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Ertüchtigung der Elektroinstallation im Bürgerhaus Kalk

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3282/2018 vom 31.10.2018

Stand: Am 08.11.2018 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/50/26 Vorlagen-Nummer 3282/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ertüchtigung der Elektroinstallation im Bürgerhaus Kalk Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 5.1 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln die Ertüchtigung der Stromunterverteilung sowie Aufrüstung der Sicherheitsbeleuchtung im Bür- gerhaus Kalk entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und beauftragt die Verwaltung mit der Um- setzung der Maßnahmen. Nach Kostenschätzung der städtischen Gebäudewirtschaft werden Mittel in Höhe von rund 145.000 Euro brutto benötigt (zzgl. Mittel für Malerarbeiten von ca. 20.000 Euro brut- to). Entsprechende Mittel stehen im Haushaltsplan 2018 im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren in der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 165.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Bürgerhaus Kalk ist mittlerweile fast 30 Jahre alt; die Elektrounterverteilung des Hauses bedarf nunmehr einer Ertüchtigung. Um Schadenfällen und möglichen Gefährdungen von Besuchern/innen der Einrichtung vorzubeugen, müssen für einen ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Be- triebsmittel und Anlagen und zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes nach Feststellung eines Fachingenieurs dringend FI-Absicherungen (Fehlerstrom- Schutzeinrichtung) und Reservestromkrei- se installiert werden. Die Maßnahmen folgen den einschlägigen VDE-Vorschriften und Unfallverhü- tungsvorschriften. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Sicherheitsbeleuchtung im Bürgerhaus Kalk entsprechend dem Stand der Technik zu modernisieren. Die baulichen Maßnahmen machen im An- schluss Malerarbeiten erforderlich. Anlagen Kostenschätzung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vom 31.07.2018 (Elektroinstallation, Sicherheits- beleuchtung)
  • Kostenschätzung -26- vom 31.07.2018

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    Gebäudewirtschaft (GW) Datum: 31.07.2018 262 / 46 Name: Benjari j Telefon: 221-20492 Fax: 22120175 Kostenschätzung Amt für Soziales und Amt 50-26 Frau Ruf: Senioren, Bürgerhaus Kalk ___ : Asselborn 987602-35 Gebäude Bürgerhaus Kalk, Kalk-Mülheimer Str. 58 Bereich Altbau (Verwaltungsgebäude), . Versammlungsstätte (Galerie + Saal) Datum 04.05.2018 Meldung: Schadenmeldung SAP telefonisch u a N a ec eigene Feststellung 262/46 Gewünschte Maßnahme _Ertüchtigung der Elektroinstallationsanlage in allen Geschossen, Beleuchtung und Malerarbeiten sind nicht berücksichtigt worden Notwendige Arbeiten/ \ Gewerke ca. Schätzkosten geplante Maßnahmen |Elektroinstallation 66.500,00€ Zwischensumme netto brutto (incl.19% MwSt.) brutto Honorar Fachingenieur Elektro + Honorar 26 (HOAI oder 28,84% ) 13.000,00€ Gesamtsumme brutto 144.435,00€ Vorstehende Kosten sind Schätzkosten und können sich bei der PIonung ba, Baugusführung ändgrn. Um Bereitstellung der Kosten wird gebeten. Abteku Be tag Köln FM Dienste H en IE Ofioplatz Bestätigung Bauherr: Mit den vorgenannteodylaßtiahmen einverstanden: [_] Die vorgenannten Maßnahmen bitte stornieren: [_] Bemerkungen: s Datum Unterschrift Fax an: Nr.:

Beratungsverlauf

  1. 08.11.2018

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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