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1956/2024

Beantwortung der schriftlichen Anfage AN/0797/2024 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Auswirkungen des „Herrenberg“-Urteils des Bundessozialgerichts für Honorarkräfte"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 26.06.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2914 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 26.06.2024 
 1956/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2024 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfage AN/0797/2024 der Fraktionen Bündnis 90 / Die 
Grünen, CDU und Volt betreffend "Auswirkungen des „Herrenberg„-Urteils des 
Bundessozialgerichts für Honorarkräfte" 
Die Verwaltung wird um die Beantwortung folgenden Fragen gebeten: 
 
1. Ist der Stadt Köln das „Herrenberg-Urteil“ bekannt und hat die Verwaltung sich mit 
den Auswirkungen dieses Urteils auf ihre Einrichtungen beschäftigt? 
Wenn ja: Welche Konsequenzen ergeben sich für die Stadt Köln daraus?  
 
2. Wie viele Honorarkräfte, die von dem „Herrenberg-Urteil“ betroffen sein könnten, sind 
bei der Stadt Köln in welchen Bereichen tätig? 
 
3. Welche Vertragsformen können zukünftig zwischen der Stadt Köln und diesen 
Personen abgeschlossen werden, damit diese weiter für die Stadt Köln tätig sein 
können? 
 
4. Falls die Honorarverträge nicht durch neue Verträge weitergeführt werden können: 
Was bedeutet das für die entsprechenden Einrichtungen, die bisher mit 
Honorarkräften gearbeitet haben?  
 
5. Etliche Honorarverträge enden zu den Sommerferien 2024. Bis wann erhalten die 
Betroffenen Nachricht, wie es mit ihren Tätigkeiten für die Stadt Köln weitergeht? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.:  
Das Herrenberg Urteil ist der Verwaltung bekannt. Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts 
(BSG) vom 28.Juni 2022 (B 12 R 3/20 R) hat sich die Rechtsprechung für die Beschäftigung 
von freien Mitarbeitenden (Honorarkräften) an Musikschulen grundlegend geändert. Nach 
Meinung der Verwaltung ist die Beschäftigung als Honorarkraft an Musikschulen nicht mehr 
rechtssicher, was auch die Einschätzung des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) wie 
auch interner und externer Rechtsberatung widerspiegelt. Als Konsequenz hieraus, wird an 
der Rheinischen Musikschule seit 01.01.2024 kein Honorarvertrag mehr abgeschlossen.  
Inwiefern das Herrenberg-Urteil Konsequenzen für mögliche weitere Betroffene innerhalb der 
Stadt Köln haben wird, befindet sich aktuell noch in zentraler Klärung. 
Hierüber wird zu gegebener Zeit berichtet. 
Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird daher zunächst auf die Rheinische 
Musikschule fokussiert.

2 
 
 
Zu 2.:  
In der Rheinischen Musikschule sind derzeit 236 freie Mitarbeitende beschäftigt. 
 
Zu 3.:  
Für die freien Mitarbeitenden der Rheinischen Musikschule wird die Übernahme in ein 
reguläres Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zum neuen 
Musikschuljahr 2024/2025 ab 01.08.2024 angestrebt. 
 
Zu 4.:  
s.o. 
 
Zu 5.:  
Die Verwaltung befindet sich im guten Austausch mit den Honorarkräften der RMS und wird 
selbstverständlich nach finaler Klärung aller nötigen Parameter umgehend tätig.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

26.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1956/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.06.2024
Erstellt
14.06.2024 11:22