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V/0801/2011

Verbesserung der Verkehrssicherheit - Umgestaltung der Promenadenunterführung Mauritzstraße (Antrag Nr. 181/2010 nach § 24 GO NRW)

Vorlagen 21.12.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 02.02.2012, TOP 7.6

Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Anlage 2

321 Zeichen

<J

Anlage 2 zur Vorlage V/0801/2011
< PAS <=

Amt für _ WE / Stadtentwicklung
) Stadtplanung
Verkehrsplanung

Blatt Nr. |1 (1)

Datum Name

Umgestaltung der Promena-
denunterführung (Mauritzstraße)

Bearbeitet

Okt. 2011 |Schenk

;ezeichnet|

Okt. 2011 [Schenk

Maßstab

1: 1000

Lageplan - Planung

Plotdatum 17.10.2011

Beschlussvorlage

5478 Zeichen

V/0801/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verbesserung der Verkehrssicherheit - Umgestaltung der Promenadenunterführung Mauritzstraße 
(Antrag Nr. 181/2010 nach § 24 GO NRW) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
02.02.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung vom Oktober 2011 zur Umgestaltung der Promenadenunterführung Mauritzstraße 
wird zugestimmt. 
 
2. Die Anregung Nr. 181/2010 nach § 24 GO NRW ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Umgestaltung der Promenadenunterführung Ma u-
ritzstraße Straßenbaukosten in Höhe von 120.000 Euro, aber keine Folgekosten entstehen. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 
 
Teilfinanzplan (Zeile) 
1201 
 
13 
Bereitstellung von Verkehrs -
flächen und Anlagen 
Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2012 120.000 Ordnungspart-
nerschaft/ Be-
seitigung UHS 
Insgesamt    120.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der / bei den o. g. 
Produktgruppe/n veranschlagt.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0801/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.12.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0801/2011 
 
Begründung: 
 
Die Antragstellerin regte im Oktober 2010 an, den Radweg in der Promenadenunterführung unter 
der Mauritzstraße zu Lasten d es Gehweges zu verbreitern. Die Anregung weist eine Hohe Rel e-
vanz für das Verkehrssicherheitsprogramm der Stadt im Bereich Radverkehr auf. Das inhaltliche 
Anliegen korrespondiert eng mit bereits umgesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrss i-
cherheit im Verlauf der Promenade und ihrer Kreuzungsstellen und fügt sich in die einzelnen Pr ä-
ventionsmaßnahmen sinnvoll ein. 
 
Zur Sachlage: 
Die Promenade ist der am stärksten frequentierte Radweg in Münster. In Teilabschnitten wurden 
bei Verkehrszählungen über 1.700  Radfahrer in einer Stunde gezählt. Dabei übernimmt die Pr o-
menade eine wichtige Verteilerfunktion am Rande der Altstadt. Insofern erscheint es nicht verwu n-
derlich, dass die Promenade von der Polizei insgesamt als unfallauffällig eingestuft wird und einige 
Kreuzungsstellen mit den Radialstraßen sogar als Unfallhäufungsstelle identifiziert wurden. Aus 
diesem Grund hat die Verwaltung im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms die gesamte 
Promenade hinsichtlich Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit überprüft. Die 
Kreuzungsstellen Windthorststraße, Salzstraße und Neutor wurden bereits entsprechend umg e-
staltet, die Ludgeristraße erfolgt im Rahmen der laufenden Baumaßnahme Ludgeristraße. An we i-
teren 3 Stellen werden im Frühjahr Wartelinien und Leitlinien markiert. 
 
Eine weitere Gefahrenstelle stellt die Unterführung im Bereich Mauritzstraße dar. In diesem A b-
schnitt fahren ca. 1500 Radfahrer pro Stunde, d.h. alle 2 Sekunden kommt ein Radfahrer. Der g e-
genläufige Radweg wird mit nur 3,65 m Breite somit dem Verkehrsaufkommen nicht mehr gerecht. 
Dabei ist schon jetzt zu beobachten, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Radfahrer die Unte r-
führung meidet und die dafür nicht ausgelegte signalisierte Querungsmöglichkeit am Mauritztor 
nutzt. Aufgrund der Topograp hie werden abwärts deutlich höhere Geschwindigkeiten gefahren, 
während bergauf wiederum größere Geschwindigkeitsunterschiede festzustellen sind. Die beiden 
Fahrtrichtungen sind im Bereich der Unterführung mit einer weißen Trennlinie voneinander g e-
trennt. Der Gehweg ist knapp 4,00  m breit und mit einem Hochbord vom Radweg getrennt. Das 
Fußgängeraufkommen jedoch ist gering. 
 
Beim Überholen im Bereich der Steigungen kommt es aufgrund des hohen Radverkehrsaufko m-
mens immer wieder zu Gefährdungen und Beinah -Unfällen bzw. Unfällen mit geringen Sachsch ä-
den oder kleineren Verletzungen. Die häufigsten Ursachen sind die geringere Geschwindigkeit des 
Vordermanns, die seitlichen Ausgleichsbewegungen in den Steigungen, die falsche Einschä tzung 
des Abstandes zum Vordermann  und der geringe Platz zum Überholen. Ein Radfahrer mit Fah r-
radanhänger benötigt fast die gesamte Fahrspur, so dass ein Überholen nur unter Benutzung der 
gegenläufigen Fahrspur möglich ist.  Zudem wurde beobachtet, dass viele Radfahrer nicht äußerst 
rechts fahren, sondern ca. 50 cm zwischen sich und dem Hochbord/Schrammbord frei lassen.  
 
Die Planung sieht vor, den Radweg im Bereich der Unterführung Mauritzstraße auf 5,00  m zu ver-
breitern und die Fahrspuren mit einer weißen Mittelmarkierung voneinander zu t rennen. Die ve r-
bleibende Gehwegbreite von 2,60  m ist für das geringe Fußgänge raufkommen ausreichend. Der 
Gehweg wird mit einem Hochbord vom Radweg getrennt.  
 
Nach Umsetzung der Maßnahme ist auf den 2,50  m breiten Fahrspuren ein weitgehend ungehi n-
dertes Überholen in den Steigungen möglich.

- 3 - 
V/0801/2011 
Die Umgestaltung der Promenadenunterführung ist eine präventive Maßnahme, die im Rahmen 
der Maßnahmenplanung Ordnungspartnerschaft in 2012 umgesetzt werden soll. Die Ba ukosten 
liegen bei ca. 120.000 Euro.  
 
 
i.V.  
 
Gez. 
 
 
     
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1     Fotodokumentation 
2     Lageplan 
3     Anregung Nr. 181/2010 vom 20.10.2010

Anlage 1

196 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0801/2011 
 
 
Verbesserung der Verkehrssicherheit - Umgestaltung der Promenadenunterführung Mau- 
ritzstraße (Anregung Nr. 181/2010 nach § 24 GO NRW) 
 
- Fotodokumentation

Anlage 3

1152 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0801/2011
- Anregung Nr. 181/2010

Auf dem WWW-Server wurde am 20. 10.2010. um 20.11 Uhr
folgende Anregung nach $ 24 Gemeindeordnung aufgegeben:

Adressät:
Rat der Stadt Münster
Bezirksvertretung Münster-Mitte

Anregung] Antrag:

Ich'rege an, die Fahrradspuren in der Promenaden- Unterführung unter der
Mauritzstrasse zu verbreitern.

Begründung:

Die Promenade besteht im Abschnitt der Unterführung (inkl. Ab- und .
Auffahrten) aus zwei Fahrradspuren (für beide Fahrtrichtungen) sowie einem -
Gehweg. Der Gehweg hat ca. die gleiche Breite wie beide Fahrradspuren
zusammen. An den Ab- und Auffahrten der Unterführung kommen sich häufig .
Fahrradfahrer gefährlich in die Quere, da besonders in diesen Bereichen '
Überholmanöver aufgrund der unterschiedlichen Geschwindigkeiten

stattfinden. Der Gehweg weist jedoch über die gesamte Strecke eine
überdurchschnittliche Breite auf. i

Mein Vorschlag wäre deswegen, den Gehwegbereich zu verringern und’diesen .
Bereich den Fahrradspuren zuzufügen. Voraussichtlich müsste hierfür der

erhöhte Gehweg baulich den Fahrradspuren angepasst werden.

So können m.E. Unfälle vermieden werden.

Beratungsverlauf (2)

24.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Mauritzstraße
  • Salzstraße
  • Ludgeristraße
  • Windthorststraße
  • Promenade
  • Mauritztor
  • Neutor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0801/2011
Typ
Vorlagen
Datum
21.12.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37