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AN/1270/2026

Fahrtkosten für Schüler*innen zum therapeutische Reiten nicht streichen

Die Linke. Antrag nach § 3 28.08.2026

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 01.09.2026, TOP 2.4

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

2525 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An den Oberbürgermeister  
Herrn Torsten Burmester 
 
An die Vorsitzende der  
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  
Frau Bettina Baum  
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 27.08.2026 
AN/1270/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.09.2026 
 
Fahrtkosten für Schüler*innen zum therapeutische Reiten nicht streichen 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Burmester,  
sehr geehrte Frau Vorsitzende,  
 
ich möchte Sie bitten, folgende Resolution auf die Tagesordnung der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik am 01.09.2026 aufzunehmen. 
 
Beschluss in einfacher Sprache: 
An drei Schulen konnten bisher Schüler und Schülerinnen mit Behinderung reiten. Die Stadt hat 
die Fahrtkosten von der Schule zum therapeutischen Reiten gezahlt. Jetzt möchte die Stadt die 
Fahrtkosten nicht mehr zahlen. Dann können die Schüler und Schülerinnen nicht mehr reiten. Das 
hat die Zeitschrift StadtRevue berichtet.  
Die Busfahrten kosten die Stadt 60.000 Euro im Jahr. Die Stadt bekommt nicht genügend Geld, 
um alle ihre Aufgaben zu bezahlen. Deswegen möchte sie in den nächsten beiden Jahren sparen. 
Die 60.000 Euro sollen nicht mehr gezahlt werden. 
Die Ratsmitglieder sollen das ändern. Die Busfahrten sollen weitergezahlt werden. 
 
Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bittet den Rat, die Fahrtkosten für Schüler*innen 
von drei inklusiven Schulen in Höhe von 60.000 Euro jährlich zum therapeutischen Reiten nicht zu 
streichen.  
 
Begründung:

Reiten stärkt Kinder und Jugendliche mit Behinderung in besonderem Maße. Es trainiert die 
Reitenden körperlich. Die Beziehung zum Pferd und die Interaktion mit diesem stärkt die Kinder 
und Jugendlichen emotional und sozial. Hier wird an den hilfebedürftigsten Kindern und 
Jugendlichen gespart. 
Der Schwimmunterricht findet in den meisten Schulen auch außerhalb der Schule statt. Fahrten 
zum Schwimmen werden selbstverständlich von der Stadt übernommen.  
Die Verwaltung hat gegenüber der StadtRevue eingeräumt, dass die Finanzierung der Fahrten 
zum therapeutischen Reiten nicht im Haushaltsentwurf enthalten sein wird. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez.  
 
Dr. Günter Bell 
LINKE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

01.09.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
AN/1270/2026
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
28.08.2026
Erstellt
27.08.2026 16:39