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A-R/0052/2007

Straßenausbaubeiträge senken - mehr Abgabengerechtigkeit in Münster schaffen

Antrag an den Rat 04.12.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2007, TOP 38.9

Originalantrag

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Anlage zum Originalantrag

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Originalantrag

5253 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0052/2007  
 
 
1 
 
 
 
 
Antrag  
 
 
 
30.11.2007 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
www.spd-muenster.de  
Straßenausbaubeiträge senken – mehr Abgabengerechtigkeit 
in Münster schaffen 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Beitragssätze für die Straßenausbaubeiträge gemäß § 8 
Kommunalabgabengesetz werden zunächst um 10%-Punkte gesenkt. 
 
2. Der Rat spricht sich dafür aus, in einem angemes senen Zeitraum zu 
überprüfen, ob in einem zweiten Schritt, die Straße nausbaubeiträge um 
weitere 10%-Punkte gesenkt werden können.  
 
3. Die Verwaltung legt dem Rat zügig einen entsprec henden Satzungsentwurf 
zur Beschlussfassung vor. 
 
 
Begründung:  
 
Münster nimmt im Land Nordrhein-Westfalen die Spitz enposition im Bereich der 
Straßenausbaubeiträge ein. Die Beitragssätze liegen  nach Angaben des 
Tiefbauamts im Bereich der Anlieger-, Haupterschlie ßungs-, Hauptverkehrs- und 
Hauptgeschäftsstraßen zwischen 10 und 30% höher als  in anderen größeren 
Städten des Landes (vgl. Anhang: Städtevergleich de s Tiefbauamts). Bei den 
Anliegerstraßen liegen die Beitragssätze in Münster  beispielsweise um 10% höher 
als in Köln oder Bonn und um 20% höher als in Bochu m, Bottrop, Duisburg, Essen, 
Mühlheim und Oberhausen. Aachen, Bielefeld, Dortmun d, Düsseldorf, Hagen, 
Hamm, Leverkusen, Mönchengladbach, Recklinghausen und Wuppertal liegen sogar 
30% unter dem Beitragssatz von Münster.   
 
Die hohen Beitragssätze widersprechen dem vernünfti gen und seit Jahren geübten 
finanzpolitischen Konsens in Münster, dass sich die  Stadt Münster bei der Erhebung 
von Steuern, Gebühren und Beiträgen auf den Landesdurchschnitt bezogen stets am 
unteren Mittelfeld der Abgabensätze orientiert. And ers als bei Grund- und 
Gewerbesteuer sind CDU und FDP bei den Straßenausba ubeiträgen gewillt, 
Höchstsätze zu erheben. 
 
Die SPD lehnt dies ab. Einerseits ist generell zu f ragen, ob das überkommene 
Instrument der Straßenausbaubeiträge noch zeitgemäß  ist. Namhafte Experten aus 
dem Erschließungskosten- und Straßenausbaubeitragsr echt sind der Meinung, dass

2 
es sich um eine, wenn nicht die problematischste Abgabenart in Deutschland 
überhaupt handelt, die noch dazu auf die geringste Akzeptanz in der Bevölkerung 
stößt (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 4. Aufl., S. 1). 
 
Die Fragwürdigkeit hoher Ausbaubeiträge ergibt sich  aber vor allem systematisch 
aus dem Gesichtspunkt, dass ein abstrakter und dahe r nur schwer messbarer 
Vorteil, der den Anwohnern der Straße aus der Nutzu ng der Straße (Zugang zum 
öffentlichen Straßenverkehr und Zugang zum Grundstü ck) erwächst, abgegolten 
werden soll bzw. muss.  
 
Weil es mit anderen Worten nur sehr schwer zu entsc heiden ist, ob der 
Nutzungsvorteil eines Anwohners beispielsweise an e iner Haupterschließungsstraße 
nun mit 40, 50 oder 60% zu veranschlagen ist, und d er Akzeptanzgrad der 
Straßenausbaubeiträge, wie erwähnt, denkbar gering ist, hält die SPD es für nicht 
vertretbar, dass von den Bürgerinnen und Bürgern in  diesem Abgabenbereich  
Höchstsätze verlangt werden.  
 
Gegenwärtig könnte der Eindruck entstehen, dass die  Stadt Münster den Bürgern 
gerade dort vermehrt in die Tasche greift, wo diese  nicht damit rechnen. Dies ist 
umso bedenklicher, als von der schwarz-gelben Ratha uskoalition in öffentlichen 
Stellungnahmen regelmäßig stereotyp auf die angebli che bestehende 
Selbstverpflichtung der Stadt zu Abgabensätzen im „ unteren Mittelfeld“ verwiesen 
wird.  
 
Damit in Zukunft wieder deutlicher wird, dass die B ürgerinnen und Bürger mit ihren 
Straßenausbaubeiträgen „öffentliche“ Straßen und ni cht Privatwege finanzieren, 
sollen die Beitragssätze mittelfristig auf ein mitt leres Maß zwischen 50 und 60% 
zurückgeführt werden. Konkret bedeutet dies, dass i n einem ersten Schritt die 
Beiträge für Fahrbahnerneuerung von Anwohnerstraßen  von 80% auf 70%, für 
Haupterschließungsstraßen von 60% auf 50% und für H auptverkehrsstraßen von 
40%  auf 30% gesenkt werden. Entsprechend werden au ch die Beitragssätze der 
einzelnen Straßenkategorien für die Geh- und Radweg e sowie für die Nebenanlagen 
(Beleuchtung, Parkstreifen etc.) gesenkt. In einem zweiten Schritt soll in einigen 
Jahren geprüft werden, ob die Straßenausbaubeiträge  nochmals um jeweils 10%-
Punkte gesenkt werden können. 
 
Die vorgeschlagene Senkung der Straßenausbaubeiträg e steht im Einklang mit der 
Mustersatzung des Deutschen Städtetags zur Erhebung  von Gebühren nach § 8 
Kommunalabgabengesetz. Sie ist rechtssicher umsetzb ar. Im Haushaltsjahr 2006 
wurden nach Auskunft der Verwaltung 1,5 Mio. Euro a n Straßenausbaubeiträgen 
erhoben. Eine Absenkung des Beitragssatzes um 10% h ätte demnach im 
Haushaltsjahr 2006 zu Mindereinnahmen in Höhe von rd. 220.000 Euro geführt. 
 
 
Karsten Rahn   Marianne Hopmann  Udo Reiter 
Wolfgang Heuer   Ralf Hubert   Anne Schulze Wintzle r 
Anika Bergner   Dr. Michael Jung  Joachim Tonn  
Hedwig Chudziak   Marianne Koch  Beate Vilhjalmsson    
Philipp Gabriel    Gaby Kubig-Steltig  Holger Wigge r 
Beanka Ganser   Kurt Pölling   Karl-Heinz Winter 
Anne Hakenes

Anlage zum Originalantrag

2265 Zeichen

Münster, Satzung 
2002 80% 80% 80% 80% 60% 80% 60% 80% 70% 40% 80% 40% 80% 60% 70% 80% 75%
Greven 75% 80% 75% 75% 60% 80% 60% 80% 70% 30% 80% 40% 80% 70% 50% 80% 70% 
Bonn 70% 70% 70% 70% 50% 70% 50% 70% 50% 30% 70% 30% 70% 30% 60% 70 % 60% 
Köln 70% 70% 70% 70% 50% 70% 50% 70% 50% 30% 70% 30% 70% 30% 60% 70 % 60% 
Rheine 70% 70% 70% 70% 50% 70% 50% 70% 50% 30% 70% 30% 70% 30% 60% 70% 60% 
Paderborn 65% 70% 70% 55% 45% 65% 45% 65% 55% 25% 65% 25% 65% 55% 55% 70% 55% 
Bochum 60% 70% 60% 60% 40% 60% 40% 60% 40% 20% 60% 20% 60% 30% off en! offen! offen! 
Bottrop 60% 70% 70% 60% 40% 60% 40% 60% 40% 20% 60% 20% 60% 20% 50 % 70% 60% 
Duisburg 60% 70% 70% 60% 40% 60% 40% 60% 40% 20% 60% 20% 60% 20% 5 0% 70% 50% 
Essen 60% 70% 70% 60% 40% 60% 40% 60% 50% 20% 60% 20% 60% 40% 50% 7 0% 70% 
Mülheim a.d.R. 60% 60% 80% 80% 40% 40% 40% 55% 55% 15% 15% 15% 4 5% 45% offen! offen! offen! 
Oberhausen 60% 70% 70% 60% 40% 60% 40% 60% 40% 20% 60% 20% 60% 20 % 50% 70% 50% 
Aachen 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 10% 50% 10% 40% 60% 40% 
Bielefeld 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 10% 50% 10% 40% 60% 40% 
Dortmund 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 10% 50% 10% 4 0% 60% 40% 
Düsseldorf 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 10% 50% 10 % 40% 60% 40% 
Hagen 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 10% 50% 10% 40% 6 0% 40% 
Hamm 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 10% 50% 10% 40% 60 % 40% 
Leverkusen 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 40% 10% 40% 10 % 40% 60% 40% 
Mönchengladbach 50% 60% 60% 50% 30% 50% 39% 50% 30% 10% 50% 10% 50% 10% 40% 60% 40% 
Recklinghausen 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 10% 5 0% 10% 40% 60% 40% 
Wuppertal 50% 60% 60% 50% 30% 50% 30% 50% 30% 10% 50% 20% 50% 20% 40% 60% 40% 
Stadt 
Anliegerstraße 
Anliegerbeteiligungen gemäß § 8 KAG bei Straßenbaumaßnahmen im Städtevergleich 
Fahr- 
bahn 
Par- 
ken 
Rad- 
wege 
Geh- 
wege 
Beleuch- 
tung 
Fahr- 
bahn 
Par- 
ken 
Rad- 
wege 
Hauptgeschäftsstraße 
Beleuch- 
tung 
Fahr- 
bahn 
Geh- 
wege 
Beleuch- 
tung 
Haupterschließungsstraße 
Geh- 
wege 
Beleuch- 
tung 
wie Münster höher als Münster bis 10 % niedriger als Münster 
Hauptverkehrsstraße 
Fahr- 
bahn 
Par- 
ken 
Geh- 
wege 
C:\temp\XPgrpwise\KAG Stdtevergleich.xls Seite 1

Beratungsverlauf (1)

12.12.2007 Rat
TOP 38.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0052/2007
Typ
Antrag an den Rat
Datum
04.12.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37