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0949/2021

Fortsetzung der Gemeinwesenarbeit in den bestehenden Quartieren auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 31.05.2021, TOP 10.1.7

Anlage 2 Dringlichkeitsentscheidung der BV4 vom 03.05.2021

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Anlage 1 - Auszug aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 15.04.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Dringlichkeitsentscheidung der BV4 vom 03.05.2021

3999 Zeichen

|

Vorlagen-Nummer
Stadt Köln 1604/2021

Die Oberbürgermeisterin

Freigabedatum

Dezernat, Dienststelle 03.05.2021
V/502/2
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der

Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung

Betreff

Dringlichkeitsentscheidung - Fortsetzung der Gemeinwesenarbeit in den bestehenden
Quartieren auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms

Gremium

Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

Begründung für die Dringlichkeit:

31.05.2021

Die erforderliche Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld sollte am 26.04.2021 erfolgen. Diese Sit-
zung ist jedoch aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen. Die nächste Sitzung der Bezirksvertre-
tung Ehrenfeld ist auf den 31.05.2021 terminiert.

Der Beschluss zur Förderung der fünf Quartiere ab dem 01.07.2021 ist jedoch dringend erforderlich,
da ansonsten die zeitliche Angleichung an die weiteren neuen Quartiere nicht möglich ist. Durch eine
spätere Beschlussfassung können die notwendigen Maßnahmen zur Veröffentlichung des Förderpro-
gramms für die fünf Quartiere nicht begonnen werden, so dass der gleichzeitige Förderbeginn zum
01.07.2021 mit den neun zusätzlichen Quartieren nicht mehr möglich ist.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Der Rat beschließt die Fortsetzung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in den fünf Quartieren

Kalk Nord, Holweide-Ost, Siedlung Am Donewald, Neu-Bocklemünd und Westend vom 01.07.2021
bis zum 30.06.2025.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die genannten Quartiere ab dem 01.07.2021 in das neu entwickel-
te Förderprogramm Gemeinwesenarbeit zu integrieren.

Datum Abstimmungsergebnis war Ahnen

3-01. gun „yAEF

gez. Spelthann gez. Hanselmann

Haushaltsmäßige Auswirkungen

U Nein

[] Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Ol Nein U] Ja _%

U] Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 238.732 €
Zuwendungen/Zuschüsse UlNein [] Ja _%

Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022

a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 243.505 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer

Auswirkungen auf den Klimaschutz
X Nein
m Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

mi Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung:

Am 10.09.2020 hat der Rat der Stadt Köln das neue Förderprogramm Gemeinwesenarbeit sowie eine
Ausweitung der Gemeinwesenarbeit um neun zusätzliche Quartiere beschlossen (4455/2020). Auf-
grund technischer Probleme verzögerte sich jedoch die Veröffentlichung des neuen Förderpro-
gramms. Die Veröffentlichung des Förderprogramms ist nun erfolgt und nach Entscheidung und Er-
lassen der Förderbescheide sollen die Träger die Gemeinwesenarbeit in den Fördergebieten zum
01.07.2021 mit einer vierjährigen Laufzeit bis zum 30.06.2025 aufnehmen. Mit Aussicht auf die hier
zu beschließende Integration der fünf Quartiere in das neue Förderprogramm, erfolgte für diese fünf
Quartiere für das erste Halbjahr 2021 auf Grundlage der bisherigen Förderkriterien vorerst eine Fort-
zahlung des Zuschusses.

Damit sowohl die Förderbedingungen als auch die Förderperiode der bisherigen und der neuen Quar-
tiere angeglichen werden können, ist zunächst zu beschließen, die fünf Quartiere ab dem 01.07.2021
bis zum 30.06.2025 weiterhin durch die Gemeinwesenarbeit zu unterstützen.

Die Vergleichbarkeit des effizienten und nachhaltigen Einsatzes der vorhandenen Mittel wird ein we-
sentlicher Bestandteil der wissenschaftlichen Begleitung sein. Um dies sicher zu stellen, bedarf es

3
eines gleichzeitigen Starts aller vierzehn Fördergebiete unter den Rahmenbedingungen des neuen
Förderprogramms.

Anlage 1 - Auszug aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 15.04.2021

1058 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Frau Rieckborn 
Telefon:  (0221) 27467  
Fax       :  (0221) 27447 
E-Mail:   Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE 
Datum:  16.04.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sitzung des Ausschusses Soziales 
und Senioren vom 15.04.2021 
öffentlich 
5.7 Fortsetzung der Gemeinwesenarbeit in den bestehenden Quartieren auf der 
Basis des neu entwickelten Förderprogramms 
0949/2021 
 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Fortsetzung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in den fünf 
Quartieren Kalk Nord, Holweide-Ost, Siedlung Am Donewald, Neu-Bocklemünd und Wes-
tend vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2025.  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die genannten Quartiere ab dem 01.07.2021 in das 
neu entwickelte Förderprogramm Gemeinwesenarbeit zu integrieren.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit der Maßgabe den Finanzausschuss in die Beschlussfolge mit auf zunehmen, mit 
den Stimmen von den Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Volt und FDP bei 
Enthaltung von SPD, in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Beschlussvorlage Rat

5994 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/502/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0949/2021 
Freigabedatum 
13.04.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortsetzung der Gemeinwesenarbeit in den bestehenden Quartieren auf der Basis des neu 
entwickelten Förderprogramms 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Fortsetzung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in den fünf Quartieren 
Kalk Nord, Holweide-Ost, Siedlung Am Donewald, Neu-Bocklemünd und Westend vom 01.07.2021 
bis zum 30.06.2025.  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die genannten Quartiere ab dem 01.07.2021 in das neu entwickel-
te Förderprogramm Gemeinwesenarbeit zu integrieren.  
 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.04.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.05.2021 
Finanzausschuss  03.05.2021 
Rat 06.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  238.732 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    243.505 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
In seiner Sitzung am 09.06.2016 hat der Ausschuss für Soziales und Senioren die Verwaltung beauf-
tragt, die kommunale Förderung der Gemeinwesenarbeit ab dem 01.01.2017 auf der Basis des ent-
wickelten Konzeptes „Aktivierung und Beteiligung im Quartier – Konzept zur Förderung der Gemein-
wesenarbeit in Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf“ fortzuführen und auszuweiten. 
Die Förderung wurde für die fünf Quartiere Neu–Bocklemünd, Westend, Kalk Nord, Siedlung Am Do-
newald und Holweide-Ost mit der Gerhart-Hauptmann–Siedlung beschlossen. Die Förderung der 
Quartiere war auf vier Jahre bis zum 31.12.2020 befristet. Nach den zwischen der Stadt Köln und den 
Trägern geschlossenen Zuwendungsvereinbarungen waren die Träger verpflichtet, zum 30.06.2020 
einen Bericht vorzulegen, aus dem die weiteren Handlungsbedarfe und mögliche weitere Förderbe-
darfe ersichtlich sind. Die Auswertung der Verwaltung hat ergeben, dass in allen bisherigen Gebieten 
eine weitere Förderung der Gemeinwesenarbeit angezeigt ist.  
 
Am 10.09.2020 hat der Rat der Stadt Köln das neue Förderprogramm Gemeinwesenarbeit sowie eine 
Ausweitung der Gemeinwesenarbeit um neun zusätzliche Quartiere beschlossen (4455/2020). Auf-
grund technischer Probleme verzögerte sich jedoch die Veröffentlichung des neuen Förderpro-
gramms. Die Veröffentlichung des Förderprogramms ist nun erfolgt und nach Entscheidung und Er-

3 
lassen der Förderbescheide sollen die Träger die Gemeinwesenarbeit in den Fördergebieten zum 
01.07.2021 mit einer vierjährigen Laufzeit bis zum 30.06.2025 aufnehmen. Mit Aussicht auf die hier 
zu beschließende Integration der fünf Quartiere in das neue Förderprogramm, erfolgte für diese fünf 
Quartiere für das erste Halbjahr 2021 auf Grundlage der bisherigen Förderkriterien vorerst eine Fort-
zahlung des Zuschusses. 
 
Damit sowohl die Förderbedingungen als auch die Förderperiode der bisherigen und der neuen Quar-
tiere angeglichen werden können, ist zunächst zu beschließen, die fünf Quartiere ab dem 01.07.2021 
bis zum 30.06.2025 weiterhin durch die Gemeinwesenarbeit zu unterstützen.  
Anknüpfend an diese Entscheidung werden die fünf Quartiere in das neue Förderprogramm Gemein-
wesenarbeit integriert. Damit ist sichergestellt, dass die Förderung der Gemeinwesenarbeit für alle 14 
Quartiere unter gleichen Förderbedingungen und mit gleicher Förderperiode durchgeführt wird.  
 
Dies ist auch Voraussetzung für die wissenschaftliche Begleitung, die ab November 2021 starten 
wird, so dass zum Ende der Förderperiode eine fundierte Einschätzung zur Wirksamkeit der Ge-
meinwesenarbeit über alle vierzehn Quartiere vorhanden sein wird (vgl. Beschluss 4455/2020 vom 
10.09.2020). 
Es handelt sich zudem um Leistungen, die der Sicherung bestehender Strukturen dienen. Die Vo-
raussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung (gem. Schreiben von II/20/202 vom 25. März 2020) 
sind somit erfüllt. 
 
Finanzierung: 
Wie in den Erläuterungen zu Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, 
im Haushaltsplan 2020/2021 dargestellt, enthält der Ansatz in Teilplanzeile 15, Transferaufwendun-
gen, unter anderem Mittel für Zuschüsse an Träger von Projekten der Gemeinwesenarbeit. Für das 
Haushaltsjahr 2021 stehen 238.732 Euro zur Verfügung.  
Das Dezernat V, Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsaufstel-
lungsprozesses 2022ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Vorlage erfolgt im Ausschuss für Soziales und Senioren leider verfristet. Der Beschluss zur För-
derung der fünf Quartiere ab dem 01.07.2021 ist jedoch dringend erforderlich, da ansonsten die zeitli-
che Angleichung an die weiteren neuen Quartiere nicht möglich ist. Durch eine spätere Beschlussfas-
sung können die notwendigen Maßnahmen zur Veröffentlichung des Förderprogramms für die fünf 
Quartiere nicht begonnen werden, so dass der gleichzeitige Förderbeginn zum 01.07.2021 mit den 
neun zusätzlichen Quartieren nicht mehr möglich ist. Aufgrund der notwendigen komplexen verwal-
tungsinternen Abstimmung konnte die Vorlage nicht fristgerecht eingebracht werden.

Beratungsverlauf (6)

15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
22.04.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 10.25 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
03.05.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Donewald

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Details

Aktenzeichen
0949/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.04.2021
Erstellt
09.03.2021 11:38