2014/0469
Wahl des Aufsichtsrats für die Klinikum Darmstadt GmbH
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2014/0469
3196 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
19.11.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0469
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Wahl des Aufsichtsrats für die Klinikum Darmstadt GmbH
Vorlage vom: 19.11.2014
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister oder ein von ihm bestimmtes
Magistratsmitglied und der für das Klinikwesen zuständige Dezernent kraft Amtes die
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH vertre ten.
2. Der Magistrat wählt 4 weitere Personen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in den
Aufsichtsrat.
3. Der Magistrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung die Bestellung der seitherigen
sachkundigen Personen Dr. Harald Wirth und Prof. Dr. Andreas W. J. Goldschmidt für eine
weitere Amtszeit im Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.11.2014
Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder ist gemäß § 9 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrag es
der Klinikum Darmstadt GmbH beendet, so dass der Aufsichtsrat neu zu bilden ist.
Der Aufsichtsrat besteht nach § 9 des Gesellschaftsvertrages aus zwölf Mitgliedern.
Kraft Amtes gehören dem Aufsichtsrat der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt
Darmstadt oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Magistrats an. Weiterhin gehört dem
Aufsichtsrat der für das Klinikum zuständige Dezernent kraft Amtes an.
Ein Drittel der Sitze im Aufsichtsrat wird gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages mit
Arbeitnehmern, die gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zu wählen sind ,
besetzt.
Vier weitere Mitglieder werden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsandt und zwei
sachkundige Personen auf Vorschlag der Stadt von der Gesellschafterversammlung bestellt.
Der nach § 125 HGO zuständige Magistrat hat die vier zu entsendenden Personen gem äß
§ 55 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. In der letzten Amtszeit waren
dies Stadtv. Wilhelm Kins, Stadtv. Yücel Akdeniz, Stadtrat Hans Wegel und Stadtv. Moritz
Hoffmann.
Ferner hat er zwei sachkundige Personen mit einfacher Stimmenm ehrheit zu bestimmen.
Vorgeschlagen werden zur Bestellung durch die Gesellschafterversammlung die beiden
seitherigen sachkundigen Personen, Herr Dr. Harald Wirth und Herr Prof. Dr. Andreas W. J.
Goldschmidt.
Darmstadt, den 19.11.2014
772/da
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0469
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.11.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00