2019/0181
Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte
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Bürgerpark Datum: 03.06.2019 Standort BMX-Anlage ED amp am ı Rollsporthalle Maßstab 1 : 1.000 0 10 20 30 m EEE EEE icm = 10m
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Punkt 18: Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte (V-Nr. 2019/0181) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: FDP und UWIGA
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Künftiger Standort BMX-Anlage des 1.Darmstadt BMX- und Skatevereins.
Im Rahmen des Neubaus Heinrich-Hoffmann-Schule an der Lindenhofstraße wurden
verschiedene neue Standorte für die derzeit an der Stadtmauer verortete BMX-Anlage
untersucht.
1.Standort TSG Gelände, ehemaliges Hockeyfeld (Magistratsvorlage 2018/0332)
Der zu nächst präferierte Standort auf dem Gelände des ehemaligen Hockeyfeldes der TSG
entlang der Heinrich-Fuhr-Straße wurde eingehend untersucht. Neben der BMX Anlage sollte
ergänzend ein Generationenpark sowie ein Kleinspielfeld vorgesehen werden.
Das nicht genutzte, brach liegende Hockeyfeld würde durch oben genannte Nutzungen eine
Aufwertung erfahren, die Verortung auf einem gut zu erreichenden Sportgelände erscheint
sinnvoll. Die TSG würde gleichermaßen von dem neuen Sportangebot und der Reaktivierung der
Fläche profitieren.
Deutliche Ablehnung und Klagebereitschaft signalisieren hingegen die Anwohner der Heinrich-
Fuhr-Straße. Der durch die Anlage entstehende Lärm erscheint ihnen inakzeptabel.
Ein mehrstufiges Schallschutzgutachten
ergibt folgendes Ergebnis:
Die Lärmrichtwerte, besonders
innerhalb von ausgewiesenen
Ruhezeiten wie Sonn-und Feiertags und
Mittagsruhezeiten sind nur unter
bestimmten Bedingungen, wie die
Errichtung von Schallschutzwänden und
die Lage an der Felsinghalle
einzuhalten.
Gemeinsam mit externer juristischer
Beratung, Schallgutachter, Bauaufsicht
und Stadtplanung wurde eine
Konzeption erarbeitet, die im Grunde
genehmigungsfähig ist. Die Errichtung
einer BMX Anlage am Standort würde
jedoch eine Schallschutzwand mit einer
Höhe von ca. 6 m bedingen. Aus städtebaulicher Sicht und in Anbetracht der möglichen weiteren
Umgestaltung der Fläche bedeutet dies einen erheblichen Eingriff in das vorhandene
Erscheinungsbild und läuft den städtebaulichen Zielen des durchgehenden Grünzugs bis in die
Innenstadt zuwider. Wir können diesen Standort somit nicht weiter empfehlen.
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2. Standort TSG Gelände, Tennisplätze
Der Standort im Norden der Gesamtanlage zwischen Tennishalle und Tennisplätzen weist einen
großen Baumbestand auf, der das Areal umsäumt bzw. direkt auf dem Gelände steht. Zur
funktionalen Nutzung müssten zumindest die Bäume auf dem Gelände zwingend gefällt werden.
Bäume auf der Fläche und am Rande Lageplan
Baumbestand und Laubanfall der am Rand stehenden großen Bäume und die damit entstehende
Feuchtigkeit schränkt die Nutzung der BMX Rampen enorm ein und war daher bereits im Vorfeld
vom Verein als Ausschlusskriterium genannt worden.
Zur Realisierung müsste die TSG auf zwei intakte Tennisplätze und die Bogenschützenanlage
verzichten.
Schalltechnisch sind keine Bedenken zu erwarten.
Auf Grund der notwendigen Baumfällungen und der eingeschränkten Nutzung durch großen
Laubbefall kann diese Fläche für eine BMX-Anlage ohne Dach nicht empfohlen werden. In Form
einer Freiluft-Sporthalle ist die Fläche zumindest denkbar als BMX-Anlage. Die notwendige
stützenfreie Größe eines solchen Daches ist jedoch nicht wirtschaftlich realisierbar.
3. Standort Südlicher Bürgerpark
Nördlich der Rollsporthalle und der Gaststätte Fohlenhof
befindet sich ein Areal, das als Standort für die BMX
Anlage im Bürgerpark in Betracht kommt. Das
Schallgutachten zeigt, dass die Wohnbebauung östlich der
Kranichsteiner Straße (WA Gebiet) hinreichend weit
entfernt ist, so dass hier keine relevanten
Schallemissionen auftreten.
Die Fläche ist im städtischen Besitz und die
Notwendigkeit einer Baumfällung für die BMX-Anlage
wird nicht erwartet. Der Bebauungsplan lässt diese
Nutzung zu.
Am Standort südlicher Bürgerpark befindet sich bereits
die Skateplaza und weitere vielfältige, öffentlich gut
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genutzte Sportareale wie z.B. Basketballfelder etc. Das spezifische Nutzungsprofil des BMX
Vereins würde sich an dieser Stelle gut einfügen und den Bürgerpark bereichern. Das Konzept
des Bürgerparks unterstützt die derzeit stark freizeitorientierte Ausrichtung des BMX-Vereins.
Empfehlung DSE:
Die Fläche an der Heinrich-Fuhr-Straße hätte als Sportanlage entwickelt werden müssen, was
Öffnungszeiten nur für Trainings- und Wettkampfzwecke zur Folge hätte. Die städtebaulichen
Eingriffe zur Umsetzung der BMX Anlage auf dem Gelände der TSG haben für das umliegende
Wohngebiet prägende Auswirkungen (z.B. Schallschutzwand 6m Höhe). Die Entwicklung der
angrenzenden Flächen und der Grünzug werden eingeschränkt. Die Errichtung der BMX-Anlage
an anderer Stelle ermöglicht auf der TSG 1846 e.V. eine Weiterentwicklung klassischer
Sportarten und den Gedanken des Ostparkweges und eines Generationenparks mit
Bewegungsparcours am Rande der TSG (Heinrich-Fuhr Straße).
Der BMX Verein hat bereits im Vorfeld, bei der Abfrage der Anforderungen den Standort
Bürgerpark als Alternative genannt. Im Bürgerpark kann eine Sport und Freizeitanlage realisiert
werden, für Profis und Laien gleichermaßen.
Die öffentliche Verkehrsanbindung mit Bus und Bahn als auch Parkmöglichkeiten in der
Umgebung des Bürgerparks sind vorhanden. Die bereits im Bürgerpark vorhandene Skateranlage
in unmittelbarer Nähe des möglichen Standorts der BMX-Anlage komplettiert das Sport und
Freizeitangebot im Bürgerpark. Der Standort Bürgerpark wird zur Ausführung empfohlen.
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Punkt 11: Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte (V-Nr. 2019/0181) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, AfD und FDP
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
13.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I II III IV
V 51 20 65
40 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0181
Magistratsbeschluss-Nr.
231
Internetfähig
Produkt-Nr.: 211010
Kostenstelle: 040-016-2120 Investitionsnummer: 19040-5003
Kostenträger: 2110-11 Sachkonto: 0951010
Betreff: Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau
Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte
Vorlage vom: 12.06.2019
Beschlussvorschlag:
Der Sicherung der bisherigen Hauptnutzung des Flurstückes 552/2 (BMX-/Skaterverein) auf
einem Ersatzgrundstück im Gelände des Bürgerparks (Flur 12 Flurstück 24/42) wird
zugestimmt.
Anlagen: Orthophoto Flur 12 Flurstück 24/42
Standortanalyse
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 19.06.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.06.2019
Mit der Magistratsvorlage 2018 /0332 (Magistratsbeschluss -Nr. 425 ) wurde die
Grundsatzentscheidung der Standortfrage der Heinrich -Hoffmann-Schule und damit eine
Verlegung der vorhanden BMX Anlage an der Stadtmauer beschlossen.
Im Rahmen des Magistratsbeschluss Nr. 425, wurde für die BMX Anlage ein Grundstück auf
der Fläche der TSG 1846 e. V. ausfindig gemacht.
Grundsätzlich ist der Standort weiterhin möglich. Im Rahmen d er erfolgten Untersuchungen
und Gespräche wurden weitere Alternativen betrachtet. (Anlage Standortanalyse DSE).
Diese Untersuchungen sind abgeschlossen.
Unter Abwägung der möglichen Weiterentwicklung der Flächen TSG -Gelände und Bürgerpark
wird empfohlen, die BMX Anlage im Bürgerpark zu errichten. Die städtebaulichen Eingriffe zur
Umsetzung der BMX Anlage auf dem Gelände der TSG haben für das umliegende Wohngebiet
erheblich prägende Auswirkungen (Schallschutzwand, Höhe 6m) und laufen damit an dieser
Stelle dem Gedanken eines durchgehenden Grünzugs zuwider. Die bereits im Bürgerpark
vorhandene Skateranlage in unmittelbarer Nähe komplettiert mit der neuen BMX Anlage das
Angebot der Sport - und Freizeitanlagen im Bürgerpark, Stadtplanungsamt, Bauaufsicht und
DSE empfehlen die Verlagerung der BMX Anlage auf das Flurstück 24/42 im Bürgerpark. Das
Grünflächenamt stimmt der Nutzung der Fläche zu.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in Abhängigkeit des Neubaus der Heinrich -Hoffmann
Schule inkl. Kita und wird von Seiten der DSE betreut.
Mit Beschluss vom 14.11.2018 liegt die Finanzierung der notwendigen Maßnahme im
Kernhaushalt. Im Haushalt 2019 stehen unter der Inv. -Nr. 19040-5003 rund 4,3 Mio. € für
weitere Planungsleistungen und vorbereitende Maßnahmen für die Heinrich-Hoffmann-Schule
bereit. Hierzu gehört die Verlegung der BMX -Anlage, folglich können weitere vertiefende
Planungsschritte zur Verlagerung der Anlage unmittelbar erfolgen.
Die Vorlage wurde durch die DSE koordiniert und zusammengestellt.
Darmstadt, 12.06.2018
Dezernent I Dezernent II Dezernent III
i. V.
Jochen Partsch Rafael Reißer Jochen Partsch
Oberbürgermeister Bürgermeister Oberbürgermeister
Dezernent IV Dezernentin V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
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Punkt 6: Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte (V-Nr. 2019/0181) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UWIGA Stimmenthaltungen: UFFBASSE, Die Linke. und FDP
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Punkt 5: Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau
Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte
(V-Nr. 2019/0181)
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der
Vorlage zuzustimmen.
Gegenstimme: Frakion UWIGA
Stimmenthaltungen: Fraktionen UFFBASSE, Die Linke. und FDP
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Punkt 20: Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte (V-Nr. 2019/0181) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: FDP Stimmenthaltung: UFFBASSE und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
2019/0181
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0181
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 211010
Kostenstelle: 040-016-2120 Investitionsnummer: 19040-5003
Kostenträger: 2110-11 Sachkonto: 0951010
Betreff: Verlegung der BMX Anlage Stadtmauer im Zusammenhang mit dem Neubau
Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte
Vorlage vom: 12.06.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Sicherung der bisherigen Hauptnutzung des Flurstückes 552/2 (BMX-/Skaterverein)
auf einem Ersatzgrundstück im Gelände des Bürgerparks (Flur 12 Flurstück 24/42) wird
zugestimmt.
Anlagen: Orthophoto Flur 12 Flurstück 24/42
Standortanalyse
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.06.2019
Mit der Magistratsvorlage 2018 /0332 (Magistratsbeschluss -Nr. 425 ) wurde die
Grundsatzentscheidung der Standortfrage der Heinrich-Hoffmann-Schule und damit eine
Verlegung der vorhanden BMX Anlage an der Stadtmauer beschlossen.
Im Rahmen des Magistratsbeschluss Nr. 425, wurde für die BMX Anlage ein Grundstück auf
der Fläche der TSG 1846 e. V. ausfindig gemacht.
Grundsätzlich ist der Standort weiterhin möglich. Im Rahmen der erfolgten Untersuchungen
und Gespräche wurden weitere Alternativen betrachtet. (Anlage Standortanalyse DSE).
Diese Untersuchungen sind abgeschlossen.
Unter Abwägung der möglichen Weiterentwicklung der Fl ächen TSG -Gelände und Bürgerpark
wird empfohlen, die BMX Anlage im Bürgerpark zu errichten. Die städtebaulichen Eingriffe zur
Umsetzung der BMX Anlage auf dem Gelände der TSG haben für das umliegende Wohngebiet
erheblich prägende Auswirkungen (Schallschutz wand, Höhe 6m) und laufen damit an dieser
Stelle dem Gedanken eines durchgehenden Grünzugs zuwider. Die bereits im Bürgerpark
vorhandene Skateranlage in unmittelbarer Nähe komplettiert mit der neuen BMX Anlage das
Angebot der Sport - und Freizeitanlagen im Bürgerpark, Stadtplanungsamt, Bauaufsicht und
DSE empfehlen die Verlagerung der BMX Anlage auf das Flurstück 24/42 im Bürgerpark. Das
Grünflächenamt stimmt der Nutzung der Fläche zu.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in Abhängigkeit des Neubaus der Heinr ich-Hoffmann
Schule inkl. Kita und wird von Seiten der DSE betreut.
Mit Beschluss vom 14.11.2018 liegt die Finanzierung der notwendigen Maßnahme im
Kernhaushalt. Im Haushalt 2019 stehen unter der Inv. -Nr. 19040 -5003 rund 4,3 Mio. € für
weitere Planungslei stungen und vorbereitende Maßnahmen für die Heinrich -Hoffmann-Schule
bereit. Hierzu gehört die Verlegung der BMX -Anlage, folglich können weitere vertiefende
Planungsschritte zur Verlagerung der Anlage unmittelbar erfolgen.
Die Vorlage wurde durch die DSE koordiniert und zusammengestellt.
- 4 -
Darmstadt, 12.06.2018
Dezernent I Dezernent II Dezernent III
i. V.
Jochen Partsch Rafael Reißer Jochen Partsch
Oberbürgermeister Bürgermeister Oberbürgermeister
Dezernent IV Dezernentin V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Orte (3)
- Lindenhofstraße
- Heinrich-Fuhr-Straße
- Kranichsteiner Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0181
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.06.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00