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Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Umwidmung der Wiehler Straße/Köln-Brück in eine Anliegerstraße, Aktenzeichen 67/25
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 67/25 21.05.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Umwidmung der Wiehler Straße/Köln-Brück in eine Anliegerstraße“, Aktenzeichen 67/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21.05.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für Verkehrsmanagement einzuholen. Wie mir nun von der zuständigen Fachdienst- stelle mitgeteilt wurde, liegt kein neues Sachvorbringen vor. Die Stellungnahme aus dem Jahr 2023 gilt nach wie vor: „Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Um- stände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenige Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Eine Verpflich- tung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmer*innen durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden, besteht darüber hinaus nicht. Die Verkehrssituation in der Wiehler Straße wurde durch die Straßenverkehrsbehörde überprüft. Die Wiehler Straße ist Teil des untergeordneten Straßennetzes und als sol- che, Bestandteil einer geschwindigkeitsreduzierten Tempo 30-Zone. Durch die ge- ringe Fahrbahnbreite, parkende Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand sowie der Rechts-vor links-Regelung ist die Wohnstraße für den Durchgangsverkehr fahrdyna- misch eher als unattraktiv zu bezeichnen. Die Unfallauswertung für die Wiehler Straße zeigt keine Auffälligkeiten, die darauf schließen lassen, dass es zu gefährlichen Situationen für den Fußverkehr kommt. Auch der Verwaltung sind bisher keine außergewöhnlichen Umstände bekannt, die straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in dieser Örtlichkeit erforderlich machen. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Seitens der Verwaltung kann die geschilderte Verkehrszunahme durch sogenannte gestiegene Umfahrungsmöglichkeiten nicht bestätigt werden. Zur Ermittlung der Fahrzeugzahlen sowie der gefahrenen Geschwindigkeiten wurde am 19.10.23 eine Verkehrszählung und eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Bei der Wiehler Straße handelt es sich gem. RASt 06 um eine Wohnstraße. In Wohn- straßen sind Verkehrsstärken bis zu 400 Fahrzeugen pro Stunde charakteristisch. Die Ergebnisse der aktuellen Verkehrserhebungen vom 19.10.2023 zeigen keine Über- schreitungen der Verkehrsstärken. In den Spitzenstunden (8-9 Uhr bzw. 16-17 h) wur- den lediglich 44 bzw. 49 Fahrzeuge ermittelt. Die ermittelten Verkehrsmengen bewe- gen sich deutlich unterhalb der für Wohn- bzw. Erschließungsstraßen üblichen Fahr- zeugmengen. Als Beurteilungsmaßstab für die Charakterisierung des Geschwindigkeitsverhaltens wird der V85-Wert herangezogen. Bei der durchgeführten Geschwindigkeitsmessung ergab der V85-Wert (Geschwindigkeit von 85% der Verkehrsteilnehmer) eine Ge- schwindigkeit von 25 km/h. Der V85-Wert liegt somit unter dem Tempolimit. Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Ergebnisse der Verkehrserhebungen aus Sicht der Verwaltung keinen Anlass zur Änderung der bestehenden Verkehrsre- gelung geben.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt Verkehrsmanagement, Frau , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Bürgerbüro <buergerbuero@stadt-koeln.de> Gesendet: Donnerstag, 22. Mai 2025 11:17 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: WG: Umwidmung der Wiehlerstr /Brück Liebe Frau , wie eben besprochen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Viele Grüße 13 Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 130 Bürgerbüro Laurenzplatz 4 50667 Köln -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Mittwoch, 21. Mai 2025 17:36 An: Bürgerbüro <buergerbuero@stadt-koeln.de> Betreff: Umwidmung der Wiehlerstr /Brück Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren, hiermit stellen wir einen Antrag nach Paragraf 24 GO NRW zur Umwidmung der Wiehlerstr/Köln-Brück in eine Anliegerstrasse. Hierzu haben wir im April 2023 ein Schreiben mit Antrag an Frau im Amt für Verkehrsmanagment geschrieben, das von allen Anwohnern der Wiehlerstrasse unterschrieben wurde. Nach dem Antwortschreiben von Frau im Januar 2024, haben wir im Mai 2024 ausführlich dazu Stellung genommen. Vor allen Dingen fragen wir uns, warum in Brück 3 Strassen zu "Anliegerstrassen" erklärt wurden, obwohl diese , im Gegensatz zur Wiehlerstr, breite Bürgersteige haben. Drei ausführliche und erklärende Mappen liegen den Büros von: Frau , Verkehrsmanagment Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Frau C. Greven-Thürmer , Bürgermeisterin Kalk vor. Wir würden uns sehr über eine positive Nachricht freuen und verbleiben mit freundlichen Grüßen Von meinem iPhone gesendet Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln z.H. Frau Willi Brandt Platz 2 50679 Köln Köln, im Mai 2024 Sehr verehrte Frau vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 10. Februar 2024, in dem Sie unseren im April vorigen Jahres gestellten Antrag, die Wiehlerstraße in eine Anliegerstraße umzuwidmen, abgelehnt haben. Sie haben in Ihrem Brief (siehe Anlage 1) versucht zu erklären, warum Sie sich gegen eine Umwidmung entschieden haben und ich möchte gerne zu den von Ihnen vorgetragenen Punkten wie folgt Steilung nehmen. Sie schreiben, dass die Wiehlerstraße ein Teil des „untergeordneten Straßennetzes" sei, und „fahrdynamisch eher als unattraktiv zu bezeichnen" sei. Genau diesen Punkt habe ich in meinem Schreiben angesprochen, nämlich, dass die Bewohner der Wiehlerstraße eine zunehmende Beanspruchung der Wiehlerstraße festgestellt haben. Aus diesem Grund haben alle Bewohner der Straße unseren Antrag unterschrieben (siehe Anlage 2) und ich darf wohl annehmen, dass Sie die Urteilsfähigkeit der Anwohner und Steuerzahler nicht in Frage stellen wollen. Mittlerweile haben sich auch die evangelische Kita Köln-Brück und die evangelische Altenhilfe (Seniorenheim) Köln-Brück-Merheim angeschlossen. Es ist richtig, dass wir Gottseidank bisher keine Unfälle auf der Straße zu verzeichnen haben, aber sicherlich wollen wir auch nicht mit einer Entscheidung warten, bis es zum ersten Personenschaden gekommen ist. Sie erwähnen, dass es sich bei der Wiehlerstraße laut RASt 06 um eine Wohnstraße handelt auf der bis zu 400 Fahrzeuge pro Stunde fahren dürften. Sehr verehrte Frau ", wenn Sie sich einmal die Mühe machen, die Straße anzusehen, werden Sie feststellen, dass nach Ihrer eigenen Definition fast 7 Autos pro Minute durch unsere Straße fahren könnten. Da dies schlichtweg unmöglich ist, können wir feststellen, dass es sich bei der Wiehlerstraße wohl kaum um eine - wie von Ihnen argumentiert - Wohnstraße handeln kann. Erlauben Sie mir zu Ihrer Bezeichnung „Wohnstraße" noch einige erklärende Anmerkungen: Als Wohnstraße wird im Verkehrswesen ein verkehrsberuhigter Bereich bezeichnet, in welchem der Fußgängerverkehr Vorrang genießt und Fahrzeuge lediglich mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden dürfen. Damit unterscheidet sich die Wohnstraße von städtischen Durchgangsstraßen, Ortsstraßen oder Gemeindestraßen. Der Begriff Wohnstraße ist kein expliziter Rechtsbegriff des Straßenverkehrsrechts, sondern ist gemäß §10 StVO und § 42 StVO ein verkehrsberuhigter Bereich, bei dem Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr und spielende Kinder im Schritttempo erlaubt sind . Er wurde - nach ersten Modellversuchen ab 1977 - im Jahre 1980 in die StVO eingeführt. Der verkehrsberuhigte Bereich - umgangssprachlich häufig falsch als Spielstraße, seltener Wohnstraße und auch als Wohnverkehrsstraße bezeichnet - wird durch das Verkehrszeichen 325.1 gekennzeichnet und dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. In der Stadtplanung wird eine Wohnstraße baulich meist ohne Trennung der Verkehrsarten (Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr) durch Fahrbahn und Bürgersteig, Zulassung des Anliegerverkehrs und die Schrittgeschwindigkeit fördernden Straßenbelag (Aufpflasterung) konzipiert. Quelle: Wikipedia, Wohnstraße (siehe Anlage 3 ) In den oben genannten Erklärungen spricht man von einer Trennung von Fahrbahn- und Fußgängerverkehr, die sich durch eine Fahrbahn (oder Straße) und einem Bürgersteig ergeben. Leider haben wir aber auf der ersten Hälfte der der Wiehler Straße gar keinen Bürgersteig, in einem Formblatt der Bundesregierung zur Fußwegeplanung steht: Gehwege sollen grundsätzlich mit dem Regelmaß von 2,50 Meter Breite geplant werden. Die veraltete Vorgabe eines Mindestmaßes von 1,50 Meterexistiert gilt schon lange nicht mehr — weder im aktuellen Regelwerk noch in der Straßenverkehrsordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift. Quelle: Bundesregierung Fußwegplanung, 22.Oktober 2020 (siehe Anlage 4) Als die Siedlung in den 30iger Jahren des vorigen Jahrhunderts geplant und bebaut wurde, war das eine ruhige Siedlung, in der es weder Gehwege noch Garagen für Autos gab. Sie haben am 19. Oktober eine Verkehrsmessung vornehmen lassen, die leider nur an einem Tag von 8.00 - 9.00 Uhr und von 16.00 -17.00 Uhr stattgefunden haben. Rein statistisch kann man diese Messung wohl kaum als signifikant bezeichnen. Dass die Messungen am gleichen Tag wie die Veröffentlichung eines Artikels im Kölner Stadtanzeigers stattfanden, ist sicherlich nur ein Zufall. Wenn Sie sich aber das Foto des Artikels ansehen (siehe Anlage 5), werden Sie feststellen können, dass die beiden älteren, fotografierten Bürger keinen - wie für eine Wohnstraße geforderten - Gehweg nutzen können und durch ein Auto gefährdet würden. Das Bild mit dem Schulkind verdeutlicht die Gefahr für Fußgänger zusätzlich. (siehe Anlage 6) Kraftfahrzeuge in Wohnstraßen dürfen Fußgänger und Radfahrer nicht behindern oder gefährden, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen Schrittgeschwindigkeit fahren. nur mit Sehr verehrte Frau die Verwaltung der Stadt Köln engagiert sich so sehr für Fahrradfahrer und dabei spielen die Kosten für Markierungen und andere technischen Maßnahmen nur eine untergeordnete Rolle. In einem Artikel der Kölnischen Rundschau vom 21. Februar 2024 (siehe Anlage 7) schreibt Herr über die Kündigung des Fußgängerbeauftragten, Und nach Informationen der Rundschau war es nicht zuletzt auch die ungleiche Gewichtung zwischen den Themen Rad- und Fußverkehr, die dem Fußgängerbeauftragten den Eindruck vermittelten, sein Themenfeld bekomme nicht die gebührende Aufmerksamkeit. Ich hoffe doch sehr, dass man in der Verwaltung in Zukunft auch die Interessen der Fußgänger mehr berücksichtigt. Dazu schreibt die Kölnische Rundschau am 23. März 2024: (siehe Anlage 8) Schulstraßen sollen vermehrt und dauerhaft bleiben. Srüne) erklärte: „Die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen vor Schulen steht für uns an erster Stelle. Die Einrichtung von Schulstraßen ist dafür ein geeignetes und bewährtes Mittel. Das zeigen die bisherigen Erfahrungen mit den vier Pilotprojekten hier in Köln."Zu den Pilotprojekten gehören......die Gemeinschaftsgrundschule in Brückdie Gemeinschaftsgrundschule in Brück. Wir, die Bürger der Wiehler Straße in Köln Alt-Brück, bitten lediglich um eine Umwidmung unserer Straße, damit der Verkehr gemindert wird und unsere Kinder und Enkelkinder, aber auch die Bewohner des benachbarten Seniorenheimes, ungefährdet die Straße nutzen können. (Wie ich erfahren habe, werden Navigationssysteme von Ihnen informiert und setzen die Hinweise in ihren Systemen umgehend um.) Sollten Sie, sehr verehrte Frau telefonisch erreichen noch Fragen haben, können Sie mich jederzeit Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank für Ihre Bemühungen Anlagen 2 Straßen in Köln - Brück, die in den letzten Jahren zu Anliegerstraßen umgewidmet wurden: A/l) Am Hirschsprung Breite der Straße: Am Hirschsprung ca. 6,00m Breite der Bürgersteige: beide Selten A/2) Königsforststraße ca. 1,40m Breite derStraße : Königsforststraße Breite der Bürgersteige: beide Seiten ca. 6,00m ca. 1,60m B) Pohlstadtsweg Breite derStraße: ca. 8,00m Breite der Bürgersteige: beide Seiten ca. 1,70m C) Wiehlerstraße Breite derStraße: ca. 5,50m Zwischen Am Schildgen und Nümbrechterstraße kein Bürgersteig Amt für Verkehrsmanagement 66000 ' Stadt Köln - Amt für Verkehramanagement wi/iilu-Rranrtt-Plab. 2. 50679 KölnI Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Frau Telefon 0221 221-i E-Mail verkehrsmanagement@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Herr Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00- 16.00 Uhr Di. 08.00- 18.00 Uhr Fr. 08.00 -12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3,4,9 Bus Linien 150,153,156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr ' ____ Haltestelle Deutz/MesöFLANXESSnarena Ihr Schreiben Mein Zeichen 644/52 Datum 29.01.2024 Ihr Antrag auf Ausweisung der Wiehler Straße in Köln-Brück als Anliegerstraße , Sehr geehrter Herr sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich mich für die lange Bearbeitungszeit entschuldigen. Ihr Eingabe bezüglich der Ausweisung der Wiehler Straße in Köln-Bruck als Anlie gerstraße wurde durch die Straßenverkehrsbehörde umfassend geprüft. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass die vorgenannte Straße von Autofahren den zunehmend als Umfahrungsmöglichkeit genutzt wird und dies zu einem[erhöhten Gefährdungspotenzial für schutzwürdige Personen wie kleine Kinder und altere wohner in diesem reinen Wohngebiet führen würde. kleine Kinder und ältere Be- Die Wiehler Straße ist Teil des untergeordneten Straßennetzes und als solche, Be standteil einer geschwindigkeitsreduzierten Tempo 30-Zone. Durch die geringe JFahrbahnbreite, parkende Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand sowie der Rechts- vor links-Regelung ist die Wohnstraße für den Durchgangsverkehr fahrdynamisch eher als unattraktiv zu bezeichnen. Die Unfallauswertung für die Wiehler Straße zeigt keine Auffälligkeiten, die darauf schließen lassen, dass es zu gefährlichen Situationen für den Fußverkehr kommt. Auch der Verwaltung sind bisher keine außergewöhnlichen Umstande bekannt die straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in dieser Örtlichkeit erforderlich machen. Dennoch wurde am 19.10.2023 zur Ermittlung der Fahrzeugzahlen sowie der gefah renen Geschwindigkeiten eine Verkehrszähiung und eine G®^chwindigkertsmessung durchqeführt. Bei der Wiehler Straße handelt es sich gern. RASt 06 um eine Wohn straße. In Wohnstraßen sind Verkehrsstärken bis zu 400 Fahrzeugen pro Stun e /2 I Seite 2 charakteristisch. Die Ergebnisse der aktuellen Verkehrserhebungen vom 19.10.2023 zeigen keine Überschreitungen der Verkehrsstärken. In den Spitzenstunden (8-9 Uhr bzw. 16-17 h) wurden lediglich 44 bzw. 49 Fahrzeuge ermittelt. Die ermittelten Ver kehrsmengen bewegen sich deutlich unterhalb der für Wohn- bzw. Erschließuhgs- straßen üblichen Fahrzeugmengen. Als Beurteilungsmaßstab für die Charakterisierung des Geschwindigkeitsverhaltens wird der V85-Wert herangezogen. Bei der durchgeführten Geschwindigkeitsmessung ergab der V85-Wert (Geschwindigkeit von 85% der Verkehrsteilnehmer) eine Ge schwindigkeit von 25 km/h. Der V85-Wert liegt somit unter der zulässigen Höchstge schwindigkeit. Seitens der Verwaltung kann die geschilderte Verkehrszunahme durch sogenannte gestiegene Umfahrungsmöglichkeiten sowie eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht bestätigt werden. Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Um stände zwingend geboten ist. Zusammenfassend ist festzustellen, dass aufgrund der Ergebnisse der Verkehrser hebungen keine Notwendigkeit zur Ausweisung einer Anliegerstraße besteht. Ich bedauere, Ihrem Anliegen nicht entsprechen zu können und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag I Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln z.H. Frau Willi Brandt Platz 2 50679 Köln Köln, im April 2023 Die Unterzeichner - alles Bewohner der Wiehlerstrasse - stellen hiermit den Antrag, die Wiehlerstrasse in Köln - Brück in eine Anliegerstrasse umzuwidmen. Sehr verehrte Frau sehr geehrte Damen und Herren. In den Jahren 1933 bis 1937 wurde in Köln-Brück die Siedlung „Langenbrück" entwickelt und geplant. Damals wurden freistehende Einfamilienhäuser bzw. Doppelhaushäiften gebaut und die Straßen nach Orten im Bergischen Land benannt. In den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts war der Autoverkehr noch sehr gering, weshalb man die meisten Straßen der Siedlung ohne Bürgersteig und die Häuser ohne Garagen plante. Auch der Teil der Wiehlerstraße, zwischen Am Schildchen und Nümbrechterstraße, hat keinen Bürgersteig (siehe Bild 1 und 2). Parallel zur Wiehlerstraße führte immer schon die Olpenerstraße, die als Hauptstraße von Brück für den allgemeinen Straßenverkehr genutzt wurde. Fast einhundert Jahre später hat sich die Verkehrslage in unserem Vorort drastisch verändert. Weil vor einigen Jahren der Verkehr in der Siedlung deutlich zunahm, wurde von der Stadt Köln ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt. Zunächst waren auch die Anwohner der Wiehlerstraße sehr dankbar, bis die neuen Ampelanlagen auf der Olpenerstraße und der Hans-Schulten Straße die Verkehrssituation deutlich veränderten. Um eine der beiden Ampeln zu umfahren, nutzten immer mehr Autofahrer die Wiehlerstraße als Zeitersparnis. Erschwerend kommt heute noch hinzu, dass auch Auto-Navigationsgeräte die Wiehlerstraße empfehlen. Das merkt man daran, dass Autos mit Kennzeichen aus ganz Deutschland (die die Verkehrsführung der Wiehlerstraße kaum kennen können), die Umfahrung nutzen. Leider nehmen dabei nur sehr wenige Fahrer auf das Tempolimit Rücksicht. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung, dass diese Straße ohne Bürgersteig direkt 1. an dem evangelischen Kindergarten liegt, 2. daneben liegt das evangelische Seniorenheim Brück. Die älteren Bewohner nutzen die Straße gerne zum Spazierengehen, mit und ohne Rollator, 3. viele Kinder der katholischen und evangelischen Grundschulen die Straße als Heimweg nutzen (siehe Bild 3 ). 4. seit einigen Jahren findet bei den Anwohnern ein „Generationswechsel" statt, das bedeutet, dass junge Familien mit Kleinkindern eingezogen sind. Aus ähnlichen Gründen hat die Stadt beim Pohlstadtsweg so entschieden - obwohl es hier auf jeder Seite einen Bürgersteig gibt. Auch die Königsforststraße in Brück ist trotz Bürgersteig zu einer Anliegerstraße umbenannt worden. Sicherlich wird Ihr neu ernannter „Fußverkehrsbeauftragter", Herr eine solche Entscheidung sehr unterstützen. Mit freundlichen Grüßen WikipediA Wohnstraße Als Wohnstraße (englisch residential road) wird im Verkehrswesen ein verkehrsberuhigter Bereich bezeichnet, in welchem der Fußgängerverkehr Vorrang genießt und Fahrzeuge lediglich mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden dürfen. Inhaltsverzeichnis Allgemeines Fahrzeugverkehr in Wohnstraßen Landesspezifische Regelungen Deutschland ~ Niederlande Österreich Schweiz ; Siehe auch Weblinks Einzetnachweise Allgemeines Damit unterscheidet sich die Wohnstraße von städtischen Durchgangsstraßen, Ortsstraßen oder Gemeindestraßen, durch die der gesamte Straßenverkehr mit höherer Fahrgeschwindigkeit fließt. Sie ist eine Anliegerstraße in einem reinen Wohngebiet.^ Die Wohnstraße ist so konzipiert, dass die Wohnqualität durch Verkehrsberuhigung verbessert werden soll. Fahrzeugverkehr in Wohnstraßen Kraftfahrzeuge in Wohnstraßen dürfen Fußgänger und Radfahrer nicht behindern oder gefährden, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Beim Ausfahren aus einer Wohnstraße ist dem außerhalb der Wohnstraße fließenden Verkehr Vorrang zu geben. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur an den dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt. Radfahrer dürfen in Wohnstraßen nebeneinander fahren. Rollschuhfahrer dürfen die Fahrbahn in Wohnstraßen in Längsrichtung befahren. Landesspezifische Regelungen Deutschland Hinweiszeichen gern. § 53 Abs. 9c StVO 1960 Wohnstraße Hinweiszeichen gern. § 53 Abs. 9d StV01960 Ende einer Wohnstraße Die jeweils zuständige Straßenbehörde (z. B. die Gemeinde) kann, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die Entflechtung des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes erfordert, durch Verordnung Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig zu Wohnstraßen erklären. ^es ist mit dem entsprechenden Verkehrszeichen kundzumachen. Dieses Zeichen darf nur auf der tahrbahn angebracht werden und nicht etwa am Gehsteig oder auf einem angrenzenden Grünstreifen. Weitere Verkehrszeichen auf demselben Schildermast sind nicht erlaubt. Schweiz Mit dem Bedürfnis nach mehr Verkehrssicherheit, Lebensqualität und Bewegungsfreiraum in dicht besiedelten Wohnquartieren, in denen private und öffentliche Freiflächen Mangelware sind, wurde 1979 nach niederländischem Vorbild in der Schweiz die Wohnstrasse eingeführt. ® Die Begegnungszone löste ab Januar 2002 durch (die revidierte der Schweiz die Wohnstrasse SignalisationsverordnungP^ sukzessive die Wohnstrasse ab. Verkehrszeichen der Begegnungszone in der SchweizSiehe auch ■ Bemer Modell ■ Shared Space ■ Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Weblinks ■ Literatur von und über Wohnstraße (https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&qu ery-4190175-7) im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Einzelnachweise 1. Klaus-Jürgen Evert (Hrsg.), Lexikon - Landschafts- und Stadtplanung, 2001, S. 747 (https.7/ww , Landschafts,und Stadtplanung Dic/8YTyBQAAQBAJ?hl= de&gbpv=1&dq=wohnstra%C3%9Fe+lexikon&pg=PA747&printsec=frontcover) w.google.de/books/edition/Lexikon 2. Harald Gerhards/Helmut Keller, Lexikon Baufinanzierung von Abis Z, 1993, S. 577 ( Lexikon_Baufinanzierung yon A bis_ZA/aSABwAAQBAJ?hl=de&g https://ww w.google.de/books/edition/ Der Begriff „Wohnstraße“ ist kein expliziter Rechtsbegriff des Straßenverkehrsrechts, sondern ist gemäß § 10 StVO und § 42 ein verkehrsberuhigter Bereich, bei demStVO bei Fahrzengverkehr, Fußgängerverkehr und spielende Kinder im Schritttempo erlaubt sind.ßl Er wurde - nach ersten Modellversuchen ab 1977 - im Jahre 1980 in die StVO eingefuhrt Der verkehrsberuhigte Bereich - umgangssprachlich häufig falsch als Spielstraße, seltener Wohnstraße und auch als Beginn eines verkehrsberuhigten BereichsWohnverkehrsstraße bezeichnet wird durch das Verkehrszeichen 325.1 gekennzeichnet und dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. In der Stadtplanung wird eine Wohnstraße baulich meist ohne Trennung der Verkehrsarten (Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr) durch Fahrbahn und Bürgersteig, Zulassung des Anliegerverkehrs und die Schrittgeschwindigkeit fördernden Straßenbelag (Aufpflasterung) konzipiert.^ ~ Jederlande In den. Niederlanden entstand in Delft 1972 der Begriff des „Wohnhofs“ (niederländisch Woonerf}, um die zunehmende Motorisierung auf bestimmten städtischen Straßen zuang ETj auf bestimmten städtischen Straßen verringern.i l Im Jahre 1976 wurde sie per Gesetz legalisiert® Sie soll vorwiegend in Wohngebieten errichtet werden, bis 1983 wurden mehr als 2700 solcher Straßen gebaut. Österreich Erf-Verkehrsschild mitTempo-15- Gebot in Rijswijk (Zuid-Holiand)Österreich griff das niederländische Konzept auf und verankerte 1983 den Rechtsbegriff der Wohnstraße in § 76b StVO. In einer solchen Wohnstraße ist der Fahrzeugverkehr Verboten; ausgenommen davon sind der Fahrradverkehr, das Befahren mit Fahrzeugen des ^-aßendienstgs, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes sowie das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens. In Wohnstraßen ist das Betreten der Fahrbahn und das Spielen gestattet. Der erlaubte Fahrzeugverkehr darf aber nidit mutwilhg behindert werden. Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen gestattet, Schrittgeschwindigkeit ist einzuhalten, beim Verlassen der Wohnstraße besteht gegenüber anderen Verkehrsflächen. Nachrang Aufgnmd der Unkenntnis der umfangreichen Regeln wird die Wohnstraße bezüglich Durchfahrtsverbot und Schrittgeschwindigkeit häufig nicht eingehalten und erfüllt daher oft nicht den erwünschten Zweck. bezüglich Kennzeichnung der Wohnstraße bggl&dggwohngtra^^ 3. Maus Multer-Ibold in die Stadtplanung, Band 2: Leitgedanken Sv^tam^ und Systeme und mg in die Sta l=PA20 ^y=1&dq^oonerf&pg=PÄ265&^rirtse^^ 5’ Lockwood, West Palm Beach Traffic Calming The Second ZWu, o. o Generation, 6' säweSÄ?! ^e9mngszonenin *>r Schweiz-ein Erfolgsmodell, In: Fussverkehr 7 ^rycks^n^s^i^zjhtt^™™^^ Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Abgerufen von .htSgg^fe^p^ia.org/w/index.php?titte^^ Diese Seite wurde zuletzt am 30. Januar 2024 um 12:06 Uhr bearbeitet oder Wikipedia® ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc. Kleinkind auf dem „Nachhauseweg" Zufallsfoto am 22.August 2022 um 12,08 Uhr Köln - Brück, Wiehler Straße 9 i SAMSTAG. 23. MÄRZ2024 E ____________ * *■ _____, Zu viele Engstellen für Rad- und Fußverkehr Politik bemängelt Pläne ziir Erweiterung der Hohenzollernbrücke — 37 Millionen Euro mehr für Bühnensanierung ’' ■ £ ■ - - ~.......... . rtldwsitilC, dl» dk «I»- DwdWatdaSTj^ ' S&unftain bannen^ aoto aiÄi-n-ranbeidieHefacinri»*^ für Fludrtiinr ^m^kkisaiaälteSd^^ tahtiwSto -wkhtoxn Bxhiha ■>'Toden i und-das JBündnis-erinnerten SPO ' jr* frjdäeösctef xan,ti4S.\dte^Ddte^nH?runi:2^^ "*< tnit auf den Weg gebracht hat Zn- 1 * dem betonte CDLVßuigenuehter Ralph Ehrtet* dass der Bau ohnc die Freigabe nicht fortgesetzt und auch K • mditfertiggEs^ ■i Nachdem der Technische Be- I tiu-bsk f^-riMlStivHfw-rvCT^ii- K letzt seinen Absdüed mm 30. Juni fc eridait hatte, Iwi^ die Verwaltung | bester offen, ob cs eine NadrioT}^ I gebcmsolLiteOBTnadaeamDMn- nöstag Har: Jü. brauchttineflarh- . foige, das ist ui! Ater man findet nkte \iäi heute auf morgen jeman den.dcKtesinachr.“' - - JVörte^tttinxaufßezahlkarte nx-hrhrrtiichabgckht Gegen den Äntragvon FDP undCDlf, dieVeiwalhmgioUedKrEtnfiihning - einer Bezahlk-nrefiirFJuchtiingr Io* ^L-2rxh vuniimtr.'^nl vraLii»^ten, damit sie unYEOu}^^ werden te®rae,”V«iettc dnr.^Mehi - hrrtdvsRaie^lkinriutMl!-in4 ten sich aüfthv Emluhnmj’ dk^r Üe- ubteta, XHTi. SPBjGUmmt,vk- lau.r, wm, wwr Fr.Atx-n^-'Jn^n'un^ wieLiracfrriinikorrlEag^RjiarjSm nfennmn Annagaus. p > JEs hbMrrthivdtentk roii wHctur. Duchtigireit Puppe ^un Menschen unter GencrataTtLieht stellen, tfin-Crandiuchteix-^ tentmddaHfrradMmvö^^ «ins dtertfehuKd^ SchJep- f ^rmrtwttondbea^ tegaR-u^itKIuikihuunteur^ ’ vi-rwhi auf Fafctealf^tate ter VA'Mrunk CfBl<4<>iMmUhkq:i »fattwe rt^rsgubcke^ • Ännatene, «tetiXwrtlüthtete.einenk. nhq^n? 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Eigirtöich hat > Kommunale Warnrreplanu^ -hrri^HietU'n.iiaiiA’t'dik.initmti.’be- XScERristeatenoicri^ wtitesstinddLiurrtiaftbletben flutixiiteeni auf j^-geten. to timte). I*ft-unter- w« <771.1 Millionen Hiro um ..trflnji 'M-Wrll uim! \^<itadifo£M!n» dtw j^ingrtwvrlmmobihcinZulranftdnj Mdhonen Eun» auf 709*4 Mtflkinm SamE^aiü lüfte ii polite xn verttrtigr^ bestei»^«g^ Eum.DteSH>stelfte%^^ schlossen, so ChnsÖan -Achfefikpcupitp x« wrJrti^'ii. Mugftch betttm^'gevl&KiR-n.V^ macht das ein Erlass d«. Lindo zw iQinianinitiahtat‘erfüllen Irw- kirr.’Wihfen (Grüne) «U.u-te. »Die nun. Dav Bunde5}y-atE< sieht vor. 'S«dwjtelfsT«i^idiTRUSidltigvnii KümriHnMm^dbtt-^^ dav. divTixnniirDcn wltet!title-Kümmunimidb# dass div'Koinniimen zeltet ftitle- «r torumPr~T. von ^«äMüöbncri Euro um Euni - Ehe SPOrJellh- «»Frnjjr, oh diewertereEBiÖ^^es-Bö^rts^das (W Effekt and AmuuM-nter Be- Ende der FahnimsLmgt‘ set Ober- zahlkarte bei die Air-gn-nzung «c- bw>? rmtkrtc rin Henriette Ucker nächtetet Mensdren. I V.O.Z,U^ I Wie breit müssen Gehwege sein? Die Bundesregierung I Geh-rechte Verkehrsplanung Wie breit müssen Gehwege sein? Fußwege sind oftmals unattraktiv und weisen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit Defizite auf. Fußgänger treffen unterwegs auf Hindernisse oder sind Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmern ausgesetzt. Mitunter sind _ die Wege auch lückenhaft - oder es fehlt eine Gehfläche. Ein Überblick zu den wichtigsten Regelungen in Fragen und Antworten. Gehwege sollen grundsätzlich mit dem Regelmaß von 2,50 Meter Breite geplant werden. Foto: mauritius images/Blend Images/Paco Navarro Kommunalen Verkehrsplanern stehen Planungshilfen zur Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr zur Verfügung. Das aktuelle, verbindliche Planungsregelwerk geht auf die Ansprüche von Fußgängern ein und macht Vorgaben für die Gestaltung von Anlagen für den Fußverkehr. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fusswegeplanung-1800308 1/3 tu.o.zuz I Wie breit müssen Gehwege sein? Wo müssen Gehwege vorhanden sein? An angebauten Straßen, die dem Erreichen und Verlassen von Häusern und Grundstücken dienen, sind überall Anlagen für den Fußverkehr erforderlich. Lücken in der Bebauung dürfen diese Grundausstattung nicht unterbrechen. An einseitig angebauten Straßen können Gehwege auf der nicht angebauten Seite nur entfallen, wenn auf der anderen Seite keine Ziele liegen, wie zum Beispiel Haltestellen oder Parkplätze. Wie breit müssen Gehwege sein? Gehwege sollen grundsätzlich mit dem Regelmaß von 2,50 Meter Breite geplant werden. Die veraltete Vorgabe eines Mindestmaßes von 1,50 Meter existiert schon lange nicht mehr - weder im aktuellen Regelwerk noch in der Straßenverkehrs-Ordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift. Wie sind Gehwege barrierefrei zu gestalten? Gehwegbereiche sollten hindernisfrei, taktil und visuell von anderen Bereichen abgegrenzt sein, zum Beispiel durch Bordkanten, Pflasterkanten, Begrenzungsstreifen. Richtungsänderungen sollten taktil und optisch kontrastierend wahrnehmbar sein. Gehwegbereiche sollten eine geringe Neigung aufweisen (0,5 bis maximal 3,0 Prozent), zum Beispiel auch an Gehwegabsenkungen bei Grundstückszufahrten. An Überquerungsstellen sollten die Borde abgesenkt sein. Rampen zur Überwindung von Höhenunterschieden dürfen maximal sechs Prozent Steigung aufweisen. Zur Leitung und Warnung der Mobilitätseingeschränkten sollten an wichtigen Elementen im Straßenraum - hierzu zählen zum Beispiel Überquerungsstellen, Haltestellen, Masten, Pflanzkübel oder https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fusswegeplanung-1800308 2/3 I O.O.ZUZ I Wie breit müssen Gehwege sein? Sitzgelegenheiten - Orientierungsstreifen und Aufmerksamkeitsfelder angelegt werden. Wie hoch darf ein Bordstein sein? Bordsteine an Querungsstellen sollten auf 0 bis 3 Zentimeter abgesenkt werden. Die Zweiteilung einer Querungsstelle in einen auf Fahrbahnniveau abgesenkten und einen ausreichend ertastbaren Teil mit 6 Zentimeter Bordhöhe ist zulässig. Dabei muss die taktile und visuelle Leitlinie zum ertastbaren Teil mit ausreichender Bordhöhe erfolgen. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie ’S. hier. Verbindliche Planungsregelwerke sind vor allem die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt, 2006) und die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA, 2002) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Zurzeit sind diese Regelwerke in der Überarbeitung und werden aktualisiert Donnerstag, 22. Oktober 2020 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-tiisswegeplanung-1800308 3/3 Äötaer ©tatt-Wtocr o Gemerkt R Köln Sport FC Region Freizeit Politik Wirtschaft Ratgeber > Startseite > Köln > Kalk > Brück > Köln-Brück: Nachbarn wünschen sich Anlieger-Regelung für er „Ich habe hier schon Wagen aus Monaco gesehen“ Nadelöhr in Köln-Brück - Nachbarn • • wünschen sich Anlieger-Regelung 19.10.2023, 13:31 Uhr Lesezeit 3 MinutenVon Hans-Willi Hermans In der engen Wiehler Straße müssen die Fußgänger teils auf der Fahrbahn gehen. Copyright: Hermans Entdecken Si LUS Dieser Artikel ist eine Leseprobe für Sie. Unterstützen Sie uns und entscheiden Sie sich für eine Möglichkeit alle Artikel auf ksta.de zu lesen - flexibel mit KStA Click & Read oder klassisch im Abo. ALLE ANGEBOTE Die enge Wiehler Straße wird von vielen Auto fahrern als Schleichweg genutzt. Ein Anwohner wünscht sich die Umwandlung in eine Anliegerstraße. R Merken Teilen aA Schrift Drucken Als Alexander von Chiari mit Frau und Kind in die Wiehler Straße einzog, waren sie eine junge Familie: „Meine Tochter konnte damals problemlos auf der Straße spielen, das war ungefährlich“, erzählt er. Mittlerweile habe ein Umbruch stattgefunden, die nächste Generation von jungen Familien zöge nun in die Einfamilienhäuser ein. „Die Kinder können aber schon lange nicht mehr auf der Straße spielen, und das liegt nicht nur daran, dass der Kraftverkehr allgemein zugenommen hat' Schleichweg für Autofahrer, die zur Autobahn wollen Denn viele Pkw-Fahrer nutzten die schmale Straße, auf der Tempo 30 gilt, um schneller zur Autobahnauffahrt zu gelangen. Sie bögen dazu von der Olpener Straße nach links in die Straße Am Schildchen ab, dann nach rechts in die Wiehler Stra m die Ampelanlage an Entrfpckeii Sie PLI ’S Dieser Artikel ist eine Leseprobe für Sie. Unterstützen Sie uns und entscheiden Sie sich für eine Möglichkeit alle Artikel auf ksta.de flexibel mit KStA Click & Read oder klassisch im Abo. zu lesen - alle angebctf Er hat auch schon Unterschriften für sein Anliegen gesammelt und diese an das Amt für Verkehrsmanagement geschickt. Schließlich sei die Situation äußerst gefährlich für Fußgänger: „Die Siedlung wurde in den 1930er Jahren gebaut, deshalb hat beispielsweise der Abschnitt zwischen Am Schildchen und Nümbrechter Straße gar keinen Gehweg. Das war damals nicht notwendig.“ Was zur Folge hat, dass die Fußgänger heute wie vor Jahrzehnten auf der Fahrbahn gehen müssen. Das sei schon deshalb kaum zu verantworten, weil zahlreiche Kinder der nahegelegenen katholischen und evangelischen Grundschulen die Wiehler Straße als Schulweg nutzten, außerdem befinden sich der evangelische Kindergarten sowie das evangelische Seniorenheim gleich um die Ecke. Navigationssysteme führen Autos durch in die Straße in Köln-Brück Dabei gibt sich Alexander von Chiari keinerlei Illusionen hin, was die künftige Überwachung von Tempo 30 oder der Anliegerstraßen-Regelung angeht „Aber wenn die Durchfahrt für Ortsfremde offiziell verboten wäre, würde die Straße auch nirh+ mehr von den I. I . Entdecken Sie PLUS Dieser Artikel ist eine Leseprobe für Sie. Unterstützen Sie uns und entscheiden Sie sich für eine Möglichkeit alle Artikel auf ksta.de zu lesen - flexibel mit KStA Click & Read oder klassisch im Abo. le Angebote Köln-Kalk Anwohner beklagen Müll rund um Unterkunft für Geflüchtete - Sensibilisierung soll helfen Von Marius Fuhrmann R Fast alle Bewohner der Einfamilienhäuser an der Wiehler Straße hätten sein Schreiben an die Verwaltung unterzeichnet, berichtet von Chiari. Er ist optimistisch, schließlich habe die Stadt in zwei ähnlich gelagerten Fällen - beim Pohlstadtsweg und bei der Königsforststraße - der Um widmung zugestimmt, obwohl beide einen Gehweg haben. Sabine Wotzlaw bestätigte inzwischen, dass der Bürgerantrag derzeit „in Bearbeitung“ sei: „Hierzu wurden Verkehrszählungen in der Wiehler Straße beauftragt“, so die Mitarbeiterin des städtischen Presseamts: „Sobald die Ergebnisse dieser Zählung vorliegen, werden die Petenten über etwaige en Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.“ Wann diese Zahlen vorliegen, könne man derzeit allerdings nicht sagen. Entdecken Sie PLUS Dieser Artikel ist eine Leseprobe für Sie. Unterstützen Sie uns und entscheiden Sie sich für eh, flexibel mit KStA Click & Read oder klassisch im Abo.eine Möglichkeit alle Artikel auf ksta.de zu lesen - Stammbuch, was sie ausmacht Na- ' ment untermalt der Regenbogen uoer sarenautriot^iduem.m.e^^ ----- Fußgänger-Lobby kritisiert Stadt ivach Kündigung des Rjßverkehrbeauftragten wird „ein Team von Fachleuten" gefordert I ■ > Jt Ob sich nach der SB holprigen und der letztendlich nicht gefangenen Besetzung v Antos, nritrieuflichen intStraßeoverkeitr. imgangdesMobiffläts- . „ ■ VO^JNt^CHMITZ ■- '' ■ Es sä nicht weniger als peinlich, dass Nico Rathniarnrnach nur zwei Jahren die Stadtverwaltung bereits wieder verlasse. Die Kündigung des Heumarkt „Wenn Fußgängerinnen , und Fußgänger von der Ffotdseite . aus zur Platzfläche möchten, müs- । sen sie mehrere Straßen jnit unter- j schiedlichen Ampelphasen queren, was gegenüber meiner direkten Ver : bindung ein großer Umweg mit viel ■ Wartezeit bedeutet* Derartige Orte gehens vieiern Köln, soGrose.wäter. .Und es ist nicht verwunderlich. Befragung in 16 gnißeh Stäken. Deutschlands zum SHwc' ' cfa gut qualifiziertes von 1 gfot^m-wiederä Die StadtverwalB Nachf rage der Rund: le des FuSverkei eine-Entsdieidungs- ; Kran Budget, Mn | eftoalnngsfai^^ ugkeäneoforxikfitrTiean- e Rrrfi mal iz toifl. Jedoch er fovuikeruHg Kölns das i ■: Esintsdifovrasförden ir in K9to.“Pür AnneGro - j eie Diskrepanz zwischen und Wirklichkeit, die Nico Karpmanuazu granatm . .. ,------ ■ . in die Bonner Verwaltung zu wech- Nico Rathmann hatgekundigt a J fattej^äf } MmgdäStei- i cherin von Fuss e.V.hat wenig Hoff nung, dass es in Kürze zuernerNeu- eiristeHungkommt. Jkfit Nico-Rath mann geht ein erfahrener Fiißver- keiirsiaclimann, der nicht so leicht zu ersetzen san wird.,Das Eachper- . FrfopilhornakBanneyer surial Ist knapp, Verkehrsplanump ' agenturen konkurrieren mit den benuad wie viel dann noch für den Kommunen um Fachleute. Zudem Fußwegüberbieiht. ist der . Markt überschaubar, man i FürGroseforefätalesUngleichge- kennt sich nntereinaiKter. Ob sieb i wicht in den Zuständigkeiten. .13 £1±. ' ' FuKgänjys und i'ußgängetinnen endlich nicht gelungenen Beset sind'üii)ahr2023iniKöh»erStraßen- zttng der aktuellen. Stelle favblteb I verkehr zu Tode gekommen-ülrer- gut qualifiziertes Personal bewirbt, [ wiegend Menschen im Alter von ist ftäglicii.* I ater60fahreir,mahntsie. Invielen nach der holprigen und der letzt1 Mehr Aufmerksamkeit für FußverkehrFällen werde .Selbstverschuiden* als Un&Rursache angegeheii. Da- I gegen wehrt sich die Fuss-Lobbyis- Nach dieser Entwicklung hat those | rin vehement. Und macht das unter nun Hare Erwartungen™ die W?r- ariiferein an einem Un&M im Som- waftungt .Wir fordern, auch für Köln Fuß verkehr, Wit EHtscheidungs-w o Rnnr»r vUn.vvItijrK'zu wecli- Nico Rathmann hat gekündigt des Heumarktes fest. Dort stieg ein 1--------- —, "mcfeBonnerUraäti^zu Fußgänger vor dem dortigen Hotel Kompetenz und eigenem Budget, kotigen Team dem Thema Schul- Tlremenfäd bekomme ächt diege- über eine fettenabspenrung und ................ a..„. ck . . SXexhätanzunehmeu. bührende Aufiuertsamkeit.. Denn öbenjuertedre Straße rm Kurvenbe- . Ünd nach Informationen - pf der Fahrradbeanftra^te for Stadt wrisdüinwnresnichtzifotztuuch• ' ‘ ” -» - - om TliemenfeM bekomme ächt die ge- über eine Kettenabsperrung und bührende Aufinertsamkeit, Denn i Die Politik muss endlich dem Paß verkehr - neben dem Auto- und neben dem Radverkehr - angemes- voneijteiu iKUHcucuur,., . ... sent Aufmerksamkeit widmen", kri- V »»'Mier tt nsenen wair.aicicmuuauniuuiL^^ fasstundtödlichverietztwurde.Auf tisieitsie mitBlickunterandetem ^^^ST^unÄerkehr, wurde. So konnte der Fahnadbeauf- den erstem Blick Leichtsinn. Doch M Fußverkebrbeauftragten tragte Kraft seines Amtes entschei- für Grase die Konsequenz aus einer der Fußverfa^ den Findnick vermittelten. sein Radweee zu San ha- fanden Führung der Fußgänger am scherdungsbefügnrsseL V! UAAC iUultei-m.KV 4 ux4»>^ *-**»*>v.i<^* ------ --------------- -------- „ den, wie breit Radwege zu sein ha- fanden Führung der Fußgänger am
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1624/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Umwidmung der Wiehler Straße/Köln-Brück in eine Anliegerstraße, Aktenzeichen 67/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1624/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 03.06.2026
- Erstellt
- 02.06.2026 14:33