2014/0246
Verwendung der Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock
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2014/0246
7944 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
30.06.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat Dezernat I
Dezernat II
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat IV
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0246
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 424010
Kostenstelle: 052-010-1140 Investitionsnummer: 14052-8400
Kostenträger: 4240-11 Sachkonto: 0355010
Betreff: Verwendung der Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock
Vorlage vom: 25.06.2014
Beschlussvorschlag :
1. Das Land Hessen bewilligt der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zuweisung aus dem
Landesausgleichsstock in Höhe von 10,5 Mio. Euro. Dieser Betrag wird im Finanzhaushalt
bei Produkt 424010 (Sportstättenmanagement) unter der neuen Investitionsnummer
14052-8400 etatisiert.
2. Aus der vom Land Hessen erhaltenen Zuweisung wird ein erster Teilbetrag von
2.265.000,00 € zur Finanzierung der dringlich notwendigen Baumaßnahmen zur
Lizenzerteilung für den Spielbetrieb in der 2. Fußballbundesliga an die Darmstädter
Sportstätten GmbH & Co. KG (DSG) ausgezahlt.
3. Die DSG wird beauftragt, den Businessplan und das Finanzierungskonzept zur Sanierung
des Stadions am Böllenfalltor weiter zu konkretisieren und der Stadtverordneten-
versammlung vorzulegen.
- 2 -
4. Das Auszahlen des Restbetrages in Höhe von 8.235.000,00 € an die DSG erfolgt, sobald
diese einen Businessplan und ein Finanzierungskonzept vorgelegt hat. Dies gilt auch für
eine eventuelle Förderung des Umbaus des Böllenfalltorstadions durch das Land Hessen.
5. Der DSG wird ein Erbbaurecht über die Liegenschaft des Böllenfalltorstadions und der
Böllenfalltorhalle eingeräumt.
6. Der Magistrat ist mit dem Inhalt des Erlasses einverstanden und erklärt dies schriftlich
gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt
Anlagen: Erlass des Landes Hessen vom 16.06.2014
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25. Juni 2014
Mit der Vorlage-Nr. 2013/0144 – Umbau Stadion Darmstadt - wurde die Machbarkeitsstudie
des ISF – Institut für Sportstättenberatung GmbH – vom 27.6.2013 zum Neubau-/Umbau
des Stadions zur Kenntnis gegeben. Durch den Beschluss zur Ziffer 4. dieser Vorlage wurde
der Magistrat beauftragt, verbindlich abzuklären, ob und in welcher Höhe das Land Hessen
einen Zuschuss zum Umbau des Böllenfalltorstadions gewährt. Diesen Auftrag hat der
Magistrat ausgeführt und beim Land Hessen Zuweisungen und Zuschüsse beantragt sowie
entsprechende Verhandlungen geführt.
Mit Erlass vom 16. Juni 2014 hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport
(HMdiuS) der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock
in Höhe von 10,5 Mio. € gewährt. Der Erlass ist als Anlage beigefügt.
Nach den im Erlass enthaltenen Auflagen ist die Landeszuweisung von der
Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht auf die durchzuführenden Maßnahmen zur Erreichung
eines dauerhaft ausgeglichenen Haushaltes (Ergebnishaushalt) anzurechnen. Zur
Finanzierung überregionaler städtischer Einrichtungen darf der Zuweisungsbetrag hingegen
verwendet werden. Die erhaltenen Mittel werden daher als Investitionszuweisung im
Finanzhaushalt vereinnahmt.
Die Verwendung der Mittel erfolgt für den Umbau des Böllenfalltorstadions sowie für die
notwendigen Sofort-Maßnahmen zur Sicherstellung des dortigen Spielbetriebes. Beim
Böllenfalltorstadion handelt es sich unzweifelhaft um eine Einrichtung von überregionaler
Bedeutung, so dass eine zweckgemäße Verwendung der Landeszuweisung sichergestellt ist.
Die Zuweisung soll im Finanzhaushalt bei Produkt 424010 (Sportstättenmanagement) unter
der neuen Investitionsnummer 14052-8400 etatisiert. Eine entsprechende Darstellung erfolgt
im Nachtragshaushalt 2014.
Bereits mit der Vorlage-Nr. 2014/0114 wurde darauf hingewiesen, dass der sportliche Erfolg
des SV Darmstadt 98 in der Dritten Fußball-Liga mit der Möglichkeit eines Aufstiegs in die
2. Bundesliga im Vorgriff auf den beabsichtigten Stadionumbau verschiedene bauliche
Maßnahmen erfordert. Mit dem nunmehr erfolgten Aufstieg des SV Darmstadt 98 in die
2. Fußball-Bundesliga ergibt sich eine weitere Eilbedürftigkeit bei der Umsetzung dieser
Maßnahmen. Ohne eine zügige Umsetzung kann der Spielbetrieb ab der Saison 2014/2015
im Böllenfalltorstadion nicht stattfinden. Die vorgesehenen Maßnahmen, so der Einbau der
Rasenheizung, stehen im Einklang mit dem künftigen Stadionkonzept. Die Rasenheizung wird
auch während und nach dem Umbau des Stadions weiter verwendet. Der DSG wird ein
Erbbaurecht über die Liegenschaft des Böllenfalltorstadions und der Böllenfalltorhalle
eingeräumt.
- 4 -
Die einzelnen Maßnahmen stellen sich wie folgt dar:
Maßnahme Kosten brutto
Rasenheizung rd. 1.750 T€
Summe dauerhafte Maßnahmen rd. 1.750 T€
TV-Compound rd. 170 T€
Ertüchtigung Zuschauerplätze (Sitzschalen, Zäune) rd. 55 T€
WC-Anlagen rd. 55 T€
Ertüchtigung Behindertenplätze rd. 25 T€
Diverses, Unvorhergesehenes rd . 210 T€
Summe Interimsmaßnahmen rd. 515 T€
Summe Gesamt rd. 2.265 T€
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der DSG kurzfristig eine Investitionszuweisung in
Höhe von 2.265.000,00 € gewährt. Die Finanzierung der Zuweisung erfolgt aus der
erhaltenen Landeszuweisung. Der DSG wird der Restbetrag der erhaltenen Landeszuweisung
in Höhe von 8.235.000 Euro ausgezahlt, sobald diese einen abschließenden und schlüssigen
Businessplan nebst Finanzierungskonzept vorgelegt hat.
Damit wird die DSG weiter in die Lage versetzt, den erforderlichen Businessplan und das
Finanzierungskonzept zum Stadionumbau zu konkretisieren sowie mit Vorplanungen zum
Umbau des Böllenfalltorstadions zu beginnen. Dabei ist davon auszugehen, dass der in der
Machbarkeitsstudie genannte Landeszuschuss in Höhe von 14 Mio. Euro durch weitere zur
Verfügung gestellte Mittel von bis zu 3,5 Mio. Euro die Finanzierungslücke schließen lässt.
Das Land hat zum städtischen Antrag auf eine Landesförderung aus Sportförderungsmitteln
für den Bau von Großsportstätten mitgeteilt, dass es den Antrag ernsthaft prüfen wird und
im Falle einer erfolgreichen Prüfung eine Fördersumme von bis zu 3,5 Mio. € in Aussicht
stellt. Daneben ist die DSG beauftragt, weitere Drittmittel aus privater Hand für den Umbau
einzuwerben.
Der Erlass des HMdIuS ist mit Auflagen verbunden, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zu beachten sind. Die ausgesprochenen Auflagen zur Haushaltsausführung entsprechen den
Vorgaben des mit dem Land vereinbarten Konsolidierungsvertrages sowie den vom
Regierungspräsidium in der Genehmigungsverfügung für den Haushalt 2014 ausgesprochenen
Empfehlungen und konkretisieren diese. Die Auflagen und die gegebenen Hinweise, wie z. B.
die Hinweise auf bestehende Einnahmeverzichte bei den Friedhofsgebühren in Höhe von 0,4
Mio. Euro und bei den Kinderbetreuungsentgelten in Höhe von 3,2 Mio. Euro p.a., greift die
Wissenschaftsstadt auf, um ihr Haushaltssicherungskonzept fortzuentwickeln. Dies steht im
Kontext mit dem - unabhängig vom Konsolidierungsvertrag - selbst gesetzten Ziel des
Haushaltsausgleiches im Jahr 2016.
- 5 -
Der Magistrat ist mit dem Inhalt des Erlasses einverstanden und erklärt dies schriftlich
gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt.
Darmstadt, den 25. Juni 2014
Dezernent I Dezernent II Dezernent IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
15630 Zeichen
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport HESSEN "Regiarungspräsidium — Nermstagt Der Magistrat der Stadt Darmstadt lEng: 20. JUN 2014 Aktenz va Eing. 26. Juni 2014 Dezernat IV Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Aktenzeichen IV 23-34 c 41.10.00 Postfach 31 67 : D-65021 Wiesbaden | Bearbeiter/in Herr Ostgen y Magistrat der Durchwahl (06 11) 353 1611 Ay Wissenschaftsstadt Darmstadt Fax (06 11) 353 1697 Luisenplatz 5 E-Mail Stephan.Ostgen@hmdis.hessen.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht 64283 Darmstadt De N. aaa F- | über “= | [570] 2 5 | x Regierungspräsidium G Den | Darmstadt G > | Dezernat | 64283 Darmstadt Betr.: Gewährung einer Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock zum teilweisen Ausgleich des Rechnungsfehlbetrages 2011 Bezug: Bericht vom 31. März 2014 Zum teilweisen Ausgleich des Rechnungsfehlbetrages 2011 bewillige ich Ihnen eine Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock (Kap. 17 24 613 01) in Höhe von 10.500.000,-- EURO. Der bewilligte Betrag wird Ihnen vom Regierungspräsidium Darmstadt ausge- zahlt. Im Falle einer Abweichung von den Vorgaben des Schutzschirmvertrages behal- te ich mir vor, die Zuweisung ganz oder zum Teil zurückzufordern. Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 8.30-12.00 und 13.30-15.30 Uhr, freitags von 8.30-12.00. Uhr oder nach Vereinbarung. Friedrich-Ebert-Allee 12 : D-65185 Wiesbaden - Telefon (06 11) 353 - 0 : Telefax (GR 3) (06 11) 353 1766 : Telex 4 186 814 Email: poststelle@hmdi.hessen.de Begründung Der Antrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt bezieht sich auf den Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen i.S. von $ 28 Abs. 1 S. 1 FAG im Haushaltsjahr 2011. Nach den Richtlinien zum Landesausgleichsstock zählen zu den außerge- wöhnlichen Belastungen unvermeidbare Finanzmittelfehlbeträge aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung zuzüglich der Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten. Nach den vorläufigen Rechnungser- gebnissen für das Jahr 2011 ergibt sich für die Stadt nicht zuletzt aufgrund einer exorbitanten Gewerbesteuerrückzahlung eine außergewöhnliche Belastung i.S. der Richtlinien zum Landesausgleichsstock in Höhe von 104,4 Mio. €. Im Haus- haltsjahr 2011 erzielte die Stadt ihr bisher nach Einführung der Doppik in 2008 schlechtestes Ergebnis. Eine Zuweisung zu Finanzmittelfehlbeträgen kommt nur dann in Betracht, soweit diese nach den Richtlinien zum Landesausgleichsstock als unvermeidbar anzu- sehen sind. Nicht zuweisungsfähig und damit auszusondern sind freiwillig be- gründete Ausgaben - selbst wenn diese vertraglich vereinbart und die Leistung wünschenswert ist — sowie durch Einnahmeverzicht verursachte Fehlbeträge. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat auf der Grundlage des vorläufigen Rechnungsergebnisses 2011 eine Gesamtsumme der auszusondernden Beträge von 35,2 Mio. € ermittelt. Diese Summe setzt sich zusammen aus gewährten Zuweisungen und Zuschüssen in Höhe von 31,6 Mio. €, Einnahmeverzichten im Friedhofswesen von 0,4 Mio. € sowie bei der Kinderbetreuung von 3,2 Mio. €. Für 2011 verbleibt insofern ein unvermeidbarer Fehlbetrag in Höhe von 69,2 Mio. €. Nicht berücksichtigt bei den auszusondernden Beträgen wurden die Zuschüsse für das Staatstheater (13,6 Mio. €) sowie der Verlustausgleich für das städtische Wissenschafts- und Kongresszentrum „darmstadtium“ (2,9 Mio. €). Mit den Zuschüssen an das Staatstheater unterstützt die Stadt eine Einrichtung, die über die Stadtgrenzen hinaus für das kulturelle Leben der gesamten südhes- sische Region von herausragender Bedeutung ist. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird insofern im Landesausgleichsstock gleichgestellt mit anderen Zuweisungsempfängern, bei denen Zuschüsse an überregional bedeutsame -3- Theaterbetriebe ebenfalls nicht ausgesondert worden sind. Bei dem Wissenschafts- und Kongresszentrum „darmstadtium“ handelt es sich um ein für die Stadt als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort unverzichtbarer Veranstaltungsort für Tagungen und Kongresse. Ich habe unter diesem Ge- sichtspunkt von der in den Richtlinien zum Landesausgleichsstock für außeror- dentlich bedeutsame öffentliche Einrichtungen vorgesehenen Möglichkeit Ge- brauch gemacht und den Verlustausgleich der Stadt für 2011 für das „darmstad- tium“ in Höhe von 2,9 Mio. € als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Da eine Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock nur dann in Betracht kommt, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt den unvermeidbaren Fehlbetrag des Jahres 2011 nicht durch Überschüsse in anderen Haushaltsausjahren aus- gleichen kann, sind in die Betrachtung auch die Ergebnisse der Haushaltsjahre 2010 und 2012 einzubeziehen. Auf der Basis vorläufiger Rechnungsergebnisse ergibt sich für das Haushaltsjahr 2010 ein Fehlbetrag i.S. der Richtlinien zum Landesausgleichsstock von 47,1 Mio. € und für 2012 ein Überschuss in Höhe von 30,7 Mio. €. Bei diesen jahres- bezogenen Ergebnissen sind jeweils die auszusondernden Beträge zu berück- sichtigen. Da die Haushaltsjahre 2010 und 2012 nicht in die Antragstellung ein- bezogen sind und für beide Haushaltsjahre ebenfalls nur vorläufige Rechnungs- ergebnisse vorliegen, werden die auszusondernden Beträge in gleicher Höhe wie für 2011 festgesetzt. Für den gesamten Betrachtungszeitraum 2010 bis 2012 ergibt sich folgende Berechnung: in Mio. € 2011 2022 | summe_| Fehlbetrag i.S. der Richtlinien -120,8 Auszusondernde Beträge | 352 | 352 | 32 | 106 Unvermeidbares Jahresergebnis Es verbleibt somit ein unvermeidbarer Fehlbetrag in Höhe von 15,2 Mio. €. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befindet sich in einer angespannten wirt- schaftlichen Situation. Den Überschüssen der Haushaltsjahre 2008 und 2009 in Höhe von 22,5 Mio. € stehen noch Altfehlbeträge aus dem kameralen Rech- -4- nungswesen in Höhe von rd. 23,0 Mio. € gegenüber. Im Dreijahreszeitraum 2010 bis 2012 betragen nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen die kumulierten Defizite in der Ergebnisrechnung rd. 187 Mio. €. In den Folgejahren sind weitere Defizite zu erwarten. Neben den hohen jahresbezogenen Defiziten weist die Stadt eine hohe Verschuldung auf. Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten be- trägt Ende 2013 rd. 780 Mio. €. In Anbetracht der defizitären Entwicklung der Stadt in Kombination mit der hohen Verschuldung ist die dauernde Leistungsfä- higkeit der Stadt als erheblich gefährdet anzusehen. Die angespannte wirtschaftliche Situation wird auch darin deutlich, dass die Wis- senschaftsstadt Darmstadt als eine der besonders konsolidierungsbedürftigen Kommunen in Hessen identifiziert wurde, die berechtigt sind, Entschuldungshil- fen nach dem Schutzschirmgesetz zu erhalten. In dem mit dem Land abge- schlossenen Konsolidierungsvertrag verpflichtet sich die Stadt, den jahresbezo- genen Ausgleich im ordentlichen Ergebnis spätestens bis Ende 2017 zu errei- chen. Im Gegenzug enthält die Stadt Entschuldungshilfen in Höhe von 186,6 Mio. €. In Anbetracht der geschilderten schwierigen Haushaltslage der Stadt ist es ver- tretbar, der Stadt auf den für das Haushaltsjahr 2011 verbleibenden unvermeid- baren Fehlbetrag in Höhe von 15,2 Mio. € eine Zuweisung aus dem Landesaus- gleichsstock in Höhe von 10,5 Mio. € zu gewähren. Der Zuweisungsbetrag ent- spricht rd. 70 % des unvermeidbaren Fehlbetrages. Eine höhere Zuweisungsquo- te kommt nicht in Betracht, da zum einen die Zuweisung auf der Grundlage vor- läufiger Rechnungsergebnisse erfolgt und zum anderen die Stadt Darmstadt gleichgestellt wird mit anderen kreisfreien Städten in Hessen, bei denen in der Vergangenheit regelmäßig die unvermeidbaren Fehlbeträge bei Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock ebenfalls nur anteilmäßig berücksichtigt worden sind. Mit dieser Zuweisung soll auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt neben dem Staatstheater und dem Kongress- zentrum „darmstadtium“ weitere Einrichtungen von überregionaler Bedeutung vorhält, insbesondere in den Bereichen Kultur und Sport. Ich habe diesen Um- -5- stand daher bei der Entscheidung über die Höhe der Zuweisung berücksichtigt und bin damit einverstanden, wenn die Stadt den Zuweisungsbetrag auch zur Finanzierung ihrer überregionalen Einrichtungen verwendet. Die Bewilligung verbinde ich mit folgenden Auflagen: Bei der Haushaltsführung ist noch stärker als bisher auf äußerste Wirtschaft- lichkeit und Sparsamkeit Wert zu legen. Die Höhe der freiwilligen Leistungen und der Einnahmenverzichte bei den Gebührenhaushalten sind mit der fi- nanziellen Lage der Stadt nicht vereinbar. Hier muss eine deutliche Reduzie- rung erfolgen, etwa in dem in den Gebührenhaushalten die Entgelte mit dem Ziel einer weitgehenden Kostendeckung angehoben werden. Bisher nicht kostendeckend zur Verfügung gestellte Leistungen für Bürger und Vereine müssen in Anbetracht der defizitären Haushaltssituation unter den Gesichts- punkten von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gezielt dahingehend über- prüft werden, ob sie zukünftig eingestellt oder in höherem Maß kostende- ckend angeboten werden. Alle Möglichkeiten zu Einsparungen oder Einnahmeverbesserungen sind strikt zu verfolgen. Auf Aufgaben, die nicht durch Gesetz oder Vertrag zwingend vorgegeben sind, ist weitestgehend zu verzichten. Dennoch beabsichtigte Verpflichtun- gen im Bereich der freiwilligen Leistungen sind nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs einzugehen. Der Haushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird durch hohe Personal- aufwendungen belastet. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind deutlich die höchsten im Vergleich der anderen kreisfreien Städte in Hessen. Der hohe Grad der Personalausstattung wird in einem Vergleich der „perso- nellen Verwaltungsinfrastruktur“ mit Kassel, Offenbach und Wiesbaden als Städte mit vergleichbarer Aufgabenstruktur deutlich. -6- Personalaufwand mit Eigenbetrieben (Rechnungsergebnis 2011) Darmstadt 791,74 € je Einwohner Kassel 761,97 € je Einwohner Offenbach 585,00 € je Einwohner Wiesbaden 764,39 € je Einwohner Durchschnitt: 739,67 € je Einwohner Somit liegt Darmstadt mit 52,07 € über dem durchschnittlichen Personalauf- wand pro Einwohner der betrachteten kreisfreien Städte. Bei fiktiver Gegen- rechnung entsprechend der Anzahl der damaligen Einwohnerzahl leistete sich die Stadt Darmstadt rechnerisch im Verhältnis 7.519.150,17 € höhere Personalaufwendungen gegenüber dem Durchschnittswert. Die Reduzierung der Personalkosten ist daher als Konsolidierungsziel festzuschreiben und konsequent umzusetzen. Um einen Anstieg der Personalkosten zu vermei- den, ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen zu reduzieren. Unab- weisbarer Mehrbedarf in einzelnen Bereichen ist durch interne Umsetzung oder Umorganisation auszugleichen. Dennoch unvermeidbare externe Stel- lenbesetzungen sowie Beförderungen und Höhergruppierungen sollten nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgenommen werden. Beim Ausscheiden von Beschäftigten ist anzustreben, durch interne Versetzungen bzw. Organi- sationsmaßnahmen weitere Stelleneinsparungen zu ermöglichen. Kommunale Kooperationen sind weiterhin verstärkt, insbesondere in Verwal- tungsbereichen zur Reduzierung der Personal- und Sachkosten, zu nutzen. Auf die Fördermöglichkeit nach der „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit‘ vom 02. Dezember 2011 weise ich in diesem Zusammenhang hin. Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist weiterzuentwickeln und jährlich fortzuschreiben. In das Konzept sollen nur eigene — von der Stadt beein- flussbare - Maßnahmen einfließen. Das Konzept soll für den Finanzpla- -7- nungszeitraum aufzeigen, mit welchen Maßnahmen die Stadt den Haushalt- sausgleich erreichen will. Die vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen sind detailliert zu beschreiben. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen sind haushaltsstellenscharf getrennt nach einjährigen und nachhaltigen Einspar- beträgen darzustellen. Der weitere Abbau der vergleichsweise hohen freiwil- ligen Leistungen ist unbedingt in die Betrachtungen einzubeziehen. Eventu- ellen künftigen Anträgen bitte ich eine auf Haushaltsstellen bezogene Zu- sammenstellung beizufügen, aus der ersichtlich ist, welche Einsparungen durch die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen tatsächlich erzielt worden sind. Soweit die Zielsetzungen nicht erreicht worden sind, ist dies ausführlich zu begründen. Sofern beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht mehr weiter verfolgt werden, sind die Gründe hierfür darzulegen. Die Feststellun- gen der überörtlichen Rechnungsprüfung sind zu berücksichtigen Eine Nettoneuverschuldung ist zu vermeiden. Neue Kredite sind ausschließ- lich zur Finanzierung unabweisbarer Maßnahmen zulässig und dürfen erst aufgenommen werden, wenn bei Durchführung von Investitionsmaßnahmen Zahlungen zu leisten sind. Die Aufsichtsbehörde ist aufgefordert, die Einhal- tung dieser Auflage strikt zu überwachen. Die Kreditlaufzeiten müssen der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Investitionsgegenstandes entspre- chen. Bei anhaltender defizitärer Entwicklung ist von der Möglichkeit haushalts- wirtschaftlicher Sperren gemäß $ 107 HGO frühzeitig Gebrauch zu machen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt Entschuldungshilfen nach dem „Gesetz zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen vom 14. Mai 2012 (Schutzschirmge- setz — SchuS6) in Anspruch. Mit der nach 8 3 Abs. 3 S. 2 SchuSG mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen geschlossenen Vereinbarung vom 20. Dezember 2012 hat sich die Stadt verpflichtet, den Ergebnishaushalt im or- dentlichen Ergebnis nächstmöglich, spätestens bis zum Ablauf des Haus- haltsjahres/Rechnungsjahres 2017 (Konsolidierungszeitraum) und danach -8- dauerhaft auszugleichen. Die dazu in dieser Vereinbarung beschriebenen Maßnahmen sind von der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Konsolidie- rungszeitraum in vollem Umfang und unabhängig von der Entwicklung der Steuereinnahmen umzusetzen. Dabei darf die mit diesem Bescheid bewillig- te Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock nicht auf die von der Wis- senschaftsstadt Darmstadt durchzuführenden Maßnahmen zur Erreichung eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts zu ihren Gunsten angerechnet werden. 8. Über die umgesetzten Maßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen ist dem Regierungspräsidium Darmstadt bis zum 31. Dezember 2014 zu berich- ten. Die Bewilligung verbinde ich mit der Erwartung, dass die Stadt zur Verbesserung der angespannten finanziellen Situation alle ihr zur Verfügung stehenden Ein- nahme- und Einsparungsmöglichkeiten ausschöpft. Ihre Konsolidierungsbemü- hungen sind darauf auszurichten, dass die Haushaltswirtschaft der Wissen- schaftsstadt Darmstadt bis spätestens zum Ablauf des Haushaltsjahres 2017 wieder ausgeglichen gestaltet werden kann. Die Hinweise und Auflagen der Auf- sichtsbehörde zur Haushaltswirtschaft Ihrer Stadt sind strikt einzuhalten. Dane- ben sind die in der „Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden vom 06. Mai 2010 (StAnz. Nr. 21/2010, S. 1470) sowie in den „Ergänzenden Hinweisen zur Anwendung der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte“ vom 03. März 2014 getroffenen Re- gelungen zu beachten. Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Fi- nanzen und wird erst wirksam, wenn Sie sich schriftlich gegenüber dem Regie- rungspräsidium Darmstadt mit seinem Inhalt einverstanden erklärt haben. =ge Dieser Erlass ist gemäß $ 50 Abs. 3 HGO vollständig der Stadtverordneten- versammlung bekannt zu geben. Beuth Staatsminister
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Luisenplatz 5E
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0246
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.06.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00