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V/0067/2017

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung : Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung Maria Aparecida

Vorlagen 19.01.2017

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D/0014/2016

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Beschlussvorlage

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D/0014/2016

4807 Zeichen

Say \s15 ||| MÜNSTER
DER OBERBÜRGERMEISTER

AMT FÜR KINDER, JUGENDLICHE
UND FAMILIEN

Dringlichkeitsentscheidung D/0014/2016

Betreff:

Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung Maria Aparecida

Beschlussvorschlag:

1 Sachentscheidung:

1.

Der dringend notwendigen Sanierung der katholischen Kindertageseinrichtung Maria
Aparecida wird zugestimmt.

Die Stadt Münster beteiligt sich im Vorgriff auf die vertraglich geregelte
Entschädigungsregelung zum Heimfall des verpachteten Geländes mit einem
freiwilligen Zuschuss in Höhe von maximal 62.500 € für die Dach-: und
Innendeckensanierung der o. g. Kindertageseinrichtung.

Il. Finanzielle Auswirkungen:

Zur Umsetzung der Maßnahme entstehen investive Kosten für die Sanierung des Daches:

Investitionskosten | Sanierung des Dachs, 125.000 €
davon Anteil des Bistums u 62.500 €
davon Anteil der Stadt Münster 62.500 €

Il. Finanzierung / Mittelbereitstellung

Teilfinanzplan

Nr. Bezeichnung jahr €

Haush.- | Betrag | Bemerkungen

Produktgruppe 0601 | Förderung von Kindern in

Tagesbetreuung

Teilfinanzplan (Zeile) | 11 Auszahlungen von |
aktivierbaren Zuwendungen

0210 | Zusch.z. Ausbau | 2016 | 62.500
KiTa-Betr.(freier Träger)

Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen wird nach & 83 GO
NRW zugestimmt. Deckung: Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0601 „Förderung
von Kindern in Tagesbetreuung“.

Die Voraussetzungen für die Beantragung von investiven Fördermitteln des Bundes oder des
Landes liegen nicht vor.

Begründung:
1. Ausgangslage und Eilbedürftigkeit der Entscheidung:

Laut Dringlichkeitsantrag des Trägers der Kindertageseinrichtung ist das asbesthaltige Dach
der Einrichtung aus dem Jahr 1970 abgängig und muss dringend erneuert werden. Es ist
bereits zu Beschädigungen an der Innendecke gekommen, da das Regenwasser durch die
undichten Stellen ins. Innere eingedrungen ist. Außerdem werden weitere Schäden,
insbesondere der Elektrik (Lampen und elektrische Zuleitungen in der Zwischendecke)
befürchtet.

Der Antragsteller betont die Dringlichkeit des Antrags, da die schlechte Bausubstanz des
Dachs zu weiteren Schäden führt. Die aktuelle Situation führt bereits zu einer Einschränkung
des Betriebes, da Teile des Gebäudes für Nutzung gesperrt sind. Wegen der Zuspitzung der
Situation hat die Verwaltung das Gespräch mit der Kirchengemeinde und der zuständigen
Zentralrendantur gesucht. Eine nachhaltige Verbesserung der Situation kann nur durch eine
umgehende Sanierung des Dachs und Teil der Innendecke gewährleistet'werden.

Die Kosten der Sanierung für die o. g. Bedarfe werden auf insgesamt 125.000,00 € beziffert.
Der Kirchengemeinde stehen keine Mittel aus Rücklagen zur Verfügung. Das Bistum
Münster hat einen Zuschuss in Höhe von 50% dieser Kosten (= 62.500,00 €) in Aussicht
gestellt hat, falls seitens der Stadt Münster ebenfalls ein Anteil in Höhe von 50 % erbracht
wird.

2. Finanzierung:

Die katholische Kindertageseinrichtung Maria Aparecida ist von der Kirchengemeinde auf
. dem Grundstück Meckmannweg 72, das sich im Eigentum der Stadt Münster befindet,
erbaut worden. Die’ Stadt hat im Rahmen des in diesem Zusammenhang mit der
Kirchengemeinde abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrages ein Heimfallrecht zugunsten der
Stadt vereinbart, dass für den Fall des Ablaufs oder des Heimfalls des Erbbaurechts eine
finanzielle Entschädigung für Kirchengemeinde in Höhe von 2/3 des Verkehrswertes des
Gebäudes auf der Grundlage eines Verkehrsgutachten vorsieht.

Das bestehende Erbbaurecht läuft laut Vertrag am 31.12.2027 aus. Im Vorgriff auf die o. 9.
Entschädigungsregelung wird der aktuelle Finanzierungsbedarf in Höhe von maximal 62.500
€ als Zuschuss zur Sanierung des. Dachs und der Schäden der Innendecke bewilligt. Der
gewährte Zuschuss wird grundbuchlich gesichert. und ist bei der Endberechnung des
abschließenden Entschädigungsbetrages anzurechnen.

3. Fazit:

Die geplanten Sanierungsmaßnahme ist dringend notwendig, da ansonsten der Betrieb der
viergruppigen Kindertageseinrichtung mit insgesamt 75 Kindern (16 u3- und 59 ü3-Kinder)
nicht gesichert ist.

4. Dringlichkeit

Die Gespräche, die Überprüfung der für die Kita gebildeten Rücklagen sowie die Entwicklung
eines Lösungsvorschlags konnten nicht rechtzeitig zur Ratssitzung am 14.12.2016
abgeschlossen werden. Eine kurzfristige Einberufung von Rat oder Hauptausschuss mit der
Aussicht auf Beschlussfähigkeit ist wegen der Sitzungspause und der bevorstehenden
Weihnachtsferien nicht möglich. Der bauliche Zustand der Einrichtung lässt ein weiteres
Zuwarten nicht zu, Daher sind die Voraussetzungen einer Dringlichkeitsentscheidung gem. &
60 Abs. 1 Satz NRW gegeben.

Markus Lewe Dr. Michael Jung
Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender der SPD Fraktion
im Rat der Stadt Münster

Anlage:
Dringlichkeitsantrag

Münster, den 19.12.2016

Beschlussvorlage

1679 Zeichen

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung : Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung 
Maria Aparecida 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.02.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
16.02.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.02.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat genehmigt die am 19.12.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung: 
Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung Maria Aparecida (siehe Anlage) 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Siehe Dringlichkeitsentscheidung vom 19.12.2016 
 
Begründung: 
 
Die Darstellung der Maßnahme ist in der Dringlichkeitsentscheidung dargestellt worden (s. Anlage). 
Eine Beschlussfassung durch eine Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, da die Gespräche, die 
Überprüfung der für die Kita gebildeten Rücklagen sowie die Entwicklung eines Lösungsvorschlages 
nicht rechtzeitig zur Ratssitzung am 14.12.2016 abgeschlossen werden konnten. Eine kurzfristige 
Einberufung von Rat oder Hauptausschuss mit der Aussicht auf Beschlussfähigkeit war wegen der 
Sitzungspause und der bevorstehenden Weihnachtsferien nicht möglich. Der bauliche Zustand der 
Einrichtung ließ ein weiteres Zuwarten nicht zu. 
 
I.V. 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
 Dringlichkeitsentscheidung D/0014/2016 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0067/2017 
Auskunft erteilt: 
Oliver Braun 
Ruf: 
492-5103 
E-Mail: 
Brauno@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.01.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (4)

15.02.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.02.2017 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Meckmannweg 72

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Details

Aktenzeichen
V/0067/2017
Typ
Vorlagen
Datum
19.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37