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2562/2023

Bewerbung der Stadt Köln als Modellstadt für die Legalisierung von Cannabis

Mitteilung Ausschuss 18.10.2023

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

10033 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 17.10.2023 
 2562/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 
Gesundheitsausschuss 21.11.2023 
Jugendhilfeausschuss 28.11.2023 
 
Bewerbung der Stadt Köln als Modellstadt für die Legalisierung von Cannabis 
Der Antrag "Bewerbung der Stadt Köln als Modellstadt für die Legalisierung von Cannabis vor-
bereiten – Jugendschutz mit Maßnahmen sicherstellen" (AN/0800/2023) wurde in der Ratssit-
zung am 16.05.23 beschlossen. Damit wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Bewerbung als 
Modellstadt für die kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene vorzubereiten.  
 
Das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ 
(Cannabisgesetz – CanG) wurde am 16.08.2023 vom Bundeskabinett beschlossen und soll 
2024 in Kraft treten. Es basiert auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier der Bundesregierung:  
 
 
1. Säule zum privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau für Er-
wachsene zum Eigenkonsum 
Die 1. Säule des Gesetzes ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Ei-
genkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in 
Anbauvereinigungen. Die Verwaltung versucht derzeit mit Unterstützung der Träger die damit 
einhergehenden Herausforderungen, Auswirkungen und erforderlichen Ressourcen abzu-
schätzen. Es ist bereits abzusehen, dass zusätzliche Maßnahmen und Angebote in der Prä-
vention, Frühintervention, Beratung und Selbsthilfe im Bereich Sucht und Psychiatrie sowie 
deren Evaluation schon mit Inkrafttreten der 1. Säule des Gesetzes erforderlich wären. Da 
nicht alle Entwicklungen und Auswirkungen vorhergesagt werden können, muss sich die Stadt 
Köln in die Lage versetzen, schnell auf Entwicklungen reagieren zu können und Strukturen 
und Prozesse nicht dem Markt zu überlassen, sondern mitzugestalten. 
 
 
2. Säule Regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten 
Regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten sind in der Säule 2 vorgesehen, die 
jedoch noch nicht final abgestimmt ist und voraussichtlich der Europäischen Kommission zur 
Prüfung vorgelegt werden muss. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es kein Verfahren, um sich als 
Modellstadt zu bewerben sowie keinerlei Hinweise, welches zusätzliche Arbeitsaufkommen mit 
einer Ernennung zur Modellstadt für die Stadtverwaltung einhergeht.  
 
 
Einschätzung der Verwaltung zur Umsetzung des Antrages 
Bei der Umsetzung einer Modellstadt ist mit einer bundesweiten Aufmerksamkeit zu rechnen.

2 
 
Während der Laufzeit eines solchen Modellprojekts, insbesondere in den ersten zwei Jahren, 
ist mit einem überdurchschnittlich hohen Interesse der Öffentlichkeit und einem hohen Aufklä-
rungs- und Informationsbedarf seitens Presse, Politik und Gesellschaft zu rechnen. Der Aus-
tausch mit anderen Modellstädten ist erforderlich. Zudem ist vermehrt mit Anfragen bei Sucht-
beratungsstellen und den sozialpsychiatrischen Einrichtungen zu rechnen. 
 
Die Bewerbung und die Umsetzung als Modellstadt erfordern darüber hinaus weitere Aufgaben 
mit einem erhöhten Arbeitsaufkommen: 
 Implementierung und Koordinierung einer verwaltungsübergreifenden Task Force (Ge-
sundheitsamt, Jugendamt, Schulamt, Ordnungsamt) sowie erforderlicher Arbeitskreise 
zusammen mit beteiligten Suchthilfeträgern, Akteuren aus der psychiatrischen Versor-
gung, Kliniken und weiteren Akteuren wie z.B. Ausgabeorten (eventuell Apotheken); 
 Planung, Erstellung und Durchführung von Schulungen und Fortbildungen z.B. für das 
Personal der Ausgabestellen sowie für die Hilfsangebote und Beratungsstellen; 
 Aufklärungs- und Informationsveranstaltungen, z.B. an Schulen, Jugendeinrichtungen 
u. ä.; 
 Ausschreibung, Organisation und Begleitung einer Evaluation der genannten Maßnah-
men; 
 Erstellung des jährlich erscheinenden Suchtberichts. 
 
Unter anderem ist aufgrund der leichteren und höheren Verfügbarkeit der Substanz und der 
anschließenden Präsenz im Sozialumfeld und im öffentlichen Raum mit einer Steigerung des 
Cannabiskonsums vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu rechnen. Insbeson-
dere in d er ersten Phase der Legalisierung kann dies zusätzlich durch ein Überangebot an 
Cannabis verstärkt werden, da sich ein legaler Markt neben dem bereits bestehenden illegalen 
Markt etablieren wird.  
 
Cannabis wird als „Entspannungshilfe“ zumeist bagatellisiert und kann daher vor allem Men-
schen aus vulnerablen Gruppen wie bspw. mit einer psychischen Vorbelastung Hilfe suggerie-
ren. Durch den Konsum von Cannabis bei psychischen Krisen oder Erkrankungen kann es je-
doch zu einer Verschlechterung des psychischen Zustands kommen. Ebenso ist zu erwarten, 
dass die Anzahl junger Menschen steigen wird, die ohne Vorbelastung durch einen missbräuch-
lichen oder beigemischten Cannabiskonsum an Psychose-Schüben und anderen psychischen 
Beeinträchtigungen erkranken können. 
 
Auf der Basis der Erfahrungen sozialpsychiatrischer Einrichtungen ist bereits jetzt bekannt, 
dass es eine hohe Dunkelziffer junger Menschen mit psychischen Krisen nach Cannabiskon-
sum gibt, die sich zunächst komplett zurückziehen, isolieren und dadurch von sozialer Teilhabe 
langfristig „abgehängt“ werden. Sie benötigen häufig eine intensive und teilweise eine aufsu-
chende Begleitung, um erforderliche psychiatrische oder psychotherapeutische Versorgung in 
Anspruch zu nehmen sowie den Wiedereinstieg und Übergänge ins Regelsystem von Ausbil-
dung und Beruf bewältigen zu können. 
 
Es gibt verschiedene Überlegungen, wie die Bewerbung als Modellstadt erfolgen kann. Aller-
dings ist Grundlage jeder Variante, dass es zur Umsetzung auch der personellen und finanziel-
len Ressourcen bedarf. Die Bewerbung und die Realisierung des Modellprojektes mit den damit 
verbundenen Aufgaben sind mit den vorhandenen Kapazitäten im Gesundheitsamt nicht zu be-
werkstelligen.  
 
 
Variante A: Bewerbung als Modellstadt und Durchführung des Modellprojektes als stadt-
eigene Aufgabe 
Die Umsetzung der Modellstadt für die kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwach-
sene erfordert personelle Kapazitäten in der Stadtverwaltung (Gesundheitsamt, Jugendamt, 
Schulamt, Ordnungsamt). Es sind außerdem finanzielle Mittel zur Ausweitung von Suchtprä-
ventions- und Suchtberatungsangeboten, ein ausreichendes Angebot an früh einsetzenden so-
zialpsychiatrischen Unterstützungs- und Beratungsangeboten, eine ordnungsrechtliche Über-
prüfung der Abgabe und finanzielle Mittel für die externe Begleitung der Umsetzung und Evalu-
ation erforderlich.

3 
 
Nach einer ersten Personalbedarfsabschätzung anhand der oben aufgeführten Aufgaben geht 
das Gesundheitsamt davon aus, dass für die Vorbereitung der Bewerbung, die notwendigen 
Recherchen und die eigentliche Antragstellung ein Zeitraum von ca. 3 Monaten und voraus-
sichtlich 2,0 VZÄ im Gesundheitsamt benötigt werden. Befristet für den anschließenden Zeit-
raum des Modellprojektes werden im Gesundheitsamt voraussichtlich 2,5 Stellen benötigt (da-
von 2,0 VZÄ im Bereich der Suchtkoordination und 0,5 VZÄ bei der Psychiatriekoordination). 
Die Höhe der benötigten Personalressourcen im Gesundheitsamt leitet sich neben dem hohen 
Arbeitsaufkommen auch von der schnellen und parallel stattfindenden Umsetzung aller oben 
aufgeführten Aufgaben ab. 
 
Neben dem Ressourcenbedarf im Gesundheitsamt werden voraussichtlich auch im Jugendbe-
reich für die Aufgabe Jugendschutz und Suchtprävention personelle Kapazitäten benötigt sowie 
finanzielle Mittel für Jugendhilfeträger, damit zusätzliche Maßnahmen durchgeführt werden kön-
nen. Auch Ressourcen auf Seiten des Ordnungsamtes wären notwendig, um z.B. Abgabestel-
len und die Einhaltung der Vorschriften zur Abgabe zu prüfen. 
 
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass für die Dauer des Modellprojekts zusätzliche Ka-
pazitäten bei den Suchtberatungsstellen und im präventiv-beratendem Bereich bei den geför-
derten Suchthilfeträgern geschaffen werden müssen, da mit einem erhöhten Beratungsbedarf 
zu rechnen ist, in deutscher und auch in anderen Sprachen. Hierfür wären zusätzliche Förder-
mittel bereitzustellen. 
 
Weitere Kosten entstehen unter anderem für die Evaluation, für die Durchführung von öffentli-
chen Informations- und Aufklärungsveranstaltungen im Kölner Stadtgebiet, für die Erstellung 
und den Druck von Informationsflyern und -broschüren sowie für die Schulung von Multiplika-
tor*innen. Hierfür müsste eine weitere Stelle über den Projektzeitraum eingerichtet werden. 
 
Variante B: Bewerbung als Modellstadt und Durchführung des Modellprojektes durch 
Externe 
Bei dieser Variante würde die Verwaltung die Evaluation und wissenschaftliche Begleitung der 
Bewerbung und Umsetzung der Modellstadt durch ein externes wissenschaftliches Institut 
durchführen lassen. Die Ausschreibung und fachliche Begleitung der Evaluation würde durch 
das Gesundheitsamt erfolgen. Auch hier wäre eine befristete personelle Aufstockung im Be-
reich der Suchtkoordination für die Dauer der Modellphase erforderlich. 
 
Eine Kostenschätzung durch externe Anbieter liegt derzeit nicht vor. Sowohl die Kosten für die 
Bewerbung als auch die Kosten für die Durchführung des Modellprojektes sind schwer zu schät-
zen. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten deutlich höher liegen werden als die Kosten 
der extern vergebenen Evaluation des Drogenhilfekonzeptes in Höhe von 243.000 €. 
 
 
Die Verwaltung favorisiert aktuell die Variante B für die Umsetzung des Antrags. Bei beiden 
Varianten stellt sich die Frage der Finanzierbarkeit, da das Gesundheitsamt nicht über die er-
forderlichen Mittel verfügt. Eine genaue Abschätzung der benötigten Personal- und Finanzres-
sourcen ist aktuell nicht möglich ohne Kenntnis der Modalitäten zu den von der Bundesregie-
rung geplanten Modellprojekten. Sobald hierzu gesonderte Regelungen auf den Weg gebracht 
sind, wird die Verwaltung dem Rat eine Beschlussvorlage zur Entscheidung vorlegen. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

16.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.11.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2562/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.10.2023
Erstellt
10.08.2023 13:34