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2014/0164

Betreuende Grundschulen hier: Anpassung der Gewährung der Hilfe zur Erziehung analog der Regelung in den städtischen Einrichtungen

Magistratsvorlage 17.04.2014

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2014/0164

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2014/0164

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlu ng 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat II 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
20 – Finanzverwaltung  
40 Schulamt  
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0164 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-000-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2110-21 Sachkonto: 7250100 
 
Betreff: Betreuende Grundschulen  
hier: Anpassung der Gewährung der Hilfe zur Erziehung analog der Regelung in den 
städtischen Einrichtungen  
 
Vorlage vom: 17.04.2014  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat beschließt die Anpassung der Regelung zur Freistellung für die 
Betreuungseinrichtungen am Standort Schule (Betreuende Grundschulen) ab de m 
01.08.2014.  
2. Die notwendige n Haushaltsmittel in Höhe von 72.600,00 Euro für das laufende 
Haushaltsjahr 2014 sowie 174.000,00 Euro ab dem Haushaltsjahr 2015 werden innerhalb 
der Haushaltsanmeldung des Fachamtes unter dem Sachkonto 72 50 100, Kostenstelle 
051-000-1000, Kostenträger 2110 -21 berücksichtigt.  
           
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.04.2014  
 
Auf Grundlage des Magistratsbeschlusses Nr. 0029 vom 10.01.2001  wird auf Antrag der 
betroffenen Eltern oder Alleinerziehenden in begründeten Einzelfällen die Hilfe zur Erziehung 
gewährt. 
Die mögliche Befreiung liegt  hierbei bei maximal 50% des geltenden Betreuungsen tgeltes.  
 
Die geltende Regelung in den städtischen Betreuungseinrichtungen, welche außerhalb der 
Betreuung am Standort Schule liegen, beläuft sich hingegen maximal auf das volle 
Freistellung des Betreuung sentgeltes.  
 
Um an dieser Stelle eine einheitliche Grundlage für die Gewährung der Hilfe zur Erziehung für 
die Betreuungsleistung innerhalb der Stadt Darmstadt erreichen zu können, wird die 
maximale Befreiung für die Betreuung am Standort Schule analog de r Befreiung in den 
städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem neuen Kindergartenjahr zum 01.08.2014 
angepasst. 
Die freizustellende Summe beläuft sich jedoch im Höchstfall auf den aktuell gültigen 
Hortbeitrag in den städtischen Einrichtungen.  
Die grundsätzliche anteilige Befreiungsmöglichkeit bleibt von der vorab benannten 
Aufstockung des Freistellungsbetrages unberührt.  
 
Derzeit liegt das Hortentgelt bei 119, - Euro pro Monat und Platz. Ab dem 01.08.2014 erfolgt 
eine Anhebung um 2,- Euro auf insgesamt  121,- Euro. 
Bisher wurde die Hilfe zur Erziehung für Betreuende Grundschulen in der Höhe von 59,50 
Euro gewährt. Ab dem neuen Kindergartenjahr würde eine turnusmäßige Anpassung von 1, - 
Euro auf 60,50 Euro erfolgen.  
 
Durch die Anpassung ab dem 01.08.2014 muss eine entsprechende Erhöhung des bi sher zur 
Verfügung gestellten Etats erfolgen.  
Ausgehend von derzeit rund 240 Anträge zur Freistellung des Betreuungsentgeltes, wird ab 
dem 01.08.2014 eine Summe in Höhe von rund 72.600, - Euro (240 Fälle x 60,50 Euro 
zusätzliche Befreiung x 5 Monate) anteilig für das Jahr 2014 benötigt.  
Weiterhin erfolgt für das Jahr 2015 eine entsprechende Anpassung des vorhandenen Etats 
um insgesamt rund 174.000, - Euro (240 Fälle x 60,50 Euro x 7 Monate sowie 24 0 Fälle x 
61,50 Euro x 5 Monate).  
 
Die notwendigen Mittel für das Haushaltsjahr 2014 werden dem Jugendamt unter dem 
Sachkonto 7250100, Kostenstelle 051 -000-1000 über den Nachtragshaushalt 2014 zur 
Verfügung gestellt.  
Die ab dem Haushaltsjahr 2015 zu etatis ierenden Mittel werden innerhalb der 
Haushaltsanmeldung 2015 des Jugendamtes berücksichtigt.  
 
Darmstadt, den 17.04.2014  
51 js 
 
Dezernat II   Dezernat IV   Dezernat V 
 
 
 
Raffael Reißer   André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Bürgermeister   Stadtkämmerer   Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0164
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.04.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00