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2016/0259

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung von 1 Robinie in der Pützerstraße/Ecke Erbacher Straße (Baum Nr. 7070.02.01.40)

Magistratsvorlage 24.06.2016

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53 Zeichen

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Stiftstraße

2016/0259

3342 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.07.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung  Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0259 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5510-42 Sachkonto: 6165700 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes  
hier: Fällung von 1 Robinie in der Pützerstraße/Ecke Erbacher Straße (Baum Nr. 
7070.02.01.40)  
 
Vorlage vom: 24.06.2016 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Fällung der Robinie (Baum Nr. 7070.02.01.40) zu.  
 
 
 
 
Anlagen: Lageplan Pützerstraße  
Pützerstr. B. -Nr. 40 - Foto 1 
Pützerstr. B. -Nr. 40 - Foto 2 
Pützerstr. B. -Nr. 40 - Foto 3

- 2 - 
Datenschutzrelev ante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  24. Juni 2016  
 
 
In der Pützerstraße/Ecke Erbacher Straße steht eine Robinie. Die Robinie wurde 1970 
gepflanzt und hat mittlerweile einen Stammdurchmesser von 50 cm, eine Höhe von 15 m und 
einen Kronendurchmesser von 7 m. Die Robinie steht in einer relativ schmalen Baumscheibe, 
ca. 1,5 m von der Einfriedigungsmauer des Grundstückes Erbacher Straße 17 entfernt.  
 
Aufgrund der zu kleinen Baumscheibe hat sich im Laufe der Jahre der Plattenbelag des 
öffentlichen Gehweges infolge des Wurzelwachstums des Baumes stark angehoben und 
insbesondere Rollstuhlfahrer haben Probleme, diesen Bereich zu passieren. Eine Sanierung 
des Gehweges ist nur nach erfolgter Fällung des Baumes möglich, da bei einer 
Gehwegsanierung die Haltewurzeln des Baumes gekappt werden müssten und die 
Standsicherheit dann nicht mehr gegeben wäre. Des Weiteren haben die 
Grundstückseigentümer des Grundstückes Erbacher Straße 17, die Evang. Frauen in Hessen 
und Nassau e.V., beim Grünflächenamt mit Anspruchsschreiben vom 11. Mai 2016 
Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt Darmstadt für die infolge von Wurzelpressung 
entstandenen Risse in ihrer Einfriedungsmauer geltend gemacht. Vom Grünflächenamt wurde 
bereits eine Haftpflichtschadensanzeige bei der GVV Kommunal-Versicherung gefertigt. 
 
Das Grünflächenamt empfiehlt deshalb die Fällung der Robinie (Baum Nr. 7070.2.1.40), um 
weitere Schäden an der Grundstücksmauer zu vermeiden sowie die Wiederherstellung des 
öffentlichen Gehweges vornehmen zu können. Eine Wurzelkappung ist aufgrund der Größe der 
Haltewurzeln und der Nähe der Kappstelle zum Stamm leider nicht möglich. 
 
Eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle ist nach erfolgter Gehweg- und Mauersanierung sowie 
der von den Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau e.V. geplanten Herstellung einer 
neuen Grundstückszufahrt vorgesehen. 
 
 
Aufgestellt: 
Darmstadt, 24. Juni 2016                                       Anlagen 
67-60 Gr/Schm     2923 
 
 
Dezernat III 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

TOP 358

Orte (3)

  • Pützerstraße
  • Erbacher Straße 17
  • Stiftstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0259
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.06.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00