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V/0480/2016

Besetzung der Einigungsstelle nach dem LPVG

Vorlagen 07.06.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 15.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3371 Zeichen

V/0480/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Besetzung der Einigungsstelle nach dem LPVG 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für die bei der Stadt Münster nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG 
NRW) einzurichtende Einigungsstelle werden im Einvernehmen mit der Personalvertretung 
für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung  (01.07.2016 – 30.06.2020) berufen: 
 
a) Herr Horst Dieter Krasshöfer, Richter am Bundesarbeitsgericht, zum Vorsitzenden 
b) Herr Thomas Gerretz, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, zum stellvertre-
tenden Vorsitzenden. 
 
2. Die Zahl der Beisitzer/-innen einschließlich der Vertreter/-innen wird im Einvernehmen mit 
der Personalvertretung auf 12 festgesetzt (je 6 von der obersten Dienstbehörde und von der 
Personalvertretung zu benennende Beisitzer/-innen) 
 
3. Von der obersten Dienstbehörde werden folgende Beisitzer/-innen in die Einigungsstelle ent-
sandt: 
 
a) Herr Michael Willamowski, Leiter des Personal- und Organisationsamtes 
b) Herr Michael Grimm, Leiter des Tiefbauamtes 
c) Herr Axel Niemeyer, Leiter des Rechts- und Ausländeramtes 
d) Herr Patrick Hasenkamp, Betriebsleiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
e) Frau Michaela Heuer, Justiziarin Verwaltungsführung 
f) Frau Christiane Köhling, Abteilungsleiterin im Personal- und Organisationsamt 
 
Der Oberbürgermeister bestimmt jeweils die drei Teilnehmer/-innen, die für die oberste 
Dienstbehörde an der Verhandlung der Einigungsstelle teilnehmen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0480/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Köhling 
Ruf: 
492 11 06 
E-Mail: 
Koehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.06.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0480/2016 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 67 Absatz 1 LPVG NRW wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine 
Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einer unparteiischen, vorsitzenden Person, ihrer Stellvertr e-
tung und Beisitzer/-innen. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertretung haben sich die obers-
te Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung innerhalb von zwei Mon aten nach 
Beginn der Wahlperiode zu einigen. Die Beisitzer/-innen werden für das jeweilige Einigungsstellenver-
fahren benannt. Sie müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertr etungsgesetzes 
sein. 
 
Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit dem/d er Vorsitzenden oder dem/der Stellvertr e-
tung und 6 Beisitzer/ -innen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertr e-
tung jeweils zur Hälfte aus dem Kreis der von ihnen benannten Beisitzer/-innen benannt werden. 
 
Im Einvernehmen mit der Personalvertretung wird empfohlen, für die laufende Amtszeit der Personal-
vertretung Herrn Horst Dieter Krasshöfer zum Vorsitzenden der Einigungsstelle sowie Herrn Thomas 
Gerretz zum stellvertretenden Vorsitzenden zu berufen und die Zahl der Beisitzer/ -innen auf 12 fes t-
zulegen (6 für die oberste Dienstbehörde und 6 für die Personalvertretung). 
 
 
 
In Vertretung 
Gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

21.06.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12.1 Vorberatung
Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 15.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0480/2016
Typ
Vorlagen
Datum
07.06.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37