2014/0164
Betreuende Grundschulen hier: Anpassung der Gewährung der Hilfe zur Erziehung analog der Regelung in den städtischen Einrichtungen
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2014/0164
4209 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat II
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
20 – Finanzverwaltung
40 Schulamt
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0164
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-000-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2110-21 Sachkonto: 7250100
Betreff: Betreuende Grundschulen
hier: Anpassung der Gewährung der Hilfe zur Erziehung analog der Regelung in den
städtischen Einrichtungen
Vorlage vom: 17.04.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat beschließt die Anpassung der Regelung zur Freistellung für die
Betreuungseinrichtungen am Standort Schule (Betreuende Grundschulen) ab de m
01.08.2014.
2. Die notwendige n Haushaltsmittel in Höhe von 72.600,00 Euro für das laufende
Haushaltsjahr 2014 sowie 174.000,00 Euro ab dem Haushaltsjahr 2015 werden innerhalb
der Haushaltsanmeldung des Fachamtes unter dem Sachkonto 72 50 100, Kostenstelle
051-000-1000, Kostenträger 2110 -21 berücksichtigt.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.04.2014
Auf Grundlage des Magistratsbeschlusses Nr. 0029 vom 10.01.2001 wird auf Antrag der
betroffenen Eltern oder Alleinerziehenden in begründeten Einzelfällen die Hilfe zur Erziehung
gewährt.
Die mögliche Befreiung liegt hierbei bei maximal 50% des geltenden Betreuungsen tgeltes.
Die geltende Regelung in den städtischen Betreuungseinrichtungen, welche außerhalb der
Betreuung am Standort Schule liegen, beläuft sich hingegen maximal auf das volle
Freistellung des Betreuung sentgeltes.
Um an dieser Stelle eine einheitliche Grundlage für die Gewährung der Hilfe zur Erziehung für
die Betreuungsleistung innerhalb der Stadt Darmstadt erreichen zu können, wird die
maximale Befreiung für die Betreuung am Standort Schule analog de r Befreiung in den
städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem neuen Kindergartenjahr zum 01.08.2014
angepasst.
Die freizustellende Summe beläuft sich jedoch im Höchstfall auf den aktuell gültigen
Hortbeitrag in den städtischen Einrichtungen.
Die grundsätzliche anteilige Befreiungsmöglichkeit bleibt von der vorab benannten
Aufstockung des Freistellungsbetrages unberührt.
Derzeit liegt das Hortentgelt bei 119, - Euro pro Monat und Platz. Ab dem 01.08.2014 erfolgt
eine Anhebung um 2,- Euro auf insgesamt 121,- Euro.
Bisher wurde die Hilfe zur Erziehung für Betreuende Grundschulen in der Höhe von 59,50
Euro gewährt. Ab dem neuen Kindergartenjahr würde eine turnusmäßige Anpassung von 1, -
Euro auf 60,50 Euro erfolgen.
Durch die Anpassung ab dem 01.08.2014 muss eine entsprechende Erhöhung des bi sher zur
Verfügung gestellten Etats erfolgen.
Ausgehend von derzeit rund 240 Anträge zur Freistellung des Betreuungsentgeltes, wird ab
dem 01.08.2014 eine Summe in Höhe von rund 72.600, - Euro (240 Fälle x 60,50 Euro
zusätzliche Befreiung x 5 Monate) anteilig für das Jahr 2014 benötigt.
Weiterhin erfolgt für das Jahr 2015 eine entsprechende Anpassung des vorhandenen Etats
um insgesamt rund 174.000, - Euro (240 Fälle x 60,50 Euro x 7 Monate sowie 24 0 Fälle x
61,50 Euro x 5 Monate).
Die notwendigen Mittel für das Haushaltsjahr 2014 werden dem Jugendamt unter dem
Sachkonto 7250100, Kostenstelle 051 -000-1000 über den Nachtragshaushalt 2014 zur
Verfügung gestellt.
Die ab dem Haushaltsjahr 2015 zu etatis ierenden Mittel werden innerhalb der
Haushaltsanmeldung 2015 des Jugendamtes berücksichtigt.
Darmstadt, den 17.04.2014
51 js
Dezernat II Dezernat IV Dezernat V
Raffael Reißer André Schellenberg Barbara Akdeniz
Bürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0164
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.04.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00