Beteiligung an den Kosten zur Wiederherstellung durch parkende Fahrzeuge zerstörter Grünflächen nach dem Verursacherprinzip
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0092/2017 vom 23.01.2017
Stand: Am 06.02.2017 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
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Antrag von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
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Köln, den 17.01.2017 Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Prüfantrag: Beteiligung an den Kosten zur Wiederherstellung durch parkende Fahrzeuge zerstörter Grünflächen nach dem Verursacherprinzip. Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Wir bitten Sie, folgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 06.02.2017 der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern Fahrzeugführer*innen, welche durch das illegale Abstellen Ihres Fahrzeuges auf Grünflächen selbige zerstören, an den Kosten für die Wiederherstellung der Grünfläche beteiligt werden können. Begründung: Durch erhöhten Parkdruck und dem Fehlverhalten einiger Fahrzeugführer*innen ist es immer häufiger der Fall, dass Fahrzeuge auf Grünflächen parken und diese damit zerstören. Die Wiederherstellung und Neubepflanzung dieser Grünflächen verursacht Kosten welche von der Allgemeinheit getragen werden müssen, jedoch nur von wenigen Fahrzeugführer*innen verursacht werden. Insbesondere bei der Wiederherstellung von Grünflächen, auf welche regelmäßig die selben Fahrzeuge abgestellt werden, weil die Fahrzeugführer*innen schlichtweg ignorieren, dass auf Grünflächen das Abstellen eines Fahrzeuges untersagt ist, wäre es nur gerecht die Verursacher*innen an den Kosten zur Wiederherstellung der Grünfläche zu beteiligen. Mit freundlichen Grüßen Claudia Pinl Florian Weber-Baronowsky Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf
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06.02.2017
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.2.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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