2016/0259
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung von 1 Robinie in der Pützerstraße/Ecke Erbacher Straße (Baum Nr. 7070.02.01.40)
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anlage 1
53 Zeichen
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2016/0259
3342 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.07.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0259
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5510-42 Sachkonto: 6165700
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes
hier: Fällung von 1 Robinie in der Pützerstraße/Ecke Erbacher Straße (Baum Nr.
7070.02.01.40)
Vorlage vom: 24.06.2016
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Fällung der Robinie (Baum Nr. 7070.02.01.40) zu.
Anlagen: Lageplan Pützerstraße
Pützerstr. B. -Nr. 40 - Foto 1
Pützerstr. B. -Nr. 40 - Foto 2
Pützerstr. B. -Nr. 40 - Foto 3
- 2 -
Datenschutzrelev ante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24. Juni 2016
In der Pützerstraße/Ecke Erbacher Straße steht eine Robinie. Die Robinie wurde 1970
gepflanzt und hat mittlerweile einen Stammdurchmesser von 50 cm, eine Höhe von 15 m und
einen Kronendurchmesser von 7 m. Die Robinie steht in einer relativ schmalen Baumscheibe,
ca. 1,5 m von der Einfriedigungsmauer des Grundstückes Erbacher Straße 17 entfernt.
Aufgrund der zu kleinen Baumscheibe hat sich im Laufe der Jahre der Plattenbelag des
öffentlichen Gehweges infolge des Wurzelwachstums des Baumes stark angehoben und
insbesondere Rollstuhlfahrer haben Probleme, diesen Bereich zu passieren. Eine Sanierung
des Gehweges ist nur nach erfolgter Fällung des Baumes möglich, da bei einer
Gehwegsanierung die Haltewurzeln des Baumes gekappt werden müssten und die
Standsicherheit dann nicht mehr gegeben wäre. Des Weiteren haben die
Grundstückseigentümer des Grundstückes Erbacher Straße 17, die Evang. Frauen in Hessen
und Nassau e.V., beim Grünflächenamt mit Anspruchsschreiben vom 11. Mai 2016
Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt Darmstadt für die infolge von Wurzelpressung
entstandenen Risse in ihrer Einfriedungsmauer geltend gemacht. Vom Grünflächenamt wurde
bereits eine Haftpflichtschadensanzeige bei der GVV Kommunal-Versicherung gefertigt.
Das Grünflächenamt empfiehlt deshalb die Fällung der Robinie (Baum Nr. 7070.2.1.40), um
weitere Schäden an der Grundstücksmauer zu vermeiden sowie die Wiederherstellung des
öffentlichen Gehweges vornehmen zu können. Eine Wurzelkappung ist aufgrund der Größe der
Haltewurzeln und der Nähe der Kappstelle zum Stamm leider nicht möglich.
Eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle ist nach erfolgter Gehweg- und Mauersanierung sowie
der von den Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau e.V. geplanten Herstellung einer
neuen Grundstückszufahrt vorgesehen.
Aufgestellt:
Darmstadt, 24. Juni 2016 Anlagen
67-60 Gr/Schm 2923
Dezernat III
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Pützerstraße
- Erbacher Straße 17
- Stiftstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0259
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.06.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00