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SV-2013/0014

Antrag der Fraktion UWIGA vom 4. März 2013 betr. Wildtierverbot

Antrag 05.03.2013

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SV-2013/0014

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SV-2013/0014

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4. März 2013 
 
 
Antrag: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Beschluss vom 11.10.2012 zu  Punkt 3 aus der  
Vorlage-Nr. SV-2012/0060 (Wildtierverbot) aufzuheben damit dieser Passus aus dem 
Platzüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Darmstadt und in Darmstadt gastierenden 
Zirkusunternehmen gestrichen werden kann. 
 
Begründung : 
 
Um weitere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und die Verwaltung von dem Beschluss 
der Stadtverordnetenversammlung zu entbinden, ist es geboten, diesen Beschluss vom 11.10.2012 
aufzuheben. 
Mit Beschluss vom 19. Februar 2013 hat die für Kommunalrecht zuständige 3. Kammer des 
Verwaltungsgerichts Darmstadt einem entsprechenden Eilantrag des Zirkus Krone stattgegeben, der 
sich gegen die Weigerung der Stadt Darmstadt richtet, mit ihm einen Nutzungsvertrag für ein 
Zirkusgastspiel abzuschließen. Hintergrund dieser Weigerung ist ein Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012, wonach entsprechende Nutzungsverträge nur noch 
mit Veranstaltern abgeschlossen werden dürften, die keine Wildtiere zur Schau stellen.  
Die Kammer führt in dem vorgenannten Beschluss aus, die Stadt Darmstadt habe den sich aus der 
Hessischen Gemeindeordnung ergebenden Anspruch des Zirkus Krone auf Nutzung des Messplatzes 
ermessensfehlerhaft durch das vorgenannte Verbot eingeschränkt. Zwar stehe der Stadt bei der 
Vergabe ihrer Veranstaltungsplätze ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Bei der 
Ermessenentscheidung über die Vergabe seien jedoch insbesondere verfassungsrechtliche Gebote 
wie der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Berufsfreiheit zu beachten.  
Die Beschränkung der Stadt Darmstadt sei auch ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der 
Berufsfreiheit der Antragstellerin. Insbesondere fehle es bezüglich des Auftrittsverbots für Wildtiere an 
der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Eingriff. Eine solche sei 
insbesondere nicht dem Tierschutzgesetz zu entnehmen, das kein Verbot der Zirkustierhaltung 
insgesamt oder der Haltung bestimmter Wildtierarten vorsehe. Vielmehr bedürfe eine entsprechende 
Tierhaltung allein einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, die die Antragstellerin 
unstreitig innehabe. "Tierschutzrechtliche Missstände" seien im Falle des Zirkus Krone nicht 
aktenkundig.  
Weiter sei auch das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde keine ausreichende Rechtsgrundlage für 
den Grundrechtseingriff, insbesondere habe eine Gemeinde diesbezüglich kein „allgemeinpolitisches 
Mandat“. Vielmehr obliege der Gemeinde eine Neutralitätspflicht nicht nur im politischen Raum, 
sondern auch im weltanschaulichen und moralischen Bereich. Das Problem der Wildtierhaltung in 
Zirkusunternehmen falle in diesen allgemeinpolitischen Bereich und weise keinen spezifisch örtlichen 
Bezug auf die Stadt Darmstadt auf.  
 
Stadtverordnete Erich Bauer – Wolfgang Heinz – Helmut Klett

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2013/0014
Typ
Antrag
Datum
05.03.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00