1956/2024
Beantwortung der schriftlichen Anfage AN/0797/2024 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Auswirkungen des „Herrenberg“-Urteils des Bundessozialgerichts für Honorarkräfte"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2914 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 26.06.2024 1956/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2024 Beantwortung der schriftlichen Anfage AN/0797/2024 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Auswirkungen des „Herrenberg„-Urteils des Bundessozialgerichts für Honorarkräfte" Die Verwaltung wird um die Beantwortung folgenden Fragen gebeten: 1. Ist der Stadt Köln das „Herrenberg-Urteil“ bekannt und hat die Verwaltung sich mit den Auswirkungen dieses Urteils auf ihre Einrichtungen beschäftigt? Wenn ja: Welche Konsequenzen ergeben sich für die Stadt Köln daraus? 2. Wie viele Honorarkräfte, die von dem „Herrenberg-Urteil“ betroffen sein könnten, sind bei der Stadt Köln in welchen Bereichen tätig? 3. Welche Vertragsformen können zukünftig zwischen der Stadt Köln und diesen Personen abgeschlossen werden, damit diese weiter für die Stadt Köln tätig sein können? 4. Falls die Honorarverträge nicht durch neue Verträge weitergeführt werden können: Was bedeutet das für die entsprechenden Einrichtungen, die bisher mit Honorarkräften gearbeitet haben? 5. Etliche Honorarverträge enden zu den Sommerferien 2024. Bis wann erhalten die Betroffenen Nachricht, wie es mit ihren Tätigkeiten für die Stadt Köln weitergeht? Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Das Herrenberg Urteil ist der Verwaltung bekannt. Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28.Juni 2022 (B 12 R 3/20 R) hat sich die Rechtsprechung für die Beschäftigung von freien Mitarbeitenden (Honorarkräften) an Musikschulen grundlegend geändert. Nach Meinung der Verwaltung ist die Beschäftigung als Honorarkraft an Musikschulen nicht mehr rechtssicher, was auch die Einschätzung des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) wie auch interner und externer Rechtsberatung widerspiegelt. Als Konsequenz hieraus, wird an der Rheinischen Musikschule seit 01.01.2024 kein Honorarvertrag mehr abgeschlossen. Inwiefern das Herrenberg-Urteil Konsequenzen für mögliche weitere Betroffene innerhalb der Stadt Köln haben wird, befindet sich aktuell noch in zentraler Klärung. Hierüber wird zu gegebener Zeit berichtet. Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird daher zunächst auf die Rheinische Musikschule fokussiert. 2 Zu 2.: In der Rheinischen Musikschule sind derzeit 236 freie Mitarbeitende beschäftigt. Zu 3.: Für die freien Mitarbeitenden der Rheinischen Musikschule wird die Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zum neuen Musikschuljahr 2024/2025 ab 01.08.2024 angestrebt. Zu 4.: s.o. Zu 5.: Die Verwaltung befindet sich im guten Austausch mit den Honorarkräften der RMS und wird selbstverständlich nach finaler Klärung aller nötigen Parameter umgehend tätig. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1956/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.06.2024
- Erstellt
- 14.06.2024 11:22