2022/0024
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im Jahr 2021 für die Wirtschaftliche Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe
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anlage 1
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Punkt 16: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im Jahr 2021 für die Wirtschaftliche Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe (V-Nr. 2022/0024) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
2022/0024
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.01.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0024
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 314100, 341010, 363300
Kostenstelle: 051-002-1010, 051-002-1020 Investitionsnummer: ---
Kostenträger: 3141-10, 3410-10, 3632-30,
3633-10, 3633-40, 3633-50, 3633-60, 3633-
70, 3633-80, 3633-90, 3634-10, 3634-20
Sachkonto: 7230100, 7250100, 7251000,
7288000, 7299160
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im Jahr
2021 für die Wirtschaftliche Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe
hier: Fallzahlenanstieg in den Bereichen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und der
Eingliederungshilfe
Vorlage vom: 18 .01.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung genehmigen für das Haushaltsjahr
2021 auf den Kostenstellen 051-002-1010, 051-002-1020 und den Sachkonten 7230100,
7250100, 7251000, 7288000, 7299160 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von
3.200.000 EURO g emäß § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH. Die notwendigen
Deckungsmittel stehen unter der Kost enstelle 050 -006-1000 Sachkonto 7270100 zur
Verfügung.
2. Der Magistrat beschließt aufgrund der Dringlichkeit die Bereitstellung der Mittel direkt nach
Beschlussfassung.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.01.2022
Das Jugendamt deckt ein vielfältiges, gesetzlich vorgegebenes Leistungsspektrum für Kinder,
Jugendliche und Familien ab. Die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Mittel des
Haushaltsjahres 2021 im Bereich der Transferaufwendungen übersteigen den geplanten
Ansatz.
Jahr Ansatz Rechnungsergebnis 2020 bzw.
Bedarf 2021
2020 58.095.000 EURO* 53.798.000 EURO*
2021 60.542.000 EURO* 63.742.000 EURO*
*Beträge gerundet zur besseren Lesbarkeit
Ein Grund für den erhöhten Bedarf im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist die
Zunahme der stationären Fälle, welche sehr kostenintensiv sind. Weiterhin erfolgte in einigen
Fällen eine Auf stockung der Fachleistungsstunden bei den ambulanten Maßnahmen, um
pandemiebedingte Inobhutnahmen und stationäre Unterbringungen möglichst zu vermeiden.
Aufgrund der Corona -Lage ergaben sich in vielen Fällen insgesamt komplexere und
dynamischere Fallverläu fe, welche entsprechend umfangreichere Erziehungshilfemaßnahmen
notwendig machten. Diese Entwicklung war bei der Haushaltsplanung des Jahres 2021 nicht
absehbar.
Im Bereich der Eingliederungshilfe führte die Zunahme, insbesondere der stationären
Unterbringungen, zu einer hohen Kostensteigerung. Weiterhin stiegen die Hilfebedarfe in der
Eingliederungshilfe, wodurch komplexere Maßnahmen erforderlich wurden. Da es sich bei
der Eingliederungshilfe um einen neuen und sich im Aufbau befindlichen Handlungsbereich
des Jugendamtes handelt, lagen zum Zeitpunkt der Mittelplanung für das Jahr 2021 wenige
Datengrundlagen vor, sodass die in 2021 erfolgte Entwicklung nicht absehbar war.
In beiden Bereichen handelt es sich um gesetzliche Pflichtleistungen. Die Verpflichtu ng zur
Auszahlung ergeben sich für den Bereich der WJH aus den §§ 19, 27 II und III, 30, 31, 34,
35, 41 und 42 SGB VIII und für den Bereich Eingliederungshilfe aus § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX,
§ 112 und § 113 SGB IX, sowie § 35a SGB VIII und § 41 SGB VIII.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung, sowie der
zeitlichen Frist (28.01.2022), bis zu der noch Buchungen für das Haushaltsjahr 2021
möglich sind. Die dargestellten Aufwendungen sind unvorhergesehen und unabweisbar.
Die notwendigen überplanmäßigen Ausgaben belaufen sich auf insgesamt 3.200.000 EURO.
Die Deckung ist über nicht verbrauchte Mittel im Bereich der Kosten der Unterkunft nach
SGB II auf der KST 050-006-1000 SK 7270100 gewährleistet. Die Mittelplanung erfolgte
aufgrund einer Bundesschätzung für den Zuwachs von Fallzahlen im SGB II. Da sich die
Fallzahlen jedoch nicht in dem geschätzten Umfang erhöht haben, wurde lediglich ein Teil
der geplanten Haushaltsmittel benötigt.
- 4 -
Darmstadt, 18.01.2022
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0024
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.01.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00