V/0615/2021
Nachtbürgermeister*innen
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt an den Rat A-R/0051/2021
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0051/2021
Ratsantrag 11. Mai 2021
Nachtbürgermeister*innen
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt die Einrichtung einer Stelle für eine*n
Nachtbürgermeister*in für Münster zu prüfen. Diese Person soll als vermittelnde
Position zwischen Gastronomie, Veranstalter*innen, Kulturschaffenden,
Anwohner*innen, Politik und Verwaltung sowie den. Sicherheits - und
Ordnungsdiensten fungieren und dadurch die Münsteraner Kultur, das
Nachtleben sowie die Gastronomie und Hotellerie fördern und mitentwickeln.
Aufgabe wird es sein, mögliche Konflikte zwischen den Akteur*innen zu
verhindern bzw. abzumildern, sowie der örtliche n Gastronomie, den örtlichen
Veranstalter*innen und den Anwohner*innen als zentrale Ansprechperson zu
dienen.
2. Dazu sollen Gespräche mit Gastronomie, Hotelgewerbe, Veranstalter*innen
und Kulturschaffenden aufgenommen werden, wie eine solche Stelle in
Anlehnung an die Erfahrungen anderer Städte ausgestaltet werden kann.
3. Dem Rat soll ein entsprechendes Konzept vorgelgt werden, dass insbesondere
den Stellenumfang, ein ggf. nötiges Projektbudget und die Einbindung der Stelle
in die städtischen Strukturen darstellt.
Begründung:
Münster kann auf seine Vielfalt und sein breites, kulturelles Angebot, seine attraktiven
Freizeitangebote und das bunte Nachtleben stolz sein. Im ausgeprägten Nachtleben
zeigt sich auch deutlich die studentische Prägung der Stadt durch Un iversität,
Fachhochschule und weitere Hochschulen in Münster.
Die Coronakrise hat aber genau diese Vielfalt in seinen Grundfesten erschüttert und
die Kulturschaffenden leiden sehr unter den aktuellen Einschränkungen
Wir müssen daher einen Weg aufzeigen, um das enormes Potential Münsters in der
bestehenden und insbesondere inhabergeführten Gastronomie- und Clubszene nach
der Krise für einen neuen Aufschwung zu nutzen. Dafür erachten wir die Einrichtung
eines*einer Nachtbürgermeister*in als besonders wichtig. Insbesondere da bei einem
Wiederaufleben der Gastronomie und der Veranstaltungsbranche wieder viel draußen
stattfinden wird und es zu entsprechenden Konflikten kommen kann.
Vor diesem Hintergrund wäre und ist die Funktion dieser Anlaufstelle dringend geboten
und es liegt im Interesse der Stadt, hier die verschiedenen Kulturträger*innen und
Akteur*innen zu erhalten, zu vernetzen und zu stärken.
Insbesondere die Mittler*innen-Rolle zwischen Gastronomie und Stadtverwaltung als
eine Art „Sprachrohr der Kul tur“ ist Kern der Aufgabe. Dafür ist ein Findungsprozess
des*der Nachtbürgermeister*in unter Einbeziehung von Gastronomie, Kultur und
Nachtleben notwendig. Die in anderen Städten übliche anteilige Finanzierung durch
die Kulturszene sollte in Anbetracht der Corona-Krise möglichst vermieden werden,
damit die knappen Mittel der Kulturschaffenden nicht noch weiter verringert werden.
Der*die Nachtbürgermeister*in nimmt dabei eine Mehrfachrolle ein. Er*sie dient als
Schlichter, Moderator und Motor der Kultur -, Ga stronomie, - Hotellerie- und
Nachtszene zugleich.
Aufgabe als Sprachrohr ist es, die Sichtweise der verschiedenen Gruppen in die
Stadtverwaltung zu übersetzen, um den Menschen die Umsetzung ihrer Ideen,
Anregungen, Wünsche und Projekte zu vereinfachen. Da für könnte der*die
Nachtbürgermeister*in dem Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation,
Sicherheit & Ordnung, dem Kulturausschuss und dem Ausschuss für Mobilität und
Infrastruktur sowie bei Bedarf weiteren Fachausschüssen beratend zur Seite ste hen
und regelmäßig über seine*ihre Tätigkeiten berichten
Auch die Schlichtung von Konflikten und die Lösung von Problemen mit
Anwohner*innen gehören zu den wichtigen Aufgaben. Wir wollen damit verboten und
Einschränkungen zuvorkommen und Lösungen finden, d ie für alle Seiten
funktionieren.
gez. gez. gez.
Andrea Blome Marius Herwig Helene Goldbeck
Sylvia Rietenberg Doris Feldmann Tim Pasch
Jule Heinz-Fischer Lia Kirsch
Christoph Kattentidt Ludger Steinmann
Carsten Peters und Fraktion
Dr. Robin Korte
und Fraktion
Anlage A
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Anlage A zur V/0615/2021 Kurzüberblick Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag „Nachtbürgermeister*innen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt an den Rat A-R/0051/2021 – Perspektive: Trotz der fachlichen Einschätzung, die den Ratsantrag „Nachtbürgermeister*innen“ inhaltlich un- terstützt, sieht sich die Verwaltung angesichts enger finanzieller Spielräume allerdings derzeit nicht dazu in der Lage, eine Vollzeit-Personalstelle in den Stellenplan aufzunehmen und das An- liegen des Antrags umzusetzen. Im Rahmen der bestehenden Ressourcen wird es lediglich mög- lich sein, punktuell mit den Akteuren zusammen zu arbeiten, wie das auch bislang bereits ge- schieht. Sollte sich der Rat zur Einrichtung der Position des Nachtbürgermeisters/der Nachtbür- germeisterin entschließen, wird vorgeschlagen, dass Münster Marketing die Gespräche mit den Akteuren aus Clubszene und Gastronomie aufnimmt, um das Profil für den neuen Aufgabenbe- reich gemeinsam zu entwickeln und die konkreten Bedarfe auch aus der Sicht der Betreiber/- innen zu beschreiben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Finanzierung Produktgruppe: Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ---
Beschlussvorlage
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V/0615/2021 V/0615/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt an den Rat A-R/0051/2021 "Nachtbürgermeister*innen" Beratungsfolge 03.11.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 16.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 30.11.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Ausführungen der Verwaltung zu den konzeptionellen Inhalten und den nicht vorhandenen Ressourcen werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt Nr. A-R/0051/2021 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Der Rat hat mit dem Antrag Nr.: A-R/0051/2021 „Nachtbürgermeister*innen“ die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob die Einrichtung einer Position für einen Nachtbürgermeister oder eine Nachtbürgermeisterin Konflikte und Probleme im Nachtleben unserer Stadt lösen bzw. bereits im Vorhinein vermeiden könnte. Münster Marketing 12.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Spinnen T elefon:492-2700 spinnen@stadt-muenster.de - 4 - V/0615/2021 Die Bedeutung des Nachtlebens für die Stadt der Zukunft Wie bei so vielen Themen in Stadt und Gesellschaft hat die Pandemie bereits vorhandene Bedeutungsverschiebungen und Veränderungen in der Stadtgesellschaft deutlich verstärkt. Die Menschen gehen mit ihrer Stadt anders um und sie haben neue und andere, höhere Erwartungen an ihren Lebensort. Diese neuen Erwartungen an die Innenstadt als Ort hoher Lebens- und Aufenthaltsqualität und lebendige kommunikative Mitte ist bereits an anderer Stelle thematisiert worden. Der Rat hat dazu umfangreiche Konzepte und Projekte beschlossen - u.a. die Entwicklung eines Zentrenmanagements, eine Erweiterung des bisherigen Citymanagements (siehe Beschluss des Hauptausschusses - gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, epidemische Lage - zur Vorlage V/0202/2021 vom 19.05.2021). Darauf aufbauend wird gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern beraten und in der Folge festgelegt werden, wie Münsters Mitte (weiter) zu entwickeln ist und so die neuen Herausforderungen bestehen kann. All diese Aktivitäten beziehen sich im Schwerpunkt auf die T agesseiteder Stadt, auf das, was am T ag passiert: Einkaufen, Schlendern, Essen und Trinken, Schulbesuch, Behördengänge, Museumsbesuche, Arztbesuche, Arbeitsleben etc. Spätestens die Pandemie hat aber gezeigt, dass unsere Stadt in ganz hohem Maße ihre Attraktivität und vor allem ihre Urbanität, also das, was sie städtisch macht, von den Angeboten bezieht, die in den Abend- und Nachtstunden stattfinden: von Abendgastronomie, Clubleben, Konzerten und anderen kulturellen Angeboten in Szenelokalitäten oder am Kiosk und in öffentlichen Grünflächen. Wir haben auch sehen müssen, dass fehlende Nachtangebote zu einem enormen Konfliktpotential in der Innenstadt führen, die schließlich nur noch mit Ordnungs-und Polizeimaßnahmen unterbunden werden können. Die Zukunft der Wissenschaftsstadt Münsters DNA ist „Wissenschaft und Lebensart“. Mehr als ein Fünftel unserer Bevölkerung ist jung und entstammt dem studentischen Milieu; jeder/jede dritte hängt mittel- oder unmittelbar auch ökonomisch von den Hochschulen ab. Da liegt es auf der Hand, dass wir als Stadt alles tun müssen, um auch in Zukunft ein attraktiver Wissenschaftsstandort zu sein. Wir haben gemeinsam mit den Hochschulen bereits begonnen, sog. „urbane Wissensquartiere“ zu planen und zu realisieren, die gute Bedingungen für Lernen, Forschen und Leben schaffen sollen. Denn auch die Lern- und Bildungsprozesse haben sich stark verändert - und vielfach sind die Kaffeemaschine und attraktive Grün- und Außenflächen für Gespräche und Kontakte die wichtigste Ressource für innovative Ideen. Aber auch hier gilt: Wir haben damit die T agesansicht der Wissenschaft im Blick, nicht das studentische Leben außerhalb der Hochschulen. Die Pandemie hat auch hier mehr als nur einen warnenden Hinweis hinterlassen: Die Lehre hat inzwischen sehr weitgehende und gute Erfahrungen mit der rein digitalen Vermittlung gemacht. Für Wissenschaftler/-innen ist eine Ortsbindung kaum noch einzufordern; Studierende können von Orten mit niedrigem Mietniveau aus bestens studieren. Für Münster ist diese Perspektive überaus kritisch. Denn schon in nächster Zukunft brauchen die Wissenschaftsarbeiter/-innen sehr gute Gründe dafür, ihren Lebensmittelpunkt mit dem Standort unserer Hochschule zu verbinden. Der wichtigste Grund ist die Lebensqualität unserer Stadt - und dazu gehört neben gutem und bezahlbarem Wohnraum, ein zeitgemäßes Mobilitätskonzept, eine gesunde Stadt in jeder Hinsicht. Dazu gehört aber auch ein großstädtisches Freizeitangebot, das selbstverständlich auch die Nacht- und Abendstunden umfasst. Für die Studierenden ist besonders dieser T eil ihrer Freizeit ein zentral wichtiger Grund für den Wunsch nach einem Präsenzstudium. Nachtleben mit Konfliktpotential Die zunehmende Bedeutung des Nachtlebens der Stadt führt zu einer deutlich höheren Frequentierung auch des öffentlichen Raumes in den Abend- und Nachtstunden. Wir haben das an vielen, wechselnden Orten in der Innenstadt und am Hafen/Hansaring in den letzten Jahren gesehen: - 4 - V/0615/2021 Das „Schwarze Schaf“, das Kuhviertel, der Aasee, der Kiosk am Hansaring u. a. – alle diese Orte, die kurzzeitig vielen jungen Menschen in den Nachtstunden als Treffpunkt dienen oder dienten, haben zu massiven Anwohnerbeschwerden geführt. Menschen, die ihre Ruhe und ihren Schlaf an jedem Wochenende gestört sehen, erwarten von der Stadt, dass sie sich auch um ihre Belange kümmert. Das hat die Stadt auch getan; allerdings müssen die Störungen und Beschwerden schon eine bestimmte Dimension erreichen, bevor Ordnungsamt und Polizei eingreifen Das Konzept des Nachtbürgermeisters/der Nachtbürgermeisterin Die geschilderte Veränderung in der Bedeutung des Nachtlebens einer Stadt sind keine münsterische Spezialität: Es handelt sich um eine gravierende gesellschaftliche Veränderung, die uns dauerhaft begleiten wird und die Münster als Wissenschaftsstadt besonders betrifft. Sie verlangt daher auch eine professionelle Behandlung, wie sie mit der Einrichtung der Position des Nachtbürgermeisters/der Nachtbürgermeisterin vorgeschlagen wird. Eine solche Institution haben inzwischen eine Reihe von Städten mit durchweg großem Erfolg geschaffen. Der Vorreiter war Mannheim, vor mehr als sieben Jahren mit überregionaler Beachtung. Mit Münster vergleichbar ist sicher auch Heidelberg. Die Stelle des Nachtbürgermeisters/der Nachtbürgermeisterin ist in den meisten Städten im Stadtmarketing angesiedelt, als Ergänzung des Citymanagements. Nachtbürgermeister/-innen benötigen eine Anbindung an ein T eam, das eher moderativ arbeitet, in der Stadtgesellschaft gut verwurzelt ist und das bei Bedarf auch zusätzlich personell unterstützen kann. Der Nachtbürgermeister/die Nachtbürgermeisterin hat die Aufgabe, das Netzwerk aus Clubs, Kulturanbietern und Szene, aber auch Gastronomen und allen, die einen Beitrag zur Abenderlebbarkeit der Stadt leisten zu etablieren und die dadurch entstehenden kurzen Wege dazu zu nutzen, die Angebote in der Stadtgesellschaft und auch vor Ort mit den Anwohnerinnen und Anwohnern zu kommunizieren und zu moderieren. Der Nachtbürgermeister/die Nachtbürgermeisterin arbeitet wie auch das Veranstaltungsmanagement bei Münster Marketing eng mit der Ordnungsbehörde zusammen und sollte daher unbedingt als städtische/r Mitarbeiter/in autorisiert sein; angesichts der erforderlichen Moderationskompetenz und des Anspruchs, auch städtische Autorität zu repräsentieren, empfehlen die genannten Städte eine Vollzeitstelle mit angemessener Dotierung (EG 12). Diese Netzwerkarbeit beschränkt sich keineswegs nur auf die Konfliktvermeidung und -moderation. Sie soll auch dazu beitragen, dass sich Münsters Nachtangebote angemessen weiterentwickeln und die Attraktivität der Stadt verstärken. Die Verwaltung kommt nach gründlicher Fachrecherche zu dem Schluss, dass die Einrichtung einer solchen Position sinnvoll wäre. Möglich wäre auch, diese Position zunächst zeitlich zu befristen, um die Erfahrungen dann auszuwerten und den tatsächlichen Bedarfen anzupassen. Diese Probephase sollte allerdings nicht kürzer als fünf Jahre sein. Die Etablierung eines belastbaren, starken Netzwerkes braucht aufgrund der naturgegebenen hohen Fluktuation diese Zeit, damit die Investition Ergebnisse zeigen kann. Die Perspektive Trotz der fachlichen Einschätzung, die den Ratsantrag „Nachtbürgermeister*innen“ inhaltlich unterstützt, sieht sich die Verwaltung angesichts enger finanzieller Spielräume allerdings derzeit nicht dazu in der Lage, eine Vollzeit-Personalstelle in den Stellenplan aufzunehmen und das Anliegen des Antrags umzusetzen. Im Rahmen der bestehenden Ressourcen wird es lediglich möglich sein, punktuell mit den Akteuren zusammen zu arbeiten, wie das auch bislang bereits geschieht. Sollte sich der Rat zur Einrichtung der Position des Nachtbürgermeisters/der Nachtbürgermeisterin entschließen, wird vorgeschlagen, dass Münster Marketing das Profil für den neuen Aufgabenbereich im Dialog mit den Akteuren aus Clubszene und Gastronomie weiter konkretisiert. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt an den Rat A-R/0051/2021 „Nachtbürgermeister*innen“ ist mit dieser Vorlage erledigt. - 4 - V/0615/2021 I. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt an den Rat A-R/0051/2021
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hansaring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0615/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.08.2021
- Erstellt
- 11.08.2021 10:56