemeinde eine Neutralitätspflicht nicht nur im politischen Raum, sondern auch im weltanschaulichen und moralischen Bereich. Das Problem der Wildtierhaltung in Zirkusunternehmen falle in diesen allgemeinpolitischen Bereich und weise keinen spezifisch örtlichen Bezug auf die Stadt Darmstadt auf. Stadtverordnete Erich Bauer – Wolfgang Heinz – Helmut Klett
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2013/0014
- Typ
- Antrag
- Datum
- 05.03.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00