0949/2021
Fortsetzung der Gemeinwesenarbeit in den bestehenden Quartieren auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 Dringlichkeitsentscheidung der BV4 vom 03.05.2021
3999 Zeichen
| Vorlagen-Nummer Stadt Köln 1604/2021 Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle 03.05.2021 V/502/2 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Dringlichkeitsentscheidung - Fortsetzung der Gemeinwesenarbeit in den bestehenden Quartieren auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms Gremium Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Begründung für die Dringlichkeit: 31.05.2021 Die erforderliche Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld sollte am 26.04.2021 erfolgen. Diese Sit- zung ist jedoch aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen. Die nächste Sitzung der Bezirksvertre- tung Ehrenfeld ist auf den 31.05.2021 terminiert. Der Beschluss zur Förderung der fünf Quartiere ab dem 01.07.2021 ist jedoch dringend erforderlich, da ansonsten die zeitliche Angleichung an die weiteren neuen Quartiere nicht möglich ist. Durch eine spätere Beschlussfassung können die notwendigen Maßnahmen zur Veröffentlichung des Förderpro- gramms für die fünf Quartiere nicht begonnen werden, so dass der gleichzeitige Förderbeginn zum 01.07.2021 mit den neun zusätzlichen Quartieren nicht mehr möglich ist. Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat zu beschließen: Der Rat beschließt die Fortsetzung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in den fünf Quartieren Kalk Nord, Holweide-Ost, Siedlung Am Donewald, Neu-Bocklemünd und Westend vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2025. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die genannten Quartiere ab dem 01.07.2021 in das neu entwickel- te Förderprogramm Gemeinwesenarbeit zu integrieren. Datum Abstimmungsergebnis war Ahnen 3-01. gun „yAEF gez. Spelthann gez. Hanselmann Haushaltsmäßige Auswirkungen U Nein [] Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Ol Nein U] Ja _% U] Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 238.732 € Zuwendungen/Zuschüsse UlNein [] Ja _% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 243.505 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz X Nein m Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) mi Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Am 10.09.2020 hat der Rat der Stadt Köln das neue Förderprogramm Gemeinwesenarbeit sowie eine Ausweitung der Gemeinwesenarbeit um neun zusätzliche Quartiere beschlossen (4455/2020). Auf- grund technischer Probleme verzögerte sich jedoch die Veröffentlichung des neuen Förderpro- gramms. Die Veröffentlichung des Förderprogramms ist nun erfolgt und nach Entscheidung und Er- lassen der Förderbescheide sollen die Träger die Gemeinwesenarbeit in den Fördergebieten zum 01.07.2021 mit einer vierjährigen Laufzeit bis zum 30.06.2025 aufnehmen. Mit Aussicht auf die hier zu beschließende Integration der fünf Quartiere in das neue Förderprogramm, erfolgte für diese fünf Quartiere für das erste Halbjahr 2021 auf Grundlage der bisherigen Förderkriterien vorerst eine Fort- zahlung des Zuschusses. Damit sowohl die Förderbedingungen als auch die Förderperiode der bisherigen und der neuen Quar- tiere angeglichen werden können, ist zunächst zu beschließen, die fünf Quartiere ab dem 01.07.2021 bis zum 30.06.2025 weiterhin durch die Gemeinwesenarbeit zu unterstützen. Die Vergleichbarkeit des effizienten und nachhaltigen Einsatzes der vorhandenen Mittel wird ein we- sentlicher Bestandteil der wissenschaftlichen Begleitung sein. Um dies sicher zu stellen, bedarf es 3 eines gleichzeitigen Starts aller vierzehn Fördergebiete unter den Rahmenbedingungen des neuen Förderprogramms.
Anlage 1 - Auszug aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 15.04.2021
1058 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Frau Rieckborn Telefon: (0221) 27467 Fax : (0221) 27447 E-Mail: Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE Datum: 16.04.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 15.04.2021 öffentlich 5.7 Fortsetzung der Gemeinwesenarbeit in den bestehenden Quartieren auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms 0949/2021 Beschluss: Der Rat beschließt die Fortsetzung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in den fünf Quartieren Kalk Nord, Holweide-Ost, Siedlung Am Donewald, Neu-Bocklemünd und Wes- tend vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2025. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die genannten Quartiere ab dem 01.07.2021 in das neu entwickelte Förderprogramm Gemeinwesenarbeit zu integrieren. Abstimmungsergebnis: Mit der Maßgabe den Finanzausschuss in die Beschlussfolge mit auf zunehmen, mit den Stimmen von den Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Volt und FDP bei Enthaltung von SPD, in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Beschlussvorlage Rat
5994 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/502/2 Vorlagen-Nummer 0949/2021 Freigabedatum 13.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortsetzung der Gemeinwesenarbeit in den bestehenden Quartieren auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Fortsetzung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in den fünf Quartieren Kalk Nord, Holweide-Ost, Siedlung Am Donewald, Neu-Bocklemünd und Westend vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2025. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die genannten Quartiere ab dem 01.07.2021 in das neu entwickel- te Förderprogramm Gemeinwesenarbeit zu integrieren. Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.04.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.05.2021 Finanzausschuss 03.05.2021 Rat 06.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 238.732 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 243.505 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung In seiner Sitzung am 09.06.2016 hat der Ausschuss für Soziales und Senioren die Verwaltung beauf- tragt, die kommunale Förderung der Gemeinwesenarbeit ab dem 01.01.2017 auf der Basis des ent- wickelten Konzeptes „Aktivierung und Beteiligung im Quartier – Konzept zur Förderung der Gemein- wesenarbeit in Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf“ fortzuführen und auszuweiten. Die Förderung wurde für die fünf Quartiere Neu–Bocklemünd, Westend, Kalk Nord, Siedlung Am Do- newald und Holweide-Ost mit der Gerhart-Hauptmann–Siedlung beschlossen. Die Förderung der Quartiere war auf vier Jahre bis zum 31.12.2020 befristet. Nach den zwischen der Stadt Köln und den Trägern geschlossenen Zuwendungsvereinbarungen waren die Träger verpflichtet, zum 30.06.2020 einen Bericht vorzulegen, aus dem die weiteren Handlungsbedarfe und mögliche weitere Förderbe- darfe ersichtlich sind. Die Auswertung der Verwaltung hat ergeben, dass in allen bisherigen Gebieten eine weitere Förderung der Gemeinwesenarbeit angezeigt ist. Am 10.09.2020 hat der Rat der Stadt Köln das neue Förderprogramm Gemeinwesenarbeit sowie eine Ausweitung der Gemeinwesenarbeit um neun zusätzliche Quartiere beschlossen (4455/2020). Auf- grund technischer Probleme verzögerte sich jedoch die Veröffentlichung des neuen Förderpro- gramms. Die Veröffentlichung des Förderprogramms ist nun erfolgt und nach Entscheidung und Er- 3 lassen der Förderbescheide sollen die Träger die Gemeinwesenarbeit in den Fördergebieten zum 01.07.2021 mit einer vierjährigen Laufzeit bis zum 30.06.2025 aufnehmen. Mit Aussicht auf die hier zu beschließende Integration der fünf Quartiere in das neue Förderprogramm, erfolgte für diese fünf Quartiere für das erste Halbjahr 2021 auf Grundlage der bisherigen Förderkriterien vorerst eine Fort- zahlung des Zuschusses. Damit sowohl die Förderbedingungen als auch die Förderperiode der bisherigen und der neuen Quar- tiere angeglichen werden können, ist zunächst zu beschließen, die fünf Quartiere ab dem 01.07.2021 bis zum 30.06.2025 weiterhin durch die Gemeinwesenarbeit zu unterstützen. Anknüpfend an diese Entscheidung werden die fünf Quartiere in das neue Förderprogramm Gemein- wesenarbeit integriert. Damit ist sichergestellt, dass die Förderung der Gemeinwesenarbeit für alle 14 Quartiere unter gleichen Förderbedingungen und mit gleicher Förderperiode durchgeführt wird. Dies ist auch Voraussetzung für die wissenschaftliche Begleitung, die ab November 2021 starten wird, so dass zum Ende der Förderperiode eine fundierte Einschätzung zur Wirksamkeit der Ge- meinwesenarbeit über alle vierzehn Quartiere vorhanden sein wird (vgl. Beschluss 4455/2020 vom 10.09.2020). Es handelt sich zudem um Leistungen, die der Sicherung bestehender Strukturen dienen. Die Vo- raussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung (gem. Schreiben von II/20/202 vom 25. März 2020) sind somit erfüllt. Finanzierung: Wie in den Erläuterungen zu Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, im Haushaltsplan 2020/2021 dargestellt, enthält der Ansatz in Teilplanzeile 15, Transferaufwendun- gen, unter anderem Mittel für Zuschüsse an Träger von Projekten der Gemeinwesenarbeit. Für das Haushaltsjahr 2021 stehen 238.732 Euro zur Verfügung. Das Dezernat V, Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsaufstel- lungsprozesses 2022ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage erfolgt im Ausschuss für Soziales und Senioren leider verfristet. Der Beschluss zur För- derung der fünf Quartiere ab dem 01.07.2021 ist jedoch dringend erforderlich, da ansonsten die zeitli- che Angleichung an die weiteren neuen Quartiere nicht möglich ist. Durch eine spätere Beschlussfas- sung können die notwendigen Maßnahmen zur Veröffentlichung des Förderprogramms für die fünf Quartiere nicht begonnen werden, so dass der gleichzeitige Förderbeginn zum 01.07.2021 mit den neun zusätzlichen Quartieren nicht mehr möglich ist. Aufgrund der notwendigen komplexen verwal- tungsinternen Abstimmung konnte die Vorlage nicht fristgerecht eingebracht werden.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Am Donewald
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0949/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.04.2021
- Erstellt
- 09.03.2021 11:38