Mandari Insight

1624/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Umwidmung der Wiehler Straße/Köln-Brück in eine Anliegerstraße, Aktenzeichen 67/25

Mitteilung BV 03.06.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 18.06.2026, TOP 10.2.10

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

38838 Zeichen

-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von: Bürgerbüro <buergerbuero@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Donnerstag, 22. Mai 2025 11:17 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: WG: Umwidmung der Wiehlerstr /Brück 
 
Liebe Frau    ,  
 
wie eben besprochen.  
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis. 
 
 
Viele Grüße 
 
 
13 Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
130 Bürgerbüro 
Laurenzplatz 4 
50667 Köln 
 
 
 
-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von:  
Gesendet: Mittwoch, 21. Mai 2025 17:36 
An: Bürgerbüro <buergerbuero@stadt-koeln.de> 
Betreff: Umwidmung der Wiehlerstr /Brück 
 
Sehr verehrte Damen, 
sehr geehrte Herren, 
hiermit stellen wir einen Antrag nach Paragraf 24 GO NRW zur Umwidmung der 
Wiehlerstr/Köln-Brück in eine Anliegerstrasse. 
Hierzu haben wir im April 2023 ein Schreiben mit Antrag an Frau    im Amt für 
Verkehrsmanagment geschrieben, das von allen Anwohnern der Wiehlerstrasse 
unterschrieben wurde. Nach dem Antwortschreiben von Frau   im Januar 2024, 
haben wir im Mai 2024 ausführlich dazu Stellung genommen.   
Vor allen Dingen fragen wir uns, warum in Brück 3 Strassen zu "Anliegerstrassen" 
erklärt wurden, obwohl diese , im Gegensatz zur Wiehlerstr, breite Bürgersteige 
haben.  
Drei ausführliche und erklärende Mappen liegen den Büros von:  
Frau   , Verkehrsmanagment 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Frau C. Greven-Thürmer , 
Bürgermeisterin Kalk vor. 
Wir würden uns sehr über eine positive Nachricht freuen und verbleiben mit 
freundlichen Grüßen  
 
Von meinem iPhone gesendet

Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln 
z.H. Frau
Willi Brandt Platz 2
50679 Köln Köln, im Mai 2024
Sehr verehrte Frau 
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 10. Februar 2024, in dem Sie unseren im April 
vorigen Jahres gestellten Antrag, die Wiehlerstraße in eine Anliegerstraße umzuwidmen, 
abgelehnt haben.
Sie haben in Ihrem Brief (siehe Anlage 1) versucht zu erklären, warum Sie sich gegen eine 
Umwidmung entschieden haben und ich möchte gerne zu den von Ihnen vorgetragenen 
Punkten wie folgt Steilung nehmen.
Sie schreiben, dass die Wiehlerstraße ein Teil des „untergeordneten Straßennetzes" sei, und 
„fahrdynamisch eher als unattraktiv zu bezeichnen" sei.
Genau diesen Punkt habe ich in meinem Schreiben angesprochen, nämlich, dass die 
Bewohner der Wiehlerstraße eine zunehmende Beanspruchung der Wiehlerstraße 
festgestellt haben. Aus diesem Grund haben alle Bewohner der Straße unseren Antrag 
unterschrieben (siehe Anlage 2) und ich darf wohl annehmen, dass Sie die Urteilsfähigkeit 
der Anwohner und Steuerzahler nicht in Frage stellen wollen.
Mittlerweile haben sich auch die evangelische Kita Köln-Brück und die 
evangelische Altenhilfe (Seniorenheim) Köln-Brück-Merheim angeschlossen.
Es ist richtig, dass wir Gottseidank bisher keine Unfälle auf der Straße zu verzeichnen haben, 
aber sicherlich wollen wir auch nicht mit einer Entscheidung warten, bis es zum ersten 
Personenschaden gekommen ist.
Sie erwähnen, dass es sich bei der Wiehlerstraße laut RASt 06 um eine Wohnstraße handelt 
auf der bis zu 400 Fahrzeuge pro Stunde fahren dürften.
Sehr verehrte Frau ", wenn Sie sich einmal die Mühe machen, die Straße anzusehen, 
werden Sie feststellen, dass nach Ihrer eigenen Definition fast 7 Autos pro Minute durch 
unsere Straße fahren könnten. Da dies schlichtweg unmöglich ist, können wir feststellen, 
dass es sich bei der Wiehlerstraße wohl kaum um eine - wie von Ihnen argumentiert - 
Wohnstraße handeln kann.

Erlauben Sie mir zu Ihrer Bezeichnung „Wohnstraße" noch einige erklärende Anmerkungen:
Als Wohnstraße wird im Verkehrswesen ein verkehrsberuhigter Bereich bezeichnet, in 
welchem der Fußgängerverkehr Vorrang genießt und Fahrzeuge lediglich mit 
Schrittgeschwindigkeit bewegt werden dürfen. Damit unterscheidet sich die Wohnstraße 
von städtischen Durchgangsstraßen, Ortsstraßen oder Gemeindestraßen.
Der Begriff Wohnstraße ist kein expliziter Rechtsbegriff des Straßenverkehrsrechts, sondern 
ist gemäß §10 StVO und § 42 StVO ein verkehrsberuhigter Bereich, bei dem 
Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr und spielende Kinder im Schritttempo erlaubt sind . 
Er wurde - nach ersten Modellversuchen ab 1977 - im Jahre 1980 in die StVO eingeführt.
Der verkehrsberuhigte Bereich - umgangssprachlich häufig falsch als Spielstraße, seltener 
Wohnstraße und auch als Wohnverkehrsstraße bezeichnet - wird durch das Verkehrszeichen 
325.1 gekennzeichnet und dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften.
In der Stadtplanung wird eine Wohnstraße baulich meist ohne Trennung der Verkehrsarten 
(Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr) durch Fahrbahn und Bürgersteig, Zulassung des 
Anliegerverkehrs und die Schrittgeschwindigkeit fördernden Straßenbelag (Aufpflasterung) 
konzipiert.
Quelle: Wikipedia, Wohnstraße (siehe Anlage 3 )
In den oben genannten Erklärungen spricht man von einer Trennung von Fahrbahn- und 
Fußgängerverkehr, die sich durch eine Fahrbahn (oder Straße) und einem Bürgersteig 
ergeben. Leider haben wir aber auf der ersten Hälfte der der Wiehler Straße gar keinen 
Bürgersteig, in einem Formblatt der Bundesregierung zur Fußwegeplanung steht:
Gehwege sollen grundsätzlich mit dem Regelmaß von 2,50 Meter Breite geplant werden. Die 
veraltete Vorgabe eines Mindestmaßes von 1,50 Meterexistiert gilt schon lange nicht mehr — 
weder im aktuellen Regelwerk noch in der Straßenverkehrsordnung und der entsprechenden 
Verwaltungsvorschrift.
Quelle: Bundesregierung Fußwegplanung, 22.Oktober 2020 (siehe Anlage 4)
Als die Siedlung in den 30iger Jahren des vorigen Jahrhunderts geplant und bebaut wurde, 
war das eine ruhige Siedlung, in der es weder Gehwege noch Garagen für Autos gab.
Sie haben am 19. Oktober eine Verkehrsmessung vornehmen lassen, die leider nur an einem 
Tag von 8.00 - 9.00 Uhr und von 16.00 -17.00 Uhr stattgefunden haben. Rein statistisch 
kann man diese Messung wohl kaum als signifikant bezeichnen. Dass die Messungen am 
gleichen Tag wie die Veröffentlichung eines Artikels im Kölner Stadtanzeigers stattfanden, ist 
sicherlich nur ein Zufall.
Wenn Sie sich aber das Foto des Artikels ansehen (siehe Anlage 5), werden Sie feststellen 
können, dass die beiden älteren, fotografierten Bürger keinen - wie für eine Wohnstraße 
geforderten - Gehweg nutzen können und durch ein Auto gefährdet würden.

Das Bild mit dem Schulkind verdeutlicht die Gefahr für Fußgänger zusätzlich. (siehe
Anlage 6)
Kraftfahrzeuge in Wohnstraßen dürfen Fußgänger und Radfahrer nicht behindern oder 
gefährden, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der
Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen 
Schrittgeschwindigkeit fahren.
nur mit
Sehr verehrte Frau die Verwaltung der Stadt Köln engagiert sich so sehr für
Fahrradfahrer und dabei spielen die Kosten für Markierungen und andere technischen 
Maßnahmen nur eine untergeordnete Rolle.
In einem Artikel der Kölnischen Rundschau vom 21. Februar 2024 (siehe Anlage 7) schreibt
Herr über die Kündigung des Fußgängerbeauftragten,
Und nach Informationen der Rundschau war es nicht zuletzt auch die ungleiche Gewichtung 
zwischen den Themen Rad- und Fußverkehr, die dem Fußgängerbeauftragten den Eindruck 
vermittelten, sein Themenfeld bekomme nicht die gebührende Aufmerksamkeit.
Ich hoffe doch sehr, dass man in der Verwaltung in Zukunft auch die Interessen der 
Fußgänger mehr berücksichtigt.
Dazu schreibt die Kölnische Rundschau am 23. März 2024: (siehe Anlage 8)
Schulstraßen sollen vermehrt und dauerhaft bleiben. Srüne) erklärte: „Die
Sicherheit von Kindern und Jugendlichen vor Schulen steht für uns an erster Stelle. Die
Einrichtung von Schulstraßen ist dafür ein geeignetes und bewährtes Mittel. Das zeigen die 
bisherigen Erfahrungen mit den vier Pilotprojekten hier in Köln."Zu den Pilotprojekten 
gehören......die Gemeinschaftsgrundschule in Brückdie Gemeinschaftsgrundschule in Brück.
Wir, die Bürger der Wiehler Straße in Köln Alt-Brück, bitten lediglich um eine Umwidmung 
unserer Straße, damit der Verkehr gemindert wird und unsere Kinder und Enkelkinder, aber
auch die Bewohner des benachbarten Seniorenheimes, ungefährdet die Straße nutzen
können. (Wie ich erfahren habe, werden Navigationssysteme von Ihnen informiert und 
setzen die Hinweise in ihren Systemen umgehend um.)
Sollten Sie, sehr verehrte Frau 
telefonisch erreichen
noch Fragen haben, können Sie mich jederzeit
Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank für Ihre Bemühungen
Anlagen

2 Straßen in Köln - Brück, die in den letzten Jahren zu Anliegerstraßen 
umgewidmet wurden:
A/l) Am Hirschsprung
Breite der Straße: Am Hirschsprung ca. 6,00m
Breite der Bürgersteige: beide Selten
A/2) Königsforststraße
ca. 1,40m
Breite derStraße : Königsforststraße
Breite der Bürgersteige: beide Seiten
ca. 6,00m
ca. 1,60m
B) Pohlstadtsweg
Breite derStraße: ca. 8,00m
Breite der Bürgersteige: beide Seiten ca. 1,70m
C) Wiehlerstraße
Breite derStraße: ca. 5,50m
Zwischen Am Schildgen und Nümbrechterstraße kein Bürgersteig

Amt für Verkehrsmanagement
66000
' Stadt Köln - Amt für Verkehramanagement 
wi/iilu-Rranrtt-Plab. 2. 50679 KölnI Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Auskunft Frau
Telefon 0221 221-i
E-Mail verkehrsmanagement@stadt-koeln.de
Internet www.stadt-koeln.de
Herr
Sprechzeiten
Mo. u. Do. 08.00- 16.00 Uhr
Di. 08.00- 18.00 Uhr
Fr. 08.00 -12.00 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung
KVB Stadtbahn Linien 1, 3,4,9
Bus Linien 150,153,156
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und
Fernverkehr ' ____
Haltestelle Deutz/MesöFLANXESSnarena
Ihr Schreiben Mein Zeichen
644/52
Datum
29.01.2024
Ihr Antrag auf Ausweisung der Wiehler Straße in Köln-Brück als Anliegerstraße
, Sehr geehrter Herr 
sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich mich für die lange Bearbeitungszeit entschuldigen.
Ihr Eingabe bezüglich der Ausweisung der Wiehler Straße in Köln-Bruck als Anlie­
gerstraße wurde durch die Straßenverkehrsbehörde umfassend geprüft.
Begründet wurde dieser Antrag damit, dass die vorgenannte Straße von Autofahren­
den zunehmend als Umfahrungsmöglichkeit genutzt wird und dies zu einem[erhöhten 
Gefährdungspotenzial für schutzwürdige Personen wie kleine Kinder und altere 
wohner in diesem reinen Wohngebiet führen würde.
kleine Kinder und ältere Be-
Die Wiehler Straße ist Teil des untergeordneten Straßennetzes und als solche, Be­
standteil einer geschwindigkeitsreduzierten Tempo 30-Zone. Durch die geringe
JFahrbahnbreite, parkende Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand sowie der Rechts-
vor links-Regelung ist die Wohnstraße für den Durchgangsverkehr fahrdynamisch
eher als unattraktiv zu bezeichnen.
Die Unfallauswertung für die Wiehler Straße zeigt keine Auffälligkeiten, die darauf 
schließen lassen, dass es zu gefährlichen Situationen für den Fußverkehr kommt. 
Auch der Verwaltung sind bisher keine außergewöhnlichen Umstande bekannt die 
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in dieser Örtlichkeit erforderlich machen.
Dennoch wurde am 19.10.2023 zur Ermittlung der Fahrzeugzahlen sowie der gefah­
renen Geschwindigkeiten eine Verkehrszähiung und eine G®^chwindigkertsmessung 
durchqeführt. Bei der Wiehler Straße handelt es sich gern. RASt 06 um eine Wohn­
straße. In Wohnstraßen sind Verkehrsstärken bis zu 400 Fahrzeugen pro Stun e
/2

I
Seite 2
charakteristisch. Die Ergebnisse der aktuellen Verkehrserhebungen vom 19.10.2023 
zeigen keine Überschreitungen der Verkehrsstärken. In den Spitzenstunden (8-9 Uhr 
bzw. 16-17 h) wurden lediglich 44 bzw. 49 Fahrzeuge ermittelt. Die ermittelten Ver­
kehrsmengen bewegen sich deutlich unterhalb der für Wohn- bzw. Erschließuhgs- 
straßen üblichen Fahrzeugmengen.
Als Beurteilungsmaßstab für die Charakterisierung des Geschwindigkeitsverhaltens 
wird der V85-Wert herangezogen. Bei der durchgeführten Geschwindigkeitsmessung 
ergab der V85-Wert (Geschwindigkeit von 85% der Verkehrsteilnehmer) eine Ge­
schwindigkeit von 25 km/h. Der V85-Wert liegt somit unter der zulässigen Höchstge­
schwindigkeit.
Seitens der Verwaltung kann die geschilderte Verkehrszunahme durch sogenannte 
gestiegene Umfahrungsmöglichkeiten sowie eine Überschreitung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit nicht bestätigt werden.
Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und 
Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Um­
stände zwingend geboten ist.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass aufgrund der Ergebnisse der Verkehrser­
hebungen keine Notwendigkeit zur Ausweisung einer Anliegerstraße besteht.
Ich bedauere, Ihrem Anliegen nicht entsprechen zu können und bedanke mich für Ihr 
Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag
I

Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln 
z.H. Frau
Willi Brandt Platz 2
50679 Köln Köln, im April 2023
Die Unterzeichner - alles Bewohner der Wiehlerstrasse - 
stellen hiermit den Antrag, die Wiehlerstrasse in Köln - Brück 
in eine Anliegerstrasse umzuwidmen.
Sehr verehrte Frau
sehr geehrte Damen und Herren.
In den Jahren 1933 bis 1937 wurde in Köln-Brück die Siedlung „Langenbrück" 
entwickelt und geplant. Damals wurden freistehende Einfamilienhäuser bzw. 
Doppelhaushäiften gebaut und die Straßen nach Orten im Bergischen Land 
benannt.
In den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts war der Autoverkehr noch 
sehr gering, weshalb man die meisten Straßen der Siedlung ohne Bürgersteig 
und die Häuser ohne Garagen plante. Auch der Teil der Wiehlerstraße, 
zwischen Am Schildchen und Nümbrechterstraße, hat keinen Bürgersteig 
(siehe Bild 1 und 2).
Parallel zur Wiehlerstraße führte immer schon die Olpenerstraße, die als 
Hauptstraße von Brück für den allgemeinen Straßenverkehr genutzt wurde.
Fast einhundert Jahre später hat sich die Verkehrslage in unserem Vorort 
drastisch verändert.
Weil vor einigen Jahren der Verkehr in der Siedlung deutlich zunahm, wurde 
von der Stadt Köln ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt. Zunächst waren 
auch die Anwohner der Wiehlerstraße sehr dankbar, bis die neuen 
Ampelanlagen auf der Olpenerstraße und der Hans-Schulten Straße die 
Verkehrssituation deutlich veränderten.
Um eine der beiden Ampeln zu umfahren, nutzten immer mehr Autofahrer die 
Wiehlerstraße als Zeitersparnis. Erschwerend kommt heute noch hinzu, dass 
auch Auto-Navigationsgeräte die Wiehlerstraße empfehlen.

Das merkt man daran, dass Autos mit Kennzeichen aus ganz Deutschland (die 
die Verkehrsführung der Wiehlerstraße kaum kennen können), die Umfahrung 
nutzen. Leider nehmen dabei nur sehr wenige Fahrer auf das Tempolimit 
Rücksicht.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung, dass diese Straße ohne 
Bürgersteig direkt
1. an dem evangelischen Kindergarten liegt,
2. daneben liegt das evangelische Seniorenheim Brück. Die älteren Bewohner 
nutzen die Straße gerne zum Spazierengehen, mit und ohne Rollator,
3. viele Kinder der katholischen und evangelischen Grundschulen die Straße als 
Heimweg nutzen (siehe Bild 3 ).
4. seit einigen Jahren findet bei den Anwohnern ein „Generationswechsel" 
statt, das bedeutet, dass junge Familien mit Kleinkindern eingezogen sind.
Aus ähnlichen Gründen hat die Stadt beim Pohlstadtsweg so entschieden - 
obwohl es hier auf jeder Seite einen Bürgersteig gibt. Auch die 
Königsforststraße in Brück ist trotz Bürgersteig zu einer Anliegerstraße 
umbenannt worden.
Sicherlich wird Ihr neu ernannter „Fußverkehrsbeauftragter", Herr 
eine solche Entscheidung sehr unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen

WikipediA
Wohnstraße
Als Wohnstraße (englisch residential road) wird im Verkehrswesen ein verkehrsberuhigter 
Bereich bezeichnet, in welchem der Fußgängerverkehr Vorrang genießt und Fahrzeuge lediglich 
mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden dürfen.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Fahrzeugverkehr in Wohnstraßen
Landesspezifische Regelungen
Deutschland
~ Niederlande
Österreich
Schweiz
; Siehe auch
Weblinks
Einzetnachweise
Allgemeines
Damit unterscheidet sich die Wohnstraße von städtischen Durchgangsstraßen, Ortsstraßen oder
Gemeindestraßen, durch die der gesamte Straßenverkehr mit höherer Fahrgeschwindigkeit fließt.
Sie ist eine Anliegerstraße in einem reinen Wohngebiet.^ Die Wohnstraße ist so konzipiert, dass 
die Wohnqualität durch Verkehrsberuhigung verbessert werden soll.
Fahrzeugverkehr in Wohnstraßen
Kraftfahrzeuge in Wohnstraßen dürfen Fußgänger und Radfahrer nicht behindern oder gefährden, 
haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit 
entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. 
Beim Ausfahren aus einer Wohnstraße ist dem außerhalb der Wohnstraße fließenden Verkehr 
Vorrang zu geben. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur an den dafür gekennzeichneten Stellen 
erlaubt.
Radfahrer dürfen in Wohnstraßen nebeneinander fahren. Rollschuhfahrer dürfen die Fahrbahn in 
Wohnstraßen in Längsrichtung befahren.
Landesspezifische Regelungen
Deutschland

Hinweiszeichen 
gern. § 53 Abs. 9c 
StVO 1960 
Wohnstraße
Hinweiszeichen 
gern. § 53 Abs. 9d 
StV01960 
Ende einer 
Wohnstraße
Die jeweils zuständige Straßenbehörde (z. B. die Gemeinde) kann, wenn es die Sicherheit, 
Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die Entflechtung 
des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes 
erfordert, durch Verordnung Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig zu Wohnstraßen 
erklären.
^es ist mit dem entsprechenden Verkehrszeichen kundzumachen. Dieses Zeichen darf nur auf der 
tahrbahn angebracht werden und nicht etwa am Gehsteig oder auf einem angrenzenden 
Grünstreifen. Weitere Verkehrszeichen auf demselben Schildermast sind nicht erlaubt.
Schweiz
Mit dem Bedürfnis nach mehr Verkehrssicherheit,
Lebensqualität und Bewegungsfreiraum in dicht besiedelten 
Wohnquartieren, in denen private und öffentliche Freiflächen 
Mangelware sind, wurde 1979 nach niederländischem Vorbild
in der Schweiz die Wohnstrasse eingeführt. ® Die 
Begegnungszone löste ab Januar 2002 durch (die revidierte
der Schweiz die Wohnstrasse
SignalisationsverordnungP^ sukzessive die Wohnstrasse ab.
Verkehrszeichen der
Begegnungszone in der SchweizSiehe auch
■ Bemer Modell
■ Shared Space
■ Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich
Weblinks
■ Literatur von und über Wohnstraße (https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&qu 
ery-4190175-7) im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
1. Klaus-Jürgen Evert (Hrsg.), Lexikon - Landschafts- und Stadtplanung, 2001, S. 747 (https.7/ww 
, Landschafts,und Stadtplanung Dic/8YTyBQAAQBAJ?hl= 
de&gbpv=1&dq=wohnstra%C3%9Fe+lexikon&pg=PA747&printsec=frontcover)
w.google.de/books/edition/Lexikon
2. Harald Gerhards/Helmut Keller, Lexikon Baufinanzierung von Abis Z, 1993, S. 577 (
Lexikon_Baufinanzierung yon A bis_ZA/aSABwAAQBAJ?hl=de&g
https://ww
w.google.de/books/edition/

Der Begriff „Wohnstraße“ ist kein expliziter Rechtsbegriff des 
Straßenverkehrsrechts, sondern ist gemäß § 10 StVO und § 42 
ein verkehrsberuhigter Bereich, bei demStVO bei
Fahrzengverkehr, Fußgängerverkehr und spielende Kinder im 
Schritttempo erlaubt sind.ßl Er wurde - nach ersten 
Modellversuchen ab 1977 - im Jahre 1980 in die StVO 
eingefuhrt
Der verkehrsberuhigte Bereich - umgangssprachlich häufig 
falsch als Spielstraße, seltener Wohnstraße und auch als Beginn eines verkehrsberuhigten 
BereichsWohnverkehrsstraße bezeichnet wird durch das
Verkehrszeichen 325.1 gekennzeichnet und dient der
Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften.
In der Stadtplanung wird eine Wohnstraße baulich meist ohne Trennung der Verkehrsarten 
(Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr) durch Fahrbahn und Bürgersteig, Zulassung des 
Anliegerverkehrs und die Schrittgeschwindigkeit fördernden Straßenbelag (Aufpflasterung) 
konzipiert.^ ~
Jederlande
In den. Niederlanden entstand in Delft 1972 der Begriff des
„Wohnhofs“ (niederländisch Woonerf}, um die zunehmende 
Motorisierung auf bestimmten städtischen Straßen zuang
ETj
auf bestimmten städtischen Straßen
verringern.i l Im Jahre 1976 wurde sie per Gesetz legalisiert® 
Sie soll vorwiegend in Wohngebieten errichtet werden, bis 1983 
wurden mehr als 2700 solcher Straßen gebaut.
Österreich
Erf-Verkehrsschild mitTempo-15- 
Gebot in Rijswijk (Zuid-Holiand)Österreich griff das niederländische Konzept auf und
verankerte 1983 den Rechtsbegriff der Wohnstraße in § 76b 
StVO. In einer solchen Wohnstraße ist der Fahrzeugverkehr
Verboten; ausgenommen davon sind der Fahrradverkehr, das Befahren mit Fahrzeugen des 
^-aßendienstgs, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in 
Ausübung des Dienstes sowie das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens. In Wohnstraßen 
ist das Betreten der Fahrbahn und das Spielen gestattet. Der erlaubte Fahrzeugverkehr darf aber 
nidit mutwilhg behindert werden. Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen gestattet, 
Schrittgeschwindigkeit ist einzuhalten, beim Verlassen der Wohnstraße besteht 
gegenüber anderen Verkehrsflächen. Nachrang
Aufgnmd der Unkenntnis der umfangreichen Regeln wird die Wohnstraße bezüglich 
Durchfahrtsverbot und Schrittgeschwindigkeit häufig nicht eingehalten und erfüllt daher oft nicht 
den erwünschten Zweck.
bezüglich
Kennzeichnung der Wohnstraße

bggl&dggwohngtra^^
3. Maus Multer-Ibold in die Stadtplanung, Band 2: Leitgedanken Sv^tam^ und
Systeme und
mg in die Sta
l=PA20
^y=1&dq^oonerf&pg=PÄ265&^rirtse^^
5’ Lockwood, West Palm Beach Traffic Calming The Second
ZWu, o. o Generation,
6' säweSÄ?! ^e9mngszonenin *>r Schweiz-ein Erfolgsmodell, In: Fussverkehr
7 ^rycks^n^s^i^zjhtt^™™^^
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Abgerufen von .htSgg^fe^p^ia.org/w/index.php?titte^^
Diese Seite wurde zuletzt am 30. Januar 2024 um 12:06 Uhr bearbeitet
oder
Wikipedia® ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc.

Kleinkind auf dem „Nachhauseweg"
Zufallsfoto am 22.August 2022 um 12,08 Uhr
Köln - Brück, Wiehler Straße 9

i
SAMSTAG. 23. MÄRZ2024 E 
____________ * *■ _____,
Zu viele Engstellen für Rad- und Fußverkehr
Politik bemängelt Pläne ziir Erweiterung der Hohenzollernbrücke — 37 Millionen Euro mehr für Bühnensanierung
’' ■ £
■ - - ~..........  .
rtldwsitilC, dl» dk «I»-
DwdWatdaSTj^ '
S&unftain bannen^ aoto
aiÄi-n-ranbeidieHefacinri»*^ 
für Fludrtiinr
^m^kkisaiaälteSd^^ 
tahtiwSto -wkhtoxn Bxhiha
■>'Toden i
und-das JBündnis-erinnerten SPO ' 
jr* frjdäeösctef
xan,ti4S.\dte^Ddte^nH?runi:2^^ 
"*< tnit auf den Weg gebracht hat Zn- 
1 * dem betonte CDLVßuigenuehter
Ralph Ehrtet* dass der Bau ohnc die 
Freigabe nicht fortgesetzt und auch
K • mditfertiggEs^
■i Nachdem der Technische Be- 
I tiu-bsk f^-riMlStivHfw-rvCT^ii-
K letzt seinen Absdüed mm 30. Juni 
fc eridait hatte, Iwi^ die Verwaltung 
| bester offen, ob cs eine NadrioT}^ 
I gebcmsolLiteOBTnadaeamDMn- 
nöstag Har: Jü. brauchttineflarh- . 
foige, das ist ui! Ater man findet 
nkte \iäi heute auf morgen jeman 
den.dcKtesinachr.“' - -
JVörte^tttinxaufßezahlkarte 
nx-hrhrrtiichabgckht
Gegen den Äntragvon FDP undCDlf, 
dieVeiwalhmgioUedKrEtnfiihning - 
einer Bezahlk-nrefiirFJuchtiingr Io*
^L-2rxh vuniimtr.'^nl vraLii»^ten, 
damit sie unYEOu}^^
werden te®rae,”V«iettc dnr.^Mehi - 
hrrtdvsRaie^lkinriutMl!-in4
ten sich aüfthv Emluhnmj’ dk^r Üe-
ubteta,
XHTi. SPBjGUmmt,vk- lau.r, wm, wwr 
Fr.Atx-n^-'Jn^n'un^
wieLiracfrriinikorrlEag^RjiarjSm 
nfennmn
Annagaus. p >
JEs hbMrrthivdtentk roii wHctur.
Duchtigireit Puppe ^un
Menschen unter GencrataTtLieht
stellen, tfin-Crandiuchteix-^
tentmddaHfrradMmvö^^
«ins dtertfehuKd^ SchJep- 
f ^rmrtwttondbea^
tegaR-u^itKIuikihuunteur^ ’ 
vi-rwhi auf Fafctealf^tate ter 
VA'Mrunk CfBl<4<>iMmUhkq:i »fattwe
rt^rsgubcke^ •
Ännatene, «tetiXwrtlüthtete.einenk.
nhq^n? Ää Äiz-daiMj\iB*TW»^ 
TÄSÄiuin^^ferÄJaföSSL
nfl♦ikT ®berw«f-rijuvpttjrtwuÄ<<w» ' <WM>te-trMraMrterm^^ &c^nMoÄFrtfc- «ititlÄ««tkiht tu i-rWvnU-  -------- - -------.
kehl a-w «hii> Kurt tterz». mid endfe^^swtiwerterteidrJtJUPrt. Few IAont? A ftotengcr sungim inrwrhaöi Eftrojxt; und nur
HeinriihWt-PUrwsUrtenrair ‘ tmgesamtaxta Pmzentorr Asyiber-
Tei>e^d<'H<-te.|aJC9k4«rti7ri.e.-. teta-a vuiSchnhli -JrlU liu'wywm tin^fe^mHs^avisdiridi'a. kimßsJäMfci wfeSyrirn. Mgh.inr>
cfcPnlttÄtxrtt'ntaht^^ erJH Stete. Dm-Einrkhfungvmi Sotmt.entLtlh mft Energie vörm&Lwt^^ tan^il^k-cüfexhteßtidiib'i:
tehuttT.ifaTira-datfe ein:gw^ kiMrtretexÄfefirfurni^^ZutfemeT- rirvfdim\n3iilhhi^^ X^M-iwek-ourj^n vi/n Mitwxten mit
-----teife^nieifetGUi^ndtthb?« starten. •Axteitu-steamn^^ti^dhdt<k*£xk«iBM its mid hewhm^ Mtns± to mogffcht ^ler £rLr.:/eine 'Durch ., „
gii±ntiixDk-H>P kitte rtw^ y;waufli^ tH!.beriHMiErt^ faluts^xiUH^TttbiXt^^ be. Ende TIGS soll die Watmepla-, CLmduBrndtfS^^UJ.' LI L l TV. ! <U I v-1‘1 —         —- ----- --- f-------
Jör^^imtetonscheB Aufbau dkl enrartdii wwjhkrtpnif^ zakn. in2ufa^r.ott -nun« für Köln state «he „rnvaxrhattaten«Kosten
EctekxzrtxTgttB. wiedeiheniirÄcl inFxdn?ZndfTd?ibkch^ te-. System.
b—; .12—. .—.uLx-—ÄwtSSKS?« Xlsi, c»4».a_ W*d<«r..MK«ata' dyy, Oth'irtitete«?fWt tenArf-knris-
I,
/
V /
iHinbert-n litten
^in'nMhr Sthut- HifehrGeWWrdielai. huafcrrtij! jiurdcij^ztigeii.. iVnTmter taafemndte B«i-irky^‘ijTriAiK^?in 'n«rtir Sfchut- >MehrGrld fur dir
Fr3faMm.rteffcii5rti&^ ictafe inTOwmbn^ lUateniinachten • SanferunjjiferKölnerBühnen
■^ytawafttmgtet^UK^ üK-uttduftsgrw»tfschal<-, Ite "’ Dur Rat-terStaifr Kuteh-« mtr ter.
* wi-,;rtrate--inBniLl-Ei£^ > KommutafeWdrrneplanun^: ijöniincn wh Grünen, CPU, ’Volt, i»chme<<to
^■henweuay^'to Rui^ te^teSdMite.il&irwty^^ FernwarroeUndCo . , FDP^wjv Klimjfi timten und Gut Enn>.l(bkiffi»*^;a^
-halte Imitat ‘.ifemChHnfM-rG^^ DaRathaiite^ nMrtir<kWmdreSani<mmg^ tenznuimnum. %eH -»«fa House
ul^ctelcltente iiAtifai^ TOunafeo TKstahnenanrOffenbarhpbtafnte sdwiw JtawrtT,
. iL-^CDÜAlfetibrttatrumjvtediiiTJt esen, Dfesr soil ^...^ r^..v n«.
a^ttcabi^Avt. ^^Oatis^Kf^^
zehnte in lOitahaits aud dö”P- 
’ . „• a,.',,. - -
w,7Sr.i&?in Bruck. Eigirtöich hat > Kommunale Warnrreplanu^
-hrri^HietU'n.iiaiiA’t'dik.initmti.’be-
XScERristeatenoicri^ 
wtitesstinddLiurrtiaftbletben
flutixiiteeni auf j^-geten. to timte). I*ft-unter-
w« <771.1 Millionen Hiro um ..trflnji 'M-Wrll
uim! \^<itadifo£M!n» dtw j^ingrtwvrlmmobihcinZulranftdnj Mdhonen Eun» auf 709*4 Mtflkinm SamE^aiü lüfte ii
polite xn verttrtigr^ bestei»^«g^ Eum.DteSH>stelfte%^^ schlossen, so ChnsÖan -Achfefikpcupitp x« wrJrti^'ii. Mugftch betttm^'gevl&KiR-n.V^
macht das ein Erlass d«. Lindo zw iQinianinitiahtat‘erfüllen Irw-
kirr.’Wihfen (Grüne) «U.u-te. »Die nun. Dav Bunde5}y-atE< sieht vor.
'S«dwjtelfsT«i^idiTRUSidltigvnii KümriHnMm^dbtt-^^ dav. divTixnniirDcn wltet!title-Kümmunimidb# dass div'Koinniimen zeltet ftitle-
«r torumPr~T.
von ^«äMüöbncri Euro um
Euni - Ehe SPOrJellh- «»Frnjjr, oh diewertereEBiÖ^^es-Bö^rts^das (W Effekt and AmuuM-nter Be- 
Ende der FahnimsLmgt‘ set Ober- zahlkarte bei die Air-gn-nzung «c- 
bw>? rmtkrtc rin Henriette Ucker nächtetet Mensdren.

I V.O.Z,U^ I
Wie breit müssen Gehwege sein?
Die
Bundesregierung
I
Geh-rechte Verkehrsplanung
Wie breit müssen Gehwege sein?
Fußwege sind oftmals unattraktiv und weisen im Hinblick auf die 
Verkehrssicherheit Defizite auf. Fußgänger treffen unterwegs auf Hindernisse 
oder sind Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmern ausgesetzt. Mitunter sind 
_ die Wege auch lückenhaft - oder es fehlt eine Gehfläche. Ein Überblick zu
den wichtigsten Regelungen in Fragen und Antworten.
Gehwege sollen grundsätzlich mit dem Regelmaß von 2,50 Meter Breite 
geplant werden.
Foto: mauritius images/Blend Images/Paco Navarro
Kommunalen Verkehrsplanern stehen Planungshilfen zur Verbesserung der 
Bedingungen für den Fußverkehr zur Verfügung. Das aktuelle, verbindliche 
Planungsregelwerk geht auf die Ansprüche von Fußgängern ein und macht 
Vorgaben für die Gestaltung von Anlagen für den Fußverkehr.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fusswegeplanung-1800308 1/3

tu.o.zuz I Wie breit müssen Gehwege sein?
Wo müssen Gehwege vorhanden sein?
An angebauten Straßen, die dem Erreichen und Verlassen von Häusern und 
Grundstücken dienen, sind überall Anlagen für den Fußverkehr erforderlich. 
Lücken in der Bebauung dürfen diese Grundausstattung nicht unterbrechen.
An einseitig angebauten Straßen können Gehwege auf der nicht angebauten 
Seite nur entfallen, wenn auf der anderen Seite keine Ziele liegen, wie zum 
Beispiel Haltestellen oder Parkplätze.
Wie breit müssen Gehwege sein?
Gehwege sollen grundsätzlich mit dem Regelmaß von 2,50 Meter Breite 
geplant werden. Die veraltete Vorgabe eines Mindestmaßes von 1,50 Meter 
existiert schon lange nicht mehr - weder im aktuellen Regelwerk noch in der 
Straßenverkehrs-Ordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift.
Wie sind Gehwege barrierefrei zu gestalten?
Gehwegbereiche sollten hindernisfrei, taktil und visuell von anderen 
Bereichen abgegrenzt sein, zum Beispiel durch Bordkanten, Pflasterkanten, 
Begrenzungsstreifen. Richtungsänderungen sollten taktil und optisch 
kontrastierend wahrnehmbar sein.
Gehwegbereiche sollten eine geringe Neigung aufweisen (0,5 bis maximal 3,0 
Prozent), zum Beispiel auch an Gehwegabsenkungen bei 
Grundstückszufahrten. An Überquerungsstellen sollten die Borde abgesenkt 
sein. Rampen zur Überwindung von Höhenunterschieden dürfen maximal 
sechs Prozent Steigung aufweisen.
Zur Leitung und Warnung der Mobilitätseingeschränkten sollten an 
wichtigen Elementen im Straßenraum - hierzu zählen zum Beispiel 
Überquerungsstellen, Haltestellen, Masten, Pflanzkübel oder
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fusswegeplanung-1800308 2/3

I O.O.ZUZ I Wie breit müssen Gehwege sein?
Sitzgelegenheiten - Orientierungsstreifen und Aufmerksamkeitsfelder 
angelegt werden.
Wie hoch darf ein Bordstein sein?
Bordsteine an Querungsstellen sollten auf 0 bis 3 Zentimeter abgesenkt 
werden. Die Zweiteilung einer Querungsstelle in einen auf Fahrbahnniveau 
abgesenkten und einen ausreichend ertastbaren Teil mit 6 Zentimeter 
Bordhöhe ist zulässig. Dabei muss die taktile und visuelle Leitlinie zum 
ertastbaren Teil mit ausreichender Bordhöhe erfolgen.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie ’S. hier.
Verbindliche Planungsregelwerke sind vor allem die Richtlinien für die 
Anlage von Stadtstraßen (RASt, 2006) und die Empfehlungen für 
Fußgängerverkehrsanlagen (EFA, 2002) der Forschungsgesellschaft für 
Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Zurzeit sind diese Regelwerke in 
der Überarbeitung und werden aktualisiert
Donnerstag, 22. Oktober 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-tiisswegeplanung-1800308 3/3

Äötaer ©tatt-Wtocr o
Gemerkt R Köln Sport FC Region Freizeit Politik Wirtschaft Ratgeber >
Startseite > Köln > Kalk > Brück > Köln-Brück: Nachbarn wünschen sich Anlieger-Regelung für er
„Ich habe hier schon Wagen aus Monaco gesehen“
Nadelöhr in Köln-Brück - Nachbarn
• •
wünschen sich Anlieger-Regelung
19.10.2023, 13:31 Uhr Lesezeit 3 MinutenVon Hans-Willi Hermans
In der engen Wiehler Straße müssen die Fußgänger teils auf der Fahrbahn gehen.
Copyright: Hermans
Entdecken Si LUS
Dieser Artikel ist eine Leseprobe für Sie.
Unterstützen Sie uns und entscheiden Sie sich für eine Möglichkeit alle Artikel auf ksta.de zu lesen - 
flexibel mit KStA Click & Read oder klassisch im Abo.
ALLE ANGEBOTE

Die enge Wiehler Straße wird von vielen Auto­
fahrern als Schleichweg genutzt. Ein Anwohner 
wünscht sich die Umwandlung in eine 
Anliegerstraße.
R
Merken Teilen
aA
Schrift Drucken
Als Alexander von Chiari mit Frau und Kind in die 
Wiehler Straße einzog, waren sie eine junge Familie: 
„Meine Tochter konnte damals problemlos auf der 
Straße spielen, das war ungefährlich“, erzählt er. 
Mittlerweile habe ein Umbruch stattgefunden, die 
nächste Generation von jungen Familien zöge nun in 
die Einfamilienhäuser ein. „Die Kinder können aber 
schon lange nicht mehr auf der Straße spielen, und das 
liegt nicht nur daran, dass der Kraftverkehr allgemein
zugenommen hat'
Schleichweg für Autofahrer, die zur Autobahn 
wollen
Denn viele Pkw-Fahrer nutzten die schmale Straße, auf 
der Tempo 30 gilt, um schneller zur Autobahnauffahrt 
zu gelangen. Sie bögen dazu von der Olpener Straße 
nach links in die Straße Am Schildchen ab, dann nach
rechts in die Wiehler Stra m die Ampelanlage an
Entrfpckeii Sie PLI ’S
Dieser Artikel ist eine Leseprobe für Sie.
Unterstützen Sie uns und entscheiden Sie sich für eine Möglichkeit alle Artikel auf ksta.de
flexibel mit KStA Click & Read oder klassisch im Abo. zu lesen -
alle angebctf

Er hat auch schon Unterschriften für sein Anliegen 
gesammelt und diese an das Amt für 
Verkehrsmanagement geschickt. Schließlich sei die 
Situation äußerst gefährlich für Fußgänger: „Die 
Siedlung wurde in den 1930er Jahren gebaut, deshalb 
hat beispielsweise der Abschnitt zwischen Am 
Schildchen und Nümbrechter Straße gar keinen 
Gehweg. Das war damals nicht notwendig.“
Was zur Folge hat, dass die Fußgänger heute wie vor 
Jahrzehnten auf der Fahrbahn gehen müssen. Das sei 
schon deshalb kaum zu verantworten, weil zahlreiche 
Kinder der nahegelegenen katholischen und 
evangelischen Grundschulen die Wiehler Straße als 
Schulweg nutzten, außerdem befinden sich der 
evangelische Kindergarten sowie das evangelische 
Seniorenheim gleich um die Ecke.
Navigationssysteme führen Autos durch in die 
Straße in Köln-Brück
Dabei gibt sich Alexander von Chiari keinerlei Illusionen 
hin, was die künftige Überwachung von Tempo 30 oder 
der Anliegerstraßen-Regelung angeht „Aber wenn die 
Durchfahrt für Ortsfremde offiziell verboten wäre, 
würde die Straße auch nirh+ mehr von den
I. I .
Entdecken Sie PLUS
Dieser Artikel ist eine Leseprobe für Sie.
Unterstützen Sie uns und entscheiden Sie sich für eine Möglichkeit alle Artikel auf ksta.de zu lesen - 
flexibel mit KStA Click & Read oder klassisch im Abo.
le Angebote

Köln-Kalk
Anwohner beklagen Müll 
rund um Unterkunft für
Geflüchtete - 
Sensibilisierung soll helfen
Von Marius Fuhrmann R
Fast alle Bewohner der Einfamilienhäuser an der 
Wiehler Straße hätten sein Schreiben an die 
Verwaltung unterzeichnet, berichtet von Chiari. Er ist 
optimistisch, schließlich habe die Stadt in zwei ähnlich 
gelagerten Fällen - beim Pohlstadtsweg und bei der
Königsforststraße - der Um widmung zugestimmt,
obwohl beide einen Gehweg haben.
Sabine Wotzlaw bestätigte inzwischen, dass der 
Bürgerantrag derzeit „in Bearbeitung“ sei: „Hierzu 
wurden Verkehrszählungen in der Wiehler Straße 
beauftragt“, so die Mitarbeiterin des städtischen
Presseamts: „Sobald die Ergebnisse dieser Zählung
vorliegen, werden die Petenten über etwaige
en
Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.“ Wann diese Zahlen 
vorliegen, könne man derzeit allerdings nicht sagen.
Entdecken Sie PLUS
Dieser Artikel ist eine Leseprobe für Sie.
Unterstützen Sie uns und entscheiden Sie sich für eh, 
flexibel mit KStA Click & Read oder klassisch im Abo.eine Möglichkeit alle Artikel auf ksta.de zu lesen -

Stammbuch, was sie ausmacht Na- ' ment untermalt der Regenbogen uoer sarenautriot^iduem.m.e^^ -----
Fußgänger-Lobby kritisiert Stadt
ivach Kündigung des Rjßverkehrbeauftragten wird „ein Team von Fachleuten" gefordert
I
■
> Jt Ob sich nach der 
SB holprigen und der 
letztendlich nicht 
gefangenen Besetzung
v
Antos, nritrieuflichen intStraßeoverkeitr.
imgangdesMobiffläts- . „ ■
VO^JNt^CHMITZ
■- '' ■
Es sä nicht weniger als peinlich, 
dass Nico Rathniarnrnach nur zwei 
Jahren die Stadtverwaltung bereits 
wieder verlasse. Die Kündigung des
Heumarkt „Wenn Fußgängerinnen , 
und Fußgänger von der Ffotdseite . 
aus zur Platzfläche möchten, müs- । 
sen sie mehrere Straßen jnit unter- j 
schiedlichen Ampelphasen queren, 
was gegenüber meiner direkten Ver :
bindung ein großer Umweg mit viel ■ 
Wartezeit bedeutet* Derartige Orte 
gehens vieiern Köln, soGrose.wäter. 
.Und es ist nicht verwunderlich.
Befragung in 16 gnißeh Stäken. 
Deutschlands zum SHwc' '
cfa gut qualifiziertes
von
1 gfot^m-wiederä
Die StadtverwalB 
Nachf rage der Rund:
le des FuSverkei
eine-Entsdieidungs- ; 
Kran Budget, Mn | 
eftoalnngsfai^^
ugkeäneoforxikfitrTiean- 
e Rrrfi mal iz toifl. Jedoch
er fovuikeruHg Kölns das i
■: Esintsdifovrasförden
ir in K9to.“Pür AnneGro - j
eie Diskrepanz zwischen 
und Wirklichkeit, die Nico
Karpmanuazu granatm . .. ,------ ■ .
in die Bonner Verwaltung zu wech- Nico Rathmann hatgekundigt
a J
fattej^äf }
MmgdäStei-
i
cherin von Fuss e.V.hat wenig Hoff­
nung, dass es in Kürze zuernerNeu- 
eiristeHungkommt. Jkfit Nico-Rath­
mann geht ein erfahrener Fiißver- 
keiirsiaclimann, der nicht so leicht 
zu ersetzen san wird.,Das Eachper-
. FrfopilhornakBanneyer surial Ist knapp, Verkehrsplanump
' agenturen konkurrieren mit den
benuad wie viel dann noch für den Kommunen um Fachleute. Zudem
Fußwegüberbieiht. ist der . Markt überschaubar, man
i FürGroseforefätalesUngleichge- kennt sich nntereinaiKter. Ob sieb 
i wicht in den Zuständigkeiten. .13 £1±. '
' FuKgänjys und i'ußgängetinnen endlich nicht gelungenen Beset
sind'üii)ahr2023iniKöh»erStraßen- zttng der aktuellen. Stelle favblteb 
I verkehr zu Tode gekommen-ülrer- gut qualifiziertes Personal bewirbt, 
[ wiegend Menschen im Alter von ist ftäglicii.*
I ater60fahreir,mahntsie. Invielen
nach der holprigen und der letzt1
Mehr Aufmerksamkeit 
für FußverkehrFällen werde .Selbstverschuiden* 
als Un&Rursache angegeheii. Da-
I gegen wehrt sich die Fuss-Lobbyis- Nach dieser Entwicklung hat those 
| rin vehement. Und macht das unter nun Hare Erwartungen™ die W?r- 
ariiferein an einem Un&M im Som- waftungt .Wir fordern, auch für Köln
Fuß verkehr, Wit EHtscheidungs-w o Rnnr»r vUn.vvItijrK'zu wecli- Nico Rathmann hat gekündigt des Heumarktes fest. Dort stieg ein 1--------- —, "mcfeBonnerUraäti^zu Fußgänger vor dem dortigen Hotel Kompetenz und eigenem Budget,
kotigen Team dem Thema Schul- Tlremenfäd bekomme ächt diege- über eine fettenabspenrung und ................ a..„. ck .
. SXexhätanzunehmeu. bührende Aufiuertsamkeit.. Denn öbenjuertedre Straße rm Kurvenbe-
. Ünd nach Informationen - pf der Fahrradbeanftra^te for Stadt
wrisdüinwnresnichtzifotztuuch• ' ‘ ” -» - - om
TliemenfeM bekomme ächt die ge- über eine Kettenabsperrung und
bührende Aufinertsamkeit, Denn i
Die Politik muss endlich dem Paß­
verkehr - neben dem Auto- und
neben dem Radverkehr - angemes- 
voneijteiu iKUHcucuur,., . ... sent Aufmerksamkeit widmen", kri-
V »»'Mier tt nsenen wair.aicicmuuauniuuiL^^ fasstundtödlichverietztwurde.Auf tisieitsie mitBlickunterandetem 
^^^ST^unÄerkehr, wurde. So konnte der Fahnadbeauf- den erstem Blick Leichtsinn. Doch
M Fußverkebrbeauftragten tragte Kraft seines Amtes entschei- für Grase die Konsequenz aus einer der Fußverfa^
den Findnick vermittelten. sein Radweee zu San ha- fanden Führung der Fußgänger am scherdungsbefügnrsseL
V! UAAC iUultei-m.KV 4 ux4»>^ *-**»*>v.i<^* ------ --------------- --------  „
den, wie breit Radwege zu sein ha- fanden Führung der Fußgänger am

Anlage 2 Antwortschreiben

4451 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
Ihr Schreiben 
Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – AZ 67/25 21.05.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Umwidmung der Wiehler Straße/Köln-Brück in 
eine Anliegerstraße“, Aktenzeichen 67/25  
Sehr geehrter Herr     , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21.05.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt 
für Verkehrsmanagement einzuholen. Wie mir nun von der zuständigen Fachdienst-
stelle mitgeteilt wurde, liegt kein neues Sachvorbringen vor. Die Stellungnahme aus 
dem Jahr 2023 gilt nach wie vor: 
„Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und 
Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Um-
stände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenige 
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Eine Verpflich-
tung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmer*innen durch 
bauliche Maßnahmen zu unterbinden, besteht darüber hinaus nicht.  
Die Verkehrssituation in der Wiehler Straße wurde durch die Straßenverkehrsbehörde 
überprüft. Die Wiehler Straße ist Teil des untergeordneten Straßennetzes und als sol-
che, Bestandteil einer geschwindigkeitsreduzierten Tempo 30-Zone. Durch die ge-
ringe Fahrbahnbreite, parkende Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand sowie der 
Rechts-vor links-Regelung ist die Wohnstraße für den Durchgangsverkehr fahrdyna-
misch eher als unattraktiv zu bezeichnen. 
Die Unfallauswertung für die Wiehler Straße zeigt keine Auffälligkeiten, die darauf 
schließen lassen, dass es zu gefährlichen Situationen für den Fußverkehr kommt. 
Auch der Verwaltung sind bisher keine außergewöhnlichen Umstände bekannt, die 
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in dieser Örtlichkeit erforderlich machen.  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Seitens der Verwaltung kann die geschilderte Verkehrszunahme durch sogenannte 
gestiegene Umfahrungsmöglichkeiten nicht bestätigt werden.  
Zur Ermittlung der Fahrzeugzahlen sowie der gefahrenen Geschwindigkeiten wurde 
am 19.10.23 eine Verkehrszählung und eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. 
Bei der Wiehler Straße handelt es sich gem. RASt 06 um eine Wohnstraße. In Wohn-
straßen sind Verkehrsstärken bis zu 400 Fahrzeugen pro Stunde charakteristisch. Die 
Ergebnisse der aktuellen Verkehrserhebungen vom 19.10.2023 zeigen keine Über-
schreitungen der Verkehrsstärken. In den Spitzenstunden (8-9 Uhr bzw. 16-17 h) wur-
den lediglich 44 bzw. 49 Fahrzeuge ermittelt. Die ermittelten Verkehrsmengen bewe-
gen sich deutlich unterhalb der für Wohn- bzw. Erschließungsstraßen üblichen Fahr-
zeugmengen. 
Als Beurteilungsmaßstab für die Charakterisierung des Geschwindigkeitsverhaltens 
wird der V85-Wert herangezogen. Bei der durchgeführten Geschwindigkeitsmessung 
ergab der V85-Wert (Geschwindigkeit von 85% der Verkehrsteilnehmer) eine Ge-
schwindigkeit von 25 km/h. Der V85-Wert liegt somit unter dem Tempolimit. 
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Ergebnisse der Verkehrserhebungen 
aus Sicht der Verwaltung keinen Anlass zur Änderung der bestehenden Verkehrsre-
gelung geben.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt Verkehrsmanagement, Frau       , Telefonnummer 0221/221-       oder per 
E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur 
Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung BV

896 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1624/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Umwidmung der Wiehler 
Straße/Köln-Brück in eine Anliegerstraße, Aktenzeichen 67/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

18.06.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1624/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
03.06.2026
Erstellt
02.06.2026 14:33