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2019/0031

Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe Klinikareal Eberstadt

Magistratsvorlage 25.01.2019

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2019/0031

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10970 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.04.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Dezernat IV 
Dezernat V  
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I BE 
III 61 
IV 20 
V 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0031 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
177 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 6779300 
 
Betreff: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe 
Klinikareal Eberstadt 
 
Vorlage vom: 16.04.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Durchführung eines Wettbewerbs als begrenzt offener Investoren - und 
Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Entwicklung des 
Klinikgeländes in Eberstadt wird zugestimmt. Teilnehmen können nur 
Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros. 
2. Dem Verfahren der Konzeptvergabe wird zugestimmt.  
3. Der Beauftragung eines Planungsbüros mit dem Wettbewerbs - und 
Verfahrensmanagement wird zugestimmt.  
4. An der von der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Zielquote von 20 % mittlere 
Einkommen und 25 % geringe Einkommen im geförderten Wohnungsbau wird 
festgehalten. Die 20 % für mittlere Einkommen sind auf dem Areal zu errichten. Die 25 % 
Förderquote für geringe Einkommen werden an anderer Stelle im Stadtgebiet

- 3 - 
(ausgenommen Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf, „soziale Brennpunkte“ oder 
ehemalige Soziale-Stadt-Gebiete) realisiert.  
5. Der Finanzierung der Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens sowie 
Preisgelder über die Kostenstelle 061 -001-1000 wird zugestimmt. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 08.05.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.04.2019  
 
 
Anlass 
Das Klinikgelände in Eberstadt kann einer neuen Nutzung zugeführt werden, da das 
Teilklinikum Eberstadt an den Standort Grafenstraße der städtischen Kliniken in die 
Darmstädter Innenstadt verlagert wird. Das bebaute Klinikareal in Eberstadt weist eine Größe 
von 4,6 ha auf.  
 
 
Historie 
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden erste Gebäude als Provinzial- und Pflegeanstalt 
errichtet. Es handelt sich dabei um zwei größere Gebäudekomplexe und ein kleines 
Verwaltungsgebäude, die heute unter Denkmalschutz stehen. Nach einer kürzeren Zeit als 
Kriegs- und Gefangenenlazarett begann nach Kriegsende die Nutzung als Teilkrankenhaus in 
Eberstadt. Weitere Gebäudekomplexe für die Klinik wurden über mehrere Jahrzehnte errichtet. 
Heute ist das Areal geprägt von verschiedenen Baustilen, verteilt auf einem großzügig 
angelegten Gelände mit parkähnlichen Grünstrukturen und wertvollem Baumbestand.  
 
 
Bestandsbebauung 
Die denkmalgeschützte Bausubstanz liegt als Blickfänger an der Heidelberger Landstraße. Auf 
der Grundstücksgrenze besteht noch die historische Toranlage, der ursprüngliche Eingang zu 
dem Gelände. Darüber hinaus befinden sich vier weitere Gebäudekomplexe mit Höhen von ein- 
bis sechs Geschossen auf dem Areal, die im Rahmen vergangener Klinikerweiterungen 
entstanden sind. An die Nordwest-Ecke des Grundstücks anknüpfend steht ein 
Seniorenzentrum, das als solches bestehen bleiben soll und im Augenblick mit den Räumen 
der Psychosomatik baulich verbunden ist. Unterirdisch sind die Klinikgebäude mit mehreren 
Gängen, die auch versorgungstechnische Elemente für die Gebäude enthalten, verbunden.  
 
 
Sonstige Rahmenbedingungen 
Das Gelände ist in vielerlei Hinsicht geprägt von seiner Lage am Standrand. Dies zeichnet sich 
zum einen an einem hohen vorhandenen Grünbestand ab. Die geringe Bebauungsdichte hat es 
ermöglicht, dass sich parkähnliche Strukturen mit teilweise sehr großformatigen 
erhaltenswerten Bäumen entwickeln konnten. Zur Heidelberger Landstraße hin wurde in der 
Vergangenheit eine ansehnliche Baumallee angelegt.  
Zum anderen prägen die in den letzten 50 Jahren hinzugekommenen umliegenden 
Wohnnutzungen das Areal. Als Infrastruktureinrichtungen sind Grundschule, Kitas, 
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf und Ärztinnen und Ärzte vorhanden. Die 
Versorgung ist als gut zu bezeichnen.  
In den 1970ger Jahren entstand am südlichen Stadtrand neben dem Klinikgelände eine für 
diese Zeit typische Großwohnsiedlung. Der Anteil an Bezugsberechtigten nach SGB ist dort 
überdurchschnittlich hoch.  
 
 
Ziel:  
Das Klinikareal soll für eine Wohnnutzung entwickelt werden. Dabei soll mit dem Anteil des 
geförderten Wohnungsbaus hinsichtlich der Menge und der qualitativen Gestaltung ein 
sensibler Umgang gefunden werden.

- 5 - 
 
Ausschnitt aus der Stadtkarte - ohne Maßstab 
 
Zu 1.:  
Beabsichtigt ist die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs als Investoren- und 
Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Teilnahmewettbewerb 
dient dazu, die Eignungsvoraussetzungen der sich Bewerbenden zu ermitteln und die Zahl der 
Bietenden einzugrenzen. Anhand der Referenzen und der besonderen Eignungen werden 
Bewerberinnen/Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Entwurfs mit Kaufangebot 
aufgefordert.  
Da der Kreis der Teilnehmenden durch das beschriebene Verfahren beschränkt wird, handelt 
es sich um einen begrenzt offenen Wettbewerb. Es sollen fünf Bewerberinnen/Bewerber gesetzt 
werden und weitere fünfzehn im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zur Teilnahme ausgewählt 
werden. Es werden ausschließlich Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros 
zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen.  
 
 
Zu 2.  
Um trotz steigender Immobilienpreise eine soziale Durchmischung im Quartier zu schaffen und 
gleichzeitig eine hohe bauliche Qualität sicherzustellen, soll das Instrument der sogenannten 
Konzeptvergabe angewendet werden. Die Stadt wird in einer Projektbeschreibung 
städtebauliche, wohnungswirtschaftliche, soziale und ökologische Rahmenbedingungen 
vorgeben. Aus der Projektbeschreibung werden Bewertungskriterien abgeleitet und gewichtet.

- 6 - 
Alle eingereichten Konzepte der Bietenden werden anhand der Bewertungsmatrix geprüft und 
bewertet. Auf diese Weise sollen die in städtebaulicher, wohnungspolitischer und ökologischer 
Hinsicht besten Entwürfe ermittelt werden. 
Zur Abgabe eines  Kaufpreisangebotes für das Grundstück soll die folgende Regelung getroffen 
werden:   
Das Areal wird zunächst zu einem Festpreis angeboten, der vorab unter Mitwirkung der 
städtischen Bodenbewertungsstelle ermittelt wurde.  
Um auch ein gutes wirtschaftliches Ergebnis für die Stadt zu erzielen, werden alle 
Teilnehmenden aufgefordert mit Abgabe ihres Entwurfs einen verschlossenen Umschlag mit 
einem individuellen Kaufpreisangebot abzugeben, Die Umschläge der drei Entwürfe mit der 
besten Bewertung werden nach Preisvergabe durch die Jury geöffnet. Anschließend 
entscheidet das individuelle Kaufpreisangebot über die endgültige Reihenfolge der Preisträger 
entsprechend einer in der Bewertungsmatrix festgelegten Gewichtung.  
Mit der Konzeptvergabe wird ein Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem, 
zielgruppengerechtem und städtebaulich attraktivem Lebensraum vor dem Hintergrund einer 
möglichst schnellen Umsetzung in einem rechtssicheren Verfahren gewährleistet.  
 
Zu 3.: 
Zur Durchführung des Wettbewerbs soll ein externes Büro mit dem Wettbewerbs- und 
Verfahrensmanagement beauftragt werden. Bestandteil des Verfahrens soll auch eine 
Beteiligung der Öffentlichkeit sein. Es ist geplant – wie in anderen Verfahren bereits 
durchgeführt und bewährt – zwei Bürgerinnen/Bürger als Sachverständige ohne Stimmrecht in 
die Preisgerichtsjury aufzunehmen. Hierzu erfolgt ein separater öffentlicher Aufruf. Des 
Weiteren werden nach Abschluss des Wettbewerbs die Wettbewerbsbeiträge im Rahmen einer 
Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 
 
 
Zu 4.: 
Bei der Entwicklung des Standorts wird ein sensibler Umgang mit der sozialen 
Zusammensetzung des Quartiers beachtet. An der von der Stadtverordnetenversammlung 
beschlossenen städtischen Zielsetzung von anteilig 20% Wohnen für mittlere Einkommen bei 
neuen Projekten wird auf dem Areal festgehalten. Besonderer Wert wird dabei auf 
gestalterische und innovative Wohnqualitäten gelegt.  
Aufgrund der besonderen Lage wird an diesem Standort der Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung (Vorlage-Nr. 2017 / 0031), in dem 25 % der 
Bruttogeschossfläche Wohnen für geringe Einkommen zu sichern sind, modifiziert umgesetzt.  
Der Investor muss an anderer Stelle im Stadtgebiet den geforderten Anteil an Wohnen für 
geringe Einkommen in absoluter Größenordnung unterbringen oder eine Verlängerung von 
Belegungsrechten an anderer Stelle im Stadtgebiet in entsprechender Anzahl leisten. Die 
Verlagerung des Wohnraums für geringe Einkommen darf nicht in Stadtteilen mit besonderem 
Entwicklungsbedarf, nicht in „Sozialen Brennpunkten“ und nicht in ehemaligen Soziale-Stadt-
Gebieten erfolgen. Diese Forderung wird Bestandteil des Wettbewerbes und deren Erfüllung ist 
von Seiten des Investors nachzuweisen.  
 
Inhaltliche Anforderungen  
Bei der Entwicklung der inhaltlichen Anforderungen oder Rahmenbedingungen für die 
Planungsaufgabe sollen Anregungen der Bürgerschaft berücksichtigt werden, die im Rahmen 
der Stadtteilforen abgegeben wurden. Auch die Inhalte des Beschlusses der 
Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2014 (SV-Nr. 2014/0020) werden aufgenommen.

Bereits jetzt können für den Wettbewerb die folgenden Zielvorgaben genannt werden: In dem 
Plangebiet soll ein attraktives Wohnquartier entstehen. Die künftige Bebauung soll sich in das 
Umfeld einfügen, so dass kein neues Planungsrecht durch einen B- Plan geschaffen werden 
muss. In der zu erhaltenden denkmalgeschützten Bausubstanz sind auch andere, 
wohngebietsverträgliche Nutzungen denkbar. Der hochwertige Grünbestand soll erhalten 
bleiben und in das neue Bebauungskonzept integriert werden. Das Areal soll zum Umfeld hin 
bezüglich Nutzung und Gestaltung geöffnet und verknüpft werden.  
Erwartet wird ein, in gestalterischer Hinsicht hochwertiges und innovatives Konzept. Die 
Einbindung der grünen Freiräume soll intensiv thematisiert und das Areal zu einem 
naturbezogenen Wohnquartier entwickelt werden.  
Zu 5.: 
Die Mittel für die Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens sowie die 
Preisgelder stehen im Haushalt des Stadtplanungsamtes unter allgemeinen Planungsmitteln 
zur Verfügung.  
 
 
Darmstadt, 16.04.2019 
 
Dezernat III      Dezernat IV      Dezernat V 
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg     Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer     Stadträtin

2019/0031

10927 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.04.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
Dezernat V  
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0031 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto: 6779300 
 
Betreff: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe 
Klinikareal Eberstadt  
 
Vorlage vom: 16.04.2019 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Durchführung eines Wettbewerbs als begrenzt offener Investoren - und 
Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Entwicklung des 
Klinikgeländes in Eberstadt wird zugestimmt. Teilnehmen können nur 
Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros.  
2. Dem Verfahren der Konzeptvergabe wird zugestimmt.  
3. Der Beauftragung eines Planungsbüros mit dem Wettbewerbs - und 
Verfahrensmanagement wird zugestimmt.  
4. An der von der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Zielquote von 20 % mittlere 
Einkommen und 25 % geringe Einkommen im geförderten Wohnungsbau wird 
festgehalten. Die 20 % für mittlere Einkommen sind auf dem Areal zu errichten. Die 25 % 
Förderquote für  geringe Einkommen werden an anderer Stelle im Stadtgebiet 
(ausgenommen Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf, „soziale Brennpunkte“ oder 
ehemalige Soziale -Stadt-Gebiete) realisiert.

- 2 - 
5. Der Finanzierung der Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfa hrens sowie 
Preisgelder über die Kostenstelle 061 -001-1000 wird zugestimmt.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.04.2019 
 
 
Anlass 
Das Klinikgelände in Eberstadt kann einer neuen Nutzung zugeführt werden, da das 
Teilklinikum Eberstadt an den Standort Grafenstraße der städtischen Kliniken in die 
Darmstädter Innenstadt verlagert wird. Das bebaute Klinikareal in Eberstadt weist eine Größ e 
von 4,6 ha auf.  
 
 
Historie 
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden erste Gebäude als Provinzial- und Pflegeanstalt 
errichtet. Es handelt sich dabei um zwei größere Gebäudekomplexe und ein kleines 
Verwaltungsgebäude, die heute unter Denkmalschutz stehen. Nach einer kürzeren Zeit als 
Kriegs- und Gefangenenlazarett begann nach Kriegsende die Nutzung als Teilkrankenhaus in 
Eberstadt. Weitere Gebäudekomplexe für die Klinik wurden über mehrere Jahrzehnte errichtet. 
Heute ist das Areal geprägt von verschiedenen Baustilen, verteilt auf einem großzügig 
angelegten Gelände mit parkähnlichen Grünstrukturen und wertvollem Baumbestand.  
 
 
Bestandsbebauung 
Die denkmalgeschützte Bausubstanz liegt als Blickfänger an der Heidelberger Landstraße. Auf 
der Grundstücksgrenze besteht noch die historische Toranlage, der ursprüngliche Eingang zu 
dem Gelände. Darüber hinaus befinden sich vier weitere Gebäudekomplexe mit Höhen von ein - 
bis sechs Geschossen auf dem Areal, die im Rahmen vergangener Klinikerweiterungen 
entstanden sind. An die Nordwest-Ecke des Grundstücks anknüpfend steht ein 
Seniorenzentrum, das als solches bestehen bleiben soll und im Augenblick mit den Räumen 
der Psychosomatik baulich verbunden ist. Unterirdisch sind die Klinikgebäude mit mehreren 
Gängen, die auch versorgungstechnische Elemente für die Gebäude enthalten, verbunden.  
 
 
Sonstige Rahmenbedingungen 
Das Gelände ist in vielerlei Hinsicht geprägt von seiner Lage am Standrand. Dies zeichnet sich 
zum einen an einem hohen vorhandenen Grünbestand ab. Die geringe Bebauungsdichte hat es 
ermöglicht, dass sich parkähnliche Strukturen mit teilweise sehr großformatigen 
erhaltenswerten Bäumen entwickeln konnten. Zur Heidelberger Landstraße hin wurde in der 
Vergangenheit eine ansehnliche Baumallee angelegt.  
Zum anderen prägen die in den letzten 50 Jahren hinzugekommenen umliegenden 
Wohnnutzungen das Areal. Als Infrastruktureinrichtungen sind Grundschule, Kitas, 
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf und Ärztinnen und Ärzte vorhanden. Die 
Versorgung ist als gut zu bezeichnen.  
In den 1970ger Jahren entstand am südlichen Stadtrand neben dem Klinikgelände eine für 
diese Zeit typische Großwohnsiedlung. Der Anteil an Bezugsberechtigten nach SGB ist dort 
überdurchschnittlich hoch.  
 
 
Ziel:  
Das Klinikareal soll für eine Wohnnutzung entwickelt werden. Dabei soll mit dem Anteil des 
geförderten Wohnungsbaus hinsichtlich der Menge und der qualitativen Gestaltung ein 
sensibler Umgang gefunden werden.

- 4 - 
 
Ausschnitt aus der Stadtkarte - ohne Maßstab 
 
Zu 1.:  
Beabsichtigt ist die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs als Investoren- und 
Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Teilnahmewettbewerb 
dient dazu, die Eignungsvoraussetzungen der sich Bewerbenden zu ermitteln und die Za hl der 
Bietenden einzugrenzen. Anhand der Referenzen und der besonderen Eignungen werden 
Bewerberinnen/Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Entwurfs mit Kaufangebot 
aufgefordert.  
Da der Kreis der Teilnehmenden durch das beschriebene Verfahren beschränkt wird, handelt 
es sich um einen begrenzt offenen Wettbewerb. Es sollen fünf Bewerberinnen/Bewerber gesetzt 
werden und weitere fünfzehn im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zur Teilnahme ausgewählt 
werden. Es werden ausschließlich Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros 
zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen.  
 
 
Zu 2.  
Um trotz steigender Immobilienpreise eine soziale Durchmischung im Quartier zu schaffen und 
gleichzeitig eine hohe bauliche Qualität sicherzustellen, soll das Instrument der sog enannten 
Konzeptvergabe angewendet werden. Die Stadt wird in einer Projektbeschreibung 
städtebauliche, wohnungswirtschaftliche, soziale und ökologische Rahmenbedingungen 
vorgeben. Aus der Projektbeschreibung werden Bewertungskriterien abgeleitet und gewich tet. 
Alle eingereichten Konzepte der Bietenden werden anhand der Bewertungsmatrix geprüft und 
bewertet. Auf diese Weise sollen die in städtebaulicher, wohnungspolitischer und ökologischer 
Hinsicht besten Entwürfe ermittelt werden.

- 5 - 
Zur Abgabe eines  Kaufpreisangebotes für das Grundstück soll die folgende Regelung getroffen 
werden:   
Das Areal wird zunächst zu einem Festpreis angeboten, der vorab unter Mitwirkung der 
städtischen Bodenbewertungsstelle ermittelt wurde.  
Um auch ein gutes wirtschaftliches Ergebnis für die Stadt zu erzielen, werden alle 
Teilnehmenden aufgefordert mit Abgabe ihres Entwurfs einen verschlossenen Umschlag mit 
einem individuellen Kaufpreisangebot abzugeben, Die Umschläge der drei Entwürfe mit der 
besten Bewertung werden nach Preisvergabe durch die Jury geöffnet. Anschließend 
entscheidet das individuelle Kaufpreisangebot über die endgültige Reihenfolge der Preisträger 
entsprechend einer in der Bewertungsmatrix festgelegten Gewichtung.  
Mit der Konzeptvergabe wird ein Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem, 
zielgruppengerechtem und städtebaulich attraktivem Lebensraum vor dem Hintergrund einer 
möglichst schnellen Umsetzung in einem rechtssicheren Verfahren gewährleistet.  
 
Zu 3.: 
Zur Durchführung des Wettbewerbs soll ein externes Büro mit dem Wettbewerbs- und 
Verfahrensmanagement beauftragt werden. Bestandteil des Verfahrens soll auch eine 
Beteiligung der Öffentlichkeit sein. Es ist geplant – wie in anderen Verfahren bereits 
durchgeführt und bewährt – zwei Bürgerinnen/Bürger als Sachverständige ohne Stimmrecht in 
die Preisgerichtsjury aufzunehmen. Hierzu erfolgt ein separater öffentlicher Aufruf. Des 
Weiteren werden nach Abschluss des Wettbewerbs die Wettbewerbsbeiträge im Rahmen ei ner 
Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 
 
 
Zu 4.: 
Bei der Entwicklung des Standorts wird ein sensibler Umgang mit der sozialen 
Zusammensetzung des Quartiers beachtet. An der von der Stadtverordnetenversammlung 
beschlossenen städtischen Zielsetzung von anteilig 20% Wohnen für mittlere Einkommen bei 
neuen Projekten wird auf dem Areal festgehalten. Besonderer Wert wird dabei auf 
gestalterische und innovative Wohnqualitäten gelegt.  
Aufgrund der besonderen Lage wird an diesem Standort der Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung (Vorlage-Nr. 2017 / 0031), in dem 25 % der 
Bruttogeschossfläche Wohnen für geringe Einkommen zu sichern sind, modifiziert umgesetzt.  
Der Investor muss an anderer Stelle im Stadtgebiet den geforderten Anteil an Wohnen für 
geringe Einkommen in absoluter Größenordnung unterbringen oder eine Verlängerung von 
Belegungsrechten an anderer Stelle im Stadtgebiet in entsprechender Anzahl leisten. Die 
Verlagerung des Wohnraums für geringe Einkommen darf nicht in Stadtteilen mit beson derem 
Entwicklungsbedarf, nicht in „Sozialen Brennpunkten“ und nicht in ehemaligen Soziale -Stadt-
Gebieten erfolgen. Diese Forderung wird Bestandteil des Wettbewerbes und deren Erfüllung ist 
von Seiten des Investors nachzuweisen.  
 
Inhaltliche Anforderungen  
Bei der Entwicklung der inhaltlichen Anforderungen oder Rahmenbedingungen für die 
Planungsaufgabe sollen Anregungen der Bürgerschaft berücksichtigt werden, die im Rahmen 
der Stadtteilforen abgegeben wurden. Auch die Inhalte des Beschlusses der 
Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2014 (SV-Nr. 2014/0020) werden aufgenommen. 
 
Bereits jetzt können für den Wettbewerb die folgenden Zielvorgaben genannt werden: In dem 
Plangebiet soll ein attraktives Wohnquartier entstehen. Die künftige Bebauung soll sich in das 
Umfeld einfügen, so dass kein neues Planungsrecht durch einen B- Plan geschaffen werden 
muss. In der zu erhaltenden denkmalgeschützten Bausubstanz sind auch andere, 
wohngebietsverträgliche Nutzungen denkbar. Der hochwertige Grünbestand soll erhalten

- 6 - 
bleiben und in das neue Bebauungskonzept integriert werden. Das Areal soll zum Umfeld hin 
bezüglich Nutzung und Gestaltung geöffnet und verknüpft werden.  
Erwartet wird ein, in gestalterischer Hinsicht hochwertiges und innovatives Konzept. Die 
Einbindung der grünen Freiräume soll intensiv thematisiert und das Areal zu einem 
naturbezogenen Wohnquartier entwickelt werden.  
Zu 5.: 
Die Mittel für die Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens sowie die 
Preisgelder stehen im Haushalt des Stadtplanungsamtes unter allgemeinen Planungsmitteln 
zur Verfügung.  
 
 
Darmstadt, 16.04.2019 
 
Dezernat III      Dezernat IV      Dezernat V 
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg      Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer      Stadträtin

anlage 2

473 Zeichen

Punkt 6: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe 
Klinikareal Eberstadt 
 (V-Nr. 2019/0031) 
 
 Stadtve. Deutschler (UWIGA) beantragt, den Punkt 4. einzeln abzustimmen. 
 
 Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Punkten 1 
bis 3 und 5 zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 4 
zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: Fraktionen SPD und Die Linke.

anlage 4

256 Zeichen

Punkt 8: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe 
Klinikareal Eberstadt 
 (V-Nr. 2019/0031) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: Die Linke. und UWIGA sowie 4 Stimmen aus AfD  
Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus AfD

anlage 3

302 Zeichen

Punkt 3: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe 
Klinikareal Eberstadt 
 (V-Nr. 2019/0031) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimme: Fraktion UWIGA 
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, UFFBASSE und Die Linke.

Beratungsverlauf (5)

TOP 3
TOP 3
TOP 8
TOP 6
TOP 177

Orte (2)

  • Heidelberger Landstraße
  • Grafenstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0031
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.01.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00