2019/0031
Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe Klinikareal Eberstadt
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anlage 1
10970 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
25.04.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Dezernat V
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I BE
III 61
IV 20
V
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0031
Magistratsbeschluss-Nr.
177
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 6779300
Betreff: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe
Klinikareal Eberstadt
Vorlage vom: 16.04.2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Durchführung eines Wettbewerbs als begrenzt offener Investoren - und
Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Entwicklung des
Klinikgeländes in Eberstadt wird zugestimmt. Teilnehmen können nur
Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros.
2. Dem Verfahren der Konzeptvergabe wird zugestimmt.
3. Der Beauftragung eines Planungsbüros mit dem Wettbewerbs - und
Verfahrensmanagement wird zugestimmt.
4. An der von der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Zielquote von 20 % mittlere
Einkommen und 25 % geringe Einkommen im geförderten Wohnungsbau wird
festgehalten. Die 20 % für mittlere Einkommen sind auf dem Areal zu errichten. Die 25 %
Förderquote für geringe Einkommen werden an anderer Stelle im Stadtgebiet
- 3 -
(ausgenommen Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf, „soziale Brennpunkte“ oder
ehemalige Soziale-Stadt-Gebiete) realisiert.
5. Der Finanzierung der Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens sowie
Preisgelder über die Kostenstelle 061 -001-1000 wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 08.05.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.04.2019
Anlass
Das Klinikgelände in Eberstadt kann einer neuen Nutzung zugeführt werden, da das
Teilklinikum Eberstadt an den Standort Grafenstraße der städtischen Kliniken in die
Darmstädter Innenstadt verlagert wird. Das bebaute Klinikareal in Eberstadt weist eine Größe
von 4,6 ha auf.
Historie
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden erste Gebäude als Provinzial- und Pflegeanstalt
errichtet. Es handelt sich dabei um zwei größere Gebäudekomplexe und ein kleines
Verwaltungsgebäude, die heute unter Denkmalschutz stehen. Nach einer kürzeren Zeit als
Kriegs- und Gefangenenlazarett begann nach Kriegsende die Nutzung als Teilkrankenhaus in
Eberstadt. Weitere Gebäudekomplexe für die Klinik wurden über mehrere Jahrzehnte errichtet.
Heute ist das Areal geprägt von verschiedenen Baustilen, verteilt auf einem großzügig
angelegten Gelände mit parkähnlichen Grünstrukturen und wertvollem Baumbestand.
Bestandsbebauung
Die denkmalgeschützte Bausubstanz liegt als Blickfänger an der Heidelberger Landstraße. Auf
der Grundstücksgrenze besteht noch die historische Toranlage, der ursprüngliche Eingang zu
dem Gelände. Darüber hinaus befinden sich vier weitere Gebäudekomplexe mit Höhen von ein-
bis sechs Geschossen auf dem Areal, die im Rahmen vergangener Klinikerweiterungen
entstanden sind. An die Nordwest-Ecke des Grundstücks anknüpfend steht ein
Seniorenzentrum, das als solches bestehen bleiben soll und im Augenblick mit den Räumen
der Psychosomatik baulich verbunden ist. Unterirdisch sind die Klinikgebäude mit mehreren
Gängen, die auch versorgungstechnische Elemente für die Gebäude enthalten, verbunden.
Sonstige Rahmenbedingungen
Das Gelände ist in vielerlei Hinsicht geprägt von seiner Lage am Standrand. Dies zeichnet sich
zum einen an einem hohen vorhandenen Grünbestand ab. Die geringe Bebauungsdichte hat es
ermöglicht, dass sich parkähnliche Strukturen mit teilweise sehr großformatigen
erhaltenswerten Bäumen entwickeln konnten. Zur Heidelberger Landstraße hin wurde in der
Vergangenheit eine ansehnliche Baumallee angelegt.
Zum anderen prägen die in den letzten 50 Jahren hinzugekommenen umliegenden
Wohnnutzungen das Areal. Als Infrastruktureinrichtungen sind Grundschule, Kitas,
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf und Ärztinnen und Ärzte vorhanden. Die
Versorgung ist als gut zu bezeichnen.
In den 1970ger Jahren entstand am südlichen Stadtrand neben dem Klinikgelände eine für
diese Zeit typische Großwohnsiedlung. Der Anteil an Bezugsberechtigten nach SGB ist dort
überdurchschnittlich hoch.
Ziel:
Das Klinikareal soll für eine Wohnnutzung entwickelt werden. Dabei soll mit dem Anteil des
geförderten Wohnungsbaus hinsichtlich der Menge und der qualitativen Gestaltung ein
sensibler Umgang gefunden werden.
- 5 -
Ausschnitt aus der Stadtkarte - ohne Maßstab
Zu 1.:
Beabsichtigt ist die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs als Investoren- und
Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Teilnahmewettbewerb
dient dazu, die Eignungsvoraussetzungen der sich Bewerbenden zu ermitteln und die Zahl der
Bietenden einzugrenzen. Anhand der Referenzen und der besonderen Eignungen werden
Bewerberinnen/Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Entwurfs mit Kaufangebot
aufgefordert.
Da der Kreis der Teilnehmenden durch das beschriebene Verfahren beschränkt wird, handelt
es sich um einen begrenzt offenen Wettbewerb. Es sollen fünf Bewerberinnen/Bewerber gesetzt
werden und weitere fünfzehn im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zur Teilnahme ausgewählt
werden. Es werden ausschließlich Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros
zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen.
Zu 2.
Um trotz steigender Immobilienpreise eine soziale Durchmischung im Quartier zu schaffen und
gleichzeitig eine hohe bauliche Qualität sicherzustellen, soll das Instrument der sogenannten
Konzeptvergabe angewendet werden. Die Stadt wird in einer Projektbeschreibung
städtebauliche, wohnungswirtschaftliche, soziale und ökologische Rahmenbedingungen
vorgeben. Aus der Projektbeschreibung werden Bewertungskriterien abgeleitet und gewichtet.
- 6 -
Alle eingereichten Konzepte der Bietenden werden anhand der Bewertungsmatrix geprüft und
bewertet. Auf diese Weise sollen die in städtebaulicher, wohnungspolitischer und ökologischer
Hinsicht besten Entwürfe ermittelt werden.
Zur Abgabe eines Kaufpreisangebotes für das Grundstück soll die folgende Regelung getroffen
werden:
Das Areal wird zunächst zu einem Festpreis angeboten, der vorab unter Mitwirkung der
städtischen Bodenbewertungsstelle ermittelt wurde.
Um auch ein gutes wirtschaftliches Ergebnis für die Stadt zu erzielen, werden alle
Teilnehmenden aufgefordert mit Abgabe ihres Entwurfs einen verschlossenen Umschlag mit
einem individuellen Kaufpreisangebot abzugeben, Die Umschläge der drei Entwürfe mit der
besten Bewertung werden nach Preisvergabe durch die Jury geöffnet. Anschließend
entscheidet das individuelle Kaufpreisangebot über die endgültige Reihenfolge der Preisträger
entsprechend einer in der Bewertungsmatrix festgelegten Gewichtung.
Mit der Konzeptvergabe wird ein Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem,
zielgruppengerechtem und städtebaulich attraktivem Lebensraum vor dem Hintergrund einer
möglichst schnellen Umsetzung in einem rechtssicheren Verfahren gewährleistet.
Zu 3.:
Zur Durchführung des Wettbewerbs soll ein externes Büro mit dem Wettbewerbs- und
Verfahrensmanagement beauftragt werden. Bestandteil des Verfahrens soll auch eine
Beteiligung der Öffentlichkeit sein. Es ist geplant – wie in anderen Verfahren bereits
durchgeführt und bewährt – zwei Bürgerinnen/Bürger als Sachverständige ohne Stimmrecht in
die Preisgerichtsjury aufzunehmen. Hierzu erfolgt ein separater öffentlicher Aufruf. Des
Weiteren werden nach Abschluss des Wettbewerbs die Wettbewerbsbeiträge im Rahmen einer
Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zu 4.:
Bei der Entwicklung des Standorts wird ein sensibler Umgang mit der sozialen
Zusammensetzung des Quartiers beachtet. An der von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen städtischen Zielsetzung von anteilig 20% Wohnen für mittlere Einkommen bei
neuen Projekten wird auf dem Areal festgehalten. Besonderer Wert wird dabei auf
gestalterische und innovative Wohnqualitäten gelegt.
Aufgrund der besonderen Lage wird an diesem Standort der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung (Vorlage-Nr. 2017 / 0031), in dem 25 % der
Bruttogeschossfläche Wohnen für geringe Einkommen zu sichern sind, modifiziert umgesetzt.
Der Investor muss an anderer Stelle im Stadtgebiet den geforderten Anteil an Wohnen für
geringe Einkommen in absoluter Größenordnung unterbringen oder eine Verlängerung von
Belegungsrechten an anderer Stelle im Stadtgebiet in entsprechender Anzahl leisten. Die
Verlagerung des Wohnraums für geringe Einkommen darf nicht in Stadtteilen mit besonderem
Entwicklungsbedarf, nicht in „Sozialen Brennpunkten“ und nicht in ehemaligen Soziale-Stadt-
Gebieten erfolgen. Diese Forderung wird Bestandteil des Wettbewerbes und deren Erfüllung ist
von Seiten des Investors nachzuweisen.
Inhaltliche Anforderungen
Bei der Entwicklung der inhaltlichen Anforderungen oder Rahmenbedingungen für die
Planungsaufgabe sollen Anregungen der Bürgerschaft berücksichtigt werden, die im Rahmen
der Stadtteilforen abgegeben wurden. Auch die Inhalte des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2014 (SV-Nr. 2014/0020) werden aufgenommen.
Bereits jetzt können für den Wettbewerb die folgenden Zielvorgaben genannt werden: In dem
Plangebiet soll ein attraktives Wohnquartier entstehen. Die künftige Bebauung soll sich in das
Umfeld einfügen, so dass kein neues Planungsrecht durch einen B- Plan geschaffen werden
muss. In der zu erhaltenden denkmalgeschützten Bausubstanz sind auch andere,
wohngebietsverträgliche Nutzungen denkbar. Der hochwertige Grünbestand soll erhalten
bleiben und in das neue Bebauungskonzept integriert werden. Das Areal soll zum Umfeld hin
bezüglich Nutzung und Gestaltung geöffnet und verknüpft werden.
Erwartet wird ein, in gestalterischer Hinsicht hochwertiges und innovatives Konzept. Die
Einbindung der grünen Freiräume soll intensiv thematisiert und das Areal zu einem
naturbezogenen Wohnquartier entwickelt werden.
Zu 5.:
Die Mittel für die Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens sowie die
Preisgelder stehen im Haushalt des Stadtplanungsamtes unter allgemeinen Planungsmitteln
zur Verfügung.
Darmstadt, 16.04.2019
Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
i.V.
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
2019/0031
10927 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.04.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Dezernat V
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0031
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 6779300
Betreff: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe
Klinikareal Eberstadt
Vorlage vom: 16.04.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Durchführung eines Wettbewerbs als begrenzt offener Investoren - und
Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Entwicklung des
Klinikgeländes in Eberstadt wird zugestimmt. Teilnehmen können nur
Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros.
2. Dem Verfahren der Konzeptvergabe wird zugestimmt.
3. Der Beauftragung eines Planungsbüros mit dem Wettbewerbs - und
Verfahrensmanagement wird zugestimmt.
4. An der von der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Zielquote von 20 % mittlere
Einkommen und 25 % geringe Einkommen im geförderten Wohnungsbau wird
festgehalten. Die 20 % für mittlere Einkommen sind auf dem Areal zu errichten. Die 25 %
Förderquote für geringe Einkommen werden an anderer Stelle im Stadtgebiet
(ausgenommen Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf, „soziale Brennpunkte“ oder
ehemalige Soziale -Stadt-Gebiete) realisiert.
- 2 -
5. Der Finanzierung der Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfa hrens sowie
Preisgelder über die Kostenstelle 061 -001-1000 wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.04.2019
Anlass
Das Klinikgelände in Eberstadt kann einer neuen Nutzung zugeführt werden, da das
Teilklinikum Eberstadt an den Standort Grafenstraße der städtischen Kliniken in die
Darmstädter Innenstadt verlagert wird. Das bebaute Klinikareal in Eberstadt weist eine Größ e
von 4,6 ha auf.
Historie
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden erste Gebäude als Provinzial- und Pflegeanstalt
errichtet. Es handelt sich dabei um zwei größere Gebäudekomplexe und ein kleines
Verwaltungsgebäude, die heute unter Denkmalschutz stehen. Nach einer kürzeren Zeit als
Kriegs- und Gefangenenlazarett begann nach Kriegsende die Nutzung als Teilkrankenhaus in
Eberstadt. Weitere Gebäudekomplexe für die Klinik wurden über mehrere Jahrzehnte errichtet.
Heute ist das Areal geprägt von verschiedenen Baustilen, verteilt auf einem großzügig
angelegten Gelände mit parkähnlichen Grünstrukturen und wertvollem Baumbestand.
Bestandsbebauung
Die denkmalgeschützte Bausubstanz liegt als Blickfänger an der Heidelberger Landstraße. Auf
der Grundstücksgrenze besteht noch die historische Toranlage, der ursprüngliche Eingang zu
dem Gelände. Darüber hinaus befinden sich vier weitere Gebäudekomplexe mit Höhen von ein -
bis sechs Geschossen auf dem Areal, die im Rahmen vergangener Klinikerweiterungen
entstanden sind. An die Nordwest-Ecke des Grundstücks anknüpfend steht ein
Seniorenzentrum, das als solches bestehen bleiben soll und im Augenblick mit den Räumen
der Psychosomatik baulich verbunden ist. Unterirdisch sind die Klinikgebäude mit mehreren
Gängen, die auch versorgungstechnische Elemente für die Gebäude enthalten, verbunden.
Sonstige Rahmenbedingungen
Das Gelände ist in vielerlei Hinsicht geprägt von seiner Lage am Standrand. Dies zeichnet sich
zum einen an einem hohen vorhandenen Grünbestand ab. Die geringe Bebauungsdichte hat es
ermöglicht, dass sich parkähnliche Strukturen mit teilweise sehr großformatigen
erhaltenswerten Bäumen entwickeln konnten. Zur Heidelberger Landstraße hin wurde in der
Vergangenheit eine ansehnliche Baumallee angelegt.
Zum anderen prägen die in den letzten 50 Jahren hinzugekommenen umliegenden
Wohnnutzungen das Areal. Als Infrastruktureinrichtungen sind Grundschule, Kitas,
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf und Ärztinnen und Ärzte vorhanden. Die
Versorgung ist als gut zu bezeichnen.
In den 1970ger Jahren entstand am südlichen Stadtrand neben dem Klinikgelände eine für
diese Zeit typische Großwohnsiedlung. Der Anteil an Bezugsberechtigten nach SGB ist dort
überdurchschnittlich hoch.
Ziel:
Das Klinikareal soll für eine Wohnnutzung entwickelt werden. Dabei soll mit dem Anteil des
geförderten Wohnungsbaus hinsichtlich der Menge und der qualitativen Gestaltung ein
sensibler Umgang gefunden werden.
- 4 -
Ausschnitt aus der Stadtkarte - ohne Maßstab
Zu 1.:
Beabsichtigt ist die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs als Investoren- und
Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Teilnahmewettbewerb
dient dazu, die Eignungsvoraussetzungen der sich Bewerbenden zu ermitteln und die Za hl der
Bietenden einzugrenzen. Anhand der Referenzen und der besonderen Eignungen werden
Bewerberinnen/Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Entwurfs mit Kaufangebot
aufgefordert.
Da der Kreis der Teilnehmenden durch das beschriebene Verfahren beschränkt wird, handelt
es sich um einen begrenzt offenen Wettbewerb. Es sollen fünf Bewerberinnen/Bewerber gesetzt
werden und weitere fünfzehn im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zur Teilnahme ausgewählt
werden. Es werden ausschließlich Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros
zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen.
Zu 2.
Um trotz steigender Immobilienpreise eine soziale Durchmischung im Quartier zu schaffen und
gleichzeitig eine hohe bauliche Qualität sicherzustellen, soll das Instrument der sog enannten
Konzeptvergabe angewendet werden. Die Stadt wird in einer Projektbeschreibung
städtebauliche, wohnungswirtschaftliche, soziale und ökologische Rahmenbedingungen
vorgeben. Aus der Projektbeschreibung werden Bewertungskriterien abgeleitet und gewich tet.
Alle eingereichten Konzepte der Bietenden werden anhand der Bewertungsmatrix geprüft und
bewertet. Auf diese Weise sollen die in städtebaulicher, wohnungspolitischer und ökologischer
Hinsicht besten Entwürfe ermittelt werden.
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Zur Abgabe eines Kaufpreisangebotes für das Grundstück soll die folgende Regelung getroffen
werden:
Das Areal wird zunächst zu einem Festpreis angeboten, der vorab unter Mitwirkung der
städtischen Bodenbewertungsstelle ermittelt wurde.
Um auch ein gutes wirtschaftliches Ergebnis für die Stadt zu erzielen, werden alle
Teilnehmenden aufgefordert mit Abgabe ihres Entwurfs einen verschlossenen Umschlag mit
einem individuellen Kaufpreisangebot abzugeben, Die Umschläge der drei Entwürfe mit der
besten Bewertung werden nach Preisvergabe durch die Jury geöffnet. Anschließend
entscheidet das individuelle Kaufpreisangebot über die endgültige Reihenfolge der Preisträger
entsprechend einer in der Bewertungsmatrix festgelegten Gewichtung.
Mit der Konzeptvergabe wird ein Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem,
zielgruppengerechtem und städtebaulich attraktivem Lebensraum vor dem Hintergrund einer
möglichst schnellen Umsetzung in einem rechtssicheren Verfahren gewährleistet.
Zu 3.:
Zur Durchführung des Wettbewerbs soll ein externes Büro mit dem Wettbewerbs- und
Verfahrensmanagement beauftragt werden. Bestandteil des Verfahrens soll auch eine
Beteiligung der Öffentlichkeit sein. Es ist geplant – wie in anderen Verfahren bereits
durchgeführt und bewährt – zwei Bürgerinnen/Bürger als Sachverständige ohne Stimmrecht in
die Preisgerichtsjury aufzunehmen. Hierzu erfolgt ein separater öffentlicher Aufruf. Des
Weiteren werden nach Abschluss des Wettbewerbs die Wettbewerbsbeiträge im Rahmen ei ner
Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zu 4.:
Bei der Entwicklung des Standorts wird ein sensibler Umgang mit der sozialen
Zusammensetzung des Quartiers beachtet. An der von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen städtischen Zielsetzung von anteilig 20% Wohnen für mittlere Einkommen bei
neuen Projekten wird auf dem Areal festgehalten. Besonderer Wert wird dabei auf
gestalterische und innovative Wohnqualitäten gelegt.
Aufgrund der besonderen Lage wird an diesem Standort der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung (Vorlage-Nr. 2017 / 0031), in dem 25 % der
Bruttogeschossfläche Wohnen für geringe Einkommen zu sichern sind, modifiziert umgesetzt.
Der Investor muss an anderer Stelle im Stadtgebiet den geforderten Anteil an Wohnen für
geringe Einkommen in absoluter Größenordnung unterbringen oder eine Verlängerung von
Belegungsrechten an anderer Stelle im Stadtgebiet in entsprechender Anzahl leisten. Die
Verlagerung des Wohnraums für geringe Einkommen darf nicht in Stadtteilen mit beson derem
Entwicklungsbedarf, nicht in „Sozialen Brennpunkten“ und nicht in ehemaligen Soziale -Stadt-
Gebieten erfolgen. Diese Forderung wird Bestandteil des Wettbewerbes und deren Erfüllung ist
von Seiten des Investors nachzuweisen.
Inhaltliche Anforderungen
Bei der Entwicklung der inhaltlichen Anforderungen oder Rahmenbedingungen für die
Planungsaufgabe sollen Anregungen der Bürgerschaft berücksichtigt werden, die im Rahmen
der Stadtteilforen abgegeben wurden. Auch die Inhalte des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2014 (SV-Nr. 2014/0020) werden aufgenommen.
Bereits jetzt können für den Wettbewerb die folgenden Zielvorgaben genannt werden: In dem
Plangebiet soll ein attraktives Wohnquartier entstehen. Die künftige Bebauung soll sich in das
Umfeld einfügen, so dass kein neues Planungsrecht durch einen B- Plan geschaffen werden
muss. In der zu erhaltenden denkmalgeschützten Bausubstanz sind auch andere,
wohngebietsverträgliche Nutzungen denkbar. Der hochwertige Grünbestand soll erhalten
- 6 -
bleiben und in das neue Bebauungskonzept integriert werden. Das Areal soll zum Umfeld hin
bezüglich Nutzung und Gestaltung geöffnet und verknüpft werden.
Erwartet wird ein, in gestalterischer Hinsicht hochwertiges und innovatives Konzept. Die
Einbindung der grünen Freiräume soll intensiv thematisiert und das Areal zu einem
naturbezogenen Wohnquartier entwickelt werden.
Zu 5.:
Die Mittel für die Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens sowie die
Preisgelder stehen im Haushalt des Stadtplanungsamtes unter allgemeinen Planungsmitteln
zur Verfügung.
Darmstadt, 16.04.2019
Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
i.V.
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 2
473 Zeichen
Punkt 6: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe Klinikareal Eberstadt (V-Nr. 2019/0031) Stadtve. Deutschler (UWIGA) beantragt, den Punkt 4. einzeln abzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Punkten 1 bis 3 und 5 zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 4 zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktionen SPD und Die Linke.
anlage 4
256 Zeichen
Punkt 8: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe Klinikareal Eberstadt (V-Nr. 2019/0031) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Die Linke. und UWIGA sowie 4 Stimmen aus AfD Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus AfD
anlage 3
302 Zeichen
Punkt 3: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe Klinikareal Eberstadt (V-Nr. 2019/0031) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UWIGA Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, UFFBASSE und Die Linke.
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Heidelberger Landstraße
- Grafenstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0031
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.01.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00