A-R/0029/2023
Wirtschaft fördern - Gewerbeflächenentwicklung zielgenau und nachhaltig gestalten
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A-R-0029-2023-GAL_SPD_Volt-Gewerbegebietsflächen
7994 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0029/2023
Münster, 06.06.2023
Ratsantrag
Wirtschaft fördern - Gewerbeflächenentwicklung zielgenau und
nachhaltig gestalten
Der Rat möge beschließen:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFK) aus
dem Jahr 2016 (V/0723/2016) zu überarbeiten und dabei an die veränderten ökonomischen
und ökologischen Rahmenbedingungen anzupassen.
2. Für die weitere Gewerbeflächenplanung werden dabei folgende Leitlinien angewandt:
a. Münster bleibt auch zukünftig ein guter Standort für Gewerbe und Industrie.
Zugleich muss, im Sinne einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung, der
Flächenverbrauch für gewerbliche Nutzungen, insbesondere die Neuversiegelung
reduziert und zukünftige Vorhaben möglichst flächensparend umgesetzt werden.
Gleichzeitig sind mögliche Maßnahmen zur Entsiegelung nicht mehr benötigter
Gewerbeflächen in vollem Umfang auszuschöpfen.
b. Der Soll-Wert für die Manövriermasse freier Gewerbeflächen von derzeit 50 ha wird
überprüft. Zudem ist eine deutliche Beschleunigung von Planungs - und
Ausweisungsprozessen identifizierter Flächen notwendig.
c. Die Verwaltung prüft in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung
Münster (WF M), welche Flächensparpotenziale bei der Gewerbeentwicklung
gehoben werden können, und entwickelt entsprechende Leitlinien.
d. Die Verwaltung prüft, ob nach dem Vorbild des Kreises Kleve mit den
Umlandgemeinden ein virtueller Gewerbeflächenpool inklusive Monitoring angelegt
werden kann, um zukünftig Flächen ko -produktiv zu entwickeln und damit die
insgesamt vorzuhaltenden baureifen Gewerbeflächen klar zu reduzieren.
3. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des
Werkstattverfahrens für ein integriertes Raumkonzept bei der Fortschreibung des GFK zu
berücksichtigen. Gleichzeitig wird im laufenden Werkstattverfahren die bislang als feste
Größe definierte Manövriermasse überprüft und gegebenenfalls angepasst.
4. Der Rat beschließt, dass die zukünftige Gewerbeflächenentwicklung eine sozial -
ökologische Transformation von Münsters Wirtschaft unterstützend flankiert. Dazu werden
folgende Grundsätze bei der weiteren Entwicklung zu Grunde gelegt:
a. Die Nachverdichtung von bestehenden Gewerbegebieten soll, wenn möglich der
Ausweisung von neuen Gebieten vorgezogen werden. Unterschieden sollte hierbei,
ob es sich um nicht -verarbeitendes Gewerbe oder verarbeitendes Gewerbe
handelt. Bei nicht-verarbeitendem Gewerbe sollte die Verdichtung als vorrangige
Option geprüft werden. Um verarbeitendes Gewerbe und Industrie
wettbewerbsfähig zu halten, muss auf die jeweilige Produktionsform Rücksicht
genommen werden. Bei ebenerdiger und flussoptimie rter Anordnung müssen die
Voraussetzungen für die Wertschöpfung berücksichtigt werden.
b. Bei der Betrachtung der Innenstadt wollen wir durchmischte, urbane Gebiete
fördern, bei der Entwicklung reiner Gewerbegebiete in den Außenstadtteilen und
Randlagen Gebiete entwickeln, die den neuesten ökologischen und ökonomischen
Standards entsprechen. Diese sollten somit klimaneutral oder klimapositiv
entwickelt werden, um dem Ziel der Klimaneutralität 2030 zu dienen. Diese
Gewerbeflächen werden weiterhin so ausgestalte t, dass induzierte Verkehre mit
dem Masterplan Mobilität 2035+ im Einklang sind.
c. Gewerbeflächen werden unter der Maßgabe entwickelt, dass überbaute oder
versiegelte Flächen umfassend mit Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung
und/oder biodiversitätsfördernde Begrünung ausgestattet werden und dass die
Integration von Windenergie- und Photovoltaikanlagen zur Eigenstromerzeugung
in den Gewerbegebieten grundsätzlich mitgedacht und ermöglicht wird. Mindestens
genauso wichtig für die Energiewende ist die Verso rgung mit „grüner Wärme“.
Unter Inanspruchnahme der lokalen Versorger, wie z.B. den Stadtwerken Münster,
sollten künftige Gewerbegebiete mit „grüner Wärmeversorgung“ durch Geothermie,
PV-Wärme oder BHKWs in Verbindung mit lokalen Niedrigtemperatur-Nahwärme-
Netzen ausgestattet werden. Hierbei sollte geprüft werden, ob Prozesswärme mit
THG möglich und zulässig ist.
d. Gewerbeflächen werden hydrologisch positiv entwickelt, indem bspw. Versickerung
und Verdunstung in ausreichendem Maße ermöglicht werden.
e. Weitere k lima- und umweltschonende Maßnahmen wie bspw. ein Gebot von
ökologischen Baustoffen werden soweit irgend möglich umgesetzt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Standortentwicklungsstrategie gemeinsam mit der
Wirtschaftsförderung Münster und den Akteuren d er Wirtschaft so aufzustellen, dass sie
Münster als Standort für gemeinwohlorientierte und klimaneutrale Wirtschaft stärkt.
Ebenfalls soll die ansässige Wirtschaft beim Umbau zu Klimaneutralität und
Gemeinwohlorientierung stärker unterstützt werden.
Begründung
Zu 1. Das Gewerbeflächenkonzept wurde vor knapp zehn Jahren entwickelt. Während dieser Zeit
haben sich Rahmenbedingungen essenziell verändert. Die fortschreitenden ökologischen Krisen –
insbesondere Klima - und Biodiversitätskrise – machen eine spars amere Flächennutzung
unabdingbar. Die damit verbundene immer drängender werdende ökologische Aufwertung
städtischer Flächen – auch zur resilienten und ökologischen Produktion von Lebensmitteln in der
Region – ist auf immer weniger Flächen möglich.
Zu 2. Um die Gewerbeflächenentwicklung nachhaltig zu betreiben, sollte überprüft werden, ob die
50 ha zeitgemäß sind oder angepasst werden. Durch eine flexiblere Planung, durch Aufstockungen
oder freiwerdende Flächen aufgrund sich ändernder Planungen sind dagegen Flächengewinne im
Bestand zu generieren. Ein virtuelles Gewerbeflächen -Pooling über die Stadtgrenzen hinaus
könnte in Zusammenarbeit mit den Umlandkommunen und der Bezirksregierung die akut
vorzuhaltenden Flächen reduzieren.
Zu 3. Das laufende Werkstattverfahren unterzieht die Flächennutzung in Münster einer kritischen
Revision. Es ist unabdingbar, dass das GFK diesbezüglich angepasst werden muss. Gleichzeitig
muss ein offenes Verfahren auch die Prämisse, dass eine fixe Manövriermasse vorgegeben ist, in
Frage stellen können.
Zu 4. Wir wollen weitere Gewerbeflächen ausweisen, die zur wirtschaftlichen Stabilität der
ansässigen Unternehmen, Startups und Forschungseinrichtungen notwendig sind. Wenn d urch
Transformation, Innovation und Wachstum ein ergänzender Bedarf nach Flächen besteht, der
durch Nachverdichtung nicht gedeckt werden kann, wollen wir durch die Ausweisung zusätzlicher
Gewerbegebiete Arbeitsplätze sichern, Insolvenzen vermeiden und damit auch zur
vollumfänglichen Handlungsfähigkeit der Stadt Müns ter beitragen . Deshalb müssen
Nachverdichtung und Erschließung neuer Flächen parallel und gleichrangig verfolgt werden
Bei der Ausweisung neuer Gewerbeflächen müssen diese mit den Leitzielen einer Klimaneutralen
Stadt konform gehen. Die Planung darf deshal b weder im Kontrast zum Ziel der Klimaneutralität
2030 stehen noch eine Verkehrsentwicklung hervorrufen, die den Zielen der Entwicklung des
Masterplan Mobilität 2035+ widersprechen (Reduktion Emissionen im Verkehr, Sicherheit,
Reduktion des motorisierten I ndividualverkehrs etc.). Gewerbeflächen müssen zudem einen
Beitrag zur Erhaltung von Grünstrukturen leisten sowie die Erzeugung erneuerbarer Energie
forcieren und die hydrologische Funktion der vormals unbebauten Fläche signifikant
verschlechtern.
Zu 5. Die Wirtschaftsförderung Münster ist zentral verantwortlich für die operative Ausgestaltung
des GFK. Neben den planerischen Grundsätzen hat die WFM deswegen maßgeblich darauf
hinzuwirken, eine nachhaltige Gewerbeentwicklung im Sinne einer Green Economy
voranzutreiben. Uns ist es wichtig, den Austausch mit der Wirtschaft zu stärken.
gez.
Christoph Kattentidt Lia Kirsch Helene Goldbeck
Sylvia Rietenberg Ludger Steinmann Martin Grewer
Dr. Annika Bürger Sandra Beer und Ratsgruppe
und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0029/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 06.06.2023
- Erstellt
- 06.06.2023 16:46