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1243/2020

Fernwärme am Rheingymnasium, Düsseldorfer Straße - mündliche Anfrage von SE Herr Donrath und RM Herr Brust in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 12.03.2020

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 07.05.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 04.06.2020, TOP 8.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5318 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1243/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 
 
Fernwärme am Rheingymnasium, Düsseldorfer Straße - mündliche Anfrage von SE Herr 
Donrath und RM Herr Brust in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 12.03.2020 
In der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 12.03.2020 stellte RM Herr Brust folgende 
Anfrage: „Das Rheingymnasium wurde auf Fernwärme umgestellt. Wie sind hier die Einsparwerte für 
das Jahr 2019? Werden weitere städtische Ölheizungen ebenfalls auf Fernwärme oder zumindest auf 
Gas oder Solarthermie umgestellt? 
Werden öffentliche Einrichtungen unter das Förderprogramm des Bundes fallen?“ 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Fernwärmeeinsparung 2019: 
Bereits im Jahr 2011 wurde im Vorgriff auf den geplanten Fernwärme-Ausbau in Köln-Mülheim zwi-
schen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und der RheinEnergie vereinbart, die bestehende alte 
Heizölkessel-Anlage im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Rheingymnasiums in der Düs-
seldorfer Straße an die kommende Fernwärme anzuschließen. Die alte Heizölanlage wurde solange 
notdürftig instandgehalten, bis schließlich Ende 2017 der endgültige Fernwärmeanschluss hergestellt 
werden konnte. 
 
Mit der Erstellung des aktuellen „Energieberichtes 2019“ wurde für das Verbrauchsjahr 2018 eine 
enorme Einsparung von über 70 % ausgewiesen. Ein Plausibilitätsvergleich des durch die Rhein-
Energie abgerechneten und übermittelten Verbrauchswertes für das Objekt mit den bei der Gebäu-
dewirtschaft-Energiemanagement vorliegenden Hand-Ablesungen durch den Hausmeister ergab 
 zunächst keinen Anlass zur weiteren Prüfung, da die abgelesenen Zählerstände nahezu identisch 
waren. In der Vorstellung des Energieberichts in der Lenkungsgruppe „Energiemanagementkonzept“ 
kam die Frage auf, die doch auffallend hohe Einsparung anhand der Jahresverbrauchswerte für das 
Folgejahr 2019 zu verifizieren. Nach Sichtung der Abrechnungsdaten von RheinEnergie bestätigte 
der Wert aus 2019 zunächst die Verbrauchseinsparung. Bei der zusätzlich vom Energiemanagement 
veranlassten Überprüfung des Fernwärmezählers stellte sich dann heraus, dass die Jahresrechnung 
der RheinEnergie zwar mit korrekten Zählerständen, jedoch mit einer falschen Einheit abgerechnet 
wurde. Dieser Fehler führt dazu, dass der abgerechnete Verbrauchswert (Grundlage des Energiebe-
richts) um das etwa 3,6-fache zu niedrig war und daher die hohe Einsparung resultierte. Die bei der 
RheinEnergie umgehend erwirkte Rechnungskorrektur weist nun den richtigen Verbrauchswert aus, 
der für das Jahr 2018 eine witterungsbereinigte Einsparung von 17 % und 2019 von 21 % erzielt.  
Diese Verbrauchswerte nach Umstellung der alten Heizölkesselanlage auf eine Fernwärmeanlage 
liegen nun in einer plausiblen und realistischen Größenordnung. 
 
Die damit verbundene CO2- Einsparung liegt bei 684 t CO2 /Jahr (2017: Emission 828 t, 2018: 144 t, 
diese Werte witterungsbereinigt). Es wird darauf hingewiesen, dass die Erneuerung der Wärmerzeu-

2 
 
gung Einsparungen generiert, die unabhängig von der Art des Energieträgers zu werten sind. Mit dem 
Bezug von Fernwärme ist aufgrund der guten CO2-Emissionsfaktoren der Fernwärme in Köln eine 
erheblich geringere CO2-Emission zu verzeichnen. 
 
Umstellung weiterer städtischer Heizölanlagen: 
Die Anzahl der städtischen Gebäude, die noch mit Heizölkesselanlagen ausgestattet sind, beläuft 
sich auf 20. Eine Prüfung, ob bei diesen Gebäuden eine Umstellung auf Fernwärme möglich ist, wur-
de bereits von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln veranlasst. Die Prüfung erfolgte unter der Maß-
gabe, dass ein Fernwärmeanschluss in der Nähe der Standorte verfügbar ist und ein nennenswerter 
Heizölverbrauch durch eine Hauptkesselanlage vorliegt. Im Ergebnis gibt es noch 2-3 Gebäude-
standorte (einer davon ist ein Betriebshof, angemietet von der KVB, mit immer wieder befristeten 
Mietvertragsdauern). Die verbleibenden zwei Standorte mit einem Heizölverbrauch von etwa 39.000 
Litern Heizöl werden noch einer weitergehenden Betrachtungen über die Umstellmöglichkeiten unter-
zogen. Das damit einhergehende CO2-Einsparpotenzial beläuft sich auf etwa 100 Tonnen CO2 pro 
Jahr. 
 
Eine grundsätzliche Umstellung der restlichen zum Teil recht kleinen Heizölkessel auf Erdgas, wenn 
Fernwärme nicht verfügbar ist, ist bisher noch nicht Bestandteil der Überlegungen. In diesem Fall ist 
auch die CO2-Ersparnis deutlich geringer zu erwarten, da sich die Emissionsfaktoren von Erdgas und 
Heizöl im Vergleich zu Fernwärme nicht im gleichen Maße unterscheiden. 
 
Förderprogramm des Bundes: 
Die „Austauschprämie für alte Ölheizungen“ („Abwrack-Prämie“) aus dem Förderprogramm des  
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gilt grundsätzlich auch für Kommunen.  
 
Hierbei handelt es sich um ein Marktanreizprogramm, mit dem unter anderem der Ersatz einer Ölhei-
zung durch eine Heizung, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – zum Beispiel 
eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage – bezuschusst wird. Eine Fernwärmeversorgung zählt 
nicht dazu, da es sich bei Fernwärme nicht um eine Erzeugung aus erneuerbaren Energien handelt.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Düsseldorfer Straße

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Details

Aktenzeichen
1243/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
07.05.2020
Erstellt
28.04.2020 10:16