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Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates im Ausschuss Schule und Weiterbildung zu Feinstaubmessungen rund um Kölner Schulen (AN/0938/2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2157/2017 vom 28.07.2017

Stand: Am 19.09.2017 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 28.07.2017 2157/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.09.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 14.09.2017 Gesundheitsausschuss 19.09.2017 Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zu Feinstaubmessungen rund um Kölner Schulen (AN/0938/2017) Mit Anfrage AN/0938/2017 bittet die Fraktion Die Piraten um Beantwortung von Fragen zu Feinstaubmessungen rund um Kölner Schulen. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Gibt es Erkenntnisse über die Feinstaub-Belastung an und rund um Kölner Schulen und Turnhallen, und wenn ja: welche? Antwort: Es gibt keine spezifischen Messungen an und rund um Kölner Schulen und Turnhallen. Für das Land Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für die Luftreinhalteplanung bei den Landesdienststellen, im Fall des Kölner Stadtgebietes bei der Bezirksregierung Köln. Messungen zur Luftqualität werden in NRW durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) im Rahmen des Luft- qualitäts-Überwachungssystems (LUQS) durchgeführt. Die Messungen werden in Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Köln durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf in der Regel verkehrsnahe Standorte mit sensibler Nutzung, worunter neben Wohnnutzung auch Schulen und Kitas berücksich- tigt werden. Als wesentliches Kriterium ist an verkehrsreichen Straßen mit geschlossener beidseitiger Bebauung mit einer hohen Luftschadstoffbelastung zu rechnen. Bei Planung von neuen Schulstandorten in unmittelbarer Nähe von stark befahrenen Straßen wird im Rahmen von Planverfahren die zu erwartende Luftschadstoffbelastung prognostiziert. Ein Beispiel ist die Bildungslandschaft Altstadt-Nord. Im Ergebnis wird dort entlang der Kyotostraße an den Gebäu- defassaden die Gebäudetechnik mit Lüftungsanlagen ausgestattet, um in den zur Straße ausgerichte- ten Räumen eine angemessene Lufthygiene zu erreichen. 2. Wenn es keine Erkenntnisse über die Feinstaub-Belastung an und rund um Kölner Schu- len und Turnhallen gibt, warum gibt es keine und sind entsprechende Untersuchungen geplant? Antwort: Messungen an Schulen können bei begründetem Verdacht veranlasst werden, wenn keine Erkennt- nisse beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt vorliegen. Zunächst wird geprüft, ob aufgrund der vorhandenen Verkehrsmengen sowie der Straßengeometrie (Straßenbreite, Gebäudehöhe) eine er- hebliche Luftschadstoffbelastung zu erwarten ist. Bestätigt sich der Verdacht, wird ein Hinweis an das 2 LANUV gegeben, den Standort in die Messnetzplanung aufzunehmen. 3. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Gesundheitsrisiken im Falle erhöhter Feinstaubwer- te in den Klassenzimmern für die Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für das Reinigungspersonal ein? Antwort: Grundsätzlich gilt, dass eine Zunahme der Feinstaubkonzentration mit einer Erhöhung der gesund- heitlichen Risiken einhergeht. Daher sollte die Feinstaubbelastung so gering wie möglich sein. In Vertretung gez. Höing

Beratungsverlauf

  1. 11.09.2017

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 3.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 14.09.2017

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 7.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 19.09.2017 zuletzt

    Gesundheitsausschuss

    TOP 6.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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