V/0480/2016
Besetzung der Einigungsstelle nach dem LPVG
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Beschlussvorlage
3371 Zeichen
V/0480/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Personal- und Organisationsamt Betrifft Besetzung der Einigungsstelle nach dem LPVG Beratungsfolge 21.06.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government Vorberatung 29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 29.06.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für die bei der Stadt Münster nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) einzurichtende Einigungsstelle werden im Einvernehmen mit der Personalvertretung für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung (01.07.2016 – 30.06.2020) berufen: a) Herr Horst Dieter Krasshöfer, Richter am Bundesarbeitsgericht, zum Vorsitzenden b) Herr Thomas Gerretz, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, zum stellvertre- tenden Vorsitzenden. 2. Die Zahl der Beisitzer/-innen einschließlich der Vertreter/-innen wird im Einvernehmen mit der Personalvertretung auf 12 festgesetzt (je 6 von der obersten Dienstbehörde und von der Personalvertretung zu benennende Beisitzer/-innen) 3. Von der obersten Dienstbehörde werden folgende Beisitzer/-innen in die Einigungsstelle ent- sandt: a) Herr Michael Willamowski, Leiter des Personal- und Organisationsamtes b) Herr Michael Grimm, Leiter des Tiefbauamtes c) Herr Axel Niemeyer, Leiter des Rechts- und Ausländeramtes d) Herr Patrick Hasenkamp, Betriebsleiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster e) Frau Michaela Heuer, Justiziarin Verwaltungsführung f) Frau Christiane Köhling, Abteilungsleiterin im Personal- und Organisationsamt Der Oberbürgermeister bestimmt jeweils die drei Teilnehmer/-innen, die für die oberste Dienstbehörde an der Verhandlung der Einigungsstelle teilnehmen. Vorlagen-Nr.: V/0480/2016 Auskunft erteilt: Frau Köhling Ruf: 492 11 06 E-Mail: Koehling@stadt-muenster.de Datum: 07.06.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0480/2016 II. Finanzielle Auswirkungen: Keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Gemäß § 67 Absatz 1 LPVG NRW wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einer unparteiischen, vorsitzenden Person, ihrer Stellvertr e- tung und Beisitzer/-innen. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertretung haben sich die obers- te Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung innerhalb von zwei Mon aten nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Die Beisitzer/-innen werden für das jeweilige Einigungsstellenver- fahren benannt. Sie müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertr etungsgesetzes sein. Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit dem/d er Vorsitzenden oder dem/der Stellvertr e- tung und 6 Beisitzer/ -innen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertr e- tung jeweils zur Hälfte aus dem Kreis der von ihnen benannten Beisitzer/-innen benannt werden. Im Einvernehmen mit der Personalvertretung wird empfohlen, für die laufende Amtszeit der Personal- vertretung Herrn Horst Dieter Krasshöfer zum Vorsitzenden der Einigungsstelle sowie Herrn Thomas Gerretz zum stellvertretenden Vorsitzenden zu berufen und die Zahl der Beisitzer/ -innen auf 12 fes t- zulegen (6 für die oberste Dienstbehörde und 6 für die Personalvertretung). In Vertretung Gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0480/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.06.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37