Mandari Insight

V/0615/2021

Nachtbürgermeister*innen

Vorlagen 18.08.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.12.2021, TOP 7

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt an den Rat A-R/0051/2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt an den Rat A-R/0051/2021

4294 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0051/2021 
      
 
Ratsantrag                                                                        11. Mai 2021 
Nachtbürgermeister*innen 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt die Einrichtung einer Stelle für eine*n 
Nachtbürgermeister*in für Münster zu prüfen. Diese Person soll als vermittelnde 
Position zwischen Gastronomie, Veranstalter*innen, Kulturschaffenden, 
Anwohner*innen, Politik und Verwaltung sowie den. Sicherheits - und 
Ordnungsdiensten fungieren und dadurch die Münsteraner Kultur, das 
Nachtleben sowie die Gastronomie und Hotellerie fördern und mitentwickeln. 
Aufgabe wird es sein, mögliche Konflikte zwischen den Akteur*innen zu 
verhindern bzw. abzumildern, sowie der örtliche n Gastronomie, den örtlichen 
Veranstalter*innen und den Anwohner*innen als zentrale Ansprechperson zu 
dienen. 
2. Dazu sollen Gespräche mit Gastronomie, Hotelgewerbe, Veranstalter*innen 
und Kulturschaffenden aufgenommen werden, wie eine solche Stelle in 
Anlehnung an die Erfahrungen anderer Städte ausgestaltet werden kann. 
3. Dem Rat soll ein entsprechendes Konzept vorgelgt werden, dass insbesondere 
den Stellenumfang, ein ggf. nötiges Projektbudget und die Einbindung der Stelle 
in die städtischen Strukturen darstellt. 
 
Begründung: 
 
Münster kann auf seine Vielfalt und sein breites, kulturelles Angebot, seine attraktiven 
Freizeitangebote und das bunte Nachtleben stolz sein. Im ausgeprägten Nachtleben 
zeigt sich auch deutlich die studentische Prägung der Stadt durch Un iversität, 
Fachhochschule und weitere Hochschulen in Münster.  
Die Coronakrise hat aber genau diese Vielfalt in seinen Grundfesten erschüttert und 
die Kulturschaffenden leiden sehr unter den aktuellen Einschränkungen  
Wir müssen daher einen Weg aufzeigen, um das enormes Potential Münsters in der 
bestehenden und insbesondere inhabergeführten Gastronomie- und Clubszene nach

der Krise für einen neuen Aufschwung zu nutzen. Dafür erachten wir die Einrichtung 
eines*einer Nachtbürgermeister*in als besonders wichtig. Insbesondere da bei einem 
Wiederaufleben der Gastronomie und der Veranstaltungsbranche wieder viel draußen 
stattfinden wird und es zu entsprechenden Konflikten kommen kann.   
Vor diesem Hintergrund wäre und ist die Funktion dieser Anlaufstelle dringend geboten 
und es liegt im Interesse der Stadt, hier die verschiedenen Kulturträger*innen und 
Akteur*innen zu erhalten, zu vernetzen und zu stärken. 
Insbesondere die Mittler*innen-Rolle zwischen Gastronomie und Stadtverwaltung als 
eine Art „Sprachrohr der Kul tur“ ist Kern der Aufgabe. Dafür ist ein Findungsprozess 
des*der Nachtbürgermeister*in unter Einbeziehung von Gastronomie, Kultur und 
Nachtleben notwendig. Die in anderen Städten übliche anteilige Finanzierung durch 
die Kulturszene sollte in Anbetracht der  Corona-Krise möglichst vermieden werden, 
damit die knappen Mittel der Kulturschaffenden nicht noch weiter verringert werden. 
Der*die Nachtbürgermeister*in nimmt dabei eine Mehrfachrolle ein. Er*sie dient als 
Schlichter, Moderator und Motor der Kultur -, Ga stronomie, - Hotellerie- und 
Nachtszene zugleich.  
Aufgabe als Sprachrohr ist es, die Sichtweise der verschiedenen Gruppen in die 
Stadtverwaltung zu übersetzen, um den Menschen die Umsetzung ihrer Ideen, 
Anregungen, Wünsche und Projekte zu vereinfachen. Da für könnte der*die 
Nachtbürgermeister*in dem Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, 
Sicherheit & Ordnung, dem Kulturausschuss und dem Ausschuss für Mobilität und 
Infrastruktur sowie bei Bedarf weiteren Fachausschüssen beratend zur Seite ste hen 
und regelmäßig über seine*ihre Tätigkeiten berichten 
Auch die Schlichtung von Konflikten und die Lösung von Problemen mit 
Anwohner*innen gehören zu den wichtigen Aufgaben. Wir wollen damit verboten und 
Einschränkungen zuvorkommen und Lösungen finden, d ie für alle Seiten 
funktionieren. 
 
gez.     gez.     gez.  
                                                        
Andrea Blome  Marius Herwig   Helene Goldbeck 
Sylvia Rietenberg  Doris Feldmann  Tim Pasch 
Jule Heinz-Fischer            Lia Kirsch      
Christoph Kattentidt           Ludger Steinmann   
Carsten Peters                   und Fraktion 
Dr. Robin Korte 
und Fraktion

Anlage A

1805 Zeichen

Anlage A zur V/0615/2021 
Kurzüberblick 
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag „Nachtbürgermeister*innen 
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt an 
den Rat A-R/0051/2021 – 
 
Perspektive: 
Trotz der fachlichen Einschätzung, die den Ratsantrag „Nachtbürgermeister*innen“ inhaltlich un-
terstützt, sieht sich die Verwaltung angesichts enger finanzieller Spielräume allerdings derzeit 
nicht dazu in der Lage, eine Vollzeit-Personalstelle in den Stellenplan aufzunehmen und das An-
liegen des Antrags umzusetzen. Im Rahmen der bestehenden Ressourcen wird es lediglich mög-
lich sein, punktuell mit den Akteuren zusammen zu arbeiten, wie das auch bislang bereits ge-
schieht. Sollte sich der Rat zur Einrichtung der Position des Nachtbürgermeisters/der Nachtbür-
germeisterin entschließen, wird vorgeschlagen, dass Münster Marketing die Gespräche mit den 
Akteuren aus Clubszene und Gastronomie aufnimmt, um das Profil für den neuen Aufgabenbe-
reich gemeinsam zu entwickeln und die konkreten Bedarfe auch aus der Sicht der Betreiber/-
innen zu beschreiben. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:   
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
---

Beschlussvorlage

9725 Zeichen

V/0615/2021
V/0615/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt an
den Rat A-R/0051/2021 "Nachtbürgermeister*innen"
Beratungsfolge
03.11.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung
16.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
30.11.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Ausführungen der Verwaltung zu den konzeptionellen Inhalten und den nicht
vorhandenen Ressourcen werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe
Volt Nr. A-R/0051/2021 ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
keine
Begründung:
Der Rat hat mit dem Antrag Nr.: A-R/0051/2021 „Nachtbürgermeister*innen“ die Verwaltung mit der
Prüfung beauftragt, ob die Einrichtung einer Position für einen Nachtbürgermeister oder eine
Nachtbürgermeisterin Konflikte und Probleme im Nachtleben unserer Stadt lösen bzw. bereits im
Vorhinein vermeiden könnte.
Münster Marketing
12.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Spinnen
T elefon:492-2700
spinnen@stadt-muenster.de

- 4 -
V/0615/2021
Die Bedeutung des Nachtlebens für die Stadt der Zukunft
Wie bei so vielen Themen in Stadt und Gesellschaft hat die Pandemie bereits vorhandene
Bedeutungsverschiebungen und Veränderungen in der Stadtgesellschaft deutlich verstärkt. Die
Menschen gehen mit ihrer Stadt anders um und sie haben neue und andere, höhere Erwartungen an
ihren Lebensort. Diese neuen Erwartungen an die Innenstadt als Ort hoher Lebens- und
Aufenthaltsqualität und lebendige kommunikative Mitte ist bereits an anderer Stelle thematisiert
worden.
Der Rat hat dazu umfangreiche Konzepte und Projekte beschlossen - u.a. die Entwicklung eines
Zentrenmanagements, eine Erweiterung des bisherigen Citymanagements (siehe Beschluss des
Hauptausschusses - gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen,
epidemische Lage - zur Vorlage V/0202/2021 vom 19.05.2021). Darauf aufbauend wird gemeinsam
mit den Bürgerinnen und Bürgern beraten und in der Folge festgelegt werden, wie Münsters Mitte
(weiter) zu entwickeln ist und so die neuen Herausforderungen bestehen kann.
All diese Aktivitäten beziehen sich im Schwerpunkt auf die T agesseiteder Stadt, auf das, was am T ag
passiert: Einkaufen, Schlendern, Essen und Trinken, Schulbesuch, Behördengänge,
Museumsbesuche, Arztbesuche, Arbeitsleben etc. Spätestens die Pandemie hat aber gezeigt, dass
unsere Stadt in ganz hohem Maße ihre Attraktivität und vor allem ihre Urbanität, also das, was sie
städtisch macht, von den Angeboten bezieht, die in den Abend- und Nachtstunden stattfinden: von
Abendgastronomie, Clubleben, Konzerten und anderen kulturellen Angeboten in Szenelokalitäten
oder am Kiosk und in öffentlichen Grünflächen. Wir haben auch sehen müssen, dass fehlende
Nachtangebote zu einem enormen Konfliktpotential in der Innenstadt führen, die schließlich nur noch
mit Ordnungs-und Polizeimaßnahmen unterbunden werden können.
Die Zukunft der Wissenschaftsstadt
Münsters DNA ist „Wissenschaft und Lebensart“. Mehr als ein Fünftel unserer Bevölkerung ist jung
und entstammt dem studentischen Milieu; jeder/jede dritte hängt mittel- oder unmittelbar auch
ökonomisch von den Hochschulen ab. Da liegt es auf der Hand, dass wir als Stadt alles tun müssen,
um auch in Zukunft ein attraktiver Wissenschaftsstandort zu sein. Wir haben gemeinsam mit den
Hochschulen bereits begonnen, sog. „urbane Wissensquartiere“ zu planen und zu realisieren, die gute
Bedingungen für Lernen, Forschen und Leben schaffen sollen. Denn auch die Lern- und
Bildungsprozesse haben sich stark verändert - und vielfach sind die Kaffeemaschine und attraktive
Grün- und Außenflächen für Gespräche und Kontakte die wichtigste Ressource für innovative Ideen.
Aber auch hier gilt: Wir haben damit die T agesansicht der Wissenschaft im Blick, nicht das
studentische Leben außerhalb der Hochschulen.
Die Pandemie hat auch hier mehr als nur einen warnenden Hinweis hinterlassen: Die Lehre hat
inzwischen sehr weitgehende und gute Erfahrungen mit der rein digitalen Vermittlung gemacht. Für
Wissenschaftler/-innen ist eine Ortsbindung kaum noch einzufordern; Studierende können von Orten
mit niedrigem Mietniveau aus bestens studieren. Für Münster ist diese Perspektive überaus kritisch.
Denn schon in nächster Zukunft brauchen die Wissenschaftsarbeiter/-innen sehr gute Gründe dafür,
ihren Lebensmittelpunkt mit dem Standort unserer Hochschule zu verbinden. Der wichtigste Grund ist
die Lebensqualität unserer Stadt - und dazu gehört neben gutem und bezahlbarem Wohnraum, ein
zeitgemäßes Mobilitätskonzept, eine gesunde Stadt in jeder Hinsicht. Dazu gehört aber auch ein
großstädtisches Freizeitangebot, das selbstverständlich auch die Nacht- und Abendstunden umfasst.
Für die Studierenden ist besonders dieser T eil ihrer Freizeit ein zentral wichtiger Grund für den
Wunsch nach einem Präsenzstudium.
Nachtleben mit Konfliktpotential
Die zunehmende Bedeutung des Nachtlebens der Stadt führt zu einer deutlich höheren
Frequentierung auch des öffentlichen Raumes in den Abend- und Nachtstunden. Wir haben das an
vielen, wechselnden Orten in der Innenstadt und am Hafen/Hansaring in den letzten Jahren gesehen:

- 4 -
V/0615/2021
Das „Schwarze Schaf“, das Kuhviertel, der Aasee, der Kiosk am Hansaring u. a. – alle diese Orte, die
kurzzeitig vielen jungen Menschen in den Nachtstunden als Treffpunkt dienen oder dienten, haben zu
massiven Anwohnerbeschwerden geführt. Menschen, die ihre Ruhe und ihren Schlaf an jedem
Wochenende gestört sehen, erwarten von der Stadt, dass sie sich auch um ihre Belange kümmert.
Das hat die Stadt auch getan; allerdings müssen die Störungen und Beschwerden schon eine
bestimmte Dimension erreichen, bevor Ordnungsamt und Polizei eingreifen
Das Konzept des Nachtbürgermeisters/der Nachtbürgermeisterin
Die geschilderte Veränderung in der Bedeutung des Nachtlebens einer Stadt sind keine münsterische
Spezialität: Es handelt sich um eine gravierende gesellschaftliche Veränderung, die uns dauerhaft
begleiten wird und die Münster als Wissenschaftsstadt besonders betrifft. Sie verlangt daher auch
eine professionelle Behandlung, wie sie mit der Einrichtung der Position des Nachtbürgermeisters/der
Nachtbürgermeisterin vorgeschlagen wird.
Eine solche Institution haben inzwischen eine Reihe von Städten mit durchweg großem Erfolg
geschaffen. Der Vorreiter war Mannheim, vor mehr als sieben Jahren mit überregionaler Beachtung.
Mit Münster vergleichbar ist sicher auch Heidelberg.
Die Stelle des Nachtbürgermeisters/der Nachtbürgermeisterin ist in den meisten Städten im
Stadtmarketing angesiedelt, als Ergänzung des Citymanagements. Nachtbürgermeister/-innen
benötigen eine Anbindung an ein T eam, das eher moderativ arbeitet, in der Stadtgesellschaft gut
verwurzelt ist und das bei Bedarf auch zusätzlich personell unterstützen kann. Der
Nachtbürgermeister/die Nachtbürgermeisterin hat die Aufgabe, das Netzwerk aus Clubs,
Kulturanbietern und Szene, aber auch Gastronomen und allen, die einen Beitrag zur
Abenderlebbarkeit der Stadt leisten zu etablieren und die dadurch entstehenden kurzen Wege dazu
zu nutzen, die Angebote in der Stadtgesellschaft und auch vor Ort mit den Anwohnerinnen und
Anwohnern zu kommunizieren und zu moderieren. Der Nachtbürgermeister/die Nachtbürgermeisterin
arbeitet wie auch das Veranstaltungsmanagement bei Münster Marketing eng mit der
Ordnungsbehörde zusammen und sollte daher unbedingt als städtische/r Mitarbeiter/in autorisiert
sein; angesichts der erforderlichen Moderationskompetenz und des Anspruchs, auch städtische
Autorität zu repräsentieren, empfehlen die genannten Städte eine Vollzeitstelle mit angemessener
Dotierung (EG 12). Diese Netzwerkarbeit beschränkt sich keineswegs nur auf die Konfliktvermeidung
und -moderation. Sie soll auch dazu beitragen, dass sich Münsters Nachtangebote angemessen
weiterentwickeln und die Attraktivität der Stadt verstärken.
Die Verwaltung kommt nach gründlicher Fachrecherche zu dem Schluss, dass die Einrichtung einer
solchen Position sinnvoll wäre. Möglich wäre auch, diese Position zunächst zeitlich zu befristen, um
die Erfahrungen dann auszuwerten und den tatsächlichen Bedarfen anzupassen. Diese Probephase
sollte allerdings nicht kürzer als fünf Jahre sein. Die Etablierung eines belastbaren, starken
Netzwerkes braucht aufgrund der naturgegebenen hohen Fluktuation diese Zeit, damit die Investition
Ergebnisse zeigen kann.
Die Perspektive
Trotz der fachlichen Einschätzung, die den Ratsantrag „Nachtbürgermeister*innen“ inhaltlich
unterstützt, sieht sich die Verwaltung angesichts enger finanzieller Spielräume allerdings derzeit nicht
dazu in der Lage, eine Vollzeit-Personalstelle in den Stellenplan aufzunehmen und das Anliegen des
Antrags umzusetzen. Im Rahmen der bestehenden Ressourcen wird es lediglich möglich sein,
punktuell mit den Akteuren zusammen zu arbeiten, wie das auch bislang bereits geschieht. Sollte sich
der Rat zur Einrichtung der Position des Nachtbürgermeisters/der Nachtbürgermeisterin entschließen,
wird vorgeschlagen, dass Münster Marketing das Profil für den neuen Aufgabenbereich im Dialog mit
den Akteuren aus Clubszene und Gastronomie weiter konkretisiert.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt an
den Rat A-R/0051/2021 „Nachtbürgermeister*innen“ ist mit dieser Vorlage erledigt.

- 4 -
V/0615/2021
I. V.
gez. Denstorff
Stadtbaurat
Anlage:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt an den
Rat A-R/0051/2021

Beratungsverlauf (4)

03.11.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hansaring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0615/2021
Typ
Vorlagen
Datum
18.08.2021
Erstellt
11.08.2021 10:56