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A-R/0029/2023

Wirtschaft fördern - Gewerbeflächenentwicklung zielgenau und nachhaltig gestalten

Antrag an den Rat 06.06.2023

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A-R-0029-2023-GAL_SPD_Volt-Gewerbegebietsflächen

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A-R-0029-2023-GAL_SPD_Volt-Gewerbegebietsflächen

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0029/2023 
 
     
 
Münster, 06.06.2023 
 
Ratsantrag 
 
Wirtschaft fördern - Gewerbeflächenentwicklung zielgenau und 
nachhaltig gestalten 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFK) aus 
dem Jahr 2016 (V/0723/2016) zu überarbeiten und dabei an die veränderten ökonomischen 
und ökologischen Rahmenbedingungen anzupassen.  
2. Für die weitere Gewerbeflächenplanung werden dabei folgende Leitlinien angewandt: 
a. Münster bleibt auch zukünftig ein guter Standort für Gewerbe und Industrie. 
Zugleich muss, im Sinne einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung, der 
Flächenverbrauch für gewerbliche Nutzungen, insbesondere die Neuversiegelung 
reduziert und zukünftige Vorhaben möglichst flächensparend umgesetzt werden. 
Gleichzeitig sind mögliche Maßnahmen zur Entsiegelung nicht mehr benötigter 
Gewerbeflächen in vollem Umfang auszuschöpfen.  
b. Der Soll-Wert für die Manövriermasse freier Gewerbeflächen von derzeit 50 ha wird 
überprüft. Zudem ist eine deutliche Beschleunigung von Planungs - und 
Ausweisungsprozessen identifizierter Flächen notwendig. 
c. Die Verwaltung prüft in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung 
Münster (WF M), welche Flächensparpotenziale bei der Gewerbeentwicklung 
gehoben werden können, und entwickelt entsprechende Leitlinien. 
d. Die Verwaltung prüft, ob nach dem Vorbild des Kreises Kleve mit den 
Umlandgemeinden ein virtueller Gewerbeflächenpool inklusive Monitoring angelegt 
werden kann, um zukünftig Flächen ko -produktiv zu entwickeln und damit die 
insgesamt vorzuhaltenden baureifen Gewerbeflächen klar zu reduzieren.  
3. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des 
Werkstattverfahrens für ein integriertes Raumkonzept bei der Fortschreibung des GFK zu 
berücksichtigen. Gleichzeitig wird im laufenden Werkstattverfahren die bislang als feste 
Größe definierte Manövriermasse überprüft und gegebenenfalls angepasst.  
4. Der Rat beschließt, dass die zukünftige Gewerbeflächenentwicklung eine sozial -
ökologische Transformation von Münsters Wirtschaft unterstützend flankiert. Dazu werden 
folgende Grundsätze bei der weiteren Entwicklung zu Grunde gelegt: 
a. Die Nachverdichtung von bestehenden Gewerbegebieten  soll, wenn möglich der 
Ausweisung von neuen Gebieten vorgezogen werden. Unterschieden sollte hierbei, 
ob es sich um nicht -verarbeitendes Gewerbe oder verarbeitendes Gewerbe 
handelt. Bei nicht-verarbeitendem Gewerbe sollte die Verdichtung als vorrangige 
Option geprüft werden. Um verarbeitendes Gewerbe und Industrie

wettbewerbsfähig zu halten, muss auf die jeweilige Produktionsform Rücksicht 
genommen werden. Bei ebenerdiger und flussoptimie rter Anordnung müssen die 
Voraussetzungen für die Wertschöpfung berücksichtigt werden. 
b. Bei der Betrachtung der Innenstadt wollen wir durchmischte, urbane Gebiete 
fördern, bei der Entwicklung reiner Gewerbegebiete in den Außenstadtteilen und 
Randlagen Gebiete entwickeln, die den neuesten ökologischen und ökonomischen 
Standards entsprechen. Diese sollten somit klimaneutral oder klimapositiv 
entwickelt werden, um dem Ziel der Klimaneutralität 2030 zu dienen. Diese 
Gewerbeflächen werden weiterhin so ausgestalte t, dass induzierte Verkehre mit 
dem Masterplan Mobilität 2035+ im Einklang sind. 
c. Gewerbeflächen werden unter der Maßgabe entwickelt, dass überbaute oder 
versiegelte Flächen umfassend mit Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung 
und/oder biodiversitätsfördernde Begrünung ausgestattet werden und dass die 
Integration von Windenergie- und Photovoltaikanlagen zur Eigenstromerzeugung 
in den Gewerbegebieten grundsätzlich mitgedacht und ermöglicht wird. Mindestens 
genauso wichtig für die Energiewende ist die Verso rgung mit „grüner Wärme“. 
Unter Inanspruchnahme der lokalen Versorger, wie z.B. den Stadtwerken Münster, 
sollten künftige Gewerbegebiete mit „grüner Wärmeversorgung“ durch Geothermie, 
PV-Wärme oder BHKWs in Verbindung mit lokalen Niedrigtemperatur-Nahwärme-
Netzen ausgestattet werden. Hierbei sollte geprüft werden, ob Prozesswärme mit 
THG möglich und zulässig ist. 
d. Gewerbeflächen werden hydrologisch positiv entwickelt, indem bspw. Versickerung 
und Verdunstung in ausreichendem Maße ermöglicht werden. 
e. Weitere k lima- und umweltschonende Maßnahmen wie bspw. ein Gebot von 
ökologischen Baustoffen werden soweit irgend möglich umgesetzt.  
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Standortentwicklungsstrategie gemeinsam mit der 
Wirtschaftsförderung Münster und den Akteuren d er Wirtschaft so aufzustellen, dass sie 
Münster als Standort für gemeinwohlorientierte und klimaneutrale Wirtschaft stärkt. 
Ebenfalls soll die ansässige Wirtschaft beim Umbau zu Klimaneutralität und 
Gemeinwohlorientierung stärker unterstützt werden. 
 
 
Begründung 
Zu 1. Das Gewerbeflächenkonzept wurde vor knapp zehn Jahren entwickelt. Während dieser Zeit 
haben sich Rahmenbedingungen essenziell verändert. Die fortschreitenden ökologischen Krisen – 
insbesondere Klima - und Biodiversitätskrise – machen eine spars amere Flächennutzung 
unabdingbar. Die damit verbundene immer drängender werdende ökologische Aufwertung 
städtischer Flächen – auch zur resilienten und ökologischen Produktion von Lebensmitteln in der 
Region – ist auf immer weniger Flächen möglich.  
Zu 2. Um die Gewerbeflächenentwicklung nachhaltig zu betreiben, sollte überprüft werden, ob die 
50 ha zeitgemäß sind oder angepasst werden. Durch eine flexiblere Planung, durch Aufstockungen 
oder freiwerdende Flächen aufgrund sich ändernder Planungen sind dagegen Flächengewinne im 
Bestand zu generieren. Ein virtuelles Gewerbeflächen -Pooling über die Stadtgrenzen hinaus 
könnte in Zusammenarbeit mit den Umlandkommunen und der Bezirksregierung die akut 
vorzuhaltenden Flächen reduzieren.  
Zu 3. Das laufende Werkstattverfahren unterzieht die Flächennutzung in Münster einer kritischen 
Revision. Es ist unabdingbar, dass das GFK diesbezüglich angepasst werden muss. Gleichzeitig

muss ein offenes Verfahren auch die Prämisse, dass eine fixe Manövriermasse vorgegeben ist, in 
Frage stellen können. 
Zu 4. Wir wollen weitere Gewerbeflächen ausweisen, die zur wirtschaftlichen Stabilität der 
ansässigen Unternehmen, Startups und Forschungseinrichtungen notwendig sind. Wenn d urch 
Transformation, Innovation und Wachstum ein ergänzender Bedarf nach Flächen besteht, der 
durch Nachverdichtung nicht gedeckt werden kann, wollen wir durch die Ausweisung zusätzlicher 
Gewerbegebiete Arbeitsplätze sichern, Insolvenzen vermeiden und damit auch zur 
vollumfänglichen Handlungsfähigkeit der Stadt Müns ter beitragen . Deshalb müssen 
Nachverdichtung und Erschließung neuer Flächen parallel und gleichrangig verfolgt werden 
Bei der Ausweisung neuer Gewerbeflächen müssen diese mit den Leitzielen einer Klimaneutralen 
Stadt konform gehen. Die Planung darf deshal b weder im Kontrast zum Ziel der Klimaneutralität 
2030 stehen noch eine Verkehrsentwicklung hervorrufen, die den Zielen der Entwicklung des 
Masterplan Mobilität 2035+ widersprechen (Reduktion Emissionen im Verkehr, Sicherheit, 
Reduktion des motorisierten I ndividualverkehrs etc.). Gewerbeflächen müssen zudem einen 
Beitrag zur Erhaltung von Grünstrukturen leisten sowie die Erzeugung erneuerbarer Energie 
forcieren und die hydrologische Funktion der vormals unbebauten Fläche signifikant 
verschlechtern. 
Zu 5. Die Wirtschaftsförderung Münster ist zentral verantwortlich für die operative Ausgestaltung 
des GFK. Neben den planerischen Grundsätzen hat die WFM deswegen maßgeblich darauf 
hinzuwirken, eine nachhaltige Gewerbeentwicklung im Sinne einer Green Economy 
voranzutreiben. Uns ist es wichtig, den Austausch mit der Wirtschaft zu stärken. 
 
 
 
 
gez.  
 
Christoph Kattentidt   Lia Kirsch    Helene Goldbeck 
Sylvia Rietenberg   Ludger Steinmann   Martin Grewer 
Dr. Annika Bürger   Sandra Beer    und Ratsgruppe 
und Fraktion    und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

14.06.2023 Rat
TOP 33.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0029/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
06.06.2023
Erstellt
06.06.2023 16:46