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AN/1762/2018

Drohender Wohnungsverlust in Köln

Parteilos Anfrage nach § 4 03.12.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.12.2018, TOP 7.3.1

Bunt Anfrage nach § 4

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Bunt Anfrage nach § 4

2533 Zeichen

An den Ausschussvorsitzenden  
Michael Paetzold  
  
An die Oberbürgermeisterin   
Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:03.12.2018  
 
AN/1762/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 
 
Drohender Wohnungsverlust in Köln 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
  
die Antragssteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der kommenden Sitzung des 
Ausschusses für Soziales und Senioren aufzunehmen: 
  
Zuletzt wurde eine Schuldenstatistik für die  Bevölkerung der Stadt Köln veröffentlicht. Der „Express“ 
berichtete, dass 105.300 Bewohner*innen der Stadt verschuldet seien. Im schlimmsten Fall können 
Schulden zu Zwangsräumungen und Wohnungslosigkeit führen. Bundesweit finden jährlich zeh n-
tausende Zwangsräumungen statt. 
Die Stadt Köln bietet verschiedene Hilfen bei drohendem Wohnungsverlust an. 
  
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 01. August 2017 klargestellt, dass für die Versagung von vorlä u-
figen Leistungen geklärt werden muss, welche negativen Folgen d en Betroffenen im konkreten Ei n-
zelfall drohen. „Relevante Nachteile sind dabei nicht nur eine Wohnungs - oder Obdachlosigkeit. Die 
Regelung zu den Kosten der Unterkunft und Heizung in § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II verpflichtet zur 
Übernahme der „angemessenen“ K osten und soll dazu beitragen, nicht nur die bloße Obdachlosi g-
keit zu verhindern, sondern darüber hinaus auch das Existenzminimum zu sichern, wozu es gehört, 
möglichst in der gewählten Wohnung zu bleiben“, schreibt das BVerfG in seiner Pressemitteilung. 
  
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 
 
1. Wie viele Zwangsräumungen in Köln wurden der Verwaltung von 2015 bis heute gemeldet? (Bi t-
te nach Jahren aufgeschlüsselt)

- 2 - 
 
2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung, wenn eine Zwangsräumung ge meldet 
wird, und wie erfolgreich sind diese Maßnahmen? 
 
3. Wie viele Personen bzw. Haushalte mussten im Zuge der Zwangsräumungen in Notunterkünften 
untergebracht werden oder sind heute obdachlos? 
 
4. Wie viele Zwangsräumungen hat die GAG von 2015 bis heute angestrebt? 
 
5. Welche Auswirkungen hat das Urteil des BVerfG auf die sozialrechtliche Praxis? 
 
gez. Thomas Hegenbarth    gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1762/2018
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
03.12.2018
Erstellt
03.12.2018 08:43