3261/2017
Belastung der Atemluft (AN/1287/2017)
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
2623 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 10.11.2017 3261/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 Belastung der Atemluft (AN/1287/2017) Die Fraktion Piratengruppe hat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 12.10.2017 den folgenden Antrag gestellt: 1. Der Ausschuss Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung mit der Auswahl von wenigstens sechs möglichen Standorten für weitere Luftmessstationen, die die Gefährdung der Einwohneri n- nen und Einwohner in Köln durch die Belastung der Atemluft realistisch abbilden. 2. Die Erhebung der Daten w ird wie üblich durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbra u- cherschutz in Zusammenarbeit mit dem Kölner Umweltamt durchgeführt. In der Auswahl der Standorte soll, wie üblich, die bauliche Lage und das örtliche Verkehrsaufkommen berücksichtigt werden, aber auch das Vorhandensein einer Schule. Bei der Auswahl der zu messenden Stoffe soll sich am üblichen Spektrum des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz or i- entiert werden. Antwort der Verwaltung: Das Umweltamt hat in der Vergangenheit ein langjähriges städtisches Messnetz betrieben, u.a. mit einem mobilen Messfahrzeug. Diese Messungen wurden aus haushaltstechnischen Gründen (freiwil- lige Aufgabe) im Jahr 2003 auf Grundlage eines Ratsbeschlusses eingestellt. Seitdem liegen für das Stadtgebiet Daten aus dem landesweiten Luftqualitäts-Überwachungssystem (LUQS) vor. Im landesweiten Vergleich ist das Stadtgebiet mit 10 Passivsammlern und 4 Messcontai- nern mit Städten ähnlicher Struktur überdurchschnittlich ausgestattet. Nach Auskunft des Landesam- tes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW wird es keine zusätzlichen Messpunkte in Köln geben. Bei der Messnetzplanung des Landes regt die Stadtverwaltung jedoch an sensiblen Bereichen und bei besonders begründetem Verdacht auf eine belastete Situation zusätzliche Messungen an. Dieser begründete Verdacht muss sich aus einem durch das Land bereitgestellte Screeningprogramm bestä- tigen lassen, damit der Messpunkt vom Landesumweltamt aufgenommen wird. Darüber hinaus wird bei Neuplanungen bei Verdacht auf eine problematische Belastung eine gut- achterliche Untersuchung der Luftschadstoffbelastung durchgeführt. Auch daraus ergeben sich Er- kenntnisse, die einen Beitrag zur Gesamtbelastung im Stadtgebiet liefern. Insofern ergibt sich ein zufriedenstellendes Gesamtbild, welches eine hinreichende Aussage zur Luft- schadstoffbelastung im Stadtgebiet zulässt. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3261/2017
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 10.11.2017
- Erstellt
- 23.10.2017 14:38