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2019/0181

Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte

Magistratsvorlage 12.06.2019

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2019/0181

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128 Zeichen

Bürgerpark Datum: 03.06.2019
Standort BMX-Anlage ED amp am

ı
Rollsporthalle

Maßstab 1 : 1.000

0 10 20 30 m
EEE EEE

icm = 10m

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278 Zeichen

Punkt 18: Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau 
Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte 
 (V-Nr. 2019/0181) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: FDP und UWIGA

anlage 2

5323 Zeichen

1  
 
           
 
 
Künftiger Standort BMX-Anlage des 1.Darmstadt BMX- und Skatevereins.  
 
Im Rahmen des Neubaus Heinrich-Hoffmann-Schule an der Lindenhofstraße wurden 
verschiedene neue Standorte für die derzeit an der Stadtmauer verortete BMX-Anlage 
untersucht. 
 
1.Standort TSG Gelände, ehemaliges Hockeyfeld (Magistratsvorlage 2018/0332) 
Der zu nächst präferierte Standort auf dem Gelände des ehemaligen Hockeyfeldes der TSG 
entlang der Heinrich-Fuhr-Straße wurde eingehend untersucht. Neben der BMX Anlage sollte 
ergänzend ein Generationenpark sowie ein Kleinspielfeld vorgesehen werden. 
Das nicht genutzte, brach liegende  Hockeyfeld würde durch oben genannte Nutzungen eine 
Aufwertung erfahren, die Verortung auf einem gut zu erreichenden Sportgelände  erscheint 
sinnvoll. Die TSG würde gleichermaßen von dem neuen Sportangebot und der Reaktivierung der 
Fläche profitieren. 
Deutliche Ablehnung und Klagebereitschaft signalisieren hingegen die Anwohner der Heinrich-
Fuhr-Straße. Der durch die Anlage entstehende Lärm erscheint ihnen inakzeptabel. 
Ein mehrstufiges Schallschutzgutachten 
ergibt folgendes Ergebnis: 
Die Lärmrichtwerte, besonders 
innerhalb von ausgewiesenen 
Ruhezeiten wie Sonn-und Feiertags und 
Mittagsruhezeiten sind nur unter 
bestimmten Bedingungen, wie die 
Errichtung von Schallschutzwänden und 
die Lage an der Felsinghalle 
einzuhalten.  
Gemeinsam mit externer juristischer 
Beratung, Schallgutachter, Bauaufsicht 
und Stadtplanung wurde eine 
Konzeption erarbeitet, die im Grunde 
genehmigungsfähig ist. Die Errichtung 
einer BMX Anlage am Standort würde 
jedoch eine Schallschutzwand mit einer 
Höhe von ca. 6 m bedingen. Aus städtebaulicher Sicht und in Anbetracht der möglichen weiteren 
Umgestaltung der Fläche bedeutet dies einen erheblichen Eingriff in das vorhandene 
Erscheinungsbild und läuft den städtebaulichen Zielen des durchgehenden Grünzugs bis in die 
Innenstadt zuwider. Wir können diesen Standort somit nicht weiter empfehlen.

2  
 
2. Standort TSG Gelände, Tennisplätze 
Der Standort im Norden der Gesamtanlage zwischen Tennishalle und Tennisplätzen weist einen 
großen Baumbestand auf, der das Areal umsäumt bzw. direkt auf dem Gelände steht. Zur 
funktionalen Nutzung müssten zumindest die Bäume auf dem Gelände zwingend gefällt werden.  
 
Bäume auf der Fläche und am Rande    Lageplan 
 
Baumbestand und Laubanfall der am Rand stehenden großen Bäume und die damit entstehende 
Feuchtigkeit schränkt die Nutzung der BMX Rampen enorm ein und war daher bereits im Vorfeld 
vom Verein als Ausschlusskriterium genannt worden.  
Zur Realisierung müsste die TSG auf zwei intakte Tennisplätze und die Bogenschützenanlage 
verzichten.  
Schalltechnisch sind keine Bedenken zu erwarten.  
Auf Grund der notwendigen Baumfällungen und der eingeschränkten Nutzung durch großen 
Laubbefall kann diese Fläche für eine BMX-Anlage ohne Dach nicht empfohlen werden. In Form 
einer Freiluft-Sporthalle ist die Fläche zumindest denkbar als BMX-Anlage. Die notwendige 
stützenfreie Größe eines solchen Daches ist jedoch nicht wirtschaftlich realisierbar. 
3. Standort Südlicher Bürgerpark 
Nördlich der Rollsporthalle und der Gaststätte Fohlenhof 
befindet sich ein Areal, das als Standort für die BMX 
Anlage im Bürgerpark in Betracht kommt. Das 
Schallgutachten zeigt, dass die Wohnbebauung östlich der 
Kranichsteiner Straße (WA Gebiet) hinreichend weit 
entfernt ist, so dass hier keine relevanten 
Schallemissionen auftreten.  
Die Fläche ist im städtischen Besitz und die 
Notwendigkeit einer Baumfällung für die BMX-Anlage 
wird nicht erwartet. Der Bebauungsplan lässt diese 
Nutzung zu. 
Am Standort südlicher Bürgerpark befindet sich bereits 
die Skateplaza und weitere vielfältige, öffentlich gut

3  
 
genutzte Sportareale wie z.B. Basketballfelder etc. Das spezifische Nutzungsprofil des BMX 
Vereins würde sich an dieser Stelle gut einfügen und den Bürgerpark bereichern. Das Konzept 
des Bürgerparks unterstützt die derzeit stark freizeitorientierte Ausrichtung des BMX-Vereins. 
Empfehlung DSE:  
Die Fläche an der Heinrich-Fuhr-Straße hätte als Sportanlage entwickelt werden müssen, was 
Öffnungszeiten nur für Trainings- und Wettkampfzwecke zur Folge hätte. Die städtebaulichen 
Eingriffe zur Umsetzung der BMX Anlage auf dem Gelände der TSG haben für das umliegende 
Wohngebiet prägende Auswirkungen (z.B. Schallschutzwand 6m Höhe). Die Entwicklung der 
angrenzenden Flächen und der Grünzug werden eingeschränkt. Die Errichtung der BMX-Anlage 
an anderer Stelle ermöglicht auf der TSG 1846 e.V. eine Weiterentwicklung klassischer 
Sportarten und den Gedanken des Ostparkweges und eines Generationenparks mit 
Bewegungsparcours am Rande der TSG (Heinrich-Fuhr Straße). 
Der BMX Verein hat bereits im Vorfeld, bei der Abfrage der Anforderungen den Standort 
Bürgerpark als Alternative genannt. Im Bürgerpark kann eine Sport und Freizeitanlage realisiert 
werden, für Profis und Laien gleichermaßen.  
Die öffentliche Verkehrsanbindung mit Bus und Bahn als auch Parkmöglichkeiten in der 
Umgebung des Bürgerparks sind vorhanden. Die bereits im Bürgerpark vorhandene Skateranlage 
in unmittelbarer Nähe des möglichen Standorts der BMX-Anlage komplettiert das Sport und 
Freizeitangebot im Bürgerpark. Der Standort Bürgerpark wird zur Ausführung empfohlen.

anlage 6

296 Zeichen

Punkt 11: Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau 
Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte 
 (V-Nr. 2019/0181) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, AfD und FDP

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3791 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.06.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat V 
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat II 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I II III IV 
V  51 20 65 
40 61 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0181 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
231 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 211010 
Kostenstelle: 040-016-2120 Investitionsnummer: 19040-5003 
Kostenträger: 2110-11 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau 
Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte  
 
Vorlage vom: 12.06.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Sicherung der bisherigen Hauptnutzung des Flurstückes 552/2 (BMX-/Skaterverein) auf 
einem Ersatzgrundstück im Gelände des Bürgerparks (Flur 12 Flurstück 24/42) wird 
zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Orthophoto Flur 12 Flurstück 24/42  
Standortanalyse 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 19.06.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.06.2019  
 
 
Mit der Magistratsvorlage 2018 /0332 (Magistratsbeschluss -Nr. 425 ) wurde die 
Grundsatzentscheidung der Standortfrage der Heinrich -Hoffmann-Schule und damit eine 
Verlegung der vorhanden BMX Anlage an der Stadtmauer beschlossen. 
 
Im Rahmen des Magistratsbeschluss Nr. 425, wurde für die BMX Anlage ein Grundstück auf 
der Fläche der TSG 1846 e. V. ausfindig gemacht. 
 
Grundsätzlich ist der Standort weiterhin möglich. Im Rahmen d er erfolgten Untersuchungen 
und Gespräche wurden weitere Alternativen betrachtet. (Anlage Standortanalyse DSE). 
Diese Untersuchungen sind abgeschlossen. 
 
Unter Abwägung der möglichen Weiterentwicklung der Flächen TSG -Gelände und Bürgerpark 
wird empfohlen, die BMX Anlage im Bürgerpark zu errichten. Die städtebaulichen Eingriffe zur 
Umsetzung der BMX Anlage auf dem Gelände der TSG haben für das umliegende Wohngebiet 
erheblich prägende Auswirkungen (Schallschutzwand, Höhe 6m) und laufen damit an dieser 
Stelle dem Gedanken eines durchgehenden Grünzugs zuwider. Die bereits im Bürgerpark 
vorhandene Skateranlage in unmittelbarer Nähe komplettiert mit der neuen BMX Anlage das 
Angebot der Sport - und Freizeitanlagen im Bürgerpark, Stadtplanungsamt, Bauaufsicht und 
DSE empfehlen die Verlagerung der BMX Anlage auf das Flurstück 24/42 im Bürgerpark. Das 
Grünflächenamt stimmt der Nutzung der Fläche zu. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in Abhängigkeit des Neubaus der Heinrich -Hoffmann 
Schule inkl. Kita und wird von Seiten der DSE betreut. 
 
Mit Beschluss vom 14.11.2018 liegt die Finanzierung der notwendigen Maßnahme im 
Kernhaushalt. Im Haushalt 2019 stehen unter der Inv. -Nr. 19040-5003 rund 4,3 Mio. € für 
weitere Planungsleistungen und vorbereitende Maßnahmen für die Heinrich-Hoffmann-Schule 
bereit. Hierzu gehört die Verlegung der BMX -Anlage, folglich können weitere vertiefende 
Planungsschritte zur Verlagerung der Anlage unmittelbar erfolgen. 
 
 
Die Vorlage wurde durch die DSE koordiniert und zusammengestellt.

Darmstadt, 12.06.2018 
 
 
 
 
 
Dezernent I    Dezernent II     Dezernent III 
i. V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer    Jochen Partsch 
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Oberbürgermeister 
 
 
 
 
 
Dezernent IV    Dezernentin V 
 
 
 
 
 
André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

anlage 4

325 Zeichen

Punkt 6: Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau 
Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte 
 (V-Nr. 2019/0181) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Fraktion UWIGA 
Stimmenthaltungen: UFFBASSE,  Die Linke. und FDP

anlage 5

352 Zeichen

Punkt 5: Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau 
Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte 
 (V-Nr. 2019/0181) 
 
               Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen. 
 
 Gegenstimme:  Frakion UWIGA 
 Stimmenthaltungen: Fraktionen UFFBASSE, Die Linke. und FDP

anlage 8

276 Zeichen

Punkt 20: Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau 
Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte 
 (V-Nr. 2019/0181) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: FDP  
Stimmenthaltung: UFFBASSE und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

2019/0181

3735 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.06.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat V 
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat II 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0181 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 211010 
Kostenstelle:  040-016-2120 Investitionsnummer:  19040-5003 
Kostenträger:  2110-11 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau 
Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte  
 
Vorlage vom: 12.06.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Sicherung der bisherigen Hauptnutzung des Flurstückes 552/2 (BMX-/Skaterverein) 
auf einem Ersatzgrundstück im Gelände des Bürgerparks (Flur 12 Flurstück 24/42) wird 
zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen: Orthophoto Flur 12 Flurstück 24/42  
Standortanalyse  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  12.06.2019 
 
 
Mit der Magistratsvorlage 2018 /0332 (Magistratsbeschluss -Nr. 425 ) wurde die 
Grundsatzentscheidung der Standortfrage der Heinrich-Hoffmann-Schule und damit eine 
Verlegung der vorhanden BMX Anlage an der Stadtmauer beschlossen. 
 
Im Rahmen des Magistratsbeschluss Nr. 425, wurde für die BMX Anlage ein Grundstück auf 
der Fläche der TSG 1846 e. V. ausfindig gemacht. 
 
Grundsätzlich ist der Standort weiterhin möglich. Im Rahmen der erfolgten Untersuchungen 
und Gespräche wurden weitere Alternativen betrachtet. (Anlage Standortanalyse DSE).  
Diese Untersuchungen sind abgeschlossen. 
 
Unter Abwägung der möglichen Weiterentwicklung der Fl ächen TSG -Gelände und Bürgerpark 
wird empfohlen, die BMX Anlage im Bürgerpark zu errichten. Die städtebaulichen Eingriffe zur 
Umsetzung der BMX Anlage auf dem Gelände der TSG haben für das umliegende Wohngebiet 
erheblich prägende Auswirkungen (Schallschutz wand, Höhe 6m) und laufen damit an dieser 
Stelle dem Gedanken eines durchgehenden Grünzugs zuwider. Die bereits im Bürgerpark 
vorhandene Skateranlage in unmittelbarer Nähe komplettiert mit der neuen BMX Anlage das 
Angebot der Sport - und Freizeitanlagen im Bürgerpark, Stadtplanungsamt, Bauaufsicht und 
DSE empfehlen die Verlagerung der BMX Anlage auf das Flurstück 24/42 im Bürgerpark. Das 
Grünflächenamt stimmt der Nutzung der Fläche zu. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in Abhängigkeit des Neubaus der Heinr ich-Hoffmann 
Schule inkl. Kita und wird von Seiten der DSE betreut. 
 
Mit Beschluss vom 14.11.2018 liegt die Finanzierung der notwendigen Maßnahme im 
Kernhaushalt. Im Haushalt 2019 stehen unter der Inv. -Nr. 19040 -5003 rund 4,3 Mio. € für 
weitere Planungslei stungen und vorbereitende Maßnahmen für die Heinrich -Hoffmann-Schule 
bereit. Hierzu gehört die Verlegung der BMX -Anlage, folglich können weitere vertiefende 
Planungsschritte zur Verlagerung der Anlage unmittelbar erfolgen. 
 
 
Die Vorlage wurde durch die DSE  koordiniert und zusammengestellt.

- 4 - 
 
Darmstadt, 12.06.2018 
 
 
 
 
 
Dezernent I    Dezernent II     Dezernent III 
i. V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer    Jochen Partsch 
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Oberbürgermeister 
 
 
 
 
 
Dezernent IV    Dezernentin V 
 
 
 
 
 
André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

Beratungsverlauf (6)

TOP 18
TOP 6
TOP 5
TOP 20
TOP 11
TOP 231

Orte (3)

  • Lindenhofstraße
  • Heinrich-Fuhr-Straße
  • Kranichsteiner Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0181
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.06.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00