1134/2025
Beantwortung der Anfrage AN/0432/2025 der FDP-Fraktion bezüglich der Trauerhalle auf dem Melaten-Friedhof
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4522 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 16.05.2025 1134/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 15.05.2025 Bauausschuss 19.05.2025 Beantwortung der Anfrage AN/0432/2025 der FDP-Fraktion bezüglich der Trauerhalle auf dem Melaten-Friedhof Text der Anfrage: 1. Weshalb ist seit der Ankündigung einer Generalinstandsetzung im Herbst 2024 kein sichtbarer Fortschritt an der Trauerhalle zu verzeichnen? 2. Wann ist mit dem Beginn der eigentlichen Sanierungsarbeiten zu rechnen und wie sieht der derzeitige Zeit- und Kostenplan aus? 3. Wann rechnet die Stadtverwaltung mit einer Fertigstellung der Instandsetzungsarbei- ten und einer Wiedereröffnung der Trauerhalle? 4. Inwieweit wurden Rat, die auf Melaten tätigen Gewerke (AK Friedhof) und Öffentlich- keit bislang über den Fortgang des Projekts informiert? 5. Inwieweit gibt es Überlegungen, die derzeitige Interimshalle würdiger zu gestalten, um den Trauergemeinschaften ein angemessenes Abschiednehmen zu ermöglichen, so- lange die eigentliche Halle nicht zur Verfügung steht? Antwort der Verwaltung: Zu 1. bis 3.) Bevor vor Ort Bautätigkeiten erfolgen können sind zunächst umfangreiche Bestandserkundun- gen sowie Planungs- und Vergabeprozesse erforderlich. Zur Festlegung der General-Sanierungsbedarfe waren neben den ohnehin erforderlichen ver- tiefenden bauwerksdiagnostischen Untersuchungen an den Betonbauteilen zusätzliche Prü- fungen an der Stahl- / Glaskonstruktion des Wintergartens sowie an den Dachflächen und eine begleitende Schadstoffuntersuchung zu veranlassen. Darüber hinaus wurden die künfti- gen Bedarfe mit den Nutzenden detailliert abgestimmt. Darauf basierend wird aktuell ein qualifiziertes Sanierungskonzept erstellt, das in den Kosten- rahmen für die Generalsanierung der Trauerhalle inklusive der Nebenräume und einer Besu- chertoilette einfließen wird. Gleichzeitig kann auf dieser Grundlage ein erster Rahmentermin- plan abgeschätzt werden. Die ermittelten Kosten und Termine werden ebenso Inhalt eines derzeit vorzubereitenden Ratsbeschlusses sein, wie die vergaberechtliche Herangehensweise an die weitere Planung und Ausführung durch die eventuelle Beauftragung eines Totalunternehmens, um die Trauer- hallensanierung zügig und mit hoher Terminsicherheit durchführen zu können. 2 Zu 4.) Der Rat wird mit der oben angeführten Beschlussvorlage vollumfänglich informiert. Da vorab lediglich übliche Reparatur- beziehungsweise Instandsetzungsarbeiten geplant waren, benö- tigt es einen Planungszeitraum für ein qualifiziertes Sanierungskonzept, das vorlegt werden kann. Die beteiligten Ämter sind von Beginn an in den Planungsprozess involviert, insbeson- dere, weil parallel zur Trauerhalle auch die Friedhofsverwaltung nach der Inbetriebnahme des Kolumbariums "Alte Trauerhalle" saniert wird. Mit dem Ratsbeschluss wird auch die Öffentlichkeit über das Sanierungskonzept und den nach Beschluss greifenden Zeit-Maßnahmenplan informiert. Eine WDR-Anfrage ergab die Veröffentlichung einer Kurzfassung über das Projekt. Zu 5.) Die Interimshalle wurde als temporäre Ausweichmöglichkeit für die nicht mehr nutzbare Trau- erhalle erbaut. Es wurde Wert daraufgelegt, eine möglichst hochwertige Alternative für eine angemessene Durchführung von Trauerfeierlichkeiten zu schaffen. Gleichwohl kann ein Ersatzbau die reguläre Trauerhalle nicht annähernd vollwertig ersetzen. Es wurden besondere konstruktive Maßnahmen ergriffen. So wurden Boden, Wände und Dach gedämmt ausgeführt und ein schwingungsfreier Boden eingebaut. Für eine natürliche Belichtung wurde die konstruktiv größtmögliche Anzahl an Fenstern eingebaut. Der Boden der Halle ist mit Teppichboden ausgelegt, an der Stirnseite der Halle wurde ein Vorhangstoff angebracht. Die Interimshalle wurde mit Dekorationspflanzen ausgestattet. Zuletzt wurden noch Änderungen an der Hallenbeleuchtung vorgenommen. Die Beleuchtung wurde auf warmweißes Licht umgestellt, zusätzliche Spots installiert und eine Dimmfunktion installiert. Im Außenbereich der Halle wurde ein barrierefreier Zugang zur Halle geschaffen, Sitzbänke und Abfallbehälter aufgestellt, Heckenbepflanzungen durchgeführt und Toiletten errichtet. Die Dekoration der Halle für Trauerfeiern über den gebotenen Rahmen hinaus wird, wie bei anderen Trauerhallen auch, im Regelfall von Bestattungsunternehmen im Auftrag der Hinter- bliebenen vorgenommen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1134/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.05.2025
- Erstellt
- 15.04.2025 10:01