0296/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 19.12.2023 betr. Fragen an Straßen.NRW, AN/2184/2023
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/66 Vorlagen-Nummer 22.01.2024 0296/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.01.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 19.12.2023 betr. Fragen an Straßen.NRW, AN/2184/2023 Die Anfrage lautet: 1. Welche Vorhaben auf Kölner Stadtgebiet plant Straßen.NRW und wie sind diese Vor- haben priorisiert? 2. Für welche Rad- und Gehwege ist Straßen.NRW im Kölner Stadtgebiet zuständig und in welchem Zustand befinden diese sich (z. B. ausreichende Breite, mangelnde Ver- kehrssicherheit durch Wurzelaufbrüche)? 3. Wie sieht ein mögliches Sanierungskonzept aus und nach welcher Prioritätenliste wird dieses abgearbeitet? Wie viele Personen arbeiten in der Arbeitsgruppe die für die Un- terhaltung der Rad- und Gehwege zuständig ist? 4. In welchen Projekten bzw. an welchen Stellen plant Straßen.NRW, aktuell freilaufende Rechtsabbieger zu erhalten, zurückzubauen oder neu zu errichten, und mit welcher Begründung, falls Rechtsabbieger erhalten bleiben oder neu errichtet werden? Betei- ligt sich Straßen.NRW am Programm zum Rückbau der freilaufenden Rechtsabbieger (0913/2018) auf Kölner Stadtgebiet? 5. Welche Standards wendet Straßen.NRW für Radverkehrsanlagen an und welcher Aus- tausch besteht hier mit dem Team des Fahrradbeauftragten der Stadt Köln? Die Verwaltung antwortet: Die Verwaltung hat die Anfrage an den Landesbetrieb Straßen.NRW, Ville-Eifel und Rhein- Berg, weitergeleitet und gibt die in den Anlagen beigefügten Antworten zur Kenntnis. Anlagen Anlage 1 - Schreiben Ville-Eifel Anlage 2 - Schreiben Rhein-Berg Anlage 3 - Übersichtsplan gez. Egerer
Anlage 1 - Antwort_VilleEifel
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& Straßen.NRW Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Vudesbnrieb Susßaniall Horditein stein Regionalniederlassung Ville-Eifel Regionalniederlassung Ville-Eifel Postfach 120161 : 53874 Euskirchen Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin re 0) = < Telefon: Amt für Straßen und Radwegebau n Willy-Brandt-Platz 2 De) 50679 Köln EMalr Zeichen: / (Bei Antworten bitte angeben.) Datum: 16.01.2024 Anfrage (AN/2184/2023) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Volt Fraktion Im Rat der Stadt Köln Ihre E-Mail vom 20. Dezember 2023 Anlage: Zustand Radwege Stadtgebiet Köln, Stand 2022 Sehr geehrte Damen und Herren, so wie das Stadtgebiet Köln vom Rhein in zwei Teilgebiete getrennt wird, sind auch seit dem Frühjahr 2021 die Zuständigkeiten von Seiten Straßen NRW in Köln geteilt. Für die „Schäl Sick“ ist die Regionalniederlassung RheinBerg mit Dienstsitz in Gummersbach und für die „Domseite“ die Regionalniederlassung VilleEifel mit Dienstsitz in Euskirchen zuständig. Die Einarbeitung in das zusätzliche Straßennetz ist sehr aufwändig und dauert bis heute an. Von der Regionalniederlassung VilleEifel werden für rd. 2.500 km Netzlänge die gesetzlichen Auf- gaben zur Planung, Bau und betrieblicher Unterhaltung im Zuge der Bundes- und Landesstraßen wahrgenommen, auf das Stadtgebiet Köln entfallen davon alleine eine Netzlänge rd. 90km. Die Aufgabenerledigung bei Bundes- und Landesstraßen für Netzveränderung durch Neubau, Um- und Ausbau im Bestand, Sanierung im Bestand der Fahrbahn und/oder des Radweges wer- den über Planungs- und Bauprogramme priorisiert. Straßen.NRW-Betriebssitz - Postfach 10 16 53 - 45816 Gelsenkirchen - Regionalniederlassung Ville-Eifel Telefon: 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de » E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de Jülicher Ring 101 - 103 - 53879 Euskirchen Postfach 120161 - 53874 Euskirchen Landesbank Hessen-Thüringen = Telefon: 02251/796-0 IBAN: DE2030 0500 0000 0400 5815 BIC: WELADEDD 2 kontakt.rnl,ve@strassen.nrw.de Steuernummer: 307/5918/0848 Zur groben Orientierung einige Grundlagen: - Für Netzveränderung durch Neubau bzw. umfangreicheren Ausbau mit zusätzlichen Fahr- streifen sind der Bundesfernstraßenbedarfsplan bzw. der Landesstraßenbedarfsplan maßge- bend. Bundes- bzw. Landesparlament treffen hierzu gesetzliche Festlegungen. Für NRW trifft die Landesregierung - das Verkehrsministerium - regelmäßig nach den Landtagswahlen Fest- legungen für die Umsetzung durch den Landesbetrieb. - Für den Um- und Ausbau von Bundesstraßen < 3Mio.€ im Bestand kann die Regionalnieder- lassung in eigener Zuständigkeit entscheiden. Ab Projektkosten > 3Mio.€ erfolgt im jährlichen Turnus eine Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium. - Fürden Um- und Ausbau von Landesstraßen < 3Mio.€ im Bestand erstellt die Regionalnieder- lassung alljährlich nach einem NRW-einheitlichen Berechnungsverfahren eine Priorisierungs- liste. Nach dem Landesplanungsgesetz beraten und entscheiden die politischen Gremien des Regionalrates der Bezirksregierung Köln über die Rangfolge zu der vorgelegten Projektliste. - _Radschnellwege haben aufgrund der politischen Bedeutung und dem Ziel einer Verkehrs- wende eine hohe Priorität. Dies gilt analog für Radvorrangrouten. Auf Basis des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW befindet sich derzeit ein Bedarfsplan für Radschnellwege unter Federführung des Landesverkehrsministeriums in Bearbeitung. Für Radvorrangrouten wird in zeitlicher Nachfolge ebenfalls ein Bedarfsplan unter Federführung des Landesverkehrsminis- teriums erarbeitet werden. Radschnellwege sind den Landesstraßenbedarfsplanmaßnahmen gleichgestellt. - Im Straßenbestand sind zahlreiche Straßenabschnitte ohne begleitenden Radweg nach ERA- Standard (Breite 2,50m). Für Radwege an Bundesstraßen kann die Regionalniederlassung in eigner Zuständigkeit Planung und Bau von ergänzenden Radwegen entscheiden. Für Rad- wege an Landestraßen erstellt die Regionalniederlassung alljährlich nach einem NRW-ein- heitlichen Berechnungsverfahren eine Priorisierungsliste. Nach dem Landesplanungsgesetz beraten und entscheiden die politischen Gremien des Regionalrates der Bezirksregierung Köln über die Rangfolge zu der vorgelegten Projektliste. - Für die Sanierung von Bundesstraßen (incl. Radweg) stellt die Regionalniederlassung im jähr- lichen Turnus in Abhängigkeit zu erwartender Haushaltsmittel ein Bauprogramm auf. - Für die Sanierung von Landesstraßen (incl. Radweg) wird von der Regionalniederlassung im jährlichen Turnus in Abstimmung mit dem Landesverkehrsministerium ein Bauprogramm auf Basis zu erwartender Haushaltsmittel abgestimmt. Diese grobe Priorisierung von Planungs- und Bauprojekten erfordert im Hinblick auf Baurecht, Bauvorbereitung und baulicher Umsetzung eine vielschichtige Priorisierung in den erforderlichen Arbeitsabläufen. Hierbei sind interne wie externe Beteiligungen zu organisieren und möglichst effektiv zu steuern. Verschiedene Randbedingungen (z.B. Personalressourcen, baurechtlich er- forderliche Beteiligungsprozesse, verfügbares Eigentum, politische Willensänderung) können zu Veränderung einer Prioritätensetzung führen. Die Zuständigkeit für die Radwege im Stadtgebiet Köln liegen dann beim Landesbetrieb, wenn es sich um einen Radweg an einer Bundes- / Landesstraße handelt und sich der Abschnitt auf der freien Strecke befindet. In regelmäßige Abständen erfolgt eine Zustandserfassung des Straßen- und Wegenetzes. Die letzte Erfassung erfolgte im Jahr 2022. Die Ergebnisse zu den Befahrungen wurden dem Landes- betrieb im Dezember 2023 zur Verfügung gestellt. Den Ausschnitt für das Stadtgebiet Köln in der Zuständigkeit von Straßen NRW finden Sie in An- lage 1. Es kann an dieser Stelle jedoch nur eine allgemeine Aussage getroffen werden. Informationen über die Breite lassen sich daraus nicht schließen, dazu muss jeder Abschnitt individuell in der Datenbank herausgefiltert werden. Im Rahmen von Neuanlagen, Querschnittsänderungen und Sanierungen, werden die Zustands- werte und vorhandenen Breiten bewertet und die Ergebnisse fließen in die Planung und Ausfüh- rung mit ein. Das Verkehrsministerium hat sich im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, in den Niederlassungen ein entsprechendes Controlling aufzubauen. Dies ist bereits in Arbeit. Derzeit wird es noch so gehandhabt, dass die Straßenmeistereien, welche regional für die Lan- des- und Bundesstraßen sowie Radverkehrsanlagen zuständig sind, diese im Rahmen ihrer Mög- lichkeiten (ggf. auch mit kurzfristigen Maßnahmen) Unterhalten. Sofern der Umfang der Maß- nahmen zur Erhaltung oder Verbesserung des aktuellen Zustandes nicht mehr als betriebliche Unterhaltung definiert werden kann, werden diese umfangreicheren Anwendungen durch die Abteilungen Planung und Bau bearbeitet. Die Organisation der Regionalniederlassungen sieht derzeit jedoch keine Arbeitsgruppe vor, die sich ausschließlich mit den Themen des Radverkehrs beschäftigt. Auch die freilaufenden Rechtsabbieger werden nicht als separate Projekte geführt. Bestehende Knotenpunkte sind stets anlassbezogen in Bearbeitung. Dies erfolgt beispielsweise im Rahmen von Um-/Ausbaumaßnahmen, die aus Leistungs-/ Sicherheitsdefiziten resultieren. Dies ist auch bei den Projekten L 183 Bonnstraße in Köln Weiden (4-streifiger Ausbau), sowie bei der Entflechtung des Knotenpunktes B 265 Luxemburger Straße / L 34 Militärring mit der Stra- ßenbahnlinie S 18 der Fall. Bei nichtsignalisierten Knotenpunkten besteht die Möglichkeit eine Lichtsignalanlage nachzurüs- ten, wenn die Leistungsfähigkeit gewährleitet bleibt. An dieser Stelle ist die anordnende Ver- kehrsbehörde in der Pflicht, diese Möglichkeit zu prüfen. Eine Finanzierung des Umbaus von freilaufenden Rechtsabbiegern aus dem Programm (0913/2018) ist von unserer Seite nicht möglich. Als Grundlage für die Planung von Radverkehrsanlagen sind für den Landesbetrieb folgende Richtlinien und Verordnungen bindend: ® Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) ® Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ® Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV) ® Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL) « Radschnellverbindungen in NRW, Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb Seit vielen Jahren findet zu den gemeinsamen Belangen ein sehr konstruktiver Informationsaus- tausch der städtischen Ämter mit den beiden Regionalniederlassungen statt. Bei den Projekten erfolgt die Kommunikation in der Regel direkt zwischen den für das jeweilige Projekt zuständigen Mitarbeitern auf beiden Seiten. Aktuell werden zusätzlich wichtige Projekte/Themen im halbjährlichen Turnus angesprochen. Bei Bedarf entwickeln sich im Nachgang die bilateralen Arbeitsgespräche zur weiteren Erledigung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Anlage 3 - Zustand Radwege
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Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Radwege an den Bundes- und Landesstraßen 2022 Regionalniederlassung A Ville-Eifel Straßen.NRW Lanserttreb Siraliarhın. honrhan Weutta 1 i e 1,5-Wert unterschritten, neuwertig 1,5-Wert überschritten, sehr guter bis guter Zustand 2,5-Wert überschritten, guter bis mittlerer Zustand Warnwert (3,5) überschritten Schwellenwert (4,5) überschritten ungebundene Bauweise / keine Bewertung au 5 BanEE 5 Merkmal nicht vorhanden / keine Bewertung Straßennetz Grenzen Flächen Autobahnen Nordrhein. bebaute Fläche Bundesstraßen zn nd Be — Regionalnieder == kom 5 Landesstraßen lassung Zuständigkeit eigenständige — Straßen- Ortsdurchfahrten Radwege meisterei Netzknoten mit NK- Nummer TK-Blatt
Anlage 2 - Antwort_RheinBerg
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Betreff: ; Bitte um Beantwortung der Fragen im Folgenden erhalten Sie die Stellungnahme zu Ihrer unten angehängten Anfrage. Die Regionalniederlassung Ville-Eifel wird Ihnen ebenfalls eine Rückmeldung zukommen lassen. 1. Welche Vorhaben auf Kölner Stadtgebiet plant Straßen. NRW und wie sind diese Vorhaben priorisiert? Die Straßen. NRW-Regionalniederlassung Rhein-Berg plant eine Vielzahl von Erhaltungsmaßnahmen sowie Neu- und Ausbauprojekte. Diese sind durch die Bedarfspläne auf Bundes- und Landesebene vorgegeben und können durch Straßen.NRW nicht verändert werden. Zum Teil laufen Verfahren seit vielen Jahren, manche seit Jahrzehnten, ohne dass es zum Bau gekommen wäre. Hierfür gibt es bei jedem Projekt unterschiedlichste Gründe. Die Landesregierung hat aus guten Gründen klare Prioritäten auf Erhaltungsmaßnahmen und den Radwegebau gesetzt. Für die Umsetzung, müssen ebenfalls entsprechende Prioritäten bei personellen und finanziellen Ressourcen gesetzt werden. Grundsätzlich laufen alle Planungen weiter. Vor jedem Verfahrensschritt wird allerdings geprüft, ob die nötigen Ressourcen zur Verfügung stehen und das Verfahren mit der nötigen Stringenz betrieben werden kann. Dies gilt auch für die geplanten Maßnahmen im Stadtgebiet Köln. Die Erhaltungsmaßnahmen im Straßen und Radwegebau in Zuständigkeit von Straßen.NRW werden Anfang 2024 durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben. Die konkrete Umsetzung wird dann insbesondere vor dem Hintergrund der Baustellenkoordinierung auf Verwaltungsebene zwischen der Stadtverwaltung Köln und dem Landesbetrieb abgestimmt. 2. Für welche Rad- und Gehwege ist Straßen.NRW im Kölner Stadtgebiet zuständig und in welchem Zustand befinden diese sich (z. B. ausreichende Breite, mangelnde Verkehrssicherheit durch Wurzelaufbrüche)? Innerhalb der Stadt Köln ist Straßen.NRW für die Rad-/Gehwege außerhalb der Ortsdurchfahrt, der sogenannten ‚freien Strecke‘, zuständig und damit Straßenbaulastträger. Die Straßenbaulast kann sich auf die Straße selbst und auch auf weitere, zur Straße dazugehörigen Flächen wie zum Beispiel Rad-/Gehwege beziehen. Zur konkreten Zuordnung betroffener Streckenabschnitte von Bundes- und Landesstraßen und den dazugehörigen Rad- und Gehwegen können die notwendigen Informationen der Straßeninformationsdatenbank NWSIB-online entnommen werden. Hier kann z. B. die Nummerierung der Straßenabschnitte abgelesen und auch in der Regel die jeweilige Straßenbaulast angezeigt werden. Die Zustandserfassung und Bewertung (ZEB) für Rad- und Gehwege ist von Straßen.NRW abgeschlossen; die Auswertungen liegen ebenfalls vor. Die Ergebnisdarstellung enthält die Bewertungen; die dazu bereitgestellten Daten werden in die beim Landesbetrieb vorhandenen Fachsysteme integriert, die Informationen u.a. zu Zustand, Querschnitt, Lage, Bauweise bzw. Breite des jeweiligen Rad- /Gehwegabschnittes beinhalten. Aus dieser Fachanwendung heraus wird der jeweilige Sanierungsbedarf für das Gebiet der gesamten Regionalniederlassung ermittelt. 3. Wie sieht ein mögliches Sanierungskonzept aus und nach welcher Prioritätenliste wird dieses abgearbeitet? Wie viele Personen arbeiten in der Arbeitsgruppe die für die Unterhaltung der Rad- und Gehwege zuständig ist? Der Erhaltungsbedarf von Radwegen wird anhand von unterschiedlichen Kriterien bewertet. So fließt der Zustand (ZEB Wert), Verkehrssicherheit aber auch mögliche Baustellenverkehrsführungen und die Einschätzung der Straßenmeistereien mit ein. Geplant, ausgeschrieben und die Begleitung der Baumaßnahmen durch die Bauüberwachung erfolgen organisatorisch beim Landesbetrieb durch Projetteams in der Planungs- und Bauabteilung, die sich u.a. auch’ mit Radwegesanierungen beschäftigen. Die personelle Zuordnung zu den Projekten erfolgt anhand der unter Punkt eins genannten Prioritäten für 1 das gesamte Gebiet der jeweiligen Regionalniederlassung, so dass die konkret projektierten Baumaßnahmen mit Personal hinterlegt sind. Zu den geplanten Sanierungsprojekten bitte ich zu beachten, dass das Erhaltungsprogramm für das Jahr 2024 Anfang des Jahres durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen noch bekanntgegeben wird (siehe auch Punkt eins). 4. In welchen Projekten bzw. an welchen Stellen plant Straßen.NRW, aktuell freilaufende Rechtsabbieger zu erhalten, zurückzubauen oder neu zu errichten, und mit welcher Begründung, falls Rechtsabbieger erhalten bleiben oder neu errichtet werden? Beteiligt sich Straßen.NRW am Programm zum Rückbau der freilaufenden Rechtsabbieger (0913/2018) auf Kölner Stadtgebiet? Der angesprochene Sachverhalt wurde im Rahmen des letzten Jahresgespräches zwischen Stadt Köln und Straßen.NRW grundsätzlich angesprochen und vereinbart, dass die weitere Vorgehensweise im Rahmen eines Arbeitsgespräches Anfang diesen Jahres abgestimmt werden soll. 5. Welche Standards wendet Straßen.NRW für Radverkehrsanlagen an und welcher Austausch besteht hier mit dem Team des Fahrradbeauftragten der Stadt Köln? \ Straßen NRW ist an die gültigen Gesetze und Regelwerke gebunden, sodass im Regelfall das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG), die ERA (Empfehlung für die Anlage von Radverkehr), die Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV) und die Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL) zur Anwendung kommen. Bei Erhaltungsmaßnahmen wird häufig im Bestand saniert, da bei Veränderungen oftmals Rechte Dritter betroffen sind, die ein Baurechtsverfahren benötigen und es sich dann um ein Ausbauprojekt handeln würde. Jede Regionalniederlassung von Straßen.NRW hat Radverkehrsbeauftragte, die sich im Bedarfsfall mit den Beauftragten der Kommunen im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet abstimmen. Siehe folgender Link: Radverkehrsbeauftragte bei Straßen.NRW - Straßen. NRW Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag —— RNL Rhein-Berg Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Rhein-Berg Albertstraße 22 51643 Gummersbach Telefon Hauptsitz Gummersbach Telefon Außenstelle Köln Mehr erfahren? Spannende Jobs finden? www.strassen.nrw.de > Straßen.NRW Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0296/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.01.2024
- Erstellt
- 18.01.2024 18:46