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16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 22.02. 2021 Der Magistrat Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 2a Abs. 1 Baugesetzbuch zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans - Gräfenhäuser Straße / Leydeckerstraße – 16. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan (ohne Maßstab) Anlage 3 16. Änderung des Flächennutzungsplans Seite 2 planquadrat Elfers Geskes Krämer PartGmbB 16. Änderungsbereich – Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächenn utzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 16. Änderu ng (ohne Maßstab) Abb. 2: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) (ohne Maßstab) Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 16. Änderung des Flächennutzungsplans planquadrat Elfers Geskes Krämer PartG mbB Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen 4 2. Geltungsbereich 4 3. Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan 2006 5 4. Erfordernis der Änderung 5 5. Ziele und Zwecke der Planung 5 6. Planungsrechtliche Vorgaben 6 16. Änderung des Flächennutzungsplans Seite 4 planquadrat Elfers Geskes Krämer PartGmbB 1. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt ge ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zu- letzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 03.12.2020 (BGBl. I S. 2694) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBI. S. 198), zuletzt geän dert durch Gesetz vom 03.06.2020 (GVBl. S. 378) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 290 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.20 11 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt ge ändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 570) Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) vom 28.11.2016 (GVBI. S. 211) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetztes vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 03.12.2020 (BGBl. I S. 2694) 2. Geltungsbereich Das 16. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 umfasst die Flächen im Be- reich der Gräfenhäuser Straße sowie der Leydhecker Straße im Nordwesten der Wissen- schaftsstadt Darmstadt. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch: die Gräfenhäuser Straße im Süden, die Leydheckerstraße im Osten, eine Privatstraße in Verlängerung des Benzweges im Norden und im Westen durch das Grundstück des Autohauses Prim us GmbH & Co. KG. Der Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennut zungsplans umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. 16. Änderung des Flächennutzungsplans planquadrat Elfers Geskes Krämer PartG mbB Seite 5 3. Änderung der Darstellungen im Flächennutzungspla n 2006 Die Darstellung des Flächennutzungsplans 2006 der W issenschaftsstadt Darmstadt soll für den Änderungsbereich von „Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ geändert werden. 4. Erfordernis der Änderung Der Geltungsbereich der 16. Änderung wird im rechts wirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 01 .04.2006, als „Gewerbliche Bauflä- che“ dargestellt (siehe Seite 2, Abb. 1). Für den östlichen Teil des Geltungsbereichs setzt d er seit 02.08.2001 rechtskräftige Be- bauungsplan N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser und Leydeckers traße – abweichend von den Dar- stellungen des Flächennutzungsplans ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO fest. Für den westlichen Teil des Geltungsbereichs befind et sich der vorhabenbezogene Bebau- ungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – in der Auf stellung. Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird überwiegend W ohnnutzung mit einem Anteil an nicht störender gewerblicher Nutzung (Boardinghouse ) und ggf. im geringfügigen Umfang eine Nutzung für soziale Zwecke vorgesehen. Gemäß § 12 Abs. 3a BauGB wird die Nut- zung nach sonstiger Art allgemein festgesetzt und e ntspricht nicht dem Nutzungskatalog der Baunutzungsverordnung. In der Gesamtbetrachtung des Geltungsbereichs erfül len die geplanten und vorliegenden Nutzungen die Anforderungen an eine „Gemischte Bauf läche“. Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzun gsplan der geplanten Neunutzung im westlichen Bereich sowie der durch den Bebauungs plan N 6.2.1.2 festgesetzten Nut- zung im östlichen Bereich nicht entspricht und dem Entwicklungsgebot des Bebauungspla- nes aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 Ba uGB somit nicht gefolgt wird, ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan für diese Bereiche zu ändern. Die Darstellung ist von „Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche “ zu ändern. 5. Ziele und Zwecke der Planung Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der W issenschaftsstadt Darmstadt sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neu bebauung des ehemaligen städti- schen Grundstücks Gräfenhäuser Straße 71 geschaffen werden. Zudem soll für den östli- chen Bereich des Geltungsbereichs eine Darstellung herbeigeführt werden, die den festge- setzten Nutzungen der rechtskräftigen verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan N 6.2.1.2) entspricht. Für den westlichen Bereich der Flächennutzungsplanä nderung, dem ehemaligen städti- schen Gelände mit gewerblicher Nutzung in der Gräfe nhäuser Straße 71, wurde die Nut- zung aufgegeben und das Grundstück verkauft. Für di e Flächen wurden im Auftrag des neuen Eigentümers, EMON VerwaltungsGmbH, die städte baulichen Entwicklungsmöglich- keiten auf dieser Fläche untersucht und ein städteb auliches Konzept erarbeitet. Um der bestehenden Nachfrage nach Wohnraum in Darmstadt un d dem zu erwartenden Bevölke- rungszuwachs begegnen zu können, beabsichtigt der n eue Grundstückseigentümer, die 16. Änderung des Flächennutzungsplans Seite 6 planquadrat Elfers Geskes Krämer PartGmbB ehemalige gewerbliche Immobilie (vormals Fa. EMON) mit vorwiegend Wohnnutzung (an- teilig frei finanziert und gefördert), gewerblicher Nutzung (Boardinghouse), die das Wohnen nicht wesentlich stört, sowie ggf. im geringfügigen Umfang mit einer Nutzung für soziale Zwecke neu zu entwickeln. Hierfür wird der vorhaben bezogene Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – aufgestellt. Mit dem Vorhaben Gräfenhäuser Straße 71 soll im Sin ne der Innenentwicklung eine inner- städtische Brachfläche nachgenutzt und der steigend e Bedarf nach innerstädtischem Wohnraum bedient werden. Es liegt bei den geplanten Nutzungen im Geltungsber eich des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans zwar ein Mischverhältnis vor, dieses e ntspricht aber keiner Kategorie der Baunutzungsverordnung. Gemäß § 12 Abs. 3a BauNVO we rden die zulässigen Nutzungen daher nach sonstiger Art allgemein festgesetzt. In der Gesamtbetrachtung mit dem östli- chen Teil des Geltungsbereichs, der als Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt ist, aber überwiegend gewerblich genutzt wird, liegt ein Mischgebiet vor. 6. Planungsrechtliche Vorgaben Regionalplan Südhessen Grundlage zur Beurteilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landespla- nung ist der Regionalplan Südhessen / Regionaler Fl ächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010). Die im RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen gemäß § 3 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) verbindliche Vorgaben dar, die zu beachten sind. Abb. 3: Ausschnitt aus dem Regionalplan Südhessen 2010 mit Plangebiet (ohne Maßstab) Quelle: Regionalversammlung Südhessen / Regierungspr äsidium Darmstadt (Hrsg.): Regionalplan Südhessen 2010, Teilkarte 3 16. Änderung des Flächennutzungsplans planquadrat Elfers Geskes Krämer PartG mbB Seite 7 Die geplante gemischte Nutzung im Bereich des vorha benbezogenen Bebauungsplans sowie die im Bebauungsplan N 6.2.1.2 festgesetzte N utzung „Mischgebiet“ sind mit diesem Ziel nicht konform. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne gemäß § 1 Abs. 4 BauGB müssen die Ziele der Raumordnung beachtet werden (Entwicklungsgebot). Be i abweichenden Planungen ist zu klären, ob ein Zielabweichungsverfahren durchzuführ en ist. Die Klärung sowie die Durch- führung des Zielabweichungsverfahrens werden in Abs prache mit dem Regierungspräsidi- um Darmstadt im Rahmen des Planverfahrens erfolgen. Die Dezernentin III: Dr. Barbara Boczek Stadträtin
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.03.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0045
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße)
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 22.02.2021
Beschlussvorschlag :
Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage) zur 16. Änderung des
rechtswirksamen Flächennutzungsplans wird zugestimmt.
Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet
einzustellen.
Anlagen: Allg. Ziele und Zwecke der Planung zur 16. Flächennutzungsplanänderung
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2021/0045 vom 22.02.2021 :
Der Flächennutzungsplan d er Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit
01.04.2006, stellt das Gebiet zwischen Gräfenhäuser Straße, Leydheckerstraße, der
Privatstraße in Verlängerung des Benzweges und dem Grundstück des Autohauses Primus
GmbH & Co. KG als „Gewerbliche Baufläche“ dar.
Im westlichen Teil des Gebietes beabsichtigt der Grundstückseigentümer, die ehemalige
gewerbliche Immobilie, mit vorwiegend Wohnnutzung sowie gewerblicher Nutzung, die das
Wohnen nicht wesentlich stört, neu zu entwickeln. Hierfür wird ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – aufgestellt. Dieser vorhabenbezogene
Bebauungsplan legt keine Gebietskategorie fest sondern die Art der baulichen Nutzung auf
sonstige Weise, orientiert sich aber am Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO.
Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 aus dem
Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist die Änderung der
Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 für diesen Teil von
„Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ erforderlich.
Für den östlichen Teil der Flächennutzungsplanänderung setzt der seit 02.08.2001
rechtskräftige Bebauungsplan N 6.2.1.2. – Gräfenhäuser- und Leydheckerstraße - ein
Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO fest. Der Flächennutzungsplan stellt jedoch noch
„Gewerbliche Baufläche“ dar. Daher ist die Darstellung für diesen Teil gleichfalls von
„Gewerblicher Fläche“ in „Gemischte Baufläche“ zu ändern.
Die „Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung“ (Anlage) zur 16. Änderung des
Flächennutzungsplans wurden erarbeitet und liegen zur Beschlussfassung vor. Diese
Unterlage wird nach dem Beschluss des Magistrats für die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verwendet.
Dazu erfolgt eine öffentlic he Auslegung der o.g. Unterlage für die Dauer eines Monats für die
Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung nach vorheriger
Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Abstands - und Hygieneregelungen im
Stadtplanungsamt und parallel eine Einstellung der genannten Unterlagen in das Internet.
Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird ortsüblich bekannt gemacht.
Diese Vorgehensweise erfolgt aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit analog zu den Vorgaben
des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) für die Offenlage von Bebauungsplänen, auch
wenn dies für frühzeitige Beteiligungen in Bauleitplanverfahren nicht zwingend vorgeschrieben
ist, da das BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine bestimmte Form erfordert
und das PlanSiG hierzu keine Aussagen trifft.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be lange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung digital per E-Mail.
Dezernat III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Gräfenhäuser Straße 71
- Leydheckerstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0045
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.02.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00