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1174/2025

Beantwortung einer mündliche Nachfrage zur Vorlage 3772/2024 der Ratsfraktion Klima Freunde & Gut aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 20.03.2025

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 09.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 19.05.2025, TOP 11.3.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2583 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 09.05.2025 
 1174/2025  
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 15.05.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 
 
Beantwortung einer mündliche Nachfrage zur Vorlage 3772/2024 der Ratsfraktion Klima 
Freunde & Gut aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 
20.03.2025 
 
Frau Michels bittet um Klärung folgender Nachfragen: Wenn dem Ausschuss ein neuer Be-
bauungsplan vorgelegt werde, in dem Bäume eingezeichnet seien, gebe es dann einen 
rechtsverbindlichen Beschluss zur Bepflanzung? Oder sei dies nur ein Vorschlag? 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bei der Darstellung von Bäumen in Bebauungsplänen sollte zuerst zwischen einer Festset-
zung des Erhalts und einer Neupflanzung unterschieden werden. Falls es sich bei der Festset-
zung um die Neupflanzungen von Bäumen handeln sollte, resultieren diese regelmäßig aus 
den Festsetzungsempfehlungen eines Grünordnungsplanes / landschaftspflegerischen Fach-
beitrages. Derartige Festsetzungen dienen in der Regel als Ausgleichsmaßnahmen bzw. er-
forderliche Kompensationsmaßnahmen zur Minderung von geplanten Eingriffen, die durch 
den Bebauungsplan entstehen. Sowohl in investorengestützten Angebotsbebauungsplänen 
als auch in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen werden zur Sicherung der Herstellung sol-
cher Bepflanzungsfestsetzungen standardmäßig städtebauliche Verträge oder Durchführungs-
verträge aufgesetzt, die die Realisierung absichern. Hierbei werden nicht nur die entsprechen-
den Pflanzmaßnahmen zwischen den Vertragsparteien (Stadt Köln und Investor*in/Vorhaben-
träger*in) vertraglich gesichert, sondern die Gewährleistung der Herstellung wird auch über 
Sicherungsleistungen wie bspw. Bürgschaften garantiert.   
 
Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den festgesetzten Standorten für Baumpflanzungen 
nicht um Ausgleichsmaßnahmen bzw. erforderliche Kompensationsmaßnahmen. Die Bepflan-
zungsfestsetzungen stellen somit nur ein „Angebot“ dar, zu dessen Realisierung die Stadt 
Köln nicht verpflichtet ist. Außerdem ist zu beachten, dass im Rahmen des benannten Bebau-
ungsplans kein/e Investor*in oder Vorhabenträger*in aktiv gewesen ist und somit keine ver-
tragliche Regelung zur Umsetzung der Bepflanzungsfestsetzungen verankert werden konnte.  
 
Die Herleitung für die Festsetzung von neuen Baumstandorten ist der Begründung und dem 
darin integrierten Umweltbericht zum jeweiligen Bebauungsplan-Entwurf zu entnehmen. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

15.05.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1174/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
09.05.2025
Erstellt
16.04.2025 13:25