AN/1762/2018
Drohender Wohnungsverlust in Köln
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Bunt Anfrage nach § 4
2533 Zeichen
An den Ausschussvorsitzenden Michael Paetzold An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:03.12.2018 AN/1762/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 Drohender Wohnungsverlust in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Antragssteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren aufzunehmen: Zuletzt wurde eine Schuldenstatistik für die Bevölkerung der Stadt Köln veröffentlicht. Der „Express“ berichtete, dass 105.300 Bewohner*innen der Stadt verschuldet seien. Im schlimmsten Fall können Schulden zu Zwangsräumungen und Wohnungslosigkeit führen. Bundesweit finden jährlich zeh n- tausende Zwangsräumungen statt. Die Stadt Köln bietet verschiedene Hilfen bei drohendem Wohnungsverlust an. Das BVerfG hat mit Beschluss vom 01. August 2017 klargestellt, dass für die Versagung von vorlä u- figen Leistungen geklärt werden muss, welche negativen Folgen d en Betroffenen im konkreten Ei n- zelfall drohen. „Relevante Nachteile sind dabei nicht nur eine Wohnungs - oder Obdachlosigkeit. Die Regelung zu den Kosten der Unterkunft und Heizung in § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II verpflichtet zur Übernahme der „angemessenen“ K osten und soll dazu beitragen, nicht nur die bloße Obdachlosi g- keit zu verhindern, sondern darüber hinaus auch das Existenzminimum zu sichern, wozu es gehört, möglichst in der gewählten Wohnung zu bleiben“, schreibt das BVerfG in seiner Pressemitteilung. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wie viele Zwangsräumungen in Köln wurden der Verwaltung von 2015 bis heute gemeldet? (Bi t- te nach Jahren aufgeschlüsselt) - 2 - 2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung, wenn eine Zwangsräumung ge meldet wird, und wie erfolgreich sind diese Maßnahmen? 3. Wie viele Personen bzw. Haushalte mussten im Zuge der Zwangsräumungen in Notunterkünften untergebracht werden oder sind heute obdachlos? 4. Wie viele Zwangsräumungen hat die GAG von 2015 bis heute angestrebt? 5. Welche Auswirkungen hat das Urteil des BVerfG auf die sozialrechtliche Praxis? gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1762/2018
- Typ
- Parteilos Anfrage nach § 4
- Datum
- 03.12.2018
- Erstellt
- 03.12.2018 08:43