V/0170/2014
Primus-Schule
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Beschlussvorlage
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V/0170/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Primus-Schule -Umbaumaßnahmen hier: Aufhebung des Sperrvermerks für den Etat 2014 Beratungsfolge 11.03.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sperrvermerk im Finanzplan 2014 an der folgenden Finanzstelle wird aufgehoben und die Haushaltsmittel werden zur Auszahlung freigegeben: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaß- nahme 4510 Primus-Schule Umbaumaßnahmen Auszahlungen Baumaßnahmen 2014 100.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 100.000 2. Die entsprechend dem pädagogischen Konzept der Primus-Schule dringlichsten U m- baumaßnahmen im Jahr 2014 werden mit einem Kostenrahmen von maximal 100.000 € vorrangig am Standort Berg Fidel umgesetzt. 3. Durch die notwendige Schwerpunktsetzung für den Standort Berg -Fidel können am Standort Geist investive Maßnahmen zum Schuljahr 2014/2015 nur in Abhängigkeit von eingesparten Mitteln am Standort Berg Fidel umgesetzt werden. Notwendige Mobiliare r- gänzungen für die Differenzierungsarbeit werden aus laufenden Etatmitteln des Amtes für Schule und Weiterbildung beschafft. Vorlagen-Nr.: V/0170/2014 Auskunft erteilt: Frau Haase Ruf: 492 40 11 E-Mail: Haase@stadt-muenster.de Datum: 27.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0170/2014 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Primus -Schule zur Umsetzung des opt i- malen Raumkonzeptes am Standort Berg -Fidel in den kommenden Jahren 2 zusätzliche Unterrichtsräume wünscht. Darüber hinaus sind am Standort Geistschule Umbau maß- nahmen erforderlich. Eine Schätzung der Investitionskosten und die Bereitstellung en t- sprechender Mittel bleiben weiteren Detailplanungen und Beschlüssen vorbehalten. 5. Die vom Rat am 10.07.2013 beschlossenen Personalkosten für die notwendigen Stellen von Erzieher/Innen im Ganztag, die notwendigen Schulsekretariatsstunden sowie die e r- forderlichen Sachkosten für den Bereich der Schülerfahrkosten (vgl. Vorlage V/0497/2013) werden im Rahmen der Etatberatungen für die Jahre 2015 ff zusätzlich beantragt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen der im Jahr 2014 gemäß Ziffer 2 umzu- setzenden Maßnahmen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: 1. Ausgangslage 1.1 Bisherige Beschlüsse Am 06.02.2013 hat der Rat der Stadt Münster festgelegt, dass angesichts der städt i- schen Haushaltslage die Umsetzung der Konzepte zum Schulversuch Primus durch Neubaumaßnahmen ausgeschlossen wird und eine Teilnahme der Grundschule Berg Fidel in Kooperation mit der Geistschule, städt. Hauptschule, die Nutzung beider Stan d- orte voraussetzt (vgl. Vorlage V/0007/2013). In seiner Sitzung am 10.07.2013 hat der Rat der Stadt Münster die Errichtung der M o- dellschule Primus mit 3 Zügen an den Standorten der Grundschule Berg Fidel und Geistschule zum Schuljahr 2014/2015 beschlossen. Der Rat hat u. a. die Prüfergebnisse zu den Raumprogrammen der Primus -Schule an den beiden Standorten und den erfo r- derlichen Umbaumaßnahmen zur Sicherung des Raumbedarfs zur Kennt nis genommen. Eine Schätzung der Investitionskosten für die Umbaumaßnahmen und Bereitstellung entsprechender Mittel muss weiteren Detailplanungen und Beschlü ssen vorbehalten bleiben (vgl. Vorlage V/ 0497/2013). 1.2 Genehmigung/ Anmeldeverfahren Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW hat die Teilnahme am Schulversuch Primus mit Verfügung vom 26.09.2013 genehmigt. Für das Schuljahr 2014/2015 sind im Rahmen des Anmeldeverfahrens so viele Lerna n- fänger zur Klasse 1 der Primus -Schule angemeldet worden, dass der Start der Primus - Schule mit der Klasse 1 am Standort Berg-Fidel gesichert ist. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens zur Klasse 5 der Primus-Schule hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung den dreizügigen Start für die Sekundarstufe I am S tandort Geist genehmigt. - 3 - V/0170/2014 2. Finanzierung/ Investitionen 2.1 Finanzrahmen Im Finanzplan 2014 wurden für Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der E r- richtung der Primus-Schule Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 € veranschlagt. Damit ist der Finanzrahmen für die zum Start der Primus -Schule im Jahr 2014 realisierbaren Investitionsmaßnahmen gesetzt. Im Rahmen der Etatberatungen hat der AFBL b e- schlossen, die Maßnahme mit einem Sperrvermerk zu versehen. In Abstimmung mit der kommissarischen Leitung der PRIMUS -Schule ist bei gemeins a- men Terminen vor Ort vereinbart worden, die begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel vorrangig für den Standort Berg -Fidel einzusetzen, da hier der Anpassungsbedarf zum Schulstart 2014/2015 am größten ist. 2.2 Standort Berg-Fidel 2.2.1 von der Schule gewünschtes Raumkonzept In der Grundschule Berg-Fidel werden im laufenden Schuljahr 2013/2014 insgesamt 172 Schüler/innen in 8 Klassen unterrichtet. Es bestehen 4 Ganztags - und 4 Halbtagskla s- sen. Der Unterricht findet jahrgangsübergreifend statt. Das bedeutet, dass sich jede Klasse aus Schülern/innen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 zusammensetzt. Die zur Primus -Schule angemeldeten Schüler/innen werden in die bestehenden jah r- gangsübergreifenden Klassen der Grundschule Berg -Fidel integriert. Zum Schuljahr 2014/15 werden deshalb auch die bestehenden Halbtagsklassen der Grundschule Berg - Fidel in Ganztagsklassen umgewandelt, sodass dann alle Klassen am Standort Berg F i- del als gebundene Ganztagsklassen geführt werden. Inzwischen wurde das Raumkonzept für den Standort Berg -Fidel weiter abgestimmt und konkretisiert. Das Konzept sieht vor, dass für jede Klasse 2 Unterrichtsräume zur Verf ü- gung stehen. Dies bedeutet, dass auch den 4 bis 5 neuen wie den 4 bereits bestehenden Ganztag s- klassen jeweils 2 Unterrichtsräume zugeordnet werden sollen. Zum Konzept der Schule gehört auch, dass die Klassen das Mittagessen in ihren jeweiligen Räumen einn ehmen. Im Schulgebäude ist eine zentrale Küche, jedoch kein separater Speiseraum vorhanden. Mittelfristig werden die Jahrgänge 1 bis 3 mit jeweils 3 Parallelklassen, also insgesamt 9 Klassen am Standort Berg -Fidel untergebracht werden. Unter Berücksichti gung des Schulkonzeptes müssten für die 9 Ganztagsklassen 18 Unterrichts - und 3 Mehrzwec k- räume, somit insgesamt 21 Räume, 1 kleine Aula und 1 Küche bereitgestellt werden. 2.2.2 Umsetzung des Raumkonzeptes und damit verbundene Investitionsmaßnahmen Im Gebäude der Grundschule Berg -Fidel sind zurzeit 18 Unterrichts - bzw. Mehrzweck- räume, 1 Aula und 1 Küche vorhanden. Zur Umsetzung des von der Schule gewünsc h- ten Raumkonzeptes für 9 Klassen fehlen somit im Schulgebäude 3 Räume. Die Küche stößt bereits jetzt an die Kapazitätsgrenzen. - 4 - V/0170/2014 Mit der Verdoppelung der Zahl der Ganztagsschüler zum kommenden Schuljahr geht das Erfordernis zur Optimierung des Küchenbereiches einher. Der Küchenbereich muss so umgebaut werden, dass ausreichend Kapazitäten zur Bereitstellung der Speisen für alle Schüler/innen sowie Reinigung des Geschirrs usw. geschaffen werden. Zur kurzfristigen Bereitstellung zusätzlicher Raumkapazitäten ist geplant, die vorhandene Aula in 2 Unterrichtsräume umzubauen. Ein ca. 85 qm großer Unterrichtsraum soll als Aula-Ersatz umgestaltet werden. Durch den Umbau der im Erdgeschoss liegenden Aula in Unterrichtsräume sind dann ausreichend Ganztagsräume im Erdgeschoss vorhanden, in denen auch die Mittagsverpflegung eingenommen werden kann, sodass der Einbau eines weiteren Lastenaufzuges zum Transport der Speisen und des Geschirrs von der Küche in das Obergeschoss des Klassentraktes nicht erforderlich ist. In den neu herzurichtenden Ganztags -Klassenräumen sollen die vorhandenen Wasc h- becken gegen kleine Spülen ausgetauscht werden. Für den Ganztagsbereich sind das Mobiliar und die Lehrmittelausstattung zu ergänzen. Unter Berücksichtigung dieser Umbaumaßnahmen stehen im Bestandsgebäude 16 U n- terrichtsräume, 3 Mehrzweckräume und eine kleine Aula sowie die Küche zur Verfügung. Das pädagogische Konzept der Schule, das die Bereitstellung von 2 Räumen je Klasse beinhaltet, kann so im kommenden Schuljahr umgesetzt werden. Voraussetzung ist aber, dass lediglich 8 Klassen gebildet werden. Dies ist zum kommenden Schulj ahr auf- grund der Anzahl der Schüler/innen möglich. 2.3. Standort Geist Die drei zum Schuljahr 2014/15 vorgesehenen Klassenräume haben unterschiedliche Größen und unterschiedlich große Garderobenräume, die behelfsweise zur äußeren Di f- ferenzierung genutzt werden können. Zudem steht ein weiterer Raum (ca. halbe Kla s- senraumgröße) zur Verfügung. Angesichts der insgesamt nur begrenzt zur Verfügung stehenden investiven Mittel kö n- nen an diesen Räumen für das neue Schuljahr keine baulichen Maßnahmen zur Nutzung für die Sekundarstufe der PRIMUS-Schule umgesetzt werden. Dies bleibt - entsprechen- de Finanzmittel vorausgesetzt - späteren Jahren vorbehalten. Notwendige Ergänzungen des Mobiliars für die Nutzung dieser Differenzierungsräume können aus laufenden Mi t- teln des Amtes für Schule und Weiterbildung beschafft werden. Der Speiseraum wird für den Start der PRIMUS -Schule als ausreichend groß erachtet. Es bleibt zu prüfen, ob für die Aufbereitung und Ausgabe des Essens sowie Reinigung des Geschirrs Ergänzungen bzw. Aufstockungen notwendig sind. 3. Aufhebung des Sperrvermerkes Zum Start der Primus -Schule am Standort Berg -Fidel sind - wie oben ausgeführt - fol- gende Maßnahmen (Umbau / Herrichtung einschl. Ausstattung) erforderlich: - Optimierungen im Küchenbereich zur Ausweitung der Kapazitäten - Umbau der Aula in 2 Unterrichtsräume - Einbau von kleinen Spülen in den neuen Ganztagsklassenräumen - Herrichten eines Unterrichtsraumes als Aula-Ersatz - 5 - V/0170/2014 Diese Maßnahmen müssen zum Schuljahresbeginn fertig gestellt sein. Zur Finanzierung ist es erforderlich, den Sperrvermerk aufzuheben und die Mittel zur Ausgabe frei zu g e- ben. Die von der Schule darüber hinaus gewünschten Maßnahmen wie z. B. die Sanierung und der Umbau der im Gebäude vorhandenen WC -Anlagen bei gleichzeitiger Schaffung eines zusätzlichen kleinen Förderraumes müssen zunächst zurückgestellt werden, da sie nicht innerhalb des Finanzrahmens realisierbar sind. 4. Maßnahmen in Folgejahren Wenn im Schuljahr 2015/2016 aufgrund der steigenden Schülerzahle n am Standort Berg-Fidel insgesamt 9 Klassen entsprechend der Dreizügigkeit gebildet werden, ist es unter Berücksichtigung des von der Schule gewünschten Raumkonzeptes erforderlich, 2 zusätzliche Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen, da sonst das Raum konzept nicht umsetzbar ist. Die Möglichkeiten und Kosten für diese Maßnahme werden zurzeit g e- prüft. Es sind Lösungen durch Umbaumaßnahmen im Bestand mit Lösungen zur Berei t- stellung zusätzlicher Flächen z. B. durch die Aufstellung von Fertigbauklassen abzu wä- gen. Dabei sind sowohl wirtschaftliche als auch pädagogische Gesichtspunkte zu b e- rücksichtigen. Über die Bereitste llung der erforderlichen Finanzmittel ist im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes zu entscheiden , wenn die Dreizügigkeit erreicht wird (mus s bis spätestens 2016/17 erreicht werden). Dies gilt auch für die am Standort Geistschule erforderlichen Investitionsmaßnahmen. Die bereits in der Ratsvorlage V/0497/2013 „Schulversuch PRIMUS - Antrag an das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW zur Teilnahme “ beschriebenen Ma ß- nahmen für den Standort Geistschule müssen weiter konkretisiert und mit Kosten belegt werden. Sie sind nachfolgend noch einmal kurz aufgeführt: o Umbau der den Klassenräumen zugeordneten Garderobenräume zu Gruppenrä u- men (damit einhergehend Verlagerung der Garderoben) o Umbau von 2 Kursräumen im 1. OG zu einem Klassenraum mit angrenzendem kleinen Nebenraum o Teilung eines übergroßen Klassenraumes im 1. OG in Klassen- und Nebenraum o Umgestaltung eines Informatikraumes in einen Klassenraum o Umbau von kleineren Räumen im 2. OG zur Schaffung eines Mehrzweckraumes oder eines Chemieraumes o Einrichtung eines Büros für die Schulleitung im jetzigen Elternsprechzimmer im EG (Sekretariat und Lehrerzimmer sollen gemeinsam genutzt werden) o Umnutzung bestehender Büroräume, sofern weitere Funktionsstellen besetzt we r- den (Räume noch nicht festgelegt) o Ausweitung des Küchenbereiches und des Speiseraumes (evtl. unter Einbeziehung der Aula). Auch hier gilt, dass im Rahmen der Aufstellung des Hau shaltsplanes 2015 ff. eine En t- scheidung über bereitzustellende Finanzmittel getroffen werden muss. - 6 - V/0170/2014 5. Personal- und Sachkosten Die vom Rat am 10.07.2013 beschlossenen Personal - und Sachkosten wurden noch nicht im städtischen Haushalt veranschlagt, da n icht klar war, ob die Primus -Schule zu- stande kommt. Auf der Basis der tatsächlichen Anmeldezahlen zur Primarstufe und S e- kundarstufe der Primus -Schule werden nun die tatsächlich erforderlichen Kosten ermi t- telt. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0170/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37