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2014/0469

Wahl des Aufsichtsrats für die Klinikum Darmstadt GmbH

Magistratsvorlage 19.11.2014

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2014/0469

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2014/0469

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.11.2014 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0469 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Wahl des Aufsichtsrats für die Klinikum Darmstadt GmbH  
 
Vorlage vom: 19.11.2014 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister oder ein von ihm bestimmtes 
Magistratsmitglied und der für das Klinikwesen zuständige Dezernent kraft Amtes die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH vertre ten. 
 
2. Der Magistrat wählt 4 weitere Personen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in den 
Aufsichtsrat. 
 
3. Der Magistrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung die Bestellung der seitherigen 
sachkundigen Personen Dr. Harald Wirth und Prof. Dr. Andreas W. J. Goldschmidt für eine 
weitere Amtszeit im Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.11.2014 
 
Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder ist gemäß § 9 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrag es 
der Klinikum Darmstadt GmbH beendet, so dass der Aufsichtsrat neu zu bilden ist.  
 
Der Aufsichtsrat besteht nach § 9 des Gesellschaftsvertrages aus zwölf Mitgliedern.  
 
Kraft Amtes gehören dem Aufsichtsrat der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Magistrats an. Weiterhin gehört dem 
Aufsichtsrat der für das Klinikum zuständige Dezernent kraft Amtes an.  
 
Ein Drittel der Sitze im Aufsichtsrat wird gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages mit 
Arbeitnehmern, die gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zu wählen sind , 
besetzt. 
 
Vier weitere Mitglieder werden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsandt und zwei  
sachkundige Personen auf Vorschlag der Stadt von der Gesellschafterversammlung bestellt.  
Der nach § 125 HGO zuständige Magistrat hat die vier zu entsendenden Personen gem äß  
§ 55 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen.  In der letzten Amtszeit waren 
dies Stadtv. Wilhelm Kins, Stadtv. Yücel Akdeniz, Stadtrat Hans Wegel und Stadtv. Moritz 
Hoffmann. 
 
Ferner hat er zwei sachkundige Personen mit einfacher Stimmenm ehrheit zu bestimmen.  
Vorgeschlagen werden zur Bestellung durch die Gesellschafterversammlung die beiden 
seitherigen sachkundigen Personen, Herr Dr. Harald Wirth und Herr Prof. Dr. Andreas W. J. 
Goldschmidt.  
 
Darmstadt, den 19.11.2014 
772/da 
 
 
 
 
Dezernat I Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch André Schellenberg 
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

TOP 539 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0469
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.11.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00