V/0067/2017
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung : Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung Maria Aparecida
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D/0014/2016
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Say \s15 ||| MÜNSTER DER OBERBÜRGERMEISTER AMT FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND FAMILIEN Dringlichkeitsentscheidung D/0014/2016 Betreff: Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung Maria Aparecida Beschlussvorschlag: 1 Sachentscheidung: 1. Der dringend notwendigen Sanierung der katholischen Kindertageseinrichtung Maria Aparecida wird zugestimmt. Die Stadt Münster beteiligt sich im Vorgriff auf die vertraglich geregelte Entschädigungsregelung zum Heimfall des verpachteten Geländes mit einem freiwilligen Zuschuss in Höhe von maximal 62.500 € für die Dach-: und Innendeckensanierung der o. g. Kindertageseinrichtung. Il. Finanzielle Auswirkungen: Zur Umsetzung der Maßnahme entstehen investive Kosten für die Sanierung des Daches: Investitionskosten | Sanierung des Dachs, 125.000 € davon Anteil des Bistums u 62.500 € davon Anteil der Stadt Münster 62.500 € Il. Finanzierung / Mittelbereitstellung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung jahr € Haush.- | Betrag | Bemerkungen Produktgruppe 0601 | Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Teilfinanzplan (Zeile) | 11 Auszahlungen von | aktivierbaren Zuwendungen 0210 | Zusch.z. Ausbau | 2016 | 62.500 KiTa-Betr.(freier Träger) Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen wird nach & 83 GO NRW zugestimmt. Deckung: Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“. Die Voraussetzungen für die Beantragung von investiven Fördermitteln des Bundes oder des Landes liegen nicht vor. Begründung: 1. Ausgangslage und Eilbedürftigkeit der Entscheidung: Laut Dringlichkeitsantrag des Trägers der Kindertageseinrichtung ist das asbesthaltige Dach der Einrichtung aus dem Jahr 1970 abgängig und muss dringend erneuert werden. Es ist bereits zu Beschädigungen an der Innendecke gekommen, da das Regenwasser durch die undichten Stellen ins. Innere eingedrungen ist. Außerdem werden weitere Schäden, insbesondere der Elektrik (Lampen und elektrische Zuleitungen in der Zwischendecke) befürchtet. Der Antragsteller betont die Dringlichkeit des Antrags, da die schlechte Bausubstanz des Dachs zu weiteren Schäden führt. Die aktuelle Situation führt bereits zu einer Einschränkung des Betriebes, da Teile des Gebäudes für Nutzung gesperrt sind. Wegen der Zuspitzung der Situation hat die Verwaltung das Gespräch mit der Kirchengemeinde und der zuständigen Zentralrendantur gesucht. Eine nachhaltige Verbesserung der Situation kann nur durch eine umgehende Sanierung des Dachs und Teil der Innendecke gewährleistet'werden. Die Kosten der Sanierung für die o. g. Bedarfe werden auf insgesamt 125.000,00 € beziffert. Der Kirchengemeinde stehen keine Mittel aus Rücklagen zur Verfügung. Das Bistum Münster hat einen Zuschuss in Höhe von 50% dieser Kosten (= 62.500,00 €) in Aussicht gestellt hat, falls seitens der Stadt Münster ebenfalls ein Anteil in Höhe von 50 % erbracht wird. 2. Finanzierung: Die katholische Kindertageseinrichtung Maria Aparecida ist von der Kirchengemeinde auf . dem Grundstück Meckmannweg 72, das sich im Eigentum der Stadt Münster befindet, erbaut worden. Die’ Stadt hat im Rahmen des in diesem Zusammenhang mit der Kirchengemeinde abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrages ein Heimfallrecht zugunsten der Stadt vereinbart, dass für den Fall des Ablaufs oder des Heimfalls des Erbbaurechts eine finanzielle Entschädigung für Kirchengemeinde in Höhe von 2/3 des Verkehrswertes des Gebäudes auf der Grundlage eines Verkehrsgutachten vorsieht. Das bestehende Erbbaurecht läuft laut Vertrag am 31.12.2027 aus. Im Vorgriff auf die o. 9. Entschädigungsregelung wird der aktuelle Finanzierungsbedarf in Höhe von maximal 62.500 € als Zuschuss zur Sanierung des. Dachs und der Schäden der Innendecke bewilligt. Der gewährte Zuschuss wird grundbuchlich gesichert. und ist bei der Endberechnung des abschließenden Entschädigungsbetrages anzurechnen. 3. Fazit: Die geplanten Sanierungsmaßnahme ist dringend notwendig, da ansonsten der Betrieb der viergruppigen Kindertageseinrichtung mit insgesamt 75 Kindern (16 u3- und 59 ü3-Kinder) nicht gesichert ist. 4. Dringlichkeit Die Gespräche, die Überprüfung der für die Kita gebildeten Rücklagen sowie die Entwicklung eines Lösungsvorschlags konnten nicht rechtzeitig zur Ratssitzung am 14.12.2016 abgeschlossen werden. Eine kurzfristige Einberufung von Rat oder Hauptausschuss mit der Aussicht auf Beschlussfähigkeit ist wegen der Sitzungspause und der bevorstehenden Weihnachtsferien nicht möglich. Der bauliche Zustand der Einrichtung lässt ein weiteres Zuwarten nicht zu, Daher sind die Voraussetzungen einer Dringlichkeitsentscheidung gem. & 60 Abs. 1 Satz NRW gegeben. Markus Lewe Dr. Michael Jung Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender der SPD Fraktion im Rat der Stadt Münster Anlage: Dringlichkeitsantrag Münster, den 19.12.2016
Beschlussvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung : Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung Maria Aparecida Beratungsfolge 15.02.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 16.02.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.02.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat genehmigt die am 19.12.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung: Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung Maria Aparecida (siehe Anlage) II. Finanzielle Auswirkungen: Siehe Dringlichkeitsentscheidung vom 19.12.2016 Begründung: Die Darstellung der Maßnahme ist in der Dringlichkeitsentscheidung dargestellt worden (s. Anlage). Eine Beschlussfassung durch eine Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, da die Gespräche, die Überprüfung der für die Kita gebildeten Rücklagen sowie die Entwicklung eines Lösungsvorschlages nicht rechtzeitig zur Ratssitzung am 14.12.2016 abgeschlossen werden konnten. Eine kurzfristige Einberufung von Rat oder Hauptausschuss mit der Aussicht auf Beschlussfähigkeit war wegen der Sitzungspause und der bevorstehenden Weihnachtsferien nicht möglich. Der bauliche Zustand der Einrichtung ließ ein weiteres Zuwarten nicht zu. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Dringlichkeitsentscheidung D/0014/2016 Vorlagen-Nr.: V/0067/2017 Auskunft erteilt: Oliver Braun Ruf: 492-5103 E-Mail: Brauno@stadt-muenster.de Datum: 30.01.2017 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Meckmannweg 72
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Details
- Aktenzeichen
- V/0067/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37