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2022/0024

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im Jahr 2021 für die Wirtschaftliche Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe

Magistratsvorlage 17.01.2022

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231 Zeichen

Punkt 16: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im Jahr 
2021 für die Wirtschaftliche Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe 
 (V-Nr. 2022/0024) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

2022/0024

4808 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.01.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0024 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 314100, 341010, 363300  
Kostenstelle:  051-002-1010, 051-002-1020 Investitionsnummer:  --- 
Kostenträger:  3141-10, 3410-10, 3632-30, 
3633-10, 3633-40, 3633-50, 3633-60, 3633-
70, 3633-80, 3633-90, 3634-10, 3634-20 
Sachkonto: 7230100, 7250100, 7251000, 
7288000, 7299160  
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im Jahr 
2021 für die Wirtschaftliche Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe  
hier: Fallzahlenanstieg in den Bereichen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und der 
Eingliederungshilfe  
 
Vorlage vom: 18 .01.2022 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung genehmigen für das Haushaltsjahr 
2021 auf den Kostenstellen 051-002-1010, 051-002-1020 und den Sachkonten 7230100, 
7250100, 7251000, 7288000, 7299160 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 
3.200.000 EURO g emäß § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH. Die notwendigen 
Deckungsmittel stehen unter der Kost enstelle 050 -006-1000 Sachkonto  7270100 zur 
Verfügung. 
2. Der Magistrat beschließt aufgrund der Dringlichkeit die Bereitstellung der Mittel direkt nach 
Beschlussfassung.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.01.2022 
 
Das Jugendamt deckt ein vielfältiges, gesetzlich vorgegebenes Leistungsspektrum für Kinder, 
Jugendliche und Familien ab. Die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Mittel des 
Haushaltsjahres 2021 im Bereich der Transferaufwendungen übersteigen den geplanten 
Ansatz. 
 
Jahr Ansatz Rechnungsergebnis 2020 bzw.  
Bedarf 2021 
2020 58.095.000 EURO*  53.798.000 EURO*  
2021 60.542.000 EURO*  63.742.000 EURO*  
*Beträge gerundet zur besseren Lesbarkeit  
 
Ein Grund für den erhöhten Bedarf im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist die 
Zunahme der stationären Fälle, welche sehr kostenintensiv sind. Weiterhin erfolgte in einigen 
Fällen eine Auf stockung der Fachleistungsstunden bei den ambulanten Maßnahmen, um 
pandemiebedingte Inobhutnahmen und stationäre Unterbringungen möglichst zu vermeiden. 
Aufgrund der Corona -Lage ergaben sich in vielen Fällen insgesamt komplexere und 
dynamischere Fallverläu fe, welche entsprechend umfangreichere Erziehungshilfemaßnahmen 
notwendig machten. Diese Entwicklung war bei der Haushaltsplanung des Jahres 2021 nicht 
absehbar. 
 
Im Bereich der Eingliederungshilfe führte die Zunahme, insbesondere der stationären 
Unterbringungen, zu einer hohen Kostensteigerung. Weiterhin stiegen die Hilfebedarfe in der 
Eingliederungshilfe, wodurch komplexere Maßnahmen erforderlich wurden. Da es sich bei 
der Eingliederungshilfe um einen neuen und sich im Aufbau befindlichen Handlungsbereich  
des Jugendamtes handelt, lagen  zum Zeitpunkt der Mittelplanung  für das Jahr 2021 wenige 
Datengrundlagen vor, sodass die in 2021 erfolgte Entwicklung nicht absehbar war.  
 
In beiden Bereichen handelt es sich um gesetzliche Pflichtleistungen. Die Verpflichtu ng zur 
Auszahlung ergeben sich für den Bereich der WJH aus den §§ 19, 27 II und III, 30, 31, 34, 
35, 41 und 42 SGB VIII und für den Bereich Eingliederungshilfe aus § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX, 
§ 112 und § 113 SGB IX, sowie § 35a SGB VIII  und § 41 SGB VIII.  
 
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung, sowie der 
zeitlichen Frist (28.01.2022), bis zu der noch Buchungen für das Haushaltsjahr 2021 
möglich sind.  Die dargestellten Aufwendungen sind unvorhergesehen und unabweisbar.  
 
Die notwendigen überplanmäßigen Ausgaben belaufen sich auf insgesamt 3.200.000 EURO.  
 
Die Deckung ist über nicht verbrauchte Mittel im Bereich der Kosten der Unterkunft nach 
SGB II auf der KST 050-006-1000 SK 7270100 gewährleistet. Die Mittelplanung erfolgte 
aufgrund einer Bundesschätzung für den Zuwachs von Fallzahlen im SGB II. Da sich die 
Fallzahlen jedoch nicht in dem geschätzten Umfang erhöht haben, wurde lediglich ein Teil 
der geplanten Haushaltsmittel benötigt.

- 4 - 
Darmstadt, 18.01.2022 
 
 
Dezernat II        Dezernat IV                      
 
 
 
 
Barbara Akdeniz      André Schellenberg                    
Bürgermeisterin      Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0024
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.01.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00