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2157/2017

Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates im Ausschuss Schule und Weiterbildung zu Feinstaubmessungen rund um Kölner Schulen (AN/0938/2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.07.2017

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 19.09.2017, TOP 6.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3154 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer  28.07.2017 
 2157/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.09.2017 
Ausschuss für Umwelt und Grün 14.09.2017 
Gesundheitsausschuss 19.09.2017 
 
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der  Geschäftsordnung des Rates zu 
Feinstaubmessungen rund um Kölner Schulen (AN/0938/2017) 
Mit Anfrage AN/0938/2017 bittet die Fraktion Die Piraten um Beantwortung von Fragen zu 
Feinstaubmessungen rund um Kölner Schulen.  
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
1. Gibt es Erkenntnisse über die Feinstaub-Belastung an und rund um Kölner Schulen und 
Turnhallen, und wenn ja: welche?  
Antwort: 
Es gibt keine spezifischen Messungen an und rund um Kölner Schulen und Turnhallen. Für das Land 
Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für die Luftreinhalteplanung bei den Landesdienststellen, 
im Fall des Kölner Stadtgebietes bei der Bezirksregierung Köln. Messungen zur Luftqualität werden in 
NRW durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) im Rahmen des Luft-
qualitäts-Überwachungssystems (LUQS) durchgeführt. Die Messungen werden in Absprache mit dem 
Umweltamt der Stadt Köln durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf in der Regel verkehrsnahe 
Standorte mit sensibler Nutzung, worunter neben Wohnnutzung auch Schulen und Kitas berücksich-
tigt werden. Als wesentliches Kriterium ist an verkehrsreichen Straßen mit geschlossener beidseitiger 
Bebauung mit einer hohen Luftschadstoffbelastung zu rechnen. 
Bei Planung von neuen Schulstandorten in unmittelbarer Nähe von stark befahrenen Straßen wird im 
Rahmen von Planverfahren die zu erwartende Luftschadstoffbelastung prognostiziert. Ein Beispiel ist 
die Bildungslandschaft Altstadt-Nord. Im Ergebnis wird dort entlang der Kyotostraße an den Gebäu-
defassaden die Gebäudetechnik mit Lüftungsanlagen ausgestattet, um in den zur Straße ausgerichte-
ten Räumen eine angemessene Lufthygiene zu erreichen. 
 
2. Wenn es keine Erkenntnisse über die Feinstaub-Belastung an und rund um Kölner Schu-
len und Turnhallen gibt, warum gibt es keine und sind entsprechende Untersuchungen 
geplant?  
Antwort:  
Messungen an Schulen können bei begründetem Verdacht veranlasst werden, wenn keine Erkennt-
nisse beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt vorliegen. Zunächst wird geprüft, ob aufgrund der 
vorhandenen Verkehrsmengen sowie der Straßengeometrie (Straßenbreite, Gebäudehöhe) eine er-
hebliche Luftschadstoffbelastung zu erwarten ist. Bestätigt sich der Verdacht, wird ein Hinweis an das

2 
 
LANUV gegeben, den Standort in die Messnetzplanung aufzunehmen. 
 
 
3. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Gesundheitsrisiken im Falle  erhöhter Feinstaubwer-
te in den Klassenzimmern für die Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für 
das Reinigungspersonal ein? 
Antwort:  
Grundsätzlich gilt, dass eine Zunahme der Feinstaubkonzentration mit einer Erhöhung der gesund-
heitlichen Risiken einhergeht. Daher sollte die Feinstaubbelastung so gering wie möglich sein. 
 
 
In Vertretung 
gez. Höing

Beratungsverlauf (3)

11.09.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.09.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2157/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27