A-R/0052/2007
Straßenausbaubeiträge senken - mehr Abgabengerechtigkeit in Münster schaffen
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Originalantrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0052/2007 1 Antrag 30.11.2007 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Straßenausbaubeiträge senken – mehr Abgabengerechtigkeit in Münster schaffen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Beitragssätze für die Straßenausbaubeiträge gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz werden zunächst um 10%-Punkte gesenkt. 2. Der Rat spricht sich dafür aus, in einem angemes senen Zeitraum zu überprüfen, ob in einem zweiten Schritt, die Straße nausbaubeiträge um weitere 10%-Punkte gesenkt werden können. 3. Die Verwaltung legt dem Rat zügig einen entsprec henden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vor. Begründung: Münster nimmt im Land Nordrhein-Westfalen die Spitz enposition im Bereich der Straßenausbaubeiträge ein. Die Beitragssätze liegen nach Angaben des Tiefbauamts im Bereich der Anlieger-, Haupterschlie ßungs-, Hauptverkehrs- und Hauptgeschäftsstraßen zwischen 10 und 30% höher als in anderen größeren Städten des Landes (vgl. Anhang: Städtevergleich de s Tiefbauamts). Bei den Anliegerstraßen liegen die Beitragssätze in Münster beispielsweise um 10% höher als in Köln oder Bonn und um 20% höher als in Bochu m, Bottrop, Duisburg, Essen, Mühlheim und Oberhausen. Aachen, Bielefeld, Dortmun d, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Leverkusen, Mönchengladbach, Recklinghausen und Wuppertal liegen sogar 30% unter dem Beitragssatz von Münster. Die hohen Beitragssätze widersprechen dem vernünfti gen und seit Jahren geübten finanzpolitischen Konsens in Münster, dass sich die Stadt Münster bei der Erhebung von Steuern, Gebühren und Beiträgen auf den Landesdurchschnitt bezogen stets am unteren Mittelfeld der Abgabensätze orientiert. And ers als bei Grund- und Gewerbesteuer sind CDU und FDP bei den Straßenausba ubeiträgen gewillt, Höchstsätze zu erheben. Die SPD lehnt dies ab. Einerseits ist generell zu f ragen, ob das überkommene Instrument der Straßenausbaubeiträge noch zeitgemäß ist. Namhafte Experten aus dem Erschließungskosten- und Straßenausbaubeitragsr echt sind der Meinung, dass 2 es sich um eine, wenn nicht die problematischste Abgabenart in Deutschland überhaupt handelt, die noch dazu auf die geringste Akzeptanz in der Bevölkerung stößt (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 4. Aufl., S. 1). Die Fragwürdigkeit hoher Ausbaubeiträge ergibt sich aber vor allem systematisch aus dem Gesichtspunkt, dass ein abstrakter und dahe r nur schwer messbarer Vorteil, der den Anwohnern der Straße aus der Nutzu ng der Straße (Zugang zum öffentlichen Straßenverkehr und Zugang zum Grundstü ck) erwächst, abgegolten werden soll bzw. muss. Weil es mit anderen Worten nur sehr schwer zu entsc heiden ist, ob der Nutzungsvorteil eines Anwohners beispielsweise an e iner Haupterschließungsstraße nun mit 40, 50 oder 60% zu veranschlagen ist, und d er Akzeptanzgrad der Straßenausbaubeiträge, wie erwähnt, denkbar gering ist, hält die SPD es für nicht vertretbar, dass von den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Abgabenbereich Höchstsätze verlangt werden. Gegenwärtig könnte der Eindruck entstehen, dass die Stadt Münster den Bürgern gerade dort vermehrt in die Tasche greift, wo diese nicht damit rechnen. Dies ist umso bedenklicher, als von der schwarz-gelben Ratha uskoalition in öffentlichen Stellungnahmen regelmäßig stereotyp auf die angebli che bestehende Selbstverpflichtung der Stadt zu Abgabensätzen im „ unteren Mittelfeld“ verwiesen wird. Damit in Zukunft wieder deutlicher wird, dass die B ürgerinnen und Bürger mit ihren Straßenausbaubeiträgen „öffentliche“ Straßen und ni cht Privatwege finanzieren, sollen die Beitragssätze mittelfristig auf ein mitt leres Maß zwischen 50 und 60% zurückgeführt werden. Konkret bedeutet dies, dass i n einem ersten Schritt die Beiträge für Fahrbahnerneuerung von Anwohnerstraßen von 80% auf 70%, für Haupterschließungsstraßen von 60% auf 50% und für H auptverkehrsstraßen von 40% auf 30% gesenkt werden. Entsprechend werden au ch die Beitragssätze der einzelnen Straßenkategorien für die Geh- und Radweg e sowie für die Nebenanlagen (Beleuchtung, Parkstreifen etc.) gesenkt. In einem zweiten Schritt soll in einigen Jahren geprüft werden, ob die Straßenausbaubeiträge nochmals um jeweils 10%- Punkte gesenkt werden können. Die vorgeschlagene Senkung der Straßenausbaubeiträg e steht im Einklang mit der Mustersatzung des Deutschen Städtetags zur Erhebung von Gebühren nach § 8 Kommunalabgabengesetz. Sie ist rechtssicher umsetzb ar. Im Haushaltsjahr 2006 wurden nach Auskunft der Verwaltung 1,5 Mio. Euro a n Straßenausbaubeiträgen erhoben. Eine Absenkung des Beitragssatzes um 10% h ätte demnach im Haushaltsjahr 2006 zu Mindereinnahmen in Höhe von rd. 220.000 Euro geführt. Karsten Rahn Marianne Hopmann Udo Reiter Wolfgang Heuer Ralf Hubert Anne Schulze Wintzle r Anika Bergner Dr. Michael Jung Joachim Tonn Hedwig Chudziak Marianne Koch Beate Vilhjalmsson Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Holger Wigge r Beanka Ganser Kurt Pölling Karl-Heinz Winter Anne Hakenes
Anlage zum Originalantrag
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Münster, Satzung 2002 80% 80% 80% 80% 60% 80% 60% 80% 70% 40% 80% 40% 80% 60% 70% 80% 75% Greven 75% 80% 75% 75% 60% 80% 60% 80% 70% 30% 80% 40% 80% 70% 50% 80% 70% Bonn 70% 70% 70% 70% 50% 70% 50% 70% 50% 30% 70% 30% 70% 30% 60% 70 % 60% Köln 70% 70% 70% 70% 50% 70% 50% 70% 50% 30% 70% 30% 70% 30% 60% 70 % 60% Rheine 70% 70% 70% 70% 50% 70% 50% 70% 50% 30% 70% 30% 70% 30% 60% 70% 60% Paderborn 65% 70% 70% 55% 45% 65% 45% 65% 55% 25% 65% 25% 65% 55% 55% 70% 55% Bochum 60% 70% 60% 60% 40% 60% 40% 60% 40% 20% 60% 20% 60% 30% off en! offen! offen! Bottrop 60% 70% 70% 60% 40% 60% 40% 60% 40% 20% 60% 20% 60% 20% 50 % 70% 60% Duisburg 60% 70% 70% 60% 40% 60% 40% 60% 40% 20% 60% 20% 60% 20% 5 0% 70% 50% Essen 60% 70% 70% 60% 40% 60% 40% 60% 50% 20% 60% 20% 60% 40% 50% 7 0% 70% Mülheim a.d.R. 60% 60% 80% 80% 40% 40% 40% 55% 55% 15% 15% 15% 4 5% 45% offen! offen! offen! Oberhausen 60% 70% 70% 60% 40% 60% 40% 60% 40% 20% 60% 20% 60% 20 % 50% 70% 50% Aachen 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 10% 50% 10% 40% 60% 40% Bielefeld 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 10% 50% 10% 40% 60% 40% Dortmund 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 10% 50% 10% 4 0% 60% 40% Düsseldorf 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 10% 50% 10 % 40% 60% 40% Hagen 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 10% 50% 10% 40% 6 0% 40% Hamm 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 10% 50% 10% 40% 60 % 40% Leverkusen 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 40% 10% 40% 10 % 40% 60% 40% Mönchengladbach 50% 60% 60% 50% 30% 50% 39% 50% 30% 10% 50% 10% 50% 10% 40% 60% 40% Recklinghausen 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 10% 5 0% 10% 40% 60% 40% Wuppertal 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 20% 50% 20% 40% 60% 40% Stadt Anliegerstraße Anliegerbeteiligungen gemäß § 8 KAG bei Straßenbaumaßnahmen im Städtevergleich Fahr- bahn Par- ken Rad- wege Geh- wege Beleuch- tung Fahr- bahn Par- ken Rad- wege Hauptgeschäftsstraße Beleuch- tung Fahr- bahn Geh- wege Beleuch- tung Haupterschließungsstraße Geh- wege Beleuch- tung wie Münster höher als Münster bis 10 % niedriger als Münster Hauptverkehrsstraße Fahr- bahn Par- ken Geh- wege C:\temp\XPgrpwise\KAG Stdtevergleich.xls Seite 1
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0052/2007
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 04.12.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37