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3905/2018

Deckung des Bedarfs an vollstationären Dauerpflegeplätzen in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.11.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.12.2018, TOP 11.2.3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6308 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 28.11.2018 
 3905/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 
 
Deckung des Bedarfs an vollstationären Dauerpflegeplätzen in Köln 
In der Sitzung des Ausschuss Soziales und Senioren am 06.09.2018 haben CDU-Fraktion und Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen folgende Anfrage (AN/1144/2018) gestellt: 
 
Der „Bericht über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG 
NRW)“ vom 08.05.2018 zeigt bereits die Tendenz auf, dass künftig immer mehr stationäre Pflegeplät-
ze in Köln fehlen werden. Trotz des Vorrangs ambulanter vor stationären nimmt der Personenkreis, 
der auf einen stationären Dauerpflegeplatz angewiesen ist, zu. 
 
Bei der kommunalen Konferenz Alter und Pflege am 27.06.2018 ist u.a. auch über diese Problematik 
gesprochen worden. Dabei wurde von allen Beteiligten, auch den Trägern der Angebote, bestätigt, 
dass zunehmend Plätze fehlen und die Nachfrage nicht mehr befriedigt werden kann. Die Tendenz 
wird als steigend angesehen. Im Gegensatz zu früheren Jahren gibt es wieder Wartelisten.  
 
Die Analyse der Situation und ein Ausblick für die kommenden Jahre sind eine wichtige Vorausset-
zung für eine strategische Steuerung. Diese darf sich aber nicht auf eine Analyse beschränken, son-
dern aktives Handeln ist vonnöten. 
 
Daher fragen wir die Verwaltung: 
 
1. Welche konkreten Schritte unternimmt die Verwaltung, um erforderliche Maßnahmen und Pro-
jekte zu forcieren? 
 
2. Geht die Verwaltung aktiv auf potentielle Anbieter zu, um bei ihnen für die Schaffung von Plät-
zen zu werben? 
 
3. Gibt es Überlegungen seitens der Stadt, Anreize für die Schaffung zusätzlicher Plätze zu 
schaffen und wenn ja, welche? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Veränderungen im Bestand der Kölner vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen haben dazu geführt, 
dass der rein rechnerische Prognosewert an fehlenden vollstationären Dauerpflegeplätzen für 2025 
aktuell bei rund 1.500 Plätzen liegt. Durch laufende Umbau- und Anpassungsmaßnahmen der Be-
standseinrichtungen an die Vorgaben des Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) 
und Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) werden voraussichtlich noch weitere vollstationäre Dauerpfle-
geplätze wegfallen. Zeitgleich sind nur wenige Plätze im Bauverfahren. 
 
Insgesamt besteht in Köln für viele verschiedene Zielgruppen, wie z.B. Studenten, Familien, Senio-
ren, Kinder, Schüler und Geflüchtete ein großer Bedarf an Grundstücken für entsprechende Einrich-

2 
 
tungen und Wohngebäude.  
 
Kölner Grundstückspreise und Renditevorstellungen der Investoren von möglichen vollstationären 
Dauerpflegeeinrichtungen stehen in Konkurrenz zu der gesetzlich niedrig festgelegten Refinanzierung 
der Baukosten bzw. Miete/Pacht. Dies ist nach Aussage von potentiellen Investoren ein wesentlicher 
Grund für die Zurückhaltung bei Neubauplanungen.  
 
Die Vergabe von Fördergeldern wurde durch ein EU-Urteil mit Blick auf die freie Marktwirtschaft vor 
vielen Jahren als nicht rechtskonform eingestuft. Hierdurch fehlt es der Kommune an finanziellen 
Steuerungsmöglichkeiten für den Bau von stationären Dauerpflegeeinrichtungen. 
 
Die Fachverwaltung geht dennoch konkret auf bereits in Köln ansässige Träger und Betreiber von 
vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen zu, mit dem Ziel, sie für den Bau von neuen vollstationären 
Dauerpflegeeinrichtungen oder Erweiterungsbauten zu gewinnen. Gleiches gilt für die größeren Woh-
nungsbauunternehmen in Köln, die die Fachverwaltung bereits kontaktiert hat bzw. sukzessive noch 
kontaktieren wird. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung auch prüfen, ob die Angebote von 
Wohngemeinschaften (ambulant betreutes Wohnen) und das sogenannte „Service-Wohnen“ ausge-
baut werden können. 
 
Aufgrund der Entwicklung des Auslastungsmonitorings im ersten Halbjahr 2018 (Anstieg auf monat-
lich über 98 % Auslastung) wird es immer wichtiger, auch unkonventionelle und kreative Lösungs-
möglichkeiten zu entwickeln bzw. zu betrachten, um Köln zu den dringend benötigten neuen zusätzli-
chen vollstationären Dauerpflegeplätzen bzw. -einrichtungen zu verhelfen. Dazu zählt z.B. nach Ein-
schätzung der Fachverwaltung möglicherweise die in der im April 2018 in der Presse veröffentlichten 
Absicht des Rewe-Konzerns, in Anbindung an ihre Supermärkte Wohnungen und Pflegeheime zu 
bauen. Aktuell wurde der REWE-Konzern hierzu angeschrieben. 
 
Ein weiterer wichtiger Baustein für den Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur in Köln ist, bei 
neuen größeren Planungsgebieten, wie z.B. dem Neubaugebiet Rondorf-Nord oder dem neuen Stadt-
teil Kreuzfeld, Grundstücke für Pflegeangebote ambulant bis vollstationär einzuplanen bzw. vorzuse-
hen. Entsprechende Gespräche mit den zuständigen Ämtern werden derzeit von der Fachverwaltung 
initiiert. 
 
Auch wenn die rein rechnerischen Ergebnisse und Bedarfe an vollstationären Dauerpflegeplätzen die 
sozialen, gesellschaftlichen, gesetzlichen Einflussfaktoren nicht berücksichtigen, ist es unstrittig, dass 
perspektivisch neue zusätzliche vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen benötigt werden. Um die 
Wirkung der vorgenannten Einflussfaktoren besser einschätzen zu können, wird für den nächsten 
Bericht über die örtliche Planung professionelle Unterstützung eingeholt. Vorbereitende Maßnahmen 
wurden bereits eingeleitet.  
 
Darüber hinaus soll der zur Zeit steigende Ausbau von Tagespflegeangeboten verstärkt beratend 
begleitet werden.  
 
Weitere flankierende Maßnahme ist eine Abfrage bei anderen kreisfreien Städten und Kreisen zur 
dortigen Situation in der Pflege und dortigen Lösungsansätzen. 
 
Auch die vor einigen Jahren in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit zur Anwerbung von po-
tentiellen Fachkräften durchgeführte Aktion „Pflege und Alter“ wird neu konzipiert und aufgelegt wer-
den. Dies soll der Verbesserung der personellen Situation im ambulanten und stationären Bereich 
dienen. 
 
Ein kurzfristig einzurichtender Pflegegipfel wird nicht nur die vorbeschriebenen Maßnahmen steuern 
und koordinieren sondern hat auch zum Ziel, weitere Möglichkeiten der Einflussnahme ggf. mit exter-
ner Beteiligung zu generieren. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.2.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3905/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.11.2018
Erstellt
26.11.2018 08:58