1590/2024
247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal und im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld
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Anlage 3 - 247-MBA_bisher
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W W W GE GE GI GI GI M GI M M GE GE GE SO KVB M GE GE W M M MK GI GI M GE W W M GE W GE MI W W W W SO Baumarkt GI W SO Gerichtsmed. Institut GI GI GE Anlage 3 - bisherige Darstellung - Legende Änderungsbereich Gemischte Baufläche Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Industriefläche Gewerbefläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Gasversorgung Post Umspannwerk Boden, erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet Grünfläche Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Schule Spielplatz Umspannwerk0 100 20050 Meter 1:10.000M.: 247. Änderung des Flächennutzungsplanes: Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld und Köln-Müngersdorf M W GI WB GE
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Die vorliegende Beschlussvorlage behandelt die Aufstellung der 247. Flächennutzungsplanänderung „Entwicklungsraum Max-Becker-Areal“ und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB. Diese dient der frühzeitigen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger. Der genaue Zeitraum der Beteiligung wird ortsüblich für die Öffentlichkeit bekannt gemacht. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 - 247-MBA_Lage
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Anlage 2 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. - Lage des Änderungsbereiches - Änderungsbereich 1:15.000M.: 247. Änderung des Flächennutzungsplanes: Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld und Köln-Müngersdorf
Anlage 4 - 247-MBA_geplant
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M GE M GE M W GE W WB GE GI GI GI M GI M M GE GE SO KVB M GE GE M M W GE MK GI W GI W M GE M GE W W MI W W W W W GI GE W M Anlage 4 - beabsichtigte Darstellung - Legende Änderungsbereich Gemischte Baufläche Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Industriefläche Gewerbefläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Gasversorgung Post Umspannwerk Boden, erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet Grünfläche Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Schule Spielplatz Umspannwerk0 100 20050 Meter 1:10.000M.: 247. Änderung des Flächennutzungsplanes: Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld und Köln-Müngersdorf M W GI WB GE
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/611/1
Vorlagen-Nummer
1590/2024
Stand: 03.03.2026
Sachstandsbericht
247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal
und im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld
Arbeitstitel: "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal" in Köln-Ehrenfeld und Köln-
Müngersdorf
hier: Beschluss über die Aufstellung der 247. Flächennutzungsplanänderung und zur
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussfassung vom 19.09.2024:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestell-
ten Bereich des "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal“ in Köln-Ehrenfeld/ Ehrenfeld
sowie Köln-Lindenthal/ Müngersdorf“ eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) aufzustellen;
2. beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch
einen Aushang (Modell 1) durchzuführen;
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Ein-
schränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die Aufstellung der 247.
Flächennutzungsplanänderung sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung beschlossen (Beschlussvorlage 1590/2024).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr.
47 am 04.12.2024 öffentlich bekannt gemacht und vom 09.12.2024 bis einschließlich
03.01.2025 durchgeführt.
2
Nächste Schritte:
Zu diesem Beschluss sind keine weiteren Schritte erforderlich. Für dieses Verfahren wurde
auch bereits der Vorgabenbeschluss beschlossen. (Beschlussvorlage 0391/2025)
Anlage 5 - 247-MBA_Begründung
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1 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-Lin- denthal und im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld und Köln-Müngersdorf Begründung zur Aufstellung des Änderungsverfahrens nach § 2 Abs. 1 Bauge- setzbuch (BauGB) hier: Städtebauliche Neuordnung des Änderungsbereiches mit dem Ziel eines ge- mischten Quartiers gemäß des Zielbildprozesses Weststadt 1. Lage und Größe des Änderungsbereiches .................................................................... 2 2. Anlass und Ziel der Planung ........................................................................................... 2 3. Verfahren .......................................................................................................................... 3 3.1 Verfahrensverlauf .................................................................................................... 3 4. Erläuterungen zum Plangebiet und dessen Umgebung ................................................ 4 4.1 Bestehende Bebauungs- und Nutzungsstruktur ....................................................... 4 4.2 Grün- und Freiraum ................................................................................................. 5 4.3 Verkehrsinfrastruktur ............................................................................................... 5 4.4 Technische Infrastruktur .......................................................................................... 5 4.5 Soziale Infrastruktur ................................................................................................. 5 4.6 Nahversorgung ........................................................................................................ 5 4.7 Bodensituation ......................................................................................................... 6 5. Planungsvorgaben ........................................................................................................... 6 5.1 Landes- und Regionalplanung ................................................................................. 6 5.1.1 Vorgaben des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW) und des Regionalplanes ........................................................................................................ 6 5.1.2 Neuaufstellung des Regionalplanes – Entwurf Dezember 2021 ............................... 8 5.1.3 Vereinbarkeit mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung .............................. 8 5.2 Planungsrechtliche Situation .................................................................................... 9 5.3 Landschaftsplan ...................................................................................................... 9 5.4 Wasser- und Hochwasserschutz .............................................................................. 9 5.5 Denkmalschutz ........................................................................................................ 9 5.6 Städtebauliche Entwicklungskonzepte ..................................................................... 9 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ....................................................................... 11 6.1 Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan ...........................................................11 6.2 Beabsichtigte Änderung der Darstellung .....................................................................12 6.2.1 Städtebauliches Planungskonzept ..........................................................................12 6.2.2 Beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes .............................................13 6.3 Städtebauliche Auswirkungen der Planänderung ........................................................14 7. Umweltbericht ................................................................................................................ 15 Anlage 5 2 1. Lage und Größe des Änderungsbereiches Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung (siehe Abbildung 1) wird im Nor- den und im Westen begrenzt durch die Bahntrasse und liegt zwischen der Wid- dersdorfer Straße im Süden und einer Grenze, die entlang der Kante zwischen dem aktuell dargestellten GI und GE verläuft. Die Grenze des Änderungsbe- reichs verläuft von der Widdersdorfer Straße Richtung Norden, zwischen den Hausnummern 190a und 188a. Der Änderungsbereich umfasst eine Größe von ca. 29 Hektar. Abb. 1: Lage des Änderungsbereiches (Quelle: Stadt Köln) 2. Anlass und Ziel der Planung Das Recyclingunternehmen Max Becker verlässt seinen bisherigen Firmensitz nörd- lich der Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld und verlagert seinen Standort in den Niehler Hafen. Dadurch ergibt sich die Chance, den Bereich des Max-Becker-Areals zu betrachten und den zukünftigen Entwicklungen und Nutzungsabsichten gemäß dem Zielbild für die Weststadt anzupassen. 3 Mit Beschluss vom 06.02.2020 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, die notwendigen planerischen Voraussetzungen zur städtebaulich-funktionalen Neu- ordnung und Weiterentwicklung des sogenannten Max Becker-Areals in Köln-Ehren- feld zu treffen, um die Entwicklung eines mischgenutzten Quartiers anzustoßen. Auch die als Industriegebiete (GI) dargestellten Flächen westlich und östlich des Max-Becker-Areal und Teile der ehemaligen Gleisanlagen sollen entsprechend des Zielbildes Weststadt an die zukünftigen Entwicklungen angepasst werden. Dafür ist eine Flächennutzungsplanänderung notwendig. Mit der Einleitung der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes soll ein gesundes Wohnumfeld sowie Raum für gewerbliche Nutzungen, Einrichtungen zur übergeord- neten Energieversorgung und Dienstleistungs-, Bildungs-, Kultur- und Nahversor- gungsangebote geschaffen werden. Bei der Entwicklung des Areals ist die so genannte „Ehrenfelder Mischung” anzustre- ben: Wohnen, Arbeiten, Gewerbe, Bildung, Versorgung, Freizeit, Grün, Kultur und Raum für Soziales. Hier gilt es, hohe Defizite auch im zum Teil monostrukturellen Umfeld auszugleichen, um ein lebenswertes und funktionierendes Viertel zu schaf- fen. Das beinhaltet neben Wohnen auch eine ausgewogene und angemessene An- siedlung von mittelständischem Handwerk, Kleingewerbe, Handel und Kultureinrich- tungen. Aufgrund des großen Drucks auf dem Wohnungsmarkt und den immer knapper wer- denden Flächen nehmen in Gebieten wie in Ehrenfeld die Fälle zu, in denen bei der Planung neuer Baugebiete Wohnnutzung und gewerbliche Nutzungen aufeinander- stoßen. Damit eine städtebauliche Konfliktsituation zwischen geplanter Wohnbebauung und dem angrenzenden bestehenden Industriegebiet (GI) verhindert werden kann, soll die bestehende Darstellung des GI zu Gunsten eines Gewerbegebietes (GE) geän- dert werden. Hiermit werden einerseits für die zukünftige Bebauung gesunde Wohn- verhältnisse sichergestellt, andererseits werden damit die ansässigen Gewerbebe- triebe in ihrem Bestand und in ihrer Fortentwicklung vor Ort gesichert. 3. Verfahren 3.1 Verfahrensverlauf Für den Bereich des Max-Becker-Areals erfolgte Ende 2023 der Aufstellungsbe- schluss für ein Bebauungsplanverfahren (siehe Beschlussvorlage 3635/2022 ). Da die aktuelle Plandarstellung nicht der zukünftig gewünschten Nutzung und dem Pla- nungsziel entspricht und der Umgriff des Bebauungsplanverfahrens kleiner als der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ist, wird die 247. Änderung des Flä- chennutzungsplans als eigenständiges Verfahren durchgeführt. Es handelt sich bei der 247. Änderung um ein eigenständiges Flächennutzungsplan- Änderungsverfahren, für das eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetz- 4 buch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durch- geführt wird. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 4. Erläuterungen zum Plangebiet und dessen Umgebung 4.1 Bestehende Bebauungs- und Nutzungsstruktur Die Metallverarbeitung Max Becker ist ein 1935 gegründetes Familienunternehmen, das auf den Recyclingprozess von Sekundär-Rohstoffen spezialisiert ist. Auf dem Gelände an der Widdersdorfer Straße war das Unternehmen seit Ende der 1980er Jahre ansässig und bereitete dort den Wertstoff-Schrott so auf, dass er von Gieße- reien und Stahlwerken weiterverarbeitet und dem Wiederverwertungskreislauf zuge- führt werden konnte. Auf einem weiteren Grundstück am Niehler Hafen fungiert die Max Becker Trading als wichtiger Abnehmer und Handelspartner für die internatio- nale Schrottindustrie und stellt den Wertstoff hier für den Schiffversand bereit. Aus betriebsbedingten Gründen wird das Unternehmen seinen bisherigen Firmensitz an der Widdersdorfer Straße verlassen und seinen Standort vollständig in den Niehler Hafen verlagern. Die RheinEnergie AG und Rheinische NETZGesellschaft mbH bzw. deren Vorgänger nutzen das benachbarte Betriebsgelände seit sechs Jahrzehnten für die Versorgung von Köln und der Region mit Strom und Gas. Darüber hinaus sind weitere betriebli- che Einrichtungen der RheinEnergie AG dort beheimatet. Im Bereich des Maarweges wird das verortete Signet Gasversorgung und Umspann- werk dargestellt. Im westlichen Teil befinden sich Handels und Einzeldienstleistungs- betriebe wie auch Fläche für Bahnanlage mit dem Signet Post dargestellt. Denkmäler Südöstlich der Fläche befinden sich mehrere Baudenkmäler. Der Gebäudebestand an der Widdersdorfer Straße 188a bis 208 (Denkmallistennummer 7333, 7334) bilden ein Ensemble. Die Wohngebäude an der Widdersdorfer Str. 196-196a (Denkmallis- tennummer 7471) und 206-208 (Denkmallistennummer 7472) stehen ebenso unter Denkmalschutz wie die direkt an die Arbeitervillen angrenzenden Grünflächen. Zu- sätzlich das Wohngebäude an der Widdersdorfer Str. 192 (Denkmallistennummer 6604). Des Weiteren ist die straßenbegleitende Einfriedungsmauer entlang der Wid- dersdorfer Straße denkmalgeschützt (Denkmallistennummer 7472, 7471, 6604). Es ist abschließend entschieden, dass der Gaskugelbehälter nicht unter Denkmal- schutz gestellt wird. Das städtebauliche Konzept und mit ihm der vorhabenbezogene Bebauungsplan sind mit der Gaskugel als Landmarke des industriellen Erbes weiter zu qualifizieren (StEA-Beschluss 3635/2022 vom 02.02.23). 5 4.2 Grün- und Freiraum Im gesamten Gebiet ist eine Unterversorgung mit Grünflächen erkennbar. Im Ge- lände der Rhein-Energie am Maarweg sind 53 Bäume identifiziert worden, die gemäß Kölner Baumschutzsatzung als geschützte Gehölze eingestuft worden sind. 4.3 Verkehrsinfrastruktur Motorisierter Individualverkehr (MIV) Das Plangebiet ist über die Widdersdorfer Straße im Süden und Westen sowie der Oskar-Jäger Straße im Osten an das überörtliche Straßenverkehrsnetz (Aachener Straße, Militärringstraße) und an das Radwegenetz angebunden. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Die Bushaltestelle „Oskar-Jäger-Straße“ wie auch „Karnevalsmuseum“ liegen in un- mittelbarer Nähe zum Änderungsgebiet. Die Stadtbahnhaltestelle „Weinsbergstraße/ Gürtel“ liegt in weiterer Entfernung. Vom Maarweg aus liegt Richtung Osten die S- Bahn Haltestelle Köln-Ehrenfeld wie auch im Westen die S-Bahn-Haltestelle „Mün- gersdorf/ Technologiepark“ circa 650 Meter entfernt. Fuß- und Radverkehr Im Umfeld des Änderungsbereiches bestehen an fast allen Hauptstraßen ein Infra- strukturangebot für den Radverkehr durch Schutzstreifen oder gemeinsame Geh- und Radwege. 4.4 Technische Infrastruktur Es ist davon auszugehen, dass bei der Entwicklung des Plangebietes ein Anschluss an die vorhandenen Ver- und Entsorgungsnetze möglich sein wird. 4.5 Soziale Infrastruktur Die Versorgung des Plangebiets mit sozialer Infrastruktur (Grundschule, Kindertages- stätte) ist nicht ausreichend gewährleistet, da bereits das angrenzende Viertel unter- versorgt ist. Die GGS Geilenkirchender Straße im Süden, die katholische Vincenz- Statz-Grundschule, und die Lindenbornschule liegen ca. ein Kilometer entfernt. In dem neuen Quartier sind eine Schule sowie Betreuungsangebote für unter und über drei jährige Kinder geplant. 4.6 Nahversorgung Westlich und südlich direkt angrenzend an das Entwicklungsareal befinden sich ne- ben Wohngebäuden auch ein Nahversorger (Rewe) und Gastronomienutzungen, die in den Erdgeschosszonen der Gebäude an der Kreuzung Widdersdorfer Str. / Maar- weg liegen. Im westlichen Teil befinden sich Handels und Einzeldienstleistungsbe- triebe wie zum Beispiel ein Autohaus, Bauhaus oder Küchenmöbelgeschäft. Ein at- traktiver Angebotsmix durch gastronomische Vielfalt und Einzelhandel sowie Kultur- und Veranstaltungsangebote ist auch im Änderungsbereich vorhanden. 6 4.7 Bodensituation Altlasten Im Plangebiet ist mit dem Vorkommen von Altlasten bzw. Altablagerungen zu rech- nen. 5. Planungsvorgaben 5.1 Landes- und Regionalplanung 5.1.1 Vorgaben des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW) und des Re- gionalplanes Im gültigen Regionalplan (Aus- schnitt s. Abbildung 2) für den Re- gierungsbezirk Köln ist das Plange- biet als allgemeiner Siedlungsbe- reich (ASB) festgelegt Zudem stellt der Regionalplan am nördlichen Rand des Plangebietes Flächen für Schienenwege sowie Haltepunkte dar. Landesentwicklungsplan Nord- rhein-Westfalen – Textliche Fest- legungen Die im aktuellen Landesentwick- lungsplan NRW formulierten Ziele und Grundsätze sind gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ROG zu beach- ten bzw. zu berücksichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund des Urteiles des Oberverwaltungs- gerichts (OVG) NRW vom 21.03.2024 wesentliche Festlegungen des 1. Änderungs- verfahrens des LEP für unwirksam erklärt worden sind. Bei den Zielen des LEP, die durch das OVG Urteil vom 21.03.2024 für unwirksam erklärt worden sind, treten wie- der die Festlegungen des LEP mit Stand vom 08.02.2017 in Kraft. Nachfolgend auf- geführte Ziele und Grundsätze des LEP NRW sind derzeit in diesem Planungsverfah- ren und für die städtebauliche Konzeption wesentlich: 2-3 Ziel Siedlungsraum und Freiraum „[…] Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich innerhalb der regional- planerisch festgelegten Siedlungsbereiche“. 6.1-1 Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung "Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an der Bevölke- rungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen Abb.2: Ausschnitt aus dem gültigen Regionalplan 7 sowie den naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotentialen aus- zurichten. […]." 6.1-5 Grundsatz Leitbild "nachhaltige europäische Stadt" "Die Siedlungsentwicklung soll im Sinne der "nachhaltigen europäischen Stadt" kom- pakt gestaltet werden und das jeweilige Zentrum stärken. Regional- und Bauleitpla- nung sollen durch eine umweltverträgliche, geschlechtergerechte und siedlungsstruk- turell optimierte Zuordnung von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens beitragen. […]." 6.1-6 Grundsatz Vorrang der Innenentwicklung "Planungen und Maßnahmen der Innenentwicklung haben Vorrang vor der Inan- spruchnahme von Flächen im Außenbereich. Die gezielte Erhaltung und Neuschaf- fung von Freiflächen im Innenbereich aus städtebaulichen Gründen ist hiervon unbe- nommen." 6.1-8 Grundsatz Wiedernutzung von Brachflächen "Durch Flächenrecycling sollen Brachflächen neuen Nutzungen zugeführt werden. […].“ Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln – Textliche Festlegungen Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (Teilabschnitt Region Köln) mit Stand April 2018 formuliert v.a. in den Kapiteln B.1 „Generelle Entwicklung des Sied- lungsraumes“ und B.2 „Allgemeine Siedlungsbereiche“, die für das Plangebiet zu be- achtenden Ziele bzw. Vorgaben. Kapitel B.1 Ziel 1 – „Im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung und zur Verwirklichung der landesplanerisch angestrebten Schwerpunktbildung soll sich die Siedlungsentwicklung der Gemeinden auf den Flächen vollziehen, die im Regional- plan als Siedlungsbereiche dargestellt sind. Innerhalb der Siedlungsbereiche soll sich die gemeindliche Siedlungstätigkeit vorrangig auf Siedlungsschwerpunkte ausrich- ten“. Ziel 2 – „Siedlungsbereiche dürfen durch die Darstellung und Festsetzung von Bau- flächen bzw. Baugebieten in der Bauleitplanung jeweils nur soweit in Anspruch ge- nommen werden, wie es der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung i.S. der §§1 und 1a BauGB entspricht“. (…). Kapitel B.2 In diesem Kapitel wird in der Vorbemerkung eine Definition der Allgemeinen Sied- lungsbereiche vorgenommen. Hier heißt es u.a.: „In den Allgemeinen Siedlungsberei- chen sollen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zent- ralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeits- stätten in der Weise zusammengefasst werden, dass sie nach Möglichkeit unmittel- bar, d.h. ohne größeren Verkehrsaufwand untereinander erreichbar sind. 8 5.1.2 Neuaufstellung des Regionalplanes – Entwurf Dezember 2021 In seiner Sitzung am 10.12.2021 hat der Regionalrat des Regie- rungsbezirks Köln den Aufstel- lungsbeschluss für die Neuaufstel- lung des Regionalplanes gefasst und damit auch den Planentwurf des neuen Regionalplanes für das weitere Verfahren beschlossen (siehe Abbildung 3). Im Regionalplan-Entwurf (2021) ist das Änderungsgebiet als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) vorgesehen. Dar- über hinaus sichert der Regional- plan einen Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr. Im westlichen Teil ist die Fläche für Eisenbahnbetriebsanlagen sogar erweitert dargestellt. In dem Regional- plan-Entwurf entfallen die Haltepunkte. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 20.06.2022 über die Stellungnahme zum Regionalplan-Entwurf beschlossen. Hier wird u. a. gefordert, dass die Festle- gung eines ASB für das Max Becker-Areal beibehalten wird, um die für diesen Be- reich vorgesehene Planung umsetzen zu können. Eine Entscheidung über die Ein- gabe der Stadt Köln wird im IV. Quartal 2024 erwartet. Die Entwidmung der Bahnflä- chen wird noch geprüft. 5.1.3 Vereinbarkeit mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung Die vorgesehene Entwicklung des neuen Wohngebietes findet im dargestellten ASB statt. Die hier beschriebene Planung verfolgt eine den Außenbereich schonende, baulich verdichtete und die vorhandenen Infrastrukturen nutzende Konzeption. Es würden die Grundlagen für ein nutzungsgemischtes und gut erschlossenes Quartier mit hoher Wohnqualität gelegt werden. Mit der anvisierten Neustrukturierung des Än- derungsgebietes würde somit den oben aufgeführten Vorgaben der Landes- und Re- gionalplanung hinsichtlich des derzeit wirksamen Regionalplanes entsprochen. Die Planunterlagen sollen der Regionalplanungsbehörde im Rahmen einer landes- planerischen Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz vorgelegt werden, um ab- zufragen, ob aus Sicht der Regionalplanungsbehörde raumordnerische Bedenken bestehen. In diesem Rahmen ist auch zu klären, welche Bedeutung die Darstellung der Flächen für Bahnanlagen im konkreten Fall haben und ob die im nordwestlichen Bereich durch die Änderung des FNP vorgesehene Grünflächendarstellung raumord- nerisch dazu im Widerspruch steht. Abb.3: Ausschnitt aus dem Entwurf des Regionalplanes 9 Fazit Es ist dargelegt worden, dass die beabsichtigte 247. Änderung des Flächennut- zungsplanes sowohl mit den Zielen des LEP NRW als auch mit denen des geltenden Regionalplanes vereinbar ist sofern die Entwidmung der Bahnflächen möglich ist. 5.2 Planungsrechtliche Situation Bebauungspläne Im Plangebiet befinden sich keine wirksamen Bebauungspläne. Fluchtlinienplan Nummer 598 Für den Straßenverlauf im Maarweg liegt ein rechtsverbindlicher Fluchtlinienplan „Plan Nr. 598“ vor. 5.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Innenbereich dar und trifft keine weiteren Aussagen. 5.4 Wasser- und Hochwasserschutz Der Änderungsbereich liegt nicht in einem festgesetzten bzw. geplanten Wasser- schutzgebiet, nicht in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder Hochwas- serrisikogebiet. 5.5 Denkmalschutz Denkmalgeschützte Mehrheiten (nach dem Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) „Denkmalbereiche“), die gemäß § 5 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in den FNP nachrichtlich übernommen werden sollen, sind in Köln nicht definiert. Es besteht keine Pflicht zur nachrichtlichen Übernahme von nach dem DSchG fest- gesetzten Einzeldenkmälern. Sie sind jedoch Gegenstand der planerischen Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB im Änderungsverfahren. Die Auseinandersetzung mit dem Denkmalschutz er- folgt im Umweltbericht. 5.6 Städtebauliche Entwicklungskonzepte Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) beschlossen. Der im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbe- darf 2010-2029 in Höhe von rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städtischen Be- völkerungsprognose 2011. In der Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich danach auf rund 66.000 Wohnungen. Diese Zahlen sind der Beschlussvorlage „Umsetzung StEK Wohnen“ – Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – zu entnehmen. 10 Aufgrund gutachterlicher Betrachtung aus dem Jahr 2020 wird der zusätzliche Woh- nungsbedarf bis zum Jahr 2040 zwischen 44.000 und 64.000 Wohneinheiten gese- hen (s. Mitteilungsvorlage 3435/2020) und auch die aktuelle Bevölkerungsprognose geht in der Basisvariante bis zum Jahr 2050 weiterhin von einem Bevölkerungszu- wachs und einem Zuwachs der Haushaltszahlen aus (s. Mitteilungsvorlage 3926/2022). Köln ist somit weiterhin eine wachsende Stadt mit hohen Flächenbedar- fen. Die Stadt Köln hat sich gemäß StEK Wohnen neben der Schaffung von ausreichend Wohnungen zum Ziel gesetzt, auch den qualitativen Ansprüchen an den Wohnraum gerecht zu werden. Zudem wird für Haushalte, die auf mietpreisgünstige Wohnungen angewiesen sind, der Bau von jährlich 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen an- gestrebt. Des Weiteren sollen bei der Inanspruchnahme von Flächen die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum in Einklang mit seinen ökologischen Funktionen gebracht werden. Durch die vorgesehene Entwicklung dieser Fläche wird ein wesentlicher Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfes der Stadt Köln geleistet und den Zielen des StEK Wohnen entsprochen. Köln-Katalog Der „Köln-Katalog: Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere“ wurde am 23.03.2023 vom Rat beschlossen. Als Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ vertieft und kon- kretisiert der Köln-Katalog deren Leitsätze und Ziele. Er entwickelt anschauliche und flächensparende Quartierstypologien für die Zieldichten, die in der Stadtstrategie für neue Quartiere vorgesehen sind. Der Köln-Katalog empfiehlt dabei bestimmte, auf die unterschiedlichen Lagequalitäten der Innenstadt, inneren und äußeren Stadt be- zogene Dichtetypologien für künftige Quartiersentwicklungen. Da der Flächennutzungsplan der Stadt Köln keine Darstellungen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB nach dem allgemeinen Maß der baulichen Nutzung enthält, fin- det der Köln-Katalog hier keine Anwendung. Als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetz- buch (BauGB) wird der Köln-Katalog auf Ebene der Bebauungspläne mit anderen Belangen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgeglichen. Bei dieser Abwägung sind die Vor- gaben und Hinweise des Köln-Katalogs zu städtebaulichen Zieldichten und Qualitä- ten zu berücksichtigen. So entfaltet der Köln-Katalog eine steuernde Wirkung inner- halb und außerhalb der Verwaltung. Der Köln-Katalog betrachtet die Zieldichten der Stadtstrategie als „Soll-Werte“ für neue Projekte, die nach dem Beschluss der Stadtstrategie angelaufen sind und als „Richt-Werte“ für Projekte in bereits länger laufenden Verfahren. Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf Die 2004 beschlossene Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld bildet die Grundlage für die städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb Max Becker- 11 Areal. Er wurde unter intensiver Beteiligung von Vertreter*innen der Verwaltung, der Politik und der Stadtgesellschaft durchgeführt. Als Schwerpunkte für den Fokusraum Max Becker-Areal wurden die drei übergeord- neten Ziele - durchmischtes und lebenswertes Quartier, Erhöhung des Grünvolu- mens und Anpassung an den Klimawandel und Mobilitätswende - formuliert. Auch der sich im Westen befindliche Bereich soll im Sinne der benannten Ziele sowie den planerischen Vorgaben aus dem Leitbild der Weststadt geplant werden. Die Nut- zungsänderung im Westen von GI zur GE soll die Nutzungskonflikte mit der angren- zenden zu entwickelnden Wohnbebauung verhindern. Zielbild Weststadt Der Zielbildprozess bildet die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld, Müngersdorf und Ehrenfeld sowie für den städtebaulich-freiraumplaneri- schen Wettbewerb Max Becker-Areal. Er wurde unter intensiver Beteiligung von Ver- treter*innen der Verwaltung, der Politik und der Stadtgesellschaft durchgeführt. Als Schwerpunkte für den Fokusraum Max Becker-Areal wurden die drei übergeord- neten Ziele - durchmischtes und lebenswertes Quartier, Erhöhung des Grünvolu- mens und Anpassung an den Klimawandel und Mobilitätswende - formuliert. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 6.1 Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt das Plange- biet überwiegend als Gewerbe- bzw. Industriegebiet dar. Weiterhin werden Teilflä- chen als Flächen für Bahnanlagen mit einem Signet „Post“ sowie Ver- und Entsor- gung mit einem Signet „Umspannwerk“ und „Gasversorgung“ dargestellt. Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen Im Stadtgebiet Köln sind keine denkmalgeschützten Mehrheiten vorhanden und kön- nen daher nicht nachrichtlich übernommen werden. Teile des Plangebietes sind von Altablagerungen betroffen. Thematik und Sanie- rungskonzept werden im weiteren Verfahren im Umweltbericht näher erläutert. Auf der Ebene des vorbereitenden Bauleitplans greift die Kennzeichnungspflicht nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB als Hinweis- und Warnfunktion. In der 247. FNP Änderung Max Becker Areal findet eine Kennzeichnung der Altstandorte statt (Status 5 Altablage- rung: 40101_001 u. 40119_001). Im vorliegenden Fall liegt eine Belastung vor, die noch untersucht werden muss bzw. erst mit Umsetzung des Bebauungsplanes sa- niert werden wird. Weitere Konkretisierungen und Maßnahmen zur Lösung des Prob- lems werden daher auf der Ebene des Bebauungsplans getroffen. Die ausführliche Darstellung und Bewertung erfolgt im weiteren Verfahren im Um- weltbericht. 12 6.2 Beabsichtigte Änderung der Darstellung 6.2.1 Städtebauliches Planungskonzept Planungsziel ist es, ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Gewerbe, einer Grundschule, mehreren Kindertagesstätten, Nahversorgung, sozialen und kulturellen Nutzungen, Anlagen zur Energieversorgung, öffentlichen Grün-, Spiel- und Sportflächen sowie Verkehrsflächen festzusetzen. Der aktuell im Plangebiet vorzufindende Gebäudebe- stand – mit Ausnahme des Uhrenhauses, des Kugelgasbehälters sowie der beiden ehemaligen Arbeitervillen (Baudenkmäler) an der Widdersdorfer Straße - soll zurück- gebaut werden, um die Fläche einer zeitgemäßen urbanen Nutzung zuführen zu kön- nen. Die vorhandene, denkmalgeschützte Einfriedungsmauer an der Widdersdorfer Straße wird möglichst erhalten. Für das Max-Becker-Areal wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet. Beabsichtigte Bebauung und Nutzungsstruktur Die geplanten Änderungen ergeben sich aus dem städtebaulichen Konzept zur Ent- wicklung des Max-Becker-Areals. Das Bebauungsplankonzept sichert einerseits, dass die zukünftige Bebauung des Max Becker Areals gesunde Wohnverhältnisse bietet und andererseits die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrem Bestand und in ih- rer Fortentwicklung vor Ort gesichert werden können. Aus diesem Grund bedarf es einer Flächennutzungsplanänderung. Auch die angrenzenden Flächen sollen der tat- sächlichen Nutzungen als Gewerbefläche angepasst werden. Zusätzlich sollen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Wegeverbindungen ermöglicht werden, um eine Durchlässigkeit für den Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten. Wohnbauflächen Im Max Becker Areal sind rd. 1.700 Wohneinheiten vorgesehen. Gemeinbedarfsflächen / Signets Kindergärten Geplant ist eine fünfzügige Grundschule mit ca. 10.500 m² Bruttogrundfläche und fünf Kindertagesstätten mit insgesamt rund 5.800 m² Bruttogrundfläche. Gemischte Baufläche Das Rückgrat des Quartiers bildet die sog. Bummelmeile, die vom ehemaligen Ein- gangstor an der Widdersdorfer Straße östlich des Uhrenhauses in nördlicher Rich- tung bis zu einem Quartiersplatz mit dem hier verorteten „Kulturbaustein“ Flächen zur kulturellen Nutzung Geplant ist ein Nahversorger), Büroflächen, eine Quartiersga- rage, eine Kita sowie die Energiezentrale Im westlichen Teil des Änderungsgebietes soll die vorhandene Struktur erhalten und gesichert werden. Grünflächen Eine zentralere Grünanlage bildet das Rückgrat der neuen Siedlung. Dieser schafft eine hohe Durchgrünung des geplanten Quartiers und bildet gleichzeitig mit weiteren Wegeverbindungen eine gute Verbindung zum bestehenden Ort und zum nahegele- genen Gewerbegebiet. 13 Zwischen Maarweg und der Bahntrasse der DB im Norden und der Widdersdorfer Straße im Süden ist eine ca. 14.400 m² große, öffentliche Grünfläche mit öffentlichen Spielflächen (rund 3.800 m²) sowie ein sog. Pocketwald (rund 5.100 m²) geplant, in die der Kugelgasbehälter als „Industrial Landmark“ als auch das Uhrenhaus als Ge- lenk zur Bummelmeile integriert sind. Randlich gefasst wird der Quartierspark durch die angrenzenden Baufelder. Im Bereich des ehemaligen Gleisbogens sind weitere öffentliche Spiel- und Grünflä- chen (Gleisbogenpark mit insgesamt rund 14.200 m²) vorgesehen. Aus dem Gleisbogenpark führen Wegeverbindungen bis zur Vitalisstraße und Rich- tung Luisenviertel (die Verbindung zur westlichen Teil des Änderungsgebietes). Gewerbeflächen Die zukünftig als Gewerbeflächen dargestellten Bereiche angrenzend an das Max- Becker-Areal sichern den derzeitigen Bestand trotz heranrückender zukünftiger Wohnbebauung. Technische Infrastruktur Das Umspannwerk und die Gasregelstation werden aus versorgungstechnischen Gründen weiterhin auf dem Areal am Maarweg betrieben. 6.2.2 Beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes Durch die Umsetzung des oben beschriebenen städtebaulichen Konzeptes in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind durch die 247. Änderung des FNP folgende Darstellungen vorgesehen: Die Erfassung und Bewertung der Altlastensituation im Hinblick auf die angestrebte Nutzung wird im noch zu erstellenden Umweltbericht erfolgen. Falls sich dabei her- ausstellt, dass im vorliegenden Fall eine Kennzeichnung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB erforderlich ist, wird diese im Rahmen der FNP-Änderung vorgenommen. Gewerbefläche Die zukünftige Gewerbefläche sichert mit 12,3 ha die bestehenden Gewerbebetriebe ab. Gemischte Baufläche Die Flächen für den Wohnungsbau sowie Büronutzungen werden zukünftig als Ge- mischte Baufläche (M) dargestellt. Die Fläche ist ca. 9,7 ha groß. Gemeinbedarfsflächen / Signet Schule Eine Schule wird im Norden des Plangebiets entstehen. Dafür ist eine Gemeinbe- darfsfläche mit ca. 0,9 ha und dem Signet Schule vorgesehen. Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen, die das Gebiet von Nord nach Süd durchqueren und die grüne Mobilitätstrasse von Ost nach West sollen zukünftig als Grünfläche darge- stellt werden. Damit soll dem Freiraum entsprechend dem Zielbild Weststadt Nach- druck verliehen werden. Die Fläche ist rund 4,6 ha groß. 14 Technische Infrastruktur Die notwendigen Flächenansprüche für das Umspannwerk und die Gasregulation er- strecken sich auf einer Fläche von ca. 0,4 ha. Verkehrsfläche Der durch das Plangebiet von Nord nach Süd kreuzende „Maarweg“ wird weiterhin als Verkehrsfläche dargestellt. Die Fläche beträgt rund 1,1 ha. Sie wird durch die Grünfläche, die auf einer Brücke geführt wird, überlappt. 6.3 Städtebauliche Auswirkungen der Planänderung Durch die 247. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die planungsrechtli- chen Voraussetzungen zur Entwicklung eines gemischten Quartieres für Wohnen, Versorgung und Gemeinbedarfseinrichtungen geschaffen. Durch die Änderungen kommt es zu keiner Verdrängung der vorhandenen Betriebe, die Grundzüge des bestehenden Baurechts bleiben hierbei erhalten. Durch die Änderung erhöhen sich im Plangebiet die Grünflächen- und Gewerbeflä- chenanteile. Die Industrieflächen werden zurückgenommen. Die Auswirkungen auf die jeweiligen Umweltschutzgüter werden in dem zu dieser Be- gründung gehörenden Umweltbericht in Kapitel 7 ausführlich dargestellt und bewer- tet. Flächenbilanzierung Es ergeben sich aufgrund der beabsichtigten Änderung folgende flächenmäßige Ver- änderungen in der Darstellung des Flächennutzungsplanes: Art der Darstellung bisherige FNP- Darstellung künftige FNP- Darstellung Ände- rung ha % ha % ha Gemischte Baufläche 0 0 9,7 33,4 +9,7 Gewerbefläche 1,7 5,9 12,3 42,4 +10,6 Industriefläche 20,8 71,7 0 0 -20,8 Grünfläche 0 0 4,6 15,9 +4,6 Gemeinbedarfsfläche 0 0 0,9 3,1 +0,9 Fläche für Bahnanlage 2,4 8,3 0 0 -2,4 Fläche für Ver- und Entsor- gung 3 10,3 0,4 1,4 -2,6 Verkehrsfläche* 1,1 3,8 1,1 3,8 / Summe 29 100 29 100 / 15 * Die Verkehrsfläche reduziert sich nur in der Darstellung im Flächennutzungsplan, nicht aber in der Realität. Hintergrund ist die Darstellung der Grünfläche, die über den Maarweg entlang der Gleise geführt wird. Die darunter liegende Verkehrsfläche wird im Flächennutzungsplan dann nicht erfasst. 7. Umweltbericht Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren erarbeitet.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/611/1 Vorlagen-Nummer 1590/2024 Freigabedatum 13.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal und im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld Arbeitstitel: "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal" in Köln-Ehrenfeld und Köln- Müngersdorf hier: Beschluss über die Aufstellung der 247. Flächennutzungsplanänderung und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestell- ten Bereich des "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal“ in Köln-Ehrenfeld/ Ehrenfeld sowie Köln-Lindenthal/ Müngersdorf“ eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) aufzustellen; 2. beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen Aushang (Modell 1) durchzuführen; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Ein- schränkung zustimmt. Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 03.09.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Recyclingunternehmen Max Becker verlässt seinen bisherigen Firmensitz nördlich der Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld und verlagert seinen Standort in den Niehler Hafen. Dadurch ergibt sich die Chance, den Bereich des Max-Becker-Areals zu betrachten und den zukünftigen Entwicklungen und Nutzungsabsichten gemäß dem Zielbild für die Weststadt an- zupassen. Mit Beschluss (AN/0220/2020) vom 06.02.2020 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung be- auftragt, die notwendigen planerischen Voraussetzungen zur städtebaulich-funktionalen Neu- ordnung und Weiterentwicklung des sogenannten Max Becker-Areals in Köln-Ehrenfeld zu treffen, um die Entwicklung eines mischgenutzten Quartiers anzustoßen. Auch die als Industriegebiete (GI) dargestellten Flächen westlich und östlich des Max-Becker- Areal und Teile der ehemaligen Gleisanlagen sollen entsprechend des Zielbildes Weststadt an die zukünftigen Entwicklungen angepasst werden. Dafür ist eine Flächennutzungsplanände- rung notwendig. Mit der Einleitung der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes soll ein gesundes Wohnum- feld sowie Raum für gewerbliche Nutzungen, Einrichtungen zur übergeordneten Energiever- sorgung und Dienstleistungs-, Bildungs-, Kultur- und Nahversorgungsangebote geschaffen werden. Bei der Entwicklung des Areals ist die so genannte „Ehrenfelder Mischung” anzustreben: Wohnen, Arbeiten, Gewerbe, Bildung, Versorgung, Freizeit, Grün, Kultur und Raum für Sozia- les. Hier gilt es, hohe Defizite auch im zum Teil monostrukturellen Umfeld auszugleichen, um ein lebenswertes und funktionierendes Viertel zu schaffen. Das beinhaltet neben Wohnen auch eine ausgewogene und angemessene Ansiedlung von mittelständischem Handwerk, Kleingewerbe, Handel und Kultureinrichtungen. Aufgrund des großen Drucks auf dem Wohnungsmarkt und den immer knapper werdenden Flächen nehmen in Gebieten wie in Ehrenfeld die Fälle zu, in denen bei der Planung neuer Baugebiete Wohnnutzung und gewerbliche Nutzungen aufeinanderstoßen. Damit eine städtebauliche Konfliktsituation zwischen geplanter Wohnbebauung und dem an- grenzenden bestehenden Industriegebiet (GI) verhindert werden kann, soll die bestehende Darstellung des GI zu Gunsten eines Gewerbegebietes (GE) geändert werden. Hiermit wer- den einerseits für die zukünftige Bebauung gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt, anderer- seits werden damit die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrem Bestand und in ihrer Fortent- wicklung vor Ort gesichert. Konkret sind die Darstellungen weiterer Gewerbeflächen, eines Mischgebietes für Wohn- und Büronutzung mit einem standortgebundenen Signet für eine Schule sowie von Grünflächen und Grünverbindungen im FNP geplant. Die Umsetzung der Flächennutzungsplanänderung als vorbereitendes Bauleitplanverfahren hat voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Auf der Ebene des Flächen- nutzungsplans lassen sich Auswirkungen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend ab- schätzen und Minderungsmaßnahmen nicht konkret genug regeln. Auswirkungen und Maß- nahmen werden aber im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren untersucht. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung entstehen durch eine Umnutzung des Gebietes von einer immis- 3 sionsintensiven Industrie- und Gewerbenutzung zugunsten einer Wohn- und immissionsärme- ren Gewerbenutzung positive Effekte auf den Klimaschutz. Entsprechende stadtklimatische Maßnahmen („Blaugrüne Infrastruktur“) werden umgesetzt. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Hier werden Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Kli- maschutz geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschie- dene Umweltgutachten erstellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wird als Aushang erfolgen. Sie wird voraussichtlich im IV. Quartal 2024 erfolgen. Anlagen 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Lage des Änderungsbereiches (Plandarstellung) 3 Bestehende Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung) 4 Beabsichtigte Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung) 5 Begründungsentwurf zur 247. Änderung des Flächennutzungsplans
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1590/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.08.2024
- Erstellt
- 14.05.2024 14:42