Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2015
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3151/2017 vom 18.10.2017
Stand: Am 07.11.2017 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Prüfungsbericht zur Vorlage im RPAu
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Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 0221/ 221 - 25015 0221/ 221 - 25501 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite I Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ................................ ................................ ................................ .............................. 1 2. Prüfungsauftrag ................................ ................................ ................................ ................. 1 3. Grundsätzliche Feststellungen ................................ ................................ .......................... 1 3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung ................................ ...................... 1 3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin ................................ ..... 2 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ ......... 3 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ................................ .................. 3 5.1 Organisation der Buchführung ................................ ................................ ..................... 3 5.2 Belegwesen ................................ ................................ ................................ ................. 4 5.3 Personal ................................ ................................ ................................ ...................... 4 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung ................................ .............................. 5 5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung ................................ ........................ 6 5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt) ................................ ................................ ............... 7 5.7 Inventuren, Inventar ................................ ................................ ................................ ..... 7 5.8 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertragsmanagement ............................ 8 5.9 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte ................................ ................................ ........ 9 5.10 Rückstände ................................ ................................ ................................ ................ 9 6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen ............................... 9 Aktiva ................................ ................................ ................................ ................................ . 9 Anlagevermögen ................................ ................................ ................................ ................ 9 6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ................................ ................................ .........10 6.2 Sachanlagen ................................ ................................ ................................ ...............11 6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................ .11 6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................ .....11 6.2.3 Infrastrukturvermögen ................................ ................................ .......................12 6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ................................ ................................ 12 6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ................................ ...............13 6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung ................................ ................................ .15 6.2.7 Finanzanlagen ................................ ................................ ................................ ..16 Umlaufvermögen ................................ ................................ ................................ ..............17 6.3. Vorräte ................................ ................................ ................................ .......................18 6.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ................................ ..................18 6.5 Liquide Mittel ................................ ................................ ................................ ...............19 Passiva ................................ ................................ ................................ .............................19 6.6 Eigenkapital ................................ ................................ ................................ ................19 6.6.1 Allgemeine Rücklage ................................ ................................ ........................20 6.6.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ................................ ................................ 20 6.7 Sonderposten ................................ ................................ ................................ ............21 6.8 Rückstellungen ................................ ................................ ................................ ..........21 Seite II Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.9 Verbindlichkeiten ................................ ................................ ................................ .24 6.9.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ................................ ................25 6.9.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ................................ ....25 6.9.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ................................ ...........26 6.9.4 Erhaltene Anzahlungen ................................ ................................ .....................26 7. Ergebnisrechnung ................................ ................................ ................................ ............28 7.1 Gewerbesteuer ................................ ................................ ................................ ....28 7.2 Aufwandsminderungen ................................ ................................ ........................29 8. Finanzrechnung ................................ ................................ ................................ ................33 9. Anhang und Lagebericht ................................ ................................ ................................ ..34 10. Bestätigungsvermerk ................................ ................................ ................................ ......34 Anlage Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.201 5 Teil 1 (Gesamtergebnisrechnung, Gesamt- finanzrechnung, Bilanz mit Anhang und Lagebericht) Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite III Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Abkürzungsverzeichnis 1. NKFWG Erstes NKF-Weiterentwicklungsgesetz AöR Anstalt öffentlichen Rechts EB Eröffnungsbilanz FiPo Finanzposition GAFin Geschäftsanweisung für das Finanzwesen GAG GAG Immobilien AG GO Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GW Gebäudewirtschaft GWG geringwertiges Wirtschaftsgut HGB Handelsgesetzbuch IKS Internes Kontrollsystem Indafin/Ginfis kamerales Kassenverfahren der Stadt Köln IV (automatisierte) Informationsverarbeitung KAG Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen KommInform Darlehensverwaltungsprogramm der Stadt Köln NKF Neues Kommunales Finanzmanagement OK.FIS Offenes Kommunales Finanzinformationssystem PSCD Kassen- und Einnahmemanagementmodul der Buchhaltungs- software SAP RPA Rechnungsprüfungsamt RPAu Rechnungsprüfungsausschuss SAP modulares Buchhaltungsprogramm der Stadt Köln SBK gGmbH Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln Anstalt des öffentlichen Rechts UStG Umsatzsteuergesetz VIAVIS IV-gestütztes Straßeninformationssystem VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg Seite IV Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Verzeichnis der Gliederungsziffern städtischer Ämter und sonstigen Organisations- einheiten -11- Amt für Personal, Organisation und Innovation -12- Amt für Informationsverarbeitung -14- Rechnungsprüfungsamt -20- Kämmerei -21- Kassen- und Steueramt -30- Rechts- und Versicherungsamt -40- Amt für Schulentwicklung -66- Amt für Straßen und Verkehrstechnik -69- Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Dezernat III Dezernat für Wirtschaft und Liegenschaften Dezernat VI Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Dezernat VII Dezernat für Kunst und Kultur Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 1 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 1. Vorwort Der Jahresabschluss 201 5 wurde dem Rat in seiner Sitzung am 14.02.2017 als Entwurf vorgelegt und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überwiesen. Die Stadt Köln liegt mit der Aufstellung , Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse immer noch hinter den gesetzlichen Vorgaben zurück. Positiv ist festzustellen, dass der Rückstand sich verringert. War die Feststellung des Abschlusses 2011 noch um drei volle Jahre verspätet, beträgt der Abstand mit dem aktuell vorliegenden Ab schluss 2015 noch rund ein Jahr. Gemäß § 95 GO muss jeweils bis zum 31. März des Folgejahres der Jahresabschluss durch die Kämmerin aufgestellt, durch die Oberbürgermeisterin bestätigt und dem Rat zur Feststel- lung zugeleitet sein. Die Feststellung selbst muss bis zum Abschluss des Folgejahres - nach erfolgter Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss - erfolgen (§ 96 GO). Fristgerecht wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 2016 gewesen. Wichtig ist eine Feststellung des Jahresabschlusses 20 15 für die Genehmigung des Hau s- haltsplanes 2018 durch die Aufsichtsbehörde . Gemäß Runde rlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ist für die Genehmigungsfähigkeit des Hau s- haltes 2018 ein festgestellter Jahresabschluss 2015 erforderlich. Grundlegende Veränderungen, wie die Einführung des SAP -integrierten Kassen- und Ei n- nahmemanagements PSCD oder umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Buchführung, sind auch in 2015 nicht erfolgt, so dass auch für die Prüfung dieses Jah- resabschlusses immer noch die Feststellungen aus 2011 Bestand haben . Daher entspr e- chen die Aussagen unter „3. Grundsätzliche Feststellungen “ und „5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung “ des nachfolgenden Berichtes denen aus den Vorjah- resberichten. 2. Prüfungsauftrag Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Abs. 1 GO ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Jahres nachzuweisen ist. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der GoB ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergä n- zenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden s ind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lag e- bericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steh t und seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung einen Bericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermer k oder der Ve r- merk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen (§ 101 Abs. 1 GO). Soweit die Gemeinde über ein Rechnungsprüfungsamt verfügt, bedient sich der Ausschuss dieses Amtes (§ 101 Abs. 8 GO). 3. Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung Nach dem Ergebnis der Prüfung besteht in den nachfolgend aufgeführten Fällen Anlass für Anmerkungen bzw. Einwendungen: Seite 2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Die zentralen Übersichten über Softwarelizenzen (Lizenzmanagement) und langfristige Verträge (Vertragsmanagement) zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung ei n- zelner Aktiv- und Passivposten fehlen weiterhin. Die Einführung eines zentralen Lizen z- managements wurde unter Verweis auf die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung auf 2018 verschoben; neue Erkenntnisse lagen bis zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung nicht vor. Dass das einheitliche Vertragsmanagement eingeführt wird, wurde durch den Stadtvorstand im Oktober 2015 beschlossen . Zur Zeit wird das entsprechende IV - Verfahren in zwei Dienststellen pilotiert. Die Dienstanweisung zum Vertragsmanagement fehlt noch. Die im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz festgestellte, erforderliche Überpr ü- fung von Ausweis und Bewertung bei den Grundstücken durch die Verwaltung ist zum Jahresabschluss 201 5 noch nicht erfolgt. Die Verwaltung setzt für die umfassende Überprüfung des Grundbesitzes hinsichtlich Ausweis und Bewertung einen Zeitraum bis 2023 an. Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz der Einzelbewertung a bgewichen. Insbesondere ist die Festlegung der Wertabschläge nicht korrekt. Zwischenzeitlich zeigte sich, dass auch die Wertansätze von Straßen, We- gen und Plätzen Fehler aufweisen. Eine Erfassung mittels einer neuen Software, Inven- tur und die erforderlichen Korrekturen sollen bis 2023 erfolgen. Die vorgeschriebenen Inventuren wurden weiterhin sehr unvollständig durchgeführt . Eine umfassende Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens hat nicht stattgefunden. Beim unbeweglichen Anlagevermögen fand überhaupt keine Inven- tur statt. Mit zunehmendem Abstand von der Vermögenserfassung zur Eröffnungsbilanz, die zudem aufgrund von Sonderregelungen teilweise mittels Pauschalansätzen und Schätzungen stattfand, wird dieser Sachverhalt immer problematischer. Die Stadt Köln verwendet e bis einschließlich 2016 für ihre Buchhaltung kein geschlo s- senes Buchführungssystem. Für die Abwicklung der Zahlungsvorgänge war 2015 wei- terhin das alte kamerale Kassenverfahren im Einsatz, das zur Bu chhaltung mit SAP nicht konform ist. Bedingt dadurch ist in der Buchhaltung zu keinem Zeitpunkt des Ja h- res der aktuelle Bestand an liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten abrufbar und kontrollierbar. Die Einführung des entsprechenden SAP -Moduls PSCD, das diese Problematik beseitigen soll, ist zum 01.01.2017 erfolgt. Ein Risikomanagementsystem wurde noch nicht aufgebaut . Dieses ist u. a. erforderlich, um der Berichterstattungspflicht über Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung gemäß § 48 GemHVO qualifiziert nachkommen zu können. Bezogen auf die Buchführung fehlt ein strukturiertes, systematisches internes Kontrol l- system. Hinsichtlich der reinen Zahlungsabwicklung sind Kontrollmechanismen aus k a- meralen Zeiten in größerem Umfang vorhanden, die - aufgrund der Beibehaltung des Zahlungssystems - weiterhin Wirkung entfalten. 3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin Die Ausführungen im Lagebericht enthalten keine offensichtlich falschen Darstellungen. Hinsichtlich der enthaltenen konkreten Zahlen ist weiterhin auf die Schwächen in der Buc h- haltung zu verweisen (siehe hierzu auch Ziffer 5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung). Die dort genannten Sachverhalte haben zwangsläufig Auswirkungen. Die in der Gemeindeha ushaltsverordnung vorgeschriebenen Erläuterungen und Analysen zum abgeschlossenen Haushaltsjahr sind im Lagebericht enthalten. Aufgrund des zeitlichen Abstandes zwischen dem Stichtag 31.12.201 5 und der Abfassung des Lageberichts können die Berichterstattun g über Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Hau s- haltsjahres und die Berichterstattung über die weitere Entwicklun g nicht mit normalen Ma ß- stäben bewertet werden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 3 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Die gemäß § 48 GemHVO vorgesehene Darstellung von Chancen und Risiken erfolgt nic ht umfassend. Nach Auffassung des RPA ist dies jedoch - ebenfalls mit Blick auf den zeitlichen Abstand zum Bilanzstichtag - entbehrlich. Eine all umfassende Risikoanalyse - soweit dies überhaupt möglich ist - würde allerdings auch ein bestehendes, strukturiertes Risikomana- gementsystem voraussetzen, das bei der Stadt Köln noch nicht existiert. 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes geprüft. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Die Prüfung wurde in Form von Systemprüfungen und Stichproben durchgeführt. S ie stützt sich ferner auf Erkenntnisse aus der Prüfung der vorangegangenen Jahresabschlüsse sowie aus den Schwerpunktprüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. In Anbetracht des zeitlichen Abstandes zum Abschlussstichtag und Haushaltsjahr wurde auf die Prüfung der Umsetzung des Haushaltsplans verzichtet. Eine solche macht aus Sicht des RPA nur Sinn, wenn sie begleitend stattfinden kann. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können dann u. a. noch für die neue Haushaltsplanung von Nutzen sein. 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 5.1 Organisation der Buchführung Die Buchführung erfolgt bei der Stadt Köln dezentral, d. h., dass viele Dienststellen Vor - erfassungen z. B. mittels MS-Excel vornehmen, die in den Rechnungsstellen letztendlich in das SAP-System übernommen werden. Daneben wird die Anlagenbuchhaltung in den Dienststellen verantwortlich geführt. Für Vorgänge, die zahlungsrelevant sind, erfolgt eine Datenübertragung an die Stadtkasse. Die Erledigung und Überwachung der Zahlungsvo r- gänge selbst erfolgt mittels des alten kameralen Kassenverfahrens. Eine generelle gesetzliche Vorgabe für eine zentrale oder dezentrale Buchhaltungsorganis a- tion existiert nicht. § 93 Abs. 3 S. 1 GO regelt lediglich „Soweit die ordnungsmäßige Erled i- gung und Prüfung gewä hrleistet sind, kann die Finanzbuchhaltung für funktional begrenzte Aufgabenbereiche auch durch mehrere Stellen der Verwaltung erfolgen“. Es bleibt dabei jedoch bei einer zentralen Gesamtverantwortung durch Bestellung eines „Verantwortlichen und eines Stellvertreters“ (für die Finanzbuchhaltung). Eine zentrale Buchhaltung für die Stadt insgesamt, von der allenfalls sachlich eng eing e- grenzte Bereiche - z. B. die Gehaltsbuchhaltung - ausgenommen werden , erscheint dem RPA aufgrund der Erfahrungen bei den bishe rigen Prüfungen weiterhin als die bessere Lösung. Auch die Anlagenbuchhaltung kann zentral einheitlicher geführt werden. Das SAP-Modul PSCD wurde zum 01.01.2017 eingeführt, was seit dem die Lücke im Buch- führungssystem schließt und damit deutliche Verbesserungen bringen soll. Um die Mängel abzustellen hat der Stadtvorstand in seiner Sitzung am 13.01.2015 einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen beschlossen . Über den Sachstand und die Planung in den einzelnen Teilbereichen Schaffung von Akzeptanz, Aufbau- und Ablauforganisation, Personalentwicklung, elektronische Rechnungsbearbeitung, Internes Kontrollsystem und Seite 4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Maßnahmen für den Jahresabschluss wird seit 2017 zweimal im Jahr durch die Kämmerei im Rechnungsprüfungsausschuss be- richtet. Die ersten dieser Maßnahmen sollen nach aktuellem Planungsstand (September 2017) in 2018 abgeschlossen sein. 5.2 Belegwesen Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraft der Buchführung ist das Belegprinzip. Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den geordnet aufzubewahrenden Unterlagen Inhalt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle erklärt und schlüssig nachgewiesen we r- den können. Die Belege müssen systematisch geordnet abgelegt werden, um als Beweis fü r die Richtigkeit der einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich sein muss, einen Überblick über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung, zu erhalten (vgl. § 27 GemHVO). Das Belegwesen bei der Stadt Köln und hier insbesondere die Belegablage sind für eine GoB-konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollständig. Auszahlungsrele- vante Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der Stadtkasse - jedoch nach einem eigenen, nicht belegnummernkonformen System - abgelegt. Ferner ist nicht jeder in SAP gebuchte Vorgang, der eine entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zahlungsrele- vant. Die Suche bei der Stadtkasse läuft damit ins Leere. Andere Belege werden selbst innerhalb von Dienststellen an unterschiedlichen Orten nach unterschiedlichen Kriterien abgelegt und sind teilweise nicht oder nicht mit vertretbarem Zeitaufwand auffindbar. Eine umfassende prüferische Einsichtnahme ist mit überschaubarem Aufwand nicht möglich; die Einführung einer digitalen Belegablage ist dringend geboten. Die Stadt arbeitet an der Einführung eine r elektronischen Rechnungs bearbeitung; Ziel ist zurzeit das Jahr 2020 (Bestandteil Berichterstattung; siehe 5.1) . Die StEB verfügen bereits seit einigen Jahren über ein entsprechendes SAP -integriertes System. Dazu gehören ein elektronisches Rechnungseingangsbuch, die Bearbeitung im Workflow und die revisionssi- chere elektronische Belegablage. Damit wäre zunächst die sc hnelle Auffindbarkeit von Bele- gen gesichert, soweit es sich um Rechnungen handelt. Diese ist dann noch zu ergänzen um die restlichen Unterlagen, die als Beleg dienen (z. B. Eigenbelege für Umbuchungen, außer- planmäßige Abschreibungen, Verschrottungsbelege). Bis das Belegwesen der Stadt die Kriterien gemäß der GoB umfänglich erfüllt, werden noch einige Jahre vergehen. 5.3 Personal Die Buchhaltung im System des Neuen Kommunalen Finanzmanagements verlangt ein anderes Wissens - und Fähigkeitsspektrum als im Syste m der Verwaltungskameralistik. Ausreichend qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang ist eine der Voraussetzungen, um die erforderliche Buchführungsqualität sicherzustellen. Der Ausbildungs- und Erfahrungsstand des in der Buchführung eingesetzten Per sonals ist unverändert sehr unterschiedlich. Die Verwaltung entwickelt im Rahmen des Maßnahme n- pakets zur Verbesserung des Rechnungswesens (siehe 5.1) Maßnahmen zur Personalen t- wicklung für das betreffende Personal. Allerdings ist der „Beginn der Umsetzung“ erst für Anfang 2018 geplant. Auch die Personalbemessung und -bewertung soll Bestandteil des o. g. Maßnahmenpaketes sein. Die Stadt Köln verfügt nach Auffassung des RPA über zu wenig ausreichend ausgebildetes Personal. Das führt zu Einbußen in der Qualitä t der Buchführung und teilweise erheblichen Rückständen; ferner zu Fehlern in der Buchführung, die logischerweise Auswirkungen auf die Aussagen im Jahresabschluss haben. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 5 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung Die nachfolgend aufgelisteten Fehler wurden bereits bei den Prüfungen der Jahresabschlüs- se in den Vorjahren festgestellt. Eine dezente Verbesserung war 2015 in einzelnen der nach- folgend aufgeführten Kategorien (z. B. Rein -Raus-Buchungen) erkennbar. In den meisten Fällen (z. B. Buchungstext, Belegqualität) ist jedoch keine nennenswerte Verbesserung festzustellen. Insgesamt bleibt das Ergebnis unbefriedigend. Rein-Raus-Buchungen Die Buchführung weist eine große Anzahl von Buchungen auf Konten aus, die mit mehr oder weniger zeitlichem Abstand wieder herausgebucht wurden. Die Anlässe sind unter- schiedlich und nur manchmal im Buchungstext erkennbar. Oft wurden falsche Buchu n- gen nicht storniert, sondern mittels einer umgekehrten Buchung nur betragsmäßig au s- geglichen. Buchungsketten Beträge werden v on Konto zu Konto weiter gebucht. Der Anlass erklärt sich oft nicht durch den Buchungstext. Bezeichnung der Vermögensgegenstände und Mengenangaben In der Anlagenbuchhaltung sind Vermögensgegenstände ausgewiesen, aus deren B e- zeichnung kein Rückschluss auf den zu bilanzierenden Gegenstand möglich ist. Ferner fehlt oft die Mengenangabe. Buchungstext Eine Aussagefähigkeit der Buchungstexte ist oft nicht gegeben. Buchungstexte fehlen oder es handelt sich um Aktenzeichen, für Dritte unverständliche Abkürzungen b zw. un- verständliche Texte. Qualität der Belege Auch auf Grundlage der Belege sind die vorgenommenen Buchungen nicht immer nach- vollziehbar, da der Beleg nicht alle erforderlichen Angaben enthält und sich der gebuch- te Geschäftsvorfall so nicht erklärt. Negative Buchungen Erträge werden als Aufwandsminderung verbucht und auf Ausgabeposition vereinnahmt, um die Ausgabeermächtigungen zu erhöhen, statt die korrekten Aufwands -/Ertrags- konten bzw. Auszahlungs -/Einzahlungspositionen zu nutzen. Die Priorität liegt hi er im- mer noch auf dem Haushalts- und Zahlungsgeschäft. Falsche Kontierungen Vorgänge werden auf falschen Konten gebucht. Im Extremfall kommt es zu den o. g. negativen Buchungen oder zu Gegenbuchungen auf Konten, auf denen der Betrag nie eingebucht wurde (z . B. Ausgleich von Forderungen, die dort nie verbucht waren oder Korrekturen von Aufwendungen/Erträgen, die nie gebucht wurden). Fehlerhafte Zuordnung von Rechnungen Rechnungen, die sowohl investiv als auch konsumtiv zu verbuchende Positionen entha l- ten, wurden teilweise nicht ordnungsgemäß aufgeteilt, sondern vollständig als Aufwand gebucht oder einer Investition zugeordnet. Seite 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Fehlende Zeitnähe Vorgänge werden mit einer erheblichen Zeitverzögerung gebucht. Die Aktualität der Buchführung ist damit nicht gewä hrleistet; ferner besteht die Gefahr, dass die Verb u- chung unterbleibt. Buchung von zahlungswirksamen Buchungsschlüsseln, ohne dass Zahlungsvorgänge erfolgen Auch nicht zahlungswirksame Buchungen, wie z. B. Storno - oder Umbuchungen, wer- den mit einer Belegart gebucht, die Belegnummern erzeugt, die Zahlungen suggerieren. Da jedoch keine Zahlung erfolgt, werden diese Buchungsbelege nicht bei der Stadtka s- se abgelegt. Ab 01.01.2016 werden die o. g. Buchungen zentral von der Kämmerei mit einer Transaktion verbucht, die keine offenen Posten erzeugt. Bebuchung der Ergebniskonten Als Ergebniskonten bezeichnet man diejenigen, deren Gesamtsaldo letztendlich zum Jahresergebnis führt. Sie werden grundsätzlich nur auf einer Seite bebucht und unterte i- len sich in Aufwandskonten, die auf der Sollseite und Ertragskonten, die auf der Habe n- seite bebucht werden. Ausgenommen hiervon sind Korrekturbuchungen, Abschlussb u- chungen und bestimmte in der GemHVO gesondert geregelte Fälle, die hier jedoch za h- lenmäßig keine wesentliche Rolle spielten. Bei der Stadt Köln ist auch im Jahr 2015 eine Vielzahl an Ergebniskonten durchgängig beidseitig bebucht. Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag bzw. umgekehrt In der Buchführung finden sich relativ häufig Buchungen, bei denen zusätzlicher Au f- wand gegen zusätzlichen Ertrag oder Aufwandsminderungen zu Lasten von Ertragsmi n- derungen verbucht werden. Ein derartiger Geschäftsvorfall existiert nicht. Teilweise soll diese Verfahrensweise der Korrektur unvollständiger Buchungen unter dem alten Ka s- senverfahren dienen. Nicht korrespondierende Ergebnis- und Finanzrechnungskonten Für zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge bzw. ergebniswirksame Ein -/Aus- zahlungen sind in aller Regel korrespondierende Konten zu bebuchen (z. B. das Au f- wandskonto 522100 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens und 722100 - Unterhal- tung Infrastrukturvermögen). Bei der Stadt Köln finden sich zum Teil mehr als 20 ve r- schiedene Finanzrechnungskonten , die zusammen mit einem Ergebniskonto bebucht wurden. Umgekehrt wurden teilweise mehr als 20 Ergebniskonten zusammen mit einem Finanzrechnungskonto bebucht. 5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln so wie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sind von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermei s- ter nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen (§ 31 Abs. 1 S. 1 GemHVO). Bei der Stadt Köln sind die demgemäß erforderlichen Regelungen und Erläuterungen verteilt auf verschiedene Werke, die im Laufe der Zeit auf einen nennenswerten Umfang angewac h- sen sind. Bei der Stadt Köln sind die danach erforderlichen Regelungen und Erläuterungen verteilt auf: Geschäftsanweisung für das Finanzwesen (GAFin), Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung), Dienstanweisung für die Durchführung der Anlagenbuchhaltung bei der Stadt Köln Stichwortsammlung Anlagenbuchhaltung. Wünschenswert ist aus Sicht des RPA ein e zusammengefasste Vorschrift, die alle grun d- sätzlichen Regelungen enthält, wie sie in § 31 GemHVO gefordert sind. Diese muss die Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 7 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Oberbürgermeisterin erlassen und dem Rat zur Kenntnis geben. Daneben sollte eine zentra- le Sammlung von Ausführungsbestimmungen, wie sie aktuell z. B. die Buchführungsinforma- tionen darstellen, von der Kämmerin oder der Kämmerei verfügt werden. 5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt) Für die Hauptbuchhaltung sowie die Anlagenbuchhaltung, Debitoren - und Kreditorenbuch- haltung (sog. Neben bücher) wird ein zertifiziertes SAP -Buchführungssystem eingesetzt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt e bis einschließlich 2016 weiter mit dem alten kameralen Ka s- senverfahren Indafin/Ginfis. Dadurch existierte auch 2015 keine geschlossene Buchführung. Die Fach verfahren der Dienststellen, in denen Ein - oder Auszahlungen vorerfasst werden (z. B. Bußgeldverfahren), benötigen weiterhin zwingend eine Schnittstelle zum Kassenve r- fahren, nicht aber zum Buchführungsprogramm SAP. Die Datenübertragung nach SAP e r- folgt oft parallel zur Übermittlung an die StadtKasse und auch nur summarisch. So ist nicht sichergestellt, dass alle Buchungen bzw. deren Korrekturen in SAP erfasst werden, woraus Differenzen entstehen können. Bei der StadtKasse werden die kurzfristig - d. h. im l aufenden Kalenderjahr - fälligen Forde- rungen und Verbindlichkeiten verwaltet, deren Stand jedoch nicht mit der Buchführung in SAP kommuniziert. Rückmeldung en über erfolgte Aus - bzw. Einzahlungen an das SAP - System erfolgen nicht; eine laufende Abstimmung mit der Debitoren- und Kreditorenbuchhal- tung sowie der Hauptbuchhaltung ist so ausgeschlossen. Ein e Schnittstelle zwischen Ka s- senverfahren und SAP zum Abgleich ließ sich nicht realisieren. Die in der Debitoren - und Kreditorenbuchhaltung (Forderungen bzw. Ve rbindlichkeiten) in SAP ausgewiesenen Betr ä- ge sind daher nicht korrekt. Buchführungskonten für Kassen- und Bankkontenbestände werden unterjährig nicht geführt. Deren Bestände sind daher aus dem Buchführungssystem nicht ablesbar. Die Buchführung ist diesbezüglich damit unvollständig. Die Abbildung der Beträge in der Bilanz erfolgt zum Stichtag auf Basis der Saldenbestätigungen/Kontoauszüge. Dieser Mangel kann erst n ach der Einführung des SAP -Moduls PSCD als Ersatz für das kamerale Kassenverfahren abgestellt werden; dies ist zum 01.01.2017 erfolgt. 5.7 Inventuren, Inventar Die Stadt Köln ist verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres sämtliche in ihrem wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und Rec h- nungsabgrenzungsposten vollständig zu erfassen (§ 28 GemHVO). Die Darstellung bedingt eine vorangehende aktuelle Bestandsaufnahme (Inventur), die unter Beachtung der Grund s- ätze ordnungsmäßiger Inventur zu erfolgen hat. Soweit dies durch eine körperliche Bestandsaufnahme geschieht, umfasst dies neben der Prüfung auf das Vorhandensein auch die des qualitativen Zustands der Vermögensgege n- stände. Sollte der Zustand nicht der Bewertung in der Anlagenrechnung entsprechen, wären ggf. außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen bzw. Rückstellungen zu bilden. Durch ein rollierendes Verfahren soll jährlich ein Drittel der Dienststellen und Ämter eine Inventur durchführen. Nach der geltenden Rechtslage bzw. der städtischen Richtlinien wäre das städtische Anlagevermögen bereits mindestens zweimal in Gänze einer Inventur zu unterziehen gewesen. Festzustellen ist: Tatsächlich wurde nicht einmal eine vollständige Inventur aller Vermögensgegenstände der Stadt durchgeführt. In den Schulen, die rund 60% der gesamtstädtischen Bilanzposi tion Betriebs- und Ge- schäftsausstattung umfassen, wurde immer noch keine Inventur durchgeführt. Der Ver- mögensansatz in der Eröffnungsbilanz wurde auf Basis eines Vereinfachungsverfahrens ermittelt. Seite 8 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Bei den Kunstgegenständen in den Museen ist die Sachlage ähnlich: Der Ansatz in der Eröffnungsbilanz erfolgte auf Basis der Versicherungswerte (Vereinfachungsverfahren für EB), eine Inventur hat noch nicht stattgefunden. Vielmehr ergab eine Schwerpunk t- prüfung im Jahr 2015, dass die Fortschreibung des Inventars i n Teilen nicht ordnung s- gemäß erfolgt. Sämtliche unbeweglichen Vermögensgegenstände wurden auch 2015 nicht betrachtet. Diese sind bei der Stadt generell noch nicht Gegenstand von Inventuren. Dadurch ble i- ben ggf. erforderliche Wertkorrekturen bei einem erheb lichen Teil des städtischen Ve r- mögens völlig außer Betracht. Abschließend ist festzustellen: Durch die gänzlich fehlende Inventur de s unbeweglichen Anlagevermögens sowie die unvollständige Inventur des beweglichen Anlagevermögens (z. B. Betriebs- und Geschäftsausstattung der Schulen, Kunstgegenstände) sind die Vorg a- ben der GemHVO nicht erfüllt. Das Problem gewinnt mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Eröffnungsbilanz an Bedeu- tung. Zur Ermittlung der Anfangsbestände wurde eine weitgehende Erfassung und Bew er- tung des Vermögens durchgeführt. Das umfangreiche Fehlen der Kontrollen des Vorha n- denseins und der Wertbeständigkeit in den Folgejahren begründet zunehmend Zweifel an der korrekten Darstellung des aktuellen Vermögens. 5.8 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertragsmanagement Ein umfassendes Risikomanagement ist bis dato bei der Stadt Köln nicht etabliert. Aufgabe eines solchen Systems ist die Ermittlung und Überwachung einer Vielzahl von Risikofakt o- ren, sofern sie für die Stadt von Bedeutung sind. Gegenstand sind neben finanziellen z. B. auch demographische, wirtschaftliche, politische oder technische Risiken. Durch ein frühze i- tiges Erkennen von Gefahren können i. d. R. noch Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Im Lagebericht, einem Teil des Jahresab schlusses, ist u. a. über derartige Risiken zu berichten (§ 48 GemHVO). Ein Konzeptentwurf für ein Risikomanagementsystem bei der Stadt Köln wurde zwische n- zeitlich erstellt. Weitere Entscheidungen sollten im Laufe des Jahres 2016 getroffen werden. Neue Erkenntnisse lagen zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung nicht vor. Auch ein strukturiertes internes Kontrollsystem (IKS) als Teil eines Risikomanagements existiert bei der Stadt Köln nicht. Sinn eines IKS ist die Minimierung von Fehlerrisiken in den Verwaltungsabläufen. Das setzt voraus, dass die Abläufe erfasst, analysiert und dokume n- tiert werden. Die stetige Optimierung dient dabei nicht nur zur Steigerung der Wirtschaftlic h- keit; vielmehr steht im Sinne des IKS die Qualitätssicherung (Risikominimierung) im Vorder- grund. In diesem Zusammenhang taucht immer häufiger der Begriff Compliance Manage- ment auf. Compliance bzw. Regeltreue (auch Regelkonformität) ist die betriebswirtschaftliche Umschreibung für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber a uch von freiwilligen Kodizes, in Unternehmen bzw. Verwaltungen . Die Gesamtheit der Grundsätze und Ma ß- nahmen eines Unternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen in einem Unternehmen wird als Compliance Management System be- zeichnet. Aus kameralen Zeiten sind Sicherheitsmechanismen mit Schwerpunkt auf den Zahlungsvo r- gängen vorhanden. Kontrollmechanismen für die Buchhaltung existieren hingegen kaum. Die Buchführung ist in relevante Abläufe der Verwaltung nicht vollständig integriert, die Vorgänge in der Regel nicht dokumentiert. Auch aufgrund der erheblichen Mängel in der Buchführung (siehe auch Punkt 5.4) ist die Einführung eines strukturierten IKS dringend geboten. Die Verwaltung plant - mit Unterstützung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - ein IKS für die Finanzbuchhaltung aufzubauen. Konkrete weitere Schritte sind nicht bekannt. Weiterhin fehlen zentrale Übersichten, zur Sicherstellung der vollständigen Erfassung ei n- zelner Aktiv - und Passivposten. Das gilt für langfristige Verträge , aus denen sich Rechte Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 9 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln oder Lasten für die Stadt ergeben und für Software-Lizenzen, was den Nachweis ermöglicht, dass die Stadt die Software rechtmäßig nutzt bzw. noch ungenutzte Lizenzen aufzeigt. Das Vertragsmanagement befindet sich in der Erprobungsphase bei zwei Ämtern. Die Ein- führung des gesamtstädtischen Lizenzmanagements ist beschlossen, wurde jedoch unter Bezugnahme auf die Haushaltskonsolidierung auf das Jahr 2018 verschoben. 5.9 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht für erforderliche Korrekturen von Wertansätzen für Vermögensgegenstände, Sonderposten und Schulden einen Vierjahreszeitraum vor. Au f- grund der besonderen Schwierigkeiten, die die Stadt bei der Einführung von NKF hatte u nd teilweise noch hat, müssen diese ohne Bezug auf die Regelung des § 57 GemHVO erfolgen. Die Kämmerei hat mit dem RPA eine Verfahrensweise zum Umgang mit den erforderlichen Korrekturen abgestimmt. So wird sichergestellt, dass die von 20 gewählte Vorgehen sweise aus Prüfersicht nicht beanstandenswert ist. Dabei wird beiderseits dafür Sorge getragen, dass für die Korrekturen praktikable Lösungen unter Beachtung des Transparenzprinzips gefunden werden. 5.10 Rückstände Mehrere Dienststellen beklagen auch 2017 noch aufgrund von Personalmangel einerseits und Informationsmängeln andererseits zum Teil erhebliche Rückstände in der buchfü h- rungsmäßigen Abwicklung bestimmter Geschäftsvorfälle. Diese haben Auswirkungen auf Bilanz und Ergebnisrechnung des Jahres 2015. 6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse zu einzelnen Positionen der Bilanz in der Reihenfolge der nach § 41 GemHVO vorgeschriebenen Gliederung erläutert. Die Ausführungen zu vielen Positionen gleichen - wie eingangs bereits erläutert - vielfach denen aus den Berichte n zu den vorangegangenen Prüfung der Jahresabschlüsse, da eine Reihe wesentlicher Änderungen erst mit der Einführung von SAP PSCD und verschiedener Maßnahmen, die jetzt erst angelaufen sind bzw. festgelegt werden, eintreten können. Aktiva Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögenswerte (Aktiva) der Stadt verzeichnet. Im Wesentlichen bestehen sie aus dem Anlagevermögen, das die langfristig gebundenen Ve r- mögenswerte umfasst und dem Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen besteht aus Posit i- onen, die relativ kurzfristig veräußert oder verbraucht werden sollen. Es besteht bei der Stadt Köln aus den Vorräten, Forderungen und Liquiden Mitteln. Anlagevermögen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 13.768.445.288,02 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 13.816.190.121,38 € Veränderung -47.744.833,36 € Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensteile, die sich im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln befinden und dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Geschäftsbetrieb der Stadt zu dienen. Es wird in immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Software) Sachanl a- gen (z. B. Grundstücke, Straßen, Fahrzeuge, Geräte) und Finanzanlagen (z. B. Beteiligu n- gen) unterschieden. Seite 10 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Im Jahr 201 5 verringerte sich der bilanzielle Wert des städtischen Anlagevermögens weiter um 47,74 Mio. €. Dabei erhöht sich der Wert der Immaterielle n Vermögensgegenstände um rund 1,64 Mio. €, während sich die Bestände an (Sach-)Anlagevermögen und Finanzanlagen um 23,54 bzw. 25,84 Mio. € verringerten. 6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Stand gemäß Jahresabschluss 2015 13.755.860,72 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 12.117.003,76 € Veränderung +1.638.856,96 € Zu dieser Position gehören Rechte aus Verträgen, Urkunden etc., Softwarelizenzen sowie Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände. Die Berichte über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 und de r folgenden Jah- resabschlüsse enthielten Beanstandungen, die auch zum Jahr esabschluss 2015 fortbeste- hen: Einführung eines gesamtstädtischen zentralen Lizenzmanagements für Software Seit der Sachstandsschilderung von 12 - Amt für Informationsverarbeitung im Februar 2016, dargestellt im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2013, haben sich keine nennenswerten Veränderungen ergeben. Nach Darstellung de r Verwaltung läuft seit Oktober 2013 bereits bei 12 - Amt für Info r- mationsverarbeitung die Einführung eines zentralen Lizenzmanagements. Zur Unterstüt- zung der dabei abzubildenden Prozesse und zur Vereinfachung der Datenhaltung ist die Einführung einer Lizenzmanagementsoftware vorgesehen. Die Auswahl und Einführung wurde jedoch wegen der Haushaltskonsolidierung auf das Jahr 2018 verschoben. -12- macht weiterhin darauf aufmerksam, dass für ein umfassendes, gesamtstädtisches Lizenzmanagement zurzeit noch die erforderlichen Zuständigkeiten fehlen. Insbesond e- re durch die dezentrale Beschaffung von Lizenzen in der Vergangenheit mangelt es an Einflussnahmen auf Softwarenutzer und -beschaffungen. Eine effektive Lizenzverwaltung schafft nicht nur Rechtssicherheit, s ondern trägt auch zur Wirtschaftlichkeit bei. So binden einerseits ungenutzte Lizenzen unnötig Kapital, a n- dererseits führen ausgewählte Lizenzmodelle zu Einsparungen. Qualität der Bezeichnungen und Mengenangaben Die Bezeichnungen der Vermögensgegenstände in der Anla genbuchhaltung lassen nicht immer erkennen um was es sich konkret handelt. Es wurden teilweise Begriffe wie Softwarelizenz, Lizenz, Schullizenz etc. gewähl t, die für die nähere Be schreibung eines Vermögensgegenstandes nicht geeignet sind. Auch sind Begriffe verwandt worden, die neben dem Namen der Software auch einen Hinweis auf einen Pflegevertrag geben. Ob die aktivierten Anschaffungskosten auch Aufwendungen für die Softwarepflege enthalten, konnte auf Grund der Vielzahl der Fälle nicht festges tellt werden. Diese Rechnungsbestandteile sind jeden falls nicht aktivi e- rungsfähig und somit aufwandswirksam zu buchen. In vielen Fällen fehlen in den Stammdaten wieder die Mengenangaben, so dass nicht übe r- prüft werden kann, ob die Vermögensgegenstände als GWG in einer anderen Anlagenklasse hätten bilanziert werden müssen oder Aufwand darstellen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 11 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.2 Sachanlagen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 7.582.143.422,44 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 7.605.683.446,02 € Veränderung -23.540.023,58 € Die Sachanlagen umfassen die materiellen Vermögensgegenstände, also den Teil des Anl a- gevermögens, der (weitestgehend) greifbar und damit nicht den Immateriellen Vermögens- gegenständen oder den Finanzanlagen zuzurechnen ist. 6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand gemäß Jahresabschluss 2015 1.675.523.246,62 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 1.694.924.803,83 € Veränderung -19.401.557,21 € In dieser Bilanzposition sind die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, deren Eigentümer die Stadt Köln ist, gemäß § 41 Abs. 3 GemHVO zu aktivieren. Die grun d- stücksgleichen Rechte sowohl in unbebauter als auch in bebauter Form bezeichnen dingl i- che Rechte, die aufgrund einer eigenständigen, grund buchrechtlichen Eintragung wie Grundstücke zu behandeln sind (z. B. Erbbaurechte, Abbaurechte, Wegerechte und Woh n- eigentumsrechte). Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Zu dieser Position zählen aber au ch die Grundstücke, die mit Gebäuden versehen sind, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind (§ 72 Bewertungsgesetz). Die vorhandenen Aufbauten und Betriebsvorrichtung en der Grundstücke sind bei der Bilanzie- rung unter den entsprechenden Bilanzpositionen berücksichtigt worden. Wie in den Berichten über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Köln zum 01.01.2008 und der folgenden Jahresabschlüsse bereits festgestellt, bedürfen die Grundstücke hinsicht- lich der Nachvollziehbarkeit von Flächenangaben, Bewertungen und Zuordnungen zu den einzelnen Bilanzpositionen der Überprüfung. Gemäß Zeit-Maßnahmen-Plan (Stand Septem- ber 2017) soll die Inventur des Grundbesitzes bis Ende d es ersten Quartals 2023 abg e- schlossen sein. 6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand gemäß Jahresabschluss 2015 691.379.683,14 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 676.228.900,50 € Veränderung +15.150.782,64 € In dieser Bilanzposition sind die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte der Stadt Köln, auf denen sich Gebäude befinden, zu aktivieren. Der Grund und Boden von bebauten Grundstücken ist getrennt von dem Gebäude bzw. den Gebäuden zu erfassen. Wie bei der Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ (6.2. 1) bleibt hier auch weiterhin die Kritik aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz bestehen, dass eine zu hohe Fehlerquote der Überprüfung durch die Verwaltung bedarf. Seite 12 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.2.3 Infrastrukturvermögen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 3.219.476.197,71 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 3.297.440.632,13 € Veränderung -77.964.434,42 € Das Infrastrukturvermögen besteht aus Verkehrseinrichtungen (Brücken, Tunnel, Straßen, Gleisanlagen etc.) sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Beleuchtung, Kanäle etc.). Wie in den Vorjahren rührt die Wertveränderung in dieser Bilanzposition per Saldo maßgeb- lich aus den Wertminderungen bei „Brücken und Tunnel“ ( - 32,76 Mio. €) und „Straßennetz mit Wegen, Plätzen etc.“ (- 42,52 Mio. €). Das bedeutet, dass wertmäßige Reinvestitionen in diesen Bereichen in weitaus geringerem Maße stattfinden, als dies durc h den (weitestg e- hend) gewöhnlichen Werteverzehr erforderlich wäre. Beim Straßennetz wurde bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz der pauschale Wertabschlag für Straßenschäden beanstandet. Ferner ist zu kritisieren , dass mit zunehmendem Abstand von Eröffnungsbilanzstichtag, bei gleichzeitigem Fehlen von Inventuren bei den Gegenstä n- den des unbeweglichen Anlagevermögens, die Fragwürdigkeit der Wertbeständigkeit derse l- ben zunimmt. Eine körperliche Inventur soll mit der geplanten Einführung des Straßeninformationssystems VIA-VIS erfolgen. Diese soll bis 2026 in allen Stadtbezirken erfolgt sein. 6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Stand gemäß Jahresabschluss 2015 1.578.028.317,30 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 1.575.432.644,30 € Veränderung +2.595.673,00 € Die Erfassung der Anlagen in den Kölner Museen wurde für die Jahre 2013 und 2014 be i- spielhaft in sieben Museen überprüft. Prüfungsergebnis war, dass eine Reihe von Grundsä t- zen ordnungsmäßiger Buchführung verletzt und städtische Regelungen (z. B. zur Abwicklung von Schenkungen) nicht befolgt wurden. Ein internes Kontrollsystem, dass m aßgebliche Verbesserungen sicherstellen könnte, existiert hier nicht. Der fehlende Überblick über die Bestände bleibt auch im Bereich der Kunstgegenstände ein Grundproblem: Die Vereinfachungsregelung zur Eröffnungsbilanz erforderte keinen Überblick über die zugehörigen Gegenstände, da der Versicherungswert als Gesamtwert für die bestehe n- de Sammlung angesetzt wurde. Erschwerend kam hinzu, dass mit dem Versicherungswert auch Leihgaben abgedeckt waren, deren Umfang nicht vollumfänglich bekannt war und ist. Die Fortführung der Anlagenbuchhaltung in diesem Bereich genügt nicht den Anford e- rungen der GoB. Die geführten Verzeichnisse, Bestandslisten etc. sind nicht revisionssicher, teilweise fehlerhaft und nicht vollständig. Inventuren sind noch nicht erfolgt; der Prozess der Erfassung und Katalogisierung der Kunstgegenstände dauert an. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 13 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Stand gemäß Jahresabschluss 2015 70.412.833,86 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 72.219.214,41 € Veränderung -1.806.380,55 € Unter dieser Bilanzposition sind die technischen Anlagengegenstände anzusetzen, die der gemeindlichen Aufgabenerfüllung dienen. Dabei sind nur solche Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge zu erfassen, die selbstständig nutzbar und bewertbar sind. Ein Beispiel für eine technische Anlage ist die Klimaanlage in einem Museum. Die Abgre nzung ist allerdings nicht immer einfach. So werden z. B. Personenaufzüge dem Gebäude hinzug e- rechnet, wohingegen Lastenaufzüge als Betriebsvorrichtungen hier auszuweisen sind. Die am häufigsten vorkommenden Fehler sind: Geringwertige Wirtschaftsgüter (zwischen 60 und 410 € netto) wurden aktiviert und über Jahre abgeschrieben. Beträge, die ganz oder teilweise aufwandswirksam zu verbuchen gewesen wären, wu r- den vollständig als Anlage aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben. Innerhalb dieser Bilanzpositi on wurde vielfach die falsche Anlagenklasse gewählt; ve r- bunden damit sind oft falsche Abschreibungsdauern. Teilweise wurden gleichartige Vermögensgegenstände in verschiedenen Anlageklassen aktiviert. Die Anlagenbezeichnung lässt keinen Schluss auf den erfassten Vermögensgegenstand zu (z. B. „Laborausstattung“). Die vorgeschriebenen Inventuren sind immer noch nicht in allen Dienststellen erfolgt, so dass diese Bestands- und Wertkontrolle nicht für den Gesamtumfang bei dieser Bilanzposit i- on gegeben ist. Der Anlagenbuchhaltung ist in vielen Fällen nicht zu entnehmen, wie groß die Stückzahl der unter der jeweiligen Anlagennummer erfassten Vermögensgegenstände ist. Die Regelung der Kämmerei, wonach das Weglassen der Anzahl zulässig ist, wenn es sich um nur ei nen Gegenstand handelt, hat sich nicht bewährt. Aus den erheblich differierenden Wertangaben ist zu schließen, dass auch bei größeren Mengen die Anzahl weggelassen wird. Das RPA fordert daher, dass das Mengenfeld in SAP grundsätzlich - also auch bei Menge „1“ bestückt wird. Für die Bilanzpositionen „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs - und Geschäftsausstattung“ wurde im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2015 die Zugän- ge schwerpunktmäßig geprüft. Die Ergebnisse gelten für beide Bilanzpositionen. Im Rahmen dieser Prüfung erwiesen sich wiederum die fehlenden Fachkenntnisse in der Verwaltung über die Anforderungen an das Belegwesen und die unsachgemäße Belegau f- bewahrung als sehr hinderlich. Oftmals konnten die angeforderten Belege nicht v orgelegt werden, weil es keine gab oder diese nicht gefunden wurden. Teilweise wurden auch Bild - schirmausdrucke aus SAP vorgelegt, die nicht die Kriterien eines Buchungsbeleges erfüllen. Die Prüfung der Abschreibungen ergab, dass die Stadt Köln noch nach der alten gesetz- lichen Vorschrift, Abschreibungen ab dem Folgemonat der Anschaffung zu starten, vo r- geht. Diese Regelung des § 35 Abs. 2 GemHVO a. F. ist mit dem Inkrafttreten des 1. NKFWG am 01.01.2013 weggefallen. Mit dem Wegfall der expliziten Regelung in der GemHVO ist keineswegs eine Wahlfre i- heit eingetreten. Vielmehr sind dann die Regelungen des Handelsgesetzbuchs anzu- wenden. Dies bedeutet, dass die Abschreibungen in Analogie zu § 253 Abs. 3 HGB b e- reits mit dem Monat der Lieferung bzw. Betriebsbereitschaft starten. Seite 14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Die bisherige Vorgehensweise ist umgehend zu korrigieren. Darüber hinaus ist die Dienstanweisung für die Durchführung der Anlagenbuchhaltung bei der Stadt Köln vom 15.12.2006 entsprechend anzupassen. Ein weiteres Problem i m Zusammenhang mit dem Aktivierungszeitpunkt ist in vielen Dienststellen der Informationsfluss zwischen den Fachbereichen und der Anlagenbuc h- haltung. In wenigen Dienststellen funktioniert der Verfahrensaustausch zwischen der An- lagenbuchhaltung und den Fachbereichen einwandfrei, in der Mehrzahl der Dienststellen ist dies nicht der Fall. Die Ermittlung und damit der Ansatz des Aktivierungsdatums einer Anlage werden stadtweit nicht einheitlich vorgenommen. So werden Anlagen z. B. nach Rechnungsdatum, nach Eingang der Information bei der Anlagenbuchhaltung oder nach dem Tag der Buchung aktiviert. Es ist dringend erforderlich für alle Dienststellen einen einheitlichen Ablauf zwischen den Bereichen vorzugeben, so dass die Aktivierung eines Anlagegutes entsprechend den gesetzlichen V orschriften mit der Lieferung bzw. der Betriebsbereitschaft des Verm ö- gensgegenstandes korrekt erfolgt. Gemäß dem Vertrag über die Erbringung Technischer Dienste für die Stadt Köln als Hilfsbetrieb im Sinne von § 107 Abs. 2 Nr. 5 GO zwischen der Stadt und d er AWB A b- fallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB) vom 01.12.2000 übernehmen die AWB u. a. die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten. Für die Abwicklung der B e- schaffung werden für das erste Fahrzeug / Gerät 4%, für das zweite Fahrzeug / Gerät 2% und ab dem dritten Fahrzeug / Gerät 1% der Nettoanschaffungskosten fällig. Diese Kosten werden nachvollziehbar den Dienststellen in Rechnung gestellt. Die Dienststellen verfahren bei der Beschaffung von mehr als einem Fahrzeug / Gerät alle r- dings unterschie dlich mit d en Anschaffungsnebenkosten. Teilweise werden entspr e- chend der Aufteilung in der AWB-Rechnung die Kosten auf den jeweiligen Vermögen s- gegenstand aufgeteilt, teilweise wird die Gesamtsumme der Rechnung entsprechend der Anzahl der Fahrzeuge / Geräte geteilt und gleiche Summen auf die Vermögensg e- genstände gebucht. Es ist zwingend ein einheitliches Verfahren seitens der Kämmerei festzulegen. Die Auf- teilung der Gesamtsumme in gleiche Teile wird hierbei vom RPA präferiert. Wie die AWB erbringt die Gebäudewirtschaft (GW) ebenfalls Dienstleistungen für die Dienststellen der Stadt. Der jeweilige Rechnungsbetrag setzt sich aus den Leistungen Dritter und einem Aufschlag für die GW zusammen. Aus den Rechnungen , die im Rahmen der Prüfung vorgelegt wurden, war größtenteils nicht ersichtlich für welche Leistung die Rechnung gestellt wurde , was eine korrekte Verbuchung und eine spätere Überprüfung erschwert oder unmöglich macht. Auch wenn die Rechnungen der GW als e igenbetriebsähnliche Einrichtung nicht die Vorschriften des § 14 UStG erfüllen müssen, so müssen sie aber als Buchungsbeleg den Kriterien der GoB ent sprechen. Die GW ist zwingend darauf hinzuweisen, dass aus der Rec h- nung eindeutig die konkrete Leistung hervorgeht. In der Prüfung wurde darüber hinaus festgestellt, dass des Öfteren keine klare Abgren- zung der Anlagenklassen aus dem städtischen Anlagenklassenkatalog möglich ist und es somit dem Buchhalter schwer fäll t, die korrekte Wahl für die Einordnung von Vermö- gensgegenständen zu treffen. Auch die zugehörigen Nutzungsdauern sind nicht immer eindeutig. So werden be i- spielsweise bei verschiedenen Schrankarten unterschiedliche und nicht nachvollziehb a- re Nutzungsdauern verwendet. Die Kämmerei stimmt zu, dass der Anlagenklassenkata- log überarbeitungsbedürftig ist; Zum 01.01.2016 wurden bereits allgemeingültige Anl a- genklassen (Werkstattausstattung, Büroausstattung, Fachraumausstattung) für die we i- tere Verwendung gesperrt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 15 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Ein Abgleich der Beträge im Anhang zum Jahr esabschluss mit der Nebenbuchhaltung der Anlagen aus SAP ist nicht möglich. Dies sollte spätestens zum nächsten Jahresa b- schluss 2016 möglich sein. 6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung Stand gemäß Jahresabschluss 2015 86.685.441,90 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 88.146.585,00 € Veränderung -1.461.143,10 € Hier sind alle Vermögensgegenstände ausgewiesen, die für Zwecke der Verwaltung, Organi- sation und Kommunikation sowie für soziale, medizinische, schulische, sportliche und andere besondere Zwecke eingesetzt werden. Dies sind schwerpunktmäßig die Büroeinrichtung von Verwaltung und Schulen, die Einrichtungs - und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen und die Sonderausstattungen in Schulen sowie Ein richtungs- und Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften in den übrigen Bereichen. Unter dieser Bilanzposition werden auch die geringwertigen Vermögensgegenstände verbucht. Zum Jahresabschluss 2015 wurde n die Zugänge bei den Bilanzpositionen „Betriebs - und Geschäftsausstattung“ und „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ schwerpunk t- mäßig geprüft. Die ausführliche Darstellung der Prüfungsergebnisse findet sich unter Punkt 6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge. Auch bei der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung sind die vorgeschriebenen körperlichen Inventuren teilweise bis heute nicht erfolgt. Insbesondere im Schulbereich, der rund 60% des o. g. Bilanzwertes ausmacht, war 2017 bis zur Berichtsabfassung noch keine Vorgehensweise festgelegt. Auswertungen in der Vergangenheit ergaben, dass die Fehlerhäufigkeit bei dieser Bilanzpo- sition besonders hoch war. Dabei stellen die nachfolgend aufgezählten Fehler den weitaus größten Anteil: Geringwertige Wirtschaftsgüter (zwischen 60 und 410 € netto) wurden aktiviert und über Jahre abgeschrieben, Aufwand (ganz oder teilweise) wurde als Anlage erfasst, inventarisiert und abgeschri e- ben, erfasste Vermögensgegenstände gehören in andere Bilanzpositionen wie „Immaterielle Vermögensgegenstände“, Innerhalb dieser Bilanzposition wurde die falsche Anlagenklasse gewählt. Zu kritisieren ist nicht die Tatsache, dass Fehler geschehen, sondern die Häufigkeit mit der sie geschehen, da dies unter dieser Kategorie besonders zu Tage tritt. Es ist dringend gebo- ten Maßnahmen zu ergreifen, die Abhilfe schaffen. Hier macht sich auch das Fehlen eines internen Kontrollsystems für die Buchführung bemerkbar. Zu ähnlichen Erkenntnissen führt die Betrachtung der Umsetzung der Regelung, dass Ers t- ausstattungen, wenn der Ge samtrechnungsbetrag über 5.000 € liegt, aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Vorgesehen ist die Regelung, um ungleichmäßige Belastungen der Ergebnisrechnung zu vermeiden, da es bei Erstausstat- tungen z. B. von Schulen zu stark gehäuften Anschaffungen von geringwertigen Wirtschaft s- gütern kommt. Neben der Vielfalt der Bezeichnungen (Grundausstattung, Erstbeschaffung, Neuausstattung aber auch „Ersatzbeschaffung“ oder keine Bezeichnung ), die verwendet werden, werden dort unterschiedlichste Gegenstände erfasst, die direkt aufwandswirksam zu verbuchen, als eigene Anlage (Einzelwert über 410 €) oder als Bestandteil anderer Anlagen zu erfassen gewesen wären. Ergebnis sind eine fehlerhafte und intransparente Anlage n- Seite 16 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln buchhaltung sowie Beeinträchtigungen für die Ergebnisrechnung. Eine Nachvollziehbarkeit ist hier nicht gegeben, weshalb die Regelung dringend überdacht werden muss. 6.2.7 Finanzanlagen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 6.172.546.004,86 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 6.198.389.671,60 € Veränderung -25.843.666,74 € Die Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermögens, sofern sie dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen. Sie sollen dauerhaft finanziellen Anlagezwecken dienen. Die Position setzt sich zusammen aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und den Ausleihungen. Die Generalnorm des § 95 Abs. 1 Satz 2 GO zum Jahresabschluss muss ein gehalten wer- den. Unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ist ein den tatsächli - chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- und Finanzla- ge zu erstellen. Die Kommune hat daher zu jedem Bilanzstichtag zu prüfen, ob objektive und gewichtige Anzeichen oder Merkmale zu ihren Vermögensgegenständen vorliegen, die einen Anlass für das Vorliegen einer nachhaltigen Wertbeeinträchtigung darstellen können. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Kommune nach § 35 GemHVO verpflichtet, die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände zu überprüfen. Die Kommune hat festzustellen, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bei einem Vermögensgegen- stand vorliegt und ggf. eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Folglich sind mit Hilfe eines sogenannten Niederstwerttest s, auf Basis der zur Eröffnungsb i- lanz angewandten Verfahren (Substanzwertverfahren, Ertragswertverfahren, Eigenkapital - spiegelbildmethode, Kurswerte), jährlich die Einzelansätze zu über prüfen. Die Überprüfung ist zu dokumentieren. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurden Dokumentationen zur Wert - haltigkeitsprüfung der einzelnen Finanzanlagen angefordert und es wurden die Anlagebewe - gungen der Anteile an verbundenen Unternehmen, der Beteiligungen und der Sondervermö- gen hinsichtlich der auffälligsten Sachverhalte ausgewertet. Deren Buchwert beträgt zum 31.12.2015 insgesamt rund 5,90 Mrd. €. Die Prüfung erstreckte sich hierbei auf die Zugänge, Abgänge, Abschreibungen und Zu - schreibungen. Das Volumen der einzelnen Bewegungsarten sieht wie folgt aus: - Zugänge: 14.081 T€ - Abgänge: 134 T€ - Abschreibungen: 13.878 T€ - Zuschreibungen: 1.183 T€ Die gewählte Stichprobe beinhaltet Zugänge in Höhe von 5.710 T€, Abgänge von 36 T€, Abschreibungen von 13.765 T€ und Zuschreibungen von 1.183 T€. Im Einzelnen haben sich die folgenden Feststellungen ergeben: KölnTourismus Die Köln Tourismus GmbH erhält von der Stadt Köln jährlich einen Betriebskostenz u- schuss (3,741 Mio. € in 201 5), der seitens der Stadt Köln investiv als Anlagenzugang gebucht wurde. In den Jahren 2011 bis 2014 ist dies ebenso praktiziert worden. Dieses Vorgehen ist nicht zulässig. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 17 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Zahlungen, die der reinen Liquidität - und Verlustabdeckung einer Gesellschaft diene n erhöhen nicht dauerhaft den Beteiligungswert der Gesellschaft. Folglich sind diese als Aufwand zu buchen. Die in 2015 unterjährig erfolgten Verbuchung der Zahlungen als Anlagenzug änge ist sachlich falsch. Eine Wertkorrektur bezogen auf die Anteilswerte a n der KölnTourismus GmbH erfolgte durch eine Abschreibung in Höhe des Gesamtwertes der unterjährigen Zahlungen am Jahresende, so dass der Bilanzwert letztlich stimmt. Verfälscht bleibt hi n- gegen die Ergebnisrechnung. Eine weitergehende Prüfung hat ergeben, dass der B e- triebskostenzuschuss seit 2016 durch monatliche Buchungen aufwandswirksam korrekt abgewickelt wird. Veranstaltungszentrum Köln (VZ) In der Stichprobe wurden Unterlagen angefordert, die eine Zugangsbuchung in Höhe von 1.003.778,42 € begründen. Da rüber hinaus sollte die Frage geklärt werden, warum das Veranstaltungszentrum seit Jahren Verluste macht, aber keine außerplanmäßige Abschreibung durch -20- erfolgt. Bei der Zugangsbuchung handelt es sich um eine Schuldendiensthilfe der Stadt au f- grund von Darlehen für Messe und Flora. Dieses Verfahren wird in Analogie u. a. zur KVB praktiziert und korrekt abgewickelt. Das Veranstaltungszentrum wird als eine Art Holding für die Gesellschaften Kölnmesse, KölnMusik und KölnKongress geführt. In den Ausführungen zur Frage der Werthaltigkeit des Veranstaltungszentrums wurde seitens der Kämmerei nur die Kölnmesse berüc k- sichtigt. Nach Auswertung der Jahresabschlüsse aus den Beteiligungsberichten (2008 - 2015) ergeben sich für die KölnMusik und KölnKongress folgende su mmierte Jahresver- luste: KölnKongress: -2,5 Mio. € (Beteiligungsquote 51,00 % = -1,3 Mio. €) KölnMusik: -36,6 Mio. € (Beteiligungsquote 89,93 % = -32,9 Mio. €) Aufgrund der Höhe der Verluste hätte eine Werthaltigkeitsprüfung erfolgen müssen. Bis auf d ie Feststellungen zu den beiden v. g. Gesellschaften sind aus der Stichprobe heraus keine weiteren Auffälligkeiten aufgetreten. Laut -20- ist keine schriftliche Dokumentation von Sachverhalten, die nicht zu einer Buchung im Jahresabschluss 2015 geführt hab en, bis auf die Bewertung der GAG - Aktien, vorgenommen worden. Das Vorgehen widerspricht der eingangs erläuterten Generalnorm, wonach die Werthal- tigkeit des Vermögens zu überprüfen ist. Ein Nachweis über den Wert des VZ liegt de m- gemäß nicht vor. Umlaufvermögen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 457.135.457,20 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 441.561.392,75 € Veränderung +15.574.064,45 € Das Umlaufvermögen beinhaltet die Vermögensteile, die nicht dauerhaft dem Geschäftsb e- trieb der Verwaltung dienen oder - positiv ausgedrückt - die kurzfristig umgesetzt werden. Dazu gehören Vorräte, Forderungen und Liquide Mittel. In 2015 gab es eine Reihe von gegenläufigen Veränderungen in den zugehörigen Bilanzp o- sitionen, die selbst wesentlich höher ausfielen, als die Veränderung des Umlaufvermögens in Gänze. So nahmen z. B. die Forderungen insgesamt um rund 45,31 Mio. € zu, während gleichzeitig die Liquiden Mittel der Stadt um 26,42 Mio. € abnahmen. Seite 18 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.3. Vorräte Stand gemäß Jahresabschluss 2015 35.381.639,60 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 23.777.843,01 € Veränderung +11.603.796,59 € Das klassische Vorratsvermögen von Kommunen, d. h. Roh -, Hilfs- und Betriebsstoffe, B e- rufsbekleidung, Merchandisingartikel u. ä. , spielt betragsmäßig naturgemäß eine völlig u n- tergeordnete Rolle. Ein nennenswertes Volumen erfährt diese Bilanzposition ausschließlich durch die Zuordnung der zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude. Ihr Anteil beläuft sich auf rund 34,39 Mio. €; auch tragen sie mit 11,40 Mio. € fast die vollständige Veränderung gegenüber dem Vorjahr. 6.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Stand gemäß Jahresabschluss 2015 381.637.370,41 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 336.325.274,61 € Veränderung +45.312.095,80 € Die Bilanzposition setzt sich zusammen aus öffentlich -rechtlichen Forderungen und Ford e- rungen aus Transferleistungen (302,57 Mio. €) , den privatrechtlichen Forderungen (65,17 Mio. €) und den sonstigen Vermögensgegenständen (13,91 Mio. €). Forderungen sind zum Nominalwert anzusetzen; zweifelhafte und uneinbringliche Forderun- gen sind im Wert zu berichtigen. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Schuldner droht zahlungsun- fähig zu werden oder er bereits zahlungsunfähig ist. In diesem Fall spricht man von einer Einzelwertberichtigung. Auch ohne Zahlungsprobleme bestimmter Schuldner kommt es - in Abhängigkeit von der Forderungsart - immer wieder zu Zahlungsausfällen, die beim Jahre s- abschluss zu berücksichtigen sind . Auf Basis v on Erfahrungswerten, ggf. korrigiert um akt u- elle Einflüsse, werden dann Pauschalwertberichtigungen gebucht. Einzel- wie Pauschalwert- berichtigungen belasten die Ergebnisrechnung. Die erhebliche Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf ein G esell- schafterdarlehen an die Kliniken zurückzuführen. Die Qualität der Forderungen ist in der aktuellen Konstellation der Buchführung nicht mit vertretbarem Aufwand überprüfbar. Die Forderungen gehören zu den Bilanzpositionen, bei denen sich die Beibehaltung des alten Kassenverfahrens und damit die fehlende Integration in das Buchführungssystem SAP am stärksten negativ auswirkt. Die Daten für Forderungen werden zu einem erheblichen Teil in Vorsystemen/Fachverfahren (z. B. Bußgeldbescheide bei der Verkehrs überwachung) ermittelt. Von dort werden die Ei n- zeldaten an das Kassenverfahren übermittelt. In der Buchhaltung erfolgt i. d. R. eine summa- rische Buchung. Dass alle Daten aus Vorsystemen korrekt in der SAP -Buchhaltung ankom- men ist nicht gewährleistet. Die Überwachung der kurzfristig fälligen Forderungen findet nicht in der Buchhaltung in SAP statt, sondern in dem alten Kassenverfahren Indafin . Die bei der Stadtkasse eingehenden Zahlungen können nicht den offenen (Summen-)Posten in SAP zugeordnet werden, so dass diese nicht ausgeglichen werden. D as Prinzip einer geschlossenen und GoB -konformen Buchhaltung ist damit durchbrochen. Durch die Trennung der Systeme sind sowohl Sollstel- lung in Indafin ohne Verbuchung in SAP als auch Buchung in SAP ohne Sollstellung in In- dafin möglich. Die Problematik von Buchungsfehlern kombiniert mit der fehlenden Ausgleichsbuchung innerhalb des Systems zeigt, dass ein umfassender Überblick über die tatsächlichen Ford e- rungen in den einzelnen Positionen nicht mehr besteht. Eine Überprüfung der Forderung s- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 19 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln bestände durch die Kämmerei findet seit 2014 statt. Das RPA wird die Forderungsbestände für das Jahr 2017 - nach der Einführung des Moduls PSCD - intensiver prüfen. 6.5 Liquide Mittel Stand gemäß Jahresabschluss 2015 39.820.840,87 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 66.241.205,13 € Veränderung -26.420.364,26 € Die Liquiden Mittel umfassen sämtliche Bar - und Buchgeldbestände, die kurzfristig zur Di s- position stehen. Außer der Stadtkasse verfügen die Bürgerämter und einzelne Fachämter über eigene Bankkonten und Bargeldbestände; die Schulen zahlenmäßig in großem Umfang über (Schul-)Girokonten. Die negative Veränderung des Bestandes ist kein Indiz für eine Verschlechterung der finan- ziellen Lage der Stadt Köln. Es handelt sich hier lediglich um eine Momentaufnahme zum 31.12. des Jahres. Die Schwankungen in dieser Position können u. a. auch von Verschie- bungen zwischen diesem und anderen Aktivposten (z. B. Forderungen) herrühren, die sich zum Stichtag zugunsten oder zu Lasten der Liquiden Mittel auswirken. Ferner sind die Geld- bestände der rechtlich unselbständigen Stiftungen Bestandteil dieser Bilanzposition, so dass deren Geschäftstätigkeit ebenfalls die Veränderungen beeinflusst. Da keine Zahl ungen in der SAP -Buchführung ge bucht werden, wird auch keine laufende Bankbuchhaltung bzw. Kassenbuchhaltung in SAP geführt, d. h. die Buchführungskonten, die den Liquiden Mitteln zugeordnet sind, werden unterjährig überhaupt nicht geführt. Ledi g- lich nachträglich wird - auf Basis der Saldenbestätigungen der Banken und der gemeldeten Kassenbestände - der jeweilige Differenzbetrag gebucht, so dass die Konten lediglich per 31.12. eines Jahres den korrekten Bestand ausweisen. Eine Kontrolle der Kontostände aus der Buchführung erfolgt an dieser Stelle nicht und ist so auch nicht möglich. Auch unterjähr i- ge Bestandabfragen oder Tagesabschlüsse können im Buchführungssystem nicht erfolgen. Die Finanzrechnung, die die Bewegungen der Liquiden Mittel darstellen soll, ist in SAP, so wie es zurzeit eingerichtet ist, nicht bzw. nicht problemlos auswertbar, da Finanzrechnung s- konten nicht eingerichtet sind (siehe auch Ziffer 8. Finanzrechnung). Ausgenommen die reinen Mittelbestände zum 31.12.201 5 ist bei den Liquiden Mitteln keine Prüfung möglich . Eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Buchhaltung erfolgt in diesem Bereich nicht. Passiva 6.6 Eigenkapital Stand gemäß Jahresabschluss 2015 5.133.644.581,97 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 5.509.051.278,72 € Veränderung -375.406.696,75 € Das Eigenkapital ist bilanztechnisch eine reine Differenzposition zwischen dem auf der A k- tivseite der Bilanz dargestellten Vermögen und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rüc k- stellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten. Es ist mithin der von der Stadt selbst finanzierte Teil der Vermögens(buch)werte. Die hier dargestellten Zahlen bilden die Summe der (Unter -)Positionen „Allgemeine Rückla- ge“, „Sonderrücklagen“, „Ausgleichsrü cklage“ und „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ ab. Dabei ist in der letztgenannten Einzelposition ein erheblicher Minusbetrag angehäuft (siehe auch 6.6.2). Aus diesem Grunde kommt es zu dem befremdlich wirkenden Effekt, dass das Seite 20 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Eigenkapital in Gänze betr ächtlich (827,70 Mio. €) niedriger ausfällt, als die Teilposition „Allgemeine Rücklage“. 6.6.1 Allgemeine Rücklage Stand gemäß Jahresabschluss 2015 5.961.347.885,99 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 6.356.468.296,30 € Veränderung -395.120.410,31 € Aufgrund der Änderung der GemHVO zum 01.01.2013 wirken sich neben dem Jahresergeb- nis auch bestimmte Vermögensabgänge und die Wertveränderungen bei Finanzanlagen auf diese Bilanzposition aus. Hinzu kommen Korrekturen von Wertansätzen aus der Eröffnung s- bilanz. Das bedeutet, dass z. B. die Grundstücksverkäufe , die vor der Änderung der GemHVO i. d. R. für die Stadt mit einem Ertrag verbunden waren, nach neuer Rechtslage nur positiv auf die Allgemeine Rücklage wirken, nicht jedoch auf die Ergebnisrechnung. Eine Minderung um 423,33 Mio. € ist auf die Ergebnisverwendungsbeschlüsse für 2011 und 2012 zurückzuführen. Auswirkungen aus den Verlusten der Jahre 2013 bis 2014 sind hier noch nicht enthalten. Deren Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage erfolgt in 2016. Die entsprechenden Beträge finden sich unter der nachfolgenden Position Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag. 6.6.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Stand gemäß Jahresabschluss 2015 - 833.850.337,15 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 - 853.564.050,71 € Veränderung +19.713.713,56 € Das Jahresergebnis ist in der Bilanz als eigener Posten darzustellen. Erst nach dem B e- schluss des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwe n- dung (§ 96 Abs. 1 GO) kann eine entsprechende Umbuchung stattfinden. Dies kann, wenn das Jahresergebnis negativ ist, zu der vermeintlich widersprüchlichen Situation führen, dass die Teilposition Allgemeine R ücklage betragsmäßig größer ist als das Eigenkapital insg e- samt. Bezüglich des Beschlusses über die Ergebnisverwendung hat der Rat im Falle von Jahre s- fehlbeträgen nicht wirklich Entscheidungsalternativen: Da keine Ausgleichsrücklage mehr vorhanden ist, muss der Fehlbetrag durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausg e- glichen werden. Aktuell enthält diese Position , neben dem aktuellen Jahresfehlbetrag, noch die Ergebnisse der Jahresabschlüsse 201 3 (-180,69 Mio. €) und 2014 (-249,54 Mio. €) , da die Verrec h- nungsbuchung mit der Allgemeinen Rücklage noch nicht erfolgt ist. Der bilanzielle Jahresver- lust der Stadt beläuft sich 2015 auf 403,62 Mio. €. Die Veränderung fällt aufgrund zweier gegenläufiger Faktoren betragsmäßig so gering und auch noch positiv aus: Einerseits wirkt der Jahresverlust 2015 mit 403,62 Mio. € als (negat i- ver) Zugang; andererseits wurden die Jahresergebnisse 2011 mit summa summarum 423,33 Mio. € (182,13 Mio. € + 241,20 Mio. €) gegen die Allgemeine Rücklage ausgebucht. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 21 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.7 Sonderposten Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.956.450.532,58 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 2.991.302.496,61 € Veränderung -34.851.964,03 € Die Sonderposten stellen in der Bilanz eine Mischform zwischen Eigen - und Fremdkapital dar. Es handelt sich um Gelder, die die Stadt zur Finanzierung von Vermögensgegenständen als Zuwendungen, Gebühren und Beiträgen erhält. Verbunden damit sind allerdings auch mehr oder weniger konkrete Gegenleistungsverpflichtungen wie z. B. ein bestimmtes Ba u- werk zu sanieren oder sie einfach nur investiv zu verausgaben (Investitionspauschale). Das unterscheidet sie vom Eigenkapital. Sie enthalten als größten Posten ( 2,60 Mrd. €) die Beträge, die hauptsächlich das Land NRW zur Finanzierung von investiven Maßnahmen bereitstellt. Des Weiteren finden sich hier - neben den Beiträgen und Gebührenüberdeckungen - die rechtlich unselbständigen Stiftun- gen (80,28 Mio. €), die von der Stadt verwaltet werden. Nennenswerte Prüfungserkenntnisse ergaben sich für diese Position im Jahresabschluss 2015 nicht. 6.8 Rückstellungen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.654.762.184,97 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 2.528.537.102,20 € Veränderung +126.225.082,77 € Rückstellungen sind wirtschaftlich als Fremdkapital anzusehen. Nach § 88 GO i. V. m. § 36 GemHVO sind sie in angemessener Höhe zu bilden für Pensionsverpflichtungen, die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, unterlassene Instandhaltungen an Sachanlagen, sofern die Nachholung konkret bea b- sichtigt ist, dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren und sonstige Zwecke nur, wenn dies durch Gesetz oder Verordnung geregelt ist. Durch die Bildung von Rückstellungen erfolgt eine verursachungsgerechte Zuordnung von Aufwendungen zu den entsprechen den Haushaltsjahren. Den weitaus größten Anteil an dieser Position haben die Pensionsrückstellungen mit rund 2,03 Mrd. €. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind zu bilden, wenn eine sichere oder wahrscheinliche Verpflichtung gegenüber einem D ritten am Bilanzstichtag rechtlich oder wirtschaftlich verursacht ist, mit einer Inanspruchnahme ernsthaft gerechnet werden muss und eine verlässliche Schätzung der Betragshöhe möglich ist. Die Bewertung des Rückstellungsbetrages erfolgt auf Basis des Vorsichtsprinzips unter Berücksichtigung hinreichend objektiver Hinweise mit dem Erfüllungsbetrag. Das ist der Nominalbetrag, der im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich in dieser Höhe an den oder die Gläubiger zu leisten ist. Sämtliche bei der Bilanzaufste llung verfügbaren Informationen über die Verhältnisse am Abschlussstichtag sind zu berücksichtigen. Insgesamt ist im Bereich der Rückstellungen eine Verbesserung der Buchführungsqualität zu verzeichnen. Seite 22 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Sonstige Rückstellungen nach § 36 Absatz 4 und 5 GemHVO Stand gemäß Jahresabschluss 2015 399.222.722,81 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 364.612.175,48 € Veränderung + 34.610.547,33 € Die Sonstigen Rückstellungen wurden ohne die den Personalbereich betreffende n Konten geprüft und unterteilen sich wie folgt auf Rückstellungen für Prozesskosten, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und Andere Sonstige Rückstellungen. Deren Gesamtwert in der Bilanz beträgt rd. 258,5 Mio. € (Vorjahr: rd. 228,9 Mio. €). Im Jahr 2015 wurden 5.045 Fälle mit rd. 29,6 Mio. € gebucht. Aus diesen Fällen wurde für die Pr ü- fung eine Stichprobe von 172 Fällen (3,4 %) mit einer Summe von rd. 20,8 Mio. € (70,3 %) ausgewählt. Davon wurde der überwiegende T eil mit 143 (83,1 %) Fällen korrekt und in 29 (16,9 %) Fällen falsch gebucht. Die Stichprobe wurde stadtweit ausgewählt und betrifft 22 Ämter. Auch in 2015 wurden wieder Buchungen vollzogen die eine ordnungsmäßige Buchhal tung ad absurdum führen. Insgesamt wurden im Rahmen der Stichprobe 11 Buchungen festg e- stellt in denen zwischen 2 und 16 Geschäftsvorfälle abgebildet wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Geschäftsvorfälle dabei unterschiedliche Geschäftsbereiche unterschiedl i- cher Ämter betreffen. Auf diesen Buchungsmangel wurde bereits im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2013 und 2014 hingewiesen. Gemäß § 27 Absätze 1 -3 GemHVO in Analogie zu den §§ 238 Abs. 1, 239 Abs. 2 und 257 Abs. 1 Nr. 1-3 HGB widerspricht diese Art den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Buchführung ist die laufende, systematische und in Geldgrößen vorgenommene Dokumenta- tion von Geschäftsvorfällen. Die Buchführung bezweckt, Vermögen und Vermögensentwic k- lung klar, übersichtlich und nachprüfbar zu dokumentieren. Zu jedem Gesc häftsvorfall gehört ein Beleg als Nachweis der Buchung. Geschäftsvorfälle sind Ereignisse, die eine Veränderung des Bruttovermögens in Höhe und/oder Struktur bewirken. Mehrere gleichartige Vorgänge dürfen nicht zu einer Buchung zusammengefasst werden. Die Buchführung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn ein sachverständiger Dritter sich in angemessener Zeit darin zurechtfinden kann. Die Zeit, die erforderlich ist, um sich in der Buchführung zu Recht zu finden, hängt vom Umfang des Rechenwerkes ab. Der Überblick muss anhand der Buchungen und der Belege und ganz überwiegend ohne weitere Auskün f- te und ohne Schwierigkeiten zügig gewonnen werden können. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Daher ist die Einzelbuchung je Geschäftsvorfall unbedingt erforderlich. Im Rahmen der Prüfung fiel auf, dass bei der Bildung von Rückstellungen für Prozesskosten in denen der Streitwert nicht berücksichtigt worden ist, nicht das richtige Aufwandskonto gewählt wurde. Laut Buchungsin formation von -20- ist bei der Bildung von Rückstellungen, die ausschließlich Verfahrenskosten enthalten, anstelle des Kontos 543800 - Aufwendungen für Rückstellungen - das Konto 529210 - Gerichts- u. Notarkosten - zu verwenden. Die betroffenen 11 Buchungen unter dem Geschäftsbereich 0310 sind zu korrigieren. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 23 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Laut Buchungsinformationen von -20- sind Aufwandsminderungen nur innerhalb der l aufen- den Periode (Jahr) möglich und kommen nur aus folgenden Gründen in Betracht: Es wird nachträglich ein Preisnachlass (z. B. Rabatte, Gutschriften oder Boni) gewährt. Die Rechnung war fehlerhaft oder wurde aus anderen Gründen reduziert (z. B. Rückg a- be von Ware innerhalb von 14 Tagen). Im Rahmen einer Spitzabrechnung besteht ein Rückerstattungsanspruch seitens der Stadt. Im Rahmen der Einzelfallprüfung wurde festgestellt, dass in den folgenden Bereichen Au f- wandsminderungen bewusst falsch gebucht werden. Ausbilder für die Verwaltungsberufe erhalten auf Antrag ein Honorar. Auf Basis der Anträge wird eine entsprechende Rückstellung gebildet, da die Auszahlungen der Hono- rare erst im Folgejahr vorgenommen werden. Die Auszahlung erfolgt z usammen mit der Gehaltszahlung und wird über die jeweiligen Aufwandskonten ( Regelentgelt bzw. Regelbezüge und Aufwendungen, für Honorare) gebucht. Die für den Honoraranteil gebildete Rückstellung wird dann im Nachgang auf- wandsmindernd korrigiert. Dieses Verfahren entspricht nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung und ist zu korr i- gieren. Bei den Prozesskostenrückstelllungen für Schadensfälle sowohl für Einzelleistungen als auch für Dauerleistungen (z. B. Rentenzahlungen) werden alle Auszahlungen unterjährig zunächst gegen Aufwand gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden diese Buchungen dann aufwandsmindernd korrigiert. Auch dieses Verfahren entspricht nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung und ist zu korrigieren. Für die Berechnung der Dauerleistungen sind entsprechende Rentenbarwerte zu ermi t- teln. Hierbei sind 3 Ämter involviert. In 2015 hatte diese Berechnung 10 Monate in A n- spruch genommen, so dass die finalen Rückstellungslisten erst im November 2016 e r- stellt werden konnten. Vor dem Hintergrund, dass gemäß § 95 Abs. 3 GO der Entwurf des Jahresabschlusses bis zum 31.03. des Folgejahres dem Rat zur Feststellung vorge- legt werden muss, ist dieses langwierige Verfahren anzupassen. Im Rahmen der Prüfung gab -20- an, dass eine umfassende Betrachtung dieser Themen für die zweite Jahreshälfte 2017 beabsichtigt ist. Bei den arbeitsrechtlichen Prozesskostenrückstellungen werden ebenfalls alle Auszah- lungen unterjährig zunächst gegen Aufwand gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlus s- arbeiten werden diese Buchungen dann aufwandsmindernd korrigiert. Auch dieses Verfahren entspricht nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung und ist zu korrigieren. Bei der Abwicklung der Sozialhilfe ist aufgefallen, dass in mengenmäßig hohen Umfang Aufwandsminderungen gebucht werden. Die Buchungen der Sozialhilfen in SAP erfo l- gen über das Vorsystem AKDN. Nach Auskunft des Amtes ist es aus technischen Grü n- den nicht möglich direkt gegen Rückstellungen zu buchen. Die technischen Voraussetzungen sind zwingend kurzfristig anzupassen, so dass eine ordnungsmäßige Buchführung möglich ist. Grundsätzlich ist bei Prozessen ab der zweiten Instanz neben den betroffenen Ämtern -30- zuständig. In einem Fall wurde festgestellt, dass die augenscheinlich gute Kommunikation zwischen -30- und den Ämtern nicht funktioniert hat. Zwar wurden die notwendigen Buchungen korrekt Seite 24 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln durchgeführt, der zuständige Sachbearbeiter des Amtes war jedoch n icht über die Abwic k- lung informiert. Damit die buchhalterische Abwicklung der Geschäftsvor fälle, an denen mehrere Dienstste l- len beteiligt sind , ordnungsgemäß erfolgt, ist durch eine einheitliche Ablauforganisation ein sicherer Informationsfluss zu gewährleisten. Laut Buchungsinformationen und Jahresabschlussverfügung 2015 von -20- werden Rück- stellungen für investive Rechnun gen ausschließlich bei Schlussrechnungen zu Bauma ß- nahmen gebildet. Dabei kann auf eine Rückstellungsbildung verzichtet werden, wenn di e Rechnung voraussichtlich unter 10.000 € liegt. Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt voraus, dass künftige Ausgaben nicht zu aktivierungspflichtigen Anschaffungs - und Herstellungskosten führen dürfen. Soweit allerdings bei einem bereits angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstand die Höhe der Zahlungsverpflichtung noch ungewiss ist, ist die Bildung einer Rückstellung für ausstehende Rechnungen zulässig. Bei diesen investiven Rückstellungsbuchungen muss der betroffene Vermögensgegenstand zwingend aktiviert und betriebsbereit sein. Unter diese Regelung fallen allerdings nicht nur bauliche Vermögensgegenstände, sondern auch alle anderen. Die oben genannte Festlegung von -20- ist demnach nicht vollständig. Die Formulie rung ist dahingehend anzupassen, dass bei der Bildung von Rückstellungen für investive Rechnu n- gen nicht nur bauliche sondern auch alle anderen Vermögensgegenstände betroffen sind. Wobei für die anderen Vermögensgegenstände die Wertgrenze neu zu betrachten ist. In der Prüfung wurde festgestellt, dass in einem Geschäftsvorfall fälschlicherweise die Bi l- dung einer Rückstellung gegen Anlage im Bau gebucht wurde. Anlagen im Bau erfüllen nicht das Kriterium der Betriebsbereitschaft. Die Rückstellungsbildung ist somit zu korrigieren. Im Rahmen der Prüfung wurden Unterlagen von 22 Ämtern per Mail angefordert. Der deu t- lich überwiegende Teil hat fristgerecht geantwortet (innerhalb von 3 Wochen) und eine hohe Kooperationsbereitschaft in der Zusamme narbeit gezeigt. 5 Ämter haben auf die erste A n- frage nicht geantwortet und wurden in einer Erinnerungsmail nochmals um die Übersendung (Frist 1 Woche) der angeforderten Unterlagen gebeten. Davon h at sich ein Amt erst 7 W o- chen nach der ersten Anforderung gemeldet, allerdings hat dieses Amt die avisierten Unter- lagen nicht vorgelegt. Von einem weiteren Amt gab es während der Prüfung gar keine Rückmeldung. Die Konsequenz aus diesem Verhalten einiger weniger Ämter ist, dass bei folgenden Pr ü- fungen sämtliche Anforderungen an -20- als Ersteller des Jahresabschlusses gehen. -20- ist dann dafür verantwortlich, dass die Rückmeldungen fristgerecht an -14- erfolgen. 6.9 Verbindlichkeiten Stand gemäß Jahresabschluss 2015 3.484.659.382,64 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 3.204.731.320,68 € Veränderung + 279.928.061,96 € Eine Verbindlichkeit liegt vor, wenn die Stadt Köln gegenüber einem Dritten zu einer Lei s- tungserbringung aufgrund von privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen verpflichtet ist. Die Bilanzposition Verbindlichkeiten beinhaltet alle zum Bilanzstic h- tag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 25 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 41 Abs. 4 GemHVO zu gliedern und mit ihrem Rückzah- lungsbetrag zu bilanzieren. Die Erfassung der Verbindlichkeiten erfolgt durch die Beleginven- tur, da diese für die Verbindlichkeiten die einzige Aufnahmemöglichkeit darstellt . Die Nach- vollziehbarkeit der Entwicklung des Bestandes an Verbindlichkeiten ist für das RPA innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes nicht gegeben. Dies wird erst mit der Einführung einer geschlossenen Buchführung möglich sein. Bis dahin bleibt das RPA bei seiner Kritik hinsichtlich der Buchhal tung: Die Datenverwaltung der Darlehen erfolgt in dem System KommInform, gebucht werden die Geschäftsvorfälle quartalsweise im eigentlichen Buchhaltungssystem SAP und die Zahlungen werden über das alte kamerale Kassensystem Indafin/Ginfis abgewickelt. Durch diese Dreiteilung findet sich im Buchführungssystem SAP keine aktuelle Darstellung der Vorgänge , der aktuellen Ve r- bindlichkeiten- und Finanzmittelbestände. Wünschenswert ist die Integration der Darlehen s- verwaltung in das SAP -System; die fehlende Verbindu ng zum Kassenverfahren ist ein A n- lass für die Einschränkung des Testats. 6.9.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.162.888.199,69 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 2.247.053.997,43 € Veränderung - 84.165.797,74 € Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen nach § 86 GO sind der Gemeinde von einem Dritten zur Verfügung gestellte Geldbeträge mit der Verpflichtung, das aufgenommene Kap i- tal dem Kreditgeber zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag stellt den zu passivierenden Wertansatz dar. Unterschieden wird gemäß § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO nach Krediten von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie nach Krediten vom öffentlichen Bereich und vom privaten Kreditmarkt. Die Kredite dürfen nur aufgenommen werden, um Investitionen zu tätigen oder Umschuldu n- gen vorzunehmen. Bedingungen sind, dass eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich zweckmäßig ist und dass die Kreditaufnahme „mit der dauernden Leistungsf ä- higkeit der Gemeinde in Einklang“ steht. Eine schwerpunktmäßige Prüfung dieser Bilanzposition erfolgte zum Jahresabschluss 2013 zusammen mit der Prüfung der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (si e- he Ziffer 6.9.2). Die wesentlichen Probleme bestehen weiterhin. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Feststellungen findet sich dort. 6.9.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Stand gemäß Jahresabschluss 2015 853.095.660,67 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 487.000.000,00 € Veränderung + 366.095.660,67 € Unter dieser Bilanzposition sind die Verbindlichkeiten aus der Kreditaufnahme zur Aufrech t- erhaltung der Zahlungsfähigkeit nach § 89 GO anzusetzen. Die Zuordnung ist auch hier nur nach deren zweckbezogener Verwendung und nicht nach der Laufzeit der Kredite vorz u- nehmen. Ein Hauptmerkmal dieser Kreditart ist seine kurze Laufzeit, entweder nach Tagen oder Monaten bestimmt, aber jeweils nicht länger als ein Jahr. Prüfungsergebnisse zu Verbindlichkeiten aus Investitionen und Liquiditätskrediten Die gesamte Schuldenverwaltung erfolgt mit Hilfe des Darlehensverwaltungsprogramms „KommInform“. Das Programm ist nicht in die Buchführung (SAP) integriert. Seite 26 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Eine schriftlich fixierte Dokumentation der Arbeitsabläufe hinsichtlich der Aufn ahme von Krediten bzw. deren Verwaltung existiert bei der Stadt nicht. Ausführliche Arbeitsplat z- beschreibungen für den Bereich sind hingegen vorhanden. Sowohl die Aufnahme und Tilgung der langfristigen Kredite als auch die der kurzfristigen Liquiditätskredite wurden hinreichend nachgewiesen. Die sichere Abgrenzung von Krediten für Investitionen und Liquiditätskrediten ist hi n- sichtlich der Mittelverwendung nach Auffassung des RPA nicht gewährleistet. Sowohl die Investitions- als auch die Liquiditätskredite werden in Zusammenhang mit Planungen bzw. Anmeldungen aufgenommen. Die Mittel werden auf städtischen Konten bereitg e- stellt und von der Stadtkasse zur Zahlung von Rechnungen genutzt. Ob diese Gelder aus investiven Darlehen dabei primär für investive Maßnahme n genutzt werden, k onnte von der Verwaltung nicht konkret beantwortet werden. Die Buchungen der Aufnahmen und Rückführungen der Liquiditätskredite in SAP wer- den zwar je Bank, allerdings nicht zeitnah vorgenommen, sondern in Summe einmal pro Quartal. Dieses Vorgehen ist nicht GoB-konform. 6.9.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 49.849.180,93 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 35.242.893,01 € Veränderung + 14.606.287,92 € Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen auf Grund von Kauf - und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet - und Pachtverträgen und ähnlichen Ve r- trägen, bei denen die Zahlung noch aussteht, die Höhe und die Fälligkeit am Bilanzstichtag jedoch feststehen. Eine Lieferantenverbindlichkeit ist grundsätzlich mit dem Rechnungsb e- trag anzusetzen. In diesem Zusammenhang ist das Saldierungsverbot zu beachten, so dass eine Forderung an einen Lieferanten nicht mit einer Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen verrechnet werden darf. Unverändert gegenüber den Vorjahren ist die auffällige Position „Verbindlichkeiten ohne Kreditor“. Sie ist keinem bestimmten Geschäftspartner zugewiesen und der Saldo weist eine negative Verbindlichkeit i. H. v. rund 3,07 Mi o. €, also eine Forderung aus. Diese Besonde r- heit wurde bereits in Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung 2011 mit der Kämm e- rei angesprochen; die Bereinigung steht noch aus. Spätestens mit der Einführung des SAP - Moduls PSCD ist dieses Konto auszugleichen. Die Mängel in der Buchhaltung sind wegen des Systembruchs zwischen Buchhaltungssys- tem und Kassensystem gegenüber den bisherigen Jahresabschlüssen unverändert. So erfolgt z. B. die Betrachtung der offenen Posten nach Aussage der Kämmerei nur im Ka s- sensystem und nicht in SAP. Die Ausgleichsbuchung von Forderungen durch erfolgten Za h- lungseingang ist nicht möglich; eine Bereinigung erfolgt nachträglich durch summarische Buchungen. Ein umfassender Abgleich der erfolgten Zahlungen mit den zugehörigen Ve r- bindlichkeiten in SAP ist weiterhin nicht unmittelbar möglich. Auch diese Verfahrensweise entspricht nicht den GoB. 6.9.4 Erhaltene Anzahlungen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 161.525.781,23 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 130.945.778,82 € Veränderung +30.580.002,41 € Erhaltene Anzahlungen sind Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Dritten, die entstan- den, weil sie von diesen bereits Finanzmittel zur Verfügung gestellt bekam , die von ihr g e- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 27 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln wünschte Leistung oder vertraglich vereinbarte Maßnahme jedoch noch nicht bzw. nicht vollständig erbracht bzw. durchgeführt hat. Einen großen Teil dieser Position stellen die erhaltenen Zuwendungen dar, die noch nicht verwendet wurden. Weitere Beispiele sind zweckgebundene Nachlässe und Spenden. Es kann sich dabei sowohl um investiv wie auch konsumtiv zu verwendende Mittel handeln. Die von der Gemeinde zu erbringende Gegenleistung kann in der Weiterleitung des Geldes, einer Dienst- oder einer Sachleistung bestehen. Aus diesem Bereich wurden zum Jahresabschluss 2014 die zweckgebundenen, nicht inve s- tiven Zuwendungen ausführlicher geprüft. Diese sind aufgrund der Zweckbindung im Ja h- reswechsel als Erhaltene Anzahlungen auszuweisen. Erhaltene Anzahlungen sind bis zur Erfüllung der Leistungen Verbindlichkeiten. Dieser Status kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Unverändert bestehen Probleme bei der Nachweisführung: Belege sind nur mit hohem zeitlichem Aufwand zu erhalten, erfüllen nicht die Anford e- rungen an einen Beleg oder können überhaupt nicht zur Verfügung gestellt werden. Das ist auch der Tatsache geschuldet, dass keine GoB-konforme Belegablage existiert. Rückfragen zu den Vorgängen können nicht beantwortet werden bzw. werden nicht beantwortet. Die im SAP-System zur Verfügung stehenden Mittel (Buchungstexte, Kontierungsobje k- te) werden nicht genutzt, was Auswertungen und Zuordnungen teilweise unmöglich macht. Eine schriftliche Dokumentation zum Ablaufprozess im Umgang mit zweckgebundenen, nicht investiven Zuwendungen existiert nicht. Das Fehlen einheitlicher, umfassender Bu- chungsvorgaben führt dazu, dass die Dienststellen teilweise unterschiedliche Verfa h- rensweisen entwickelten. Das RPA fordert eine stadtweit einheitliche Verfahrensweise in der Abwicklung und Buchung gleichartiger Vorgänge. Damit diese durchgeführt wird, sind seitens der Kämmerei konkrete Vorgaben zu fertigen. Insbesondere notwendig erscheinen diese auch hinsichtlich der zeitli- chen Komponente. Dabei ist festzulegen z u welchem Zeitpunkt unter welchen Vorausse t- zungen der Ertrag zu buchen ist und wann die (Um-)Buchung von noch nicht zweckentspre- chend verwendeten Fördermitteln auf Erhaltene Anzahlungen erfolgt. Auch wenn immer eine Betrachtung des Einzelfalles notwendig ist, sind zentrale Vorgaben erforderlich. Eine zentrale Übersicht der verschiedenen Zuwendungen für die Stadt insgesamt, aus de r Art und Zweck, Zuwendungsgeber, Empfänger , Dienststelle, Nachweisverpflichtung und Sonstiges hervorgeht, existiert nach Auskunft der Kämmerei nicht. Damit ist es weder mög- lich zentral eine Auskunft über erhaltene und verwendete Zuwendungen zu bekommen, was die Prüfung erschwert, noch ist eine zentrale Überwachung möglich. Unzureichend ist in vielen Dienststellen die Zuordnung von Erträgen aus Zuwendungen und den dazugehörigen Aufwendungen, also letztlich der Nachweis der Leistungserbringung mit dem veranschlagten Ressourcenverbrauch . Diese Zuordnung kann von den Dienststellen teilweise gar nicht erbracht werden oder ist nur sehr aufwendig identifizierbar. Es mangelt stadtweit an der notwendigen Transparenz der verwendeten Förderbeträge. Nur in wenigen Dienststellen wird durch die Nutzung von Kostenträgern die erforderliche Transparenz hin- sichtlich der Fördermittel geschaffen. Hilfreich wäre hier eine Vorgabe, welcher Buchungstext sowohl auf den Ergebniskonten als auch auf dem Bestandskonto zu nutzen ist. Aus diesem sollte erkennbar sein, zu welchem Förderprojekt die jeweilige Buchung zugehörig ist , was Auswertungen ermöglichen würde . So bestünde auch die Möglichkeit investive und ko n- sumtive Fördermittel zu selektieren. Seit 2017 arbeitet die Kämmerei an einer entspreche n- den Regelung. Seite 28 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 7. Ergebnisrechnung Mit der Einführung des NKF wurden die in der Ergebnisrechnung dargestellten Rechengr ö- ßen zum Maßstab des kommunalen Haushaltsausgleichs. Ziel war, die reinen Geldflüsse in den Hintergrund und den Ressourcenverbrauch bzw. -zugewinn in den Mittelpunkt der haus- haltswirtschaftlichen Betrachtungen zu stellen. Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis ist im Rahmen des gemeindl i- chen Jahresabschlusses gem. § 41 Abs. 4 Nr. 1.4 GemHVO als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag unter dem Bilanzposten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ anzusetzen. Das Jahresergebnis ist eine der bestimmenden Größen für die Veränderung des Eigenkap i- tals in der Bilanz (siehe auch 6.6.1). Generell wirkt sich a uf die Ergebnisrechnung die Pro blematik der Buchführung, wie sie in den voranstehenden Kapiteln beschrieben wurde, aus. So sind die summarischen Ertrag s- buchungen in SAP nicht überprüfbar, bei denen die Einzelwerte direkt aus einem Vorsystem zur Stadtkasse übertragen werden. In der Regel werden Erträge in der Doppik gegen Forde- rungskonten gebucht (zur Problematik der Forderungen siehe Ziffer 6.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände). Da die offenen Forderungen in SAP nicht gegen den Zahlungseingang ausgebucht werden, ist nicht sichergestellt, dass die Erträge korrekt erfasst sind. Durch die Systemtrennung ist ebenfalls nicht gewährleistet, dass z. B. Niederschlagu n- gen in der Buchhaltung (SAP) korrekt verbucht werden. Dieser Kritikpunkt kann frühestens ab 2017 - mit der Einführung von PSCD - beendet sein. 7.1 Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden. Die für 2015 gebuchten Erträge für die Stadt Köln betragen 905,48 Mio. €. Der Gewerbesteuerhebesatz in Köln beträgt 4 75 Prozent bezogen auf den „Steuermessbetrag“, der von der Finanzverwa l- tung festgesetzt wird. Die Berechnung der zum Soll zu stellenden Forderungen an die Steuerpflichtigen werden mit dem Programm OK .FIS (Offenes Kommunales Finanzinformationssystem) beim Steueramt generiert. Auf Basis einer Annahmeanordnung führt die Kämmerei die Kontierung und Bu- chung aus. Generell bestätigt die Prüfung der Gewerbesteuererträge für 2015 die Ausführungen unter 7 bezüglich der summarischen Ertragsbuchungen und des Ausgleichs der Forderungen. Weitere Prüfungsergebnisse: Seit Beginn NKF (1. 01.2008) gab es bei den Gewerbesteuern keine Buchung auf dem Sachkonto 578200 - Forderungsverlust. Erst ab dem Haushaltsjahr 2014 wurden die ersten Einzelwertberichtigungen in SAP erfasst. Es ist im Buchführungssystem SAP nicht erkennbar, welche Beträge aus welchem A n- lass (Erlass, Niederschlagung, Stundung oder Rückzahlung) getätigt wurden. In Köln gibt es aktuell rund 15.000 Gewerbesteuerpflichtige. Daraus ergibt sich - theore- tisch - eine Anzahl von 15.000 Personenkonten und 60.000 Buchungen, wegen der quartalsweisen Zahlungsverpflichtung der Gewerbesteuerabschläge. Hinzu kommen un- terjährige Korrekturbuchungen. Tatsächlich wurden in 2015 in INDAFIN 27.056 Personenkonten bebucht. Von der Ver- waltung wurden 192.224 Datensätze (Buchungen) geliefert, die - wie die Prüfung ergab - noch nicht den Gesamtbestand umfassen können. Einzelne Personenkonten wurden bis zu 95 mal bebucht. Dabei handelt es sich haup t- sächlich um unüberschaubare Rein -Raus-Buchungen. 995 dieser Personenkonten wi e- sen am Jahresende mit einem Buchungsvolumen von 6 .933 Buchungen - ohne Au s- gleichszahlung - einen Saldo von 0 € aus. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 29 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Bei OK.FIS handelt es sich um eine Software, die in vielen Kommunen zur Ermittlung der Gewerbesteuerbeträge eingesetzt wird; eine Prüfung durch das RPA fand in früheren Jahren statt. Problematisch ist, dass die im Buchführungssystem SAP verbuchten Beträge aktuell nicht umfassend nachvollziehbar sind. Ferner ist fragwürdig, ob es im Bereich der Forderungen aus Gewerbesteuer keine Forderungsverluste und nur in so geringem Maße Anlass zu Wer t- berichtigungen gab. Mit den genutzten IV -Verfahren, OK .FIS als Vorsystem, Indafin als Kassenverfahren und SAP als Buchführungssystem lediglich mit summarischen Buchungen bestückt, ist eine umfassende Beurteilung dieser Ertragsposition nicht möglich. 7.2 Aufwandsminderungen Zum Jahresabschluss 2015 wurden außergewönliche Buchungen auf den Aufwandskonten näher betrachtet. Aufwandskonten gehören zu den Ergebniskonten, d. h. die auf ihnen ver- buchten Beträge beeinflussen das Jahreser gebnis. Grundsätzlich werden Aufwandskonten nur auf der Soll seite bebucht. Ausnahmen stellen Korrekturbuchungen und die in der GemHVO gesondert geregelten Fälle (z. B. Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten) dar. Die gesamtstädtischen Regelungen (Buchungsinformationen ohne Anlagenbuchhaltung) sehen eine Aufwandsreduzierung nur innerhalb des laufenden Haushaltsjahres und grund- sätzlich nur aus folgenden Gründen vor: Es wird ein nachträglicher Preisnachlass (z. B. Rabatte, Gutschriften, Boni) gewährt. Die Rechnung war fehlerhaft oder wurde aus anderen Gründen reduziert ( z. B. Rückga- be der Ware innerhalb von 14 Tagen). Im Rahmen einer Spitzabrechnung besteht ein Rückerstat tungsanspruch seitens der Stadt. Im Jahr 2015 wurde auf der Habenseite der 205 Aufwandskonten insgesamt ein Betrag von 171.356.559,25 € über alle Kontengruppen als Aufwandsminderung gebucht Die Stichprobe umfasste insgesamt 172 Belege aus acht Dienststellen. Grundsätzliche Feststellungen Die eingereichten Nachweise entsprechen häufig nicht den Anforderungen an bu- chungsbegründenden Unterlagen (siehe hierzu Punkt 5.2). In den Stichproben finden sich zum Teil mehrere unterschiedliche Geschäftsvorfälle in einem Beleg. Vereinzelt werden bis zu sieben Hauptbuch - und Ergebniskonten in solch einem Beleg bebucht. Die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Teilbuchungen ist nicht mehr gegeben. Vorgänge werden teilweise mit erheblicher Zeitverzögerung verbucht. Die relevanten Buchungsunterlagen weisen vereinzelt keine Unterschriften auf den Buchungsbelegen auf, bei einem Amt fehlt häufig die Mitzeichnung einer zweiten Pe r- son. Die zwingend anzugebenen Buchungstextvorgaben wurden nicht durchgängig beachtet. Zwei Dienststellen haben unvollständige Nachweise erbracht, sodass für die betreffe n- den Sachverhalte eine abschließende Prüfung nicht möglich war. Einzelfeststellungen Rückstellungssachverhalte Eine Vielzahl der Stichproben betrifft diverse Rückstellungssachverhalte. Bei Ina n- spruchnahme dieser Rückstellungen hat die Zahlung direkt aus dem Rückstellungskonto zu erfolgen. Seite 30 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Die Auszahlung erfolgt jedoch über die jeweiligen Aufwandskonten. Die gebildete Rück- stellung wird dann im Nachgang aufwandsmindernd korrigiert. Laut Aussage der Kämmerei sind die in den Buchungsinformationen aufgeführten Be i- spiele für nachträgliche Aufwandsabsetzungen ihrem Wesen nach unterjährige Au f- wandskorrekturen. In diesem Kontext sind auch die gebuchten Inanspruchnahmen der Personalrückstellungen zu sehen. Diese Vorgehensweise ist systembedingt, da die f i- nanztechnische Abwicklung bei der Zahlbarmachung der Gehälter aus dem Vorsystem SAP/HCM (Gehaltsabrechnungsverfahren) heraus keine andere Vorgehensweise als e i- ne nachträgliche Korrektur (gegen das Aufwandskonto) zulässt. Diese Systemeinstel- lung widerspricht den GoB. Bei einer Dienststelle befindet sich ein weiterer Rückstellungssachverhalt aktuell noch in Klärung. In den beigefügten Unterlagen ist das Berechnungsergebnis 1.283.312,61 € noch in die Rückstellung einzubuchen. Der Sachkontenbeleg weißt aber eine Minderung der Rückstellung in dieser Höhe aus. Gebucht wurde entgegen der Berechnung somit eine Aufwandsminderung (Rückstellung an Aufwand). Gehaltsvorschüsse Gehaltsvorschüsse wurden bei Auszahlung aufwandswirksam gebucht und danach au f- wandsmindernd in die Forderungen umgebucht. Der Zwischenschritt über die Persona l- aufwendungen ist sachlich falsch. Finanzanlagen Gemäß § 35 Absatz 5 i.V.m. § 43 Absatz 3 GemHVO ist bei Finanzanlagen eine A b- schreibung bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zwingend vorzunehmen. Die- se Wertminderungen sind in NRW ab 01.01.2013 nicht mehr als Aufwand zu buchen, sondern erfolgsneutral unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Im Haushaltsjahr 2015 wurde die Wertveränderung zunächst gegen das Aufwandskonto gebucht. Eine Verrechnung gegen die allgemeine Rücklage erfolgte im Folgejahr. Die aktuellen Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung) Pkt. 5.6 sind an die akt u- elle gesetzliche Regelung anzupassen. Buchungen ohne Geschäftsvorfall Drei Belege sollen Storno- bzw. Korrekturbuchungen darstellen. In den betreffenden Bu- chungen wird ein Aufwandskonto zeitgleich im Soll und im Haben bebucht. Eine Storno - bzw. Korrekturbuchung erfolgte hierbei nicht. Da diesen Buchungen kein Geschäftsvo r- fall zu Grunde liegt, sind sie zukünftig zu vermeiden. Abgrenzung Verbindlichkeiten / Aufwand Verbindlichkeiten gehören – neben den Rückstellungen – zum Fremdkapital bzw. zu den Schulden, der Aufwand verändert den Bestand an Eigenkapital. Die Verbindlichkeiten aus der Stichprobe wurden zum Jahresende nicht als solche ins Folgejahr übertragen. Die Zahlung erfolgte im Folge jahr aus dem Aufwand. Die Verbindlichkeit wurde zwar nachträglich richtig dargestellt und die fehlerhafte Aufwandsbuchung korrigiert, jedoch teilweise mit unterschiedlichen Buchungstexten. Sonderposten Einige Stichpr oben betreffen das Konto „ andere sonsti ge ordentliche Aufwendung en“. Die diesen Buchungen zu Grunde liegenden Sachverhalte umfassen zum einen die Fe r- tigstellung von Anlagen im Bau (AiB) zum anderen den Abgang von Vermögensgegen- ständen durch Verschrottung im Rahmen einer Inventur. Im Zusammenhang mit z u- schussgeförderten investiven Maßnahmen ist die Bebuchung eines Sonderpostens e r- forderlich. Bei den Abgangsbuchungen wird automatisch der ursprüngliche Zuschussbetrag (Son- derposten) in voller Höhe auf ein Verrechnungskonto gebucht. Die bisher bereits erfolgte ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens wird durch eine Aufwandsbuchung neutralisiert. Die Buchung des bis zum Abgang bereits ertragswirksam aufgelösten So n- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 31 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln derpostens ist jedoch zu Recht er folgt. In dieser Höhe ist das Verrechnun gskonto durch eine Aufwandsminderung zu bereinigen (Korrekturbuchung). Aufgrund der Vielzahl dieser Sachverhalte ist zur Vermeidung der aufwendigen Korre k- turbuchungen und der damit einhergehenden Fehleranfälligkeit, diese automatisierten Buchungen zu hinterfragen und das Verfahren zu optimieren. Der tatsächliche Mittelabruf eines Zuschusses für eine Anlage im Bau führt zur Buchung eines Sonderpostens. Nach Fertigstellung der A nlage muss diese in der zutreffenden Anlagenklasse aktiviert werden. Der entsprech ende Sonderposten wird über die Nu t- zungsdauer der Anlage ertragswirksam aufgelöst und mindert dadurch die aufwand s- wirksamen Abschreibungen. In diesem Zu sammenhang sind die vorgenommenen Auf- wandsminderungen nicht plausibel. Summarische Verbuchung von Tagesrückläufern Die summarische Verbuchung von Tagesrückläufern beinhaltet diverse Sachverhalte (Zahlungsrückläufer z. B. falsche IBAN; Tod d. Heimbewohner; Erstattung der Kranke n- kassen). Eine Aufwandskorrektur erfolgte i.S.d. Buchungsinformationen zu Recht. Bei Zahlungsrückläufer wegen falscher Bankverbindung mit erneuter Auszahlung ist der B e- trag durch eine Umkehrbuchung zu vereinnahmen. Hierbei ist nicht das ursprüngliche Aufwandskonto anzusprechen, sondern da s Verrechnungskonto. Eine erneute Ausza h- lung erf olgt dann von dem Verrechnungskonto mit der ursprünglichen Auszahlungs fi- nanzposition. Bei der summarischen Verbuchung wurde nicht das Verrechnungskonto verwendet. Die technischen Voraussetzungen sind zwingend kurzfristig anzupassen, so dass eine ordnungsmäßige Buchführung möglich ist. Aufzurechnende Forderungen Wenn unterjährig von der Sozialhilfe Beträge einbehalten werden, erfolgt diese Aufrec h- nung generell über das entsprechende Aufwandskonto. Eine Differenzierung der aufz u- rechnenden Forderungen (Darlehe nsforderungen/Forderungen aus Transferleistungen) erfolgt systembedingt unterjährig nicht. Die Darlehensforderungen wirken sich ergebni s- neutral, die Forderungen aus Transferleistungen ergebniswirksam aus. Da die erforderli- chen Anpassungsbuchungen erst zum Jahresende erfolgen, wird unterjährig das Ergeb- nis fehlerhaft abgebildet. Die technischen Voraussetzungen sind zwingend kurzfristig anzupassen, so dass eine ordnungsmäßige Buchführung möglich ist. Saldierung von Aktiv- und Passivposten Das Jobcenter bucht Tagessummen direkt von städtischen Konten ab. Der Bund bucht dabei kameral. Diese Abbuchungen werden später anhand der Sachbuchauszüge der Kasse in SAP nachgebucht. Die Bundesagentur verlangt an den letzten Tagen des alten und den ersten Tagen des neuen Ja hres eine Periodenabgrenzung der Ausgaben nach dem entsprechenden Haushaltsjahr. Die Abbuchungen im Dezember 2014 enthalten Be- träge, die im Ergebnis den Januar 2015 betreffen, außerdem gibt es Abbuchungen im Januar, die den Dezember 2014 betreffen. In dies em Zusammenhang fertigt die betre f- fende Dienststelle im Januar eine Aufstellung und errechnet die Höhe der Verbindlichkeit bzw. Forderung. Die errechnete Höhe wird dann in einer Summe gebucht. Somit werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander au fgerechnet. Diese Vorgehenswe i- se widerspricht dem Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB). Die Abgrenzungsbuchung im alten Haushaltsjahr erfolgt korrekt. Eine Aufwandsminderung im neuen Jahr ist nicht notwendig, wenn sofort aus dem Verbindlichkeitskonto gezahlt werden würde. Zuordnung korrekter Kostenträger Die Zahlungen an den Trägerverein der Frauenhäuser erfolgt aus arbeitsökonomischen Gründen auf einen Kostenträger / eine Fi nanzposition. Die Zuordnung zum korrekten Kostenträger / zum korrekten T eilergebnisplan und zur korrekten F inanzposition erfolgt erst zum Jahresende. Systembedingt ist eine zeitnahe Zuordnung (monatlich) möglich. Für eine korrekte Abbildung der Ergebnisrechnung ist eine Verfahrensoptimierung auch unter arbeitsökonomischen Geschichtspunkten zu prüfen. Seite 32 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Niederschlagungen Systembedingt werden Niederschlagungen automatisch auf ein entsprechendes Einze l- wertberichtigungskonto in SAP gebucht . Alle verbleibenden Forderungsabgänge die Vorjahre betreffend, werden auf einem Forderungsverlustkonto eingestellt. Weitere Di f- ferenzierungen der Wertberichtigungsgründe erfolgen nicht. Bei niedergeschlagenen Forderungen die erneut eingebucht werden müssen, ist zwi n- gend folgender Buchungstext anzugeben: „ern_Sollst_N S“ diese Angabe ist notwendig, um zum Jahresabschluss mit einer entsprechenden Filterung eine Korrektur des Ford e- rungsbestandes sowie des Wertberichtigungskonto vorzunehmen zu können. Diese notwendige Mitgabe ist systembedingt nicht möglich. Die systemseitigen Voraussetzun- gen sind kurzfristig zu schaffen. Einige Belege beinhalten Forderungen die im laufenden Haushaltsjahr nicht realisiert werden können (Darlehensforderungen für Kautionen oder die Realisierung vorrangiger Unterhaltsansprüche). Ein Niederschlagungssachverhalt wurde irrtümlich buchhalterisch als Fälligkeitsverschiebung (Stundung) und in der Folge ergebnisneutral behandelt. Die Buchungsvorgaben für Summenbuchungen wurden durch die Kämmerei ab 2014 neu ge regelt. Als Schnittstelle für die automati sierte Übernahme der Personenkonten aus dem Vorverfahren SozEima in SAP nutzt die Fachdienststelle eine von der Kämm e- rei zur Verfügung ge stellte Datenbank. Diese Anwendung verfügt nach wie vor nicht über die notwendigen Systemvoraussetzungen zur korrekten Buchung der Geschäft s- vorfälle. Daher können Wertberichtigungen von Forderungen und erforderliche B u- chungstextmitgaben bei wiederauflebenden Forderungen nicht oder nicht korrekt abg e- bildet werden. In der Vergangenheit wurde die Kämmerei gebeten das Verfahren so anzupassen, dass eine korrekte Buchführung gewährleistet wird. Die erforderliche Modifizierung erfolgte bisher nicht. Die Systemvoraussetzungen sind zur Einhaltung der Buchungsvorgaben und zur Wa h- rung des Vorsichtsprinzips anzupassen. Intransparenz Nach Prüfung eines Geschäftsvorfalls mit insgesamt sieben Buchungen aus den G e- schäftsjahren 2013 bis 2015 erfolgte seitens einer Dienststelle eine fehlerhafte Korre k- turbuchung. Die irrtümlich vorgenommene Korrektur eines Forderungsverlustes sollte im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten korrigiert werden. Die beigefügten entspreche n- den Buchungsbelege wiesen keinerlei Unterschriften auf, die notwendige Korrekturb u- chung ist in SAP nicht ersichtlich. Ein bereits als Verbindlichkeit abgegrenzter Zinsaufwand wurde aus dem Aufwandskon- to gezahlt. Das diesbezügliche Buchungsverhalten ist sehr intransparent, der relevante Schriftverkehr irreführend. Drei Rechnungen mit Rechnungsdatum 2014 wurden im H aushaltsjahr 2015 als Au f- wand in der Ergebnisrechnung falsch abgebildet. Eine Abgrenzung der Verbindlichkeiten wurde 2016 für das H aushaltsjahr 2014 vorgenommen. Die investiven Bestandteile der Rechnung wurden in 2015 durch die Aufwandsminderung korrigiert. Die Aufwandsmi n- derung erfolgte somit korrekt, da ein Aufwand für 2015 nicht vorhanden war. Der vorg e- nannte Sachverhalt umfasst acht Buchungen (darunter eine Luftbuchung) mit unte r- schiedlichen Belegdaten, unterschiedlichen Belegkopftexten in unterschiedlichen Hau s- haltsjahren. Dieses Buchungsverhalten ist irreführend und sehr intransparent. Mit einer weiteren Buchung sollten sieben Ursprungsbelege mit unterschiedlichen G e- schäftsvorfällen korrigiert werden. Auch diese Ursprungsbelege betreffen Sachverhalte aus dem Jahr 2014, die irrtümlich in 2015 als Aufwand gebucht wurden. I rreführend ist hierbei u.a der Belegkopftext, der eine Korrektur im Rahmen des Jahresabschluss 2014 ausweist. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 33 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Ungerechtfertigte Aufwandsminderung Zwei Aufwandsminderungen beziehen sich auf Aufwand aus Vorjahren. Die Möglichkeit einer Aufwandsminderung ist in Ermangelung der Unterjährigkeit nicht gegeben. Die Aufwandsminderungen erfolgten somit zu Unrecht. 8. Finanzrechnung Der Finanzrechnung kommt die Aufgabe zu, die Ein - und Auszahlungen abzubilden. Sie hat damit eine gewisse Analogie mit der Kapitalflussrechnung im privaten Bereich, zeichnet sich jedoch durch einen wesentlich höheren Detailierungsgrad und durch die Tatsache aus, dass sie im kommunalen Bereich Bestandteil der vorgeschriebenen Buchhaltung ist. Für die Finanzrechnung sind dements prechend im kommunalen Kontierungsplan eigene Buchführungskonten vorgeschrieben. Die vorgegebene Bezifferung entspricht der der E r- gebnisrechnungskonten, soweit Entsprechungen bestehen. So muss die Verbuchung von Aufwendungen für Waren auch zu einer Zahlung führen, die auf dem Finanzrechnungskonto Auszahlungen für Waren darzustellen ist. Es gibt jedoch auch Konstellationen, bei denen Aufwendungen keine Zahlungen gegenüberstehen (z. B. Abschreibungen) und Zahlungen keine Aufwendungen (z. B. Kauf von Vermögens gegenständen); dann finden sich keine Entsprechungen. In der SAP-Buchhaltung der Stadt Köln finden sich die Finanzrechnungskonten selbst nicht. Die Buchungen, die den Konten zuzuordnen sind, lassen sich nur durch Auswertungen ermitteln, da die Bezifferung Bestandteil der Finanzpositionen ist, die der unveränderten Budgetkontrolle dienen. Das o. g. Konto Auszahlung für Waren findet sich z. B. in 3701.572.8300.0, 4511.572.8300.8 und sieben weiteren Finanzpositionen. Aus den ersten vier Ziffern ist die Diensts telle, die über das Budget verfügt, erkennbar; ab der sechsten Stelle das betroffene Finanzrechnungskonto. Die Gliederung der Ziffern entspricht noch der der kameralen Haushaltsstellen und ist in erster Linie der Beibehaltung des alten Kassenver- fahrens geschuldet. Die Ermittlung der Bewegungen und Stände der Finanzrechnungskonten über alle in der Stadt bebuchten investiven und konsumtiven Finanzpositionen auf dem Auswertungswege ist sehr mühsam und zeitaufwendig; die im SAP -System hinterlegten Berichte könn en für Auswertungszwecke bei den Finanzrechnungskonten so nicht genutzt werden. Ein Abgleich von Bewegungen auf Ergebnis - und korrespondierenden Finanzrechnungskon- ten ist nicht möglich, da die Zuordnung von Buchungen auf das jeweils korrekte Konto sehr fehlerbehaftet ist (siehe hierzu auch Ziffer 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung). Dass parallel zu einem Ergebniskonto nicht nur ein, sondern mehr als 20 verschiedene Finanzrechnungskonten oder umgekehrt bebucht werden, ist nicht selten. Damit ist auch die korrekte Abbildung der Beträge in den einzelnen Positionen der Finanzrechnung nicht g e- währleistet. Auf die Qualität der Buchführung in der Finanzrechnung wirkt sich aus, dass diese über die gebuchten Einzahlungen und Auszahlungen zur Budgetkon trolle genutzt wird, obwohl die Finanzrechnung nicht mehr maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist (siehe Ziffer 7. E r- gebnisrechnung). Beispielhaft kann dieses Problem wie folgt erläutert werden: Generell wird Finanzpositionen ein Budget (z. B. für Dienst reisen) zugeordnet. Bestimmten FiPos werden besondere Budgets (z. B. für Sonderausstellungen) zugeordnet, die eigentlich sachlich ande- ren FiPos, wie z. B. Unterhaltung Gebäude, Porto, Gebühren oder Bewirtung zuzuordnen wären. Im Ergebnis entstehen eine Abstimmungsproblematik zur Ergebnisrechnung und eine in Einzelpositionen fehlerhafte Finanzrechnung. Die Finanzrechnung lässt sich aus der Buchführung in SAP nicht überprüfen. Auf eine Pr ü- fung auf Basis des alten kameralen Kassenverfahrens, das nicht den Rege lungen des NKF entsprechend aufgebaut ist, wurde verzichtet. Seite 34 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 9. Anhang und Lagebericht Zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses gehört gemäß § 37 GemHVO neben der E r- gebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz auch der Anhang. Ferner ist ein Lagebericht beizufügen. Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Qualität des Jahre sabschlusses und die wirtschaftliche Lage der Gemeinde beurteilen können. Zu erläutern sind alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Ve rhältnissen entsprechen- des Bild der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu gebe n. Ein wesentlicher Unterschied zum Anhang liegt darin, dass der Lagebericht auch Ereignisse einbeziehen muss, die zw i- schen dem Ende des betreffenden Haushaltsjahres und dem Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses lagen. Anhang und Lagebericht genüg en weitestgehend den Anforderungen. Zu bemängeln ist, dass über die bekannte Problematik hinsichtlich mangelnder Qualität der Buchführung in Anhang und Lagebericht jegliche Erläuterung fehlt. 10. Bestätigungsvermerk Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 3 1.12.2015 wurde nach § 101 GO einschließlich Anhang und Lagebericht geprüft. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße in Bezug auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze or d- nungsmäßiger Buchführung und den Lagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens -, Schulden-, Ertrags - und Finanzlage der Stadt wesentlich auswirken, mit hinreichender S i- cherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Köln sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die Würdigung der Gesam tdar- stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Auf die Prüfung hinsichtlich der Haushaltsplanung und der Haushaltsführung sowie der Teilergebnisrechnungen wurde dabei verzichtet. Die Prüfung hat zu einigen Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat einzuschrä n- ken ist: Die im Bestätigungsvermerk des Berichtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz aufg e- führten Mängel - zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und - zu den Wertabschlägen bei Straßen sind zum Jahresabschluss 2015 nicht ausgeräumt. Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durc h- geführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens noch aussteht. Die Buchführung ist durch die Beibehaltung des alten Kassenverfahrens kein geschlo s- senes System und eine Abstimmung der Systeme ist nicht möglich. Eine buchhalterisch Entwurf Jahresabschluss 2015 Entwurf Jahresabschluss 2015 Teil 1 • Gesamtergebnisrechnung • Gesamtfinanzrechnung • Bilanz • Anhang Dezernat II – Kämmerei Die Oberbürgermeisterin Dezernat II – Kämmerei Druck Zentrale Dienste der Stadt Köln © 2016 Stadt Köln I n h a l t s v e r z e i c h n i s S e i t e Teil 1 : Gesamtrechnungen, Bilanz, Anhang Gesamtergebnisrechnung 5 Gesamtfinanzrechnung 9 Bilanz 13 Anhang 19 Anlagenspiegel 21 Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen 25 Forderungsspiegel 29 Verbindlichkeitenspiegel 33 Rückstellungsspiegel 37 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen 41 Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 47 Darstellung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich 51 Übersicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge 55 Übersicht Leasingverträge 59 Erläuterungen zur Bilanz 63 Lagebericht 113 Übersicht über die Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und des Stadtvorstandes 143 Teil 2 : Produktbereichsbezogene Darstellung (Teilpläne) Ergebnisrechnung und Finanzrechnung nach Produktbereichen 159 Produktbereichsbezogene Darstellung 195 Produktbereich 01 – Innere Verwaltung 197 Produktbereich 02 – Sicherheit und Ordnung 245 Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben 307 Produktbereich 04 – Kultur und Wissenschaft 345 Produktbereich 05 – Soziale Hilfen 407 Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 431 Produktbereich 07 – Gesundheitsdienste 459 Produktbereich 08 – Sportförderung 465 Produktbereich 09 – Räumliche Planung u. Entwicklung, Geoinformationen 481 Produktbereich 10 – Bauen und Wohnen 495 Produktbereich 11 – Ver- und Entsorgung 529 Produktbereich 12 – Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 537 I n h a l t s v e r z e i c h n i s S e i t e Produktbereich 13 – Natur- und Landschaftspflege 605 Produktbereich 14 – Umweltschutz 623 Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus 629 Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft 633 Produktbereich 17 – Stiftungen 641 Teil 3 : Produktgruppen und Produkte mit Zielen und Kennzahlen Produktbereich 01 – Innere Verwaltung 697 Produktbereich 02 – Sicherheit und Ordnung 735 Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben 769 Produktbereich 04 – Kultur und Wissenschaft 775 Produktbereich 05 – Soziale Hilfen 815 Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 843 Produktbereich 07 – Gesundheitsdienste 867 Produktbereich 08 – Sportförderung 873 Produktbereich 09 – Räumliche Planung u. Entwicklung, Geoinformationen 877 Produktbereich 10 – Bauen und Wohnen 891 Produktbereich 11 – Ver- und Entsorgung 909 Produktbereich 12 – Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 913 Produktbereich 13 – Natur- und Landschaftspflege 927 Produktbereich 14 – Umweltschutz 937 Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus 943 Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft 949 Produktbereich 17 – Stiftungen 951 Teil 1 Gesamtergebnisrechnung Gesamtfinanzrechnung Bilanz Anhang Seite 3 Seite 4 Gesamtergebnisrechnung Seite 5 1.966.879.054,60 707.014.554,54 41.390.697,24 258.522.170,13 0,00 0,00 0,00 0,00 81.806.248,83 0,00 1.810.466.803,44 704.352.516,47 45.520.957,09 260.559.514,85 83.966.523,32 -156.412.251,16 -2.662.038,07 4.130.259,85 2.037.344,72 2.160.274,49 385.240.917,74 203.374.548,21 3.456.820,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.647.685.011,69 0,00 392.423.085,29 235.715.278,44 1.735.226,41 0,00 3.534.739.905,31 7.182.167,55 32.340.730,23 -1.721.593,99 0,00 -112.945.106,38 899.973.795,41 59.132.800,00 470.415.712,58 182.156.696,46 0,00 0,00 19.231.273,75 0,00 1.514.820.030,99 8.034.837,60 885.004.549,26 53.800.074,01 440.287.353,94 182.326.823,80 1.498.308.049,76 14.969.246,15 5.332.725,99 30.128.358,64 -170.127,34 16.511.981,23 779.222.990,79 3.905.722.026,23 -258.037.014,54 89.424.883,76 3.830.207,03 31.096.318,38 -31.096.318,38 0,00 137.472.842,14 0,00 839.929.995,97 3.899.656.846,74 -364.916.941,43 81.690.491,68 117.749.874,61 -60.707.005,18 6.065.179,49 -106.879.926,89 -7.734.392,08 19.722.967,53 -48.047.958,38 -306.084.972,92 0,00 0,00 -31.096.318,38 0,00 0,00 0,00 -36.059.382,93 -400.976.324,36 0,00 0,00 11.988.575,45 -94.891.351,44 0,00 0,00 0,00 -306.084.972,92 0,00 -31.096.318,38 0,00 -400.976.324,36 0,00 -94.891.351,44 Ergebnisrechnung Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allg. Umlagen + Sonstige Transfererträge + Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte + Privatrechtl. Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen + Sonstige ordentliche Erträge + Aktivierte Eigenleistungen + Bestandsveränderungen = Ordentliche Erträge - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Bilanzielle Abschreibungen - Transferaufwendungen - Sonstige ordentl. Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ordentliches Ergebnis (10 und 17) + Finanzerträge - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 = Finanzergebnis (19 und 20) = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21) + Außerordentliche Erträge - Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis (23 und 24) = Jahresergebnis (22 und 25) 19 20 21 22 23 24 25 26 (Angaben in Euro) 1.816.715.117,44 732.072.841,86 35.551.281,49 240.124.052,32 85.532.141,57 334.711.008,22 272.408.122,75 3.691.420,60 0,00 3.520.805.986,25 832.310.466,04 55.918.519,08 427.674.479,72 181.065.799,80 1.446.656.948,92 870.833.698,48 3.814.459.912,04 -293.653.925,79 148.488.331,47 101.174.678,63 47.313.652,84 -246.340.272,95 0,00 0,00 0,00 -246.340.272,95 Jahresabschluss 2015 Ergebnis 2014 fortgeschriebener Ansatz 2015 davon Ermächtigungs- übertragung Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ist / fortg. Plan Nachrichtlicher Ausweis der Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage auf der Folgeseite Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Seite 6 0 0 47.872.719,03 -47.872.719,03Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen27 29.078.781,76 0 0 1.957.663,39 -1.957.663,39Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen28 2.675.133,18 0 0 28.264.188,45 28.264.188,45Verrechnungssaldo (=Zeilen 27 bis 30)31 19.985.111,41 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Ergebnisrechnung (Angaben in Euro) 0 0 7.054.306,81 -7.054.306,81Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen29 6.799.185,92 0 0 14.511.887,16 -14.511.887,16Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen30 4.969.617,61 Ergebnis 2014 fortgeschriebener Ansatz 2015 davon Ermächtigungs- übertragung Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ist / fortg. Plan Seite 7 Seite 8 Gesamtfinanzrechnung Seite 9 Seite 10 Ergebnis 2014 fortgeschriebener Ansatz 2015 davon Ermächtigungs- übertragung Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ist/ fortg. Plan 1.957.745.241,60 644.466.868,62 34.758.981,31 235.400.413,17 0,00 0,00 0,00 0,00 83.382.394,72 0,00 1.712.360.410,55 636.291.721,99 31.752.439,80 225.882.644,28 84.061.007,25 -245.384.831,05 -8.175.146,63 -3.006.541,51 -9.517.768,89 678.612,53 379.709.632,54 184.134.843,21 70.675.664,29 3.590.274.039,46 0,00 0,00 0,00 0,00 776.643.799,01 0,00 379.557.205,22 230.657.776,35 65.003.450,32 3.365.566.655,76 756.623.577,35 -152.427,32 46.522.933,14 -5.672.213,97 -224.707.383,70 20.020.221,66 87.582.800,00 546.076.823,97 142.173.798,20 1.367.885.898,64 0,00 51.376.184,83 669.843,60 10.962.925,35 872.935.238,20 4.872.606,02 87.166.747,06 420.775.951,78 119.827.756,42 1.360.472.073,95 810.381.879,15 416.052,94 125.300.872,19 22.346.041,78 7.413.824,69 62.553.359,05 3.793.298.358,02 -203.024.318,56 69.843.446,33 34.070.800,00 67.881.559,80 -67.881.559,80 0,00 0,00 15.217.350,00 0,00 3.555.247.985,71 -189.681.329,95 49.816.065,42 57.909.854,57 15.217.070,00 238.050.372,31 13.342.988,61 -20.027.380,91 23.839.054,57 -280,00 4.001.000,00 21.837.439,13 144.970.035,46 0,00 0,00 0,00 44.581.407,58 9.359.198,24 5.954.657,13 28.412.715,00 157.310.362,12 19.850.889,75 1.953.657,13 6.575.275,87 12.340.326,66 24.730.517,83 330.013.955,42 125.301.715,02 169.967.016,41 40.105.414,80 86.310.261,20 49.195.082,89 243.703.694,22 76.106.632,13 29.023.875,00 5.675,00 14.420.727,03 14.603.147,97 51.818.881,90 19.054.180,59 599.794.015,51 -454.823.980,05 26.038.976,27 2.051.890,00 247.528.170,72 -247.528.170,72 -657.848.298,61 -315.409.730,52 18.231.196,26 3.098.803,38 191.106.960,51 -33.796.598,39 -223.477.928,34 33.587.685,64 15.955.377,21 408.687.055,00 421.027.381,66 434.370.370,27 600.098.186,00 547.028.204,66 53.069.981,34 0,00 1.386.470,80 -1.386.470,80 -604.778.317,27 -316.796.201,32 147.732.315,25 275.572.559,61 202.179.836,20 -21.298.092,14 -452.365.870,75 271.455.645,05 -180.910.225,70 253.460.144,57 0,00 -604.778.317,27 0,00 -316.796.201,32 66.241.205,13 3.725.180,20 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allg. Umlagen + Sonstige Transfereinzahlungen + Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte + Privatrechtl. Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen + Sonstige Einzahlungen + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - Personalauszahlungen - Versorgungsauszahlungen - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen - Transferauszahlungen - Sonstige Auszahlungen = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit = Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16) + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten + Sonstige Investitionseinzahlunge = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden - Auszahlungen für Baumaßnahmen - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen - Sonstige Investitionsauszahlungen = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30) = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (17 und 31) + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen - Tilgung und Gewährung von Darlehen = Saldo aus Finanzierungstätigkeit = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln (32 und 37) + Anfangsbestand an Finanzmitteln = Liquide Mittel (38 + 39 + 40) Finanzrechnung (Angaben in Euro) Jahresabschluss 2015 + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 39 40 41 0,00 0,00 4.399.000.000,00 0,00 0,00 0,00 4.068.979.919,44 0,00 0,00 0,00 -41.217.932,79 Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 1.654.486.309,59 653.911.761,08 27.104.302,51 213.701.063,33 84.270.571,86 326.495.763,60 250.674.025,20 128.391.651,74 3.339.035.448,91 730.022.720,09 85.801.987,18 387.545.906,09 94.628.470,37 1.272.380.394,87 737.541.142,79 3.307.920.621,39 31.114.827,52 59.664.628,32 41.426.956,42 511.600,00 3.983.522,84 29.886.346,87 135.473.054,45 44.740.820,12 74.306.370,19 35.354.215,09 14.903.944,44 13.270.931,25 3.323.887,26 185.900.168,35 -50.427.113,90 -19.312.286,38 146.163.096,95 256.891.232,09 -16.728.135,14 -36.040.421,52 145.057.228,68 66.241.205,13 3.597.000.000,00 3.503.000.000,00 -42.775.602,03 Seite 11 Seite 12 Bilanz zum 31.12.2015 Seite 13 Seite 14 Aktiva (i.Tsd. Euro)*** 31.12.2015 31.12.2014 1 Anlagevermögen 13.768.445,3 (13.816.190,1) 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 13.755,9 (12.117,0) 1.2 Sachanlagen 7.582.143,4 (7.605.683,4) 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.675.523,2 (1.694.924,8) 1.2.1.1 Grünflächen 937.852,3 (937.776,9) 1.2.1.2 Ackerland 173.581,7 (170.513,0) 1.2.1.3 Wald, Forsten 41.091,6 (41.148,3) 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 522.997,8 (545.486,6) 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 691.379,7 (676.228,9) 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder‐ und Jugendeinrichtungen 26.121,6 (27.201,8) 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 3.264,6 (3.327,2) 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 205.260,3 (184.298,7) 1.2.2.4 Sonstige Dienst‐, Geschäfts‐ und Betriebsgebäude 456.733,2 (461.401,2) 1.2.3 Infrastrukturvermögen 3.219.476,2 (3.297.440,6) 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 880.101,1 (879.308,0) 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.444.801,2 (1.477.561,8) 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 70.330,9 (74.514,5) 1.2.3.4 Entwässererungs‐ und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.876,3 (1.600,2) 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 693.282,4 (735.801,7) 1.2.3.6. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 129.084,2 (128.654,4) 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 21.130,4 (21.632,4) 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.578.028,3 (1.575.432,6) 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 70.412,8 (72.219,2) 1.2.7 Betriebs‐ und Geschäftsausstattung 86.685,4 (88.146,6) 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 239.507,3 (179.658,2) Seite 15 Aktiva ‐ Fortsetzung (i.Tsd. Euro)*** 31.12.2015 31.12.2014 1.3. Finanzanlagen 6.172.546,0 (6.198.389,7) 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.216.751,3 (5.216.371,6) 1.3.2 Beteiligungen 151.181,9 (151.181,3) 1.3.3 Sondervermögen 528.093,0 (527.220,5) 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 85.661,7 (85.850,3) 1.3.5 Ausleihungen 190.858,1 (217.766,0) 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 140.680,5 (144.068,6) 1.3.5.3 an Sondervermögen 3.557,6 (15.682,9) 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 46.620,0 (58.014,5) 2 Umlaufvermögen 457.135,5 (441.561,4) 2.1 Vorräte 35.381,6 (23.777,8) 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 381.637,4 (336.325,3) 302.566,7 (304.184,1) 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 65.165,0 (23.131,8) 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 13.905,7 (9.009,4) 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 295,6 (15.217,1) 2.4 Liquide Mittel 39.820,8 (66.241,2) 3 Aktive Rechnungsabgrenzung 573.340,9 (551.687,8) Bilanzsumme 14.798.921,6 (14.809.439,3) 2.2.1 Öffentlich‐rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Seite 16 Passiva (i.Tsd. Euro)*** 31.12.2015 31.12.2014 1 Eigenkapital 5.133.644,6 (5.509.051,3) 1.1 Allgemeine Rücklage 5.961.347,9 (6.356.468,3) 1.2 Sonderrücklagen 6.147,0 (6.147,0) 1.3 Ausgleichsrücklage 0,0 (0,0) 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ‐833.850,3 ‐(853.564,1) davon: Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2015 ‐403.616,1 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2014* ‐249.539,7 ‐(249.539,7) Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2013* ‐180.694,5 ‐(180.694,5) Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2012** 0,0 ‐(241.204,7) Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2011** 0,0 ‐(182.125,2) 2 Sonderposten 2.956.450,5 (2.991.302,5) 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 2.597.540,5 (2.617.028,8) 2.2 Sonderposten aus Beiträgen 272.836,5 (291.274,5) 2.3 Sonderposten für Gebührenausgleich 5.794,7 (5.973,9) 2.4 Sonstige Sonderposten 80.278,8 (77.025,4) 3 Rückstellungen 2.654.762,2 (2.528.537,1) 3.1 Pensionsrückstellungen 2.034.458,4 (1.944.574,2) 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 208.084,3 (199.812,2) 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 12.996,7 (19.538,5) 3.4 Sonstige Rückstellungen 399.222,7 (364.612,2) 4 Verbindlichkeiten 3.484.659,4 (3.204.731,3) 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.162.888,2 (2.247.054,0) 4.2.1 Kredite von verbundenen Unternehmen 1.150,9 (1.277,5) 4.2.4 Kredite von öffentlichen Bereich 122,3 (131,0) 4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt 2.161.615,0 (2.245.645,5) 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 853.095,7 (487.000,0) 46.939,7 (52.809,2) 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.849,2 (35.242,9) 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.072,9 (2.693,5) 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 206.288,0 (248.985,9) 4.8 Erhaltene Anzahlungen 161.525,8 (130.945,8) 5 Passive Rechnungsabgrenzung 569.404,9 (575.817,1) Bilanzsumme 14.798.921,6 (14.809.439,3) * Die Verwendung der Jahresergebnisse 2014 und 2013 kann erst nach Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Köln gebucht werden. ** Die Jahresergebnisse 2011 und 2012 wurden nach Feststellung in 2015 gegen die allgemeine Rücklage gebucht. *** Summendifferenzen sind rundungsbedingt 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Seite 17 Seite 18 Anhang Anlagenspiegel Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen Forderungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Rückstellungsspiegel Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen Darstellung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Übersicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge Übersicht über Leasingverträge Erläuterungen zur Bilanz Lagebericht Übersicht über die Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und des Stadtvorstandes Seite 19 Seite 20 Anlagenspiegel Seite 21 Stand am 31.12.2014 Zugänge im Haushaltsjahr *1 Abgänge im Haushaltsjahr * 2 Umbuchungen im Haus- haltsjahr Abschreibungen im Haushaltsjahr Zuschreibun- gen im Haus- haltsjahr Kumulierte Abschrei- bungen (auch aus Vorjahren) am 31.12.2015 am 31.12.2014 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - + / - - + - 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 40.153.858,67 3.442.882,47 -255.278,99 -29.393,95 -1.638.244,07 0,00 -29.556.207,48 13.755.860,72 12.117.003,76 2. Sachanlagen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 940.915.946,81 634.214,94 -566.111,34 626.918,99 -600.302,10 0,00 -3.758.698,46 937.852.270,94 937.776.879,79 2.1.2 Ackerland 175.765.453,46 966.120,41 -464.443,57 2.454.820,63 -2.362,50 0,00 -5.140.294,08 173.581.656,85 170.512.958,56 2.1.3 Wald, Forsten 41.998.852,67 19.784,86 -104.313,00 44.610,85 -14.490,00 0,00 -867.371,69 41.091.563,69 41.148.333,48 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 568.736.874,52 2.037.381,13 -28.753.157,98 12.287.019,97 -1.682.791,97 0,76 -31.310.362,50 522.997.755,14 545.486.632,00 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 32.436.112,14 17.533,65 -290.000,00 0,00 -906.796,26 0,00 -6.042.084,49 26.121.561,30 27.201.823,91 2.2.2 Schulen 3.768.891,53 0,00 0,00 0,00 -62.519,95 0,00 -504.235,46 3.264.656,07 3.327.176,02 2.2.3 Wohnbauten 209.062.147,15 22.867.301,99 -218.911,00 2.375.822,56 -4.125.732,82 0,00 -28.826.089,24 205.260.271,46 184.298.684,82 2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 552.080.873,98 1.594.652,80 -96.834,76 6.414.979,72 -12.479.517,25 0,00 -103.260.477,43 456.733.194,31 461.401.215,75 2.3 Infrastrukturvermögen 2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens 887.076.583,80 2.616.396,71 -398.742,05 -1.420.988,22 -132.109,40 0,00 -7.772.137,87 880.101.112,37 879.308.003,91 2.3.2 Brücken und Tunnel 1.748.170.762,24 4.790.806,20 -188.983,54 188.413,83 -37.614.534,24 0,00 -308.159.765,38 1.444.801.233,35 1.477.561.820,74 2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenaus- rüstung und Sicherheitsanlagen 105.724.791,23 0,00 0,00 0,00 -4.183.544,76 0,00 -35.393.852,13 70.330.939,10 74.514.483,86 2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser- beseitigungsanlagen 1.781.607,55 306.199,76 0,00 8.489,24 -43.556,44 0,00 -219.967,76 1.876.328,79 1.600.170,69 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.188.575.184,37 15.040.093,81 -8.165.570,81 -825.077,13 -58.073.301,76 0,00 -501.342.211,65 693.282.418,59 735.801.720,09 2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur- vermögens 253.926.185,38 4.438.023,43 -46.310,82 6.840.836,33 -12.012.753,62 0,00 -136.074.568,81 129.084.165,51 128.654.432,84 2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 37.675.473,41 1.010.990,51 0,00 1.017.045,40 -2.530.095,18 0,00 -18.573.130,16 21.130.379,16 21.632.438,43 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.759.716.454,43 2.596.497,41 -1.800,00 975,59 0,00 0,00 -184.283.810,13 1.578.028.317,30 1.575.432.644,30 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 194.537.700,17 8.964.827,55 -5.267.933,02 1.467.000,22 -11.726.754,99 0,00 -129.288.761,06 70.412.833,86 72.219.214,41 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 338.679.446,59 18.208.511,19 -7.083.263,38 1.859.097,92 -20.859.254,76 0,00 -264.978.350,42 86.685.441,90 88.146.585,00 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 179.669.181,68 95.443.107,47 -2.283.440,19 -33.310.571,95 0,00 0,00 -10.954,26 239.507.322,75 179.658.227,42 Summe Sachanlagen 9.220.298.523,11 181.552.443,82 -53.929.815,46 29.393,95 -167.050.418,00 0,76 -1.765.807.122,98 7.582.143.422,44 7.605.683.446,02 Anlagenspiegel 2015 Anlagevermögen Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert Seite 22 Stand am 31.12.2014 Zugänge im Haushaltsjahr *1 Abgänge im Haushaltsjahr * 2 Umbuchungen im Haus- haltsjahr Abschreibungen im Haushaltsjahr Zuschreibun- gen im Haus- haltsjahr Kumulierte Abschrei- bungen (auch aus Vorjahren) am 31.12.2015 am 31.12.2014 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - + / - - + - Anlagevermögen Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert 3. Finanzanlagen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.257.982.317,71 13.069.004,77 0,00 0,00 -13.872.254,47 1.183.013,39 -54.299.975,07 5.216.751.347,41 5.216.371.583,72 3.2 Beteiligungen 151.205.289,95 5.950,49 0,00 0,00 -5.407,65 0,00 -29.382,60 151.181.857,84 151.181.315,00 3.3 Sondervermögen 534.051.198,85 1.006.328,42 -133.792,27 0,00 0,00 0,00 -6.830.742,91 528.092.992,09 527.220.455,94 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 85.850.325,48 0,00 -188.606,32 0,00 0,00 0,00 0,00 85.661.719,16 85.850.325,48 3.5 Ausleihungen 3.5.1 an verbundene Unternehmen 144.068.585,92 0,00 -3.388.094,97 0,00 0,00 0,00 0,00 140.680.490,95 144.068.585,92 3.5.2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.5.3 an Sondervermögen 15.682.902,72 0,00 -12.125.275,72 0,00 0,00 0,00 0,00 3.557.627,00 15.682.902,72 3.5.4 Sonstige Ausleihungen 59.313.151,84 0,00 -11.319.850,12 0,00 -74.682,29 0,00 -1.373.331,31 46.619.970,41 58.014.502,82 Summe Finanzanlagen 6.248.153.772,47 14.081.283,68 -27.155.619,40 0,00 -13.952.344,41 1.183.013,39 -62.533.431,89 6.172.546.004,86 6.198.389.671,60 * 1 Summe Restbuchwert Zugänge: *2 Summe Restbuchwert Abgänge: Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Zugänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Zugänge (im Rahmen der Nachaktivierung) ist daher um die auf Vorjahre entfallenden Abschreibungen zu bereinigen. Daraus ergibt sich der Wert in Höhe von 199.302.937,75 €. Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Abgänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Abgänge ist daher um die auf die Abgänge entfallene Abschreibun g zu mindern, um den Restbuchwert zu ermitteln. Aus dieser Berechnung ergibt sich der Wert von 247.047.771,11 €. Seite 23 Seite 24 Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen Seite 25 Seite 26 Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 35 Abs. 5 Satz 3 GemHVO und Zuschreibungen nach § 35 Abs. 8 Satz 2 Gem HVO Außerplanmäßige Abschreibung: Im Haushaltsjahr 2015 erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen hauptsächlich bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen. Grund für die Abschreibungen für den Grund und Boden sind insbesondere Fortführungen von Flurstücken in einer geringer wertigen Nutzungsart (z. B.: Grünflächen oder sonstige Freiflächen werden zu Grund und Boden des Infrastrukturvermögens). Der Wert der Jahresverluste von verbundenen Unternehmen, die insoweit zu einer Auflösung der jeweiligen Kapitalrücklage führt, wird bei der zutreffenden Finanzanlage der Kernverwal- tung in entsprechender Höhe außerplanmäßig abgeschrieben. Da nicht absehbar ist, dass diese verbundenen Unternehmen künftig Gewinne erzielen und die Stadt Köln keinen Ver- lustausgleich zahlt, ist von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen. Aufgrund des vorläufigen Jahresergebnisses 2015 erfolgte beim verbundenen Unternehmen „RTZ GmbH“ eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 105.900,00 €. Der erwartete Jahresfehlbetrag 2015 bei der Kölner Sportstätten GmbH wurde auf 2.735.108,00 € beziffert. In dieser Höhe erfolgte eine entsprechende Abschreibung auf den Beteiligungswert. Bei der Köln Tourismus GmbH zeigt der Jahresabschluss 2015 einen Fehlbetrag. Unter Be- rücksichtigung der unterjährig geleisteten Einzahlungen in die Kapitalrücklage durch die Stadt Köln ergibt sich ein Bedarf für eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der Ein- zahlung von 3.741.000,00 €. Bei der Butzweiler Hof GmbH ist aufgrund der vorliegenden Wirtschaftspläne der Jahre 2015 bis 2019 ist von einer dauerhaften Wertminderung in Höhe von 7.261.608,04 € auszugehen. Seite 27 Abhängig von der jeweiligen Bilanzposition wurden folgende Werte an außerplanmäßigen Abschreibungen im Haushaltsjahr 2015 bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gebucht: Bilanzposition Bezeichnung Werte in EUR 1.2.1.1 Grünflächen 600.302,10 1.2.1.2 Ackerland 2.362,50 1.2.1.3 Wald, Forsten 14.490,00 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 4.706,68 1.2.2.3 Wohnbauten 70.696,58 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 895,00 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 132.109,40 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen *13.872.254,47 1.3.2 Beteiligungen 5.407,65 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen *74.682,29 Gesamtergebnis 14.777.906,67 Zuschreibung: Im Haushaltsjahr 2015 erfolgten Zuschreibungen hauptsächlich beim Vermögensbestand des verbundenen Unternehmens „Kölner Sportstätten GmbH“ in Höhe von 1.119.085,50 €. Die Zuschreibung wurde aufgrund des Jahresüberschusses 2014 vorgenommen. Eine weite- re Zuschreibung aufgrund des Jahresergebnisses 2014 erfolgte in Höhe von 63.927,89 € beim verbundenen Unternehmen „Zweckverband Stöckheimer Hof“. Die zuvor gebuchten außerplanmäßigen Abschreibungen sind in beiden Fällen durch eine Zuschreibung auf den Beteiligungsbuchwert anzupassen. Bei der übrigen Zuschreibung handelt es sich um eine Korrektur von vorherigen nicht zutref- fend gebuchten apl. Abschreibungen. Bilanzposition Bezeichnung Werte in EUR 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen *1.183.013,39 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 0,76 Gesamtergebnis 1.183.014,15 * Unter Berücksichtigung der haushaltrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Wei- terentwicklung des NKF werden ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Seite 28 Forderungsspiegel Seite 29 Seite 30 Gesamtbetrag Gesamtbetrag Art der Forderungen am 31.12.2015 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre am 31.12.2014 € € € € € 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und 302.566.689,58 € 170.804.391,40 € 30.926.898,98 € 100.835.399,20 € 304.184.090,18 € Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren 38.001.880,12 € 37.991.501,98 € 10.148,14 € 230,00 € 31.089.212,57 € 1.2 Beiträge 1.049.236,63 € 861.009,30 € 184.684,28 € 3.543,05 € 644.054,80 € 1.3 Steuern 78.236.855,40 € 78.220.423,40 € 16.432,00 € 0,00 € 82.247.051,14 € 1.4 Forderungen aus Transferleistungen 50.731.427,08 € 14.022.533,44 € 27.248.327,38 € 9.460.566,26 € 45.827.775,83 € 1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche 134.547.290,35 € 39.708.923,28 € 3.467.307,18 € 91.371.059,89 € 144.375.995,84 € Forderungen 2. Privatrechtliche Forderungen 65.165.003,92 € 65.018.662,19 € 146.341,73 € 0,00 € 23.131.751,11 € 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 11.766.235,81 € 11.557.023,48 € 26.142,96 € 183.069,37 € 9.568.157,59 € 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.878.895,54 € 2.878.895,54 € 0,00 € 0,00 € 1.751.420,06 € 2.3.gegen verbundene Unternehmen 45.672.137,16 € 45.672.137,16 € 0,00 € 0,00 € 7.533.952,65 € 2.4 gegen Beteiligungen 97.673,24 € 66.294,82 € 1.202,50 € 30.175,92 € 1.983,35 € 2.5 gegen Sondervermögen 4.750.062,17 € 4.631.065,90 € 118.996,27 € 0,00 € 4.276.237,46 € 3. Summe aller Forderungen 367.731.693,50 € 235.823.053,59 € 31.073.240,71 € 100.835.399,20 € 327.315.841,29 € Forderungsspiegel 2015 mit einer Restlaufzeit von Seite 31 Seite 32 Verbindlichkeitenspiegel Seite 33 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 1 bis 5 mehr als Jahr Jahre 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR 1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 1.150.943,25 28.962,26 127.906,74 994.074,25 1.277.450,72 2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.4.1 vom Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.2 vom Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.3 von Gemeinden 122.257,64 8.789,10 31.262,04 82.206,50 131.046,74 2.4.4 von Zweckverbänden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonder- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 rechnungen 2.5 vom privaten Kreditmarkt 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.161.614.998,80 182.547.661,62 545.726.219,21 1.433.341.117,97 2.245.645.499,97 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 30.000.000,00 3.2 vom privaten Kreditmarkt 853.095.660,67 853.095.660,67 0,00 0,00 457.000.000,00 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich kommen 46.939.653,66 2.666.566,90 13.459.919,65 30.813.167,11 52.809.186,62 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.849.180,93 49.847.455,93 1.725,00 0,00 35.242.893,01 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.072.900,41 4.072.900,41 0,00 0,00 2.693.530,70 7. Sonstige Verbindlichkeiten 206.288.006,05 206.288.006,05 0,00 0,00 248.985.934,10 8. Erhaltene Anzahlungen 161.525.781,23 59.515.879,52 7.117.020,16 94.892.881,55 130.945.778,82 9. Summe aller Verbindlichkeiten 3.484.659.382,64 1.358.071.882,46 566.464.052,80 1.560.123.447,38 3.204.731.320,68 Verbindlichkeitenspiegel 2015 Gesamtbetrag 31.12.2014 Gesamtbetrag am 31.12.2015Art der Verbindlichkeiten Seite 34 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 1 bis 5 mehr als Jahr Jahre 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR Darlehensbürgschaften (ohne Rückstellungen) Amt für Wohnungswesen 487.995.298,46 513.978.568,92 Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 105.422.903,85 117.750.606,47 Gesundheits- und Sozialwesen 45.449.921,88 48.835.881,85 Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 423.881.958,54 416.362.967,73 Versorgungsbetriebe 10.365.720,00 10.306.720,00 Köln Bäder, Kölner Sportstätten 122.524.215,84 127.316.180,63 sonstige 255,65 255,65 Garantien, Sicherheitsleistungen und Kautionen 0,00 0,00 Individualgewährleistungen 947.387,29 890.522,76 Patronatserklärung 0,00 0,00 Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.196.587.661,51 1.235.441.704,01 Art der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Gesamtbetrag am 31.12.2015 Gesamtbetrag 31.12.2014 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2015 Seite 35 Seite 36 Rückstellungsspiegel Seite 37 Seite 38 Gesamtbetrag am 01.01.2015 Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Umbuchung Gesamtbetrag am 31.12.2015 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 12 3 4567 89 +- - + 1. Pensionsrückstellungen 1.1 Pensionsrückstellungen für Beschäftigte 1.051.132.582,66 128.536.518,74 0,00 450.050,26 -62.159.834,13 1.117.059.217,01 0,00 0,00 1.117.059.217,01 1.2 Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 893.441.662,11 0,00 0,00 33.327.951,29 57.285.493,13 917.399.203,95 0,00 0,00 917.399.203,95 2. Rückstellungen für Deponien und Altlasten 2.1 Rückstellungen für Deponien 147.997.305,30 1.320.842,93 0,00 0,00 0,00 149.318.148,23 0,00 0,00 149.318.148,23 2.2 Rückstellungen für Altlasten 51.814.854,73 8.670.079,35 663.154,73 1.055.585,49 0,00 58.766.193,86 1.699.382,02 46.994.067,47 10.072.744,37 3. Instandhaltungsrückstellungen 3.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 19.538.521,92 4.029.500,00 1.822.067,18 8.749.255,63 0,00 12.996.699,11 10.326.699,11 2.670.000,00 0,00 4. Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO 4.1 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 49.234.212,85 3.850.220,06 0,00 2.066.842,90 0,00 51.017.590,01 51.017.590,01 0,00 0,00 4.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden 9.474.584,57 3.247.730,79 0,00 3.239.594,29 0,00 9.482.721,07 9.482.721,07 0,00 0,00 4.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 14.138.211,58 3.839.037,86 263.517,64 5.682.349,36 0,00 12.031.382,44 0,00 0,00 12.031.382,44 4.4 Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen Dienstherren 49.991.419,00 1.302.879,34 0,00 1.381.933,34 4.874.341,00 54.786.706,00 0,00 0,00 54.786.706,00 4.5 Rückstellung für Prozesskosten 16.050.298,89 11.853.063,04 1.698.003,38 6.506.584,00 0,00 19.698.774,55 201.741,06 19.497.033,49 0,00 4.6 Rückstellung für ausstehende Rechnungen 9.714.157,60 6.559.542,14 1.591.037,15 6.210.505,04 0,00 8.472.157,55 4.676.435,65 3.265.721,90 530.000,00 4.7 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 17.145.300,00 3.450.000,00 0,00 17.145.300,00 0,00 3.450.000,00 0,00 3.450.000,00 0,00 4.8 Rückstellungen für LOB 12.914.540,99 13.332.704,52 0,00 12.816.881,73 0,00 13.430.363,78 13.430.363,78 0,00 0,00 4.9 Andere sonstige Rückstellungen 185.949.450,00 53.502.242,66 3.118.562,61 9.480.102,64 0,00 226.853.027,41 119.345.692,70 38.721.170,64 68.786.164,07 Summe aller Rückstellungen 2.528.537.102,20 243.494.361,43 9.156.342,69 108.112.935,97 0,00 2.654.762.184,97 210.180.625,40 114.597.993,50 2.329.983.566,07 Rückstellungsspiegel 2015 Art der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit vonBewegungen im Haushaltsjahr 2015 Seite 39 Seite 40 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen Seite 41 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO Rückstellung zum 31.12.2014 Rückstellung zum 31.12.2015 € € Stadtautobahn Tunnel Grenzstraße 7.500.000,00 1.046.010,03 Mit den Sanierungsmaßnahmen am Tunnel Grenzstraße wurde in 2014 begonnen. Die Sanierung der Betonwände und –decken, der Tunnelentwässerung und der Trogwände, der Austausch defekter Fliesen sowie die Abdichtung der undichten Decken wurde in 2015 fortgeführt. Der Abschluss der Maßnahmen ist für 2016 vorgesehen. Tunnel Herkulesstraße zwischen Liebigstraße und DB‐Brücke 2.000.000,00 2.000.000,00 Die Nachholung der Sanierungsmaßnahmen, für die zum Jahresabschluss 2012 eine Instandhaltungsrückstellung gebildet wurde, soll in 2016 beginnen. Die Sanierung der Betonwände und –decken, die Sanierung der Entwässerung der Tunnel, der Austausch defekter Fliesen, die Sanierung der Trogwände und die Abdichtung der undichten Decken wird nicht vollständig innerhalb des für Instandhaltungsrückstellungen vorgesehenen Vier‐Jahres‐Zeitraum erfolgen können, sodass die Fortführung der Maßnahmen in den Folgejahren grundsätzlich nicht mehr rückstellungsfähig ist. Tiefgarage Groß St. Martin 1.167.294,54 1.068.803,13 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Groß St. Martin hat in 2014 mit der Baubetreuung und der Erstellung von Gutachten begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Architektenhonorare, Abdichtungsarbeiten etc.). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Tiefgarage Mülheim 726.773,79 100.641,49 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Mülheim hat in 2014 begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Architektenhonorare, Abdichtungsarbeiten etc.). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Tiefgarage Neptunplatz 325.052,32 146.233,12 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Neptunplatz hat in 2014 mit der Baubetreuung und Abdichtungsarbeiten begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Architektenhonorare, Abdichtungsarbeiten etc.). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Vermögens‐ gegenstand Erläuterung Seite 42 Rückstellung zum 31.12.2014 Rückstellung zum 31.12.2015 € € Vermögens‐ gegenstand Erläuterung Tiefgarage Kaiser‐Wilhelm‐Ring 1.164.393,19 1.088.287,91 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Kaiser‐Wilhelm‐Ring hat in 2014 mit der Baubetreuung und einer Riss‐Untersuchung begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Honorare). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Tiefgarage Am Dom 209.068,80 92.853,05 Die Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung für die Tiefgarage Am Dom erfolgte in 2014 u. a. für die Baubetreuung, Ingenieurhonorare, Untersuchungen der Wasserqualität sowie Abbruch‐ und Maurerarbeiten. In 2015 erfolgte eine weitere Inanspruchnahme (Baubetreuung, Honorare). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Großmarkthalle 2.306.531,44 2.147.376,84 Die ursprünglich für 2012 vorgesehene Teilsanierung des Großmarktes konnte nicht vollständig durchgeführt werden. Die Nachholung hat in 2013 begonnen. In 2015 wurden Brandschutzmaßnahmen inkl. Instandhaltung der elektrischen Anlagen durchgeführt. Die Umsetzung der umfangreichen Maßnahmen bis zum Jahresende 2016 wird aufgrund von baulichen Erschwernissen, ausstehenden behördlichen Genehmigungen und Verzögerungen bei der Ausschreibung voraussichtlich nicht vollständig erfolgen können; allerdings wird die derzeit eingestellte Rückstellung voraussichtlich gänzlich in 2016 in Anspruch genommen. Gebäude Eisenmarkt 4 9.688,21 0,00 Der in 2012 unterlassene Austausch der Heizungs‐ und Lüftungsanlage im Gebäude des Hänneschentheaters wurde abgeschlossen. In 2015 wurde die Schlussabrechnung beglichen. Halle Kalk 89.116,27 0,00 Die in 2011 gebildete Rückstellung für die unterlassene Dachsanierung wurde 2015 für ein Statikgutachten in Anspruch genommen. Die eigentliche Dachsanierung ist zwar noch nicht erfolgt, jedoch ist ein Weiterbestehen der Instandhaltungsrückstellung nach Ablauf des Vier‐ Jahres‐Zeitraumes zum Jahresende 2015 nicht zulässig. Seite 43 Rückstellung zum 31.12.2014 Rückstellung zum 31.12.2015 € € Vermögens‐ gegenstand Erläuterung Gebäude Bischofsgarten‐ straße 1 789.064,61 1.472.698,67 In 2015 wurden im Museum Ludwig der Austausch der Lichtanlage und der LED‐ Schienenstrahler sowie die Auswechslung der Trinkwasseranlage durchgeführt bzw. beendet. Mit der Systemumstellung der Gefahrenmeldeanlage und der Deckensanierung nach einem Putzschaden wurde begonnen. Beide Instandhaltungsmaßnahmen sollen in 2016 beendet werden. Die Sanierung der Trinkwasserleitungen (35 T€) und die Reparatur der Garderobenschließfächer (6 T€) sollen ebenfalls in 2016 nachgeholt werden. Neben den bestehenden Instandhaltungsrückstellungen wurden Zuführungen für die Reparaturen der Brandschutztore und ‐türen (325 T€), die Instandhaltung der Dachterasse (60 T€), der Austausch der Glasfassade (180 T€), die Einrichtung von Luftschleusen im Eingangsbereich (140 T€), die Sanierung der Brunnenwasserförderung (235 T€), die Reparatur der Gefahrenmeldeanlage (60 T€) und der Austausch der Wasserleitungen (300 T€) vorgenommen. Gebäude An der Rechtschule 1.502.091,97 2.337.080,17 Die Sanierung des Vordachs und der Brandmeldeanlage konnte nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐ Zeitraumes erfolgen, sodass die dafür gebildeten Rückstellungen aufgelöst wurden. Die konzeptionellen und vorbereitenden Maßnahmen für die Fenstersanierung wurden abgeschlossen. Für die Durchführung der Fenstersanierung wurde eine weitere Zuführung in Höhe von 1.320 T€ vorgenommen. An der Sanierung des Kinosaals wurde in 2015 weitergearbeitet. Die Maßnahme soll in 2016 zum Abschluss gebracht werden. Die Sanierung der Trinkwasseranlage wurde in das Jahr 2016 verschoben. Gebäude Universitäts‐ straße 100 477.450,95 0,00 Die im Museum für Ostasiatische Kunst im Jahresabschluss 2011 gebildeten Instandhaltungsrückstellungen für die Maßnahmen an der Heizungsanlage (10 T€), an den Fenstern im Foyer (100 T€), an der Trinkwasseranlage (50 T€) sowie am Wasserbecken (317 T€) sind nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐Zeitraumes durchgeführt worden und wurden aufgelöst. Gebäude Zeughausstraße 1‐3 64.000,00 0,00 Durch den Abschluss eines neuen Wartungsvertrages kann auf den Austausch der Alarmierungsanlage verzichtet werden. Die Rückstellung wurde aufgelöst. Seite 44 Rückstellung zum 31.12.2014 Rückstellung zum 31.12.2015 € € Vermögens‐ gegenstand Erläuterung mittelalterliche Stadtmauer am Gereonswall 30.000,00 0,00 Die Durchführung der geplanten Instandhaltungsmaßnahmen (Entfernung des Wildwuchses auf der Rückseite, Überprüfung der Fugen) war nicht erforderlich, sodass eine Auflösung vorgenommen wurde. Alt St. Alban 18.341,89 0,00 Die Nachholung der in 2013 unterlassenen Natursteinarbeiten am Baudenkmal Alt St. Alban (Ausbau schadhafter Mauerwerkssteine, Einbau neuer Steine, Säuberung von Fugen und tlw. Neuverfugung) wurde in 2015 abgeschlossen. Löwe am Friedrich‐ Ebert‐Ufer 19.282,04 0,00 Für die Restaurierung des Löwen (inkl. Umgebung) am Friedrich‐Ebert‐Ufer in Köln‐Porz wurden Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 22 T€ gebildet. Die Nachholung der in 2013 unterlassenen Maßnahme hat in 2014 begonnen. Die Fertigstellung der Arbeiten sowie die Wiederaufstellung des Löwen sind in 2015 erfolgt. Reiterstandbild auf dem Heumarkt 250.000,00 9.852,47 Die Restaurierungsarbeiten am Sockel wurden in 2015 durchgeführt. In 2016 erfolgt noch die Beseitigung der bei Abnahme der Gewerke festgestellten Mängel. Kürassierdenkmal auf dem Rheinboulevard 60.000,00 170.000,00 Beim Abbau des Denkmals in 2015 stellte sich heraus, dass die Schäden erheblich gravierender sind als angenommen, sodass eine Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung erforderlich wurde. Die Maßnahmen (Metallrestaurierung der Reiterstatue, Sanierung des mit Muschelkalk verkleideten Betonsockels) sollen in 2016 nachgeholt werden. Gebäude Potsdamer Straße 1b 42.881,50 16.862,23 Die Durchführung von größeren Maßnahmen an Dach und Fach für dieses Objekt ist Bestandteil des Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die noch ausstehende Nachholung des Fassadenanstrichs erfolgte in 2015. Die verbleibende Rückstellung ist zur Begleichung der noch nicht vorliegenden Rechnungen. Gebäude Geisselstraße 3‐5 707.162,63 0,00 Die Durchführung von größeren Maßnahmen an Dach und Fach für dieses Objekt ist Bestandteil des Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die Nachholung der Instandhaltungsmaßnahmen konnte nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐Zeitraumes erfolgen. Die Rückstellung wurde aufgelöst. Seite 45 Rückstellung zum 31.12.2014 Rückstellung zum 31.12.2015 € € Vermögens‐ gegenstand Erläuterung Gebäude Hitzeler Straße 125 80.327,77 0,00 Die Durchführung von größeren Maßnahmen an Dach und Fach für dieses Objekt ist Bestandteil des Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die Nachholung der Instandhaltungsmaßnahmen konnte nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐Zeitraumes erfolgen. Die Rückstellung wurde aufgelöst. Straßenbrücke Tel‐ Aviv‐Str./ Perlengraben 0,00 800.000,00 Der Einbau einer zusätzlichen externen Vorspannung einschließlich neuer Kontrollgänge hinter den Widerlagerwänden, der Austausch der westlichen Kappe und der darunter liegenden Abdichtung, umfangreiche Betoninstandsetzungen an der Brückenober‐ und unterseite, der Austausch des Brückenbelags und weitere Maßnahmen sollten in 2015 durchgeführt werden. Aus verkehrstechnischen Gründen konnte die Sanierung nicht erfolgen. Die Umsetzung ist nun für 2016 vorgesehen. Innenausbau Haltestelle Heumarkt 0,00 500.000,00 Die für 2015 vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen an der Haltestelle Heumarkt (u. a. Austausch elektrischer Anlagen, Einbau von sich im Brandfall automatisch schließenden Brandschutzklappen an den Wanddurchführungen) sollen in 2016 und 2017 nachgeholt werden. 19.538.521,92 12.996.699,11 Seite 46 Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen Seite 47 Seite 48 zum 31.12.2015 Aktiva Passiva 1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital 1.2 Sachanlagen 1.1 Allgemeine Rücklage 73.811.511,64 € ** 1.4 Jahresüberschuss 2.950.121,24 € 1.2.1.1 Grünflächen 1.080,00 € 2. Sonderposten 1.2.1.2 Ackerland 103.400,00 € 2.1 für Zuwendungen 295.805,17 € 4. Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 868.922,80 € 4.2.4 Kredite vom öffentlichen Bereich 1.049.067,26 € *** 1.2.2.3 Wohnbauten 51.520.114,63 € 4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt 26.915.616,47 € 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 101.708,00 € 409.557,97 € 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 359.996,88 € 1.3 Finanzanlagen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 17.415.355,14 € 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 354.325,37 € 2. Umlaufvermögen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 170.518,40 € 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 295.606,32 € 2.4 Liquide Mittel 33.624.952,27 € 105.123.829,78 € 105.123.829,78 € ** Der Betrag der allgemeinen Rücklage der Stiftungen wird in der Bilanz der Stadt Köln unter den sonstigen Sonderposten ausgewiesen. *** Davon sind 1.049.067,26 € Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung. Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen* 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude * Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung der Bilanzdaten der Stiftungen, nicht jedoch um eine Bilanz im Sinne der GemHVO. Die Darstellung beinhaltet nicht die rechtlich unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung. Im Gegensatz zu den anderen rechtlich unselbständigen Stiftungen wird die Ernst- Wendt-Stiftung nach dem Willen des Stifters wie eine GmbH geführt. Deshalb erfolgt ein Ausweis dieser Stiftung nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode aktivisch unter den Sondervermögen und passivisch unter den sonstigen Sonderposten. Seite 49 Seite 50 Darstellung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Seite 51 Seite 52 Darstellung der Kostenunterdeckungen und der Entwicklung des Sonderposten für den Gebührenausgleich gemäß § 43 Abs. 6 GemHVO Gebührenhaushalt Stand 31.12.2014 Auflösung 2015 Zuführung 2015 Unterdeckung aus Nachkalkulation 2015 (nachrichtlich) Stand 31.12.2015 Begründung bei Unterdeckung Gebühren Wochenmärkte 0,00 € 220.854,71 € 220.854,71 € Friedhofsgebühren 2.007.798,54 € 400.000,00 € 1.018.985,11 € 1.607.798,54 € Die Kostenunterdeckung bei den Friedhofsgebühren resultiert zum größten Teil aus den tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten und der im Vergleich zur Gebührenkalkulation 2013 gesunkenen Fallzahl, vor allem im Bereich der mehrjährigen Grabnutzungsrechte. Bodenrettungs‐ dienstgebühren 3.966.060,02 € 1.769.792,43 € 3.966.060,02 € Im Jahr 2013 wurden die Gebührentarife für den Bodenrettungsdienst neu kalkuliert. Dabei wurden Überschüsse aus Vorjahren gebührenmindernd berücksichtigt, jedoch eine Inanspruchnahme in der Satzung nicht festgelegt. Hinzu kommen nicht unerhebliche Kostensteigerungen in 2015, insbeondere durch die mit den Hilfsorganisationen geschlossenen Interimsverträge. Luftrettungsdienstgebühren 0,00 € 541.299,37 € 0,00 € Für die Luftrettung wurde 2014 erstmalig eine Gebührensatzung erlassen. Aufgrund mangelnder Erfahrungswerte sind die Gebührentarife nicht kostendeckend kalkuliert worden. Sportstättengebühren 0,00 € 1.675.373,95 € 0,00 € Bei Erhebung einer kostendeckenden Gebühr wäre die Nutzung aufgrund der hohen Unterhaltungskosten der Sportstätten und Schulbäder der Stadt Köln für den potentielen Nutzer schlicht nicht leistbar. Unter dem Gesichtspunkt der Sportförderung ist die Unterdeckung insoweit gerechtfertigt. Gebühren für die Obdachlosen‐ und Übergangswohnheime 0,00 € siehe Erläuterungen 0,00 € Es besteht eine Kostenunterdeckung, deren Höhe jedoch innerhalb der Jahresabschlussarbeiten nicht mehr ermittelt werden konnte. Unterrichtsgebühren der Rheinischen Musikschule 0,00 € 4.785.650,90 € 0,00 € Die Erhebung einer kostendeckenden Gebühr kommt zur Vermeidung eines drastischen Rückgangs der Schülerzahlen sowie aufgrund des hohen kulturpolitischen Interesses der Einrichtung im poltischen Raum bisher nicht in Frage. Seite 53 Seite 54 Übersicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge Seite 55 Abbildung der noch nicht erhobenen Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen nach § 44 Abs. 2 Ziffer 7 GemHVO Angegeben werden alle Fälle, bei denen zum 31.12.2015 die sachliche Beitragspflicht ent- standen, jedoch noch keine Heranziehung erfolgt ist. Die Angaben umfassen ausschließlich Erschließungsbeiträge nach BauGB (und nicht nach KAG). Grund dafür ist, dass § 44 Abs. 2 Ziffer 7 GemHVO von fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen spricht und nicht von er- gänzenden Maßnahmen auf bereits erschlossene Straßen. Der Begriff „fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen“ wird gleichgesetzt mit der Begrifflich- keit „endgültige Herstellung der Erschließungsanlage“ im Rechtssinne, also mit dem Entste- hen der sachlichen Beitragspflicht. Denn allein mit dem Abschluss der technischen Herstel- lung liegen die Voraussetzungen für eine Beitragserhebung regelmäßig noch nicht vor. Trotz der Annahme des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Rahmen der Heranziehungsvorbereitung ergibt, dass die Vorausset- zungen unvollständig sind. Die Vorwegnahme der Bezifferung für noch nicht erhobene Beiträge auf fertig gestellte Maßnahmen ist mit einigen Unwägbarkeiten behaftet. So lassen sich Teile des beitragsfähi- gen Aufwandes vorab weder berechnen noch qualifiziert schätzen. Für die Realisierung der theoretisch maximalen Beitragssumme von 90% der entstandenen Kosten wird auf Basis des Vorjahreswertes eine statistische Realisierungsquote ermittelt. Anhand dieser wird eine Abschätzung vorgenommen, in welchem Umfang das theoretische Beitragsmaximum (90% beitragsfähiger Aufwand) tatsächlich als Beitragsforderung im Rahmen der Heranziehungen realisiert werden kann. Erschließungsanlage Aufwand 90% Abtsweg/Bitzweg/Stahlsweg 276.352,39 EUR Alte Escher Straße 706.428,33 EUR Am Alten Brauhaus 13.935,36 EUR Auf der Füllenweide 62.636,46 EUR Bolligstraße 39.040,56 EUR Chranachstraße – Stichstraße 38.841,82 EUR Dillenburger Kreisverkehr 48.045,74 EUR Donauweg 102.101,18 EUR Engeldorfer Straße 80.828,01 EUR Enzianweg – Stichstraße 49.628,63 EUR Friederike-Nadig-Straße/Marion-Dönhoff-Straße 355.771,89 EUR Frohnhofstraße – Stichstraße 2.543,18 EUR Hermann-Löns-Straße 92.973,65 EUR Hermann-Löns-Straße (Frankfurter Straße) 231.574,45 EUR Holzweg/Goffineweg 187.603,20 EUR Höninger Weg 343.382,21 EUR Houdainer Straße 49.860,76 EUR Im Langen Bruch/ Bruchfeld 45.749,07 EUR Johann-Reintgen-Straße/Peter-Koep-Straße 1.065.063,18 EUR Kriegerhofstraße 210.003,30 EUR Mielenforster Straße 84.421,55 EUR Pastor-Kastenholzer-Straße 398.685,89 EUR Paul-Nießen-Straße 23.127,53 EUR Pohlhofstraße 19.307,58 EUR Poller Kirchweg (Nord) 268.119,90 EUR Robert-Bosch-Straße (Morsestraße – Stichstraße 2) 865.074,24 EUR Seite 56 Robert-Bosch-Straße, Stichstraße 1 371.941,44 EUR Robert-Bosch-Straße, Stichstraße 2 373.855,32 EUR Schmaler Wall (Breiter Wall – Pletschbachweg) 82.942,49 EUR Schmaler Wall (Pletschbachweg - Brombeergasse) 31.340,74 EUR Schmiedegasse 39.243,09 EUR Schulstraße 45.612,16 EUR Südstraße 158.498,31 EUR Tunisstraße, östliche Anliegerfahrbahn 55.380,87 EUR Tunisstraße, westliche Anliegerfahrbahn 8.836,65 EUR Von-Hünefeld-Straße (Richard-Byrd-Straße bis Alte Escher Straße) 279.775,89 EUR Weilerhöfe 138.373,34 EUR Weißer Hauptstraße, Stichstraße 71.910,72 EUR Widdeshover Weg 36.939,89 EUR Summe 7.355.750,97 EUR Realisierungsquote 2014 in % 27,74 Geschätzte Beiträge aus fertigen Anlagen 2.040.485,32 EUR Seite 57 Seite 58 Übersicht über Leasingverträge Seite 59 Seite 60 Angaben zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen nach § 44 Abs. 2 Ziffer 8 GemHVO Zum 31.12.2015 bestanden folgende Verpflichtungen aus Leasingverträgen: Geleaste Gegenstände Laufzeit Jahresbetrag 2016 Betrag 2017 ff. Kopierer/Drucker verschiedener Ausstat- tung 01.12.2014 - 30.11.2019 einzelne abweichende Lauf- zeiten 711,8 T€ 2.076,0 T€ Hardware IT/TK-Anlagen verschiedene Laufzeiten 727,6 T€ 1.151,1 T€ Fahrzeuge verschiedene Laufzeiten 40,4 T€ 9,8 T€ Büroausstattung verschiedene Laufzeiten 4,6 T€ 8,9 T€ Seite 61 Seite 62 Erläuterungen zur Schlussbilanz Seite 63 Seite 64 Erläuterungen zur Schlussbilanz der Stadt Köln zum 31.12.2015 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz als ein Bestandte il des Jahresabschlusses nach § 37 Abs. 1 i. V. m. § 41 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein- Westfalen (GemHVO) gibt auf der Aktivseite einen Überblick über das Anlage-, das Umlauf vermögen sowie die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten u nd auf der Passivseite über Eigen-, Fremdkapital sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Die Vorschriften des Ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommuna- len Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein- Westfalen (NKFWG) werden seit dem Jahresabschluss 2013 angewendet. Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12. 2015 erfolgt entsprechend der Mindestgliede- rung nach § 41 Abs. 3 und 4 GemHVO. Die in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 auf der Grundlage von vorsichtig ge- schätzten Zeitwerten ermittelten Bilanzwert e sind gemäß § 54 Abs. 1 GemHVO in Verbindung mit § 92 Gemeindeordnung Nord rhein-Westfalen (GO) stichtagsbezogen ermittelt worden und stellen zusammen mit dem Jahresabschluss 2014 den Aus- gangswert für die Aufstellung des J ahresabschlusses 2015 nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. Die Stadt Köln hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die Regelungen der §§ 32 ff. GemHVO beachtet. Nach dem Prinzip der Vorsicht sind Verluste und vorhersehbare Risiken berücksichtigt worden. Die im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände und Schulden sind jeweils einzeln angesetzt und bewertet. Angewandte Vereinfachungsverfahren der Festwertbildung werden im Erläuterungsteil unter den betroffenen Bilanzpositio- nen dargestellt. Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr 2015 sind gemäß § 33 GemHVO zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt worden, Abgänge und Umbuchun- gen wurden mit dem Restbuchwert berücksi chtigt. Falls nichts Abweichendes ausgeführt ist, sind in den Erläuterungen entsprechende Werte angegeben. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind die Anschaffungs- oder Herstellungskost en um die planmäßigen Abschreibungen vermindert worden. In Fällen von Zugängen, bei denen die Anschaffungs- und Herstellungskosten bereits in Vorjahren hät ten gebucht werden müssen, wurde die auf Vorjahre entfallende Wertminderung dur ch Abnutzung als Wertberichtigung gebucht. Zutreffender Weise ist diese ni cht Bestandteil der Abschreibungen im Haushaltsjahr, jedoch für die Ermittlung der Restbuchwerte ebenfalls zu Grunde zu legen und daher unter Entwicklung der Bilanzposition dargestellt. In den Erläu- terungen selbst werden Bewegungen nur inso weit erläutert, sofern Einzelwerte wesentlich für die Bestandsveränderung der jeweiligen Bilanzposition sind. Die Abschreibungen wurden ausnahmslos lin ear berechnet. Zugänge von abnutzbaren Vermögensgegenständen wurden zeitanteilig abgeschrieben. Seite 65 Außerplanmäßige Abschreibungen wurden insbesondere bei der Bilanzposition „Anteile an verbundenen Unternehmen“ vorgenommen. Die au ßerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen auf das Anlagevermögen werden im Anhang vollständig dargestellt, zudem werden die wesentlichen be i der jeweiligen Bilanzposition genannt. Die Nutzungsdauern bei Neuz ugängen orientieren sich an der von der Stadt Köln erstellten Nutzungsdauertabel le, die auf der vom Innenministerium NRW bekannt gegebenen Rahmenvorgabe für Kommunen basier t. Abweichungen von dieser örtli- chen Nutzungstabelle sind nicht erfolgt. In Anwendung des § 33 Abs. 4 GemHVO wu rden geringwertige Wi rtschaftsgüter im laufenden Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit einem Wert von unter 60 € ohne Umsatzste uer wurden unmittelbar als Aufwand ge- bucht. Alle Vermögensgegenstände des Anlagever mögens sind - geordnet nach Bilanzpo- sitionen - im Anlagenspiegel abgebildet. Di eser enthält Angabe n zu den Anschaf- fungs- und Herstellungskost en, der Entwicklung im H aushaltsjahr (Abgänge, Zu- gänge, Umbuchungen zu anderen Bilanz positionen des Anlagevermögens, Abschreibungen) sowie den Buchwerten zum 01.01. und zum 31.12. des Haushaltsjahres. Seit 2011 wird ein rollierend es Inventurverfahren für die Vermögensgegenstände der Bilanzpositionen „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ stadtweit angew endet. Im Drei-Jahres-Zeitraum soll jährlich bei jeweils ca. einem Drittel der Dienststellen die Inventur als vorverlegte Inventur durchgeführt werden. Hierdurch sollte eine Entz errung der Inventurarbeiten auf drei Jahre erreicht werden. Bei Ämtern mit einer Vielzahl versch iedenartiger Vermögens gegenstände und/oder einer großen Anzahl an Standor ten wurde die Möglichkeit, eine Aufteilung innerhalb des Amtes in abgrenzbare Bereiche vorzunehmen, genutzt. Dies bedeutet, dass jährlich ein Anteil des Inventurvolumens dieser Ämter einer körperlichen Inventur unterzogen wird. Die flächen deckende, vollständige körperlic he Inventur bei diesen Dienststellen soll dann jeweils nach drei Jahren abgeschlossen sein. Einige Dienststellen haben die Inventur en aufgrund von Umstrukturierungen, Umzügen, personellen Wechse ln und Engpässen oder ähnli chem in Folgejahre verschoben. Daher entspricht der urspr üngliche Zeitplan aus 2011 nicht mehr dem aktuellen Stand und wird jährlich angepasst. In 2015 waren Inventuren bei 43 Dienststellen bzw. Teilbereichen von Dienststellen geplant. Hiervon gehören 31 Dienststellen bz w. Teilbereiche v on Dienststellen gemäß der ursprünglichen Zeitplanung aus 2011, für die das Jahr 2012 und entsprechend für die Folgeinventur das Ja hr 2015 maßgeblich ist. Die verbleibenden 12 Dienststellen hatten ihre Inventur in das Jahr 2015 verschoben oder stellen Teilbereiche von Dienststellen dar, die ihr Inventurvolumen anteilig auf drei Jahre verteilt haben. Tatsächlich durchgeführt wurde die körperliche Bestandsaufnahme in 40 Dienststellen bzw. Teilbereichen von Dienststellen. Hiervon wurden 32 Inventuren Seite 66 abgeschlossen. Die Nacharbeiten zu acht Inventuren wurden nicht abschließend durchgeführt. Für die Inventuren in Teilbereichen des Am tes für Schulentwicklung, des Amtes für Wohnungswesen, des Amtes für Kinder, J ugend und Familie und des Sportamtes wird aufgrund der jeweils bes onderen Voraussetzungen weit erhin an Konzepten für die Vorgehensweise gearbeitet. Die Werte für Vorräte wurden unter Beachtung des § 35 Abs. 7 GemHVO angesetzt. Die Forderungen sind zu Nennwerten aktivier t. Bei zweifelhaften und niedergeschla- genen Forderungen sind Einzel- oder Pausc halwertberichtigungen vorgenommen worden, um den noch realisierbaren Betrag zu ermitteln. Die Restlaufzeiten sind im Forderungsspiegel dargestellt. Die liquiden Mittel umfassen alle Kontenbestände einschließlich der Scheckbestände sowie der EC-Cash-Einzahlungsbeträge un d die als Handvorschüsse und Wechsel- geld vorhandenen Bargeldbestände. Bei den sonstigen Rechnungsabgrenzungspos ten wurden die er forderlichen peri- odengerechten Abgrenzungen von Aufw and und Auszahlung gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO bilanziert. Darüber hinaus wurden unter di eser Position nach § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO geleistete Zuwendungen für konsumtive und investive Zwecke an Dritte aktiviert. Voraussetz ung für die Abbildung solcher aktiver Re- chnungsabgrenzungsposten ist eine einklagbare, mehrjährige und ze itlich befristete Gegenleistungsverpflichtung. Das Eigenkapital wird durch das Jahr esergebnis und die mit der allgemeinen Rücklage unmittelbar zu verrechnenden Erträge und Aufwendungen fortgeschrieben. Zuwendungen, die die Stadt Köln für di e Anschaffung von Vermögensgegenständen eingesetzt hat, werden grundsätzlich als Sonderposten des konkreten Vermögens- gutes passiviert. Zu diesen gehören die Sonderposten aus Zuwendungen und aus Beiträgen sowie die sonsti gen Sonderposten. Die Sonderposten werden, soweit sie abnutzbaren Vermögensgeg enständen zugeordnet sind, entsprechend der Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst (§ 43 Abs. 5 Satz 2 GemHVO ). Eine Besonderheit unter den sonstigen Sonderposten bildet die Abbi ldung des „Eigenkapitals“ der rechtlich unselbständigen Stiftungen. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich grenzt nach § 43 Abs. 6 GemHVO die Kostenüberdeckungen der kostenrec hnenden Einrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz und damit der öff entlich-rechtlich erhobenen Gebühren gesondert ab. Die Kosten unterdeckungen und die En twicklung dieser Sonderpostenposition sind in einer Übersicht im Anhang dargestellt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risik en und ungewissen Ver- pflichtungen zum Stichtag 31.12 .2015. Sie sind mit ihr en Restlaufzeiten im Rück- stellungsspiegel abgebildet. Seite 67 Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bzw. dem Wert der zu erbringenden Verpflichtung passiviert worden. Die Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO zum „Nennwert“ angesetzt und beinhalten die auf spätere Haushaltsjahre entfallen- den Erträge. Passive Rechnungsabgrenzungen sind auch dan n in der Bilanz zu zeigen, wenn die Gemeinde Mittel erhält, di e sie wiederum bei der Weiterleitung an Dritte an eine einklagbare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsver- pflichtung bindet. Diese sind entsprechend der korrespondierenden aktiven Rech- nungsabgrenzungsposten nach § 43 Abs. 2 S. 2 GemHVO ertragswirksam aufzulö- sen. Eröffnungsbilanzkorrekturen nach § 57 GemHVO i. V. m. § 92 Abs. 7 GO waren letztmalig im Jahresabschluss 2011 zulässig. Fallen ab dem Haushaltsjahr 2012 Kor- rekturbedarfe auf, die eigentlich hätten bei der Eröffnungsbilanz berücksichtigt wer- den müssen, werden diese ergebniswirksam dargestellt und nicht unmittelbar mit der Bilanzposition „Allgemeine Rücklage“ verrechnet. Hinweis: Die Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 erfolgte durch den Rat der Stadt Köln am 28.06.2016 bzw. 17.11.2016. Die Ergeb nisse werden daher erst im Jahresabschluss 2016 in die allgemeine Rücklage umgebucht. Seite 68 Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen (Die jeweils in Klammern gesetzten Werte sind die Vergleichswerte zum 31.12.2014) Aktiva 1. Anlagevermögen 13.768.445.288,02 € (13.816.190.121,38 €) Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO besteht das Anlagevermögen aus den immateriel- len Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und den Finanzanlagen. Vermögensgegenstände werden dann im Anl agevermögen gezeigt, wenn sie dauer- haft dazu bestimmt sind, der Aufgabe nerfüllung der Gemeinde zu dienen (§ 33 Abs. 1 Satz 2 GemHVO) und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten nach den Festlegungen der St adt Köln in Anwendung des (§ 33 Abs. 4 GemHVO) mindestens 60 € ohne Umsatzsteuer betragen. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 13.755.860,72 € (12.117.003,76 €) Immaterielle (nicht gegenständlic he) Vermögensgegenstände ergeben sich insbesondere aus vertraglich vereinbart en Rechten, Konzessionen und Lizenzen. Gemäß § 43 Abs. 1 GemHVO sind nur ent geltlich erworbene Gegenstände zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert worden. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 12.117.003,76 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.442.882,47 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -1.638.244,07 € Abgänge (Restbuchwerte) -147.314,81 € Umbuchungen (Restbuchwerte) -18.466,63 € Stand am 31.12.2015 13.755.860,72 € Das immaterielle Vermögen setzt sich wie folgt zusammen: Rechte, Konzessionen 3.738 T€ (3.930 T€), Softwarelizenzen 4.936 T€ (5.086 T€), nicht abnutzbare Rechte 286 T€ (262 T€), Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 4.798 T€ (2.840 T€). Seite 69 Die Position Rechte und Konzessionen bei nhaltet im Wesentlichen das Nutzungs- recht an dem Schwimmleistungszentrum der Sporthochschule (3.164 T€) sowie ein Recht (beschränkt persönliche Dienstbarkeit) am Bahnhofsvorplatz (291 T€). Nicht abnutzbare Rechte bestehen maß geblich aus den im Zusammenhang mit dem U-Bahn-Bau erworbenen Unterfahrungsrechten. Die Zugänge i. H. v. 1.958 T€ resultieren insbesondere aus geleisteten Anzahlungen für die Erstellung der Software für das neue Kassenverfahren (SAP-Modul PSCD) in Höhe von 1.833 T€. 1.2 Sachanlagen 7.582.143.422,44 € (7.605.683.446,02 €) Das Sachanlagevermögen bezeichnet materi elle, also körperliche, Vermögensge- genstände des Anlagevermögens. Ihre Nutzungsdauer ist zeitlich begrenzt, wenn sie einer Abnutzung unterliegen. Zu den nicht abnutzbaren Ve rmögensgegenständen zählen insbesondere Grundstücke, Kunstgegenstände und Anlagen im Bau. 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 1.675.523.246,62 € (1.694.924.803,83 €) Auf unbebauten Grundstücken befinden sich keine benutzbaren Gebäude (§ 72 Bewertungsgesetz (BewG)). Grundstücksgleiche Rechte beinhalten umfassende Nutzungsrechte an Grund- stücken. Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Grünflächen 937.852 T€ (937.777 T€), Ackerland 173.582 T€ (170.513 T€), Wald und Forsten 41.092 T€ (41.148 T€), Sonstige unbebaute Grundstücke 522.998 T€ (545.487 T€). Die Umbuchungen resultieren bei den unbebaut en Grundstücken grundsätzlich aus Nutzungsänderungen von Flurstücken und werden insoweit unter den Positionen nicht einzeln erläutert. 1.2.1.1 Grünflächen 937.852.270,94 € (937.776.879,79 €) Diese Bilanzposition beinhaltet den Grund und Boden sowie den Aufwuchs bzw. die Aufbauten von Grünflächen. Seite 70 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 937.776.879,79 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 634.214,94 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -600.302,10 € Abgänge (Restbuchwerte) -461.434,55 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 502.912,86 € Stand am 31.12.2015 937.852.270,94 € Die Grünflächen setzen sich wie folgt zusammen: Grund und Boden Grün-/Parkanlagen 325.856 T€ (325.627 T€), Aufwuchs Grünflächen 392. 059 T€ (392.059 T€), Grund und Boden Friedhöfe 61. 671 T€ (61.672 T€), Grund und Boden Kleingärten 44. 727 T€ (44.626 T€), Grund und Boden Sportflächen 92.055 T€ (92.314 T€), Grund und Boden Kinderspielplätze 19.876 T€ (19.870 T€), Wasserflächen 1.609 T€ (1.609 T€). Die Aufwuchs- und die dazugehörigen Nebenflächen wur den entsprechend § 34 Abs. 1 GemHVO anhand des Festwertverf ahrens bewertet. Der Zeitwert basiert auf 50 % der durchschnittlichen Herste llungskosten für die zugrunde liegenden Flächen. Der Wert hat sich im Jahr 2015 nicht geändert. Zugänge sind in Höhe von 634 T€ gebucht worden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den Kauf eines Kleingartenflurstücks in Rodenkirchen (127 T€) und die unentgeltliche Übertragung von Grund und Boden Kinderspielplätze im Stadtbezirk Nippes (100 T€). Abgangsbuchungen erfolgten in Höhe von insgesamt 461 T€. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Flurstücke, die aufgrund einer k onkret vorliegenden Verkaufsabsicht als Waren unter dem Umlaufvermögen auszuweisen sind (151 T€). 1.2.1.2 Ackerland 173.581.656,85 € (170.512.958,56 €) Zum Ackerland gehören landwirtschaftlich oder gartenbaulich g enutzte Flächen der Stadt Köln. Seite 71 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 170.512.958,56 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 966.120,41 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -2.362,50 € Abgänge (Restbuchwerte) -342.296,85 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 2.447.237,23 € Stand am 31.12.2015 173.581.656,85 € Zugänge sind in Höhe von 966 T€ gebucht worden. Bei den wesentlichen Ankäufen handelt es sich um zwei Flurstücke in Porz in Höhe von 451 T€ und 110 T€. Erhöhende Umbuchungen erfolgten per Saldo in Höhe von 2.447 T€. Wesentlich ist hierbei die Umbuchung eine s Flurstücks in Lindenthal aus den geleisteten Anzahlungen in Höhe von 2.778 T€. 1.2.1.3 Wald, Forsten 41.091.563,69 € (41.148.333,48 €) Die Bilanzposition „Wald, Forsten“ umfasst Grund und Boden sowie stehendes Holz- vermögen und Pflanzen (Aufwuchs). Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 41.148.333,48 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 19.784,86 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -14.490,00 € Abgänge (Restbuchwerte) -104.313,00 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 42.248,35 € Stand am 31.12.2015 41.091.563,69 € Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Grund und Boden 36.728 T€ (36.785 T€) Aufwuchs Wald 4.363 T€ (4.363 T€) Der Aufwuchs ist mit einem pauschalierten Festwert angesetzt worden. Da für den Aufwuchs das Festwertverfahren angewendet wurde, ist der Wert des Aufwuchses in Intervallen von zehn Jahren zu über prüfen und eine Neuberechnung des Seite 72 Forsteinrichtungswerks alle 20 Jahre dur chzuführen (§ 34 Abs. 2 GemHVO). Der Festwert hat sich im Jahr 2015 nicht geändert. 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 522.997.755,14 € (545.486.632,00 €) Diese Bilanzposition ist eine Sammelposition für unbebaute Grundstücke, die nicht den zuvor genannten Bilanzpositionen der unbebauten Grundstücke zugeordnet werden können. Die Er bbaugrundstücke sind seitens der Kernverwaltung im Erbbau an Dritte vergeben. Die Aufbauten auf diesen Grundstücken sind nicht im wirtschaft- lichen Eigentum der Stadt Köln, so das s die Erbbaugrundstücke unter den sonstigen unbebauten Grundstücken gezeigt werden. Be i den sonstigen Sportflächen handelt es sich um Sportanlagen in der Verwal tung des Sportamtes, nur diese werden innerhalb der Bilanzposition planmäßig abgeschrieben. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 545.486.632,00 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.037.381,13 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -1.682.791,21 € Abgänge (Restbuchwerte) -28.524.873,80 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 5.681.407,02 € Stand am 31.12.2015 522.997.755,14 € Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Rohbauland 46.397 T€ (52.923 T€), Bauerwartungsland 61.216 T€ (79.775 T€), Bauland 79.911 T€ (80.292 T€), Grund und Boden sonstige Freiflächen 67.117 T€ (65.828 T€), Grund und Boden Betriebsflächen 62.968 T€ (68.291 T€), Grund und Boden sonstige Sportflächen 625 T€ (625 T€), Erbbaugrundstücke 181.175 T€ (182.363 T€), Sonstige Sportanlagen 23. 588 T€ (15.390 T€). Zugänge sind in Höhe von 2.037 T€ gebucht worden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um: - den Ankauf einer Betriebsfläche in der Innenstadt in Höhe von 822 T€, - Rohbauland (im Rahmen eines Umlegungs verfahrens) in Porz (339 T€) und - den Abschluss der Baumaßnahme des S portplatzes Fritz-Hecker-Straße (115 T€). Bei einem weiteren Zugang in Höhe von 224 T€ handelt es sich um Bauland, bei welchem keine Verkaufsabsicht mehr besteht und welches daher nicht mehr im Umlaufvermögen zu führen ist. Seite 73 Abgänge sind in Höhe von 28.525 T€ erfolg t. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Verkäufe: - Bauerwartungsland in Lindenthal in Höhe von 1.263 T€, - Bauland in Mülheim in Höhe von 398 T€, - Bauland in Nippes 178 T€, - sonstige Freiflächen in Mülheim in Höhe von 169 T€, - Bauland in Chorweiler (167 T€), - Bauerwartungsland in Porz in Höhe von 163 T€ , - Betriebsflächen in Kalk in Höhe von 126 T€ und 159 T€ sowie - Betriebsflächen in Mülheim in Höhe von 120 T€, 107 T€ und 105 T€. Weiterhin sind bei den Abgängen Flurstü cke enthalten, die aufgrund einer konkret vorliegenden Verkaufsabsicht als War en unter dem Umlauf vermögen auszuweisen sind (23.651 T€). Durch Umbuchungen erhöht sich die Bilanz position in Dumme um 5.681 T€. Die die Bilanzposition erhöhenden Um buchungen resultieren insbesondere aus der Fertigstellung der in der Bilanz zum 31.12.2014 als Anlage im Bau ausgewiesenen Sportanlage Sürther Feld (4.006 T€). 242 die Bilanzposition erhöhende Umbuchungen mit einem Gesamtvolumen von 3.916 T€ resultieren aus der Zuordnung v on Parkplatz-, Asphalt-, Schotter- und Pflasterflächen, die im Vorj ahr in der Bilanzposition 1. 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen abgebildet waren. Eine mindernde Umbuchung in Höhe von 5.187 T€ resultiert aus der Nutzungsänderung eines Flurstücks (Gummersbacher Straße). 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 691.379.683,14 € (676.228.900,50 €) Auf bebauten Grundstücken nach § 74 BewG befinden sich benutzbare Gebäude. 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 26.121.561,30 € (27.201.823,91 €) Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 27.201.823,91 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 17.533,65 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -906.796,26 € Abgänge (Restbuchwerte) -191.000,00 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € Stand am 31.12.2015 26.121.561,30 € Seite 74 Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Grund und Boden Kinder- und Jugendeinrichtungen 6.049 T€ (6.240 T€), Gebäude Kinder- und Jugendeinrichtungen 20.072 T€ (20.961 T€). Die einzige wesentliche Bewegung besteht in einem Abgang in Höhe von 130 T€; es handelt sich um den Verkauf der Kindertagesstätte Franz-Stock-Weg 25. 1.2.2.2 Schulen 3.264.656,07 € (3.327.176,02 €) Die Schulgebäude befi nden sich grundsätzlich im Sa chanlagevermögen der eigen- betriebsähnlichen Einricht ung „Gebäudewirtschaft“. Die Kernverwaltung hat zwei Schulgebäude im wirtschaft lichen Eigentum; das werthaltigere ist an den Land- schaftsverband Rheinland vermietet, das andere wird von der Ku lturverwaltung ge- nutzt. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 3.327.176,02 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0,00 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -62.519,95 € Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € Stand am 31.12.2015 3.264.656,07 € Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Grund und Boden Schulen 1.426 T€ (1.426 T€) Schulgebäude 1.839 T€ (1.901 T€) 1.2.2.3 Wohnbauten 205.260.271,46 € (184.298.684,82 €) Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 184.298.684,82 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 22.867.301,99 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -4.125.732,82 € Abgänge (Restbuchwerte) -158.101,67 € Seite 75 Umbuchungen (Restbuchwerte) 2.378.119,14 € Stand am 31.12.2015 205.260.271,46 € Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Grund und Boden Wohnbauten 74. 966 T€ (67.064 T€), Wohnbauten 129.323 T€ (117.235 T€), Außenanlagen Wohnbauten 971 T€ (0 €). Zugänge wurden in Höhe von 22.867 T€ gebuc ht. Im Wesentlichen handelt es sich um die Ankäufe: - Friedrich-Naumann-Straße 2 (4.212 T€), - Blaubach 9 in Höhe von 3.919 T€, - Gustav-Heinemann-Ufer 114 in Höhe von 3.214 T€, - Grafenmühlenweg 220 (1.367), - Bachemer Straße 95-95c (769 T€), - Waldstraße 115 in Höhe von 419 T€ und - Siegburger Straße 104 in Höhe von 360 T. Weiterhin ergeben sich Zugänge aus folgenden abgeschlossenen Baumaßnahmen: - Weißdornweg (2.062 T€), - Otto-Gerig-Straße 6 in Höhe von 1.662 T€, - Pohlstadtsweg in Höhe von 1.350 T€, - Lindweilerweg (1.241 T€), - Albert-Schweitzer-Straße in Höhe von 1.169 T€ und - Loorweg (820 T€) Abgänge sind in Höhe von 158 T€ erfolgt. Hierbei handelt es sich um den Verkauf der Belvedere-Straße 147. Die in Höhe von 2.378 T€ erfolgten, die Bilanzposition erhöhenden Umbuchungen resultieren im Wesentlichen aus der Fertigstellung folgender Baumaßnahmen: - Loorweg in Höhe von 1.064 T€, - Pohlstadtsweg (490 T€), - Lindweilerweg (488 T€) und - Albert-Schweitzer-Straße in Höhe von 487 T€. Eine abgehende Umbuchung erfolgte wegen Änderung der Nu tzungsart in Höhe von 1.813 T€. 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 456.733.194,31 € (461.401.215,75 €) Diese Position enthält bebaute Grundstücke und deren Gebäude, die sich nicht den vorgenannten Bilanzpositionen zuordnen la ssen. Dazu gehören insbesondere Museumsgebäude, aber auch Gebäude der Sport- u nd Erholungsstätten, Parkhäuser/-paletten sowie die Bürgerhäuser und Bürgerzentren. Seite 76 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 461.401.215,75 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.594.652,80 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -15.359,33 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -12.479.517,25 € Abgänge (Restbuchwerte) -96.570,74 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 6.328.773,08 € Stand am 31.12.2015 456.733.194,31 € Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Museen 217.645 T€ (222.397 T€), Begegnungsstätten 36.412 T€ (38.136 T€), Sport- und Erholungsstätten 12.934 T€ (13.170 T€), sonstige Gebäude 112.609 T€ (108.052 T€), Betriebs- und Geschäftsgebäude 46.453 T€ (47.642 T€), Parkhäuser/Tiefgaragen 11. 988 T€ (12.895 T€), gebäudeähnliche Teile 18. 691 T€ (19.109 T€). Die Zugänge bei dieser Posi tion betragen 1.595 T€. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die fertig gestellte Baumaßnahme Gerätehaus der Feuerwehr Brück an der Hovenstraße 38 (959 T€). Weitere Zugänge betreffen die Baumaßnahme Kulturzentrum am Neum arkt (174 T€) und den Bandanbau des Museum Schnütgen (123 T€). Die Umbuchungen führen zu einer Erhöhung der Bilanzposition um 6.329 T€. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Än derung der Nutzungsart des Grundstücks Gummersbacher Straße in Höhe von 5.187 T€. Weitere Umbuchungen stehen in Zusammenhang mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen: - Ubiermonument (519 T€), - Gerätehaus der Feuerwehr Brück, Hovenstraße 38 (317 T€) und - Sportanlage Sürther Feld (153 T€). Zehn die Bilanzposition er höhende Umbuchungen in Höhe von 127 T€ resultieren aus der Zuordnung von Parkplatz-, Asphalt-, Schotter- und Pflasterflächen, die zuvor in der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen abgebildet waren. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 3.219.476.197,71 € (3.297.440.632,13 €) Das Infrastrukturvermögen umfasst die Ve rmögensgüter der öff entlichen Einrichtun- gen, die ihrer Bauweise und Funktion nach der örtlichen Infrastruktur dienen (Infra- strukturvermögen im engeren Sinne). Der Grund und B oden des gemeindlichen Infrastrukturvermögens wird unabhängig von den darauf be findlichen Aufbauten in einer separaten Bilanzposition dargestellt. Seite 77 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens 880.101.112,37 € (879.308.003,91 €) In dieser Bilanzposition wird der gesam te Grund und Boden des gemeindlichen Infrastrukturvermögens erfasst. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 879.308.003,91 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.616.396,71 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -132.109,40 € Abgänge (Restbuchwerte) -396.237,97 € Umbuchungen (Restbuchwerte) -1.294.940,88 € Stand am 31.12.2015 880.101.112,37 € Die Zugänge bei dieser Position betrugen 2.616 T€. Im Wesentlichen handelt es sich um: - die unentgeltliche Übertragung von Fl urstücken aus Erschließungsverträgen (1.452 T€), - den Kauf eines Flurstückes im Bezi rk Innenstadt in Höhe von 158 T€, - den Kauf eines Flurstücks in Lindenthal (154 T€) und - den Kauf eines Flurstücks in Rodenkirchen (106 T€). Abgänge erfolgten in Höhe v on 396 T€. Im Wesentlichen hande lt es sich hierbei um den Abgang eines Flurstücks, welches u nentgeltlich an das Land übertragen wurde (175 T€). Die Umbuchungen in Höhe saldiert 1.295 T€ führen zu einer Minderung der Bilanzposition. Hierbei handelt es sich im Wesentliche n um Umbuchungen aufgrund von Nutzungsänderungen der Flurstücke. 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.444.801.233,35 € (1.477.561.820,74 €) Die Bilanzposition „Brücken und Tunnel“ umfasst unabhängig von ihrer Nutzung für Fußgänger-, Straßen- oder Schienenverkehr alle Brück en (einschließlich Brücken- belag) und Tunnel. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 1.477.561.820,74 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.790.806,20 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Seite 78 Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -37.614.534,24 € Abgänge (Restbuchwerte) -125.273,18 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 188.413,83 € Stand am 31.12.2015 1.444.801.233,35 € Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Brückenbauwerke 159.900 T€ (160.921 T€), Tunnelbauwerke 1.268.953 T€ (1.300.234 T€), Unterführungen 15.948 T€ (16.407 T€). Die Zugänge in Höhe von insgesamt 4.7 91 T€ resultieren insbesondere aus dem Bau der Brücken Severinstraße/Perlengr aben (3.653 T€), Freimersdorfer Weg - Fußgängerbrücke (393 T€) und Auf der Aspel - Fußgängerbrücke (341 T€). Der Abgang in Höhe von 125 T€ resultiert aus dem Abriss des südlichen Teils der B 55/östl. Zubringer. Die zugehende Umbuchung in Höhe von 188 T€ resultiert im Grunde aus dem Abschluss der Baumaßnahme Brücke Severinstraße/Perlengraben (181 T€). 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 70.330.939,10 € (74.514.483,86 €) Die Position beinhaltet neben dem Strecke nnetz sämtliche dem Betrieb unmittelbar dienenden Anlagen der Streckenausrüstung. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 74.514.483,86 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0,00 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -4.183.544,76 € Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € Stand am 31.12.2015 70.330.939,10 € 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseiti- gungsanlagen 1.876.328,79 € (1.600.170,69 €) Zu den Entwässerungs- und Abwasserbes eitigungsanlagen gehören insbesondere sämtliche bauliche und maschinelle Teile des Kanalnetzes, soweit sie nicht in der Bilanz der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ausgewiesen sind. Seite 79 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 1.600.170,69 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 306.199,76 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -43.556,44 € Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 13.514,78 € Stand am 31.12.2015 1.876.328,79 € Bei den Zugängen von insgesamt 307 T€ ist der Werthaltigste ein Sickerwasserspeicherbecken bei der Deponie Vereinigte Ville (198 T€). 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Ver- kehrslenkungsanlagen 693.282.418,59 € (735.801.720,09 €) Hierzu zählen alle gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den öffentlichen Verkehr mit Fahr zeugen und durch Fußgänger e rrichtet worden sind. Zu den Verkehrslenkungsanlagen im Sinne dieser Bilanzposition zählen insbesondere Vario-Schilder, Park- und Verkehrsleitsysteme. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 735.801.720,09 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 15.040.093,81 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -349.389,85 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -58.073.301,76 € Abgänge (Restbuchwerte) -3.832.613,12 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 4.695.909,42 € Stand am 31.12.2015 693.282.418,59 € Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Straßen, Wege 652.934 T€ (696.558 T€), Plätze 10.949 T€ (11.859 T€), Verkehrslenkungsanlagen, Straßenmobiliar, Parkscheinautomaten 29. 399 T€ (27.384 T€). Dabei sind Absperrpoller (2.710 T€) und Verkehrszeichen (1.872 T€) mit einem Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO erfasst. Die Festwerte haben sich im Jahr 2015 nicht geändert. Seite 80 Die Zugänge von 15.040 T€ wurden hauptsä chlich bei folgenden Maßnahmen ver- zeichnet: - Neubau Parkscheinautomaten (1.022 T€, 899 T€ und 622 T€), - Baumaßnahme Kirchweg (Kölner W eg – Frankenstraße) in Höhe von 1.010 T€, - Baumaßnahme Semmelweisstraße (Einst einstraße bis Spemannstraße) in Höhe von 497 T€, - Neubau Rhöndorfer Straße (Weißhausst raße – Gottesweg) in Höhe von 468 T€, - Neubau Robert-Koch-Straße (A bschnitt Kerpener Straße bis Bardenheuerstraße) in Höhe von 384 T€, - Neubau Lichtsignalanlage Aachener Straße Ecke Innere Kanalstraße (306 T€), - Neubau Lichtsignalanlage Aachener St raße/Eupener Straße/Raschdorffstraße in Höhe von 281 T€, - Baumaßnahme Hahnenstraße (von Haus nummer 21c bis Merlinweg) in Höhe von 271 T€ und - dem Bau einer Baustraße (Frankenfor ster Straße) in Höhe von 251 T€. Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von 22 Straßen und Plätzen mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 4.918 T€, die unentgeltlich übertragen wurden. Die wesentlichen Positionen der Abgänge v on insgesamt 3.833 T€ resultieren aus Abgängen von bestehenden Straßen wegen Neubau: - Mercatorstraße (1.234 T€), - Kirchweg (210 T€), - Thujaweg (175 T€), - Johann-Reintgen-Straße (173 T€), - Seeadlerweg (150 T€) und - Wilhelm-Mauser-Straße (101 T€). Weiterhin erfolgten wesentliche Abgänge bei Buskaps (531 T€ und 138 T€). Insgesamt erhöht sich diese Bilanzpos ition durch Umbuchungen um 4.696 T€. Bei den erhöhenden Umbuchung en handelt es sich insbeson dere um die Fertigstellung der in der Bilanz zum 31.12.2014 als Anlagen im Bau aktivierten Vermögensgegenstände. Die wesentlichen Positionen sind: - Mercatorstraße (Militärringstraße – Merianstraße) in Höhe von 1.604 T€, - Wilhelm-Mauser-Straße (von Vogelsanger Straße bis Vitalisstraße) in Höhe von 1.049 T€, - Donauweg in Höhe von 456 T€, - Rhöndorfer Straße (Weißhausstraße – Gottesweg) in Höhe von 398 T€, - Leostraße/Pellenzstraße in Höhe von 355 T€, - Weidengasse (von Pflasterhof weg bis nördlicher Zündorfer Weg Haus Nr. 46) in Höhe von 343 T€, - Kreisverkehr Sürther Straße in Höhe von 332 T€, - Am Grauen Stein (Kannebäckerstraße – Westerwaldstraße) in Höhe von 306 T€ und - Birkenweg (von Lerchenweg bis Am Höfchen) in Höhe von 282 T€. Seite 81 16 weitere erhöhende Umbuchungen sind jeweils mit einem Wert zwischen 100 T€ und 250 T€ mit einem Gesamtvolumen von 2.531 T€ erfolgt. 242 die Bilanzposition mindernde Umbuchungen mit einem Gesamtvolumen von 3.916 T€ resultieren aus der Zuordnung v on Parkplatz-, Asphalt-, Schotter- und Pflasterflächen zur Bilanzposition 1.2. 1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke. Weitere zehn Umbuchungen in Höhe von 127 T€ wu rden aufgrund der Zuordnung zur Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude vorgenommen. 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur- vermögens 129.084.165,51 € (128.654.432,84 €) Zu den Sonstigen Bauten des Infrastr ukturvermögens gehören Vermögensgegen- stände, die nicht bei anderen Bilanzpositionen des Infrastrukturvermögens einzuord- nen sind, wie z. B. Halteste llen, Wasserbauwerke und der Deponiekörper Vereinigte Ville. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 128.654.432,84 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.438.023,43 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -12.012.753,62 € Abgänge (Restbuchwerte) -7.789,08 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 8.012.251,94 € Stand am 31.12.2015 129.084.165,51 € Die Bilanzposition setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: Haltestellen 52.810 T€ (57.274 T€), Sonstige technische Anlagen des Infrastrukturvermögens 40.625 T€ (43.722 T€), Wasserbauwerke 18.354 T€ (10.046 T€), Stützmauer/Treppenanlagen 12. 494 T€ (13.355 T€). Im Wesentlichen handelt es sich bei den Zugängen in Höhe von 4.438 T€ um: - Vereinigte Ville: Entgasungssystem – Gasfassung (268 T€), - Rheinboulevardtreppe (455 T€), - Haltestelle Lenauplatz (398 T€), - Bahnsteiganhebung Haltestelle Gutenbergstraße (397 T€), - Lärmschutzwand - Auf der Aspel (385 T€), - Freimersdorfer Weg Lärmschutzwand (337 T€), - Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 54 (223 T€), - Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 52 (210 T€), - Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 53 (205 T€), Seite 82 - Fahrtreppe Haltestelle Kalk Post Nr. 51 (200 T€), - Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 51 (186 T€), - Zaun- und Toranlage Bolzplatz Heckweg (161 T€), - Zaunanlage Bolzplatz Hel enenwallstraße (158 T€), - Haltestelle Liebigstraße (144 T€), - Haltestelle Iltisstraße (131 T€) und - Ballfangzaun Spielplatz Marienberger Weg (128 T€). Insgesamt sind 8.012 T€ saldiert di eser Bilanzposition aus Umbuchungen zugegangen. Dieser Betrag wird dominiert von der Fertigst ellung der Hälfte der Rheinboulevardtreppe (8.503 T€ ). Darüber hinaus erfolg te eine Umbuchung von geleisteten Anzahlungen aus der Bilanzposi tion 1.2.8 in Höhe von 397 T€ für das Entgasungssystem – Gasfassung bei der Vereinigte Ville. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 21.130.379,16 € (21.632.438,43€) Dieser Bilanzposition sind die Verm ögensgegenstände zugeordnet, die sich auf fremdem Grund und Boden befinden. Unter dieser Position werden beispielsweise Mietereinbauten erfasst. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 21.632.438,43 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.010.990,51 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -2.530.095,18 € Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.017.045,40 € Stand am 31.12.2015 21.130.379,16€ Zugänge sind in Höhe von 1.011 T€ erfolgt. Insbesondere handelt es sich dabei um das Flüchtlingswohnheim in Systembauweise Koblenzer Straße 15 (741 T€). Die Umbuchungen in Höhe von 1. 017 T€ resultieren aus der Fertigstellung der Baumaßnahme Koblenzer Straße 15. 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.578.028.317,30 € (1.575.432.644,30 €) Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für die Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. Dazu zählen nicht nur Kunstgegenstände der Museen, sondern auch andere kultur- historisch bedeutsame Objekte wie die Sammlungen der Kunst- und Museumsbibli- othek, des Rheinischen Bildarchivs, des NS-Dokumentationszentrums und des Historischen Archivs. Zudem werden unter dieser Bilanzposit ion auch die Baudenk- Seite 83 mäler (z. B. Gebäude des Museums Schnütgen, Forts) sowie die sonstigen Kultur- denkmäler (z. B. die Rathausfiguren) erfasst. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 1.575.432.644,30 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.596.497,41 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 0,00 € Abgänge (Restbuchwerte) -1.800,00 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 975,59 € Stand am 31.12.2015 1.578.028.317,30€ Zugänge erfolgten in Höhe von 2.596 T€. Dabei handelt es sich insbesondere um: - ein Kunstwerk von Kai Althoff - Untitled, 2014 (382 T€), - ein Kunstwerk von Maria Lassnig „Vom Tode gezeichnet“ (271 T€), - Brevier des Erzbischofs Hermann von Hessen (180 T€), - Gebetbuch, Deutschland, Köln, ca . 1486 illuminierte Handschrift auf Pergament (150 T€), - Ein Kunstwerk von Zobernig ohne Titel, 2015 (136 T€) sowie - die Zeichnung: Pantoffel Bla ttgold & goldene Tinte (100 T€). 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 70.412.833,86 € (72.219.214,41 €) Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vor- richtungen, die unmittelbar der gemeindlich en Leistungserstellung dienen. Sie müs- sen als Vermögensgegenstände se lbständig bewertbar und ni cht als fester Gebäu- debestandteil zusammen mit dem Gebäude bewertet sein. Beispiel für eine techni- sche Anlage ist eine Klimaanlage im Museum. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 72.219.214,41 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 8.964.827,55 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -301.221,48 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -11.726.754,99 € Abgänge (Restbuchwerte) -119.805,38 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.376.573,75 € Stand am 31.12.2015 70.412.833,86 € Bei den Zugängen in Höhe von 8.964 T€ handelt es sich insbesondere um: - Löschfahrzeug Katastrophenschutz (336 T€), - Dual-Format Kuvertieranlage (280 T€), Seite 84 - BMX-Anlage Takufeld (1)/Subbelrather Straße (232 T€), - LWL-Kabelanbindung Enggasse 2 (208 T€), - LKW, Ladekran (206 T€), - LC/MS Flüssigchromatographie/Massens petrometer im Berufskolleg 16 Kartäuserwall (181 T€), - drei Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wassertank (je 177 T€), - Telekommunikationsausstattung Oper Offenbachplatz (157 T€), - Seilparkour Spielplatz Veilchenweg (156 T€), - Boden Bolzplatz Würzburger Straße /Bayreuther Straße (131 T€), - zwei Rettungswagen (je 128 T€), - Wasseraufbereitungsanlage inkl. Damp fbefeuchter im Museum Schnütgen (120 T€), - Robinienspielanlage Spielplatz Walle nsteinstraße/Holweider Marktplatz (116 T€) und - ein Mehrzwecktransporter (104 T€). Bei den übrigen Zugängen in Hö he von 5.950 T€ handelt es sich der Bilanzposition entsprechend um zahlreiche Anlagen von unwesentlicher Höhe. Umbuchungen sind in Höhe von 1.377 T€ erfolgt. Dabei handelt es sich hauptsäch- lich um die Umbuchungen aus geleisteten Anzahlungen für Anlagen der Deponie Vereinigte Ville (eine Plan ierraupe in Höhe von 220 T€ und das Fahrzeug "Sys Trac 140" in Höhe von 149 T€) sowie Umbuchung wegen Inbetriebnahme der Trafostation Sportanlage Sürther Feld (122 T€) und de s Spielgerätes Stangengestrüpp auf dem Spielplatz Katharinenstraße (103 T€). 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 86.685.441,90 € (88.146.585,00 €) Die Betriebs- und Geschäftsausstattung um fasst alle Einrichtungsgegenstände der Büros und Werkstätten einschließlich der erforderlichen Werkzeuge, z. B. Büromöbel und EDV-Hardware. Unter dieser Bilanzposition werden auch die geringwertigen Wirtschaftsgüter erfasst. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 88.146.585,00 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 18.208.511,19 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -290.715,71 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -20.859.254,76 € Abgänge (Restbuchwerte) -458.280,89 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.938.597,07 € Stand am 31.12.2015 86.685.441,90 € Der Medienbestand der Stadtbi bliothek ist mit einem Be stand von 3.029 T€ als Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO erfasst. Dieser Wert hat sich im Jahr 2015 nicht geändert. Seite 85 Die Zugänge in Höhe von 18.20 9 T€ resultieren aus einer Vielzahl von im Einzelfall unwesentlichen Werten. Einzig nennenswert sind Aktive Netzwerkkomponenten (263 T€, 238 T€, 165 T€ und 132 T€) und das Visualisierungssystems der Feuerwehr – Leitstelle (240 T€). Umbuchungen sind in Höhe von 1.939 T€ erfolgt. Insbesondere erfolgte eine Umbuchung wegen Inbetriebna hme des Visualisierung ssystems der Feuerwehr – Leitstelle (1.641 T€). 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 239.507.322,75 € (179.658.227,42 €) Diese Bilanzposition beinh altet Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen. Anlagen im Bau bilden den Wert noch nicht fertig gestellter Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ab. Geleistete Anzahlungen sind geldliche Vorleistungen der Stadt Köln auf noch zu liefernde Sachanlagen. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 179.658.227,42 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 95.443.107,47 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 0,00 € Abgänge (Restbuchwerte) -2.283.440,19 € Umbuchungen (Restbuchwerte) -33.310.571,95 € Stand am 31.12.2015 239.507.322,75 € Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Anlagen im Bau 235.270 T€ (174.037 T€), Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 4.237 T€ (5.621 T€). Die Zugänge bei den Anlagen im Bau in Höhe von 95.443 T€ sind im Wesentlichen auf folgende erhebliche Einzelpositionen zurückzuführen: - Dionysoshof – Umgestaltung (10.078 T€), - Hardtgenbuscher Kirchweg 104 - Unterbringung Flüchtlinge (6.692 T€), - Merlinweg - Unterbringung Flüchtlinge (5.297 T€), - Tunnel Grenzstraße - Ertüchti gung nach RABT (5.186 T€), - Industriestraße, Verlängerung (Merians traße – Menneweg) in Höhe von 5.086 T€, - Rettungstransporthubschr auberstation (4.843 T€), - Eygelshovenerstraße - Unterbringung Flüchtlinge (3.344 T€), - Rheinboulevard Deutz - Regionale 2010, Betriebsanlagen (unbeweglich) in Höhe von 3.330 T€, - Neubau Feuerwache 10 (3.327 T€), - Heinrich-Rohlmann-Straße - Unterbringung Flüchtlinge (2.990 T€), Seite 86 - Archäologische Zone – Museum (2.765 T€), - Tunnel Am Domhof - Ertüchtigung nach RABT (1.905 T€), - Brücke Deutzer Ring - Abriss und Neubau (1.730 T€), - Berliner Straße 221 Anschlusskanal - Unterbringung Obdachoser (1.577 T€), - Urbacher-Weg - Unterbringung Flüchtlinge (1.542 T€), - Auweiler Straße - Unterbringung Flüchtlinge (1.470 T€), - Wikinger Weg 6 – Umbaumaßnahme Un terbringung Obdachloser (1.421 T€), - Domumgebung Dionysoshof (1.256 T€), - Neubau Gerätehaus Feuerwehr Dellbrück (1.202 T€), - Kuckucksweg - Unterbringung Flüchtlinge (1.169 T€), - Emdener Straße/Causemannstraße, Tu rbokreisel – Maßnahme an einer Verkehrsfläche (1.160 T€), - Generalsanierung Feuer wache 5 (1.127 T€), - Industriestraße, Generalinstandsetzung (Boltenstenstraße - Niehler Ei) in Höhe von 1.117 T€, - Neubau Halle Feuerwache 6 (1.073 T€), - Potsdamer Straße - Unterbri ngung Flüchtlinge (1.071 T€), - Opernquartier, Umgestaltung der Stra ßen im Zuge der Sanierung Bühnen (1.056 T€) und - Archäologische Zone – Denkmal (1.031 T€). Die Zugänge bei den geleisteten Anza hlungen in Höhe von 2.600 T€ betreffen insbesondere solche für die Deponie Ve reinigte Ville (1.879 T€), Zahlung der Grundsteuer für das Objekt Vitalisstraße 422-424 der rechtlich unselbständigen Waisenhausstiftung (360 T€) und für Grundstückskäufe (291 T€). Abgänge sind in Höhe von 2. 283 T€ erfolgt. Diese resultieren hauptsächlich aus Korrekturen von Beträgen, die nicht vermögenswirksam abzubilden sind: - Rheinboulevard Deutz (1.559 T€), - Regionale 2010 - Regio Grün um (258 T€), - Nord-Süd Stadtbahn 3. Baustufe Suchgräben (200 T€) und - Sportanlage Sürther Feld (109 T€). Darüber hinaus gibt es einen Ab gang durch die Übertragung des Regenwasserkanals - Frankfurter Straße an die StEB (105 T€). Die aus dieser Positi on abgehenden Umbuchung en von insgesamt 33.311 T€ resultieren überwiegend aus der Inbet riebnahme von Anlagegütern bzw. des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an die Stadt Köln nach zuvor geleisteten Anzahlungen. Diese sind bei de n zutreffenden Bilanzpositio nen erläutert, soweit die Umbuchungsbeträge wesentlich sind. 1.3 Finanzanlagen 6.172.546.004,86 € (6.198.389.671,60 €) Unter den Finanzanlagen werden die Vermögens werte angesetzt, die langfristigen finanziellen Beteiligungszwecken dienen. Hierzu gehören die gehaltenen Anteile an privatrechtlichen Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Betrieben, Zweckverbänden sowie organisatorisch und wirtschaftlich eigenständigen Eigenbetrieben ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Seite 87 Je nach Beteiligungsquote der Stadt Köln an den rechtlich verselbständigten Gesell- schaften werden diese in mehrheitliche Bete iligungen - mit mehr als 50 % - und Be- teiligungen - mehr als 20 % bis zu 50 % - unterschieden. Da sich die Stimmrechte der Stadt nach der Beteiligungsquote richten, entscheidet die Beteiligungshöhe über die wirtschaftliche Einflussmöglichkeit der Stadt Köln. Sämtlichen Beteiligungen an den Unternehmen ist gemeinsam, dass durch sie gemeindliche Aufgaben erfüllt werden. Zu den Finanzanlagen zählen auc h die mit langfristiger Anlageabsicht gehaltenen Wertpapierbestände sowie die Ausleihungen. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.216.751.347,41 € (5.216.371.583,72 €) Beteiligungen mit einem Anteilswert größ er 50 % gelten als mehrheitliche Beteiligun- gen und sind (grundsätzlich) der Bilanz position Anteile an verbundenen Unterneh- men zuzuordnen. Einbezogen werden die Anteile an Kapita lgesellschaften und sons- tigen juristischen Personen, Unternehmen in öffentlich-rechtlichen Organisationsfor- men sowie Zweckverbände mit einem mehrheitlichen Beteiligungswert. Die Zugänge 2015 in Höhe von insgesamt 13.069 T€ betreffen einen Teilbetrag in Höhe von 10.084 T€ aus Zahlungen an die KVB AG für Tilgungsleistungen von Krediten für den Nord-Süd-St adtbahnbau, die bei der KVB AG als Kapitalzuführung in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Dar über hinaus erfolgte eine Einzahlung in Höhe von 3.741 T€ in die Kapitalrücklage bei der Köln Tourismus GmbH, die den Wert der Unternehmensanteile erhöht. Aufgrund einer nachträglichen Verringerung der Grunderwerb steuer erfolgte eine nachträgliche Minderung der Anschaffung skosten der BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG um 861 T€. Außerplanmäßige Abschreibungen sind in 2015 bei folgenden Unternehmen auf- grund der als dauerhaft einzustufenden Verluste zu verzeichnen: Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG 7.262 T€, Köln Tourismus GmbH 3.741 T€, Kölner Sportstätten GmbH 2.735 T€, RTZ 106 T€, Acht Brücken GmbH 27 T€. Zuschreibungen erfolgten bei folgenden Unternehmen: Kölner Sportstätten GmbH 1.119 T€, Zweckverband Stöckheimer Hof 64 T€. Seite 88 1.3.2 Beteiligungen 151.181.857,84 € (151.181.315,00 €) Besteht eine Beteiligungsquote von mehr als 20 %, aber unt er 50 %, so wird diese unter den Beteiligungen i. e. S. - nach der handelsr echtlichen Definition des § 271 HGB - ausgewiesen. Es wird dabei un terstellt, dass eine dauerhafte Bindung zu dieser Gesellschaft vorliegt. Die Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unterhalb 20 % werden aus Gründen der Ausweisklarheit unter den Wertpapieren bzw. bei Kapitalhingabe unter Auslei- hungen ausgewiesen. Die größte Beteiligung bes teht an der Flughafen Köln Bonn GmbH in Höhe von 148.947 T€. 1.3.3 Sondervermögen 528.092.992,09 € (527.220.455,94 €) Wirtschaftlich eigenständige Unternehm en ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 114 GO) sind als Sondervermögen anzuse tzen. Hierunter geführt werden Ei- genbetriebe und eigenbetriebsähnl iche Einrichtungen mit verwaltungstechnischer Eigenständigkeit in Bezug auf die Haus halts- und Wirtschaftsführung sowie die wie eine GmbH zu führende unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung. Abgänge ergeben sich per Saldo aus der Übertragung und Rückübertragung von Grundstücken zwischen der Kernverw altung und dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft (96 T€). Zugänge sind aus der an das Veranstaltungszentrum geleisteten Schuldendiensthilfe für Tilgung (1.004 T€) entstanden. Bei der Ernst-Wendt-Stiftung resultiert die Veränderung aus der Eigenkapital- reduzierung für 2015 in Höhe von 36 T€. 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 85.661.719,16 € ( 85.850.325,48 €) In dieser Position sind die langfristig angelegten Wertpapiere ausgewiesen. In dem bilanzierten Betrag sind Wertpapi ere der Stiftungen in Höhe von 17.415 T€ enthalten. Es erfolgte eine Umbuchung in das Umlaufvermögen (Bilanzposition 2.3 „Wertpapiere des Umlaufvermögens“) in Höhe 189 T€ für die seitens der Stiftungsverwaltung in 2016 zur Veräußerung vorgesehenen Wertpapiere. Für den Ankauf Deutzer Stadthaus und für di e bis zur Einführung NKF zu bildende Ansparrücklage des Beamtenversorgungsfonds werden I nhaberanteile des Rheinfonds und des OP Fonds Mantel gehal ten. Der Rheinfonds umfasst seit 2013 alle zur Eröffnungsbilanz bilanzierten Fond santeile i. H. v. 68.246 T€. Der Fonds setzt sich aus rd. 85 % Rentenpapieren un d rd. 15 % Aktien aus dem Eurostoxx 50 Seite 89 zusammen. Bei diesen Fondsanteilen haben si ch wie in den Vorjahren auch in 2015 positive Wertveränderungen ergeben. Diese Wertänderungen sind erst im Fall der Veräußerung bilanzierungsfähig. 1.3.5 Ausleihungen 190.858.088,36 € (217.765.991,46 €) Unter den Ausleihungen werden langfrist ige Forderungen ausgewiesen, die durch Hingabe von Kapital an Dritte, u. a. verbundene Unternehmen, Beteiligungsgesellschaften sowie private juristische und natürliche Personen, entstanden sind. Hierzu gehör en überwiegend Darlehen, die aufgrund ihrer längeren Laufzeiten dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Die Ausleihungen sind mit ihrem noch zu tilgenden Rückzahlungsbetrag bil anziert. Die Ansetzung des noch zu tilgenden Nominalwertes bei den zinsvergünstigten Ausleihungen im Wohnungsbau ist gerechtfertigt, da diese unter Mi etpreis- und Belegungsbindung ausgegeben werden. Außerplanmäßige Abschreibungen sind in 2014 in Höhe von 46 T€ aufgrund der Wertminderung beim Rheinischen Studieninstitut erfolgt. Hält die Stadt Köln weniger als 20 % der Anteile an Beteiligungsgesellschaften und werden diese nicht in Form von Wertpapier en gehalten oder handelt es sich um Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft, werden diese ebenfalls unter der Bilanzposition „Sons tige Ausleihungen“ aktiviert. Dazu gehören u. a. die Anteile an der GWG Rhein Erft GmbH und Anteile an kleineren Zweckverbänden. Die Aufteilung erfolgt gem § 41 Abs. 3 GmHVO: 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 140.680 T€ (144.069 T€), 1.3.5.3 an Sondervermögen 3. 558 T€ (15.683 T€), 1.3 5.4 Sonstige Ausleihungen 46.620 T€ (58.015 T€). Die Tilgungen von verbundenen Unternehm en reduzieren den Wertausweis der Ausleihungen an verbundene Unternehmen um 3.388 T€. Die Ausleihungen an Son dervermögen haben sich durch Tilgungsleistungen um 12.125 T€ vermindert. Die Bilanzposition „Sonstige Ausleihungen“ hat sich in 2015 durch eine Vielzahl von planmäßigen Einzeltilgu ngen um 11.320 T€ reduziert. Auf außerplanmäßige Abschreibungen entfällt eine Minderung von 75 T€. Neue Ausleihungen sind im Jahr 2015 nicht erfolgt. 2. Umlaufvermögen 457.135.457,20 € (441.561.392,75 €) Als Umlaufvermögen werden alle For derungen sowie die Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln nicht dauerhaft dienen sollen, sondern vielmehr zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine kurzfristige Nutzung vorgesehen sind. Seite 90 Gemäß § 41 Abs. 3 Nr. 2 GemHVO gliedert sich das Umlaufvermögen in Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensge genstände, Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie liquide Mittel. 2.1 Vorräte 35.381.639,60 € (23.777.843,01 €) Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Waren 34.442 T€ (23.013 T€), Sonstige Vorräte 901 T€ (719 T€), Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 40 T€ (46 T€). Den Waren sind insbesondere Grunds tücke und Gebäude zugeordnet, die zum Verkauf bestimmt sind (34.390 T€). Darüber hinaus enthält die Position „Waren“ die Merchandisingartikel des Hänneschen T heaters (20 T€), sowie Vermögens- gegenstände, die der Stadt Köln vorü bergehend für das Betreiben einer Not- unterkunft für Flüchtlinge im Rahmen des Amtshilfeersuchens dienen sollen (31 T€). Die sonstigen Vorräte bilden derzeit au sschließlich den Bestand der Kleiderkammer (521 T€) und des Sanitätsmittellagers (369 T€) der Feuerwehr sowie den Lagerbestand an Gastgeschenken des Amtes für Wirtschaftsförderung (11 T€) ab. Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist lediglich das Granitplattenlager für die Domplatte abgebildet. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegen- stände 381.637.370,41 € (336.325.274,61 €) Die Bilanzposition gliedert sich in: Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 302.567 T€ (304.184 T€), Privatrechtliche Forderungen 65.165 T€ (23.132 T€), Sonstige Vermögensgegenstände 13.906 T€ (9.009 T€). Die Ansprüche der Stadt Köln gegenüber Dritten, die aus ihrem öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Handeln entstehen, sind als Forderungen und sonstige Vermö- gensgegenstände anzusetzen, wenn die Stadt Köln bereits ih re Leistung erfüllt hat. Wenn Erträge in einem Leistungsbescheid festgesetzt werden, entsteht die Forderung zum Erfüllungszeitpunkt (§ 11 Ab s. 2 Satz 2 GemHVO); andernfalls bei Bescheidzustellung. Die Forderungen sind insgesamt zu Nennwerten angesetzt. Je nach Ausfall- oder Beitreibungsrisiko der Forderungen erfol gen zum Jahresabschluss 2015 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen über gesonderte Wertber ichtigungskonten bei den jeweiligen Forderungsarten. Seite 91 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forde- rungen aus Transferleistungen 302.566.689,58 € (304.184.090,18 €) Ausgewiesen sind in dies er Position die zum Bila nzstichtag 31.12.2015 offenen Forderungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und Tr ansferleistungen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen. Gebühren entstehen aufgrund bes onderer Leistungen der Verwaltung. Beiträge werden insbesondere für Straßenbaum aßnahmen erhoben. Steuerforderungen bestehen überwiegend aus der Gewerbes teuer sowie den Grundsteuern A und B. Den gesondert auszuweisenden Forderungen aus Transferleistungen, z. B. aus Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen, stehen keine Gegenleistungen gegenüber; hier sind Rückforderungsanspr üche ausgewiesen, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen zur Hilfegewährung beim Em pfänger der Leistung nicht oder nur teilweise erfüllt waren. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich 2015 zusammen aus: Gebühren 38.002 T€ (31.089 T€), Beiträgen 1.049 T€ (644 T€), Steuern 78.237 T€ (82.247 T€), Forderungen aus Transferleistungen 50.731 T€ (45.828 T€), Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen 134.547 T€ (144.376 T€). Ausgewiesen sind unter den so nstigen öffentlich-rechtlic hen Forderungen auch die Ansprüche aus Pensionsrückstellungen fü r aktive Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und -e mpfänger gegenüber den verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie Dr itten. Bei den Dritten handelt es sich in der Regel um andere öffentliche Arbeitgeber, bei denen städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstzeit en absolviert haben. Der Bestand dieser Forderungen beträgt 77.218 T€; der über wiegende Teil davon wird erst im Pensionsfall zahlungsfällig. Ein Teilbestand von 9.483 T€ bei den Gebührenforderungen entfä llt auf die zum Jahreswechsel noch nicht abgerechneten Le istungen der Feuerw ehr. Dabei handelt es sich um einen Schätzwert. Ein Betrag in Höhe von 1.331 T€ entfällt auf den Bereich des Ordnungsdienstes. Der Zuwachs im Forderungsbestand der sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen ist im Wesentlichen durch die Minderung von Wertberichtigungs- beständen verursacht. Die Bestände aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen für die in dieser Bilanzposition ausgewiesenen Bestände verminderten sich insgesamt um 10.957 T€. Die Veränderungen des Wertberichti gungsbestandes ergeben sich aus der Anpassung der Einzelwert berichtigung (EWB) sowie der Pauschalwertberichtigung (PWB) auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen. Die Wertberichtigungsbestände sind differenziert den Forderungsarten zugeordnet. Seite 92 Die Bewegungen erfolgten insbesondere bei folgenden Forderungen: - Gebühren: 1.182 T€ (EWB), 1.722 T€ (PWB), - Steuern 16.938 T€ (EWB) - Sonstigen öffentlich-rechtlich en Forderungen 4.567 T€ (EWB) sowie ertragswirksame Auflösung der PWB au s Gewerbesteuer (9.925 T€) und deren Verzinsung (5.579 T€). 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 65.165.003,92 € (23.131.751,11 €) Die privatrechtlichen For derungen basieren auf privaten Rechtsverhältnissen und werden nach der Schuldnerkategorie weiter differenziert: gegenüber dem privaten Bereich 11.766 T€ (9.568 T€), gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.879 T€ (1.751 T€), gegen verbundene Unternehmen 45.672 T€ (7.534 T€), gegen Beteiligungen 98 T€ (2 T€), gegen Sondervermögen 4.750 T€ (4.276 T€). Die Bestandsveränderung er gibt sich im Wesentlichen aus der Gewährung eines Liquiditätskredites an die Kliniken der Stadt Köln gGmbH. Der Bestand an Einzel- und Pauschalwert berichtigungen, der den auszuweisenden Forderungsbestand mindert, hat sich gegenüber dem Vorjahr um 60 T€ erhöht. 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 13.905.676,91 € (9.009.433,32 €) Unter dem Sammelposten „sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche gegen Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Fo rderungspositionen zugeordnet werden können. Es bestehen Forderungen gegen die KVB AG aus „eiserner Verpachtung“. Mit „eiserner Verpachtung“ wird steuerlich die Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Subs tanzerhaltungspflicht des Berechtigten verstanden. Die Forderungen bild en dabei den Wertverlust ab, der von der KVB AG noch durch Instandhaltung bzw. Ersatzinvestitionen zu besei tigen ist. In 2015 sind keine Fahrtreppen fertig gestellt worden. J edoch erfolgte eine Erhöhung aus der Fortschreibung der Verpflichtungen der KVB AG in Höhe von 5.820 T€. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 295.606,32 € (15.217.070,00 €) In Höhe des Vorjahresbilanzansatzes si nd Wertpapiere in 2015 veräußert worden. Die zur Veräußerung in 2016 vorges ehenen Wertpapiere der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurden von der B ilanzposition 1.3.4 „Wertpapiere des Anlagevermögens“ in Höhe von 189 T€ hierhin umgebucht. Darüber hinaus hat die rechtlich unselbständige Stiftung Fuß aus dem Nachlass Fuß noch zu veräußernde Wertpapiere in Höhe von 107 T€ erhalten. Seite 93 2.4 Liquide Mittel 39.820.840,87 € (66.241.205,13 €) Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bar- geldbestände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinlagen als Festgelder mit fest vereinbarter Laufzeit, die kurzfristig verfügbar sind. Sie stim- men mit den Bankkontoauszügen überein. Neben den Beständen an liquiden Mitteln der Stadtkasse zum letzten Bankarbeitstag bestehen Handvorschüsse in Form von Bar geldbeständen in einzelnen Dienststellen und Bestände auf den Bankkonten, die für Schul en eingerichtet sind. Darüber hinaus sind auch die Scheck- und EC-Cash-Bestände enthalten. Die fremden Kassenmittel (1.882 T€) werden nicht auf gesonderten Bankkonten geführt, sondern sind Bestandtei l des gesamten Geldbestandes. Sie setzen sich im Wesentlichen aus den Fremdmitteln im Bereich der Schulgirokonten (1.714 T€) zusammen. Der Anteil der rechtlich unselbständigen Stiftungen an den liquiden Mitteln beträgt 33.625 T€. Der Bestand an liquiden Mitteln, der sich in treuhänderischer Verwaltung befindet, ist wegen der ab 2013 fehlenden Treuhandabr echnungen mit dem Bestand zum 31.12.2012 enthalten. Eine Fortschreibung dieses Bestandes und der damit unmittel- bar zusammenhängenden Bilanzpositionen (For derungen, Verbindlichkeiten) sowie der Aufwands- und Ertragspositionen der Ergebnisrechnung kann erst auf Grundlage der Treuhandabrechnungen erfo lgen. Die Abrechnung für 2013 ist vom Treuhänder in 2016 in Aussicht gestellt worden. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) 573.340.868,46 € (551.687.762,29 €) Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind die geleisteten Auszahlungen ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstichtag 31.12.2015 Aufwand werden (§ 42 Abs. 1 GemHVO). Im We sentlichen handelt es sich um die Auszahlungen im Dezember 2015 für die Januarbezüge 2016 der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen. Nach § 43 Abs. 2 GemHVO ist bei gel eisteten Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen, zeitlich bef risteten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, ein aktiver Rechnungs abgrenzungsposten zu bilden. Die so bilanzierten Zuwend ungen sind anteilig über die Dauer der Gegen- leistungsverpflichtung aufwandswirksam - vergleichbar mit den Abschreibungen bei Vermögensgütern - aufzulösen. Die Zugänge bzw. die aufwandswirksamen Auflösungen bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren insbesondere aus folgenden Sachverhalten: Seite 94 - Der Anteil der ÖPNV-Pauschale 2015 in Höhe von 12.815 T€ wurde an die KVB AG zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln weitergeleitet. Die aufwandswirksame Auflösung der ÖPNV-Pauschale insbesondere aus Vorjahren beträgt 9.285 T€. - Die aufwandswirksame Auflösung der weitergeleiteten Mittel aus der Bildungspauschale bis 2011 beträgt 8.771 T€ und entspricht der ertragswirksamen Auflösung der So nderposten der entsprechenden Schulgebäude bei der Gebäudewirtschaft. - Für Maßnahmen des Kinder- und Jugendbe reiches wurden Mittel in Höhe von 2.064 T€ eingesetzt. Dabei handelt es sich um Mittel für den Ausbau von Plätzen für unter Drei-Jährige. Die se Maßnahmen werden grundsätzlich lediglich mit ca. 10 % aus Eigenmitteln der Stadt Köln finanziert. Dabei handelt es sich beispielsweise um Zuw endungen für die Kindertagesstätte Nachtigall/Scheidtweiler Straße 83- 87 (238 T€), an den Logos-Verein für russische Kultur/Kindertagesstätte Frankfurter Straße (133 €), an die Kindertagestätte Kleinkram e.V. (120 €), an die Katholische Kirchengemeinde/U3-Qualifizierung (112 T€), an die Kindertagestätte Rehkids (108 T€) und den DRK-Ortsverein Porz am Rhein e.V./Kindertagesstätte Finkenberg (101 T€). Von den Abgänge n in Höhe von 478 T€ ist der wesentliche eine Rückforderung gegen die Kindertagesstäte Kölner Straße 115 (283 T€). Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurde ein Betrag von 4.967 T€ insbesondere für aus der Vergangenheit st ammende Maßnahmen aufwandswirksam aufgelöst. - Es erfolgten Baubeihilfen an Sportvereine in Höhe von 1.269 T€, nennenswert sind dabei die Zuschüsse an den SuS Ni ppes 1912 e.V. (371 T€), TC Köln- Worringen e.V. (182 T€), den KKHT Sc hwarz-Weiß 1920 e.V. (131 T€), Rheinsüd Köln e.V. (122 T€) und ASV Köln e.V. (108 T€). - Für Wohnungsbauförderprogramme zur Sc haffung preiswerten Wohnraums erfolgten Zuwendungen in Höhe von 965 T€, davon 866 T€ an die an die GAG Immobilien AG. - Darüber hinaus erfolgten Investiti onszuwendung für die Freie Volksbühne Köln e. V. (300 T€) so wie an die Jugendzentren Köln gGmbH für den Neubau Weiden (203 T€). Seite 95 Passiva 1. Eigenkapital 5.133.644.581,97 € (5.509.051.278,72 €) 1.1 Allgemeine Rücklage 5.961.347.885,99 € (6.356.468.296,30 €) Die allgemeine Rücklage ist eine positive absolute Saldogröße sämtlicher Aktivpos- ten abzüglich sämtlicher anderer Passivposten. Nach der ab 01.01.2013 gültigen Fassung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußer ung von Vermögensgegen- ständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie aus Wertveränderung en von Finanzanla- gen unmittelbar mit der allgemeinen Rückla ge zu verrechnen. Dies führt in 2015 zu einer Erhöhung der allgemeinen Rücklage um 28.264 T€. Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in H öhe von 47.873 T€ re- sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Umlaufvermögens (44.063 T€). Die verrechneten Aufwendungen bei Vermögensgegenständen in Höhe von 7.054 T€ sind insbesondere durch den Abgang von Gr undbesitz sowie Straßen im Rahmen von wertverändernden Er neuerungsmaßnahmen entstanden. Die verrechneten Aufwendungen (14.512 T€) und Erträge (1.958 T€) bei Finanzanlagen werden unter den zutreffenden Bilanzpositionen erläutert. Alle technisch bis zum 31.12.2007 fertig gestellten Straßenbaumaßnahmen, die grundsätzlich beitragsfähig sind, wurden in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 mit einem pauschalen Sonderposten aus Beiträgen berücksichtigt. Tatsächlich ist jedoch bei einigen der so erfassten Straßen noc h keine Beitragserhebung erfolgt. Werden Beiträge auf derartige Straßenbaumaßnahm en erhoben, so sind diese unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage zu buchen, um eine Doppele rfassung der ertrags- wirksamen Auflösungen der Sonderposten zu vermeiden. Im Zusammenhang mit den seit Einführung des NKF zum 01.01.2008 erhobenen Beit rägen ist innerhalb der Jahresabschlussarbeiten 2013 eine umfangreiche Prüfung und Korrektur erfolgt. In diesem Zusammenhang wurde die all gemeine Rücklage innerhalb der Jahresabschlussarbeiten um 1.135 T€ zu Unrecht erhöht und daher im Jahresabschluss 2015 entsprechend korrigiert. Eine Fortschreibung der Posi tion aufgrund der Jahreser gebnisse erfolgt erst dann, wenn der entsprechende Jahresabschluss durch den Rat der Stadt Köln festgestellt ist. Folglich sind die Jahresergebnisse 2011 bis 2012 berücksichtigt. Die Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 erfolgte im Juni bzw. November 2016, sodass die Beträge erst zum Jahresabschluss 2016 umgebucht werden. Seite 96 1.2 Sonderrücklagen 6.147.033,13 € (6.147.033,13 €) Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die von der Stadt Köln eingebrachten Vermögensanteile an den recht lich selbständigen Stift ungen „Krankenhausstiftung Porz am Rhein“ in Höhe von 4.097 T€ (Anteil von 97,68 %) und an der Stiftung Stadtgedächtnis in Höhe von 2.000 T€. Korrespondierend ist jeweils der identische Wert bei den verbundenen Unternehmen (Krank enhausstiftung) bzw. bei den Beteili- gungen (Stiftung Stadtgedächtnis) bilanziert. Gegenüber dem Vorjahresbestand ergeben sich keine Veränderungen. 1.3 Ausgleichsrücklage 0,00 € (0,00 €) Seit dem Jahresabschluss 2010 weist die Ausgleichsrücklage keinen Bestand mehr auf. 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag davon Fehlbetrag 2015 davon Fehlbetrag 2014 davon Fehlbetrag 2013 - 833.850.337,15 € (- 853.564.050,71 €) - 403.616.136,34 € - 249.539.673,71 € - 180.694.527,10 € Diese Position enthält die noch nicht verwendeten Ergebnisse der Vorjahre 2013 und 2014. Diese können erst in 2016 in die allgemeine Rücklage umgebucht werden, nachdem der Rat die Jahresabschlüsse am 28.06.2016 bzw. 17 .11.2016 festgestellt hat. Die Veränderung der Position entspricht dem Jahresfehl betrag des Haushaltsjahres 2015 und der umgebuchten Summe der Fehlbeträge 2011 und 2012. 2. Sonderposten 2.956.450.532,58 € (2.991.302.496,61 €) Für erhaltene und zweckentsprechend ve rwendete Zuwendungen (Zuweisungen, Zuschüsse) und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten anzusetzen (§ 43 Abs. 5 Satz 1 GemHVO). Gleichsam sind auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen Sonderposten (aus Zuwendungen) zu bilanzieren, di e betragsmäßig dem Wert des Vermögensge- genstandes entsprechen. Auf Anlagen im Bau entfallende Zuwen dungen werden unter der Bilanzposition „4.8 Erhaltene Anzahlungen“ abgebildet. Seite 97 Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten erfolgt entsprechend der Abnut- zung (Abschreibung) der bezu schussten Vermögensgegenstände (§ 43 Abs. 5 Satz 2 GemHVO). 2.1 für Zuwendungen 2.597.540.543,45 € (2.617.028.820,18 €) Unter dieser Position werden die Zuwendu ngen ausgewiesen, die der Finanzierung konkreter Vermögensgegenstände dienen und keine Beiträge oder sonstige Son- derposten darstellen. Auch bei Schenkung en von Vermögensgegenständen ist auf der Passivseite ein Sonderposten aus Zuwendungen auszuweisen. Hierbei handelt es sich um die Sonderpostenposition, die in den meisten Fallvarianten der investiven Zuwendungen maßgeblich ist. Bei den Zugängen sind insbesondere folgende zu erwähnen: - Hardtgenbuscher Kirchweg 104 (6.692 T€ aus Investitionspauschale), - Rheinboulevardtreppe (4.960 T€ als Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), - Sportanlage Sürther Feld (4.726 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), - diverse Parkscheinautomaten (1. 898 T€ aus Investitionspauschale), - Wohngebäude Otto-Gerig-Straße 6 (1.522 T€), - Wohngebäude Pohlstadtsweg (1.350 T€ aus Investitionspauschale und 190 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), - Frankfurter Straße (Wiener Platz – Montanusstraße) in Höhe von 1.340 T€, - Mercatorstraße (Militärringstraße - Merianstraße) Fahrbahninstandsetzung (1.062 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), - Wohngebäude Loorweg (979 T€ aus Investitionspauschale), - Flüchtlingsunterkunft Koblenzer St raße 15 (936 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), - Wohngebäude Grafenmühlenweg 220 (916 T€ aus Investitionspauschale) und - Wohngebäude Bachemer Straße 95-95c (569 T€ aus Investitionspauschale). Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von 22 Straßen und Plätzen mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 4.918 T€ sowie den entsprechenden Grundstücken in Höhe vo n 1.916 T€, die unentge ltlich übertragen wurden. Die beiden wesentlichen Abgänge sind der A bgang bei der Mercatorstraße 1.003 T€ wegen Neubau der Straße sowie die Abgänge von Buskaps (insgesamt 773 T€), da diese nicht vermögensbildend sind. 2.2 für Beiträge 272.836.476,23 € (291.274.450,71 €) Die noch nicht erhobenen Beiträge für fe rtig gestellte Erschließungsmaßnahmen gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO sind gesondert im Anhang in der Anlage „Über- sicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge“ dargestellt. Seite 98 Die wesentlichen Zugänge sind bei den St raßen Goltsteinstraße - Vollausbau Fahrbahn sowie Vollausbau von Teilen der Nebenanl agen (489 T€) und Am Magerhof (Alte Brühler Stra ße bis Köttinger Weg) in Höhe von 190 T€ sowie beim Höninger Platz (Bereich Süd) in Höhe von 124 T€. Darüber hinaus sind 3.302 T€ für die Beitragsbestandteile Entwässerung, Beleuchtung und Frei legung zugegangen, die lediglich hier „geparkt“ werden. Die abschließende Abbildung wird nicht unter dieser Bilanzposition erfolgen. Abgänge ergeben sich aus den Sanierung en der Straßen Seeadlerweg (139 T€), Kirchweg (126 T€) und Thujaweg (105 T€). 2.3 für den Gebührenausgleich 5.794.713,27 € (5.973.858,56 €) Nach § 43 Abs. 6 GemHVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eine s Kalkulationszeitraumes , die nach § 6 Kommunalab- gabengesetz ausgeglichen werden müssen, al s Sonderposten für den Gebühren- ausgleich anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die ausgeglichen werden sollen, sind im Anhang anzugeben. Die Kostenunterdeckungen und die Kostenüberdeckungen mit der Entwicklung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich sind im Anhang dargestellt. In der Bilanzposition Sonderposten für den Gebührenausgleich wurden die Kostenüberdeckungen aus den Friedhofsgebühren, den Bodenrettungsdienstge- bühren der Feuerwehr und den Wochenmarktgebühren bilanziert. Für den Friedhofsbereich wurden entspre chend der Festlegung in der Gebührensat- zung 400 T€ des Sonderpostens für den Gebührenausgleich zur Gebührenminde- rung im Haushaltsjahr 2015 aufgelöst. Im Jahresabschluss 2015 wurde eine Kostenunterdeckung in Höhe von 1.019 T€ ermittelt. Im Rahmen der Nachkalkulation wurde fü r den Bodenrettungsdienst im Jahresab- schluss 2015 eine Kostenunterdeckung in H öhe von 1.770 T€ ermittelt. In der Gebührensatzung für den Bodenrettungsdienst wurde für das Haushaltsjahr 2015 keine Entnahme aus dem S onderposten festgelegt, sodass keine Inanspruchnahme erfolgte. Im Jahresabschluss 2015 wurde erst malig ein Sonderposten für den Gebührenausgleich der Kölner Wochenm ärkte gebildet. Die Kostenüberdeckungen der Jahre 2013, 2014 und 2015 in Höhe von insgesamt 221 T€ wurden dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt. In den Bereichen der Sportstättengebüh ren, Luftrettungsdienstgebühren, Unterrichtsgebühren der Rheinischen Musikschule und Gebühren für die Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen sowie von Übergangswohnheimen für Aussiedler und aus ländische Flüchtlinge wurden keine Kostenüberdeckungen erwirtschaftet. Seite 99 2.4 Sonstige Sonderposten 80.278.799,63 € (77.025.367,16 €) Die Bilanzposition „Sonstige Sonderposten“ stellt eine Sa mmelposition für die nicht anderen Positionen zuzuordnenden Förderungen dar. Unter dieser Position sind die bei den rechtlich unselbständigen Stiftungen noch nicht eingesetzten Beträge für Instandhaltung smaßnahmen sowie für den jeweiligen Stiftungszweck noch nicht zweckentsprechend verwendeten Erträge abgebildet. Darüber hinaus sind für rechtlich unselbs tändige Stiftungen, bei denen durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung (Stifterwillen) der Gemeinde übertragen worden sind, Sonderposten in der gemeindlichen Bilanz zu bilden. Das zu erhaltende Stiftungsvermögen ergibt sich rechnerisch aus der Summe aller Aktiva abzüglich der anderen Passiva. Wie in den Vorjahren wurde das saldierte Ergebnis 2015 der Stiftungen in Höhe von 2.950 T€ im Jahresabschluss hierhin umgebucht. Zudem werden unter dieser Position die bereits zwe ckentsprechend eingesetzten Zuwendungen aus Stellplatzablöse erfasst (1.691 T€). 3. Rückstellungen 2.654.762.184,97 € (2.528.537.102,20 €) Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Pensionsrückstellungen 2. 034.458 T€ (1.944.574 T€), Rückstellungen für Deponien und Altlasten 208.084 T€ (199.812 T€), Instandhaltungsrückstellungen 12.997 T€ (19.539 T€), Sonstige Rückstellungen 399.223 T€ (364.612 T€). Rückstellungen werden für alle Verpflicht ungen gebildet, die zum Abschlussstichtag dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind. Die zukünftige Entstehung einer Verbindlichkeit so wie deren Inanspruchnahme müssen jedoch wahrscheinlich sein. Die Bi ldung von Rückstellungen bewirkt, dass Aufwendungen bereits im Jahr der wirtschaftlichen Ve rursachung berücksichtigt werden. Diese allgemeinen Voraussetzungen sind in § 36 Abs. 4 GemHVO genannt. Darüber hinaus benennt § 36 GemHVO explizit di e Bildung von Rückstellungen für Pen- sionsverpflichtungen, für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, für die Sanierung von Altlasten auf Grundstücken, für die als unterlassen zu bewertende und hinreichend konkret beabsichtigte Na chholung von Instandhaltungsmaßnahmen bei Sachanlagen sowie für nicht geringf ügige drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren. Seite 100 3.1 Pensionsrückstellungen 2.034.458.420,96 € (1.944.574.244,77 €) Für alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und - empfänger werden die gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO anzusetzenden Pensions- rückstellungen mit Hilfe der Haessler So ftware Version 5.5.1.129 zum Stichtag 31.12.2015 ermittelt. Der Abzinsungszins fuß beträgt gemäß der gesetzlichen Vorgabe 5 %. Von Vereinfachungsrege lungen gemäß Runderlass des Innen- ministeriums vom 04.01.2006 und vom 16. 07.2010 wird Gebrauch gemacht. Bei der Ermittlung der Rückstellungswerte ist di e stufenweise Anhe bung des Pensions- beginns aufgrund der Neufassung des Landesbeamtengesetz NRW zum 01.04.2009 beachtet. Berücksichtigt sind alle bekannten Fälle einschließlich der außerhalb der Kernverwaltung in den Beteiligungen und Sondervermögen eingesetzten Beamtinnen und Beamten, die dem Dienstherrn Stad t Köln zugerechnet werden. Für die Abdeckung der Beihilfeansprüche im Versorgungsfall wird auf Basis der durchschnitt- lichen Relation von Versorgungs- und Beihilfeauszahlungen der Jahre 2012-2014 ein Zuschlag von 28,83 % angesetzt. Vom Gesamtbetrag entfallen 1.117.059 T€ auf die Aktiven und 917.399 T€ auf die Versorgungsempfängerinnen und -empf änger. Der Saldo der Veränderung zum Vorjahresabschluss resultiert aus Zu führungen in Höhe von 128.536 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 33.778 T€ sowie Umbuchungen, die sich aufgrund des Wechsels von Aktiven in die Vers orgung ergeben (57.285 T€ ). Als Umbuchung ist zudem ein Betrag von 4.874 T€ ber ücksichtigt, der wegen des Wechsels von aktiven Beamtinnen und Beamt en zu anderen Dienstherrn und Versorgungsausgleichslasten nun unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wird. 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 208.084.342,09 € (199.812.160,03 €) Unter die Rückstellungen für Deponien und Al tlasten fallen die Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Vereinigte Ville sowie die Rückstellungen für die Sanierung der Altlasten (einschließ lich der Beseitigun g von sonstigen Um- weltschäden). Nach § 36 Abs. 2 GemHVO sind sie in Höhe der zu erwartenden Ge- samtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivieru ng und Nachsorge bzw. Sanierung anzu- setzen. Die Zuführung zu den Rückstellungen in Höhe von 1.321 T€ resultiert ausschließlich aus der Deponie Vereinigte Ville. Die H öhe der Zuführung wurde aus dem Anteil der verfüllten Menge in 2015 in Relation zum Gesamtverfüllungsvolumen ermittelt. Die Zuführung zu den Rückstellungen für Altlas ten in Höhe von 8.670 T€ setzt sich hauptsächlich zusammen aus Kostensteiger ungen bei der Stilllegung der Colonia Deponie (7.458 T€) sowie bei der Nach sorge der Deponie Butzweiler Straße (690 T€) aufgrund der Festl egung weiterer erfo rderlicher Stilllegungs- bzw. Nachsorgemaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde. Seite 101 Die Rückstellungen für Altlasten wurden in Höhe von 663 T€ aufgelöst. Die Auflösung ist im Wesentlichen bedingt durch eine Neuberechnung der Kosten nach Vorlage des Genehmigungsbescheides für di e Stilllegung der D eponie Butzweiler Straße (630 T€) . 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 12.996.699,11 € (19.538.521,92 €) § 36 Abs. 3 GemHVO lässt unter besti mmten Voraussetzungen die Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhal tung bei Sachanlagen zu. Gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO sind im A nhang die Vermögensge genstände des Anla- gevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gebildet worden sind, unter Angabe des Rückste llungsbetrages gesonde rt angegeben und erläutert. 3.4 Sonstige Rückstellungen 399.222.722,81 € (364.612.175,48 €) Die Rückstellungen gem. § 36 Abs. 6 GemHVO beinhalten im Einzelnen: Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 51.018 T€ (49.234 T€), Rückstellungen für geleistete Überstunden 9.483 T€ (9.475 T€), Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 12.031 T€ (14.138 T€), Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen Dienstherren 54.787 T€ (49.991 T€), Rückstellung für Prozesskosten 19.699 T€ (16.050 T€), Rückstellung für ausstehende Rechnungen 8.472 T€ (9.714 T€), Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 3.450 T€ (17.145 T€), Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung 13.430 T€ (12.915 T€), Andere sonstige Rückstellungen 226.853 T€ (185.949 T€). Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen und unterj ährigen Veränderungen erläutert: Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 51.017.590,01 € Die Höhe der Rückstellung wird anhand de s Tagesüberhangs am Bilanzstichtag ermittelt. Vom Gesamtbetrag entfallen 21.648 T€ auf di e beamteten und 29.369 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Die Best andsänderung zum Vorjahr ergibt sich als Saldo aus Zuführungen in Höhe von 3.850 T€ und Inans pruchnahmen in Höhe von 2.067 T€. Rückstellungen für geleistete Überstunden 9.482.721,07 € Der Unterschiedsbetrag zum Vorjahresendbes tand resultiert aus Zuführungen in Höhe von 3.248 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 3.240 T€. Seite 102 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 12.031.382,44 € Rückstellungen werden für alle Altersteilzeitfä lle im Blockmodell ermittelt; mögliche Abfindungsbeträge sind pauschal als Zusc hlag berücksichtigt. Vom Gesamtbetrag entfallen 6.424 T€ auf die beamteten und 5.682 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Es haben sich Zuführungen in Höhe von 3.839 T€, Auflösungen in Höhe von 264 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 5.682 T€ ergeben. Rückstellungen für die Verpflichtung ggü. anderen Dienstherren 54.786.706,00 € Die Rückstellungen für Verpflichtungen geg enüber anderen Dienstherren beinhalten die Erstattungsverpflichtungen in Folge eines Dienstherrenwechsels oder eines Wechsels in die Privatwirtschaft für die Dauer des anteiligen Beschäftigungs- verhältnisses bei der Stadt Köln sowie sonstige Versorgungsausgleichszahlungen. Es sind Zuführungen in Höhe von 1.303 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 1.382 T€ sowie Umbuchungen von P ensionsrückstellungen aufgrund von Fluktuationen in Höhe von 4.874 T€ zu verzeichnen. Rückstellungen für Prozesskosten 19.698.774,55 € Hinsichtlich der Risiken aus anhängig en Aktiv- und Passivklagen werden Rückstellungen gebildet, sofern ein negativer Prozessausgang mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % zu erwarten ist. Einbezogen werden die im Unterlegensfall zu erwartenden Kosten (Verf ahrenskosten sowie ggf. zu zahlender Streitwert). Jeder einzelne Proze ss ist, auch bezogen auf die unterjährigen Bewegungen, separat zu betrachten und buchhalterisch zu berücksichtigen. Zuführungen (11.853 T€) er folgten aufgrund neuer Re chtshängigkeiten und der Neubewertung von Prozessris iken. Der Betrag resultie rt insbesondere aus den anhängigen Gerichtsverfahren zum Archiveinsturz (11.546 T€). Positive Prozessausgänge, sonstige Erle digungen sowie ggf. die Neubewertung des jeweiligen Prozessrisikos führten zu entsprechenden Auflösungen (1.698 T€) bei einer Vielzahl von Prozessen. Ein größerer Teil der Rückstellungsauflösung resultiert aus den anhängigen Gerichtsverfahren zum Ar chiveinsturz (664 T€). In zwei weiteren Fällen wurden die Kl agen auf Schadenersatz nach Schließung der Betriebe zur Vermittlung von Sportwetten zurückgenommen (431 T€). Inanspruchnahmen erfolgten in Hö he von 6.507 T€, hauptsächlich im Zusammenhang mit den Verfahren zum Archiveinsturz (5.819 T€). Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 8.472.157,55 € Die Zuführung in Höhe von 6.560 T€ resultiert aus einer Vielzahl von ausstehenden Rechnungen zum Jahresende. Nennenswert sind die Rückstellungszuführungen für ausstehende Rechnungen aufgrund der noch ni cht erfolgten Kostenerstattung an den Träger der Flüchtlingsunter bringung (1.450 T€), im Be reich der Straßen und der Verkehrstechnik (939 T€), für Rechtsber atungen des Rautenstrauch-Joest-Museums (686 T€), für die Brücke Perlengraben (557 T€), für Energiekosten des Museums Seite 103 Ludwig (535 T€) sowie für die Abwicklung der Maßnahmen an der „Drehscheibe für Flüchtlinge“ am Flughafen Köln/Bonn (433 T€). Insgesamt wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 1.591 T€ aufgelöst, weil der Grund für das Fortbestehen der Rückstellung entfallen war. Ein solcher Grund liegt in der Regel vor, wenn der Rechnungsbetrag niedriger als die dafür gebildete Rückstellung ist. Die Auflösung resultiert zum größten Teil aus dem Bereich der Straßen und der Verkehrstechnik (1.075 T€). Eine Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte in Höhe von 6.211 T€, hauptsächlich im Zusammenhang mit Maßnahmen der Straßen und der Verkehrstechnik (1.742 T€), für schulpä dagogische Aktivitäten (820 T€), für Unterhaltungsmaßnahmen des Wohnungs wesens (1.025 T€) und für das Werkstattverfahren des Römisch-Germanischen Museums, Kölnischen Stadtmuseums und Kurienhauses im Rahm en der Planung der Historischen Mitte Kölns (494 T€). Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 3.450.000,00 € Es bestand eine Ausfallbürgschaft zu Gunsten der S RheinEstate GmbH und Co. KG. In 2015 erfolgte eine vollständige Inanspruchnahme in Höhe von 17.145 T€. Zum Ausgleich der Schadenersatzansprüche, die sich aus der verzögerten Übergabe des Staatenhauses an den Erbbaurechtsnehmer ergeben, wurde eine Rückstellung in Höhe von 3.450 T€ gebildet. Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) 13.430.363,78 € Die Bewertung berücksichtigt neben den Aufwendungen für die leistungsorientierten Bezahlungen auch die darauf en tfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Zusatzversorgungskasse. Vom Gesamtbetr ag entfallen 3.253 T€ auf die aktiven Beamtinnen und Beamten u nd 10.177 T€ auf die tari flich Beschäftigten. Die Differenz zum Bestand per 31.12.2015 ergibt sich aus Rückstellungszuführungen in Höhe von 13.333 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 12.817 T€. Andere sonstige Rückstellungen 226.853.027,41 € Davon entfallen auf: - Rückstellungen in Folge des Einsturzes des Historischen Archivs 137.093.532,10 € Die erstmalig im Jahresabschluss 2009 g ebildeten Rückstellungen wurden im Laufe des Jahres 2015 wie folgt in Anspruch genommen: - Restaurierung Deposita (705 T€) - Archivalienbergung (88 T€). Die Berechnung des für die Restaurie rung der Deposita erforderlichen Mittelbedarfs wurde soweit möglich zum 31.12.2015 aktualisiert. Daraus resultierte eine Zuführung in Höhe von 32.482 T€. Seite 104 Die Rückstellungszuführung in Höhe von 5.600 T€ erfolgte aufgrund eines Anstiegs der Bau- und Baunebenkosten für das Besichtigungsbauwerk. - Rückstellungen für Schadenersatz und Versicherungsleistungen 3.475.120,76 € Das Leistungsspektrum der Eigenver sicherung umfasst die Bereiche Allgemeine Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht versicherung und Kfz- Vollversicherung. Hier erfolgt keine Leistungsabdeckung über eine externe Versicherung. In den Bereichen Allgemeine Ha ftpflicht und Kfz-Haftpflic ht werden Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber externen Dritt en erfasst, die nicht im Jahr der Schadensverursachung abgewickelt werd en (wegen Verhandlungen mit der Versicherung des Geschädigten, au sstehendem Prozess o. ä.). Diese Verpflichtungen erstrecken sich auc h auf lebenslange rentenähnliche Zahlungen an Geschädigte. Für diese Verpflichtungen werden Barwerte analog den Pensionsrückstellungen berechnet. Von den Rückstellungen entfallen hierauf 1.387 T€. Für neu hinzugekommene Schadensfälle bz w. aufgrund von Neubewertungen der Schadenshöhe wurden 594 T€ zugeführ t. Des Weiteren wurden 325 T€ in 2015 zur Auszahlung gebracht. In Höhe von 1.396 T€ wurden Rückstellungen aufgelöst, insbesondere weil - durch in zwei Arzthaftpflichtfällen abgeschlossene Vergleiche - kein ent sprechender Rückstellungsbedarf mehr bestand. - Rückstellung für den Schadensausgleich im Zusammenhang mit dem Streitverfahren Messehallen 57.235.393,23 € Im Verfahren zu Bau und Anmietung der Messehallen ist der voraussichtlich zu zahlende Ausgleichsbetrag zurückgestellt. - Rückstellungen für den Verlustausgleich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB 3.446.225,00 € Gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW soll ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuc hung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenk apitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust durch die Stadt Kö ln auszugleichen. Aufgrund dieser Verpflichtung der Stadt Köln gege nüber der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB eE) sind Rückstellungen für die entstandenen Verluste in der wahrscheinlich auszu gleichenden Höhe zu bilden. Die im Jahresabschluss 2014 gebildete Rückstellu ng wurde in Höhe von 572 T€ aufgelöst, da sich der Jahresf ehlbetrag des Geschäftsjahres 2014 im Vergleich zur Prognose auf 72 T€ reduziert hat. Aufgrund des geplanten Jahresfehlbetr ages 2015 der AWB eE erfolgte eine Zuführung in Höhe von 3.374 T€. Seite 105 - Rückstellungen für den Verlustausgleich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen 10.036.233,92 € Für den an die Bühnen zu zahlenden Ausgleich aufgrund verlorener Neuplanungskosten aus der Spielzeit 2009/2010 wurde im Jahresabschluss 2010 eine Rückstellung gebildet, die noch nicht vollständig in Anspruch genommen wurde. Da sich der an di e Bühnen zu zahlende Ausgleichsbetrag noch erhöhen wird, wurde der verbliebene Rückstellungsbetrag um 437 T€ auf 2.376 T€ erhöht. Für den Ausgleich der Verluste der Bühnen aus den Jahr en 2011, 2012 und 2013 bestehen nach der unterjähri gen Inanspruchnahme in Höhe von 3.900 T€ zum teilweisen Ausgleich des Verlustes aus 2011 zum 31.12.2015 noch Rückstellungen in Höhe von insgesamt 7.660 T€. - Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung für erhaltene Zuschüsse für das Sanierungsgebiet Mülheim-Nord 2.284.692,00 € Die Rückstellung besteht für ei ne der Höhe nach noch nicht genau bezifferbare Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Land für erhaltene Zuschüsse für das Sanierungsgebiet Mü lheim-Nord (prozentuale Beteiligung des Landes am Verkaufserlös von beb auten Grundstücken) sowie für zu erwartende Zinszahlungen für unberec htigt in Anspruch genommene Fördermittel in diesem Zusammenhang. - Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund Betriebsprüfung der Deutschen Rentversicherung 796.940,38 € Im Jahr 2014 führte die Deutsche R entenversicherung Bund bei der Stadt Köln eine Betriebsprüfung nach § 28 p SGB IV durch. Für hieraus entstehende Nachzahlungsverpflicht ungen wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet. Im Haushaltsjahr 2015 erfolgte eine Inanspruchnahme in Höhe von 503 T€. - Rückstellung für Leistungsbeteiligungen innerhalb des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) 0,00 € Die für den Aufwand für Kinder, die einen Anspruch auf gemeinschaftliches Mittagessen aus dem Bildungs- und Te ilhabepaket haben, zum 31.12.2014 gebildete Rückstellung, wurde in 2 015 in Anspruch genommen. Im Jahresabschluss 2015 war eine Rückstellungsbildung nicht erforderlich. - Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung von Landesmitteln durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) 500.000,00 € Die ZAB wird vollständig aus Landesmitteln finanziert. Liegen die Zahlungen in einem Jahr über dem tats ächlich entstandenen Ergebnis aus Aufwendungen und Erträgen in demselben J ahr, so sind die überschüssigen Seite 106 Mittel an das Land zurückzuzahlen. Die en dgültige Abrechnung erfolgt erst, nachdem alle Buchungen für das jeweilige Jahr vorgenommen wurden. Die in 2014 zurückgestellten Mittel wurden für die Rückzahlung ans Land in Höhe von 479 T€ in Anspruch genommen. Für die zu erwartende Rückzahlung 2015 wurde eine Rückstellung in Höhe von 500 T€ gebildet. - Rückstellung für eine Weiter leitungsverpflichtung von Landeszuwendungen an die KVB AG 668.411,79 € Zu einer in der Vergangenheit korrekt zwischen KVB AG und Stadt Köln aufgeteilten und zweckentsprechend verwendeten Zuwendung für eine gemeinsam mit der KVB AG umges etzte Stadtbahnmaßnahme lagen zum 31.12.2014 neue Erkenntnisse vor. Danac h besteht seitens der KVB AG ein Anspruch auf einen Teil der Zuwendung über die bisher weitergeleiteten Mittel hinaus. Die Höhe des zusätzlichen Anspruchs aufgrund der geänderten Aufteilung zwischen KVB AG und Stadt Köln steht noch nicht genau fest. Zum 31.12.2015 erfolgte eine weitere Zuführung in Höhe von 146 T€ aufgrund eines Abschlussbescheides. - Rückstellung für die Begleichung des Kommunalen Finanzierungsanteils des JobCenters 0,00 € In 2015 wurde der städtische An teil an den Verwaltungskosten des JobCenters abgerechnet. Die dafür gebild ete Rückstellung wurde in Anspruch genommen. Für die noch zu zahlenden Ve rwaltungskosten des Jahres 2015 wurde eine Verbindlichkeit gebildet. - Rückstellungen für die Abre chnung der ermäßigten Schülermittagessen in Schulen 0,00 € Die Verpflichtungen gegenüber den Träger n der Mittagessenleistungen aus den Jahren 2012 bis 2014 wurden in Höhe von 715 T€ ausgezahlt. Der restliche Rückstellungsbetrag in Höhe von 335 T€ wurde aufgelöst. - Rückstellungen für die Sanierun g des Kalkbergs 8.881.788,00 € Um eine Gefährdung Dritter auszuschli eßen, sind ein Kuppenabtrag sowie weitere Sanierungsmaßnahmen zur Ver besserung der Standsicherheit erforderlich. 4. Verbindlichkeiten 3.484.659.382,64 € (3.204.731.320,68 €) Die Bilanzposition „Verbindlichkeiten“ beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach festst ehenden, konkreten Zahl ungsverpflichtungen sowie die Höhe der zu erbringenden zweckentsprechenden Verwendungen. Seite 107 Zu den Verbindlichkeiten zählen Anleihen, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi- tionen, aus Krediten zur Liquiditätssicher ung, aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich kommen, aus Liefer ungen und Leistungen, au s Transferleistun- gen, sonstige Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen. Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen gemäß § 47 Abs. 1 GemHVO im Verbind- lichkeitenspiegel ausgewies en. Ergänzend wer den ebenfalls die Haftungsverhält- nisse aus der Bestellung von Sicherheiten dargestellt; diese sind jedoch nicht in den Bilanzwerten ausgewiesen. 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.162.888.199,69 € (2.247.053.997,43 €) Die Bestände sind mit ihrem je weiligen Rückzahlungsbetrag bilanziert. Soweit vari- able Zinsen durch Derivate abgesichert sind, bilden die Derivate mit dem Kredit- grundgeschäft eine bilanzielle Einheit. Die Veränderungen resultieren im Wesentli- chen aus planmäßigen Til gungen gegenüber dem Kreditm arkt (131.853 T€) und Zugängen in Höhe von 47.687 T€ vom privaten Kreditmarkt. Die Kreditbestände verteilen sich wie folgt: von verbundenen Unternehmen 1.151 T€ (1.277 T€), vom öffentlichen Bereich 122 T€ (131 T€), vom privaten Kreditmarkt 2.161.615 T€ (2.245.645 T€). 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 853.095.660,67 € (487.000.000,00 €) Zum 31.12.2015 bestanden noch vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite zur Deckung der kurzfristigen Liquidität in Höhe von insgesamt 853.096 T€, die vor dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Ein Teilbetrag von 36.096 T€ entfällt dabei auf die Inanspruchnahme des Dispositionskreditrahmens auf städtischen Girokonten. Insgesamt er folgten Einzahlungen aus aufgenommenen Liquiditätskrediten in H öhe von 4.399 Mio. T€ und Ausz ahlungen zur Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 4.069 Mio. T€. 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditauf- nahmen wirtschaftlich gleichkommen 46.939.653,66 € (52.809.186,62 €) Abgänge in Höhe von 6.024 T€ resultieren im Wesentlichen aus zahlungsseitig ab- gelösten Verbindlichkeiten. Davon entfallen 198 T€ auf Leibrentenverträge, 2.722 T€ auf an das Land abgeführte Beträge im Zusammenhang mit Veräußerungen von Objekten im Bereich des ehemaligen S anierungsgebietes Mülheim-Nord sowie 3.035 T€ auf Schuldendiensthilfen. 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.849.180,93 € (35.242.893,01 €) Hierunter werden die laufenden, kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus den bei der Stadt Köln eingegangenen Lieferungen und Lei stungen gegenüber Drit- Seite 108 ten zum 31.12.2015 bestanden und in der Regel kurz nach dem Jahreswechsel durch Zahlung abgelöst werden. Die Be standsänderung liegt im Wesentlichen an den - 2.638 T€ geringeren Verbindlichkei ten gegen den öffentlichen Bereich, - 1.087 T€ höheren Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen und - 15.805 T€ höheren Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich. 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.072.900,41 € (2.693.530,70 €) Die Veränderung beruht im Wesentliche n auf den gegenüber dem Vorjahr höheren Beständen von noch nicht ausgezahlten Be trägen im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe. 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 206.288.006,05 € (248.985.934,10 €) Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen zusammen aus: abzuführender Lohn- und Kirchensteuer für Beschäftigte 12.417 T€ (13.342 T€), sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbun- denen Unternehmen, Beteiligungen 26.854 T€ (27.505 T€), anderen sonstigen Verbindlichkeiten 164.507 T€ (164.432 T€), Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 1.882 T€ (43.100 T€). Nachfolgend werden ausgewählte Positionen erläutert: andere sonstige Verbindlichkeiten Die anderen sonstigen Verbindlichkeite n beinhalten u. a. Rückzahlungs- und Zinsverpflichtungen aus Steuern, Verbindlic hkeiten aus Verwahrgeldern (das sind Einzahlungen, die zum Jahresende nicht sa chgerecht den Forderungen zugeordnet werden können) sowie Verbindlichkeiten aus Zinsen für Kredite. Rückzahlungsverpflichtungen für Steuern sowie die darauf zusätzlich zu leistenden Zinszahlungen sind in Höhe von zusammen 104.669 T€ bilanziert. Die Verwahr- bestände aus noch nicht zugeordneten Einz ahlungen betragen zum Jahreswechsel 50.148 T€. Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln Es handelt sich um Drittmittelbestände auf Schulgirokonten (1.469 T€), die nicht dem Aufgabenbereich des Schulträgers zuzure chnen sind, Verbindlichkeiten aus Mündelgeldern im Bereich der Pflegschaften (152 T€) sowie auf überwiegend noch Seite 109 an das Land weiterzuleitenden Beträgen. Die Minderung resu ltiert im Wesentlichen aus dem vollständigen Abzug der Geldbestände des VRS. 4.8 Erhaltene Anzahlungen 161.525.781,23 € (130.945.778,82 €) In dieser Bilanzposition werden Zuwend ungen für Investitionen (126.540 T€, davon Stellplatzablösemittel 12.314 T€), für konsumtive Zwecke (33.101 T€) und Verbindlichkeiten aus noch nicht abschließend abgewickelten Nachlässen (1.885 T€) abgebildet. Bei den Zuwendun gen für Investitionen ist ein Betrag in Höhe von 86.305 T€ bereits für Anlagen im Bau eingesetzt; da diese Anlagen jedoch noch nicht betriebsbereit sind, wird auch der bereits verwendete Betrag noch unter den erhaltenen Anzahlungen ausge wiesen. Grundsätzlich unterliegt dieser Teil der erhaltenen Anzahlungen jedoch keiner Rückzahlungsverpflichtung mehr. Wesentlich bei den noch nicht zweckentsprechend verwendeten Zuschüssen sind: - Zuschüsse für den Rheinboulevard (7.272 T€), - Mittel aus der Sportpauschale (4.511 T€), - Mittel für die Archäologische Zone (3.675 T€), - ÖPNV-Mittel (2.478 T€), - Umgestaltung der Domumgebung (1.945 T€), - Ersatz- und Ausgleichsgelder Grün (1.891 T€), - Zuschüsse für den Rheinboulevard Mülheim (1.273 T€), - Mittel für die Ausgleichsabgabe (1.113 T€) und - Ersatzgelder nach Bebauungsplan für Grünausgleich (1.051 T€). Zugänge resultieren zudem aus der Zuordnung zu Anlagen im Bau. Dies betrifft ins- besondere die Maßnahmen: - Tunnel Grenzstraße - Ertüch tigung nach RABT (5.186 T€), - Tunnel Am Domhof - Ertüchtigung nach RABT (1.669 T€), - Berliner Straße 221 Anschlusskanal - Unterbringung Obdachloser (1.577 T€ aus Investitionspauschale), - Emdener Straße/Causemannstraße, Turbokreisel (1.144 T€ aus Investitionspauschale), - Opernquartier, Umgestaltung der Straßen im Zuge der Sanierung der Bühnen (1.003 T€ aus Investitionspauschale), - Morkener Straße 20 - Unterbri ngung Obdachloser (890 T€ aus Investitionspauschale), - Grenzstraße (B55a), Generalsa nierung der Fahrbahn (888 T€), - Augsburger Straße 4 + 6 - Unte rbringung Obdachloser (820 T€ aus Investitionspauschale), - BSA Bocklemünd; Errichtung einer Fertigteilhalle (785 €T), - Neubau Feuerwache 10 (610 T€ aus Feuerschutzpauschale), - BSA Chorweiler, Merianstraße; Kunstrasenplatz (593 T€ aus Investitionspauschale) und - Generalsanierung Feuer wache 5 (500 T€ aus Feuerschutzpauschale). Abgänge in Höhe von 2.161 T€ resultiere n aus Korrekturen im Zusammenhang mit der Maßnahme Rheinboulevard Deutz, die nicht vermögenswirksam abzubilden sind. Seite 110 Innerhalb des Jahresabschlusses 2015 erfolgte die Richtigstellung, dass Übertragungen von Aufwandsermächtigungen aufgrund Zweckbindung nicht mehr vorgenommen werden dürfen, sondern als erhaltene Anzahlungen zu zeigen sind. Daher waren insoweit Korrekturen für die Vergangenheit vorzunehmen. Der Bestand an konsumtiven Zuwendungen mit Rückzahlungsverpflichtung setzt sich insbesondere zusammen aus solchen für: - den Bereich Kinder, Jugend und Familie (23.682 T€), - Bildung und Teilhabe (3.296 T€), - den Bereich Sport und aus konsumtiven Mitteln aus der Sportpauschale (1.357 T€) - konsumtive Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Grünbereich und für den Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz (1.297 T€). Von den konsumtiven Zuwendungen mit Rückz ahlungsverpflichtung wurden in 2015 insgesamt 15.347 T€ ertragswirksam aufgelöst, unterjährig unmittelbar als Ertrag gebucht oder an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt. Insbesondere wurden Mittel für: - Bildung und Teilha be (7.068 T€) und - Zwecke des ÖPNV (5.661 T€ ) zweckentsprechend verwendet. Die Zugänge in Höhe von 35.727 T€ resultieren insbesondere aus Zuwendungen für: - den Bereich Kinder, Jugend und Fam ilie (19.260 T€; davon 15.960 T€ Vorauszahlungen für Januar 2016 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz), - Bildung und Teilhabe (5.943 T€) sowie - Zwecke des ÖPNV (5.173 T€). 5. Passive Rechnungsabgrenzung 569.404.931,52 € (575.817.078,21 €) Die passiven Rechnungsabgrenzungsposte n beinhalten Einzah lungen vor dem Bi- lanzstichtag, die erst in den Folgejahren zu Erträgen werden. Der Ansatz erfolgt zum „Nennwert“. Für die Nutzung und Pflege von Gräbern we rden Gebühren zu Beginn der Nutzung für den gesamten Zeitraum im Voraus gezahlt, die zu passivieren sind. Nach § 43 Abs. 2 GemHVO werden korrespondierend mit den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bei erhaltenen Zuwendungen, deren Weiterleitung an Dritte mit einer mehrjähr igen, zeitlich befri steten und einklagbaren Gegenleistungs- verpflichtung verbunden wird, passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die so bilanzierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungs- verpflichtung ertragswirksam – analog der ertragswirksamen Au flösung bei Sonder- posten – abzubauen. Die Zugänge bzw. die ertragswirksa men Auflösungen bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren insbesondere aus folgenden Sachverhalten: Seite 111 - Die ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe vo n 12.815 T€ zweckentsprechend zur Finanzierung von öffentlichen Verk ehrsmitteln eingesetzt. Die ertragswirksamen Auflösungen in diesem Zusammenhang betragen 9.219 T€. - Die ertragswirksame Auflösung der weitergeleiteten Mittel aus der Bildungspauschale bis 2011 beträgt 8.577 T€. - Für Zuwendungen an die Stadt Köln für Maßnahmen des Kinder- und Jugendbereiches hat sich der Bestand di eser Bilanzposition um 1.884 T€ er- höht. Diese Mittel sind für den Ausbau vo n Plätzen für unter Drei-Jährige be- stimmt. Die entsprechenden Maßnahmen werden grundsätzlich zu ca. 90 % aus Mitteln des Landesjugendamtes fi nanziert. Dabei handelt es sich beispielsweise um Zuwendungen für die Kindertagesstätte Nachtigall/Scheidtweiler Straße 83-87 (187 T€), an die Kindertagestätte Kleinkram e.V. (120 €), an die Katholische Kirchengemeinde/U3-Qualifizierung (112 T€), an die Kindertagestätte Rehk ids (108 T€) und den DRK-Ortsverein Porz am Rhein e.V./Kindertagesstä tte Finkenberg (101 T€). Von den Abgängen in Höhe von 478 T€ ist der wesentliche ei ne Rückforderung gegen die Kindertagesstäte Kölner Straße 115 (283 T€). Die ertragswirksame Auflösung für diesen Bereich beträgt 4.716 T€. - Im Bereich der Baubeihilfen an Sportvereine aus der S portpauschale wurde diese Bilanzposition um 842 T€ er höht. Dies betrifft insbesondere die ASV Köln e.V. (600 T€), den KK HT Schwarz-Weiß 1920 e. V. (600 T€), den North Brigade (415 T€) und den TC Köln-Worringen e.V. (182 T€). Seite 112 Lagebericht Seite 113 Seite 114 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 der Stadt Köln 0 Vorbemerkung Die Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 wurd en entsprechend der Er leichterungsvor- schriften in Artikel 8 des 1. NKF-Weiter entwicklungsgesetzes vom 13.09.2012 durch die Kämmerin aufgestellt und durch den O berbürgermeister bestätigt. Eine Prüfung durch den Rechnungsprüfungsau sschuss und die förmliche Feststellung durch den Rat war für diese Jahresabschlüsse nicht er forderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.11.2015 die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 festgestellt. Der Jahresabschluss 2013 wurde durch den Rat in der Sitzung am 28.06.2016 und der Jahresabschluss 2014 am 17.11.2016 fest gestellt. Mit dem Entwurf des Jahres- abschlusses 2015 sind damit die Rückständ e bei der Erstellung der Jahresabschlüs- se nun weitestgehend aufgearbeitet. Die Qualität in der Rechnungslegung hat sich seit Umst ellung auf das Neue Kommu- nale Finanzmanagement kontinuier lich gesteigert; gleichwohl besteht auch weiterhin noch Bedarf an Verbesserungen. Schwierigkeiten in der Aufstellung der zurückliegenden Jahresabschlüsse resultieren insbesondere aus dem nach wie vor nich t in das Gesamtbuchhaltungssystem inte- grierten Kassenverfahren und den sich daraus ergebenden Abstimmungsproblemen. Eine Lösung kann nur durch die Implementierung eines neuen Kassenverfahrens erfolgen; der ursprünglich vorgesehene Termin der Produktivsetzung des neuen Kassenverfahrens musste um ein Jahr auf den 01.01.2017 verschoben werden. Zur Verbesserung der Qualität in der Rechnungslegung wurde darüber hinaus ein Projekt begonnen, mit dem die Prozesse im Rechnungswesen vereinheitlicht und elektronisch unterstützt abgewickelt werd en sollen. In diesem Zusammenhang sind auch Verbesserungen im Organisationsauf bau angestrebt; dabei drängt sich zuneh- mend eine grundsätzliche Z entralisierung der Finanzbuc hhaltung auf. Zusätzlich werden die Qualifizierungsmaßnahmen für die in diesem Bereich eingesetzten Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter verstärkt. 1 Allgemeines Die wirtschaftliche Lage der Stadt Köln hat sich in 2015 gegenüber der Planung er- heblich schlechter entwickelt. Die Erträge aus Gewerbesteuer liegen 156,2 Mio. Euro unter dem Planwert und deutlich unter 1,0 Mrd. Euro. Die Nettosteuerquote hat sich auch im sechsten Jahr in Folge auf nunmehr 49,25 % verringert. Die konjunkturellen Entwicklungen, die sich in sbesondere bei der Gewerbes teuer niederschlagen, aber auch die rechtlichen Rahm enbedingungen kann die Stadt nicht durch aktives Han- deln beeinflussen. Aufgrund der länger andauernd en vorläufigen Haushaltsf ührung sind Aufwandser- mächtigungen nicht vollständig ausgeschöp ft worden; die darauf zurückzuführenden Aufwandsverringerungen können jedoch di e deutlichen Ertragseinbußen bei den Steuern nicht kompensieren. Das geplante Defizit von 275,0 Mio. Euro wird mit 401,0 Mio. Euro um 126,0 Mio. Euro überschritten. Seite 115 2 Erläuterungen im Einzelnen Der Lagebericht erläutert die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Köln zum 31.12.2015 und enthält Erläuterungen zu den Bestandteilen des Jah- resabschlusses. 2.1 Vermögens- und Schuldenlage Gegenüber der Schlussbilanz 2014 hat sich zum Stichtag 31.12.2015 die Bilanz- summe um 10,5 Mio. Euro auf 14.798,9 Mio. Euro verringert. Der Verringerung des Eigenkapitals durch das Jahresdefizit von 401,0 Mio. Euro stehen höhere Verbind- lichkeiten insbesondere aus Liquiditätskredi ten sowie höhere Rückstellungen gegen- über. Minderungen bei den Vermögenswerten dur ch Abgänge, Abschreibungen so- wie Wertberichtigungen entsp rechen im Wesentlichen de n Erhöhungen durch Zu- gänge insbesondere bei den Anl agen im Bau und geleisteten Anzahlungen sowie den Forderungen. 2.2 Ertrags- und Aufwandssituation Die Ergebnisrechnung 201 5 weist ein (unbereinigtes) De fizit von 401,0 Mio. Euro aus. Gegenüber dem beschlossenen Hausha ltsplan, der ein Defizit von 275,0 Mio. Euro vorsieht, ergibt sich damit eine Verschlechterung in Höhe von 126,0 Mio. Euro. Ermächtigungsübertragungen aus 2014 in Höhe von 31,1 Mio. Euro führten zu einem fortgesch riebenen Plandefizit von 306,1 Mio. Euro; gegenüber die- sem Wert beträgt die Verschlechterung 94,9 Mio. Euro. Das Jahresdefizit 2015 ist bereits im J ahresabschluss um die saldierten Ergebnis- überschüsse der Stiftungen (Teilergebnisse 1701 bis 1733) in Höhe von 2,9 Mio. € bereinigt. Diese sind zur Verwendung im Sti ftersinne im Jahresabschluss 2015 in die sonstigen Sonderposten eingestellt. Entsprechendes gilt für die Fehlbeträge aus den übertragenen Nachlässen (0,3 Mio. Euro); dies er Teilbetrag ist zur Bereinigung des Jahresergebnisses in die erhaltenen Anza hlungen umgebucht. Nach dieser Bereini- gung beträgt daher der in der Bilanz ausgewiesene und dur ch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage auszugleichende Jahresfehlbetrag 403,6 Mio. Euro. Aufgrund der mit Wirkung ab 01.01.2013 g eänderten Vorschrift des § 43 GemHVO sind im Jahresabschluss 2015 die aus Wertveränderungen von Finanzanlagen und den Abgängen von Vermögensgegenständen resultierenden Erträge und Aufwen- dungen nicht mehr im Jahresergebnis abgebild et, sondern unmittelbar mit der allge- meinen Rücklage verrechnet. Saldiert ergi bt sich daraus eine Erhöhung der allge- meinen Rücklage um 28,3 Mio. Euro. Von den in 2015 nicht ausgeschöpften Aufwandsermächtigungen werden Beträge in Höhe von 26,1 Mio. Euro nach 2016 übertr agen und belasten bei vollständiger Aus- schöpfung in entsprechender Höhe das Jahresergebnis 2016. 2.3 Finanzlage Die Gesamtfinanzrechnung 2015 schließt mi t einem Finanzmittelbestand in Höhe von 3,7 Mio. Euro ab. Der Zahlungsmittelbestand liegt damit 62,5 Mio. Euro unter dem Jahresanfangsbestand. Im Bestand si nd fremde Zahlungsmittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro (Vorjahr 43,1 Mio. Euro) enthalten. Vor dem Jahreswechsel hat der Seite 116 Verkehrsverbund Rhein-Sieg die Verwaltung se iner liquiden Mittel und den bis dahin auf dem städtischen Girok onto geführten Bestand auf ei gene Konten übernommen. Dies führt zu der deutlichen Verringerung des Fremdmittelbestandes. Liquiditätskre- dite bestehen zum Jahreswechsel in Höhe von insgesamt 853,1 Mio. Euro. Ein Anteil in Höhe von 36,1 Mio. Euro besteht dabei in Form von Kontenüberziehungen, für die kein Liquiditätskredit formal aufzunehm en ist. Dies begründet auch den um 36,1 Mio. Euro höheren Bilanzausweis an li quiden Mitteln gegenüber dem Saldo der Finanzrechnung. 3 Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft 3.1 Wesentliche Ereignisse im Haushaltsjahr Die Haushaltsatzung trat erst zum 25.11.2015 in Kraft, soda ss sich aus der vorläufi- gen Haushaltsführung Einschränkungen in der Bewirtschaftung ergeben haben. Die Gewerbesteuererträge erreichten nur knap p 900 Mio. Euro und liegen damit noch- mals deutlich unter dem Vorjahr (987,8 Mio. Euro). Ein deutlicher Ertragseinbruch bei der Gewerbesteuer von 64 Mio. Euro ist auf die Umsetzung der Urteile des Bundes- finanzhofes zu § 40a des Gesetzes über K apitalanlagegesellschaften (KAGG) zu- rückzuführen. Die rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG zur er- tragssteuerlichen Behandlung von negativen und positiven Ak tiengewinnen auf alle noch offenen Steuerfälle ab 2001 wurde von den Gerichten als Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip bewertet. Derartige Ge winne bzw. Verluste sind bisher bei der steuerlichen Gewinnermittlung der Veranlagungsjahre 2001 und 2002 unberücksich- tigt geblieben. Im Ergebnis führte dies dazu, dass knapp 64 Mio. Euro Gewerbesteu- er erstattet und rd. 40 Mio. Euro Erstattungszinsen gezahlt werden müssen. Darüber hinaus sind vor dem Jahreswechsel noch Steuermessbescheide der Finanzbehörde eingegangen, die Rückz ahlungsverpflichtungen an die Steuerpflichtigen begründen. Zwar werden diese Beträge erst nach dem Jahr eswechsel erstattet, gleichwohl sind die Erstattungsbeträge noch ergebniswirksam in 2015 bei den Erträgen abzusetzen. Durch den Zustrom von Geflüchteten von He rbst 2015 bis Anfang des Jahres 2016 war und ist Köln wie alle anderen Ko mmunen besonderen Belastungen ausgesetzt. Kurzfristig mussten notwendige Unterkünfte ber eitgestellt werden, gleichzeitig wurde im Rahmen der Amtshilfe für das Land ein Zentrum zur Verteilung der ankommenden Geflüchteten eingerichtet, das bis April 20 16 in Betrieb war. Vorübergehend wurden die ankommenden Schutzsuchenden in Massenunt erkünften (Sporthallen) unterge- bracht, da kurzfristig andere Unterbringungsmög lichkeiten nicht bereitgestellt werden konnten. Die Errichtung von geeigneten Wohnunterkünften st ellt die Stadt Köln ab 2016 vor besondere logistische und finanzielle Herausforderungen. Wie in den Vorjahren ist in der Folge des Archiveinsturzes am 03.03.2009 das Er- gebnis 2015 mit weiteren Aufwendungen, und zwar in Höhe von 38,1 Mio. Euro, be- lastet. Die Rückstellungen für die Restaurie rung der Deposita und die Rückstellun- gen für die Bau- und Baunebenkosten für das Besichtigungsbauwerk waren anzu- passen. Auch in den Folgejahren ist in diesem Zusammenhang mit weiteren Ergeb- nisbelastungen zu rechnen. Gegenwärtig wird nicht mehr mit Entscheidungen in den Gerichtsverfahren zur Schadensursache im Jahr 2016 gerechnet. Beim Bau der neuen Hubschrauberlandestati on auf dem Kalkberg haben sich Risse am Baukörper gezeigt. Die nachfolgen den Untersuchungen habe n die Ursache so- Seite 117 wohl im Baugrund als auch in den vorgenommenen Auf schüttungen ermittelt. Die Station kann daher nicht wie vorgesehen in Betrieb ge nommen werden. Für die vor- zunehmenden umfangreichen Sanierungs maßnahmen in diesem Zusammenhang sind Rückstellungen von rund 9 Mio. Euro gebildet. 3.2 Analyse der Haushaltswirtschaft 3.2.1 Gesamtergebnisrechnung Die wesentlichen Abweichungen (in der Regel +/- 1 Mio. Euro) gegenüber dem fort- geschriebenen Ergebnisplan we rden nachstehend - orientiert am Zeilenausweis der Gesamtergebnisrechnung - erläutert. Ergänzende Detailerläuterungen sind den Ein- zeldarstellungen der Teilergebnisse zu entnehmen. Steuern und ähnliche Abgaben (Zeile 1) Bei den Steuern und ähnlichen A bgaben ergeben sich Ertragsverringerungen in Hö- he von insgesamt 156,4 Mio. Euro. Davon entfä llt mit 150,7 Mio. Euro der größte Be- trag auf die Gewerbesteuer. Zur Verringer ung der Gewerbesteuererträge haben ne- ben den aus der Rechtsprechung für die Ve ranlagungsjahre 2001 und 2002 resultie- renden hohen Beträge in einem Einzelfall insbesondere die zum Ende des Jahres eingegangenen Steuermessbescheide der Finanzverwaltung geführt, aus denen sich Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von ins gesamt rd. 97 Mio. Euro ergeben. Die Rückzahlung erfolgt zwar erst zu Anfang des Jahres 2016; die Belastungen sind je- doch bereits im Ergebnis und der Bilanz des Jahres 2015 zu berücksichtigen. Bei der Grundsteuer B bleiben die Ertr äge um 4,4 Mio. Euro unter dem Planansatz; ein Teil- betrag in Höhe von 1,5 Mio. Euro entfällt dabei auf die Grundsteuer, die für städti- sche Grundstücke erhoben wird. Diese sind nur noch als interne Leistungsverrech- nung in den Teilergebnissen abgebildet. Erträge aus der Kulturförderabgabe - ge- plant mit 7,0 Mio. Euro - sind nicht zu verzeichnen, da we gen der laufenden Ge- richtsverfahren die Veranl agung ausgesetzt wurde. Be i dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sind Mehrerträge in Höhe von 4,5 Mio. Euro entstanden. Details zu den Steuern und ähnlichen Abgaben sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Plan (TEuro) Ist (TEuro) Vergleich Plan / Ist (TEuro) Grundsteuer B 223.800,0 218.920,6 - 4.359,4 Gewerbesteuer 1.056. 200,0 905.483,3 - 150.716,7 Gemeindeanteil Einkom- mensteuer 496.500,0 500.964,9 4.464,9 Gemeindeanteil Umsatz- steuer 101.300,0 101.165,5 - 134,5 sonst. Vergnügungssteuer 9.475,0 9.105,6 -294,4 Hundesteuer 5.100,0 5.396,1 296,1 Seite 118 Plan (TEuro) Ist (TEuro) Vergleich Plan / Ist (TEuro) Zweitwohnungssteuer 1.500,0 2.106,3 606,3 Kulturförderabgabe 7. 000,0 28,2 - 6.971,8 Steuer auf sexuelle Vergnü- gungen 600,0 1.014,1 414,1 Kompensationszahlungen Familienleistungsausgleich 49.824,0 50.307,3 483,3 Grundsicherung Arbeitssu- chende 15.816,2 15.816,2 0,0 Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Zeile 2) Die Schlüsselzuweisungen entsprechen dem Planwert. Zuweisungen des Landes für lfd. Zwecke betragen 283,0 Mio. Euro und liegen damit 6,8 Mio. Euro unter Plan. Mindererträge bestehen bei den allgemeinen Zuweisungen vom Bund (5,6 Mio. Euro) und bei den Zuweisungen von Zweckverbänden (1,2 Mio. Euro). Mehrerträge in Höhe von 1,3 Mio. Euro ergeben sich aus der Abrechnung einheits- bedingter Lasten für Vorjahre. Weitere M ehrerträge ergeben sich bei den Stiftungen von 1,1 Mio. Euro aus Zuschüssen privater Unternehmen. Die planmäßigen Auflösungen aus Sonderposten – das sind die erhaltenen Investiti- onszuschüsse für abnutzbares Anlagever mögen, die über deren Nutzungsdauer li- near ertragswirksam aufgelöst werden – liegen mit 3,9 Mio. Euro über Plan. Details zu den Zuwendungen und all gemeinen Umlagen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Plan (TEuro) Ist (TEuro) Vergleich Plan / Ist (TEuro) Schlüsselzuweisung Land 297.309,0 297.309,0 0,0 Allg. Zuweisung vom Bund 2.808,9 3.604,7 795,8 Zuweisung für lfd. Zwecke vom Bund 19.153,7 13.505,7 -5.648,0 Zuweisung für lfd. Zwecke vom Land 289.809,7 282.983,4 - 6.826,3 Zuweisung für lfd. Zwecke von Gemeinden/Gemeindeverbänden 7.719,4 10.151,0 2.431,6 Zuweisung für lfd. Zwecke von Zweckverbänden 2.115,0 945,6 -1.169,4 Zuschüsse für lfd. Zwecke von privaten und übrigen Bereichen 3.922,3 5.327,8 1.405,5 außerplanmäßige Auflösung Son- derposten 363,5 1.377,1 1.013,6 Seite 119 Plan (TEuro) Ist (TEuro) Vergleich Plan / Ist (TEuro) planmäßige Auflösung Sonder- posten 57.329,9 61.265,7 3.935,2 Allgemeine Umlagen vom Land 25.100,0 26.358,6 1.258,6 Sonstige Transfererträge (Zeile 3) Die Erträge liegen mit 4,1 Mio. Euro über dem Planwert. Mehrerträge in Höhe von 5,2 Mio. Euro haben sich bei den übergeleiteten Unterhaltsansprüchen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen ergeben. Weitere wesentliche Mehrerträge sind bei den Ersatzleistungen (1,8 Mio. Euro) vorhanden. Bei den Rückzahl ungen von Hilfen sind Mindererträge von 4,1 Mio. Euro zu verzeichnen. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Zeile 4) Insgesamt sind per Saldo Mehrerträge in H öhe von 2,0 Mio. Euro zu verzeichnen. Mindererträge entfallen in Höhe von 5,5 Mio. Euro auf die Entgelte und Gebühren im Bereich der Kindertagesbetr euung, die insbesondere in den noch nicht realisierten Plätzen für U3-Betreuung begründet sind. Bei den Verwaltungs gebühren haben sich per Saldo Mehrerträge von 2, 4 Mio. Euro ergeben, die sich auf zahlreiche Bereiche verteilen. Mehrerträge best ehen zusätzlich in Höhe von 1, 0 Mio. Euro bei den Park- gebühren. Privatrechtliche Leistungsentgelte (Zeile 5) Von den Mehrerträgen in Höhe von insgesamt 1,9 Mio. Euro entfällt ein wesentlicher Teilbetrag von 0,7 Mio. Euro auf höhere Werbenutzungsentgelte seitens der Stadt- werke GmbH. Der Restbetrag an Mehrerträgen verteilt sich auf verschiedene Teilbe- reiche der Inneren Verwaltung. Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Zeile 6) Hier ergeben sich um 7,2 Mio. Euro höhere Erträge gegenüber dem fortgeschriebe- nen Plan. 3,2 Mio. Euro davon beruhen au f Erstattungen für städtische Aufwendun- gen im Rahmen der Amts hilfe für die Verteilung der Geflüchteten („Drehscheibe“) und weitere 2,4 Mio. Euro auf Erstatt ungen des Landes im Rahmen der Unterbrin- gung der Geflüchteten. Mehrerträge bestehen zudem bei der Leistungsbeteiligung für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II in Höhe von 2,0 Mio. Euro sowie 3,3 Mio. Euro bei den Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden für Leistungen nach SGB XII. Mindererträge ergeben si ch in Höhe von 3,1 Mio. Euro bei der Leistungsbeteiligung für Grundsicherung im Alter und von 1,3 Mio. Euro bei den Erstattungen von Zweckverbänden. Sonstige ordentliche Erträge (Zeile 7) Insgesamt ergeben sich Mehrerträge in Hö he von 32,3 Mio. Euro. Minderungen ge- genüber der Planung bestehen im Wesentlichen bei der Verzinsung der Gewerbe- steuer (14,9 Mio. Euro), den Bußgeldern (3,6 Mio. Euro) - diese Mindererträge resul- tieren überwiegend aus dem Bereich der Ve rkehrsüberwachung -, den Entgelten für Seite 120 Vollstreckungsleistungen (1,5 Mio. Euro) sowie den Konzessionsabgaben (1,4 Mio. Euro). Mehrerträge ergeben si ch bei den Herabsetzungen bzw. Auflösun- gen von Rückstellungen (7,8 Mio. Euro), der Auflösung bzw. Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (20,1 Mio. Euro), bei den Säumniszuschlägen u. ä. (2,3 Mio. Euro) sowie bei den sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträgen (10,5 Mio. Euro). Von den letztgenannt en entfallen Mehrerträge in Höhe von 5,8 Mio. Euro auf die sog. „Eiserne Ver pachtung“. Mit „eiserner Verpachtung“ wird steuerlich die Nutzungsüberlassung von Betr ieben mit Substanzerhaltungspflicht des Berechtigten verstanden. Die aus den Ansp rüchen der Stadt resultierende Forde- rungserhöhung ist ergebniswirks am abzubilden. Weitere 4,4 Mio. Euro entfallen auf nicht mehr bestehende und daher aufzulös ende Verbindlichkeiten im Bereich der Schulträgeraufgaben. Aktivierte Eigenleistungen (Zeile 8) Neben Mindererträgen von 2,2 Mio. Euro im Bereich der Verkehrsflächen und -anlagen sind Mehrerträge von 0,6 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Archäologi- schen Zone zu verzeichnen. Personalaufwendungen (Zeile 11) Die Personalaufwendungen umfassen neben den laufenden Aufwendungen für die Beamten und tariflich Beschäftigten auch die Aufwendungen für sonstige Beschäftig- te sowie die Aufwendungen für Rückstellungen im Bereich des aktiven Personals. Gegenüber der Planung ergeben sich Mi nderaufwendungen in Höhe von rd. 15 Mio. Euro. Diese resultieren insbes ondere aus nicht realisierten Personalein- stellungen. Zudem erfolgte die Besoldungserhöhung nicht in dem bei der Ergebnis- planung berücksichtigten Umfang. Versorgungsaufwendungen (Zeile 12) Die Versorgungsaufwendungen beinh alten ausschließlich die Belastungen, die nicht durch die Inanspruchnahme der für di esen Zweck gebildeten Rückstellungen abge- deckt werden können. Gegenüber dem Plan ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von ca. 5,3 Mio. Euro. Diese result ieren insbesondere au s der höheren Inan- spruchnahme der Pensions- und Beihilferückstellungen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) Die Minderaufwendungen betragen insgesamt 30, 1 Mio. Euro und verteilen sich auf zahlreiche Bereiche. Nicht ausgesc höpfte Aufwandsermächtigungen in Höhe von 19,2 Mio. Euro werden als Ermächtigungen in das Jahr 2016 übertragen. Sie erhö- hen damit die Ansätze des Haushaltsplan s 2016 und führen bei vollständiger Aus- schöpfung zur entsprechenden Erhöhung des geplanten Jahresfehlbetrages 2016. Unterschreitungen der geplanten Aufwendungen ergeben sich bei der Gebäudeun- terhaltung im Bereich der Museen (4,4 Mio. Euro), im Liegenschaftsbereich (3,0 Mio. Euro), bei den Bürgerhäusern (1,5 Mio. Euro) sowie im Bereich Bereitstel- lung und Bewirtschaftung von Wohnraum (2,2 Mio. Euro). Minderaufwendungen sind auch bei der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (8,0 Mio. Euro), bei den Schü- lerbetreuungsmaßnahmen (3,1 Mio. Euro) und den sonstigen Dienstleistungen (11,5 Mio. Euro), die sich auf zahlreiche Bereiche verteilen, zu verzeichnen. Seite 121 Mehraufwendungen sind im Zu sammenhang mit den Rückstellu ngen für die Rekulti- vierung/Nachsorge von Deponien (8,6 Mio. Euro), für Instandhaltungsrückstellungen (4,0 Mio. Euro) und für die Unterhaltung von Grundstücken (6,1 Mio. Euro) entstan- den. Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14) In den bilanziellen Abschreibungen sind Ab schreibungen auf Forderungen in Höhe von 13,6 Mio. Euro enthalten, die damit 2,1 Mio. Euro über dem geplanten Wert lie- gen. Mehraufwendungen ergeben sich bei den Abschreibungen auf das Infrastruk- turvermögen (1,5 Mio. Euro) und bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern (1,2 Mio. Euro). Minderaufwendungen sind bei den Abschreibungen auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung (1,2 Mio. Eu ro) und den Abschreibungen auf Gebäude (2,9 Mio. Euro) zu verzeichnen. Transferaufwendungen (Zeile 15) Mit 1.498,3 Mio. Euro bilden die Trans feraufwendungen den größten Teil der Ergeb- nisbelastungen. Per Saldo ergeben si ch Minderaufwendungen in Höhe von 16,5 Mio. Euro. Davon entfallen 6,2 Mio. Euro auf Zuschüsse an die Sondervermö- gen und verbundene Unternehmen. Weitere Minderaufwendungen bestehen u. a. bei den Zuschüssen an übrige Bereiche (6,5 Mi o. Euro), der Gewerbesteuerumlage (0,9 Mio. Euro) sowie dem Fonds Deutsche Einheit (1,2 Mio. Euro). Bei den Leistun- gen an natürliche Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen ergeben sich saldiert Minderaufwendungen von 1,3 Mio. Euro. Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von 60,7 Mio. Euro ausgewiesen. Den größten Block dieser Ergebniszeile stel- len die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft für Arbeitslose im Rahmen des gemeinsam mit der Bundesagent ur für Arbeit betriebenen Jobc enters dar. Sie betra- gen im Haushaltsjahr 2015 insg esamt 326,8 Mio. Euro und liegen nur 0,5 Mio. Euro über dem fortgeschriebenen Planwert. Bei den übrigen Leistungsbeteiligungen liegen die Aufwendungen 2,7 Mio. Euro unter dem geplanten Wert. Mieten einschließlich der Nebenkos ten entfallen mit einem Betrag von 148,1 Mio. Euro auf den Bereich Schult rägeraufgaben, die im Wesentlichen an die Gebäudewirtschaft geleistet werden. Dieser Anteil liegt 9,6 Mio. Euro unter dem Planwert. Aufgrund der Umstellung des Verrechnungsmodells mit der Gebäudewirt- schaft von einer Kostenmiete auf einen aufwandsbezogenen Flächenverrechnungs- preis liegt die Aufwandsbelastung deutlich unterhalb der Vorjahreswerte. Die Ergebniszeile beinhaltet auch die Mi eten für Verwaltungsgebäude, auf die ein Anteil von rund 47,1 Mio. Euro entfällt. Mehraufwendungen ergeben sich insbeson dere aufgrund vorz unehmender Wertbe- richtigungen auf Forderungen; diese liegen mi t 26,3 Mio. Euro über Plan. Mehrauf- wendungen in Höhe von 38,5 Mio. Euro entfallen auf zusätzlich vorzunehmende Rückstellungen in der Folge des Einsturzes des Historischen Archivs. Seite 122 Minderaufwendungen ergeben sich im Wesentlichen bei den auf Einkommen und Kaitalerträge zu entrichtenden Steuern (4 ,3 Mio. Euro) und bei den Aufwendungen für Festwerte (1,9 Mio. Euro). Finanzergebnis (Zeile 21) Das Finanzergebnis fällt um 12,0 Mio. Euro besser aus als geplant. Dabei liegen die Erträge 7,7 Mio. Euro unter Plan wert. Die Minderauf wendungen betragen 19,7 Mio. Euro und ergeben sich im Wes entlichen aus geringeren Zinsenzahlungen im Zusammenhang mit langfristigen Krediten. Außerordentliches Ergebnis (Zeile 25) Im außerordentlichen Ergebnis sind abwei chend von der handelsrechtlichen Rege- lung nur außergewöhnliche Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Aufwands- und Er- tragsvolumina auszuweisen. Entsprechende Ge schäftsvorfälle liegen im Haushalts- jahr 2015 nicht vor. Die in Folge des Einsturzes des His torischen Archivs in 2015 entstehenden Aufwendungen sind wegen des Ze itablaufes seit dem Schadensereig- nis in 2009 im ordentlichen Ergebnis ausgewiesen. 3.2.2 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögen sowie Wertveränderungen von Finanzanlagen sind gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO unmittelbar mit der allgemeinen Rückl age zu verrechnen. Aus dem Abgang von Vermögen - überwiegend aus der Veräußerung von Grundstücken - sind Erträge in Höhe von 47,9 Mio. Euro zu verzeichne n. Aus Wertveränderung en bei Finanzanla- gen ergeben sich Erträge von 2,0 Mio. Euro. Diesen stehen Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögen und We rtänderungen von Finanzanlagen in Höhe von insge- samt 21,6 Mio. Euro gegenüber. Der Saldo ergibt sich der Verrechnungsbetrag von 28,3 Mio. Euro. 3.2.3 Ermächtigungsübertragung Nicht in Anspruch genommene Aufwands ermächtigungen werden in Höhe von 26,1 Mio. Euro in das Haushaltsjahr 2016 übertragen. Das im Haushaltsplan 2016 geplante Defizit erhöht sich um diesen Betrag, wenn die übertragenen Ermächtigun- gen in 2016 vollständig ausgeschöpft werden 3.3 Gesamtfinanzrechnung Die Finanzrechnung 2015 schließt mit einem Be stand von 3,7 Mio. Euro ab. In die- sem Bestand sind fremde Zahlungsmittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro enthalten. Der Bestand an Liquiditätskrediten zum Jahres ende beträgt 853,1 Mio. Euro; ein Teilbe- trag von 36,1 Mio. Euro entfällt dabei auf die Inanspruchnahme des Dispositionsrah- mens. Das Zahlungsdefizit aus lauf ender Verwaltungstätigkeit bet rägt 189,7 Mio. Euro und liegt mit 13,3,Mio. Euro unter dem fort geschriebenen Planwert, der ein Zahlungsdefi- zit aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 203,0 Mio. Euro ausweist. Die Einzahlungen lie- Seite 123 gen mit 224,7 Mio. Euro und die Auszahlungen mit 238,0 Mio. Euro unter dem fort- geschriebenen Planwert. Bei der Investitionstätigkeit besteht ein neg ativer Saldo in Höhe von 33,8 Mio. Euro statt des fortgeschriebenen Plandefizits von 657,8 Mio. Euro. Die tatsächlich angefal- lenen Investitionsauszahlungen erreichen nur etwa ein Drittel des fortgeschriebenen Planvolumens und unterschreiten zugleich in den wesentlichen Auszahlungspositio- nen die aus den Vorjahren noch verfügbar en Auszahlungsermächtigungen. Nicht verfügte Auszahlungsermächtigungen wurden in Höhe von 255,2 Mio. € nach 2016 übertragen. Für die Finanzierung der Investitionen er folgten Kreditaufnah men in Höhe von 47,7 Mio. Euro. Bestehende Investitionskredite sind in Höhe von 131,9 Mio. Euro getilgt worden. Die Aufnahme zusätzlicher Liquiditätskredite liegt deutlich über den Kredittilgungen; daraus ergibt sich der Positivsaldo aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 202,2 Mio. Euro. Seite 124 4 Analyse der Vermögens-, Schulde ns-, Ertrags- und Finanzlage Die Bilanzsumme beträgt 14. 798,9 Mio. Euro und hat die nachfolgend dargestellte zusammengefasste Grundstruktur. Aktiva Mio. Euro % Passiva Mio. Euro % Anlagevermögen 13.768,5 93,04% Eigenkapital 5.133,6 34,69% Umlaufvermögen 457,1 3,09% Sonderposten 2.956,4 19,98% Aktive Rechnungsab- grenzung 573,3 3,87% Rück stellungen 2.654,8 17,94% Verbindlichkeiten 3.484,7 23,55% Passive Rechnungsab- grenzung 569,4 3,85% Summe 14.798,9 100,00% 14.798,9 100,00% 4.1 Bilanzstruktur im Detail Aktiva 31.12.2015 31.12.2014 Langfristig gebundenes Vermögen Tsd. Euro % Tsd. Euro % Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 13.755,9 0,08 12.117,0 0,08 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 1.675.52 3,8 11,32 1.694.924,8 11,44 Bebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 691.379,7 4,67 676.228,9 4,57 Infrastrukturvermögen 3.219. 476,2 21,75 3.297.440,6 22,27 Bauten auf fremdem Grund und Boden 21.130,4 0,14 21.632,4 0,15 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.578.028,3 10,66 1.575.432,6 10,64 Maschinen und technische Anlagen, Fahr- zeuge 70.412,8 0,48 72.219,2 0,49 Betriebs- und Geschäftsausstattung, GWG 86.685,4 0,59 88.146,6 0,60 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 239.507,3 1,62 179.658,2 1,21 Finanzanlagen 6.172.546, 0 41,71 6.198.389,7 41,85 Summe 13.768.445,2 93,04 13.816.190,0 93,29 Aktiva 31.12.2015 31.12.2014 Kurzfristig gebundenes Vermögen Tsd. Euro % Tsd. Euro % Umlaufvermögen 457.135,5 3,09 441.561,4 2,98 davon: Vorräte 35.381 ,60 ,24 23.777 ,80 ,16 Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände 381.637,4 2,58 336.325,3 2,27 Wertpapiere des Umlaufvermögens 295,6 0,00 15.217,0 0,10 Liquide Mittel 39.820,8 0,27 66.241,2 0,45 Aktive Rechnungsabgrenzung 573.340,9 3,87 551.687,8 3,73 1.030.476,4 6,96 993.249,2 6,71 Seite 125 Passiva 31.12.2015 31.12.2014 Langfristiges Kapital Tsd. Euro % Tsd. Euro % Allgemeine Rücklage* 5.531.113,7 37,38 5.752.443,9 38,84 Sonderrücklagen 6.147,0 0,04 6.147,0 0,04 Ausgleichsrücklage 0,0 0,00 0,0 0,00 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -403.616,1 -2,73 -249.539,7 -1,69 Sonderposten für Zuwendungen 2.597.540,5 17,55 2.617.028,8 17,67 Sonderposten aus Beiträgen 272.836,5 1,84 291.274,5 1,97 Pensionsrückstellungen 2.034.458,4 13,75 1.944.574,2 13,13 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 208.084,3 1,41 199.812,2 1,35 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi- tionen 1.434.417,4 9,69 1.625.878,3 10,98 Verbindlichkeiten Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommend 30.813,2 0,21 33.698,5 0,23 Erhaltene Anzahlungen 94.892,9 0,64 69.549,8 0,47 11.806.687,8 79,78 12.290.867, 82,99 Passiva 31.12.2015 31.12.2014 Kurzfristiges Kapital Tsd. Euro % Tsd. Euro % Sonderposten für den Gebührenausgleich 5.794,7 0,04 5.973,9 0,04 Sonstige Sonderposten 80.278,8 0,54 77.025,4 0,52 Instandhaltungsrückstellungen 12.996,7 0,09 19.538,5 0,13 Sonstige Rückstellungen 399.222,7 2,70 364.612,2 2,46 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi- tionen (unter 5 Jahre) 728.470,8 4,92 621.175,7 4,19 Verbindlichkeiten Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommend (unter 5 Jahre) 16.126,5 0,11 19.110,7 0,13 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 853.095,7 5,76 487.000,0 3,29 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.849,2 0,34 35.242,9 0,24 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.072,9 0,03 2.693,5 0,02 Sonstige Verbindlichkeiten (unter 5 Jahre) 206.288,0 1,39 248.985,9 1,68 Erhaltene Anzahlungen 66.632,9 0,45 61.396,0 0,41 Passive Rechnungsabgrenzung 569.404,9 3,85 575.817,1 3,89 2.992.233,8 20,22 2.518.571,8 17,01 * Die Position Allgemeine Rücklage berücksichtigt bereits die Beträge, die sich aus den Ergebnisverwendungen 2013 und 2014 nach Feststellung der Jahresabschlüsse durch den Rat der Stadt ergeben. Seite 126 5 Kennzahlen 5.1 Bilanzkennzahlen 31.12.2015 31.12.2014 Eigenkapitalquote 1 34,69 % (37,20 %) ist definiert als das Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme und trifft eine Aussage darüber, in wel- chem Anteil das Vermögen aus eigenen Mitteln finan- ziert ist. Eigenkapitalquote 2 54,09 % (56,84 %) ist definiert als das Verhältnis des Eigenkapitals zuzüg- lich der Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge zur Bilanzsumme. Die für Zuwendungen und Beiträge gebildeten Sonderposten stellen die von Dritten zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel für das Anla- gevermögen dar. Da diese Beträge korrespondierend mit den Abschreibungen auf das mitfinanzierte Anlage- vermögen ertragswirksam über die Nutzungsdauer auf- gelöst werden, stellen diese Sonderposten langfristig Eigenkapital dar. Werden die in Anlagen im Bau bereits gebundenen Mittel aus erhaltenen Anzahlungen zusätzlich berück- sichtigt, ergibt sich eine abweichende, höhere Eigenka- pitalquote. 54,73 % (57,31 %) Fehlbetragsquote ist definiert als das Verhältnis von Jahresfehlbetrag zur Summe aus Allgemeiner Rücklage und Ausgleichsrück- lage. -7,30 % (-4,34 %) Infrastrukturquote 21,75 % (22,27 %) bildet das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermö- gen und dem Gesamtvermögen ab. Sie gibt Auskunft darüber, welcher Vermögensanteil im Rahmen der Da- seinsvorsorge für die Funktionsfähigkeit des Gemein- wesens langfristig gebunden ist. Anlagendeckungsgrad 2 85,75 % (88,96 %) gibt Auskunft darüber, welcher Anteil des Anlagever- mögens langfristig finanziert ist. Die Kennzahl wird ge- bildet aus dem Eigenkapital zuzüglich der Sonderpos- ten für Zuwendungen und Beiträge sowie des langfristi- gen Fremdkapitals. Das einbezogene Fremdkapital besteht aus den Pensionsrückstellungen, den Rückstel- lungen für Deponien und Altlasten sowie den Verbind- lichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Seite 127 31.12.2015 31.12.2014 Investitionsquote 80,67 % (63,78 %) stellt das Verhältnis von Zugängen und Zuschreibungen zu den Abschreibungen und Abgängen auf das Anlage- vermögen dar. Sie spiegelt wider, in welchem Anteil der Substanzverlust durch Neuinvestitionen ausgeglichen wird. Liquidität 2. Grades 20,12 % (30,27 %) bildet das Verhältnis zwischen den liquiden Mitteln zzgl. den kurzfristigen Forderungen (Laufzeit unter 1 Jahr) und den kurzfristigen Verbindlichkeiten (Laufzeit unter 1 Jahr) ab. Sie gibt Auskunft über die „kurzfristige Liquidi- tät“ der Gemeinde. Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 9,18 % (6,34 %) zeigt das Verhältnis aus Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr zur Bilanzsumme. Dynamischer Verschuldungsgrad -30,94 (172,92) stellt das Verhältnis aus der Effektivverschuldung und dem Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung dar. Die Effektivverschuldung wird aus der Differenz des Fremdkapitals und der liquiden Mittel sowie der kurzfristigen Forderungen ermittelt. Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in wieviel Jahren die Stadt bei unveränderten Bedingungen ihre gesamten Schulden tilgen könnte bzw. bei negativem Wert, in welchem Zeitraum die Schulden verdoppelt werden. 5.2 Ergebniskennzahlen Die dargestellten Kennzahlen entsprechen den Vorgaben des Kennzahlensets NRW und ermöglichen sowohl Zeitreihenvergleiche als auch interkommunale Vergleiche. 31.12.2015 31.12.2014 Aufwandsdeckungsgrad 90,64 % (92,30 %) Verhältnis der ordentlichen Erträge zu den ordentlichen Aufwendungen Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen gedeckt werden. Nettosteuerquote 49,25 % (49,54 %) Erträge aus Steuern abzgl. Steuerumlagen und Fonds Deutsche Einheit in Relation zur Summe der ordentlichen Erträge abzgl. Steuerumlagen und Fonds Deutsche Einheit Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil sich die Stadt aus Steuern refinanziert. Seite 128 31.12.2015 31.12.2014 Drittfinanzierungsquote 50,94 % (50,45 %) Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Relation zu Abschrei- bungsaufwendungen Die Größe gibt an, in welchem Anteil das der Abnut- zung unterliegende Anlagevermögen durch Zuschüs- se Dritter mitfinanziert wurde. Zuwendungsquote 19,93 % (20,79 %) Erträge aus Zuwendungen und allg. Umlagen in Relation zur Summe der ordentlichen Erträge Die Zuwendungsquote gibt an, inwieweit die Stadt insgesamt von den Zuschüssen und Leistungen Drit- ter abhängig ist. Personalintensität 22,69 % (21,82 %) Anteil der Personalaufwendungen an der Summe der ordentlichen Auf- wendungen Die Größe spiegelt den Anteil der Aufgabenwahrneh- mung wider, der mit eigenem Personal erledigt wird. Sach- u. Dienstleistungsintensität 11,29 % (11,21 %) Anteil der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungsaufwendungen an der Summe der ordentlichen Aufwendungen Diese Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil Leistungen am Markt für die kommunale Aufgabener- ledigung insbesondere im Bereich der Unterhaltung erworben werden. Transferaufwandsquote 38,42 % (37,93 %) Anteil der Transferaufwendungen an der Summe der ordentlichen Auf- wendungen Der Anteil der Transferaufwendungen wird insbeson- dere durch die Sozialleistungen geprägt. Abschreibungsintensität 4,33 % (4,41 %) Anteil der bilanziellen Abschreibungen an der Summe der ordentlichen Aufwendungen Dieser Wert stellt den Anteil des Vermögensverzehrs an den Gesamtaufwendungen dar. Zinslastquote 3,02 % (2,65 %) Zinsaufwendungen in Relation zu der Summe der ordentlichen Aufwen- dungen Dieser Wert gibt Auskunft darüber, in welchem Maß die aus den Schulden resultierenden Aufwendungen das Ergebnis belasten. Seite 129 5.3 Kennzahlenentwicklung 2011 bis 2015 Für eine Auswahl an Bilanz- und Ergebniskennz ahlen wird die Ent wicklung der letz- ten fünf Jahre dargestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Bedeutung der Kennzahlen wird auf die Ziffern 5.1 und 5.2 verwiesen. Angegeben si nd die Werte jeweils zum 31.12. des Jahres in Prozent. 2011 2012 2013 2014 2015 Eigenkapitalquote 1 41,52 39,46 38,41 37,20 34,69 Eigenkapitalquote 2 61,50 59,46 58,23 56,84 54,09 Fehlbetragsquote -2,81 -3,90 -3,06 -4,34 -7,30 Liquidität 2. Grades 57,65 40,20 38,30 30,27 20,12 Aufwands- deckungsgrad 92,91 92,07 93,42 92,30 90,64 Nettosteuerquote 53,69 50,31 50,75 49,54 49,25 Drittfinanzierungs- quote 50,33 46,99 35,22 50,45 50,94 Dynamischer Ver- schuldungsgrad (Angabe in Jahren) -40,78 -1.066,08 137,49 172,92 -30,94 Die sinkende Eigenkapitalquote (1 und 2) bei gleichzeitig reduzierter Bilanzsumme verdeutlicht den fortschreitenden Vermögens(substanz)- und Eigenkapitalverzehr. Die gegenüber 2013 wieder ges tiegene Fehlbetragsquote si gnalisiert den weiterhin bestehenden dringenden Handl ungsbedarf für eine Haushalt skonsolidierung. Ohne Gegensteuerung werden zwangsläuf ig die Vorschriften zur Haushaltssicherung mit- telfristig greifen. Aus der Nettosteuerquote ist ersichtlich, dass die Stadt Köln in hohem Maße von der ihrerseits nicht steuerbaren konjunkturellen Entwicklung abhängig ist und die finanzi- ellen Gestaltungsmöglichkeiten entschei dend durch Fremdeinflüsse mitbestimmt werden. Beim Aufwandsdeckungsgrad ist zu berücksichtigen, dass seit dem Jahresabschluss 2013 Erträge und Aufwendungen aus der Ve rmögensveräußerung und aus Wertbe- richtigungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der all gemeinen Rücklage zu ver- rechnen sind. Der Wert der Liquidität 2. Grades wird im Wesentlichen durch den hohen Bestand an Liquiditätskrediten geprägt, der gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen ist. Der dynamische Verschuldungsgrad zeig t, dass die in 2011 angekündigte Trend- wende nur von kurzer Dauer war. In 2015 erreicht diese Kennzahl nach zwei positi- ven Werten in 2013 und 2014 wieder einen N egativwert. Statt Schulden abbauen zu können, führt jedes weitere Haushaltsjahr bei unveränderten Bedingungen zur Erhö- hung der Schuldenlast. Nach rund 31 Jahren hätten sich bei gleichbleibendem Defizit aus der lfd. Verwaltungstätigkeit die Sc huldenlasten verdoppelt. Dieser Entwicklung muss konsequent gegengesteuert werden. Seite 130 6 Entwicklung des Personalbestandes 2015 Zum Bilanzstichtag sind bei der Verwaltu ng 16.925 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Hiervon zählen 15.902 Personen zum Stamm personal (Beamte 4.107; tarifliche Beschäftigte 11.795). Weitere 1.023 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absol- vieren zum überwiegenden Teil eine Ausbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme. In einer Freistellungsphase befinden sich zu m Stichtag insgesamt 1.100 Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter (Altersteilzeit 138, Beurlaubte 962). Zu den personalintensivsten Be reichen zählen die allgemei ne Verwaltung mit 6.261, der Sozial- und Erziehungsdienst mit 4.320 und der feuerwehrtechnische Dienst mit 1.030 Personen. In 2015 führten 1.285 Personalzugänge und 1. 027 Personalabgänge per Saldo zwar zu einem Zuwachs von 258 Personen; in sgesamt konnten jedoch die bestehenden Stellenmehrbedarfe nicht wie vorgesehen gedeckt werden. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der zahlreichen Herausfo rderungen, die u. a. durch den Anstieg der Bevölkerungszahl, die Versorgung von Geflüchteten und notwendige Infrastrukturmaßnahmen begründet sind, steigt der Bedarf an qualifiziertem Personal stetig an. Hier befindet sich die Stadt in Konkurrenz zu den anderen Akteuren am Arbeitsmarkt, sodass unter den Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes nicht immer davon auszugehen ist, dass die benötigten Personalkapazitäten zeitnah zur Verfügung stehen werden. 7 Ausblick 7.1 Haushaltsplan 2016/2017 7.1.1 Ergebnisplan 2016/2017 Auf der Basis des beschlossenen Haushalts 2015 erfolgte zunä chst die Budgetbil- dung für einen Haushaltsplan entwurf 2016 und die Mittelfri stplanung bis 2019. Die daraufhin von den Dezer naten und Ämtern vorgeno mmenen Anmeldungen ergaben jedoch gegenüber den vom Stadt vorstand beschlossenen Budgetvorgaben massive Überschreitungen mit Fehlbeträgen, die zu einem erheblichen Anwachsen der Ent- nahmequoten und damit der zwangsläufigen Nic htgenehmigungsfähigkeit des Haus- halts geführt hätten. Um eine zeitlich angemessene und ernsthafte Debatte über mögliche Reduzierungen dieser Fehlbeträge zu erm öglichen, wurde entschieden, auf der vorliegenden Zah- lengrundlage einen H aushaltsplanentwurf für einen Doppelhaushalt 2016/2017 zu erarbeiten. Im Rahmen von mehreren Verhandlungsrunden sowohl im Stadtvo rstand als auch in Chef- oder Amtsleitungsgesprächen konnt en im Anschluss er hebliche Reduzierun- gen der angemeldeten Ansatzerhöhungen erreicht werden. Unter dem Gesichtspunkt der jahresbezogenen Umsetzbar keit wurden darüber hinaus weitere Reduzierungen von angemeldeten Mehrbedarfen einvernehmlich umgesetzt. Dies gilt auch für die Ausschöpfung möglicher Ertragssteigerungen. Eine Fortentwicklung der Konsolidierungsstra tegie einschl. des dann erforderlichen Arbeits-, Diskussions- und Entscheidungspr ozesses unter Einbeziehung aller Betei- Seite 131 ligten ist zwingend erforderlich. Um für die Haushaltsplanung 2018 entsprechende Grundlagen zu erhalten, wurde dieser Prozess unmittelbar nach der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2016/2017 gestartet. Es wurde weiterhin vereinbart, dass auf diesem Stand der Strategieentwicklung die Ziele der Fachplanungen nicht in Frage gestellt werden sollen. Daher erfolgen in diesem Haushaltsplan keine drastischen Einschnitte durch den Finanzprozess. Die Veränderungen im Z ahlenwerk ergeben sich demnach durch die Überprüfung von Planungsan nahmen unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen jahresbezogenen Umsetzbarkeit. Aufgabenkrit ische Leistungsveränderungen sind nicht enthalten und müssen mit einer Priorisierung von Aufgaben und den Zielen der Fachplanung im Rahmen des umfassenden Strategieprozesses diskutiert werden. Eine Verwaltungsstrukturreform und die Einbeziehung der städt. Beteiligungen werden ab 2017 bzw. ab 2018 als dezernats übergreifende Handlungsfelder in das Finanzziel zur Erreichung einer genehmig ungsfähigen Entnahm equote einbezogen. Zudem kann im Jahr 2020 – vor dem Hin tergrund des auslaufenden Fonds Deutsche Einheit – der hierfür in der Finanzplanung noch vorgesehene Betrag von rd. 87 Mio. Euro ergebnisverbessernd abgesetzt werden. Bezüglich der Einbeziehung der städt. Beteiligungen in den Haushaltskonsolidie- rungsprozess ab 2018 müssen noch entspre chende Abstimmungsgespräche geführt werden. Vor diesem Hintergrund wurden di e Beträge von 20 Mio. Euro in 2018 und 30 Mio. Euro in den Jahren 2019 und 2020 zunächst im Teilplan 1501 (Wirtschaft und Tourismus) bei der Abführung der Stadt werke verortet. Im Rahmen der Aufstel- lung des Haushalts 2018 kann dann eine k onkrete Zuordnung auf die einzelnen Teil- bereiche erfolgen. Am Ende dieses komplexen Prozesses mussten noch Reduzierungen erfolgen, um die Gesamtfehlbeträge auf eine genehmigu ngsfähige Höhe zurü ckzuführen. Als Lö- sungsvorschlag wurde zunächst eine Erhöh ung der Grundsteuer B in einem Umfang von rd. 40 Mio. Euro p.a. diskutiert. Um dies zu vermeiden, wurden in dem am 10.05.2016 eingebrachten Entwurf in vergle ichbarer Höhe Pauschalverbesserungen für jedes Dezernat auf einer separaten Haushaltsposition berücksichtigt. Die Dezer- nate waren gleichzeitig aufgefordert, die Pauschalverbesserungen mit konkreten maßnahmenbezogenen Verbesserungen zu belegen, eine ent sprechende Auflistung über die erarbeiteten Maßnahmen wurde dem Rat im Zusammenhang mit der Ein- bringung vorgelegt. Insbesondere durch aktualisierte Kalkulationen aufgrund neuester Erkenntnisse, z. B. bei den Rückstellungen im Personalber eich und den Leistungen nach AsylbLG (Re- duzierung durchschnittliche Fallkosten durch veränderte Unterbringungsmöglichkei- ten) sowie durch Ausschöpfung von Möglichk eiten der Ertragssteigerung, z. B. Erhö- hung von Parkgebühren und Beiträgen für Kindertagesstätten, konnten in allen Plan- jahren maßnahmenbezogen Konsolidierungsbei träge von rd. 40 Mio. Euro erbracht und somit die zunächst vorgesehenen Pauschalverbesserungen ersetzt werden. Im weiteren Verfahren ergaben sich bis zu m Zeitpunkt der Verabschiedung des Dop- pelhaushalts 2016/2017 durch den Rat noch verschiedene Anpassungsnotwendig- keiten. Im Wesentlichen re sultierten diese aus Mehrer trägen im Bereich der Allge- meinen Finanzwirtschaft, welche auf der zwischenzeitlich vorlie genden Steuerschät- zung Mai 2016 basierten sowie aus Verbesserungen im Bereich der städtischen Be- teiligungen. Während die Verzögerungen bei Sanierung und Neubau der Bühnen zu einem im Wirtschaftsplan der Bühnen der Stadt Köln entsp rechend berücksichtigten, Seite 132 verminderten Betriebskostenzuschuss in d en Jahren 2016 bis 2 018 führen, ließ der Jahresabschluss der Stadtentwässerungsbetr iebe eine deutliche Erhöhung des Be- teiligungsertrags in 2016 zu. Im Ergebnis konnten im Vergleich zum eingebrachten Haushaltsplanentwurf noch Verbesserungen von rd. 37 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2016 veranschlagt werden und somit die Entnahmequote aus der All gemeinen Rücklage auf 4,2 % gesenkt werden. Für 2017 ergaben sich Verbesserungen von summiert 13 Mio. Euro. Auf Basis der vorstehend beschriebenen Datenlage ergeben sich abschließend fol- gende Gesamtwerte (Mio. Euro): 2016 2017 2018 2019 2020 Summe ordentliche Erträge 3.910,6 4.131,4 4 .195,3 4.289,5 4.393,8 Summe ordentliche Aufwendungen 4.102,8 4.295, 0 4.354,4 4.527,0 4.495,0 Finanzergebnis -22.3 - 65,6 -71,9 -51,1 -58,0 Jahresergebnis -214,6 - 229,2 -231,1 -288,6 -159,2 Entnahmequote aus der Allgemei- nen Rücklage 4,05 % 4,51 % 4,76 % 6,24 % 3,67 % Der noch erhebliche Fehlbetrag des Jahres 2019 mag als Beispiel gelten, dass im Rahmen des dringend erforderlichen Strat egieprozesses weitere schmerzhafte Ein- schnitte, jedenfalls aus heutiger Sicht, unverzichtbar sind. Eine einmalige Überschrei- tung der Grenze nach § 76 Abs. 1 GO NRW ist jedoch für die Haushaltsgenehmi- gung unschädlich. Da entsprechend der akt uellen Gesetzeslage ab dem Jahr 2020 der Anteil der Kommunen an der Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit entfällt, werden die Folgejahre in diesem Umfang entlastet und könne n nach derzeitigem Kenntnisstand – wie bereits in 2020 erkennbar – rückläufige Fehlbeträge ausweisen. Risiken: Im Zusammenhang mit der am voraussichtlichen Ergebnis orient ierten Planung er- geben sich Durchführungsrisiken, die der Abfederung bedürfen. Hierzu hat die Käm- merin den Fachdezernaten ein Höchstmaß an Fl exibilität hinsichtlich der Nachsteue- rung zugesichert. Sollte es hierbei zu Konflik ten kommen, wird als Priorität 1 der Be- reich Bildung (frühkindliche Bildung und Sc hule) und der Bereic h Personalausstat- tung als Priorität 2 behandelt. Die Fehlbeträge und Entnahmequot en zeigen, dass die Stadt Köln weiterhin an ih- rem ehrgeizigen Ziel der Haushaltssanieru ng festhalten und die im Doppelhaushalt 2010/2011 begonnenen Konsolidier ungen kontinuierlich fo rtentwickeln muss. Ein langfristig angelegtes Sanierungskonzept von Rat und Verwaltung muss gewährleis- ten, dass solide und nachhaltige Haushaltswirtschaft mit der stetigen Fortentwicklung der Stadt auch vor dem Hintergrund von im Finanzplanungszeitr aum fortwirkender schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zusammengeführt werden. Dies ist insbesondere mit Blick auf die stetige Ge währleistung einer zukunftssicheren Infra- struktur am Standort Köln von herausgehobener Bedeutung. Seite 133 Um die der Haushaltsaufstellung zugrund e gelegte Finanzstrategie einer nachhalti- gen Genehmigungsfähigkeit zuzuführen, ist das kurzfristige Aufsetzen des grundle- genden Strategieprozesses sowie des Projektes Verwaltungsstrukturreform zwin- gend erforderlich. Außerdem ist die äußerst knappe und umsetzungsorientierte Planung nur im Zu- sammenhang mit einer gleichzeitigen Ausweit ung des Finanzcontrollings im Bereich der Kämmerei vertretbar. 7.1.2 Finanzplan 2016/2017 Im Finanzplan werden sowohl die Finanzmitte l für die laufende Verwaltungstätigkeit als auch für Investitionen und deren Finanzierung dargestellt. Der Finanzplan schließt wie folgt ab (in Mio. Euro): 2016 2017 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.744,6 3.914,6 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.915,4 3.972,2 Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit -170,8 -57,7 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 215,5 154,0 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 592,8 429.,1 Saldo aus Investitionstätigkeit -377,4 -275,1 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 732,1 630,1 Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit 522,3 522,6 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 209,8 107,4 Liquide Finanzmittel/Liquiditätsdefizit -338,2 -225,3 In den Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2016/2017 sind jeweils 350,0 Mio. Euro p.a. zur Umschuldung enthalten. Darüber hinaus resultieren Restbeträge aus der Hingabe und Rückzahlung von städt. Darlehen. Der hohe Betrag in 2016 is t insbesondere darauf zurückzuführen, dass besonders hohe Veranschlagungen für die Bereitstellung von Wohnraum im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten erfolgen müssen. In den Folgejahren sind Kredi taufnahmen zur Finanzierung des Haushaltes sowie entsprechende Tilgungen (jeweils ohne Umsc huldungen) in folgender Höhe veran- schlagt: Kreditaufnahme: Kredittilgung: 2018: 193,7 Mio. Euro 167,0 Mio. Euro 2019: 174,1 Mio. Euro 174,6 Mio. Euro 2020: 130,3 Mio. Euro 174,7 Mio. Euro Die gesetzlich normierte Forderung nach einem ausgeglichene n Haushalt bezieht sich nur auf den Ergebnisplan. Somit haben die oben ausgewiesenen vorläufigen Liquiditätsdefizite zwar keine unmittelbaren Auswir kungen auf den Haushaltsaus- Seite 134 gleich, es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein nicht ausreichender Kassenbestand zu Zinsaufwand führt, der wiederum ergebnis- und damit ausgleichsrelevant ist. In den Jahren 2018 – 2020 ergeben sich per Saldo im Finanzplan folgende Beträge: 2018: 258,8 Mio. Euro Liquiditätsdefizit 2019: 268,2 Mio. Euro Liquiditätsdefizit 2020 159,2 Mio. Euro Liquiditätsdefizit Bei der Betrachtung dieser Werte ist zu berücksichtigen, dass es sich jeweils um jah- resbezogene Beträge handelt. Bei Realisierung dieser Planung wird sich der Bestand an Liquiditätskrediten bi s 2020 gegenüber dem Stand per 31.12.2015 mehr als ver- doppeln. 7.1.3 Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes – Steuerung und Kontrolle über Ziele und Kennzahlen Strategische Ziele und Indikatoren werden zukünftig integraler Bestandteil des kom- munalen Haushalts sein. Es geht dabei um die Widerspiegelung der gesamtstrategi- schen Festlegungen der Stadt für das wesent liche Finanzplanungsinstrument – den Haushalt mit der mittelfristigen Finanzpl anung. Ziele und Ressourcen nachvollzieh- bar und messbar in der Pla nung darzustellen und unterjährig periodisch öffentlich zu verantworten, ist eine wichtige Forderung der Bürgerschaft an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung. Die Stadt Köln hat erstmals zum Haushalt 2015 einen neuen Band vorgelegt, der erste Steuerungselemente eines wirkungsorientierten Haushaltes beinhaltet. Der Fo- kus liegt dabei auf Zielen und Kennzahl en und verknüpft die dazugehörenden aggre- gierten Finanzinformationen. Der Wirkungsorientierte Haushalt nimmt die strategischen Festlegungen auf und wird sie zukünftig produktbezogen in Zielen, I ndikatoren und Kennzah len widerspiegeln. Durch die Zusammenschau von Wirkungen bzw. Leistungen und Ressourcen wird erkennbar, welche Ergebnisse aus den einges etzten Ressourcen generiert werden. Hierdurch rücken gesellschaftliche Wirkungen in den politischen Steuerungsfokus, die den eigentlichen Zweck des öffentlichen Handelns da rstellen. Den kommunalen Entscheidungsträgern wird ermöglicht, die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben nicht länger allein über Budgets zu steuern, sondern zunehmend ei ne Priorisierung über die zu erzielenden Wirkungen der finanz ierten Maßnahmen und Programme vorzu- nehmen. Im Zusammenhang mit der geplanten Verwaltungsstrukturreform zur Haus- haltskonsolidierung sind diese Informationen von wesentlicher Bedeutung. Wesentlicher Bestandteil der Weiterentwickl ung in den nächsten Jahren wird sein, die strategischen Zielfelder der Stadt Köln zu bestimmen und hierzu entsprechende Strukturdaten und Wirkungskennzahlen festzulegen. Zur dauerhaften Implementierung des wirkungsorientierten Haushalts ist außerdem ein unterjähriges, wirkungsorientiertes Co ntrolling unverzichtbar. Dem wird das Fi- nanzberichtswesen angepasst. Diese Anpassung trägt dazu bei, dass frühzeitig eine finanzielle Gesamtentwicklung der Bereiche erkennbar ist, Risiken analysiert und Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Es ist weiterhin vorgesehen, das derzeitige Finanzberichtswesen um die Kennzahlen des wirkungsorientierten Haushalts zu erweitern. Seite 135 7.1.4 Tragfähigkeitsanalyse: Nach haltige Finanzplan ung im Konzern Stadt Köln – generationengerecht und ha ndlungsfähig bei leis- tungsfähiger Infrastruktur Die Stadt Köln hat sich das Ziel einer nachhaltigen kommunalen Finanz- und Infra- strukturplanung gesetzt. Die Verantwortlich en der Stadt sind de r Überzeugung, dass die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge und insbesonde- re deren Finanzierung langfristig nur mit Hilfe des Neuen Kommunalen Finanzmana- gements und durch eine ganzheitliche Betracht ung des „Konzerns Stadt“ gesichert werden können. Dafür ist entscheidend, we lche Strategien, Instrumente und Maß- nahmen der Konzern Stadt entwickeln kann, um finanzielle Handlungsfähigkeit und notwendige Investitionen in sein er Infrastruktur in Einklang zu bringen. Es gilt eine nachhaltige und generationeng erechte Stadtentwicklung zu gewährleisten und gleichzeitig das Eigenkapital zu stärken. Erste Hinweise dazu lieferte eine Vorstudie, die das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) gemeinsam mit dem Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Uni- versität zu Köln (FiFo) im Auftrag der Stadt Köln durchgeführ t hat. Aufbauend auf diesen Ergebnissen haben die Part ner Difu, FiFo und Stadt Köln im April 2015 damit begonnen, die Realisierung ei ner nachhaltigen kommunalen Finanz- und Infrastruk- turplanung vorzubereiten. Aktuell werden die vorhanden en und notwendigen Datengrundlagen zur Infrastruktur erfasst und abgeglichen, Überlegungen zum Investitionsbedarf und seinen Treibern angestellt. Die Ergebnisse werden unter Zuh ilfenahme leitfadenbasierter Interviews sowie zweier Workshops mit Mitgliedern de s Stadtrates, Fachex perten der Verwal- tung und Beteiligungsunterneh men sowie Nutzern/Fachpublikum aus der Stadtge- sellschaft erarbeitet. Das Ziel ist die Präzisierung und Pr iorisierung der mittel- und langfristigen Investitionsbedarfe. Darüber hinaus werden neue methodische Ansätze entwickelt und erprobt. Hierbei spielt das Tragfähigkeitskonzept für den Haushalt ei- ne bedeutende Rolle für die finanzstrategische Aufstellung Kölns. Im ersten Quartal 2017 werden die grundlegenden Ergebnisse der quantitativen Analyse vorliegen und in einem Bericht vorgestellt. 7.1.5 Forschungsprojekt UrbanRural Solutions Die Stadt Köln ist Verbundpar tner im Forschungsprojekt UrbanRural Solutions, eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Innovationsgruppe für ein nachhaltiges Landmanagement. Innovativ e Stadt-Land Kooperationen im regio- nalen Daseinsvorsorgemanagement sind Gegens tand des Projekts. Die Innovations- gruppe UrbanRural Solutions besteht aus fü nf wissenschaftlichen Instituten der Pla- nungs-, Innovations- und Finanzwissenschaft und drei Praxisregionen. Die Stadt Köln ist als wachsende Million enstadt mit Herausforderungen im Bereich Wohnen, Mobilität und Bildu ngsinfrastrukturen konfrontiert. Hinzu kommt eine ange- spannte Haushaltslage, die die Verwaltung zwingt, die kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen effizient bereitz ustellen. Das Bevölkerungswachstum ent- lang der Rheinschiene stellt viele Kommunen vor ähnliche Herausforderungen wie die Stadt Köln, während andere Kommunen in der R egion Köln/Bonn eher von Schrumpfungsprozessen betroffe n sind. Die zukünftige Entwicklung der Region ist für die Stadt Köln ebenso von Bedeutung wie die Entwicklung der Stadt als ein Ober- zentrum für die Region. Ziel des Projek tes ist es, die wohnstandortbezogene Infra- Seite 136 struktur mit Hilfe v on innovativen interkommunalen Kooperationslösungen effizienter zu gestalten. Die Region Köln/Bonn stellt den Untersuchungsraum im Projekt dar. Wesentlicher Bestandteil der ersten Phase des Projekts waren Arbeiten am regiona- len Daseinsvorsorgeatlas. Darüber hinaus wurde das Projekt re levanten Akteuren innerhalb der Stadt Köln und in der Region vorgestellt. Sowohl die Bezirksregierung als auch der Regio Köln/Bonn e.V. wurden als wichtige Partner im Projektverlauf identifiziert. In einem nächsten Schritt so llen Fokusräume in der Region ausgewählt werden, in denen mit wissenschaftlichem Input konkrete Kooperationslösungen erar- beitet werden. Ergebnisse aus diesem Proz ess werden im Anschluss so aufgearbei- tet, dass sie auf andere Kommunen übertragbar sind. 7.1.6 Weiterer Ausblick – Reduzierung der Entn ahmequoten aus der all- gemeinen Rücklage Das vordringliche Ziel von Rat und Verwalt ung ist es, mittelfristig wieder einen aus- geglichenen Haushalt vorzulege n. Voraussetzung hierfür ist der Abbau des jahres- bezogenen Defizits. Im Haushaltsplan 2 016/2017 konnte vor dem Hintergrund der bereits dargestellten Problematiken diese Absicht nicht aufrechterhalten werden. Erst ab 2020 ist durch den Wegfall des Anteil s der Kommunen an der Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit mit einer Entlastung zu rechnen, die zu einer kontinuierli- chen Absenkung der Fehlbetragsquoten führen wird. Die jetzt vorliegenden Zahlen zeigen deutlich, dass es auch in Köln ein strukturelles Defizit gibt, welches durch Managemententscheidungen allein nicht abgebaut wer- den kann. Bundes- und Landesregierung haben zwar Maßnahmen zur Verbesserung der gemeindlichen Finanzausstatt ung ergriffen, so z. B. durch die Wiedereinbezie- hung eines Anteils am Landesaufkommen der Grunderwerbssteuer in die jeweilige Schlüsselmasse der Gemeindefinanzieru ngsgesetze (Landesregierung) oder durch die sukzessive Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung. Ebenso trägt die Bereitst ellung von Mitteln durch die sog. „Vorab- milliarde“ (Bundesregierung) zur Entlastu ng der Kommunen bei. Dies führt jedoch nicht zu einer grundlegenden Änderung der Finanzlage der Stadt Köln. Nur die posi- tive und nachhaltige Veränderung der äuß eren Rahmenbedingungen kann hier Ent- lastung schaffen. Aufgaben, die der St adt von Bund oder Land übertragen werden, müssen auch von diesen finanziert werden (Einhaltung des Konnexitätsprinzips). In diesem Zusammenhang ist auch darauf hi nzuweisen, dass bei Anpassungen von Rahmenparametern zur Ermittlung der Schl üsselzuweisungen die besonderen Be- lange der Oberzentren, hi er insbesondere die der größ ten Stadt im Land mit ihren Belastungen, vor allem auch durch einen in die Zukunft prognosti zierten Einwohner- zuwachs, besser berücksichtigt werden mü ssen. Eine ständige Absenkung der Ein- wohnergewichtung wird diesen Belangen nicht gerecht. Es ist nur durch sehr enge Planungsvor gaben gelungen, den Haushalt grundsätzlich genehmigungsfähig aufzustellen. Dieses Vor gehen stellt einen weiteren Schritt in Richtung umsetzungsorientierter Planung dar. Dabei wu rde zugunsten des Nichtein- griffs in die Fachziele der Konsolidier ungskurs vorübergehend abgemildert. Die Ver- waltung geht davon aus, dass bereits ab de m Haushalt 2018 ein produktscharf dar- stellbarer Konsolidierungskurs die Entnahmequoten deutlich senkt. Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt wird eine Planungsgrundlage vorgelegt, die die Entwicklung einer städtischen Gesamtstrategie begleitet und einen Priorisie- rungsprozess ermöglicht, an dessen Ende eine erfolgreiche Konsolidierung zur "grü- nen Null" im Sinne der generationengerechten Haushaltswirtschaft führt. Seite 137 Es ist wichtig, dies auch in der Stadtgesellschaft nachvollziehbar darzustellen. Hierdurch soll Verständnis dafür erzeugt werden, dass eine Reduzierung von Auf- gaben und Aufwendungen zwingend er forderlich ist. Nur so kann mittelfristig wie- der ein ausgeglichener Haus halt aufgestellt und der Ve rzehr des Eigenkapitals kontinuierlich und nachhaltig verringert werden. Seite 138 7.2 Auswirkung des Jahresabschlusse s 2015 auf die Eigenkapitalent- wicklung Ausgehend von dem Jahres abschluss 2011 wird nachfolgend die Entwicklung des Eigenkapitals für den Zeitr aum bis 2020 dargestellt. Eine Ausgleichsrücklage steht nicht mehr zur Verfügung, sodass die Defi zite ausschließlich durch die allgemeine Rücklage auszugleichen sind. Eigenkapital 31.12.2011 6.184.275.780 € - Jahresfehlbetrag 2012 - 241.204.667 € Eigenkapital 31.12.2012 5.943.071.113 € - Jahresfehlbetrag 2013 (festgestellt) - 180.694.527 € - mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge - 25.004.611 € Eigenkapital 31.12.2013 5.737.371.975 € - Jahresfehlbetrag 2014 (aufgestellt) - 249.539.674 € - mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge 21.218.977 € Eigenkapital 31.12.2014 5.509.051.278 € - Jahresfehlbetrag 2015 - 403.616.136 € - mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge 28.209.440 € Eigenkapital 31.12.2015 5.133.644.582 € - geplanter Jahresfehlbetrag 2016* - 215.919.194 € - geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.476.900 € Planeigenkapital 31.12.2016 4.931.202.288 € - geplanter Jahresfehlbetrag 2017* - 230.673.959 € - geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.595.700 € Planeigenkapital 31.12.2017 4.714.124.029 € - geplanter Jahresfehlbetrag 2018* - 232.651.027 € - geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.547.400 € Planeigenkapital 31.12.2018 4.495.020.402 € - geplanter Jahresfehlbetrag 2019* - 290.250.472 € - geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.436.600 € Planeigenkapital 31.12.2019 4.218.206.230 € - geplanter Jahresfehlbetrag 2020* - 160.870.769 € - geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.595.700 € Planeigenkapital 31.12.2020 4.070.931.461 € * Die Fehlbeträge sind der aktuellen Haushalt ssatzung 2016/2017 entnommen und berücksichtigen bereits die noch im Jahresabschluss umzubuchenden Ergebnisse der Stiftungen. Im Eigenkapital ist eine Sonderrücklage in Höhe von 6.147.033,13 € ausgewiesen, die bei der Ermittlung der Entnahmequote nicht zu berücksichtigen ist. Seite 139 Demzufolge ergeben sich aus den Jahresfehlbeträgen des Doppelhaushaltes 2016/2017 folgende aktualisierte Entnahmequoten (Beträge in Mio. €): 2016 2017 2018 2019 2020 Allgemeine Rücklage (31.12. des Vorjahres) 5.127,5 4.925,1 4.708, 0 4.488,9 4.212,1 Jahresfehlbetrag lt. Ge- samtergebnisplan 214,6 229,2 231,1 288,6 159,2 Fortgeschriebene Ent- nahmequote 4,18 % 4,65 % 4,91 % 6,43 % 3,78 % Seit dem Jahresabschluss 2013 haben Erträge aus der Veräußerung von Vermögen und aus der Wertveränderung von Finanzanl agen nur noch Einfluss auf die Entnah- mequote der folgenden Jahre, entlasten j edoch nicht (mehr) das Ergebnis des aktu- ellen Jahres. Die aus derartigen Vo rgängen entst ehenden Aufwendungen belasten dementsprechend nicht das aktuelle Jahr esergebnis, sondern führen in den Folge- jahren zur Minderung der Defizitmarke. 7.3 Weitere Entwicklung Der Einsturz des Historischen Archivs in 2009 und die daraus folgende Aufarbeitung und Zusammenführung der dabei beschädigt en Archivalien als auch das Beweissi- cherungsverfahren zur Feststellung der Schadenursache und der daf ür Verantwortli- chen führen weiterhin zu erheblichen Bela stungen mit Millionenbeträgen. Es ist aktu- ell noch nicht absehbar, wann die zivil- und strafrechtlichen Verfahren abgeschlossen sein werden. Eine Prognose über den Au sgang der Verfahren ist gegenwärtig nicht möglich, sodass nur zu hoffen ist, dass am Ende eine dem Schadensumfang ent- sprechende Schadenersatzleistung der Stadt Köln zugesprochen wird und anschlie- ßend auch realisiert werden kann. Im Zusammenhang mit dem von der EU-K ommission beanstandeten Vergabeverfah- ren beim Bau und der langfristigen Anmiet ung der Messehallen sind die aus dem angestrebten Vergleich resultierenden Bela stungen bereits im Wege einer entspre- chenden Rückstellung abgebildet. Die Vergle ichsverhandlungen sind zum Abschluss gebracht; die erforderliche Zustimmung der EU-Kommission zum Vergleich ist aller- dings noch nicht erteilt. An den hohen Rückzahlungsbet rägen bei der Gewerbesteuer zeigt sich, dass sich die Hauptertragsart der Stadt Köln nicht verstetigen lässt. Den Entwicklungen bei der Konjunktur und der Rechtsprechung für zum Teil weit zurückliegende Zeiträume steht die Stadt ohne jegliche Einflussmöglichkeiten gegenüber. Die Diskussionen auf den überörtlichen Ebenen zur Verstetigung kommunaler Ertragsquellen müssen da- her weiterhin intensiv fo rtgeführt werden. Nur mit so liden und stabil planbaren Erträ- gen lassen sich die kommunalen Aufgabe n der Daseinsvorsorge unabhängig von Konjunkturschwankungen nachhaltig und dauerhaft wahrnehmen. Aus den Bevölkerungswachstumsprognosen ergeben sich bis 2040 Handlungsbedar- fe in allen kommunalen Auf gabenbereichen, die zum Einen erhebliche Investitionen insbesondere im Bildungsbereich, aber auch im Wohnungs bau erfordern, zum Ande- ren ergeben sich im Zusammenhang mit der weiterhin wachsenden Großstadt zu- sätzliche Bedarfe auf den sozialen Hand lungsfeldern, die durch den demographi- schen Wandel mit dem zunehmenden Anteil äl terer Menschen noch verstärkt wer- Seite 140 Seite 141 Seite 142 Übersicht über die Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und des Stadtvorstandes gem. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW in: • Aufsichtsräten und anderen K ontrollgremien im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes, • Organen von verselbstst ändigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, • Organen sonstiger privat rechtlicher Unternehmen Seite 143 Seite 144 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW O b e r b ü r g e r m e i s t e r (Wahlperiode 2009 / 2015) Roters, Jürgen Oberbürgermeister Aufsichtsratsvorsitzender Koelnmesse GmbH (bis 20.10.2015) Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsratsvorsitzender RheinEnergie AG Aufsichtsratsvorsitzender Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH Aufsichtsrat RWE Power Aktiengesellschaft O b e r b ü r g e r m e i s t e r i n (Wahlperiode 2015 / 2020) Reker, Henriette Oberbürgermeisterin Aufsichtsratsvorsitzende Koelnmesse GmbH (ab 22.10.2015) Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Verwaltungsrat CVUA Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland, AöR Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH R a t s m i t g l i e d e r (Wahlperiode 2014 / 2020) Akbayir, Hamide chem. techn. Assistentin Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Aymaz, Berivan Übersetzerin, selbständig Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Bartsch, Hans-Werner Rentner Aufsichtsratsvorsitzender Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Beirat der AVG Ressourcen GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Beckamp, Roger Rechtsanwalt, selbständig --- Seite 145 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Bercher-Hiss, Susanne Referentin Aufsichtsrat GEW Köln AG (Entwicklungszusammenarbeit) Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Börschel, Martin Rechtsanwalt, MdL Aufsichtsratsvorsitzender Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsratsvorsitzender GEW Köln AG Aufsichtsrat RheinEnergie AG Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Verwaltungsratsvorsitzender Sparkasse KölnBonn Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Breite, Ulrich Geschäftsführer FDP-Ratsfraktion Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat RheinEnergie AG Brust, Gerhard Rentner, Hausverwalter Aufsichtsrat RheinEnergie AG Aufsichtsratsvorsitzender AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Beirat der AVG Kompostierung GmbH Bürgermeister, Dr. Eva Leitung Kinder- u. Jugendfilm- Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH zentrum Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Ciesla-Baier, Dietmar Speditionskaufmann, Verkehrs- Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR fachwirt (HGK AG) De Bellis-Olinger, Teresa Elisa kfm. Angestellte Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Detjen, Jörg Geschäftsführer GNN Verlag mbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH dos Santos Herrmann, Susana Redakteurin / PR-Beraterin Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Seite 146 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Dresler-Graf, Margret Hausfrau Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Beirat der AVG Kompostierung GmbH Elster, Dr. Ralph IT-Unternehmensberater Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat RheinEnergie AG Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH Aufsichtsrat Tagesklinik Alteburgerstraße gGmbH Erkelenz, Martin Elektrotechniker (KVB AG) --- Frank, Jörg Geschäftsführer der Fraktion Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Bündnis 90/Die Grünen im Rat Aufsichtsrat GEW Köln AG der Stadt Köln Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG Frebel, Polina Dolmetscherin Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Beirat der AVG Kompostierung GmbH Frenzel, Michael PR-Berater Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Seite 147 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Gärtner, Ursula Dipl.-Volksw., Abteilungsleiterin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Gerlach, Lisa Hanna Wirtschaftsberaterin, selbständig Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Götz, Stefan Angestellter --- (ab 19.05.2015) Gordes, Birgit Maßschneidermeisterin / Designerin, selbständig Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn Gutzeit, Dr. Walter Pensionär Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Halberstadt-Kausch, Inge Hausfrau Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Hammer, Lino CAD-Konstrukteur Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Haug, Jochen Rechtsanwalt, selbständig --- Hegenbarth, Thomas Architekt, selbständig Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG Heinen, Dr. Ralf Lehrer Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Aufsichtsratsvorsitzender Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Seite 148 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Henk-Hollstein, Anna-Maria Kauffrau, selbständig Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Henseler, Andreas Pensionär --- Heuser, Marion Hausfrau --- Houben, Reinhard Geschäftsführer Arnold Houben Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH GmbH Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Hoyer, Katja Hausfrau Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Jahn, Kirsten Dipl.-Geographin, selbständig Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Joisten, Christian Leiter Beratung & Customer Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Relations Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Karaman, Malik Reisebüro, Unternehmensberater Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Aufsichtsrat KölnKongress GmbH Kaske, Sven Rettungsassistent Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Kienitz, Niklas Geschäftsführer der Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH CDU-Ratsfraktion Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat KölnKongress GmbH Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Seite 149 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Kircher, Jürgen kfm. Angestellter Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Klausing, Christoph Sachbearbeiter, Student Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Kockerbeck, Heiner Lehrer Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Kron, Peter Landesbeamter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsratsvorsitzender KölnBäder GmbH Verwaltungsrat EVA - gGmbH Krupp, Gerrit Rechtsanwalt Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Laufenberg, Sylvia Geschäfts- und Projektleiterin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Michel, Dirk Investmakler, angestellt Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Möller, Monika Rentnerin Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Nesseler-Komp, Birgitta Hausfrau Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG Aufsichtsrat Nahverkehr Rheinland (NVR) GmbH Noack, Horst Pensionär Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Oedingen, Erika Systemanalytikerin, angestellt Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Ott, Jochen MdL Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG (bis 18.05.2015) Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Seite 150 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH Aufsichtsratsvorsitzender GAG Immobilien AG Aufsichtsratsvorsitzender GWG Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Rhein-Erft Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG Paetzold, Michael Arzt (niedergelassen) Aufsichtsratsvorsitzender Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Aufsichtsratsvorsitzender RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH Pakulat, Sabine Designerin, Geschäftsführerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH culture-images GmbH Petelkau, Bernd Diplom-Kaufmann Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat RheinEnergie AG Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat Koelnmesse Ausstellungen GmbH Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Aufsichtsratsvorsitzender KölnKongress GmbH Philippi, Franz Berufsschullehrer Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Pöttgen, Andreas wissenschaftlicher Mitarbeiter Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Pohl, Stephan Rechtsanwalt, selbständig Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Rabenstein, Svenja Dipl.-Pädagogin, angestellt Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Richter, Manfred Personalleiter, angestellt Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Seite 151 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Roß-Belkner, Monika Rentnerin Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Rottmann, Hendrik Soldat --- Schlieben, Dr. Nils Helge Studienrat Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Schneider, Frank Polizeibeamter Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Scho-Antwerpes, Elfi Dipl.-Ingenieurin Aufsichtsrat KölnKongress GmbH Aufsichtsrat der Parisozial gGmbH Aufsichtsrat Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH Scholz, Tobias Diplompädagoge, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.09.2015) Schoser, Dr. Martin Geschäftsführer BKU e. V. Aufsichtsratsvorsitzender Kölner Sportstätten GmbH Schultes, Monika Vorruheständlerin Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Schwab, Luisa Studentin --- (ab 10.09.2015) Sommer, Ira Rechtsanwältin, selbständig Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Stahlhofen, Gisela Mitarbeiterin im MdB Wahlkreis- Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn büro Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Sterck, Ralph Geschäftsführer FDP-NRW Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Seite 152 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Beirat der AVG Ressourcen GmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Strahl, Dr. Jürgen Apotheker Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG Geschäftsführer Dr. Strahl Service GmbH Struwe, Rafael Rechtsanwalt, selbständig Aufsichtsrat RheinEnergie AG Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Symanski, Dr. Ute Organisationssoziologin --- (bis 31.08.2015) Thelen, Elisabeth kfm. Angestellte bei RheinEnergie Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH AG Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat KölnKongress GmbH Aufsichtsratsvorsitzende KölnTourismus GmbH Thelen, Horst Pensionär --- Tokyürek, Güldane Juristin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Unna, Dr. Ralf Tierarzt, selbständig Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln van Benthem, Henk Versicherungsmakler, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH van Geffen, Jörg Bankkaufmann Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Seite 153 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG von Bülow, Brigitta Gymnasiallehrerin Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH von Wengersky, Alexandra Unternehmerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Walter, Karl-Heinz Berater, Dozent, Trainer Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Weisenstein, Michael Dipl.-Sozialarbeiter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 3/2015: Geschäftsführer Fraktion Die Linke) Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Welcker, Katharina Hausfrau --- Welpmann, Dr. Matthias Dipl.-Geograph Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (bis 31.08.2015) Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Welter, Thomas Immobilienverwalter, selbständig Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Wiener, Markus Geschäftsführer der Gruppe --- pro Köln im Rat der Stadt Woller, Julia wissenschaftliche Mitarbeiterin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Wolter, Andreas Controller (Kfm. Angestellter) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn Wolter, Judith Rechtsanwältin --- Seite 154 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Yurtsever, Firat Revisor Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Zimmermann, Thor (z. Zt. in Elternzeit) --- S t a d t v o r s t a n d Kahlen, Guido Stadtdirektor Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Klug, Gabriele C. Stadtkämmerin Aufsichtsrat Portigon AG Berg, Ute Beigeordnete Aufsichtsrat KölnKongress GmbH Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Aufsichtsrat Koelnmesse Ausstellungen GmbH Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Management GmbH Höing, Franz-Josef Beigeordneter Verwaltungsratsvorsitzender Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Klein, Dr. Agnes Beigeordnete Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Verwaltungsratsvorsitzende KölnKitas gGmbH Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Seite 155 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Laugwitz-Aulbach, Susanne Beigeordnete Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Aufsichtsratsvorsitzende KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsratsvorsitzende AchtBrücken GmbH Reker, Henriette Beigeordnete Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (bis 21.10.2015) Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH Verwaltungsrat CVUA Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland, AöR Seite 156 -
Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu TOP 5.1
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Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Frau Duggan Telefon: (0221) 221-22928 Fax : (0221) 221-25501 E-Mail: simone.duggan@stadt-koeln.de Datum: 06.11.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.11.2017 öffentlich 5.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2015 3151/2017 Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungspr ü- fungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2015 zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung: - Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO. - Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO. - Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Bericht beschriebenen Mängel zu beauftragen. 2. Der Rat beschließt: - Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2015 wird festgestellt. - Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO e r- teilt. - Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 403.616.136,34 € wird durch Ina n- spruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen. - Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Anlage 2 Prüfungsbericht nach Unterschrift Vorsitzender RPAu zur Vorlage im Rat
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Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 0221/ 221 - 25015 0221/ 221 - 25501 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite I Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ................................ ................................ ................................ .............................. 1 2. Prüfungsauftrag ................................ ................................ ................................ ................. 1 3. Grundsätzliche Feststellungen ................................ ................................ .......................... 1 3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung ................................ ...................... 1 3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin ................................ ..... 2 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ ......... 3 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ................................ .................. 3 5.1 Organisation der Buchführung ................................ ................................ ..................... 3 5.2 Belegwesen ................................ ................................ ................................ ................. 4 5.3 Personal ................................ ................................ ................................ ...................... 4 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung ................................ .............................. 5 5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung ................................ ........................ 6 5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt) ................................ ................................ ............... 7 5.7 Inventuren, Inventar ................................ ................................ ................................ ..... 7 5.8 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertragsmanagement ............................ 8 5.9 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte ................................ ................................ ........ 9 5.10 Rückstände ................................ ................................ ................................ ................ 9 6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen ............................... 9 Aktiva ................................ ................................ ................................ ................................ . 9 Anlagevermögen ................................ ................................ ................................ ................ 9 6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ................................ ................................ .........10 6.2 Sachanlagen ................................ ................................ ................................ ...............11 6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................ .11 6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................ .....11 6.2.3 Infrastrukturvermögen ................................ ................................ .......................12 6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ................................ ................................ 12 6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ................................ ...............13 6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung ................................ ................................ .15 6.2.7 Finanzanlagen ................................ ................................ ................................ ..16 Umlaufvermögen ................................ ................................ ................................ ..............17 6.3. Vorräte ................................ ................................ ................................ .......................18 6.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ................................ ..................18 6.5 Liquide Mittel ................................ ................................ ................................ ...............19 Passiva ................................ ................................ ................................ .............................19 6.6 Eigenkapital ................................ ................................ ................................ ................19 6.6.1 Allgemeine Rücklage ................................ ................................ ........................20 6.6.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ................................ ................................ 20 6.7 Sonderposten ................................ ................................ ................................ ............21 6.8 Rückstellungen ................................ ................................ ................................ ..........21 Seite II Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.9 Verbindlichkeiten ................................ ................................ ................................ .24 6.9.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ................................ ................25 6.9.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ................................ ....25 6.9.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ................................ ...........26 6.9.4 Erhaltene Anzahlungen ................................ ................................ .....................26 7. Ergebnisrechnung ................................ ................................ ................................ ............28 7.1 Gewerbesteuer ................................ ................................ ................................ ....28 7.2 Aufwandsminderungen ................................ ................................ ........................29 8. Finanzrechnung ................................ ................................ ................................ ................33 9. Anhang und Lagebericht ................................ ................................ ................................ ..34 10. Bestätigungsvermerk ................................ ................................ ................................ ......34 Anlage Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.201 5 Teil 1 (Gesamtergebnisrechnung, Gesamt- finanzrechnung, Bilanz mit Anhang und Lagebericht) Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite III Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Abkürzungsverzeichnis 1. NKFWG Erstes NKF-Weiterentwicklungsgesetz AöR Anstalt öffentlichen Rechts EB Eröffnungsbilanz FiPo Finanzposition GAFin Geschäftsanweisung für das Finanzwesen GAG GAG Immobilien AG GO Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GW Gebäudewirtschaft GWG geringwertiges Wirtschaftsgut HGB Handelsgesetzbuch IKS Internes Kontrollsystem Indafin/Ginfis kamerales Kassenverfahren der Stadt Köln IV (automatisierte) Informationsverarbeitung KAG Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen KommInform Darlehensverwaltungsprogramm der Stadt Köln NKF Neues Kommunales Finanzmanagement OK.FIS Offenes Kommunales Finanzinformationssystem PSCD Kassen- und Einnahmemanagementmodul der Buchhaltungs- software SAP RPA Rechnungsprüfungsamt RPAu Rechnungsprüfungsausschuss SAP modulares Buchhaltungsprogramm der Stadt Köln SBK gGmbH Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln Anstalt des öffentlichen Rechts UStG Umsatzsteuergesetz VIAVIS IV-gestütztes Straßeninformationssystem VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg Seite IV Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Verzeichnis der Gliederungsziffern städtischer Ämter und sonstigen Organisations- einheiten -11- Amt für Personal, Organisation und Innovation -12- Amt für Informationsverarbeitung -14- Rechnungsprüfungsamt -20- Kämmerei -21- Kassen- und Steueramt -30- Rechts- und Versicherungsamt -40- Amt für Schulentwicklung -66- Amt für Straßen und Verkehrstechnik -69- Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Dezernat III Dezernat für Wirtschaft und Liegenschaften Dezernat VI Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Dezernat VII Dezernat für Kunst und Kultur Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 1 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 1. Vorwort Der Jahresabschluss 201 5 wurde dem Rat in seiner Sitzung am 14.02.2017 als Entwurf vorgelegt und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überwiesen. Die Stadt Köln liegt mit der Aufstellung , Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse immer noch hinter den gesetzlichen Vorgaben zurück. Positiv ist festzustellen, dass der Rückstand sich verringert. War die Feststellung des Abschlusses 2011 noch um drei volle Jahre verspätet, beträgt der Abstand mit dem aktuell vorliegenden Ab schluss 2015 noch rund ein Jahr. Gemäß § 95 GO muss jeweils bis zum 31. März des Folgejahres der Jahresabschluss durch die Kämmerin aufgestellt, durch die Oberbürgermeisterin bestätigt und dem Rat zur Feststel- lung zugeleitet sein. Die Feststellung selbst muss bis zum Abschluss des Folgejahres - nach erfolgter Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss - erfolgen (§ 96 GO). Fristgerecht wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 2016 gewesen. Wichtig ist eine Feststellung des Jahresabschlusses 20 15 für die Genehmigung des Hau s- haltsplanes 2018 durch die Aufsichtsbehörde . Gemäß Runde rlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ist für die Genehmigungsfähigkeit des Hau s- haltes 2018 ein festgestellter Jahresabschluss 2015 erforderlich. Grundlegende Veränderungen, wie die Einführung des SAP -integrierten Kassen- und Ei n- nahmemanagements PSCD oder umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Buchführung, sind auch in 2015 nicht erfolgt, so dass auch für die Prüfung dieses Jah- resabschlusses immer noch die Feststellungen aus 2011 Bestand haben . Daher entspr e- chen die Aussagen unter „3. Grundsätzliche Feststellungen “ und „5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung “ des nachfolgenden Berichtes denen aus den Vorjah- resberichten. 2. Prüfungsauftrag Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Abs. 1 GO ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Jahres nachzuweisen ist. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der GoB ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergä n- zenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden s ind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lag e- bericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steh t und seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung einen Bericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermer k oder der Ve r- merk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen (§ 101 Abs. 1 GO). Soweit die Gemeinde über ein Rechnungsprüfungsamt verfügt, bedient sich der Ausschuss dieses Amtes (§ 101 Abs. 8 GO). 3. Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung Nach dem Ergebnis der Prüfung besteht in den nachfolgend aufgeführten Fällen Anlass für Anmerkungen bzw. Einwendungen: Seite 2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Die zentralen Übersichten über Softwarelizenzen (Lizenzmanagement) und langfristige Verträge (Vertragsmanagement) zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung ei n- zelner Aktiv- und Passivposten fehlen weiterhin. Die Einführung eines zentralen Lizen z- managements wurde unter Verweis auf die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung auf 2018 verschoben; neue Erkenntnisse lagen bis zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung nicht vor. Dass das einheitliche Vertragsmanagement eingeführt wird, wurde durch den Stadtvorstand im Oktober 2015 beschlossen . Zur Zeit wird das entsprechende IV - Verfahren in zwei Dienststellen pilotiert. Die Dienstanweisung zum Vertragsmanagement fehlt noch. Die im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz festgestellte, erforderliche Überpr ü- fung von Ausweis und Bewertung bei den Grundstücken durch die Verwaltung ist zum Jahresabschluss 201 5 noch nicht erfolgt. Die Verwaltung setzt für die umfassende Überprüfung des Grundbesitzes hinsichtlich Ausweis und Bewertung einen Zeitraum bis 2023 an. Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz der Einzelbewertung a bgewichen. Insbesondere ist die Festlegung der Wertabschläge nicht korrekt. Zwischenzeitlich zeigte sich, dass auch die Wertansätze von Straßen, We- gen und Plätzen Fehler aufweisen. Eine Erfassung mittels einer neuen Software, Inven- tur und die erforderlichen Korrekturen sollen bis 2023 erfolgen. Die vorgeschriebenen Inventuren wurden weiterhin sehr unvollständig durchgeführt . Eine umfassende Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens hat nicht stattgefunden. Beim unbeweglichen Anlagevermögen fand überhaupt keine Inven- tur statt. Mit zunehmendem Abstand von der Vermögenserfassung zur Eröffnungsbilanz, die zudem aufgrund von Sonderregelungen teilweise mittels Pauschalansätzen und Schätzungen stattfand, wird dieser Sachverhalt immer problematischer. Die Stadt Köln verwendet e bis einschließlich 2016 für ihre Buchhaltung kein geschlo s- senes Buchführungssystem. Für die Abwicklung der Zahlungsvorgänge war 2015 wei- terhin das alte kamerale Kassenverfahren im Einsatz, das zur Bu chhaltung mit SAP nicht konform ist. Bedingt dadurch ist in der Buchhaltung zu keinem Zeitpunkt des Ja h- res der aktuelle Bestand an liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten abrufbar und kontrollierbar. Die Einführung des entsprechenden SAP -Moduls PSCD, das diese Problematik beseitigen soll, ist zum 01.01.2017 erfolgt. Ein Risikomanagementsystem wurde noch nicht aufgebaut . Dieses ist u. a. erforderlich, um der Berichterstattungspflicht über Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung gemäß § 48 GemHVO qualifiziert nachkommen zu können. Bezogen auf die Buchführung fehlt ein strukturiertes, systematisches internes Kontrol l- system. Hinsichtlich der reinen Zahlungsabwicklung sind Kontrollmechanismen aus k a- meralen Zeiten in größerem Umfang vorhanden, die - aufgrund der Beibehaltung des Zahlungssystems - weiterhin Wirkung entfalten. 3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin Die Ausführungen im Lagebericht enthalten keine offensichtlich falschen Darstellungen. Hinsichtlich der enthaltenen konkreten Zahlen ist weiterhin auf die Schwächen in der Buc h- haltung zu verweisen (siehe hierzu auch Ziffer 5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung). Die dort genannten Sachverhalte haben zwangsläufig Auswirkungen. Die in der Gemeindeha ushaltsverordnung vorgeschriebenen Erläuterungen und Analysen zum abgeschlossenen Haushaltsjahr sind im Lagebericht enthalten. Aufgrund des zeitlichen Abstandes zwischen dem Stichtag 31.12.201 5 und der Abfassung des Lageberichts können die Berichterstattun g über Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Hau s- haltsjahres und die Berichterstattung über die weitere Entwicklun g nicht mit normalen Ma ß- stäben bewertet werden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 3 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Die gemäß § 48 GemHVO vorgesehene Darstellung von Chancen und Risiken erfolgt nic ht umfassend. Nach Auffassung des RPA ist dies jedoch - ebenfalls mit Blick auf den zeitlichen Abstand zum Bilanzstichtag - entbehrlich. Eine all umfassende Risikoanalyse - soweit dies überhaupt möglich ist - würde allerdings auch ein bestehendes, strukturiertes Risikomana- gementsystem voraussetzen, das bei der Stadt Köln noch nicht existiert. 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes geprüft. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Die Prüfung wurde in Form von Systemprüfungen und Stichproben durchgeführt. S ie stützt sich ferner auf Erkenntnisse aus der Prüfung der vorangegangenen Jahresabschlüsse sowie aus den Schwerpunktprüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. In Anbetracht des zeitlichen Abstandes zum Abschlussstichtag und Haushaltsjahr wurde auf die Prüfung der Umsetzung des Haushaltsplans verzichtet. Eine solche macht aus Sicht des RPA nur Sinn, wenn sie begleitend stattfinden kann. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können dann u. a. noch für die neue Haushaltsplanung von Nutzen sein. 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 5.1 Organisation der Buchführung Die Buchführung erfolgt bei der Stadt Köln dezentral, d. h., dass viele Dienststellen Vor - erfassungen z. B. mittels MS-Excel vornehmen, die in den Rechnungsstellen letztendlich in das SAP-System übernommen werden. Daneben wird die Anlagenbuchhaltung in den Dienststellen verantwortlich geführt. Für Vorgänge, die zahlungsrelevant sind, erfolgt eine Datenübertragung an die Stadtkasse. Die Erledigung und Überwachung der Zahlungsvo r- gänge selbst erfolgt mittels des alten kameralen Kassenverfahrens. Eine generelle gesetzliche Vorgabe für eine zentrale oder dezentrale Buchhaltungsorganis a- tion existiert nicht. § 93 Abs. 3 S. 1 GO regelt lediglich „Soweit die ordnungsmäßige Erled i- gung und Prüfung gewä hrleistet sind, kann die Finanzbuchhaltung für funktional begrenzte Aufgabenbereiche auch durch mehrere Stellen der Verwaltung erfolgen“. Es bleibt dabei jedoch bei einer zentralen Gesamtverantwortung durch Bestellung eines „Verantwortlichen und eines Stellvertreters“ (für die Finanzbuchhaltung). Eine zentrale Buchhaltung für die Stadt insgesamt, von der allenfalls sachlich eng eing e- grenzte Bereiche - z. B. die Gehaltsbuchhaltung - ausgenommen werden , erscheint dem RPA aufgrund der Erfahrungen bei den bishe rigen Prüfungen weiterhin als die bessere Lösung. Auch die Anlagenbuchhaltung kann zentral einheitlicher geführt werden. Das SAP-Modul PSCD wurde zum 01.01.2017 eingeführt, was seit dem die Lücke im Buch- führungssystem schließt und damit deutliche Verbesserungen bringen soll. Um die Mängel abzustellen hat der Stadtvorstand in seiner Sitzung am 13.01.2015 einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen beschlossen . Über den Sachstand und die Planung in den einzelnen Teilbereichen Schaffung von Akzeptanz, Aufbau- und Ablauforganisation, Personalentwicklung, elektronische Rechnungsbearbeitung, Internes Kontrollsystem und Seite 4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Maßnahmen für den Jahresabschluss wird seit 2017 zweimal im Jahr durch die Kämmerei im Rechnungsprüfungsausschuss be- richtet. Die ersten dieser Maßnahmen sollen nach aktuellem Planungsstand (September 2017) in 2018 abgeschlossen sein. 5.2 Belegwesen Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraft der Buchführung ist das Belegprinzip. Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den geordnet aufzubewahrenden Unterlagen Inhalt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle erklärt und schlüssig nachgewiesen we r- den können. Die Belege müssen systematisch geordnet abgelegt werden, um als Beweis fü r die Richtigkeit der einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich sein muss, einen Überblick über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung, zu erhalten (vgl. § 27 GemHVO). Das Belegwesen bei der Stadt Köln und hier insbesondere die Belegablage sind für eine GoB-konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollständig. Auszahlungsrele- vante Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der Stadtkasse - jedoch nach einem eigenen, nicht belegnummernkonformen System - abgelegt. Ferner ist nicht jeder in SAP gebuchte Vorgang, der eine entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zahlungsrele- vant. Die Suche bei der Stadtkasse läuft damit ins Leere. Andere Belege werden selbst innerhalb von Dienststellen an unterschiedlichen Orten nach unterschiedlichen Kriterien abgelegt und sind teilweise nicht oder nicht mit vertretbarem Zeitaufwand auffindbar. Eine umfassende prüferische Einsichtnahme ist mit überschaubarem Aufwand nicht möglich; die Einführung einer digitalen Belegablage ist dringend geboten. Die Stadt arbeitet an der Einführung eine r elektronischen Rechnungs bearbeitung; Ziel ist zurzeit das Jahr 2020 (Bestandteil Berichterstattung; siehe 5.1) . Die StEB verfügen bereits seit einigen Jahren über ein entsprechendes SAP -integriertes System. Dazu gehören ein elektronisches Rechnungseingangsbuch, die Bearbeitung im Workflow und die revisionssi- chere elektronische Belegablage. Damit wäre zunächst die sc hnelle Auffindbarkeit von Bele- gen gesichert, soweit es sich um Rechnungen handelt. Diese ist dann noch zu ergänzen um die restlichen Unterlagen, die als Beleg dienen (z. B. Eigenbelege für Umbuchungen, außer- planmäßige Abschreibungen, Verschrottungsbelege). Bis das Belegwesen der Stadt die Kriterien gemäß der GoB umfänglich erfüllt, werden noch einige Jahre vergehen. 5.3 Personal Die Buchhaltung im System des Neuen Kommunalen Finanzmanagements verlangt ein anderes Wissens - und Fähigkeitsspektrum als im Syste m der Verwaltungskameralistik. Ausreichend qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang ist eine der Voraussetzungen, um die erforderliche Buchführungsqualität sicherzustellen. Der Ausbildungs- und Erfahrungsstand des in der Buchführung eingesetzten Per sonals ist unverändert sehr unterschiedlich. Die Verwaltung entwickelt im Rahmen des Maßnahme n- pakets zur Verbesserung des Rechnungswesens (siehe 5.1) Maßnahmen zur Personalen t- wicklung für das betreffende Personal. Allerdings ist der „Beginn der Umsetzung“ erst für Anfang 2018 geplant. Auch die Personalbemessung und -bewertung soll Bestandteil des o. g. Maßnahmenpaketes sein. Die Stadt Köln verfügt nach Auffassung des RPA über zu wenig ausreichend ausgebildetes Personal. Das führt zu Einbußen in der Qualitä t der Buchführung und teilweise erheblichen Rückständen; ferner zu Fehlern in der Buchführung, die logischerweise Auswirkungen auf die Aussagen im Jahresabschluss haben. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 5 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung Die nachfolgend aufgelisteten Fehler wurden bereits bei den Prüfungen der Jahresabschlüs- se in den Vorjahren festgestellt. Eine dezente Verbesserung war 2015 in einzelnen der nach- folgend aufgeführten Kategorien (z. B. Rein -Raus-Buchungen) erkennbar. In den meisten Fällen (z. B. Buchungstext, Belegqualität) ist jedoch keine nennenswerte Verbesserung festzustellen. Insgesamt bleibt das Ergebnis unbefriedigend. Rein-Raus-Buchungen Die Buchführung weist eine große Anzahl von Buchungen auf Konten aus, die mit mehr oder weniger zeitlichem Abstand wieder herausgebucht wurden. Die Anlässe sind unter- schiedlich und nur manchmal im Buchungstext erkennbar. Oft wurden falsche Buchu n- gen nicht storniert, sondern mittels einer umgekehrten Buchung nur betragsmäßig au s- geglichen. Buchungsketten Beträge werden v on Konto zu Konto weiter gebucht. Der Anlass erklärt sich oft nicht durch den Buchungstext. Bezeichnung der Vermögensgegenstände und Mengenangaben In der Anlagenbuchhaltung sind Vermögensgegenstände ausgewiesen, aus deren B e- zeichnung kein Rückschluss auf den zu bilanzierenden Gegenstand möglich ist. Ferner fehlt oft die Mengenangabe. Buchungstext Eine Aussagefähigkeit der Buchungstexte ist oft nicht gegeben. Buchungstexte fehlen oder es handelt sich um Aktenzeichen, für Dritte unverständliche Abkürzungen b zw. un- verständliche Texte. Qualität der Belege Auch auf Grundlage der Belege sind die vorgenommenen Buchungen nicht immer nach- vollziehbar, da der Beleg nicht alle erforderlichen Angaben enthält und sich der gebuch- te Geschäftsvorfall so nicht erklärt. Negative Buchungen Erträge werden als Aufwandsminderung verbucht und auf Ausgabeposition vereinnahmt, um die Ausgabeermächtigungen zu erhöhen, statt die korrekten Aufwands -/Ertrags- konten bzw. Auszahlungs -/Einzahlungspositionen zu nutzen. Die Priorität liegt hi er im- mer noch auf dem Haushalts- und Zahlungsgeschäft. Falsche Kontierungen Vorgänge werden auf falschen Konten gebucht. Im Extremfall kommt es zu den o. g. negativen Buchungen oder zu Gegenbuchungen auf Konten, auf denen der Betrag nie eingebucht wurde (z . B. Ausgleich von Forderungen, die dort nie verbucht waren oder Korrekturen von Aufwendungen/Erträgen, die nie gebucht wurden). Fehlerhafte Zuordnung von Rechnungen Rechnungen, die sowohl investiv als auch konsumtiv zu verbuchende Positionen entha l- ten, wurden teilweise nicht ordnungsgemäß aufgeteilt, sondern vollständig als Aufwand gebucht oder einer Investition zugeordnet. Seite 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Fehlende Zeitnähe Vorgänge werden mit einer erheblichen Zeitverzögerung gebucht. Die Aktualität der Buchführung ist damit nicht gewä hrleistet; ferner besteht die Gefahr, dass die Verb u- chung unterbleibt. Buchung von zahlungswirksamen Buchungsschlüsseln, ohne dass Zahlungsvorgänge erfolgen Auch nicht zahlungswirksame Buchungen, wie z. B. Storno - oder Umbuchungen, wer- den mit einer Belegart gebucht, die Belegnummern erzeugt, die Zahlungen suggerieren. Da jedoch keine Zahlung erfolgt, werden diese Buchungsbelege nicht bei der Stadtka s- se abgelegt. Ab 01.01.2016 werden die o. g. Buchungen zentral von der Kämmerei mit einer Transaktion verbucht, die keine offenen Posten erzeugt. Bebuchung der Ergebniskonten Als Ergebniskonten bezeichnet man diejenigen, deren Gesamtsaldo letztendlich zum Jahresergebnis führt. Sie werden grundsätzlich nur auf einer Seite bebucht und unterte i- len sich in Aufwandskonten, die auf der Sollseite und Ertragskonten, die auf der Habe n- seite bebucht werden. Ausgenommen hiervon sind Korrekturbuchungen, Abschlussb u- chungen und bestimmte in der GemHVO gesondert geregelte Fälle, die hier jedoch za h- lenmäßig keine wesentliche Rolle spielten. Bei der Stadt Köln ist auch im Jahr 2015 eine Vielzahl an Ergebniskonten durchgängig beidseitig bebucht. Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag bzw. umgekehrt In der Buchführung finden sich relativ häufig Buchungen, bei denen zusätzlicher Au f- wand gegen zusätzlichen Ertrag oder Aufwandsminderungen zu Lasten von Ertragsmi n- derungen verbucht werden. Ein derartiger Geschäftsvorfall existiert nicht. Teilweise soll diese Verfahrensweise der Korrektur unvollständiger Buchungen unter dem alten Ka s- senverfahren dienen. Nicht korrespondierende Ergebnis- und Finanzrechnungskonten Für zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge bzw. ergebniswirksame Ein -/Aus- zahlungen sind in aller Regel korrespondierende Konten zu bebuchen (z. B. das Au f- wandskonto 522100 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens und 722100 - Unterhal- tung Infrastrukturvermögen). Bei der Stadt Köln finden sich zum Teil mehr als 20 ve r- schiedene Finanzrechnungskonten , die zusammen mit einem Ergebniskonto bebucht wurden. Umgekehrt wurden teilweise mehr als 20 Ergebniskonten zusammen mit einem Finanzrechnungskonto bebucht. 5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln so wie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sind von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermei s- ter nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen (§ 31 Abs. 1 S. 1 GemHVO). Bei der Stadt Köln sind die demgemäß erforderlichen Regelungen und Erläuterungen verteilt auf verschiedene Werke, die im Laufe der Zeit auf einen nennenswerten Umfang angewac h- sen sind. Bei der Stadt Köln sind die danach erforderlichen Regelungen und Erläuterungen verteilt auf: Geschäftsanweisung für das Finanzwesen (GAFin), Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung), Dienstanweisung für die Durchführung der Anlagenbuchhaltung bei der Stadt Köln Stichwortsammlung Anlagenbuchhaltung. Wünschenswert ist aus Sicht des RPA ein e zusammengefasste Vorschrift, die alle grun d- sätzlichen Regelungen enthält, wie sie in § 31 GemHVO gefordert sind. Diese muss die Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 7 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Oberbürgermeisterin erlassen und dem Rat zur Kenntnis geben. Daneben sollte eine zentra- le Sammlung von Ausführungsbestimmungen, wie sie aktuell z. B. die Buchführungsinforma- tionen darstellen, von der Kämmerin oder der Kämmerei verfügt werden. 5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt) Für die Hauptbuchhaltung sowie die Anlagenbuchhaltung, Debitoren - und Kreditorenbuch- haltung (sog. Neben bücher) wird ein zertifiziertes SAP -Buchführungssystem eingesetzt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt e bis einschließlich 2016 weiter mit dem alten kameralen Ka s- senverfahren Indafin/Ginfis. Dadurch existierte auch 2015 keine geschlossene Buchführung. Die Fach verfahren der Dienststellen, in denen Ein - oder Auszahlungen vorerfasst werden (z. B. Bußgeldverfahren), benötigen weiterhin zwingend eine Schnittstelle zum Kassenve r- fahren, nicht aber zum Buchführungsprogramm SAP. Die Datenübertragung nach SAP e r- folgt oft parallel zur Übermittlung an die StadtKasse und auch nur summarisch. So ist nicht sichergestellt, dass alle Buchungen bzw. deren Korrekturen in SAP erfasst werden, woraus Differenzen entstehen können. Bei der StadtKasse werden die kurzfristig - d. h. im l aufenden Kalenderjahr - fälligen Forde- rungen und Verbindlichkeiten verwaltet, deren Stand jedoch nicht mit der Buchführung in SAP kommuniziert. Rückmeldung en über erfolgte Aus - bzw. Einzahlungen an das SAP - System erfolgen nicht; eine laufende Abstimmung mit der Debitoren- und Kreditorenbuchhal- tung sowie der Hauptbuchhaltung ist so ausgeschlossen. Ein e Schnittstelle zwischen Ka s- senverfahren und SAP zum Abgleich ließ sich nicht realisieren. Die in der Debitoren - und Kreditorenbuchhaltung (Forderungen bzw. Ve rbindlichkeiten) in SAP ausgewiesenen Betr ä- ge sind daher nicht korrekt. Buchführungskonten für Kassen- und Bankkontenbestände werden unterjährig nicht geführt. Deren Bestände sind daher aus dem Buchführungssystem nicht ablesbar. Die Buchführung ist diesbezüglich damit unvollständig. Die Abbildung der Beträge in der Bilanz erfolgt zum Stichtag auf Basis der Saldenbestätigungen/Kontoauszüge. Dieser Mangel kann erst n ach der Einführung des SAP -Moduls PSCD als Ersatz für das kamerale Kassenverfahren abgestellt werden; dies ist zum 01.01.2017 erfolgt. 5.7 Inventuren, Inventar Die Stadt Köln ist verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres sämtliche in ihrem wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und Rec h- nungsabgrenzungsposten vollständig zu erfassen (§ 28 GemHVO). Die Darstellung bedingt eine vorangehende aktuelle Bestandsaufnahme (Inventur), die unter Beachtung der Grund s- ätze ordnungsmäßiger Inventur zu erfolgen hat. Soweit dies durch eine körperliche Bestandsaufnahme geschieht, umfasst dies neben der Prüfung auf das Vorhandensein auch die des qualitativen Zustands der Vermögensgege n- stände. Sollte der Zustand nicht der Bewertung in der Anlagenrechnung entsprechen, wären ggf. außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen bzw. Rückstellungen zu bilden. Durch ein rollierendes Verfahren soll jährlich ein Drittel der Dienststellen und Ämter eine Inventur durchführen. Nach der geltenden Rechtslage bzw. der städtischen Richtlinien wäre das städtische Anlagevermögen bereits mindestens zweimal in Gänze einer Inventur zu unterziehen gewesen. Festzustellen ist: Tatsächlich wurde nicht einmal eine vollständige Inventur aller Vermögensgegenstände der Stadt durchgeführt. In den Schulen, die rund 60% der gesamtstädtischen Bilanzposi tion Betriebs- und Ge- schäftsausstattung umfassen, wurde immer noch keine Inventur durchgeführt. Der Ver- mögensansatz in der Eröffnungsbilanz wurde auf Basis eines Vereinfachungsverfahrens ermittelt. Seite 8 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Bei den Kunstgegenständen in den Museen ist die Sachlage ähnlich: Der Ansatz in der Eröffnungsbilanz erfolgte auf Basis der Versicherungswerte (Vereinfachungsverfahren für EB), eine Inventur hat noch nicht stattgefunden. Vielmehr ergab eine Schwerpunk t- prüfung im Jahr 2015, dass die Fortschreibung des Inventars i n Teilen nicht ordnung s- gemäß erfolgt. Sämtliche unbeweglichen Vermögensgegenstände wurden auch 2015 nicht betrachtet. Diese sind bei der Stadt generell noch nicht Gegenstand von Inventuren. Dadurch ble i- ben ggf. erforderliche Wertkorrekturen bei einem erheb lichen Teil des städtischen Ve r- mögens völlig außer Betracht. Abschließend ist festzustellen: Durch die gänzlich fehlende Inventur de s unbeweglichen Anlagevermögens sowie die unvollständige Inventur des beweglichen Anlagevermögens (z. B. Betriebs- und Geschäftsausstattung der Schulen, Kunstgegenstände) sind die Vorg a- ben der GemHVO nicht erfüllt. Das Problem gewinnt mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Eröffnungsbilanz an Bedeu- tung. Zur Ermittlung der Anfangsbestände wurde eine weitgehende Erfassung und Bew er- tung des Vermögens durchgeführt. Das umfangreiche Fehlen der Kontrollen des Vorha n- denseins und der Wertbeständigkeit in den Folgejahren begründet zunehmend Zweifel an der korrekten Darstellung des aktuellen Vermögens. 5.8 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertragsmanagement Ein umfassendes Risikomanagement ist bis dato bei der Stadt Köln nicht etabliert. Aufgabe eines solchen Systems ist die Ermittlung und Überwachung einer Vielzahl von Risikofakt o- ren, sofern sie für die Stadt von Bedeutung sind. Gegenstand sind neben finanziellen z. B. auch demographische, wirtschaftliche, politische oder technische Risiken. Durch ein frühze i- tiges Erkennen von Gefahren können i. d. R. noch Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Im Lagebericht, einem Teil des Jahresab schlusses, ist u. a. über derartige Risiken zu berichten (§ 48 GemHVO). Ein Konzeptentwurf für ein Risikomanagementsystem bei der Stadt Köln wurde zwische n- zeitlich erstellt. Weitere Entscheidungen sollten im Laufe des Jahres 2016 getroffen werden. Neue Erkenntnisse lagen zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung nicht vor. Auch ein strukturiertes internes Kontrollsystem (IKS) als Teil eines Risikomanagements existiert bei der Stadt Köln nicht. Sinn eines IKS ist die Minimierung von Fehlerrisiken in den Verwaltungsabläufen. Das setzt voraus, dass die Abläufe erfasst, analysiert und dokume n- tiert werden. Die stetige Optimierung dient dabei nicht nur zur Steigerung der Wirtschaftlic h- keit; vielmehr steht im Sinne des IKS die Qualitätssicherung (Risikominimierung) im Vorder- grund. In diesem Zusammenhang taucht immer häufiger der Begriff Compliance Manage- ment auf. Compliance bzw. Regeltreue (auch Regelkonformität) ist die betriebswirtschaftliche Umschreibung für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber a uch von freiwilligen Kodizes, in Unternehmen bzw. Verwaltungen . Die Gesamtheit der Grundsätze und Ma ß- nahmen eines Unternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen in einem Unternehmen wird als Compliance Management System be- zeichnet. Aus kameralen Zeiten sind Sicherheitsmechanismen mit Schwerpunkt auf den Zahlungsvo r- gängen vorhanden. Kontrollmechanismen für die Buchhaltung existieren hingegen kaum. Die Buchführung ist in relevante Abläufe der Verwaltung nicht vollständig integriert, die Vorgänge in der Regel nicht dokumentiert. Auch aufgrund der erheblichen Mängel in der Buchführung (siehe auch Punkt 5.4) ist die Einführung eines strukturierten IKS dringend geboten. Die Verwaltung plant - mit Unterstützung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - ein IKS für die Finanzbuchhaltung aufzubauen. Konkrete weitere Schritte sind nicht bekannt. Weiterhin fehlen zentrale Übersichten, zur Sicherstellung der vollständigen Erfassung ei n- zelner Aktiv - und Passivposten. Das gilt für langfristige Verträge , aus denen sich Rechte Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 9 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln oder Lasten für die Stadt ergeben und für Software-Lizenzen, was den Nachweis ermöglicht, dass die Stadt die Software rechtmäßig nutzt bzw. noch ungenutzte Lizenzen aufzeigt. Das Vertragsmanagement befindet sich in der Erprobungsphase bei zwei Ämtern. Die Ein- führung des gesamtstädtischen Lizenzmanagements ist beschlossen, wurde jedoch unter Bezugnahme auf die Haushaltskonsolidierung auf das Jahr 2018 verschoben. 5.9 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht für erforderliche Korrekturen von Wertansätzen für Vermögensgegenstände, Sonderposten und Schulden einen Vierjahreszeitraum vor. Au f- grund der besonderen Schwierigkeiten, die die Stadt bei der Einführung von NKF hatte u nd teilweise noch hat, müssen diese ohne Bezug auf die Regelung des § 57 GemHVO erfolgen. Die Kämmerei hat mit dem RPA eine Verfahrensweise zum Umgang mit den erforderlichen Korrekturen abgestimmt. So wird sichergestellt, dass die von 20 gewählte Vorgehen sweise aus Prüfersicht nicht beanstandenswert ist. Dabei wird beiderseits dafür Sorge getragen, dass für die Korrekturen praktikable Lösungen unter Beachtung des Transparenzprinzips gefunden werden. 5.10 Rückstände Mehrere Dienststellen beklagen auch 2017 noch aufgrund von Personalmangel einerseits und Informationsmängeln andererseits zum Teil erhebliche Rückstände in der buchfü h- rungsmäßigen Abwicklung bestimmter Geschäftsvorfälle. Diese haben Auswirkungen auf Bilanz und Ergebnisrechnung des Jahres 2015. 6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse zu einzelnen Positionen der Bilanz in der Reihenfolge der nach § 41 GemHVO vorgeschriebenen Gliederung erläutert. Die Ausführungen zu vielen Positionen gleichen - wie eingangs bereits erläutert - vielfach denen aus den Berichte n zu den vorangegangenen Prüfung der Jahresabschlüsse, da eine Reihe wesentlicher Änderungen erst mit der Einführung von SAP PSCD und verschiedener Maßnahmen, die jetzt erst angelaufen sind bzw. festgelegt werden, eintreten können. Aktiva Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögenswerte (Aktiva) der Stadt verzeichnet. Im Wesentlichen bestehen sie aus dem Anlagevermögen, das die langfristig gebundenen Ve r- mögenswerte umfasst und dem Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen besteht aus Posit i- onen, die relativ kurzfristig veräußert oder verbraucht werden sollen. Es besteht bei der Stadt Köln aus den Vorräten, Forderungen und Liquiden Mitteln. Anlagevermögen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 13.768.445.288,02 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 13.816.190.121,38 € Veränderung -47.744.833,36 € Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensteile, die sich im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln befinden und dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Geschäftsbetrieb der Stadt zu dienen. Es wird in immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Software) Sachanl a- gen (z. B. Grundstücke, Straßen, Fahrzeuge, Geräte) und Finanzanlagen (z. B. Beteiligu n- gen) unterschieden. Seite 10 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Im Jahr 201 5 verringerte sich der bilanzielle Wert des städtischen Anlagevermögens weiter um 47,74 Mio. €. Dabei erhöht sich der Wert der Immaterielle n Vermögensgegenstände um rund 1,64 Mio. €, während sich die Bestände an (Sach-)Anlagevermögen und Finanzanlagen um 23,54 bzw. 25,84 Mio. € verringerten. 6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Stand gemäß Jahresabschluss 2015 13.755.860,72 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 12.117.003,76 € Veränderung +1.638.856,96 € Zu dieser Position gehören Rechte aus Verträgen, Urkunden etc., Softwarelizenzen sowie Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände. Die Berichte über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 und de r folgenden Jah- resabschlüsse enthielten Beanstandungen, die auch zum Jahr esabschluss 2015 fortbeste- hen: Einführung eines gesamtstädtischen zentralen Lizenzmanagements für Software Seit der Sachstandsschilderung von 12 - Amt für Informationsverarbeitung im Februar 2016, dargestellt im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2013, haben sich keine nennenswerten Veränderungen ergeben. Nach Darstellung de r Verwaltung läuft seit Oktober 2013 bereits bei 12 - Amt für Info r- mationsverarbeitung die Einführung eines zentralen Lizenzmanagements. Zur Unterstüt- zung der dabei abzubildenden Prozesse und zur Vereinfachung der Datenhaltung ist die Einführung einer Lizenzmanagementsoftware vorgesehen. Die Auswahl und Einführung wurde jedoch wegen der Haushaltskonsolidierung auf das Jahr 2018 verschoben. -12- macht weiterhin darauf aufmerksam, dass für ein umfassendes, gesamtstädtisches Lizenzmanagement zurzeit noch die erforderlichen Zuständigkeiten fehlen. Insbesond e- re durch die dezentrale Beschaffung von Lizenzen in der Vergangenheit mangelt es an Einflussnahmen auf Softwarenutzer und -beschaffungen. Eine effektive Lizenzverwaltung schafft nicht nur Rechtssicherheit, s ondern trägt auch zur Wirtschaftlichkeit bei. So binden einerseits ungenutzte Lizenzen unnötig Kapital, a n- dererseits führen ausgewählte Lizenzmodelle zu Einsparungen. Qualität der Bezeichnungen und Mengenangaben Die Bezeichnungen der Vermögensgegenstände in der Anla genbuchhaltung lassen nicht immer erkennen um was es sich konkret handelt. Es wurden teilweise Begriffe wie Softwarelizenz, Lizenz, Schullizenz etc. gewähl t, die für die nähere Be schreibung eines Vermögensgegenstandes nicht geeignet sind. Auch sind Begriffe verwandt worden, die neben dem Namen der Software auch einen Hinweis auf einen Pflegevertrag geben. Ob die aktivierten Anschaffungskosten auch Aufwendungen für die Softwarepflege enthalten, konnte auf Grund der Vielzahl der Fälle nicht festges tellt werden. Diese Rechnungsbestandteile sind jeden falls nicht aktivi e- rungsfähig und somit aufwandswirksam zu buchen. In vielen Fällen fehlen in den Stammdaten wieder die Mengenangaben, so dass nicht übe r- prüft werden kann, ob die Vermögensgegenstände als GWG in einer anderen Anlagenklasse hätten bilanziert werden müssen oder Aufwand darstellen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 11 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.2 Sachanlagen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 7.582.143.422,44 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 7.605.683.446,02 € Veränderung -23.540.023,58 € Die Sachanlagen umfassen die materiellen Vermögensgegenstände, also den Teil des Anl a- gevermögens, der (weitestgehend) greifbar und damit nicht den Immateriellen Vermögens- gegenständen oder den Finanzanlagen zuzurechnen ist. 6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand gemäß Jahresabschluss 2015 1.675.523.246,62 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 1.694.924.803,83 € Veränderung -19.401.557,21 € In dieser Bilanzposition sind die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, deren Eigentümer die Stadt Köln ist, gemäß § 41 Abs. 3 GemHVO zu aktivieren. Die grun d- stücksgleichen Rechte sowohl in unbebauter als auch in bebauter Form bezeichnen dingl i- che Rechte, die aufgrund einer eigenständigen, grund buchrechtlichen Eintragung wie Grundstücke zu behandeln sind (z. B. Erbbaurechte, Abbaurechte, Wegerechte und Woh n- eigentumsrechte). Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Zu dieser Position zählen aber au ch die Grundstücke, die mit Gebäuden versehen sind, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind (§ 72 Bewertungsgesetz). Die vorhandenen Aufbauten und Betriebsvorrichtung en der Grundstücke sind bei der Bilanzie- rung unter den entsprechenden Bilanzpositionen berücksichtigt worden. Wie in den Berichten über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Köln zum 01.01.2008 und der folgenden Jahresabschlüsse bereits festgestellt, bedürfen die Grundstücke hinsicht- lich der Nachvollziehbarkeit von Flächenangaben, Bewertungen und Zuordnungen zu den einzelnen Bilanzpositionen der Überprüfung. Gemäß Zeit-Maßnahmen-Plan (Stand Septem- ber 2017) soll die Inventur des Grundbesitzes bis Ende d es ersten Quartals 2023 abg e- schlossen sein. 6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand gemäß Jahresabschluss 2015 691.379.683,14 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 676.228.900,50 € Veränderung +15.150.782,64 € In dieser Bilanzposition sind die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte der Stadt Köln, auf denen sich Gebäude befinden, zu aktivieren. Der Grund und Boden von bebauten Grundstücken ist getrennt von dem Gebäude bzw. den Gebäuden zu erfassen. Wie bei der Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ (6.2. 1) bleibt hier auch weiterhin die Kritik aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz bestehen, dass eine zu hohe Fehlerquote der Überprüfung durch die Verwaltung bedarf. Seite 12 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.2.3 Infrastrukturvermögen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 3.219.476.197,71 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 3.297.440.632,13 € Veränderung -77.964.434,42 € Das Infrastrukturvermögen besteht aus Verkehrseinrichtungen (Brücken, Tunnel, Straßen, Gleisanlagen etc.) sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Beleuchtung, Kanäle etc.). Wie in den Vorjahren rührt die Wertveränderung in dieser Bilanzposition per Saldo maßgeb- lich aus den Wertminderungen bei „Brücken und Tunnel“ ( - 32,76 Mio. €) und „Straßennetz mit Wegen, Plätzen etc.“ (- 42,52 Mio. €). Das bedeutet, dass wertmäßige Reinvestitionen in diesen Bereichen in weitaus geringerem Maße stattfinden, als dies durc h den (weitestg e- hend) gewöhnlichen Werteverzehr erforderlich wäre. Beim Straßennetz wurde bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz der pauschale Wertabschlag für Straßenschäden beanstandet. Ferner ist zu kritisieren , dass mit zunehmendem Abstand von Eröffnungsbilanzstichtag, bei gleichzeitigem Fehlen von Inventuren bei den Gegenstä n- den des unbeweglichen Anlagevermögens, die Fragwürdigkeit der Wertbeständigkeit derse l- ben zunimmt. Eine körperliche Inventur soll mit der geplanten Einführung des Straßeninformationssystems VIA-VIS erfolgen. Diese soll bis 2026 in allen Stadtbezirken erfolgt sein. 6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Stand gemäß Jahresabschluss 2015 1.578.028.317,30 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 1.575.432.644,30 € Veränderung +2.595.673,00 € Die Erfassung der Anlagen in den Kölner Museen wurde für die Jahre 2013 und 2014 be i- spielhaft in sieben Museen überprüft. Prüfungsergebnis war, dass eine Reihe von Grundsä t- zen ordnungsmäßiger Buchführung verletzt und städtische Regelungen (z. B. zur Abwicklung von Schenkungen) nicht befolgt wurden. Ein internes Kontrollsystem, dass m aßgebliche Verbesserungen sicherstellen könnte, existiert hier nicht. Der fehlende Überblick über die Bestände bleibt auch im Bereich der Kunstgegenstände ein Grundproblem: Die Vereinfachungsregelung zur Eröffnungsbilanz erforderte keinen Überblick über die zugehörigen Gegenstände, da der Versicherungswert als Gesamtwert für die bestehe n- de Sammlung angesetzt wurde. Erschwerend kam hinzu, dass mit dem Versicherungswert auch Leihgaben abgedeckt waren, deren Umfang nicht vollumfänglich bekannt war und ist. Die Fortführung der Anlagenbuchhaltung in diesem Bereich genügt nicht den Anford e- rungen der GoB. Die geführten Verzeichnisse, Bestandslisten etc. sind nicht revisionssicher, teilweise fehlerhaft und nicht vollständig. Inventuren sind noch nicht erfolgt; der Prozess der Erfassung und Katalogisierung der Kunstgegenstände dauert an. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 13 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Stand gemäß Jahresabschluss 2015 70.412.833,86 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 72.219.214,41 € Veränderung -1.806.380,55 € Unter dieser Bilanzposition sind die technischen Anlagengegenstände anzusetzen, die der gemeindlichen Aufgabenerfüllung dienen. Dabei sind nur solche Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge zu erfassen, die selbstständig nutzbar und bewertbar sind. Ein Beispiel für eine technische Anlage ist die Klimaanlage in einem Museum. Die Abgre nzung ist allerdings nicht immer einfach. So werden z. B. Personenaufzüge dem Gebäude hinzug e- rechnet, wohingegen Lastenaufzüge als Betriebsvorrichtungen hier auszuweisen sind. Die am häufigsten vorkommenden Fehler sind: Geringwertige Wirtschaftsgüter (zwischen 60 und 410 € netto) wurden aktiviert und über Jahre abgeschrieben. Beträge, die ganz oder teilweise aufwandswirksam zu verbuchen gewesen wären, wu r- den vollständig als Anlage aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben. Innerhalb dieser Bilanzpositi on wurde vielfach die falsche Anlagenklasse gewählt; ve r- bunden damit sind oft falsche Abschreibungsdauern. Teilweise wurden gleichartige Vermögensgegenstände in verschiedenen Anlageklassen aktiviert. Die Anlagenbezeichnung lässt keinen Schluss auf den erfassten Vermögensgegenstand zu (z. B. „Laborausstattung“). Die vorgeschriebenen Inventuren sind immer noch nicht in allen Dienststellen erfolgt, so dass diese Bestands- und Wertkontrolle nicht für den Gesamtumfang bei dieser Bilanzposit i- on gegeben ist. Der Anlagenbuchhaltung ist in vielen Fällen nicht zu entnehmen, wie groß die Stückzahl der unter der jeweiligen Anlagennummer erfassten Vermögensgegenstände ist. Die Regelung der Kämmerei, wonach das Weglassen der Anzahl zulässig ist, wenn es sich um nur ei nen Gegenstand handelt, hat sich nicht bewährt. Aus den erheblich differierenden Wertangaben ist zu schließen, dass auch bei größeren Mengen die Anzahl weggelassen wird. Das RPA fordert daher, dass das Mengenfeld in SAP grundsätzlich - also auch bei Menge „1“ bestückt wird. Für die Bilanzpositionen „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs - und Geschäftsausstattung“ wurde im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2015 die Zugän- ge schwerpunktmäßig geprüft. Die Ergebnisse gelten für beide Bilanzpositionen. Im Rahmen dieser Prüfung erwiesen sich wiederum die fehlenden Fachkenntnisse in der Verwaltung über die Anforderungen an das Belegwesen und die unsachgemäße Belegau f- bewahrung als sehr hinderlich. Oftmals konnten die angeforderten Belege nicht v orgelegt werden, weil es keine gab oder diese nicht gefunden wurden. Teilweise wurden auch Bild - schirmausdrucke aus SAP vorgelegt, die nicht die Kriterien eines Buchungsbeleges erfüllen. Die Prüfung der Abschreibungen ergab, dass die Stadt Köln noch nach der alten gesetz- lichen Vorschrift, Abschreibungen ab dem Folgemonat der Anschaffung zu starten, vo r- geht. Diese Regelung des § 35 Abs. 2 GemHVO a. F. ist mit dem Inkrafttreten des 1. NKFWG am 01.01.2013 weggefallen. Mit dem Wegfall der expliziten Regelung in der GemHVO ist keineswegs eine Wahlfre i- heit eingetreten. Vielmehr sind dann die Regelungen des Handelsgesetzbuchs anzu- wenden. Dies bedeutet, dass die Abschreibungen in Analogie zu § 253 Abs. 3 HGB b e- reits mit dem Monat der Lieferung bzw. Betriebsbereitschaft starten. Seite 14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Die bisherige Vorgehensweise ist umgehend zu korrigieren. Darüber hinaus ist die Dienstanweisung für die Durchführung der Anlagenbuchhaltung bei der Stadt Köln vom 15.12.2006 entsprechend anzupassen. Ein weiteres Problem i m Zusammenhang mit dem Aktivierungszeitpunkt ist in vielen Dienststellen der Informationsfluss zwischen den Fachbereichen und der Anlagenbuc h- haltung. In wenigen Dienststellen funktioniert der Verfahrensaustausch zwischen der An- lagenbuchhaltung und den Fachbereichen einwandfrei, in der Mehrzahl der Dienststellen ist dies nicht der Fall. Die Ermittlung und damit der Ansatz des Aktivierungsdatums einer Anlage werden stadtweit nicht einheitlich vorgenommen. So werden Anlagen z. B. nach Rechnungsdatum, nach Eingang der Information bei der Anlagenbuchhaltung oder nach dem Tag der Buchung aktiviert. Es ist dringend erforderlich für alle Dienststellen einen einheitlichen Ablauf zwischen den Bereichen vorzugeben, so dass die Aktivierung eines Anlagegutes entsprechend den gesetzlichen V orschriften mit der Lieferung bzw. der Betriebsbereitschaft des Verm ö- gensgegenstandes korrekt erfolgt. Gemäß dem Vertrag über die Erbringung Technischer Dienste für die Stadt Köln als Hilfsbetrieb im Sinne von § 107 Abs. 2 Nr. 5 GO zwischen der Stadt und d er AWB A b- fallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB) vom 01.12.2000 übernehmen die AWB u. a. die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten. Für die Abwicklung der B e- schaffung werden für das erste Fahrzeug / Gerät 4%, für das zweite Fahrzeug / Gerät 2% und ab dem dritten Fahrzeug / Gerät 1% der Nettoanschaffungskosten fällig. Diese Kosten werden nachvollziehbar den Dienststellen in Rechnung gestellt. Die Dienststellen verfahren bei der Beschaffung von mehr als einem Fahrzeug / Gerät alle r- dings unterschie dlich mit d en Anschaffungsnebenkosten. Teilweise werden entspr e- chend der Aufteilung in der AWB-Rechnung die Kosten auf den jeweiligen Vermögen s- gegenstand aufgeteilt, teilweise wird die Gesamtsumme der Rechnung entsprechend der Anzahl der Fahrzeuge / Geräte geteilt und gleiche Summen auf die Vermögensg e- genstände gebucht. Es ist zwingend ein einheitliches Verfahren seitens der Kämmerei festzulegen. Die Auf- teilung der Gesamtsumme in gleiche Teile wird hierbei vom RPA präferiert. Wie die AWB erbringt die Gebäudewirtschaft (GW) ebenfalls Dienstleistungen für die Dienststellen der Stadt. Der jeweilige Rechnungsbetrag setzt sich aus den Leistungen Dritter und einem Aufschlag für die GW zusammen. Aus den Rechnungen , die im Rahmen der Prüfung vorgelegt wurden, war größtenteils nicht ersichtlich für welche Leistung die Rechnung gestellt wurde , was eine korrekte Verbuchung und eine spätere Überprüfung erschwert oder unmöglich macht. Auch wenn die Rechnungen der GW als e igenbetriebsähnliche Einrichtung nicht die Vorschriften des § 14 UStG erfüllen müssen, so müssen sie aber als Buchungsbeleg den Kriterien der GoB ent sprechen. Die GW ist zwingend darauf hinzuweisen, dass aus der Rec h- nung eindeutig die konkrete Leistung hervorgeht. In der Prüfung wurde darüber hinaus festgestellt, dass des Öfteren keine klare Abgren- zung der Anlagenklassen aus dem städtischen Anlagenklassenkatalog möglich ist und es somit dem Buchhalter schwer fäll t, die korrekte Wahl für die Einordnung von Vermö- gensgegenständen zu treffen. Auch die zugehörigen Nutzungsdauern sind nicht immer eindeutig. So werden be i- spielsweise bei verschiedenen Schrankarten unterschiedliche und nicht nachvollziehb a- re Nutzungsdauern verwendet. Die Kämmerei stimmt zu, dass der Anlagenklassenkata- log überarbeitungsbedürftig ist; Zum 01.01.2016 wurden bereits allgemeingültige Anl a- genklassen (Werkstattausstattung, Büroausstattung, Fachraumausstattung) für die we i- tere Verwendung gesperrt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 15 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Ein Abgleich der Beträge im Anhang zum Jahr esabschluss mit der Nebenbuchhaltung der Anlagen aus SAP ist nicht möglich. Dies sollte spätestens zum nächsten Jahresa b- schluss 2016 möglich sein. 6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung Stand gemäß Jahresabschluss 2015 86.685.441,90 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 88.146.585,00 € Veränderung -1.461.143,10 € Hier sind alle Vermögensgegenstände ausgewiesen, die für Zwecke der Verwaltung, Organi- sation und Kommunikation sowie für soziale, medizinische, schulische, sportliche und andere besondere Zwecke eingesetzt werden. Dies sind schwerpunktmäßig die Büroeinrichtung von Verwaltung und Schulen, die Einrichtungs - und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen und die Sonderausstattungen in Schulen sowie Ein richtungs- und Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften in den übrigen Bereichen. Unter dieser Bilanzposition werden auch die geringwertigen Vermögensgegenstände verbucht. Zum Jahresabschluss 2015 wurde n die Zugänge bei den Bilanzpositionen „Betriebs - und Geschäftsausstattung“ und „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ schwerpunk t- mäßig geprüft. Die ausführliche Darstellung der Prüfungsergebnisse findet sich unter Punkt 6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge. Auch bei der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung sind die vorgeschriebenen körperlichen Inventuren teilweise bis heute nicht erfolgt. Insbesondere im Schulbereich, der rund 60% des o. g. Bilanzwertes ausmacht, war 2017 bis zur Berichtsabfassung noch keine Vorgehensweise festgelegt. Auswertungen in der Vergangenheit ergaben, dass die Fehlerhäufigkeit bei dieser Bilanzpo- sition besonders hoch war. Dabei stellen die nachfolgend aufgezählten Fehler den weitaus größten Anteil: Geringwertige Wirtschaftsgüter (zwischen 60 und 410 € netto) wurden aktiviert und über Jahre abgeschrieben, Aufwand (ganz oder teilweise) wurde als Anlage erfasst, inventarisiert und abgeschri e- ben, erfasste Vermögensgegenstände gehören in andere Bilanzpositionen wie „Immaterielle Vermögensgegenstände“, Innerhalb dieser Bilanzposition wurde die falsche Anlagenklasse gewählt. Zu kritisieren ist nicht die Tatsache, dass Fehler geschehen, sondern die Häufigkeit mit der sie geschehen, da dies unter dieser Kategorie besonders zu Tage tritt. Es ist dringend gebo- ten Maßnahmen zu ergreifen, die Abhilfe schaffen. Hier macht sich auch das Fehlen eines internen Kontrollsystems für die Buchführung bemerkbar. Zu ähnlichen Erkenntnissen führt die Betrachtung der Umsetzung der Regelung, dass Ers t- ausstattungen, wenn der Ge samtrechnungsbetrag über 5.000 € liegt, aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Vorgesehen ist die Regelung, um ungleichmäßige Belastungen der Ergebnisrechnung zu vermeiden, da es bei Erstausstat- tungen z. B. von Schulen zu stark gehäuften Anschaffungen von geringwertigen Wirtschaft s- gütern kommt. Neben der Vielfalt der Bezeichnungen (Grundausstattung, Erstbeschaffung, Neuausstattung aber auch „Ersatzbeschaffung“ oder keine Bezeichnung ), die verwendet werden, werden dort unterschiedlichste Gegenstände erfasst, die direkt aufwandswirksam zu verbuchen, als eigene Anlage (Einzelwert über 410 €) oder als Bestandteil anderer Anlagen zu erfassen gewesen wären. Ergebnis sind eine fehlerhafte und intransparente Anlage n- Seite 16 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln buchhaltung sowie Beeinträchtigungen für die Ergebnisrechnung. Eine Nachvollziehbarkeit ist hier nicht gegeben, weshalb die Regelung dringend überdacht werden muss. 6.2.7 Finanzanlagen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 6.172.546.004,86 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 6.198.389.671,60 € Veränderung -25.843.666,74 € Die Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermögens, sofern sie dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen. Sie sollen dauerhaft finanziellen Anlagezwecken dienen. Die Position setzt sich zusammen aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und den Ausleihungen. Die Generalnorm des § 95 Abs. 1 Satz 2 GO zum Jahresabschluss muss ein gehalten wer- den. Unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ist ein den tatsächli - chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- und Finanzla- ge zu erstellen. Die Kommune hat daher zu jedem Bilanzstichtag zu prüfen, ob objektive und gewichtige Anzeichen oder Merkmale zu ihren Vermögensgegenständen vorliegen, die einen Anlass für das Vorliegen einer nachhaltigen Wertbeeinträchtigung darstellen können. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Kommune nach § 35 GemHVO verpflichtet, die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände zu überprüfen. Die Kommune hat festzustellen, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bei einem Vermögensgegen- stand vorliegt und ggf. eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Folglich sind mit Hilfe eines sogenannten Niederstwerttest s, auf Basis der zur Eröffnungsb i- lanz angewandten Verfahren (Substanzwertverfahren, Ertragswertverfahren, Eigenkapital - spiegelbildmethode, Kurswerte), jährlich die Einzelansätze zu über prüfen. Die Überprüfung ist zu dokumentieren. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurden Dokumentationen zur Wert - haltigkeitsprüfung der einzelnen Finanzanlagen angefordert und es wurden die Anlagebewe - gungen der Anteile an verbundenen Unternehmen, der Beteiligungen und der Sondervermö- gen hinsichtlich der auffälligsten Sachverhalte ausgewertet. Deren Buchwert beträgt zum 31.12.2015 insgesamt rund 5,90 Mrd. €. Die Prüfung erstreckte sich hierbei auf die Zugänge, Abgänge, Abschreibungen und Zu - schreibungen. Das Volumen der einzelnen Bewegungsarten sieht wie folgt aus: - Zugänge: 14.081 T€ - Abgänge: 134 T€ - Abschreibungen: 13.878 T€ - Zuschreibungen: 1.183 T€ Die gewählte Stichprobe beinhaltet Zugänge in Höhe von 5.710 T€, Abgänge von 36 T€, Abschreibungen von 13.765 T€ und Zuschreibungen von 1.183 T€. Im Einzelnen haben sich die folgenden Feststellungen ergeben: KölnTourismus Die Köln Tourismus GmbH erhält von der Stadt Köln jährlich einen Betriebskostenz u- schuss (3,741 Mio. € in 201 5), der seitens der Stadt Köln investiv als Anlagenzugang gebucht wurde. In den Jahren 2011 bis 2014 ist dies ebenso praktiziert worden. Dieses Vorgehen ist nicht zulässig. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 17 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Zahlungen, die der reinen Liquidität - und Verlustabdeckung einer Gesellschaft diene n erhöhen nicht dauerhaft den Beteiligungswert der Gesellschaft. Folglich sind diese als Aufwand zu buchen. Die in 2015 unterjährig erfolgten Verbuchung der Zahlungen als Anlagenzug änge ist sachlich falsch. Eine Wertkorrektur bezogen auf die Anteilswerte a n der KölnTourismus GmbH erfolgte durch eine Abschreibung in Höhe des Gesamtwertes der unterjährigen Zahlungen am Jahresende, so dass der Bilanzwert letztlich stimmt. Verfälscht bleibt hi n- gegen die Ergebnisrechnung. Eine weitergehende Prüfung hat ergeben, dass der B e- triebskostenzuschuss seit 2016 durch monatliche Buchungen aufwandswirksam korrekt abgewickelt wird. Veranstaltungszentrum Köln (VZ) In der Stichprobe wurden Unterlagen angefordert, die eine Zugangsbuchung in Höhe von 1.003.778,42 € begründen. Da rüber hinaus sollte die Frage geklärt werden, warum das Veranstaltungszentrum seit Jahren Verluste macht, aber keine außerplanmäßige Abschreibung durch -20- erfolgt. Bei der Zugangsbuchung handelt es sich um eine Schuldendiensthilfe der Stadt au f- grund von Darlehen für Messe und Flora. Dieses Verfahren wird in Analogie u. a. zur KVB praktiziert und korrekt abgewickelt. Das Veranstaltungszentrum wird als eine Art Holding für die Gesellschaften Kölnmesse, KölnMusik und KölnKongress geführt. In den Ausführungen zur Frage der Werthaltigkeit des Veranstaltungszentrums wurde seitens der Kämmerei nur die Kölnmesse berüc k- sichtigt. Nach Auswertung der Jahresabschlüsse aus den Beteiligungsberichten (2008 - 2015) ergeben sich für die KölnMusik und KölnKongress folgende su mmierte Jahresver- luste: KölnKongress: -2,5 Mio. € (Beteiligungsquote 51,00 % = -1,3 Mio. €) KölnMusik: -36,6 Mio. € (Beteiligungsquote 89,93 % = -32,9 Mio. €) Aufgrund der Höhe der Verluste hätte eine Werthaltigkeitsprüfung erfolgen müssen. Bis auf d ie Feststellungen zu den beiden v. g. Gesellschaften sind aus der Stichprobe heraus keine weiteren Auffälligkeiten aufgetreten. Laut -20- ist keine schriftliche Dokumentation von Sachverhalten, die nicht zu einer Buchung im Jahresabschluss 2015 geführt hab en, bis auf die Bewertung der GAG - Aktien, vorgenommen worden. Das Vorgehen widerspricht der eingangs erläuterten Generalnorm, wonach die Werthal- tigkeit des Vermögens zu überprüfen ist. Ein Nachweis über den Wert des VZ liegt de m- gemäß nicht vor. Umlaufvermögen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 457.135.457,20 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 441.561.392,75 € Veränderung +15.574.064,45 € Das Umlaufvermögen beinhaltet die Vermögensteile, die nicht dauerhaft dem Geschäftsb e- trieb der Verwaltung dienen oder - positiv ausgedrückt - die kurzfristig umgesetzt werden. Dazu gehören Vorräte, Forderungen und Liquide Mittel. In 2015 gab es eine Reihe von gegenläufigen Veränderungen in den zugehörigen Bilanzp o- sitionen, die selbst wesentlich höher ausfielen, als die Veränderung des Umlaufvermögens in Gänze. So nahmen z. B. die Forderungen insgesamt um rund 45,31 Mio. € zu, während gleichzeitig die Liquiden Mittel der Stadt um 26,42 Mio. € abnahmen. Seite 18 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.3. Vorräte Stand gemäß Jahresabschluss 2015 35.381.639,60 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 23.777.843,01 € Veränderung +11.603.796,59 € Das klassische Vorratsvermögen von Kommunen, d. h. Roh -, Hilfs- und Betriebsstoffe, B e- rufsbekleidung, Merchandisingartikel u. ä. , spielt betragsmäßig naturgemäß eine völlig u n- tergeordnete Rolle. Ein nennenswertes Volumen erfährt diese Bilanzposition ausschließlich durch die Zuordnung der zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude. Ihr Anteil beläuft sich auf rund 34,39 Mio. €; auch tragen sie mit 11,40 Mio. € fast die vollständige Veränderung gegenüber dem Vorjahr. 6.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Stand gemäß Jahresabschluss 2015 381.637.370,41 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 336.325.274,61 € Veränderung +45.312.095,80 € Die Bilanzposition setzt sich zusammen aus öffentlich -rechtlichen Forderungen und Ford e- rungen aus Transferleistungen (302,57 Mio. €) , den privatrechtlichen Forderungen (65,17 Mio. €) und den sonstigen Vermögensgegenständen (13,91 Mio. €). Forderungen sind zum Nominalwert anzusetzen; zweifelhafte und uneinbringliche Forderun- gen sind im Wert zu berichtigen. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Schuldner droht zahlungsun- fähig zu werden oder er bereits zahlungsunfähig ist. In diesem Fall spricht man von einer Einzelwertberichtigung. Auch ohne Zahlungsprobleme bestimmter Schuldner kommt es - in Abhängigkeit von der Forderungsart - immer wieder zu Zahlungsausfällen, die beim Jahre s- abschluss zu berücksichtigen sind . Auf Basis v on Erfahrungswerten, ggf. korrigiert um akt u- elle Einflüsse, werden dann Pauschalwertberichtigungen gebucht. Einzel- wie Pauschalwert- berichtigungen belasten die Ergebnisrechnung. Die erhebliche Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf ein G esell- schafterdarlehen an die Kliniken zurückzuführen. Die Qualität der Forderungen ist in der aktuellen Konstellation der Buchführung nicht mit vertretbarem Aufwand überprüfbar. Die Forderungen gehören zu den Bilanzpositionen, bei denen sich die Beibehaltung des alten Kassenverfahrens und damit die fehlende Integration in das Buchführungssystem SAP am stärksten negativ auswirkt. Die Daten für Forderungen werden zu einem erheblichen Teil in Vorsystemen/Fachverfahren (z. B. Bußgeldbescheide bei der Verkehrs überwachung) ermittelt. Von dort werden die Ei n- zeldaten an das Kassenverfahren übermittelt. In der Buchhaltung erfolgt i. d. R. eine summa- rische Buchung. Dass alle Daten aus Vorsystemen korrekt in der SAP -Buchhaltung ankom- men ist nicht gewährleistet. Die Überwachung der kurzfristig fälligen Forderungen findet nicht in der Buchhaltung in SAP statt, sondern in dem alten Kassenverfahren Indafin . Die bei der Stadtkasse eingehenden Zahlungen können nicht den offenen (Summen-)Posten in SAP zugeordnet werden, so dass diese nicht ausgeglichen werden. D as Prinzip einer geschlossenen und GoB -konformen Buchhaltung ist damit durchbrochen. Durch die Trennung der Systeme sind sowohl Sollstel- lung in Indafin ohne Verbuchung in SAP als auch Buchung in SAP ohne Sollstellung in In- dafin möglich. Die Problematik von Buchungsfehlern kombiniert mit der fehlenden Ausgleichsbuchung innerhalb des Systems zeigt, dass ein umfassender Überblick über die tatsächlichen Ford e- rungen in den einzelnen Positionen nicht mehr besteht. Eine Überprüfung der Forderung s- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 19 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln bestände durch die Kämmerei findet seit 2014 statt. Das RPA wird die Forderungsbestände für das Jahr 2017 - nach der Einführung des Moduls PSCD - intensiver prüfen. 6.5 Liquide Mittel Stand gemäß Jahresabschluss 2015 39.820.840,87 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 66.241.205,13 € Veränderung -26.420.364,26 € Die Liquiden Mittel umfassen sämtliche Bar - und Buchgeldbestände, die kurzfristig zur Di s- position stehen. Außer der Stadtkasse verfügen die Bürgerämter und einzelne Fachämter über eigene Bankkonten und Bargeldbestände; die Schulen zahlenmäßig in großem Umfang über (Schul-)Girokonten. Die negative Veränderung des Bestandes ist kein Indiz für eine Verschlechterung der finan- ziellen Lage der Stadt Köln. Es handelt sich hier lediglich um eine Momentaufnahme zum 31.12. des Jahres. Die Schwankungen in dieser Position können u. a. auch von Verschie- bungen zwischen diesem und anderen Aktivposten (z. B. Forderungen) herrühren, die sich zum Stichtag zugunsten oder zu Lasten der Liquiden Mittel auswirken. Ferner sind die Geld- bestände der rechtlich unselbständigen Stiftungen Bestandteil dieser Bilanzposition, so dass deren Geschäftstätigkeit ebenfalls die Veränderungen beeinflusst. Da keine Zahl ungen in der SAP -Buchführung ge bucht werden, wird auch keine laufende Bankbuchhaltung bzw. Kassenbuchhaltung in SAP geführt, d. h. die Buchführungskonten, die den Liquiden Mitteln zugeordnet sind, werden unterjährig überhaupt nicht geführt. Ledi g- lich nachträglich wird - auf Basis der Saldenbestätigungen der Banken und der gemeldeten Kassenbestände - der jeweilige Differenzbetrag gebucht, so dass die Konten lediglich per 31.12. eines Jahres den korrekten Bestand ausweisen. Eine Kontrolle der Kontostände aus der Buchführung erfolgt an dieser Stelle nicht und ist so auch nicht möglich. Auch unterjähr i- ge Bestandabfragen oder Tagesabschlüsse können im Buchführungssystem nicht erfolgen. Die Finanzrechnung, die die Bewegungen der Liquiden Mittel darstellen soll, ist in SAP, so wie es zurzeit eingerichtet ist, nicht bzw. nicht problemlos auswertbar, da Finanzrechnung s- konten nicht eingerichtet sind (siehe auch Ziffer 8. Finanzrechnung). Ausgenommen die reinen Mittelbestände zum 31.12.201 5 ist bei den Liquiden Mitteln keine Prüfung möglich . Eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Buchhaltung erfolgt in diesem Bereich nicht. Passiva 6.6 Eigenkapital Stand gemäß Jahresabschluss 2015 5.133.644.581,97 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 5.509.051.278,72 € Veränderung -375.406.696,75 € Das Eigenkapital ist bilanztechnisch eine reine Differenzposition zwischen dem auf der A k- tivseite der Bilanz dargestellten Vermögen und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rüc k- stellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten. Es ist mithin der von der Stadt selbst finanzierte Teil der Vermögens(buch)werte. Die hier dargestellten Zahlen bilden die Summe der (Unter -)Positionen „Allgemeine Rückla- ge“, „Sonderrücklagen“, „Ausgleichsrü cklage“ und „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ ab. Dabei ist in der letztgenannten Einzelposition ein erheblicher Minusbetrag angehäuft (siehe auch 6.6.2). Aus diesem Grunde kommt es zu dem befremdlich wirkenden Effekt, dass das Seite 20 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Eigenkapital in Gänze betr ächtlich (827,70 Mio. €) niedriger ausfällt, als die Teilposition „Allgemeine Rücklage“. 6.6.1 Allgemeine Rücklage Stand gemäß Jahresabschluss 2015 5.961.347.885,99 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 6.356.468.296,30 € Veränderung -395.120.410,31 € Aufgrund der Änderung der GemHVO zum 01.01.2013 wirken sich neben dem Jahresergeb- nis auch bestimmte Vermögensabgänge und die Wertveränderungen bei Finanzanlagen auf diese Bilanzposition aus. Hinzu kommen Korrekturen von Wertansätzen aus der Eröffnung s- bilanz. Das bedeutet, dass z. B. die Grundstücksverkäufe , die vor der Änderung der GemHVO i. d. R. für die Stadt mit einem Ertrag verbunden waren, nach neuer Rechtslage nur positiv auf die Allgemeine Rücklage wirken, nicht jedoch auf die Ergebnisrechnung. Eine Minderung um 423,33 Mio. € ist auf die Ergebnisverwendungsbeschlüsse für 2011 und 2012 zurückzuführen. Auswirkungen aus den Verlusten der Jahre 2013 bis 2014 sind hier noch nicht enthalten. Deren Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage erfolgt in 2016. Die entsprechenden Beträge finden sich unter der nachfolgenden Position Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag. 6.6.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Stand gemäß Jahresabschluss 2015 - 833.850.337,15 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 - 853.564.050,71 € Veränderung +19.713.713,56 € Das Jahresergebnis ist in der Bilanz als eigener Posten darzustellen. Erst nach dem B e- schluss des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwe n- dung (§ 96 Abs. 1 GO) kann eine entsprechende Umbuchung stattfinden. Dies kann, wenn das Jahresergebnis negativ ist, zu der vermeintlich widersprüchlichen Situation führen, dass die Teilposition Allgemeine R ücklage betragsmäßig größer ist als das Eigenkapital insg e- samt. Bezüglich des Beschlusses über die Ergebnisverwendung hat der Rat im Falle von Jahre s- fehlbeträgen nicht wirklich Entscheidungsalternativen: Da keine Ausgleichsrücklage mehr vorhanden ist, muss der Fehlbetrag durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausg e- glichen werden. Aktuell enthält diese Position , neben dem aktuellen Jahresfehlbetrag, noch die Ergebnisse der Jahresabschlüsse 201 3 (-180,69 Mio. €) und 2014 (-249,54 Mio. €) , da die Verrec h- nungsbuchung mit der Allgemeinen Rücklage noch nicht erfolgt ist. Der bilanzielle Jahresver- lust der Stadt beläuft sich 2015 auf 403,62 Mio. €. Die Veränderung fällt aufgrund zweier gegenläufiger Faktoren betragsmäßig so gering und auch noch positiv aus: Einerseits wirkt der Jahresverlust 2015 mit 403,62 Mio. € als (negat i- ver) Zugang; andererseits wurden die Jahresergebnisse 2011 mit summa summarum 423,33 Mio. € (182,13 Mio. € + 241,20 Mio. €) gegen die Allgemeine Rücklage ausgebucht. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 21 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.7 Sonderposten Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.956.450.532,58 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 2.991.302.496,61 € Veränderung -34.851.964,03 € Die Sonderposten stellen in der Bilanz eine Mischform zwischen Eigen - und Fremdkapital dar. Es handelt sich um Gelder, die die Stadt zur Finanzierung von Vermögensgegenständen als Zuwendungen, Gebühren und Beiträgen erhält. Verbunden damit sind allerdings auch mehr oder weniger konkrete Gegenleistungsverpflichtungen wie z. B. ein bestimmtes Ba u- werk zu sanieren oder sie einfach nur investiv zu verausgaben (Investitionspauschale). Das unterscheidet sie vom Eigenkapital. Sie enthalten als größten Posten ( 2,60 Mrd. €) die Beträge, die hauptsächlich das Land NRW zur Finanzierung von investiven Maßnahmen bereitstellt. Des Weiteren finden sich hier - neben den Beiträgen und Gebührenüberdeckungen - die rechtlich unselbständigen Stiftun- gen (80,28 Mio. €), die von der Stadt verwaltet werden. Nennenswerte Prüfungserkenntnisse ergaben sich für diese Position im Jahresabschluss 2015 nicht. 6.8 Rückstellungen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.654.762.184,97 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 2.528.537.102,20 € Veränderung +126.225.082,77 € Rückstellungen sind wirtschaftlich als Fremdkapital anzusehen. Nach § 88 GO i. V. m. § 36 GemHVO sind sie in angemessener Höhe zu bilden für Pensionsverpflichtungen, die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, unterlassene Instandhaltungen an Sachanlagen, sofern die Nachholung konkret bea b- sichtigt ist, dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren und sonstige Zwecke nur, wenn dies durch Gesetz oder Verordnung geregelt ist. Durch die Bildung von Rückstellungen erfolgt eine verursachungsgerechte Zuordnung von Aufwendungen zu den entsprechen den Haushaltsjahren. Den weitaus größten Anteil an dieser Position haben die Pensionsrückstellungen mit rund 2,03 Mrd. €. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind zu bilden, wenn eine sichere oder wahrscheinliche Verpflichtung gegenüber einem D ritten am Bilanzstichtag rechtlich oder wirtschaftlich verursacht ist, mit einer Inanspruchnahme ernsthaft gerechnet werden muss und eine verlässliche Schätzung der Betragshöhe möglich ist. Die Bewertung des Rückstellungsbetrages erfolgt auf Basis des Vorsichtsprinzips unter Berücksichtigung hinreichend objektiver Hinweise mit dem Erfüllungsbetrag. Das ist der Nominalbetrag, der im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich in dieser Höhe an den oder die Gläubiger zu leisten ist. Sämtliche bei der Bilanzaufste llung verfügbaren Informationen über die Verhältnisse am Abschlussstichtag sind zu berücksichtigen. Insgesamt ist im Bereich der Rückstellungen eine Verbesserung der Buchführungsqualität zu verzeichnen. Seite 22 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Sonstige Rückstellungen nach § 36 Absatz 4 und 5 GemHVO Stand gemäß Jahresabschluss 2015 399.222.722,81 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 364.612.175,48 € Veränderung + 34.610.547,33 € Die Sonstigen Rückstellungen wurden ohne die den Personalbereich betreffende n Konten geprüft und unterteilen sich wie folgt auf Rückstellungen für Prozesskosten, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und Andere Sonstige Rückstellungen. Deren Gesamtwert in der Bilanz beträgt rd. 258,5 Mio. € (Vorjahr: rd. 228,9 Mio. €). Im Jahr 2015 wurden 5.045 Fälle mit rd. 29,6 Mio. € gebucht. Aus diesen Fällen wurde für die Pr ü- fung eine Stichprobe von 172 Fällen (3,4 %) mit einer Summe von rd. 20,8 Mio. € (70,3 %) ausgewählt. Davon wurde der überwiegende T eil mit 143 (83,1 %) Fällen korrekt und in 29 (16,9 %) Fällen falsch gebucht. Die Stichprobe wurde stadtweit ausgewählt und betrifft 22 Ämter. Auch in 2015 wurden wieder Buchungen vollzogen die eine ordnungsmäßige Buchhal tung ad absurdum führen. Insgesamt wurden im Rahmen der Stichprobe 11 Buchungen festg e- stellt in denen zwischen 2 und 16 Geschäftsvorfälle abgebildet wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Geschäftsvorfälle dabei unterschiedliche Geschäftsbereiche unterschiedl i- cher Ämter betreffen. Auf diesen Buchungsmangel wurde bereits im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2013 und 2014 hingewiesen. Gemäß § 27 Absätze 1 -3 GemHVO in Analogie zu den §§ 238 Abs. 1, 239 Abs. 2 und 257 Abs. 1 Nr. 1-3 HGB widerspricht diese Art den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Buchführung ist die laufende, systematische und in Geldgrößen vorgenommene Dokumenta- tion von Geschäftsvorfällen. Die Buchführung bezweckt, Vermögen und Vermögensentwic k- lung klar, übersichtlich und nachprüfbar zu dokumentieren. Zu jedem Gesc häftsvorfall gehört ein Beleg als Nachweis der Buchung. Geschäftsvorfälle sind Ereignisse, die eine Veränderung des Bruttovermögens in Höhe und/oder Struktur bewirken. Mehrere gleichartige Vorgänge dürfen nicht zu einer Buchung zusammengefasst werden. Die Buchführung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn ein sachverständiger Dritter sich in angemessener Zeit darin zurechtfinden kann. Die Zeit, die erforderlich ist, um sich in der Buchführung zu Recht zu finden, hängt vom Umfang des Rechenwerkes ab. Der Überblick muss anhand der Buchungen und der Belege und ganz überwiegend ohne weitere Auskün f- te und ohne Schwierigkeiten zügig gewonnen werden können. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Daher ist die Einzelbuchung je Geschäftsvorfall unbedingt erforderlich. Im Rahmen der Prüfung fiel auf, dass bei der Bildung von Rückstellungen für Prozesskosten in denen der Streitwert nicht berücksichtigt worden ist, nicht das richtige Aufwandskonto gewählt wurde. Laut Buchungsin formation von -20- ist bei der Bildung von Rückstellungen, die ausschließlich Verfahrenskosten enthalten, anstelle des Kontos 543800 - Aufwendungen für Rückstellungen - das Konto 529210 - Gerichts- u. Notarkosten - zu verwenden. Die betroffenen 11 Buchungen unter dem Geschäftsbereich 0310 sind zu korrigieren. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 23 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Laut Buchungsinformationen von -20- sind Aufwandsminderungen nur innerhalb der l aufen- den Periode (Jahr) möglich und kommen nur aus folgenden Gründen in Betracht: Es wird nachträglich ein Preisnachlass (z. B. Rabatte, Gutschriften oder Boni) gewährt. Die Rechnung war fehlerhaft oder wurde aus anderen Gründen reduziert (z. B. Rückg a- be von Ware innerhalb von 14 Tagen). Im Rahmen einer Spitzabrechnung besteht ein Rückerstattungsanspruch seitens der Stadt. Im Rahmen der Einzelfallprüfung wurde festgestellt, dass in den folgenden Bereichen Au f- wandsminderungen bewusst falsch gebucht werden. Ausbilder für die Verwaltungsberufe erhalten auf Antrag ein Honorar. Auf Basis der Anträge wird eine entsprechende Rückstellung gebildet, da die Auszahlungen der Hono- rare erst im Folgejahr vorgenommen werden. Die Auszahlung erfolgt z usammen mit der Gehaltszahlung und wird über die jeweiligen Aufwandskonten ( Regelentgelt bzw. Regelbezüge und Aufwendungen, für Honorare) gebucht. Die für den Honoraranteil gebildete Rückstellung wird dann im Nachgang auf- wandsmindernd korrigiert. Dieses Verfahren entspricht nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung und ist zu korr i- gieren. Bei den Prozesskostenrückstelllungen für Schadensfälle sowohl für Einzelleistungen als auch für Dauerleistungen (z. B. Rentenzahlungen) werden alle Auszahlungen unterjährig zunächst gegen Aufwand gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden diese Buchungen dann aufwandsmindernd korrigiert. Auch dieses Verfahren entspricht nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung und ist zu korrigieren. Für die Berechnung der Dauerleistungen sind entsprechende Rentenbarwerte zu ermi t- teln. Hierbei sind 3 Ämter involviert. In 2015 hatte diese Berechnung 10 Monate in A n- spruch genommen, so dass die finalen Rückstellungslisten erst im November 2016 e r- stellt werden konnten. Vor dem Hintergrund, dass gemäß § 95 Abs. 3 GO der Entwurf des Jahresabschlusses bis zum 31.03. des Folgejahres dem Rat zur Feststellung vorge- legt werden muss, ist dieses langwierige Verfahren anzupassen. Im Rahmen der Prüfung gab -20- an, dass eine umfassende Betrachtung dieser Themen für die zweite Jahreshälfte 2017 beabsichtigt ist. Bei den arbeitsrechtlichen Prozesskostenrückstellungen werden ebenfalls alle Auszah- lungen unterjährig zunächst gegen Aufwand gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlus s- arbeiten werden diese Buchungen dann aufwandsmindernd korrigiert. Auch dieses Verfahren entspricht nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung und ist zu korrigieren. Bei der Abwicklung der Sozialhilfe ist aufgefallen, dass in mengenmäßig hohen Umfang Aufwandsminderungen gebucht werden. Die Buchungen der Sozialhilfen in SAP erfo l- gen über das Vorsystem AKDN. Nach Auskunft des Amtes ist es aus technischen Grü n- den nicht möglich direkt gegen Rückstellungen zu buchen. Die technischen Voraussetzungen sind zwingend kurzfristig anzupassen, so dass eine ordnungsmäßige Buchführung möglich ist. Grundsätzlich ist bei Prozessen ab der zweiten Instanz neben den betroffenen Ämtern -30- zuständig. In einem Fall wurde festgestellt, dass die augenscheinlich gute Kommunikation zwischen -30- und den Ämtern nicht funktioniert hat. Zwar wurden die notwendigen Buchungen korrekt Seite 24 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln durchgeführt, der zuständige Sachbearbeiter des Amtes war jedoch n icht über die Abwic k- lung informiert. Damit die buchhalterische Abwicklung der Geschäftsvor fälle, an denen mehrere Dienstste l- len beteiligt sind , ordnungsgemäß erfolgt, ist durch eine einheitliche Ablauforganisation ein sicherer Informationsfluss zu gewährleisten. Laut Buchungsinformationen und Jahresabschlussverfügung 2015 von -20- werden Rück- stellungen für investive Rechnun gen ausschließlich bei Schlussrechnungen zu Bauma ß- nahmen gebildet. Dabei kann auf eine Rückstellungsbildung verzichtet werden, wenn di e Rechnung voraussichtlich unter 10.000 € liegt. Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt voraus, dass künftige Ausgaben nicht zu aktivierungspflichtigen Anschaffungs - und Herstellungskosten führen dürfen. Soweit allerdings bei einem bereits angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstand die Höhe der Zahlungsverpflichtung noch ungewiss ist, ist die Bildung einer Rückstellung für ausstehende Rechnungen zulässig. Bei diesen investiven Rückstellungsbuchungen muss der betroffene Vermögensgegenstand zwingend aktiviert und betriebsbereit sein. Unter diese Regelung fallen allerdings nicht nur bauliche Vermögensgegenstände, sondern auch alle anderen. Die oben genannte Festlegung von -20- ist demnach nicht vollständig. Die Formulie rung ist dahingehend anzupassen, dass bei der Bildung von Rückstellungen für investive Rechnu n- gen nicht nur bauliche sondern auch alle anderen Vermögensgegenstände betroffen sind. Wobei für die anderen Vermögensgegenstände die Wertgrenze neu zu betrachten ist. In der Prüfung wurde festgestellt, dass in einem Geschäftsvorfall fälschlicherweise die Bi l- dung einer Rückstellung gegen Anlage im Bau gebucht wurde. Anlagen im Bau erfüllen nicht das Kriterium der Betriebsbereitschaft. Die Rückstellungsbildung ist somit zu korrigieren. Im Rahmen der Prüfung wurden Unterlagen von 22 Ämtern per Mail angefordert. Der deu t- lich überwiegende Teil hat fristgerecht geantwortet (innerhalb von 3 Wochen) und eine hohe Kooperationsbereitschaft in der Zusamme narbeit gezeigt. 5 Ämter haben auf die erste A n- frage nicht geantwortet und wurden in einer Erinnerungsmail nochmals um die Übersendung (Frist 1 Woche) der angeforderten Unterlagen gebeten. Davon h at sich ein Amt erst 7 W o- chen nach der ersten Anforderung gemeldet, allerdings hat dieses Amt die avisierten Unter- lagen nicht vorgelegt. Von einem weiteren Amt gab es während der Prüfung gar keine Rückmeldung. Die Konsequenz aus diesem Verhalten einiger weniger Ämter ist, dass bei folgenden Pr ü- fungen sämtliche Anforderungen an -20- als Ersteller des Jahresabschlusses gehen. -20- ist dann dafür verantwortlich, dass die Rückmeldungen fristgerecht an -14- erfolgen. 6.9 Verbindlichkeiten Stand gemäß Jahresabschluss 2015 3.484.659.382,64 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 3.204.731.320,68 € Veränderung + 279.928.061,96 € Eine Verbindlichkeit liegt vor, wenn die Stadt Köln gegenüber einem Dritten zu einer Lei s- tungserbringung aufgrund von privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen verpflichtet ist. Die Bilanzposition Verbindlichkeiten beinhaltet alle zum Bilanzstic h- tag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 25 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 41 Abs. 4 GemHVO zu gliedern und mit ihrem Rückzah- lungsbetrag zu bilanzieren. Die Erfassung der Verbindlichkeiten erfolgt durch die Beleginven- tur, da diese für die Verbindlichkeiten die einzige Aufnahmemöglichkeit darstellt . Die Nach- vollziehbarkeit der Entwicklung des Bestandes an Verbindlichkeiten ist für das RPA innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes nicht gegeben. Dies wird erst mit der Einführung einer geschlossenen Buchführung möglich sein. Bis dahin bleibt das RPA bei seiner Kritik hinsichtlich der Buchhal tung: Die Datenverwaltung der Darlehen erfolgt in dem System KommInform, gebucht werden die Geschäftsvorfälle quartalsweise im eigentlichen Buchhaltungssystem SAP und die Zahlungen werden über das alte kamerale Kassensystem Indafin/Ginfis abgewickelt. Durch diese Dreiteilung findet sich im Buchführungssystem SAP keine aktuelle Darstellung der Vorgänge , der aktuellen Ve r- bindlichkeiten- und Finanzmittelbestände. Wünschenswert ist die Integration der Darlehen s- verwaltung in das SAP -System; die fehlende Verbindu ng zum Kassenverfahren ist ein A n- lass für die Einschränkung des Testats. 6.9.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.162.888.199,69 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 2.247.053.997,43 € Veränderung - 84.165.797,74 € Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen nach § 86 GO sind der Gemeinde von einem Dritten zur Verfügung gestellte Geldbeträge mit der Verpflichtung, das aufgenommene Kap i- tal dem Kreditgeber zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag stellt den zu passivierenden Wertansatz dar. Unterschieden wird gemäß § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO nach Krediten von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie nach Krediten vom öffentlichen Bereich und vom privaten Kreditmarkt. Die Kredite dürfen nur aufgenommen werden, um Investitionen zu tätigen oder Umschuldu n- gen vorzunehmen. Bedingungen sind, dass eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich zweckmäßig ist und dass die Kreditaufnahme „mit der dauernden Leistungsf ä- higkeit der Gemeinde in Einklang“ steht. Eine schwerpunktmäßige Prüfung dieser Bilanzposition erfolgte zum Jahresabschluss 2013 zusammen mit der Prüfung der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (si e- he Ziffer 6.9.2). Die wesentlichen Probleme bestehen weiterhin. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Feststellungen findet sich dort. 6.9.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Stand gemäß Jahresabschluss 2015 853.095.660,67 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 487.000.000,00 € Veränderung + 366.095.660,67 € Unter dieser Bilanzposition sind die Verbindlichkeiten aus der Kreditaufnahme zur Aufrech t- erhaltung der Zahlungsfähigkeit nach § 89 GO anzusetzen. Die Zuordnung ist auch hier nur nach deren zweckbezogener Verwendung und nicht nach der Laufzeit der Kredite vorz u- nehmen. Ein Hauptmerkmal dieser Kreditart ist seine kurze Laufzeit, entweder nach Tagen oder Monaten bestimmt, aber jeweils nicht länger als ein Jahr. Prüfungsergebnisse zu Verbindlichkeiten aus Investitionen und Liquiditätskrediten Die gesamte Schuldenverwaltung erfolgt mit Hilfe des Darlehensverwaltungsprogramms „KommInform“. Das Programm ist nicht in die Buchführung (SAP) integriert. Seite 26 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Eine schriftlich fixierte Dokumentation der Arbeitsabläufe hinsichtlich der Aufn ahme von Krediten bzw. deren Verwaltung existiert bei der Stadt nicht. Ausführliche Arbeitsplat z- beschreibungen für den Bereich sind hingegen vorhanden. Sowohl die Aufnahme und Tilgung der langfristigen Kredite als auch die der kurzfristigen Liquiditätskredite wurden hinreichend nachgewiesen. Die sichere Abgrenzung von Krediten für Investitionen und Liquiditätskrediten ist hi n- sichtlich der Mittelverwendung nach Auffassung des RPA nicht gewährleistet. Sowohl die Investitions- als auch die Liquiditätskredite werden in Zusammenhang mit Planungen bzw. Anmeldungen aufgenommen. Die Mittel werden auf städtischen Konten bereitg e- stellt und von der Stadtkasse zur Zahlung von Rechnungen genutzt. Ob diese Gelder aus investiven Darlehen dabei primär für investive Maßnahme n genutzt werden, k onnte von der Verwaltung nicht konkret beantwortet werden. Die Buchungen der Aufnahmen und Rückführungen der Liquiditätskredite in SAP wer- den zwar je Bank, allerdings nicht zeitnah vorgenommen, sondern in Summe einmal pro Quartal. Dieses Vorgehen ist nicht GoB-konform. 6.9.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 49.849.180,93 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 35.242.893,01 € Veränderung + 14.606.287,92 € Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen auf Grund von Kauf - und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet - und Pachtverträgen und ähnlichen Ve r- trägen, bei denen die Zahlung noch aussteht, die Höhe und die Fälligkeit am Bilanzstichtag jedoch feststehen. Eine Lieferantenverbindlichkeit ist grundsätzlich mit dem Rechnungsb e- trag anzusetzen. In diesem Zusammenhang ist das Saldierungsverbot zu beachten, so dass eine Forderung an einen Lieferanten nicht mit einer Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen verrechnet werden darf. Unverändert gegenüber den Vorjahren ist die auffällige Position „Verbindlichkeiten ohne Kreditor“. Sie ist keinem bestimmten Geschäftspartner zugewiesen und der Saldo weist eine negative Verbindlichkeit i. H. v. rund 3,07 Mi o. €, also eine Forderung aus. Diese Besonde r- heit wurde bereits in Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung 2011 mit der Kämm e- rei angesprochen; die Bereinigung steht noch aus. Spätestens mit der Einführung des SAP - Moduls PSCD ist dieses Konto auszugleichen. Die Mängel in der Buchhaltung sind wegen des Systembruchs zwischen Buchhaltungssys- tem und Kassensystem gegenüber den bisherigen Jahresabschlüssen unverändert. So erfolgt z. B. die Betrachtung der offenen Posten nach Aussage der Kämmerei nur im Ka s- sensystem und nicht in SAP. Die Ausgleichsbuchung von Forderungen durch erfolgten Za h- lungseingang ist nicht möglich; eine Bereinigung erfolgt nachträglich durch summarische Buchungen. Ein umfassender Abgleich der erfolgten Zahlungen mit den zugehörigen Ve r- bindlichkeiten in SAP ist weiterhin nicht unmittelbar möglich. Auch diese Verfahrensweise entspricht nicht den GoB. 6.9.4 Erhaltene Anzahlungen Stand gemäß Jahresabschluss 2015 161.525.781,23 € Stand gemäß Jahresabschluss 2014 130.945.778,82 € Veränderung +30.580.002,41 € Erhaltene Anzahlungen sind Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Dritten, die entstan- den, weil sie von diesen bereits Finanzmittel zur Verfügung gestellt bekam , die von ihr g e- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 27 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln wünschte Leistung oder vertraglich vereinbarte Maßnahme jedoch noch nicht bzw. nicht vollständig erbracht bzw. durchgeführt hat. Einen großen Teil dieser Position stellen die erhaltenen Zuwendungen dar, die noch nicht verwendet wurden. Weitere Beispiele sind zweckgebundene Nachlässe und Spenden. Es kann sich dabei sowohl um investiv wie auch konsumtiv zu verwendende Mittel handeln. Die von der Gemeinde zu erbringende Gegenleistung kann in der Weiterleitung des Geldes, einer Dienst- oder einer Sachleistung bestehen. Aus diesem Bereich wurden zum Jahresabschluss 2014 die zweckgebundenen, nicht inve s- tiven Zuwendungen ausführlicher geprüft. Diese sind aufgrund der Zweckbindung im Ja h- reswechsel als Erhaltene Anzahlungen auszuweisen. Erhaltene Anzahlungen sind bis zur Erfüllung der Leistungen Verbindlichkeiten. Dieser Status kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Unverändert bestehen Probleme bei der Nachweisführung: Belege sind nur mit hohem zeitlichem Aufwand zu erhalten, erfüllen nicht die Anford e- rungen an einen Beleg oder können überhaupt nicht zur Verfügung gestellt werden. Das ist auch der Tatsache geschuldet, dass keine GoB-konforme Belegablage existiert. Rückfragen zu den Vorgängen können nicht beantwortet werden bzw. werden nicht beantwortet. Die im SAP-System zur Verfügung stehenden Mittel (Buchungstexte, Kontierungsobje k- te) werden nicht genutzt, was Auswertungen und Zuordnungen teilweise unmöglich macht. Eine schriftliche Dokumentation zum Ablaufprozess im Umgang mit zweckgebundenen, nicht investiven Zuwendungen existiert nicht. Das Fehlen einheitlicher, umfassender Bu- chungsvorgaben führt dazu, dass die Dienststellen teilweise unterschiedliche Verfa h- rensweisen entwickelten. Das RPA fordert eine stadtweit einheitliche Verfahrensweise in der Abwicklung und Buchung gleichartiger Vorgänge. Damit diese durchgeführt wird, sind seitens der Kämmerei konkrete Vorgaben zu fertigen. Insbesondere notwendig erscheinen diese auch hinsichtlich der zeitli- chen Komponente. Dabei ist festzulegen z u welchem Zeitpunkt unter welchen Vorausse t- zungen der Ertrag zu buchen ist und wann die (Um-)Buchung von noch nicht zweckentspre- chend verwendeten Fördermitteln auf Erhaltene Anzahlungen erfolgt. Auch wenn immer eine Betrachtung des Einzelfalles notwendig ist, sind zentrale Vorgaben erforderlich. Eine zentrale Übersicht der verschiedenen Zuwendungen für die Stadt insgesamt, aus de r Art und Zweck, Zuwendungsgeber, Empfänger , Dienststelle, Nachweisverpflichtung und Sonstiges hervorgeht, existiert nach Auskunft der Kämmerei nicht. Damit ist es weder mög- lich zentral eine Auskunft über erhaltene und verwendete Zuwendungen zu bekommen, was die Prüfung erschwert, noch ist eine zentrale Überwachung möglich. Unzureichend ist in vielen Dienststellen die Zuordnung von Erträgen aus Zuwendungen und den dazugehörigen Aufwendungen, also letztlich der Nachweis der Leistungserbringung mit dem veranschlagten Ressourcenverbrauch . Diese Zuordnung kann von den Dienststellen teilweise gar nicht erbracht werden oder ist nur sehr aufwendig identifizierbar. Es mangelt stadtweit an der notwendigen Transparenz der verwendeten Förderbeträge. Nur in wenigen Dienststellen wird durch die Nutzung von Kostenträgern die erforderliche Transparenz hin- sichtlich der Fördermittel geschaffen. Hilfreich wäre hier eine Vorgabe, welcher Buchungstext sowohl auf den Ergebniskonten als auch auf dem Bestandskonto zu nutzen ist. Aus diesem sollte erkennbar sein, zu welchem Förderprojekt die jeweilige Buchung zugehörig ist , was Auswertungen ermöglichen würde . So bestünde auch die Möglichkeit investive und ko n- sumtive Fördermittel zu selektieren. Seit 2017 arbeitet die Kämmerei an einer entspreche n- den Regelung. Seite 28 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 7. Ergebnisrechnung Mit der Einführung des NKF wurden die in der Ergebnisrechnung dargestellten Rechengr ö- ßen zum Maßstab des kommunalen Haushaltsausgleichs. Ziel war, die reinen Geldflüsse in den Hintergrund und den Ressourcenverbrauch bzw. -zugewinn in den Mittelpunkt der haus- haltswirtschaftlichen Betrachtungen zu stellen. Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis ist im Rahmen des gemeindl i- chen Jahresabschlusses gem. § 41 Abs. 4 Nr. 1.4 GemHVO als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag unter dem Bilanzposten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ anzusetzen. Das Jahresergebnis ist eine der bestimmenden Größen für die Veränderung des Eigenkap i- tals in der Bilanz (siehe auch 6.6.1). Generell wirkt sich a uf die Ergebnisrechnung die Pro blematik der Buchführung, wie sie in den voranstehenden Kapiteln beschrieben wurde, aus. So sind die summarischen Ertrag s- buchungen in SAP nicht überprüfbar, bei denen die Einzelwerte direkt aus einem Vorsystem zur Stadtkasse übertragen werden. In der Regel werden Erträge in der Doppik gegen Forde- rungskonten gebucht (zur Problematik der Forderungen siehe Ziffer 6.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände). Da die offenen Forderungen in SAP nicht gegen den Zahlungseingang ausgebucht werden, ist nicht sichergestellt, dass die Erträge korrekt erfasst sind. Durch die Systemtrennung ist ebenfalls nicht gewährleistet, dass z. B. Niederschlagu n- gen in der Buchhaltung (SAP) korrekt verbucht werden. Dieser Kritikpunkt kann frühestens ab 2017 - mit der Einführung von PSCD - beendet sein. 7.1 Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden. Die für 2015 gebuchten Erträge für die Stadt Köln betragen 905,48 Mio. €. Der Gewerbesteuerhebesatz in Köln beträgt 4 75 Prozent bezogen auf den „Steuermessbetrag“, der von der Finanzverwa l- tung festgesetzt wird. Die Berechnung der zum Soll zu stellenden Forderungen an die Steuerpflichtigen werden mit dem Programm OK .FIS (Offenes Kommunales Finanzinformationssystem) beim Steueramt generiert. Auf Basis einer Annahmeanordnung führt die Kämmerei die Kontierung und Bu- chung aus. Generell bestätigt die Prüfung der Gewerbesteuererträge für 2015 die Ausführungen unter 7 bezüglich der summarischen Ertragsbuchungen und des Ausgleichs der Forderungen. Weitere Prüfungsergebnisse: Seit Beginn NKF (1. 01.2008) gab es bei den Gewerbesteuern keine Buchung auf dem Sachkonto 578200 - Forderungsverlust. Erst ab dem Haushaltsjahr 2014 wurden die ersten Einzelwertberichtigungen in SAP erfasst. Es ist im Buchführungssystem SAP nicht erkennbar, welche Beträge aus welchem A n- lass (Erlass, Niederschlagung, Stundung oder Rückzahlung) getätigt wurden. In Köln gibt es aktuell rund 15.000 Gewerbesteuerpflichtige. Daraus ergibt sich - theore- tisch - eine Anzahl von 15.000 Personenkonten und 60.000 Buchungen, wegen der quartalsweisen Zahlungsverpflichtung der Gewerbesteuerabschläge. Hinzu kommen un- terjährige Korrekturbuchungen. Tatsächlich wurden in 2015 in INDAFIN 27.056 Personenkonten bebucht. Von der Ver- waltung wurden 192.224 Datensätze (Buchungen) geliefert, die - wie die Prüfung ergab - noch nicht den Gesamtbestand umfassen können. Einzelne Personenkonten wurden bis zu 95 mal bebucht. Dabei handelt es sich haup t- sächlich um unüberschaubare Rein -Raus-Buchungen. 995 dieser Personenkonten wi e- sen am Jahresende mit einem Buchungsvolumen von 6 .933 Buchungen - ohne Au s- gleichszahlung - einen Saldo von 0 € aus. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 29 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Bei OK.FIS handelt es sich um eine Software, die in vielen Kommunen zur Ermittlung der Gewerbesteuerbeträge eingesetzt wird; eine Prüfung durch das RPA fand in früheren Jahren statt. Problematisch ist, dass die im Buchführungssystem SAP verbuchten Beträge aktuell nicht umfassend nachvollziehbar sind. Ferner ist fragwürdig, ob es im Bereich der Forderungen aus Gewerbesteuer keine Forderungsverluste und nur in so geringem Maße Anlass zu Wer t- berichtigungen gab. Mit den genutzten IV -Verfahren, OK .FIS als Vorsystem, Indafin als Kassenverfahren und SAP als Buchführungssystem lediglich mit summarischen Buchungen bestückt, ist eine umfassende Beurteilung dieser Ertragsposition nicht möglich. 7.2 Aufwandsminderungen Zum Jahresabschluss 2015 wurden außergewönliche Buchungen auf den Aufwandskonten näher betrachtet. Aufwandskonten gehören zu den Ergebniskonten, d. h. die auf ihnen ver- buchten Beträge beeinflussen das Jahreser gebnis. Grundsätzlich werden Aufwandskonten nur auf der Soll seite bebucht. Ausnahmen stellen Korrekturbuchungen und die in der GemHVO gesondert geregelten Fälle (z. B. Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten) dar. Die gesamtstädtischen Regelungen (Buchungsinformationen ohne Anlagenbuchhaltung) sehen eine Aufwandsreduzierung nur innerhalb des laufenden Haushaltsjahres und grund- sätzlich nur aus folgenden Gründen vor: Es wird ein nachträglicher Preisnachlass (z. B. Rabatte, Gutschriften, Boni) gewährt. Die Rechnung war fehlerhaft oder wurde aus anderen Gründen reduziert ( z. B. Rückga- be der Ware innerhalb von 14 Tagen). Im Rahmen einer Spitzabrechnung besteht ein Rückerstat tungsanspruch seitens der Stadt. Im Jahr 2015 wurde auf der Habenseite der 205 Aufwandskonten insgesamt ein Betrag von 171.356.559,25 € über alle Kontengruppen als Aufwandsminderung gebucht Die Stichprobe umfasste insgesamt 172 Belege aus acht Dienststellen. Grundsätzliche Feststellungen Die eingereichten Nachweise entsprechen häufig nicht den Anforderungen an bu- chungsbegründenden Unterlagen (siehe hierzu Punkt 5.2). In den Stichproben finden sich zum Teil mehrere unterschiedliche Geschäftsvorfälle in einem Beleg. Vereinzelt werden bis zu sieben Hauptbuch - und Ergebniskonten in solch einem Beleg bebucht. Die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Teilbuchungen ist nicht mehr gegeben. Vorgänge werden teilweise mit erheblicher Zeitverzögerung verbucht. Die relevanten Buchungsunterlagen weisen vereinzelt keine Unterschriften auf den Buchungsbelegen auf, bei einem Amt fehlt häufig die Mitzeichnung einer zweiten Pe r- son. Die zwingend anzugebenen Buchungstextvorgaben wurden nicht durchgängig beachtet. Zwei Dienststellen haben unvollständige Nachweise erbracht, sodass für die betreffe n- den Sachverhalte eine abschließende Prüfung nicht möglich war. Einzelfeststellungen Rückstellungssachverhalte Eine Vielzahl der Stichproben betrifft diverse Rückstellungssachverhalte. Bei Ina n- spruchnahme dieser Rückstellungen hat die Zahlung direkt aus dem Rückstellungskonto zu erfolgen. Seite 30 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Die Auszahlung erfolgt jedoch über die jeweiligen Aufwandskonten. Die gebildete Rück- stellung wird dann im Nachgang aufwandsmindernd korrigiert. Laut Aussage der Kämmerei sind die in den Buchungsinformationen aufgeführten Be i- spiele für nachträgliche Aufwandsabsetzungen ihrem Wesen nach unterjährige Au f- wandskorrekturen. In diesem Kontext sind auch die gebuchten Inanspruchnahmen der Personalrückstellungen zu sehen. Diese Vorgehensweise ist systembedingt, da die f i- nanztechnische Abwicklung bei der Zahlbarmachung der Gehälter aus dem Vorsystem SAP/HCM (Gehaltsabrechnungsverfahren) heraus keine andere Vorgehensweise als e i- ne nachträgliche Korrektur (gegen das Aufwandskonto) zulässt. Diese Systemeinstel- lung widerspricht den GoB. Bei einer Dienststelle befindet sich ein weiterer Rückstellungssachverhalt aktuell noch in Klärung. In den beigefügten Unterlagen ist das Berechnungsergebnis 1.283.312,61 € noch in die Rückstellung einzubuchen. Der Sachkontenbeleg weißt aber eine Minderung der Rückstellung in dieser Höhe aus. Gebucht wurde entgegen der Berechnung somit eine Aufwandsminderung (Rückstellung an Aufwand). Gehaltsvorschüsse Gehaltsvorschüsse wurden bei Auszahlung aufwandswirksam gebucht und danach au f- wandsmindernd in die Forderungen umgebucht. Der Zwischenschritt über die Persona l- aufwendungen ist sachlich falsch. Finanzanlagen Gemäß § 35 Absatz 5 i.V.m. § 43 Absatz 3 GemHVO ist bei Finanzanlagen eine A b- schreibung bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zwingend vorzunehmen. Die- se Wertminderungen sind in NRW ab 01.01.2013 nicht mehr als Aufwand zu buchen, sondern erfolgsneutral unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Im Haushaltsjahr 2015 wurde die Wertveränderung zunächst gegen das Aufwandskonto gebucht. Eine Verrechnung gegen die allgemeine Rücklage erfolgte im Folgejahr. Die aktuellen Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung) Pkt. 5.6 sind an die akt u- elle gesetzliche Regelung anzupassen. Buchungen ohne Geschäftsvorfall Drei Belege sollen Storno- bzw. Korrekturbuchungen darstellen. In den betreffenden Bu- chungen wird ein Aufwandskonto zeitgleich im Soll und im Haben bebucht. Eine Storno - bzw. Korrekturbuchung erfolgte hierbei nicht. Da diesen Buchungen kein Geschäftsvo r- fall zu Grunde liegt, sind sie zukünftig zu vermeiden. Abgrenzung Verbindlichkeiten / Aufwand Verbindlichkeiten gehören – neben den Rückstellungen – zum Fremdkapital bzw. zu den Schulden, der Aufwand verändert den Bestand an Eigenkapital. Die Verbindlichkeiten aus der Stichprobe wurden zum Jahresende nicht als solche ins Folgejahr übertragen. Die Zahlung erfolgte im Folge jahr aus dem Aufwand. Die Verbindlichkeit wurde zwar nachträglich richtig dargestellt und die fehlerhafte Aufwandsbuchung korrigiert, jedoch teilweise mit unterschiedlichen Buchungstexten. Sonderposten Einige Stichpr oben betreffen das Konto „ andere sonsti ge ordentliche Aufwendung en“. Die diesen Buchungen zu Grunde liegenden Sachverhalte umfassen zum einen die Fe r- tigstellung von Anlagen im Bau (AiB) zum anderen den Abgang von Vermögensgegen- ständen durch Verschrottung im Rahmen einer Inventur. Im Zusammenhang mit z u- schussgeförderten investiven Maßnahmen ist die Bebuchung eines Sonderpostens e r- forderlich. Bei den Abgangsbuchungen wird automatisch der ursprüngliche Zuschussbetrag (Son- derposten) in voller Höhe auf ein Verrechnungskonto gebucht. Die bisher bereits erfolgte ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens wird durch eine Aufwandsbuchung neutralisiert. Die Buchung des bis zum Abgang bereits ertragswirksam aufgelösten So n- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 31 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln derpostens ist jedoch zu Recht er folgt. In dieser Höhe ist das Verrechnun gskonto durch eine Aufwandsminderung zu bereinigen (Korrekturbuchung). Aufgrund der Vielzahl dieser Sachverhalte ist zur Vermeidung der aufwendigen Korre k- turbuchungen und der damit einhergehenden Fehleranfälligkeit, diese automatisierten Buchungen zu hinterfragen und das Verfahren zu optimieren. Der tatsächliche Mittelabruf eines Zuschusses für eine Anlage im Bau führt zur Buchung eines Sonderpostens. Nach Fertigstellung der A nlage muss diese in der zutreffenden Anlagenklasse aktiviert werden. Der entsprech ende Sonderposten wird über die Nu t- zungsdauer der Anlage ertragswirksam aufgelöst und mindert dadurch die aufwand s- wirksamen Abschreibungen. In diesem Zu sammenhang sind die vorgenommenen Auf- wandsminderungen nicht plausibel. Summarische Verbuchung von Tagesrückläufern Die summarische Verbuchung von Tagesrückläufern beinhaltet diverse Sachverhalte (Zahlungsrückläufer z. B. falsche IBAN; Tod d. Heimbewohner; Erstattung der Kranke n- kassen). Eine Aufwandskorrektur erfolgte i.S.d. Buchungsinformationen zu Recht. Bei Zahlungsrückläufer wegen falscher Bankverbindung mit erneuter Auszahlung ist der B e- trag durch eine Umkehrbuchung zu vereinnahmen. Hierbei ist nicht das ursprüngliche Aufwandskonto anzusprechen, sondern da s Verrechnungskonto. Eine erneute Ausza h- lung erf olgt dann von dem Verrechnungskonto mit der ursprünglichen Auszahlungs fi- nanzposition. Bei der summarischen Verbuchung wurde nicht das Verrechnungskonto verwendet. Die technischen Voraussetzungen sind zwingend kurzfristig anzupassen, so dass eine ordnungsmäßige Buchführung möglich ist. Aufzurechnende Forderungen Wenn unterjährig von der Sozialhilfe Beträge einbehalten werden, erfolgt diese Aufrec h- nung generell über das entsprechende Aufwandskonto. Eine Differenzierung der aufz u- rechnenden Forderungen (Darlehe nsforderungen/Forderungen aus Transferleistungen) erfolgt systembedingt unterjährig nicht. Die Darlehensforderungen wirken sich ergebni s- neutral, die Forderungen aus Transferleistungen ergebniswirksam aus. Da die erforderli- chen Anpassungsbuchungen erst zum Jahresende erfolgen, wird unterjährig das Ergeb- nis fehlerhaft abgebildet. Die technischen Voraussetzungen sind zwingend kurzfristig anzupassen, so dass eine ordnungsmäßige Buchführung möglich ist. Saldierung von Aktiv- und Passivposten Das Jobcenter bucht Tagessummen direkt von städtischen Konten ab. Der Bund bucht dabei kameral. Diese Abbuchungen werden später anhand der Sachbuchauszüge der Kasse in SAP nachgebucht. Die Bundesagentur verlangt an den letzten Tagen des alten und den ersten Tagen des neuen Ja hres eine Periodenabgrenzung der Ausgaben nach dem entsprechenden Haushaltsjahr. Die Abbuchungen im Dezember 2014 enthalten Be- träge, die im Ergebnis den Januar 2015 betreffen, außerdem gibt es Abbuchungen im Januar, die den Dezember 2014 betreffen. In dies em Zusammenhang fertigt die betre f- fende Dienststelle im Januar eine Aufstellung und errechnet die Höhe der Verbindlichkeit bzw. Forderung. Die errechnete Höhe wird dann in einer Summe gebucht. Somit werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander au fgerechnet. Diese Vorgehenswe i- se widerspricht dem Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB). Die Abgrenzungsbuchung im alten Haushaltsjahr erfolgt korrekt. Eine Aufwandsminderung im neuen Jahr ist nicht notwendig, wenn sofort aus dem Verbindlichkeitskonto gezahlt werden würde. Zuordnung korrekter Kostenträger Die Zahlungen an den Trägerverein der Frauenhäuser erfolgt aus arbeitsökonomischen Gründen auf einen Kostenträger / eine Fi nanzposition. Die Zuordnung zum korrekten Kostenträger / zum korrekten T eilergebnisplan und zur korrekten F inanzposition erfolgt erst zum Jahresende. Systembedingt ist eine zeitnahe Zuordnung (monatlich) möglich. Für eine korrekte Abbildung der Ergebnisrechnung ist eine Verfahrensoptimierung auch unter arbeitsökonomischen Geschichtspunkten zu prüfen. Seite 32 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Niederschlagungen Systembedingt werden Niederschlagungen automatisch auf ein entsprechendes Einze l- wertberichtigungskonto in SAP gebucht . Alle verbleibenden Forderungsabgänge die Vorjahre betreffend, werden auf einem Forderungsverlustkonto eingestellt. Weitere Di f- ferenzierungen der Wertberichtigungsgründe erfolgen nicht. Bei niedergeschlagenen Forderungen die erneut eingebucht werden müssen, ist zwi n- gend folgender Buchungstext anzugeben: „ern_Sollst_N S“ diese Angabe ist notwendig, um zum Jahresabschluss mit einer entsprechenden Filterung eine Korrektur des Ford e- rungsbestandes sowie des Wertberichtigungskonto vorzunehmen zu können. Diese notwendige Mitgabe ist systembedingt nicht möglich. Die systemseitigen Voraussetzun- gen sind kurzfristig zu schaffen. Einige Belege beinhalten Forderungen die im laufenden Haushaltsjahr nicht realisiert werden können (Darlehensforderungen für Kautionen oder die Realisierung vorrangiger Unterhaltsansprüche). Ein Niederschlagungssachverhalt wurde irrtümlich buchhalterisch als Fälligkeitsverschiebung (Stundung) und in der Folge ergebnisneutral behandelt. Die Buchungsvorgaben für Summenbuchungen wurden durch die Kämmerei ab 2014 neu ge regelt. Als Schnittstelle für die automati sierte Übernahme der Personenkonten aus dem Vorverfahren SozEima in SAP nutzt die Fachdienststelle eine von der Kämm e- rei zur Verfügung ge stellte Datenbank. Diese Anwendung verfügt nach wie vor nicht über die notwendigen Systemvoraussetzungen zur korrekten Buchung der Geschäft s- vorfälle. Daher können Wertberichtigungen von Forderungen und erforderliche B u- chungstextmitgaben bei wiederauflebenden Forderungen nicht oder nicht korrekt abg e- bildet werden. In der Vergangenheit wurde die Kämmerei gebeten das Verfahren so anzupassen, dass eine korrekte Buchführung gewährleistet wird. Die erforderliche Modifizierung erfolgte bisher nicht. Die Systemvoraussetzungen sind zur Einhaltung der Buchungsvorgaben und zur Wa h- rung des Vorsichtsprinzips anzupassen. Intransparenz Nach Prüfung eines Geschäftsvorfalls mit insgesamt sieben Buchungen aus den G e- schäftsjahren 2013 bis 2015 erfolgte seitens einer Dienststelle eine fehlerhafte Korre k- turbuchung. Die irrtümlich vorgenommene Korrektur eines Forderungsverlustes sollte im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten korrigiert werden. Die beigefügten entspreche n- den Buchungsbelege wiesen keinerlei Unterschriften auf, die notwendige Korrekturb u- chung ist in SAP nicht ersichtlich. Ein bereits als Verbindlichkeit abgegrenzter Zinsaufwand wurde aus dem Aufwandskon- to gezahlt. Das diesbezügliche Buchungsverhalten ist sehr intransparent, der relevante Schriftverkehr irreführend. Drei Rechnungen mit Rechnungsdatum 2014 wurden im H aushaltsjahr 2015 als Au f- wand in der Ergebnisrechnung falsch abgebildet. Eine Abgrenzung der Verbindlichkeiten wurde 2016 für das H aushaltsjahr 2014 vorgenommen. Die investiven Bestandteile der Rechnung wurden in 2015 durch die Aufwandsminderung korrigiert. Die Aufwandsmi n- derung erfolgte somit korrekt, da ein Aufwand für 2015 nicht vorhanden war. Der vorg e- nannte Sachverhalt umfasst acht Buchungen (darunter eine Luftbuchung) mit unte r- schiedlichen Belegdaten, unterschiedlichen Belegkopftexten in unterschiedlichen Hau s- haltsjahren. Dieses Buchungsverhalten ist irreführend und sehr intransparent. Mit einer weiteren Buchung sollten sieben Ursprungsbelege mit unterschiedlichen G e- schäftsvorfällen korrigiert werden. Auch diese Ursprungsbelege betreffen Sachverhalte aus dem Jahr 2014, die irrtümlich in 2015 als Aufwand gebucht wurden. I rreführend ist hierbei u.a der Belegkopftext, der eine Korrektur im Rahmen des Jahresabschluss 2014 ausweist. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 33 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Ungerechtfertigte Aufwandsminderung Zwei Aufwandsminderungen beziehen sich auf Aufwand aus Vorjahren. Die Möglichkeit einer Aufwandsminderung ist in Ermangelung der Unterjährigkeit nicht gegeben. Die Aufwandsminderungen erfolgten somit zu Unrecht. 8. Finanzrechnung Der Finanzrechnung kommt die Aufgabe zu, die Ein - und Auszahlungen abzubilden. Sie hat damit eine gewisse Analogie mit der Kapitalflussrechnung im privaten Bereich, zeichnet sich jedoch durch einen wesentlich höheren Detailierungsgrad und durch die Tatsache aus, dass sie im kommunalen Bereich Bestandteil der vorgeschriebenen Buchhaltung ist. Für die Finanzrechnung sind dements prechend im kommunalen Kontierungsplan eigene Buchführungskonten vorgeschrieben. Die vorgegebene Bezifferung entspricht der der E r- gebnisrechnungskonten, soweit Entsprechungen bestehen. So muss die Verbuchung von Aufwendungen für Waren auch zu einer Zahlung führen, die auf dem Finanzrechnungskonto Auszahlungen für Waren darzustellen ist. Es gibt jedoch auch Konstellationen, bei denen Aufwendungen keine Zahlungen gegenüberstehen (z. B. Abschreibungen) und Zahlungen keine Aufwendungen (z. B. Kauf von Vermögens gegenständen); dann finden sich keine Entsprechungen. In der SAP-Buchhaltung der Stadt Köln finden sich die Finanzrechnungskonten selbst nicht. Die Buchungen, die den Konten zuzuordnen sind, lassen sich nur durch Auswertungen ermitteln, da die Bezifferung Bestandteil der Finanzpositionen ist, die der unveränderten Budgetkontrolle dienen. Das o. g. Konto Auszahlung für Waren findet sich z. B. in 3701.572.8300.0, 4511.572.8300.8 und sieben weiteren Finanzpositionen. Aus den ersten vier Ziffern ist die Diensts telle, die über das Budget verfügt, erkennbar; ab der sechsten Stelle das betroffene Finanzrechnungskonto. Die Gliederung der Ziffern entspricht noch der der kameralen Haushaltsstellen und ist in erster Linie der Beibehaltung des alten Kassenver- fahrens geschuldet. Die Ermittlung der Bewegungen und Stände der Finanzrechnungskonten über alle in der Stadt bebuchten investiven und konsumtiven Finanzpositionen auf dem Auswertungswege ist sehr mühsam und zeitaufwendig; die im SAP -System hinterlegten Berichte könn en für Auswertungszwecke bei den Finanzrechnungskonten so nicht genutzt werden. Ein Abgleich von Bewegungen auf Ergebnis - und korrespondierenden Finanzrechnungskon- ten ist nicht möglich, da die Zuordnung von Buchungen auf das jeweils korrekte Konto sehr fehlerbehaftet ist (siehe hierzu auch Ziffer 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung). Dass parallel zu einem Ergebniskonto nicht nur ein, sondern mehr als 20 verschiedene Finanzrechnungskonten oder umgekehrt bebucht werden, ist nicht selten. Damit ist auch die korrekte Abbildung der Beträge in den einzelnen Positionen der Finanzrechnung nicht g e- währleistet. Auf die Qualität der Buchführung in der Finanzrechnung wirkt sich aus, dass diese über die gebuchten Einzahlungen und Auszahlungen zur Budgetkon trolle genutzt wird, obwohl die Finanzrechnung nicht mehr maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist (siehe Ziffer 7. E r- gebnisrechnung). Beispielhaft kann dieses Problem wie folgt erläutert werden: Generell wird Finanzpositionen ein Budget (z. B. für Dienst reisen) zugeordnet. Bestimmten FiPos werden besondere Budgets (z. B. für Sonderausstellungen) zugeordnet, die eigentlich sachlich ande- ren FiPos, wie z. B. Unterhaltung Gebäude, Porto, Gebühren oder Bewirtung zuzuordnen wären. Im Ergebnis entstehen eine Abstimmungsproblematik zur Ergebnisrechnung und eine in Einzelpositionen fehlerhafte Finanzrechnung. Die Finanzrechnung lässt sich aus der Buchführung in SAP nicht überprüfen. Auf eine Pr ü- fung auf Basis des alten kameralen Kassenverfahrens, das nicht den Rege lungen des NKF entsprechend aufgebaut ist, wurde verzichtet. Seite 34 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 9. Anhang und Lagebericht Zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses gehört gemäß § 37 GemHVO neben der E r- gebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz auch der Anhang. Ferner ist ein Lagebericht beizufügen. Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Qualität des Jahre sabschlusses und die wirtschaftliche Lage der Gemeinde beurteilen können. Zu erläutern sind alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Ve rhältnissen entsprechen- des Bild der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu gebe n. Ein wesentlicher Unterschied zum Anhang liegt darin, dass der Lagebericht auch Ereignisse einbeziehen muss, die zw i- schen dem Ende des betreffenden Haushaltsjahres und dem Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses lagen. Anhang und Lagebericht genüg en weitestgehend den Anforderungen. Zu bemängeln ist, dass über die bekannte Problematik hinsichtlich mangelnder Qualität der Buchführung in Anhang und Lagebericht jegliche Erläuterung fehlt. 10. Bestätigungsvermerk Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 3 1.12.2015 wurde nach § 101 GO einschließlich Anhang und Lagebericht geprüft. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße in Bezug auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze or d- nungsmäßiger Buchführung und den Lagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens -, Schulden-, Ertrags - und Finanzlage der Stadt wesentlich auswirken, mit hinreichender S i- cherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Köln sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die Würdigung der Gesam tdar- stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Auf die Prüfung hinsichtlich der Haushaltsplanung und der Haushaltsführung sowie der Teilergebnisrechnungen wurde dabei verzichtet. Die Prüfung hat zu einigen Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat einzuschrä n- ken ist: Die im Bestätigungsvermerk des Berichtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz aufg e- führten Mängel - zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und - zu den Wertabschlägen bei Straßen sind zum Jahresabschluss 2015 nicht ausgeräumt. Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durc h- geführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens noch aussteht. Die Buchführung ist durch die Beibehaltung des alten Kassenverfahrens kein geschlo s- senes System und eine Abstimmung der Systeme ist nicht möglich. Eine buchhalterisch Entwurf Jahresabschluss 2015 Entwurf Jahresabschluss 2015 Teil 1 • Gesamtergebnisrechnung • Gesamtfinanzrechnung • Bilanz • Anhang Dezernat II – Kämmerei Die Oberbürgermeisterin Dezernat II – Kämmerei Druck Zentrale Dienste der Stadt Köln © 2016 Stadt Köln I n h a l t s v e r z e i c h n i s S e i t e Teil 1 : Gesamtrechnungen, Bilanz, Anhang Gesamtergebnisrechnung 5 Gesamtfinanzrechnung 9 Bilanz 13 Anhang 19 Anlagenspiegel 21 Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen 25 Forderungsspiegel 29 Verbindlichkeitenspiegel 33 Rückstellungsspiegel 37 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen 41 Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 47 Darstellung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich 51 Übersicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge 55 Übersicht Leasingverträge 59 Erläuterungen zur Bilanz 63 Lagebericht 113 Übersicht über die Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und des Stadtvorstandes 143 Teil 2 : Produktbereichsbezogene Darstellung (Teilpläne) Ergebnisrechnung und Finanzrechnung nach Produktbereichen 159 Produktbereichsbezogene Darstellung 195 Produktbereich 01 – Innere Verwaltung 197 Produktbereich 02 – Sicherheit und Ordnung 245 Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben 307 Produktbereich 04 – Kultur und Wissenschaft 345 Produktbereich 05 – Soziale Hilfen 407 Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 431 Produktbereich 07 – Gesundheitsdienste 459 Produktbereich 08 – Sportförderung 465 Produktbereich 09 – Räumliche Planung u. Entwicklung, Geoinformationen 481 Produktbereich 10 – Bauen und Wohnen 495 Produktbereich 11 – Ver- und Entsorgung 529 Produktbereich 12 – Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 537 I n h a l t s v e r z e i c h n i s S e i t e Produktbereich 13 – Natur- und Landschaftspflege 605 Produktbereich 14 – Umweltschutz 623 Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus 629 Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft 633 Produktbereich 17 – Stiftungen 641 Teil 3 : Produktgruppen und Produkte mit Zielen und Kennzahlen Produktbereich 01 – Innere Verwaltung 697 Produktbereich 02 – Sicherheit und Ordnung 735 Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben 769 Produktbereich 04 – Kultur und Wissenschaft 775 Produktbereich 05 – Soziale Hilfen 815 Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 843 Produktbereich 07 – Gesundheitsdienste 867 Produktbereich 08 – Sportförderung 873 Produktbereich 09 – Räumliche Planung u. Entwicklung, Geoinformationen 877 Produktbereich 10 – Bauen und Wohnen 891 Produktbereich 11 – Ver- und Entsorgung 909 Produktbereich 12 – Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 913 Produktbereich 13 – Natur- und Landschaftspflege 927 Produktbereich 14 – Umweltschutz 937 Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus 943 Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft 949 Produktbereich 17 – Stiftungen 951 Teil 1 Gesamtergebnisrechnung Gesamtfinanzrechnung Bilanz Anhang Seite 3 Seite 4 Gesamtergebnisrechnung Seite 5 1.966.879.054,60 707.014.554,54 41.390.697,24 258.522.170,13 0,00 0,00 0,00 0,00 81.806.248,83 0,00 1.810.466.803,44 704.352.516,47 45.520.957,09 260.559.514,85 83.966.523,32 -156.412.251,16 -2.662.038,07 4.130.259,85 2.037.344,72 2.160.274,49 385.240.917,74 203.374.548,21 3.456.820,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.647.685.011,69 0,00 392.423.085,29 235.715.278,44 1.735.226,41 0,00 3.534.739.905,31 7.182.167,55 32.340.730,23 -1.721.593,99 0,00 -112.945.106,38 899.973.795,41 59.132.800,00 470.415.712,58 182.156.696,46 0,00 0,00 19.231.273,75 0,00 1.514.820.030,99 8.034.837,60 885.004.549,26 53.800.074,01 440.287.353,94 182.326.823,80 1.498.308.049,76 14.969.246,15 5.332.725,99 30.128.358,64 -170.127,34 16.511.981,23 779.222.990,79 3.905.722.026,23 -258.037.014,54 89.424.883,76 3.830.207,03 31.096.318,38 -31.096.318,38 0,00 137.472.842,14 0,00 839.929.995,97 3.899.656.846,74 -364.916.941,43 81.690.491,68 117.749.874,61 -60.707.005,18 6.065.179,49 -106.879.926,89 -7.734.392,08 19.722.967,53 -48.047.958,38 -306.084.972,92 0,00 0,00 -31.096.318,38 0,00 0,00 0,00 -36.059.382,93 -400.976.324,36 0,00 0,00 11.988.575,45 -94.891.351,44 0,00 0,00 0,00 -306.084.972,92 0,00 -31.096.318,38 0,00 -400.976.324,36 0,00 -94.891.351,44 Ergebnisrechnung Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allg. Umlagen + Sonstige Transfererträge + Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte + Privatrechtl. Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen + Sonstige ordentliche Erträge + Aktivierte Eigenleistungen + Bestandsveränderungen = Ordentliche Erträge - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Bilanzielle Abschreibungen - Transferaufwendungen - Sonstige ordentl. Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ordentliches Ergebnis (10 und 17) + Finanzerträge - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 = Finanzergebnis (19 und 20) = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21) + Außerordentliche Erträge - Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis (23 und 24) = Jahresergebnis (22 und 25) 19 20 21 22 23 24 25 26 (Angaben in Euro) 1.816.715.117,44 732.072.841,86 35.551.281,49 240.124.052,32 85.532.141,57 334.711.008,22 272.408.122,75 3.691.420,60 0,00 3.520.805.986,25 832.310.466,04 55.918.519,08 427.674.479,72 181.065.799,80 1.446.656.948,92 870.833.698,48 3.814.459.912,04 -293.653.925,79 148.488.331,47 101.174.678,63 47.313.652,84 -246.340.272,95 0,00 0,00 0,00 -246.340.272,95 Jahresabschluss 2015 Ergebnis 2014 fortgeschriebener Ansatz 2015 davon Ermächtigungs- übertragung Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ist / fortg. Plan Nachrichtlicher Ausweis der Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage auf der Folgeseite Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Seite 6 0 0 47.872.719,03 -47.872.719,03Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen27 29.078.781,76 0 0 1.957.663,39 -1.957.663,39Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen28 2.675.133,18 0 0 28.264.188,45 28.264.188,45Verrechnungssaldo (=Zeilen 27 bis 30)31 19.985.111,41 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Ergebnisrechnung (Angaben in Euro) 0 0 7.054.306,81 -7.054.306,81Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen29 6.799.185,92 0 0 14.511.887,16 -14.511.887,16Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen30 4.969.617,61 Ergebnis 2014 fortgeschriebener Ansatz 2015 davon Ermächtigungs- übertragung Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ist / fortg. Plan Seite 7 Seite 8 Gesamtfinanzrechnung Seite 9 Seite 10 Ergebnis 2014 fortgeschriebener Ansatz 2015 davon Ermächtigungs- übertragung Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ist/ fortg. Plan 1.957.745.241,60 644.466.868,62 34.758.981,31 235.400.413,17 0,00 0,00 0,00 0,00 83.382.394,72 0,00 1.712.360.410,55 636.291.721,99 31.752.439,80 225.882.644,28 84.061.007,25 -245.384.831,05 -8.175.146,63 -3.006.541,51 -9.517.768,89 678.612,53 379.709.632,54 184.134.843,21 70.675.664,29 3.590.274.039,46 0,00 0,00 0,00 0,00 776.643.799,01 0,00 379.557.205,22 230.657.776,35 65.003.450,32 3.365.566.655,76 756.623.577,35 -152.427,32 46.522.933,14 -5.672.213,97 -224.707.383,70 20.020.221,66 87.582.800,00 546.076.823,97 142.173.798,20 1.367.885.898,64 0,00 51.376.184,83 669.843,60 10.962.925,35 872.935.238,20 4.872.606,02 87.166.747,06 420.775.951,78 119.827.756,42 1.360.472.073,95 810.381.879,15 416.052,94 125.300.872,19 22.346.041,78 7.413.824,69 62.553.359,05 3.793.298.358,02 -203.024.318,56 69.843.446,33 34.070.800,00 67.881.559,80 -67.881.559,80 0,00 0,00 15.217.350,00 0,00 3.555.247.985,71 -189.681.329,95 49.816.065,42 57.909.854,57 15.217.070,00 238.050.372,31 13.342.988,61 -20.027.380,91 23.839.054,57 -280,00 4.001.000,00 21.837.439,13 144.970.035,46 0,00 0,00 0,00 44.581.407,58 9.359.198,24 5.954.657,13 28.412.715,00 157.310.362,12 19.850.889,75 1.953.657,13 6.575.275,87 12.340.326,66 24.730.517,83 330.013.955,42 125.301.715,02 169.967.016,41 40.105.414,80 86.310.261,20 49.195.082,89 243.703.694,22 76.106.632,13 29.023.875,00 5.675,00 14.420.727,03 14.603.147,97 51.818.881,90 19.054.180,59 599.794.015,51 -454.823.980,05 26.038.976,27 2.051.890,00 247.528.170,72 -247.528.170,72 -657.848.298,61 -315.409.730,52 18.231.196,26 3.098.803,38 191.106.960,51 -33.796.598,39 -223.477.928,34 33.587.685,64 15.955.377,21 408.687.055,00 421.027.381,66 434.370.370,27 600.098.186,00 547.028.204,66 53.069.981,34 0,00 1.386.470,80 -1.386.470,80 -604.778.317,27 -316.796.201,32 147.732.315,25 275.572.559,61 202.179.836,20 -21.298.092,14 -452.365.870,75 271.455.645,05 -180.910.225,70 253.460.144,57 0,00 -604.778.317,27 0,00 -316.796.201,32 66.241.205,13 3.725.180,20 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allg. Umlagen + Sonstige Transfereinzahlungen + Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte + Privatrechtl. Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen + Sonstige Einzahlungen + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - Personalauszahlungen - Versorgungsauszahlungen - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen - Transferauszahlungen - Sonstige Auszahlungen = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit = Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16) + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten + Sonstige Investitionseinzahlunge = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden - Auszahlungen für Baumaßnahmen - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen - Sonstige Investitionsauszahlungen = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30) = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (17 und 31) + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen - Tilgung und Gewährung von Darlehen = Saldo aus Finanzierungstätigkeit = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln (32 und 37) + Anfangsbestand an Finanzmitteln = Liquide Mittel (38 + 39 + 40) Finanzrechnung (Angaben in Euro) Jahresabschluss 2015 + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 39 40 41 0,00 0,00 4.399.000.000,00 0,00 0,00 0,00 4.068.979.919,44 0,00 0,00 0,00 -41.217.932,79 Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 1.654.486.309,59 653.911.761,08 27.104.302,51 213.701.063,33 84.270.571,86 326.495.763,60 250.674.025,20 128.391.651,74 3.339.035.448,91 730.022.720,09 85.801.987,18 387.545.906,09 94.628.470,37 1.272.380.394,87 737.541.142,79 3.307.920.621,39 31.114.827,52 59.664.628,32 41.426.956,42 511.600,00 3.983.522,84 29.886.346,87 135.473.054,45 44.740.820,12 74.306.370,19 35.354.215,09 14.903.944,44 13.270.931,25 3.323.887,26 185.900.168,35 -50.427.113,90 -19.312.286,38 146.163.096,95 256.891.232,09 -16.728.135,14 -36.040.421,52 145.057.228,68 66.241.205,13 3.597.000.000,00 3.503.000.000,00 -42.775.602,03 Seite 11 Seite 12 Bilanz zum 31.12.2015 Seite 13 Seite 14 Aktiva (i.Tsd. Euro)*** 31.12.2015 31.12.2014 1 Anlagevermögen 13.768.445,3 (13.816.190,1) 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 13.755,9 (12.117,0) 1.2 Sachanlagen 7.582.143,4 (7.605.683,4) 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.675.523,2 (1.694.924,8) 1.2.1.1 Grünflächen 937.852,3 (937.776,9) 1.2.1.2 Ackerland 173.581,7 (170.513,0) 1.2.1.3 Wald, Forsten 41.091,6 (41.148,3) 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 522.997,8 (545.486,6) 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 691.379,7 (676.228,9) 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder‐ und Jugendeinrichtungen 26.121,6 (27.201,8) 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 3.264,6 (3.327,2) 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 205.260,3 (184.298,7) 1.2.2.4 Sonstige Dienst‐, Geschäfts‐ und Betriebsgebäude 456.733,2 (461.401,2) 1.2.3 Infrastrukturvermögen 3.219.476,2 (3.297.440,6) 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 880.101,1 (879.308,0) 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.444.801,2 (1.477.561,8) 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 70.330,9 (74.514,5) 1.2.3.4 Entwässererungs‐ und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.876,3 (1.600,2) 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 693.282,4 (735.801,7) 1.2.3.6. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 129.084,2 (128.654,4) 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 21.130,4 (21.632,4) 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.578.028,3 (1.575.432,6) 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 70.412,8 (72.219,2) 1.2.7 Betriebs‐ und Geschäftsausstattung 86.685,4 (88.146,6) 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 239.507,3 (179.658,2) Seite 15 Aktiva ‐ Fortsetzung (i.Tsd. Euro)*** 31.12.2015 31.12.2014 1.3. Finanzanlagen 6.172.546,0 (6.198.389,7) 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.216.751,3 (5.216.371,6) 1.3.2 Beteiligungen 151.181,9 (151.181,3) 1.3.3 Sondervermögen 528.093,0 (527.220,5) 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 85.661,7 (85.850,3) 1.3.5 Ausleihungen 190.858,1 (217.766,0) 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 140.680,5 (144.068,6) 1.3.5.3 an Sondervermögen 3.557,6 (15.682,9) 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 46.620,0 (58.014,5) 2 Umlaufvermögen 457.135,5 (441.561,4) 2.1 Vorräte 35.381,6 (23.777,8) 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 381.637,4 (336.325,3) 302.566,7 (304.184,1) 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 65.165,0 (23.131,8) 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 13.905,7 (9.009,4) 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 295,6 (15.217,1) 2.4 Liquide Mittel 39.820,8 (66.241,2) 3 Aktive Rechnungsabgrenzung 573.340,9 (551.687,8) Bilanzsumme 14.798.921,6 (14.809.439,3) 2.2.1 Öffentlich‐rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Seite 16 Passiva (i.Tsd. Euro)*** 31.12.2015 31.12.2014 1 Eigenkapital 5.133.644,6 (5.509.051,3) 1.1 Allgemeine Rücklage 5.961.347,9 (6.356.468,3) 1.2 Sonderrücklagen 6.147,0 (6.147,0) 1.3 Ausgleichsrücklage 0,0 (0,0) 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ‐833.850,3 ‐(853.564,1) davon: Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2015 ‐403.616,1 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2014* ‐249.539,7 ‐(249.539,7) Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2013* ‐180.694,5 ‐(180.694,5) Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2012** 0,0 ‐(241.204,7) Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2011** 0,0 ‐(182.125,2) 2 Sonderposten 2.956.450,5 (2.991.302,5) 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 2.597.540,5 (2.617.028,8) 2.2 Sonderposten aus Beiträgen 272.836,5 (291.274,5) 2.3 Sonderposten für Gebührenausgleich 5.794,7 (5.973,9) 2.4 Sonstige Sonderposten 80.278,8 (77.025,4) 3 Rückstellungen 2.654.762,2 (2.528.537,1) 3.1 Pensionsrückstellungen 2.034.458,4 (1.944.574,2) 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 208.084,3 (199.812,2) 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 12.996,7 (19.538,5) 3.4 Sonstige Rückstellungen 399.222,7 (364.612,2) 4 Verbindlichkeiten 3.484.659,4 (3.204.731,3) 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.162.888,2 (2.247.054,0) 4.2.1 Kredite von verbundenen Unternehmen 1.150,9 (1.277,5) 4.2.4 Kredite von öffentlichen Bereich 122,3 (131,0) 4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt 2.161.615,0 (2.245.645,5) 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 853.095,7 (487.000,0) 46.939,7 (52.809,2) 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.849,2 (35.242,9) 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.072,9 (2.693,5) 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 206.288,0 (248.985,9) 4.8 Erhaltene Anzahlungen 161.525,8 (130.945,8) 5 Passive Rechnungsabgrenzung 569.404,9 (575.817,1) Bilanzsumme 14.798.921,6 (14.809.439,3) * Die Verwendung der Jahresergebnisse 2014 und 2013 kann erst nach Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Köln gebucht werden. ** Die Jahresergebnisse 2011 und 2012 wurden nach Feststellung in 2015 gegen die allgemeine Rücklage gebucht. *** Summendifferenzen sind rundungsbedingt 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Seite 17 Seite 18 Anhang Anlagenspiegel Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen Forderungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Rückstellungsspiegel Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen Darstellung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Übersicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge Übersicht über Leasingverträge Erläuterungen zur Bilanz Lagebericht Übersicht über die Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und des Stadtvorstandes Seite 19 Seite 20 Anlagenspiegel Seite 21 Stand am 31.12.2014 Zugänge im Haushaltsjahr *1 Abgänge im Haushaltsjahr * 2 Umbuchungen im Haus- haltsjahr Abschreibungen im Haushaltsjahr Zuschreibun- gen im Haus- haltsjahr Kumulierte Abschrei- bungen (auch aus Vorjahren) am 31.12.2015 am 31.12.2014 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - + / - - + - 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 40.153.858,67 3.442.882,47 -255.278,99 -29.393,95 -1.638.244,07 0,00 -29.556.207,48 13.755.860,72 12.117.003,76 2. Sachanlagen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 940.915.946,81 634.214,94 -566.111,34 626.918,99 -600.302,10 0,00 -3.758.698,46 937.852.270,94 937.776.879,79 2.1.2 Ackerland 175.765.453,46 966.120,41 -464.443,57 2.454.820,63 -2.362,50 0,00 -5.140.294,08 173.581.656,85 170.512.958,56 2.1.3 Wald, Forsten 41.998.852,67 19.784,86 -104.313,00 44.610,85 -14.490,00 0,00 -867.371,69 41.091.563,69 41.148.333,48 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 568.736.874,52 2.037.381,13 -28.753.157,98 12.287.019,97 -1.682.791,97 0,76 -31.310.362,50 522.997.755,14 545.486.632,00 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 32.436.112,14 17.533,65 -290.000,00 0,00 -906.796,26 0,00 -6.042.084,49 26.121.561,30 27.201.823,91 2.2.2 Schulen 3.768.891,53 0,00 0,00 0,00 -62.519,95 0,00 -504.235,46 3.264.656,07 3.327.176,02 2.2.3 Wohnbauten 209.062.147,15 22.867.301,99 -218.911,00 2.375.822,56 -4.125.732,82 0,00 -28.826.089,24 205.260.271,46 184.298.684,82 2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 552.080.873,98 1.594.652,80 -96.834,76 6.414.979,72 -12.479.517,25 0,00 -103.260.477,43 456.733.194,31 461.401.215,75 2.3 Infrastrukturvermögen 2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens 887.076.583,80 2.616.396,71 -398.742,05 -1.420.988,22 -132.109,40 0,00 -7.772.137,87 880.101.112,37 879.308.003,91 2.3.2 Brücken und Tunnel 1.748.170.762,24 4.790.806,20 -188.983,54 188.413,83 -37.614.534,24 0,00 -308.159.765,38 1.444.801.233,35 1.477.561.820,74 2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenaus- rüstung und Sicherheitsanlagen 105.724.791,23 0,00 0,00 0,00 -4.183.544,76 0,00 -35.393.852,13 70.330.939,10 74.514.483,86 2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser- beseitigungsanlagen 1.781.607,55 306.199,76 0,00 8.489,24 -43.556,44 0,00 -219.967,76 1.876.328,79 1.600.170,69 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.188.575.184,37 15.040.093,81 -8.165.570,81 -825.077,13 -58.073.301,76 0,00 -501.342.211,65 693.282.418,59 735.801.720,09 2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur- vermögens 253.926.185,38 4.438.023,43 -46.310,82 6.840.836,33 -12.012.753,62 0,00 -136.074.568,81 129.084.165,51 128.654.432,84 2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 37.675.473,41 1.010.990,51 0,00 1.017.045,40 -2.530.095,18 0,00 -18.573.130,16 21.130.379,16 21.632.438,43 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.759.716.454,43 2.596.497,41 -1.800,00 975,59 0,00 0,00 -184.283.810,13 1.578.028.317,30 1.575.432.644,30 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 194.537.700,17 8.964.827,55 -5.267.933,02 1.467.000,22 -11.726.754,99 0,00 -129.288.761,06 70.412.833,86 72.219.214,41 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 338.679.446,59 18.208.511,19 -7.083.263,38 1.859.097,92 -20.859.254,76 0,00 -264.978.350,42 86.685.441,90 88.146.585,00 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 179.669.181,68 95.443.107,47 -2.283.440,19 -33.310.571,95 0,00 0,00 -10.954,26 239.507.322,75 179.658.227,42 Summe Sachanlagen 9.220.298.523,11 181.552.443,82 -53.929.815,46 29.393,95 -167.050.418,00 0,76 -1.765.807.122,98 7.582.143.422,44 7.605.683.446,02 Anlagenspiegel 2015 Anlagevermögen Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert Seite 22 Stand am 31.12.2014 Zugänge im Haushaltsjahr *1 Abgänge im Haushaltsjahr * 2 Umbuchungen im Haus- haltsjahr Abschreibungen im Haushaltsjahr Zuschreibun- gen im Haus- haltsjahr Kumulierte Abschrei- bungen (auch aus Vorjahren) am 31.12.2015 am 31.12.2014 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - + / - - + - Anlagevermögen Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert 3. Finanzanlagen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.257.982.317,71 13.069.004,77 0,00 0,00 -13.872.254,47 1.183.013,39 -54.299.975,07 5.216.751.347,41 5.216.371.583,72 3.2 Beteiligungen 151.205.289,95 5.950,49 0,00 0,00 -5.407,65 0,00 -29.382,60 151.181.857,84 151.181.315,00 3.3 Sondervermögen 534.051.198,85 1.006.328,42 -133.792,27 0,00 0,00 0,00 -6.830.742,91 528.092.992,09 527.220.455,94 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 85.850.325,48 0,00 -188.606,32 0,00 0,00 0,00 0,00 85.661.719,16 85.850.325,48 3.5 Ausleihungen 3.5.1 an verbundene Unternehmen 144.068.585,92 0,00 -3.388.094,97 0,00 0,00 0,00 0,00 140.680.490,95 144.068.585,92 3.5.2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.5.3 an Sondervermögen 15.682.902,72 0,00 -12.125.275,72 0,00 0,00 0,00 0,00 3.557.627,00 15.682.902,72 3.5.4 Sonstige Ausleihungen 59.313.151,84 0,00 -11.319.850,12 0,00 -74.682,29 0,00 -1.373.331,31 46.619.970,41 58.014.502,82 Summe Finanzanlagen 6.248.153.772,47 14.081.283,68 -27.155.619,40 0,00 -13.952.344,41 1.183.013,39 -62.533.431,89 6.172.546.004,86 6.198.389.671,60 * 1 Summe Restbuchwert Zugänge: *2 Summe Restbuchwert Abgänge: Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Zugänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Zugänge (im Rahmen der Nachaktivierung) ist daher um die auf Vorjahre entfallenden Abschreibungen zu bereinigen. Daraus ergibt sich der Wert in Höhe von 199.302.937,75 €. Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Abgänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Abgänge ist daher um die auf die Abgänge entfallene Abschreibun g zu mindern, um den Restbuchwert zu ermitteln. Aus dieser Berechnung ergibt sich der Wert von 247.047.771,11 €. Seite 23 Seite 24 Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen Seite 25 Seite 26 Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 35 Abs. 5 Satz 3 GemHVO und Zuschreibungen nach § 35 Abs. 8 Satz 2 Gem HVO Außerplanmäßige Abschreibung: Im Haushaltsjahr 2015 erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen hauptsächlich bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen. Grund für die Abschreibungen für den Grund und Boden sind insbesondere Fortführungen von Flurstücken in einer geringer wertigen Nutzungsart (z. B.: Grünflächen oder sonstige Freiflächen werden zu Grund und Boden des Infrastrukturvermögens). Der Wert der Jahresverluste von verbundenen Unternehmen, die insoweit zu einer Auflösung der jeweiligen Kapitalrücklage führt, wird bei der zutreffenden Finanzanlage der Kernverwal- tung in entsprechender Höhe außerplanmäßig abgeschrieben. Da nicht absehbar ist, dass diese verbundenen Unternehmen künftig Gewinne erzielen und die Stadt Köln keinen Ver- lustausgleich zahlt, ist von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen. Aufgrund des vorläufigen Jahresergebnisses 2015 erfolgte beim verbundenen Unternehmen „RTZ GmbH“ eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 105.900,00 €. Der erwartete Jahresfehlbetrag 2015 bei der Kölner Sportstätten GmbH wurde auf 2.735.108,00 € beziffert. In dieser Höhe erfolgte eine entsprechende Abschreibung auf den Beteiligungswert. Bei der Köln Tourismus GmbH zeigt der Jahresabschluss 2015 einen Fehlbetrag. Unter Be- rücksichtigung der unterjährig geleisteten Einzahlungen in die Kapitalrücklage durch die Stadt Köln ergibt sich ein Bedarf für eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der Ein- zahlung von 3.741.000,00 €. Bei der Butzweiler Hof GmbH ist aufgrund der vorliegenden Wirtschaftspläne der Jahre 2015 bis 2019 ist von einer dauerhaften Wertminderung in Höhe von 7.261.608,04 € auszugehen. Seite 27 Abhängig von der jeweiligen Bilanzposition wurden folgende Werte an außerplanmäßigen Abschreibungen im Haushaltsjahr 2015 bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gebucht: Bilanzposition Bezeichnung Werte in EUR 1.2.1.1 Grünflächen 600.302,10 1.2.1.2 Ackerland 2.362,50 1.2.1.3 Wald, Forsten 14.490,00 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 4.706,68 1.2.2.3 Wohnbauten 70.696,58 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 895,00 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 132.109,40 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen *13.872.254,47 1.3.2 Beteiligungen 5.407,65 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen *74.682,29 Gesamtergebnis 14.777.906,67 Zuschreibung: Im Haushaltsjahr 2015 erfolgten Zuschreibungen hauptsächlich beim Vermögensbestand des verbundenen Unternehmens „Kölner Sportstätten GmbH“ in Höhe von 1.119.085,50 €. Die Zuschreibung wurde aufgrund des Jahresüberschusses 2014 vorgenommen. Eine weite- re Zuschreibung aufgrund des Jahresergebnisses 2014 erfolgte in Höhe von 63.927,89 € beim verbundenen Unternehmen „Zweckverband Stöckheimer Hof“. Die zuvor gebuchten außerplanmäßigen Abschreibungen sind in beiden Fällen durch eine Zuschreibung auf den Beteiligungsbuchwert anzupassen. Bei der übrigen Zuschreibung handelt es sich um eine Korrektur von vorherigen nicht zutref- fend gebuchten apl. Abschreibungen. Bilanzposition Bezeichnung Werte in EUR 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen *1.183.013,39 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 0,76 Gesamtergebnis 1.183.014,15 * Unter Berücksichtigung der haushaltrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Wei- terentwicklung des NKF werden ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Seite 28 Forderungsspiegel Seite 29 Seite 30 Gesamtbetrag Gesamtbetrag Art der Forderungen am 31.12.2015 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre am 31.12.2014 € € € € € 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und 302.566.689,58 € 170.804.391,40 € 30.926.898,98 € 100.835.399,20 € 304.184.090,18 € Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren 38.001.880,12 € 37.991.501,98 € 10.148,14 € 230,00 € 31.089.212,57 € 1.2 Beiträge 1.049.236,63 € 861.009,30 € 184.684,28 € 3.543,05 € 644.054,80 € 1.3 Steuern 78.236.855,40 € 78.220.423,40 € 16.432,00 € 0,00 € 82.247.051,14 € 1.4 Forderungen aus Transferleistungen 50.731.427,08 € 14.022.533,44 € 27.248.327,38 € 9.460.566,26 € 45.827.775,83 € 1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche 134.547.290,35 € 39.708.923,28 € 3.467.307,18 € 91.371.059,89 € 144.375.995,84 € Forderungen 2. Privatrechtliche Forderungen 65.165.003,92 € 65.018.662,19 € 146.341,73 € 0,00 € 23.131.751,11 € 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 11.766.235,81 € 11.557.023,48 € 26.142,96 € 183.069,37 € 9.568.157,59 € 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.878.895,54 € 2.878.895,54 € 0,00 € 0,00 € 1.751.420,06 € 2.3.gegen verbundene Unternehmen 45.672.137,16 € 45.672.137,16 € 0,00 € 0,00 € 7.533.952,65 € 2.4 gegen Beteiligungen 97.673,24 € 66.294,82 € 1.202,50 € 30.175,92 € 1.983,35 € 2.5 gegen Sondervermögen 4.750.062,17 € 4.631.065,90 € 118.996,27 € 0,00 € 4.276.237,46 € 3. Summe aller Forderungen 367.731.693,50 € 235.823.053,59 € 31.073.240,71 € 100.835.399,20 € 327.315.841,29 € Forderungsspiegel 2015 mit einer Restlaufzeit von Seite 31 Seite 32 Verbindlichkeitenspiegel Seite 33 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 1 bis 5 mehr als Jahr Jahre 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR 1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 1.150.943,25 28.962,26 127.906,74 994.074,25 1.277.450,72 2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.4.1 vom Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.2 vom Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.3 von Gemeinden 122.257,64 8.789,10 31.262,04 82.206,50 131.046,74 2.4.4 von Zweckverbänden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonder- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 rechnungen 2.5 vom privaten Kreditmarkt 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.161.614.998,80 182.547.661,62 545.726.219,21 1.433.341.117,97 2.245.645.499,97 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 30.000.000,00 3.2 vom privaten Kreditmarkt 853.095.660,67 853.095.660,67 0,00 0,00 457.000.000,00 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich kommen 46.939.653,66 2.666.566,90 13.459.919,65 30.813.167,11 52.809.186,62 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.849.180,93 49.847.455,93 1.725,00 0,00 35.242.893,01 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.072.900,41 4.072.900,41 0,00 0,00 2.693.530,70 7. Sonstige Verbindlichkeiten 206.288.006,05 206.288.006,05 0,00 0,00 248.985.934,10 8. Erhaltene Anzahlungen 161.525.781,23 59.515.879,52 7.117.020,16 94.892.881,55 130.945.778,82 9. Summe aller Verbindlichkeiten 3.484.659.382,64 1.358.071.882,46 566.464.052,80 1.560.123.447,38 3.204.731.320,68 Verbindlichkeitenspiegel 2015 Gesamtbetrag 31.12.2014 Gesamtbetrag am 31.12.2015Art der Verbindlichkeiten Seite 34 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 1 bis 5 mehr als Jahr Jahre 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR Darlehensbürgschaften (ohne Rückstellungen) Amt für Wohnungswesen 487.995.298,46 513.978.568,92 Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 105.422.903,85 117.750.606,47 Gesundheits- und Sozialwesen 45.449.921,88 48.835.881,85 Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 423.881.958,54 416.362.967,73 Versorgungsbetriebe 10.365.720,00 10.306.720,00 Köln Bäder, Kölner Sportstätten 122.524.215,84 127.316.180,63 sonstige 255,65 255,65 Garantien, Sicherheitsleistungen und Kautionen 0,00 0,00 Individualgewährleistungen 947.387,29 890.522,76 Patronatserklärung 0,00 0,00 Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.196.587.661,51 1.235.441.704,01 Art der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Gesamtbetrag am 31.12.2015 Gesamtbetrag 31.12.2014 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2015 Seite 35 Seite 36 Rückstellungsspiegel Seite 37 Seite 38 Gesamtbetrag am 01.01.2015 Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Umbuchung Gesamtbetrag am 31.12.2015 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 12 3 4567 89 +- - + 1. Pensionsrückstellungen 1.1 Pensionsrückstellungen für Beschäftigte 1.051.132.582,66 128.536.518,74 0,00 450.050,26 -62.159.834,13 1.117.059.217,01 0,00 0,00 1.117.059.217,01 1.2 Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 893.441.662,11 0,00 0,00 33.327.951,29 57.285.493,13 917.399.203,95 0,00 0,00 917.399.203,95 2. Rückstellungen für Deponien und Altlasten 2.1 Rückstellungen für Deponien 147.997.305,30 1.320.842,93 0,00 0,00 0,00 149.318.148,23 0,00 0,00 149.318.148,23 2.2 Rückstellungen für Altlasten 51.814.854,73 8.670.079,35 663.154,73 1.055.585,49 0,00 58.766.193,86 1.699.382,02 46.994.067,47 10.072.744,37 3. Instandhaltungsrückstellungen 3.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 19.538.521,92 4.029.500,00 1.822.067,18 8.749.255,63 0,00 12.996.699,11 10.326.699,11 2.670.000,00 0,00 4. Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO 4.1 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 49.234.212,85 3.850.220,06 0,00 2.066.842,90 0,00 51.017.590,01 51.017.590,01 0,00 0,00 4.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden 9.474.584,57 3.247.730,79 0,00 3.239.594,29 0,00 9.482.721,07 9.482.721,07 0,00 0,00 4.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 14.138.211,58 3.839.037,86 263.517,64 5.682.349,36 0,00 12.031.382,44 0,00 0,00 12.031.382,44 4.4 Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen Dienstherren 49.991.419,00 1.302.879,34 0,00 1.381.933,34 4.874.341,00 54.786.706,00 0,00 0,00 54.786.706,00 4.5 Rückstellung für Prozesskosten 16.050.298,89 11.853.063,04 1.698.003,38 6.506.584,00 0,00 19.698.774,55 201.741,06 19.497.033,49 0,00 4.6 Rückstellung für ausstehende Rechnungen 9.714.157,60 6.559.542,14 1.591.037,15 6.210.505,04 0,00 8.472.157,55 4.676.435,65 3.265.721,90 530.000,00 4.7 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 17.145.300,00 3.450.000,00 0,00 17.145.300,00 0,00 3.450.000,00 0,00 3.450.000,00 0,00 4.8 Rückstellungen für LOB 12.914.540,99 13.332.704,52 0,00 12.816.881,73 0,00 13.430.363,78 13.430.363,78 0,00 0,00 4.9 Andere sonstige Rückstellungen 185.949.450,00 53.502.242,66 3.118.562,61 9.480.102,64 0,00 226.853.027,41 119.345.692,70 38.721.170,64 68.786.164,07 Summe aller Rückstellungen 2.528.537.102,20 243.494.361,43 9.156.342,69 108.112.935,97 0,00 2.654.762.184,97 210.180.625,40 114.597.993,50 2.329.983.566,07 Rückstellungsspiegel 2015 Art der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit vonBewegungen im Haushaltsjahr 2015 Seite 39 Seite 40 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen Seite 41 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO Rückstellung zum 31.12.2014 Rückstellung zum 31.12.2015 € € Stadtautobahn Tunnel Grenzstraße 7.500.000,00 1.046.010,03 Mit den Sanierungsmaßnahmen am Tunnel Grenzstraße wurde in 2014 begonnen. Die Sanierung der Betonwände und –decken, der Tunnelentwässerung und der Trogwände, der Austausch defekter Fliesen sowie die Abdichtung der undichten Decken wurde in 2015 fortgeführt. Der Abschluss der Maßnahmen ist für 2016 vorgesehen. Tunnel Herkulesstraße zwischen Liebigstraße und DB‐Brücke 2.000.000,00 2.000.000,00 Die Nachholung der Sanierungsmaßnahmen, für die zum Jahresabschluss 2012 eine Instandhaltungsrückstellung gebildet wurde, soll in 2016 beginnen. Die Sanierung der Betonwände und –decken, die Sanierung der Entwässerung der Tunnel, der Austausch defekter Fliesen, die Sanierung der Trogwände und die Abdichtung der undichten Decken wird nicht vollständig innerhalb des für Instandhaltungsrückstellungen vorgesehenen Vier‐Jahres‐Zeitraum erfolgen können, sodass die Fortführung der Maßnahmen in den Folgejahren grundsätzlich nicht mehr rückstellungsfähig ist. Tiefgarage Groß St. Martin 1.167.294,54 1.068.803,13 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Groß St. Martin hat in 2014 mit der Baubetreuung und der Erstellung von Gutachten begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Architektenhonorare, Abdichtungsarbeiten etc.). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Tiefgarage Mülheim 726.773,79 100.641,49 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Mülheim hat in 2014 begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Architektenhonorare, Abdichtungsarbeiten etc.). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Tiefgarage Neptunplatz 325.052,32 146.233,12 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Neptunplatz hat in 2014 mit der Baubetreuung und Abdichtungsarbeiten begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Architektenhonorare, Abdichtungsarbeiten etc.). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Vermögens‐ gegenstand Erläuterung Seite 42 Rückstellung zum 31.12.2014 Rückstellung zum 31.12.2015 € € Vermögens‐ gegenstand Erläuterung Tiefgarage Kaiser‐Wilhelm‐Ring 1.164.393,19 1.088.287,91 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Kaiser‐Wilhelm‐Ring hat in 2014 mit der Baubetreuung und einer Riss‐Untersuchung begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Honorare). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Tiefgarage Am Dom 209.068,80 92.853,05 Die Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung für die Tiefgarage Am Dom erfolgte in 2014 u. a. für die Baubetreuung, Ingenieurhonorare, Untersuchungen der Wasserqualität sowie Abbruch‐ und Maurerarbeiten. In 2015 erfolgte eine weitere Inanspruchnahme (Baubetreuung, Honorare). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Großmarkthalle 2.306.531,44 2.147.376,84 Die ursprünglich für 2012 vorgesehene Teilsanierung des Großmarktes konnte nicht vollständig durchgeführt werden. Die Nachholung hat in 2013 begonnen. In 2015 wurden Brandschutzmaßnahmen inkl. Instandhaltung der elektrischen Anlagen durchgeführt. Die Umsetzung der umfangreichen Maßnahmen bis zum Jahresende 2016 wird aufgrund von baulichen Erschwernissen, ausstehenden behördlichen Genehmigungen und Verzögerungen bei der Ausschreibung voraussichtlich nicht vollständig erfolgen können; allerdings wird die derzeit eingestellte Rückstellung voraussichtlich gänzlich in 2016 in Anspruch genommen. Gebäude Eisenmarkt 4 9.688,21 0,00 Der in 2012 unterlassene Austausch der Heizungs‐ und Lüftungsanlage im Gebäude des Hänneschentheaters wurde abgeschlossen. In 2015 wurde die Schlussabrechnung beglichen. Halle Kalk 89.116,27 0,00 Die in 2011 gebildete Rückstellung für die unterlassene Dachsanierung wurde 2015 für ein Statikgutachten in Anspruch genommen. Die eigentliche Dachsanierung ist zwar noch nicht erfolgt, jedoch ist ein Weiterbestehen der Instandhaltungsrückstellung nach Ablauf des Vier‐ Jahres‐Zeitraumes zum Jahresende 2015 nicht zulässig. Seite 43 Rückstellung zum 31.12.2014 Rückstellung zum 31.12.2015 € € Vermögens‐ gegenstand Erläuterung Gebäude Bischofsgarten‐ straße 1 789.064,61 1.472.698,67 In 2015 wurden im Museum Ludwig der Austausch der Lichtanlage und der LED‐ Schienenstrahler sowie die Auswechslung der Trinkwasseranlage durchgeführt bzw. beendet. Mit der Systemumstellung der Gefahrenmeldeanlage und der Deckensanierung nach einem Putzschaden wurde begonnen. Beide Instandhaltungsmaßnahmen sollen in 2016 beendet werden. Die Sanierung der Trinkwasserleitungen (35 T€) und die Reparatur der Garderobenschließfächer (6 T€) sollen ebenfalls in 2016 nachgeholt werden. Neben den bestehenden Instandhaltungsrückstellungen wurden Zuführungen für die Reparaturen der Brandschutztore und ‐türen (325 T€), die Instandhaltung der Dachterasse (60 T€), der Austausch der Glasfassade (180 T€), die Einrichtung von Luftschleusen im Eingangsbereich (140 T€), die Sanierung der Brunnenwasserförderung (235 T€), die Reparatur der Gefahrenmeldeanlage (60 T€) und der Austausch der Wasserleitungen (300 T€) vorgenommen. Gebäude An der Rechtschule 1.502.091,97 2.337.080,17 Die Sanierung des Vordachs und der Brandmeldeanlage konnte nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐ Zeitraumes erfolgen, sodass die dafür gebildeten Rückstellungen aufgelöst wurden. Die konzeptionellen und vorbereitenden Maßnahmen für die Fenstersanierung wurden abgeschlossen. Für die Durchführung der Fenstersanierung wurde eine weitere Zuführung in Höhe von 1.320 T€ vorgenommen. An der Sanierung des Kinosaals wurde in 2015 weitergearbeitet. Die Maßnahme soll in 2016 zum Abschluss gebracht werden. Die Sanierung der Trinkwasseranlage wurde in das Jahr 2016 verschoben. Gebäude Universitäts‐ straße 100 477.450,95 0,00 Die im Museum für Ostasiatische Kunst im Jahresabschluss 2011 gebildeten Instandhaltungsrückstellungen für die Maßnahmen an der Heizungsanlage (10 T€), an den Fenstern im Foyer (100 T€), an der Trinkwasseranlage (50 T€) sowie am Wasserbecken (317 T€) sind nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐Zeitraumes durchgeführt worden und wurden aufgelöst. Gebäude Zeughausstraße 1‐3 64.000,00 0,00 Durch den Abschluss eines neuen Wartungsvertrages kann auf den Austausch der Alarmierungsanlage verzichtet werden. Die Rückstellung wurde aufgelöst. Seite 44 Rückstellung zum 31.12.2014 Rückstellung zum 31.12.2015 € € Vermögens‐ gegenstand Erläuterung mittelalterliche Stadtmauer am Gereonswall 30.000,00 0,00 Die Durchführung der geplanten Instandhaltungsmaßnahmen (Entfernung des Wildwuchses auf der Rückseite, Überprüfung der Fugen) war nicht erforderlich, sodass eine Auflösung vorgenommen wurde. Alt St. Alban 18.341,89 0,00 Die Nachholung der in 2013 unterlassenen Natursteinarbeiten am Baudenkmal Alt St. Alban (Ausbau schadhafter Mauerwerkssteine, Einbau neuer Steine, Säuberung von Fugen und tlw. Neuverfugung) wurde in 2015 abgeschlossen. Löwe am Friedrich‐ Ebert‐Ufer 19.282,04 0,00 Für die Restaurierung des Löwen (inkl. Umgebung) am Friedrich‐Ebert‐Ufer in Köln‐Porz wurden Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 22 T€ gebildet. Die Nachholung der in 2013 unterlassenen Maßnahme hat in 2014 begonnen. Die Fertigstellung der Arbeiten sowie die Wiederaufstellung des Löwen sind in 2015 erfolgt. Reiterstandbild auf dem Heumarkt 250.000,00 9.852,47 Die Restaurierungsarbeiten am Sockel wurden in 2015 durchgeführt. In 2016 erfolgt noch die Beseitigung der bei Abnahme der Gewerke festgestellten Mängel. Kürassierdenkmal auf dem Rheinboulevard 60.000,00 170.000,00 Beim Abbau des Denkmals in 2015 stellte sich heraus, dass die Schäden erheblich gravierender sind als angenommen, sodass eine Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung erforderlich wurde. Die Maßnahmen (Metallrestaurierung der Reiterstatue, Sanierung des mit Muschelkalk verkleideten Betonsockels) sollen in 2016 nachgeholt werden. Gebäude Potsdamer Straße 1b 42.881,50 16.862,23 Die Durchführung von größeren Maßnahmen an Dach und Fach für dieses Objekt ist Bestandteil des Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die noch ausstehende Nachholung des Fassadenanstrichs erfolgte in 2015. Die verbleibende Rückstellung ist zur Begleichung der noch nicht vorliegenden Rechnungen. Gebäude Geisselstraße 3‐5 707.162,63 0,00 Die Durchführung von größeren Maßnahmen an Dach und Fach für dieses Objekt ist Bestandteil des Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die Nachholung der Instandhaltungsmaßnahmen konnte nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐Zeitraumes erfolgen. Die Rückstellung wurde aufgelöst. Seite 45 Rückstellung zum 31.12.2014 Rückstellung zum 31.12.2015 € € Vermögens‐ gegenstand Erläuterung Gebäude Hitzeler Straße 125 80.327,77 0,00 Die Durchführung von größeren Maßnahmen an Dach und Fach für dieses Objekt ist Bestandteil des Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die Nachholung der Instandhaltungsmaßnahmen konnte nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐Zeitraumes erfolgen. Die Rückstellung wurde aufgelöst. Straßenbrücke Tel‐ Aviv‐Str./ Perlengraben 0,00 800.000,00 Der Einbau einer zusätzlichen externen Vorspannung einschließlich neuer Kontrollgänge hinter den Widerlagerwänden, der Austausch der westlichen Kappe und der darunter liegenden Abdichtung, umfangreiche Betoninstandsetzungen an der Brückenober‐ und unterseite, der Austausch des Brückenbelags und weitere Maßnahmen sollten in 2015 durchgeführt werden. Aus verkehrstechnischen Gründen konnte die Sanierung nicht erfolgen. Die Umsetzung ist nun für 2016 vorgesehen. Innenausbau Haltestelle Heumarkt 0,00 500.000,00 Die für 2015 vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen an der Haltestelle Heumarkt (u. a. Austausch elektrischer Anlagen, Einbau von sich im Brandfall automatisch schließenden Brandschutzklappen an den Wanddurchführungen) sollen in 2016 und 2017 nachgeholt werden. 19.538.521,92 12.996.699,11 Seite 46 Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen Seite 47 Seite 48 zum 31.12.2015 Aktiva Passiva 1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital 1.2 Sachanlagen 1.1 Allgemeine Rücklage 73.811.511,64 € ** 1.4 Jahresüberschuss 2.950.121,24 € 1.2.1.1 Grünflächen 1.080,00 € 2. Sonderposten 1.2.1.2 Ackerland 103.400,00 € 2.1 für Zuwendungen 295.805,17 € 4. Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 868.922,80 € 4.2.4 Kredite vom öffentlichen Bereich 1.049.067,26 € *** 1.2.2.3 Wohnbauten 51.520.114,63 € 4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt 26.915.616,47 € 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 101.708,00 € 409.557,97 € 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 359.996,88 € 1.3 Finanzanlagen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 17.415.355,14 € 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 354.325,37 € 2. Umlaufvermögen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 170.518,40 € 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 295.606,32 € 2.4 Liquide Mittel 33.624.952,27 € 105.123.829,78 € 105.123.829,78 € ** Der Betrag der allgemeinen Rücklage der Stiftungen wird in der Bilanz der Stadt Köln unter den sonstigen Sonderposten ausgewiesen. *** Davon sind 1.049.067,26 € Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung. Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen* 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude * Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung der Bilanzdaten der Stiftungen, nicht jedoch um eine Bilanz im Sinne der GemHVO. Die Darstellung beinhaltet nicht die rechtlich unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung. Im Gegensatz zu den anderen rechtlich unselbständigen Stiftungen wird die Ernst- Wendt-Stiftung nach dem Willen des Stifters wie eine GmbH geführt. Deshalb erfolgt ein Ausweis dieser Stiftung nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode aktivisch unter den Sondervermögen und passivisch unter den sonstigen Sonderposten. Seite 49 Seite 50 Darstellung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Seite 51 Seite 52 Darstellung der Kostenunterdeckungen und der Entwicklung des Sonderposten für den Gebührenausgleich gemäß § 43 Abs. 6 GemHVO Gebührenhaushalt Stand 31.12.2014 Auflösung 2015 Zuführung 2015 Unterdeckung aus Nachkalkulation 2015 (nachrichtlich) Stand 31.12.2015 Begründung bei Unterdeckung Gebühren Wochenmärkte 0,00 € 220.854,71 € 220.854,71 € Friedhofsgebühren 2.007.798,54 € 400.000,00 € 1.018.985,11 € 1.607.798,54 € Die Kostenunterdeckung bei den Friedhofsgebühren resultiert zum größten Teil aus den tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten und der im Vergleich zur Gebührenkalkulation 2013 gesunkenen Fallzahl, vor allem im Bereich der mehrjährigen Grabnutzungsrechte. Bodenrettungs‐ dienstgebühren 3.966.060,02 € 1.769.792,43 € 3.966.060,02 € Im Jahr 2013 wurden die Gebührentarife für den Bodenrettungsdienst neu kalkuliert. Dabei wurden Überschüsse aus Vorjahren gebührenmindernd berücksichtigt, jedoch eine Inanspruchnahme in der Satzung nicht festgelegt. Hinzu kommen nicht unerhebliche Kostensteigerungen in 2015, insbeondere durch die mit den Hilfsorganisationen geschlossenen Interimsverträge. Luftrettungsdienstgebühren 0,00 € 541.299,37 € 0,00 € Für die Luftrettung wurde 2014 erstmalig eine Gebührensatzung erlassen. Aufgrund mangelnder Erfahrungswerte sind die Gebührentarife nicht kostendeckend kalkuliert worden. Sportstättengebühren 0,00 € 1.675.373,95 € 0,00 € Bei Erhebung einer kostendeckenden Gebühr wäre die Nutzung aufgrund der hohen Unterhaltungskosten der Sportstätten und Schulbäder der Stadt Köln für den potentielen Nutzer schlicht nicht leistbar. Unter dem Gesichtspunkt der Sportförderung ist die Unterdeckung insoweit gerechtfertigt. Gebühren für die Obdachlosen‐ und Übergangswohnheime 0,00 € siehe Erläuterungen 0,00 € Es besteht eine Kostenunterdeckung, deren Höhe jedoch innerhalb der Jahresabschlussarbeiten nicht mehr ermittelt werden konnte. Unterrichtsgebühren der Rheinischen Musikschule 0,00 € 4.785.650,90 € 0,00 € Die Erhebung einer kostendeckenden Gebühr kommt zur Vermeidung eines drastischen Rückgangs der Schülerzahlen sowie aufgrund des hohen kulturpolitischen Interesses der Einrichtung im poltischen Raum bisher nicht in Frage. Seite 53 Seite 54 Übersicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge Seite 55 Abbildung der noch nicht erhobenen Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen nach § 44 Abs. 2 Ziffer 7 GemHVO Angegeben werden alle Fälle, bei denen zum 31.12.2015 die sachliche Beitragspflicht ent- standen, jedoch noch keine Heranziehung erfolgt ist. Die Angaben umfassen ausschließlich Erschließungsbeiträge nach BauGB (und nicht nach KAG). Grund dafür ist, dass § 44 Abs. 2 Ziffer 7 GemHVO von fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen spricht und nicht von er- gänzenden Maßnahmen auf bereits erschlossene Straßen. Der Begriff „fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen“ wird gleichgesetzt mit der Begrifflich- keit „endgültige Herstellung der Erschließungsanlage“ im Rechtssinne, also mit dem Entste- hen der sachlichen Beitragspflicht. Denn allein mit dem Abschluss der technischen Herstel- lung liegen die Voraussetzungen für eine Beitragserhebung regelmäßig noch nicht vor. Trotz der Annahme des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Rahmen der Heranziehungsvorbereitung ergibt, dass die Vorausset- zungen unvollständig sind. Die Vorwegnahme der Bezifferung für noch nicht erhobene Beiträge auf fertig gestellte Maßnahmen ist mit einigen Unwägbarkeiten behaftet. So lassen sich Teile des beitragsfähi- gen Aufwandes vorab weder berechnen noch qualifiziert schätzen. Für die Realisierung der theoretisch maximalen Beitragssumme von 90% der entstandenen Kosten wird auf Basis des Vorjahreswertes eine statistische Realisierungsquote ermittelt. Anhand dieser wird eine Abschätzung vorgenommen, in welchem Umfang das theoretische Beitragsmaximum (90% beitragsfähiger Aufwand) tatsächlich als Beitragsforderung im Rahmen der Heranziehungen realisiert werden kann. Erschließungsanlage Aufwand 90% Abtsweg/Bitzweg/Stahlsweg 276.352,39 EUR Alte Escher Straße 706.428,33 EUR Am Alten Brauhaus 13.935,36 EUR Auf der Füllenweide 62.636,46 EUR Bolligstraße 39.040,56 EUR Chranachstraße – Stichstraße 38.841,82 EUR Dillenburger Kreisverkehr 48.045,74 EUR Donauweg 102.101,18 EUR Engeldorfer Straße 80.828,01 EUR Enzianweg – Stichstraße 49.628,63 EUR Friederike-Nadig-Straße/Marion-Dönhoff-Straße 355.771,89 EUR Frohnhofstraße – Stichstraße 2.543,18 EUR Hermann-Löns-Straße 92.973,65 EUR Hermann-Löns-Straße (Frankfurter Straße) 231.574,45 EUR Holzweg/Goffineweg 187.603,20 EUR Höninger Weg 343.382,21 EUR Houdainer Straße 49.860,76 EUR Im Langen Bruch/ Bruchfeld 45.749,07 EUR Johann-Reintgen-Straße/Peter-Koep-Straße 1.065.063,18 EUR Kriegerhofstraße 210.003,30 EUR Mielenforster Straße 84.421,55 EUR Pastor-Kastenholzer-Straße 398.685,89 EUR Paul-Nießen-Straße 23.127,53 EUR Pohlhofstraße 19.307,58 EUR Poller Kirchweg (Nord) 268.119,90 EUR Robert-Bosch-Straße (Morsestraße – Stichstraße 2) 865.074,24 EUR Seite 56 Robert-Bosch-Straße, Stichstraße 1 371.941,44 EUR Robert-Bosch-Straße, Stichstraße 2 373.855,32 EUR Schmaler Wall (Breiter Wall – Pletschbachweg) 82.942,49 EUR Schmaler Wall (Pletschbachweg - Brombeergasse) 31.340,74 EUR Schmiedegasse 39.243,09 EUR Schulstraße 45.612,16 EUR Südstraße 158.498,31 EUR Tunisstraße, östliche Anliegerfahrbahn 55.380,87 EUR Tunisstraße, westliche Anliegerfahrbahn 8.836,65 EUR Von-Hünefeld-Straße (Richard-Byrd-Straße bis Alte Escher Straße) 279.775,89 EUR Weilerhöfe 138.373,34 EUR Weißer Hauptstraße, Stichstraße 71.910,72 EUR Widdeshover Weg 36.939,89 EUR Summe 7.355.750,97 EUR Realisierungsquote 2014 in % 27,74 Geschätzte Beiträge aus fertigen Anlagen 2.040.485,32 EUR Seite 57 Seite 58 Übersicht über Leasingverträge Seite 59 Seite 60 Angaben zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen nach § 44 Abs. 2 Ziffer 8 GemHVO Zum 31.12.2015 bestanden folgende Verpflichtungen aus Leasingverträgen: Geleaste Gegenstände Laufzeit Jahresbetrag 2016 Betrag 2017 ff. Kopierer/Drucker verschiedener Ausstat- tung 01.12.2014 - 30.11.2019 einzelne abweichende Lauf- zeiten 711,8 T€ 2.076,0 T€ Hardware IT/TK-Anlagen verschiedene Laufzeiten 727,6 T€ 1.151,1 T€ Fahrzeuge verschiedene Laufzeiten 40,4 T€ 9,8 T€ Büroausstattung verschiedene Laufzeiten 4,6 T€ 8,9 T€ Seite 61 Seite 62 Erläuterungen zur Schlussbilanz Seite 63 Seite 64 Erläuterungen zur Schlussbilanz der Stadt Köln zum 31.12.2015 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz als ein Bestandte il des Jahresabschlusses nach § 37 Abs. 1 i. V. m. § 41 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein- Westfalen (GemHVO) gibt auf der Aktivseite einen Überblick über das Anlage-, das Umlauf vermögen sowie die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten u nd auf der Passivseite über Eigen-, Fremdkapital sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Die Vorschriften des Ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommuna- len Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein- Westfalen (NKFWG) werden seit dem Jahresabschluss 2013 angewendet. Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12. 2015 erfolgt entsprechend der Mindestgliede- rung nach § 41 Abs. 3 und 4 GemHVO. Die in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 auf der Grundlage von vorsichtig ge- schätzten Zeitwerten ermittelten Bilanzwert e sind gemäß § 54 Abs. 1 GemHVO in Verbindung mit § 92 Gemeindeordnung Nord rhein-Westfalen (GO) stichtagsbezogen ermittelt worden und stellen zusammen mit dem Jahresabschluss 2014 den Aus- gangswert für die Aufstellung des J ahresabschlusses 2015 nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. Die Stadt Köln hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die Regelungen der §§ 32 ff. GemHVO beachtet. Nach dem Prinzip der Vorsicht sind Verluste und vorhersehbare Risiken berücksichtigt worden. Die im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände und Schulden sind jeweils einzeln angesetzt und bewertet. Angewandte Vereinfachungsverfahren der Festwertbildung werden im Erläuterungsteil unter den betroffenen Bilanzpositio- nen dargestellt. Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr 2015 sind gemäß § 33 GemHVO zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt worden, Abgänge und Umbuchun- gen wurden mit dem Restbuchwert berücksi chtigt. Falls nichts Abweichendes ausgeführt ist, sind in den Erläuterungen entsprechende Werte angegeben. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind die Anschaffungs- oder Herstellungskost en um die planmäßigen Abschreibungen vermindert worden. In Fällen von Zugängen, bei denen die Anschaffungs- und Herstellungskosten bereits in Vorjahren hät ten gebucht werden müssen, wurde die auf Vorjahre entfallende Wertminderung dur ch Abnutzung als Wertberichtigung gebucht. Zutreffender Weise ist diese ni cht Bestandteil der Abschreibungen im Haushaltsjahr, jedoch für die Ermittlung der Restbuchwerte ebenfalls zu Grunde zu legen und daher unter Entwicklung der Bilanzposition dargestellt. In den Erläu- terungen selbst werden Bewegungen nur inso weit erläutert, sofern Einzelwerte wesentlich für die Bestandsveränderung der jeweiligen Bilanzposition sind. Die Abschreibungen wurden ausnahmslos lin ear berechnet. Zugänge von abnutzbaren Vermögensgegenständen wurden zeitanteilig abgeschrieben. Seite 65 Außerplanmäßige Abschreibungen wurden insbesondere bei der Bilanzposition „Anteile an verbundenen Unternehmen“ vorgenommen. Die au ßerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen auf das Anlagevermögen werden im Anhang vollständig dargestellt, zudem werden die wesentlichen be i der jeweiligen Bilanzposition genannt. Die Nutzungsdauern bei Neuz ugängen orientieren sich an der von der Stadt Köln erstellten Nutzungsdauertabel le, die auf der vom Innenministerium NRW bekannt gegebenen Rahmenvorgabe für Kommunen basier t. Abweichungen von dieser örtli- chen Nutzungstabelle sind nicht erfolgt. In Anwendung des § 33 Abs. 4 GemHVO wu rden geringwertige Wi rtschaftsgüter im laufenden Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit einem Wert von unter 60 € ohne Umsatzste uer wurden unmittelbar als Aufwand ge- bucht. Alle Vermögensgegenstände des Anlagever mögens sind - geordnet nach Bilanzpo- sitionen - im Anlagenspiegel abgebildet. Di eser enthält Angabe n zu den Anschaf- fungs- und Herstellungskost en, der Entwicklung im H aushaltsjahr (Abgänge, Zu- gänge, Umbuchungen zu anderen Bilanz positionen des Anlagevermögens, Abschreibungen) sowie den Buchwerten zum 01.01. und zum 31.12. des Haushaltsjahres. Seit 2011 wird ein rollierend es Inventurverfahren für die Vermögensgegenstände der Bilanzpositionen „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ stadtweit angew endet. Im Drei-Jahres-Zeitraum soll jährlich bei jeweils ca. einem Drittel der Dienststellen die Inventur als vorverlegte Inventur durchgeführt werden. Hierdurch sollte eine Entz errung der Inventurarbeiten auf drei Jahre erreicht werden. Bei Ämtern mit einer Vielzahl versch iedenartiger Vermögens gegenstände und/oder einer großen Anzahl an Standor ten wurde die Möglichkeit, eine Aufteilung innerhalb des Amtes in abgrenzbare Bereiche vorzunehmen, genutzt. Dies bedeutet, dass jährlich ein Anteil des Inventurvolumens dieser Ämter einer körperlichen Inventur unterzogen wird. Die flächen deckende, vollständige körperlic he Inventur bei diesen Dienststellen soll dann jeweils nach drei Jahren abgeschlossen sein. Einige Dienststellen haben die Inventur en aufgrund von Umstrukturierungen, Umzügen, personellen Wechse ln und Engpässen oder ähnli chem in Folgejahre verschoben. Daher entspricht der urspr üngliche Zeitplan aus 2011 nicht mehr dem aktuellen Stand und wird jährlich angepasst. In 2015 waren Inventuren bei 43 Dienststellen bzw. Teilbereichen von Dienststellen geplant. Hiervon gehören 31 Dienststellen bz w. Teilbereiche v on Dienststellen gemäß der ursprünglichen Zeitplanung aus 2011, für die das Jahr 2012 und entsprechend für die Folgeinventur das Ja hr 2015 maßgeblich ist. Die verbleibenden 12 Dienststellen hatten ihre Inventur in das Jahr 2015 verschoben oder stellen Teilbereiche von Dienststellen dar, die ihr Inventurvolumen anteilig auf drei Jahre verteilt haben. Tatsächlich durchgeführt wurde die körperliche Bestandsaufnahme in 40 Dienststellen bzw. Teilbereichen von Dienststellen. Hiervon wurden 32 Inventuren Seite 66 abgeschlossen. Die Nacharbeiten zu acht Inventuren wurden nicht abschließend durchgeführt. Für die Inventuren in Teilbereichen des Am tes für Schulentwicklung, des Amtes für Wohnungswesen, des Amtes für Kinder, J ugend und Familie und des Sportamtes wird aufgrund der jeweils bes onderen Voraussetzungen weit erhin an Konzepten für die Vorgehensweise gearbeitet. Die Werte für Vorräte wurden unter Beachtung des § 35 Abs. 7 GemHVO angesetzt. Die Forderungen sind zu Nennwerten aktivier t. Bei zweifelhaften und niedergeschla- genen Forderungen sind Einzel- oder Pausc halwertberichtigungen vorgenommen worden, um den noch realisierbaren Betrag zu ermitteln. Die Restlaufzeiten sind im Forderungsspiegel dargestellt. Die liquiden Mittel umfassen alle Kontenbestände einschließlich der Scheckbestände sowie der EC-Cash-Einzahlungsbeträge un d die als Handvorschüsse und Wechsel- geld vorhandenen Bargeldbestände. Bei den sonstigen Rechnungsabgrenzungspos ten wurden die er forderlichen peri- odengerechten Abgrenzungen von Aufw and und Auszahlung gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO bilanziert. Darüber hinaus wurden unter di eser Position nach § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO geleistete Zuwendungen für konsumtive und investive Zwecke an Dritte aktiviert. Voraussetz ung für die Abbildung solcher aktiver Re- chnungsabgrenzungsposten ist eine einklagbare, mehrjährige und ze itlich befristete Gegenleistungsverpflichtung. Das Eigenkapital wird durch das Jahr esergebnis und die mit der allgemeinen Rücklage unmittelbar zu verrechnenden Erträge und Aufwendungen fortgeschrieben. Zuwendungen, die die Stadt Köln für di e Anschaffung von Vermögensgegenständen eingesetzt hat, werden grundsätzlich als Sonderposten des konkreten Vermögens- gutes passiviert. Zu diesen gehören die Sonderposten aus Zuwendungen und aus Beiträgen sowie die sonsti gen Sonderposten. Die Sonderposten werden, soweit sie abnutzbaren Vermögensgeg enständen zugeordnet sind, entsprechend der Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst (§ 43 Abs. 5 Satz 2 GemHVO ). Eine Besonderheit unter den sonstigen Sonderposten bildet die Abbi ldung des „Eigenkapitals“ der rechtlich unselbständigen Stiftungen. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich grenzt nach § 43 Abs. 6 GemHVO die Kostenüberdeckungen der kostenrec hnenden Einrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz und damit der öff entlich-rechtlich erhobenen Gebühren gesondert ab. Die Kosten unterdeckungen und die En twicklung dieser Sonderpostenposition sind in einer Übersicht im Anhang dargestellt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risik en und ungewissen Ver- pflichtungen zum Stichtag 31.12 .2015. Sie sind mit ihr en Restlaufzeiten im Rück- stellungsspiegel abgebildet. Seite 67 Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bzw. dem Wert der zu erbringenden Verpflichtung passiviert worden. Die Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO zum „Nennwert“ angesetzt und beinhalten die auf spätere Haushaltsjahre entfallen- den Erträge. Passive Rechnungsabgrenzungen sind auch dan n in der Bilanz zu zeigen, wenn die Gemeinde Mittel erhält, di e sie wiederum bei der Weiterleitung an Dritte an eine einklagbare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsver- pflichtung bindet. Diese sind entsprechend der korrespondierenden aktiven Rech- nungsabgrenzungsposten nach § 43 Abs. 2 S. 2 GemHVO ertragswirksam aufzulö- sen. Eröffnungsbilanzkorrekturen nach § 57 GemHVO i. V. m. § 92 Abs. 7 GO waren letztmalig im Jahresabschluss 2011 zulässig. Fallen ab dem Haushaltsjahr 2012 Kor- rekturbedarfe auf, die eigentlich hätten bei der Eröffnungsbilanz berücksichtigt wer- den müssen, werden diese ergebniswirksam dargestellt und nicht unmittelbar mit der Bilanzposition „Allgemeine Rücklage“ verrechnet. Hinweis: Die Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 erfolgte durch den Rat der Stadt Köln am 28.06.2016 bzw. 17.11.2016. Die Ergeb nisse werden daher erst im Jahresabschluss 2016 in die allgemeine Rücklage umgebucht. Seite 68 Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen (Die jeweils in Klammern gesetzten Werte sind die Vergleichswerte zum 31.12.2014) Aktiva 1. Anlagevermögen 13.768.445.288,02 € (13.816.190.121,38 €) Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO besteht das Anlagevermögen aus den immateriel- len Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und den Finanzanlagen. Vermögensgegenstände werden dann im Anl agevermögen gezeigt, wenn sie dauer- haft dazu bestimmt sind, der Aufgabe nerfüllung der Gemeinde zu dienen (§ 33 Abs. 1 Satz 2 GemHVO) und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten nach den Festlegungen der St adt Köln in Anwendung des (§ 33 Abs. 4 GemHVO) mindestens 60 € ohne Umsatzsteuer betragen. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 13.755.860,72 € (12.117.003,76 €) Immaterielle (nicht gegenständlic he) Vermögensgegenstände ergeben sich insbesondere aus vertraglich vereinbart en Rechten, Konzessionen und Lizenzen. Gemäß § 43 Abs. 1 GemHVO sind nur ent geltlich erworbene Gegenstände zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert worden. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 12.117.003,76 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.442.882,47 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -1.638.244,07 € Abgänge (Restbuchwerte) -147.314,81 € Umbuchungen (Restbuchwerte) -18.466,63 € Stand am 31.12.2015 13.755.860,72 € Das immaterielle Vermögen setzt sich wie folgt zusammen: Rechte, Konzessionen 3.738 T€ (3.930 T€), Softwarelizenzen 4.936 T€ (5.086 T€), nicht abnutzbare Rechte 286 T€ (262 T€), Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 4.798 T€ (2.840 T€). Seite 69 Die Position Rechte und Konzessionen bei nhaltet im Wesentlichen das Nutzungs- recht an dem Schwimmleistungszentrum der Sporthochschule (3.164 T€) sowie ein Recht (beschränkt persönliche Dienstbarkeit) am Bahnhofsvorplatz (291 T€). Nicht abnutzbare Rechte bestehen maß geblich aus den im Zusammenhang mit dem U-Bahn-Bau erworbenen Unterfahrungsrechten. Die Zugänge i. H. v. 1.958 T€ resultieren insbesondere aus geleisteten Anzahlungen für die Erstellung der Software für das neue Kassenverfahren (SAP-Modul PSCD) in Höhe von 1.833 T€. 1.2 Sachanlagen 7.582.143.422,44 € (7.605.683.446,02 €) Das Sachanlagevermögen bezeichnet materi elle, also körperliche, Vermögensge- genstände des Anlagevermögens. Ihre Nutzungsdauer ist zeitlich begrenzt, wenn sie einer Abnutzung unterliegen. Zu den nicht abnutzbaren Ve rmögensgegenständen zählen insbesondere Grundstücke, Kunstgegenstände und Anlagen im Bau. 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 1.675.523.246,62 € (1.694.924.803,83 €) Auf unbebauten Grundstücken befinden sich keine benutzbaren Gebäude (§ 72 Bewertungsgesetz (BewG)). Grundstücksgleiche Rechte beinhalten umfassende Nutzungsrechte an Grund- stücken. Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Grünflächen 937.852 T€ (937.777 T€), Ackerland 173.582 T€ (170.513 T€), Wald und Forsten 41.092 T€ (41.148 T€), Sonstige unbebaute Grundstücke 522.998 T€ (545.487 T€). Die Umbuchungen resultieren bei den unbebaut en Grundstücken grundsätzlich aus Nutzungsänderungen von Flurstücken und werden insoweit unter den Positionen nicht einzeln erläutert. 1.2.1.1 Grünflächen 937.852.270,94 € (937.776.879,79 €) Diese Bilanzposition beinhaltet den Grund und Boden sowie den Aufwuchs bzw. die Aufbauten von Grünflächen. Seite 70 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 937.776.879,79 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 634.214,94 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -600.302,10 € Abgänge (Restbuchwerte) -461.434,55 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 502.912,86 € Stand am 31.12.2015 937.852.270,94 € Die Grünflächen setzen sich wie folgt zusammen: Grund und Boden Grün-/Parkanlagen 325.856 T€ (325.627 T€), Aufwuchs Grünflächen 392. 059 T€ (392.059 T€), Grund und Boden Friedhöfe 61. 671 T€ (61.672 T€), Grund und Boden Kleingärten 44. 727 T€ (44.626 T€), Grund und Boden Sportflächen 92.055 T€ (92.314 T€), Grund und Boden Kinderspielplätze 19.876 T€ (19.870 T€), Wasserflächen 1.609 T€ (1.609 T€). Die Aufwuchs- und die dazugehörigen Nebenflächen wur den entsprechend § 34 Abs. 1 GemHVO anhand des Festwertverf ahrens bewertet. Der Zeitwert basiert auf 50 % der durchschnittlichen Herste llungskosten für die zugrunde liegenden Flächen. Der Wert hat sich im Jahr 2015 nicht geändert. Zugänge sind in Höhe von 634 T€ gebucht worden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den Kauf eines Kleingartenflurstücks in Rodenkirchen (127 T€) und die unentgeltliche Übertragung von Grund und Boden Kinderspielplätze im Stadtbezirk Nippes (100 T€). Abgangsbuchungen erfolgten in Höhe von insgesamt 461 T€. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Flurstücke, die aufgrund einer k onkret vorliegenden Verkaufsabsicht als Waren unter dem Umlaufvermögen auszuweisen sind (151 T€). 1.2.1.2 Ackerland 173.581.656,85 € (170.512.958,56 €) Zum Ackerland gehören landwirtschaftlich oder gartenbaulich g enutzte Flächen der Stadt Köln. Seite 71 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 170.512.958,56 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 966.120,41 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -2.362,50 € Abgänge (Restbuchwerte) -342.296,85 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 2.447.237,23 € Stand am 31.12.2015 173.581.656,85 € Zugänge sind in Höhe von 966 T€ gebucht worden. Bei den wesentlichen Ankäufen handelt es sich um zwei Flurstücke in Porz in Höhe von 451 T€ und 110 T€. Erhöhende Umbuchungen erfolgten per Saldo in Höhe von 2.447 T€. Wesentlich ist hierbei die Umbuchung eine s Flurstücks in Lindenthal aus den geleisteten Anzahlungen in Höhe von 2.778 T€. 1.2.1.3 Wald, Forsten 41.091.563,69 € (41.148.333,48 €) Die Bilanzposition „Wald, Forsten“ umfasst Grund und Boden sowie stehendes Holz- vermögen und Pflanzen (Aufwuchs). Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 41.148.333,48 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 19.784,86 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -14.490,00 € Abgänge (Restbuchwerte) -104.313,00 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 42.248,35 € Stand am 31.12.2015 41.091.563,69 € Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Grund und Boden 36.728 T€ (36.785 T€) Aufwuchs Wald 4.363 T€ (4.363 T€) Der Aufwuchs ist mit einem pauschalierten Festwert angesetzt worden. Da für den Aufwuchs das Festwertverfahren angewendet wurde, ist der Wert des Aufwuchses in Intervallen von zehn Jahren zu über prüfen und eine Neuberechnung des Seite 72 Forsteinrichtungswerks alle 20 Jahre dur chzuführen (§ 34 Abs. 2 GemHVO). Der Festwert hat sich im Jahr 2015 nicht geändert. 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 522.997.755,14 € (545.486.632,00 €) Diese Bilanzposition ist eine Sammelposition für unbebaute Grundstücke, die nicht den zuvor genannten Bilanzpositionen der unbebauten Grundstücke zugeordnet werden können. Die Er bbaugrundstücke sind seitens der Kernverwaltung im Erbbau an Dritte vergeben. Die Aufbauten auf diesen Grundstücken sind nicht im wirtschaft- lichen Eigentum der Stadt Köln, so das s die Erbbaugrundstücke unter den sonstigen unbebauten Grundstücken gezeigt werden. Be i den sonstigen Sportflächen handelt es sich um Sportanlagen in der Verwal tung des Sportamtes, nur diese werden innerhalb der Bilanzposition planmäßig abgeschrieben. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 545.486.632,00 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.037.381,13 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -1.682.791,21 € Abgänge (Restbuchwerte) -28.524.873,80 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 5.681.407,02 € Stand am 31.12.2015 522.997.755,14 € Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Rohbauland 46.397 T€ (52.923 T€), Bauerwartungsland 61.216 T€ (79.775 T€), Bauland 79.911 T€ (80.292 T€), Grund und Boden sonstige Freiflächen 67.117 T€ (65.828 T€), Grund und Boden Betriebsflächen 62.968 T€ (68.291 T€), Grund und Boden sonstige Sportflächen 625 T€ (625 T€), Erbbaugrundstücke 181.175 T€ (182.363 T€), Sonstige Sportanlagen 23. 588 T€ (15.390 T€). Zugänge sind in Höhe von 2.037 T€ gebucht worden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um: - den Ankauf einer Betriebsfläche in der Innenstadt in Höhe von 822 T€, - Rohbauland (im Rahmen eines Umlegungs verfahrens) in Porz (339 T€) und - den Abschluss der Baumaßnahme des S portplatzes Fritz-Hecker-Straße (115 T€). Bei einem weiteren Zugang in Höhe von 224 T€ handelt es sich um Bauland, bei welchem keine Verkaufsabsicht mehr besteht und welches daher nicht mehr im Umlaufvermögen zu führen ist. Seite 73 Abgänge sind in Höhe von 28.525 T€ erfolg t. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Verkäufe: - Bauerwartungsland in Lindenthal in Höhe von 1.263 T€, - Bauland in Mülheim in Höhe von 398 T€, - Bauland in Nippes 178 T€, - sonstige Freiflächen in Mülheim in Höhe von 169 T€, - Bauland in Chorweiler (167 T€), - Bauerwartungsland in Porz in Höhe von 163 T€ , - Betriebsflächen in Kalk in Höhe von 126 T€ und 159 T€ sowie - Betriebsflächen in Mülheim in Höhe von 120 T€, 107 T€ und 105 T€. Weiterhin sind bei den Abgängen Flurstü cke enthalten, die aufgrund einer konkret vorliegenden Verkaufsabsicht als War en unter dem Umlauf vermögen auszuweisen sind (23.651 T€). Durch Umbuchungen erhöht sich die Bilanz position in Dumme um 5.681 T€. Die die Bilanzposition erhöhenden Um buchungen resultieren insbesondere aus der Fertigstellung der in der Bilanz zum 31.12.2014 als Anlage im Bau ausgewiesenen Sportanlage Sürther Feld (4.006 T€). 242 die Bilanzposition erhöhende Umbuchungen mit einem Gesamtvolumen von 3.916 T€ resultieren aus der Zuordnung v on Parkplatz-, Asphalt-, Schotter- und Pflasterflächen, die im Vorj ahr in der Bilanzposition 1. 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen abgebildet waren. Eine mindernde Umbuchung in Höhe von 5.187 T€ resultiert aus der Nutzungsänderung eines Flurstücks (Gummersbacher Straße). 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 691.379.683,14 € (676.228.900,50 €) Auf bebauten Grundstücken nach § 74 BewG befinden sich benutzbare Gebäude. 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 26.121.561,30 € (27.201.823,91 €) Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 27.201.823,91 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 17.533,65 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -906.796,26 € Abgänge (Restbuchwerte) -191.000,00 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € Stand am 31.12.2015 26.121.561,30 € Seite 74 Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Grund und Boden Kinder- und Jugendeinrichtungen 6.049 T€ (6.240 T€), Gebäude Kinder- und Jugendeinrichtungen 20.072 T€ (20.961 T€). Die einzige wesentliche Bewegung besteht in einem Abgang in Höhe von 130 T€; es handelt sich um den Verkauf der Kindertagesstätte Franz-Stock-Weg 25. 1.2.2.2 Schulen 3.264.656,07 € (3.327.176,02 €) Die Schulgebäude befi nden sich grundsätzlich im Sa chanlagevermögen der eigen- betriebsähnlichen Einricht ung „Gebäudewirtschaft“. Die Kernverwaltung hat zwei Schulgebäude im wirtschaft lichen Eigentum; das werthaltigere ist an den Land- schaftsverband Rheinland vermietet, das andere wird von der Ku lturverwaltung ge- nutzt. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 3.327.176,02 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0,00 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -62.519,95 € Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € Stand am 31.12.2015 3.264.656,07 € Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Grund und Boden Schulen 1.426 T€ (1.426 T€) Schulgebäude 1.839 T€ (1.901 T€) 1.2.2.3 Wohnbauten 205.260.271,46 € (184.298.684,82 €) Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 184.298.684,82 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 22.867.301,99 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -4.125.732,82 € Abgänge (Restbuchwerte) -158.101,67 € Seite 75 Umbuchungen (Restbuchwerte) 2.378.119,14 € Stand am 31.12.2015 205.260.271,46 € Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Grund und Boden Wohnbauten 74. 966 T€ (67.064 T€), Wohnbauten 129.323 T€ (117.235 T€), Außenanlagen Wohnbauten 971 T€ (0 €). Zugänge wurden in Höhe von 22.867 T€ gebuc ht. Im Wesentlichen handelt es sich um die Ankäufe: - Friedrich-Naumann-Straße 2 (4.212 T€), - Blaubach 9 in Höhe von 3.919 T€, - Gustav-Heinemann-Ufer 114 in Höhe von 3.214 T€, - Grafenmühlenweg 220 (1.367), - Bachemer Straße 95-95c (769 T€), - Waldstraße 115 in Höhe von 419 T€ und - Siegburger Straße 104 in Höhe von 360 T. Weiterhin ergeben sich Zugänge aus folgenden abgeschlossenen Baumaßnahmen: - Weißdornweg (2.062 T€), - Otto-Gerig-Straße 6 in Höhe von 1.662 T€, - Pohlstadtsweg in Höhe von 1.350 T€, - Lindweilerweg (1.241 T€), - Albert-Schweitzer-Straße in Höhe von 1.169 T€ und - Loorweg (820 T€) Abgänge sind in Höhe von 158 T€ erfolgt. Hierbei handelt es sich um den Verkauf der Belvedere-Straße 147. Die in Höhe von 2.378 T€ erfolgten, die Bilanzposition erhöhenden Umbuchungen resultieren im Wesentlichen aus der Fertigstellung folgender Baumaßnahmen: - Loorweg in Höhe von 1.064 T€, - Pohlstadtsweg (490 T€), - Lindweilerweg (488 T€) und - Albert-Schweitzer-Straße in Höhe von 487 T€. Eine abgehende Umbuchung erfolgte wegen Änderung der Nu tzungsart in Höhe von 1.813 T€. 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 456.733.194,31 € (461.401.215,75 €) Diese Position enthält bebaute Grundstücke und deren Gebäude, die sich nicht den vorgenannten Bilanzpositionen zuordnen la ssen. Dazu gehören insbesondere Museumsgebäude, aber auch Gebäude der Sport- u nd Erholungsstätten, Parkhäuser/-paletten sowie die Bürgerhäuser und Bürgerzentren. Seite 76 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 461.401.215,75 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.594.652,80 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -15.359,33 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -12.479.517,25 € Abgänge (Restbuchwerte) -96.570,74 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 6.328.773,08 € Stand am 31.12.2015 456.733.194,31 € Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Museen 217.645 T€ (222.397 T€), Begegnungsstätten 36.412 T€ (38.136 T€), Sport- und Erholungsstätten 12.934 T€ (13.170 T€), sonstige Gebäude 112.609 T€ (108.052 T€), Betriebs- und Geschäftsgebäude 46.453 T€ (47.642 T€), Parkhäuser/Tiefgaragen 11. 988 T€ (12.895 T€), gebäudeähnliche Teile 18. 691 T€ (19.109 T€). Die Zugänge bei dieser Posi tion betragen 1.595 T€. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die fertig gestellte Baumaßnahme Gerätehaus der Feuerwehr Brück an der Hovenstraße 38 (959 T€). Weitere Zugänge betreffen die Baumaßnahme Kulturzentrum am Neum arkt (174 T€) und den Bandanbau des Museum Schnütgen (123 T€). Die Umbuchungen führen zu einer Erhöhung der Bilanzposition um 6.329 T€. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Än derung der Nutzungsart des Grundstücks Gummersbacher Straße in Höhe von 5.187 T€. Weitere Umbuchungen stehen in Zusammenhang mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen: - Ubiermonument (519 T€), - Gerätehaus der Feuerwehr Brück, Hovenstraße 38 (317 T€) und - Sportanlage Sürther Feld (153 T€). Zehn die Bilanzposition er höhende Umbuchungen in Höhe von 127 T€ resultieren aus der Zuordnung von Parkplatz-, Asphalt-, Schotter- und Pflasterflächen, die zuvor in der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen abgebildet waren. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 3.219.476.197,71 € (3.297.440.632,13 €) Das Infrastrukturvermögen umfasst die Ve rmögensgüter der öff entlichen Einrichtun- gen, die ihrer Bauweise und Funktion nach der örtlichen Infrastruktur dienen (Infra- strukturvermögen im engeren Sinne). Der Grund und B oden des gemeindlichen Infrastrukturvermögens wird unabhängig von den darauf be findlichen Aufbauten in einer separaten Bilanzposition dargestellt. Seite 77 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens 880.101.112,37 € (879.308.003,91 €) In dieser Bilanzposition wird der gesam te Grund und Boden des gemeindlichen Infrastrukturvermögens erfasst. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 879.308.003,91 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.616.396,71 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -132.109,40 € Abgänge (Restbuchwerte) -396.237,97 € Umbuchungen (Restbuchwerte) -1.294.940,88 € Stand am 31.12.2015 880.101.112,37 € Die Zugänge bei dieser Position betrugen 2.616 T€. Im Wesentlichen handelt es sich um: - die unentgeltliche Übertragung von Fl urstücken aus Erschließungsverträgen (1.452 T€), - den Kauf eines Flurstückes im Bezi rk Innenstadt in Höhe von 158 T€, - den Kauf eines Flurstücks in Lindenthal (154 T€) und - den Kauf eines Flurstücks in Rodenkirchen (106 T€). Abgänge erfolgten in Höhe v on 396 T€. Im Wesentlichen hande lt es sich hierbei um den Abgang eines Flurstücks, welches u nentgeltlich an das Land übertragen wurde (175 T€). Die Umbuchungen in Höhe saldiert 1.295 T€ führen zu einer Minderung der Bilanzposition. Hierbei handelt es sich im Wesentliche n um Umbuchungen aufgrund von Nutzungsänderungen der Flurstücke. 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.444.801.233,35 € (1.477.561.820,74 €) Die Bilanzposition „Brücken und Tunnel“ umfasst unabhängig von ihrer Nutzung für Fußgänger-, Straßen- oder Schienenverkehr alle Brück en (einschließlich Brücken- belag) und Tunnel. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 1.477.561.820,74 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.790.806,20 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Seite 78 Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -37.614.534,24 € Abgänge (Restbuchwerte) -125.273,18 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 188.413,83 € Stand am 31.12.2015 1.444.801.233,35 € Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Brückenbauwerke 159.900 T€ (160.921 T€), Tunnelbauwerke 1.268.953 T€ (1.300.234 T€), Unterführungen 15.948 T€ (16.407 T€). Die Zugänge in Höhe von insgesamt 4.7 91 T€ resultieren insbesondere aus dem Bau der Brücken Severinstraße/Perlengr aben (3.653 T€), Freimersdorfer Weg - Fußgängerbrücke (393 T€) und Auf der Aspel - Fußgängerbrücke (341 T€). Der Abgang in Höhe von 125 T€ resultiert aus dem Abriss des südlichen Teils der B 55/östl. Zubringer. Die zugehende Umbuchung in Höhe von 188 T€ resultiert im Grunde aus dem Abschluss der Baumaßnahme Brücke Severinstraße/Perlengraben (181 T€). 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 70.330.939,10 € (74.514.483,86 €) Die Position beinhaltet neben dem Strecke nnetz sämtliche dem Betrieb unmittelbar dienenden Anlagen der Streckenausrüstung. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 74.514.483,86 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0,00 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -4.183.544,76 € Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € Stand am 31.12.2015 70.330.939,10 € 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseiti- gungsanlagen 1.876.328,79 € (1.600.170,69 €) Zu den Entwässerungs- und Abwasserbes eitigungsanlagen gehören insbesondere sämtliche bauliche und maschinelle Teile des Kanalnetzes, soweit sie nicht in der Bilanz der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ausgewiesen sind. Seite 79 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 1.600.170,69 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 306.199,76 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -43.556,44 € Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 13.514,78 € Stand am 31.12.2015 1.876.328,79 € Bei den Zugängen von insgesamt 307 T€ ist der Werthaltigste ein Sickerwasserspeicherbecken bei der Deponie Vereinigte Ville (198 T€). 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Ver- kehrslenkungsanlagen 693.282.418,59 € (735.801.720,09 €) Hierzu zählen alle gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den öffentlichen Verkehr mit Fahr zeugen und durch Fußgänger e rrichtet worden sind. Zu den Verkehrslenkungsanlagen im Sinne dieser Bilanzposition zählen insbesondere Vario-Schilder, Park- und Verkehrsleitsysteme. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 735.801.720,09 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 15.040.093,81 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -349.389,85 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -58.073.301,76 € Abgänge (Restbuchwerte) -3.832.613,12 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 4.695.909,42 € Stand am 31.12.2015 693.282.418,59 € Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Straßen, Wege 652.934 T€ (696.558 T€), Plätze 10.949 T€ (11.859 T€), Verkehrslenkungsanlagen, Straßenmobiliar, Parkscheinautomaten 29. 399 T€ (27.384 T€). Dabei sind Absperrpoller (2.710 T€) und Verkehrszeichen (1.872 T€) mit einem Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO erfasst. Die Festwerte haben sich im Jahr 2015 nicht geändert. Seite 80 Die Zugänge von 15.040 T€ wurden hauptsä chlich bei folgenden Maßnahmen ver- zeichnet: - Neubau Parkscheinautomaten (1.022 T€, 899 T€ und 622 T€), - Baumaßnahme Kirchweg (Kölner W eg – Frankenstraße) in Höhe von 1.010 T€, - Baumaßnahme Semmelweisstraße (Einst einstraße bis Spemannstraße) in Höhe von 497 T€, - Neubau Rhöndorfer Straße (Weißhausst raße – Gottesweg) in Höhe von 468 T€, - Neubau Robert-Koch-Straße (A bschnitt Kerpener Straße bis Bardenheuerstraße) in Höhe von 384 T€, - Neubau Lichtsignalanlage Aachener Straße Ecke Innere Kanalstraße (306 T€), - Neubau Lichtsignalanlage Aachener St raße/Eupener Straße/Raschdorffstraße in Höhe von 281 T€, - Baumaßnahme Hahnenstraße (von Haus nummer 21c bis Merlinweg) in Höhe von 271 T€ und - dem Bau einer Baustraße (Frankenfor ster Straße) in Höhe von 251 T€. Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von 22 Straßen und Plätzen mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 4.918 T€, die unentgeltlich übertragen wurden. Die wesentlichen Positionen der Abgänge v on insgesamt 3.833 T€ resultieren aus Abgängen von bestehenden Straßen wegen Neubau: - Mercatorstraße (1.234 T€), - Kirchweg (210 T€), - Thujaweg (175 T€), - Johann-Reintgen-Straße (173 T€), - Seeadlerweg (150 T€) und - Wilhelm-Mauser-Straße (101 T€). Weiterhin erfolgten wesentliche Abgänge bei Buskaps (531 T€ und 138 T€). Insgesamt erhöht sich diese Bilanzpos ition durch Umbuchungen um 4.696 T€. Bei den erhöhenden Umbuchung en handelt es sich insbeson dere um die Fertigstellung der in der Bilanz zum 31.12.2014 als Anlagen im Bau aktivierten Vermögensgegenstände. Die wesentlichen Positionen sind: - Mercatorstraße (Militärringstraße – Merianstraße) in Höhe von 1.604 T€, - Wilhelm-Mauser-Straße (von Vogelsanger Straße bis Vitalisstraße) in Höhe von 1.049 T€, - Donauweg in Höhe von 456 T€, - Rhöndorfer Straße (Weißhausstraße – Gottesweg) in Höhe von 398 T€, - Leostraße/Pellenzstraße in Höhe von 355 T€, - Weidengasse (von Pflasterhof weg bis nördlicher Zündorfer Weg Haus Nr. 46) in Höhe von 343 T€, - Kreisverkehr Sürther Straße in Höhe von 332 T€, - Am Grauen Stein (Kannebäckerstraße – Westerwaldstraße) in Höhe von 306 T€ und - Birkenweg (von Lerchenweg bis Am Höfchen) in Höhe von 282 T€. Seite 81 16 weitere erhöhende Umbuchungen sind jeweils mit einem Wert zwischen 100 T€ und 250 T€ mit einem Gesamtvolumen von 2.531 T€ erfolgt. 242 die Bilanzposition mindernde Umbuchungen mit einem Gesamtvolumen von 3.916 T€ resultieren aus der Zuordnung v on Parkplatz-, Asphalt-, Schotter- und Pflasterflächen zur Bilanzposition 1.2. 1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke. Weitere zehn Umbuchungen in Höhe von 127 T€ wu rden aufgrund der Zuordnung zur Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude vorgenommen. 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur- vermögens 129.084.165,51 € (128.654.432,84 €) Zu den Sonstigen Bauten des Infrastr ukturvermögens gehören Vermögensgegen- stände, die nicht bei anderen Bilanzpositionen des Infrastrukturvermögens einzuord- nen sind, wie z. B. Halteste llen, Wasserbauwerke und der Deponiekörper Vereinigte Ville. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 128.654.432,84 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.438.023,43 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -12.012.753,62 € Abgänge (Restbuchwerte) -7.789,08 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 8.012.251,94 € Stand am 31.12.2015 129.084.165,51 € Die Bilanzposition setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: Haltestellen 52.810 T€ (57.274 T€), Sonstige technische Anlagen des Infrastrukturvermögens 40.625 T€ (43.722 T€), Wasserbauwerke 18.354 T€ (10.046 T€), Stützmauer/Treppenanlagen 12. 494 T€ (13.355 T€). Im Wesentlichen handelt es sich bei den Zugängen in Höhe von 4.438 T€ um: - Vereinigte Ville: Entgasungssystem – Gasfassung (268 T€), - Rheinboulevardtreppe (455 T€), - Haltestelle Lenauplatz (398 T€), - Bahnsteiganhebung Haltestelle Gutenbergstraße (397 T€), - Lärmschutzwand - Auf der Aspel (385 T€), - Freimersdorfer Weg Lärmschutzwand (337 T€), - Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 54 (223 T€), - Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 52 (210 T€), - Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 53 (205 T€), Seite 82 - Fahrtreppe Haltestelle Kalk Post Nr. 51 (200 T€), - Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 51 (186 T€), - Zaun- und Toranlage Bolzplatz Heckweg (161 T€), - Zaunanlage Bolzplatz Hel enenwallstraße (158 T€), - Haltestelle Liebigstraße (144 T€), - Haltestelle Iltisstraße (131 T€) und - Ballfangzaun Spielplatz Marienberger Weg (128 T€). Insgesamt sind 8.012 T€ saldiert di eser Bilanzposition aus Umbuchungen zugegangen. Dieser Betrag wird dominiert von der Fertigst ellung der Hälfte der Rheinboulevardtreppe (8.503 T€ ). Darüber hinaus erfolg te eine Umbuchung von geleisteten Anzahlungen aus der Bilanzposi tion 1.2.8 in Höhe von 397 T€ für das Entgasungssystem – Gasfassung bei der Vereinigte Ville. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 21.130.379,16 € (21.632.438,43€) Dieser Bilanzposition sind die Verm ögensgegenstände zugeordnet, die sich auf fremdem Grund und Boden befinden. Unter dieser Position werden beispielsweise Mietereinbauten erfasst. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 21.632.438,43 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.010.990,51 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -2.530.095,18 € Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.017.045,40 € Stand am 31.12.2015 21.130.379,16€ Zugänge sind in Höhe von 1.011 T€ erfolgt. Insbesondere handelt es sich dabei um das Flüchtlingswohnheim in Systembauweise Koblenzer Straße 15 (741 T€). Die Umbuchungen in Höhe von 1. 017 T€ resultieren aus der Fertigstellung der Baumaßnahme Koblenzer Straße 15. 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.578.028.317,30 € (1.575.432.644,30 €) Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für die Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. Dazu zählen nicht nur Kunstgegenstände der Museen, sondern auch andere kultur- historisch bedeutsame Objekte wie die Sammlungen der Kunst- und Museumsbibli- othek, des Rheinischen Bildarchivs, des NS-Dokumentationszentrums und des Historischen Archivs. Zudem werden unter dieser Bilanzposit ion auch die Baudenk- Seite 83 mäler (z. B. Gebäude des Museums Schnütgen, Forts) sowie die sonstigen Kultur- denkmäler (z. B. die Rathausfiguren) erfasst. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 1.575.432.644,30 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.596.497,41 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 0,00 € Abgänge (Restbuchwerte) -1.800,00 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 975,59 € Stand am 31.12.2015 1.578.028.317,30€ Zugänge erfolgten in Höhe von 2.596 T€. Dabei handelt es sich insbesondere um: - ein Kunstwerk von Kai Althoff - Untitled, 2014 (382 T€), - ein Kunstwerk von Maria Lassnig „Vom Tode gezeichnet“ (271 T€), - Brevier des Erzbischofs Hermann von Hessen (180 T€), - Gebetbuch, Deutschland, Köln, ca . 1486 illuminierte Handschrift auf Pergament (150 T€), - Ein Kunstwerk von Zobernig ohne Titel, 2015 (136 T€) sowie - die Zeichnung: Pantoffel Bla ttgold & goldene Tinte (100 T€). 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 70.412.833,86 € (72.219.214,41 €) Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vor- richtungen, die unmittelbar der gemeindlich en Leistungserstellung dienen. Sie müs- sen als Vermögensgegenstände se lbständig bewertbar und ni cht als fester Gebäu- debestandteil zusammen mit dem Gebäude bewertet sein. Beispiel für eine techni- sche Anlage ist eine Klimaanlage im Museum. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 72.219.214,41 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 8.964.827,55 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -301.221,48 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -11.726.754,99 € Abgänge (Restbuchwerte) -119.805,38 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.376.573,75 € Stand am 31.12.2015 70.412.833,86 € Bei den Zugängen in Höhe von 8.964 T€ handelt es sich insbesondere um: - Löschfahrzeug Katastrophenschutz (336 T€), - Dual-Format Kuvertieranlage (280 T€), Seite 84 - BMX-Anlage Takufeld (1)/Subbelrather Straße (232 T€), - LWL-Kabelanbindung Enggasse 2 (208 T€), - LKW, Ladekran (206 T€), - LC/MS Flüssigchromatographie/Massens petrometer im Berufskolleg 16 Kartäuserwall (181 T€), - drei Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wassertank (je 177 T€), - Telekommunikationsausstattung Oper Offenbachplatz (157 T€), - Seilparkour Spielplatz Veilchenweg (156 T€), - Boden Bolzplatz Würzburger Straße /Bayreuther Straße (131 T€), - zwei Rettungswagen (je 128 T€), - Wasseraufbereitungsanlage inkl. Damp fbefeuchter im Museum Schnütgen (120 T€), - Robinienspielanlage Spielplatz Walle nsteinstraße/Holweider Marktplatz (116 T€) und - ein Mehrzwecktransporter (104 T€). Bei den übrigen Zugängen in Hö he von 5.950 T€ handelt es sich der Bilanzposition entsprechend um zahlreiche Anlagen von unwesentlicher Höhe. Umbuchungen sind in Höhe von 1.377 T€ erfolgt. Dabei handelt es sich hauptsäch- lich um die Umbuchungen aus geleisteten Anzahlungen für Anlagen der Deponie Vereinigte Ville (eine Plan ierraupe in Höhe von 220 T€ und das Fahrzeug "Sys Trac 140" in Höhe von 149 T€) sowie Umbuchung wegen Inbetriebnahme der Trafostation Sportanlage Sürther Feld (122 T€) und de s Spielgerätes Stangengestrüpp auf dem Spielplatz Katharinenstraße (103 T€). 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 86.685.441,90 € (88.146.585,00 €) Die Betriebs- und Geschäftsausstattung um fasst alle Einrichtungsgegenstände der Büros und Werkstätten einschließlich der erforderlichen Werkzeuge, z. B. Büromöbel und EDV-Hardware. Unter dieser Bilanzposition werden auch die geringwertigen Wirtschaftsgüter erfasst. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 88.146.585,00 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 18.208.511,19 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -290.715,71 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) -20.859.254,76 € Abgänge (Restbuchwerte) -458.280,89 € Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.938.597,07 € Stand am 31.12.2015 86.685.441,90 € Der Medienbestand der Stadtbi bliothek ist mit einem Be stand von 3.029 T€ als Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO erfasst. Dieser Wert hat sich im Jahr 2015 nicht geändert. Seite 85 Die Zugänge in Höhe von 18.20 9 T€ resultieren aus einer Vielzahl von im Einzelfall unwesentlichen Werten. Einzig nennenswert sind Aktive Netzwerkkomponenten (263 T€, 238 T€, 165 T€ und 132 T€) und das Visualisierungssystems der Feuerwehr – Leitstelle (240 T€). Umbuchungen sind in Höhe von 1.939 T€ erfolgt. Insbesondere erfolgte eine Umbuchung wegen Inbetriebna hme des Visualisierung ssystems der Feuerwehr – Leitstelle (1.641 T€). 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 239.507.322,75 € (179.658.227,42 €) Diese Bilanzposition beinh altet Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen. Anlagen im Bau bilden den Wert noch nicht fertig gestellter Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ab. Geleistete Anzahlungen sind geldliche Vorleistungen der Stadt Köln auf noch zu liefernde Sachanlagen. Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2014 179.658.227,42 € Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 95.443.107,47 € Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 0,00 € Abgänge (Restbuchwerte) -2.283.440,19 € Umbuchungen (Restbuchwerte) -33.310.571,95 € Stand am 31.12.2015 239.507.322,75 € Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Anlagen im Bau 235.270 T€ (174.037 T€), Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 4.237 T€ (5.621 T€). Die Zugänge bei den Anlagen im Bau in Höhe von 95.443 T€ sind im Wesentlichen auf folgende erhebliche Einzelpositionen zurückzuführen: - Dionysoshof – Umgestaltung (10.078 T€), - Hardtgenbuscher Kirchweg 104 - Unterbringung Flüchtlinge (6.692 T€), - Merlinweg - Unterbringung Flüchtlinge (5.297 T€), - Tunnel Grenzstraße - Ertüchti gung nach RABT (5.186 T€), - Industriestraße, Verlängerung (Merians traße – Menneweg) in Höhe von 5.086 T€, - Rettungstransporthubschr auberstation (4.843 T€), - Eygelshovenerstraße - Unterbringung Flüchtlinge (3.344 T€), - Rheinboulevard Deutz - Regionale 2010, Betriebsanlagen (unbeweglich) in Höhe von 3.330 T€, - Neubau Feuerwache 10 (3.327 T€), - Heinrich-Rohlmann-Straße - Unterbringung Flüchtlinge (2.990 T€), Seite 86 - Archäologische Zone – Museum (2.765 T€), - Tunnel Am Domhof - Ertüchtigung nach RABT (1.905 T€), - Brücke Deutzer Ring - Abriss und Neubau (1.730 T€), - Berliner Straße 221 Anschlusskanal - Unterbringung Obdachoser (1.577 T€), - Urbacher-Weg - Unterbringung Flüchtlinge (1.542 T€), - Auweiler Straße - Unterbringung Flüchtlinge (1.470 T€), - Wikinger Weg 6 – Umbaumaßnahme Un terbringung Obdachloser (1.421 T€), - Domumgebung Dionysoshof (1.256 T€), - Neubau Gerätehaus Feuerwehr Dellbrück (1.202 T€), - Kuckucksweg - Unterbringung Flüchtlinge (1.169 T€), - Emdener Straße/Causemannstraße, Tu rbokreisel – Maßnahme an einer Verkehrsfläche (1.160 T€), - Generalsanierung Feuer wache 5 (1.127 T€), - Industriestraße, Generalinstandsetzung (Boltenstenstraße - Niehler Ei) in Höhe von 1.117 T€, - Neubau Halle Feuerwache 6 (1.073 T€), - Potsdamer Straße - Unterbri ngung Flüchtlinge (1.071 T€), - Opernquartier, Umgestaltung der Stra ßen im Zuge der Sanierung Bühnen (1.056 T€) und - Archäologische Zone – Denkmal (1.031 T€). Die Zugänge bei den geleisteten Anza hlungen in Höhe von 2.600 T€ betreffen insbesondere solche für die Deponie Ve reinigte Ville (1.879 T€), Zahlung der Grundsteuer für das Objekt Vitalisstraße 422-424 der rechtlich unselbständigen Waisenhausstiftung (360 T€) und für Grundstückskäufe (291 T€). Abgänge sind in Höhe von 2. 283 T€ erfolgt. Diese resultieren hauptsächlich aus Korrekturen von Beträgen, die nicht vermögenswirksam abzubilden sind: - Rheinboulevard Deutz (1.559 T€), - Regionale 2010 - Regio Grün um (258 T€), - Nord-Süd Stadtbahn 3. Baustufe Suchgräben (200 T€) und - Sportanlage Sürther Feld (109 T€). Darüber hinaus gibt es einen Ab gang durch die Übertragung des Regenwasserkanals - Frankfurter Straße an die StEB (105 T€). Die aus dieser Positi on abgehenden Umbuchung en von insgesamt 33.311 T€ resultieren überwiegend aus der Inbet riebnahme von Anlagegütern bzw. des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an die Stadt Köln nach zuvor geleisteten Anzahlungen. Diese sind bei de n zutreffenden Bilanzpositio nen erläutert, soweit die Umbuchungsbeträge wesentlich sind. 1.3 Finanzanlagen 6.172.546.004,86 € (6.198.389.671,60 €) Unter den Finanzanlagen werden die Vermögens werte angesetzt, die langfristigen finanziellen Beteiligungszwecken dienen. Hierzu gehören die gehaltenen Anteile an privatrechtlichen Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Betrieben, Zweckverbänden sowie organisatorisch und wirtschaftlich eigenständigen Eigenbetrieben ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Seite 87 Je nach Beteiligungsquote der Stadt Köln an den rechtlich verselbständigten Gesell- schaften werden diese in mehrheitliche Bete iligungen - mit mehr als 50 % - und Be- teiligungen - mehr als 20 % bis zu 50 % - unterschieden. Da sich die Stimmrechte der Stadt nach der Beteiligungsquote richten, entscheidet die Beteiligungshöhe über die wirtschaftliche Einflussmöglichkeit der Stadt Köln. Sämtlichen Beteiligungen an den Unternehmen ist gemeinsam, dass durch sie gemeindliche Aufgaben erfüllt werden. Zu den Finanzanlagen zählen auc h die mit langfristiger Anlageabsicht gehaltenen Wertpapierbestände sowie die Ausleihungen. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.216.751.347,41 € (5.216.371.583,72 €) Beteiligungen mit einem Anteilswert größ er 50 % gelten als mehrheitliche Beteiligun- gen und sind (grundsätzlich) der Bilanz position Anteile an verbundenen Unterneh- men zuzuordnen. Einbezogen werden die Anteile an Kapita lgesellschaften und sons- tigen juristischen Personen, Unternehmen in öffentlich-rechtlichen Organisationsfor- men sowie Zweckverbände mit einem mehrheitlichen Beteiligungswert. Die Zugänge 2015 in Höhe von insgesamt 13.069 T€ betreffen einen Teilbetrag in Höhe von 10.084 T€ aus Zahlungen an die KVB AG für Tilgungsleistungen von Krediten für den Nord-Süd-St adtbahnbau, die bei der KVB AG als Kapitalzuführung in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Dar über hinaus erfolgte eine Einzahlung in Höhe von 3.741 T€ in die Kapitalrücklage bei der Köln Tourismus GmbH, die den Wert der Unternehmensanteile erhöht. Aufgrund einer nachträglichen Verringerung der Grunderwerb steuer erfolgte eine nachträgliche Minderung der Anschaffung skosten der BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG um 861 T€. Außerplanmäßige Abschreibungen sind in 2015 bei folgenden Unternehmen auf- grund der als dauerhaft einzustufenden Verluste zu verzeichnen: Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG 7.262 T€, Köln Tourismus GmbH 3.741 T€, Kölner Sportstätten GmbH 2.735 T€, RTZ 106 T€, Acht Brücken GmbH 27 T€. Zuschreibungen erfolgten bei folgenden Unternehmen: Kölner Sportstätten GmbH 1.119 T€, Zweckverband Stöckheimer Hof 64 T€. Seite 88 1.3.2 Beteiligungen 151.181.857,84 € (151.181.315,00 €) Besteht eine Beteiligungsquote von mehr als 20 %, aber unt er 50 %, so wird diese unter den Beteiligungen i. e. S. - nach der handelsr echtlichen Definition des § 271 HGB - ausgewiesen. Es wird dabei un terstellt, dass eine dauerhafte Bindung zu dieser Gesellschaft vorliegt. Die Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unterhalb 20 % werden aus Gründen der Ausweisklarheit unter den Wertpapieren bzw. bei Kapitalhingabe unter Auslei- hungen ausgewiesen. Die größte Beteiligung bes teht an der Flughafen Köln Bonn GmbH in Höhe von 148.947 T€. 1.3.3 Sondervermögen 528.092.992,09 € (527.220.455,94 €) Wirtschaftlich eigenständige Unternehm en ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 114 GO) sind als Sondervermögen anzuse tzen. Hierunter geführt werden Ei- genbetriebe und eigenbetriebsähnl iche Einrichtungen mit verwaltungstechnischer Eigenständigkeit in Bezug auf die Haus halts- und Wirtschaftsführung sowie die wie eine GmbH zu führende unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung. Abgänge ergeben sich per Saldo aus der Übertragung und Rückübertragung von Grundstücken zwischen der Kernverw altung und dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft (96 T€). Zugänge sind aus der an das Veranstaltungszentrum geleisteten Schuldendiensthilfe für Tilgung (1.004 T€) entstanden. Bei der Ernst-Wendt-Stiftung resultiert die Veränderung aus der Eigenkapital- reduzierung für 2015 in Höhe von 36 T€. 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 85.661.719,16 € ( 85.850.325,48 €) In dieser Position sind die langfristig angelegten Wertpapiere ausgewiesen. In dem bilanzierten Betrag sind Wertpapi ere der Stiftungen in Höhe von 17.415 T€ enthalten. Es erfolgte eine Umbuchung in das Umlaufvermögen (Bilanzposition 2.3 „Wertpapiere des Umlaufvermögens“) in Höhe 189 T€ für die seitens der Stiftungsverwaltung in 2016 zur Veräußerung vorgesehenen Wertpapiere. Für den Ankauf Deutzer Stadthaus und für di e bis zur Einführung NKF zu bildende Ansparrücklage des Beamtenversorgungsfonds werden I nhaberanteile des Rheinfonds und des OP Fonds Mantel gehal ten. Der Rheinfonds umfasst seit 2013 alle zur Eröffnungsbilanz bilanzierten Fond santeile i. H. v. 68.246 T€. Der Fonds setzt sich aus rd. 85 % Rentenpapieren un d rd. 15 % Aktien aus dem Eurostoxx 50 Seite 89 zusammen. Bei diesen Fondsanteilen haben si ch wie in den Vorjahren auch in 2015 positive Wertveränderungen ergeben. Diese Wertänderungen sind erst im Fall der Veräußerung bilanzierungsfähig. 1.3.5 Ausleihungen 190.858.088,36 € (217.765.991,46 €) Unter den Ausleihungen werden langfrist ige Forderungen ausgewiesen, die durch Hingabe von Kapital an Dritte, u. a. verbundene Unternehmen, Beteiligungsgesellschaften sowie private juristische und natürliche Personen, entstanden sind. Hierzu gehör en überwiegend Darlehen, die aufgrund ihrer längeren Laufzeiten dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Die Ausleihungen sind mit ihrem noch zu tilgenden Rückzahlungsbetrag bil anziert. Die Ansetzung des noch zu tilgenden Nominalwertes bei den zinsvergünstigten Ausleihungen im Wohnungsbau ist gerechtfertigt, da diese unter Mi etpreis- und Belegungsbindung ausgegeben werden. Außerplanmäßige Abschreibungen sind in 2014 in Höhe von 46 T€ aufgrund der Wertminderung beim Rheinischen Studieninstitut erfolgt. Hält die Stadt Köln weniger als 20 % der Anteile an Beteiligungsgesellschaften und werden diese nicht in Form von Wertpapier en gehalten oder handelt es sich um Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft, werden diese ebenfalls unter der Bilanzposition „Sons tige Ausleihungen“ aktiviert. Dazu gehören u. a. die Anteile an der GWG Rhein Erft GmbH und Anteile an kleineren Zweckverbänden. Die Aufteilung erfolgt gem § 41 Abs. 3 GmHVO: 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 140.680 T€ (144.069 T€), 1.3.5.3 an Sondervermögen 3. 558 T€ (15.683 T€), 1.3 5.4 Sonstige Ausleihungen 46.620 T€ (58.015 T€). Die Tilgungen von verbundenen Unternehm en reduzieren den Wertausweis der Ausleihungen an verbundene Unternehmen um 3.388 T€. Die Ausleihungen an Son dervermögen haben sich durch Tilgungsleistungen um 12.125 T€ vermindert. Die Bilanzposition „Sonstige Ausleihungen“ hat sich in 2015 durch eine Vielzahl von planmäßigen Einzeltilgu ngen um 11.320 T€ reduziert. Auf außerplanmäßige Abschreibungen entfällt eine Minderung von 75 T€. Neue Ausleihungen sind im Jahr 2015 nicht erfolgt. 2. Umlaufvermögen 457.135.457,20 € (441.561.392,75 €) Als Umlaufvermögen werden alle For derungen sowie die Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln nicht dauerhaft dienen sollen, sondern vielmehr zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine kurzfristige Nutzung vorgesehen sind. Seite 90 Gemäß § 41 Abs. 3 Nr. 2 GemHVO gliedert sich das Umlaufvermögen in Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensge genstände, Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie liquide Mittel. 2.1 Vorräte 35.381.639,60 € (23.777.843,01 €) Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Waren 34.442 T€ (23.013 T€), Sonstige Vorräte 901 T€ (719 T€), Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 40 T€ (46 T€). Den Waren sind insbesondere Grunds tücke und Gebäude zugeordnet, die zum Verkauf bestimmt sind (34.390 T€). Darüber hinaus enthält die Position „Waren“ die Merchandisingartikel des Hänneschen T heaters (20 T€), sowie Vermögens- gegenstände, die der Stadt Köln vorü bergehend für das Betreiben einer Not- unterkunft für Flüchtlinge im Rahmen des Amtshilfeersuchens dienen sollen (31 T€). Die sonstigen Vorräte bilden derzeit au sschließlich den Bestand der Kleiderkammer (521 T€) und des Sanitätsmittellagers (369 T€) der Feuerwehr sowie den Lagerbestand an Gastgeschenken des Amtes für Wirtschaftsförderung (11 T€) ab. Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist lediglich das Granitplattenlager für die Domplatte abgebildet. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegen- stände 381.637.370,41 € (336.325.274,61 €) Die Bilanzposition gliedert sich in: Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 302.567 T€ (304.184 T€), Privatrechtliche Forderungen 65.165 T€ (23.132 T€), Sonstige Vermögensgegenstände 13.906 T€ (9.009 T€). Die Ansprüche der Stadt Köln gegenüber Dritten, die aus ihrem öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Handeln entstehen, sind als Forderungen und sonstige Vermö- gensgegenstände anzusetzen, wenn die Stadt Köln bereits ih re Leistung erfüllt hat. Wenn Erträge in einem Leistungsbescheid festgesetzt werden, entsteht die Forderung zum Erfüllungszeitpunkt (§ 11 Ab s. 2 Satz 2 GemHVO); andernfalls bei Bescheidzustellung. Die Forderungen sind insgesamt zu Nennwerten angesetzt. Je nach Ausfall- oder Beitreibungsrisiko der Forderungen erfol gen zum Jahresabschluss 2015 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen über gesonderte Wertber ichtigungskonten bei den jeweiligen Forderungsarten. Seite 91 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forde- rungen aus Transferleistungen 302.566.689,58 € (304.184.090,18 €) Ausgewiesen sind in dies er Position die zum Bila nzstichtag 31.12.2015 offenen Forderungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und Tr ansferleistungen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen. Gebühren entstehen aufgrund bes onderer Leistungen der Verwaltung. Beiträge werden insbesondere für Straßenbaum aßnahmen erhoben. Steuerforderungen bestehen überwiegend aus der Gewerbes teuer sowie den Grundsteuern A und B. Den gesondert auszuweisenden Forderungen aus Transferleistungen, z. B. aus Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen, stehen keine Gegenleistungen gegenüber; hier sind Rückforderungsanspr üche ausgewiesen, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen zur Hilfegewährung beim Em pfänger der Leistung nicht oder nur teilweise erfüllt waren. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich 2015 zusammen aus: Gebühren 38.002 T€ (31.089 T€), Beiträgen 1.049 T€ (644 T€), Steuern 78.237 T€ (82.247 T€), Forderungen aus Transferleistungen 50.731 T€ (45.828 T€), Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen 134.547 T€ (144.376 T€). Ausgewiesen sind unter den so nstigen öffentlich-rechtlic hen Forderungen auch die Ansprüche aus Pensionsrückstellungen fü r aktive Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und -e mpfänger gegenüber den verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie Dr itten. Bei den Dritten handelt es sich in der Regel um andere öffentliche Arbeitgeber, bei denen städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstzeit en absolviert haben. Der Bestand dieser Forderungen beträgt 77.218 T€; der über wiegende Teil davon wird erst im Pensionsfall zahlungsfällig. Ein Teilbestand von 9.483 T€ bei den Gebührenforderungen entfä llt auf die zum Jahreswechsel noch nicht abgerechneten Le istungen der Feuerw ehr. Dabei handelt es sich um einen Schätzwert. Ein Betrag in Höhe von 1.331 T€ entfällt auf den Bereich des Ordnungsdienstes. Der Zuwachs im Forderungsbestand der sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen ist im Wesentlichen durch die Minderung von Wertberichtigungs- beständen verursacht. Die Bestände aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen für die in dieser Bilanzposition ausgewiesenen Bestände verminderten sich insgesamt um 10.957 T€. Die Veränderungen des Wertberichti gungsbestandes ergeben sich aus der Anpassung der Einzelwert berichtigung (EWB) sowie der Pauschalwertberichtigung (PWB) auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen. Die Wertberichtigungsbestände sind differenziert den Forderungsarten zugeordnet. Seite 92 Die Bewegungen erfolgten insbesondere bei folgenden Forderungen: - Gebühren: 1.182 T€ (EWB), 1.722 T€ (PWB), - Steuern 16.938 T€ (EWB) - Sonstigen öffentlich-rechtlich en Forderungen 4.567 T€ (EWB) sowie ertragswirksame Auflösung der PWB au s Gewerbesteuer (9.925 T€) und deren Verzinsung (5.579 T€). 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 65.165.003,92 € (23.131.751,11 €) Die privatrechtlichen For derungen basieren auf privaten Rechtsverhältnissen und werden nach der Schuldnerkategorie weiter differenziert: gegenüber dem privaten Bereich 11.766 T€ (9.568 T€), gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.879 T€ (1.751 T€), gegen verbundene Unternehmen 45.672 T€ (7.534 T€), gegen Beteiligungen 98 T€ (2 T€), gegen Sondervermögen 4.750 T€ (4.276 T€). Die Bestandsveränderung er gibt sich im Wesentlichen aus der Gewährung eines Liquiditätskredites an die Kliniken der Stadt Köln gGmbH. Der Bestand an Einzel- und Pauschalwert berichtigungen, der den auszuweisenden Forderungsbestand mindert, hat sich gegenüber dem Vorjahr um 60 T€ erhöht. 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 13.905.676,91 € (9.009.433,32 €) Unter dem Sammelposten „sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche gegen Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Fo rderungspositionen zugeordnet werden können. Es bestehen Forderungen gegen die KVB AG aus „eiserner Verpachtung“. Mit „eiserner Verpachtung“ wird steuerlich die Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Subs tanzerhaltungspflicht des Berechtigten verstanden. Die Forderungen bild en dabei den Wertverlust ab, der von der KVB AG noch durch Instandhaltung bzw. Ersatzinvestitionen zu besei tigen ist. In 2015 sind keine Fahrtreppen fertig gestellt worden. J edoch erfolgte eine Erhöhung aus der Fortschreibung der Verpflichtungen der KVB AG in Höhe von 5.820 T€. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 295.606,32 € (15.217.070,00 €) In Höhe des Vorjahresbilanzansatzes si nd Wertpapiere in 2015 veräußert worden. Die zur Veräußerung in 2016 vorges ehenen Wertpapiere der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurden von der B ilanzposition 1.3.4 „Wertpapiere des Anlagevermögens“ in Höhe von 189 T€ hierhin umgebucht. Darüber hinaus hat die rechtlich unselbständige Stiftung Fuß aus dem Nachlass Fuß noch zu veräußernde Wertpapiere in Höhe von 107 T€ erhalten. Seite 93 2.4 Liquide Mittel 39.820.840,87 € (66.241.205,13 €) Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bar- geldbestände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinlagen als Festgelder mit fest vereinbarter Laufzeit, die kurzfristig verfügbar sind. Sie stim- men mit den Bankkontoauszügen überein. Neben den Beständen an liquiden Mitteln der Stadtkasse zum letzten Bankarbeitstag bestehen Handvorschüsse in Form von Bar geldbeständen in einzelnen Dienststellen und Bestände auf den Bankkonten, die für Schul en eingerichtet sind. Darüber hinaus sind auch die Scheck- und EC-Cash-Bestände enthalten. Die fremden Kassenmittel (1.882 T€) werden nicht auf gesonderten Bankkonten geführt, sondern sind Bestandtei l des gesamten Geldbestandes. Sie setzen sich im Wesentlichen aus den Fremdmitteln im Bereich der Schulgirokonten (1.714 T€) zusammen. Der Anteil der rechtlich unselbständigen Stiftungen an den liquiden Mitteln beträgt 33.625 T€. Der Bestand an liquiden Mitteln, der sich in treuhänderischer Verwaltung befindet, ist wegen der ab 2013 fehlenden Treuhandabr echnungen mit dem Bestand zum 31.12.2012 enthalten. Eine Fortschreibung dieses Bestandes und der damit unmittel- bar zusammenhängenden Bilanzpositionen (For derungen, Verbindlichkeiten) sowie der Aufwands- und Ertragspositionen der Ergebnisrechnung kann erst auf Grundlage der Treuhandabrechnungen erfo lgen. Die Abrechnung für 2013 ist vom Treuhänder in 2016 in Aussicht gestellt worden. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) 573.340.868,46 € (551.687.762,29 €) Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind die geleisteten Auszahlungen ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstichtag 31.12.2015 Aufwand werden (§ 42 Abs. 1 GemHVO). Im We sentlichen handelt es sich um die Auszahlungen im Dezember 2015 für die Januarbezüge 2016 der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen. Nach § 43 Abs. 2 GemHVO ist bei gel eisteten Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen, zeitlich bef risteten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, ein aktiver Rechnungs abgrenzungsposten zu bilden. Die so bilanzierten Zuwend ungen sind anteilig über die Dauer der Gegen- leistungsverpflichtung aufwandswirksam - vergleichbar mit den Abschreibungen bei Vermögensgütern - aufzulösen. Die Zugänge bzw. die aufwandswirksamen Auflösungen bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren insbesondere aus folgenden Sachverhalten: Seite 94 - Der Anteil der ÖPNV-Pauschale 2015 in Höhe von 12.815 T€ wurde an die KVB AG zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln weitergeleitet. Die aufwandswirksame Auflösung der ÖPNV-Pauschale insbesondere aus Vorjahren beträgt 9.285 T€. - Die aufwandswirksame Auflösung der weitergeleiteten Mittel aus der Bildungspauschale bis 2011 beträgt 8.771 T€ und entspricht der ertragswirksamen Auflösung der So nderposten der entsprechenden Schulgebäude bei der Gebäudewirtschaft. - Für Maßnahmen des Kinder- und Jugendbe reiches wurden Mittel in Höhe von 2.064 T€ eingesetzt. Dabei handelt es sich um Mittel für den Ausbau von Plätzen für unter Drei-Jährige. Die se Maßnahmen werden grundsätzlich lediglich mit ca. 10 % aus Eigenmitteln der Stadt Köln finanziert. Dabei handelt es sich beispielsweise um Zuw endungen für die Kindertagesstätte Nachtigall/Scheidtweiler Straße 83- 87 (238 T€), an den Logos-Verein für russische Kultur/Kindertagesstätte Frankfurter Straße (133 €), an die Kindertagestätte Kleinkram e.V. (120 €), an die Katholische Kirchengemeinde/U3-Qualifizierung (112 T€), an die Kindertagestätte Rehkids (108 T€) und den DRK-Ortsverein Porz am Rhein e.V./Kindertagesstätte Finkenberg (101 T€). Von den Abgänge n in Höhe von 478 T€ ist der wesentliche eine Rückforderung gegen die Kindertagesstäte Kölner Straße 115 (283 T€). Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurde ein Betrag von 4.967 T€ insbesondere für aus der Vergangenheit st ammende Maßnahmen aufwandswirksam aufgelöst. - Es erfolgten Baubeihilfen an Sportvereine in Höhe von 1.269 T€, nennenswert sind dabei die Zuschüsse an den SuS Ni ppes 1912 e.V. (371 T€), TC Köln- Worringen e.V. (182 T€), den KKHT Sc hwarz-Weiß 1920 e.V. (131 T€), Rheinsüd Köln e.V. (122 T€) und ASV Köln e.V. (108 T€). - Für Wohnungsbauförderprogramme zur Sc haffung preiswerten Wohnraums erfolgten Zuwendungen in Höhe von 965 T€, davon 866 T€ an die an die GAG Immobilien AG. - Darüber hinaus erfolgten Investiti onszuwendung für die Freie Volksbühne Köln e. V. (300 T€) so wie an die Jugendzentren Köln gGmbH für den Neubau Weiden (203 T€). Seite 95 Passiva 1. Eigenkapital 5.133.644.581,97 € (5.509.051.278,72 €) 1.1 Allgemeine Rücklage 5.961.347.885,99 € (6.356.468.296,30 €) Die allgemeine Rücklage ist eine positive absolute Saldogröße sämtlicher Aktivpos- ten abzüglich sämtlicher anderer Passivposten. Nach der ab 01.01.2013 gültigen Fassung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußer ung von Vermögensgegen- ständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie aus Wertveränderung en von Finanzanla- gen unmittelbar mit der allgemeinen Rückla ge zu verrechnen. Dies führt in 2015 zu einer Erhöhung der allgemeinen Rücklage um 28.264 T€. Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in H öhe von 47.873 T€ re- sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Umlaufvermögens (44.063 T€). Die verrechneten Aufwendungen bei Vermögensgegenständen in Höhe von 7.054 T€ sind insbesondere durch den Abgang von Gr undbesitz sowie Straßen im Rahmen von wertverändernden Er neuerungsmaßnahmen entstanden. Die verrechneten Aufwendungen (14.512 T€) und Erträge (1.958 T€) bei Finanzanlagen werden unter den zutreffenden Bilanzpositionen erläutert. Alle technisch bis zum 31.12.2007 fertig gestellten Straßenbaumaßnahmen, die grundsätzlich beitragsfähig sind, wurden in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 mit einem pauschalen Sonderposten aus Beiträgen berücksichtigt. Tatsächlich ist jedoch bei einigen der so erfassten Straßen noc h keine Beitragserhebung erfolgt. Werden Beiträge auf derartige Straßenbaumaßnahm en erhoben, so sind diese unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage zu buchen, um eine Doppele rfassung der ertrags- wirksamen Auflösungen der Sonderposten zu vermeiden. Im Zusammenhang mit den seit Einführung des NKF zum 01.01.2008 erhobenen Beit rägen ist innerhalb der Jahresabschlussarbeiten 2013 eine umfangreiche Prüfung und Korrektur erfolgt. In diesem Zusammenhang wurde die all gemeine Rücklage innerhalb der Jahresabschlussarbeiten um 1.135 T€ zu Unrecht erhöht und daher im Jahresabschluss 2015 entsprechend korrigiert. Eine Fortschreibung der Posi tion aufgrund der Jahreser gebnisse erfolgt erst dann, wenn der entsprechende Jahresabschluss durch den Rat der Stadt Köln festgestellt ist. Folglich sind die Jahresergebnisse 2011 bis 2012 berücksichtigt. Die Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 erfolgte im Juni bzw. November 2016, sodass die Beträge erst zum Jahresabschluss 2016 umgebucht werden. Seite 96 1.2 Sonderrücklagen 6.147.033,13 € (6.147.033,13 €) Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die von der Stadt Köln eingebrachten Vermögensanteile an den recht lich selbständigen Stift ungen „Krankenhausstiftung Porz am Rhein“ in Höhe von 4.097 T€ (Anteil von 97,68 %) und an der Stiftung Stadtgedächtnis in Höhe von 2.000 T€. Korrespondierend ist jeweils der identische Wert bei den verbundenen Unternehmen (Krank enhausstiftung) bzw. bei den Beteili- gungen (Stiftung Stadtgedächtnis) bilanziert. Gegenüber dem Vorjahresbestand ergeben sich keine Veränderungen. 1.3 Ausgleichsrücklage 0,00 € (0,00 €) Seit dem Jahresabschluss 2010 weist die Ausgleichsrücklage keinen Bestand mehr auf. 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag davon Fehlbetrag 2015 davon Fehlbetrag 2014 davon Fehlbetrag 2013 - 833.850.337,15 € (- 853.564.050,71 €) - 403.616.136,34 € - 249.539.673,71 € - 180.694.527,10 € Diese Position enthält die noch nicht verwendeten Ergebnisse der Vorjahre 2013 und 2014. Diese können erst in 2016 in die allgemeine Rücklage umgebucht werden, nachdem der Rat die Jahresabschlüsse am 28.06.2016 bzw. 17 .11.2016 festgestellt hat. Die Veränderung der Position entspricht dem Jahresfehl betrag des Haushaltsjahres 2015 und der umgebuchten Summe der Fehlbeträge 2011 und 2012. 2. Sonderposten 2.956.450.532,58 € (2.991.302.496,61 €) Für erhaltene und zweckentsprechend ve rwendete Zuwendungen (Zuweisungen, Zuschüsse) und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten anzusetzen (§ 43 Abs. 5 Satz 1 GemHVO). Gleichsam sind auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen Sonderposten (aus Zuwendungen) zu bilanzieren, di e betragsmäßig dem Wert des Vermögensge- genstandes entsprechen. Auf Anlagen im Bau entfallende Zuwen dungen werden unter der Bilanzposition „4.8 Erhaltene Anzahlungen“ abgebildet. Seite 97 Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten erfolgt entsprechend der Abnut- zung (Abschreibung) der bezu schussten Vermögensgegenstände (§ 43 Abs. 5 Satz 2 GemHVO). 2.1 für Zuwendungen 2.597.540.543,45 € (2.617.028.820,18 €) Unter dieser Position werden die Zuwendu ngen ausgewiesen, die der Finanzierung konkreter Vermögensgegenstände dienen und keine Beiträge oder sonstige Son- derposten darstellen. Auch bei Schenkung en von Vermögensgegenständen ist auf der Passivseite ein Sonderposten aus Zuwendungen auszuweisen. Hierbei handelt es sich um die Sonderpostenposition, die in den meisten Fallvarianten der investiven Zuwendungen maßgeblich ist. Bei den Zugängen sind insbesondere folgende zu erwähnen: - Hardtgenbuscher Kirchweg 104 (6.692 T€ aus Investitionspauschale), - Rheinboulevardtreppe (4.960 T€ als Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), - Sportanlage Sürther Feld (4.726 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), - diverse Parkscheinautomaten (1. 898 T€ aus Investitionspauschale), - Wohngebäude Otto-Gerig-Straße 6 (1.522 T€), - Wohngebäude Pohlstadtsweg (1.350 T€ aus Investitionspauschale und 190 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), - Frankfurter Straße (Wiener Platz – Montanusstraße) in Höhe von 1.340 T€, - Mercatorstraße (Militärringstraße - Merianstraße) Fahrbahninstandsetzung (1.062 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), - Wohngebäude Loorweg (979 T€ aus Investitionspauschale), - Flüchtlingsunterkunft Koblenzer St raße 15 (936 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), - Wohngebäude Grafenmühlenweg 220 (916 T€ aus Investitionspauschale) und - Wohngebäude Bachemer Straße 95-95c (569 T€ aus Investitionspauschale). Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von 22 Straßen und Plätzen mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 4.918 T€ sowie den entsprechenden Grundstücken in Höhe vo n 1.916 T€, die unentge ltlich übertragen wurden. Die beiden wesentlichen Abgänge sind der A bgang bei der Mercatorstraße 1.003 T€ wegen Neubau der Straße sowie die Abgänge von Buskaps (insgesamt 773 T€), da diese nicht vermögensbildend sind. 2.2 für Beiträge 272.836.476,23 € (291.274.450,71 €) Die noch nicht erhobenen Beiträge für fe rtig gestellte Erschließungsmaßnahmen gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO sind gesondert im Anhang in der Anlage „Über- sicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge“ dargestellt. Seite 98 Die wesentlichen Zugänge sind bei den St raßen Goltsteinstraße - Vollausbau Fahrbahn sowie Vollausbau von Teilen der Nebenanl agen (489 T€) und Am Magerhof (Alte Brühler Stra ße bis Köttinger Weg) in Höhe von 190 T€ sowie beim Höninger Platz (Bereich Süd) in Höhe von 124 T€. Darüber hinaus sind 3.302 T€ für die Beitragsbestandteile Entwässerung, Beleuchtung und Frei legung zugegangen, die lediglich hier „geparkt“ werden. Die abschließende Abbildung wird nicht unter dieser Bilanzposition erfolgen. Abgänge ergeben sich aus den Sanierung en der Straßen Seeadlerweg (139 T€), Kirchweg (126 T€) und Thujaweg (105 T€). 2.3 für den Gebührenausgleich 5.794.713,27 € (5.973.858,56 €) Nach § 43 Abs. 6 GemHVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eine s Kalkulationszeitraumes , die nach § 6 Kommunalab- gabengesetz ausgeglichen werden müssen, al s Sonderposten für den Gebühren- ausgleich anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die ausgeglichen werden sollen, sind im Anhang anzugeben. Die Kostenunterdeckungen und die Kostenüberdeckungen mit der Entwicklung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich sind im Anhang dargestellt. In der Bilanzposition Sonderposten für den Gebührenausgleich wurden die Kostenüberdeckungen aus den Friedhofsgebühren, den Bodenrettungsdienstge- bühren der Feuerwehr und den Wochenmarktgebühren bilanziert. Für den Friedhofsbereich wurden entspre chend der Festlegung in der Gebührensat- zung 400 T€ des Sonderpostens für den Gebührenausgleich zur Gebührenminde- rung im Haushaltsjahr 2015 aufgelöst. Im Jahresabschluss 2015 wurde eine Kostenunterdeckung in Höhe von 1.019 T€ ermittelt. Im Rahmen der Nachkalkulation wurde fü r den Bodenrettungsdienst im Jahresab- schluss 2015 eine Kostenunterdeckung in H öhe von 1.770 T€ ermittelt. In der Gebührensatzung für den Bodenrettungsdienst wurde für das Haushaltsjahr 2015 keine Entnahme aus dem S onderposten festgelegt, sodass keine Inanspruchnahme erfolgte. Im Jahresabschluss 2015 wurde erst malig ein Sonderposten für den Gebührenausgleich der Kölner Wochenm ärkte gebildet. Die Kostenüberdeckungen der Jahre 2013, 2014 und 2015 in Höhe von insgesamt 221 T€ wurden dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt. In den Bereichen der Sportstättengebüh ren, Luftrettungsdienstgebühren, Unterrichtsgebühren der Rheinischen Musikschule und Gebühren für die Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen sowie von Übergangswohnheimen für Aussiedler und aus ländische Flüchtlinge wurden keine Kostenüberdeckungen erwirtschaftet. Seite 99 2.4 Sonstige Sonderposten 80.278.799,63 € (77.025.367,16 €) Die Bilanzposition „Sonstige Sonderposten“ stellt eine Sa mmelposition für die nicht anderen Positionen zuzuordnenden Förderungen dar. Unter dieser Position sind die bei den rechtlich unselbständigen Stiftungen noch nicht eingesetzten Beträge für Instandhaltung smaßnahmen sowie für den jeweiligen Stiftungszweck noch nicht zweckentsprechend verwendeten Erträge abgebildet. Darüber hinaus sind für rechtlich unselbs tändige Stiftungen, bei denen durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung (Stifterwillen) der Gemeinde übertragen worden sind, Sonderposten in der gemeindlichen Bilanz zu bilden. Das zu erhaltende Stiftungsvermögen ergibt sich rechnerisch aus der Summe aller Aktiva abzüglich der anderen Passiva. Wie in den Vorjahren wurde das saldierte Ergebnis 2015 der Stiftungen in Höhe von 2.950 T€ im Jahresabschluss hierhin umgebucht. Zudem werden unter dieser Position die bereits zwe ckentsprechend eingesetzten Zuwendungen aus Stellplatzablöse erfasst (1.691 T€). 3. Rückstellungen 2.654.762.184,97 € (2.528.537.102,20 €) Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: Pensionsrückstellungen 2. 034.458 T€ (1.944.574 T€), Rückstellungen für Deponien und Altlasten 208.084 T€ (199.812 T€), Instandhaltungsrückstellungen 12.997 T€ (19.539 T€), Sonstige Rückstellungen 399.223 T€ (364.612 T€). Rückstellungen werden für alle Verpflicht ungen gebildet, die zum Abschlussstichtag dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind. Die zukünftige Entstehung einer Verbindlichkeit so wie deren Inanspruchnahme müssen jedoch wahrscheinlich sein. Die Bi ldung von Rückstellungen bewirkt, dass Aufwendungen bereits im Jahr der wirtschaftlichen Ve rursachung berücksichtigt werden. Diese allgemeinen Voraussetzungen sind in § 36 Abs. 4 GemHVO genannt. Darüber hinaus benennt § 36 GemHVO explizit di e Bildung von Rückstellungen für Pen- sionsverpflichtungen, für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, für die Sanierung von Altlasten auf Grundstücken, für die als unterlassen zu bewertende und hinreichend konkret beabsichtigte Na chholung von Instandhaltungsmaßnahmen bei Sachanlagen sowie für nicht geringf ügige drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren. Seite 100 3.1 Pensionsrückstellungen 2.034.458.420,96 € (1.944.574.244,77 €) Für alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und - empfänger werden die gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO anzusetzenden Pensions- rückstellungen mit Hilfe der Haessler So ftware Version 5.5.1.129 zum Stichtag 31.12.2015 ermittelt. Der Abzinsungszins fuß beträgt gemäß der gesetzlichen Vorgabe 5 %. Von Vereinfachungsrege lungen gemäß Runderlass des Innen- ministeriums vom 04.01.2006 und vom 16. 07.2010 wird Gebrauch gemacht. Bei der Ermittlung der Rückstellungswerte ist di e stufenweise Anhe bung des Pensions- beginns aufgrund der Neufassung des Landesbeamtengesetz NRW zum 01.04.2009 beachtet. Berücksichtigt sind alle bekannten Fälle einschließlich der außerhalb der Kernverwaltung in den Beteiligungen und Sondervermögen eingesetzten Beamtinnen und Beamten, die dem Dienstherrn Stad t Köln zugerechnet werden. Für die Abdeckung der Beihilfeansprüche im Versorgungsfall wird auf Basis der durchschnitt- lichen Relation von Versorgungs- und Beihilfeauszahlungen der Jahre 2012-2014 ein Zuschlag von 28,83 % angesetzt. Vom Gesamtbetrag entfallen 1.117.059 T€ auf die Aktiven und 917.399 T€ auf die Versorgungsempfängerinnen und -empf änger. Der Saldo der Veränderung zum Vorjahresabschluss resultiert aus Zu führungen in Höhe von 128.536 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 33.778 T€ sowie Umbuchungen, die sich aufgrund des Wechsels von Aktiven in die Vers orgung ergeben (57.285 T€ ). Als Umbuchung ist zudem ein Betrag von 4.874 T€ ber ücksichtigt, der wegen des Wechsels von aktiven Beamtinnen und Beamt en zu anderen Dienstherrn und Versorgungsausgleichslasten nun unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wird. 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 208.084.342,09 € (199.812.160,03 €) Unter die Rückstellungen für Deponien und Al tlasten fallen die Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Vereinigte Ville sowie die Rückstellungen für die Sanierung der Altlasten (einschließ lich der Beseitigun g von sonstigen Um- weltschäden). Nach § 36 Abs. 2 GemHVO sind sie in Höhe der zu erwartenden Ge- samtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivieru ng und Nachsorge bzw. Sanierung anzu- setzen. Die Zuführung zu den Rückstellungen in Höhe von 1.321 T€ resultiert ausschließlich aus der Deponie Vereinigte Ville. Die H öhe der Zuführung wurde aus dem Anteil der verfüllten Menge in 2015 in Relation zum Gesamtverfüllungsvolumen ermittelt. Die Zuführung zu den Rückstellungen für Altlas ten in Höhe von 8.670 T€ setzt sich hauptsächlich zusammen aus Kostensteiger ungen bei der Stilllegung der Colonia Deponie (7.458 T€) sowie bei der Nach sorge der Deponie Butzweiler Straße (690 T€) aufgrund der Festl egung weiterer erfo rderlicher Stilllegungs- bzw. Nachsorgemaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde. Seite 101 Die Rückstellungen für Altlasten wurden in Höhe von 663 T€ aufgelöst. Die Auflösung ist im Wesentlichen bedingt durch eine Neuberechnung der Kosten nach Vorlage des Genehmigungsbescheides für di e Stilllegung der D eponie Butzweiler Straße (630 T€) . 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 12.996.699,11 € (19.538.521,92 €) § 36 Abs. 3 GemHVO lässt unter besti mmten Voraussetzungen die Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhal tung bei Sachanlagen zu. Gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO sind im A nhang die Vermögensge genstände des Anla- gevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gebildet worden sind, unter Angabe des Rückste llungsbetrages gesonde rt angegeben und erläutert. 3.4 Sonstige Rückstellungen 399.222.722,81 € (364.612.175,48 €) Die Rückstellungen gem. § 36 Abs. 6 GemHVO beinhalten im Einzelnen: Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 51.018 T€ (49.234 T€), Rückstellungen für geleistete Überstunden 9.483 T€ (9.475 T€), Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 12.031 T€ (14.138 T€), Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen Dienstherren 54.787 T€ (49.991 T€), Rückstellung für Prozesskosten 19.699 T€ (16.050 T€), Rückstellung für ausstehende Rechnungen 8.472 T€ (9.714 T€), Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 3.450 T€ (17.145 T€), Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung 13.430 T€ (12.915 T€), Andere sonstige Rückstellungen 226.853 T€ (185.949 T€). Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen und unterj ährigen Veränderungen erläutert: Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 51.017.590,01 € Die Höhe der Rückstellung wird anhand de s Tagesüberhangs am Bilanzstichtag ermittelt. Vom Gesamtbetrag entfallen 21.648 T€ auf di e beamteten und 29.369 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Die Best andsänderung zum Vorjahr ergibt sich als Saldo aus Zuführungen in Höhe von 3.850 T€ und Inans pruchnahmen in Höhe von 2.067 T€. Rückstellungen für geleistete Überstunden 9.482.721,07 € Der Unterschiedsbetrag zum Vorjahresendbes tand resultiert aus Zuführungen in Höhe von 3.248 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 3.240 T€. Seite 102 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 12.031.382,44 € Rückstellungen werden für alle Altersteilzeitfä lle im Blockmodell ermittelt; mögliche Abfindungsbeträge sind pauschal als Zusc hlag berücksichtigt. Vom Gesamtbetrag entfallen 6.424 T€ auf die beamteten und 5.682 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Es haben sich Zuführungen in Höhe von 3.839 T€, Auflösungen in Höhe von 264 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 5.682 T€ ergeben. Rückstellungen für die Verpflichtung ggü. anderen Dienstherren 54.786.706,00 € Die Rückstellungen für Verpflichtungen geg enüber anderen Dienstherren beinhalten die Erstattungsverpflichtungen in Folge eines Dienstherrenwechsels oder eines Wechsels in die Privatwirtschaft für die Dauer des anteiligen Beschäftigungs- verhältnisses bei der Stadt Köln sowie sonstige Versorgungsausgleichszahlungen. Es sind Zuführungen in Höhe von 1.303 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 1.382 T€ sowie Umbuchungen von P ensionsrückstellungen aufgrund von Fluktuationen in Höhe von 4.874 T€ zu verzeichnen. Rückstellungen für Prozesskosten 19.698.774,55 € Hinsichtlich der Risiken aus anhängig en Aktiv- und Passivklagen werden Rückstellungen gebildet, sofern ein negativer Prozessausgang mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % zu erwarten ist. Einbezogen werden die im Unterlegensfall zu erwartenden Kosten (Verf ahrenskosten sowie ggf. zu zahlender Streitwert). Jeder einzelne Proze ss ist, auch bezogen auf die unterjährigen Bewegungen, separat zu betrachten und buchhalterisch zu berücksichtigen. Zuführungen (11.853 T€) er folgten aufgrund neuer Re chtshängigkeiten und der Neubewertung von Prozessris iken. Der Betrag resultie rt insbesondere aus den anhängigen Gerichtsverfahren zum Archiveinsturz (11.546 T€). Positive Prozessausgänge, sonstige Erle digungen sowie ggf. die Neubewertung des jeweiligen Prozessrisikos führten zu entsprechenden Auflösungen (1.698 T€) bei einer Vielzahl von Prozessen. Ein größerer Teil der Rückstellungsauflösung resultiert aus den anhängigen Gerichtsverfahren zum Ar chiveinsturz (664 T€). In zwei weiteren Fällen wurden die Kl agen auf Schadenersatz nach Schließung der Betriebe zur Vermittlung von Sportwetten zurückgenommen (431 T€). Inanspruchnahmen erfolgten in Hö he von 6.507 T€, hauptsächlich im Zusammenhang mit den Verfahren zum Archiveinsturz (5.819 T€). Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 8.472.157,55 € Die Zuführung in Höhe von 6.560 T€ resultiert aus einer Vielzahl von ausstehenden Rechnungen zum Jahresende. Nennenswert sind die Rückstellungszuführungen für ausstehende Rechnungen aufgrund der noch ni cht erfolgten Kostenerstattung an den Träger der Flüchtlingsunter bringung (1.450 T€), im Be reich der Straßen und der Verkehrstechnik (939 T€), für Rechtsber atungen des Rautenstrauch-Joest-Museums (686 T€), für die Brücke Perlengraben (557 T€), für Energiekosten des Museums Seite 103 Ludwig (535 T€) sowie für die Abwicklung der Maßnahmen an der „Drehscheibe für Flüchtlinge“ am Flughafen Köln/Bonn (433 T€). Insgesamt wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 1.591 T€ aufgelöst, weil der Grund für das Fortbestehen der Rückstellung entfallen war. Ein solcher Grund liegt in der Regel vor, wenn der Rechnungsbetrag niedriger als die dafür gebildete Rückstellung ist. Die Auflösung resultiert zum größten Teil aus dem Bereich der Straßen und der Verkehrstechnik (1.075 T€). Eine Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte in Höhe von 6.211 T€, hauptsächlich im Zusammenhang mit Maßnahmen der Straßen und der Verkehrstechnik (1.742 T€), für schulpä dagogische Aktivitäten (820 T€), für Unterhaltungsmaßnahmen des Wohnungs wesens (1.025 T€) und für das Werkstattverfahren des Römisch-Germanischen Museums, Kölnischen Stadtmuseums und Kurienhauses im Rahm en der Planung der Historischen Mitte Kölns (494 T€). Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 3.450.000,00 € Es bestand eine Ausfallbürgschaft zu Gunsten der S RheinEstate GmbH und Co. KG. In 2015 erfolgte eine vollständige Inanspruchnahme in Höhe von 17.145 T€. Zum Ausgleich der Schadenersatzansprüche, die sich aus der verzögerten Übergabe des Staatenhauses an den Erbbaurechtsnehmer ergeben, wurde eine Rückstellung in Höhe von 3.450 T€ gebildet. Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) 13.430.363,78 € Die Bewertung berücksichtigt neben den Aufwendungen für die leistungsorientierten Bezahlungen auch die darauf en tfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Zusatzversorgungskasse. Vom Gesamtbetr ag entfallen 3.253 T€ auf die aktiven Beamtinnen und Beamten u nd 10.177 T€ auf die tari flich Beschäftigten. Die Differenz zum Bestand per 31.12.2015 ergibt sich aus Rückstellungszuführungen in Höhe von 13.333 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 12.817 T€. Andere sonstige Rückstellungen 226.853.027,41 € Davon entfallen auf: - Rückstellungen in Folge des Einsturzes des Historischen Archivs 137.093.532,10 € Die erstmalig im Jahresabschluss 2009 g ebildeten Rückstellungen wurden im Laufe des Jahres 2015 wie folgt in Anspruch genommen: - Restaurierung Deposita (705 T€) - Archivalienbergung (88 T€). Die Berechnung des für die Restaurie rung der Deposita erforderlichen Mittelbedarfs wurde soweit möglich zum 31.12.2015 aktualisiert. Daraus resultierte eine Zuführung in Höhe von 32.482 T€. Seite 104 Die Rückstellungszuführung in Höhe von 5.600 T€ erfolgte aufgrund eines Anstiegs der Bau- und Baunebenkosten für das Besichtigungsbauwerk. - Rückstellungen für Schadenersatz und Versicherungsleistungen 3.475.120,76 € Das Leistungsspektrum der Eigenver sicherung umfasst die Bereiche Allgemeine Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht versicherung und Kfz- Vollversicherung. Hier erfolgt keine Leistungsabdeckung über eine externe Versicherung. In den Bereichen Allgemeine Ha ftpflicht und Kfz-Haftpflic ht werden Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber externen Dritt en erfasst, die nicht im Jahr der Schadensverursachung abgewickelt werd en (wegen Verhandlungen mit der Versicherung des Geschädigten, au sstehendem Prozess o. ä.). Diese Verpflichtungen erstrecken sich auc h auf lebenslange rentenähnliche Zahlungen an Geschädigte. Für diese Verpflichtungen werden Barwerte analog den Pensionsrückstellungen berechnet. Von den Rückstellungen entfallen hierauf 1.387 T€. Für neu hinzugekommene Schadensfälle bz w. aufgrund von Neubewertungen der Schadenshöhe wurden 594 T€ zugeführ t. Des Weiteren wurden 325 T€ in 2015 zur Auszahlung gebracht. In Höhe von 1.396 T€ wurden Rückstellungen aufgelöst, insbesondere weil - durch in zwei Arzthaftpflichtfällen abgeschlossene Vergleiche - kein ent sprechender Rückstellungsbedarf mehr bestand. - Rückstellung für den Schadensausgleich im Zusammenhang mit dem Streitverfahren Messehallen 57.235.393,23 € Im Verfahren zu Bau und Anmietung der Messehallen ist der voraussichtlich zu zahlende Ausgleichsbetrag zurückgestellt. - Rückstellungen für den Verlustausgleich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB 3.446.225,00 € Gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW soll ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuc hung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenk apitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust durch die Stadt Kö ln auszugleichen. Aufgrund dieser Verpflichtung der Stadt Köln gege nüber der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB eE) sind Rückstellungen für die entstandenen Verluste in der wahrscheinlich auszu gleichenden Höhe zu bilden. Die im Jahresabschluss 2014 gebildete Rückstellu ng wurde in Höhe von 572 T€ aufgelöst, da sich der Jahresf ehlbetrag des Geschäftsjahres 2014 im Vergleich zur Prognose auf 72 T€ reduziert hat. Aufgrund des geplanten Jahresfehlbetr ages 2015 der AWB eE erfolgte eine Zuführung in Höhe von 3.374 T€. Seite 105 - Rückstellungen für den Verlustausgleich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen 10.036.233,92 € Für den an die Bühnen zu zahlenden Ausgleich aufgrund verlorener Neuplanungskosten aus der Spielzeit 2009/2010 wurde im Jahresabschluss 2010 eine Rückstellung gebildet, die noch nicht vollständig in Anspruch genommen wurde. Da sich der an di e Bühnen zu zahlende Ausgleichsbetrag noch erhöhen wird, wurde der verbliebene Rückstellungsbetrag um 437 T€ auf 2.376 T€ erhöht. Für den Ausgleich der Verluste der Bühnen aus den Jahr en 2011, 2012 und 2013 bestehen nach der unterjähri gen Inanspruchnahme in Höhe von 3.900 T€ zum teilweisen Ausgleich des Verlustes aus 2011 zum 31.12.2015 noch Rückstellungen in Höhe von insgesamt 7.660 T€. - Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung für erhaltene Zuschüsse für das Sanierungsgebiet Mülheim-Nord 2.284.692,00 € Die Rückstellung besteht für ei ne der Höhe nach noch nicht genau bezifferbare Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Land für erhaltene Zuschüsse für das Sanierungsgebiet Mü lheim-Nord (prozentuale Beteiligung des Landes am Verkaufserlös von beb auten Grundstücken) sowie für zu erwartende Zinszahlungen für unberec htigt in Anspruch genommene Fördermittel in diesem Zusammenhang. - Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund Betriebsprüfung der Deutschen Rentversicherung 796.940,38 € Im Jahr 2014 führte die Deutsche R entenversicherung Bund bei der Stadt Köln eine Betriebsprüfung nach § 28 p SGB IV durch. Für hieraus entstehende Nachzahlungsverpflicht ungen wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet. Im Haushaltsjahr 2015 erfolgte eine Inanspruchnahme in Höhe von 503 T€. - Rückstellung für Leistungsbeteiligungen innerhalb des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) 0,00 € Die für den Aufwand für Kinder, die einen Anspruch auf gemeinschaftliches Mittagessen aus dem Bildungs- und Te ilhabepaket haben, zum 31.12.2014 gebildete Rückstellung, wurde in 2 015 in Anspruch genommen. Im Jahresabschluss 2015 war eine Rückstellungsbildung nicht erforderlich. - Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung von Landesmitteln durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) 500.000,00 € Die ZAB wird vollständig aus Landesmitteln finanziert. Liegen die Zahlungen in einem Jahr über dem tats ächlich entstandenen Ergebnis aus Aufwendungen und Erträgen in demselben J ahr, so sind die überschüssigen Seite 106 Mittel an das Land zurückzuzahlen. Die en dgültige Abrechnung erfolgt erst, nachdem alle Buchungen für das jeweilige Jahr vorgenommen wurden. Die in 2014 zurückgestellten Mittel wurden für die Rückzahlung ans Land in Höhe von 479 T€ in Anspruch genommen. Für die zu erwartende Rückzahlung 2015 wurde eine Rückstellung in Höhe von 500 T€ gebildet. - Rückstellung für eine Weiter leitungsverpflichtung von Landeszuwendungen an die KVB AG 668.411,79 € Zu einer in der Vergangenheit korrekt zwischen KVB AG und Stadt Köln aufgeteilten und zweckentsprechend verwendeten Zuwendung für eine gemeinsam mit der KVB AG umges etzte Stadtbahnmaßnahme lagen zum 31.12.2014 neue Erkenntnisse vor. Danac h besteht seitens der KVB AG ein Anspruch auf einen Teil der Zuwendung über die bisher weitergeleiteten Mittel hinaus. Die Höhe des zusätzlichen Anspruchs aufgrund der geänderten Aufteilung zwischen KVB AG und Stadt Köln steht noch nicht genau fest. Zum 31.12.2015 erfolgte eine weitere Zuführung in Höhe von 146 T€ aufgrund eines Abschlussbescheides. - Rückstellung für die Begleichung des Kommunalen Finanzierungsanteils des JobCenters 0,00 € In 2015 wurde der städtische An teil an den Verwaltungskosten des JobCenters abgerechnet. Die dafür gebild ete Rückstellung wurde in Anspruch genommen. Für die noch zu zahlenden Ve rwaltungskosten des Jahres 2015 wurde eine Verbindlichkeit gebildet. - Rückstellungen für die Abre chnung der ermäßigten Schülermittagessen in Schulen 0,00 € Die Verpflichtungen gegenüber den Träger n der Mittagessenleistungen aus den Jahren 2012 bis 2014 wurden in Höhe von 715 T€ ausgezahlt. Der restliche Rückstellungsbetrag in Höhe von 335 T€ wurde aufgelöst. - Rückstellungen für die Sanierun g des Kalkbergs 8.881.788,00 € Um eine Gefährdung Dritter auszuschli eßen, sind ein Kuppenabtrag sowie weitere Sanierungsmaßnahmen zur Ver besserung der Standsicherheit erforderlich. 4. Verbindlichkeiten 3.484.659.382,64 € (3.204.731.320,68 €) Die Bilanzposition „Verbindlichkeiten“ beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach festst ehenden, konkreten Zahl ungsverpflichtungen sowie die Höhe der zu erbringenden zweckentsprechenden Verwendungen. Seite 107 Zu den Verbindlichkeiten zählen Anleihen, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi- tionen, aus Krediten zur Liquiditätssicher ung, aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich kommen, aus Liefer ungen und Leistungen, au s Transferleistun- gen, sonstige Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen. Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen gemäß § 47 Abs. 1 GemHVO im Verbind- lichkeitenspiegel ausgewies en. Ergänzend wer den ebenfalls die Haftungsverhält- nisse aus der Bestellung von Sicherheiten dargestellt; diese sind jedoch nicht in den Bilanzwerten ausgewiesen. 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.162.888.199,69 € (2.247.053.997,43 €) Die Bestände sind mit ihrem je weiligen Rückzahlungsbetrag bilanziert. Soweit vari- able Zinsen durch Derivate abgesichert sind, bilden die Derivate mit dem Kredit- grundgeschäft eine bilanzielle Einheit. Die Veränderungen resultieren im Wesentli- chen aus planmäßigen Til gungen gegenüber dem Kreditm arkt (131.853 T€) und Zugängen in Höhe von 47.687 T€ vom privaten Kreditmarkt. Die Kreditbestände verteilen sich wie folgt: von verbundenen Unternehmen 1.151 T€ (1.277 T€), vom öffentlichen Bereich 122 T€ (131 T€), vom privaten Kreditmarkt 2.161.615 T€ (2.245.645 T€). 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 853.095.660,67 € (487.000.000,00 €) Zum 31.12.2015 bestanden noch vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite zur Deckung der kurzfristigen Liquidität in Höhe von insgesamt 853.096 T€, die vor dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Ein Teilbetrag von 36.096 T€ entfällt dabei auf die Inanspruchnahme des Dispositionskreditrahmens auf städtischen Girokonten. Insgesamt er folgten Einzahlungen aus aufgenommenen Liquiditätskrediten in H öhe von 4.399 Mio. T€ und Ausz ahlungen zur Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 4.069 Mio. T€. 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditauf- nahmen wirtschaftlich gleichkommen 46.939.653,66 € (52.809.186,62 €) Abgänge in Höhe von 6.024 T€ resultieren im Wesentlichen aus zahlungsseitig ab- gelösten Verbindlichkeiten. Davon entfallen 198 T€ auf Leibrentenverträge, 2.722 T€ auf an das Land abgeführte Beträge im Zusammenhang mit Veräußerungen von Objekten im Bereich des ehemaligen S anierungsgebietes Mülheim-Nord sowie 3.035 T€ auf Schuldendiensthilfen. 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.849.180,93 € (35.242.893,01 €) Hierunter werden die laufenden, kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus den bei der Stadt Köln eingegangenen Lieferungen und Lei stungen gegenüber Drit- Seite 108 ten zum 31.12.2015 bestanden und in der Regel kurz nach dem Jahreswechsel durch Zahlung abgelöst werden. Die Be standsänderung liegt im Wesentlichen an den - 2.638 T€ geringeren Verbindlichkei ten gegen den öffentlichen Bereich, - 1.087 T€ höheren Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen und - 15.805 T€ höheren Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich. 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.072.900,41 € (2.693.530,70 €) Die Veränderung beruht im Wesentliche n auf den gegenüber dem Vorjahr höheren Beständen von noch nicht ausgezahlten Be trägen im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe. 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 206.288.006,05 € (248.985.934,10 €) Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen zusammen aus: abzuführender Lohn- und Kirchensteuer für Beschäftigte 12.417 T€ (13.342 T€), sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbun- denen Unternehmen, Beteiligungen 26.854 T€ (27.505 T€), anderen sonstigen Verbindlichkeiten 164.507 T€ (164.432 T€), Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 1.882 T€ (43.100 T€). Nachfolgend werden ausgewählte Positionen erläutert: andere sonstige Verbindlichkeiten Die anderen sonstigen Verbindlichkeite n beinhalten u. a. Rückzahlungs- und Zinsverpflichtungen aus Steuern, Verbindlic hkeiten aus Verwahrgeldern (das sind Einzahlungen, die zum Jahresende nicht sa chgerecht den Forderungen zugeordnet werden können) sowie Verbindlichkeiten aus Zinsen für Kredite. Rückzahlungsverpflichtungen für Steuern sowie die darauf zusätzlich zu leistenden Zinszahlungen sind in Höhe von zusammen 104.669 T€ bilanziert. Die Verwahr- bestände aus noch nicht zugeordneten Einz ahlungen betragen zum Jahreswechsel 50.148 T€. Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln Es handelt sich um Drittmittelbestände auf Schulgirokonten (1.469 T€), die nicht dem Aufgabenbereich des Schulträgers zuzure chnen sind, Verbindlichkeiten aus Mündelgeldern im Bereich der Pflegschaften (152 T€) sowie auf überwiegend noch Seite 109 an das Land weiterzuleitenden Beträgen. Die Minderung resu ltiert im Wesentlichen aus dem vollständigen Abzug der Geldbestände des VRS. 4.8 Erhaltene Anzahlungen 161.525.781,23 € (130.945.778,82 €) In dieser Bilanzposition werden Zuwend ungen für Investitionen (126.540 T€, davon Stellplatzablösemittel 12.314 T€), für konsumtive Zwecke (33.101 T€) und Verbindlichkeiten aus noch nicht abschließend abgewickelten Nachlässen (1.885 T€) abgebildet. Bei den Zuwendun gen für Investitionen ist ein Betrag in Höhe von 86.305 T€ bereits für Anlagen im Bau eingesetzt; da diese Anlagen jedoch noch nicht betriebsbereit sind, wird auch der bereits verwendete Betrag noch unter den erhaltenen Anzahlungen ausge wiesen. Grundsätzlich unterliegt dieser Teil der erhaltenen Anzahlungen jedoch keiner Rückzahlungsverpflichtung mehr. Wesentlich bei den noch nicht zweckentsprechend verwendeten Zuschüssen sind: - Zuschüsse für den Rheinboulevard (7.272 T€), - Mittel aus der Sportpauschale (4.511 T€), - Mittel für die Archäologische Zone (3.675 T€), - ÖPNV-Mittel (2.478 T€), - Umgestaltung der Domumgebung (1.945 T€), - Ersatz- und Ausgleichsgelder Grün (1.891 T€), - Zuschüsse für den Rheinboulevard Mülheim (1.273 T€), - Mittel für die Ausgleichsabgabe (1.113 T€) und - Ersatzgelder nach Bebauungsplan für Grünausgleich (1.051 T€). Zugänge resultieren zudem aus der Zuordnung zu Anlagen im Bau. Dies betrifft ins- besondere die Maßnahmen: - Tunnel Grenzstraße - Ertüch tigung nach RABT (5.186 T€), - Tunnel Am Domhof - Ertüchtigung nach RABT (1.669 T€), - Berliner Straße 221 Anschlusskanal - Unterbringung Obdachloser (1.577 T€ aus Investitionspauschale), - Emdener Straße/Causemannstraße, Turbokreisel (1.144 T€ aus Investitionspauschale), - Opernquartier, Umgestaltung der Straßen im Zuge der Sanierung der Bühnen (1.003 T€ aus Investitionspauschale), - Morkener Straße 20 - Unterbri ngung Obdachloser (890 T€ aus Investitionspauschale), - Grenzstraße (B55a), Generalsa nierung der Fahrbahn (888 T€), - Augsburger Straße 4 + 6 - Unte rbringung Obdachloser (820 T€ aus Investitionspauschale), - BSA Bocklemünd; Errichtung einer Fertigteilhalle (785 €T), - Neubau Feuerwache 10 (610 T€ aus Feuerschutzpauschale), - BSA Chorweiler, Merianstraße; Kunstrasenplatz (593 T€ aus Investitionspauschale) und - Generalsanierung Feuer wache 5 (500 T€ aus Feuerschutzpauschale). Abgänge in Höhe von 2.161 T€ resultiere n aus Korrekturen im Zusammenhang mit der Maßnahme Rheinboulevard Deutz, die nicht vermögenswirksam abzubilden sind. Seite 110 Innerhalb des Jahresabschlusses 2015 erfolgte die Richtigstellung, dass Übertragungen von Aufwandsermächtigungen aufgrund Zweckbindung nicht mehr vorgenommen werden dürfen, sondern als erhaltene Anzahlungen zu zeigen sind. Daher waren insoweit Korrekturen für die Vergangenheit vorzunehmen. Der Bestand an konsumtiven Zuwendungen mit Rückzahlungsverpflichtung setzt sich insbesondere zusammen aus solchen für: - den Bereich Kinder, Jugend und Familie (23.682 T€), - Bildung und Teilhabe (3.296 T€), - den Bereich Sport und aus konsumtiven Mitteln aus der Sportpauschale (1.357 T€) - konsumtive Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Grünbereich und für den Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz (1.297 T€). Von den konsumtiven Zuwendungen mit Rückz ahlungsverpflichtung wurden in 2015 insgesamt 15.347 T€ ertragswirksam aufgelöst, unterjährig unmittelbar als Ertrag gebucht oder an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt. Insbesondere wurden Mittel für: - Bildung und Teilha be (7.068 T€) und - Zwecke des ÖPNV (5.661 T€ ) zweckentsprechend verwendet. Die Zugänge in Höhe von 35.727 T€ resultieren insbesondere aus Zuwendungen für: - den Bereich Kinder, Jugend und Fam ilie (19.260 T€; davon 15.960 T€ Vorauszahlungen für Januar 2016 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz), - Bildung und Teilhabe (5.943 T€) sowie - Zwecke des ÖPNV (5.173 T€). 5. Passive Rechnungsabgrenzung 569.404.931,52 € (575.817.078,21 €) Die passiven Rechnungsabgrenzungsposte n beinhalten Einzah lungen vor dem Bi- lanzstichtag, die erst in den Folgejahren zu Erträgen werden. Der Ansatz erfolgt zum „Nennwert“. Für die Nutzung und Pflege von Gräbern we rden Gebühren zu Beginn der Nutzung für den gesamten Zeitraum im Voraus gezahlt, die zu passivieren sind. Nach § 43 Abs. 2 GemHVO werden korrespondierend mit den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bei erhaltenen Zuwendungen, deren Weiterleitung an Dritte mit einer mehrjähr igen, zeitlich befri steten und einklagbaren Gegenleistungs- verpflichtung verbunden wird, passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die so bilanzierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungs- verpflichtung ertragswirksam – analog der ertragswirksamen Au flösung bei Sonder- posten – abzubauen. Die Zugänge bzw. die ertragswirksa men Auflösungen bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren insbesondere aus folgenden Sachverhalten: Seite 111 - Die ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe vo n 12.815 T€ zweckentsprechend zur Finanzierung von öffentlichen Verk ehrsmitteln eingesetzt. Die ertragswirksamen Auflösungen in diesem Zusammenhang betragen 9.219 T€. - Die ertragswirksame Auflösung der weitergeleiteten Mittel aus der Bildungspauschale bis 2011 beträgt 8.577 T€. - Für Zuwendungen an die Stadt Köln für Maßnahmen des Kinder- und Jugendbereiches hat sich der Bestand di eser Bilanzposition um 1.884 T€ er- höht. Diese Mittel sind für den Ausbau vo n Plätzen für unter Drei-Jährige be- stimmt. Die entsprechenden Maßnahmen werden grundsätzlich zu ca. 90 % aus Mitteln des Landesjugendamtes fi nanziert. Dabei handelt es sich beispielsweise um Zuwendungen für die Kindertagesstätte Nachtigall/Scheidtweiler Straße 83-87 (187 T€), an die Kindertagestätte Kleinkram e.V. (120 €), an die Katholische Kirchengemeinde/U3-Qualifizierung (112 T€), an die Kindertagestätte Rehk ids (108 T€) und den DRK-Ortsverein Porz am Rhein e.V./Kindertagesstä tte Finkenberg (101 T€). Von den Abgängen in Höhe von 478 T€ ist der wesentliche ei ne Rückforderung gegen die Kindertagesstäte Kölner Straße 115 (283 T€). Die ertragswirksame Auflösung für diesen Bereich beträgt 4.716 T€. - Im Bereich der Baubeihilfen an Sportvereine aus der S portpauschale wurde diese Bilanzposition um 842 T€ er höht. Dies betrifft insbesondere die ASV Köln e.V. (600 T€), den KK HT Schwarz-Weiß 1920 e. V. (600 T€), den North Brigade (415 T€) und den TC Köln-Worringen e.V. (182 T€). Seite 112 Lagebericht Seite 113 Seite 114 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 der Stadt Köln 0 Vorbemerkung Die Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 wurd en entsprechend der Er leichterungsvor- schriften in Artikel 8 des 1. NKF-Weiter entwicklungsgesetzes vom 13.09.2012 durch die Kämmerin aufgestellt und durch den O berbürgermeister bestätigt. Eine Prüfung durch den Rechnungsprüfungsau sschuss und die förmliche Feststellung durch den Rat war für diese Jahresabschlüsse nicht er forderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.11.2015 die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 festgestellt. Der Jahresabschluss 2013 wurde durch den Rat in der Sitzung am 28.06.2016 und der Jahresabschluss 2014 am 17.11.2016 fest gestellt. Mit dem Entwurf des Jahres- abschlusses 2015 sind damit die Rückständ e bei der Erstellung der Jahresabschlüs- se nun weitestgehend aufgearbeitet. Die Qualität in der Rechnungslegung hat sich seit Umst ellung auf das Neue Kommu- nale Finanzmanagement kontinuier lich gesteigert; gleichwohl besteht auch weiterhin noch Bedarf an Verbesserungen. Schwierigkeiten in der Aufstellung der zurückliegenden Jahresabschlüsse resultieren insbesondere aus dem nach wie vor nich t in das Gesamtbuchhaltungssystem inte- grierten Kassenverfahren und den sich daraus ergebenden Abstimmungsproblemen. Eine Lösung kann nur durch die Implementierung eines neuen Kassenverfahrens erfolgen; der ursprünglich vorgesehene Termin der Produktivsetzung des neuen Kassenverfahrens musste um ein Jahr auf den 01.01.2017 verschoben werden. Zur Verbesserung der Qualität in der Rechnungslegung wurde darüber hinaus ein Projekt begonnen, mit dem die Prozesse im Rechnungswesen vereinheitlicht und elektronisch unterstützt abgewickelt werd en sollen. In diesem Zusammenhang sind auch Verbesserungen im Organisationsauf bau angestrebt; dabei drängt sich zuneh- mend eine grundsätzliche Z entralisierung der Finanzbuc hhaltung auf. Zusätzlich werden die Qualifizierungsmaßnahmen für die in diesem Bereich eingesetzten Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter verstärkt. 1 Allgemeines Die wirtschaftliche Lage der Stadt Köln hat sich in 2015 gegenüber der Planung er- heblich schlechter entwickelt. Die Erträge aus Gewerbesteuer liegen 156,2 Mio. Euro unter dem Planwert und deutlich unter 1,0 Mrd. Euro. Die Nettosteuerquote hat sich auch im sechsten Jahr in Folge auf nunmehr 49,25 % verringert. Die konjunkturellen Entwicklungen, die sich in sbesondere bei der Gewerbes teuer niederschlagen, aber auch die rechtlichen Rahm enbedingungen kann die Stadt nicht durch aktives Han- deln beeinflussen. Aufgrund der länger andauernd en vorläufigen Haushaltsf ührung sind Aufwandser- mächtigungen nicht vollständig ausgeschöp ft worden; die darauf zurückzuführenden Aufwandsverringerungen können jedoch di e deutlichen Ertragseinbußen bei den Steuern nicht kompensieren. Das geplante Defizit von 275,0 Mio. Euro wird mit 401,0 Mio. Euro um 126,0 Mio. Euro überschritten. Seite 115 2 Erläuterungen im Einzelnen Der Lagebericht erläutert die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Köln zum 31.12.2015 und enthält Erläuterungen zu den Bestandteilen des Jah- resabschlusses. 2.1 Vermögens- und Schuldenlage Gegenüber der Schlussbilanz 2014 hat sich zum Stichtag 31.12.2015 die Bilanz- summe um 10,5 Mio. Euro auf 14.798,9 Mio. Euro verringert. Der Verringerung des Eigenkapitals durch das Jahresdefizit von 401,0 Mio. Euro stehen höhere Verbind- lichkeiten insbesondere aus Liquiditätskredi ten sowie höhere Rückstellungen gegen- über. Minderungen bei den Vermögenswerten dur ch Abgänge, Abschreibungen so- wie Wertberichtigungen entsp rechen im Wesentlichen de n Erhöhungen durch Zu- gänge insbesondere bei den Anl agen im Bau und geleisteten Anzahlungen sowie den Forderungen. 2.2 Ertrags- und Aufwandssituation Die Ergebnisrechnung 201 5 weist ein (unbereinigtes) De fizit von 401,0 Mio. Euro aus. Gegenüber dem beschlossenen Hausha ltsplan, der ein Defizit von 275,0 Mio. Euro vorsieht, ergibt sich damit eine Verschlechterung in Höhe von 126,0 Mio. Euro. Ermächtigungsübertragungen aus 2014 in Höhe von 31,1 Mio. Euro führten zu einem fortgesch riebenen Plandefizit von 306,1 Mio. Euro; gegenüber die- sem Wert beträgt die Verschlechterung 94,9 Mio. Euro. Das Jahresdefizit 2015 ist bereits im J ahresabschluss um die saldierten Ergebnis- überschüsse der Stiftungen (Teilergebnisse 1701 bis 1733) in Höhe von 2,9 Mio. € bereinigt. Diese sind zur Verwendung im Sti ftersinne im Jahresabschluss 2015 in die sonstigen Sonderposten eingestellt. Entsprechendes gilt für die Fehlbeträge aus den übertragenen Nachlässen (0,3 Mio. Euro); dies er Teilbetrag ist zur Bereinigung des Jahresergebnisses in die erhaltenen Anza hlungen umgebucht. Nach dieser Bereini- gung beträgt daher der in der Bilanz ausgewiesene und dur ch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage auszugleichende Jahresfehlbetrag 403,6 Mio. Euro. Aufgrund der mit Wirkung ab 01.01.2013 g eänderten Vorschrift des § 43 GemHVO sind im Jahresabschluss 2015 die aus Wertveränderungen von Finanzanlagen und den Abgängen von Vermögensgegenständen resultierenden Erträge und Aufwen- dungen nicht mehr im Jahresergebnis abgebild et, sondern unmittelbar mit der allge- meinen Rücklage verrechnet. Saldiert ergi bt sich daraus eine Erhöhung der allge- meinen Rücklage um 28,3 Mio. Euro. Von den in 2015 nicht ausgeschöpften Aufwandsermächtigungen werden Beträge in Höhe von 26,1 Mio. Euro nach 2016 übertr agen und belasten bei vollständiger Aus- schöpfung in entsprechender Höhe das Jahresergebnis 2016. 2.3 Finanzlage Die Gesamtfinanzrechnung 2015 schließt mi t einem Finanzmittelbestand in Höhe von 3,7 Mio. Euro ab. Der Zahlungsmittelbestand liegt damit 62,5 Mio. Euro unter dem Jahresanfangsbestand. Im Bestand si nd fremde Zahlungsmittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro (Vorjahr 43,1 Mio. Euro) enthalten. Vor dem Jahreswechsel hat der Seite 116 Verkehrsverbund Rhein-Sieg die Verwaltung se iner liquiden Mittel und den bis dahin auf dem städtischen Girok onto geführten Bestand auf ei gene Konten übernommen. Dies führt zu der deutlichen Verringerung des Fremdmittelbestandes. Liquiditätskre- dite bestehen zum Jahreswechsel in Höhe von insgesamt 853,1 Mio. Euro. Ein Anteil in Höhe von 36,1 Mio. Euro besteht dabei in Form von Kontenüberziehungen, für die kein Liquiditätskredit formal aufzunehm en ist. Dies begründet auch den um 36,1 Mio. Euro höheren Bilanzausweis an li quiden Mitteln gegenüber dem Saldo der Finanzrechnung. 3 Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft 3.1 Wesentliche Ereignisse im Haushaltsjahr Die Haushaltsatzung trat erst zum 25.11.2015 in Kraft, soda ss sich aus der vorläufi- gen Haushaltsführung Einschränkungen in der Bewirtschaftung ergeben haben. Die Gewerbesteuererträge erreichten nur knap p 900 Mio. Euro und liegen damit noch- mals deutlich unter dem Vorjahr (987,8 Mio. Euro). Ein deutlicher Ertragseinbruch bei der Gewerbesteuer von 64 Mio. Euro ist auf die Umsetzung der Urteile des Bundes- finanzhofes zu § 40a des Gesetzes über K apitalanlagegesellschaften (KAGG) zu- rückzuführen. Die rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG zur er- tragssteuerlichen Behandlung von negativen und positiven Ak tiengewinnen auf alle noch offenen Steuerfälle ab 2001 wurde von den Gerichten als Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip bewertet. Derartige Ge winne bzw. Verluste sind bisher bei der steuerlichen Gewinnermittlung der Veranlagungsjahre 2001 und 2002 unberücksich- tigt geblieben. Im Ergebnis führte dies dazu, dass knapp 64 Mio. Euro Gewerbesteu- er erstattet und rd. 40 Mio. Euro Erstattungszinsen gezahlt werden müssen. Darüber hinaus sind vor dem Jahreswechsel noch Steuermessbescheide der Finanzbehörde eingegangen, die Rückz ahlungsverpflichtungen an die Steuerpflichtigen begründen. Zwar werden diese Beträge erst nach dem Jahr eswechsel erstattet, gleichwohl sind die Erstattungsbeträge noch ergebniswirksam in 2015 bei den Erträgen abzusetzen. Durch den Zustrom von Geflüchteten von He rbst 2015 bis Anfang des Jahres 2016 war und ist Köln wie alle anderen Ko mmunen besonderen Belastungen ausgesetzt. Kurzfristig mussten notwendige Unterkünfte ber eitgestellt werden, gleichzeitig wurde im Rahmen der Amtshilfe für das Land ein Zentrum zur Verteilung der ankommenden Geflüchteten eingerichtet, das bis April 20 16 in Betrieb war. Vorübergehend wurden die ankommenden Schutzsuchenden in Massenunt erkünften (Sporthallen) unterge- bracht, da kurzfristig andere Unterbringungsmög lichkeiten nicht bereitgestellt werden konnten. Die Errichtung von geeigneten Wohnunterkünften st ellt die Stadt Köln ab 2016 vor besondere logistische und finanzielle Herausforderungen. Wie in den Vorjahren ist in der Folge des Archiveinsturzes am 03.03.2009 das Er- gebnis 2015 mit weiteren Aufwendungen, und zwar in Höhe von 38,1 Mio. Euro, be- lastet. Die Rückstellungen für die Restaurie rung der Deposita und die Rückstellun- gen für die Bau- und Baunebenkosten für das Besichtigungsbauwerk waren anzu- passen. Auch in den Folgejahren ist in diesem Zusammenhang mit weiteren Ergeb- nisbelastungen zu rechnen. Gegenwärtig wird nicht mehr mit Entscheidungen in den Gerichtsverfahren zur Schadensursache im Jahr 2016 gerechnet. Beim Bau der neuen Hubschrauberlandestati on auf dem Kalkberg haben sich Risse am Baukörper gezeigt. Die nachfolgen den Untersuchungen habe n die Ursache so- Seite 117 wohl im Baugrund als auch in den vorgenommenen Auf schüttungen ermittelt. Die Station kann daher nicht wie vorgesehen in Betrieb ge nommen werden. Für die vor- zunehmenden umfangreichen Sanierungs maßnahmen in diesem Zusammenhang sind Rückstellungen von rund 9 Mio. Euro gebildet. 3.2 Analyse der Haushaltswirtschaft 3.2.1 Gesamtergebnisrechnung Die wesentlichen Abweichungen (in der Regel +/- 1 Mio. Euro) gegenüber dem fort- geschriebenen Ergebnisplan we rden nachstehend - orientiert am Zeilenausweis der Gesamtergebnisrechnung - erläutert. Ergänzende Detailerläuterungen sind den Ein- zeldarstellungen der Teilergebnisse zu entnehmen. Steuern und ähnliche Abgaben (Zeile 1) Bei den Steuern und ähnlichen A bgaben ergeben sich Ertragsverringerungen in Hö- he von insgesamt 156,4 Mio. Euro. Davon entfä llt mit 150,7 Mio. Euro der größte Be- trag auf die Gewerbesteuer. Zur Verringer ung der Gewerbesteuererträge haben ne- ben den aus der Rechtsprechung für die Ve ranlagungsjahre 2001 und 2002 resultie- renden hohen Beträge in einem Einzelfall insbesondere die zum Ende des Jahres eingegangenen Steuermessbescheide der Finanzverwaltung geführt, aus denen sich Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von ins gesamt rd. 97 Mio. Euro ergeben. Die Rückzahlung erfolgt zwar erst zu Anfang des Jahres 2016; die Belastungen sind je- doch bereits im Ergebnis und der Bilanz des Jahres 2015 zu berücksichtigen. Bei der Grundsteuer B bleiben die Ertr äge um 4,4 Mio. Euro unter dem Planansatz; ein Teil- betrag in Höhe von 1,5 Mio. Euro entfällt dabei auf die Grundsteuer, die für städti- sche Grundstücke erhoben wird. Diese sind nur noch als interne Leistungsverrech- nung in den Teilergebnissen abgebildet. Erträge aus der Kulturförderabgabe - ge- plant mit 7,0 Mio. Euro - sind nicht zu verzeichnen, da we gen der laufenden Ge- richtsverfahren die Veranl agung ausgesetzt wurde. Be i dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sind Mehrerträge in Höhe von 4,5 Mio. Euro entstanden. Details zu den Steuern und ähnlichen Abgaben sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Plan (TEuro) Ist (TEuro) Vergleich Plan / Ist (TEuro) Grundsteuer B 223.800,0 218.920,6 - 4.359,4 Gewerbesteuer 1.056. 200,0 905.483,3 - 150.716,7 Gemeindeanteil Einkom- mensteuer 496.500,0 500.964,9 4.464,9 Gemeindeanteil Umsatz- steuer 101.300,0 101.165,5 - 134,5 sonst. Vergnügungssteuer 9.475,0 9.105,6 -294,4 Hundesteuer 5.100,0 5.396,1 296,1 Seite 118 Plan (TEuro) Ist (TEuro) Vergleich Plan / Ist (TEuro) Zweitwohnungssteuer 1.500,0 2.106,3 606,3 Kulturförderabgabe 7. 000,0 28,2 - 6.971,8 Steuer auf sexuelle Vergnü- gungen 600,0 1.014,1 414,1 Kompensationszahlungen Familienleistungsausgleich 49.824,0 50.307,3 483,3 Grundsicherung Arbeitssu- chende 15.816,2 15.816,2 0,0 Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Zeile 2) Die Schlüsselzuweisungen entsprechen dem Planwert. Zuweisungen des Landes für lfd. Zwecke betragen 283,0 Mio. Euro und liegen damit 6,8 Mio. Euro unter Plan. Mindererträge bestehen bei den allgemeinen Zuweisungen vom Bund (5,6 Mio. Euro) und bei den Zuweisungen von Zweckverbänden (1,2 Mio. Euro). Mehrerträge in Höhe von 1,3 Mio. Euro ergeben sich aus der Abrechnung einheits- bedingter Lasten für Vorjahre. Weitere M ehrerträge ergeben sich bei den Stiftungen von 1,1 Mio. Euro aus Zuschüssen privater Unternehmen. Die planmäßigen Auflösungen aus Sonderposten – das sind die erhaltenen Investiti- onszuschüsse für abnutzbares Anlagever mögen, die über deren Nutzungsdauer li- near ertragswirksam aufgelöst werden – liegen mit 3,9 Mio. Euro über Plan. Details zu den Zuwendungen und all gemeinen Umlagen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Plan (TEuro) Ist (TEuro) Vergleich Plan / Ist (TEuro) Schlüsselzuweisung Land 297.309,0 297.309,0 0,0 Allg. Zuweisung vom Bund 2.808,9 3.604,7 795,8 Zuweisung für lfd. Zwecke vom Bund 19.153,7 13.505,7 -5.648,0 Zuweisung für lfd. Zwecke vom Land 289.809,7 282.983,4 - 6.826,3 Zuweisung für lfd. Zwecke von Gemeinden/Gemeindeverbänden 7.719,4 10.151,0 2.431,6 Zuweisung für lfd. Zwecke von Zweckverbänden 2.115,0 945,6 -1.169,4 Zuschüsse für lfd. Zwecke von privaten und übrigen Bereichen 3.922,3 5.327,8 1.405,5 außerplanmäßige Auflösung Son- derposten 363,5 1.377,1 1.013,6 Seite 119 Plan (TEuro) Ist (TEuro) Vergleich Plan / Ist (TEuro) planmäßige Auflösung Sonder- posten 57.329,9 61.265,7 3.935,2 Allgemeine Umlagen vom Land 25.100,0 26.358,6 1.258,6 Sonstige Transfererträge (Zeile 3) Die Erträge liegen mit 4,1 Mio. Euro über dem Planwert. Mehrerträge in Höhe von 5,2 Mio. Euro haben sich bei den übergeleiteten Unterhaltsansprüchen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen ergeben. Weitere wesentliche Mehrerträge sind bei den Ersatzleistungen (1,8 Mio. Euro) vorhanden. Bei den Rückzahl ungen von Hilfen sind Mindererträge von 4,1 Mio. Euro zu verzeichnen. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Zeile 4) Insgesamt sind per Saldo Mehrerträge in H öhe von 2,0 Mio. Euro zu verzeichnen. Mindererträge entfallen in Höhe von 5,5 Mio. Euro auf die Entgelte und Gebühren im Bereich der Kindertagesbetr euung, die insbesondere in den noch nicht realisierten Plätzen für U3-Betreuung begründet sind. Bei den Verwaltungs gebühren haben sich per Saldo Mehrerträge von 2, 4 Mio. Euro ergeben, die sich auf zahlreiche Bereiche verteilen. Mehrerträge best ehen zusätzlich in Höhe von 1, 0 Mio. Euro bei den Park- gebühren. Privatrechtliche Leistungsentgelte (Zeile 5) Von den Mehrerträgen in Höhe von insgesamt 1,9 Mio. Euro entfällt ein wesentlicher Teilbetrag von 0,7 Mio. Euro auf höhere Werbenutzungsentgelte seitens der Stadt- werke GmbH. Der Restbetrag an Mehrerträgen verteilt sich auf verschiedene Teilbe- reiche der Inneren Verwaltung. Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Zeile 6) Hier ergeben sich um 7,2 Mio. Euro höhere Erträge gegenüber dem fortgeschriebe- nen Plan. 3,2 Mio. Euro davon beruhen au f Erstattungen für städtische Aufwendun- gen im Rahmen der Amts hilfe für die Verteilung der Geflüchteten („Drehscheibe“) und weitere 2,4 Mio. Euro auf Erstatt ungen des Landes im Rahmen der Unterbrin- gung der Geflüchteten. Mehrerträge bestehen zudem bei der Leistungsbeteiligung für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II in Höhe von 2,0 Mio. Euro sowie 3,3 Mio. Euro bei den Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden für Leistungen nach SGB XII. Mindererträge ergeben si ch in Höhe von 3,1 Mio. Euro bei der Leistungsbeteiligung für Grundsicherung im Alter und von 1,3 Mio. Euro bei den Erstattungen von Zweckverbänden. Sonstige ordentliche Erträge (Zeile 7) Insgesamt ergeben sich Mehrerträge in Hö he von 32,3 Mio. Euro. Minderungen ge- genüber der Planung bestehen im Wesentlichen bei der Verzinsung der Gewerbe- steuer (14,9 Mio. Euro), den Bußgeldern (3,6 Mio. Euro) - diese Mindererträge resul- tieren überwiegend aus dem Bereich der Ve rkehrsüberwachung -, den Entgelten für Seite 120 Vollstreckungsleistungen (1,5 Mio. Euro) sowie den Konzessionsabgaben (1,4 Mio. Euro). Mehrerträge ergeben si ch bei den Herabsetzungen bzw. Auflösun- gen von Rückstellungen (7,8 Mio. Euro), der Auflösung bzw. Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (20,1 Mio. Euro), bei den Säumniszuschlägen u. ä. (2,3 Mio. Euro) sowie bei den sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträgen (10,5 Mio. Euro). Von den letztgenannt en entfallen Mehrerträge in Höhe von 5,8 Mio. Euro auf die sog. „Eiserne Ver pachtung“. Mit „eiserner Verpachtung“ wird steuerlich die Nutzungsüberlassung von Betr ieben mit Substanzerhaltungspflicht des Berechtigten verstanden. Die aus den Ansp rüchen der Stadt resultierende Forde- rungserhöhung ist ergebniswirks am abzubilden. Weitere 4,4 Mio. Euro entfallen auf nicht mehr bestehende und daher aufzulös ende Verbindlichkeiten im Bereich der Schulträgeraufgaben. Aktivierte Eigenleistungen (Zeile 8) Neben Mindererträgen von 2,2 Mio. Euro im Bereich der Verkehrsflächen und -anlagen sind Mehrerträge von 0,6 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Archäologi- schen Zone zu verzeichnen. Personalaufwendungen (Zeile 11) Die Personalaufwendungen umfassen neben den laufenden Aufwendungen für die Beamten und tariflich Beschäftigten auch die Aufwendungen für sonstige Beschäftig- te sowie die Aufwendungen für Rückstellungen im Bereich des aktiven Personals. Gegenüber der Planung ergeben sich Mi nderaufwendungen in Höhe von rd. 15 Mio. Euro. Diese resultieren insbes ondere aus nicht realisierten Personalein- stellungen. Zudem erfolgte die Besoldungserhöhung nicht in dem bei der Ergebnis- planung berücksichtigten Umfang. Versorgungsaufwendungen (Zeile 12) Die Versorgungsaufwendungen beinh alten ausschließlich die Belastungen, die nicht durch die Inanspruchnahme der für di esen Zweck gebildeten Rückstellungen abge- deckt werden können. Gegenüber dem Plan ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von ca. 5,3 Mio. Euro. Diese result ieren insbesondere au s der höheren Inan- spruchnahme der Pensions- und Beihilferückstellungen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) Die Minderaufwendungen betragen insgesamt 30, 1 Mio. Euro und verteilen sich auf zahlreiche Bereiche. Nicht ausgesc höpfte Aufwandsermächtigungen in Höhe von 19,2 Mio. Euro werden als Ermächtigungen in das Jahr 2016 übertragen. Sie erhö- hen damit die Ansätze des Haushaltsplan s 2016 und führen bei vollständiger Aus- schöpfung zur entsprechenden Erhöhung des geplanten Jahresfehlbetrages 2016. Unterschreitungen der geplanten Aufwendungen ergeben sich bei der Gebäudeun- terhaltung im Bereich der Museen (4,4 Mio. Euro), im Liegenschaftsbereich (3,0 Mio. Euro), bei den Bürgerhäusern (1,5 Mio. Euro) sowie im Bereich Bereitstel- lung und Bewirtschaftung von Wohnraum (2,2 Mio. Euro). Minderaufwendungen sind auch bei der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (8,0 Mio. Euro), bei den Schü- lerbetreuungsmaßnahmen (3,1 Mio. Euro) und den sonstigen Dienstleistungen (11,5 Mio. Euro), die sich auf zahlreiche Bereiche verteilen, zu verzeichnen. Seite 121 Mehraufwendungen sind im Zu sammenhang mit den Rückstellu ngen für die Rekulti- vierung/Nachsorge von Deponien (8,6 Mio. Euro), für Instandhaltungsrückstellungen (4,0 Mio. Euro) und für die Unterhaltung von Grundstücken (6,1 Mio. Euro) entstan- den. Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14) In den bilanziellen Abschreibungen sind Ab schreibungen auf Forderungen in Höhe von 13,6 Mio. Euro enthalten, die damit 2,1 Mio. Euro über dem geplanten Wert lie- gen. Mehraufwendungen ergeben sich bei den Abschreibungen auf das Infrastruk- turvermögen (1,5 Mio. Euro) und bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern (1,2 Mio. Euro). Minderaufwendungen sind bei den Abschreibungen auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung (1,2 Mio. Eu ro) und den Abschreibungen auf Gebäude (2,9 Mio. Euro) zu verzeichnen. Transferaufwendungen (Zeile 15) Mit 1.498,3 Mio. Euro bilden die Trans feraufwendungen den größten Teil der Ergeb- nisbelastungen. Per Saldo ergeben si ch Minderaufwendungen in Höhe von 16,5 Mio. Euro. Davon entfallen 6,2 Mio. Euro auf Zuschüsse an die Sondervermö- gen und verbundene Unternehmen. Weitere Minderaufwendungen bestehen u. a. bei den Zuschüssen an übrige Bereiche (6,5 Mi o. Euro), der Gewerbesteuerumlage (0,9 Mio. Euro) sowie dem Fonds Deutsche Einheit (1,2 Mio. Euro). Bei den Leistun- gen an natürliche Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen ergeben sich saldiert Minderaufwendungen von 1,3 Mio. Euro. Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von 60,7 Mio. Euro ausgewiesen. Den größten Block dieser Ergebniszeile stel- len die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft für Arbeitslose im Rahmen des gemeinsam mit der Bundesagent ur für Arbeit betriebenen Jobc enters dar. Sie betra- gen im Haushaltsjahr 2015 insg esamt 326,8 Mio. Euro und liegen nur 0,5 Mio. Euro über dem fortgeschriebenen Planwert. Bei den übrigen Leistungsbeteiligungen liegen die Aufwendungen 2,7 Mio. Euro unter dem geplanten Wert. Mieten einschließlich der Nebenkos ten entfallen mit einem Betrag von 148,1 Mio. Euro auf den Bereich Schult rägeraufgaben, die im Wesentlichen an die Gebäudewirtschaft geleistet werden. Dieser Anteil liegt 9,6 Mio. Euro unter dem Planwert. Aufgrund der Umstellung des Verrechnungsmodells mit der Gebäudewirt- schaft von einer Kostenmiete auf einen aufwandsbezogenen Flächenverrechnungs- preis liegt die Aufwandsbelastung deutlich unterhalb der Vorjahreswerte. Die Ergebniszeile beinhaltet auch die Mi eten für Verwaltungsgebäude, auf die ein Anteil von rund 47,1 Mio. Euro entfällt. Mehraufwendungen ergeben sich insbeson dere aufgrund vorz unehmender Wertbe- richtigungen auf Forderungen; diese liegen mi t 26,3 Mio. Euro über Plan. Mehrauf- wendungen in Höhe von 38,5 Mio. Euro entfallen auf zusätzlich vorzunehmende Rückstellungen in der Folge des Einsturzes des Historischen Archivs. Seite 122 Minderaufwendungen ergeben sich im Wesentlichen bei den auf Einkommen und Kaitalerträge zu entrichtenden Steuern (4 ,3 Mio. Euro) und bei den Aufwendungen für Festwerte (1,9 Mio. Euro). Finanzergebnis (Zeile 21) Das Finanzergebnis fällt um 12,0 Mio. Euro besser aus als geplant. Dabei liegen die Erträge 7,7 Mio. Euro unter Plan wert. Die Minderauf wendungen betragen 19,7 Mio. Euro und ergeben sich im Wes entlichen aus geringeren Zinsenzahlungen im Zusammenhang mit langfristigen Krediten. Außerordentliches Ergebnis (Zeile 25) Im außerordentlichen Ergebnis sind abwei chend von der handelsrechtlichen Rege- lung nur außergewöhnliche Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Aufwands- und Er- tragsvolumina auszuweisen. Entsprechende Ge schäftsvorfälle liegen im Haushalts- jahr 2015 nicht vor. Die in Folge des Einsturzes des His torischen Archivs in 2015 entstehenden Aufwendungen sind wegen des Ze itablaufes seit dem Schadensereig- nis in 2009 im ordentlichen Ergebnis ausgewiesen. 3.2.2 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögen sowie Wertveränderungen von Finanzanlagen sind gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO unmittelbar mit der allgemeinen Rückl age zu verrechnen. Aus dem Abgang von Vermögen - überwiegend aus der Veräußerung von Grundstücken - sind Erträge in Höhe von 47,9 Mio. Euro zu verzeichne n. Aus Wertveränderung en bei Finanzanla- gen ergeben sich Erträge von 2,0 Mio. Euro. Diesen stehen Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögen und We rtänderungen von Finanzanlagen in Höhe von insge- samt 21,6 Mio. Euro gegenüber. Der Saldo ergibt sich der Verrechnungsbetrag von 28,3 Mio. Euro. 3.2.3 Ermächtigungsübertragung Nicht in Anspruch genommene Aufwands ermächtigungen werden in Höhe von 26,1 Mio. Euro in das Haushaltsjahr 2016 übertragen. Das im Haushaltsplan 2016 geplante Defizit erhöht sich um diesen Betrag, wenn die übertragenen Ermächtigun- gen in 2016 vollständig ausgeschöpft werden 3.3 Gesamtfinanzrechnung Die Finanzrechnung 2015 schließt mit einem Be stand von 3,7 Mio. Euro ab. In die- sem Bestand sind fremde Zahlungsmittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro enthalten. Der Bestand an Liquiditätskrediten zum Jahres ende beträgt 853,1 Mio. Euro; ein Teilbe- trag von 36,1 Mio. Euro entfällt dabei auf die Inanspruchnahme des Dispositionsrah- mens. Das Zahlungsdefizit aus lauf ender Verwaltungstätigkeit bet rägt 189,7 Mio. Euro und liegt mit 13,3,Mio. Euro unter dem fort geschriebenen Planwert, der ein Zahlungsdefi- zit aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 203,0 Mio. Euro ausweist. Die Einzahlungen lie- Seite 123 gen mit 224,7 Mio. Euro und die Auszahlungen mit 238,0 Mio. Euro unter dem fort- geschriebenen Planwert. Bei der Investitionstätigkeit besteht ein neg ativer Saldo in Höhe von 33,8 Mio. Euro statt des fortgeschriebenen Plandefizits von 657,8 Mio. Euro. Die tatsächlich angefal- lenen Investitionsauszahlungen erreichen nur etwa ein Drittel des fortgeschriebenen Planvolumens und unterschreiten zugleich in den wesentlichen Auszahlungspositio- nen die aus den Vorjahren noch verfügbar en Auszahlungsermächtigungen. Nicht verfügte Auszahlungsermächtigungen wurden in Höhe von 255,2 Mio. € nach 2016 übertragen. Für die Finanzierung der Investitionen er folgten Kreditaufnah men in Höhe von 47,7 Mio. Euro. Bestehende Investitionskredite sind in Höhe von 131,9 Mio. Euro getilgt worden. Die Aufnahme zusätzlicher Liquiditätskredite liegt deutlich über den Kredittilgungen; daraus ergibt sich der Positivsaldo aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 202,2 Mio. Euro. Seite 124 4 Analyse der Vermögens-, Schulde ns-, Ertrags- und Finanzlage Die Bilanzsumme beträgt 14. 798,9 Mio. Euro und hat die nachfolgend dargestellte zusammengefasste Grundstruktur. Aktiva Mio. Euro % Passiva Mio. Euro % Anlagevermögen 13.768,5 93,04% Eigenkapital 5.133,6 34,69% Umlaufvermögen 457,1 3,09% Sonderposten 2.956,4 19,98% Aktive Rechnungsab- grenzung 573,3 3,87% Rück stellungen 2.654,8 17,94% Verbindlichkeiten 3.484,7 23,55% Passive Rechnungsab- grenzung 569,4 3,85% Summe 14.798,9 100,00% 14.798,9 100,00% 4.1 Bilanzstruktur im Detail Aktiva 31.12.2015 31.12.2014 Langfristig gebundenes Vermögen Tsd. Euro % Tsd. Euro % Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 13.755,9 0,08 12.117,0 0,08 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 1.675.52 3,8 11,32 1.694.924,8 11,44 Bebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 691.379,7 4,67 676.228,9 4,57 Infrastrukturvermögen 3.219. 476,2 21,75 3.297.440,6 22,27 Bauten auf fremdem Grund und Boden 21.130,4 0,14 21.632,4 0,15 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.578.028,3 10,66 1.575.432,6 10,64 Maschinen und technische Anlagen, Fahr- zeuge 70.412,8 0,48 72.219,2 0,49 Betriebs- und Geschäftsausstattung, GWG 86.685,4 0,59 88.146,6 0,60 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 239.507,3 1,62 179.658,2 1,21 Finanzanlagen 6.172.546, 0 41,71 6.198.389,7 41,85 Summe 13.768.445,2 93,04 13.816.190,0 93,29 Aktiva 31.12.2015 31.12.2014 Kurzfristig gebundenes Vermögen Tsd. Euro % Tsd. Euro % Umlaufvermögen 457.135,5 3,09 441.561,4 2,98 davon: Vorräte 35.381 ,60 ,24 23.777 ,80 ,16 Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände 381.637,4 2,58 336.325,3 2,27 Wertpapiere des Umlaufvermögens 295,6 0,00 15.217,0 0,10 Liquide Mittel 39.820,8 0,27 66.241,2 0,45 Aktive Rechnungsabgrenzung 573.340,9 3,87 551.687,8 3,73 1.030.476,4 6,96 993.249,2 6,71 Seite 125 Passiva 31.12.2015 31.12.2014 Langfristiges Kapital Tsd. Euro % Tsd. Euro % Allgemeine Rücklage* 5.531.113,7 37,38 5.752.443,9 38,84 Sonderrücklagen 6.147,0 0,04 6.147,0 0,04 Ausgleichsrücklage 0,0 0,00 0,0 0,00 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -403.616,1 -2,73 -249.539,7 -1,69 Sonderposten für Zuwendungen 2.597.540,5 17,55 2.617.028,8 17,67 Sonderposten aus Beiträgen 272.836,5 1,84 291.274,5 1,97 Pensionsrückstellungen 2.034.458,4 13,75 1.944.574,2 13,13 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 208.084,3 1,41 199.812,2 1,35 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi- tionen 1.434.417,4 9,69 1.625.878,3 10,98 Verbindlichkeiten Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommend 30.813,2 0,21 33.698,5 0,23 Erhaltene Anzahlungen 94.892,9 0,64 69.549,8 0,47 11.806.687,8 79,78 12.290.867, 82,99 Passiva 31.12.2015 31.12.2014 Kurzfristiges Kapital Tsd. Euro % Tsd. Euro % Sonderposten für den Gebührenausgleich 5.794,7 0,04 5.973,9 0,04 Sonstige Sonderposten 80.278,8 0,54 77.025,4 0,52 Instandhaltungsrückstellungen 12.996,7 0,09 19.538,5 0,13 Sonstige Rückstellungen 399.222,7 2,70 364.612,2 2,46 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi- tionen (unter 5 Jahre) 728.470,8 4,92 621.175,7 4,19 Verbindlichkeiten Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommend (unter 5 Jahre) 16.126,5 0,11 19.110,7 0,13 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 853.095,7 5,76 487.000,0 3,29 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.849,2 0,34 35.242,9 0,24 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.072,9 0,03 2.693,5 0,02 Sonstige Verbindlichkeiten (unter 5 Jahre) 206.288,0 1,39 248.985,9 1,68 Erhaltene Anzahlungen 66.632,9 0,45 61.396,0 0,41 Passive Rechnungsabgrenzung 569.404,9 3,85 575.817,1 3,89 2.992.233,8 20,22 2.518.571,8 17,01 * Die Position Allgemeine Rücklage berücksichtigt bereits die Beträge, die sich aus den Ergebnisverwendungen 2013 und 2014 nach Feststellung der Jahresabschlüsse durch den Rat der Stadt ergeben. Seite 126 5 Kennzahlen 5.1 Bilanzkennzahlen 31.12.2015 31.12.2014 Eigenkapitalquote 1 34,69 % (37,20 %) ist definiert als das Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme und trifft eine Aussage darüber, in wel- chem Anteil das Vermögen aus eigenen Mitteln finan- ziert ist. Eigenkapitalquote 2 54,09 % (56,84 %) ist definiert als das Verhältnis des Eigenkapitals zuzüg- lich der Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge zur Bilanzsumme. Die für Zuwendungen und Beiträge gebildeten Sonderposten stellen die von Dritten zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel für das Anla- gevermögen dar. Da diese Beträge korrespondierend mit den Abschreibungen auf das mitfinanzierte Anlage- vermögen ertragswirksam über die Nutzungsdauer auf- gelöst werden, stellen diese Sonderposten langfristig Eigenkapital dar. Werden die in Anlagen im Bau bereits gebundenen Mittel aus erhaltenen Anzahlungen zusätzlich berück- sichtigt, ergibt sich eine abweichende, höhere Eigenka- pitalquote. 54,73 % (57,31 %) Fehlbetragsquote ist definiert als das Verhältnis von Jahresfehlbetrag zur Summe aus Allgemeiner Rücklage und Ausgleichsrück- lage. -7,30 % (-4,34 %) Infrastrukturquote 21,75 % (22,27 %) bildet das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermö- gen und dem Gesamtvermögen ab. Sie gibt Auskunft darüber, welcher Vermögensanteil im Rahmen der Da- seinsvorsorge für die Funktionsfähigkeit des Gemein- wesens langfristig gebunden ist. Anlagendeckungsgrad 2 85,75 % (88,96 %) gibt Auskunft darüber, welcher Anteil des Anlagever- mögens langfristig finanziert ist. Die Kennzahl wird ge- bildet aus dem Eigenkapital zuzüglich der Sonderpos- ten für Zuwendungen und Beiträge sowie des langfristi- gen Fremdkapitals. Das einbezogene Fremdkapital besteht aus den Pensionsrückstellungen, den Rückstel- lungen für Deponien und Altlasten sowie den Verbind- lichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Seite 127 31.12.2015 31.12.2014 Investitionsquote 80,67 % (63,78 %) stellt das Verhältnis von Zugängen und Zuschreibungen zu den Abschreibungen und Abgängen auf das Anlage- vermögen dar. Sie spiegelt wider, in welchem Anteil der Substanzverlust durch Neuinvestitionen ausgeglichen wird. Liquidität 2. Grades 20,12 % (30,27 %) bildet das Verhältnis zwischen den liquiden Mitteln zzgl. den kurzfristigen Forderungen (Laufzeit unter 1 Jahr) und den kurzfristigen Verbindlichkeiten (Laufzeit unter 1 Jahr) ab. Sie gibt Auskunft über die „kurzfristige Liquidi- tät“ der Gemeinde. Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 9,18 % (6,34 %) zeigt das Verhältnis aus Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr zur Bilanzsumme. Dynamischer Verschuldungsgrad -30,94 (172,92) stellt das Verhältnis aus der Effektivverschuldung und dem Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung dar. Die Effektivverschuldung wird aus der Differenz des Fremdkapitals und der liquiden Mittel sowie der kurzfristigen Forderungen ermittelt. Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in wieviel Jahren die Stadt bei unveränderten Bedingungen ihre gesamten Schulden tilgen könnte bzw. bei negativem Wert, in welchem Zeitraum die Schulden verdoppelt werden. 5.2 Ergebniskennzahlen Die dargestellten Kennzahlen entsprechen den Vorgaben des Kennzahlensets NRW und ermöglichen sowohl Zeitreihenvergleiche als auch interkommunale Vergleiche. 31.12.2015 31.12.2014 Aufwandsdeckungsgrad 90,64 % (92,30 %) Verhältnis der ordentlichen Erträge zu den ordentlichen Aufwendungen Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen gedeckt werden. Nettosteuerquote 49,25 % (49,54 %) Erträge aus Steuern abzgl. Steuerumlagen und Fonds Deutsche Einheit in Relation zur Summe der ordentlichen Erträge abzgl. Steuerumlagen und Fonds Deutsche Einheit Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil sich die Stadt aus Steuern refinanziert. Seite 128 31.12.2015 31.12.2014 Drittfinanzierungsquote 50,94 % (50,45 %) Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Relation zu Abschrei- bungsaufwendungen Die Größe gibt an, in welchem Anteil das der Abnut- zung unterliegende Anlagevermögen durch Zuschüs- se Dritter mitfinanziert wurde. Zuwendungsquote 19,93 % (20,79 %) Erträge aus Zuwendungen und allg. Umlagen in Relation zur Summe der ordentlichen Erträge Die Zuwendungsquote gibt an, inwieweit die Stadt insgesamt von den Zuschüssen und Leistungen Drit- ter abhängig ist. Personalintensität 22,69 % (21,82 %) Anteil der Personalaufwendungen an der Summe der ordentlichen Auf- wendungen Die Größe spiegelt den Anteil der Aufgabenwahrneh- mung wider, der mit eigenem Personal erledigt wird. Sach- u. Dienstleistungsintensität 11,29 % (11,21 %) Anteil der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungsaufwendungen an der Summe der ordentlichen Aufwendungen Diese Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil Leistungen am Markt für die kommunale Aufgabener- ledigung insbesondere im Bereich der Unterhaltung erworben werden. Transferaufwandsquote 38,42 % (37,93 %) Anteil der Transferaufwendungen an der Summe der ordentlichen Auf- wendungen Der Anteil der Transferaufwendungen wird insbeson- dere durch die Sozialleistungen geprägt. Abschreibungsintensität 4,33 % (4,41 %) Anteil der bilanziellen Abschreibungen an der Summe der ordentlichen Aufwendungen Dieser Wert stellt den Anteil des Vermögensverzehrs an den Gesamtaufwendungen dar. Zinslastquote 3,02 % (2,65 %) Zinsaufwendungen in Relation zu der Summe der ordentlichen Aufwen- dungen Dieser Wert gibt Auskunft darüber, in welchem Maß die aus den Schulden resultierenden Aufwendungen das Ergebnis belasten. Seite 129 5.3 Kennzahlenentwicklung 2011 bis 2015 Für eine Auswahl an Bilanz- und Ergebniskennz ahlen wird die Ent wicklung der letz- ten fünf Jahre dargestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Bedeutung der Kennzahlen wird auf die Ziffern 5.1 und 5.2 verwiesen. Angegeben si nd die Werte jeweils zum 31.12. des Jahres in Prozent. 2011 2012 2013 2014 2015 Eigenkapitalquote 1 41,52 39,46 38,41 37,20 34,69 Eigenkapitalquote 2 61,50 59,46 58,23 56,84 54,09 Fehlbetragsquote -2,81 -3,90 -3,06 -4,34 -7,30 Liquidität 2. Grades 57,65 40,20 38,30 30,27 20,12 Aufwands- deckungsgrad 92,91 92,07 93,42 92,30 90,64 Nettosteuerquote 53,69 50,31 50,75 49,54 49,25 Drittfinanzierungs- quote 50,33 46,99 35,22 50,45 50,94 Dynamischer Ver- schuldungsgrad (Angabe in Jahren) -40,78 -1.066,08 137,49 172,92 -30,94 Die sinkende Eigenkapitalquote (1 und 2) bei gleichzeitig reduzierter Bilanzsumme verdeutlicht den fortschreitenden Vermögens(substanz)- und Eigenkapitalverzehr. Die gegenüber 2013 wieder ges tiegene Fehlbetragsquote si gnalisiert den weiterhin bestehenden dringenden Handl ungsbedarf für eine Haushalt skonsolidierung. Ohne Gegensteuerung werden zwangsläuf ig die Vorschriften zur Haushaltssicherung mit- telfristig greifen. Aus der Nettosteuerquote ist ersichtlich, dass die Stadt Köln in hohem Maße von der ihrerseits nicht steuerbaren konjunkturellen Entwicklung abhängig ist und die finanzi- ellen Gestaltungsmöglichkeiten entschei dend durch Fremdeinflüsse mitbestimmt werden. Beim Aufwandsdeckungsgrad ist zu berücksichtigen, dass seit dem Jahresabschluss 2013 Erträge und Aufwendungen aus der Ve rmögensveräußerung und aus Wertbe- richtigungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der all gemeinen Rücklage zu ver- rechnen sind. Der Wert der Liquidität 2. Grades wird im Wesentlichen durch den hohen Bestand an Liquiditätskrediten geprägt, der gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen ist. Der dynamische Verschuldungsgrad zeig t, dass die in 2011 angekündigte Trend- wende nur von kurzer Dauer war. In 2015 erreicht diese Kennzahl nach zwei positi- ven Werten in 2013 und 2014 wieder einen N egativwert. Statt Schulden abbauen zu können, führt jedes weitere Haushaltsjahr bei unveränderten Bedingungen zur Erhö- hung der Schuldenlast. Nach rund 31 Jahren hätten sich bei gleichbleibendem Defizit aus der lfd. Verwaltungstätigkeit die Sc huldenlasten verdoppelt. Dieser Entwicklung muss konsequent gegengesteuert werden. Seite 130 6 Entwicklung des Personalbestandes 2015 Zum Bilanzstichtag sind bei der Verwaltu ng 16.925 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Hiervon zählen 15.902 Personen zum Stamm personal (Beamte 4.107; tarifliche Beschäftigte 11.795). Weitere 1.023 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absol- vieren zum überwiegenden Teil eine Ausbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme. In einer Freistellungsphase befinden sich zu m Stichtag insgesamt 1.100 Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter (Altersteilzeit 138, Beurlaubte 962). Zu den personalintensivsten Be reichen zählen die allgemei ne Verwaltung mit 6.261, der Sozial- und Erziehungsdienst mit 4.320 und der feuerwehrtechnische Dienst mit 1.030 Personen. In 2015 führten 1.285 Personalzugänge und 1. 027 Personalabgänge per Saldo zwar zu einem Zuwachs von 258 Personen; in sgesamt konnten jedoch die bestehenden Stellenmehrbedarfe nicht wie vorgesehen gedeckt werden. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der zahlreichen Herausfo rderungen, die u. a. durch den Anstieg der Bevölkerungszahl, die Versorgung von Geflüchteten und notwendige Infrastrukturmaßnahmen begründet sind, steigt der Bedarf an qualifiziertem Personal stetig an. Hier befindet sich die Stadt in Konkurrenz zu den anderen Akteuren am Arbeitsmarkt, sodass unter den Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes nicht immer davon auszugehen ist, dass die benötigten Personalkapazitäten zeitnah zur Verfügung stehen werden. 7 Ausblick 7.1 Haushaltsplan 2016/2017 7.1.1 Ergebnisplan 2016/2017 Auf der Basis des beschlossenen Haushalts 2015 erfolgte zunä chst die Budgetbil- dung für einen Haushaltsplan entwurf 2016 und die Mittelfri stplanung bis 2019. Die daraufhin von den Dezer naten und Ämtern vorgeno mmenen Anmeldungen ergaben jedoch gegenüber den vom Stadt vorstand beschlossenen Budgetvorgaben massive Überschreitungen mit Fehlbeträgen, die zu einem erheblichen Anwachsen der Ent- nahmequoten und damit der zwangsläufigen Nic htgenehmigungsfähigkeit des Haus- halts geführt hätten. Um eine zeitlich angemessene und ernsthafte Debatte über mögliche Reduzierungen dieser Fehlbeträge zu erm öglichen, wurde entschieden, auf der vorliegenden Zah- lengrundlage einen H aushaltsplanentwurf für einen Doppelhaushalt 2016/2017 zu erarbeiten. Im Rahmen von mehreren Verhandlungsrunden sowohl im Stadtvo rstand als auch in Chef- oder Amtsleitungsgesprächen konnt en im Anschluss er hebliche Reduzierun- gen der angemeldeten Ansatzerhöhungen erreicht werden. Unter dem Gesichtspunkt der jahresbezogenen Umsetzbar keit wurden darüber hinaus weitere Reduzierungen von angemeldeten Mehrbedarfen einvernehmlich umgesetzt. Dies gilt auch für die Ausschöpfung möglicher Ertragssteigerungen. Eine Fortentwicklung der Konsolidierungsstra tegie einschl. des dann erforderlichen Arbeits-, Diskussions- und Entscheidungspr ozesses unter Einbeziehung aller Betei- Seite 131 ligten ist zwingend erforderlich. Um für die Haushaltsplanung 2018 entsprechende Grundlagen zu erhalten, wurde dieser Prozess unmittelbar nach der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2016/2017 gestartet. Es wurde weiterhin vereinbart, dass auf diesem Stand der Strategieentwicklung die Ziele der Fachplanungen nicht in Frage gestellt werden sollen. Daher erfolgen in diesem Haushaltsplan keine drastischen Einschnitte durch den Finanzprozess. Die Veränderungen im Z ahlenwerk ergeben sich demnach durch die Überprüfung von Planungsan nahmen unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen jahresbezogenen Umsetzbarkeit. Aufgabenkrit ische Leistungsveränderungen sind nicht enthalten und müssen mit einer Priorisierung von Aufgaben und den Zielen der Fachplanung im Rahmen des umfassenden Strategieprozesses diskutiert werden. Eine Verwaltungsstrukturreform und die Einbeziehung der städt. Beteiligungen werden ab 2017 bzw. ab 2018 als dezernats übergreifende Handlungsfelder in das Finanzziel zur Erreichung einer genehmig ungsfähigen Entnahm equote einbezogen. Zudem kann im Jahr 2020 – vor dem Hin tergrund des auslaufenden Fonds Deutsche Einheit – der hierfür in der Finanzplanung noch vorgesehene Betrag von rd. 87 Mio. Euro ergebnisverbessernd abgesetzt werden. Bezüglich der Einbeziehung der städt. Beteiligungen in den Haushaltskonsolidie- rungsprozess ab 2018 müssen noch entspre chende Abstimmungsgespräche geführt werden. Vor diesem Hintergrund wurden di e Beträge von 20 Mio. Euro in 2018 und 30 Mio. Euro in den Jahren 2019 und 2020 zunächst im Teilplan 1501 (Wirtschaft und Tourismus) bei der Abführung der Stadt werke verortet. Im Rahmen der Aufstel- lung des Haushalts 2018 kann dann eine k onkrete Zuordnung auf die einzelnen Teil- bereiche erfolgen. Am Ende dieses komplexen Prozesses mussten noch Reduzierungen erfolgen, um die Gesamtfehlbeträge auf eine genehmigu ngsfähige Höhe zurü ckzuführen. Als Lö- sungsvorschlag wurde zunächst eine Erhöh ung der Grundsteuer B in einem Umfang von rd. 40 Mio. Euro p.a. diskutiert. Um dies zu vermeiden, wurden in dem am 10.05.2016 eingebrachten Entwurf in vergle ichbarer Höhe Pauschalverbesserungen für jedes Dezernat auf einer separaten Haushaltsposition berücksichtigt. Die Dezer- nate waren gleichzeitig aufgefordert, die Pauschalverbesserungen mit konkreten maßnahmenbezogenen Verbesserungen zu belegen, eine ent sprechende Auflistung über die erarbeiteten Maßnahmen wurde dem Rat im Zusammenhang mit der Ein- bringung vorgelegt. Insbesondere durch aktualisierte Kalkulationen aufgrund neuester Erkenntnisse, z. B. bei den Rückstellungen im Personalber eich und den Leistungen nach AsylbLG (Re- duzierung durchschnittliche Fallkosten durch veränderte Unterbringungsmöglichkei- ten) sowie durch Ausschöpfung von Möglichk eiten der Ertragssteigerung, z. B. Erhö- hung von Parkgebühren und Beiträgen für Kindertagesstätten, konnten in allen Plan- jahren maßnahmenbezogen Konsolidierungsbei träge von rd. 40 Mio. Euro erbracht und somit die zunächst vorgesehenen Pauschalverbesserungen ersetzt werden. Im weiteren Verfahren ergaben sich bis zu m Zeitpunkt der Verabschiedung des Dop- pelhaushalts 2016/2017 durch den Rat noch verschiedene Anpassungsnotwendig- keiten. Im Wesentlichen re sultierten diese aus Mehrer trägen im Bereich der Allge- meinen Finanzwirtschaft, welche auf der zwischenzeitlich vorlie genden Steuerschät- zung Mai 2016 basierten sowie aus Verbesserungen im Bereich der städtischen Be- teiligungen. Während die Verzögerungen bei Sanierung und Neubau der Bühnen zu einem im Wirtschaftsplan der Bühnen der Stadt Köln entsp rechend berücksichtigten, Seite 132 verminderten Betriebskostenzuschuss in d en Jahren 2016 bis 2 018 führen, ließ der Jahresabschluss der Stadtentwässerungsbetr iebe eine deutliche Erhöhung des Be- teiligungsertrags in 2016 zu. Im Ergebnis konnten im Vergleich zum eingebrachten Haushaltsplanentwurf noch Verbesserungen von rd. 37 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2016 veranschlagt werden und somit die Entnahmequote aus der All gemeinen Rücklage auf 4,2 % gesenkt werden. Für 2017 ergaben sich Verbesserungen von summiert 13 Mio. Euro. Auf Basis der vorstehend beschriebenen Datenlage ergeben sich abschließend fol- gende Gesamtwerte (Mio. Euro): 2016 2017 2018 2019 2020 Summe ordentliche Erträge 3.910,6 4.131,4 4 .195,3 4.289,5 4.393,8 Summe ordentliche Aufwendungen 4.102,8 4.295, 0 4.354,4 4.527,0 4.495,0 Finanzergebnis -22.3 - 65,6 -71,9 -51,1 -58,0 Jahresergebnis -214,6 - 229,2 -231,1 -288,6 -159,2 Entnahmequote aus der Allgemei- nen Rücklage 4,05 % 4,51 % 4,76 % 6,24 % 3,67 % Der noch erhebliche Fehlbetrag des Jahres 2019 mag als Beispiel gelten, dass im Rahmen des dringend erforderlichen Strat egieprozesses weitere schmerzhafte Ein- schnitte, jedenfalls aus heutiger Sicht, unverzichtbar sind. Eine einmalige Überschrei- tung der Grenze nach § 76 Abs. 1 GO NRW ist jedoch für die Haushaltsgenehmi- gung unschädlich. Da entsprechend der akt uellen Gesetzeslage ab dem Jahr 2020 der Anteil der Kommunen an der Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit entfällt, werden die Folgejahre in diesem Umfang entlastet und könne n nach derzeitigem Kenntnisstand – wie bereits in 2020 erkennbar – rückläufige Fehlbeträge ausweisen. Risiken: Im Zusammenhang mit der am voraussichtlichen Ergebnis orient ierten Planung er- geben sich Durchführungsrisiken, die der Abfederung bedürfen. Hierzu hat die Käm- merin den Fachdezernaten ein Höchstmaß an Fl exibilität hinsichtlich der Nachsteue- rung zugesichert. Sollte es hierbei zu Konflik ten kommen, wird als Priorität 1 der Be- reich Bildung (frühkindliche Bildung und Sc hule) und der Bereic h Personalausstat- tung als Priorität 2 behandelt. Die Fehlbeträge und Entnahmequot en zeigen, dass die Stadt Köln weiterhin an ih- rem ehrgeizigen Ziel der Haushaltssanieru ng festhalten und die im Doppelhaushalt 2010/2011 begonnenen Konsolidier ungen kontinuierlich fo rtentwickeln muss. Ein langfristig angelegtes Sanierungskonzept von Rat und Verwaltung muss gewährleis- ten, dass solide und nachhaltige Haushaltswirtschaft mit der stetigen Fortentwicklung der Stadt auch vor dem Hintergrund von im Finanzplanungszeitr aum fortwirkender schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zusammengeführt werden. Dies ist insbesondere mit Blick auf die stetige Ge währleistung einer zukunftssicheren Infra- struktur am Standort Köln von herausgehobener Bedeutung. Seite 133 Um die der Haushaltsaufstellung zugrund e gelegte Finanzstrategie einer nachhalti- gen Genehmigungsfähigkeit zuzuführen, ist das kurzfristige Aufsetzen des grundle- genden Strategieprozesses sowie des Projektes Verwaltungsstrukturreform zwin- gend erforderlich. Außerdem ist die äußerst knappe und umsetzungsorientierte Planung nur im Zu- sammenhang mit einer gleichzeitigen Ausweit ung des Finanzcontrollings im Bereich der Kämmerei vertretbar. 7.1.2 Finanzplan 2016/2017 Im Finanzplan werden sowohl die Finanzmitte l für die laufende Verwaltungstätigkeit als auch für Investitionen und deren Finanzierung dargestellt. Der Finanzplan schließt wie folgt ab (in Mio. Euro): 2016 2017 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.744,6 3.914,6 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.915,4 3.972,2 Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit -170,8 -57,7 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 215,5 154,0 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 592,8 429.,1 Saldo aus Investitionstätigkeit -377,4 -275,1 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 732,1 630,1 Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit 522,3 522,6 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 209,8 107,4 Liquide Finanzmittel/Liquiditätsdefizit -338,2 -225,3 In den Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2016/2017 sind jeweils 350,0 Mio. Euro p.a. zur Umschuldung enthalten. Darüber hinaus resultieren Restbeträge aus der Hingabe und Rückzahlung von städt. Darlehen. Der hohe Betrag in 2016 is t insbesondere darauf zurückzuführen, dass besonders hohe Veranschlagungen für die Bereitstellung von Wohnraum im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten erfolgen müssen. In den Folgejahren sind Kredi taufnahmen zur Finanzierung des Haushaltes sowie entsprechende Tilgungen (jeweils ohne Umsc huldungen) in folgender Höhe veran- schlagt: Kreditaufnahme: Kredittilgung: 2018: 193,7 Mio. Euro 167,0 Mio. Euro 2019: 174,1 Mio. Euro 174,6 Mio. Euro 2020: 130,3 Mio. Euro 174,7 Mio. Euro Die gesetzlich normierte Forderung nach einem ausgeglichene n Haushalt bezieht sich nur auf den Ergebnisplan. Somit haben die oben ausgewiesenen vorläufigen Liquiditätsdefizite zwar keine unmittelbaren Auswir kungen auf den Haushaltsaus- Seite 134 gleich, es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein nicht ausreichender Kassenbestand zu Zinsaufwand führt, der wiederum ergebnis- und damit ausgleichsrelevant ist. In den Jahren 2018 – 2020 ergeben sich per Saldo im Finanzplan folgende Beträge: 2018: 258,8 Mio. Euro Liquiditätsdefizit 2019: 268,2 Mio. Euro Liquiditätsdefizit 2020 159,2 Mio. Euro Liquiditätsdefizit Bei der Betrachtung dieser Werte ist zu berücksichtigen, dass es sich jeweils um jah- resbezogene Beträge handelt. Bei Realisierung dieser Planung wird sich der Bestand an Liquiditätskrediten bi s 2020 gegenüber dem Stand per 31.12.2015 mehr als ver- doppeln. 7.1.3 Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes – Steuerung und Kontrolle über Ziele und Kennzahlen Strategische Ziele und Indikatoren werden zukünftig integraler Bestandteil des kom- munalen Haushalts sein. Es geht dabei um die Widerspiegelung der gesamtstrategi- schen Festlegungen der Stadt für das wesent liche Finanzplanungsinstrument – den Haushalt mit der mittelfristigen Finanzpl anung. Ziele und Ressourcen nachvollzieh- bar und messbar in der Pla nung darzustellen und unterjährig periodisch öffentlich zu verantworten, ist eine wichtige Forderung der Bürgerschaft an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung. Die Stadt Köln hat erstmals zum Haushalt 2015 einen neuen Band vorgelegt, der erste Steuerungselemente eines wirkungsorientierten Haushaltes beinhaltet. Der Fo- kus liegt dabei auf Zielen und Kennzahl en und verknüpft die dazugehörenden aggre- gierten Finanzinformationen. Der Wirkungsorientierte Haushalt nimmt die strategischen Festlegungen auf und wird sie zukünftig produktbezogen in Zielen, I ndikatoren und Kennzah len widerspiegeln. Durch die Zusammenschau von Wirkungen bzw. Leistungen und Ressourcen wird erkennbar, welche Ergebnisse aus den einges etzten Ressourcen generiert werden. Hierdurch rücken gesellschaftliche Wirkungen in den politischen Steuerungsfokus, die den eigentlichen Zweck des öffentlichen Handelns da rstellen. Den kommunalen Entscheidungsträgern wird ermöglicht, die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben nicht länger allein über Budgets zu steuern, sondern zunehmend ei ne Priorisierung über die zu erzielenden Wirkungen der finanz ierten Maßnahmen und Programme vorzu- nehmen. Im Zusammenhang mit der geplanten Verwaltungsstrukturreform zur Haus- haltskonsolidierung sind diese Informationen von wesentlicher Bedeutung. Wesentlicher Bestandteil der Weiterentwickl ung in den nächsten Jahren wird sein, die strategischen Zielfelder der Stadt Köln zu bestimmen und hierzu entsprechende Strukturdaten und Wirkungskennzahlen festzulegen. Zur dauerhaften Implementierung des wirkungsorientierten Haushalts ist außerdem ein unterjähriges, wirkungsorientiertes Co ntrolling unverzichtbar. Dem wird das Fi- nanzberichtswesen angepasst. Diese Anpassung trägt dazu bei, dass frühzeitig eine finanzielle Gesamtentwicklung der Bereiche erkennbar ist, Risiken analysiert und Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Es ist weiterhin vorgesehen, das derzeitige Finanzberichtswesen um die Kennzahlen des wirkungsorientierten Haushalts zu erweitern. Seite 135 7.1.4 Tragfähigkeitsanalyse: Nach haltige Finanzplan ung im Konzern Stadt Köln – generationengerecht und ha ndlungsfähig bei leis- tungsfähiger Infrastruktur Die Stadt Köln hat sich das Ziel einer nachhaltigen kommunalen Finanz- und Infra- strukturplanung gesetzt. Die Verantwortlich en der Stadt sind de r Überzeugung, dass die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge und insbesonde- re deren Finanzierung langfristig nur mit Hilfe des Neuen Kommunalen Finanzmana- gements und durch eine ganzheitliche Betracht ung des „Konzerns Stadt“ gesichert werden können. Dafür ist entscheidend, we lche Strategien, Instrumente und Maß- nahmen der Konzern Stadt entwickeln kann, um finanzielle Handlungsfähigkeit und notwendige Investitionen in sein er Infrastruktur in Einklang zu bringen. Es gilt eine nachhaltige und generationeng erechte Stadtentwicklung zu gewährleisten und gleichzeitig das Eigenkapital zu stärken. Erste Hinweise dazu lieferte eine Vorstudie, die das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) gemeinsam mit dem Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Uni- versität zu Köln (FiFo) im Auftrag der Stadt Köln durchgeführ t hat. Aufbauend auf diesen Ergebnissen haben die Part ner Difu, FiFo und Stadt Köln im April 2015 damit begonnen, die Realisierung ei ner nachhaltigen kommunalen Finanz- und Infrastruk- turplanung vorzubereiten. Aktuell werden die vorhanden en und notwendigen Datengrundlagen zur Infrastruktur erfasst und abgeglichen, Überlegungen zum Investitionsbedarf und seinen Treibern angestellt. Die Ergebnisse werden unter Zuh ilfenahme leitfadenbasierter Interviews sowie zweier Workshops mit Mitgliedern de s Stadtrates, Fachex perten der Verwal- tung und Beteiligungsunterneh men sowie Nutzern/Fachpublikum aus der Stadtge- sellschaft erarbeitet. Das Ziel ist die Präzisierung und Pr iorisierung der mittel- und langfristigen Investitionsbedarfe. Darüber hinaus werden neue methodische Ansätze entwickelt und erprobt. Hierbei spielt das Tragfähigkeitskonzept für den Haushalt ei- ne bedeutende Rolle für die finanzstrategische Aufstellung Kölns. Im ersten Quartal 2017 werden die grundlegenden Ergebnisse der quantitativen Analyse vorliegen und in einem Bericht vorgestellt. 7.1.5 Forschungsprojekt UrbanRural Solutions Die Stadt Köln ist Verbundpar tner im Forschungsprojekt UrbanRural Solutions, eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Innovationsgruppe für ein nachhaltiges Landmanagement. Innovativ e Stadt-Land Kooperationen im regio- nalen Daseinsvorsorgemanagement sind Gegens tand des Projekts. Die Innovations- gruppe UrbanRural Solutions besteht aus fü nf wissenschaftlichen Instituten der Pla- nungs-, Innovations- und Finanzwissenschaft und drei Praxisregionen. Die Stadt Köln ist als wachsende Million enstadt mit Herausforderungen im Bereich Wohnen, Mobilität und Bildu ngsinfrastrukturen konfrontiert. Hinzu kommt eine ange- spannte Haushaltslage, die die Verwaltung zwingt, die kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen effizient bereitz ustellen. Das Bevölkerungswachstum ent- lang der Rheinschiene stellt viele Kommunen vor ähnliche Herausforderungen wie die Stadt Köln, während andere Kommunen in der R egion Köln/Bonn eher von Schrumpfungsprozessen betroffe n sind. Die zukünftige Entwicklung der Region ist für die Stadt Köln ebenso von Bedeutung wie die Entwicklung der Stadt als ein Ober- zentrum für die Region. Ziel des Projek tes ist es, die wohnstandortbezogene Infra- Seite 136 struktur mit Hilfe v on innovativen interkommunalen Kooperationslösungen effizienter zu gestalten. Die Region Köln/Bonn stellt den Untersuchungsraum im Projekt dar. Wesentlicher Bestandteil der ersten Phase des Projekts waren Arbeiten am regiona- len Daseinsvorsorgeatlas. Darüber hinaus wurde das Projekt re levanten Akteuren innerhalb der Stadt Köln und in der Region vorgestellt. Sowohl die Bezirksregierung als auch der Regio Köln/Bonn e.V. wurden als wichtige Partner im Projektverlauf identifiziert. In einem nächsten Schritt so llen Fokusräume in der Region ausgewählt werden, in denen mit wissenschaftlichem Input konkrete Kooperationslösungen erar- beitet werden. Ergebnisse aus diesem Proz ess werden im Anschluss so aufgearbei- tet, dass sie auf andere Kommunen übertragbar sind. 7.1.6 Weiterer Ausblick – Reduzierung der Entn ahmequoten aus der all- gemeinen Rücklage Das vordringliche Ziel von Rat und Verwalt ung ist es, mittelfristig wieder einen aus- geglichenen Haushalt vorzulege n. Voraussetzung hierfür ist der Abbau des jahres- bezogenen Defizits. Im Haushaltsplan 2 016/2017 konnte vor dem Hintergrund der bereits dargestellten Problematiken diese Absicht nicht aufrechterhalten werden. Erst ab 2020 ist durch den Wegfall des Anteil s der Kommunen an der Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit mit einer Entlastung zu rechnen, die zu einer kontinuierli- chen Absenkung der Fehlbetragsquoten führen wird. Die jetzt vorliegenden Zahlen zeigen deutlich, dass es auch in Köln ein strukturelles Defizit gibt, welches durch Managemententscheidungen allein nicht abgebaut wer- den kann. Bundes- und Landesregierung haben zwar Maßnahmen zur Verbesserung der gemeindlichen Finanzausstatt ung ergriffen, so z. B. durch die Wiedereinbezie- hung eines Anteils am Landesaufkommen der Grunderwerbssteuer in die jeweilige Schlüsselmasse der Gemeindefinanzieru ngsgesetze (Landesregierung) oder durch die sukzessive Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung. Ebenso trägt die Bereitst ellung von Mitteln durch die sog. „Vorab- milliarde“ (Bundesregierung) zur Entlastu ng der Kommunen bei. Dies führt jedoch nicht zu einer grundlegenden Änderung der Finanzlage der Stadt Köln. Nur die posi- tive und nachhaltige Veränderung der äuß eren Rahmenbedingungen kann hier Ent- lastung schaffen. Aufgaben, die der St adt von Bund oder Land übertragen werden, müssen auch von diesen finanziert werden (Einhaltung des Konnexitätsprinzips). In diesem Zusammenhang ist auch darauf hi nzuweisen, dass bei Anpassungen von Rahmenparametern zur Ermittlung der Schl üsselzuweisungen die besonderen Be- lange der Oberzentren, hi er insbesondere die der größ ten Stadt im Land mit ihren Belastungen, vor allem auch durch einen in die Zukunft prognosti zierten Einwohner- zuwachs, besser berücksichtigt werden mü ssen. Eine ständige Absenkung der Ein- wohnergewichtung wird diesen Belangen nicht gerecht. Es ist nur durch sehr enge Planungsvor gaben gelungen, den Haushalt grundsätzlich genehmigungsfähig aufzustellen. Dieses Vor gehen stellt einen weiteren Schritt in Richtung umsetzungsorientierter Planung dar. Dabei wu rde zugunsten des Nichtein- griffs in die Fachziele der Konsolidier ungskurs vorübergehend abgemildert. Die Ver- waltung geht davon aus, dass bereits ab de m Haushalt 2018 ein produktscharf dar- stellbarer Konsolidierungskurs die Entnahmequoten deutlich senkt. Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt wird eine Planungsgrundlage vorgelegt, die die Entwicklung einer städtischen Gesamtstrategie begleitet und einen Priorisie- rungsprozess ermöglicht, an dessen Ende eine erfolgreiche Konsolidierung zur "grü- nen Null" im Sinne der generationengerechten Haushaltswirtschaft führt. Seite 137 Es ist wichtig, dies auch in der Stadtgesellschaft nachvollziehbar darzustellen. Hierdurch soll Verständnis dafür erzeugt werden, dass eine Reduzierung von Auf- gaben und Aufwendungen zwingend er forderlich ist. Nur so kann mittelfristig wie- der ein ausgeglichener Haus halt aufgestellt und der Ve rzehr des Eigenkapitals kontinuierlich und nachhaltig verringert werden. Seite 138 7.2 Auswirkung des Jahresabschlusse s 2015 auf die Eigenkapitalent- wicklung Ausgehend von dem Jahres abschluss 2011 wird nachfolgend die Entwicklung des Eigenkapitals für den Zeitr aum bis 2020 dargestellt. Eine Ausgleichsrücklage steht nicht mehr zur Verfügung, sodass die Defi zite ausschließlich durch die allgemeine Rücklage auszugleichen sind. Eigenkapital 31.12.2011 6.184.275.780 € - Jahresfehlbetrag 2012 - 241.204.667 € Eigenkapital 31.12.2012 5.943.071.113 € - Jahresfehlbetrag 2013 (festgestellt) - 180.694.527 € - mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge - 25.004.611 € Eigenkapital 31.12.2013 5.737.371.975 € - Jahresfehlbetrag 2014 (aufgestellt) - 249.539.674 € - mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge 21.218.977 € Eigenkapital 31.12.2014 5.509.051.278 € - Jahresfehlbetrag 2015 - 403.616.136 € - mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge 28.209.440 € Eigenkapital 31.12.2015 5.133.644.582 € - geplanter Jahresfehlbetrag 2016* - 215.919.194 € - geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.476.900 € Planeigenkapital 31.12.2016 4.931.202.288 € - geplanter Jahresfehlbetrag 2017* - 230.673.959 € - geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.595.700 € Planeigenkapital 31.12.2017 4.714.124.029 € - geplanter Jahresfehlbetrag 2018* - 232.651.027 € - geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.547.400 € Planeigenkapital 31.12.2018 4.495.020.402 € - geplanter Jahresfehlbetrag 2019* - 290.250.472 € - geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.436.600 € Planeigenkapital 31.12.2019 4.218.206.230 € - geplanter Jahresfehlbetrag 2020* - 160.870.769 € - geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.595.700 € Planeigenkapital 31.12.2020 4.070.931.461 € * Die Fehlbeträge sind der aktuellen Haushalt ssatzung 2016/2017 entnommen und berücksichtigen bereits die noch im Jahresabschluss umzubuchenden Ergebnisse der Stiftungen. Im Eigenkapital ist eine Sonderrücklage in Höhe von 6.147.033,13 € ausgewiesen, die bei der Ermittlung der Entnahmequote nicht zu berücksichtigen ist. Seite 139 Demzufolge ergeben sich aus den Jahresfehlbeträgen des Doppelhaushaltes 2016/2017 folgende aktualisierte Entnahmequoten (Beträge in Mio. €): 2016 2017 2018 2019 2020 Allgemeine Rücklage (31.12. des Vorjahres) 5.127,5 4.925,1 4.708, 0 4.488,9 4.212,1 Jahresfehlbetrag lt. Ge- samtergebnisplan 214,6 229,2 231,1 288,6 159,2 Fortgeschriebene Ent- nahmequote 4,18 % 4,65 % 4,91 % 6,43 % 3,78 % Seit dem Jahresabschluss 2013 haben Erträge aus der Veräußerung von Vermögen und aus der Wertveränderung von Finanzanl agen nur noch Einfluss auf die Entnah- mequote der folgenden Jahre, entlasten j edoch nicht (mehr) das Ergebnis des aktu- ellen Jahres. Die aus derartigen Vo rgängen entst ehenden Aufwendungen belasten dementsprechend nicht das aktuelle Jahr esergebnis, sondern führen in den Folge- jahren zur Minderung der Defizitmarke. 7.3 Weitere Entwicklung Der Einsturz des Historischen Archivs in 2009 und die daraus folgende Aufarbeitung und Zusammenführung der dabei beschädigt en Archivalien als auch das Beweissi- cherungsverfahren zur Feststellung der Schadenursache und der daf ür Verantwortli- chen führen weiterhin zu erheblichen Bela stungen mit Millionenbeträgen. Es ist aktu- ell noch nicht absehbar, wann die zivil- und strafrechtlichen Verfahren abgeschlossen sein werden. Eine Prognose über den Au sgang der Verfahren ist gegenwärtig nicht möglich, sodass nur zu hoffen ist, dass am Ende eine dem Schadensumfang ent- sprechende Schadenersatzleistung der Stadt Köln zugesprochen wird und anschlie- ßend auch realisiert werden kann. Im Zusammenhang mit dem von der EU-K ommission beanstandeten Vergabeverfah- ren beim Bau und der langfristigen Anmiet ung der Messehallen sind die aus dem angestrebten Vergleich resultierenden Bela stungen bereits im Wege einer entspre- chenden Rückstellung abgebildet. Die Vergle ichsverhandlungen sind zum Abschluss gebracht; die erforderliche Zustimmung der EU-Kommission zum Vergleich ist aller- dings noch nicht erteilt. An den hohen Rückzahlungsbet rägen bei der Gewerbesteuer zeigt sich, dass sich die Hauptertragsart der Stadt Köln nicht verstetigen lässt. Den Entwicklungen bei der Konjunktur und der Rechtsprechung für zum Teil weit zurückliegende Zeiträume steht die Stadt ohne jegliche Einflussmöglichkeiten gegenüber. Die Diskussionen auf den überörtlichen Ebenen zur Verstetigung kommunaler Ertragsquellen müssen da- her weiterhin intensiv fo rtgeführt werden. Nur mit so liden und stabil planbaren Erträ- gen lassen sich die kommunalen Aufgabe n der Daseinsvorsorge unabhängig von Konjunkturschwankungen nachhaltig und dauerhaft wahrnehmen. Aus den Bevölkerungswachstumsprognosen ergeben sich bis 2040 Handlungsbedar- fe in allen kommunalen Auf gabenbereichen, die zum Einen erhebliche Investitionen insbesondere im Bildungsbereich, aber auch im Wohnungs bau erfordern, zum Ande- ren ergeben sich im Zusammenhang mit der weiterhin wachsenden Großstadt zu- sätzliche Bedarfe auf den sozialen Hand lungsfeldern, die durch den demographi- schen Wandel mit dem zunehmenden Anteil äl terer Menschen noch verstärkt wer- Seite 140 Seite 141 Seite 142 Übersicht über die Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und des Stadtvorstandes gem. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW in: • Aufsichtsräten und anderen K ontrollgremien im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes, • Organen von verselbstst ändigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, • Organen sonstiger privat rechtlicher Unternehmen Seite 143 Seite 144 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW O b e r b ü r g e r m e i s t e r (Wahlperiode 2009 / 2015) Roters, Jürgen Oberbürgermeister Aufsichtsratsvorsitzender Koelnmesse GmbH (bis 20.10.2015) Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsratsvorsitzender RheinEnergie AG Aufsichtsratsvorsitzender Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH Aufsichtsrat RWE Power Aktiengesellschaft O b e r b ü r g e r m e i s t e r i n (Wahlperiode 2015 / 2020) Reker, Henriette Oberbürgermeisterin Aufsichtsratsvorsitzende Koelnmesse GmbH (ab 22.10.2015) Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Verwaltungsrat CVUA Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland, AöR Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH R a t s m i t g l i e d e r (Wahlperiode 2014 / 2020) Akbayir, Hamide chem. techn. Assistentin Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Aymaz, Berivan Übersetzerin, selbständig Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Bartsch, Hans-Werner Rentner Aufsichtsratsvorsitzender Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Beirat der AVG Ressourcen GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Beckamp, Roger Rechtsanwalt, selbständig --- Seite 145 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Bercher-Hiss, Susanne Referentin Aufsichtsrat GEW Köln AG (Entwicklungszusammenarbeit) Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Börschel, Martin Rechtsanwalt, MdL Aufsichtsratsvorsitzender Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsratsvorsitzender GEW Köln AG Aufsichtsrat RheinEnergie AG Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Verwaltungsratsvorsitzender Sparkasse KölnBonn Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Breite, Ulrich Geschäftsführer FDP-Ratsfraktion Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat RheinEnergie AG Brust, Gerhard Rentner, Hausverwalter Aufsichtsrat RheinEnergie AG Aufsichtsratsvorsitzender AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Beirat der AVG Kompostierung GmbH Bürgermeister, Dr. Eva Leitung Kinder- u. Jugendfilm- Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH zentrum Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Ciesla-Baier, Dietmar Speditionskaufmann, Verkehrs- Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR fachwirt (HGK AG) De Bellis-Olinger, Teresa Elisa kfm. Angestellte Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Detjen, Jörg Geschäftsführer GNN Verlag mbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH dos Santos Herrmann, Susana Redakteurin / PR-Beraterin Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Seite 146 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Dresler-Graf, Margret Hausfrau Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Beirat der AVG Kompostierung GmbH Elster, Dr. Ralph IT-Unternehmensberater Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat RheinEnergie AG Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH Aufsichtsrat Tagesklinik Alteburgerstraße gGmbH Erkelenz, Martin Elektrotechniker (KVB AG) --- Frank, Jörg Geschäftsführer der Fraktion Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Bündnis 90/Die Grünen im Rat Aufsichtsrat GEW Köln AG der Stadt Köln Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG Frebel, Polina Dolmetscherin Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Beirat der AVG Kompostierung GmbH Frenzel, Michael PR-Berater Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Seite 147 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Gärtner, Ursula Dipl.-Volksw., Abteilungsleiterin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Gerlach, Lisa Hanna Wirtschaftsberaterin, selbständig Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Götz, Stefan Angestellter --- (ab 19.05.2015) Gordes, Birgit Maßschneidermeisterin / Designerin, selbständig Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn Gutzeit, Dr. Walter Pensionär Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Halberstadt-Kausch, Inge Hausfrau Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Hammer, Lino CAD-Konstrukteur Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Haug, Jochen Rechtsanwalt, selbständig --- Hegenbarth, Thomas Architekt, selbständig Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG Heinen, Dr. Ralf Lehrer Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Aufsichtsratsvorsitzender Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Seite 148 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Henk-Hollstein, Anna-Maria Kauffrau, selbständig Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Henseler, Andreas Pensionär --- Heuser, Marion Hausfrau --- Houben, Reinhard Geschäftsführer Arnold Houben Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH GmbH Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Hoyer, Katja Hausfrau Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Jahn, Kirsten Dipl.-Geographin, selbständig Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Joisten, Christian Leiter Beratung & Customer Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Relations Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Karaman, Malik Reisebüro, Unternehmensberater Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Aufsichtsrat KölnKongress GmbH Kaske, Sven Rettungsassistent Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Kienitz, Niklas Geschäftsführer der Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH CDU-Ratsfraktion Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat KölnKongress GmbH Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Seite 149 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Kircher, Jürgen kfm. Angestellter Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Klausing, Christoph Sachbearbeiter, Student Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Kockerbeck, Heiner Lehrer Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Kron, Peter Landesbeamter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsratsvorsitzender KölnBäder GmbH Verwaltungsrat EVA - gGmbH Krupp, Gerrit Rechtsanwalt Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Laufenberg, Sylvia Geschäfts- und Projektleiterin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Michel, Dirk Investmakler, angestellt Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Möller, Monika Rentnerin Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Nesseler-Komp, Birgitta Hausfrau Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG Aufsichtsrat Nahverkehr Rheinland (NVR) GmbH Noack, Horst Pensionär Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Oedingen, Erika Systemanalytikerin, angestellt Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Ott, Jochen MdL Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG (bis 18.05.2015) Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Seite 150 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH Aufsichtsratsvorsitzender GAG Immobilien AG Aufsichtsratsvorsitzender GWG Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Rhein-Erft Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG Paetzold, Michael Arzt (niedergelassen) Aufsichtsratsvorsitzender Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Aufsichtsratsvorsitzender RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH Pakulat, Sabine Designerin, Geschäftsführerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH culture-images GmbH Petelkau, Bernd Diplom-Kaufmann Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat RheinEnergie AG Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat Koelnmesse Ausstellungen GmbH Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Aufsichtsratsvorsitzender KölnKongress GmbH Philippi, Franz Berufsschullehrer Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Pöttgen, Andreas wissenschaftlicher Mitarbeiter Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Pohl, Stephan Rechtsanwalt, selbständig Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Rabenstein, Svenja Dipl.-Pädagogin, angestellt Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Richter, Manfred Personalleiter, angestellt Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Seite 151 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Roß-Belkner, Monika Rentnerin Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Rottmann, Hendrik Soldat --- Schlieben, Dr. Nils Helge Studienrat Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Schneider, Frank Polizeibeamter Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Scho-Antwerpes, Elfi Dipl.-Ingenieurin Aufsichtsrat KölnKongress GmbH Aufsichtsrat der Parisozial gGmbH Aufsichtsrat Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH Scholz, Tobias Diplompädagoge, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.09.2015) Schoser, Dr. Martin Geschäftsführer BKU e. V. Aufsichtsratsvorsitzender Kölner Sportstätten GmbH Schultes, Monika Vorruheständlerin Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Schwab, Luisa Studentin --- (ab 10.09.2015) Sommer, Ira Rechtsanwältin, selbständig Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Stahlhofen, Gisela Mitarbeiterin im MdB Wahlkreis- Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn büro Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Sterck, Ralph Geschäftsführer FDP-NRW Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Seite 152 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Beirat der AVG Ressourcen GmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Strahl, Dr. Jürgen Apotheker Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG Geschäftsführer Dr. Strahl Service GmbH Struwe, Rafael Rechtsanwalt, selbständig Aufsichtsrat RheinEnergie AG Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Symanski, Dr. Ute Organisationssoziologin --- (bis 31.08.2015) Thelen, Elisabeth kfm. Angestellte bei RheinEnergie Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH AG Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat KölnKongress GmbH Aufsichtsratsvorsitzende KölnTourismus GmbH Thelen, Horst Pensionär --- Tokyürek, Güldane Juristin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Unna, Dr. Ralf Tierarzt, selbständig Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln van Benthem, Henk Versicherungsmakler, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH van Geffen, Jörg Bankkaufmann Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Seite 153 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG von Bülow, Brigitta Gymnasiallehrerin Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH von Wengersky, Alexandra Unternehmerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Walter, Karl-Heinz Berater, Dozent, Trainer Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Weisenstein, Michael Dipl.-Sozialarbeiter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 3/2015: Geschäftsführer Fraktion Die Linke) Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Welcker, Katharina Hausfrau --- Welpmann, Dr. Matthias Dipl.-Geograph Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (bis 31.08.2015) Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Welter, Thomas Immobilienverwalter, selbständig Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Wiener, Markus Geschäftsführer der Gruppe --- pro Köln im Rat der Stadt Woller, Julia wissenschaftliche Mitarbeiterin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Wolter, Andreas Controller (Kfm. Angestellter) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn Wolter, Judith Rechtsanwältin --- Seite 154 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Yurtsever, Firat Revisor Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Zimmermann, Thor (z. Zt. in Elternzeit) --- S t a d t v o r s t a n d Kahlen, Guido Stadtdirektor Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Klug, Gabriele C. Stadtkämmerin Aufsichtsrat Portigon AG Berg, Ute Beigeordnete Aufsichtsrat KölnKongress GmbH Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Aufsichtsrat Koelnmesse Ausstellungen GmbH Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Management GmbH Höing, Franz-Josef Beigeordneter Verwaltungsratsvorsitzender Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Klein, Dr. Agnes Beigeordnete Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Verwaltungsratsvorsitzende KölnKitas gGmbH Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Seite 155 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Laugwitz-Aulbach, Susanne Beigeordnete Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Aufsichtsratsvorsitzende KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsratsvorsitzende AchtBrücken GmbH Reker, Henriette Beigeordnete Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (bis 21.10.2015) Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH Verwaltungsrat CVUA Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland, AöR Seite 156 -
Beschlussvorlage Rat
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Rechnungsprüfungsamt Dezernat, Dienststelle OB/14/2 Vorlagen-Nummer 3151/2017 Freigabedatum 18.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2015 Beschlussorgan Rechnungsprüfungsausschuss Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2015 zur Kenntnis und b e- schließt nach eingehender Beratung: - Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestäti gungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO. - Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO. - Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verw altung mit der Beseitigung der im Bericht beschri e- benen Mängel zu beauftragen. 2. Der Rat beschließt: - Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2015 wird festgestellt. - Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt. - Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 403.616.136,34 € wird durch Inanspruchnahme der al l- gemeinen Rücklage ausgeglichen. - Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die b e- schriebenen Mängel abzubauen. Rechnungsprüfungsausschuss 06.11.2017 Rat 07.11.2017 2 Begründung: Dem Rat wurde der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 in der Sitzung am 14.02.2017 vorgelegt und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement ist bei der Stadt Köln noc h mit einer Reihe von Mängeln behaftet, die im Jahresabschluss 2015 nicht ausgeräumt werden konnten. Dazu gehören - neben den Einschränkungen aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz, die unverändert nicht vollständig ausgeräumt sind - diverse Mängel in der Bu chführung und nicht gesetzeskonform durc h- geführte Inventuren. Ergebnis der Prüfung ist daher unverändert ein Testat mit diesbezüglichen Ei n- schränkungen. Mangels Vorhandensein einer Ausgleichsrücklage kann der Jahresfehlbetrag 2015 nur durch die I n- anspruchnahme der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden. Anlagen -
Anlage 3 Seite 35 Prüfungsbericht - unterschrieben im RPAu
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 35 korrekte Fortschreibung der Forderungs- und Verbindlichkeitsbestände ist nicht gewähr- leistet. e Die Finanzrechnung ist in der aktuellen Form nicht angemessen prüfbar. Der Bestand an Liquiden Mitteln ist der laufenden Buchhaltung nicht zu entnehmen und damit ein unter- jähriger Abgleich mit der Finanzrechnung nicht möglich. e In der Umsetzung der Buchführung sind eine Vielzahl von Fehlbuchungen, Ein- und Ausbuchungen auf den gleichen Konten sowie systematische Differenzen (Verrech- nungskonten, Ergebniskonto passt nicht zu Finanzrechnungskonto) festzustellen, die zu einer Intransparenz oberhalb der Toleranzschwelle führen. e Die Umsetzung der Buchführung führt zu einer fehlerhaften Darstellung der Ergebnis- rechnung. Bei der Abfassung dieses Testats fanden Besonderheiten, wie insbesondere die Entschei- dung, das kamerale Kassenverfahren beizubehalten und der Verzicht auf fachliche Unter- stützung, Berücksichtigung. Diese Entscheidungen wurden zu einem frühen Zeitpunkt der NKF-Einführung bzw. noch davor getroffen und haben bis heute deutliche Auswirkungen. Für ein geschlossenes Buchführungssystem und eine deutliche Verbesserung der Buchfüh- rungsqualität ist zwingend kurzfristig Sorge zu tragen; andernfalls ist der Bestätigungsver- merk in dieser Form nicht aufrecht zu erhalten. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht mit den vorstehenden Einschränkungen dennoch im Wesentlichen den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Köln. Köln, den 6.11.2017 Köln, 7 17.102017 AI etjen BA Hemeing orßitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Leiter des Rechnungsprüfungsamtes —_ Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
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