2562/2023
Bewerbung der Stadt Köln als Modellstadt für die Legalisierung von Cannabis
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 17.10.2023 2562/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Gesundheitsausschuss 21.11.2023 Jugendhilfeausschuss 28.11.2023 Bewerbung der Stadt Köln als Modellstadt für die Legalisierung von Cannabis Der Antrag "Bewerbung der Stadt Köln als Modellstadt für die Legalisierung von Cannabis vor- bereiten – Jugendschutz mit Maßnahmen sicherstellen" (AN/0800/2023) wurde in der Ratssit- zung am 16.05.23 beschlossen. Damit wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Bewerbung als Modellstadt für die kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene vorzubereiten. Das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Cannabisgesetz – CanG) wurde am 16.08.2023 vom Bundeskabinett beschlossen und soll 2024 in Kraft treten. Es basiert auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier der Bundesregierung: 1. Säule zum privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau für Er- wachsene zum Eigenkonsum Die 1. Säule des Gesetzes ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Ei- genkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Die Verwaltung versucht derzeit mit Unterstützung der Träger die damit einhergehenden Herausforderungen, Auswirkungen und erforderlichen Ressourcen abzu- schätzen. Es ist bereits abzusehen, dass zusätzliche Maßnahmen und Angebote in der Prä- vention, Frühintervention, Beratung und Selbsthilfe im Bereich Sucht und Psychiatrie sowie deren Evaluation schon mit Inkrafttreten der 1. Säule des Gesetzes erforderlich wären. Da nicht alle Entwicklungen und Auswirkungen vorhergesagt werden können, muss sich die Stadt Köln in die Lage versetzen, schnell auf Entwicklungen reagieren zu können und Strukturen und Prozesse nicht dem Markt zu überlassen, sondern mitzugestalten. 2. Säule Regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten Regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten sind in der Säule 2 vorgesehen, die jedoch noch nicht final abgestimmt ist und voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden muss. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es kein Verfahren, um sich als Modellstadt zu bewerben sowie keinerlei Hinweise, welches zusätzliche Arbeitsaufkommen mit einer Ernennung zur Modellstadt für die Stadtverwaltung einhergeht. Einschätzung der Verwaltung zur Umsetzung des Antrages Bei der Umsetzung einer Modellstadt ist mit einer bundesweiten Aufmerksamkeit zu rechnen. 2 Während der Laufzeit eines solchen Modellprojekts, insbesondere in den ersten zwei Jahren, ist mit einem überdurchschnittlich hohen Interesse der Öffentlichkeit und einem hohen Aufklä- rungs- und Informationsbedarf seitens Presse, Politik und Gesellschaft zu rechnen. Der Aus- tausch mit anderen Modellstädten ist erforderlich. Zudem ist vermehrt mit Anfragen bei Sucht- beratungsstellen und den sozialpsychiatrischen Einrichtungen zu rechnen. Die Bewerbung und die Umsetzung als Modellstadt erfordern darüber hinaus weitere Aufgaben mit einem erhöhten Arbeitsaufkommen: Implementierung und Koordinierung einer verwaltungsübergreifenden Task Force (Ge- sundheitsamt, Jugendamt, Schulamt, Ordnungsamt) sowie erforderlicher Arbeitskreise zusammen mit beteiligten Suchthilfeträgern, Akteuren aus der psychiatrischen Versor- gung, Kliniken und weiteren Akteuren wie z.B. Ausgabeorten (eventuell Apotheken); Planung, Erstellung und Durchführung von Schulungen und Fortbildungen z.B. für das Personal der Ausgabestellen sowie für die Hilfsangebote und Beratungsstellen; Aufklärungs- und Informationsveranstaltungen, z.B. an Schulen, Jugendeinrichtungen u. ä.; Ausschreibung, Organisation und Begleitung einer Evaluation der genannten Maßnah- men; Erstellung des jährlich erscheinenden Suchtberichts. Unter anderem ist aufgrund der leichteren und höheren Verfügbarkeit der Substanz und der anschließenden Präsenz im Sozialumfeld und im öffentlichen Raum mit einer Steigerung des Cannabiskonsums vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu rechnen. Insbeson- dere in d er ersten Phase der Legalisierung kann dies zusätzlich durch ein Überangebot an Cannabis verstärkt werden, da sich ein legaler Markt neben dem bereits bestehenden illegalen Markt etablieren wird. Cannabis wird als „Entspannungshilfe“ zumeist bagatellisiert und kann daher vor allem Men- schen aus vulnerablen Gruppen wie bspw. mit einer psychischen Vorbelastung Hilfe suggerie- ren. Durch den Konsum von Cannabis bei psychischen Krisen oder Erkrankungen kann es je- doch zu einer Verschlechterung des psychischen Zustands kommen. Ebenso ist zu erwarten, dass die Anzahl junger Menschen steigen wird, die ohne Vorbelastung durch einen missbräuch- lichen oder beigemischten Cannabiskonsum an Psychose-Schüben und anderen psychischen Beeinträchtigungen erkranken können. Auf der Basis der Erfahrungen sozialpsychiatrischer Einrichtungen ist bereits jetzt bekannt, dass es eine hohe Dunkelziffer junger Menschen mit psychischen Krisen nach Cannabiskon- sum gibt, die sich zunächst komplett zurückziehen, isolieren und dadurch von sozialer Teilhabe langfristig „abgehängt“ werden. Sie benötigen häufig eine intensive und teilweise eine aufsu- chende Begleitung, um erforderliche psychiatrische oder psychotherapeutische Versorgung in Anspruch zu nehmen sowie den Wiedereinstieg und Übergänge ins Regelsystem von Ausbil- dung und Beruf bewältigen zu können. Es gibt verschiedene Überlegungen, wie die Bewerbung als Modellstadt erfolgen kann. Aller- dings ist Grundlage jeder Variante, dass es zur Umsetzung auch der personellen und finanziel- len Ressourcen bedarf. Die Bewerbung und die Realisierung des Modellprojektes mit den damit verbundenen Aufgaben sind mit den vorhandenen Kapazitäten im Gesundheitsamt nicht zu be- werkstelligen. Variante A: Bewerbung als Modellstadt und Durchführung des Modellprojektes als stadt- eigene Aufgabe Die Umsetzung der Modellstadt für die kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwach- sene erfordert personelle Kapazitäten in der Stadtverwaltung (Gesundheitsamt, Jugendamt, Schulamt, Ordnungsamt). Es sind außerdem finanzielle Mittel zur Ausweitung von Suchtprä- ventions- und Suchtberatungsangeboten, ein ausreichendes Angebot an früh einsetzenden so- zialpsychiatrischen Unterstützungs- und Beratungsangeboten, eine ordnungsrechtliche Über- prüfung der Abgabe und finanzielle Mittel für die externe Begleitung der Umsetzung und Evalu- ation erforderlich. 3 Nach einer ersten Personalbedarfsabschätzung anhand der oben aufgeführten Aufgaben geht das Gesundheitsamt davon aus, dass für die Vorbereitung der Bewerbung, die notwendigen Recherchen und die eigentliche Antragstellung ein Zeitraum von ca. 3 Monaten und voraus- sichtlich 2,0 VZÄ im Gesundheitsamt benötigt werden. Befristet für den anschließenden Zeit- raum des Modellprojektes werden im Gesundheitsamt voraussichtlich 2,5 Stellen benötigt (da- von 2,0 VZÄ im Bereich der Suchtkoordination und 0,5 VZÄ bei der Psychiatriekoordination). Die Höhe der benötigten Personalressourcen im Gesundheitsamt leitet sich neben dem hohen Arbeitsaufkommen auch von der schnellen und parallel stattfindenden Umsetzung aller oben aufgeführten Aufgaben ab. Neben dem Ressourcenbedarf im Gesundheitsamt werden voraussichtlich auch im Jugendbe- reich für die Aufgabe Jugendschutz und Suchtprävention personelle Kapazitäten benötigt sowie finanzielle Mittel für Jugendhilfeträger, damit zusätzliche Maßnahmen durchgeführt werden kön- nen. Auch Ressourcen auf Seiten des Ordnungsamtes wären notwendig, um z.B. Abgabestel- len und die Einhaltung der Vorschriften zur Abgabe zu prüfen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass für die Dauer des Modellprojekts zusätzliche Ka- pazitäten bei den Suchtberatungsstellen und im präventiv-beratendem Bereich bei den geför- derten Suchthilfeträgern geschaffen werden müssen, da mit einem erhöhten Beratungsbedarf zu rechnen ist, in deutscher und auch in anderen Sprachen. Hierfür wären zusätzliche Förder- mittel bereitzustellen. Weitere Kosten entstehen unter anderem für die Evaluation, für die Durchführung von öffentli- chen Informations- und Aufklärungsveranstaltungen im Kölner Stadtgebiet, für die Erstellung und den Druck von Informationsflyern und -broschüren sowie für die Schulung von Multiplika- tor*innen. Hierfür müsste eine weitere Stelle über den Projektzeitraum eingerichtet werden. Variante B: Bewerbung als Modellstadt und Durchführung des Modellprojektes durch Externe Bei dieser Variante würde die Verwaltung die Evaluation und wissenschaftliche Begleitung der Bewerbung und Umsetzung der Modellstadt durch ein externes wissenschaftliches Institut durchführen lassen. Die Ausschreibung und fachliche Begleitung der Evaluation würde durch das Gesundheitsamt erfolgen. Auch hier wäre eine befristete personelle Aufstockung im Be- reich der Suchtkoordination für die Dauer der Modellphase erforderlich. Eine Kostenschätzung durch externe Anbieter liegt derzeit nicht vor. Sowohl die Kosten für die Bewerbung als auch die Kosten für die Durchführung des Modellprojektes sind schwer zu schät- zen. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten deutlich höher liegen werden als die Kosten der extern vergebenen Evaluation des Drogenhilfekonzeptes in Höhe von 243.000 €. Die Verwaltung favorisiert aktuell die Variante B für die Umsetzung des Antrags. Bei beiden Varianten stellt sich die Frage der Finanzierbarkeit, da das Gesundheitsamt nicht über die er- forderlichen Mittel verfügt. Eine genaue Abschätzung der benötigten Personal- und Finanzres- sourcen ist aktuell nicht möglich ohne Kenntnis der Modalitäten zu den von der Bundesregie- rung geplanten Modellprojekten. Sobald hierzu gesonderte Regelungen auf den Weg gebracht sind, wird die Verwaltung dem Rat eine Beschlussvorlage zur Entscheidung vorlegen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2562/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.10.2023
- Erstellt
- 10.08.2023 13:34