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0613/2022

Kooperatives Baulandmodell Köln 4. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell 2021

Mitteilung Ausschuss 01.03.2022

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Anlage 1

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Anlage 1

15058 Zeichen

1 
 
Anlage 1 
 
4. SACHSTANDSBERICHT 2021  
KOOPERATIVES BAULANDMODELL KÖLN 
 
Stand 15.01.2022 
 
 
1. Vorbemerkung 
 
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde 2014 durch den Rat der Stadt Köln 
beschlossen und 2017 erfolgreich fortgeschrieben. Ziel der Fortschreibung war vor allem eine 
praxisorientierte Handhabung, um eine häufigere Anwendung zu erreichen.  Das KoopBLM 
befindet sich in einem stetigen Überarbeitungsprozess, der dazu führen soll, dass das Modell 
möglichst praxisnah und verständlich aufgebaut ist.  
 
Mit der ersten Anpassung der Umsetzungsanweisung KoopBLM 2017 (Vorlage Nr. 4229/2021) 
soll sichergestellt werden, dass Wohnungsbauvorhaben einen Beitrag zu einer klimagerechten 
und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung leisten. Durch die Schaffung neuer Optionen zur 
Umsetzung der Verpflichtungen zu öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen wurde 
sichergestellt, d ass gerade in vergleichsweise kleinen Vorhaben die Mehrbedarfe im 
Plangebiet tatsächlich gedeckt werden können.  Zusätzlich wurde auf das rasante 
Bevölkerungswachstum und die Spitzenwerte bei den Geburt enzahlen reagiert. Um diese m 
Trend zu entsprechen, wurde das Betreuungsangebot für U3 - und Ü3-jährige Kinder um die 
Tages- und Großtagespflege ergänzt. 
 
Der Sachstandsbericht 2021 wurde im Februar fertiggestellt. Die Aktualität der Daten beruht 
auf de m Stichtag 15.01.2022. Es gilt die jeweilige Rechtskraft eines Bebauungsplanes 
(Veröffentlichung im Amtsblatt). 
 
2. Arbeit der Geschäftsstelle und der Lenkungsgruppe Kooperatives Baulandmodell 
 
Die Geschäftsstelle ist für die Umsetzung bzw. Anwendung des KoopBLM zuständig. Sie berät 
die Vorhabenträger*innen sowie die Mitarbeiter *innen der Stadt Köln, findet Lösungen zur 
Umsetzung und beantwortet diesbezügliche Fragen.  Sie überprüft außerdem fortlaufend die 
Praxistauglichkeit des Baulandmodells. Kommt es im Laufe der Zeit zu 
Anpassungsnotwendigkeiten, so erarbeitet die Geschäftsstelle entsprechende Vorschläge, die 
mit den Fachämtern und der Lenkungsgruppe abgestimmt werden.  
 
Neben der Arbeit innerhalb der Geschäftsstelle finden regelmäßige Abstimmungen in „Jours 
fixes“ und der Lenkungsgruppe statt. Der Jour fixe mit den Teamleit ungen des 
Stadtplanungsamtes sowie wechselnden Teilnehmern aus anderen Fachämtern findet im 
sechswöchigen Rhythmus statt. Zudem finden ca. alle zwei Monate Abstimmungen zwischen 
der Geschäftsstelle KoopBLM und der Wohnungsbauleitstelle  statt. Zu den konkreten 
Vorhaben wird außerdem ein regelmäßiger Austausch mit dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen sowie dem Amt für Kinder, Jugend und Familie gepflegt.

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Die Lenkungsgruppe KoopBLM unter der Leitung des Beigeordneten des Dezernats VI setzt 
sich aus Vertretern*innen der Fachämter zusammen . Sie kommt als Beschlussorgan des 
Kooperativen Baulandmodells viermal im Jahr zusammen. Die Koordination erfolgt durch die 
Geschäftsstelle. Hier werden Vorhaben präsentiert, die Schwierigkeiten in der vollständigen 
Umsetzung der Verpflichtungen haben, und praxisnah Anpassungsnotwendigkeiten des 
Modells diskutiert. Die Lenkungsgruppe garantiert also die Anwendung des KoopBLMs.  
 
Die Geschäft sstelle nimmt an dem  jährlich vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) 
organisierten kommunalen Erfahrungsaustausch teil. Dieser fand im Jahr 2021 aufgrund der 
Corona-Pandemie im digitalen Format statt. 
 
3. Änderung der Umsetzungsanweisung 
 
Das Kooperative Baulandmodell setzt sich aus der Richtlinie und der Umsetzungsanweisung 
zusammen. Die Umsetzungsanweisung ist ein ausführlicher Leitfaden zur Anwendung der 
Richtlinie. Dabei sind bei der Arbeit mit der Umsetzungsanweisung in den letzten drei Jahren 
verschiedene redaktionelle und inhaltliche Unklarheiten aufgetreten . Nicht eindeutige 
Formulierungen oder Sachverhalte, die wiederholt zu Nachfragen geführt haben, sind 
überarbeitet wo rden und münden in eine geänderte Version der Umsetzungsanweisung. 
Zudem wurden grundlegende Vorgehensweisen, die sich in der Praxis bewährt haben, 
integriert. 
 
Aufbauend auf den Erkenntnissen aus der Anwendung des Kooperativen Baulandmodells in 
seiner Fassung vom 10.05.2017 soll die Deckung der ursächlichen Mehrbedarfe von Grün - 
und Spielflächen nun mit der Änderung der Umsetzungsanweisung erleichtert werden. Es 
lassen sich oft nur schwer geeignete Flächen zur Errichtung neuer Grün - und Spielflächen in 
Projektnähe finden, was dazu führt, dass Ablösesummen nicht verbaut werden können u nd 
damit keine neuen Freiflächen entstehen. 
 
Um den entstehenden Mehrbedarfen effektiver gerecht zu werden, wird durch die Einführung 
des Instruments einer „Kombifläche“ die Herstellung einer qualitätsvollen Freifläche in 
Plangebieten ermöglicht, die unterhalb von 109 Wohneinheiten liegen. Die Kombifläche deckt 
die Mehrbedarfe „öffentlicher Spielplatz“ und „öffentliche Grünfläche“ gemeinsam ab. Die 
Planung und Ausgestaltung dieser Fläche, die sowohl Funktionen einer Grünfläche als auch 
eines Spielplatzes er füllen soll, wird projektspezifisch zwischen den  zuständigen Ämtern 
abgestimmt. 
 
Neben dieser Änderungen der Umsetzungsanweisung, die in den einzelnen Vorhaben zu mehr 
Grün- und Freiflächen führen soll,  wurde ein Grundsatzbeschluss (Vorlage Nr. 0991/2021) 
entschieden, der die Ablösebeträge für Grünflächen  sinnvoll verteilt. Demnach werden die 
Ablösebeträge für Grünflächen zur Aufwertung oder den Ausbau von Freiflächen im näheren 
Umfeld der Vorhaben verwendet. Ist dies nicht möglich, werden die Ablösebeträge in den Um- 
und Ausbau des Inneren und Äußeren Grüngürtels sowie deren verbindenden Grünzüge 
fließen. 
 
Zusätzlich gibt es Anpassungen bei den Herstellungskosten beziehungsweise Ablösebeträgen 
für Grün- und Spielflächen, die auf die seit 2017 erfolgte Preissteigerung und einer Evaluation 
der tatsächlichen Kosten bei aktuellen Projekten reagieren.

3 
 
 
Neben der Anpassung bei Grünflächen und Spielplätzen  wird in der Ände rung der 
Umsetzungsanweisung dem erhöhten Bedarf an Betreuungsplätzen Rechnung getragen. Um 
diesem Trend zu entsprechen, wurde n die Möglichkeiten zur Schaffung von  
Betreuungsangeboten für U3- und Ü3-Jährige Kinder geändert und ergänzt. Die Mehrbedarfe, 
die unterhalb der Mindestgröße einer Kindertageseinrichtung von nunmehr  
40 Betreuungsplätze n (U3 und Ü3 zusammen)  liegen, sind fortan nicht mehr abzulösen, 
sondern in Form einer Großtagespflege (9 Betreuungsplätze) oder  einer Tagespflege (5 
Betreuungsplätze) nach den Vorgaben der Stadt Köln zu errichten. 
 
Die Erarbeitung der Änderung erfolgte stadtintern und mit Vertreterinnen und Vertretern des 
Wohnungsbauforums und wurde mit dem Beschluss der Lenkungsgruppe für die Beratungen 
im Stadtentwicklungsausschuss und im Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün freigegeben. 
Es ist vorgesehen, die Änderungen am 17.03.2022 im Rat der Stadt Köln beschließen zu 
lassen. 
 
Personalsituation 
Die Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell ist im Stadtplanungsa mt angesiedelt und  
setzt sich aus insgesamt drei Mitarbeiter*innen (2,5 Vollzeitäquivalente) zusammen. 
 
4. Übersicht der Bebauungsplanverfahren  
 
Die im Folgenden darg estellten Vorhaben bilden keine abgeschlossene  Sachlage ab. Die 
Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Planungsständen, so dass z.B. auch ein Wechsel 
vom Modell 2014 zu Modell 2017 noch möglich sein oder sich die Anzahl der Wohneinheiten 
noch ändern kann. 
 
Abbildung 1 stellt eine Übersicht aller laufenden Verfahren  (blau) nach dem KoopBLM dar.  
Momentan gibt es 41 Verfahren, die unter die Regelungen des KoopBLM 2017 fallen. Die 
Anwendung des Modells 2014 wird nur noch bei fünf Vorhaben geprüft. Dies sind Vorhaben, 
bei denen der Grundstückserwerb zwischen 24.02.2014 und 22.09.2016 lag und die Einleitung 
bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans bis zum 30.06.2018 erfolgte. 
 
Zudem sind in Rot abgeschlossene Verfahren dargestellt, für die bereits Förderbewilligungen 
für öffentlich geförderte Wohnungen (ögW) erteilt wurden. Diese Verfahren fielen alle un ter 
das KoopBLM 2014 unter dem bisher, aufgrund der engen Anwendungsstimmungen, keine 
Verpflichtungen zur Herstellung von ögW durchgesetzt wurde n. Jedoch haben sich die 
Vorhabenträger*innen der abgebildeten Vorhaben freiwillig zur Errichtung eines (geringeren)  
Anteils an ögW bereit erklärt . In Gelb/Rot sind Verfahren dargestellt, für die bereits 
Förderbewilligungen für öffentlich geförderte Wohnungen (ögW) erteilt worden sind.

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Abb. 1 Bebauungsplanverfahren mit Anwendung des KoopBLM 2014/2017 
(Größe der Kreise in Abhängigkeit der Vorhabengröße)

5 
 
Die folgenden Tabellen 1-5 geben eine genauere Auskunft über die derzeitigen 
Planungsstände der einzelnen Vorhaben sowie die dort geplante Anzahl der Wohneinheiten. 
 
Tabelle 1+2: Übersicht der Anwendungsfälle nach KoopBLM 2014 
 
Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert 
Abgeschlossen | Öffentlich geförderter Wohnungsbau freiwillig vereinbart 
3 Ludwig-Jahn-Straße 183 56 
4 Güterbahnhof Ehrenfeld  450 115 
6 Swinestraße 245 156 
8 Barcelona-Allee 160 56 
8 Arnikaweg 65 13 
Summe 5   1.103 396 
 
Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert 
In Prüfung 
2 Ringstraße 352 100 
2 Mertener Straße 783 74 
7 Nachtigallenstraße 174 86 
9 Otto-Langen-Quartier   620 186 
9 Von-Ketteler-Straße 43 13 
Summe 5   1.972 459 
 
(Hinweis: In einigen Verfahren wurde/wird ein gewisser Anteil öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf 
freiwilliger Basis oder aufgrund politischer Beschlussfassung vereinbart. In anderen Fällen findet das KoopBLM 
2017 Anwendung.) 
 
Die Tabellen 3, 4 und 5 listen die Verfahren auf, für die das KoopBLM 2017 Anwendung 
findet. Bei Vorhaben „In Vorbereitung“ wurde noch kein Aufstellungs- oder 
Einleitungsbeschluss getroffen, es sind jedoch Wohnungsbauvorhaben geplant, die die 
Anwendung des KoopBLM voraussetzen. Ein Verfahren wurde bereits nach KoopBLM 2017 
abgeschlossen, weitere folgen. 
 
Tabelle 3,4 und 5: Übersicht der Anwendungsfälle nach KoopBLM 2017 
 
Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert 
In Vorbereitung 
2 Falkenweg  120 40 
4 Subbelrather Straße 387 - 407 130 39 
4 Ehrenfeldgürtel 125 300 32 
4 Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof 60 18 
6 Heinrichshofweg N.N. N.N. 
6 Kreuzfeld N.N. N.N. 
6 Brombeergasse 185 72 
7 Hauptstraße/Urbacher Weg  120 36 
7 Friedrichstraße 100 30 
8 Astrid-Lindgren-Allee 75 23 
8 Gremberger Straße (Kippes Quartier) 130 39 
8 Adalbertstraße  80 27 
8 Oranienstraße 300 90 
Summe 13   1.600 446

6 
 
Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert 
Einleitung/Aufstellung bekannt gemacht 
1 Deutzer Hafen 3.000 900 
1 Campus Kartause 42 21 
2 Berzdorfer Straße 275 92 
2 Eygelshovener Straße 310 90 
2 Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg 110 110 
2 Marienhof Ecke Raderthalgürtel 59 33 
2 Rondorf Nord-West 1300 390 
2 Sechtemer Straße/Bonner Straße 210 63 
3 Piusstraße/Ecke Geleniusstraße  45 14 
3 Scheidtweiler Straße 44-48 85 12 
4 Franz-Geuer-Straße 430 129 
4 Lerchenweg 160 48 
4 Ossendorfer Weg/Mühlenweg 191 143 
4 Seeadlerweg 104 27 
4 Subbelrather Straße 486-494 217 60 
4 Wohnbebauung Alsdorfer Straße  210 63 
5 Simonskaul 387 97 
6 Südlich Baptiststraße 366 180 
6 Volkhovener Straße 54 17 
7 Leidenhausener Straße 220 54 
7 Östlich im Falkenhorst 250 75 
7 An der Mühle 28 28 
8 Olpener Straße 250/252 125 31 
8 Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße 114 35 
8 Ostmerheimer Str.214 140 26 
9 Deutz-Areal 2.444 651 
9 Quartier Schlebuscher Weg 413 123 
9 Möhl-Areal 215 65 
Summe 28   11.504 3.577 
 
Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert 
Abgeschlossen 
6 Damiansweg 370 185 
Summe 1   370 185 
 
Es gibt 41 laufende Bebauungsplanverfahren, die in den Anwendungsbereich des KoopBLM 
2017 fallen. Die Bebauungsplanverfahren verteilen sich über alle neun Stadtbezirke und 
würden nach den derzeitigen Planungsständen Baurecht für rund 13.104 WE schaffen, 
davon rund 4.023 WE im geförderten Segment. Für 32 dieser Verfahren liegt eine 
Anwendungszustimmung über das KoopBLM bereits vor. 
 
ZUSAMMENFASSUNG  
Verfahren KoopBLM insgesamt:           52 | 16.119 WE | 4.860 ö.g. WE 
 
Abgeschlossene Verfahren i.S.d. KoopBLM 2014        05 |    1.103 WE | 396 freiwillig ö.g. WE 
Abgeschlossene Verfahren i.S.d. KoopBLM 2017        01 |      370 WE | 185 ö.g. WE 
Laufende Verfahren nach KoopBLM 2014         05 |   1.972 WE |    459 ö.g. WE 
Laufende Verfahren nach KoopBLM 2017         41 | 13.104 WE | 4.023 ö.g. WE

7 
 
Die Abbildung 2 „Vorhaben nach KoopBLM 2014“ verortet Vorhaben, die noch unter das 
Kooperative Baulandmodell 2014 fallen sowie deren Größe (Anzahl der Wohneinheiten) . Es 
wird deutlich, dass es sich um wenige Vorhaben handelt, die sich aber über alle Stadtbezirke 
verteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde das Modell in der Fassung von 2014 bei keinem 
Vorhaben angewendet, in den meisten Vorhaben konnte jedoch eine freiwillige Verpflichtung 
zur Herstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau erreicht werden.  
 
 
Abb. 2 Bebauungsplanverfahren mit Anwendung des KoopBLM 2014 
(Größe der Kreise in Abhängigkeit der Vorhabengröße)

8 
 
Die Abbildung 3 „Vorhaben nach KoopBLM 2017“ verortet laufende Bebauungsplanverfahren, 
in denen das K ooperative Baulandmodell 2017 angewendet wird. Die Abbildung zeigt, dass 
sich die Vorhaben über das gesamte Stadtgebiet verteilen und auch die Verteilung nach der 
Größe der Vorhaben sich nicht auf einzelne Stadtbezirke beschränkt. 
 
Abb. 3 Bebauungsplanverfahren mit Anwendung des KoopBLM 2017 
(Größe der Kreise in Abhängigkeit der Vorhabengröße)

9 
 
Die Abbildung 4  „Vorhaben nach KoopBLM 2017plus“ verortet mögliche Verfahren  mit 
Kombiflächen, in denen die Änderung der Umsetzungsanweisung angewendet werden kann. 
Die Abbildung zeigt, dass sich mehrere Vorhaben über das gesamte Stadtgebiet verteilen. 
Diese Vorhaben können einem freiwilligen Wechsel  in die Umsetzungsanweisung 2017plus 
und damit der Errichtung einer Kombifläche zustimmen. Für die  Vorhaben mit 
Grundstückskauf ab dem Ratsbeschluss am 17.03.2022 ist eine Anwendung verpflichtend. 
 
Abb. 4 Bebauungsplanverfahren mit Anwendung des KoopBLM2017plus und Errichtung einer Kombifläche 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
5. Ausblick 2022 
 
Ziel ist es, dass sich die Änderung der Umsetzungsanweisung in den Verfahren bewährt und 
die entstehenden Mehrbedarfe an Spiel - und Grünflächen auch bei kleinere n Vorhaben 
errichtet werden. Die Funktionen, die diese Flächen übernehmen, sind vielfältig. Sie 
verbessern nicht nur die Luftqualität und das Stadtklima, sondern dienen auch als Lärmschutz, 
sind Orte für Begegnung und Bewegung sowie Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Die stetige

10 
 
Errichtung dieser Grün- und Spielflächen ist daher essentiell für eine nachhaltige Entwicklung 
der Stadt. 
 
Derzeit wird in der Politik die Einführung eines städtischen Förderprogramms für 
Preisgedämpften Wohnungsbau  und Pflegewohnen , diskutiert. Die Integration des 
Förderprogramms in das Kooperative Baulandmodell wäre eine Option.

Mitteilung Ausschuss

2594 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Weik Sa 
Vorlagen-Nummer 01.03.2022 
 0613/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 
 
Kooperatives Baulandmodell Köln 
4. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell 2021 
Das Kooperative Baulandmodell wurde 2014 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und 2017 
erfolgreich fortgeschrieben. Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau 
zu stärken, als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens an den planbedingten Fol-
gekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtung, öffentliche Spielplätze und öffentliche Grünflächen) 
zu beteiligen. Es gilt nicht im Rahmen einer Wohnbauentwicklung nach §34 BauGB oder für Vorha-
ben, die aus bereits vor 2014 eingeleiteten Bebauungsplänen genehmigt werden. 
Der vierte Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell Köln (siehe Anlage 1) gibt eine Übersicht 
über den Stand der Anwendung des Modells und berichtet über die Arbeit der Geschäftsstelle Koope-
ratives Baulandmodell in 2021. 
Die steigende Anzahl an geförderten Wohnungen bei der Umsetzung neuer Planvorhaben ist eine 
positive Entwicklung, welche durch die Regelungen des Kooperativen Baulandmodells angestoßen 
wurde. Die Wirkung des Modells kann man versetzt zu seiner Einführung nunmehr in den Planvorha-
ben ablesen, die abgeschlossen sind und in den Bau gehen.  
Insgesamt werden derzeit 43 Planvorhaben nach dem Modell 2017 bearbeitet, bei denen mindestens 
30% Wohnen im öffentlich geförderten Segment gebaut werden. Die Bebauungsplanverfahren vertei-
len sich über alle neun Stadtbezirke und würden nach den derzeitigen Planungsständen Baurecht für 
rund 13.584 WE schaffen, davon rund 4.208 WE im geförderten Segment. 
Die mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 eingeführte Umsetzungsanweisung befindet sich aktuell in 
der Überarbeitung und soll am 17.03.2022 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen werden (s. Vor-
lage 4229/2021). Ziel der ersten Anpassung der Umsetzungsanweisung Kooperatives Baulandmodell 
Köln 2017plus ist es, dass alle Wohnungsbauvorhaben einen Beitrag zu einer klimagerechten und 
sozial ausgewogenen Stadtentwicklung leisten können und gleichzeitig wirtschaftlich sowie städte-
baulich realisierbar bleiben. Die aktuelle Anpassung der Umsetzungsanweisung ist nicht Bestandteil 
des Sachstandsberichts. Die Aktualität der Daten beruht auf dem Stichtag 15.01.2022. 
 
Anlage 
4. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell Köln 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0613/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.03.2022
Erstellt
18.02.2022 13:22