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3151/2017

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2015

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.10.2017

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Anlage 1 Prüfungsbericht zur Vorlage im RPAu

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Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu TOP 5.1

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Anlage 2 Prüfungsbericht nach Unterschrift Vorsitzender RPAu zur Vorlage im Rat

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 Seite 35 Prüfungsbericht - unterschrieben im RPAu

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Ansehen

Anlage 1 Prüfungsbericht zur Vorlage im RPAu

375730 Zeichen

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
 
 
 
 
Bericht über die Prüfung  
des Jahresabschlusses  
der Stadt Köln zum 31.12.2015

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
 0221/ 221 - 25015 
 0221/ 221 - 25501

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite I 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Inhaltsverzeichnis   
 
1. Vorwort ................................ ................................ ................................ ..............................  1 
2. Prüfungsauftrag ................................ ................................ ................................ ................. 1 
3. Grundsätzliche Feststellungen ................................ ................................ .......................... 1 
3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung ................................ ...................... 1 
3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin ................................ ..... 2 
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ ......... 3 
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ................................ .................. 3 
5.1 Organisation der Buchführung ................................ ................................ ..................... 3 
5.2 Belegwesen ................................ ................................ ................................ ................. 4 
5.3 Personal ................................ ................................ ................................ ...................... 4 
5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung ................................ ..............................  5 
5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung ................................ ........................ 6 
5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt) ................................ ................................ ............... 7 
5.7 Inventuren, Inventar ................................ ................................ ................................ ..... 7 
5.8 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertragsmanagement ............................ 8 
5.9 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte ................................ ................................ ........ 9 
5.10 Rückstände ................................ ................................ ................................ ................ 9 
6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen ...............................  9 
Aktiva ................................ ................................ ................................ ................................ . 9 
Anlagevermögen ................................ ................................ ................................ ................ 9 
6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ................................ ................................ .........10 
6.2 Sachanlagen ................................ ................................ ................................ ...............11 
6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................ .11 
6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................ .....11 
6.2.3 Infrastrukturvermögen ................................ ................................ .......................12 
6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ................................ ................................ 12 
6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ................................ ...............13 
6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung ................................ ................................ .15 
6.2.7 Finanzanlagen ................................ ................................ ................................ ..16 
Umlaufvermögen ................................ ................................ ................................ ..............17 
6.3. Vorräte ................................ ................................ ................................ .......................18 
6.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ................................ ..................18 
6.5 Liquide Mittel ................................ ................................ ................................ ...............19 
Passiva ................................ ................................ ................................ .............................19 
6.6 Eigenkapital ................................ ................................ ................................ ................19 
6.6.1 Allgemeine Rücklage ................................ ................................ ........................20 
6.6.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ................................ ................................ 20 
6.7 Sonderposten ................................ ................................ ................................ ............21 
6.8 Rückstellungen ................................ ................................ ................................ ..........21

Seite II Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
6.9 Verbindlichkeiten ................................ ................................ ................................ .24 
6.9.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ................................ ................25 
6.9.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ................................ ....25 
6.9.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ................................ ...........26 
6.9.4 Erhaltene Anzahlungen ................................ ................................ .....................26 
7. Ergebnisrechnung ................................ ................................ ................................ ............28 
7.1 Gewerbesteuer ................................ ................................ ................................ ....28 
7.2 Aufwandsminderungen ................................ ................................ ........................29 
8. Finanzrechnung ................................ ................................ ................................ ................33 
9. Anhang und Lagebericht ................................ ................................ ................................ ..34 
10. Bestätigungsvermerk ................................ ................................ ................................ ......34 
 
Anlage 
Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.201 5 Teil 1 (Gesamtergebnisrechnung, Gesamt-
finanzrechnung, Bilanz mit Anhang und Lagebericht)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite III 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Abkürzungsverzeichnis  
1. NKFWG Erstes NKF-Weiterentwicklungsgesetz 
AöR Anstalt öffentlichen Rechts 
EB Eröffnungsbilanz 
FiPo Finanzposition 
GAFin Geschäftsanweisung für das Finanzwesen 
GAG GAG Immobilien AG 
GO  Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen 
GemHVO  Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen 
GoB  Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
GW  Gebäudewirtschaft 
GWG geringwertiges Wirtschaftsgut 
HGB Handelsgesetzbuch 
IKS Internes Kontrollsystem 
Indafin/Ginfis kamerales Kassenverfahren der Stadt Köln 
IV (automatisierte) Informationsverarbeitung 
KAG Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 
KommInform Darlehensverwaltungsprogramm der Stadt Köln 
NKF  Neues Kommunales Finanzmanagement 
OK.FIS  Offenes Kommunales Finanzinformationssystem 
PSCD  Kassen- und Einnahmemanagementmodul der Buchhaltungs- 
  software SAP 
RPA  Rechnungsprüfungsamt 
RPAu   Rechnungsprüfungsausschuss 
SAP modulares Buchhaltungsprogramm der Stadt Köln 
SBK gGmbH Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH 
StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln Anstalt des 
öffentlichen Rechts 
UStG Umsatzsteuergesetz 
VIAVIS IV-gestütztes Straßeninformationssystem 
VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg

Seite IV Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Verzeichnis der Gliederungsziffern städtischer Ämter und sonstigen Organisations-
einheiten  
 
-11-    Amt für Personal, Organisation und Innovation 
-12-    Amt für Informationsverarbeitung 
-14-    Rechnungsprüfungsamt 
-20-     Kämmerei 
-21-    Kassen- und Steueramt 
-30-    Rechts- und Versicherungsamt 
-40-    Amt für Schulentwicklung 
-66-    Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
-69-    Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Dezernat III  Dezernat für Wirtschaft und Liegenschaften 
Dezernat VI  Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr 
Dezernat VII  Dezernat für Kunst und Kultur

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 1 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
1. Vorwort 
Der Jahresabschluss 201 5 wurde dem Rat in seiner Sitzung am 14.02.2017 als Entwurf 
vorgelegt und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überwiesen. 
Die Stadt Köln liegt mit der Aufstellung , Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse 
immer noch hinter den gesetzlichen Vorgaben zurück. Positiv ist festzustellen, dass der 
Rückstand sich verringert. War die Feststellung des Abschlusses 2011 noch um drei volle 
Jahre verspätet, beträgt der Abstand mit dem aktuell vorliegenden Ab schluss 2015 noch 
rund ein Jahr. 
Gemäß § 95 GO muss jeweils bis zum 31. März des Folgejahres der Jahresabschluss durch 
die Kämmerin aufgestellt, durch die Oberbürgermeisterin bestätigt und dem Rat zur Feststel-
lung zugeleitet sein. Die Feststellung selbst muss bis zum Abschluss des Folgejahres - nach 
erfolgter Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss - erfolgen (§ 96 GO). Fristgerecht 
wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 2016 gewesen. 
Wichtig ist eine Feststellung des Jahresabschlusses 20 15 für die Genehmigung des Hau s-
haltsplanes 2018 durch die Aufsichtsbehörde . Gemäß Runde rlass des Ministeriums für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung  ist für die Genehmigungsfähigkeit des Hau s-
haltes 2018 ein festgestellter Jahresabschluss 2015 erforderlich. 
Grundlegende Veränderungen, wie die Einführung des SAP -integrierten Kassen- und Ei n-
nahmemanagements PSCD oder umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität 
der Buchführung, sind auch in 2015 nicht erfolgt, so dass auch für die Prüfung dieses Jah-
resabschlusses immer noch die Feststellungen aus 2011 Bestand haben . Daher entspr e-
chen die Aussagen unter „3. Grundsätzliche Feststellungen “ und „5. Feststellungen und 
Erläuterungen zur Rechnungslegung “ des nachfolgenden Berichtes denen aus den Vorjah-
resberichten. 
2. Prüfungsauftrag 
Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Abs. 1 GO ein Jahresabschluss 
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Jahres nachzuweisen ist. Er 
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und 
dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. 
Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, 
ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden-, 
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der GoB ergibt. Die Prüfung des 
Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergä n-
zenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden s ind. In 
die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die 
örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lag e-
bericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steh t und seine 
sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- 
und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art 
und Umfang der Prüfung einen Bericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermer k oder der Ve r-
merk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen (§ 101 Abs. 1 GO). 
Soweit die Gemeinde über ein Rechnungsprüfungsamt verfügt, bedient sich der Ausschuss 
dieses Amtes (§ 101 Abs. 8 GO). 
3. Grundsätzliche Feststellungen 
3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung 
Nach dem Ergebnis der Prüfung besteht in den nachfolgend aufgeführten Fällen Anlass für 
Anmerkungen bzw. Einwendungen:

Seite 2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
 Die zentralen Übersichten über Softwarelizenzen (Lizenzmanagement) und langfristige 
Verträge (Vertragsmanagement) zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung ei n-
zelner Aktiv- und Passivposten fehlen weiterhin. Die Einführung eines zentralen Lizen z-
managements wurde unter Verweis auf die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung 
auf 2018 verschoben; neue Erkenntnisse lagen bis zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung 
nicht vor. Dass das einheitliche Vertragsmanagement eingeführt wird, wurde durch den 
Stadtvorstand im Oktober 2015 beschlossen . Zur Zeit  wird das entsprechende IV -
Verfahren in zwei Dienststellen pilotiert. Die Dienstanweisung zum Vertragsmanagement 
fehlt noch. 
 Die im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz festgestellte, erforderliche Überpr ü-
fung von Ausweis und Bewertung bei den Grundstücken durch die Verwaltung ist zum 
Jahresabschluss 201 5 noch nicht erfolgt. Die Verwaltung setzt für die umfassende 
Überprüfung des Grundbesitzes hinsichtlich Ausweis und Bewertung einen Zeitraum bis 
2023 an. 
 Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz 
der Einzelbewertung a bgewichen. Insbesondere ist die Festlegung der Wertabschläge 
nicht korrekt. Zwischenzeitlich zeigte sich, dass auch die Wertansätze von Straßen, We-
gen und Plätzen Fehler aufweisen. Eine Erfassung mittels einer neuen Software, Inven-
tur und die erforderlichen Korrekturen sollen bis 2023 erfolgen. 
 Die vorgeschriebenen Inventuren wurden weiterhin sehr unvollständig durchgeführt . 
Eine umfassende Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens hat 
nicht stattgefunden. Beim unbeweglichen Anlagevermögen fand überhaupt keine Inven-
tur statt. Mit zunehmendem Abstand von der Vermögenserfassung zur Eröffnungsbilanz, 
die zudem aufgrund von Sonderregelungen teilweise mittels Pauschalansätzen und 
Schätzungen stattfand, wird dieser Sachverhalt immer problematischer. 
 Die Stadt Köln verwendet e bis einschließlich 2016  für ihre Buchhaltung kein geschlo s-
senes Buchführungssystem. Für die Abwicklung der Zahlungsvorgänge war 2015 wei-
terhin das alte kamerale Kassenverfahren im Einsatz, das zur Bu chhaltung mit SAP 
nicht konform ist. Bedingt dadurch ist in der Buchhaltung zu keinem Zeitpunkt des Ja h-
res der aktuelle Bestand an liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten abrufbar 
und kontrollierbar. Die Einführung des entsprechenden SAP -Moduls PSCD, das diese 
Problematik beseitigen soll, ist zum 01.01.2017 erfolgt. 
 Ein Risikomanagementsystem wurde noch nicht aufgebaut . Dieses ist u. a. erforderlich, 
um der Berichterstattungspflicht über Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung 
gemäß § 48 GemHVO qualifiziert nachkommen zu können. 
Bezogen auf die Buchführung fehlt ein strukturiertes, systematisches internes Kontrol l-
system. Hinsichtlich der reinen Zahlungsabwicklung sind Kontrollmechanismen aus k a-
meralen Zeiten in größerem Umfang vorhanden,  die - aufgrund der Beibehaltung des 
Zahlungssystems - weiterhin Wirkung entfalten. 
3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin 
Die Ausführungen im Lagebericht enthalten keine offensichtlich falschen Darstellungen. 
Hinsichtlich der enthaltenen konkreten Zahlen ist weiterhin auf die Schwächen in der Buc h-
haltung zu verweisen (siehe hierzu auch Ziffer 5 Feststellungen und Erläuterungen zur 
Rechnungslegung). Die dort genannten Sachverhalte haben zwangsläufig Auswirkungen. 
Die in der Gemeindeha ushaltsverordnung vorgeschriebenen Erläuterungen und Analysen 
zum abgeschlossenen Haushaltsjahr sind im Lagebericht enthalten. Aufgrund des zeitlichen 
Abstandes zwischen dem Stichtag 31.12.201 5 und der Abfassung des Lageberichts können 
die Berichterstattun g über Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Hau s-
haltsjahres und die Berichterstattung über die weitere Entwicklun g nicht mit normalen Ma ß-
stäben bewertet werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 3 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Die gemäß § 48 GemHVO vorgesehene Darstellung von Chancen und Risiken erfolgt nic ht 
umfassend. Nach Auffassung des RPA ist dies jedoch - ebenfalls mit Blick auf den zeitlichen 
Abstand zum Bilanzstichtag - entbehrlich. Eine all umfassende Risikoanalyse - soweit dies 
überhaupt möglich ist - würde allerdings auch ein bestehendes, strukturiertes Risikomana-
gementsystem voraussetzen, das bei der Stadt Köln noch nicht existiert. 
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes geprüft. 
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil 
darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von 
wesentlichen Fehlaussagen sind. 
Die Prüfung wurde in Form von Systemprüfungen und Stichproben durchgeführt. S ie stützt 
sich ferner auf Erkenntnisse aus der Prüfung der vorangegangenen Jahresabschlüsse sowie 
aus den Schwerpunktprüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. 
In Anbetracht des zeitlichen Abstandes zum Abschlussstichtag und Haushaltsjahr wurde auf 
die Prüfung der Umsetzung des Haushaltsplans verzichtet. Eine solche macht aus Sicht des 
RPA nur Sinn, wenn sie begleitend stattfinden kann. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse 
können dann u. a. noch für die neue Haushaltsplanung von Nutzen sein. 
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung  
5.1 Organisation der Buchführung 
Die Buchführung erfolgt bei der Stadt Köln dezentral, d. h., dass viele Dienststellen Vor -
erfassungen z. B. mittels MS-Excel vornehmen, die in den Rechnungsstellen letztendlich in 
das SAP-System übernommen werden. Daneben wird die Anlagenbuchhaltung in den 
Dienststellen verantwortlich geführt. Für Vorgänge, die zahlungsrelevant sind, erfolgt eine 
Datenübertragung an die Stadtkasse. Die Erledigung und Überwachung der Zahlungsvo r-
gänge selbst erfolgt mittels des alten kameralen Kassenverfahrens. 
Eine generelle gesetzliche Vorgabe für eine zentrale oder dezentrale Buchhaltungsorganis a-
tion existiert nicht. § 93 Abs. 3 S. 1 GO regelt lediglich „Soweit die ordnungsmäßige Erled i-
gung und Prüfung gewä hrleistet sind, kann die Finanzbuchhaltung für funktional begrenzte 
Aufgabenbereiche auch durch mehrere Stellen der Verwaltung erfolgen“. Es bleibt dabei 
jedoch bei einer zentralen Gesamtverantwortung durch Bestellung eines „Verantwortlichen 
und eines Stellvertreters“ (für die Finanzbuchhaltung). 
Eine zentrale Buchhaltung für die Stadt insgesamt,  von der allenfalls sachlich eng eing e-
grenzte Bereiche - z. B. die Gehaltsbuchhaltung - ausgenommen werden , erscheint dem 
RPA aufgrund der Erfahrungen bei den bishe rigen Prüfungen weiterhin als die bessere 
Lösung. Auch die Anlagenbuchhaltung kann zentral einheitlicher geführt werden.  
Das SAP-Modul PSCD wurde zum 01.01.2017 eingeführt, was seit dem die Lücke im Buch-
führungssystem schließt und damit deutliche Verbesserungen bringen soll. 
Um die Mängel abzustellen hat der Stadtvorstand in seiner Sitzung am 13.01.2015 einen 
Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen beschlossen . Über 
den Sachstand und die Planung in den einzelnen Teilbereichen  
 Schaffung von Akzeptanz, 
 Aufbau- und Ablauforganisation,  
 Personalentwicklung,  
 elektronische Rechnungsbearbeitung, 
 Internes Kontrollsystem und

Seite 4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
 Maßnahmen für den Jahresabschluss 
wird seit 2017 zweimal im Jahr durch die Kämmerei im Rechnungsprüfungsausschuss be-
richtet. Die ersten dieser Maßnahmen sollen nach aktuellem Planungsstand (September 
2017) in 2018 abgeschlossen sein. 
5.2 Belegwesen 
Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraft der Buchführung ist das Belegprinzip. 
Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den geordnet aufzubewahrenden Unterlagen 
Inhalt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle erklärt und schlüssig nachgewiesen we r-
den können. Die Belege müssen systematisch geordnet abgelegt werden, um als Beweis fü r 
die Richtigkeit der einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es 
einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich sein muss, einen 
Überblick über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung, zu erhalten (vgl. § 27 
GemHVO). 
Das Belegwesen bei der Stadt Köln und hier insbesondere die Belegablage sind für eine 
GoB-konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollständig. Auszahlungsrele-
vante Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der Stadtkasse - jedoch nach einem 
eigenen, nicht belegnummernkonformen System - abgelegt. Ferner ist nicht jeder in SAP 
gebuchte Vorgang, der eine entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zahlungsrele-
vant. Die Suche bei der Stadtkasse läuft damit ins Leere.  
Andere Belege werden selbst innerhalb von Dienststellen an unterschiedlichen Orten nach 
unterschiedlichen Kriterien abgelegt und sind teilweise nicht oder nicht mit vertretbarem 
Zeitaufwand auffindbar. Eine umfassende prüferische Einsichtnahme ist mit überschaubarem 
Aufwand nicht möglich; die Einführung einer digitalen Belegablage ist dringend geboten. 
Die Stadt arbeitet an der Einführung eine r elektronischen Rechnungs bearbeitung; Ziel ist 
zurzeit das Jahr 2020 (Bestandteil Berichterstattung; siehe 5.1) . Die StEB verfügen bereits 
seit einigen Jahren über ein entsprechendes SAP -integriertes System. Dazu gehören ein 
elektronisches Rechnungseingangsbuch, die Bearbeitung im Workflow und die revisionssi-
chere elektronische Belegablage. Damit wäre zunächst die sc hnelle Auffindbarkeit von Bele-
gen gesichert, soweit es sich um Rechnungen handelt. Diese ist dann noch zu ergänzen um 
die restlichen Unterlagen, die als Beleg dienen (z. B. Eigenbelege für Umbuchungen, außer-
planmäßige Abschreibungen, Verschrottungsbelege). Bis das Belegwesen der Stadt die 
Kriterien gemäß der GoB umfänglich erfüllt, werden noch einige Jahre vergehen. 
5.3 Personal 
Die Buchhaltung im System des Neuen Kommunalen Finanzmanagements verlangt ein 
anderes Wissens - und Fähigkeitsspektrum als im Syste m der Verwaltungskameralistik. 
Ausreichend qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang ist eine der Voraussetzungen, 
um die erforderliche Buchführungsqualität sicherzustellen. 
Der Ausbildungs- und Erfahrungsstand des in der Buchführung eingesetzten Per sonals ist 
unverändert sehr unterschiedlich. Die Verwaltung entwickelt im Rahmen des Maßnahme n-
pakets zur Verbesserung des Rechnungswesens (siehe 5.1) Maßnahmen zur Personalen t-
wicklung für das betreffende Personal. Allerdings ist der „Beginn der Umsetzung“ erst für 
Anfang 2018 geplant. 
Auch die Personalbemessung und -bewertung soll Bestandteil des o. g. Maßnahmenpaketes 
sein.  
Die Stadt Köln verfügt nach Auffassung des RPA über zu wenig ausreichend ausgebildetes 
Personal. Das führt zu Einbußen in der Qualitä t der Buchführung und teilweise erheblichen 
Rückständen; ferner zu Fehlern in der Buchführung, die logischerweise Auswirkungen auf 
die Aussagen im Jahresabschluss haben.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 5 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung 
Die nachfolgend aufgelisteten Fehler wurden bereits bei den Prüfungen der Jahresabschlüs-
se in den Vorjahren festgestellt. Eine dezente Verbesserung war 2015 in einzelnen der nach-
folgend aufgeführten Kategorien (z. B. Rein -Raus-Buchungen) erkennbar. In den meisten 
Fällen (z. B. Buchungstext, Belegqualität) ist jedoch keine nennenswerte Verbesserung 
festzustellen. Insgesamt bleibt das Ergebnis unbefriedigend. 
 Rein-Raus-Buchungen 
Die Buchführung weist eine große Anzahl von Buchungen auf Konten aus, die mit mehr 
oder weniger zeitlichem Abstand wieder herausgebucht wurden. Die Anlässe sind unter-
schiedlich und nur manchmal im Buchungstext erkennbar. Oft wurden falsche Buchu n-
gen nicht storniert, sondern mittels einer umgekehrten Buchung nur betragsmäßig au s-
geglichen. 
 Buchungsketten 
Beträge werden v on Konto zu Konto weiter gebucht. Der Anlass erklärt sich oft nicht 
durch den Buchungstext.  
 Bezeichnung der Vermögensgegenstände und Mengenangaben 
In der Anlagenbuchhaltung sind Vermögensgegenstände ausgewiesen, aus deren B e-
zeichnung kein Rückschluss auf den zu bilanzierenden Gegenstand möglich ist. Ferner 
fehlt oft die Mengenangabe. 
 Buchungstext 
Eine Aussagefähigkeit der Buchungstexte ist oft nicht gegeben. Buchungstexte fehlen 
oder es handelt sich um Aktenzeichen, für Dritte unverständliche Abkürzungen b zw. un-
verständliche Texte. 
 Qualität der Belege 
Auch auf Grundlage der Belege sind die vorgenommenen Buchungen nicht immer nach-
vollziehbar, da der Beleg nicht alle erforderlichen Angaben enthält und sich der gebuch-
te Geschäftsvorfall so nicht erklärt. 
 Negative Buchungen 
Erträge werden als Aufwandsminderung verbucht und auf Ausgabeposition vereinnahmt, 
um die Ausgabeermächtigungen zu erhöhen, statt die korrekten Aufwands -/Ertrags-
konten bzw. Auszahlungs -/Einzahlungspositionen zu nutzen. Die Priorität liegt hi er im-
mer noch auf dem Haushalts- und Zahlungsgeschäft. 
 Falsche Kontierungen 
Vorgänge werden auf falschen Konten gebucht. Im Extremfall kommt es zu den o.  g. 
negativen Buchungen oder zu Gegenbuchungen auf Konten, auf denen der Betrag nie 
eingebucht wurde (z . B. Ausgleich von Forderungen, die dort nie verbucht waren oder 
Korrekturen von Aufwendungen/Erträgen, die nie gebucht wurden). 
 Fehlerhafte Zuordnung von Rechnungen 
Rechnungen, die sowohl investiv als auch konsumtiv zu verbuchende Positionen entha l-
ten, wurden teilweise nicht ordnungsgemäß aufgeteilt, sondern vollständig als Aufwand 
gebucht oder einer Investition zugeordnet.

Seite 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
 Fehlende Zeitnähe 
Vorgänge werden mit einer erheblichen Zeitverzögerung gebucht. Die Aktualität der 
Buchführung ist damit nicht gewä hrleistet; ferner besteht die Gefahr, dass die Verb u-
chung unterbleibt. 
 Buchung von zahlungswirksamen Buchungsschlüsseln, ohne dass Zahlungsvorgänge  
erfolgen 
Auch nicht zahlungswirksame Buchungen, wie z. B. Storno - oder Umbuchungen, wer-
den mit einer Belegart gebucht, die Belegnummern erzeugt, die Zahlungen suggerieren. 
Da jedoch keine Zahlung erfolgt, werden diese Buchungsbelege nicht bei der Stadtka s-
se abgelegt. Ab 01.01.2016 werden die o. g. Buchungen zentral von der Kämmerei mit 
einer Transaktion verbucht, die keine offenen Posten erzeugt. 
 Bebuchung der Ergebniskonten 
Als Ergebniskonten bezeichnet man diejenigen, deren Gesamtsaldo letztendlich zum 
Jahresergebnis führt. Sie werden grundsätzlich nur auf einer Seite bebucht und unterte i-
len sich in Aufwandskonten, die auf der Sollseite und Ertragskonten, die auf der Habe n-
seite bebucht werden. Ausgenommen hiervon sind Korrekturbuchungen, Abschlussb u-
chungen und bestimmte in der GemHVO gesondert geregelte Fälle, die hier jedoch za h-
lenmäßig keine wesentliche Rolle spielten. Bei der Stadt Köln ist auch im Jahr 2015 eine 
Vielzahl an Ergebniskonten durchgängig beidseitig bebucht. 
 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag bzw. umgekehrt 
In der Buchführung finden sich relativ häufig Buchungen, bei denen zusätzlicher Au f-
wand gegen zusätzlichen Ertrag oder Aufwandsminderungen zu Lasten von Ertragsmi n-
derungen verbucht werden. Ein derartiger Geschäftsvorfall existiert nicht. Teilweise soll 
diese Verfahrensweise der Korrektur unvollständiger Buchungen unter dem alten Ka s-
senverfahren dienen. 
 Nicht korrespondierende Ergebnis- und Finanzrechnungskonten 
Für zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge bzw. ergebniswirksame Ein -/Aus-
zahlungen sind in aller Regel korrespondierende Konten zu bebuchen (z. B. das Au f-
wandskonto 522100 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens und 722100 - Unterhal-
tung Infrastrukturvermögen). Bei der Stadt Köln finden sich zum Teil mehr als 20 ve r-
schiedene Finanzrechnungskonten , die zusammen mit einem Ergebniskonto bebucht 
wurden. Umgekehrt wurden teilweise mehr als 20 Ergebniskonten zusammen mit einem 
Finanzrechnungskonto bebucht. 
5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung 
Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer 
Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln so wie die Verwahrung und Verwaltung 
von Wertgegenständen sicherzustellen, sind von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermei s-
ter nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen 
(§ 31 Abs. 1 S. 1 GemHVO). 
Bei der Stadt Köln sind die demgemäß erforderlichen Regelungen und Erläuterungen verteilt 
auf verschiedene Werke, die im Laufe der Zeit auf einen nennenswerten Umfang angewac h-
sen sind. 
Bei der Stadt Köln sind die danach erforderlichen Regelungen und Erläuterungen verteilt auf: 
 Geschäftsanweisung für das Finanzwesen (GAFin), 
 Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung), 
 Dienstanweisung für die Durchführung der Anlagenbuchhaltung bei der Stadt Köln 
 Stichwortsammlung Anlagenbuchhaltung. 
Wünschenswert ist aus Sicht des RPA ein e zusammengefasste Vorschrift, die alle grun d-
sätzlichen Regelungen enthält, wie sie in § 31 GemHVO gefordert sind. Diese muss die

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 7 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Oberbürgermeisterin erlassen und dem Rat zur Kenntnis geben. Daneben sollte eine zentra-
le Sammlung von Ausführungsbestimmungen, wie sie aktuell z. B. die Buchführungsinforma-
tionen darstellen, von der Kämmerin oder der Kämmerei verfügt werden. 
5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt) 
Für die Hauptbuchhaltung sowie die Anlagenbuchhaltung, Debitoren - und Kreditorenbuch-
haltung (sog. Neben bücher) wird ein zertifiziertes SAP -Buchführungssystem eingesetzt. Die 
Zahlungsabwicklung erfolgt e bis einschließlich 2016  weiter mit dem alten kameralen Ka s-
senverfahren Indafin/Ginfis. Dadurch existierte auch 2015 keine geschlossene Buchführung.  
Die Fach verfahren der Dienststellen, in denen Ein - oder Auszahlungen vorerfasst werden 
(z. B. Bußgeldverfahren), benötigen weiterhin zwingend eine Schnittstelle zum Kassenve r-
fahren, nicht aber zum Buchführungsprogramm SAP. Die Datenübertragung nach SAP e r-
folgt oft parallel zur Übermittlung an die StadtKasse und auch nur summarisch. So ist nicht 
sichergestellt, dass alle Buchungen bzw. deren Korrekturen in SAP erfasst werden, woraus 
Differenzen entstehen können. 
Bei der StadtKasse werden die kurzfristig - d. h. im l aufenden Kalenderjahr - fälligen Forde-
rungen und Verbindlichkeiten verwaltet, deren Stand jedoch nicht mit der Buchführung in 
SAP kommuniziert. Rückmeldung en über erfolgte Aus - bzw. Einzahlungen an das SAP -
System erfolgen nicht; eine laufende Abstimmung mit der Debitoren- und Kreditorenbuchhal-
tung sowie der Hauptbuchhaltung ist so ausgeschlossen. Ein e Schnittstelle zwischen Ka s-
senverfahren und SAP zum Abgleich ließ sich nicht realisieren. Die in der Debitoren - und 
Kreditorenbuchhaltung (Forderungen bzw. Ve rbindlichkeiten) in SAP ausgewiesenen Betr ä-
ge sind daher nicht korrekt. 
Buchführungskonten für Kassen- und Bankkontenbestände werden unterjährig nicht geführt. 
Deren Bestände sind daher aus dem Buchführungssystem nicht ablesbar. Die Buchführung 
ist diesbezüglich damit unvollständig. Die Abbildung der Beträge in der Bilanz erfolgt zum 
Stichtag auf Basis der Saldenbestätigungen/Kontoauszüge. 
Dieser Mangel kann erst n ach der Einführung des SAP -Moduls PSCD als Ersatz für das 
kamerale Kassenverfahren abgestellt werden; dies ist zum 01.01.2017 erfolgt. 
5.7 Inventuren, Inventar 
Die Stadt Köln ist  verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres sämtliche in ihrem 
wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und Rec h-
nungsabgrenzungsposten vollständig zu erfassen  (§ 28 GemHVO). Die Darstellung bedingt 
eine vorangehende aktuelle Bestandsaufnahme (Inventur), die unter Beachtung der Grund s-
ätze ordnungsmäßiger Inventur zu erfolgen hat.  
Soweit dies durch eine körperliche Bestandsaufnahme geschieht, umfasst dies neben der 
Prüfung auf das Vorhandensein auch die des qualitativen Zustands der Vermögensgege n-
stände. Sollte der Zustand nicht der Bewertung in der Anlagenrechnung entsprechen, wären 
ggf. außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen bzw. Rückstellungen zu bilden. 
Durch ein rollierendes Verfahren soll jährlich ein Drittel der Dienststellen und Ämter eine 
Inventur durchführen. Nach der geltenden Rechtslage bzw. der städtischen Richtlinien wäre 
das städtische Anlagevermögen bereits mindestens zweimal in Gänze einer Inventur zu 
unterziehen gewesen. Festzustellen ist: 
 Tatsächlich wurde nicht einmal eine vollständige Inventur aller Vermögensgegenstände 
der Stadt durchgeführt. 
 In den Schulen, die rund 60% der gesamtstädtischen Bilanzposi tion Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung umfassen, wurde immer noch keine Inventur durchgeführt. Der Ver-
mögensansatz in der Eröffnungsbilanz wurde auf Basis eines Vereinfachungsverfahrens 
ermittelt.

Seite 8 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
 Bei den Kunstgegenständen in den Museen ist die Sachlage ähnlich: Der Ansatz in der 
Eröffnungsbilanz erfolgte auf Basis der Versicherungswerte (Vereinfachungsverfahren 
für EB), eine Inventur hat noch nicht stattgefunden.  Vielmehr ergab eine Schwerpunk t-
prüfung im Jahr 2015, dass die Fortschreibung des Inventars i n Teilen nicht ordnung s-
gemäß erfolgt. 
 Sämtliche unbeweglichen Vermögensgegenstände wurden auch 2015 nicht betrachtet. 
Diese sind bei der Stadt generell noch nicht Gegenstand von Inventuren. Dadurch ble i-
ben ggf. erforderliche Wertkorrekturen bei einem erheb lichen Teil des städtischen Ve r-
mögens völlig außer Betracht. 
Abschließend ist festzustellen: Durch die gänzlich fehlende Inventur de s unbeweglichen 
Anlagevermögens sowie die unvollständige Inventur des beweglichen Anlagevermögens 
(z. B. Betriebs- und Geschäftsausstattung der Schulen, Kunstgegenstände) sind die Vorg a-
ben der GemHVO nicht erfüllt. 
Das Problem gewinnt mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Eröffnungsbilanz an Bedeu-
tung. Zur Ermittlung der Anfangsbestände wurde eine weitgehende Erfassung und Bew er-
tung des Vermögens durchgeführt. Das umfangreiche Fehlen der Kontrollen des Vorha n-
denseins und der Wertbeständigkeit in den Folgejahren begründet zunehmend Zweifel an 
der korrekten Darstellung des aktuellen Vermögens. 
5.8 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertragsmanagement 
Ein umfassendes Risikomanagement ist bis dato  bei der Stadt Köln  nicht etabliert. Aufgabe 
eines solchen Systems ist die Ermittlung und Überwachung einer Vielzahl von Risikofakt o-
ren, sofern sie für die Stadt von Bedeutung sind.  Gegenstand sind neben finanziellen z. B. 
auch demographische, wirtschaftliche, politische oder technische Risiken. Durch ein frühze i-
tiges Erkennen von Gefahren können i. d. R. noch Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Im 
Lagebericht, einem Teil des Jahresab schlusses, ist u. a. über derartige Risiken zu berichten 
(§ 48 GemHVO). 
Ein Konzeptentwurf für ein Risikomanagementsystem bei der Stadt Köln wurde zwische n-
zeitlich erstellt. Weitere Entscheidungen sollten im Laufe des Jahres 2016 getroffen werden.  
Neue Erkenntnisse lagen zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung nicht vor. 
Auch ein strukturiertes internes Kontrollsystem (IKS) als Teil eines Risikomanagements 
existiert bei der Stadt Köln nicht. Sinn eines IKS ist die Minimierung von Fehlerrisiken in den 
Verwaltungsabläufen. Das setzt voraus, dass die Abläufe erfasst, analysiert und dokume n-
tiert werden. Die stetige Optimierung dient dabei nicht nur zur Steigerung der Wirtschaftlic h-
keit; vielmehr steht im Sinne des IKS die Qualitätssicherung (Risikominimierung) im Vorder-
grund. In diesem Zusammenhang taucht immer häufiger der Begriff Compliance Manage-
ment auf. Compliance bzw. Regeltreue (auch Regelkonformität) ist die betriebswirtschaftliche 
Umschreibung für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber a uch von freiwilligen 
Kodizes, in Unternehmen  bzw. Verwaltungen . Die Gesamtheit der Grundsätze und Ma ß-
nahmen eines Unternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung 
von Regelverstößen in einem Unternehmen wird als Compliance Management System be-
zeichnet. 
Aus kameralen Zeiten sind Sicherheitsmechanismen mit Schwerpunkt auf den Zahlungsvo r-
gängen vorhanden. Kontrollmechanismen für die Buchhaltung existieren hingegen kaum. Die 
Buchführung ist in relevante Abläufe der Verwaltung nicht vollständig integriert, die Vorgänge 
in der Regel nicht dokumentiert. Auch aufgrund der erheblichen Mängel in der Buchführung 
(siehe auch Punkt 5.4) ist die Einführung eines strukturierten IKS dringend geboten. 
Die Verwaltung plant - mit Unterstützung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - ein 
IKS für die Finanzbuchhaltung aufzubauen. Konkrete weitere Schritte sind nicht bekannt. 
Weiterhin fehlen  zentrale Übersichten, zur Sicherstellung der  vollständigen Erfassung ei n-
zelner Aktiv - und Passivposten. Das gilt für langfristige Verträge , aus denen sich Rechte

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 9 
 
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oder Lasten für die Stadt ergeben und für Software-Lizenzen, was den Nachweis ermöglicht, 
dass die Stadt die Software rechtmäßig nutzt bzw. noch ungenutzte Lizenzen aufzeigt. 
Das Vertragsmanagement befindet sich in der Erprobungsphase bei zwei Ämtern. Die Ein-
führung des gesamtstädtischen Lizenzmanagements ist beschlossen, wurde jedoch unter 
Bezugnahme auf die Haushaltskonsolidierung auf das Jahr 2018 verschoben. 
5.9 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte 
Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht für erforderliche Korrekturen von Wertansätzen für 
Vermögensgegenstände, Sonderposten und Schulden einen Vierjahreszeitraum vor. Au f-
grund der besonderen Schwierigkeiten, die die Stadt bei der Einführung von NKF hatte u nd 
teilweise noch hat, müssen diese ohne Bezug auf die Regelung des § 57 GemHVO erfolgen.  
Die Kämmerei hat mit dem RPA eine Verfahrensweise zum Umgang mit den erforderlichen 
Korrekturen abgestimmt. So wird sichergestellt, dass die von 20 gewählte Vorgehen sweise 
aus Prüfersicht nicht beanstandenswert ist. Dabei wird beiderseits dafür Sorge getragen, 
dass für die Korrekturen praktikable Lösungen unter Beachtung des Transparenzprinzips 
gefunden werden. 
5.10 Rückstände 
Mehrere Dienststellen beklagen auch 2017 noch aufgrund von Personalmangel einerseits 
und Informationsmängeln andererseits zum Teil erhebliche Rückstände in der buchfü h-
rungsmäßigen Abwicklung bestimmter Geschäftsvorfälle. Diese haben Auswirkungen auf 
Bilanz und Ergebnisrechnung des Jahres 2015. 
6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen 
Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse zu einzelnen Positionen der 
Bilanz in der Reihenfolge der nach § 41 GemHVO vorgeschriebenen Gliederung erläutert. 
Die Ausführungen zu vielen Positionen gleichen - wie eingangs bereits erläutert - vielfach 
denen aus den Berichte n zu den vorangegangenen Prüfung der Jahresabschlüsse, da eine 
Reihe wesentlicher Änderungen erst mit der Einführung von SAP PSCD und verschiedener 
Maßnahmen, die jetzt erst angelaufen sind bzw. festgelegt werden, eintreten können. 
Aktiva 
Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögenswerte (Aktiva) der Stadt verzeichnet. Im 
Wesentlichen bestehen sie aus dem Anlagevermögen, das die langfristig gebundenen Ve r-
mögenswerte umfasst und dem Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen besteht aus Posit i-
onen, die relativ kurzfristig veräußert oder verbraucht werden sollen. Es besteht bei der Stadt 
Köln aus den Vorräten, Forderungen und Liquiden Mitteln. 
Anlagevermögen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 13.768.445.288,02 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 13.816.190.121,38 € 
 Veränderung -47.744.833,36 €  
 
Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensteile, die sich im wirtschaftlichen Eigentum der 
Stadt Köln befinden und dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Geschäftsbetrieb der Stadt zu 
dienen. Es wird in immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Software) Sachanl a-
gen (z. B. Grundstücke, Straßen, Fahrzeuge, Geräte) und Finanzanlagen (z. B. Beteiligu n-
gen) unterschieden.

Seite 10 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Im Jahr 201 5 verringerte sich der bilanzielle Wert des städtischen Anlagevermögens weiter 
um 47,74 Mio. €. Dabei erhöht sich der Wert der Immaterielle n Vermögensgegenstände um 
rund 1,64 Mio. €, während sich die Bestände an (Sach-)Anlagevermögen und Finanzanlagen 
um 23,54 bzw. 25,84 Mio. € verringerten.  
6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 13.755.860,72 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 12.117.003,76 € 
 Veränderung +1.638.856,96 €    
 
Zu dieser Position gehören Rechte aus Verträgen, Urkunden etc., Softwarelizenzen sowie 
Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände. 
Die Berichte über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 und de r folgenden Jah-
resabschlüsse enthielten Beanstandungen, die auch zum Jahr esabschluss 2015 fortbeste-
hen: 
 Einführung eines gesamtstädtischen zentralen Lizenzmanagements für Software 
Seit der Sachstandsschilderung von 12 - Amt für Informationsverarbeitung im Februar 
2016, dargestellt im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 
31.12.2013, haben sich keine nennenswerten Veränderungen ergeben.  
Nach Darstellung de r Verwaltung läuft seit Oktober 2013 bereits bei 12 - Amt für Info r-
mationsverarbeitung die Einführung eines zentralen Lizenzmanagements. Zur Unterstüt-
zung der dabei abzubildenden Prozesse und zur Vereinfachung der Datenhaltung ist die 
Einführung einer Lizenzmanagementsoftware vorgesehen. Die Auswahl und Einführung 
wurde jedoch wegen der Haushaltskonsolidierung auf das Jahr 2018 verschoben.  
-12- macht weiterhin darauf aufmerksam, dass für ein umfassendes, gesamtstädtisches 
Lizenzmanagement zurzeit noch die erforderlichen Zuständigkeiten fehlen. Insbesond e-
re durch die dezentrale Beschaffung von Lizenzen in der Vergangenheit mangelt es an 
Einflussnahmen auf Softwarenutzer und -beschaffungen. 
Eine effektive Lizenzverwaltung schafft nicht nur Rechtssicherheit, s ondern trägt auch 
zur Wirtschaftlichkeit bei. So binden einerseits ungenutzte Lizenzen unnötig Kapital, a n-
dererseits führen ausgewählte Lizenzmodelle zu Einsparungen. 
 Qualität der Bezeichnungen und Mengenangaben 
Die Bezeichnungen der Vermögensgegenstände in der Anla genbuchhaltung lassen 
nicht immer erkennen um was es sich konkret handelt. Es wurden teilweise Begriffe wie 
Softwarelizenz, Lizenz, Schullizenz etc. gewähl t, die für die nähere Be schreibung eines 
Vermögensgegenstandes nicht geeignet sind. 
Auch sind Begriffe verwandt worden, die neben dem Namen der Software auch einen 
Hinweis auf einen Pflegevertrag geben. Ob die aktivierten Anschaffungskosten auch 
Aufwendungen für die Softwarepflege enthalten, konnte auf Grund der Vielzahl der Fälle 
nicht festges tellt werden. Diese Rechnungsbestandteile sind jeden falls nicht aktivi e-
rungsfähig und somit aufwandswirksam zu buchen. 
In vielen Fällen fehlen in den Stammdaten wieder die Mengenangaben, so dass nicht übe r-
prüft werden kann, ob die Vermögensgegenstände als GWG in einer anderen Anlagenklasse 
hätten bilanziert werden müssen oder Aufwand darstellen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 11 
 
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6.2 Sachanlagen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 7.582.143.422,44 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 7.605.683.446,02 € 
 Veränderung -23.540.023,58 €  
 
Die Sachanlagen umfassen die materiellen Vermögensgegenstände, also den Teil des Anl a-
gevermögens, der (weitestgehend) greifbar und damit nicht den Immateriellen Vermögens-
gegenständen oder den Finanzanlagen zuzurechnen ist. 
6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 1.675.523.246,62 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 1.694.924.803,83 € 
 Veränderung -19.401.557,21 €  
 
In dieser Bilanzposition sind die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, 
deren Eigentümer die Stadt Köln ist, gemäß § 41 Abs. 3 GemHVO zu aktivieren. Die grun d-
stücksgleichen Rechte sowohl in unbebauter als auch in bebauter Form bezeichnen dingl i-
che Rechte, die aufgrund einer eigenständigen, grund buchrechtlichen Eintragung wie 
Grundstücke zu behandeln sind (z. B. Erbbaurechte, Abbaurechte, Wegerechte und Woh n-
eigentumsrechte). 
Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude 
befinden. Zu dieser Position zählen aber au ch die Grundstücke, die mit Gebäuden versehen 
sind, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert 
des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind (§ 72 Bewertungsgesetz).  Die 
vorhandenen Aufbauten und Betriebsvorrichtung en der Grundstücke sind bei der  Bilanzie-
rung unter den entsprechenden Bilanzpositionen berücksichtigt worden. 
Wie in den Berichten über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Köln zum 01.01.2008 
und der folgenden Jahresabschlüsse bereits festgestellt, bedürfen die Grundstücke hinsicht-
lich der Nachvollziehbarkeit von Flächenangaben, Bewertungen und Zuordnungen zu den 
einzelnen Bilanzpositionen der Überprüfung. Gemäß Zeit-Maßnahmen-Plan (Stand Septem-
ber 2017) soll die Inventur des Grundbesitzes bis Ende d es ersten Quartals 2023 abg e-
schlossen sein. 
6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 691.379.683,14 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 676.228.900,50 € 
 Veränderung +15.150.782,64 € 
 
In dieser Bilanzposition sind die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte der 
Stadt Köln, auf denen sich Gebäude befinden, zu aktivieren. Der Grund und Boden von 
bebauten Grundstücken ist getrennt von dem Gebäude bzw. den Gebäuden zu erfassen.  
Wie bei der Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ (6.2. 1) 
bleibt hier auch weiterhin die Kritik aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz bestehen, dass 
eine zu hohe Fehlerquote der Überprüfung durch die Verwaltung bedarf.

Seite 12 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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6.2.3 Infrastrukturvermögen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 3.219.476.197,71 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 3.297.440.632,13 € 
 Veränderung -77.964.434,42 € 
 
Das Infrastrukturvermögen besteht aus Verkehrseinrichtungen (Brücken, Tunnel, Straßen, 
Gleisanlagen etc.) sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Beleuchtung, Kanäle etc.). 
Wie in den Vorjahren rührt die Wertveränderung in dieser Bilanzposition per Saldo maßgeb-
lich aus den Wertminderungen bei „Brücken und Tunnel“ ( - 32,76 Mio. €) und „Straßennetz 
mit Wegen, Plätzen etc.“ (- 42,52 Mio. €). Das bedeutet, dass wertmäßige Reinvestitionen in 
diesen Bereichen in weitaus geringerem Maße stattfinden, als dies durc h den (weitestg e-
hend) gewöhnlichen Werteverzehr erforderlich wäre. 
Beim Straßennetz wurde bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz der pauschale Wertabschlag 
für Straßenschäden beanstandet. Ferner ist zu kritisieren , dass mit zunehmendem Abstand 
von Eröffnungsbilanzstichtag, bei gleichzeitigem Fehlen von Inventuren bei den Gegenstä n-
den des unbeweglichen Anlagevermögens, die Fragwürdigkeit der Wertbeständigkeit derse l-
ben zunimmt.  
Eine körperliche Inventur soll mit der geplanten Einführung des Straßeninformationssystems 
VIA-VIS erfolgen. Diese soll bis 2026 in allen Stadtbezirken erfolgt sein. 
6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 1.578.028.317,30 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 1.575.432.644,30 € 
 Veränderung +2.595.673,00 € 
 
Die Erfassung der Anlagen in den Kölner Museen wurde für die Jahre 2013 und 2014 be i-
spielhaft in sieben Museen überprüft. Prüfungsergebnis war, dass eine Reihe von Grundsä t-
zen ordnungsmäßiger Buchführung verletzt und städtische Regelungen (z. B. zur Abwicklung 
von Schenkungen) nicht befolgt wurden. Ein internes Kontrollsystem, dass m aßgebliche 
Verbesserungen sicherstellen könnte, existiert hier nicht. 
Der fehlende Überblick über die Bestände bleibt auch im Bereich der Kunstgegenstände ein 
Grundproblem:  
 Die Vereinfachungsregelung zur Eröffnungsbilanz erforderte keinen Überblick über die 
zugehörigen Gegenstände, da der Versicherungswert als Gesamtwert für die bestehe n-
de Sammlung angesetzt wurde. 
 Erschwerend kam hinzu, dass mit dem Versicherungswert auch Leihgaben abgedeckt 
waren, deren Umfang nicht vollumfänglich bekannt war und ist. 
 Die Fortführung der Anlagenbuchhaltung in diesem Bereich genügt nicht den Anford e-
rungen der GoB. 
 Die geführten Verzeichnisse, Bestandslisten etc. sind nicht revisionssicher, teilweise 
fehlerhaft und nicht vollständig. 
 Inventuren sind noch nicht erfolgt; der Prozess der Erfassung und Katalogisierung der 
Kunstgegenstände dauert an.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 13 
 
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6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 70.412.833,86 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 72.219.214,41 € 
 Veränderung -1.806.380,55 € 
 
Unter dieser Bilanzposition sind die technischen Anlagengegenstände anzusetzen, die der 
gemeindlichen Aufgabenerfüllung dienen. Dabei sind nur solche Maschinen, technischen 
Anlagen und Fahrzeuge zu erfassen, die selbstständig nutzbar und bewertbar sind. Ein 
Beispiel für eine technische Anlage ist die Klimaanlage in einem Museum. Die Abgre nzung 
ist allerdings nicht immer einfach. So werden z. B. Personenaufzüge dem Gebäude hinzug e-
rechnet, wohingegen Lastenaufzüge als Betriebsvorrichtungen hier auszuweisen sind. 
Die am häufigsten vorkommenden Fehler sind: 
 Geringwertige Wirtschaftsgüter (zwischen 60 und 410 € netto) wurden aktiviert und über 
Jahre abgeschrieben. 
 Beträge, die ganz oder teilweise aufwandswirksam zu verbuchen gewesen wären, wu r-
den vollständig als Anlage aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben. 
 Innerhalb dieser Bilanzpositi on wurde vielfach die falsche Anlagenklasse gewählt; ve r-
bunden damit sind oft falsche Abschreibungsdauern. Teilweise wurden gleichartige 
Vermögensgegenstände in verschiedenen Anlageklassen aktiviert. 
 Die Anlagenbezeichnung lässt keinen Schluss auf den erfassten Vermögensgegenstand 
zu (z. B. „Laborausstattung“). 
Die vorgeschriebenen Inventuren sind immer  noch nicht in allen Dienststellen erfolgt, so 
dass diese Bestands- und Wertkontrolle nicht für den Gesamtumfang bei dieser Bilanzposit i-
on gegeben ist. 
Der Anlagenbuchhaltung ist in vielen Fällen nicht zu entnehmen, wie groß die Stückzahl der 
unter der jeweiligen Anlagennummer erfassten Vermögensgegenstände ist.  Die Regelung 
der Kämmerei, wonach das Weglassen der Anzahl zulässig ist, wenn es sich um nur ei nen 
Gegenstand handelt, hat sich nicht bewährt. Aus den erheblich differierenden Wertangaben 
ist zu schließen, dass auch bei größeren Mengen die Anzahl weggelassen wird.  Das RPA 
fordert daher, dass das Mengenfeld in SAP grundsätzlich - also auch bei Menge „1“ bestückt 
wird. 
Für die Bilanzpositionen „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs - 
und Geschäftsausstattung“ wurde im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2015  die Zugän-
ge schwerpunktmäßig geprüft. Die Ergebnisse gelten für beide Bilanzpositionen.  
Im Rahmen dieser Prüfung erwiesen sich wiederum die fehlenden Fachkenntnisse in der 
Verwaltung über die Anforderungen an das Belegwesen und die unsachgemäße Belegau f-
bewahrung als sehr hinderlich. Oftmals konnten die angeforderten Belege nicht v orgelegt 
werden, weil es keine gab oder diese nicht gefunden wurden. Teilweise wurden auch Bild -
schirmausdrucke aus SAP vorgelegt, die nicht die Kriterien eines Buchungsbeleges erfüllen. 
 Die Prüfung der Abschreibungen ergab, dass die Stadt Köln noch nach der alten gesetz-
lichen Vorschrift, Abschreibungen ab dem Folgemonat der Anschaffung zu starten, vo r-
geht. Diese Regelung des § 35 Abs. 2 GemHVO a. F. ist mit dem Inkrafttreten des 1. 
NKFWG am 01.01.2013 weggefallen.  
Mit dem Wegfall der expliziten Regelung in der GemHVO ist keineswegs eine Wahlfre i-
heit eingetreten. Vielmehr sind dann die Regelungen des Handelsgesetzbuchs anzu-
wenden. Dies bedeutet, dass die Abschreibungen in Analogie zu § 253 Abs. 3 HGB b e-
reits mit dem Monat der Lieferung bzw. Betriebsbereitschaft starten.

Seite 14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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Die bisherige Vorgehensweise ist umgehend zu korrigieren. Darüber hinaus ist die 
Dienstanweisung für die Durchführung der Anlagenbuchhaltung bei der Stadt Köln vom 
15.12.2006 entsprechend anzupassen. 
 Ein weiteres Problem i m Zusammenhang mit dem Aktivierungszeitpunkt ist in vielen 
Dienststellen der Informationsfluss zwischen den Fachbereichen und der Anlagenbuc h-
haltung. In wenigen Dienststellen funktioniert der Verfahrensaustausch zwischen der An-
lagenbuchhaltung und den Fachbereichen einwandfrei, in der Mehrzahl der Dienststellen 
ist dies nicht der Fall. Die Ermittlung und damit der Ansatz des Aktivierungsdatums einer 
Anlage werden stadtweit nicht einheitlich vorgenommen. So werden Anlagen z. B. nach 
Rechnungsdatum, nach Eingang der Information bei der Anlagenbuchhaltung oder nach 
dem Tag der Buchung aktiviert. 
Es ist dringend erforderlich für alle Dienststellen einen einheitlichen Ablauf zwischen den 
Bereichen vorzugeben, so dass die Aktivierung eines Anlagegutes entsprechend den 
gesetzlichen V orschriften mit der Lieferung bzw. der Betriebsbereitschaft des Verm ö-
gensgegenstandes korrekt erfolgt. 
 Gemäß dem Vertrag über die Erbringung Technischer Dienste für die Stadt Köln als 
Hilfsbetrieb im Sinne von § 107 Abs. 2 Nr. 5 GO zwischen der Stadt und d er AWB A b-
fallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB) vom 01.12.2000 übernehmen die 
AWB u. a. die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten. Für die Abwicklung der B e-
schaffung werden für das erste Fahrzeug / Gerät 4%, für das zweite Fahrzeug / Gerät 
2% und ab dem dritten Fahrzeug / Gerät 1%  der Nettoanschaffungskosten fällig.  
Diese Kosten werden nachvollziehbar den Dienststellen in Rechnung gestellt. Die 
Dienststellen verfahren bei der Beschaffung von mehr als einem Fahrzeug / Gerät alle r-
dings unterschie dlich mit d en Anschaffungsnebenkosten. Teilweise werden entspr e-
chend der Aufteilung in der AWB-Rechnung die Kosten auf den jeweiligen Vermögen s-
gegenstand aufgeteilt, teilweise wird die Gesamtsumme der Rechnung entsprechend 
der Anzahl der Fahrzeuge / Geräte  geteilt und gleiche Summen auf die Vermögensg e-
genstände gebucht. 
Es ist zwingend ein einheitliches Verfahren seitens der Kämmerei festzulegen. Die Auf-
teilung der Gesamtsumme in gleiche Teile wird hierbei vom RPA präferiert. 
 Wie die  AWB erbringt die Gebäudewirtschaft (GW) ebenfalls Dienstleistungen für die 
Dienststellen der Stadt. Der jeweilige Rechnungsbetrag setzt sich aus den Leistungen 
Dritter und einem Aufschlag für die GW zusammen. 
Aus den Rechnungen , die im Rahmen der Prüfung vorgelegt wurden, war größtenteils 
nicht ersichtlich für welche Leistung die Rechnung gestellt wurde , was eine korrekte 
Verbuchung und eine spätere Überprüfung erschwert oder unmöglich macht. Auch wenn 
die Rechnungen der GW als e igenbetriebsähnliche Einrichtung nicht die Vorschriften 
des § 14 UStG erfüllen müssen, so müssen sie aber als Buchungsbeleg den Kriterien 
der GoB ent sprechen. Die GW ist zwingend darauf hinzuweisen, dass aus der Rec h-
nung eindeutig die konkrete Leistung hervorgeht.  
 In der Prüfung wurde darüber hinaus festgestellt, dass des Öfteren keine klare Abgren-
zung der Anlagenklassen aus dem städtischen Anlagenklassenkatalog möglich ist und 
es somit dem Buchhalter schwer fäll t, die korrekte Wahl für die Einordnung von Vermö-
gensgegenständen zu treffen. 
Auch die zugehörigen Nutzungsdauern sind nicht immer eindeutig. So werden be i-
spielsweise bei verschiedenen Schrankarten unterschiedliche und nicht nachvollziehb a-
re Nutzungsdauern verwendet. Die Kämmerei stimmt zu, dass der Anlagenklassenkata-
log überarbeitungsbedürftig ist; Zum 01.01.2016 wurden bereits allgemeingültige Anl a-
genklassen (Werkstattausstattung, Büroausstattung, Fachraumausstattung) für die we i-
tere Verwendung gesperrt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 15 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
 Ein Abgleich der Beträge im Anhang zum Jahr esabschluss mit der Nebenbuchhaltung 
der Anlagen aus SAP ist nicht möglich. Dies sollte spätestens zum nächsten Jahresa b-
schluss 2016 möglich sein. 
6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 86.685.441,90 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 88.146.585,00 € 
 Veränderung -1.461.143,10 € 
 
Hier sind alle Vermögensgegenstände ausgewiesen, die für Zwecke der Verwaltung, Organi-
sation und Kommunikation sowie für soziale, medizinische, schulische, sportliche und andere 
besondere Zwecke eingesetzt werden. Dies sind schwerpunktmäßig die Büroeinrichtung von 
Verwaltung und Schulen, die Einrichtungs - und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen 
und die Sonderausstattungen in Schulen sowie Ein richtungs- und Ausstattungsgegenstände 
und Gerätschaften in den übrigen Bereichen.  Unter dieser Bilanzposition werden auch die 
geringwertigen Vermögensgegenstände verbucht. 
Zum Jahresabschluss 2015 wurde n die Zugänge bei den Bilanzpositionen „Betriebs - und 
Geschäftsausstattung“ und „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ schwerpunk t-
mäßig geprüft. Die ausführliche Darstellung der Prüfungsergebnisse findet sich unter Punkt 
6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge. 
Auch bei der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung sind die vorgeschriebenen 
körperlichen Inventuren teilweise bis heute nicht erfolgt. Insbesondere im Schulbereich, der 
rund 60% des o. g. Bilanzwertes ausmacht, war 2017 bis zur Berichtsabfassung noch keine 
Vorgehensweise festgelegt. 
Auswertungen in der Vergangenheit ergaben, dass die Fehlerhäufigkeit bei dieser Bilanzpo-
sition besonders hoch war. Dabei stellen die nachfolgend aufgezählten Fehler den weitaus 
größten Anteil: 
 Geringwertige Wirtschaftsgüter (zwischen 60 und 410 € netto) wurden aktiviert und über 
Jahre abgeschrieben, 
 Aufwand (ganz oder teilweise) wurde als Anlage erfasst, inventarisiert und abgeschri e-
ben, 
 erfasste Vermögensgegenstände gehören in andere Bilanzpositionen wie „Immaterielle 
Vermögensgegenstände“, 
 Innerhalb dieser Bilanzposition wurde die falsche Anlagenklasse gewählt. 
Zu kritisieren ist nicht die Tatsache, dass Fehler geschehen, sondern die Häufigkeit mit der 
sie geschehen, da dies unter dieser Kategorie besonders zu Tage tritt. Es ist dringend gebo-
ten Maßnahmen zu ergreifen, die Abhilfe schaffen.  Hier macht sich auch das Fehlen eines 
internen Kontrollsystems für die Buchführung bemerkbar. 
Zu ähnlichen Erkenntnissen führt die Betrachtung der Umsetzung der Regelung, dass Ers t-
ausstattungen, wenn der Ge samtrechnungsbetrag über 5.000 € liegt, aktiviert und über die 
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Vorgesehen ist die Regelung, 
um ungleichmäßige Belastungen der Ergebnisrechnung zu vermeiden, da es bei Erstausstat-
tungen z. B. von Schulen zu stark gehäuften Anschaffungen von geringwertigen Wirtschaft s-
gütern kommt. Neben der Vielfalt der Bezeichnungen  (Grundausstattung, Erstbeschaffung, 
Neuausstattung aber auch „Ersatzbeschaffung“  oder keine Bezeichnung ), die verwendet 
werden, werden dort unterschiedlichste Gegenstände erfasst, die direkt aufwandswirksam zu 
verbuchen, als eigene Anlage (Einzelwert über 410 €) oder als Bestandteil anderer Anlagen 
zu erfassen gewesen wären. Ergebnis sind  eine fehlerhafte und intransparente Anlage n-

Seite 16 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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buchhaltung sowie Beeinträchtigungen für die Ergebnisrechnung. Eine Nachvollziehbarkeit 
ist hier nicht gegeben, weshalb die Regelung dringend überdacht werden muss. 
6.2.7 Finanzanlagen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 6.172.546.004,86 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 6.198.389.671,60 € 
 Veränderung -25.843.666,74 €    
 
Die Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermögens, sofern sie dazu bestimmt sind, 
dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen. Sie sollen dauerhaft finanziellen 
Anlagezwecken dienen. Die Position setzt sich zusammen aus den Anteilen an verbundenen 
Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und 
den Ausleihungen. 
Die Generalnorm des § 95 Abs. 1 Satz 2 GO zum Jahresabschluss muss ein gehalten wer-
den. Unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ist ein den tatsächli -
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- und Finanzla-
ge zu erstellen. Die Kommune hat daher zu jedem Bilanzstichtag zu prüfen, ob objektive und 
gewichtige Anzeichen oder Merkmale zu ihren Vermögensgegenständen vorliegen, die einen 
Anlass für das Vorliegen einer nachhaltigen Wertbeeinträchtigung darstellen können. 
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Kommune nach § 35 GemHVO 
verpflichtet, die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände zu überprüfen. Die Kommune hat 
festzustellen, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bei einem Vermögensgegen-
stand vorliegt und ggf. eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. 
Folglich sind mit Hilfe eines sogenannten Niederstwerttest s, auf Basis der zur Eröffnungsb i-
lanz angewandten Verfahren (Substanzwertverfahren, Ertragswertverfahren, Eigenkapital -
spiegelbildmethode, Kurswerte), jährlich die Einzelansätze zu über prüfen. Die Überprüfung 
ist zu dokumentieren. 
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurden Dokumentationen zur Wert -
haltigkeitsprüfung der einzelnen Finanzanlagen angefordert und es wurden die Anlagebewe -
gungen der Anteile an verbundenen Unternehmen, der Beteiligungen und der Sondervermö-
gen hinsichtlich der auffälligsten Sachverhalte ausgewertet. Deren Buchwert beträgt zum 
31.12.2015 insgesamt rund 5,90 Mrd. €.  
Die Prüfung  erstreckte sich hierbei auf die Zugänge, Abgänge, Abschreibungen und Zu -
schreibungen. Das Volumen der einzelnen Bewegungsarten sieht wie folgt aus: 
- Zugänge:   14.081 T€ 
- Abgänge:        134 T€ 
- Abschreibungen:  13.878 T€ 
- Zuschreibungen:    1.183 T€ 
Die gewählte Stichprobe beinhaltet Zugänge in Höhe von 5.710 T€, Abgänge von 36 T€, 
Abschreibungen von 13.765 T€ und Zuschreibungen von 1.183 T€. 
Im Einzelnen haben sich die folgenden Feststellungen ergeben: 
 KölnTourismus 
Die Köln Tourismus GmbH erhält von der Stadt Köln jährlich einen Betriebskostenz u-
schuss (3,741 Mio. € in 201 5), der seitens der Stadt Köln investiv als Anlagenzugang 
gebucht wurde. In den Jahren 2011 bis 2014 ist dies ebenso praktiziert worden. Dieses 
Vorgehen ist nicht zulässig.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 17 
 
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Zahlungen, die der reinen Liquidität - und Verlustabdeckung einer Gesellschaft diene n 
erhöhen nicht dauerhaft den Beteiligungswert der Gesellschaft. Folglich sind diese als 
Aufwand zu buchen. 
Die in 2015 unterjährig erfolgten Verbuchung der Zahlungen als Anlagenzug änge ist 
sachlich falsch. Eine Wertkorrektur bezogen auf die Anteilswerte a n der KölnTourismus 
GmbH erfolgte durch eine Abschreibung in Höhe des Gesamtwertes der unterjährigen 
Zahlungen am Jahresende, so dass der Bilanzwert letztlich stimmt. Verfälscht bleibt hi n-
gegen die Ergebnisrechnung. Eine weitergehende Prüfung hat ergeben, dass der B e-
triebskostenzuschuss seit 2016 durch monatliche Buchungen aufwandswirksam korrekt 
abgewickelt wird. 
 Veranstaltungszentrum Köln (VZ) 
In der Stichprobe wurden Unterlagen angefordert, die eine Zugangsbuchung in Höhe 
von 1.003.778,42 € begründen. Da rüber hinaus sollte die Frage geklärt werden, warum 
das Veranstaltungszentrum seit Jahren Verluste macht, aber keine außerplanmäßige 
Abschreibung durch -20- erfolgt. 
Bei der Zugangsbuchung handelt es sich um eine Schuldendiensthilfe der Stadt au f-
grund von Darlehen für Messe und Flora. Dieses Verfahren wird in Analogie u. a. zur 
KVB praktiziert und korrekt abgewickelt. 
Das Veranstaltungszentrum wird als eine Art Holding für die Gesellschaften Kölnmesse, 
KölnMusik und KölnKongress geführt. In den Ausführungen  zur Frage der Werthaltigkeit 
des Veranstaltungszentrums wurde seitens der Kämmerei  nur die Kölnmesse berüc k-
sichtigt. Nach Auswertung der Jahresabschlüsse aus den Beteiligungsberichten (2008 -
2015) ergeben sich für die KölnMusik und KölnKongress folgende su mmierte Jahresver-
luste: 
KölnKongress:    -2,5 Mio. € (Beteiligungsquote 51,00 % =   -1,3 Mio. €) 
KölnMusik:  -36,6 Mio. € (Beteiligungsquote 89,93 % = -32,9 Mio. €) 
Aufgrund der Höhe der Verluste hätte eine Werthaltigkeitsprüfung erfolgen müssen. 
Bis auf d ie Feststellungen zu den beiden v. g. Gesellschaften sind aus der Stichprobe 
heraus keine weiteren Auffälligkeiten aufgetreten. 
 Laut -20- ist keine schriftliche Dokumentation von Sachverhalten, die nicht zu einer 
Buchung im Jahresabschluss 2015 geführt hab en, bis auf die Bewertung der GAG -
Aktien, vorgenommen worden. 
Das Vorgehen widerspricht der eingangs erläuterten Generalnorm, wonach die Werthal-
tigkeit des Vermögens zu überprüfen ist. Ein Nachweis über den Wert des VZ liegt de m-
gemäß nicht vor. 
Umlaufvermögen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 457.135.457,20 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 441.561.392,75 € 
 Veränderung +15.574.064,45 €  
 
Das Umlaufvermögen beinhaltet die Vermögensteile, die nicht dauerhaft dem Geschäftsb e-
trieb der Verwaltung dienen oder - positiv ausgedrückt - die kurzfristig umgesetzt werden. 
Dazu gehören Vorräte, Forderungen und Liquide Mittel. 
In 2015 gab es eine Reihe von gegenläufigen Veränderungen in den zugehörigen Bilanzp o-
sitionen, die selbst wesentlich höher ausfielen, als die Veränderung des Umlaufvermögens in 
Gänze. So nahmen z. B. die Forderungen insgesamt um rund 45,31 Mio. € zu, während 
gleichzeitig die Liquiden Mittel der Stadt um 26,42 Mio. € abnahmen.

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6.3. Vorräte 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 35.381.639,60 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 23.777.843,01 € 
 Veränderung +11.603.796,59 € 
 
Das klassische Vorratsvermögen von Kommunen, d. h. Roh -, Hilfs- und Betriebsstoffe, B e-
rufsbekleidung, Merchandisingartikel u. ä. , spielt betragsmäßig naturgemäß eine völlig u n-
tergeordnete Rolle. Ein nennenswertes Volumen erfährt diese Bilanzposition ausschließlich 
durch die Zuordnung der zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude.  Ihr Anteil 
beläuft sich auf rund 34,39 Mio. €; auch tragen sie mit 11,40 Mio. € fast die vollständige 
Veränderung gegenüber dem Vorjahr. 
6.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 381.637.370,41 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 336.325.274,61 € 
 Veränderung +45.312.095,80 € 
 
Die Bilanzposition setzt sich zusammen aus öffentlich -rechtlichen Forderungen und Ford e-
rungen aus Transferleistungen  (302,57 Mio. €) , den privatrechtlichen Forderungen 
(65,17 Mio. €) und den sonstigen Vermögensgegenständen (13,91 Mio. €). 
Forderungen sind zum Nominalwert anzusetzen; zweifelhafte und uneinbringliche  Forderun-
gen sind im Wert zu berichtigen. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Schuldner droht zahlungsun-
fähig zu werden oder er bereits zahlungsunfähig ist. In diesem Fall spricht man von einer 
Einzelwertberichtigung. Auch ohne Zahlungsprobleme bestimmter Schuldner kommt es - in 
Abhängigkeit von der Forderungsart - immer wieder zu Zahlungsausfällen, die beim Jahre s-
abschluss zu berücksichtigen sind . Auf Basis v on Erfahrungswerten, ggf. korrigiert um akt u-
elle Einflüsse, werden dann Pauschalwertberichtigungen gebucht. Einzel- wie Pauschalwert-
berichtigungen belasten die Ergebnisrechnung. 
Die erhebliche Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf ein G esell-
schafterdarlehen an die Kliniken zurückzuführen.  
Die Qualität der Forderungen ist in der aktuellen Konstellation der Buchführung nicht mit 
vertretbarem Aufwand überprüfbar. Die Forderungen gehören zu den Bilanzpositionen, bei 
denen sich die Beibehaltung des alten Kassenverfahrens und damit die fehlende Integration 
in das Buchführungssystem SAP am stärksten negativ auswirkt.  
Die Daten für Forderungen werden zu einem erheblichen Teil in Vorsystemen/Fachverfahren 
(z. B. Bußgeldbescheide bei der Verkehrs überwachung) ermittelt. Von dort werden die Ei n-
zeldaten an das Kassenverfahren übermittelt. In der Buchhaltung erfolgt i. d. R. eine summa-
rische Buchung. Dass alle Daten aus Vorsystemen korrekt in der SAP -Buchhaltung ankom-
men ist nicht gewährleistet.  
Die Überwachung der kurzfristig fälligen Forderungen findet nicht in der Buchhaltung in SAP 
statt, sondern in dem alten Kassenverfahren Indafin . Die bei der Stadtkasse  eingehenden 
Zahlungen können nicht den offenen (Summen-)Posten in SAP zugeordnet werden, so dass 
diese nicht ausgeglichen werden. D as Prinzip einer geschlossenen und GoB -konformen 
Buchhaltung ist damit durchbrochen. Durch die Trennung der Systeme sind sowohl Sollstel-
lung in Indafin ohne Verbuchung in SAP als auch Buchung in SAP ohne Sollstellung in In-
dafin möglich. 
Die Problematik von Buchungsfehlern kombiniert mit der fehlenden Ausgleichsbuchung 
innerhalb des Systems zeigt, dass ein umfassender Überblick über die tatsächlichen Ford e-
rungen in den einzelnen Positionen nicht mehr besteht. Eine Überprüfung der Forderung s-

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 19 
 
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bestände durch die Kämmerei findet seit 2014 statt. Das RPA wird die Forderungsbestände 
für das Jahr 2017 - nach der Einführung des Moduls PSCD - intensiver prüfen. 
6.5 Liquide Mittel 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 39.820.840,87 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 66.241.205,13 € 
 Veränderung -26.420.364,26 € 
 
Die Liquiden Mittel umfassen sämtliche Bar - und Buchgeldbestände, die kurzfristig zur Di s-
position stehen. Außer der Stadtkasse verfügen die Bürgerämter  und einzelne Fachämter 
über eigene Bankkonten und Bargeldbestände; die Schulen zahlenmäßig in großem Umfang 
über (Schul-)Girokonten. 
Die negative Veränderung des Bestandes ist kein Indiz für eine Verschlechterung der finan-
ziellen Lage der Stadt Köln. Es handelt sich hier lediglich um eine Momentaufnahme zum 
31.12. des Jahres. Die Schwankungen in dieser Position können u. a. auch von Verschie-
bungen zwischen diesem und anderen Aktivposten (z. B. Forderungen)  herrühren, die sich 
zum Stichtag zugunsten oder zu Lasten der Liquiden Mittel auswirken. Ferner sind die Geld-
bestände der rechtlich unselbständigen Stiftungen Bestandteil dieser Bilanzposition, so dass 
deren Geschäftstätigkeit ebenfalls die Veränderungen beeinflusst. 
Da keine Zahl ungen in der SAP -Buchführung ge bucht werden, wird auch keine laufende 
Bankbuchhaltung bzw. Kassenbuchhaltung in SAP geführt, d. h. die Buchführungskonten, 
die den Liquiden Mitteln zugeordnet sind, werden unterjährig überhaupt nicht geführt. Ledi g-
lich nachträglich wird - auf Basis der Saldenbestätigungen der Banken und der gemeldeten 
Kassenbestände - der jeweilige Differenzbetrag gebucht, so dass die Konten lediglich per 
31.12. eines Jahres den korrekten Bestand ausweisen. Eine Kontrolle der Kontostände aus 
der Buchführung erfolgt an dieser Stelle nicht und ist so auch nicht möglich. Auch unterjähr i-
ge Bestandabfragen oder Tagesabschlüsse können im Buchführungssystem nicht erfolgen. 
Die Finanzrechnung, die die Bewegungen der Liquiden Mittel darstellen soll, ist in SAP, so 
wie es zurzeit eingerichtet ist, nicht bzw. nicht problemlos auswertbar, da Finanzrechnung s-
konten nicht eingerichtet sind (siehe auch Ziffer 8. Finanzrechnung). 
Ausgenommen die reinen Mittelbestände zum 31.12.201 5 ist bei den Liquiden Mitteln keine 
Prüfung möglich . Eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende 
Buchhaltung erfolgt in diesem Bereich nicht. 
Passiva 
6.6 Eigenkapital 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 5.133.644.581,97 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 5.509.051.278,72 € 
 Veränderung -375.406.696,75 € 
 
Das Eigenkapital ist bilanztechnisch eine reine Differenzposition zwischen dem auf der A k-
tivseite der Bilanz dargestellten Vermögen und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rüc k-
stellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten. Es ist mithin der von der Stadt selbst 
finanzierte Teil der Vermögens(buch)werte. 
Die hier dargestellten Zahlen bilden die Summe der (Unter -)Positionen „Allgemeine Rückla-
ge“, „Sonderrücklagen“, „Ausgleichsrü cklage“ und „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ ab.  
Dabei ist in der  letztgenannten Einzelposition ein erheblicher Minusbetrag angehäuft (siehe 
auch 6.6.2). Aus diesem Grunde kommt es zu dem befremdlich wirkenden Effekt, dass das

Seite 20 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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Eigenkapital in Gänze betr ächtlich (827,70 Mio. €) niedriger ausfällt, als die Teilposition 
„Allgemeine Rücklage“. 
6.6.1 Allgemeine Rücklage 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 5.961.347.885,99 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 6.356.468.296,30 € 
 Veränderung -395.120.410,31 € 
 
Aufgrund der Änderung der GemHVO zum 01.01.2013 wirken sich neben dem Jahresergeb-
nis auch bestimmte Vermögensabgänge und die Wertveränderungen bei Finanzanlagen auf 
diese Bilanzposition aus. Hinzu kommen Korrekturen von Wertansätzen aus der Eröffnung s-
bilanz. 
Das bedeutet, dass z. B. die Grundstücksverkäufe , die vor der Änderung der GemHVO 
i. d. R. für die Stadt mit einem Ertrag verbunden waren, nach neuer Rechtslage nur positiv 
auf die Allgemeine Rücklage wirken, nicht jedoch auf die Ergebnisrechnung.  
Eine Minderung um 423,33 Mio. € ist auf die Ergebnisverwendungsbeschlüsse für 2011 und 
2012 zurückzuführen. Auswirkungen aus den Verlusten der Jahre 2013 bis 2014 sind hier 
noch nicht enthalten. Deren Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage erfolgt in 2016. Die 
entsprechenden Beträge finden sich unter der nachfolgenden Position Jahresüberschuss / 
Jahresfehlbetrag. 
6.6.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 - 833.850.337,15 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 - 853.564.050,71 € 
 Veränderung +19.713.713,56 € 
 
Das Jahresergebnis ist in der Bilanz als eigener Posten darzustellen. Erst nach dem B e-
schluss des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwe n-
dung (§ 96 Abs. 1 GO) kann eine entsprechende Umbuchung stattfinden. Dies kann, wenn 
das Jahresergebnis negativ ist, zu der vermeintlich widersprüchlichen Situation führen, dass 
die Teilposition Allgemeine R ücklage betragsmäßig größer ist  als das Eigenkapital insg e-
samt. 
Bezüglich des Beschlusses über die Ergebnisverwendung hat der Rat im Falle von Jahre s-
fehlbeträgen nicht wirklich Entscheidungsalternativen: Da keine Ausgleichsrücklage mehr 
vorhanden ist, muss der Fehlbetrag durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausg e-
glichen werden. 
Aktuell enthält diese Position , neben dem aktuellen Jahresfehlbetrag, noch  die Ergebnisse 
der Jahresabschlüsse 201 3 (-180,69 Mio. €) und  2014 (-249,54 Mio. €) , da die Verrec h-
nungsbuchung mit der Allgemeinen Rücklage noch nicht erfolgt ist. Der bilanzielle Jahresver-
lust der Stadt beläuft sich 2015 auf 403,62 Mio. €. 
Die Veränderung fällt aufgrund zweier gegenläufiger Faktoren betragsmäßig so gering und 
auch noch positiv aus: Einerseits wirkt der Jahresverlust 2015 mit 403,62 Mio. € als (negat i-
ver) Zugang; andererseits wurden die Jahresergebnisse 2011 mit summa summarum 423,33 
Mio. € (182,13 Mio. € + 241,20 Mio. €) gegen die Allgemeine Rücklage ausgebucht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 21 
 
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6.7 Sonderposten 
 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.956.450.532,58 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 2.991.302.496,61 € 
 Veränderung -34.851.964,03 € 
 
Die Sonderposten stellen in der Bilanz eine Mischform zwischen Eigen - und Fremdkapital 
dar. Es handelt sich um Gelder, die die Stadt zur Finanzierung von Vermögensgegenständen 
als Zuwendungen, Gebühren und Beiträgen erhält. Verbunden damit sind allerdings auch 
mehr oder weniger konkrete Gegenleistungsverpflichtungen wie z. B. ein bestimmtes Ba u-
werk zu sanieren oder sie einfach nur investiv zu verausgaben (Investitionspauschale). Das  
unterscheidet sie vom Eigenkapital. 
Sie enthalten als größten Posten ( 2,60 Mrd. €) die Beträge, die hauptsächlich das Land 
NRW zur Finanzierung von investiven Maßnahmen bereitstellt. Des Weiteren finden sich hier 
- neben den Beiträgen und Gebührenüberdeckungen - die rechtlich unselbständigen Stiftun-
gen (80,28 Mio. €), die von der Stadt verwaltet werden. 
Nennenswerte Prüfungserkenntnisse ergaben sich für diese Position im Jahresabschluss 
2015 nicht. 
6.8 Rückstellungen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.654.762.184,97 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 2.528.537.102,20 € 
 Veränderung +126.225.082,77 € 
 
Rückstellungen sind wirtschaftlich als Fremdkapital anzusehen. Nach § 88 GO i. V. m. § 36 
GemHVO sind sie in angemessener Höhe zu bilden für  
 Pensionsverpflichtungen, 
 die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, 
 unterlassene Instandhaltungen an Sachanlagen, sofern die Nachholung konkret bea b-
sichtigt ist, 
 dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten, 
 drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren und 
 sonstige Zwecke nur, wenn dies durch Gesetz oder Verordnung geregelt ist. 
Durch die Bildung von Rückstellungen erfolgt eine verursachungsgerechte Zuordnung von 
Aufwendungen zu den entsprechen den Haushaltsjahren. Den weitaus größten Anteil an 
dieser Position haben die Pensionsrückstellungen mit rund 2,03 Mrd. €.  
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind zu bilden, wenn eine sichere oder 
wahrscheinliche Verpflichtung gegenüber einem D ritten am Bilanzstichtag rechtlich oder 
wirtschaftlich verursacht ist, mit einer Inanspruchnahme ernsthaft gerechnet werden muss 
und eine verlässliche Schätzung der Betragshöhe möglich ist. 
Die Bewertung des Rückstellungsbetrages erfolgt auf Basis des Vorsichtsprinzips unter 
Berücksichtigung hinreichend objektiver Hinweise mit dem Erfüllungsbetrag. Das ist der 
Nominalbetrag, der im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich in dieser Höhe an den oder die 
Gläubiger zu leisten ist. Sämtliche bei der Bilanzaufste llung verfügbaren Informationen über 
die Verhältnisse am Abschlussstichtag sind zu berücksichtigen. 
Insgesamt ist im Bereich der Rückstellungen eine Verbesserung der Buchführungsqualität zu 
verzeichnen.

Seite 22 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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Sonstige Rückstellungen nach § 36 Absatz 4 und 5 GemHVO 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 399.222.722,81 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 364.612.175,48 € 
 Veränderung + 34.610.547,33 € 
 
Die Sonstigen Rückstellungen wurden ohne die den Personalbereich betreffende n Konten 
geprüft und unterteilen sich wie folgt auf 
 Rückstellungen für Prozesskosten, 
 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, 
 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und 
 Andere Sonstige Rückstellungen. 
Deren Gesamtwert in der Bilanz beträgt rd. 258,5 Mio. € (Vorjahr: rd. 228,9 Mio. €). Im Jahr 
2015 wurden 5.045 Fälle mit rd. 29,6 Mio. € gebucht. Aus diesen Fällen wurde für die Pr ü-
fung eine Stichprobe von 172 Fällen (3,4 %) mit einer Summe von rd. 20,8 Mio. € (70,3 %) 
ausgewählt. Davon wurde der überwiegende T eil mit 143 (83,1 %) Fällen korrekt und in 29 
(16,9 %) Fällen falsch gebucht. 
Die Stichprobe wurde stadtweit ausgewählt und betrifft 22 Ämter. 
Auch in 2015 wurden wieder Buchungen vollzogen die eine ordnungsmäßige Buchhal tung 
ad absurdum führen. Insgesamt wurden im Rahmen der Stichprobe 11 Buchungen festg e-
stellt in denen zwischen 2 und 16 Geschäftsvorfälle abgebildet wurden. Erschwerend kommt 
hinzu, dass diese Geschäftsvorfälle dabei unterschiedliche Geschäftsbereiche unterschiedl i-
cher Ämter betreffen. Auf diesen Buchungsmangel wurde bereits im Prüfungsbericht zum 
Jahresabschluss 2013 und 2014 hingewiesen. 
Gemäß § 27 Absätze 1 -3 GemHVO in Analogie zu den §§ 238 Abs. 1, 239 Abs. 2 und 257 
Abs. 1 Nr. 1-3 HGB widerspricht diese Art den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. 
Buchführung ist die laufende, systematische und in Geldgrößen vorgenommene Dokumenta-
tion von Geschäftsvorfällen. Die Buchführung bezweckt, Vermögen und Vermögensentwic k-
lung klar, übersichtlich und nachprüfbar zu dokumentieren. 
Zu jedem Gesc häftsvorfall gehört ein Beleg als Nachweis der Buchung. Geschäftsvorfälle 
sind Ereignisse, die eine Veränderung des Bruttovermögens in Höhe und/oder Struktur 
bewirken. Mehrere gleichartige Vorgänge dürfen nicht zu einer Buchung zusammengefasst 
werden. 
Die Buchführung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn ein sachverständiger Dritter sich in 
angemessener Zeit darin zurechtfinden kann. Die Zeit, die erforderlich ist, um sich in der 
Buchführung zu Recht zu finden, hängt vom Umfang des Rechenwerkes ab. Der Überblick  
muss anhand der Buchungen und der Belege und ganz überwiegend ohne weitere Auskün f-
te und ohne Schwierigkeiten zügig gewonnen werden können.  
Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. 
Daher ist die Einzelbuchung je Geschäftsvorfall unbedingt erforderlich. 
 
Im Rahmen der Prüfung fiel auf, dass bei der Bildung von Rückstellungen für Prozesskosten 
in denen der Streitwert nicht berücksichtigt worden ist, nicht das richtige Aufwandskonto 
gewählt wurde. Laut Buchungsin formation von -20- ist bei der Bildung von Rückstellungen, 
die ausschließlich Verfahrenskosten enthalten, anstelle des Kontos 543800 - Aufwendungen 
für Rückstellungen - das Konto 529210 - Gerichts- u. Notarkosten - zu verwenden. 
Die betroffenen 11 Buchungen unter dem Geschäftsbereich 0310 sind zu korrigieren.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 23 
 
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Laut Buchungsinformationen von -20- sind Aufwandsminderungen nur innerhalb der l aufen-
den Periode (Jahr) möglich und kommen nur aus folgenden Gründen in Betracht: 
 Es wird nachträglich ein Preisnachlass (z. B. Rabatte, Gutschriften oder Boni) gewährt. 
 Die Rechnung war fehlerhaft oder wurde aus anderen Gründen reduziert (z. B. Rückg a-
be von Ware innerhalb von 14 Tagen). 
 Im Rahmen einer Spitzabrechnung besteht ein Rückerstattungsanspruch seitens der 
Stadt. 
Im Rahmen der Einzelfallprüfung wurde festgestellt, dass in den folgenden Bereichen Au f-
wandsminderungen bewusst falsch gebucht werden. 
 Ausbilder für die Verwaltungsberufe erhalten auf Antrag ein Honorar. Auf Basis der 
Anträge wird eine entsprechende Rückstellung gebildet, da die Auszahlungen der Hono-
rare erst im Folgejahr vorgenommen werden. 
Die Auszahlung erfolgt z usammen mit der Gehaltszahlung und wird über die jeweiligen 
Aufwandskonten ( Regelentgelt bzw. Regelbezüge  und Aufwendungen, für Honorare) 
gebucht. Die für den Honoraranteil gebildete Rückstellung wird dann im Nachgang auf-
wandsmindernd korrigiert. 
Dieses Verfahren entspricht nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung und ist zu korr i-
gieren. 
 Bei den Prozesskostenrückstelllungen für Schadensfälle sowohl für Einzelleistungen als 
auch für Dauerleistungen (z. B. Rentenzahlungen) werden alle Auszahlungen unterjährig 
zunächst gegen Aufwand gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden 
diese Buchungen dann aufwandsmindernd korrigiert. Auch dieses  Verfahren entspricht 
nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung und ist zu korrigieren.  
Für die Berechnung der Dauerleistungen sind entsprechende Rentenbarwerte zu ermi t-
teln. Hierbei sind 3 Ämter involviert. In 2015 hatte diese Berechnung 10 Monate in A n-
spruch genommen, so dass die finalen Rückstellungslisten erst im November 2016 e r-
stellt werden konnten. Vor dem Hintergrund, dass gemäß § 95 Abs. 3 GO der Entwurf 
des Jahresabschlusses bis zum 31.03. des Folgejahres dem Rat zur Feststellung vorge-
legt werden muss, ist dieses langwierige Verfahren anzupassen. 
Im Rahmen der Prüfung gab -20- an, dass eine umfassende Betrachtung dieser Themen 
für die zweite Jahreshälfte 2017 beabsichtigt ist. 
 Bei den arbeitsrechtlichen Prozesskostenrückstellungen werden ebenfalls alle Auszah-
lungen unterjährig zunächst gegen Aufwand gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlus s-
arbeiten werden diese Buchungen dann aufwandsmindernd korrigiert. 
Auch dieses Verfahren entspricht nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung und ist zu 
korrigieren. 
 Bei der Abwicklung der Sozialhilfe ist aufgefallen, dass in mengenmäßig hohen Umfang 
Aufwandsminderungen gebucht werden. Die Buchungen der Sozialhilfen in SAP erfo l-
gen über das Vorsystem AKDN. Nach Auskunft des Amtes ist es aus technischen Grü n-
den nicht möglich direkt gegen Rückstellungen zu buchen.  
Die technischen Voraussetzungen sind zwingend kurzfristig anzupassen, so dass eine 
ordnungsmäßige Buchführung möglich ist.  
 
Grundsätzlich ist bei Prozessen ab der zweiten Instanz neben den betroffenen Ämtern -30- 
zuständig.  
In einem Fall wurde festgestellt, dass die augenscheinlich gute Kommunikation zwischen  
-30- und den Ämtern nicht funktioniert hat. Zwar wurden die notwendigen Buchungen korrekt

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durchgeführt, der zuständige Sachbearbeiter des Amtes war jedoch n icht über die Abwic k-
lung informiert.  
Damit die buchhalterische Abwicklung der Geschäftsvor fälle, an denen mehrere Dienstste l-
len beteiligt sind , ordnungsgemäß erfolgt, ist durch eine einheitliche Ablauforganisation ein 
sicherer Informationsfluss zu gewährleisten. 
 
Laut Buchungsinformationen und Jahresabschlussverfügung 2015 von -20- werden Rück-
stellungen für investive Rechnun gen ausschließlich bei Schlussrechnungen zu Bauma ß-
nahmen gebildet. Dabei kann auf eine Rückstellungsbildung verzichtet werden, wenn di e 
Rechnung voraussichtlich unter 10.000 € liegt. 
Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt voraus, dass künftige 
Ausgaben nicht zu aktivierungspflichtigen Anschaffungs - und Herstellungskosten führen 
dürfen.  
Soweit allerdings bei einem bereits angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstand 
die Höhe der Zahlungsverpflichtung noch ungewiss ist, ist die Bildung einer Rückstellung für 
ausstehende Rechnungen zulässig.  
Bei diesen investiven Rückstellungsbuchungen muss der betroffene Vermögensgegenstand 
zwingend aktiviert und betriebsbereit sein. Unter diese Regelung fallen allerdings nicht nur 
bauliche Vermögensgegenstände, sondern auch alle anderen. 
Die oben genannte Festlegung von -20- ist demnach nicht vollständig. Die Formulie rung ist 
dahingehend anzupassen, dass bei der Bildung von Rückstellungen für investive Rechnu n-
gen nicht nur bauliche sondern auch alle anderen Vermögensgegenstände betroffen sind. 
Wobei für die anderen Vermögensgegenstände die Wertgrenze neu zu betrachten ist. 
In der Prüfung wurde festgestellt, dass in einem Geschäftsvorfall fälschlicherweise die Bi l-
dung einer Rückstellung gegen Anlage im Bau gebucht wurde. Anlagen im Bau erfüllen nicht 
das Kriterium der Betriebsbereitschaft. Die Rückstellungsbildung ist somit zu korrigieren. 
 
Im Rahmen der Prüfung wurden Unterlagen von 22 Ämtern per Mail angefordert. Der deu t-
lich überwiegende Teil hat fristgerecht geantwortet (innerhalb von 3 Wochen) und eine hohe 
Kooperationsbereitschaft in der Zusamme narbeit gezeigt. 5 Ämter haben auf die erste A n-
frage nicht geantwortet und wurden in einer Erinnerungsmail nochmals um die Übersendung 
(Frist 1 Woche) der angeforderten Unterlagen gebeten. Davon h at sich ein Amt erst 7 W o-
chen nach der ersten Anforderung gemeldet, allerdings hat dieses Amt die avisierten Unter-
lagen nicht vorgelegt. Von  einem weiteren Amt gab es während der Prüfung gar keine 
Rückmeldung. 
Die Konsequenz aus diesem Verhalten einiger weniger Ämter ist, dass bei folgenden Pr ü-
fungen sämtliche Anforderungen an -20- als Ersteller des Jahresabschlusses gehen. -20- ist 
dann dafür verantwortlich, dass die Rückmeldungen fristgerecht an -14- erfolgen.  
6.9 Verbindlichkeiten 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 3.484.659.382,64 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 3.204.731.320,68 € 
 Veränderung + 279.928.061,96 € 
 
Eine Verbindlichkeit liegt vor, wenn die Stadt Köln gegenüber einem Dritten zu einer Lei s-
tungserbringung aufgrund  von privatrechtlichen,  öffentlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen 
Gründen verpflichtet ist. Die Bilanzposition Verbindlichkeiten beinhaltet alle zum Bilanzstic h-
tag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 25 
 
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Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 41 Abs. 4 GemHVO zu gliedern und mit ihrem Rückzah-
lungsbetrag zu bilanzieren. Die Erfassung der Verbindlichkeiten erfolgt durch die Beleginven-
tur, da diese für die Verbindlichkeiten die einzige Aufnahmemöglichkeit darstellt . Die Nach-
vollziehbarkeit der Entwicklung des Bestandes an Verbindlichkeiten ist für das RPA innerhalb 
eines überschaubaren Zeitraumes nicht gegeben. Dies wird erst mit der Einführung einer 
geschlossenen Buchführung möglich sein. 
Bis dahin bleibt das RPA bei seiner Kritik hinsichtlich der Buchhal tung: Die Datenverwaltung 
der Darlehen erfolgt in dem System KommInform, gebucht werden die Geschäftsvorfälle  
quartalsweise im eigentlichen Buchhaltungssystem SAP und die Zahlungen werden über das 
alte kamerale Kassensystem Indafin/Ginfis abgewickelt. Durch diese Dreiteilung findet sich 
im Buchführungssystem SAP keine aktuelle Darstellung der Vorgänge , der aktuellen Ve r-
bindlichkeiten- und Finanzmittelbestände. Wünschenswert ist die Integration der Darlehen s-
verwaltung in das SAP -System; die fehlende Verbindu ng zum Kassenverfahren ist ein A n-
lass für die Einschränkung des Testats. 
6.9.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.162.888.199,69 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 2.247.053.997,43 € 
 Veränderung - 84.165.797,74 € 
 
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen nach § 86 GO sind der Gemeinde von einem 
Dritten zur Verfügung gestellte Geldbeträge mit der Verpflichtung, das aufgenommene Kap i-
tal dem Kreditgeber zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag stellt den zu passivierenden 
Wertansatz dar. Unterschieden wird gemäß § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO nach Krediten von 
verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie nach Krediten vom 
öffentlichen Bereich und vom privaten Kreditmarkt. 
Die Kredite dürfen nur aufgenommen werden, um Investitionen zu tätigen oder Umschuldu n-
gen vorzunehmen. Bedingungen sind, dass eine andere Finanzierung nicht möglich oder 
wirtschaftlich zweckmäßig ist und dass die Kreditaufnahme „mit der dauernden Leistungsf ä-
higkeit der Gemeinde in Einklang“ steht.  
Eine schwerpunktmäßige Prüfung dieser  Bilanzposition erfolgte zum Jahresabschluss 2013 
zusammen mit der Prüfung der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (si e-
he Ziffer 6.9.2). Die wesentlichen Probleme bestehen weiterhin. Eine Zusammenfassung der 
wesentlichen Feststellungen findet sich dort. 
6.9.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 853.095.660,67 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 487.000.000,00 € 
 Veränderung + 366.095.660,67 € 
 
Unter dieser Bilanzposition sind die Verbindlichkeiten aus der Kreditaufnahme zur Aufrech t-
erhaltung der Zahlungsfähigkeit nach § 89 GO anzusetzen. Die Zuordnung ist auch hier nur 
nach deren zweckbezogener Verwendung und nicht nach der Laufzeit der Kredite vorz u-
nehmen. Ein Hauptmerkmal dieser Kreditart ist seine kurze Laufzeit, entweder nach Tagen 
oder Monaten bestimmt, aber jeweils nicht länger als ein Jahr. 
Prüfungsergebnisse zu Verbindlichkeiten aus Investitionen und Liquiditätskrediten 
 
 Die gesamte Schuldenverwaltung erfolgt mit Hilfe des Darlehensverwaltungsprogramms 
„KommInform“. Das Programm ist nicht in die Buchführung (SAP) integriert.

Seite 26 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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 Eine schriftlich fixierte Dokumentation der Arbeitsabläufe hinsichtlich der Aufn ahme von 
Krediten bzw. deren Verwaltung existiert bei der Stadt nicht. Ausführliche Arbeitsplat z-
beschreibungen für den Bereich sind hingegen vorhanden. 
 Sowohl die Aufnahme und Tilgung der langfristigen Kredite als auch die der kurzfristigen 
Liquiditätskredite wurden hinreichend nachgewiesen. 
 Die sichere Abgrenzung von Krediten für Investitionen und Liquiditätskrediten ist hi n-
sichtlich der Mittelverwendung nach Auffassung des RPA nicht gewährleistet. Sowohl 
die Investitions- als auch die Liquiditätskredite werden in Zusammenhang mit Planungen 
bzw. Anmeldungen aufgenommen. Die Mittel werden auf städtischen Konten bereitg e-
stellt und von der Stadtkasse zur Zahlung von Rechnungen genutzt. Ob diese Gelder 
aus investiven Darlehen dabei primär für investive Maßnahme n genutzt werden, k onnte 
von der Verwaltung nicht konkret beantwortet werden. 
 Die Buchungen der Aufnahmen und Rückführungen der Liquiditätskredite in SAP wer-
den zwar je Bank, allerdings nicht zeitnah vorgenommen, sondern in Summe einmal pro 
Quartal. Dieses Vorgehen ist nicht GoB-konform. 
6.9.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 49.849.180,93 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 35.242.893,01 € 
 Veränderung + 14.606.287,92 € 
 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen auf Grund von Kauf - 
und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet - und Pachtverträgen und ähnlichen Ve r-
trägen, bei denen die Zahlung noch aussteht, die Höhe und die Fälligkeit am Bilanzstichtag 
jedoch feststehen. Eine Lieferantenverbindlichkeit ist grundsätzlich mit dem Rechnungsb e-
trag anzusetzen. In diesem Zusammenhang ist das Saldierungsverbot zu beachten, so dass 
eine Forderung an einen Lieferanten nicht mit einer Verbindlichkeit aus Lieferungen und 
Leistungen verrechnet werden darf. 
Unverändert gegenüber den Vorjahren ist die auffällige Position „Verbindlichkeiten ohne 
Kreditor“. Sie ist keinem bestimmten Geschäftspartner zugewiesen und der Saldo weist eine 
negative Verbindlichkeit i. H. v. rund 3,07 Mi o. €, also eine Forderung aus. Diese Besonde r-
heit wurde bereits in Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung 2011 mit der Kämm e-
rei angesprochen; die Bereinigung steht noch aus. Spätestens mit der Einführung des SAP -
Moduls PSCD ist dieses Konto auszugleichen. 
Die Mängel in der Buchhaltung sind wegen des Systembruchs zwischen Buchhaltungssys-
tem und Kassensystem  gegenüber den bisherigen Jahresabschlüssen unverändert. So 
erfolgt z. B. die Betrachtung der offenen Posten nach Aussage der Kämmerei nur im Ka s-
sensystem und nicht in SAP. Die Ausgleichsbuchung von Forderungen durch erfolgten Za h-
lungseingang ist nicht möglich; eine Bereinigung erfolgt nachträglich durch summarische 
Buchungen. Ein umfassender Abgleich der erfolgten Zahlungen mit den zugehörigen Ve r-
bindlichkeiten in SAP ist weiterhin nicht unmittelbar möglich. Auch diese Verfahrensweise 
entspricht nicht den GoB. 
6.9.4 Erhaltene Anzahlungen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 161.525.781,23 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 130.945.778,82 € 
 Veränderung +30.580.002,41 € 
 
Erhaltene Anzahlungen sind Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Dritten, die entstan-
den, weil sie von diesen bereits Finanzmittel  zur Verfügung gestellt bekam , die von ihr g e-

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 27 
 
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wünschte Leistung oder vertraglich vereinbarte Maßnahme jedoch noch nicht bzw. nicht 
vollständig erbracht bzw. durchgeführt hat.  
Einen großen Teil dieser Position stellen die erhaltenen Zuwendungen dar, die noch nicht 
verwendet wurden. Weitere Beispiele sind zweckgebundene  Nachlässe und Spenden. Es 
kann sich dabei sowohl um investiv wie auch konsumtiv zu verwendende Mittel handeln. Die  
von der Gemeinde zu erbringende Gegenleistung kann in der Weiterleitung des Geldes, 
einer Dienst- oder einer Sachleistung bestehen. 
Aus diesem Bereich wurden zum Jahresabschluss 2014 die zweckgebundenen, nicht inve s-
tiven Zuwendungen ausführlicher geprüft. Diese sind aufgrund der Zweckbindung im Ja h-
reswechsel als Erhaltene Anzahlungen auszuweisen. Erhaltene Anzahlungen sind bis zur 
Erfüllung der Leistungen Verbindlichkeiten.  Dieser Status kann sich über mehrere Jahre 
erstrecken. 
Unverändert bestehen Probleme bei der Nachweisführung: 
 Belege sind nur mit hohem zeitlichem Aufwand zu erhalten, erfüllen nicht die Anford e-
rungen an einen Beleg oder können überhaupt nicht zur Verfügung gestellt werden. Das 
ist auch der Tatsache geschuldet, dass keine GoB-konforme Belegablage existiert. 
 Rückfragen zu den Vorgängen  können nicht beantwortet werden  bzw. werden nicht 
beantwortet. 
 Die im SAP-System zur Verfügung stehenden Mittel (Buchungstexte, Kontierungsobje k-
te) werden nicht genutzt, was Auswertungen und Zuordnungen teilweise unmöglich 
macht. 
 Eine schriftliche Dokumentation zum Ablaufprozess im Umgang mit zweckgebundenen, 
nicht investiven Zuwendungen existiert nicht. Das Fehlen einheitlicher, umfassender Bu-
chungsvorgaben führt dazu, dass die Dienststellen teilweise unterschiedliche Verfa h-
rensweisen entwickelten. 
Das RPA fordert eine stadtweit einheitliche Verfahrensweise in der Abwicklung und Buchung 
gleichartiger Vorgänge. Damit diese durchgeführt wird, sind seitens der Kämmerei konkrete 
Vorgaben zu fertigen. Insbesondere notwendig erscheinen diese auch hinsichtlich der zeitli-
chen Komponente. Dabei ist festzulegen z u welchem Zeitpunkt unter welchen Vorausse t-
zungen der Ertrag zu buchen ist und wann die (Um-)Buchung von noch nicht zweckentspre-
chend verwendeten Fördermitteln auf Erhaltene Anzahlungen erfolgt. Auch wenn immer eine 
Betrachtung des Einzelfalles notwendig ist, sind zentrale Vorgaben erforderlich. 
Eine zentrale Übersicht der verschiedenen Zuwendungen für die Stadt insgesamt, aus de r 
Art und Zweck, Zuwendungsgeber, Empfänger , Dienststelle, Nachweisverpflichtung und 
Sonstiges hervorgeht, existiert nach Auskunft der Kämmerei nicht. Damit ist es weder mög-
lich zentral eine Auskunft über erhaltene und verwendete Zuwendungen zu bekommen, was 
die Prüfung erschwert, noch ist eine zentrale Überwachung möglich. 
Unzureichend ist in vielen Dienststellen die Zuordnung von Erträgen aus Zuwendungen und 
den dazugehörigen Aufwendungen, also letztlich der Nachweis der Leistungserbringung mit 
dem veranschlagten Ressourcenverbrauch . Diese Zuordnung  kann von den Dienststellen 
teilweise gar nicht erbracht werden oder ist nur sehr aufwendig identifizierbar. Es mangelt 
stadtweit an der notwendigen Transparenz der verwendeten Förderbeträge. Nur in wenigen 
Dienststellen wird durch die Nutzung von Kostenträgern die erforderliche Transparenz hin-
sichtlich der Fördermittel geschaffen. Hilfreich wäre hier eine Vorgabe, welcher Buchungstext 
sowohl auf den Ergebniskonten als auch auf dem Bestandskonto zu nutzen ist. Aus diesem 
sollte erkennbar sein, zu welchem Förderprojekt die jeweilige Buchung zugehörig ist , was 
Auswertungen ermöglichen würde . So bestünde auch die Möglichkeit investive und ko n-
sumtive Fördermittel zu selektieren.  Seit 2017 arbeitet die Kämmerei an einer entspreche n-
den Regelung.

Seite 28 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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7. Ergebnisrechnung 
Mit der Einführung des NKF wurden die in der Ergebnisrechnung dargestellten Rechengr ö-
ßen zum Maßstab des kommunalen Haushaltsausgleichs. Ziel war, die reinen Geldflüsse in 
den Hintergrund und den Ressourcenverbrauch bzw. -zugewinn in den Mittelpunkt der haus-
haltswirtschaftlichen Betrachtungen zu stellen.  
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis ist im Rahmen des gemeindl i-
chen Jahresabschlusses gem. § 41 Abs. 4 Nr. 1.4 GemHVO als Jahresüberschuss oder 
Jahresfehlbetrag unter dem Bilanzposten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ anzusetzen. 
Das Jahresergebnis ist eine der bestimmenden Größen  für die Veränderung des Eigenkap i-
tals in der Bilanz (siehe auch 6.6.1). 
Generell wirkt sich a uf die Ergebnisrechnung die Pro blematik der Buchführung, wie sie in 
den voranstehenden Kapiteln beschrieben wurde, aus. So sind die summarischen Ertrag s-
buchungen in SAP nicht überprüfbar, bei denen die Einzelwerte direkt aus einem Vorsystem 
zur Stadtkasse übertragen werden. In der Regel werden Erträge in der Doppik gegen Forde-
rungskonten gebucht (zur Problematik der Forderungen siehe Ziffer 6.4 Forderungen und 
sonstige Vermögensgegenstände). Da die offenen Forderungen in SAP nicht gegen den 
Zahlungseingang ausgebucht werden, ist nicht sichergestellt, dass die Erträge korrekt erfasst 
sind. Durch die Systemtrennung ist ebenfalls nicht gewährleistet, dass z. B. Niederschlagu n-
gen in der Buchhaltung  (SAP) korrekt verbucht werden.  Dieser Kritikpunkt kann frühestens 
ab 2017 - mit der Einführung von PSCD - beendet sein. 
7.1 Gewerbesteuer 
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden. Die für 2015 
gebuchten Erträge für die Stadt Köln betragen 905,48 Mio. €. Der Gewerbesteuerhebesatz in 
Köln beträgt 4 75 Prozent bezogen auf den „Steuermessbetrag“, der von der Finanzverwa l-
tung festgesetzt wird. 
Die Berechnung der zum Soll zu stellenden Forderungen an die Steuerpflichtigen werden mit 
dem Programm OK .FIS (Offenes Kommunales Finanzinformationssystem) beim Steueramt 
generiert. Auf Basis einer Annahmeanordnung führt die Kämmerei die Kontierung und Bu-
chung aus. 
Generell bestätigt die Prüfung der Gewerbesteuererträge für 2015 die Ausführungen unter 7 
bezüglich der summarischen Ertragsbuchungen und des Ausgleichs der Forderungen. 
Weitere Prüfungsergebnisse: 
 Seit Beginn NKF (1. 01.2008) gab es bei den Gewerbesteuern keine Buchung auf dem 
Sachkonto 578200 - Forderungsverlust. Erst ab dem Haushaltsjahr 2014 wurden die 
ersten Einzelwertberichtigungen in SAP erfasst. 
 Es ist im Buchführungssystem SAP nicht  erkennbar, welche Beträge aus welchem A n-
lass (Erlass, Niederschlagung, Stundung oder Rückzahlung) getätigt wurden. 
 In Köln gibt es aktuell rund 15.000 Gewerbesteuerpflichtige. Daraus ergibt sich - theore-
tisch - eine Anzahl von 15.000 Personenkonten und 60.000 Buchungen, wegen der 
quartalsweisen Zahlungsverpflichtung der Gewerbesteuerabschläge. Hinzu kommen un-
terjährige Korrekturbuchungen. 
Tatsächlich wurden in 2015 in INDAFIN  27.056 Personenkonten bebucht. Von der Ver-
waltung wurden 192.224 Datensätze (Buchungen) geliefert, die - wie die Prüfung ergab - 
noch nicht den Gesamtbestand umfassen können.  
 Einzelne Personenkonten wurden bis zu 95 mal bebucht. Dabei handelt es sich haup t-
sächlich um unüberschaubare Rein -Raus-Buchungen. 995 dieser Personenkonten wi e-
sen am Jahresende mit einem Buchungsvolumen von 6 .933 Buchungen - ohne Au s-
gleichszahlung - einen Saldo von 0 € aus.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 29 
 
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Bei OK.FIS handelt es sich um eine Software, die in vielen Kommunen zur Ermittlung der 
Gewerbesteuerbeträge eingesetzt wird; eine Prüfung durch das RPA fand in früheren Jahren 
statt.  
Problematisch ist, dass die im Buchführungssystem SAP verbuchten Beträge aktuell nicht 
umfassend nachvollziehbar sind. Ferner ist fragwürdig, ob es im Bereich der Forderungen 
aus Gewerbesteuer keine Forderungsverluste und nur in so geringem Maße Anlass zu Wer t-
berichtigungen gab. Mit den genutzten IV -Verfahren, OK .FIS als Vorsystem, Indafin als 
Kassenverfahren und SAP als Buchführungssystem lediglich mit summarischen Buchungen 
bestückt, ist eine umfassende Beurteilung dieser Ertragsposition nicht möglich. 
7.2 Aufwandsminderungen 
Zum Jahresabschluss 2015  wurden außergewönliche Buchungen auf den  Aufwandskonten 
näher betrachtet. Aufwandskonten gehören zu den Ergebniskonten, d. h. die auf ihnen  ver-
buchten Beträge beeinflussen das Jahreser gebnis. Grundsätzlich werden Aufwandskonten 
nur auf der Soll seite bebucht. Ausnahmen stellen Korrekturbuchungen und die in der 
GemHVO gesondert geregelten Fälle (z. B. Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten) dar. 
Die gesamtstädtischen Regelungen (Buchungsinformationen ohne Anlagenbuchhaltung) 
sehen eine Aufwandsreduzierung nur innerhalb des laufenden Haushaltsjahres und grund-
sätzlich nur aus folgenden Gründen vor: 
 Es wird ein nachträglicher Preisnachlass (z. B. Rabatte, Gutschriften, Boni) gewährt. 
 Die Rechnung war fehlerhaft oder wurde aus anderen Gründen reduziert ( z. B. Rückga-
be der Ware innerhalb von 14 Tagen). 
 Im Rahmen einer Spitzabrechnung besteht ein Rückerstat tungsanspruch seitens der 
Stadt. 
Im Jahr 2015 wurde auf der Habenseite der 205 Aufwandskonten insgesamt ein Betrag von 
171.356.559,25 € über alle Kontengruppen als Aufwandsminderung gebucht Die Stichprobe 
umfasste insgesamt 172 Belege aus acht Dienststellen. 
Grundsätzliche Feststellungen 
 Die eingereichten Nachweise entsprechen häufig nicht den Anforderungen an  bu-
chungsbegründenden Unterlagen (siehe hierzu Punkt 5.2). 
 In den Stichproben finden sich zum Teil mehrere unterschiedliche Geschäftsvorfälle in 
einem Beleg. Vereinzelt werden bis zu sieben Hauptbuch - und Ergebniskonten in solch 
einem Beleg bebucht. Die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Teilbuchungen ist 
nicht mehr gegeben.  
 Vorgänge werden teilweise mit erheblicher Zeitverzögerung verbucht. 
 Die relevanten Buchungsunterlagen weisen vereinzelt keine Unterschriften auf den 
Buchungsbelegen auf, bei einem Amt fehlt häufig die Mitzeichnung einer zweiten Pe r-
son. 
 Die zwingend anzugebenen Buchungstextvorgaben wurden nicht durchgängig beachtet. 
 Zwei Dienststellen haben unvollständige Nachweise erbracht, sodass für die betreffe n-
den Sachverhalte eine abschließende Prüfung nicht möglich war. 
Einzelfeststellungen 
 Rückstellungssachverhalte 
Eine Vielzahl der Stichproben betrifft diverse Rückstellungssachverhalte. Bei Ina n-
spruchnahme dieser Rückstellungen hat die Zahlung direkt aus dem Rückstellungskonto 
zu erfolgen.

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Die Auszahlung erfolgt jedoch über die jeweiligen Aufwandskonten. Die gebildete Rück-
stellung wird dann im Nachgang aufwandsmindernd korrigiert. 
Laut Aussage der Kämmerei sind die in den Buchungsinformationen aufgeführten Be i-
spiele für nachträgliche Aufwandsabsetzungen ihrem Wesen nach unterjährige Au f-
wandskorrekturen. In diesem Kontext sind auch die gebuchten Inanspruchnahmen der 
Personalrückstellungen zu sehen. Diese Vorgehensweise ist systembedingt, da die f i-
nanztechnische Abwicklung bei der Zahlbarmachung der Gehälter aus dem Vorsystem 
SAP/HCM (Gehaltsabrechnungsverfahren) heraus keine andere Vorgehensweise als e i-
ne nachträgliche Korrektur (gegen das Aufwandskonto) zulässt.  Diese Systemeinstel-
lung widerspricht den GoB. 
Bei einer Dienststelle befindet sich ein weiterer Rückstellungssachverhalt aktuell noch in 
Klärung. In den beigefügten Unterlagen ist das Berechnungsergebnis 1.283.312,61 € 
noch in die Rückstellung einzubuchen. Der Sachkontenbeleg weißt aber eine Minderung 
der Rückstellung in dieser Höhe aus. Gebucht wurde entgegen der Berechnung somit 
eine Aufwandsminderung (Rückstellung an Aufwand). 
 Gehaltsvorschüsse 
Gehaltsvorschüsse wurden bei Auszahlung aufwandswirksam gebucht und danach au f-
wandsmindernd in die Forderungen umgebucht. Der Zwischenschritt über die Persona l-
aufwendungen ist sachlich falsch. 
 Finanzanlagen 
Gemäß § 35 Absatz 5 i.V.m. § 43 Absatz 3 GemHVO ist bei Finanzanlagen eine A b-
schreibung bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zwingend vorzunehmen. Die-
se Wertminderungen sind in NRW ab 01.01.2013 nicht mehr als Aufwand zu buchen, 
sondern erfolgsneutral unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Im 
Haushaltsjahr 2015 wurde die Wertveränderung zunächst gegen das Aufwandskonto 
gebucht. Eine Verrechnung gegen die allgemeine Rücklage erfolgte im Folgejahr. Die 
aktuellen Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung) Pkt. 5.6 sind an die akt u-
elle gesetzliche Regelung anzupassen. 
 Buchungen ohne Geschäftsvorfall 
Drei Belege sollen Storno- bzw. Korrekturbuchungen darstellen. In den betreffenden Bu-
chungen wird ein Aufwandskonto zeitgleich im Soll und im Haben bebucht. Eine Storno - 
bzw. Korrekturbuchung erfolgte hierbei nicht. Da diesen Buchungen kein Geschäftsvo r-
fall zu Grunde liegt, sind sie zukünftig zu vermeiden.  
 Abgrenzung Verbindlichkeiten / Aufwand 
Verbindlichkeiten gehören – neben den Rückstellungen – zum Fremdkapital bzw. zu den 
Schulden, der Aufwand verändert den Bestand an  Eigenkapital. Die Verbindlichkeiten 
aus der Stichprobe wurden zum Jahresende nicht als solche ins Folgejahr übertragen. 
Die Zahlung erfolgte im Folge jahr aus dem Aufwand. Die Verbindlichkeit wurde zwar 
nachträglich richtig dargestellt und die fehlerhafte Aufwandsbuchung korrigiert, jedoch 
teilweise mit unterschiedlichen Buchungstexten.  
 Sonderposten 
Einige Stichpr oben betreffen das Konto „ andere sonsti ge ordentliche Aufwendung en“. 
Die diesen Buchungen zu Grunde liegenden Sachverhalte umfassen zum einen die Fe r-
tigstellung von Anlagen im Bau (AiB) zum anderen den Abgang von Vermögensgegen-
ständen durch Verschrottung im Rahmen einer Inventur.  Im Zusammenhang mit z u-
schussgeförderten investiven Maßnahmen ist die Bebuchung eines Sonderpostens e r-
forderlich.  
Bei den Abgangsbuchungen wird automatisch der ursprüngliche Zuschussbetrag (Son-
derposten) in voller Höhe auf ein Verrechnungskonto gebucht. Die bisher bereits erfolgte 
ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens wird durch eine Aufwandsbuchung 
neutralisiert. Die Buchung des bis zum Abgang bereits ertragswirksam aufgelösten So n-

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 31 
 
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derpostens ist jedoch zu Recht er folgt. In dieser Höhe ist das Verrechnun gskonto durch 
eine Aufwandsminderung zu bereinigen (Korrekturbuchung). 
Aufgrund der Vielzahl dieser Sachverhalte ist zur Vermeidung der aufwendigen Korre k-
turbuchungen und der damit einhergehenden Fehleranfälligkeit, diese automatisierten 
Buchungen zu hinterfragen und das Verfahren zu optimieren. 
Der tatsächliche Mittelabruf eines Zuschusses für eine Anlage im Bau führt zur Buchung 
eines Sonderpostens. Nach Fertigstellung der A nlage muss diese in der zutreffenden 
Anlagenklasse aktiviert werden. Der entsprech ende Sonderposten wird über die Nu t-
zungsdauer der Anlage ertragswirksam aufgelöst und mindert dadurch die aufwand s-
wirksamen Abschreibungen. In diesem Zu sammenhang sind die vorgenommenen  Auf-
wandsminderungen nicht plausibel.  
 Summarische Verbuchung von Tagesrückläufern 
Die summarische Verbuchung von Tagesrückläufern beinhaltet diverse Sachverhalte 
(Zahlungsrückläufer z. B. falsche IBAN; Tod d. Heimbewohner; Erstattung der Kranke n-
kassen). Eine Aufwandskorrektur erfolgte i.S.d. Buchungsinformationen zu Recht. Bei 
Zahlungsrückläufer wegen falscher Bankverbindung mit erneuter Auszahlung ist der B e-
trag durch eine Umkehrbuchung zu vereinnahmen. Hierbei ist nicht das ursprüngliche 
Aufwandskonto anzusprechen, sondern da s Verrechnungskonto. Eine erneute Ausza h-
lung erf olgt dann von dem Verrechnungskonto mit der ursprünglichen Auszahlungs fi-
nanzposition. Bei der summarischen Verbuchung wurde  nicht das  Verrechnungskonto 
verwendet. Die technischen Voraussetzungen sind zwingend kurzfristig anzupassen, so 
dass eine ordnungsmäßige Buchführung möglich ist. 
 Aufzurechnende Forderungen 
Wenn unterjährig von der Sozialhilfe Beträge einbehalten werden, erfolgt diese Aufrec h-
nung generell über das entsprechende Aufwandskonto. Eine Differenzierung der aufz u-
rechnenden Forderungen (Darlehe nsforderungen/Forderungen aus Transferleistungen) 
erfolgt systembedingt unterjährig nicht. Die Darlehensforderungen wirken sich ergebni s-
neutral, die Forderungen aus Transferleistungen ergebniswirksam aus. Da die erforderli-
chen Anpassungsbuchungen erst zum Jahresende erfolgen, wird unterjährig das Ergeb-
nis fehlerhaft abgebildet.  Die technischen Voraussetzungen sind zwingend kurzfristig 
anzupassen, so dass eine ordnungsmäßige Buchführung möglich ist. 
 Saldierung von Aktiv- und Passivposten 
Das Jobcenter bucht Tagessummen direkt von städtischen Konten ab. Der Bund bucht 
dabei kameral. Diese Abbuchungen werden später anhand der Sachbuchauszüge der 
Kasse in SAP nachgebucht. Die Bundesagentur verlangt an den letzten Tagen des alten 
und den ersten Tagen des neuen Ja hres eine Periodenabgrenzung der Ausgaben nach 
dem entsprechenden Haushaltsjahr. Die Abbuchungen im Dezember 2014 enthalten Be-
träge, die im Ergebnis den Januar 2015 betreffen, außerdem gibt es Abbuchungen im 
Januar, die den Dezember 2014 betreffen. In dies em Zusammenhang fertigt die betre f-
fende Dienststelle im Januar eine Aufstellung und errechnet die Höhe der Verbindlichkeit 
bzw. Forderung. Die errechnete Höhe wird dann in einer Summe gebucht. Somit werden 
Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander au fgerechnet. Diese Vorgehenswe i-
se widerspricht dem Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB). Die Abgrenzungsbuchung 
im alten Haushaltsjahr erfolgt korrekt. Eine Aufwandsminderung im neuen Jahr ist nicht 
notwendig, wenn sofort aus dem Verbindlichkeitskonto gezahlt werden würde. 
 Zuordnung korrekter Kostenträger 
Die Zahlungen an den Trägerverein der Frauenhäuser erfolgt aus arbeitsökonomischen 
Gründen auf einen Kostenträger  / eine Fi nanzposition. Die Zuordnung zum korrekten 
Kostenträger / zum korrekten T eilergebnisplan und zur korrekten F inanzposition erfolgt 
erst zum Jahresende. Systembedingt ist eine zeitnahe Zuordnung (monatlich) möglich. 
Für eine korrekte Abbildung der Ergebnisrechnung ist eine Verfahrensoptimierung auch 
unter arbeitsökonomischen Geschichtspunkten zu prüfen.

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 Niederschlagungen 
Systembedingt werden Niederschlagungen automatisch auf ein entsprechendes Einze l-
wertberichtigungskonto in SAP gebucht . Alle verbleibenden Forderungsabgänge die 
Vorjahre betreffend, werden auf einem Forderungsverlustkonto eingestellt. Weitere Di f-
ferenzierungen der Wertberichtigungsgründe erfolgen nicht. 
Bei niedergeschlagenen Forderungen die erneut eingebucht werden müssen, ist zwi n-
gend folgender Buchungstext anzugeben: „ern_Sollst_N S“ diese Angabe ist notwendig, 
um zum Jahresabschluss mit einer entsprechenden Filterung eine Korrektur des Ford e-
rungsbestandes sowie des Wertberichtigungskonto vorzunehmen zu können. Diese 
notwendige Mitgabe ist systembedingt nicht möglich.  Die systemseitigen Voraussetzun-
gen sind kurzfristig zu schaffen. 
Einige Belege beinhalten Forderungen die im  laufenden Haushaltsjahr  nicht realisiert 
werden können (Darlehensforderungen für Kautionen oder die  Realisierung vorrangiger 
Unterhaltsansprüche). Ein Niederschlagungssachverhalt wurde irrtümlich buchhalterisch 
als Fälligkeitsverschiebung (Stundung) und in der Folge ergebnisneutral behandelt. 
Die Buchungsvorgaben für Summenbuchungen wurden durch die Kämmerei ab 2014 
neu ge regelt. Als Schnittstelle für die automati sierte Übernahme der Personenkonten 
aus dem Vorverfahren SozEima in SAP nutzt die Fachdienststelle eine von der Kämm e-
rei zur Verfügung ge stellte Datenbank.  Diese Anwendung verfügt nach wie vor nicht 
über die notwendigen Systemvoraussetzungen zur korrekten Buchung der Geschäft s-
vorfälle. Daher können Wertberichtigungen von Forderungen und erforderliche B u-
chungstextmitgaben bei wiederauflebenden Forderungen nicht oder nicht korrekt abg e-
bildet werden. 
In der Vergangenheit wurde die Kämmerei gebeten das Verfahren so anzupassen, dass 
eine korrekte Buchführung gewährleistet wird. Die erforderliche Modifizierung erfolgte 
bisher nicht. 
Die Systemvoraussetzungen sind zur Einhaltung der Buchungsvorgaben und zur Wa h-
rung des Vorsichtsprinzips anzupassen. 
 Intransparenz 
Nach Prüfung eines Geschäftsvorfalls mit insgesamt sieben Buchungen aus den G e-
schäftsjahren 2013 bis 2015 erfolgte seitens einer Dienststelle eine fehlerhafte Korre k-
turbuchung. Die irrtümlich vorgenommene Korrektur eines Forderungsverlustes sollte im 
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten korrigiert werden. Die beigefügten entspreche n-
den Buchungsbelege wiesen keinerlei Unterschriften auf, die notwendige Korrekturb u-
chung ist in SAP nicht ersichtlich.  
Ein bereits als Verbindlichkeit abgegrenzter Zinsaufwand wurde aus dem Aufwandskon-
to gezahlt. Das diesbezügliche Buchungsverhalten ist sehr intransparent, der relevante 
Schriftverkehr irreführend. 
Drei Rechnungen mit Rechnungsdatum 2014 wurden im H aushaltsjahr 2015 als Au f-
wand in der Ergebnisrechnung falsch abgebildet. Eine Abgrenzung der Verbindlichkeiten 
wurde 2016 für das H aushaltsjahr 2014 vorgenommen. Die investiven Bestandteile der 
Rechnung wurden in 2015 durch die Aufwandsminderung korrigiert. Die Aufwandsmi n-
derung erfolgte somit korrekt, da ein Aufwand für 2015  nicht vorhanden war. Der vorg e-
nannte Sachverhalt umfasst acht Buchungen (darunter eine Luftbuchung) mit unte r-
schiedlichen Belegdaten, unterschiedlichen Belegkopftexten in unterschiedlichen Hau s-
haltsjahren. Dieses Buchungsverhalten ist irreführend und sehr intransparent.  
Mit einer weiteren Buchung sollten sieben Ursprungsbelege mit unterschiedlichen G e-
schäftsvorfällen korrigiert werden. Auch diese Ursprungsbelege betreffen Sachverhalte 
aus dem Jahr 2014, die irrtümlich in 2015 als Aufwand gebucht wurden. I rreführend ist 
hierbei u.a der Belegkopftext, der eine Korrektur im Rahmen des Jahresabschluss 2014 
ausweist.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 33 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
 Ungerechtfertigte Aufwandsminderung 
Zwei Aufwandsminderungen beziehen sich auf Aufwand aus Vorjahren. Die Möglichkeit 
einer Aufwandsminderung ist in Ermangelung der Unterjährigkeit nicht gegeben. Die 
Aufwandsminderungen erfolgten somit zu Unrecht. 
8. Finanzrechnung 
Der Finanzrechnung kommt die Aufgabe zu, die Ein - und Auszahlungen abzubilden. Sie hat 
damit eine gewisse Analogie mit der Kapitalflussrechnung im privaten Bereich, zeichnet sich 
jedoch durch einen wesentlich höheren Detailierungsgrad und durch die Tatsache aus, dass 
sie im kommunalen Bereich Bestandteil der vorgeschriebenen Buchhaltung ist. 
Für die Finanzrechnung sind dements prechend im kommunalen Kontierungsplan eigene 
Buchführungskonten vorgeschrieben. Die vorgegebene Bezifferung entspricht der der E r-
gebnisrechnungskonten, soweit Entsprechungen bestehen. So muss die Verbuchung von 
Aufwendungen für Waren auch zu einer Zahlung  führen, die auf dem Finanzrechnungskonto 
Auszahlungen für Waren darzustellen ist. Es gibt jedoch auch Konstellationen, bei denen 
Aufwendungen keine Zahlungen gegenüberstehen (z. B. Abschreibungen) und Zahlungen 
keine Aufwendungen (z. B. Kauf von Vermögens gegenständen); dann finden sich keine 
Entsprechungen. 
In der SAP-Buchhaltung der Stadt Köln finden sich die Finanzrechnungskonten selbst nicht. 
Die Buchungen, die den Konten zuzuordnen sind, lassen sich nur durch Auswertungen 
ermitteln, da die Bezifferung Bestandteil der Finanzpositionen ist, die der unveränderten 
Budgetkontrolle dienen. Das o. g. Konto Auszahlung für Waren findet sich z. B. in 
3701.572.8300.0, 4511.572.8300.8 und sieben weiteren Finanzpositionen. Aus den ersten 
vier Ziffern ist die Diensts telle, die über das Budget verfügt, erkennbar; ab der sechsten 
Stelle das betroffene Finanzrechnungskonto. Die Gliederung der Ziffern entspricht noch der 
der kameralen Haushaltsstellen und ist in erster Linie der Beibehaltung des alten Kassenver-
fahrens geschuldet. Die Ermittlung der Bewegungen und Stände der Finanzrechnungskonten 
über alle in der Stadt bebuchten investiven und konsumtiven Finanzpositionen auf dem 
Auswertungswege ist sehr mühsam und zeitaufwendig; die im SAP -System hinterlegten 
Berichte könn en für Auswertungszwecke bei den Finanzrechnungskonten so nicht genutzt 
werden. 
Ein Abgleich von Bewegungen auf Ergebnis - und korrespondierenden Finanzrechnungskon-
ten ist nicht möglich, da die Zuordnung von Buchungen auf das jeweils korrekte Konto sehr 
fehlerbehaftet ist (siehe hierzu auch Ziffer 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung). 
Dass parallel zu einem Ergebniskonto nicht nur ein, sondern mehr als 20 verschiedene 
Finanzrechnungskonten oder umgekehrt bebucht werden, ist nicht selten. Damit ist auch die 
korrekte Abbildung der Beträge in den einzelnen Positionen der Finanzrechnung nicht g e-
währleistet. 
Auf die Qualität der Buchführung in der Finanzrechnung wirkt sich aus, dass diese über die 
gebuchten Einzahlungen und Auszahlungen zur Budgetkon trolle genutzt wird, obwohl die 
Finanzrechnung nicht mehr maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist (siehe Ziffer 7. E r-
gebnisrechnung). Beispielhaft kann dieses Problem wie folgt erläutert werden: Generell wird 
Finanzpositionen ein Budget (z. B. für Dienst reisen) zugeordnet. Bestimmten FiPos werden 
besondere Budgets (z. B. für Sonderausstellungen) zugeordnet, die eigentlich sachlich ande-
ren FiPos, wie z. B. Unterhaltung Gebäude, Porto, Gebühren oder Bewirtung  zuzuordnen 
wären. Im Ergebnis entstehen eine Abstimmungsproblematik zur Ergebnisrechnung und eine 
in Einzelpositionen fehlerhafte Finanzrechnung. 
Die Finanzrechnung lässt sich aus der Buchführung in SAP nicht überprüfen. Auf eine Pr ü-
fung auf Basis des alten kameralen Kassenverfahrens, das nicht den Rege lungen des NKF 
entsprechend aufgebaut ist, wurde verzichtet.

Seite 34 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
9. Anhang und Lagebericht 
Zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses gehört gemäß § 37 GemHVO neben der E r-
gebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz auch der Anhang. 
Ferner ist ein Lagebericht beizufügen. 
Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die 
verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass 
sachverständige Dritte die Qualität des Jahre sabschlusses und die wirtschaftliche Lage der 
Gemeinde beurteilen können. Zu erläutern sind alle Sachverhalte, aus denen sich künftig 
erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können.  
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Ve rhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Dazu 
ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft 
über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu gebe n. Ein wesentlicher Unterschied 
zum Anhang liegt darin, dass der Lagebericht auch Ereignisse einbeziehen muss, die zw i-
schen dem Ende des betreffenden Haushaltsjahres und dem Zeitpunkt der Erstellung des 
Jahresabschlusses lagen. 
Anhang und Lagebericht genüg en weitestgehend den Anforderungen. Zu bemängeln ist, 
dass über die bekannte Problematik hinsichtlich mangelnder Qualität der Buchführung in 
Anhang und Lagebericht jegliche Erläuterung fehlt. 
10. Bestätigungsvermerk 
Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 3 1.12.2015 wurde nach § 101 GO einschließlich 
Anhang und Lagebericht geprüft. 
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße in Bezug 
auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze or d-
nungsmäßiger Buchführung und den Lagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens -, 
Schulden-, Ertrags - und Finanzlage der Stadt wesentlich auswirken, mit hinreichender S i-
cherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die 
Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der  Stadt 
Köln sowie die Erwartungen über mögliche Fehler  berücksichtigt worden. Im Rahmen der 
Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die 
örtlich festgelegten  Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und 
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.  Die Prüfung umfasste die 
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze  und die Würdigung der Gesam tdar-
stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 
Auf die Prüfung hinsichtlich der Haushaltsplanung und der Haushaltsführung  sowie der 
Teilergebnisrechnungen wurde dabei verzichtet. 
Die Prüfung hat zu einigen Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat einzuschrä n-
ken ist: 
 Die im Bestätigungsvermerk des Berichtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz aufg e-
führten Mängel 
- zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und 
- zu den Wertabschlägen bei Straßen 
sind zum Jahresabschluss 2015 nicht ausgeräumt. 
 Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durc h-
geführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens 
noch aussteht. 
 Die Buchführung ist durch die Beibehaltung des alten Kassenverfahrens kein geschlo s-
senes System und eine Abstimmung der Systeme ist nicht möglich. Eine buchhalterisch

Entwurf Jahresabschluss 2015
Entwurf 
Jahresabschluss 2015
Teil 1
• Gesamtergebnisrechnung 
• Gesamtfinanzrechnung
• Bilanz 
• Anhang 
Dezernat II – Kämmerei

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat II – Kämmerei
Druck
Zentrale Dienste der Stadt Köln
© 2016 Stadt Köln

I n h a l t s v e r z e i c h n i s S e i t e
Teil 1 : Gesamtrechnungen, Bilanz, Anhang
Gesamtergebnisrechnung 5
Gesamtfinanzrechnung 9
Bilanz 13
Anhang 19
Anlagenspiegel 21
Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen
und Zuschreibungen 25
Forderungsspiegel 29
Verbindlichkeitenspiegel 33
Rückstellungsspiegel 37
Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen 41
Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 47
Darstellung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich 51
Übersicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge 55
Übersicht Leasingverträge 59
Erläuterungen zur Bilanz 63
Lagebericht 113
Übersicht über die Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und des 
Stadtvorstandes 143
Teil 2 : Produktbereichsbezogene Darstellung (Teilpläne)
Ergebnisrechnung und Finanzrechnung nach Produktbereichen 159
Produktbereichsbezogene Darstellung 195
Produktbereich 01 – Innere Verwaltung 197
Produktbereich 02 – Sicherheit und Ordnung 245
Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben 307
Produktbereich 04 – Kultur und Wissenschaft 345
Produktbereich 05 – Soziale Hilfen 407
Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 431
Produktbereich 07 – Gesundheitsdienste 459
Produktbereich 08 – Sportförderung 465
Produktbereich 09 – Räumliche Planung u. Entwicklung, Geoinformationen 481
Produktbereich 10 – Bauen und Wohnen 495
Produktbereich 11 – Ver- und Entsorgung 529
Produktbereich 12 – Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 537

I n h a l t s v e r z e i c h n i s S e i t e
Produktbereich 13 – Natur- und Landschaftspflege 605
Produktbereich 14 – Umweltschutz 623
Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus 629
Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft 633
Produktbereich 17 – Stiftungen 641
Teil 3 : Produktgruppen und Produkte mit Zielen und Kennzahlen
Produktbereich 01 – Innere Verwaltung 697
Produktbereich 02 – Sicherheit und Ordnung 735
Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben 769
Produktbereich 04 – Kultur und Wissenschaft 775
Produktbereich 05 – Soziale Hilfen 815
Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 843
Produktbereich 07 – Gesundheitsdienste 867
Produktbereich 08 – Sportförderung 873
Produktbereich 09 – Räumliche Planung u. Entwicklung, Geoinformationen 877
Produktbereich 10 – Bauen und Wohnen 891
Produktbereich 11 – Ver- und Entsorgung 909
Produktbereich 12 – Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 913
Produktbereich 13 – Natur- und Landschaftspflege 927
Produktbereich 14 – Umweltschutz 937
Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus 943
Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft 949
Produktbereich 17 – Stiftungen 951

Teil 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtergebnisrechnung 
Gesamtfinanzrechnung 
Bilanz 
Anhang 
 
Seite 3

Seite 4

Gesamtergebnisrechnung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 5

1.966.879.054,60
707.014.554,54
41.390.697,24
258.522.170,13
0,00
0,00
0,00
0,00
81.806.248,83 0,00
1.810.466.803,44
704.352.516,47
45.520.957,09
260.559.514,85
83.966.523,32
-156.412.251,16
-2.662.038,07
4.130.259,85
2.037.344,72
2.160.274,49
385.240.917,74
203.374.548,21
3.456.820,40
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.647.685.011,69 0,00
392.423.085,29
235.715.278,44
1.735.226,41
0,00
3.534.739.905,31
7.182.167,55
32.340.730,23
-1.721.593,99
0,00
-112.945.106,38
899.973.795,41
59.132.800,00
470.415.712,58
182.156.696,46
0,00
0,00
19.231.273,75
0,00
1.514.820.030,99 8.034.837,60
885.004.549,26
53.800.074,01
440.287.353,94
182.326.823,80
1.498.308.049,76
14.969.246,15
5.332.725,99
30.128.358,64
-170.127,34
16.511.981,23
779.222.990,79
3.905.722.026,23
-258.037.014,54
89.424.883,76
3.830.207,03
31.096.318,38
-31.096.318,38
0,00
137.472.842,14 0,00
839.929.995,97
3.899.656.846,74
-364.916.941,43
81.690.491,68
117.749.874,61
-60.707.005,18
6.065.179,49
-106.879.926,89
-7.734.392,08
19.722.967,53
-48.047.958,38
-306.084.972,92
0,00
0,00
-31.096.318,38
0,00
0,00 0,00
-36.059.382,93
-400.976.324,36
0,00
0,00
11.988.575,45
-94.891.351,44
0,00
0,00
0,00
-306.084.972,92
0,00
-31.096.318,38
0,00
-400.976.324,36
0,00
-94.891.351,44
Ergebnisrechnung
Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allg. Umlagen
+ Sonstige Transfererträge
+ Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte
+ Privatrechtl. Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+ Sonstige ordentliche Erträge
+ Aktivierte Eigenleistungen
+ Bestandsveränderungen
= Ordentliche Erträge
- Personalaufwendungen
- Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
- Bilanzielle Abschreibungen
- Transferaufwendungen
- Sonstige ordentl. Aufwendungen
= Ordentliche Aufwendungen
= Ordentliches Ergebnis (10 und 17)
+ Finanzerträge
- Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
= Finanzergebnis (19 und 20)
= Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21)
+ Außerordentliche Erträge
- Außerordentliche Aufwendungen
= Außerordentliches Ergebnis (23 und 24)
= Jahresergebnis (22 und 25)
19
20
21
22
23
24
25
26
(Angaben in Euro)
1.816.715.117,44
732.072.841,86
35.551.281,49
240.124.052,32
85.532.141,57
334.711.008,22
272.408.122,75
3.691.420,60
0,00
3.520.805.986,25
832.310.466,04
55.918.519,08
427.674.479,72
181.065.799,80
1.446.656.948,92
870.833.698,48
3.814.459.912,04
-293.653.925,79
148.488.331,47
101.174.678,63
47.313.652,84
-246.340.272,95
0,00
0,00
0,00
-246.340.272,95
Jahresabschluss 2015
Ergebnis 2014 fortgeschriebener 
Ansatz 2015
davon 
Ermächtigungs-
übertragung
Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ist / 
fortg. Plan
Nachrichtlicher Ausweis der Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage auf der Folgeseite
Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
 (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
Seite 6

0 0 47.872.719,03 -47.872.719,03Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen27 29.078.781,76
0 0 1.957.663,39 -1.957.663,39Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen28 2.675.133,18
0 0 28.264.188,45 28.264.188,45Verrechnungssaldo (=Zeilen 27 bis 30)31 19.985.111,41
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
 (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
Ergebnisrechnung (Angaben in Euro)
0 0 7.054.306,81 -7.054.306,81Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen29 6.799.185,92
0 0 14.511.887,16 -14.511.887,16Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen30 4.969.617,61
Ergebnis 2014 fortgeschriebener 
Ansatz 2015
davon 
Ermächtigungs-
übertragung
Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ist / 
fortg. Plan
Seite 7

Seite 8

Gesamtfinanzrechnung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 9

Seite 10

Ergebnis 2014 fortgeschriebener
Ansatz 2015
davon Ermächtigungs-
übertragung
Ist-Ergebnis 2015 Vergleich
Ist/ fortg. Plan
1.957.745.241,60
644.466.868,62
34.758.981,31
235.400.413,17
0,00
0,00
0,00
0,00
83.382.394,72 0,00
1.712.360.410,55
636.291.721,99
31.752.439,80
225.882.644,28
84.061.007,25
-245.384.831,05
-8.175.146,63
-3.006.541,51
-9.517.768,89
678.612,53
379.709.632,54
184.134.843,21
70.675.664,29
3.590.274.039,46
0,00
0,00
0,00
0,00
776.643.799,01 0,00
379.557.205,22
230.657.776,35
65.003.450,32
3.365.566.655,76
756.623.577,35
-152.427,32
46.522.933,14
-5.672.213,97
-224.707.383,70
20.020.221,66
87.582.800,00
546.076.823,97
142.173.798,20
1.367.885.898,64
0,00
51.376.184,83
669.843,60
10.962.925,35
872.935.238,20 4.872.606,02
87.166.747,06
420.775.951,78
119.827.756,42
1.360.472.073,95
810.381.879,15
416.052,94
125.300.872,19
22.346.041,78
7.413.824,69
62.553.359,05
3.793.298.358,02
-203.024.318,56
69.843.446,33
34.070.800,00
67.881.559,80
-67.881.559,80
0,00
0,00
15.217.350,00 0,00
3.555.247.985,71
-189.681.329,95
49.816.065,42
57.909.854,57
15.217.070,00
238.050.372,31
13.342.988,61
-20.027.380,91
23.839.054,57
-280,00
4.001.000,00
21.837.439,13
144.970.035,46
0,00
0,00
0,00
44.581.407,58 9.359.198,24
5.954.657,13
28.412.715,00
157.310.362,12
19.850.889,75
1.953.657,13
6.575.275,87
12.340.326,66
24.730.517,83
330.013.955,42
125.301.715,02
169.967.016,41
40.105.414,80
86.310.261,20
49.195.082,89
243.703.694,22
76.106.632,13
29.023.875,00 5.675,00 14.420.727,03 14.603.147,97
51.818.881,90
19.054.180,59
599.794.015,51
-454.823.980,05
26.038.976,27
2.051.890,00
247.528.170,72
-247.528.170,72
-657.848.298,61 -315.409.730,52
18.231.196,26
3.098.803,38
191.106.960,51
-33.796.598,39
-223.477.928,34
33.587.685,64
15.955.377,21
408.687.055,00
421.027.381,66
434.370.370,27
600.098.186,00
547.028.204,66
53.069.981,34
0,00
1.386.470,80
-1.386.470,80
-604.778.317,27 -316.796.201,32
147.732.315,25
275.572.559,61
202.179.836,20
-21.298.092,14
-452.365.870,75
271.455.645,05
-180.910.225,70
253.460.144,57
0,00
-604.778.317,27
0,00
-316.796.201,32
66.241.205,13
3.725.180,20
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allg. Umlagen
+ Sonstige Transfereinzahlungen
+ Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
+ Privatrechtl. Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+ Sonstige Einzahlungen
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
= Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
- Personalauszahlungen
- Versorgungsauszahlungen
- Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
- Transferauszahlungen
- Sonstige Auszahlungen
= Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
= Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16)
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
+ Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten
+ Sonstige Investitionseinzahlunge
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Auszahlungen für Baumaßnahmen
- Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
- Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
- Sonstige Investitionsauszahlungen
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
= Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30)
= Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (17 und 31)
+ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
= Änderung des Bestandes an Finanzmitteln (32 und 37)
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
= Liquide Mittel (38 + 39 + 40)
Finanzrechnung (Angaben in Euro)
Jahresabschluss 2015
+ Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
- Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
+/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln
39
40
41
0,00 0,00 4.399.000.000,00 0,00
0,00 0,00 4.068.979.919,44 0,00
0,00 0,00 -41.217.932,79
Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
 (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
1.654.486.309,59
653.911.761,08
27.104.302,51
213.701.063,33
84.270.571,86
326.495.763,60
250.674.025,20
128.391.651,74
3.339.035.448,91
730.022.720,09
85.801.987,18
387.545.906,09
94.628.470,37
1.272.380.394,87
737.541.142,79
3.307.920.621,39
31.114.827,52
59.664.628,32
41.426.956,42
511.600,00
3.983.522,84
29.886.346,87
135.473.054,45
44.740.820,12
74.306.370,19
35.354.215,09
14.903.944,44
13.270.931,25
3.323.887,26
185.900.168,35
-50.427.113,90
-19.312.286,38
146.163.096,95
256.891.232,09
-16.728.135,14
-36.040.421,52
145.057.228,68
66.241.205,13
3.597.000.000,00
3.503.000.000,00
-42.775.602,03
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Seite 12

Bilanz zum 31.12.2015 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Seite 14

Aktiva (i.Tsd. Euro)*** 31.12.2015 31.12.2014
1 Anlagevermögen 13.768.445,3 (13.816.190,1)
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 13.755,9 (12.117,0)
1.2 Sachanlagen 7.582.143,4 (7.605.683,4)
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.675.523,2 (1.694.924,8)
1.2.1.1 Grünflächen 937.852,3 (937.776,9)
1.2.1.2 Ackerland 173.581,7 (170.513,0)
1.2.1.3 Wald, Forsten 41.091,6 (41.148,3)
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 522.997,8 (545.486,6)
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 691.379,7 (676.228,9)
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder‐  und Jugendeinrichtungen 26.121,6 (27.201,8)
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 3.264,6 (3.327,2)
1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 205.260,3 (184.298,7)
1.2.2.4 Sonstige Dienst‐, Geschäfts‐ und Betriebsgebäude 456.733,2 (461.401,2)
1.2.3 Infrastrukturvermögen 3.219.476,2 (3.297.440,6)
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 880.101,1 (879.308,0)
1.2.3.2 
Brücken und Tunnel 1.444.801,2 (1.477.561,8)
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und
                Sicherheitsanlagen 70.330,9 (74.514,5)
1.2.3.4 Entwässererungs‐ und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.876,3 (1.600,2)
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
               Verkehrslenkungsanlagen 693.282,4 (735.801,7)
1.2.3.6. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 129.084,2 (128.654,4)
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 21.130,4 (21.632,4)
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.578.028,3 (1.575.432,6)
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 70.412,8 (72.219,2)
1.2.7 Betriebs‐  und Geschäftsausstattung 86.685,4 (88.146,6)
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 239.507,3 (179.658,2)
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Aktiva ‐ Fortsetzung (i.Tsd. Euro)*** 31.12.2015 31.12.2014
1.3. Finanzanlagen 6.172.546,0 (6.198.389,7)
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.216.751,3 (5.216.371,6)
1.3.2 Beteiligungen 151.181,9 (151.181,3)
1.3.3 Sondervermögen 528.093,0 (527.220,5)
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 85.661,7 (85.850,3)
1.3.5 Ausleihungen 190.858,1 (217.766,0)
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 140.680,5 (144.068,6)
1.3.5.3 an Sondervermögen 3.557,6 (15.682,9)
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 46.620,0 (58.014,5)
2 Umlaufvermögen 457.135,5 (441.561,4)
2.1 Vorräte 35.381,6 (23.777,8)
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 381.637,4 (336.325,3)
302.566,7 (304.184,1)
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 65.165,0 (23.131,8)
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 13.905,7 (9.009,4)
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 295,6 (15.217,1)
2.4 Liquide Mittel 39.820,8 (66.241,2)
3 Aktive Rechnungsabgrenzung 573.340,9 (551.687,8)
Bilanzsumme 14.798.921,6 (14.809.439,3)
2.2.1 Öffentlich‐rechtliche Forderungen und
            Forderungen aus Transferleistungen
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Passiva (i.Tsd. Euro)*** 31.12.2015 31.12.2014
1 Eigenkapital 5.133.644,6 (5.509.051,3)
1.1 Allgemeine Rücklage 5.961.347,9 (6.356.468,3)
1.2 Sonderrücklagen 6.147,0 (6.147,0)
1.3 Ausgleichsrücklage 0,0 (0,0)
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ‐833.850,3 ‐(853.564,1)
davon: Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2015 ‐403.616,1
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2014* ‐249.539,7 ‐(249.539,7)
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2013* ‐180.694,5 ‐(180.694,5)
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2012** 0,0 ‐(241.204,7)
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2011** 0,0 ‐(182.125,2)
2 Sonderposten 2.956.450,5 (2.991.302,5)
2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 2.597.540,5 (2.617.028,8)
2.2 Sonderposten aus Beiträgen 272.836,5 (291.274,5)
2.3 Sonderposten für Gebührenausgleich 5.794,7 (5.973,9)
2.4 Sonstige Sonderposten 80.278,8 (77.025,4)
3 Rückstellungen 2.654.762,2 (2.528.537,1)
3.1 Pensionsrückstellungen 2.034.458,4 (1.944.574,2)
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 208.084,3 (199.812,2)
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 12.996,7 (19.538,5)
3.4
 Sonstige Rückstellungen 399.222,7 (364.612,2)
4 Verbindlichkeiten 3.484.659,4 (3.204.731,3)
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.162.888,2 (2.247.054,0)
4.2.1 Kredite von verbundenen Unternehmen 1.150,9 (1.277,5)
4.2.4 Kredite von öffentlichen Bereich 122,3 (131,0)
4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt 2.161.615,0 (2.245.645,5)
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 853.095,7 (487.000,0)
46.939,7 (52.809,2)
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.849,2 (35.242,9)
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.072,9 (2.693,5)
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 206.288,0 (248.985,9)
4.8 Erhaltene Anzahlungen 161.525,8 (130.945,8)
5 Passive Rechnungsabgrenzung 569.404,9 (575.817,1)
Bilanzsumme 14.798.921,6 (14.809.439,3)
* Die Verwendung der Jahresergebnisse 2014 und 2013 kann erst nach Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses durch den Rat 
der Stadt Köln gebucht werden. 
** Die Jahresergebnisse 2011 und 2012 wurden nach Feststellung in 2015 gegen die allgemeine Rücklage gebucht. 
*** Summendifferenzen sind rundungsbedingt
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
        wirtschaftlich gleichkommen
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Anhang 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagenspiegel 
 
Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen und 
Zuschreibungen 
 
Forderungsspiegel 
 
Verbindlichkeitenspiegel 
 
Rückstellungsspiegel 
 
Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen 
 
Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 
 
Darstellung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich 
 
Übersicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge 
 
Übersicht über Leasingverträge 
 
Erläuterungen zur Bilanz 
 
Lagebericht 
 
Übersicht über die Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und 
des Stadtvorstandes  
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Anlagenspiegel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 21

Stand am 31.12.2014
Zugänge im 
Haushaltsjahr *1
Abgänge im 
Haushaltsjahr *
2
Umbuchungen 
im Haus-
haltsjahr
Abschreibungen im 
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Kumulierte Abschrei-
bungen (auch aus 
Vorjahren) am 31.12.2015 am 31.12.2014
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - +  / - - + -
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 40.153.858,67 3.442.882,47 -255.278,99 -29.393,95 -1.638.244,07 0,00 -29.556.207,48 13.755.860,72 12.117.003,76
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks-
      gleiche Rechte
      2.1.1 Grünflächen 940.915.946,81 634.214,94 -566.111,34 626.918,99 -600.302,10 0,00 -3.758.698,46 937.852.270,94 937.776.879,79
      2.1.2 Ackerland 175.765.453,46 966.120,41 -464.443,57 2.454.820,63 -2.362,50 0,00 -5.140.294,08 173.581.656,85 170.512.958,56
      2.1.3 Wald, Forsten 41.998.852,67 19.784,86 -104.313,00 44.610,85 -14.490,00 0,00 -867.371,69 41.091.563,69 41.148.333,48
      2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 568.736.874,52 2.037.381,13 -28.753.157,98 12.287.019,97 -1.682.791,97 0,76 -31.310.362,50 522.997.755,14 545.486.632,00
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks-  
      gleiche Rechte
      2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 32.436.112,14 17.533,65 -290.000,00 0,00 -906.796,26 0,00 -6.042.084,49 26.121.561,30 27.201.823,91
      2.2.2 Schulen 3.768.891,53 0,00 0,00 0,00 -62.519,95 0,00 -504.235,46 3.264.656,07 3.327.176,02
      2.2.3 Wohnbauten 209.062.147,15 22.867.301,99 -218.911,00 2.375.822,56 -4.125.732,82 0,00 -28.826.089,24 205.260.271,46 184.298.684,82
      2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
              Betriebsgebäude 552.080.873,98 1.594.652,80 -96.834,76 6.414.979,72 -12.479.517,25 0,00 -103.260.477,43 456.733.194,31 461.401.215,75
2.3 Infrastrukturvermögen
      2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur-
                vermögens 887.076.583,80 2.616.396,71 -398.742,05 -1.420.988,22 -132.109,40 0,00 -7.772.137,87 880.101.112,37 879.308.003,91
      2.3.2 Brücken und Tunnel 1.748.170.762,24 4.790.806,20 -188.983,54 188.413,83 -37.614.534,24 0,00 -308.159.765,38 1.444.801.233,35 1.477.561.820,74
      2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenaus-    
                rüstung und Sicherheitsanlagen 105.724.791,23 0,00 0,00 0,00 -4.183.544,76 0,00 -35.393.852,13 70.330.939,10 74.514.483,86
      2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser- 
                beseitigungsanlagen 1.781.607,55 306.199,76 0,00 8.489,24 -43.556,44 0,00 -219.967,76 1.876.328,79 1.600.170,69
      2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
                und Verkehrslenkungsanlagen 1.188.575.184,37 15.040.093,81 -8.165.570,81 -825.077,13 -58.073.301,76 0,00 -501.342.211,65 693.282.418,59 735.801.720,09
      2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur-   
                vermögens 253.926.185,38 4.438.023,43 -46.310,82 6.840.836,33 -12.012.753,62 0,00 -136.074.568,81 129.084.165,51 128.654.432,84
2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 37.675.473,41 1.010.990,51 0,00 1.017.045,40 -2.530.095,18 0,00 -18.573.130,16 21.130.379,16 21.632.438,43
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.759.716.454,43 2.596.497,41 -1.800,00 975,59 0,00 0,00 -184.283.810,13 1.578.028.317,30 1.575.432.644,30
2.6 Maschinen und technische Anlagen,      
      Fahrzeuge 194.537.700,17 8.964.827,55 -5.267.933,02 1.467.000,22 -11.726.754,99 0,00 -129.288.761,06 70.412.833,86 72.219.214,41
2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 338.679.446,59 18.208.511,19 -7.083.263,38 1.859.097,92 -20.859.254,76 0,00 -264.978.350,42 86.685.441,90 88.146.585,00
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 179.669.181,68 95.443.107,47 -2.283.440,19 -33.310.571,95 0,00 0,00 -10.954,26 239.507.322,75 179.658.227,42
Summe Sachanlagen 9.220.298.523,11 181.552.443,82 -53.929.815,46 29.393,95 -167.050.418,00 0,76 -1.765.807.122,98 7.582.143.422,44 7.605.683.446,02
Anlagenspiegel 2015
Anlagevermögen
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert
Seite 22

Stand am 31.12.2014
Zugänge im 
Haushaltsjahr *1
Abgänge im 
Haushaltsjahr *
2
Umbuchungen 
im Haus-
haltsjahr
Abschreibungen im 
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Kumulierte Abschrei-
bungen (auch aus 
Vorjahren) am 31.12.2015 am 31.12.2014
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - +  / - - + -
Anlagevermögen
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert
3. Finanzanlagen 
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.257.982.317,71 13.069.004,77 0,00 0,00 -13.872.254,47 1.183.013,39 -54.299.975,07 5.216.751.347,41 5.216.371.583,72
3.2 Beteiligungen 151.205.289,95 5.950,49 0,00 0,00 -5.407,65 0,00 -29.382,60 151.181.857,84 151.181.315,00
3.3 Sondervermögen 534.051.198,85 1.006.328,42 -133.792,27 0,00 0,00 0,00 -6.830.742,91 528.092.992,09 527.220.455,94
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 85.850.325,48 0,00 -188.606,32 0,00 0,00 0,00 0,00 85.661.719,16 85.850.325,48
3.5 Ausleihungen
     3.5.1 an verbundene Unternehmen 144.068.585,92 0,00 -3.388.094,97 0,00 0,00 0,00 0,00 140.680.490,95 144.068.585,92
     3.5.2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     3.5.3 an Sondervermögen 15.682.902,72 0,00 -12.125.275,72 0,00 0,00 0,00 0,00 3.557.627,00 15.682.902,72
     3.5.4 Sonstige Ausleihungen 59.313.151,84 0,00 -11.319.850,12 0,00 -74.682,29 0,00 -1.373.331,31 46.619.970,41 58.014.502,82
Summe Finanzanlagen 6.248.153.772,47 14.081.283,68 -27.155.619,40 0,00 -13.952.344,41 1.183.013,39 -62.533.431,89 6.172.546.004,86 6.198.389.671,60
*
1 Summe Restbuchwert Zugänge: 
*2 Summe Restbuchwert Abgänge:
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Zugänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Zugänge (im Rahmen der Nachaktivierung) ist daher um die auf 
Vorjahre entfallenden Abschreibungen zu bereinigen. Daraus ergibt sich der Wert in Höhe von 199.302.937,75 €.
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Abgänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Abgänge ist daher um die auf die Abgänge entfallene Abschreibun
g
zu mindern, um den Restbuchwert zu ermitteln. Aus dieser Berechnung ergibt sich der Wert von 247.047.771,11 €.
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Seite 24

Erläuterungen zu  
außerplanmäßigen Abschreibungen 
und Zuschreibungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Erläuterungen zu  
außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 35 Abs. 5 Satz 3 GemHVO und  
Zuschreibungen nach § 35 Abs. 8 Satz 2 Gem HVO 
 
 
Außerplanmäßige Abschreibung: 
 
Im Haushaltsjahr 2015 erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen hauptsächlich bei den 
Anteilen an verbundenen Unternehmen. 
 
Grund für die Abschreibungen für den Grund und Boden sind insbesondere Fortführungen 
von Flurstücken in einer geringer wertigen Nutzungsart (z. B.: Grünflächen oder sonstige 
Freiflächen werden zu Grund und Boden des Infrastrukturvermögens).  
Der Wert der Jahresverluste von verbundenen Unternehmen, die insoweit zu einer Auflösung 
der jeweiligen Kapitalrücklage führt, wird bei der zutreffenden Finanzanlage der Kernverwal-
tung in entsprechender Höhe außerplanmäßig abgeschrieben. Da nicht absehbar ist, dass 
diese verbundenen Unternehmen künftig Gewinne erzielen und die Stadt Köln keinen Ver-
lustausgleich zahlt, ist von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen. 
 
Aufgrund des vorläufigen Jahresergebnisses 2015 erfolgte beim verbundenen Unternehmen 
„RTZ GmbH“ eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 105.900,00 €. 
Der erwartete Jahresfehlbetrag 2015 bei der Kölner Sportstätten GmbH wurde auf 
2.735.108,00 € beziffert. In dieser Höhe erfolgte eine entsprechende Abschreibung auf den 
Beteiligungswert. 
Bei der Köln Tourismus GmbH zeigt der Jahresabschluss 2015 einen Fehlbetrag. Unter Be-
rücksichtigung der unterjährig geleisteten Einzahlungen in die Kapitalrücklage durch die 
Stadt Köln ergibt sich ein Bedarf für eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der Ein-
zahlung von 3.741.000,00 €. 
 
Bei der Butzweiler Hof GmbH ist aufgrund der vorliegenden Wirtschaftspläne der Jahre 2015 
bis 2019 ist von einer dauerhaften Wertminderung in Höhe von 7.261.608,04 € auszugehen.
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Abhängig von der jeweiligen Bilanzposition wurden folgende Werte an außerplanmäßigen 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 2015 bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens 
gebucht: 
 
Bilanzposition Bezeichnung  Werte in EUR 
1.2.1.1 Grünflächen 600.302,10
1.2.1.2 Ackerland  2.362,50
1.2.1.3 Wald, Forsten 14.490,00
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 4.706,68
1.2.2.3 Wohnbauten 70.696,58
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 895,00
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 132.109,40
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen *13.872.254,47
1.3.2 Beteiligungen 5.407,65
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen *74.682,29
 Gesamtergebnis 14.777.906,67
 
 
 
 
 
 
Zuschreibung: 
 
 
Im Haushaltsjahr 2015 erfolgten Zuschreibungen hauptsächlich beim Vermögensbestand 
des verbundenen Unternehmens „Kölner Sportstätten GmbH“ in Höhe von 1.119.085,50 €. 
Die Zuschreibung wurde aufgrund des Jahresüberschusses 2014 vorgenommen. Eine weite-
re Zuschreibung aufgrund des Jahresergebnisses 2014 erfolgte in Höhe von 63.927,89 € 
beim verbundenen Unternehmen „Zweckverband Stöckheimer Hof“. Die zuvor gebuchten 
außerplanmäßigen Abschreibungen sind in beiden Fällen durch eine Zuschreibung auf den 
Beteiligungsbuchwert anzupassen.  
 
Bei der übrigen Zuschreibung handelt es sich um eine Korrektur von vorherigen nicht zutref-
fend gebuchten apl. Abschreibungen.  
 
Bilanzposition Bezeichnung  Werte in EUR 
 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen *1.183.013,39
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 0,76
  Gesamtergebnis 1.183.014,15
 
 
 
* Unter Berücksichtigung der haushaltrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Wei-
terentwicklung des NKF werden ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit 
der allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Seite 28

Forderungsspiegel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 29

Seite 30

Gesamtbetrag Gesamtbetrag 
Art der Forderungen am 31.12.2015 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre am 31.12.2014
€ € € € €
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und 302.566.689,58 €        170.804.391,40 €        30.926.898,98 €         100.835.399,20 €        304.184.090,18 €        
Forderungen aus Transferleistungen
  1.1 Gebühren 38.001.880,12 €           37.991.501,98 €           10.148,14 €                230,00 €                       31.089.212,57 €          
  1.2 Beiträge 1.049.236,63 €             861.009,30 €                184.684,28 €              3.543,05 €                    644.054,80 €                
  1.3 Steuern 78.236.855,40 €           78.220.423,40 €           16.432,00 €                0,00 € 82.247.051,14 €           
  1.4 Forderungen aus Transferleistungen 50.731.427,08 €          14.022.533,44 €           27.248.327,38 €          9.460.566,26 €             45.827.775,83 €           
  1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche 134.547.290,35 €        39.708.923,28 €           3.467.307,18 €            91.371.059,89 €           144.375.995,84 €         
       Forderungen
2. Privatrechtliche Forderungen 65.165.003,92 €          65.018.662,19 €          146.341,73 €             0,00 € 23.131.751,11 €          
  2.1 gegenüber dem privaten Bereich 11.766.235,81 €          11.557.023,48 €           26.142,96 €                183.069,37 €                9.568.157,59 €             
  2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.878.895,54 €            2.878.895,54 €             0,00 € 0,00 € 1.751.420,06 €             
  2.3.gegen verbundene Unternehmen 45.672.137,16 €          45.672.137,16 €           0,00 € 0,00 € 7.533.952,65 €             
  2.4 gegen Beteiligungen 97.673,24 €                  66.294,82 €                  1.202,50 €                  30.175,92 €                  1.983,35 €                    
  2.5 gegen Sondervermögen 4.750.062,17 €             4.631.065,90 €             118.996,27 €              0,00 € 4.276.237,46 €             
3. Summe aller Forderungen 367.731.693,50 € 235.823.053,59 € 31.073.240,71 €   100.835.399,20 € 327.315.841,29 € 
Forderungsspiegel 2015
mit einer Restlaufzeit von
Seite 31

Seite 32

Verbindlichkeitenspiegel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 33

mit einer Restlaufzeit von 
bis zu 1 1 bis 5 mehr als
Jahr Jahre  5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1.   Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.  Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
  2.1 von verbundenen Unternehmen 1.150.943,25 28.962,26 127.906,74 994.074,25 1.277.450,72
  2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
  2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
  2.4 vom öffentlichen Bereich
       2.4.1 vom Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
       2.4.2 vom Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
       2.4.3 von Gemeinden 122.257,64 8.789,10 31.262,04 82.206,50 131.046,74
       2.4.4 von Zweckverbänden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
       2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
       2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonder- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
               rechnungen
  2.5 vom privaten Kreditmarkt
       2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.161.614.998,80 182.547.661,62 545.726.219,21 1.433.341.117,97 2.245.645.499,97
       2.5.2 von übrigen Kreditgebern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.  Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
  3.1 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 30.000.000,00
  3.2 vom privaten Kreditmarkt 853.095.660,67 853.095.660,67 0,00 0,00 457.000.000,00
4.  Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
     wirtschaftlich gleich kommen 46.939.653,66 2.666.566,90 13.459.919,65 30.813.167,11 52.809.186,62
5.  Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.849.180,93 49.847.455,93 1.725,00 0,00 35.242.893,01
6.  Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.072.900,41 4.072.900,41 0,00 0,00 2.693.530,70
7.  Sonstige Verbindlichkeiten 206.288.006,05 206.288.006,05 0,00 0,00 248.985.934,10
8.  Erhaltene Anzahlungen 161.525.781,23 59.515.879,52 7.117.020,16 94.892.881,55 130.945.778,82
9.  Summe aller Verbindlichkeiten 3.484.659.382,64 1.358.071.882,46 566.464.052,80 1.560.123.447,38 3.204.731.320,68
Verbindlichkeitenspiegel 2015
Gesamtbetrag
31.12.2014
Gesamtbetrag am
31.12.2015Art der Verbindlichkeiten
Seite 34

mit einer Restlaufzeit von 
bis zu 1 1 bis 5 mehr als
Jahr Jahre  5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
   Darlehensbürgschaften (ohne Rückstellungen)
Amt für Wohnungswesen 487.995.298,46 513.978.568,92
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 105.422.903,85 117.750.606,47
Gesundheits- und Sozialwesen 45.449.921,88 48.835.881,85
Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 423.881.958,54 416.362.967,73
Versorgungsbetriebe 10.365.720,00 10.306.720,00
Köln Bäder, Kölner Sportstätten 122.524.215,84 127.316.180,63
sonstige 255,65 255,65
Garantien, Sicherheitsleistungen und Kautionen 0,00 0,00
Individualgewährleistungen 947.387,29 890.522,76
Patronatserklärung 0,00 0,00
Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.196.587.661,51 1.235.441.704,01
Art der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Gesamtbetrag am
31.12.2015
Gesamtbetrag
31.12.2014
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2015
Seite 35

Seite 36

Rückstellungsspiegel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 37

Seite 38

Gesamtbetrag 
am 01.01.2015 Zuführung       Auflösung Inanspruchnahme Umbuchung Gesamtbetrag 
am 31.12.2015 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
12 3 4567 89
+- - +
1. Pensionsrückstellungen
1.1 Pensionsrückstellungen für Beschäftigte 1.051.132.582,66 128.536.518,74 0,00 450.050,26 -62.159.834,13 1.117.059.217,01 0,00 0,00 1.117.059.217,01
1.2 Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 893.441.662,11 0,00 0,00 33.327.951,29 57.285.493,13 917.399.203,95 0,00 0,00 917.399.203,95
2. Rückstellungen für Deponien und Altlasten
2.1 Rückstellungen für Deponien 147.997.305,30 1.320.842,93 0,00 0,00 0,00 149.318.148,23 0,00 0,00 149.318.148,23
2.2 Rückstellungen für Altlasten 51.814.854,73 8.670.079,35 663.154,73 1.055.585,49 0,00 58.766.193,86 1.699.382,02 46.994.067,47 10.072.744,37
3. Instandhaltungsrückstellungen
3.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 19.538.521,92 4.029.500,00 1.822.067,18 8.749.255,63 0,00 12.996.699,11 10.326.699,11 2.670.000,00 0,00
4. Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
4.1 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 49.234.212,85 3.850.220,06 0,00 2.066.842,90 0,00 51.017.590,01 51.017.590,01 0,00 0,00
4.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden 9.474.584,57 3.247.730,79 0,00 3.239.594,29 0,00 9.482.721,07 9.482.721,07 0,00 0,00
4.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 14.138.211,58 3.839.037,86 263.517,64 5.682.349,36 0,00 12.031.382,44 0,00 0,00 12.031.382,44
4.4 Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen 
      Dienstherren 49.991.419,00 1.302.879,34 0,00 1.381.933,34 4.874.341,00 54.786.706,00 0,00 0,00 54.786.706,00
4.5 Rückstellung für Prozesskosten 16.050.298,89 11.853.063,04 1.698.003,38 6.506.584,00 0,00 19.698.774,55 201.741,06 19.497.033,49 0,00
4.6 Rückstellung für ausstehende Rechnungen 9.714.157,60 6.559.542,14 1.591.037,15 6.210.505,04 0,00 8.472.157,55 4.676.435,65 3.265.721,90 530.000,00
4.7 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden 
      Geschäften 17.145.300,00 3.450.000,00 0,00 17.145.300,00 0,00 3.450.000,00 0,00 3.450.000,00 0,00
4.8 Rückstellungen für LOB 12.914.540,99 13.332.704,52 0,00 12.816.881,73 0,00 13.430.363,78 13.430.363,78 0,00 0,00
4.9 Andere sonstige Rückstellungen 185.949.450,00 53.502.242,66 3.118.562,61 9.480.102,64 0,00 226.853.027,41 119.345.692,70 38.721.170,64 68.786.164,07
Summe aller Rückstellungen 2.528.537.102,20 243.494.361,43 9.156.342,69 108.112.935,97 0,00 2.654.762.184,97 210.180.625,40 114.597.993,50 2.329.983.566,07
Rückstellungsspiegel 2015
Art der Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit vonBewegungen im Haushaltsjahr 2015
Seite 39

Seite 40

Darstellung der 
Instandhaltungsrückstellungen 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 41

Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO
Rückstellung zum 
31.12.2014
Rückstellung zum 
31.12.2015
€ €
Stadtautobahn 
Tunnel Grenzstraße
7.500.000,00 1.046.010,03 Mit den Sanierungsmaßnahmen am Tunnel Grenzstraße wurde in 2014 begonnen. Die 
Sanierung der Betonwände und –decken, der Tunnelentwässerung und der Trogwände, der 
Austausch defekter Fliesen sowie die Abdichtung der undichten Decken wurde in 2015 
fortgeführt. Der Abschluss der Maßnahmen ist für 2016 vorgesehen.
Tunnel 
Herkulesstraße 
zwischen Liebigstraße 
und DB‐Brücke
2.000.000,00 2.000.000,00 Die Nachholung der Sanierungsmaßnahmen, für die zum Jahresabschluss 2012 eine 
Instandhaltungsrückstellung gebildet wurde, soll in 2016 beginnen. Die Sanierung der 
Betonwände und –decken, die Sanierung der Entwässerung der Tunnel, der Austausch defekter 
Fliesen, die Sanierung der Trogwände und die Abdichtung der undichten Decken wird nicht 
vollständig innerhalb des für Instandhaltungsrückstellungen vorgesehenen Vier‐Jahres‐Zeitraum 
erfolgen können, sodass die Fortführung der Maßnahmen in den Folgejahren grundsätzlich nicht 
mehr rückstellungsfähig ist.
Tiefgarage
Groß St. Martin
1.167.294,54 1.068.803,13 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Groß St. Martin hat in 2014 mit der 
Baubetreuung und der Erstellung von Gutachten begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere 
Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Architektenhonorare, 
Abdichtungsarbeiten etc.). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
Tiefgarage
Mülheim
726.773,79 100.641,49 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Mülheim hat in 2014 begonnen. In 2015 
erfolgte eine weitere Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, 
Architektenhonorare, Abdichtungsarbeiten etc.). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 
2016 vorgesehen.
Tiefgarage 
Neptunplatz
325.052,32 146.233,12 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Neptunplatz hat in 2014 mit der 
Baubetreuung und Abdichtungsarbeiten begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere 
Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Architektenhonorare, 
Abdichtungsarbeiten etc.). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
Vermögens‐
gegenstand Erläuterung
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31.12.2014
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31.12.2015
€ €
Vermögens‐
gegenstand Erläuterung
Tiefgarage
Kaiser‐Wilhelm‐Ring
1.164.393,19 1.088.287,91 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Kaiser‐Wilhelm‐Ring hat in 2014 mit der 
Baubetreuung und einer Riss‐Untersuchung begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere 
Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Honorare). Der Abschluss 
der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
Tiefgarage
Am Dom
209.068,80 92.853,05 Die Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung für die Tiefgarage Am Dom erfolgte in 
2014 u. a. für die Baubetreuung, Ingenieurhonorare, Untersuchungen der Wasserqualität sowie 
Abbruch‐ und Maurerarbeiten. In 2015 erfolgte eine weitere Inanspruchnahme (Baubetreuung, 
Honorare). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
Großmarkthalle 2.306.531,44 2.147.376,84 Die ursprünglich für 2012 vorgesehene Teilsanierung des Großmarktes konnte nicht vollständig 
durchgeführt werden. Die Nachholung hat in 2013 begonnen. In 2015 wurden 
Brandschutzmaßnahmen inkl. Instandhaltung der elektrischen Anlagen durchgeführt. Die  
Umsetzung der umfangreichen Maßnahmen bis zum Jahresende 2016 wird aufgrund von 
baulichen Erschwernissen, ausstehenden behördlichen Genehmigungen und Verzögerungen bei 
der Ausschreibung voraussichtlich nicht vollständig erfolgen können; allerdings wird die derzeit 
eingestellte Rückstellung voraussichtlich gänzlich in 2016 in Anspruch genommen. 
Gebäude
Eisenmarkt 4
9.688,21 0,00 Der in 2012 unterlassene Austausch der Heizungs‐ und Lüftungsanlage im Gebäude des 
Hänneschentheaters wurde abgeschlossen. In 2015 wurde die Schlussabrechnung beglichen.
Halle Kalk 89.116,27 0,00 Die in 2011 gebildete Rückstellung für die unterlassene Dachsanierung wurde 2015 für ein 
Statikgutachten in Anspruch genommen. Die eigentliche Dachsanierung ist zwar noch nicht 
erfolgt, jedoch ist ein Weiterbestehen der Instandhaltungsrückstellung nach Ablauf des Vier‐
Jahres‐Zeitraumes zum Jahresende 2015 nicht zulässig.
Seite 43

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31.12.2015
€ €
Vermögens‐
gegenstand Erläuterung
Gebäude 
Bischofsgarten‐
straße 1
789.064,61 1.472.698,67 In 2015 wurden im Museum Ludwig der Austausch der Lichtanlage und der LED‐
Schienenstrahler sowie die Auswechslung der Trinkwasseranlage durchgeführt bzw. beendet. 
Mit der Systemumstellung der Gefahrenmeldeanlage und der Deckensanierung nach einem 
Putzschaden wurde begonnen. Beide Instandhaltungsmaßnahmen sollen in 2016 beendet 
werden. Die Sanierung der Trinkwasserleitungen (35 T€) und die Reparatur der 
Garderobenschließfächer (6 T€) sollen ebenfalls in 2016 nachgeholt werden. Neben den 
bestehenden Instandhaltungsrückstellungen wurden Zuführungen für die 
Reparaturen der 
Brandschutztore und ‐türen (325 T€), die Instandhaltung der Dachterasse (60 T€), der Austausch 
der Glasfassade (180 T€), die Einrichtung von Luftschleusen im Eingangsbereich (140 T€), die 
Sanierung der Brunnenwasserförderung (235 T€), die Reparatur der Gefahrenmeldeanlage (60 
T€) und der Austausch der Wasserleitungen (300
 T€) vorgenommen.
Gebäude
An der Rechtschule
1.502.091,97 2.337.080,17 Die Sanierung des Vordachs und der Brandmeldeanlage konnte nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐
Zeitraumes erfolgen, sodass die dafür gebildeten Rückstellungen aufgelöst wurden. Die 
konzeptionellen und vorbereitenden Maßnahmen für die Fenstersanierung wurden 
abgeschlossen. Für die Durchführung der Fenstersanierung wurde eine weitere Zuführung in 
Höhe von 1.320 T€ vorgenommen. An der Sanierung des Kinosaals wurde in 2015 
weitergearbeitet. Die Maßnahme soll in 2016 zum Abschluss gebracht werden. Die Sanierung 
der Trinkwasseranlage wurde in das Jahr 2016 verschoben.
Gebäude
Universitäts‐
straße 100
477.450,95 0,00 Die im Museum für Ostasiatische Kunst im Jahresabschluss 2011 gebildeten 
Instandhaltungsrückstellungen für die Maßnahmen an der Heizungsanlage (10 T€), an den 
Fenstern im Foyer (100 T€), an der 
Trinkwasseranlage (50 T€) sowie am Wasserbecken (317 T€) 
sind nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐Zeitraumes durchgeführt worden und wurden aufgelöst.
Gebäude 
Zeughausstraße 1‐3
64.000,00 0,00 Durch den Abschluss eines neuen Wartungsvertrages kann auf den Austausch der 
Alarmierungsanlage verzichtet werden. Die Rückstellung wurde aufgelöst.
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31.12.2014
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31.12.2015
€ €
Vermögens‐
gegenstand Erläuterung
mittelalterliche 
Stadtmauer am 
Gereonswall
30.000,00 0,00 Die Durchführung der geplanten Instandhaltungsmaßnahmen (Entfernung des Wildwuchses auf 
der Rückseite, Überprüfung der Fugen) war nicht erforderlich, sodass eine Auflösung 
vorgenommen wurde.
Alt St. Alban 18.341,89 0,00 Die Nachholung der in 2013 unterlassenen Natursteinarbeiten am Baudenkmal Alt St. Alban 
(Ausbau schadhafter Mauerwerkssteine, Einbau neuer Steine, Säuberung von Fugen und tlw. 
Neuverfugung) wurde in 2015 abgeschlossen.
Löwe am Friedrich‐
Ebert‐Ufer
19.282,04 0,00 Für die Restaurierung des Löwen (inkl. Umgebung) am Friedrich‐Ebert‐Ufer in Köln‐Porz wurden 
Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 22 T€ gebildet. Die Nachholung der in 2013 
unterlassenen Maßnahme hat in 2014 begonnen. Die Fertigstellung der Arbeiten sowie die 
Wiederaufstellung des Löwen sind in 2015 erfolgt.
Reiterstandbild auf 
dem Heumarkt
250.000,00 9.852,47 Die Restaurierungsarbeiten am Sockel wurden in 2015 durchgeführt. In 2016 erfolgt noch die 
Beseitigung der bei Abnahme der Gewerke festgestellten Mängel.
Kürassierdenkmal auf 
dem Rheinboulevard
60.000,00 170.000,00 Beim Abbau des Denkmals in 2015 stellte sich heraus, dass die Schäden erheblich gravierender 
sind als angenommen, sodass eine Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung erforderlich 
wurde. Die Maßnahmen (Metallrestaurierung der Reiterstatue, Sanierung des mit Muschelkalk 
verkleideten Betonsockels) sollen in 2016 nachgeholt werden.
Gebäude
Potsdamer 
Straße 1b
42.881,50 16.862,23 Die Durchführung von größeren Maßnahmen an Dach und Fach für dieses Objekt ist Bestandteil 
des Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die noch ausstehende 
Nachholung des Fassadenanstrichs erfolgte in 2015. Die verbleibende Rückstellung ist zur 
Begleichung der noch nicht vorliegenden Rechnungen.
Gebäude
Geisselstraße 3‐5
707.162,63 0,00 Die Durchführung von größeren Maßnahmen an Dach und Fach für dieses Objekt ist Bestandteil 
des Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die Nachholung der 
Instandhaltungsmaßnahmen konnte nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐Zeitraumes erfolgen. Die 
Rückstellung wurde aufgelöst.
Seite 45

Rückstellung zum 
31.12.2014
Rückstellung zum 
31.12.2015
€ €
Vermögens‐
gegenstand Erläuterung
Gebäude
Hitzeler Straße 125
80.327,77 0,00 Die Durchführung von größeren Maßnahmen an Dach und Fach für dieses Objekt ist Bestandteil 
des Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die Nachholung der 
Instandhaltungsmaßnahmen konnte nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐Zeitraumes erfolgen. Die 
Rückstellung wurde aufgelöst.
Straßenbrücke Tel‐
Aviv‐Str./ 
Perlengraben
0,00 800.000,00 Der Einbau einer zusätzlichen externen Vorspannung einschließlich neuer Kontrollgänge hinter 
den Widerlagerwänden, der Austausch der westlichen Kappe und der darunter liegenden 
Abdichtung, umfangreiche Betoninstandsetzungen an der Brückenober‐ und unterseite, der 
Austausch des Brückenbelags und weitere Maßnahmen sollten in 2015 durchgeführt werden. 
Aus verkehrstechnischen Gründen konnte die Sanierung nicht erfolgen. Die Umsetzung ist nun 
für 2016 vorgesehen.
Innenausbau 
Haltestelle Heumarkt
0,00 500.000,00 Die für 2015 vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen an der Haltestelle Heumarkt (u. a. 
Austausch elektrischer Anlagen, Einbau von sich im Brandfall automatisch schließenden 
Brandschutzklappen an den Wanddurchführungen) sollen in 2016 und 2017 nachgeholt werden.
19.538.521,92 12.996.699,11
Seite 46

Gesamtbilanz der rechtlich  
unselbständigen Stiftungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 47

Seite 48

zum 31.12.2015
Aktiva Passiva
1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital
   1.2 Sachanlagen 1.1 Allgemeine Rücklage 73.811.511,64 € **
1.4 Jahresüberschuss 2.950.121,24 €
1.2.1.1 Grünflächen 1.080,00 € 2. Sonderposten
1.2.1.2 Ackerland 103.400,00 € 2.1 für Zuwendungen 295.805,17 €
4. Verbindlichkeiten
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
868.922,80 € 4.2.4 Kredite vom öffentlichen Bereich 1.049.067,26 € ***
1.2.2.3 Wohnbauten 51.520.114,63 € 4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt 26.915.616,47 €
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 101.708,00 €
409.557,97 €
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 359.996,88 €
1.3 Finanzanlagen 
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 17.415.355,14 €
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene 
           Unternehmen 354.325,37 €
2. Umlaufvermögen
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 170.518,40 €
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 295.606,32 €
2.4 Liquide Mittel 33.624.952,27 €
105.123.829,78 € 105.123.829,78 €
** Der Betrag der allgemeinen Rücklage der Stiftungen wird in der Bilanz der Stadt Köln unter den sonstigen Sonderposten ausgewiesen.
*** Davon sind 1.049.067,26 € Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung.
Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen* 
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und 
         grundstücksgleiche Rechte
1.2.2 Bebaute Grundstücke und 
         grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und
           Jugendeinrichtungen
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
           Betriebsgebäude
* Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung der Bilanzdaten der Stiftungen, nicht jedoch um eine Bilanz im Sinne der GemHVO.                                                       
Die Darstellung beinhaltet nicht die rechtlich unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung. Im Gegensatz zu den anderen rechtlich unselbständigen Stiftungen wird die Ernst-
Wendt-Stiftung nach dem Willen des Stifters wie eine GmbH geführt. Deshalb erfolgt ein Ausweis dieser Stiftung nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode aktivisch 
unter den Sondervermögen und passivisch unter den sonstigen Sonderposten.
Seite 49

Seite 50

Darstellung des Sonderpostens für 
den Gebührenausgleich 
 
 
 
 
 
 
 
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Seite 52

Darstellung der Kostenunterdeckungen und der Entwicklung des Sonderposten 
für den Gebührenausgleich gemäß § 43 Abs. 6 GemHVO
Gebührenhaushalt Stand  31.12.2014 Auflösung  2015 Zuführung  2015
Unterdeckung aus 
Nachkalkulation 2015
(nachrichtlich)
Stand 31.12.2015 Begründung  bei Unterdeckung
Gebühren Wochenmärkte 0,00 € 220.854,71 € 220.854,71 €
Friedhofsgebühren 2.007.798,54 € 400.000,00  € 1.018.985,11 € 1.607.798,54  €
Die Kostenunterdeckung bei den Friedhofsgebühren resultiert zum größten 
Teil aus den tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten und der im 
Vergleich zur Gebührenkalkulation 2013 gesunkenen Fallzahl, vor allem im 
Bereich der mehrjährigen Grabnutzungsrechte.
Bodenrettungs‐
dienstgebühren 3.966.060,02 € 1.769.792,43 € 3.966.060,02  €
Im Jahr 2013 wurden die Gebührentarife für den Bodenrettungsdienst neu 
kalkuliert. Dabei 
wurden Überschüsse aus Vorjahren gebührenmindernd 
berücksichtigt, jedoch eine Inanspruchnahme in der Satzung nicht 
festgelegt. Hinzu kommen nicht unerhebliche Kostensteigerungen in 2015, 
insbeondere durch die mit den Hilfsorganisationen geschlossenen 
Interimsverträge.
Luftrettungsdienstgebühren 0,00 € 541.299,37 € 0,00 €
Für die Luftrettung wurde 2014 erstmalig eine Gebührensatzung erlassen. 
Aufgrund mangelnder Erfahrungswerte sind 
die Gebührentarife nicht 
kostendeckend kalkuliert worden.
Sportstättengebühren 0,00 € 1.675.373,95 € 0,00 €
Bei Erhebung einer kostendeckenden Gebühr wäre die Nutzung aufgrund 
der hohen Unterhaltungskosten der Sportstätten und Schulbäder der Stadt 
Köln für den potentielen Nutzer schlicht nicht leistbar. Unter dem 
Gesichtspunkt der Sportförderung ist die Unterdeckung insoweit 
gerechtfertigt. 
Gebühren für die 
Obdachlosen‐ und 
Übergangswohnheime
0,00 € siehe Erläuterungen 0,00 €
Es besteht eine Kostenunterdeckung, deren Höhe jedoch innerhalb der 
Jahresabschlussarbeiten nicht mehr
 ermittelt werden konnte.
Unterrichtsgebühren 
der Rheinischen Musikschule 0,00 € 4.785.650,90 € 0,00 €
Die Erhebung einer kostendeckenden Gebühr kommt zur Vermeidung eines 
drastischen Rückgangs der
  Schülerzahlen sowie aufgrund des hohen 
kulturpolitischen Interesses der Einrichtung im poltischen Raum bisher nicht 
in Frage. 
Seite 53

Seite 54

Übersicht über noch nicht erhobene 
Erschließungsbeiträge 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 55

Abbildung der noch nicht erhobenen Beiträge aus fertig gestellten  
Erschließungsmaßnahmen nach § 44 Abs. 2 Ziffer 7 GemHVO 
Angegeben werden alle Fälle, bei denen zum 31.12.2015 die sachliche Beitragspflicht ent-
standen, jedoch noch keine Heranziehung erfolgt ist. Die Angaben umfassen ausschließlich 
Erschließungsbeiträge nach BauGB (und nicht nach KAG). Grund dafür ist, dass § 44 Abs. 2 
Ziffer 7 GemHVO von fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen spricht und nicht von er-
gänzenden Maßnahmen auf bereits erschlossene Straßen. 
Der Begriff „fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen“ wird gleichgesetzt mit der Begrifflich-
keit „endgültige Herstellung der Erschließungsanlage“ im Rechtssinne, also mit dem Entste-
hen der sachlichen Beitragspflicht. Denn allein mit dem Abschluss der technischen Herstel-
lung liegen die Voraussetzungen für eine Beitragserhebung regelmäßig noch nicht vor. Trotz 
der Annahme des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht kann nicht ausgeschlossen 
werden, dass sich im Rahmen der Heranziehungsvorbereitung ergibt, dass die Vorausset-
zungen unvollständig sind.  
Die Vorwegnahme der Bezifferung für noch nicht erhobene Beiträge auf fertig gestellte 
Maßnahmen ist mit einigen Unwägbarkeiten behaftet. So lassen sich Teile des beitragsfähi-
gen Aufwandes vorab weder berechnen noch qualifiziert schätzen.  
Für die Realisierung der theoretisch maximalen Beitragssumme von 90% der entstandenen 
Kosten wird auf Basis des Vorjahreswertes eine statistische Realisierungsquote ermittelt. 
Anhand dieser wird eine Abschätzung vorgenommen, in welchem Umfang das theoretische 
Beitragsmaximum (90% beitragsfähiger Aufwand) tatsächlich als Beitragsforderung im 
Rahmen der Heranziehungen realisiert werden kann. 
Erschließungsanlage Aufwand 90%
Abtsweg/Bitzweg/Stahlsweg 276.352,39 EUR
Alte Escher Straße 706.428,33 EUR
Am Alten Brauhaus 13.935,36 EUR
Auf der Füllenweide 62.636,46 EUR
Bolligstraße 39.040,56 EUR
Chranachstraße – Stichstraße 38.841,82 EUR
Dillenburger Kreisverkehr 48.045,74 EUR
Donauweg 102.101,18 EUR
Engeldorfer Straße 80.828,01 EUR
Enzianweg – Stichstraße 49.628,63 EUR
Friederike-Nadig-Straße/Marion-Dönhoff-Straße 355.771,89 EUR
Frohnhofstraße – Stichstraße 2.543,18 EUR
Hermann-Löns-Straße 92.973,65 EUR
Hermann-Löns-Straße (Frankfurter Straße) 231.574,45 EUR
Holzweg/Goffineweg 187.603,20 EUR
Höninger Weg 343.382,21 EUR
Houdainer Straße 49.860,76 EUR
Im Langen Bruch/ Bruchfeld 45.749,07 EUR
Johann-Reintgen-Straße/Peter-Koep-Straße 1.065.063,18 EUR
Kriegerhofstraße 210.003,30 EUR
Mielenforster Straße 84.421,55 EUR
Pastor-Kastenholzer-Straße 398.685,89 EUR
Paul-Nießen-Straße 23.127,53 EUR
Pohlhofstraße 19.307,58 EUR
Poller Kirchweg (Nord) 268.119,90 EUR
Robert-Bosch-Straße (Morsestraße – Stichstraße 2) 865.074,24 EUR
Seite 56

Robert-Bosch-Straße, Stichstraße 1 371.941,44 EUR
Robert-Bosch-Straße, Stichstraße 2 373.855,32 EUR
Schmaler Wall (Breiter Wall – Pletschbachweg) 82.942,49 EUR
Schmaler Wall (Pletschbachweg - Brombeergasse) 31.340,74 EUR
Schmiedegasse 39.243,09 EUR
Schulstraße 45.612,16 EUR
Südstraße 158.498,31 EUR
Tunisstraße, östliche Anliegerfahrbahn 55.380,87 EUR
Tunisstraße, westliche Anliegerfahrbahn 8.836,65 EUR
Von-Hünefeld-Straße (Richard-Byrd-Straße bis Alte 
Escher Straße) 279.775,89 EUR
Weilerhöfe 138.373,34 EUR
Weißer Hauptstraße, Stichstraße 71.910,72 EUR
Widdeshover Weg 36.939,89 EUR
 
Summe 7.355.750,97 EUR
Realisierungsquote 2014 in % 27,74
Geschätzte Beiträge aus fertigen Anlagen 2.040.485,32 EUR
 
Seite 57

Seite 58

Übersicht über Leasingverträge 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Angaben zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen nach § 44 Abs. 2 Ziffer 8 GemHVO 
 
Zum 31.12.2015 bestanden folgende Verpflichtungen aus Leasingverträgen: 
 
 
Geleaste Gegenstände Laufzeit Jahresbetrag 
2016 
Betrag  
2017 ff. 
Kopierer/Drucker verschiedener Ausstat-
tung 
01.12.2014 - 30.11.2019 
einzelne abweichende Lauf-
zeiten 
711,8 T€ 2.076,0 T€
Hardware IT/TK-Anlagen verschiedene Laufzeiten  727,6 T€ 1.151,1 T€
Fahrzeuge  verschiedene Laufzeiten 40,4 T€ 9,8 T€
Büroausstattung verschiedene Laufzeiten 4,6 T€ 8,9 T€
 
Seite 61

Seite 62

Erläuterungen zur Schlussbilanz 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Seite 64

Erläuterungen zur Schlussbilanz der Stadt Köln zum 31.12.2015 
 
Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Die Bilanz als ein Bestandte il des Jahresabschlusses nach § 37 Abs. 1 i. V. m. 
§ 41 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein- Westfalen (GemHVO) gibt auf der 
Aktivseite einen Überblick über das Anlage-, das Umlauf vermögen sowie die aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten u nd auf der Passivseite über Eigen-, Fremdkapital 
sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten.  
 
Die Vorschriften des Ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommuna-
len Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-
Westfalen (NKFWG) werden seit dem Jahresabschluss 2013 angewendet.  
 
Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12. 2015 erfolgt entsprechend der Mindestgliede-
rung nach § 41 Abs. 3 und 4 GemHVO.  
 
Die in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 auf der Grundlage von vorsichtig ge-
schätzten Zeitwerten ermittelten Bilanzwert e sind gemäß § 54 Abs. 1 GemHVO in 
Verbindung mit § 92 Gemeindeordnung Nord rhein-Westfalen (GO) stichtagsbezogen 
ermittelt worden und stellen zusammen mit dem Jahresabschluss 2014 den Aus-
gangswert für die Aufstellung des J ahresabschlusses 2015 nach den Regelungen 
des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar.  
 
Die Stadt Köln hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die Regelungen der 
§§ 32 ff. GemHVO beachtet. Nach dem Prinzip der Vorsicht sind Verluste und 
vorhersehbare Risiken berücksichtigt worden.  
 
Die im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände und Schulden 
sind jeweils einzeln angesetzt und bewertet. Angewandte Vereinfachungsverfahren 
der Festwertbildung werden im  Erläuterungsteil unter den betroffenen Bilanzpositio-
nen dargestellt.  
 
Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr 2015 sind gemäß § 33 GemHVO zu ihren 
Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt worden, Abgänge und Umbuchun-
gen wurden mit dem Restbuchwert berücksi chtigt. Falls nichts Abweichendes 
ausgeführt ist, sind in den Erläuterungen entsprechende Werte angegeben. Bei 
abnutzbaren Vermögensgegenständen des  Anlagevermögens sind die 
Anschaffungs- oder Herstellungskost en um die planmäßigen Abschreibungen 
vermindert worden. In Fällen von Zugängen, bei denen die Anschaffungs- und 
Herstellungskosten bereits in Vorjahren hät ten gebucht werden müssen, wurde die 
auf Vorjahre entfallende Wertminderung dur ch Abnutzung als Wertberichtigung 
gebucht. Zutreffender Weise ist diese ni cht Bestandteil der Abschreibungen im 
Haushaltsjahr, jedoch für die Ermittlung der  Restbuchwerte ebenfalls zu Grunde zu 
legen und daher unter Entwicklung der Bilanzposition dargestellt. In den Erläu-
terungen selbst werden Bewegungen nur inso weit erläutert, sofern Einzelwerte 
wesentlich für die Bestandsveränderung der jeweiligen Bilanzposition sind. Die 
Abschreibungen wurden ausnahmslos lin ear berechnet. Zugänge von abnutzbaren 
Vermögensgegenständen wurden zeitanteilig abgeschrieben.  
Seite 65

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden insbesondere bei der Bilanzposition 
„Anteile an verbundenen Unternehmen“ vorgenommen. Die au ßerplanmäßigen 
Abschreibungen und Zuschreibungen auf das Anlagevermögen werden im Anhang 
vollständig dargestellt, zudem werden die wesentlichen be i der jeweiligen 
Bilanzposition genannt.  
 
Die Nutzungsdauern bei Neuz ugängen orientieren sich an der von der Stadt Köln 
erstellten Nutzungsdauertabel le, die auf der vom Innenministerium NRW bekannt 
gegebenen Rahmenvorgabe für Kommunen basier t. Abweichungen von dieser örtli-
chen Nutzungstabelle sind nicht erfolgt.  
 
In Anwendung des § 33 Abs. 4 GemHVO wu rden geringwertige Wi rtschaftsgüter im 
laufenden Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit 
einem Wert von unter 60 € ohne Umsatzste uer wurden unmittelbar als Aufwand ge-
bucht.  
 
Alle Vermögensgegenstände des Anlagever mögens sind - geordnet nach Bilanzpo-
sitionen - im Anlagenspiegel abgebildet. Di eser enthält Angabe n zu den Anschaf-
fungs- und Herstellungskost en, der Entwicklung im H aushaltsjahr (Abgänge, Zu-
gänge, Umbuchungen zu anderen Bilanz positionen des Anlagevermögens, 
Abschreibungen) sowie den Buchwerten  zum 01.01. und zum 31.12. des 
Haushaltsjahres.  
 
Seit 2011 wird ein rollierend es Inventurverfahren für die Vermögensgegenstände der 
Bilanzpositionen „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs- 
und Geschäftsausstattung“ stadtweit angew endet. Im Drei-Jahres-Zeitraum soll 
jährlich bei jeweils ca. einem  Drittel der Dienststellen die Inventur als vorverlegte 
Inventur durchgeführt werden. Hierdurch sollte eine Entz errung der Inventurarbeiten 
auf drei Jahre erreicht werden.  
 
Bei Ämtern mit einer Vielzahl versch iedenartiger Vermögens gegenstände und/oder 
einer großen Anzahl an Standor ten wurde die Möglichkeit, eine Aufteilung innerhalb 
des Amtes in abgrenzbare Bereiche vorzunehmen, genutzt. Dies bedeutet, dass 
jährlich ein Anteil des Inventurvolumens dieser Ämter einer körperlichen Inventur 
unterzogen wird. Die flächen deckende, vollständige körperlic he Inventur bei diesen 
Dienststellen soll dann jeweils nach drei Jahren abgeschlossen sein. 
 
Einige Dienststellen haben die Inventur en aufgrund von Umstrukturierungen, 
Umzügen, personellen Wechse ln und Engpässen oder ähnli chem in Folgejahre 
verschoben. Daher entspricht der urspr üngliche Zeitplan aus 2011 nicht mehr dem 
aktuellen Stand und wird jährlich angepasst. 
 
In 2015 waren Inventuren bei 43 Dienststellen bzw. Teilbereichen von Dienststellen 
geplant. Hiervon gehören 31 Dienststellen bz w. Teilbereiche v on Dienststellen 
gemäß der ursprünglichen Zeitplanung aus 2011, für die das Jahr 2012 und 
entsprechend für die Folgeinventur das Ja hr 2015 maßgeblich ist. Die verbleibenden 
12 Dienststellen hatten ihre Inventur in  das Jahr 2015 verschoben oder stellen 
Teilbereiche von Dienststellen dar, die ihr Inventurvolumen anteilig auf drei Jahre 
verteilt haben. Tatsächlich durchgeführt wurde die körperliche Bestandsaufnahme in 
40 Dienststellen bzw. Teilbereichen von Dienststellen. Hiervon wurden 32 Inventuren 
Seite 66

abgeschlossen. Die Nacharbeiten zu acht  Inventuren wurden nicht abschließend 
durchgeführt. 
 
Für die Inventuren in Teilbereichen des Am tes für Schulentwicklung, des Amtes für 
Wohnungswesen, des Amtes für Kinder, J ugend und Familie und des Sportamtes 
wird aufgrund der jeweils bes onderen Voraussetzungen weit erhin an Konzepten für 
die Vorgehensweise gearbeitet. 
 
Die Werte für Vorräte wurden unter Beachtung des § 35 Abs. 7 GemHVO angesetzt.  
 
Die Forderungen sind zu Nennwerten aktivier t. Bei zweifelhaften und niedergeschla-
genen Forderungen sind Einzel- oder Pausc halwertberichtigungen vorgenommen 
worden, um den noch realisierbaren Betrag zu ermitteln. Die Restlaufzeiten sind im 
Forderungsspiegel dargestellt.  
 
Die liquiden Mittel umfassen alle Kontenbestände einschließlich der Scheckbestände 
sowie der EC-Cash-Einzahlungsbeträge un d die als Handvorschüsse und Wechsel-
geld vorhandenen Bargeldbestände. 
 
Bei den sonstigen Rechnungsabgrenzungspos ten wurden die er forderlichen peri-
odengerechten Abgrenzungen von Aufw and und Auszahlung gemäß 
§ 42 Abs. 1 GemHVO bilanziert. Darüber hinaus wurden unter di eser Position nach 
§ 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO geleistete Zuwendungen für konsumtive und investive 
Zwecke an Dritte aktiviert. Voraussetz ung für die Abbildung solcher aktiver Re-
chnungsabgrenzungsposten ist eine einklagbare, mehrjährige und ze itlich befristete 
Gegenleistungsverpflichtung.  
 
Das Eigenkapital wird durch das Jahr esergebnis und die mit der allgemeinen 
Rücklage unmittelbar zu verrechnenden Erträge und Aufwendungen fortgeschrieben. 
 
Zuwendungen, die die Stadt Köln für di e Anschaffung von Vermögensgegenständen 
eingesetzt hat, werden grundsätzlich als Sonderposten des konkreten Vermögens-
gutes passiviert. Zu diesen gehören die Sonderposten aus Zuwendungen und aus 
Beiträgen sowie die sonsti gen Sonderposten. Die  Sonderposten werden, soweit sie 
abnutzbaren Vermögensgeg enständen zugeordnet sind, entsprechend der 
Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände ertragswirksam 
aufgelöst (§ 43 Abs. 5 Satz 2 GemHVO ). Eine Besonderheit unter den sonstigen 
Sonderposten bildet die Abbi ldung des „Eigenkapitals“ der rechtlich unselbständigen 
Stiftungen.  
 
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich  grenzt nach § 43 Abs. 6 GemHVO die 
Kostenüberdeckungen der kostenrec hnenden Einrichtungen nach dem 
Kommunalabgabengesetz und damit der öff entlich-rechtlich erhobenen Gebühren 
gesondert ab. Die Kosten unterdeckungen und die En twicklung dieser 
Sonderpostenposition sind in einer Übersicht im Anhang dargestellt. 
 
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risik en und ungewissen Ver-
pflichtungen zum Stichtag 31.12 .2015. Sie sind mit ihr en Restlaufzeiten im Rück-
stellungsspiegel abgebildet. 
 
Seite 67

Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bzw. dem Wert der zu 
erbringenden Verpflichtung passiviert worden. Die Restlaufzeiten sind im 
Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.  
 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO 
zum „Nennwert“ angesetzt und beinhalten die auf spätere Haushaltsjahre entfallen-
den Erträge. Passive Rechnungsabgrenzungen sind auch dan n in der Bilanz zu 
zeigen, wenn die Gemeinde Mittel erhält, di e sie wiederum bei der Weiterleitung an 
Dritte an eine einklagbare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsver-
pflichtung bindet. Diese sind entsprechend der korrespondierenden aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten nach § 43 Abs. 2 S.  2 GemHVO ertragswirksam aufzulö-
sen.  
 
Eröffnungsbilanzkorrekturen nach § 57 GemHVO  i. V. m. § 92 Abs. 7 GO waren 
letztmalig im Jahresabschluss 2011 zulässig. Fallen ab dem Haushaltsjahr 2012 Kor-
rekturbedarfe auf, die eigentlich hätten bei der Eröffnungsbilanz berücksichtigt wer-
den müssen, werden diese ergebniswirksam dargestellt und nicht unmittelbar mit der 
Bilanzposition „Allgemeine Rücklage“ verrechnet. 
 
Hinweis: Die Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 erfolgte durch den 
Rat der Stadt Köln am 28.06.2016 bzw. 17.11.2016. Die Ergeb nisse werden daher 
erst im Jahresabschluss 2016 in die allgemeine Rücklage umgebucht.  
Seite 68

Bilanzierung und Bewertung  
der einzelnen Bilanzpositionen 
 
(Die jeweils in Klammern gesetzten Werte sind die Vergleichswerte zum 31.12.2014) 
Aktiva 
 
1. Anlagevermögen 
 
13.768.445.288,02 €
(13.816.190.121,38 €)
 
Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO besteht  das Anlagevermögen aus den immateriel-
len Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und den Finanzanlagen. 
Vermögensgegenstände werden dann im Anl agevermögen gezeigt, wenn sie dauer-
haft dazu bestimmt sind, der Aufgabe nerfüllung der Gemeinde zu dienen 
(§ 33 Abs. 1 Satz 2 GemHVO) und deren  Anschaffungs- und Herstellungskosten 
nach den Festlegungen der St adt Köln in Anwendung des (§ 33 Abs. 4 GemHVO) 
mindestens 60 € ohne Umsatzsteuer betragen. 
 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 
 
13.755.860,72 €
(12.117.003,76 €)
 
Immaterielle (nicht gegenständlic he) Vermögensgegenstände ergeben sich 
insbesondere aus vertraglich vereinbart en Rechten, Konzessionen und Lizenzen. 
Gemäß § 43 Abs. 1 GemHVO sind nur ent geltlich erworbene Gegenstände zu ihren 
Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert worden.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 12.117.003,76 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.442.882,47 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-1.638.244,07 €
Abgänge (Restbuchwerte) -147.314,81 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) -18.466,63 € 
Stand am 31.12.2015 13.755.860,72 €
 
Das immaterielle Vermögen setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Rechte, Konzessionen 3.738 T€ (3.930 T€), 
Softwarelizenzen 4.936 T€ (5.086 T€), 
nicht abnutzbare Rechte 286 T€ (262 T€), 
Anzahlungen auf immaterielle  
Vermögensgegenstände 4.798 T€ (2.840 T€). 
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Die Position Rechte und Konzessionen bei nhaltet im Wesentlichen das Nutzungs-
recht an dem Schwimmleistungszentrum der Sporthochschule (3.164 T€) sowie ein 
Recht (beschränkt persönliche Dienstbarkeit) am Bahnhofsvorplatz (291 T€).  
 
Nicht abnutzbare Rechte bestehen maß geblich aus den im Zusammenhang mit dem 
U-Bahn-Bau erworbenen Unterfahrungsrechten.  
 
Die Zugänge i. H. v. 1.958 T€  resultieren insbesondere aus geleisteten Anzahlungen 
für die Erstellung der Software für das neue Kassenverfahren (SAP-Modul PSCD) in 
Höhe von 1.833 T€.  
 
1.2 Sachanlagen 
 
7.582.143.422,44 €
(7.605.683.446,02 €)
 
Das Sachanlagevermögen bezeichnet materi elle, also körperliche, Vermögensge-
genstände des Anlagevermögens. Ihre Nutzungsdauer ist zeitlich begrenzt, wenn sie 
einer Abnutzung unterliegen. Zu den nicht abnutzbaren Ve rmögensgegenständen 
zählen insbesondere Grundstücke, Kunstgegenstände und Anlagen im Bau.  
 
1.2.1  Unbebaute Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte 
1.675.523.246,62 €
(1.694.924.803,83 €)
 
Auf unbebauten Grundstücken befinden sich keine benutzbaren Gebäude 
(§ 72 Bewertungsgesetz (BewG)).  
 
Grundstücksgleiche Rechte beinhalten umfassende Nutzungsrechte an Grund-
stücken.  
 
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Grünflächen 937.852 T€  (937.777 T€), 
Ackerland 173.582 T€ (170.513 T€), 
Wald und Forsten 41.092 T€ (41.148 T€), 
Sonstige unbebaute Grundstücke 522.998 T€ (545.487 T€). 
 
Die Umbuchungen resultieren bei den unbebaut en Grundstücken grundsätzlich aus 
Nutzungsänderungen von Flurstücken und werden insoweit unter den Positionen 
nicht einzeln erläutert.  
 
 
1.2.1.1 Grünflächen 
 
937.852.270,94 €
(937.776.879,79 €)
 
Diese Bilanzposition beinhaltet den Grund und Boden sowie den Aufwuchs bzw. die 
Aufbauten von Grünflächen. 
Seite 70

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2014 937.776.879,79 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 634.214,94 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-600.302,10 €
Abgänge (Restbuchwerte) -461.434,55 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 502.912,86 € 
Stand am 31.12.2015 937.852.270,94 €
 
Die Grünflächen setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Grund und Boden Grün-/Parkanlagen 325.856 T€  (325.627 T€), 
Aufwuchs Grünflächen 392. 059 T€ (392.059 T€), 
Grund und Boden Friedhöfe 61. 671 T€ (61.672 T€), 
Grund und Boden Kleingärten 44. 727 T€ (44.626 T€), 
Grund und Boden Sportflächen 92.055 T€ (92.314 T€), 
Grund und Boden Kinderspielplätze 19.876 T€ (19.870 T€), 
Wasserflächen 1.609 T€ (1.609 T€). 
 
Die Aufwuchs- und die dazugehörigen Nebenflächen wur den entsprechend 
§ 34 Abs. 1 GemHVO anhand des Festwertverf ahrens bewertet. Der Zeitwert basiert 
auf 50 % der durchschnittlichen Herste llungskosten für die zugrunde liegenden 
Flächen. Der Wert hat sich im Jahr 2015 nicht geändert. 
 
Zugänge sind in Höhe von 634 T€ gebucht worden. Hierbei handelt es sich im 
Wesentlichen um den Kauf eines Kleingartenflurstücks in Rodenkirchen (127 T€) und 
die unentgeltliche Übertragung von Grund und Boden Kinderspielplätze im 
Stadtbezirk Nippes (100 T€). 
 
Abgangsbuchungen erfolgten in Höhe von insgesamt 461 T€. Im Wesentlichen 
handelt es sich hierbei um Flurstücke, die aufgrund einer k onkret vorliegenden 
Verkaufsabsicht als Waren unter dem Umlaufvermögen auszuweisen sind (151 T€). 
 
1.2.1.2 Ackerland 
 
173.581.656,85 €
(170.512.958,56 €)
 
Zum Ackerland gehören landwirtschaftlich oder gartenbaulich g enutzte Flächen der 
Stadt Köln.  
Seite 71

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2014 170.512.958,56 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 966.120,41 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-2.362,50 €
Abgänge (Restbuchwerte) -342.296,85 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 2.447.237,23 € 
Stand am 31.12.2015 173.581.656,85 €
 
Zugänge sind in Höhe von 966 T€ gebucht worden. Bei den wesentlichen Ankäufen 
handelt es sich um zwei Flurstücke in Porz in Höhe von 451 T€ und 110 T€. 
 
Erhöhende Umbuchungen erfolgten per Saldo in Höhe von 2.447 T€. Wesentlich ist 
hierbei die Umbuchung eine s Flurstücks in Lindenthal aus den geleisteten 
Anzahlungen in Höhe von 2.778 T€. 
 
1.2.1.3 Wald, Forsten 
 
41.091.563,69 €
(41.148.333,48 €)
 
Die Bilanzposition „Wald, Forsten“ umfasst Grund und Boden sowie stehendes Holz-
vermögen und Pflanzen (Aufwuchs). 
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 41.148.333,48 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 19.784,86 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-14.490,00 €
Abgänge (Restbuchwerte) -104.313,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 42.248,35 € 
Stand am 31.12.2015 41.091.563,69 €
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Grund und Boden 36.728 T€ (36.785 T€) 
Aufwuchs Wald 4.363 T€ (4.363 T€) 
 
Der Aufwuchs ist mit einem pauschalierten Festwert angesetzt worden. Da für den 
Aufwuchs das Festwertverfahren angewendet wurde, ist der Wert des Aufwuchses in 
Intervallen von zehn Jahren zu über prüfen und eine Neuberechnung des 
Seite 72

Forsteinrichtungswerks alle 20 Jahre dur chzuführen (§ 34 Abs. 2 GemHVO). Der 
Festwert hat sich im Jahr 2015 nicht geändert. 
 
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 
 
522.997.755,14 €
(545.486.632,00 €)
 
Diese Bilanzposition ist eine Sammelposition für unbebaute Grundstücke, die nicht 
den zuvor genannten Bilanzpositionen der unbebauten Grundstücke zugeordnet 
werden können. Die Er bbaugrundstücke sind seitens der  Kernverwaltung im Erbbau 
an Dritte vergeben. Die Aufbauten auf diesen Grundstücken sind nicht im wirtschaft-
lichen Eigentum der Stadt Köln, so das s die Erbbaugrundstücke unter den sonstigen 
unbebauten Grundstücken gezeigt werden. Be i den sonstigen Sportflächen handelt 
es sich um Sportanlagen in der Verwal tung des Sportamtes, nur diese werden 
innerhalb der Bilanzposition planmäßig abgeschrieben.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 545.486.632,00 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.037.381,13 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-1.682.791,21 €
Abgänge (Restbuchwerte) -28.524.873,80 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 5.681.407,02 € 
Stand am 31.12.2015 522.997.755,14 €
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Rohbauland 46.397 T€  (52.923 T€), 
Bauerwartungsland 61.216 T€ (79.775 T€), 
Bauland 79.911 T€ (80.292 T€), 
Grund und Boden sonstige Freiflächen 67.117 T€ (65.828 T€), 
Grund und Boden Betriebsflächen 62.968 T€ (68.291 T€), 
Grund und Boden sonstige Sportflächen 625 T€ (625 T€), 
Erbbaugrundstücke 181.175 T€ (182.363 T€), 
Sonstige Sportanlagen 23. 588 T€ (15.390 T€). 
 
Zugänge sind in Höhe von 2.037 T€ gebucht worden. Hierbei handelt es sich im 
Wesentlichen um: 
- den Ankauf einer Betriebsfläche in der Innenstadt in Höhe von 822 T€, 
- Rohbauland (im Rahmen eines Umlegungs verfahrens) in Porz (339 T€) und 
- den Abschluss der Baumaßnahme des S portplatzes Fritz-Hecker-Straße 
(115 T€). 
 
Bei einem weiteren Zugang in Höhe von 224 T€ handelt es sich um Bauland, bei 
welchem keine Verkaufsabsicht mehr besteht und welches daher nicht mehr im 
Umlaufvermögen zu führen ist. 
 
Seite 73

Abgänge sind in Höhe von 28.525 T€ erfolg t. Hierbei handelt es sich insbesondere 
um folgende Verkäufe: 
- Bauerwartungsland in Lindenthal in Höhe von 1.263 T€, 
- Bauland in Mülheim in Höhe von 398 T€, 
- Bauland in Nippes 178 T€,  
- sonstige Freiflächen in Mülheim in Höhe von 169 T€, 
- Bauland in Chorweiler (167 T€), 
- Bauerwartungsland in Porz in Höhe von 163 T€ , 
- Betriebsflächen in Kalk in Höhe von 126 T€ und 159 T€ sowie 
- Betriebsflächen in Mülheim in Höhe von 120 T€, 107 T€ und 105 T€. 
 
Weiterhin sind bei den Abgängen Flurstü cke enthalten, die aufgrund einer konkret 
vorliegenden Verkaufsabsicht als War en unter dem Umlauf vermögen auszuweisen 
sind (23.651 T€). 
 
Durch Umbuchungen erhöht sich die Bilanz position in Dumme um 5.681 T€. Die die 
Bilanzposition erhöhenden Um buchungen resultieren insbesondere aus der 
Fertigstellung der in der Bilanz zum 31.12.2014 als Anlage im Bau ausgewiesenen 
Sportanlage Sürther Feld (4.006 T€). 
 
242 die Bilanzposition erhöhende Umbuchungen mit einem Gesamtvolumen von 
3.916 T€ resultieren aus der Zuordnung v on Parkplatz-, Asphalt-, Schotter- und 
Pflasterflächen, die im Vorj ahr in der Bilanzposition 1. 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, 
Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen abgebildet waren. 
 
Eine mindernde Umbuchung in Höhe von 5.187 T€ resultiert aus der 
Nutzungsänderung eines Flurstücks (Gummersbacher Straße). 
 
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks- 
 gleiche Rechte 
691.379.683,14 €
(676.228.900,50 €)
 
Auf bebauten Grundstücken nach § 74 BewG befinden sich benutzbare Gebäude.  
 
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 
 
26.121.561,30 €
(27.201.823,91 €)
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2014 27.201.823,91 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 17.533,65 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-906.796,26 €
Abgänge (Restbuchwerte) -191.000,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € 
Stand am 31.12.2015 26.121.561,30 €
 
Seite 74

Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Grund und Boden Kinder- und  
Jugendeinrichtungen 6.049 T€ (6.240 T€), 
Gebäude Kinder- und Jugendeinrichtungen 20.072 T€ (20.961 T€). 
 
Die einzige wesentliche Bewegung besteht in einem Abgang in Höhe von 130 T€; es 
handelt sich um den Verkauf der Kindertagesstätte Franz-Stock-Weg 25. 
 
1.2.2.2 Schulen 
 
3.264.656,07 €
(3.327.176,02 €)
 
Die Schulgebäude befi nden sich grundsätzlich im Sa chanlagevermögen der eigen-
betriebsähnlichen Einricht ung „Gebäudewirtschaft“. Die Kernverwaltung hat zwei 
Schulgebäude im wirtschaft lichen Eigentum; das werthaltigere ist an den Land-
schaftsverband Rheinland vermietet, das andere wird von der Ku lturverwaltung ge-
nutzt.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 3.327.176,02 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0,00 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-62.519,95 €
Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € 
Stand am 31.12.2015 3.264.656,07 €
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Grund und Boden Schulen 1.426 T€ (1.426 T€) 
Schulgebäude 1.839 T€ (1.901 T€) 
 
1.2.2.3 Wohnbauten 
 
205.260.271,46 €
(184.298.684,82 €)
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2014 184.298.684,82 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 22.867.301,99 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-4.125.732,82 €
Abgänge (Restbuchwerte) -158.101,67 €
Seite 75

Umbuchungen (Restbuchwerte) 2.378.119,14 € 
Stand am 31.12.2015 205.260.271,46 €
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Grund und Boden Wohnbauten 74. 966 T€ (67.064 T€), 
Wohnbauten 129.323 T€ (117.235 T€), 
Außenanlagen Wohnbauten 971 T€ (0 €). 
 
Zugänge wurden in Höhe von 22.867 T€ gebuc ht. Im Wesentlichen handelt es sich 
um die Ankäufe: 
- Friedrich-Naumann-Straße 2 (4.212 T€), 
- Blaubach 9 in Höhe von 3.919 T€, 
- Gustav-Heinemann-Ufer 114 in Höhe von 3.214 T€, 
- Grafenmühlenweg 220 (1.367), 
- Bachemer Straße 95-95c (769 T€), 
- Waldstraße 115 in Höhe von 419 T€ und 
- Siegburger Straße 104 in Höhe von 360 T. 
 
Weiterhin ergeben sich Zugänge aus folgenden abgeschlossenen Baumaßnahmen: 
- Weißdornweg (2.062 T€), 
- Otto-Gerig-Straße 6 in Höhe von 1.662 T€, 
- Pohlstadtsweg in Höhe von 1.350 T€, 
- Lindweilerweg (1.241 T€), 
- Albert-Schweitzer-Straße in Höhe von 1.169 T€ und 
- Loorweg (820 T€) 
 
Abgänge sind in Höhe von 158 T€ erfolgt. Hierbei handelt es sich um den Verkauf 
der Belvedere-Straße 147. 
 
Die in Höhe von 2.378 T€ erfolgten,  die Bilanzposition erhöhenden Umbuchungen 
resultieren im Wesentlichen aus der Fertigstellung folgender Baumaßnahmen: 
- Loorweg in Höhe von 1.064 T€, 
- Pohlstadtsweg (490 T€), 
- Lindweilerweg (488 T€) und 
- Albert-Schweitzer-Straße in Höhe von 487 T€. 
 
Eine abgehende Umbuchung erfolgte wegen Änderung der Nu tzungsart in Höhe von 
1.813 T€. 
 
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
Betriebsgebäude 
456.733.194,31 €
(461.401.215,75 €)
 
Diese Position enthält bebaute Grundstücke und deren Gebäude, die sich nicht den 
vorgenannten Bilanzpositionen zuordnen la ssen. Dazu gehören insbesondere 
Museumsgebäude, aber auch Gebäude der Sport- u nd Erholungsstätten, 
Parkhäuser/-paletten sowie die Bürgerhäuser und Bürgerzentren.  
Seite 76

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2014 461.401.215,75 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.594.652,80 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -15.359,33 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-12.479.517,25 €
Abgänge (Restbuchwerte) -96.570,74 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 6.328.773,08 € 
Stand am 31.12.2015 456.733.194,31 €
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Museen 217.645 T€ (222.397 T€), 
Begegnungsstätten 36.412 T€ (38.136 T€), 
Sport- und Erholungsstätten 12.934 T€ (13.170 T€), 
sonstige Gebäude 112.609 T€ (108.052 T€), 
Betriebs- und Geschäftsgebäude 46.453 T€ (47.642 T€), 
Parkhäuser/Tiefgaragen 11. 988 T€ (12.895 T€), 
gebäudeähnliche Teile 18. 691 T€ (19.109 T€). 
 
Die Zugänge bei dieser Posi tion betragen 1.595 T€. Hierbei handelt es sich im 
Wesentlichen um die fertig gestellte Baumaßnahme Gerätehaus der Feuerwehr 
Brück an der Hovenstraße 38 (959 T€). Weitere Zugänge  betreffen die 
Baumaßnahme Kulturzentrum am Neum arkt (174 T€) und den Bandanbau des 
Museum Schnütgen (123 T€). 
 
Die Umbuchungen führen zu einer Erhöhung der Bilanzposition um 6.329 T€. Hierbei 
handelt es sich insbesondere um die Än derung der Nutzungsart des Grundstücks 
Gummersbacher Straße in Höhe von 5.187 T€. Weitere Umbuchungen stehen in 
Zusammenhang mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen: 
- Ubiermonument (519 T€), 
- Gerätehaus der Feuerwehr Brück, Hovenstraße 38 (317 T€) und  
- Sportanlage Sürther Feld (153 T€). 
Zehn die Bilanzposition er höhende Umbuchungen in Höhe von 127 T€ resultieren 
aus der Zuordnung von Parkplatz-, Asphalt-, Schotter- und Pflasterflächen, die zuvor 
in der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und 
Verkehrslenkungsanlagen abgebildet waren. 
 
1.2.3 Infrastrukturvermögen 
 
3.219.476.197,71 €
(3.297.440.632,13 €)
 
Das Infrastrukturvermögen umfasst die Ve rmögensgüter der öff entlichen Einrichtun-
gen, die ihrer Bauweise und Funktion nach der  örtlichen Infrastruktur dienen (Infra-
strukturvermögen im engeren Sinne). Der Grund und B oden des gemeindlichen 
Infrastrukturvermögens wird unabhängig von den darauf be findlichen Aufbauten in 
einer separaten Bilanzposition dargestellt.  
Seite 77

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur- 
vermögens 
880.101.112,37 €
(879.308.003,91 €)
 
In dieser Bilanzposition wird der gesam te Grund und Boden des gemeindlichen  
Infrastrukturvermögens erfasst.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 879.308.003,91 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.616.396,71 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-132.109,40 €
Abgänge (Restbuchwerte) -396.237,97 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) -1.294.940,88 € 
Stand am 31.12.2015 880.101.112,37 €
 
Die Zugänge bei dieser Position betrugen 2.616 T€. Im Wesentlichen handelt es sich 
um: 
- die unentgeltliche Übertragung von Fl urstücken aus Erschließungsverträgen 
(1.452 T€), 
- den Kauf eines Flurstückes im Bezi rk Innenstadt in Höhe von 158 T€, 
- den Kauf eines Flurstücks in Lindenthal (154 T€) und 
- den Kauf eines Flurstücks in Rodenkirchen (106 T€). 
 
Abgänge erfolgten in Höhe v on 396 T€. Im Wesentlichen hande lt es sich hierbei um 
den Abgang eines Flurstücks, welches u nentgeltlich an das  Land übertragen wurde 
(175 T€). 
 
Die Umbuchungen in Höhe saldiert 1.295 T€ führen zu einer Minderung der 
Bilanzposition. Hierbei handelt  es sich im Wesentliche n um Umbuchungen aufgrund 
von Nutzungsänderungen der Flurstücke. 
 
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.444.801.233,35 €
(1.477.561.820,74 €)
 
Die Bilanzposition „Brücken und Tunnel“ umfasst unabhängig von ihrer Nutzung für 
Fußgänger-, Straßen- oder Schienenverkehr alle Brück en (einschließlich Brücken-
belag) und Tunnel.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 1.477.561.820,74 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.790.806,20 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Seite 78

Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-37.614.534,24 €
Abgänge (Restbuchwerte) -125.273,18 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 188.413,83 € 
Stand am 31.12.2015 1.444.801.233,35 €
 
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Brückenbauwerke 159.900 T€ (160.921 T€), 
Tunnelbauwerke 1.268.953 T€ (1.300.234 T€), 
Unterführungen 15.948 T€ (16.407 T€). 
 
Die Zugänge in Höhe von insgesamt 4.7 91 T€ resultieren insbesondere aus dem 
Bau der Brücken Severinstraße/Perlengr aben (3.653 T€), Freimersdorfer Weg - 
Fußgängerbrücke (393 T€) und Auf der Aspel - Fußgängerbrücke (341 T€). 
 
Der Abgang in Höhe von 125 T€ resultiert  aus dem Abriss des südlichen Teils der 
B 55/östl. Zubringer. 
 
Die zugehende Umbuchung in Höhe von 188 T€   resultiert im Grunde aus dem 
Abschluss der Baumaßnahme Brücke Severinstraße/Perlengraben (181 T€).  
 
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und 
Sicherheitsanlagen 
70.330.939,10 €
(74.514.483,86 €)
 
Die Position beinhaltet neben dem Strecke nnetz sämtliche dem Betrieb unmittelbar 
dienenden Anlagen der Streckenausrüstung.  
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2014 74.514.483,86 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0,00 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-4.183.544,76 €
Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € 
Stand am 31.12.2015 70.330.939,10 €
 
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseiti-
gungsanlagen 
1.876.328,79 €
(1.600.170,69 €)
 
Zu den Entwässerungs- und Abwasserbes eitigungsanlagen gehören insbesondere 
sämtliche bauliche und maschinelle Teile des Kanalnetzes, soweit sie nicht in der 
Bilanz der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ausgewiesen sind.  
 
Seite 79

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2014 1.600.170,69 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 306.199,76 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-43.556,44 €
Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 13.514,78 € 
Stand am 31.12.2015 1.876.328,79 €
 
Bei den Zugängen von insgesamt 307 T€ ist der Werthaltigste ein 
Sickerwasserspeicherbecken  bei der Deponie Vereinigte Ville (198 T€). 
 
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Ver-
kehrslenkungsanlagen 
693.282.418,59 €
(735.801.720,09 €)
 
Hierzu zählen alle gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den 
öffentlichen Verkehr mit Fahr zeugen und durch Fußgänger e rrichtet worden sind. Zu 
den Verkehrslenkungsanlagen im Sinne dieser  Bilanzposition zählen insbesondere 
Vario-Schilder, Park- und Verkehrsleitsysteme.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 735.801.720,09 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 15.040.093,81 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -349.389,85 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-58.073.301,76 €
Abgänge (Restbuchwerte) -3.832.613,12 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 4.695.909,42 € 
Stand am 31.12.2015 693.282.418,59 €
 
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Straßen, Wege  652.934 T€ (696.558 T€), 
Plätze 10.949 T€ (11.859 T€), 
Verkehrslenkungsanlagen, Straßenmobiliar,  
Parkscheinautomaten 29. 399 T€ (27.384 T€). 
 
Dabei sind Absperrpoller (2.710 T€) und Verkehrszeichen (1.872 T€) mit einem 
Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO erfasst. Die Festwerte haben sich im Jahr 2015 
nicht geändert. 
Seite 80

Die Zugänge von 15.040 T€ wurden hauptsä chlich bei folgenden Maßnahmen ver-
zeichnet: 
- Neubau Parkscheinautomaten (1.022 T€, 899 T€ und 622 T€), 
- Baumaßnahme Kirchweg (Kölner W eg – Frankenstraße) in Höhe von 
1.010 T€, 
- Baumaßnahme Semmelweisstraße (Einst einstraße bis Spemannstraße) in 
Höhe von 497 T€, 
- Neubau Rhöndorfer Straße (Weißhausst raße – Gottesweg) in Höhe von 
468 T€, 
- Neubau Robert-Koch-Straße (A bschnitt Kerpener Straße bis 
Bardenheuerstraße) in Höhe von 384 T€, 
- Neubau Lichtsignalanlage  Aachener Straße Ecke Innere Kanalstraße 
(306 T€), 
- Neubau Lichtsignalanlage Aachener St raße/Eupener Straße/Raschdorffstraße 
in Höhe von 281 T€, 
- Baumaßnahme Hahnenstraße (von Haus nummer 21c bis Merlinweg) in Höhe 
von 271 T€ und 
- dem Bau einer Baustraße (Frankenfor ster Straße) in Höhe von 251 T€. 
 
Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von 22 Straßen und Plätzen mit 
Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 4.918 T€, die unentgeltlich 
übertragen wurden. 
 
Die wesentlichen Positionen der Abgänge v on insgesamt 3.833 T€ resultieren aus 
Abgängen von bestehenden Straßen wegen Neubau: 
- Mercatorstraße (1.234 T€), 
- Kirchweg (210 T€), 
- Thujaweg (175 T€), 
- Johann-Reintgen-Straße (173 T€), 
- Seeadlerweg (150 T€) und 
- Wilhelm-Mauser-Straße (101 T€). 
 
Weiterhin erfolgten wesentliche Abgänge bei Buskaps (531 T€ und 138 T€). 
 
Insgesamt erhöht sich diese Bilanzpos ition durch Umbuchungen um 4.696 T€. Bei 
den erhöhenden Umbuchung en handelt es sich insbeson dere um die Fertigstellung 
der in der Bilanz zum 31.12.2014 als Anlagen im Bau aktivierten 
Vermögensgegenstände. Die wesentlichen Positionen sind: 
- Mercatorstraße (Militärringstraße – Merianstraße) in Höhe von 1.604 T€, 
- Wilhelm-Mauser-Straße (von Vogelsanger Straße bis Vitalisstraße) in Höhe 
von 1.049 T€, 
- Donauweg in Höhe von 456 T€, 
- Rhöndorfer Straße (Weißhausstraße – Gottesweg) in Höhe von 398 T€, 
- Leostraße/Pellenzstraße in Höhe von 355 T€, 
- Weidengasse (von Pflasterhof weg bis nördlicher Zündorfer
 Weg Haus Nr. 46) 
in Höhe von 343 T€, 
- Kreisverkehr Sürther Straße in Höhe von 332 T€, 
- Am Grauen Stein (Kannebäckerstraße – Westerwaldstraße) in Höhe von 
306 T€ und 
- Birkenweg (von Lerchenweg bis Am Höfchen) in Höhe von 282 T€. 
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16 weitere erhöhende Umbuchungen sind jeweils mit einem Wert zwischen 100 T€ 
und 250 T€ mit einem Gesamtvolumen von 2.531 T€ erfolgt. 
 
242 die Bilanzposition mindernde Umbuchungen mit einem Gesamtvolumen von 
3.916 T€ resultieren aus der Zuordnung v on Parkplatz-, Asphalt-, Schotter- und 
Pflasterflächen zur Bilanzposition 1.2. 1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke. Weitere 
zehn Umbuchungen in Höhe von 127 T€ wu rden aufgrund der Zuordnung zur 
Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 
vorgenommen. 
 
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur- 
 vermögens 
129.084.165,51 €
(128.654.432,84 €)
 
Zu den Sonstigen Bauten des Infrastr ukturvermögens gehören Vermögensgegen-
stände, die nicht bei anderen Bilanzpositionen des Infrastrukturvermögens einzuord-
nen sind, wie z. B. Halteste llen, Wasserbauwerke und der Deponiekörper Vereinigte 
Ville.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 128.654.432,84 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.438.023,43 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-12.012.753,62 €
Abgänge (Restbuchwerte) -7.789,08 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 8.012.251,94 € 
Stand am 31.12.2015 129.084.165,51 €
 
Die Bilanzposition setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:  
 
Haltestellen 52.810 T€ (57.274 T€), 
Sonstige technische Anlagen  
des Infrastrukturvermögens 40.625 T€ (43.722 T€), 
Wasserbauwerke 18.354 T€ (10.046 T€), 
Stützmauer/Treppenanlagen 12. 494 T€ (13.355 T€). 
 
Im Wesentlichen handelt es sich bei den Zugängen in Höhe von 4.438 T€ um: 
- Vereinigte Ville: Entgasungssystem – Gasfassung (268 T€), 
- Rheinboulevardtreppe (455 T€), 
- Haltestelle Lenauplatz (398 T€), 
- Bahnsteiganhebung Haltestelle Gutenbergstraße (397 T€), 
- Lärmschutzwand - Auf der Aspel (385 T€), 
- Freimersdorfer Weg Lärmschutzwand (337
 T€), 
- Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 54 (223 T€), 
- Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 52 (210 T€), 
- Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 53 (205 T€), 
Seite 82

- Fahrtreppe Haltestelle Kalk Post Nr. 51 (200 T€), 
- Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 51 (186 T€), 
- Zaun- und Toranlage Bolzplatz Heckweg (161 T€), 
- Zaunanlage Bolzplatz Hel enenwallstraße (158 T€), 
- Haltestelle Liebigstraße (144 T€), 
- Haltestelle Iltisstraße (131 T€) und 
- Ballfangzaun Spielplatz Marienberger Weg (128 T€). 
 
Insgesamt sind 8.012 T€ saldiert di eser Bilanzposition aus Umbuchungen 
zugegangen. Dieser Betrag wird dominiert von der Fertigst ellung der Hälfte der 
Rheinboulevardtreppe (8.503 T€ ). Darüber hinaus erfolg te eine Umbuchung von 
geleisteten Anzahlungen aus der Bilanzposi tion 1.2.8 in Höhe von 397 T€ für das 
Entgasungssystem – Gasfassung bei der Vereinigte Ville. 
 
 
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 
 
21.130.379,16 €
(21.632.438,43€)
 
Dieser Bilanzposition sind die Verm ögensgegenstände zugeordnet, die sich auf 
fremdem Grund und Boden befinden.  Unter dieser Position werden beispielsweise 
Mietereinbauten erfasst.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 21.632.438,43 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.010.990,51 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-2.530.095,18 €
Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.017.045,40 € 
Stand am 31.12.2015 21.130.379,16€
 
Zugänge sind in Höhe von 1.011 T€ erfolgt. Insbesondere handelt es  sich dabei um 
das Flüchtlingswohnheim in Systembauweise Koblenzer Straße 15 (741 T€). Die 
Umbuchungen in Höhe von 1. 017 T€ resultieren aus der Fertigstellung der 
Baumaßnahme Koblenzer Straße 15. 
 
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 
 
1.578.028.317,30 €
(1.575.432.644,30 €)
 
Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen 
ihrer Bedeutung für die Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. 
Dazu zählen nicht nur Kunstgegenstände der Museen, sondern auch andere kultur-
historisch bedeutsame Objekte wie die Sammlungen der Kunst- und Museumsbibli-
othek, des Rheinischen Bildarchivs, des  NS-Dokumentationszentrums und des 
Historischen Archivs. Zudem werden unter  dieser Bilanzposit ion auch die Baudenk-
Seite 83

mäler (z. B. Gebäude des Museums Schnütgen, Forts) sowie die sonstigen Kultur-
denkmäler (z. B. die Rathausfiguren) erfasst.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 1.575.432.644,30 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.596.497,41 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
0,00 €
Abgänge (Restbuchwerte) -1.800,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 975,59 € 
Stand am 31.12.2015 1.578.028.317,30€
 
Zugänge erfolgten in Höhe von 2.596 T€. Dabei handelt es sich insbesondere um: 
- ein Kunstwerk von Kai Althoff - Untitled, 2014 (382 T€), 
- ein Kunstwerk von Maria Lassnig  „Vom Tode gezeichnet“ (271 T€), 
- Brevier des Erzbischofs Hermann von Hessen (180 T€),  
- Gebetbuch, Deutschland, Köln, ca . 1486 illuminierte Handschrift auf 
Pergament (150 T€),  
- Ein Kunstwerk von Zobernig ohne Titel, 2015 (136 T€) sowie 
- die Zeichnung: Pantoffel Bla ttgold & goldene Tinte (100 T€). 
 
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen,  
 Fahrzeuge 
70.412.833,86 €
(72.219.214,41 €)
 
Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vor-
richtungen, die unmittelbar der gemeindlich en Leistungserstellung dienen. Sie müs-
sen als Vermögensgegenstände se lbständig bewertbar und ni cht als fester Gebäu-
debestandteil zusammen mit dem Gebäude bewertet sein. Beispiel für eine techni-
sche Anlage ist eine Klimaanlage im Museum.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 72.219.214,41 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 8.964.827,55 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -301.221,48 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-11.726.754,99 €
Abgänge (Restbuchwerte) -119.805,38 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.376.573,75 € 
Stand am 31.12.2015 70.412.833,86  €
 
Bei den Zugängen in Höhe von 8.964 T€ handelt es sich insbesondere um:  
- Löschfahrzeug Katastrophenschutz (336 T€),  
- Dual-Format Kuvertieranlage (280 T€), 
Seite 84

- BMX-Anlage Takufeld (1)/Subbelrather Straße (232 T€), 
- LWL-Kabelanbindung Enggasse 2 (208 T€), 
- LKW, Ladekran (206 T€), 
- LC/MS Flüssigchromatographie/Massens petrometer im Berufskolleg 16 
Kartäuserwall (181 T€), 
- drei Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wassertank (je 177 T€),  
- Telekommunikationsausstattung Oper Offenbachplatz (157 T€), 
- Seilparkour Spielplatz  Veilchenweg (156 T€), 
- Boden Bolzplatz Würzburger Straße /Bayreuther Straße (131 T€), 
- zwei Rettungswagen (je 128 T€), 
- Wasseraufbereitungsanlage inkl. Damp fbefeuchter im Museum Schnütgen 
(120 T€), 
- Robinienspielanlage Spielplatz Walle nsteinstraße/Holweider Marktplatz 
(116 T€) und 
- ein Mehrzwecktransporter (104 T€). 
 
Bei den übrigen Zugängen in Hö he von 5.950 T€ handelt es sich der Bilanzposition 
entsprechend um zahlreiche Anlagen von unwesentlicher Höhe. 
 
Umbuchungen sind in Höhe von 1.377 T€ erfolgt. Dabei handelt es sich hauptsäch-
lich um die Umbuchungen aus geleisteten Anzahlungen für Anlagen der Deponie 
Vereinigte Ville (eine Plan ierraupe in Höhe von 220 T€ und das Fahrzeug "Sys Trac 
140" in Höhe von 149 T€)
 sowie Umbuchung wegen Inbetriebnahme der Trafostation 
Sportanlage Sürther Feld (122 T€) und de s Spielgerätes Stangengestrüpp auf dem 
Spielplatz Katharinenstraße (103 T€). 
 
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 
 
86.685.441,90 €
(88.146.585,00 €)
 
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung um fasst alle Einrichtungsgegenstände der 
Büros und Werkstätten einschließlich der erforderlichen Werkzeuge, z. B. Büromöbel 
und EDV-Hardware.  
Unter dieser Bilanzposition werden auch die geringwertigen Wirtschaftsgüter erfasst. 
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 88.146.585,00 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 18.208.511,19 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -290.715,71 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-20.859.254,76 €
Abgänge (Restbuchwerte) -458.280,89 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.938.597,07 € 
Stand am 31.12.2015 86.685.441,90 €
 
Der Medienbestand der Stadtbi bliothek ist mit einem Be stand von 3.029 T€ als 
Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO erfasst. Dieser Wert hat sich im Jahr 2015 nicht 
geändert. 
Seite 85

Die Zugänge in Höhe von 18.20 9 T€ resultieren aus einer Vielzahl von im Einzelfall 
unwesentlichen Werten. Einzig nennenswert  sind Aktive Netzwerkkomponenten 
(263 T€, 238 T€, 165 T€ und 132 T€) und das Visualisierungssystems der Feuerwehr 
– Leitstelle (240 T€). 
 
Umbuchungen sind in Höhe von 1.939 T€ erfolgt. Insbesondere erfolgte eine 
Umbuchung wegen Inbetriebna hme des Visualisierung ssystems der Feuerwehr – 
Leitstelle (1.641 T€). 
 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 
 
239.507.322,75 €
(179.658.227,42 €)
 
Diese Bilanzposition beinh altet Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen auf 
Sachanlagen. Anlagen im  Bau bilden den Wert noch nicht fertig gestellter 
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ab. Geleistete Anzahlungen sind 
geldliche Vorleistungen der Stadt Köln auf noch zu liefernde Sachanlagen.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 179.658.227,42 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 95.443.107,47 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
0,00 €
Abgänge (Restbuchwerte) -2.283.440,19 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) -33.310.571,95 € 
Stand am 31.12.2015 239.507.322,75 €
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Anlagen im Bau 235.270 T€ (174.037 T€), 
Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 4.237 T€ (5.621 
T€). 
 
Die Zugänge bei den Anlagen im Bau in  Höhe von 95.443 T€ sind im Wesentlichen 
auf folgende erhebliche Einzelpositionen zurückzuführen: 
- Dionysoshof – Umgestaltung (10.078 T€), 
- Hardtgenbuscher Kirchweg 104 - Unterbringung Flüchtlinge (6.692 T€), 
- Merlinweg - Unterbringung Flüchtlinge (5.297 T€), 
- Tunnel Grenzstraße - Ertüchti gung nach RABT (5.186 T€), 
- Industriestraße, Verlängerung (Merians traße – Menneweg) in Höhe von 
5.086 T€, 
- Rettungstransporthubschr auberstation (4.843 T€), 
- Eygelshovenerstraße - Unterbringung Flüchtlinge (3.344 T€), 
- Rheinboulevard Deutz - Regionale 2010, Betriebsanlagen (unbeweglich) in 
Höhe von 3.330 T€, 
- Neubau Feuerwache 10 (3.327 T€), 
- Heinrich-Rohlmann-Straße - Unterbringung Flüchtlinge (2.990 T€), 
Seite 86

- Archäologische Zone – Museum (2.765 T€), 
- Tunnel Am Domhof - Ertüchtigung nach RABT (1.905 T€), 
- Brücke Deutzer Ring - Abriss und Neubau (1.730 T€), 
- Berliner Straße 221 Anschlusskanal - Unterbringung Obdachoser (1.577 T€), 
- Urbacher-Weg - Unterbringung Flüchtlinge (1.542 T€), 
- Auweiler Straße - Unterbringung Flüchtlinge (1.470 T€), 
- Wikinger Weg 6 – Umbaumaßnahme Un terbringung Obdachloser (1.421 T€), 
- Domumgebung Dionysoshof (1.256 T€), 
- Neubau Gerätehaus Feuerwehr Dellbrück (1.202 T€), 
- Kuckucksweg - Unterbringung Flüchtlinge (1.169 T€), 
- Emdener Straße/Causemannstraße, Tu rbokreisel – Maßnahme an einer 
Verkehrsfläche (1.160 T€), 
- Generalsanierung Feuer wache 5 (1.127 T€), 
- Industriestraße, Generalinstandsetzung (Boltenstenstraße - Niehler Ei) in 
Höhe von 1.117 T€, 
- Neubau Halle Feuerwache 6 (1.073 T€), 
- Potsdamer Straße - Unterbri ngung Flüchtlinge (1.071 T€), 
- Opernquartier, Umgestaltung der Stra ßen im Zuge der Sanierung Bühnen 
(1.056 T€) und 
- Archäologische Zone – Denkmal (1.031 T€). 
 
Die Zugänge bei den geleisteten Anza hlungen in Höhe von 2.600 T€ betreffen 
insbesondere solche für die Deponie Ve reinigte Ville (1.879 T€), Zahlung der 
Grundsteuer für das Objekt Vitalisstraße  422-424 der rechtlich unselbständigen 
Waisenhausstiftung (360 T€) und für Grundstückskäufe (291 T€).  
 
Abgänge sind in Höhe von 2. 283 T€ erfolgt. Diese resultieren hauptsächlich aus 
Korrekturen von Beträgen, die nicht vermögenswirksam abzubilden sind: 
- Rheinboulevard Deutz (1.559 T€), 
- Regionale 2010 - Regio Grün um (258 T€), 
- Nord-Süd Stadtbahn 3. Baustufe  Suchgräben (200 T€) und 
- Sportanlage Sürther Feld (109 T€). 
Darüber hinaus gibt es einen Ab gang durch die Übertragung des 
Regenwasserkanals - Frankfurter Straße an die StEB (105 T€). 
 
Die aus dieser Positi on abgehenden Umbuchung en von insgesamt 33.311 T€ 
resultieren überwiegend aus der Inbet riebnahme von Anlagegütern bzw. des 
Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an die Stadt Köln nach zuvor geleisteten 
Anzahlungen. Diese sind bei de n zutreffenden Bilanzpositio nen erläutert, soweit die 
Umbuchungsbeträge wesentlich sind.  
 
1.3 Finanzanlagen 
 
6.172.546.004,86 €
(6.198.389.671,60 €)
 
Unter den Finanzanlagen werden die Vermögens werte angesetzt, die langfristigen 
finanziellen Beteiligungszwecken dienen. Hierzu gehören die gehaltenen Anteile an 
privatrechtlichen Unternehmen,  öffentlich-rechtlichen Betrieben, Zweckverbänden 
sowie organisatorisch und wirtschaftlich eigenständigen Eigenbetrieben ohne eigene 
Rechtspersönlichkeit.  
 
Seite 87

Je nach Beteiligungsquote der Stadt Köln an  den rechtlich verselbständigten Gesell-
schaften werden diese in mehrheitliche Bete iligungen - mit mehr als 50 % - und Be-
teiligungen - mehr als 20 % bis zu 50 % - unterschieden. Da sich die Stimmrechte 
der Stadt nach der Beteiligungsquote richten,  entscheidet die Beteiligungshöhe über 
die wirtschaftliche Einflussmöglichkeit der  Stadt Köln. Sämtlichen Beteiligungen an 
den Unternehmen ist gemeinsam, dass durch  sie gemeindliche Aufgaben erfüllt 
werden.  
 
Zu den Finanzanlagen zählen auc h die mit langfristiger Anlageabsicht gehaltenen 
Wertpapierbestände sowie die Ausleihungen.  
 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 
 
5.216.751.347,41 €
(5.216.371.583,72 €)
 
Beteiligungen mit einem Anteilswert größ er 50 % gelten als mehrheitliche Beteiligun-
gen und sind (grundsätzlich) der Bilanz position Anteile an verbundenen Unterneh-
men zuzuordnen. Einbezogen werden die Anteile an Kapita lgesellschaften und sons-
tigen juristischen Personen, Unternehmen in öffentlich-rechtlichen Organisationsfor-
men sowie Zweckverbände mit einem mehrheitlichen Beteiligungswert.  
 
Die Zugänge 2015 in Höhe von insgesamt 13.069 T€ betreffen einen Teilbetrag in 
Höhe von 10.084 T€ aus Zahlungen an die KVB AG für Tilgungsleistungen von 
Krediten für den Nord-Süd-St adtbahnbau, die bei der KVB AG als Kapitalzuführung 
in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Dar über hinaus erfolgte eine Einzahlung in 
Höhe von 3.741 T€ in die Kapitalrücklage bei der Köln Tourismus GmbH, die den 
Wert der Unternehmensanteile erhöht.  
 
Aufgrund einer nachträglichen  Verringerung der Grunderwerb steuer erfolgte eine 
nachträgliche Minderung der Anschaffung skosten der BioCampus Cologne  
Grundbesitz GmbH & Co. KG um 861 T€.  
 
Außerplanmäßige Abschreibungen sind in  2015 bei folgenden Unternehmen auf-
grund der als dauerhaft einzustufenden Verluste zu verzeichnen: 
Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG 7.262 T€, 
Köln Tourismus GmbH 3.741 T€, 
Kölner Sportstätten GmbH  2.735 T€, 
RTZ 106 T€, 
Acht Brücken GmbH 27 T€. 
 
Zuschreibungen erfolgten bei folgenden Unternehmen: 
Kölner Sportstätten GmbH 1.119 T€, 
Zweckverband Stöckheimer Hof 64 T€. 
Seite 88

1.3.2 Beteiligungen 
 
151.181.857,84 €
(151.181.315,00 €)
 
Besteht eine Beteiligungsquote von mehr als 20 %, aber unt er 50 %, so wird diese 
unter den Beteiligungen i. e. S. - nach der handelsr echtlichen Definition des 
§ 271 HGB - ausgewiesen. Es wird dabei un terstellt, dass eine dauerhafte Bindung 
zu dieser Gesellschaft vorliegt.  
 
Die Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unterhalb 20 % werden aus Gründen 
der Ausweisklarheit unter den Wertpapieren bzw. bei Kapitalhingabe unter Auslei-
hungen ausgewiesen.  
 
Die größte Beteiligung bes teht an der Flughafen Köln  Bonn GmbH in Höhe von 
148.947 T€. 
 
1.3.3 Sondervermögen 
 
528.092.992,09 €
(527.220.455,94 €)
 
Wirtschaftlich eigenständige Unternehm en ohne eigene Rechtspersönlichkeit 
(§ 114 GO) sind als Sondervermögen anzuse tzen. Hierunter geführt werden Ei-
genbetriebe und eigenbetriebsähnl iche Einrichtungen mit verwaltungstechnischer 
Eigenständigkeit in Bezug auf die Haus halts- und Wirtschaftsführung sowie die wie 
eine GmbH zu führende unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung.  
 
Abgänge ergeben sich per Saldo aus der  Übertragung und Rückübertragung von 
Grundstücken zwischen der Kernverw altung und dem Sondervermögen der 
Gebäudewirtschaft (96 T€). Zugänge sind aus  der an das Veranstaltungszentrum 
geleisteten Schuldendiensthilfe für Tilgung (1.004 T€) entstanden. 
 
Bei der Ernst-Wendt-Stiftung resultiert  die Veränderung aus  der Eigenkapital-
reduzierung für 2015 in Höhe von 36 T€. 
 
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 
 
85.661.719,16 €
(
85.850.325,48 €)
 
In dieser Position sind die langfristig angelegten Wertpapiere ausgewiesen.  
 
In dem bilanzierten Betrag sind Wertpapi ere der Stiftungen in  Höhe von 17.415 T€ 
enthalten. Es erfolgte eine Umbuchung in  das Umlaufvermögen (Bilanzposition 2.3 
„Wertpapiere des Umlaufvermögens“) in Höhe 189 T€ für die seitens der 
Stiftungsverwaltung in 2016 zur Veräußerung vorgesehenen Wertpapiere. 
 
Für den Ankauf Deutzer Stadthaus und für di e bis zur Einführung NKF zu bildende 
Ansparrücklage des Beamtenversorgungsfonds werden I nhaberanteile des 
Rheinfonds und des OP Fonds Mantel gehal ten. Der Rheinfonds umfasst seit 2013 
alle zur Eröffnungsbilanz bilanzierten Fond santeile i. H. v.  68.246 T€. Der Fonds 
setzt sich aus rd. 85 % Rentenpapieren un d rd. 15 % Aktien aus dem Eurostoxx 50 
Seite 89

zusammen. Bei diesen Fondsanteilen haben si ch wie in den Vorjahren auch in 2015 
positive Wertveränderungen ergeben. Diese Wertänderungen sind erst im Fall der 
Veräußerung bilanzierungsfähig.  
 
1.3.5 Ausleihungen 
 
190.858.088,36 €
(217.765.991,46 €)
 
Unter den Ausleihungen werden langfrist ige Forderungen ausgewiesen, die durch 
Hingabe von Kapital an Dritte, u. a. verbundene Unternehmen, 
Beteiligungsgesellschaften sowie private juristische und natürliche Personen, 
entstanden sind. Hierzu gehör en überwiegend Darlehen, die aufgrund ihrer längeren 
Laufzeiten dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Die Ausleihungen sind mit ihrem 
noch zu tilgenden Rückzahlungsbetrag bil anziert. Die Ansetzung des noch zu 
tilgenden Nominalwertes bei den zinsvergünstigten Ausleihungen im Wohnungsbau 
ist gerechtfertigt, da diese unter Mi etpreis- und Belegungsbindung ausgegeben 
werden. Außerplanmäßige Abschreibungen sind in 2014 in Höhe von 46 T€ aufgrund 
der Wertminderung beim Rheinischen Studieninstitut erfolgt. 
 
Hält die Stadt Köln weniger als 20 % der Anteile an Beteiligungsgesellschaften und 
werden diese nicht in Form von Wertpapier en gehalten oder handelt es sich um 
Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft, werden diese ebenfalls 
unter der Bilanzposition „Sons tige Ausleihungen“ aktiviert. Dazu gehören u. a. die 
Anteile an der GWG Rhein Erft GmbH und Anteile an kleineren Zweckverbänden.  
 
Die Aufteilung erfolgt gem § 41 Abs. 3 GmHVO:  
 
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 140.680 T€  (144.069 T€), 
1.3.5.3 an Sondervermögen 3. 558 T€ (15.683 T€), 
1.3 5.4 Sonstige Ausleihungen 46.620 T€ (58.015 T€). 
 
Die Tilgungen von verbundenen Unternehm en reduzieren den Wertausweis der 
Ausleihungen an verbundene Unternehmen um 3.388 T€.  
 
Die Ausleihungen an Son dervermögen haben sich durch  Tilgungsleistungen um 
12.125 T€ vermindert.  
 
Die Bilanzposition „Sonstige Ausleihungen“ hat sich in 2015 durch eine Vielzahl von 
planmäßigen Einzeltilgu ngen um 11.320 T€ reduziert. Auf außerplanmäßige 
Abschreibungen entfällt eine Minderung von 75 T€. 
 
Neue Ausleihungen sind im Jahr 2015 nicht erfolgt.  
 
2. Umlaufvermögen 
 
457.135.457,20 €
(441.561.392,75 €)
 
Als Umlaufvermögen werden alle For derungen sowie die Vermögensgegenstände 
ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln nicht dauerhaft dienen sollen, 
sondern vielmehr zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine kurzfristige Nutzung 
vorgesehen sind.  
Seite 90

Gemäß § 41 Abs. 3 Nr. 2 GemHVO gliedert  sich das Umlaufvermögen in Vorräte, 
Forderungen und sonstige Vermögensge genstände, Wertpapiere des 
Umlaufvermögens sowie liquide Mittel.  
 
2.1 Vorräte 
 
35.381.639,60 €
(23.777.843,01 €)
 
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Waren 34.442 T€ (23.013 T€), 
Sonstige Vorräte 901 T€ (719 T€), 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 40 T€ (46 T€). 
 
Den Waren sind insbesondere Grunds tücke und Gebäude zugeordnet, die zum 
Verkauf bestimmt sind (34.390 T€). Darüber hinaus enthält die Position „Waren“ die 
Merchandisingartikel des Hänneschen T heaters (20 T€), sowie Vermögens-
gegenstände, die der Stadt Köln vorü bergehend für das Betreiben einer Not-
unterkunft für Flüchtlinge im Rahmen des Amtshilfeersuchens dienen sollen (31 T€). 
 
Die sonstigen Vorräte bilden derzeit au sschließlich den Bestand der Kleiderkammer 
(521 T€) und des Sanitätsmittellagers (369 T€) der Feuerwehr sowie den 
Lagerbestand an Gastgeschenken des Amtes für Wirtschaftsförderung (11 T€) ab.  
 
Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist lediglich das Granitplattenlager für die 
Domplatte abgebildet. 
 
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegen-
stände 
381.637.370,41 €
(336.325.274,61 €)
 
Die Bilanzposition gliedert sich in:  
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen und  
Forderungen aus Transferleistungen 302.567 T€ (304.184 T€), 
Privatrechtliche Forderungen 65.165 T€ (23.132 T€), 
Sonstige Vermögensgegenstände 13.906 T€ (9.009 T€). 
 
Die Ansprüche der Stadt Köln gegenüber Dritten, die aus ihrem öffentlich-rechtlichen 
und privatrechtlichen Handeln entstehen, sind als Forderungen und sonstige Vermö-
gensgegenstände anzusetzen, wenn die Stadt Köln bereits ih re Leistung erfüllt hat. 
Wenn Erträge in einem Leistungsbescheid festgesetzt werden, entsteht die 
Forderung zum Erfüllungszeitpunkt (§ 11 Ab s. 2 Satz 2 GemHVO); andernfalls bei 
Bescheidzustellung.  
 
Die Forderungen sind insgesamt zu Nennwerten angesetzt. Je nach Ausfall- oder 
Beitreibungsrisiko der Forderungen erfol gen zum Jahresabschluss 2015 Einzel- und 
Pauschalwertberichtigungen über gesonderte Wertber ichtigungskonten bei den 
jeweiligen Forderungsarten. 
 
Seite 91

2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forde-
rungen aus Transferleistungen 
302.566.689,58 €
(304.184.090,18 €)
 
Ausgewiesen sind in dies er Position die zum Bila nzstichtag 31.12.2015 offenen 
Forderungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und Tr ansferleistungen sowie 
sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen.  
 
Gebühren entstehen aufgrund bes onderer Leistungen der Verwaltung. Beiträge 
werden insbesondere für Straßenbaum aßnahmen erhoben. Steuerforderungen 
bestehen überwiegend aus der Gewerbes teuer sowie den Grundsteuern A und B. 
Den gesondert auszuweisenden Forderungen aus Transferleistungen, z. B. aus 
Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen,  stehen keine Gegenleistungen gegenüber; 
hier sind Rückforderungsanspr üche ausgewiesen, wenn sich herausstellt, dass die 
Voraussetzungen zur Hilfegewährung beim Em pfänger der Leistung nicht oder nur 
teilweise erfüllt waren.  
 
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich 2015 zusammen aus:  
 
Gebühren 38.002 T€ (31.089 T€), 
Beiträgen 1.049 T€ (644 T€), 
Steuern 78.237 T€ (82.247 T€), 
Forderungen aus Transferleistungen 50.731 T€ (45.828 T€), 
Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen 134.547 T€  (144.376 T€). 
 
Ausgewiesen sind unter den so nstigen öffentlich-rechtlic hen Forderungen auch die 
Ansprüche aus Pensionsrückstellungen fü r aktive Beamtinnen und Beamte und 
Versorgungsempfängerinnen und -e mpfänger gegenüber  den verbundenen 
Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie Dr itten. Bei den Dritten 
handelt es sich in der Regel um andere öffentliche Arbeitgeber, bei denen städtische 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstzeit en absolviert haben. Der Bestand dieser 
Forderungen beträgt 77.218 T€; der über wiegende Teil davon wird erst im 
Pensionsfall zahlungsfällig. 
 
Ein Teilbestand von 9.483 T€ bei den Gebührenforderungen entfä llt auf die zum 
Jahreswechsel noch nicht abgerechneten Le istungen der Feuerw ehr. Dabei handelt 
es sich um einen Schätzwert. Ein Betrag in Höhe von 1.331 T€ entfällt auf den 
Bereich des Ordnungsdienstes. 
 
Der Zuwachs im Forderungsbestand der  sonstigen öffentlich-rechtlichen 
Forderungen ist im Wesentlichen durch die Minderung von Wertberichtigungs-
beständen verursacht. 
 
Die Bestände aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen für die in dieser 
Bilanzposition ausgewiesenen Bestände verminderten sich insgesamt um 10.957 T€. 
Die Veränderungen des Wertberichti gungsbestandes ergeben sich aus der 
Anpassung der Einzelwert berichtigung (EWB) sowie der Pauschalwertberichtigung 
(PWB) auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen. Die Wertberichtigungsbestände 
sind differenziert den Forderungsarten zugeordnet. 
Seite 92

Die Bewegungen erfolgten insbesondere bei folgenden Forderungen: 
- Gebühren: 1.182 T€ (EWB), 1.722 T€ (PWB), 
- Steuern 16.938 T€ (EWB) 
- Sonstigen öffentlich-rechtlich en Forderungen 4.567 T€ (EWB) sowie 
ertragswirksame Auflösung der PWB au s Gewerbesteuer (9.925 T€) und 
deren Verzinsung (5.579 T€). 
 
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 
 
65.165.003,92 €
(23.131.751,11 €)
 
Die privatrechtlichen For derungen basieren auf privaten Rechtsverhältnissen und 
werden nach der Schuldnerkategorie weiter differenziert:  
 
gegenüber dem privaten Bereich 11.766 T€ (9.568 T€), 
gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.879 T€ (1.751 T€), 
gegen verbundene Unternehmen 45.672 T€ (7.534 T€), 
gegen Beteiligungen 98 T€ (2 T€), 
gegen Sondervermögen 4.750 T€ (4.276 T€). 
 
Die Bestandsveränderung er gibt sich im Wesentlichen aus der Gewährung eines 
Liquiditätskredites an die Kliniken der Stadt Köln gGmbH.  
 
Der Bestand an Einzel- und Pauschalwert berichtigungen, der den auszuweisenden 
Forderungsbestand mindert, hat sich gegenüber dem Vorjahr um 60 T€ erhöht. 
 
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 
 
13.905.676,91 €
(9.009.433,32 €)
 
Unter dem Sammelposten „sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche gegen 
Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Fo rderungspositionen 
zugeordnet werden können. Es bestehen Forderungen gegen die KVB AG aus 
„eiserner Verpachtung“. Mit „eiserner  Verpachtung“ wird steuerlich die 
Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Subs tanzerhaltungspflicht des Berechtigten 
verstanden. Die Forderungen bild en dabei den Wertverlust ab, der von der KVB AG 
noch durch Instandhaltung bzw. Ersatzinvestitionen zu besei tigen ist. In 2015 sind 
keine Fahrtreppen fertig gestellt worden. J edoch erfolgte eine Erhöhung aus der 
Fortschreibung der Verpflichtungen der KVB AG in Höhe von 5.820 T€. 
 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 
 
295.606,32 €
(15.217.070,00 €)
 
In Höhe des Vorjahresbilanzansatzes si nd Wertpapiere in 2015 veräußert worden. 
Die zur Veräußerung in 2016 vorges ehenen Wertpapiere der rechtlich 
unselbständigen Stiftungen wurden von der B ilanzposition 1.3.4 „Wertpapiere des 
Anlagevermögens“ in Höhe von 189 T€ hierhin umgebucht. Darüber hinaus hat die 
rechtlich unselbständige Stiftung Fuß aus  dem Nachlass Fuß noch zu veräußernde 
Wertpapiere in Höhe von 107 T€ erhalten. 
Seite 93

2.4 Liquide Mittel 
 
39.820.840,87 €
(66.241.205,13 €)
 
Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bar-
geldbestände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinlagen 
als Festgelder mit fest vereinbarter Laufzeit, die kurzfristig verfügbar sind. Sie stim-
men mit den Bankkontoauszügen überein.  
 
Neben den Beständen an liquiden Mitteln der Stadtkasse zum letzten Bankarbeitstag 
bestehen Handvorschüsse in Form von Bar geldbeständen in einzelnen Dienststellen 
und Bestände auf den Bankkonten, die für Schul en eingerichtet sind. Darüber hinaus 
sind auch die Scheck- und EC-Cash-Bestände enthalten. 
 
Die fremden Kassenmittel (1.882 T€) werden nicht auf gesonderten Bankkonten 
geführt, sondern sind Bestandtei l des gesamten Geldbestandes. Sie setzen sich im 
Wesentlichen aus den Fremdmitteln im Bereich der Schulgirokonten (1.714 T€) 
zusammen.  
 
Der Anteil der rechtlich unselbständigen Stiftungen an den liquiden Mitteln beträgt 
33.625 T€.  
 
Der Bestand an liquiden Mitteln, der sich in treuhänderischer Verwaltung befindet, ist 
wegen der ab 2013 fehlenden Treuhandabr echnungen mit dem Bestand zum 
31.12.2012 enthalten. Eine Fortschreibung dieses Bestandes und der damit unmittel-
bar zusammenhängenden Bilanzpositionen (For derungen, Verbindlichkeiten) sowie 
der Aufwands- und Ertragspositionen der Ergebnisrechnung kann erst auf Grundlage 
der Treuhandabrechnungen erfo lgen. Die Abrechnung für 2013 ist vom Treuhänder 
in 2016 in Aussicht gestellt worden. 
 
3. Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) 
 
573.340.868,46 €
(551.687.762,29 €)
 
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind die geleisteten Auszahlungen 
ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstichtag 31.12.2015 Aufwand 
werden (§ 42 Abs. 1 GemHVO). Im We sentlichen handelt es sich um die 
Auszahlungen im Dezember 2015 für die Januarbezüge 2016 der aktiven 
Beamtinnen und Beamten sowie Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen.  
 
Nach § 43 Abs. 2 GemHVO ist bei gel eisteten Zuwendungen, die mit einer 
mehrjährigen, zeitlich bef risteten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung 
verbunden sind, ein aktiver Rechnungs abgrenzungsposten zu bilden. Die so 
bilanzierten Zuwend ungen sind anteilig über die Dauer der Gegen-
leistungsverpflichtung aufwandswirksam - vergleichbar mit den Abschreibungen bei 
Vermögensgütern - aufzulösen.  
 
Die Zugänge bzw. die aufwandswirksamen Auflösungen bei den aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren 
insbesondere aus folgenden Sachverhalten:  
Seite 94

- Der Anteil der ÖPNV-Pauschale 2015 in Höhe von 12.815 T€ wurde an die 
KVB AG zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln weitergeleitet. Die 
aufwandswirksame Auflösung der ÖPNV-Pauschale insbesondere aus 
Vorjahren beträgt 9.285 T€. 
 
- Die aufwandswirksame Auflösung der  weitergeleiteten Mittel aus der 
Bildungspauschale bis 2011 beträgt  8.771 T€ und entspricht der 
ertragswirksamen Auflösung der So nderposten der entsprechenden 
Schulgebäude bei der Gebäudewirtschaft. 
 
- Für Maßnahmen des Kinder- und Jugendbe reiches wurden Mittel in Höhe von 
2.064 T€ eingesetzt. Dabei handelt es sich um Mittel für den Ausbau von 
Plätzen für unter Drei-Jährige. Die se Maßnahmen werden grundsätzlich 
lediglich mit ca. 10 % aus Eigenmitteln der Stadt Köln finanziert. Dabei handelt 
es sich beispielsweise um Zuw endungen für die Kindertagesstätte 
Nachtigall/Scheidtweiler Straße 83- 87 (238 T€), an den Logos-Verein für 
russische Kultur/Kindertagesstätte Frankfurter Straße (133 €), an die 
Kindertagestätte Kleinkram e.V.  (120 €), an die Katholische 
Kirchengemeinde/U3-Qualifizierung (112 T€), an die Kindertagestätte Rehkids 
(108 T€) und den DRK-Ortsverein Porz am Rhein e.V./Kindertagesstätte 
Finkenberg (101 T€). Von den Abgänge n in Höhe von 478 T€ ist der 
wesentliche eine Rückforderung gegen die Kindertagesstäte Kölner Straße 
115 (283 T€). Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurde ein Betrag von 
4.967 T€ insbesondere für aus der Vergangenheit st ammende Maßnahmen 
aufwandswirksam aufgelöst.
 
 
- Es erfolgten Baubeihilfen an Sportvereine in Höhe von 1.269 T€, nennenswert 
sind dabei die Zuschüsse an den SuS Ni ppes 1912 e.V. (371 T€), TC Köln-
Worringen e.V. (182 T€), den KKHT Sc hwarz-Weiß 1920 e.V. (131 T€), 
Rheinsüd Köln e.V. (122 T€) und ASV Köln e.V. (108 T€).  
 
- Für Wohnungsbauförderprogramme zur Sc haffung preiswerten Wohnraums 
erfolgten Zuwendungen in Höhe von 965 T€, davon 866 T€ an die an die GAG 
Immobilien AG. 
 
- Darüber hinaus erfolgten Investiti onszuwendung für die Freie Volksbühne 
Köln e. V. (300 T€) so wie an die Jugendzentren Köln  gGmbH für den Neubau 
Weiden (203 T€).  
Seite 95

Passiva 
 
1. Eigenkapital 
 
5.133.644.581,97 €
(5.509.051.278,72 €)
 
1.1 Allgemeine Rücklage 
 
5.961.347.885,99 €
(6.356.468.296,30 €)
 
Die allgemeine Rücklage ist eine positive absolute Saldogröße sämtlicher Aktivpos-
ten abzüglich sämtlicher anderer Passivposten.  
 
Nach der ab 01.01.2013 gültigen Fassung des  § 43 Abs. 3 GemHVO sind Erträge 
und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußer ung von Vermögensgegen-
ständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie  aus Wertveränderung en von Finanzanla-
gen unmittelbar mit der allgemeinen Rückla ge zu verrechnen. Dies führt in 2015 zu 
einer Erhöhung der allgemeinen Rücklage um 28.264 T€.  
 
Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in H öhe von 47.873 T€ re-
sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und 
Umlaufvermögens (44.063 T€). 
 
Die verrechneten Aufwendungen bei Vermögensgegenständen in Höhe von 7.054 T€ 
sind insbesondere durch den Abgang von Gr undbesitz sowie Straßen im Rahmen 
von wertverändernden Er neuerungsmaßnahmen entstanden.  Die verrechneten 
Aufwendungen (14.512 T€) und Erträge (1.958 T€) bei Finanzanlagen werden unter 
den zutreffenden Bilanzpositionen erläutert.  
 
Alle technisch bis zum 31.12.2007 fertig  gestellten Straßenbaumaßnahmen, die 
grundsätzlich beitragsfähig sind, wurden in  der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 mit 
einem pauschalen Sonderposten aus Beiträgen berücksichtigt. Tatsächlich ist jedoch 
bei einigen der so erfassten Straßen noc h keine Beitragserhebung erfolgt. Werden 
Beiträge auf derartige Straßenbaumaßnahm en erhoben, so sind diese unmittelbar 
gegen die allgemeine Rücklage zu buchen, um eine Doppele rfassung der ertrags-
wirksamen Auflösungen der Sonderposten zu  vermeiden. Im Zusammenhang mit 
den seit Einführung des NKF zum 01.01.2008 erhobenen Beit rägen ist innerhalb der 
Jahresabschlussarbeiten 2013 eine umfangreiche Prüfung und Korrektur erfolgt. In 
diesem Zusammenhang wurde die all gemeine Rücklage innerhalb der 
Jahresabschlussarbeiten um 1.135 T€  zu Unrecht erhöht und daher im 
Jahresabschluss 2015 entsprechend korrigiert. 
 
Eine Fortschreibung der Posi tion aufgrund der Jahreser gebnisse erfolgt erst dann, 
wenn der entsprechende Jahresabschluss durch den Rat der Stadt Köln festgestellt 
ist. Folglich sind die Jahresergebnisse 2011 bis 2012 berücksichtigt. Die Feststellung 
der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 erfolgte im  Juni bzw. November 2016, sodass 
die Beträge erst zum Jahresabschluss 2016 umgebucht werden. 
 
Seite 96

1.2 Sonderrücklagen 
 
6.147.033,13 €
(6.147.033,13 €)
 
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um  die von der Stadt Köln eingebrachten 
Vermögensanteile an den recht lich selbständigen Stift ungen „Krankenhausstiftung 
Porz am Rhein“ in Höhe von 4.097 T€ (Anteil von 97,68 %) und an der Stiftung 
Stadtgedächtnis in Höhe von 2.000 T€. Korrespondierend ist jeweils der identische 
Wert bei den verbundenen Unternehmen (Krank enhausstiftung) bzw. bei den Beteili-
gungen (Stiftung Stadtgedächtnis) bilanziert. Gegenüber dem Vorjahresbestand 
ergeben sich keine Veränderungen. 
 
1.3 Ausgleichsrücklage 
 
0,00 €
(0,00 €)
 
Seit dem Jahresabschluss 2010 weist die Ausgleichsrücklage keinen Bestand mehr 
auf. 
 
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 
 
 davon Fehlbetrag 2015 
davon Fehlbetrag 2014 
davon Fehlbetrag 2013 
 
- 833.850.337,15 €
(- 853.564.050,71 €)
- 403.616.136,34 €
 - 249.539.673,71 €
- 180.694.527,10 €
 
Diese Position enthält die noch nicht verwendeten Ergebnisse der Vorjahre 2013 und 
2014. Diese können erst in 2016 in die allgemeine Rücklage umgebucht werden, 
nachdem der Rat die Jahresabschlüsse am  28.06.2016 bzw. 17 .11.2016 festgestellt 
hat. 
 
Die Veränderung der Position entspricht dem Jahresfehl betrag des Haushaltsjahres 
2015 und der umgebuchten Summe der Fehlbeträge 2011 und 2012.  
 
2. Sonderposten 
 
2.956.450.532,58 €
(2.991.302.496,61 €)
 
Für erhaltene und zweckentsprechend ve rwendete Zuwendungen (Zuweisungen, 
Zuschüsse) und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten anzusetzen 
(§ 43 Abs. 5 Satz 1 GemHVO).  
 
Gleichsam sind auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen Sonderposten 
(aus Zuwendungen) zu bilanzieren, di e betragsmäßig dem Wert des Vermögensge-
genstandes entsprechen. 
 
Auf Anlagen im Bau entfallende Zuwen dungen werden unter der Bilanzposition 
„4.8 Erhaltene Anzahlungen“ abgebildet. 
 
Seite 97

Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten erfolgt entsprechend der Abnut-
zung (Abschreibung) der bezu schussten Vermögensgegenstände 
(§ 43 Abs. 5 Satz 2 GemHVO). 
 
2.1 für Zuwendungen 
 
2.597.540.543,45 €
(2.617.028.820,18 €)
 
Unter dieser Position werden die Zuwendu ngen ausgewiesen, die der Finanzierung 
konkreter Vermögensgegenstände dienen und keine Beiträge oder sonstige Son-
derposten darstellen. Auch bei Schenkung en von Vermögensgegenständen ist auf 
der Passivseite ein Sonderposten aus Zuwendungen auszuweisen. Hierbei handelt 
es sich um die Sonderpostenposition, die in den meisten Fallvarianten der investiven 
Zuwendungen maßgeblich ist. 
 
Bei den Zugängen sind insbesondere folgende zu erwähnen: 
- Hardtgenbuscher Kirchweg 104 (6.692 T€ aus Investitionspauschale), 
- Rheinboulevardtreppe (4.960 T€ als Umbuchung aus 4.8 Erhaltene 
Anzahlungen), 
- Sportanlage Sürther Feld (4.726 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene 
Anzahlungen), 
- diverse Parkscheinautomaten (1. 898 T€ aus Investitionspauschale), 
- Wohngebäude Otto-Gerig-Straße 6 (1.522 T€), 
- Wohngebäude Pohlstadtsweg (1.350 T€ aus Investitionspauschale und 
190 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), 
- Frankfurter Straße (Wiener Platz – Montanusstraße) in Höhe von 1.340 T€, 
- Mercatorstraße (Militärringstraße - Merianstraße) Fahrbahninstandsetzung 
(1.062 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), 
- Wohngebäude Loorweg (979 T€ aus Investitionspauschale), 
- Flüchtlingsunterkunft Koblenzer St raße 15 (936 T€ Umbuchung aus 4.8 
Erhaltene Anzahlungen), 
- Wohngebäude Grafenmühlenweg 220 (916 T€ aus Investitionspauschale) und 
- Wohngebäude Bachemer Straße 95-95c (569 T€ aus Investitionspauschale). 
 
Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von 22 Straßen und Plätzen mit 
Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 4.918 T€ sowie den 
entsprechenden Grundstücken in Höhe vo n 1.916 T€, die unentge ltlich übertragen 
wurden. 
 
Die beiden wesentlichen Abgänge sind der A bgang bei der Mercatorstraße 1.003 T€ 
wegen Neubau der Straße sowie die Abgänge von Buskaps (insgesamt 773 T€), da 
diese nicht vermögensbildend sind. 
 
2.2 für Beiträge 
 
272.836.476,23 €
(291.274.450,71 €)
 
Die noch nicht erhobenen Beiträge für fe rtig gestellte Erschließungsmaßnahmen 
gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO sind gesondert im Anhang in der Anlage „Über-
sicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge“ dargestellt.  
 
Seite 98

Die wesentlichen Zugänge sind bei den St raßen Goltsteinstraße - Vollausbau 
Fahrbahn sowie Vollausbau  von Teilen der Nebenanl agen (489 T€) und Am 
Magerhof (Alte Brühler Stra ße bis Köttinger Weg) in Höhe von 190 T€ sowie beim 
Höninger Platz (Bereich Süd) in Höhe von 124 T€. 
 
Darüber hinaus sind 3.302 T€ für die Beitragsbestandteile Entwässerung, 
Beleuchtung und Frei legung zugegangen, die lediglich hier „geparkt“ werden. Die 
abschließende Abbildung wird nicht unter dieser Bilanzposition erfolgen.  
 
Abgänge ergeben sich aus den Sanierung en der Straßen Seeadlerweg (139 T€), 
Kirchweg (126 T€) und Thujaweg (105 T€).  
 
2.3 für den Gebührenausgleich 
 
5.794.713,27 €
(5.973.858,56 €)
 
Nach § 43 Abs. 6 GemHVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden 
Einrichtungen am Ende eine s Kalkulationszeitraumes , die nach § 6 Kommunalab-
gabengesetz ausgeglichen werden müssen, al s Sonderposten für den Gebühren-
ausgleich anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die ausgeglichen werden sollen, sind 
im Anhang anzugeben.  Die Kostenunterdeckungen und die Kostenüberdeckungen 
mit der Entwicklung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich sind im Anhang 
dargestellt. 
 
In der Bilanzposition Sonderposten für den Gebührenausgleich wurden die 
Kostenüberdeckungen aus den Friedhofsgebühren, den Bodenrettungsdienstge-
bühren der Feuerwehr und den Wochenmarktgebühren bilanziert.  
 
Für den Friedhofsbereich wurden entspre chend der Festlegung in  der Gebührensat-
zung 400 T€ des Sonderpostens für den Gebührenausgleich zur Gebührenminde-
rung im Haushaltsjahr 2015 aufgelöst. Im Jahresabschluss 2015 wurde eine 
Kostenunterdeckung in Höhe von 1.019 T€ ermittelt.  
Im Rahmen der Nachkalkulation wurde fü r den Bodenrettungsdienst im Jahresab-
schluss 2015 eine Kostenunterdeckung in H öhe von 1.770 T€ ermittelt. In der 
Gebührensatzung für den Bodenrettungsdienst wurde für das Haushaltsjahr 2015 
keine Entnahme aus dem S onderposten festgelegt, sodass keine Inanspruchnahme 
erfolgte.  
Im Jahresabschluss 2015 wurde erst malig ein Sonderposten für den 
Gebührenausgleich der Kölner Wochenm ärkte gebildet. Die  Kostenüberdeckungen 
der Jahre 2013, 2014 und 2015 in Höhe von insgesamt 221 T€ wurden dem 
Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt. 
 
In den Bereichen der Sportstättengebüh ren, Luftrettungsdienstgebühren, 
Unterrichtsgebühren der Rheinischen  Musikschule und Gebühren für die 
Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen sowie von 
Übergangswohnheimen für Aussiedler und aus ländische Flüchtlinge wurden keine 
Kostenüberdeckungen erwirtschaftet. 
Seite 99

2.4 Sonstige Sonderposten 
 
80.278.799,63 €
(77.025.367,16 €)
 
Die Bilanzposition „Sonstige Sonderposten“ stellt eine Sa mmelposition für die nicht 
anderen Positionen zuzuordnenden Förderungen dar.  
 
Unter dieser Position sind die bei den rechtlich unselbständigen Stiftungen noch nicht 
eingesetzten Beträge für Instandhaltung smaßnahmen sowie für den jeweiligen 
Stiftungszweck noch nicht zweckentsprechend verwendeten Erträge abgebildet.  
Darüber hinaus sind für rechtlich unselbs tändige Stiftungen, bei denen durch den 
Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung (Stifterwillen) 
der Gemeinde übertragen worden sind, Sonderposten in der gemeindlichen Bilanz zu 
bilden. Das zu erhaltende Stiftungsvermögen ergibt sich rechnerisch aus der Summe 
aller Aktiva abzüglich der anderen Passiva.  
 
Wie in den Vorjahren wurde das saldierte Ergebnis 2015 der Stiftungen in Höhe von 
2.950 T€ im Jahresabschluss hierhin umgebucht.  
 
Zudem werden unter dieser Position die bereits zwe ckentsprechend eingesetzten 
Zuwendungen aus Stellplatzablöse erfasst (1.691 T€).  
 
3. Rückstellungen 
 
2.654.762.184,97 €
(2.528.537.102,20 €)
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Pensionsrückstellungen 2. 034.458 T€ (1.944.574 T€), 
Rückstellungen für Deponien und Altlasten 208.084 T€ (199.812 T€), 
Instandhaltungsrückstellungen 12.997 T€ (19.539 T€), 
Sonstige Rückstellungen 399.223 T€ (364.612 T€). 
 
Rückstellungen werden für alle Verpflicht ungen gebildet, die zum Abschlussstichtag 
dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind. Die zukünftige 
Entstehung einer Verbindlichkeit so wie deren Inanspruchnahme müssen jedoch 
wahrscheinlich sein. Die Bi ldung von Rückstellungen bewirkt, dass Aufwendungen 
bereits im Jahr der wirtschaftlichen Ve rursachung berücksichtigt werden. Diese 
allgemeinen Voraussetzungen sind in § 36 Abs. 4 GemHVO genannt. Darüber 
hinaus benennt § 36 GemHVO explizit di e Bildung von Rückstellungen für Pen-
sionsverpflichtungen, für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, für die 
Sanierung von Altlasten auf Grundstücken, für die als unterlassen zu bewertende 
und hinreichend konkret beabsichtigte Na chholung von Instandhaltungsmaßnahmen 
bei Sachanlagen sowie für nicht geringf ügige drohende Verluste aus schwebenden 
Geschäften und laufenden Verfahren. 
Seite 100

3.1 Pensionsrückstellungen 2.034.458.420,96 €
(1.944.574.244,77 €)
 
Für alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -
empfänger werden die gemäß  § 36 Abs. 1 GemHVO anzusetzenden Pensions-
rückstellungen mit Hilfe der Haessler So ftware Version 5.5.1.129 zum Stichtag 
31.12.2015 ermittelt. Der Abzinsungszins fuß beträgt gemäß der gesetzlichen 
Vorgabe 5 %. Von Vereinfachungsrege lungen gemäß Runderlass des Innen-
ministeriums vom 04.01.2006 und vom 16. 07.2010 wird Gebrauch gemacht. Bei der 
Ermittlung der Rückstellungswerte ist di e stufenweise Anhe bung des Pensions-
beginns aufgrund der Neufassung des Landesbeamtengesetz NRW zum 01.04.2009 
beachtet. 
Berücksichtigt sind alle bekannten Fälle  einschließlich der außerhalb der 
Kernverwaltung in den Beteiligungen und Sondervermögen eingesetzten Beamtinnen 
und Beamten, die dem Dienstherrn Stad t Köln zugerechnet werden. Für die 
Abdeckung der Beihilfeansprüche im Versorgungsfall wird auf Basis der durchschnitt-
lichen Relation von Versorgungs- und Beihilfeauszahlungen der Jahre 2012-2014 ein 
Zuschlag von 28,83 % angesetzt. 
 
Vom Gesamtbetrag entfallen 1.117.059 T€ auf die Aktiven und 917.399 T€ auf die 
Versorgungsempfängerinnen und -empf änger. Der Saldo der Veränderung zum 
Vorjahresabschluss resultiert aus Zu führungen in Höhe von 128.536 T€  und 
Inanspruchnahmen in Höhe von 33.778 T€ sowie Umbuchungen, die sich aufgrund 
des Wechsels von Aktiven in die Vers orgung ergeben (57.285 T€ ). Als Umbuchung 
ist zudem ein Betrag von 4.874 T€ ber ücksichtigt, der wegen des Wechsels von 
aktiven Beamtinnen und Beamt en zu anderen Dienstherrn und 
Versorgungsausgleichslasten nun unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen 
wird. 
 
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 
 
208.084.342,09 €
(199.812.160,03 €)
 
Unter die Rückstellungen für Deponien und Al tlasten fallen die Rückstellung für die 
Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Vereinigte Ville sowie die Rückstellungen 
für die Sanierung der Altlasten (einschließ lich der Beseitigun g von sonstigen Um-
weltschäden). Nach § 36 Abs. 2 GemHVO sind sie in Höhe der zu erwartenden Ge-
samtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivieru ng und Nachsorge bzw. Sanierung anzu-
setzen. 
 
Die Zuführung zu den Rückstellungen in Höhe von 1.321 T€ resultiert ausschließlich 
aus der Deponie Vereinigte Ville. Die H öhe der Zuführung wurde aus dem Anteil der 
verfüllten Menge in 2015 in Relation zum Gesamtverfüllungsvolumen ermittelt. 
 
Die Zuführung zu den Rückstellungen für Altlas ten in Höhe von 8.670 T€ setzt sich 
hauptsächlich zusammen aus Kostensteiger ungen bei der Stilllegung der Colonia 
Deponie (7.458 T€) sowie bei der Nach sorge der Deponie Butzweiler Straße 
(690 T€) aufgrund der Festl egung weiterer erfo rderlicher Stilllegungs- bzw. 
Nachsorgemaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde. 
 
Seite 101

Die Rückstellungen für Altlasten wurden in Höhe von 663 T€ aufgelöst. Die 
Auflösung ist im Wesentlichen bedingt durch eine Neuberechnung der Kosten nach 
Vorlage des Genehmigungsbescheides für di e Stilllegung der D eponie Butzweiler 
Straße (630 T€) . 
 
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 
 
12.996.699,11 €
(19.538.521,92 €)
 
§ 36 Abs. 3 GemHVO lässt unter besti mmten Voraussetzungen die Bildung von 
Rückstellungen für unterlassene Instandhal tung bei Sachanlagen zu. Gemäß 
§ 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO sind im A nhang die Vermögensge genstände des Anla-
gevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gebildet 
worden sind, unter Angabe des Rückste llungsbetrages gesonde rt angegeben und 
erläutert. 
 
3.4 Sonstige Rückstellungen 
 
399.222.722,81 €
(364.612.175,48 €)
 
Die Rückstellungen gem. § 36 Abs. 6 GemHVO beinhalten im Einzelnen: 
 
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 51.018 T€ (49.234 T€), 
Rückstellungen für geleistete Überstunden 9.483 T€ (9.475 T€), 
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von 
Altersteilzeit 12.031 T€ (14.138 T€), 
Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber 
anderen Dienstherren 54.787 T€ (49.991 T€), 
Rückstellung für Prozesskosten 19.699 T€ (16.050 T€), 
Rückstellung für ausstehende Rechnungen 8.472 T€ (9.714 T€), 
Rückstellungen für drohende Verluste aus    
schwebenden Geschäften 3.450 T€ (17.145 T€), 
Rückstellungen für Leistungsorientierte  
Bezahlung  13.430 T€ (12.915 T€), 
Andere sonstige Rückstellungen 226.853 T€ (185.949 T€). 
 
Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen und unterj ährigen Veränderungen 
erläutert: 
 
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 51.017.590,01 € 
 
Die Höhe der Rückstellung wird anhand de s Tagesüberhangs am Bilanzstichtag 
ermittelt. Vom Gesamtbetrag entfallen 21.648 T€ auf di e beamteten und 29.369 T€ 
auf die tariflich Beschäftigten. Die Best andsänderung zum Vorjahr ergibt sich als 
Saldo aus Zuführungen in Höhe von 3.850 T€ und Inans pruchnahmen in Höhe von 
2.067 T€. 
 
Rückstellungen für geleistete Überstunden 9.482.721,07 € 
 
Der Unterschiedsbetrag zum Vorjahresendbes tand resultiert aus Zuführungen in 
Höhe von 3.248 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 3.240 T€. 
Seite 102

Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 12.031.382,44 € 
 
Rückstellungen werden für alle Altersteilzeitfä lle im Blockmodell ermittelt; mögliche 
Abfindungsbeträge sind pauschal als Zusc hlag berücksichtigt. Vom Gesamtbetrag 
entfallen 6.424 T€ auf die beamteten und 5.682 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Es 
haben sich Zuführungen in Höhe von 3.839 T€, Auflösungen in Höhe von 264 T€ und 
Inanspruchnahmen in Höhe von 5.682 T€ ergeben. 
 
Rückstellungen für die Verpflichtung ggü. anderen Dienstherren 54.786.706,00 € 
 
Die Rückstellungen für Verpflichtungen geg enüber anderen Dienstherren beinhalten 
die Erstattungsverpflichtungen in Folge eines Dienstherrenwechsels oder eines 
Wechsels in die Privatwirtschaft für die Dauer des anteiligen Beschäftigungs-
verhältnisses bei der Stadt Köln sowie sonstige Versorgungsausgleichszahlungen. 
Es sind Zuführungen in Höhe von 1.303 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 
1.382 T€ sowie Umbuchungen von P ensionsrückstellungen aufgrund von 
Fluktuationen in Höhe von 4.874 T€ zu verzeichnen. 
 
Rückstellungen für Prozesskosten 19.698.774,55 € 
 
Hinsichtlich der Risiken aus anhängig en Aktiv- und Passivklagen werden 
Rückstellungen gebildet, sofern ein negativer Prozessausgang mit einer 
Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % zu erwarten ist. Einbezogen werden die im 
Unterlegensfall zu erwartenden Kosten (Verf ahrenskosten sowie ggf. zu zahlender 
Streitwert). Jeder einzelne Proze ss ist, auch bezogen auf die unterjährigen 
Bewegungen, separat zu betrachten und buchhalterisch zu berücksichtigen. 
 
Zuführungen (11.853 T€) er folgten aufgrund neuer Re chtshängigkeiten und der 
Neubewertung von Prozessris iken. Der Betrag resultie rt insbesondere aus den 
anhängigen Gerichtsverfahren zum Archiveinsturz (11.546 T€). 
 
Positive Prozessausgänge, sonstige Erle digungen sowie ggf. die Neubewertung des 
jeweiligen Prozessrisikos  führten zu entsprechenden Auflösungen (1.698 T€) bei 
einer Vielzahl von Prozessen. Ein größerer Teil der Rückstellungsauflösung resultiert 
aus den anhängigen Gerichtsverfahren zum Ar chiveinsturz (664 T€). In zwei 
weiteren Fällen wurden die Kl agen auf Schadenersatz nach Schließung der Betriebe 
zur Vermittlung von Sportwetten zurückgenommen (431 T€). 
 
Inanspruchnahmen erfolgten in Hö he von 6.507 T€, hauptsächlich im 
Zusammenhang mit den Verfahren zum Archiveinsturz (5.819 T€). 
 
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 8.472.157,55 € 
 
Die Zuführung in Höhe von 6.560 T€ resultiert aus einer Vielzahl von ausstehenden 
Rechnungen zum Jahresende. Nennenswert sind die Rückstellungszuführungen für 
ausstehende Rechnungen aufgrund der noch ni cht erfolgten Kostenerstattung an 
den Träger der Flüchtlingsunter bringung (1.450 T€), im Be reich der Straßen und der 
Verkehrstechnik (939 T€), für Rechtsber atungen des Rautenstrauch-Joest-Museums 
(686 T€), für die Brücke Perlengraben (557  T€), für Energiekosten des Museums 
Seite 103

Ludwig (535 T€) sowie für die Abwicklung der Maßnahmen an der „Drehscheibe für 
Flüchtlinge“ am Flughafen Köln/Bonn (433 T€). 
 
Insgesamt wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 
1.591 T€ aufgelöst, weil der Grund für das  Fortbestehen der Rückstellung entfallen 
war. Ein solcher Grund liegt in der Regel vor, wenn der  Rechnungsbetrag niedriger 
als die dafür gebildete Rückstellung ist. Die Auflösung resultiert zum größten Teil aus 
dem Bereich der Straßen und der Verkehrstechnik (1.075 T€). 
 
Eine Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte in Höhe von 6.211 T€, 
hauptsächlich im Zusammenhang mit Maßnahmen der Straßen und der 
Verkehrstechnik (1.742 T€), für schulpä dagogische Aktivitäten (820 T€), für 
Unterhaltungsmaßnahmen des Wohnungs wesens (1.025 T€) und für das 
Werkstattverfahren des Römisch-Germanischen Museums, Kölnischen 
Stadtmuseums und Kurienhauses im Rahm en der Planung der Historischen Mitte 
Kölns (494 T€). 
 
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden 
Geschäften 3.450.000,00 € 
 
Es bestand eine Ausfallbürgschaft zu Gunsten der S RheinEstate GmbH und Co. 
KG. In 2015 erfolgte eine vollständige Inanspruchnahme in Höhe von 17.145 T€. 
 
Zum Ausgleich der Schadenersatzansprüche, die sich aus der verzögerten Übergabe 
des Staatenhauses an den Erbbaurechtsnehmer ergeben, wurde eine Rückstellung 
in Höhe von 3.450 T€ gebildet. 
 
Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) 13.430.363,78 € 
 
Die Bewertung berücksichtigt neben den Aufwendungen für die leistungsorientierten 
Bezahlungen auch die darauf en tfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 
und Zusatzversorgungskasse. Vom Gesamtbetr ag entfallen 3.253 T€ auf die aktiven 
Beamtinnen und Beamten  u nd 10.177 T€ auf die tari flich Beschäftigten. Die 
Differenz zum Bestand per 31.12.2015 ergibt sich aus Rückstellungszuführungen in 
Höhe von 13.333 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 12.817 T€.
 
 
Andere sonstige Rückstellungen 226.853.027,41 € 
 
Davon entfallen auf: 
 
- Rückstellungen in Folge des Einsturzes des 
Historischen Archivs 137.093.532,10 € 
 
Die erstmalig im Jahresabschluss 2009 g ebildeten Rückstellungen wurden im 
Laufe des Jahres 2015 wie folgt in Anspruch genommen: 
- Restaurierung Deposita (705 T€) 
- Archivalienbergung (88 T€). 
 
Die Berechnung des für die Restaurie rung der Deposita erforderlichen 
Mittelbedarfs wurde soweit möglich zum 31.12.2015 aktualisiert. Daraus 
resultierte eine Zuführung in Höhe von 32.482 T€. 
Seite 104

Die Rückstellungszuführung in Höhe von 5.600 T€ erfolgte aufgrund eines 
Anstiegs der Bau- und Baunebenkosten für das Besichtigungsbauwerk. 
 
- Rückstellungen für Schadenersatz und  
Versicherungsleistungen 3.475.120,76 € 
 
Das Leistungsspektrum der Eigenver sicherung umfasst die Bereiche 
Allgemeine Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht versicherung und Kfz- Vollversicherung. 
Hier erfolgt keine Leistungsabdeckung über eine externe Versicherung. In den 
Bereichen Allgemeine Ha ftpflicht und Kfz-Haftpflic ht werden Rückstellungen 
für Verpflichtungen gegenüber externen Dritt en erfasst, die nicht im Jahr der 
Schadensverursachung abgewickelt werd en (wegen Verhandlungen mit der 
Versicherung des Geschädigten, au sstehendem Prozess o.  ä.). Diese 
Verpflichtungen erstrecken sich auc h auf lebenslange rentenähnliche 
Zahlungen an Geschädigte. Für diese Verpflichtungen werden Barwerte 
analog den Pensionsrückstellungen berechnet. Von den Rückstellungen 
entfallen hierauf 1.387 T€. 
 
Für neu hinzugekommene Schadensfälle bz w. aufgrund von Neubewertungen 
der Schadenshöhe wurden 594 T€ zugeführ t. Des Weiteren wurden 325 T€ in 
2015 zur Auszahlung gebracht. In Höhe von 1.396 T€ wurden Rückstellungen 
aufgelöst, insbesondere weil - durch in zwei Arzthaftpflichtfällen 
abgeschlossene Vergleiche - kein ent sprechender Rückstellungsbedarf mehr 
bestand. 
 
- Rückstellung für den Schadensausgleich im  
Zusammenhang mit dem Streitverfahren Messehallen 57.235.393,23 € 
 
Im Verfahren zu Bau und Anmietung der Messehallen ist der voraussichtlich 
zu zahlende Ausgleichsbetrag zurückgestellt. 
 
- Rückstellungen für den Verlustausgleich der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB 3.446.225,00 € 
 
Gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW soll ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht 
getilgter Verlustvortrag durch Abbuc hung von den Rücklagen ausgeglichen 
werden, wenn dies die Eigenk apitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, 
so ist der Verlust durch die Stadt Kö ln auszugleichen. Aufgrund dieser 
Verpflichtung der Stadt Köln gege nüber der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB eE) sind Rückstellungen für die 
entstandenen Verluste in der wahrscheinlich auszu gleichenden Höhe zu 
bilden. 
 
Die im Jahresabschluss 2014 gebildete Rückstellu ng wurde in Höhe von 
572 T€ aufgelöst, da sich der Jahresf ehlbetrag des Geschäftsjahres 2014 im 
Vergleich zur Prognose auf 72 T€ reduziert hat. 
 
Aufgrund des geplanten Jahresfehlbetr ages 2015 der AWB eE erfolgte eine 
Zuführung in Höhe von 3.374 T€. 
Seite 105

- Rückstellungen für den Verlustausgleich der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen 10.036.233,92 € 
 
Für den an die Bühnen zu zahlenden Ausgleich aufgrund verlorener 
Neuplanungskosten aus der Spielzeit 2009/2010 wurde im Jahresabschluss 
2010 eine Rückstellung gebildet, die noch nicht vollständig in Anspruch 
genommen wurde. Da sich der an di e Bühnen zu zahlende Ausgleichsbetrag 
noch erhöhen wird, wurde der verbliebene Rückstellungsbetrag um 437 T€ auf 
2.376 T€ erhöht. 
 
Für den Ausgleich der Verluste der Bühnen aus den Jahr en 2011, 2012 und 
2013 bestehen nach der unterjähri gen Inanspruchnahme in Höhe von 
3.900 T€ zum teilweisen Ausgleich des Verlustes aus 2011 zum 31.12.2015 
noch Rückstellungen in Höhe von insgesamt 7.660 T€. 
 
- Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung 
für erhaltene Zuschüsse für das Sanierungsgebiet 
Mülheim-Nord 2.284.692,00 € 
 
Die Rückstellung besteht für ei ne der Höhe nach noch nicht genau 
bezifferbare Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Land für erhaltene 
Zuschüsse für das Sanierungsgebiet Mü lheim-Nord (prozentuale Beteiligung 
des Landes am Verkaufserlös von beb auten Grundstücken) sowie für zu 
erwartende Zinszahlungen für unberec htigt in Anspruch genommene 
Fördermittel in diesem Zusammenhang. 
 
- Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund 
Betriebsprüfung der Deutschen Rentversicherung 796.940,38 € 
 
Im Jahr 2014 führte die Deutsche R entenversicherung Bund bei der Stadt 
Köln eine Betriebsprüfung nach § 28 p SGB IV durch. Für hieraus 
entstehende Nachzahlungsverpflicht ungen wurde eine entsprechende 
Rückstellung gebildet. Im Haushaltsjahr 2015 erfolgte eine Inanspruchnahme 
in Höhe von 503 T€. 
 
- Rückstellung für Leistungsbeteiligungen innerhalb des 
Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) 0,00 € 
 
Die für den Aufwand für Kinder, die einen  Anspruch auf gemeinschaftliches 
Mittagessen aus dem Bildungs- und Te ilhabepaket haben, zum 31.12.2014 
gebildete Rückstellung, wurde in 2 015 in Anspruch genommen. Im 
Jahresabschluss 2015 war eine Rückstellungsbildung nicht erforderlich. 
 
- Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung von 
Landesmitteln durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) 500.000,00 € 
 
Die ZAB wird vollständig aus Landesmitteln finanziert. Liegen die Zahlungen 
in einem Jahr über dem tats ächlich entstandenen Ergebnis aus 
Aufwendungen und Erträgen in demselben J ahr, so sind die überschüssigen 
Seite 106

Mittel an das Land zurückzuzahlen. Die en dgültige Abrechnung erfolgt erst, 
nachdem alle Buchungen für das jeweilige Jahr vorgenommen wurden. 
 
Die in 2014 zurückgestellten Mittel wurden für die Rückzahlung ans Land in 
Höhe von 479 T€ in Anspruch genommen. Für die zu erwartende 
Rückzahlung 2015 wurde eine Rückstellung in Höhe von 500 T€ gebildet. 
 
- Rückstellung für eine Weiter leitungsverpflichtung von 
Landeszuwendungen an die KVB AG 668.411,79 € 
 
Zu einer in der Vergangenheit korrekt zwischen KVB AG und Stadt Köln 
aufgeteilten und zweckentsprechend verwendeten Zuwendung für eine 
gemeinsam mit der KVB AG umges etzte Stadtbahnmaßnahme lagen zum 
31.12.2014 neue Erkenntnisse vor. Danac h besteht seitens der KVB AG ein 
Anspruch auf einen Teil der Zuwendung über die bisher weitergeleiteten Mittel 
hinaus. Die Höhe des zusätzlichen Anspruchs aufgrund der geänderten 
Aufteilung zwischen KVB AG und Stadt Köln steht noch nicht genau fest. 
 
Zum 31.12.2015 erfolgte eine weitere Zuführung in Höhe von 146 T€ aufgrund 
eines Abschlussbescheides. 
 
- Rückstellung für die Begleichung des Kommunalen 
Finanzierungsanteils des JobCenters 0,00 € 
 
In 2015 wurde der städtische An teil an den Verwaltungskosten des 
JobCenters abgerechnet. Die dafür gebild ete Rückstellung wurde in Anspruch 
genommen. Für die noch zu zahlenden Ve rwaltungskosten des Jahres 2015 
wurde eine Verbindlichkeit gebildet. 
 
- Rückstellungen für die Abre chnung der ermäßigten 
Schülermittagessen in Schulen 0,00 € 
 
Die Verpflichtungen gegenüber den Träger n der Mittagessenleistungen aus 
den Jahren 2012 bis 2014 wurden in Höhe von 715 T€ ausgezahlt. Der 
restliche Rückstellungsbetrag in Höhe von 335 T€ wurde aufgelöst. 
 
- Rückstellungen für die Sanierun g des Kalkbergs  8.881.788,00 € 
 
Um eine Gefährdung Dritter auszuschli eßen, sind ein Kuppenabtrag sowie 
weitere Sanierungsmaßnahmen zur Ver besserung der Standsicherheit 
erforderlich. 
 
4. Verbindlichkeiten 
 
3.484.659.382,64 €
(3.204.731.320,68 €)
 
Die Bilanzposition „Verbindlichkeiten“ beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde, 
der Höhe und der Fälligkeit nach festst ehenden, konkreten Zahl ungsverpflichtungen 
sowie die Höhe der zu erbringenden zweckentsprechenden Verwendungen. 
 
Seite 107

Zu den Verbindlichkeiten zählen Anleihen, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi-
tionen, aus Krediten zur Liquiditätssicher ung, aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleich kommen, aus Liefer ungen und Leistungen, au s Transferleistun-
gen, sonstige Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen.  
 
Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen gemäß § 47 Abs. 1 GemHVO im Verbind-
lichkeitenspiegel ausgewies en. Ergänzend wer den ebenfalls die Haftungsverhält-
nisse aus der Bestellung von Sicherheiten dargestellt; diese sind jedoch nicht in den 
Bilanzwerten ausgewiesen.  
 
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 
 
2.162.888.199,69 €
(2.247.053.997,43 €)
 
Die Bestände sind mit ihrem je weiligen Rückzahlungsbetrag bilanziert. Soweit vari-
able Zinsen durch Derivate abgesichert sind,  bilden die Derivate mit dem Kredit-
grundgeschäft eine bilanzielle Einheit. Die  Veränderungen resultieren im Wesentli-
chen aus planmäßigen Til gungen gegenüber dem Kreditm arkt (131.853 T€) und 
Zugängen in Höhe von 47.687 T€ vom privaten Kreditmarkt. 
 
Die Kreditbestände verteilen sich wie folgt: 
 
von verbundenen Unternehmen 1.151 T€ (1.277 T€), 
vom öffentlichen Bereich 122 T€ (131 T€), 
vom privaten Kreditmarkt 2.161.615 T€ (2.245.645 T€). 
 
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur  
Liquiditätssicherung 
853.095.660,67 €
(487.000.000,00 €)
 
Zum 31.12.2015 bestanden noch vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite 
zur Deckung der kurzfristigen Liquidität in Höhe von insgesamt 853.096 T€, die vor 
dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Ein Teilbetrag von 36.096 T€ 
entfällt dabei auf die Inanspruchnahme des Dispositionskreditrahmens auf 
städtischen Girokonten. Insgesamt er folgten Einzahlungen aus aufgenommenen 
Liquiditätskrediten in H öhe von 4.399 Mio. T€ und Ausz ahlungen zur Tilgung von 
Liquiditätskrediten in Höhe von 4.069 Mio. T€. 
 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditauf-
nahmen wirtschaftlich gleichkommen 
46.939.653,66 €
(52.809.186,62 €)
 
Abgänge in Höhe von 6.024 T€ resultieren im Wesentlichen aus zahlungsseitig ab-
gelösten Verbindlichkeiten. Davon entfallen 198 T€ auf Leibrentenverträge, 2.722 T€ 
auf an das Land abgeführte Beträge im Zusammenhang mit Veräußerungen von 
Objekten im Bereich des ehemaligen S anierungsgebietes Mülheim-Nord sowie 
3.035 T€ auf Schuldendiensthilfen.  
 
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und  
 Leistungen 
49.849.180,93 €
(35.242.893,01 €)
 
Hierunter werden die laufenden, kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus 
den bei der Stadt Köln eingegangenen Lieferungen und Lei stungen gegenüber Drit-
Seite 108

ten zum 31.12.2015 bestanden und in der Regel kurz nach dem Jahreswechsel 
durch Zahlung abgelöst werden. Die Be standsänderung liegt im  Wesentlichen an 
den  
- 2.638 T€ geringeren Verbindlichkei ten gegen den öffentlichen Bereich,  
- 1.087 T€ höheren Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen und  
- 15.805 T€ höheren Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich.  
 
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 
 
4.072.900,41 €
(2.693.530,70 €)
 
Die Veränderung beruht im Wesentliche n auf den gegenüber dem Vorjahr höheren 
Beständen von noch nicht ausgezahlten Be trägen im Bereich der Jugend- und 
Sozialhilfe. 
 
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 
 
206.288.006,05 €
(248.985.934,10 €)
 
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:  
 
abzuführender Lohn- und Kirchensteuer für  
Beschäftigte 12.417 T€ (13.342 T€), 
 
sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbun- 
denen Unternehmen, Beteiligungen 26.854 T€ (27.505 T€), 
 
anderen sonstigen Verbindlichkeiten 164.507 T€ (164.432 T€), 
 
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 1.882 T€ (43.100 T€). 
 
Nachfolgend werden ausgewählte Positionen erläutert:  
 
andere sonstige Verbindlichkeiten 
 
Die anderen sonstigen Verbindlichkeite n beinhalten u. a. Rückzahlungs- und 
Zinsverpflichtungen aus Steuern, Verbindlic hkeiten aus Verwahrgeldern (das sind 
Einzahlungen, die zum Jahresende nicht sa chgerecht den Forderungen zugeordnet 
werden können) sowie Verbindlichkeiten aus Zinsen für Kredite.  
 
Rückzahlungsverpflichtungen für Steuern sowie  die darauf zusätzlich zu leistenden 
Zinszahlungen sind in Höhe von zusammen 104.669 T€ bilanziert. Die Verwahr-
bestände aus noch nicht zugeordneten Einz ahlungen betragen zum Jahreswechsel 
50.148 T€.  
 
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 
 
Es handelt sich um Drittmittelbestände auf Schulgirokonten (1.469 T€), die nicht dem 
Aufgabenbereich des Schulträgers zuzure chnen sind, Verbindlichkeiten aus 
Mündelgeldern im Bereich der  Pflegschaften (152 T€) sowie auf überwiegend noch 
Seite 109

an das Land weiterzuleitenden Beträgen. Die Minderung resu ltiert im Wesentlichen 
aus dem vollständigen Abzug der Geldbestände des VRS. 
 
4.8 Erhaltene Anzahlungen 
 
161.525.781,23 €
(130.945.778,82 €)
 
In dieser Bilanzposition werden Zuwend ungen für Investitionen (126.540 T€, davon 
Stellplatzablösemittel 12.314 T€), für konsumtive Zwecke (33.101 T€) und 
Verbindlichkeiten aus noch nicht abschließend abgewickelten Nachlässen (1.885 T€) 
abgebildet. Bei den Zuwendun gen für Investitionen ist ein Betrag in Höhe von 
86.305 T€ bereits für Anlagen im Bau eingesetzt; da diese Anlagen jedoch noch nicht 
betriebsbereit sind, wird auch der bereits verwendete Betrag noch unter den 
erhaltenen Anzahlungen ausge wiesen. Grundsätzlich unterliegt dieser Teil der 
erhaltenen Anzahlungen jedoch keiner Rückzahlungsverpflichtung mehr. 
 
Wesentlich bei den noch nicht zweckentsprechend verwendeten Zuschüssen sind: 
- Zuschüsse für den Rheinboulevard (7.272 T€), 
- Mittel aus der Sportpauschale (4.511 T€), 
- Mittel für die Archäologische Zone (3.675 T€), 
- ÖPNV-Mittel (2.478 T€), 
- Umgestaltung der Domumgebung (1.945 T€), 
- Ersatz- und Ausgleichsgelder Grün (1.891 T€), 
- Zuschüsse für den Rheinboulevard Mülheim (1.273 T€), 
- Mittel für die Ausgleichsabgabe (1.113 T€) und 
- Ersatzgelder nach Bebauungsplan für Grünausgleich (1.051 T€). 
 
Zugänge resultieren zudem aus  der Zuordnung zu Anlagen im  Bau. Dies betrifft ins-
besondere die Maßnahmen: 
- Tunnel Grenzstraße - Ertüch tigung nach RABT (5.186 T€), 
- Tunnel Am Domhof - Ertüchtigung nach RABT (1.669 T€), 
- Berliner Straße 221 Anschlusskanal - Unterbringung Obdachloser (1.577 T€ 
aus Investitionspauschale), 
- Emdener Straße/Causemannstraße, Turbokreisel (1.144 T€ aus 
Investitionspauschale), 
- Opernquartier, Umgestaltung der Straßen im Zuge der Sanierung der Bühnen 
(1.003 T€ aus Investitionspauschale), 
- Morkener Straße 20 - Unterbri ngung Obdachloser (890 T€ aus 
Investitionspauschale), 
- Grenzstraße (B55a), Generalsa nierung der Fahrbahn (888 T€), 
- Augsburger Straße 4 + 6 - Unte rbringung Obdachloser (820 T€ aus 
Investitionspauschale), 
- BSA Bocklemünd; Errichtung einer Fertigteilhalle (785 €T), 
- Neubau Feuerwache 10 (610 T€  aus Feuerschutzpauschale), 
- BSA Chorweiler, Merianstraße; Kunstrasenplatz (593 T€ aus 
Investitionspauschale) und 
- Generalsanierung Feuer wache 5 (500 T€ aus Feuerschutzpauschale). 
 
Abgänge in Höhe von 2.161 T€ resultiere n aus Korrekturen im Zusammenhang mit 
der Maßnahme Rheinboulevard Deutz, die nicht vermögenswirksam abzubilden sind. 
 
Seite 110

Innerhalb des Jahresabschlusses 2015 erfolgte die Richtigstellung, dass 
Übertragungen von Aufwandsermächtigungen aufgrund Zweckbindung nicht mehr 
vorgenommen werden dürfen, sondern als erhaltene Anzahlungen zu zeigen sind. 
Daher waren insoweit Korrekturen für die Vergangenheit vorzunehmen.  
Der Bestand an konsumtiven Zuwendungen mit Rückzahlungsverpflichtung setzt sich 
insbesondere zusammen aus solchen für: 
- den Bereich Kinder, Jugend und Familie (23.682 T€), 
- Bildung und Teilhabe (3.296 T€), 
- den Bereich Sport und aus konsumtiven Mitteln aus der Sportpauschale 
(1.357 T€) 
- konsumtive Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Grünbereich und für den 
Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz (1.297 T€). 
 
Von den konsumtiven Zuwendungen mit Rückz ahlungsverpflichtung wurden in 2015 
insgesamt 15.347 T€ ertragswirksam aufgelöst, unterjährig unmittelbar als Ertrag 
gebucht oder an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt.  
Insbesondere wurden Mittel für: 
- Bildung und Teilha be (7.068 T€) und 
- Zwecke des ÖPNV (5.661 T€ ) zweckentsprechend verwendet. 
 
Die Zugänge in Höhe von 35.727 T€ resultieren insbesondere aus Zuwendungen für: 
- den Bereich Kinder, Jugend und Fam ilie (19.260 T€; davon 15.960 T€ 
Vorauszahlungen für Januar 2016 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und 
Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz),  
- Bildung und Teilhabe (5.943 T€) sowie  
- Zwecke des ÖPNV (5.173 T€). 
 
5. Passive Rechnungsabgrenzung  
 
569.404.931,52 €
(575.817.078,21 €)
 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposte n beinhalten Einzah lungen vor dem Bi-
lanzstichtag, die erst in den Folgejahren zu Erträgen werden. Der Ansatz erfolgt zum 
„Nennwert“.  
 
Für die Nutzung und Pflege von Gräbern we rden Gebühren zu Beginn der Nutzung 
für den gesamten Zeitraum im Voraus gezahlt, die zu passivieren sind.  
 
Nach § 43 Abs. 2 GemHVO werden korrespondierend mit den aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten bei erhaltenen Zuwendungen, deren Weiterleitung an 
Dritte mit einer mehrjähr igen, zeitlich befri steten und einklagbaren Gegenleistungs-
verpflichtung verbunden wird, passive  Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die 
so bilanzierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungs-
verpflichtung ertragswirksam – analog der  ertragswirksamen Au flösung bei Sonder-
posten – abzubauen.  
 
Die Zugänge bzw. die ertragswirksa men Auflösungen bei den passiven 
Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren 
insbesondere aus folgenden Sachverhalten: 
 
Seite 111

- Die ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe vo n 12.815 T€ zweckentsprechend zur 
Finanzierung von öffentlichen Verk ehrsmitteln eingesetzt. Die 
ertragswirksamen Auflösungen in diesem Zusammenhang betragen 9.219 T€. 
 
- Die ertragswirksame Auflösung der  weitergeleiteten Mittel aus der 
Bildungspauschale bis 2011 beträgt 8.577 T€.  
 
- Für Zuwendungen an die Stadt Köln für Maßnahmen des Kinder- und 
Jugendbereiches hat sich der Bestand di eser Bilanzposition um 1.884 T€ er-
höht. Diese Mittel sind für den Ausbau vo n Plätzen für unter Drei-Jährige be-
stimmt. Die entsprechenden Maßnahmen werden grundsätzlich zu ca. 90 % 
aus Mitteln des Landesjugendamtes fi nanziert. Dabei handelt es sich 
beispielsweise um Zuwendungen für die Kindertagesstätte 
Nachtigall/Scheidtweiler Straße 83-87 (187 T€), an die Kindertagestätte 
Kleinkram e.V. (120 €), an die Katholische Kirchengemeinde/U3-Qualifizierung 
(112 T€), an die Kindertagestätte Rehk ids (108 T€) und den DRK-Ortsverein 
Porz am Rhein e.V./Kindertagesstä tte Finkenberg (101 T€). Von den 
Abgängen in Höhe von 478 T€  ist der wesentliche ei ne Rückforderung gegen 
die Kindertagesstäte Kölner Straße  115 (283 T€). Die ertragswirksame 
Auflösung für diesen Bereich beträgt 4.716 T€. 
 
- Im Bereich der Baubeihilfen an Sportvereine aus der S portpauschale wurde 
diese Bilanzposition um 842 T€ er höht. Dies betrifft insbesondere die ASV 
Köln e.V. (600 T€), den KK HT Schwarz-Weiß 1920 e. V. (600 T€), den North 
Brigade (415 T€) und den TC Köln-Worringen e.V. (182 T€).  
Seite 112

Lagebericht 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 113

Seite 114

Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 der Stadt Köln 
 
0 Vorbemerkung 
Die Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 wurd en entsprechend der Er leichterungsvor-
schriften in Artikel 8 des 1. NKF-Weiter entwicklungsgesetzes vom 13.09.2012 durch 
die Kämmerin aufgestellt und durch den O berbürgermeister bestätigt. Eine Prüfung 
durch den Rechnungsprüfungsau sschuss und die förmliche Feststellung durch den 
Rat war für diese Jahresabschlüsse nicht er forderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung 
am 12.11.2015 die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 festgestellt. 
 
Der Jahresabschluss 2013 wurde durch den Rat in der Sitzung am 28.06.2016 und 
der Jahresabschluss 2014 am 17.11.2016 fest gestellt. Mit dem Entwurf des Jahres-
abschlusses 2015 sind damit die Rückständ e bei der Erstellung der Jahresabschlüs-
se nun weitestgehend aufgearbeitet.  
 
Die Qualität in der Rechnungslegung hat sich seit Umst ellung auf das Neue Kommu-
nale Finanzmanagement kontinuier lich gesteigert; gleichwohl besteht auch weiterhin 
noch Bedarf an Verbesserungen. 
 
Schwierigkeiten in der Aufstellung der zurückliegenden Jahresabschlüsse resultieren 
insbesondere aus dem nach wie vor nich t in das Gesamtbuchhaltungssystem inte-
grierten Kassenverfahren und den sich daraus ergebenden Abstimmungsproblemen. 
Eine Lösung kann nur durch die Implementierung eines neuen Kassenverfahrens 
erfolgen; der ursprünglich vorgesehene Termin der Produktivsetzung des neuen 
Kassenverfahrens musste um ein Jahr auf den 01.01.2017 verschoben werden.  
 
Zur Verbesserung der Qualität in der Rechnungslegung wurde darüber hinaus ein 
Projekt begonnen, mit dem die Prozesse im  Rechnungswesen vereinheitlicht und 
elektronisch unterstützt abgewickelt werd en sollen. In diesem Zusammenhang sind 
auch Verbesserungen im Organisationsauf bau angestrebt; dabei drängt sich zuneh-
mend eine grundsätzliche Z entralisierung der Finanzbuc hhaltung auf. Zusätzlich 
werden die Qualifizierungsmaßnahmen für die in diesem Bereich eingesetzten Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter verstärkt.  
 
1 Allgemeines 
Die wirtschaftliche Lage der Stadt Köln hat sich in  2015 gegenüber der Planung er-
heblich schlechter entwickelt. Die Erträge aus Gewerbesteuer liegen 156,2 Mio. Euro 
unter dem Planwert und deutlich  unter 1,0 Mrd. Euro. Die Nettosteuerquote hat sich 
auch im sechsten Jahr in Folge auf nunmehr  49,25 % verringert. Die konjunkturellen 
Entwicklungen, die sich in sbesondere bei der Gewerbes teuer niederschlagen, aber 
auch die rechtlichen Rahm enbedingungen kann die Stadt nicht durch aktives Han-
deln beeinflussen. 
 
Aufgrund der länger andauernd en vorläufigen Haushaltsf ührung sind Aufwandser-
mächtigungen nicht vollständig ausgeschöp ft worden; die darauf zurückzuführenden 
Aufwandsverringerungen können jedoch di e deutlichen Ertragseinbußen bei den 
Steuern nicht kompensieren. Das geplante Defizit von 275,0 Mio. Euro wird mit 
401,0 Mio. Euro um 126,0 Mio. Euro überschritten.  
 
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2 Erläuterungen im Einzelnen 
Der Lagebericht erläutert die Vermögens-,  Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der 
Stadt Köln zum 31.12.2015 und enthält Erläuterungen zu den Bestandteilen des Jah-
resabschlusses.  
 
2.1 Vermögens- und Schuldenlage 
Gegenüber der Schlussbilanz 2014 hat sich zum Stichtag 31.12.2015 die Bilanz-
summe um 10,5 Mio. Euro auf 14.798,9 Mio.  Euro verringert. Der Verringerung des 
Eigenkapitals durch das Jahresdefizit von 401,0 Mio. Euro stehen höhere Verbind-
lichkeiten insbesondere aus Liquiditätskredi ten sowie höhere Rückstellungen gegen-
über. Minderungen bei den Vermögenswerten dur ch Abgänge, Abschreibungen so-
wie Wertberichtigungen entsp rechen im Wesentlichen de n Erhöhungen durch Zu-
gänge insbesondere bei den Anl agen im Bau und geleisteten Anzahlungen sowie 
den Forderungen. 
 
2.2 Ertrags- und Aufwandssituation 
Die Ergebnisrechnung 201 5 weist ein (unbereinigtes) De fizit von 401,0 Mio. Euro 
aus. Gegenüber dem beschlossenen Hausha ltsplan, der ein Defizit von 
275,0 Mio. Euro vorsieht, ergibt sich damit eine Verschlechterung in Höhe von 
126,0 Mio. Euro. Ermächtigungsübertragungen aus 2014 in Höhe von 31,1 Mio. Euro 
führten zu einem fortgesch riebenen Plandefizit von 306,1  Mio. Euro; gegenüber die-
sem Wert beträgt die Verschlechterung 94,9 Mio. Euro. 
 
Das Jahresdefizit 2015 ist bereits im J ahresabschluss um die saldierten Ergebnis-
überschüsse der Stiftungen (Teilergebnisse 1701 bis 1733) in Höhe von 2,9 Mio. € 
bereinigt. Diese sind zur Verwendung im Sti ftersinne im Jahresabschluss 2015 in die 
sonstigen Sonderposten eingestellt. Entsprechendes gilt für die Fehlbeträge aus den 
übertragenen Nachlässen (0,3 Mio. Euro); dies er Teilbetrag ist zur Bereinigung des 
Jahresergebnisses in die erhaltenen Anza hlungen umgebucht. Nach dieser Bereini-
gung beträgt daher der in der Bilanz ausgewiesene und dur ch Inanspruchnahme der 
allgemeinen Rücklage auszugleichende Jahresfehlbetrag 403,6 Mio. Euro. 
 
Aufgrund der mit Wirkung ab 01.01.2013 g eänderten Vorschrift des § 43 GemHVO 
sind im Jahresabschluss 2015 die aus Wertveränderungen von Finanzanlagen und 
den Abgängen von Vermögensgegenständen resultierenden Erträge und Aufwen-
dungen nicht mehr im Jahresergebnis abgebild et, sondern unmittelbar mit der allge-
meinen Rücklage verrechnet. Saldiert ergi bt sich daraus eine Erhöhung der allge-
meinen Rücklage um 28,3 Mio. Euro. 
 
Von den in 2015 nicht ausgeschöpften Aufwandsermächtigungen werden Beträge in 
Höhe von 26,1 Mio. Euro nach 2016 übertr agen und belasten bei vollständiger Aus-
schöpfung in entsprechender Höhe das Jahresergebnis 2016.  
 
2.3 Finanzlage 
Die Gesamtfinanzrechnung 2015 schließt mi t einem Finanzmittelbestand in Höhe 
von 3,7 Mio. Euro ab. Der Zahlungsmittelbestand liegt damit 62,5 Mio. Euro unter 
dem Jahresanfangsbestand. Im Bestand si nd fremde Zahlungsmittel in Höhe von 
1,9 Mio. Euro (Vorjahr 43,1 Mio. Euro) enthalten. Vor dem Jahreswechsel hat der 
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Verkehrsverbund Rhein-Sieg die Verwaltung se iner liquiden Mittel und den bis dahin 
auf dem städtischen Girok onto geführten Bestand auf ei gene Konten übernommen. 
Dies führt zu der deutlichen Verringerung des Fremdmittelbestandes. Liquiditätskre-
dite bestehen zum Jahreswechsel in Höhe von insgesamt 853,1 Mio. Euro. Ein Anteil 
in Höhe von 36,1 Mio. Euro besteht dabei in Form von Kontenüberziehungen, für die 
kein Liquiditätskredit formal aufzunehm en ist. Dies begründet auch den um 
36,1 Mio. Euro höheren Bilanzausweis an li quiden Mitteln gegenüber dem Saldo der 
Finanzrechnung. 
 
3 Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft 
3.1 Wesentliche Ereignisse im Haushaltsjahr  
Die Haushaltsatzung trat erst  zum 25.11.2015 in Kraft, soda ss sich aus der vorläufi-
gen Haushaltsführung Einschränkungen in der Bewirtschaftung ergeben haben. Die 
Gewerbesteuererträge erreichten nur knap p 900 Mio. Euro und liegen damit noch-
mals deutlich unter dem Vorjahr (987,8 Mio. Euro). Ein deutlicher Ertragseinbruch bei 
der Gewerbesteuer von 64 Mio. Euro ist auf die Umsetzung der Urteile des Bundes-
finanzhofes zu § 40a des Gesetzes über K apitalanlagegesellschaften (KAGG) zu-
rückzuführen. Die rückwirkende  Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG zur er-
tragssteuerlichen Behandlung von negativen und positiven Ak tiengewinnen auf alle 
noch offenen Steuerfälle ab 2001 wurde von den Gerichten als Verstoß gegen das 
Rechtsstaatsprinzip bewertet. Derartige Ge winne bzw. Verluste sind bisher bei der 
steuerlichen Gewinnermittlung der Veranlagungsjahre 2001 und 2002 unberücksich-
tigt geblieben. Im Ergebnis führte dies dazu, dass knapp 64 Mio. Euro Gewerbesteu-
er erstattet und rd. 40 Mio. Euro Erstattungszinsen gezahlt werden müssen. Darüber 
hinaus sind vor dem Jahreswechsel noch Steuermessbescheide der Finanzbehörde 
eingegangen, die Rückz ahlungsverpflichtungen an die Steuerpflichtigen begründen. 
Zwar werden diese Beträge erst nach dem Jahr eswechsel erstattet, gleichwohl sind 
die Erstattungsbeträge noch ergebniswirksam in 2015 bei den Erträgen abzusetzen. 
 
Durch den Zustrom von Geflüchteten von He rbst 2015 bis Anfang des Jahres 2016 
war und ist Köln wie alle anderen Ko mmunen besonderen Belastungen ausgesetzt. 
Kurzfristig mussten notwendige Unterkünfte ber eitgestellt werden, gleichzeitig wurde 
im Rahmen der Amtshilfe für das Land ein Zentrum zur Verteilung der ankommenden 
Geflüchteten eingerichtet, das bis April 20 16 in Betrieb war.  Vorübergehend wurden 
die ankommenden Schutzsuchenden in Massenunt erkünften (Sporthallen) unterge-
bracht, da kurzfristig andere Unterbringungsmög lichkeiten nicht bereitgestellt werden 
konnten. Die Errichtung von geeigneten Wohnunterkünften st ellt die Stadt Köln ab 
2016 vor besondere logistische und finanzielle Herausforderungen. 
 
Wie in den Vorjahren ist in der Folge des Archiveinsturzes am 03.03.2009 das Er-
gebnis 2015 mit weiteren Aufwendungen, und zwar in Höhe von 38,1 Mio. Euro, be-
lastet. Die Rückstellungen für die Restaurie rung der Deposita und die Rückstellun-
gen für die Bau- und Baunebenkosten für das Besichtigungsbauwerk waren anzu-
passen. Auch in den Folgejahren ist in diesem Zusammenhang mit weiteren Ergeb-
nisbelastungen zu rechnen. Gegenwärtig wird nicht mehr mit Entscheidungen in den 
Gerichtsverfahren zur Schadensursache im Jahr 2016 gerechnet.  
 
Beim Bau der neuen Hubschrauberlandestati on auf dem Kalkberg haben sich Risse 
am Baukörper gezeigt. Die nachfolgen den Untersuchungen habe n die Ursache so-
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wohl im Baugrund als auch in den vorgenommenen Auf schüttungen ermittelt. Die 
Station kann daher nicht wie  vorgesehen in Betrieb ge nommen werden. Für die vor-
zunehmenden umfangreichen Sanierungs maßnahmen in diesem Zusammenhang 
sind Rückstellungen von rund 9 Mio. Euro gebildet. 
 
3.2 Analyse der Haushaltswirtschaft 
3.2.1 Gesamtergebnisrechnung 
Die wesentlichen Abweichungen (in der Regel +/- 1 Mio. Euro) gegenüber dem fort-
geschriebenen Ergebnisplan we rden nachstehend - orientiert  am Zeilenausweis der 
Gesamtergebnisrechnung - erläutert. Ergänzende Detailerläuterungen sind den Ein-
zeldarstellungen der Teilergebnisse zu entnehmen. 
 
Steuern und ähnliche Abgaben (Zeile 1) 
Bei den Steuern und ähnlichen A bgaben ergeben sich Ertragsverringerungen in Hö-
he von insgesamt 156,4 Mio. Euro. Davon entfä llt mit 150,7 Mio. Euro der größte Be-
trag auf die Gewerbesteuer. Zur Verringer ung der Gewerbesteuererträge haben ne-
ben den aus der Rechtsprechung für die Ve ranlagungsjahre 2001 und 2002 resultie-
renden hohen Beträge in einem Einzelfall insbesondere die zum Ende des Jahres 
eingegangenen Steuermessbescheide der Finanzverwaltung geführt, aus denen sich 
Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von ins gesamt rd. 97 Mio. Euro ergeben. Die 
Rückzahlung erfolgt zwar erst zu Anfang des Jahres 2016; die Belastungen sind je-
doch bereits im Ergebnis und der Bilanz des Jahres 2015 zu berücksichtigen. Bei der 
Grundsteuer B bleiben die Ertr äge um 4,4 Mio. Euro unter  dem Planansatz; ein Teil-
betrag in Höhe von 1,5 Mio. Euro entfällt dabei auf die Grundsteuer, die für städti-
sche Grundstücke erhoben wird. Diese sind nur noch als interne Leistungsverrech-
nung in den Teilergebnissen abgebildet. Erträge aus der Kulturförderabgabe - ge-
plant mit 7,0 Mio. Euro - sind nicht zu  verzeichnen, da we gen der laufenden Ge-
richtsverfahren die Veranl agung ausgesetzt wurde. Be i dem Gemeindeanteil an der 
Einkommenssteuer sind Mehrerträge in Höhe von 4,5 Mio. Euro entstanden.  
 
Details zu den Steuern und ähnlichen Abgaben sind der nachstehenden Übersicht zu 
entnehmen. 
 
 Plan 
(TEuro) 
Ist 
(TEuro) 
Vergleich 
Plan / Ist 
(TEuro) 
Grundsteuer B 223.800,0 218.920,6 - 4.359,4
Gewerbesteuer 1.056. 200,0 905.483,3 - 150.716,7
Gemeindeanteil Einkom-
mensteuer 496.500,0 500.964,9 4.464,9
Gemeindeanteil Umsatz-
steuer 101.300,0 101.165,5 - 134,5
sonst. Vergnügungssteuer 9.475,0 9.105,6 -294,4
Hundesteuer 5.100,0 5.396,1 296,1
Seite 118

Plan 
(TEuro) 
Ist 
(TEuro) 
Vergleich 
Plan / Ist 
(TEuro) 
Zweitwohnungssteuer 1.500,0 2.106,3 606,3
Kulturförderabgabe 7. 000,0 28,2 - 6.971,8
Steuer auf sexuelle Vergnü-
gungen 600,0 1.014,1 414,1
Kompensationszahlungen 
Familienleistungsausgleich 49.824,0 50.307,3 483,3
Grundsicherung Arbeitssu-
chende 15.816,2 15.816,2 0,0
 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Zeile 2) 
Die Schlüsselzuweisungen entsprechen dem Planwert. Zuweisungen des Landes für 
lfd. Zwecke betragen 283,0 Mio. Euro und liegen damit 6,8 Mio. Euro unter Plan. 
Mindererträge bestehen bei den allgemeinen Zuweisungen vom Bund (5,6 Mio. Euro) 
und bei den Zuweisungen von Zweckverbänden (1,2 Mio. Euro).  
 
Mehrerträge in Höhe von 1,3 Mio. Euro  ergeben sich aus der Abrechnung einheits-
bedingter Lasten für Vorjahre. Weitere M ehrerträge ergeben sich  bei den Stiftungen 
von 1,1 Mio. Euro aus Zuschüssen privater Unternehmen.  
 
Die planmäßigen Auflösungen aus Sonderposten – das sind  die erhaltenen Investiti-
onszuschüsse für abnutzbares Anlagever mögen, die über deren Nutzungsdauer li-
near ertragswirksam aufgelöst werden – liegen mit 3,9 Mio. Euro über Plan.  
 
Details zu den Zuwendungen und all gemeinen Umlagen sind der nachstehenden 
Übersicht zu entnehmen. 
 
 Plan 
(TEuro) 
Ist 
(TEuro) 
Vergleich 
Plan / Ist 
(TEuro) 
Schlüsselzuweisung Land 297.309,0 297.309,0 0,0
Allg. Zuweisung vom Bund 2.808,9 3.604,7 795,8
Zuweisung für lfd. Zwecke vom 
Bund 
19.153,7 13.505,7 -5.648,0
Zuweisung für lfd. Zwecke vom 
Land 
289.809,7 282.983,4 - 6.826,3
Zuweisung für lfd. Zwecke von 
Gemeinden/Gemeindeverbänden
7.719,4 10.151,0 2.431,6
Zuweisung für lfd. Zwecke von 
Zweckverbänden 
2.115,0 945,6 -1.169,4
Zuschüsse für lfd. Zwecke von 
privaten und übrigen Bereichen 
3.922,3 5.327,8 1.405,5
außerplanmäßige Auflösung Son-
derposten 
363,5 1.377,1 1.013,6
Seite 119

Plan 
(TEuro) 
Ist 
(TEuro) 
Vergleich 
Plan / Ist 
(TEuro) 
planmäßige Auflösung Sonder-
posten 
57.329,9 61.265,7 3.935,2
Allgemeine Umlagen vom Land 25.100,0 26.358,6 1.258,6
 
Sonstige Transfererträge (Zeile 3) 
Die Erträge liegen mit 4,1 Mio. Euro über dem Planwert. Mehrerträge in Höhe von 
5,2 Mio. Euro haben sich bei den übergeleiteten Unterhaltsansprüchen innerhalb und 
außerhalb von Einrichtungen ergeben. Weitere wesentliche Mehrerträge sind bei den 
Ersatzleistungen (1,8 Mio. Euro) vorhanden. Bei den Rückzahl ungen von Hilfen sind 
Mindererträge von 4,1 Mio. Euro zu verzeichnen. 
 
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Zeile 4) 
Insgesamt sind per Saldo Mehrerträge in H öhe von 2,0 Mio. Euro zu verzeichnen. 
Mindererträge entfallen in Höhe von 5,5 Mio. Euro auf die Entgelte und Gebühren im 
Bereich der Kindertagesbetr euung, die insbesondere in den noch nicht realisierten 
Plätzen für U3-Betreuung begründet sind.  Bei den Verwaltungs gebühren haben sich 
per Saldo Mehrerträge von 2, 4 Mio. Euro ergeben, die sich auf zahlreiche Bereiche 
verteilen. Mehrerträge best ehen zusätzlich in Höhe von 1, 0 Mio. Euro bei den Park-
gebühren.  
 
Privatrechtliche Leistungsentgelte (Zeile 5) 
Von den Mehrerträgen in Höhe von insgesamt 1,9 Mio. Euro entfällt ein wesentlicher 
Teilbetrag von 0,7 Mio. Euro auf höhere Werbenutzungsentgelte seitens der Stadt-
werke GmbH. Der Restbetrag an Mehrerträgen verteilt sich auf verschiedene Teilbe-
reiche der Inneren Verwaltung. 
 
Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Zeile 6) 
Hier ergeben sich um 7,2 Mio. Euro höhere Erträge gegenüber dem fortgeschriebe-
nen Plan. 3,2 Mio. Euro davon beruhen au f Erstattungen für städtische Aufwendun-
gen im Rahmen der Amts hilfe für die Verteilung der Geflüchteten („Drehscheibe“) 
und weitere 2,4 Mio. Euro auf Erstatt ungen des Landes im Rahmen der Unterbrin-
gung der Geflüchteten. Mehrerträge bestehen zudem bei der Leistungsbeteiligung für 
Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II in Höhe von 2,0 Mio. Euro sowie 
3,3 Mio. Euro bei den Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden für 
Leistungen nach SGB XII. Mindererträge ergeben si ch in Höhe von 3,1 Mio. Euro bei 
der Leistungsbeteiligung für Grundsicherung im Alter und von 1,3 Mio. Euro bei den 
Erstattungen von Zweckverbänden. 
 
Sonstige ordentliche Erträge (Zeile 7)  
Insgesamt ergeben sich Mehrerträge in Hö he von 32,3 Mio. Euro. Minderungen ge-
genüber der Planung bestehen im Wesentlichen bei der Verzinsung der Gewerbe-
steuer (14,9 Mio. Euro), den Bußgeldern (3,6 Mio. Euro) - diese Mindererträge resul-
tieren überwiegend aus dem Bereich der Ve rkehrsüberwachung -, den Entgelten für 
Seite 120

Vollstreckungsleistungen (1,5 Mio. Euro) sowie den Konzessionsabgaben 
(1,4 Mio. Euro). Mehrerträge ergeben si ch bei den Herabsetzungen bzw. Auflösun-
gen von Rückstellungen (7,8 Mio. Euro), der Auflösung bzw. Herabsetzung von 
Wertberichtigungen auf Forderungen (20,1 Mio. Euro), bei den Säumniszuschlägen 
u. ä. (2,3 Mio. Euro) sowie bei den sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträgen 
(10,5 Mio. Euro). Von den letztgenannt en entfallen Mehrerträge in Höhe von 
5,8 Mio. Euro auf die sog. „Eiserne Ver pachtung“. Mit „eiserner Verpachtung“ wird 
steuerlich die Nutzungsüberlassung von Betr ieben mit Substanzerhaltungspflicht des 
Berechtigten verstanden. Die aus den Ansp rüchen der Stadt resultierende Forde-
rungserhöhung ist ergebniswirks am abzubilden. Weitere 4,4 Mio. Euro entfallen auf 
nicht mehr bestehende und daher aufzulös ende Verbindlichkeiten im Bereich der 
Schulträgeraufgaben. 
 
Aktivierte Eigenleistungen (Zeile 8)  
Neben Mindererträgen von 2,2 Mio. Euro im Bereich der Verkehrsflächen und  
-anlagen sind Mehrerträge von 0,6 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Archäologi-
schen Zone zu verzeichnen. 
 
Personalaufwendungen (Zeile 11) 
Die Personalaufwendungen umfassen neben den laufenden Aufwendungen für die 
Beamten und tariflich Beschäftigten auch die Aufwendungen für sonstige Beschäftig-
te sowie die Aufwendungen für Rückstellungen im Bereich des aktiven Personals. 
Gegenüber der Planung ergeben sich Mi nderaufwendungen in Höhe von 
rd. 15 Mio. Euro. Diese resultieren insbes ondere aus nicht realisierten Personalein-
stellungen. Zudem erfolgte die Besoldungserhöhung nicht in dem bei der Ergebnis-
planung berücksichtigten Umfang. 
 
Versorgungsaufwendungen (Zeile 12) 
Die Versorgungsaufwendungen beinh alten ausschließlich die Belastungen, die nicht 
durch die Inanspruchnahme der für di esen Zweck gebildeten Rückstellungen abge-
deckt werden können. Gegenüber dem Plan ergeben sich Minderaufwendungen in 
Höhe von ca. 5,3 Mio. Euro. Diese result ieren insbesondere au s der höheren Inan-
spruchnahme der Pensions- und Beihilferückstellungen. 
 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) 
Die Minderaufwendungen betragen insgesamt 30, 1 Mio. Euro und verteilen sich auf 
zahlreiche Bereiche. Nicht ausgesc höpfte Aufwandsermächtigungen in Höhe von 
19,2 Mio. Euro werden als Ermächtigungen in das Jahr 2016 übertragen. Sie erhö-
hen damit die Ansätze des Haushaltsplan s 2016 und führen bei vollständiger Aus-
schöpfung zur entsprechenden Erhöhung des geplanten Jahresfehlbetrages 2016. 
 
Unterschreitungen der geplanten Aufwendungen ergeben sich bei der Gebäudeun-
terhaltung im Bereich der Museen (4,4 Mio. Euro), im Liegenschaftsbereich 
(3,0 Mio. Euro), bei den Bürgerhäusern (1,5  Mio. Euro) sowie im Bereich Bereitstel-
lung und Bewirtschaftung von Wohnraum (2,2  Mio. Euro). Minderaufwendungen sind 
auch bei der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (8,0 Mio. Euro), bei den Schü-
lerbetreuungsmaßnahmen (3,1 Mio. Euro) und den sonstigen Dienstleistungen 
(11,5 Mio. Euro), die sich auf zahlreiche Bereiche verteilen, zu verzeichnen. 
Seite 121

Mehraufwendungen sind im Zu sammenhang mit den Rückstellu ngen für die Rekulti-
vierung/Nachsorge von Deponien (8,6 Mio. Euro), für Instandhaltungsrückstellungen 
(4,0 Mio. Euro) und für die Unterhaltung  von Grundstücken (6,1 Mio. Euro) entstan-
den. 
 
Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14) 
In den bilanziellen Abschreibungen sind Ab schreibungen auf Forderungen in Höhe 
von 13,6 Mio. Euro enthalten, die damit 2,1 Mio. Euro über dem geplanten Wert lie-
gen. Mehraufwendungen ergeben sich bei den Abschreibungen auf das Infrastruk-
turvermögen (1,5 Mio. Euro) und bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern 
(1,2 Mio. Euro). Minderaufwendungen sind bei den Abschreibungen auf die Betriebs- 
und Geschäftsausstattung (1,2 Mio. Eu ro) und den Abschreibungen auf Gebäude 
(2,9 Mio. Euro) zu verzeichnen.  
 
Transferaufwendungen (Zeile 15) 
Mit 1.498,3 Mio. Euro bilden die Trans feraufwendungen den größten Teil der Ergeb-
nisbelastungen. Per Saldo ergeben si ch Minderaufwendungen in Höhe von 
16,5 Mio. Euro. Davon entfallen 6,2 Mio. Euro auf Zuschüsse an die Sondervermö-
gen und verbundene Unternehmen. Weitere Minderaufwendungen bestehen u. a. bei 
den Zuschüssen an übrige Bereiche (6,5 Mi o. Euro), der Gewerbesteuerumlage 
(0,9 Mio. Euro) sowie dem Fonds Deutsche Einheit (1,2 Mio. Euro). Bei den Leistun-
gen an natürliche Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen ergeben sich 
saldiert Minderaufwendungen von 1,3 Mio. Euro. 
 
Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) 
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind insgesamt Mehraufwendungen in 
Höhe von 60,7 Mio. Euro ausgewiesen. Den größten Block dieser Ergebniszeile stel-
len die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft für Arbeitslose im Rahmen des 
gemeinsam mit der Bundesagent ur für Arbeit betriebenen Jobc enters dar. Sie betra-
gen im Haushaltsjahr 2015 insg esamt 326,8 Mio. Euro und liegen nur 0,5 Mio. Euro 
über dem fortgeschriebenen Planwert. Bei den übrigen Leistungsbeteiligungen liegen 
die Aufwendungen 2,7 Mio. Euro unter dem geplanten Wert. 
 
Mieten einschließlich der Nebenkos ten entfallen mit einem Betrag von 
148,1 Mio. Euro auf den Bereich Schult rägeraufgaben, die im Wesentlichen an die 
Gebäudewirtschaft geleistet werden. Dieser Anteil liegt 9,6 Mio. Euro unter dem 
Planwert. Aufgrund der Umstellung des Verrechnungsmodells mit der Gebäudewirt-
schaft von einer Kostenmiete auf einen  aufwandsbezogenen Flächenverrechnungs-
preis liegt die Aufwandsbelastung deutlich unterhalb der Vorjahreswerte. 
 
Die Ergebniszeile beinhaltet auch die Mi eten für Verwaltungsgebäude, auf die ein 
Anteil von rund 47,1 Mio. Euro entfällt.  
 
Mehraufwendungen ergeben sich insbeson dere aufgrund vorz unehmender Wertbe-
richtigungen auf Forderungen; diese liegen mi t 26,3 Mio. Euro über Plan. Mehrauf-
wendungen in Höhe von 38,5 Mio. Euro entfallen auf zusätzlich vorzunehmende 
Rückstellungen in der Folge des Einsturzes des Historischen Archivs.  
Seite 122

Minderaufwendungen ergeben sich  im Wesentlichen bei den auf Einkommen und 
Kaitalerträge zu entrichtenden Steuern (4 ,3 Mio. Euro) und bei den Aufwendungen 
für Festwerte (1,9 Mio. Euro).  
 
Finanzergebnis (Zeile 21) 
Das Finanzergebnis fällt um 12,0 Mio. Euro  besser aus als geplant. Dabei liegen die 
Erträge 7,7 Mio. Euro unter Plan wert. Die Minderauf wendungen betragen 
19,7 Mio. Euro und ergeben sich im Wes entlichen aus geringeren Zinsenzahlungen 
im Zusammenhang mit langfristigen Krediten. 
 
Außerordentliches Ergebnis (Zeile 25)  
Im außerordentlichen Ergebnis sind abwei chend von der handelsrechtlichen Rege-
lung nur außergewöhnliche Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Aufwands- und Er-
tragsvolumina auszuweisen. Entsprechende Ge schäftsvorfälle liegen im Haushalts-
jahr 2015 nicht vor. Die in Folge des Einsturzes des His torischen Archivs in 2015 
entstehenden Aufwendungen sind wegen des Ze itablaufes seit dem Schadensereig-
nis in 2009 im ordentlichen Ergebnis ausgewiesen.  
 
3.2.2 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen 
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögen 
sowie Wertveränderungen von Finanzanlagen sind gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO 
unmittelbar mit der allgemeinen Rückl age zu verrechnen. Aus dem Abgang von 
Vermögen - überwiegend aus der Veräußerung von Grundstücken - sind Erträge in 
Höhe von 47,9 Mio. Euro zu verzeichne n. Aus Wertveränderung en bei Finanzanla-
gen ergeben sich Erträge von 2,0 Mio. Euro. Diesen stehen Aufwendungen aus dem 
Abgang von Vermögen und We rtänderungen von Finanzanlagen in Höhe von insge-
samt 21,6 Mio. Euro gegenüber. Der Saldo ergibt sich der Verrechnungsbetrag von 
28,3 Mio. Euro. 
 
3.2.3 Ermächtigungsübertragung 
Nicht in Anspruch genommene Aufwands ermächtigungen werden in Höhe von 
26,1 Mio. Euro in das Haushaltsjahr 2016 übertragen. Das im Haushaltsplan 2016 
geplante Defizit erhöht sich um diesen Betrag, wenn die übertragenen Ermächtigun-
gen in 2016 vollständig ausgeschöpft werden  
 
3.3 Gesamtfinanzrechnung  
Die Finanzrechnung 2015 schließt mit einem Be stand von 3,7 Mio. Euro ab. In die-
sem Bestand sind fremde Zahlungsmittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro enthalten. Der 
Bestand an Liquiditätskrediten zum Jahres ende beträgt 853,1 Mio. Euro; ein Teilbe-
trag von 36,1 Mio. Euro entfällt dabei auf  die Inanspruchnahme des Dispositionsrah-
mens. 
 
Das Zahlungsdefizit aus lauf ender Verwaltungstätigkeit bet rägt 189,7 Mio. Euro und 
liegt mit 13,3,Mio. Euro unter dem fort geschriebenen Planwert, der ein Zahlungsdefi-
zit aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 203,0 Mio. Euro ausweist. Die Einzahlungen lie-
Seite 123

gen mit 224,7 Mio. Euro und die Auszahlungen mit 238,0 Mio. Euro unter dem fort-
geschriebenen Planwert.  
 
Bei der Investitionstätigkeit besteht ein neg ativer Saldo in Höhe von 33,8 Mio. Euro 
statt des fortgeschriebenen Plandefizits von 657,8 Mio. Euro. Die tatsächlich angefal-
lenen Investitionsauszahlungen erreichen nur etwa ein Drittel des fortgeschriebenen 
Planvolumens und unterschreiten zugleich in den wesentlichen Auszahlungspositio-
nen die aus den Vorjahren noch verfügbar en Auszahlungsermächtigungen. Nicht 
verfügte Auszahlungsermächtigungen wurden in  Höhe von 255,2 Mio. € nach 2016 
übertragen. 
 
Für die Finanzierung der Investitionen er folgten Kreditaufnah men in Höhe von 
47,7 Mio. Euro. Bestehende Investitionskredite  sind in Höhe von 131,9 Mio. Euro 
getilgt worden.  
 
Die Aufnahme zusätzlicher Liquiditätskredite liegt deutlich über den Kredittilgungen; 
daraus ergibt sich der Positivsaldo aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 
202,2 Mio. Euro. 
Seite 124

4 Analyse der Vermögens-, Schulde ns-, Ertrags- und Finanzlage 
Die Bilanzsumme beträgt 14. 798,9 Mio. Euro und hat die nachfolgend dargestellte 
zusammengefasste Grundstruktur.  
 
Aktiva Mio. Euro % Passiva Mio. Euro % 
            
Anlagevermögen 13.768,5 93,04%  Eigenkapital 5.133,6 34,69%
Umlaufvermögen 457,1 3,09%  Sonderposten 2.956,4 19,98%
Aktive Rechnungsab-
grenzung 573,3 3,87%  Rück stellungen 2.654,8 17,94%
      Verbindlichkeiten 3.484,7 23,55%
      
Passive Rechnungsab-
grenzung 569,4 3,85%
           
Summe 14.798,9 100,00%    14.798,9 100,00%
       
 
4.1 Bilanzstruktur im Detail 
Aktiva 31.12.2015 31.12.2014 
   
Langfristig gebundenes Vermögen Tsd. Euro % Tsd. Euro % 
 
Anlagevermögen 
Immaterielle Vermögensgegenstände 13.755,9 0,08 12.117,0 0,08
Unbebaute Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte 1.675.52 3,8 11,32 1.694.924,8 11,44
Bebaute Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte 691.379,7 4,67 676.228,9 4,57
Infrastrukturvermögen 3.219. 476,2 21,75 3.297.440,6 22,27
Bauten auf fremdem Grund und Boden 21.130,4 0,14 21.632,4 0,15
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.578.028,3 10,66 1.575.432,6 10,64
Maschinen und technische Anlagen, Fahr-
zeuge 70.412,8 0,48 72.219,2 0,49
Betriebs- und Geschäftsausstattung, GWG 86.685,4 0,59 88.146,6 0,60
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 239.507,3 1,62 179.658,2 1,21
Finanzanlagen 6.172.546, 0 41,71 6.198.389,7 41,85
     
Summe 13.768.445,2 93,04 13.816.190,0 93,29
     
 
Aktiva 31.12.2015  31.12.2014 
Kurzfristig gebundenes Vermögen Tsd. Euro %  Tsd. Euro % 
Umlaufvermögen 457.135,5 3,09  441.561,4 2,98
davon:  
  Vorräte 35.381 ,60 ,24  23.777 ,80 ,16
  Forderungen und sonstige Vermögens- 
  gegenstände 381.637,4 2,58  336.325,3 2,27
  Wertpapiere des Umlaufvermögens 295,6 0,00  15.217,0 0,10
  Liquide Mittel 39.820,8 0,27  66.241,2 0,45
Aktive Rechnungsabgrenzung 573.340,9 3,87   551.687,8 3,73
 1.030.476,4 6,96   993.249,2 6,71
  
Seite 125

Passiva 31.12.2015  31.12.2014 
Langfristiges Kapital Tsd. Euro %  Tsd. Euro % 
Allgemeine Rücklage* 5.531.113,7 37,38  5.752.443,9 38,84
Sonderrücklagen 6.147,0 0,04  6.147,0 0,04
Ausgleichsrücklage 0,0 0,00  0,0 0,00
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -403.616,1 -2,73  -249.539,7 -1,69
Sonderposten für Zuwendungen 2.597.540,5 17,55  2.617.028,8 17,67
Sonderposten aus Beiträgen 272.836,5 1,84  291.274,5 1,97
Pensionsrückstellungen 2.034.458,4 13,75  1.944.574,2 13,13
Rückstellungen für Deponien und Altlasten 208.084,3 1,41  199.812,2 1,35
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi-
tionen 1.434.417,4 9,69   1.625.878,3 10,98
Verbindlichkeiten Kreditaufnahmen wirt-
schaftlich gleichkommend 30.813,2 0,21  33.698,5 0,23
Erhaltene Anzahlungen 94.892,9 0,64  69.549,8 0,47
 11.806.687,8 79,78   12.290.867, 82,99
   
Passiva 31.12.2015  31.12.2014 
      
Kurzfristiges Kapital Tsd. Euro %  Tsd. Euro % 
      
Sonderposten für den Gebührenausgleich 5.794,7 0,04  5.973,9 0,04
Sonstige Sonderposten 80.278,8 0,54  77.025,4 0,52
Instandhaltungsrückstellungen 12.996,7 0,09  19.538,5 0,13
Sonstige Rückstellungen 399.222,7 2,70  364.612,2 2,46
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi-
tionen (unter 5 Jahre) 728.470,8 4,92  621.175,7 4,19
Verbindlichkeiten Kreditaufnahmen wirt-
schaftlich 
gleichkommend (unter 5 Jahre) 16.126,5 0,11  19.110,7 0,13
Verbindlichkeiten aus Krediten zur  
Liquiditätssicherung 853.095,7 5,76  487.000,0 3,29
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 
Leistungen 49.849,2 0,34  35.242,9 0,24
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.072,9 0,03  2.693,5 0,02
Sonstige Verbindlichkeiten (unter 5 Jahre) 206.288,0 1,39  248.985,9 1,68
Erhaltene Anzahlungen 66.632,9 0,45  61.396,0 0,41
Passive Rechnungsabgrenzung 569.404,9 3,85   575.817,1 3,89
   
 2.992.233,8 20,22   2.518.571,8 17,01
 
* Die Position Allgemeine Rücklage berücksichtigt bereits die Beträge, die sich aus den Ergebnisverwendungen 
2013 und 2014 nach Feststellung der Jahresabschlüsse durch den Rat der Stadt ergeben. 
Seite 126

5 Kennzahlen 
5.1 Bilanzkennzahlen 
 
 31.12.2015 31.12.2014 
Eigenkapitalquote 1 34,69 % (37,20 %)
ist definiert als das Verhältnis des Eigenkapitals zur 
Bilanzsumme und trifft eine Aussage darüber, in wel-
chem Anteil das Vermögen aus eigenen Mitteln finan-
ziert ist. 
 
Eigenkapitalquote 2 54,09 % (56,84 %)
ist definiert als das Verhältnis des Eigenkapitals zuzüg-
lich der Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge 
zur Bilanzsumme. Die für Zuwendungen und Beiträge 
gebildeten Sonderposten stellen die von Dritten zur 
Verfügung gestellten Finanzierungsmittel für das Anla-
gevermögen dar. Da diese Beträge korrespondierend 
mit den Abschreibungen auf das mitfinanzierte Anlage-
vermögen ertragswirksam über die Nutzungsdauer auf-
gelöst werden, stellen diese Sonderposten langfristig 
Eigenkapital dar. 
Werden die in Anlagen im Bau bereits gebundenen 
Mittel aus erhaltenen Anzahlungen zusätzlich berück-
sichtigt, ergibt sich eine abweichende, höhere Eigenka-
pitalquote. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
54,73 % 
 
 
 
 
(57,31 %)
Fehlbetragsquote  
ist definiert als das Verhältnis von Jahresfehlbetrag zur 
Summe aus Allgemeiner Rücklage und Ausgleichsrück-
lage. 
-7,30 % (-4,34 %)
Infrastrukturquote 21,75 % (22,27 %)
bildet das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermö-
gen und dem Gesamtvermögen ab. Sie gibt Auskunft 
darüber, welcher Vermögensanteil im Rahmen der Da-
seinsvorsorge für die Funktionsfähigkeit des Gemein-
wesens langfristig gebunden ist. 
 
Anlagendeckungsgrad 2 85,75 % (88,96 %)
gibt Auskunft darüber, welcher Anteil des Anlagever-
mögens langfristig finanziert ist. Die Kennzahl wird ge-
bildet aus dem Eigenkapital zuzüglich der Sonderpos-
ten für Zuwendungen und Beiträge sowie des langfristi-
gen Fremdkapitals. Das einbezogene Fremdkapital 
besteht aus den Pensionsrückstellungen, den Rückstel-
lungen für Deponien und Altlasten sowie den Verbind-
lichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren. 
 
Seite 127

31.12.2015 31.12.2014 
Investitionsquote 
 
80,67 % 
 
(63,78 %)
stellt das Verhältnis von Zugängen und Zuschreibungen 
zu den Abschreibungen und Abgängen auf das Anlage-
vermögen dar. Sie spiegelt wider, in welchem Anteil der 
Substanzverlust durch Neuinvestitionen ausgeglichen 
wird.  
 
Liquidität 2. Grades 20,12 % (30,27 %)
bildet das Verhältnis zwischen den liquiden Mitteln zzgl. 
den kurzfristigen Forderungen (Laufzeit unter 1 Jahr) 
und den kurzfristigen Verbindlichkeiten (Laufzeit unter 1 
Jahr) ab. Sie gibt Auskunft über die „kurzfristige Liquidi-
tät“ der Gemeinde. 
 
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 9,18 % (6,34 %)
zeigt das Verhältnis aus Verbindlichkeiten mit einer 
Laufzeit von weniger als einem Jahr zur Bilanzsumme. 
 
Dynamischer Verschuldungsgrad -30,94 (172,92)
stellt das Verhältnis aus der Effektivverschuldung und 
dem Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der 
Finanzrechnung dar. Die Effektivverschuldung wird aus 
der Differenz des Fremdkapitals und der liquiden Mittel 
sowie der kurzfristigen Forderungen ermittelt. Die 
Kennzahl gibt Auskunft darüber, in wieviel Jahren die 
Stadt bei unveränderten Bedingungen ihre gesamten 
Schulden tilgen könnte bzw. bei negativem Wert, in 
welchem Zeitraum die Schulden verdoppelt werden. 
 
 
5.2 Ergebniskennzahlen 
Die dargestellten Kennzahlen entsprechen den Vorgaben des Kennzahlensets NRW und 
ermöglichen sowohl Zeitreihenvergleiche als auch interkommunale Vergleiche. 
 
 31.12.2015 31.12.2014 
Aufwandsdeckungsgrad 90,64 % (92,30 %)
Verhältnis der ordentlichen Erträge zu den ordentlichen Aufwendungen 
 
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil 
die ordentlichen Aufwendungen gedeckt werden. 
 
Nettosteuerquote 49,25 % (49,54 %)
Erträge aus Steuern abzgl. Steuerumlagen und Fonds Deutsche Einheit in 
Relation zur Summe der ordentlichen Erträge abzgl. Steuerumlagen und 
Fonds Deutsche Einheit 
 
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil 
sich die Stadt aus Steuern refinanziert. 
  
Seite 128

31.12.2015 31.12.2014 
Drittfinanzierungsquote 50,94 % (50,45 %)
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Relation zu Abschrei-
bungsaufwendungen 
 
Die Größe gibt an, in welchem Anteil das der Abnut-
zung unterliegende Anlagevermögen durch Zuschüs-
se Dritter mitfinanziert wurde. 
 
Zuwendungsquote 19,93 % (20,79 %)
Erträge aus Zuwendungen und allg. Umlagen in Relation zur Summe der 
ordentlichen Erträge 
 
Die Zuwendungsquote gibt an, inwieweit die Stadt 
insgesamt von den Zuschüssen und Leistungen Drit-
ter abhängig ist. 
 
Personalintensität 22,69 % (21,82 %)
Anteil der Personalaufwendungen an der Summe der ordentlichen Auf-
wendungen 
 
Die Größe spiegelt den Anteil der Aufgabenwahrneh-
mung wider, der mit eigenem Personal erledigt wird. 
  
Sach- u. Dienstleistungsintensität 11,29 % (11,21 %)
Anteil der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungsaufwendungen an 
der Summe der ordentlichen Aufwendungen 
 
Diese Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil 
Leistungen am Markt für die kommunale Aufgabener-
ledigung insbesondere im Bereich der Unterhaltung 
erworben werden. 
  
Transferaufwandsquote 38,42 % (37,93 %)
Anteil der Transferaufwendungen an der Summe der ordentlichen Auf-
wendungen 
 
Der Anteil der Transferaufwendungen wird insbeson-
dere durch die Sozialleistungen geprägt. 
  
Abschreibungsintensität 4,33 % (4,41 %)
Anteil der bilanziellen Abschreibungen an der Summe der ordentlichen 
Aufwendungen 
 
Dieser Wert stellt den Anteil des Vermögensverzehrs 
an den Gesamtaufwendungen dar. 
  
Zinslastquote 3,02 % (2,65 %)
Zinsaufwendungen in Relation zu der Summe der ordentlichen Aufwen-
dungen 
 
Dieser Wert gibt Auskunft darüber, in welchem Maß 
die aus den Schulden resultierenden Aufwendungen 
das Ergebnis belasten. 
 
 
 
Seite 129

5.3 Kennzahlenentwicklung 2011 bis 2015 
Für eine Auswahl an Bilanz- und Ergebniskennz ahlen wird die Ent wicklung der letz-
ten fünf Jahre dargestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Bedeutung der Kennzahlen 
wird auf die Ziffern 5.1 und 5.2 verwiesen. Angegeben si nd die Werte jeweils zum 
31.12. des Jahres in Prozent.  
 
 2011 2012 2013 2014 2015 
Eigenkapitalquote 1 41,52 39,46 38,41 37,20 34,69
Eigenkapitalquote 2 61,50 59,46 58,23 56,84 54,09
Fehlbetragsquote -2,81 -3,90 -3,06 -4,34 -7,30
Liquidität 2. Grades 57,65 40,20 38,30 30,27 20,12
Aufwands-
deckungsgrad 92,91 92,07 93,42 92,30 90,64
Nettosteuerquote 53,69 50,31 50,75 49,54 49,25
Drittfinanzierungs-
quote 50,33 46,99 35,22 50,45 50,94
Dynamischer Ver-
schuldungsgrad 
(Angabe in Jahren) 
-40,78 -1.066,08 137,49 172,92 -30,94
 
Die sinkende Eigenkapitalquote (1 und 2) bei gleichzeitig reduzierter Bilanzsumme 
verdeutlicht den fortschreitenden Vermögens(substanz)- und Eigenkapitalverzehr.  
Die gegenüber 2013 wieder ges tiegene Fehlbetragsquote si gnalisiert den weiterhin 
bestehenden dringenden Handl ungsbedarf für eine Haushalt skonsolidierung. Ohne 
Gegensteuerung werden zwangsläuf ig die Vorschriften zur Haushaltssicherung mit-
telfristig greifen.  
Aus der Nettosteuerquote ist ersichtlich, dass die Stadt Köln in hohem Maße von der 
ihrerseits nicht steuerbaren konjunkturellen Entwicklung abhängig ist und die finanzi-
ellen Gestaltungsmöglichkeiten entschei dend durch Fremdeinflüsse mitbestimmt 
werden. 
Beim Aufwandsdeckungsgrad ist zu berücksichtigen, dass seit dem Jahresabschluss 
2013 Erträge und Aufwendungen aus der Ve rmögensveräußerung und aus Wertbe-
richtigungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der all gemeinen Rücklage zu ver-
rechnen sind.  
Der Wert der Liquidität 2. Grades wird im Wesentlichen durch den hohen Bestand an 
Liquiditätskrediten geprägt, der gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen ist.  
Der dynamische Verschuldungsgrad zeig t, dass die in 2011 angekündigte Trend-
wende nur von kurzer Dauer war. In 2015 erreicht diese Kennzahl nach zwei positi-
ven Werten in 2013 und 2014 wieder einen N egativwert. Statt Schulden abbauen zu 
können, führt jedes weitere Haushaltsjahr  bei unveränderten Bedingungen zur Erhö-
hung der Schuldenlast. Nach rund 31 Jahren hätten sich bei gleichbleibendem Defizit 
aus der lfd. Verwaltungstätigkeit die Sc huldenlasten verdoppelt. Dieser Entwicklung 
muss konsequent gegengesteuert werden. 
Seite 130

6 Entwicklung des Personalbestandes 2015 
Zum Bilanzstichtag sind bei der Verwaltu ng 16.925 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
eingesetzt. Hiervon zählen 15.902 Personen zum Stamm personal (Beamte 4.107; 
tarifliche Beschäftigte 11.795). Weitere 1.023 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absol-
vieren zum überwiegenden Teil eine Ausbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme. In 
einer Freistellungsphase befinden sich zu m Stichtag insgesamt 1.100 Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter (Altersteilzeit 138, Beurlaubte 962). 
 
Zu den personalintensivsten Be reichen zählen die allgemei ne Verwaltung mit 6.261, 
der Sozial- und Erziehungsdienst mit 4.320 und der feuerwehrtechnische Dienst mit 
1.030 Personen. 
 
In 2015 führten 1.285 Personalzugänge und 1. 027 Personalabgänge per Saldo zwar 
zu einem Zuwachs von 258 Personen; in sgesamt konnten jedoch die bestehenden 
Stellenmehrbedarfe nicht wie vorgesehen gedeckt werden. Vor dem Hintergrund des 
demographischen Wandels und der zahlreichen Herausfo rderungen, die u. a. durch 
den Anstieg der Bevölkerungszahl, die Versorgung von Geflüchteten und notwendige 
Infrastrukturmaßnahmen begründet sind, steigt der Bedarf an qualifiziertem Personal 
stetig an. Hier befindet sich  die Stadt in Konkurrenz zu den anderen Akteuren am 
Arbeitsmarkt, sodass unter den Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes nicht 
immer davon auszugehen ist, dass die benötigten Personalkapazitäten zeitnah zur 
Verfügung stehen werden. 
 
7 Ausblick 
7.1  Haushaltsplan 2016/2017 
7.1.1  Ergebnisplan 2016/2017 
Auf der Basis des beschlossenen Haushalts  2015 erfolgte zunä chst die Budgetbil-
dung für einen Haushaltsplan entwurf 2016 und die Mittelfri stplanung bis 2019. Die 
daraufhin von den Dezer naten und Ämtern vorgeno mmenen Anmeldungen ergaben 
jedoch gegenüber den vom Stadt vorstand beschlossenen Budgetvorgaben massive 
Überschreitungen mit Fehlbeträgen, die zu  einem erheblichen Anwachsen der Ent-
nahmequoten und damit der zwangsläufigen Nic htgenehmigungsfähigkeit des Haus-
halts geführt hätten.  
Um eine zeitlich angemessene und ernsthafte Debatte über mögliche Reduzierungen 
dieser Fehlbeträge zu erm öglichen, wurde entschieden,  auf der vorliegenden Zah-
lengrundlage einen H aushaltsplanentwurf für einen Doppelhaushalt 2016/2017 zu 
erarbeiten. 
Im Rahmen von mehreren Verhandlungsrunden sowohl im Stadtvo rstand als auch in 
Chef- oder Amtsleitungsgesprächen konnt en im Anschluss er hebliche Reduzierun-
gen der angemeldeten Ansatzerhöhungen erreicht werden. Unter dem Gesichtspunkt 
der jahresbezogenen Umsetzbar keit wurden darüber hinaus  weitere Reduzierungen 
von angemeldeten Mehrbedarfen einvernehmlich umgesetzt. Dies gilt auch für die 
Ausschöpfung möglicher Ertragssteigerungen. 
Eine Fortentwicklung der Konsolidierungsstra tegie einschl. des dann erforderlichen 
Arbeits-, Diskussions- und Entscheidungspr ozesses unter Einbeziehung aller Betei-
Seite 131

ligten ist zwingend erforderlich. Um für die Haushaltsplanung 2018 entsprechende 
Grundlagen zu erhalten, wurde dieser Prozess unmittelbar nach der Verabschiedung 
des Doppelhaushaltes 2016/2017 gestartet. 
Es wurde weiterhin vereinbart, dass auf diesem Stand der Strategieentwicklung die 
Ziele der Fachplanungen nicht in Frage gestellt werden sollen. 
Daher erfolgen in diesem Haushaltsplan  keine drastischen Einschnitte durch den 
Finanzprozess. Die Veränderungen im Z ahlenwerk ergeben sich demnach durch die 
Überprüfung von Planungsan nahmen unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen 
jahresbezogenen Umsetzbarkeit. Aufgabenkrit ische Leistungsveränderungen sind 
nicht enthalten und müssen mit einer Priorisierung von Aufgaben und den Zielen der 
Fachplanung im Rahmen des umfassenden Strategieprozesses diskutiert werden. 
Eine Verwaltungsstrukturreform und die Einbeziehung der städt. Beteiligungen  
werden ab 2017 bzw. ab 2018 als dezernats übergreifende Handlungsfelder in das 
Finanzziel zur Erreichung einer genehmig ungsfähigen Entnahm equote einbezogen. 
Zudem kann im Jahr 2020 – vor dem Hin tergrund des auslaufenden Fonds Deutsche 
Einheit – der hierfür in  der Finanzplanung noch vorgesehene Betrag von rd. 
87 Mio. Euro ergebnisverbessernd abgesetzt werden. 
Bezüglich der Einbeziehung der städt. Beteiligungen in den Haushaltskonsolidie-
rungsprozess ab 2018 müssen noch entspre chende Abstimmungsgespräche geführt 
werden. Vor diesem Hintergrund wurden di e Beträge von 20 Mio. Euro in 2018 und 
30 Mio. Euro in den Jahren 2019 und 2020 zunächst im Teilplan 1501 (Wirtschaft 
und Tourismus) bei der Abführung der Stadt werke verortet. Im Rahmen der Aufstel-
lung des Haushalts 2018 kann dann eine k onkrete Zuordnung auf die einzelnen Teil-
bereiche erfolgen.  
Am Ende dieses komplexen Prozesses mussten noch Reduzierungen erfolgen, um 
die Gesamtfehlbeträge auf eine genehmigu ngsfähige Höhe zurü ckzuführen. Als Lö-
sungsvorschlag wurde zunächst eine Erhöh ung der Grundsteuer B in einem Umfang 
von rd. 40 Mio. Euro p.a. diskutiert. Um  dies zu vermeiden, wurden in dem am 
10.05.2016 eingebrachten Entwurf in vergle ichbarer Höhe Pauschalverbesserungen 
für jedes Dezernat auf einer separaten Haushaltsposition berücksichtigt. Die Dezer-
nate waren gleichzeitig aufgefordert, die Pauschalverbesserungen mit konkreten 
maßnahmenbezogenen Verbesserungen zu belegen, eine ent sprechende Auflistung 
über die erarbeiteten Maßnahmen wurde dem Rat im Zusammenhang mit der Ein-
bringung vorgelegt. 
Insbesondere durch aktualisierte Kalkulationen aufgrund neuester Erkenntnisse, z. B. 
bei den Rückstellungen im Personalber eich und den Leistungen nach AsylbLG (Re-
duzierung durchschnittliche Fallkosten durch  veränderte Unterbringungsmöglichkei-
ten) sowie durch Ausschöpfung von Möglichk eiten der Ertragssteigerung, z. B. Erhö-
hung von Parkgebühren und Beiträgen für Kindertagesstätten, konnten in allen Plan-
jahren maßnahmenbezogen Konsolidierungsbei träge von rd. 40 Mio. Euro erbracht 
und somit die zunächst vorgesehenen Pauschalverbesserungen ersetzt werden. 
Im weiteren Verfahren ergaben sich bis zu m Zeitpunkt der Verabschiedung des Dop-
pelhaushalts 2016/2017 durch den Rat noch  verschiedene Anpassungsnotwendig-
keiten. Im Wesentlichen re sultierten diese aus Mehrer trägen im Bereich der Allge-
meinen Finanzwirtschaft, welche auf der zwischenzeitlich vorlie genden Steuerschät-
zung Mai 2016 basierten sowie aus Verbesserungen im Bereich der städtischen Be-
teiligungen. Während die Verzögerungen bei Sanierung und Neubau der Bühnen zu 
einem im Wirtschaftsplan der  Bühnen der Stadt Köln entsp rechend berücksichtigten, 
Seite 132

verminderten Betriebskostenzuschuss in d en Jahren 2016 bis 2 018 führen, ließ der 
Jahresabschluss der Stadtentwässerungsbetr iebe eine deutliche Erhöhung des Be-
teiligungsertrags in 2016 zu. 
Im Ergebnis konnten im Vergleich zum eingebrachten Haushaltsplanentwurf noch 
Verbesserungen von rd. 37 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2016 veranschlagt werden 
und somit die Entnahmequote aus der All gemeinen Rücklage auf 4,2 % gesenkt 
werden. Für 2017 ergaben sich Verbesserungen von summiert 13 Mio. Euro. 
Auf Basis der vorstehend beschriebenen Datenlage ergeben sich abschließend fol-
gende Gesamtwerte (Mio. Euro): 
2016 2017 2018  2019 2020 
Summe ordentliche 
Erträge 3.910,6 4.131,4 4 .195,3 4.289,5 4.393,8
Summe ordentliche 
Aufwendungen 4.102,8 4.295, 0 4.354,4 4.527,0 4.495,0
Finanzergebnis -22.3 - 65,6 -71,9 -51,1 -58,0
Jahresergebnis -214,6 - 229,2 -231,1 -288,6 -159,2
Entnahmequote 
aus der Allgemei-
nen Rücklage 4,05 % 4,51 % 4,76 % 6,24 % 3,67 %
 
Der noch erhebliche Fehlbetrag des Jahres 2019 mag als Beispiel  gelten, dass im 
Rahmen des dringend erforderlichen Strat egieprozesses weitere schmerzhafte Ein-
schnitte, jedenfalls aus heutiger Sicht, unverzichtbar sind. Eine einmalige Überschrei-
tung der Grenze nach § 76 Abs. 1 GO NRW ist jedoch für die Haushaltsgenehmi-
gung unschädlich. Da entsprechend der akt uellen Gesetzeslage ab dem Jahr 2020 
der Anteil der Kommunen an der Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit entfällt, 
werden die Folgejahre in diesem Umfang  entlastet und könne n nach derzeitigem 
Kenntnisstand – wie bereits in 2020 erkennbar – rückläufige Fehlbeträge ausweisen. 
Risiken: 
Im Zusammenhang mit der am voraussichtlichen Ergebnis orient ierten Planung er-
geben sich Durchführungsrisiken, die der Abfederung bedürfen. Hierzu hat die Käm-
merin den Fachdezernaten ein Höchstmaß an Fl exibilität hinsichtlich der Nachsteue-
rung zugesichert. Sollte es hierbei zu Konflik ten kommen, wird als Priorität 1 der Be-
reich Bildung (frühkindliche Bildung und Sc hule) und der Bereic h Personalausstat-
tung als Priorität 2 behandelt. 
Die Fehlbeträge und Entnahmequot en zeigen, dass die Stadt Köln weiterhin an ih-
rem ehrgeizigen Ziel der Haushaltssanieru ng festhalten und die im Doppelhaushalt 
2010/2011 begonnenen Konsolidier ungen kontinuierlich fo rtentwickeln muss. Ein 
langfristig angelegtes Sanierungskonzept von Rat und Verwaltung muss gewährleis-
ten, dass solide und nachhaltige Haushaltswirtschaft mit der stetigen Fortentwicklung 
der Stadt auch vor dem Hintergrund von im  Finanzplanungszeitr aum fortwirkender 
schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zusammengeführt werden. Dies ist 
insbesondere mit Blick auf die stetige Ge währleistung einer zukunftssicheren Infra-
struktur am Standort Köln von herausgehobener Bedeutung. 
Seite 133

Um die der Haushaltsaufstellung zugrund e gelegte Finanzstrategie einer nachhalti-
gen Genehmigungsfähigkeit zuzuführen, ist das kurzfristige Aufsetzen des grundle-
genden Strategieprozesses sowie des Projektes Verwaltungsstrukturreform zwin-
gend erforderlich. 
Außerdem ist die äußerst knappe und umsetzungsorientierte Planung nur im Zu-
sammenhang mit einer gleichzeitigen Ausweit ung des Finanzcontrollings im Bereich 
der Kämmerei vertretbar. 
 
7.1.2  Finanzplan 2016/2017 
Im Finanzplan werden sowohl die Finanzmitte l für die laufende Verwaltungstätigkeit 
als auch für Investitionen und deren Finanzierung dargestellt. 
Der Finanzplan schließt wie folgt ab (in Mio. Euro): 
2016 2017 
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.744,6 3.914,6 
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.915,4 3.972,2 
Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit -170,8 -57,7 
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 215,5 154,0 
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 592,8 429.,1 
Saldo aus Investitionstätigkeit -377,4 -275,1 
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 732,1 630,1 
Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit 522,3 522,6 
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 209,8 107,4 
Liquide Finanzmittel/Liquiditätsdefizit -338,2  -225,3 
 
In den Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2016/2017 sind 
jeweils 350,0 Mio. Euro p.a. zur Umschuldung enthalten. Darüber hinaus resultieren 
Restbeträge aus der Hingabe und Rückzahlung von städt. Darlehen. 
Der hohe Betrag in 2016 is t insbesondere darauf zurückzuführen, dass besonders 
hohe Veranschlagungen für die Bereitstellung von Wohnraum im Zusammenhang mit 
der Unterbringung von Geflüchteten erfolgen müssen. 
In den Folgejahren sind Kredi taufnahmen zur Finanzierung des Haushaltes sowie 
entsprechende Tilgungen (jeweils ohne Umsc huldungen) in folgender Höhe veran-
schlagt: 
 Kreditaufnahme: Kredittilgung: 
2018: 193,7 Mio. Euro 167,0 Mio. Euro 
2019: 174,1 Mio. Euro 174,6 Mio. Euro 
2020: 130,3 Mio. Euro 174,7 Mio. Euro 
 
Die gesetzlich normierte Forderung nach  einem ausgeglichene n Haushalt bezieht 
sich nur auf den Ergebnisplan. Somit haben die oben ausgewiesenen vorläufigen 
Liquiditätsdefizite zwar keine unmittelbaren Auswir kungen auf den Haushaltsaus-
Seite 134

gleich, es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein nicht ausreichender Kassenbestand 
zu Zinsaufwand führt, der wiederum ergebnis- und damit ausgleichsrelevant ist.  
In den Jahren 2018 – 2020 ergeben sich per Saldo im Finanzplan folgende Beträge: 
2018:  258,8 Mio. Euro Liquiditätsdefizit 
2019:  268,2 Mio. Euro Liquiditätsdefizit 
2020  159,2 Mio. Euro Liquiditätsdefizit 
Bei der Betrachtung dieser Werte ist zu berücksichtigen, dass es sich jeweils um jah-
resbezogene Beträge handelt. Bei Realisierung dieser Planung wird sich der Bestand 
an Liquiditätskrediten bi s 2020 gegenüber dem Stand per 31.12.2015 mehr als ver-
doppeln. 
 
7.1.3  Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes – Steuerung und 
Kontrolle über Ziele und Kennzahlen 
 
Strategische Ziele und Indikatoren werden zukünftig integraler Bestandteil des kom-
munalen Haushalts sein. Es geht dabei um die Widerspiegelung der gesamtstrategi-
schen Festlegungen der Stadt für das wesent liche Finanzplanungsinstrument – den 
Haushalt mit der mittelfristigen Finanzpl anung. Ziele und Ressourcen nachvollzieh-
bar und messbar in der Pla nung darzustellen und unterjährig periodisch öffentlich zu 
verantworten, ist eine wichtige Forderung der Bürgerschaft an die Verantwortlichen in 
Politik und Verwaltung.  
Die Stadt Köln hat erstmals zum Haushalt 2015 einen neuen Band vorgelegt, der 
erste Steuerungselemente eines wirkungsorientierten Haushaltes beinhaltet. Der Fo-
kus liegt dabei auf Zielen und Kennzahl en und verknüpft die dazugehörenden aggre-
gierten Finanzinformationen. 
Der Wirkungsorientierte Haushalt nimmt die strategischen Festlegungen auf und wird 
sie zukünftig produktbezogen in Zielen, I ndikatoren und Kennzah len widerspiegeln. 
Durch die Zusammenschau von Wirkungen bzw. Leistungen und Ressourcen wird 
erkennbar, welche Ergebnisse aus den einges etzten Ressourcen generiert werden. 
Hierdurch rücken gesellschaftliche Wirkungen in den politischen Steuerungsfokus, 
die den eigentlichen Zweck des  öffentlichen Handelns da rstellen. Den kommunalen 
Entscheidungsträgern wird ermöglicht, die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben nicht 
länger allein über Budgets zu  steuern, sondern zunehmend ei ne Priorisierung über 
die zu erzielenden Wirkungen der finanz ierten Maßnahmen und Programme vorzu-
nehmen. Im Zusammenhang mit der geplanten Verwaltungsstrukturreform zur Haus-
haltskonsolidierung sind diese Informationen von wesentlicher Bedeutung. 
Wesentlicher Bestandteil der Weiterentwickl ung in den nächsten Jahren wird sein, 
die strategischen Zielfelder der Stadt Köln zu bestimmen und hierzu entsprechende 
Strukturdaten und Wirkungskennzahlen festzulegen. 
Zur dauerhaften Implementierung  des wirkungsorientierten Haushalts ist außerdem 
ein unterjähriges, wirkungsorientiertes Co ntrolling unverzichtbar. Dem wird das Fi-
nanzberichtswesen angepasst. Diese Anpassung trägt dazu bei, dass frühzeitig eine 
finanzielle Gesamtentwicklung der Bereiche erkennbar ist, Risiken analysiert und 
Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Es ist weiterhin vorgesehen, 
das derzeitige Finanzberichtswesen um die Kennzahlen des wirkungsorientierten 
Haushalts zu erweitern. 
 
Seite 135

7.1.4  Tragfähigkeitsanalyse: Nach haltige Finanzplan ung im Konzern 
Stadt Köln  – generationengerecht und ha ndlungsfähig bei leis-
tungsfähiger Infrastruktur 
 
Die Stadt Köln hat sich das Ziel einer nachhaltigen kommunalen Finanz- und Infra-
strukturplanung gesetzt. Die Verantwortlich en der Stadt sind de r Überzeugung, dass 
die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge und insbesonde-
re deren Finanzierung langfristig nur mit Hilfe des Neuen Kommunalen Finanzmana-
gements und durch eine ganzheitliche Betracht ung des „Konzerns Stadt“ gesichert 
werden können. Dafür ist entscheidend, we lche Strategien, Instrumente und Maß-
nahmen der Konzern Stadt entwickeln kann, um finanzielle Handlungsfähigkeit und 
notwendige Investitionen in sein er Infrastruktur in Einklang zu bringen. Es gilt eine 
nachhaltige und generationeng erechte Stadtentwicklung zu  gewährleisten und 
gleichzeitig das Eigenkapital zu stärken.  
Erste Hinweise dazu lieferte eine Vorstudie,  die das Deutsche Institut für Urbanistik 
(Difu) gemeinsam mit dem Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Uni-
versität zu Köln (FiFo) im Auftrag der Stadt Köln durchgeführ t hat. Aufbauend auf 
diesen Ergebnissen haben die Part ner Difu, FiFo und Stadt Köln im April 2015 damit 
begonnen, die Realisierung ei ner nachhaltigen kommunalen Finanz- und Infrastruk-
turplanung vorzubereiten.  
Aktuell werden die vorhanden en und notwendigen Datengrundlagen zur Infrastruktur 
erfasst und abgeglichen, Überlegungen zum Investitionsbedarf und seinen Treibern 
angestellt. Die Ergebnisse werden unter Zuh ilfenahme leitfadenbasierter Interviews 
sowie zweier Workshops mit Mitgliedern de s Stadtrates, Fachex perten der Verwal-
tung und Beteiligungsunterneh men sowie Nutzern/Fachpublikum aus der Stadtge-
sellschaft erarbeitet. Das Ziel  ist die Präzisierung und Pr iorisierung der mittel- und 
langfristigen Investitionsbedarfe. Darüber hinaus werden neue methodische Ansätze 
entwickelt und erprobt. Hierbei spielt das Tragfähigkeitskonzept für den Haushalt ei-
ne bedeutende Rolle für die finanzstrategische Aufstellung Kölns. Im ersten Quartal 
2017 werden die grundlegenden Ergebnisse der quantitativen Analyse vorliegen und 
in einem Bericht vorgestellt. 
 
7.1.5  Forschungsprojekt UrbanRural Solutions 
 
Die Stadt Köln ist Verbundpar tner im Forschungsprojekt UrbanRural Solutions, eine 
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Innovationsgruppe für 
ein nachhaltiges Landmanagement. Innovativ e Stadt-Land Kooperationen im regio-
nalen Daseinsvorsorgemanagement sind Gegens tand des Projekts. Die Innovations-
gruppe UrbanRural Solutions besteht aus fü nf wissenschaftlichen Instituten der Pla-
nungs-, Innovations- und Finanzwissenschaft und drei Praxisregionen.  
Die Stadt Köln ist als wachsende Million enstadt mit Herausforderungen im Bereich 
Wohnen, Mobilität und Bildu ngsinfrastrukturen konfrontiert. Hinzu kommt eine ange-
spannte Haushaltslage, die die Verwaltung zwingt, die kommunalen Pflichtaufgaben 
und freiwilligen Leistungen effizient bereitz ustellen. Das Bevölkerungswachstum ent-
lang der Rheinschiene stellt viele Kommunen vor ähnliche Herausforderungen wie 
die Stadt Köln, während andere Kommunen in der R egion Köln/Bonn eher von 
Schrumpfungsprozessen betroffe n sind. Die zukünftige Entwicklung der Region ist 
für die Stadt Köln ebenso von Bedeutung wie die Entwicklung der Stadt als ein Ober-
zentrum für die Region. Ziel des Projek tes ist es, die wohnstandortbezogene Infra-
Seite 136

struktur mit Hilfe v on innovativen interkommunalen Kooperationslösungen effizienter 
zu gestalten. Die Region Köln/Bonn stellt den Untersuchungsraum im Projekt dar.  
Wesentlicher Bestandteil der ersten Phase des Projekts waren Arbeiten am regiona-
len Daseinsvorsorgeatlas. Darüber hinaus wurde das Projekt re levanten Akteuren 
innerhalb der Stadt Köln und in der Region  vorgestellt. Sowohl die Bezirksregierung 
als auch der Regio Köln/Bonn e.V. wurden als wichtige Partner im Projektverlauf 
identifiziert. In einem nächsten Schritt so llen Fokusräume in der  Region ausgewählt 
werden, in denen mit wissenschaftlichem Input konkrete Kooperationslösungen erar-
beitet werden. Ergebnisse aus diesem Proz ess werden im Anschluss so aufgearbei-
tet, dass sie auf andere Kommunen übertragbar sind. 
 
7.1.6  Weiterer Ausblick – Reduzierung der Entn ahmequoten aus der all-
gemeinen Rücklage 
Das vordringliche Ziel von Rat und Verwalt ung ist es, mittelfristig wieder einen aus-
geglichenen Haushalt vorzulege n. Voraussetzung hierfür ist der Abbau des jahres-
bezogenen Defizits. Im Haushaltsplan 2 016/2017 konnte vor dem Hintergrund der 
bereits dargestellten Problematiken diese Absicht nicht aufrechterhalten werden. Erst 
ab 2020 ist durch den Wegfall des Anteil s der Kommunen an der Finanzierung des 
Fonds Deutsche Einheit mit einer Entlastung zu rechnen, die zu einer kontinuierli-
chen Absenkung der Fehlbetragsquoten führen wird. 
Die jetzt vorliegenden Zahlen zeigen deutlich, dass es auch in Köln ein strukturelles 
Defizit gibt, welches durch Managemententscheidungen allein nicht abgebaut wer-
den kann. Bundes- und Landesregierung haben zwar Maßnahmen zur Verbesserung 
der gemeindlichen Finanzausstatt ung ergriffen, so z. B.  durch die Wiedereinbezie-
hung eines Anteils am Landesaufkommen der  Grunderwerbssteuer in die jeweilige 
Schlüsselmasse der Gemeindefinanzieru ngsgesetze (Landesregierung) oder durch 
die sukzessive Übernahme der Kosten der  Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung. Ebenso trägt die Bereitst ellung von Mitteln durch die sog. „Vorab-
milliarde“ (Bundesregierung) zur Entlastu ng der Kommunen bei. Dies führt jedoch 
nicht zu einer grundlegenden Änderung der Finanzlage der Stadt Köln. Nur die posi-
tive und nachhaltige Veränderung der äuß eren Rahmenbedingungen kann hier Ent-
lastung schaffen. Aufgaben, die der St adt von Bund oder Land übertragen werden, 
müssen auch von diesen finanziert werden (Einhaltung des Konnexitätsprinzips). In 
diesem Zusammenhang ist auch darauf hi nzuweisen, dass bei Anpassungen von 
Rahmenparametern zur Ermittlung der Schl üsselzuweisungen die besonderen Be-
lange der Oberzentren, hi er insbesondere die der größ ten Stadt im Land mit ihren 
Belastungen, vor allem auch durch einen in  die Zukunft prognosti zierten Einwohner-
zuwachs, besser berücksichtigt werden mü ssen. Eine ständige Absenkung der Ein-
wohnergewichtung wird diesen Belangen nicht gerecht.  
Es ist nur durch sehr enge Planungsvor gaben gelungen, den Haushalt grundsätzlich 
genehmigungsfähig aufzustellen. Dieses Vor gehen stellt einen weiteren Schritt in 
Richtung umsetzungsorientierter Planung dar. Dabei wu rde zugunsten des Nichtein-
griffs in die Fachziele der Konsolidier ungskurs vorübergehend abgemildert. Die Ver-
waltung geht davon aus, dass bereits ab de m Haushalt 2018 ein produktscharf dar-
stellbarer Konsolidierungskurs die Entnahmequoten deutlich senkt.  
Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt wird eine Planungsgrundlage vorgelegt, die 
die Entwicklung einer städtischen Gesamtstrategie begleitet und einen Priorisie-
rungsprozess ermöglicht, an dessen Ende eine erfolgreiche Konsolidierung zur "grü-
nen Null" im Sinne der generationengerechten Haushaltswirtschaft führt.  
Seite 137

Es ist wichtig, dies auch in der Stadtgesellschaft nachvollziehbar darzustellen. 
Hierdurch soll Verständnis dafür erzeugt  werden, dass eine Reduzierung von Auf-
gaben und Aufwendungen zwingend er forderlich ist. Nur so kann mittelfristig wie-
der ein ausgeglichener Haus halt aufgestellt und der Ve rzehr des Eigenkapitals 
kontinuierlich und nachhaltig verringert werden. 
 
Seite 138

7.2 Auswirkung des Jahresabschlusse s 2015 auf die Eigenkapitalent-
wicklung 
Ausgehend von dem Jahres abschluss 2011 wird nachfolgend die Entwicklung des 
Eigenkapitals für den Zeitr aum bis 2020 dargestellt. Eine  Ausgleichsrücklage steht 
nicht mehr zur Verfügung, sodass die Defi zite ausschließlich durch die allgemeine 
Rücklage auszugleichen sind. 
 
Eigenkapital 31.12.2011 6.184.275.780 € 
 
- Jahresfehlbetrag 2012 - 241.204.667 € 
 
Eigenkapital 31.12.2012 5.943.071.113 € 
 
- Jahresfehlbetrag 2013 (festgestellt) - 180.694.527 € 
- mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge - 25.004.611 € 
 
Eigenkapital 31.12.2013 5.737.371.975 € 
 
- Jahresfehlbetrag 2014 (aufgestellt) - 249.539.674 € 
- mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge 21.218.977 € 
 
Eigenkapital 31.12.2014 5.509.051.278 € 
 
- Jahresfehlbetrag 2015 - 403.616.136 € 
- mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge 28.209.440 € 
 
Eigenkapital 31.12.2015 5.133.644.582 € 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2016* - 215.919.194 € 
- geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.476.900 € 
 
Planeigenkapital 31.12.2016 4.931.202.288 € 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2017* - 230.673.959 € 
- geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.595.700 € 
 
Planeigenkapital 31.12.2017 4.714.124.029 € 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2018* - 232.651.027 € 
- geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.547.400 € 
 
Planeigenkapital 31.12.2018 4.495.020.402 € 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2019* - 290.250.472 € 
- geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.436.600 € 
 
Planeigenkapital 31.12.2019 4.218.206.230 € 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2020* - 160.870.769 € 
- geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.595.700 € 
 
Planeigenkapital 31.12.2020 4.070.931.461 € 
* Die Fehlbeträge sind der aktuellen Haushalt ssatzung 2016/2017 entnommen und berücksichtigen 
bereits die noch im Jahresabschluss umzubuchenden Ergebnisse der Stiftungen. 
Im Eigenkapital ist eine Sonderrücklage in Höhe von 6.147.033,13 € ausgewiesen, 
die bei der Ermittlung der Entnahmequote nicht zu berücksichtigen ist. 
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Demzufolge ergeben sich aus den Jahresfehlbeträgen des Doppelhaushaltes 
2016/2017 folgende aktualisierte Entnahmequoten (Beträge in Mio. €): 
 2016 2017 2018 2019 2020 
Allgemeine Rücklage 
(31.12. des Vorjahres) 
5.127,5 4.925,1 4.708, 0 4.488,9 4.212,1
Jahresfehlbetrag lt. Ge-
samtergebnisplan 
214,6 229,2 231,1 288,6 159,2
Fortgeschriebene Ent-
nahmequote 
4,18 % 4,65 % 4,91 % 6,43 % 3,78 %
 
Seit dem Jahresabschluss 2013 haben Erträge aus der Veräußerung von Vermögen 
und aus der Wertveränderung von Finanzanl agen nur noch Einfluss auf die Entnah-
mequote der folgenden Jahre, entlasten j edoch nicht (mehr) das Ergebnis des aktu-
ellen Jahres. Die aus derartigen Vo rgängen entst ehenden Aufwendungen belasten 
dementsprechend nicht das aktuelle Jahr esergebnis, sondern führen in den Folge-
jahren zur Minderung der Defizitmarke. 
 
7.3 Weitere Entwicklung 
Der Einsturz des Historischen Archivs in 2009 und die daraus folgende Aufarbeitung 
und Zusammenführung der dabei beschädigt en Archivalien als auch das Beweissi-
cherungsverfahren zur Feststellung der Schadenursache und der daf ür Verantwortli-
chen führen weiterhin zu erheblichen Bela stungen mit Millionenbeträgen. Es ist aktu-
ell noch nicht absehbar, wann die zivil- und strafrechtlichen Verfahren abgeschlossen 
sein werden. Eine Prognose über den Au sgang der Verfahren ist gegenwärtig nicht 
möglich, sodass nur zu hoffen ist, dass am Ende eine dem Schadensumfang ent-
sprechende Schadenersatzleistung der Stadt Köln zugesprochen wird und anschlie-
ßend auch realisiert werden kann. 
Im Zusammenhang mit dem von der EU-K ommission beanstandeten Vergabeverfah-
ren beim Bau und der langfristigen Anmiet ung der Messehallen sind die aus dem 
angestrebten Vergleich resultierenden Bela stungen bereits im Wege einer entspre-
chenden Rückstellung abgebildet. Die Vergle ichsverhandlungen sind zum Abschluss 
gebracht; die erforderliche Zustimmung der  EU-Kommission zum Vergleich ist aller-
dings noch nicht erteilt. 
An den hohen Rückzahlungsbet rägen bei der Gewerbesteuer zeigt sich, dass sich 
die Hauptertragsart der Stadt Köln nicht verstetigen lässt. Den Entwicklungen bei der 
Konjunktur und der Rechtsprechung für zum Teil weit zurückliegende Zeiträume 
steht die Stadt ohne jegliche Einflussmöglichkeiten gegenüber. Die Diskussionen auf 
den überörtlichen Ebenen zur Verstetigung kommunaler Ertragsquellen müssen da-
her weiterhin intensiv fo rtgeführt werden. Nur mit so liden und stabil planbaren Erträ-
gen lassen sich die kommunalen Aufgabe n der Daseinsvorsorge unabhängig von 
Konjunkturschwankungen nachhaltig und dauerhaft wahrnehmen. 
Aus den Bevölkerungswachstumsprognosen ergeben sich bis 2040 Handlungsbedar-
fe in allen kommunalen Auf gabenbereichen, die zum Einen erhebliche Investitionen 
insbesondere im Bildungsbereich, aber auch im Wohnungs bau erfordern, zum Ande-
ren ergeben sich im Zusammenhang mit der weiterhin wachsenden Großstadt zu-
sätzliche Bedarfe auf den sozialen Hand lungsfeldern, die durch den demographi-
schen Wandel mit dem zunehmenden Anteil äl terer Menschen noch verstärkt wer-
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Übersicht über die 
Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und des 
Stadtvorstandes gem. 
§ 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW in: 
 
 
• Aufsichtsräten und anderen K ontrollgremien im Sinne von  
§ 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes, 
 
• Organen von verselbstst ändigten Aufgabenbereichen der 
Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, 
 
• Organen sonstiger privat rechtlicher Unternehmen 
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Seite 144

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
O b e r b ü r g e r m e i s t e r                 (Wahlperiode 2009 / 2015)
Roters, Jürgen Oberbürgermeister Aufsichtsratsvorsitzender Koelnmesse GmbH
(bis 20.10.2015) Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender RheinEnergie AG
Aufsichtsratsvorsitzender Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH 
Aufsichtsrat RWE Power Aktiengesellschaft
O b e r b ü r g e r m e i s t e r i n                 (Wahlperiode 2015 / 2020)
Reker, Henriette Oberbürgermeisterin Aufsichtsratsvorsitzende Koelnmesse GmbH
(ab 22.10.2015) Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Verwaltungsrat CVUA Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland, AöR
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH
R a t s m i t g l i e d e r                            (Wahlperiode 2014 / 2020)
Akbayir, Hamide chem. techn. Assistentin Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Aymaz, Berivan Übersetzerin, selbständig Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Bartsch, Hans-Werner Rentner Aufsichtsratsvorsitzender Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Beirat der AVG Ressourcen GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Beckamp, Roger Rechtsanwalt, selbständig ---
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Bercher-Hiss, Susanne Referentin Aufsichtsrat GEW Köln AG
(Entwicklungszusammenarbeit) Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Börschel, Martin Rechtsanwalt, MdL Aufsichtsratsvorsitzender Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsratsvorsitzender GEW Köln AG
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Verwaltungsratsvorsitzender Sparkasse KölnBonn
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Breite, Ulrich Geschäftsführer FDP-Ratsfraktion Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Brust, Gerhard Rentner, Hausverwalter Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsratsvorsitzender AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Beirat der AVG Kompostierung GmbH
Bürgermeister, Dr. Eva Leitung Kinder- u. Jugendfilm- Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
zentrum Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Ciesla-Baier, Dietmar Speditionskaufmann, Verkehrs- Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
fachwirt (HGK AG)
De Bellis-Olinger, Teresa Elisa kfm. Angestellte Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Detjen, Jörg Geschäftsführer GNN Verlag mbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
dos Santos Herrmann, Susana Redakteurin / PR-Beraterin Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Dresler-Graf, Margret Hausfrau Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Beirat der AVG Kompostierung GmbH
Elster, Dr. Ralph IT-Unternehmensberater Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
Aufsichtsrat Tagesklinik Alteburgerstraße gGmbH
Erkelenz, Martin Elektrotechniker (KVB AG) ---
Frank, Jörg Geschäftsführer der Fraktion Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Bündnis 90/Die Grünen im Rat Aufsichtsrat GEW Köln AG
der Stadt Köln Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Frebel, Polina Dolmetscherin Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Beirat der AVG Kompostierung GmbH
Frenzel, Michael PR-Berater Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Seite 147

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Gärtner, Ursula Dipl.-Volksw.,  Abteilungsleiterin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Gerlach, Lisa Hanna Wirtschaftsberaterin, selbständig Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Götz, Stefan Angestellter ---
(ab 19.05.2015)
Gordes, Birgit Maßschneidermeisterin / 
Designerin, selbständig
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Gutzeit, Dr. Walter Pensionär Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Halberstadt-Kausch, Inge Hausfrau Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Hammer, Lino CAD-Konstrukteur Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Haug, Jochen Rechtsanwalt, selbständig ---
Hegenbarth, Thomas Architekt, selbständig Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Heinen, Dr. Ralf Lehrer Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsratsvorsitzender Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Henk-Hollstein, Anna-Maria Kauffrau, selbständig Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Henseler, Andreas Pensionär ---
Heuser, Marion Hausfrau ---
Houben, Reinhard Geschäftsführer Arnold Houben Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
GmbH Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Hoyer, Katja Hausfrau Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Jahn, Kirsten Dipl.-Geographin, selbständig Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Joisten, Christian Leiter Beratung & Customer Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Relations Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Karaman, Malik Reisebüro, Unternehmensberater
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Kaske, Sven Rettungsassistent Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Kienitz, Niklas Geschäftsführer der Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
CDU-Ratsfraktion Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Kircher, Jürgen kfm. Angestellter Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Klausing, Christoph Sachbearbeiter, Student Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Kockerbeck, Heiner Lehrer Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Kron, Peter Landesbeamter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender KölnBäder GmbH
Verwaltungsrat EVA - gGmbH
Krupp, Gerrit Rechtsanwalt Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Laufenberg, Sylvia Geschäfts- und Projektleiterin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Michel, Dirk Investmakler, angestellt Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Möller, Monika Rentnerin Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Nesseler-Komp, Birgitta Hausfrau Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Aufsichtsrat Nahverkehr Rheinland (NVR) GmbH
Noack, Horst Pensionär Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Oedingen, Erika Systemanalytikerin, angestellt Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Ott, Jochen MdL Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
(bis 18.05.2015) Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Seite 150

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
 Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH 
Aufsichtsratsvorsitzender GAG Immobilien AG     
Aufsichtsratsvorsitzender GWG Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Rhein-Erft
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Paetzold, Michael Arzt (niedergelassen) Aufsichtsratsvorsitzender Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH
Pakulat, Sabine Designerin, Geschäftsführerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
culture-images GmbH
Petelkau, Bernd Diplom-Kaufmann Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat Koelnmesse Ausstellungen GmbH
Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH 
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Aufsichtsratsvorsitzender KölnKongress GmbH
Philippi, Franz Berufsschullehrer Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Pöttgen, Andreas wissenschaftlicher Mitarbeiter
Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH
Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Pohl, Stephan Rechtsanwalt, selbständig Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Rabenstein, Svenja Dipl.-Pädagogin, angestellt Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Richter, Manfred Personalleiter, angestellt Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Seite 151

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Roß-Belkner, Monika Rentnerin Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Rottmann, Hendrik Soldat ---
Schlieben, Dr. Nils Helge Studienrat Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Schneider, Frank Polizeibeamter Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Scho-Antwerpes, Elfi Dipl.-Ingenieurin Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsrat der Parisozial gGmbH
Aufsichtsrat Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH
Scholz, Tobias Diplompädagoge, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
(ab 10.09.2015)
Schoser, Dr. Martin Geschäftsführer BKU e. V. Aufsichtsratsvorsitzender Kölner Sportstätten GmbH
Schultes, Monika Vorruheständlerin Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Schwab, Luisa Studentin ---
(ab 10.09.2015)
Sommer, Ira Rechtsanwältin, selbständig Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Stahlhofen, Gisela Mitarbeiterin im MdB Wahlkreis- Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
büro Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Sterck, Ralph Geschäftsführer FDP-NRW Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Seite 152

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Beirat der AVG Ressourcen GmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Strahl, Dr. Jürgen Apotheker Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Geschäftsführer Dr. Strahl Service GmbH
Struwe, Rafael Rechtsanwalt, selbständig Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Symanski, Dr. Ute Organisationssoziologin ---
(bis 31.08.2015)
Thelen, Elisabeth kfm. Angestellte bei RheinEnergie Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
AG Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsratsvorsitzende KölnTourismus GmbH
Thelen, Horst Pensionär ---
Tokyürek, Güldane Juristin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Unna, Dr. Ralf Tierarzt, selbständig Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
van Benthem, Henk Versicherungsmakler, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
van Geffen, Jörg Bankkaufmann Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Seite 153

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
von Bülow, Brigitta Gymnasiallehrerin Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
von Wengersky, Alexandra Unternehmerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Walter, Karl-Heinz Berater, Dozent, Trainer Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Weisenstein, Michael Dipl.-Sozialarbeiter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
(ab 3/2015: Geschäftsführer 
Fraktion Die Linke)
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Welcker, Katharina Hausfrau ---
Welpmann, Dr. Matthias Dipl.-Geograph Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
(bis 31.08.2015) Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Welter, Thomas Immobilienverwalter, selbständig Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Wiener, Markus Geschäftsführer der Gruppe ---
pro Köln im Rat der Stadt
Woller, Julia wissenschaftliche Mitarbeiterin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Wolter, Andreas Controller (Kfm. Angestellter) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Wolter, Judith Rechtsanwältin ---
Seite 154

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Yurtsever, Firat Revisor Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Zimmermann, Thor (z. Zt. in Elternzeit) ---
S t a d t v o r s t a n d
Kahlen, Guido Stadtdirektor Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Klug, Gabriele C. Stadtkämmerin Aufsichtsrat Portigon AG
Berg, Ute Beigeordnete Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsrat Koelnmesse Ausstellungen GmbH
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG
Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Management GmbH
Höing, Franz-Josef Beigeordneter Verwaltungsratsvorsitzender Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Klein, Dr. Agnes Beigeordnete Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsratsvorsitzende KölnKitas gGmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Seite 155

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Laugwitz-Aulbach, Susanne Beigeordnete Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzende KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsratsvorsitzende AchtBrücken GmbH
Reker, Henriette Beigeordnete Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
(bis 21.10.2015) Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG)
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH
Verwaltungsrat CVUA Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland, AöR
Seite 156

Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu TOP 5.1

1503 Zeichen

Geschäftsführung  
Rechnungsprüfungsausschuss 
Frau Duggan 
Telefon:  (0221) 221-22928  
Fax       :  (0221) 221-25501 
E-Mail:  simone.duggan@stadt-koeln.de 
Datum: 06.11.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.11.2017 
öffentlich 
5.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 
31.12.2015 
3151/2017 
Beschluss: 
1.  Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungspr ü-
fungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 
31.12.2015 zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung: 
- Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk 
des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 
GO. 
- Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und 
die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO. 
- Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im 
Bericht beschriebenen Mängel zu beauftragen. 
2. Der Rat beschließt: 
- Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der 
Stadt Köln zum 31.12.2015 wird festgestellt. 
- Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO e r-
teilt. 
- Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 403.616.136,34 € wird durch Ina n-
spruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen. 
- Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, 
um die beschriebenen Mängel abzubauen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2 Prüfungsbericht nach Unterschrift Vorsitzender RPAu zur Vorlage im Rat

375730 Zeichen

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
 
 
 
 
Bericht über die Prüfung  
des Jahresabschlusses  
der Stadt Köln zum 31.12.2015

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
 0221/ 221 - 25015 
 0221/ 221 - 25501

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite I 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Inhaltsverzeichnis   
 
1. Vorwort ................................ ................................ ................................ ..............................  1 
2. Prüfungsauftrag ................................ ................................ ................................ ................. 1 
3. Grundsätzliche Feststellungen ................................ ................................ .......................... 1 
3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung ................................ ...................... 1 
3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin ................................ ..... 2 
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ ......... 3 
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ................................ .................. 3 
5.1 Organisation der Buchführung ................................ ................................ ..................... 3 
5.2 Belegwesen ................................ ................................ ................................ ................. 4 
5.3 Personal ................................ ................................ ................................ ...................... 4 
5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung ................................ ..............................  5 
5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung ................................ ........................ 6 
5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt) ................................ ................................ ............... 7 
5.7 Inventuren, Inventar ................................ ................................ ................................ ..... 7 
5.8 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertragsmanagement ............................ 8 
5.9 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte ................................ ................................ ........ 9 
5.10 Rückstände ................................ ................................ ................................ ................ 9 
6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen ...............................  9 
Aktiva ................................ ................................ ................................ ................................ . 9 
Anlagevermögen ................................ ................................ ................................ ................ 9 
6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ................................ ................................ .........10 
6.2 Sachanlagen ................................ ................................ ................................ ...............11 
6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................ .11 
6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................ .....11 
6.2.3 Infrastrukturvermögen ................................ ................................ .......................12 
6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ................................ ................................ 12 
6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ................................ ...............13 
6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung ................................ ................................ .15 
6.2.7 Finanzanlagen ................................ ................................ ................................ ..16 
Umlaufvermögen ................................ ................................ ................................ ..............17 
6.3. Vorräte ................................ ................................ ................................ .......................18 
6.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ................................ ..................18 
6.5 Liquide Mittel ................................ ................................ ................................ ...............19 
Passiva ................................ ................................ ................................ .............................19 
6.6 Eigenkapital ................................ ................................ ................................ ................19 
6.6.1 Allgemeine Rücklage ................................ ................................ ........................20 
6.6.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ................................ ................................ 20 
6.7 Sonderposten ................................ ................................ ................................ ............21 
6.8 Rückstellungen ................................ ................................ ................................ ..........21

Seite II Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
6.9 Verbindlichkeiten ................................ ................................ ................................ .24 
6.9.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ................................ ................25 
6.9.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ................................ ....25 
6.9.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ................................ ...........26 
6.9.4 Erhaltene Anzahlungen ................................ ................................ .....................26 
7. Ergebnisrechnung ................................ ................................ ................................ ............28 
7.1 Gewerbesteuer ................................ ................................ ................................ ....28 
7.2 Aufwandsminderungen ................................ ................................ ........................29 
8. Finanzrechnung ................................ ................................ ................................ ................33 
9. Anhang und Lagebericht ................................ ................................ ................................ ..34 
10. Bestätigungsvermerk ................................ ................................ ................................ ......34 
 
Anlage 
Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.201 5 Teil 1 (Gesamtergebnisrechnung, Gesamt-
finanzrechnung, Bilanz mit Anhang und Lagebericht)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite III 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Abkürzungsverzeichnis  
1. NKFWG Erstes NKF-Weiterentwicklungsgesetz 
AöR Anstalt öffentlichen Rechts 
EB Eröffnungsbilanz 
FiPo Finanzposition 
GAFin Geschäftsanweisung für das Finanzwesen 
GAG GAG Immobilien AG 
GO  Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen 
GemHVO  Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen 
GoB  Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
GW  Gebäudewirtschaft 
GWG geringwertiges Wirtschaftsgut 
HGB Handelsgesetzbuch 
IKS Internes Kontrollsystem 
Indafin/Ginfis kamerales Kassenverfahren der Stadt Köln 
IV (automatisierte) Informationsverarbeitung 
KAG Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 
KommInform Darlehensverwaltungsprogramm der Stadt Köln 
NKF  Neues Kommunales Finanzmanagement 
OK.FIS  Offenes Kommunales Finanzinformationssystem 
PSCD  Kassen- und Einnahmemanagementmodul der Buchhaltungs- 
  software SAP 
RPA  Rechnungsprüfungsamt 
RPAu   Rechnungsprüfungsausschuss 
SAP modulares Buchhaltungsprogramm der Stadt Köln 
SBK gGmbH Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH 
StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln Anstalt des 
öffentlichen Rechts 
UStG Umsatzsteuergesetz 
VIAVIS IV-gestütztes Straßeninformationssystem 
VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg

Seite IV Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Verzeichnis der Gliederungsziffern städtischer Ämter und sonstigen Organisations-
einheiten  
 
-11-    Amt für Personal, Organisation und Innovation 
-12-    Amt für Informationsverarbeitung 
-14-    Rechnungsprüfungsamt 
-20-     Kämmerei 
-21-    Kassen- und Steueramt 
-30-    Rechts- und Versicherungsamt 
-40-    Amt für Schulentwicklung 
-66-    Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
-69-    Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Dezernat III  Dezernat für Wirtschaft und Liegenschaften 
Dezernat VI  Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr 
Dezernat VII  Dezernat für Kunst und Kultur

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 1 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
1. Vorwort 
Der Jahresabschluss 201 5 wurde dem Rat in seiner Sitzung am 14.02.2017 als Entwurf 
vorgelegt und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überwiesen. 
Die Stadt Köln liegt mit der Aufstellung , Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse 
immer noch hinter den gesetzlichen Vorgaben zurück. Positiv ist festzustellen, dass der 
Rückstand sich verringert. War die Feststellung des Abschlusses 2011 noch um drei volle 
Jahre verspätet, beträgt der Abstand mit dem aktuell vorliegenden Ab schluss 2015 noch 
rund ein Jahr. 
Gemäß § 95 GO muss jeweils bis zum 31. März des Folgejahres der Jahresabschluss durch 
die Kämmerin aufgestellt, durch die Oberbürgermeisterin bestätigt und dem Rat zur Feststel-
lung zugeleitet sein. Die Feststellung selbst muss bis zum Abschluss des Folgejahres - nach 
erfolgter Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss - erfolgen (§ 96 GO). Fristgerecht 
wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 2016 gewesen. 
Wichtig ist eine Feststellung des Jahresabschlusses 20 15 für die Genehmigung des Hau s-
haltsplanes 2018 durch die Aufsichtsbehörde . Gemäß Runde rlass des Ministeriums für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung  ist für die Genehmigungsfähigkeit des Hau s-
haltes 2018 ein festgestellter Jahresabschluss 2015 erforderlich. 
Grundlegende Veränderungen, wie die Einführung des SAP -integrierten Kassen- und Ei n-
nahmemanagements PSCD oder umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität 
der Buchführung, sind auch in 2015 nicht erfolgt, so dass auch für die Prüfung dieses Jah-
resabschlusses immer noch die Feststellungen aus 2011 Bestand haben . Daher entspr e-
chen die Aussagen unter „3. Grundsätzliche Feststellungen “ und „5. Feststellungen und 
Erläuterungen zur Rechnungslegung “ des nachfolgenden Berichtes denen aus den Vorjah-
resberichten. 
2. Prüfungsauftrag 
Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Abs. 1 GO ein Jahresabschluss 
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Jahres nachzuweisen ist. Er 
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und 
dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. 
Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, 
ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden-, 
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der GoB ergibt. Die Prüfung des 
Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergä n-
zenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden s ind. In 
die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die 
örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lag e-
bericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steh t und seine 
sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- 
und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art 
und Umfang der Prüfung einen Bericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermer k oder der Ve r-
merk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen (§ 101 Abs. 1 GO). 
Soweit die Gemeinde über ein Rechnungsprüfungsamt verfügt, bedient sich der Ausschuss 
dieses Amtes (§ 101 Abs. 8 GO). 
3. Grundsätzliche Feststellungen 
3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung 
Nach dem Ergebnis der Prüfung besteht in den nachfolgend aufgeführten Fällen Anlass für 
Anmerkungen bzw. Einwendungen:

Seite 2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
 Die zentralen Übersichten über Softwarelizenzen (Lizenzmanagement) und langfristige 
Verträge (Vertragsmanagement) zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung ei n-
zelner Aktiv- und Passivposten fehlen weiterhin. Die Einführung eines zentralen Lizen z-
managements wurde unter Verweis auf die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung 
auf 2018 verschoben; neue Erkenntnisse lagen bis zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung 
nicht vor. Dass das einheitliche Vertragsmanagement eingeführt wird, wurde durch den 
Stadtvorstand im Oktober 2015 beschlossen . Zur Zeit  wird das entsprechende IV -
Verfahren in zwei Dienststellen pilotiert. Die Dienstanweisung zum Vertragsmanagement 
fehlt noch. 
 Die im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz festgestellte, erforderliche Überpr ü-
fung von Ausweis und Bewertung bei den Grundstücken durch die Verwaltung ist zum 
Jahresabschluss 201 5 noch nicht erfolgt. Die Verwaltung setzt für die umfassende 
Überprüfung des Grundbesitzes hinsichtlich Ausweis und Bewertung einen Zeitraum bis 
2023 an. 
 Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz 
der Einzelbewertung a bgewichen. Insbesondere ist die Festlegung der Wertabschläge 
nicht korrekt. Zwischenzeitlich zeigte sich, dass auch die Wertansätze von Straßen, We-
gen und Plätzen Fehler aufweisen. Eine Erfassung mittels einer neuen Software, Inven-
tur und die erforderlichen Korrekturen sollen bis 2023 erfolgen. 
 Die vorgeschriebenen Inventuren wurden weiterhin sehr unvollständig durchgeführt . 
Eine umfassende Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens hat 
nicht stattgefunden. Beim unbeweglichen Anlagevermögen fand überhaupt keine Inven-
tur statt. Mit zunehmendem Abstand von der Vermögenserfassung zur Eröffnungsbilanz, 
die zudem aufgrund von Sonderregelungen teilweise mittels Pauschalansätzen und 
Schätzungen stattfand, wird dieser Sachverhalt immer problematischer. 
 Die Stadt Köln verwendet e bis einschließlich 2016  für ihre Buchhaltung kein geschlo s-
senes Buchführungssystem. Für die Abwicklung der Zahlungsvorgänge war 2015 wei-
terhin das alte kamerale Kassenverfahren im Einsatz, das zur Bu chhaltung mit SAP 
nicht konform ist. Bedingt dadurch ist in der Buchhaltung zu keinem Zeitpunkt des Ja h-
res der aktuelle Bestand an liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten abrufbar 
und kontrollierbar. Die Einführung des entsprechenden SAP -Moduls PSCD, das diese 
Problematik beseitigen soll, ist zum 01.01.2017 erfolgt. 
 Ein Risikomanagementsystem wurde noch nicht aufgebaut . Dieses ist u. a. erforderlich, 
um der Berichterstattungspflicht über Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung 
gemäß § 48 GemHVO qualifiziert nachkommen zu können. 
Bezogen auf die Buchführung fehlt ein strukturiertes, systematisches internes Kontrol l-
system. Hinsichtlich der reinen Zahlungsabwicklung sind Kontrollmechanismen aus k a-
meralen Zeiten in größerem Umfang vorhanden,  die - aufgrund der Beibehaltung des 
Zahlungssystems - weiterhin Wirkung entfalten. 
3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin 
Die Ausführungen im Lagebericht enthalten keine offensichtlich falschen Darstellungen. 
Hinsichtlich der enthaltenen konkreten Zahlen ist weiterhin auf die Schwächen in der Buc h-
haltung zu verweisen (siehe hierzu auch Ziffer 5 Feststellungen und Erläuterungen zur 
Rechnungslegung). Die dort genannten Sachverhalte haben zwangsläufig Auswirkungen. 
Die in der Gemeindeha ushaltsverordnung vorgeschriebenen Erläuterungen und Analysen 
zum abgeschlossenen Haushaltsjahr sind im Lagebericht enthalten. Aufgrund des zeitlichen 
Abstandes zwischen dem Stichtag 31.12.201 5 und der Abfassung des Lageberichts können 
die Berichterstattun g über Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Hau s-
haltsjahres und die Berichterstattung über die weitere Entwicklun g nicht mit normalen Ma ß-
stäben bewertet werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 3 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Die gemäß § 48 GemHVO vorgesehene Darstellung von Chancen und Risiken erfolgt nic ht 
umfassend. Nach Auffassung des RPA ist dies jedoch - ebenfalls mit Blick auf den zeitlichen 
Abstand zum Bilanzstichtag - entbehrlich. Eine all umfassende Risikoanalyse - soweit dies 
überhaupt möglich ist - würde allerdings auch ein bestehendes, strukturiertes Risikomana-
gementsystem voraussetzen, das bei der Stadt Köln noch nicht existiert. 
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes geprüft. 
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil 
darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von 
wesentlichen Fehlaussagen sind. 
Die Prüfung wurde in Form von Systemprüfungen und Stichproben durchgeführt. S ie stützt 
sich ferner auf Erkenntnisse aus der Prüfung der vorangegangenen Jahresabschlüsse sowie 
aus den Schwerpunktprüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. 
In Anbetracht des zeitlichen Abstandes zum Abschlussstichtag und Haushaltsjahr wurde auf 
die Prüfung der Umsetzung des Haushaltsplans verzichtet. Eine solche macht aus Sicht des 
RPA nur Sinn, wenn sie begleitend stattfinden kann. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse 
können dann u. a. noch für die neue Haushaltsplanung von Nutzen sein. 
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung  
5.1 Organisation der Buchführung 
Die Buchführung erfolgt bei der Stadt Köln dezentral, d. h., dass viele Dienststellen Vor -
erfassungen z. B. mittels MS-Excel vornehmen, die in den Rechnungsstellen letztendlich in 
das SAP-System übernommen werden. Daneben wird die Anlagenbuchhaltung in den 
Dienststellen verantwortlich geführt. Für Vorgänge, die zahlungsrelevant sind, erfolgt eine 
Datenübertragung an die Stadtkasse. Die Erledigung und Überwachung der Zahlungsvo r-
gänge selbst erfolgt mittels des alten kameralen Kassenverfahrens. 
Eine generelle gesetzliche Vorgabe für eine zentrale oder dezentrale Buchhaltungsorganis a-
tion existiert nicht. § 93 Abs. 3 S. 1 GO regelt lediglich „Soweit die ordnungsmäßige Erled i-
gung und Prüfung gewä hrleistet sind, kann die Finanzbuchhaltung für funktional begrenzte 
Aufgabenbereiche auch durch mehrere Stellen der Verwaltung erfolgen“. Es bleibt dabei 
jedoch bei einer zentralen Gesamtverantwortung durch Bestellung eines „Verantwortlichen 
und eines Stellvertreters“ (für die Finanzbuchhaltung). 
Eine zentrale Buchhaltung für die Stadt insgesamt,  von der allenfalls sachlich eng eing e-
grenzte Bereiche - z. B. die Gehaltsbuchhaltung - ausgenommen werden , erscheint dem 
RPA aufgrund der Erfahrungen bei den bishe rigen Prüfungen weiterhin als die bessere 
Lösung. Auch die Anlagenbuchhaltung kann zentral einheitlicher geführt werden.  
Das SAP-Modul PSCD wurde zum 01.01.2017 eingeführt, was seit dem die Lücke im Buch-
führungssystem schließt und damit deutliche Verbesserungen bringen soll. 
Um die Mängel abzustellen hat der Stadtvorstand in seiner Sitzung am 13.01.2015 einen 
Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen beschlossen . Über 
den Sachstand und die Planung in den einzelnen Teilbereichen  
 Schaffung von Akzeptanz, 
 Aufbau- und Ablauforganisation,  
 Personalentwicklung,  
 elektronische Rechnungsbearbeitung, 
 Internes Kontrollsystem und

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Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
 Maßnahmen für den Jahresabschluss 
wird seit 2017 zweimal im Jahr durch die Kämmerei im Rechnungsprüfungsausschuss be-
richtet. Die ersten dieser Maßnahmen sollen nach aktuellem Planungsstand (September 
2017) in 2018 abgeschlossen sein. 
5.2 Belegwesen 
Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraft der Buchführung ist das Belegprinzip. 
Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den geordnet aufzubewahrenden Unterlagen 
Inhalt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle erklärt und schlüssig nachgewiesen we r-
den können. Die Belege müssen systematisch geordnet abgelegt werden, um als Beweis fü r 
die Richtigkeit der einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es 
einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich sein muss, einen 
Überblick über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung, zu erhalten (vgl. § 27 
GemHVO). 
Das Belegwesen bei der Stadt Köln und hier insbesondere die Belegablage sind für eine 
GoB-konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollständig. Auszahlungsrele-
vante Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der Stadtkasse - jedoch nach einem 
eigenen, nicht belegnummernkonformen System - abgelegt. Ferner ist nicht jeder in SAP 
gebuchte Vorgang, der eine entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zahlungsrele-
vant. Die Suche bei der Stadtkasse läuft damit ins Leere.  
Andere Belege werden selbst innerhalb von Dienststellen an unterschiedlichen Orten nach 
unterschiedlichen Kriterien abgelegt und sind teilweise nicht oder nicht mit vertretbarem 
Zeitaufwand auffindbar. Eine umfassende prüferische Einsichtnahme ist mit überschaubarem 
Aufwand nicht möglich; die Einführung einer digitalen Belegablage ist dringend geboten. 
Die Stadt arbeitet an der Einführung eine r elektronischen Rechnungs bearbeitung; Ziel ist 
zurzeit das Jahr 2020 (Bestandteil Berichterstattung; siehe 5.1) . Die StEB verfügen bereits 
seit einigen Jahren über ein entsprechendes SAP -integriertes System. Dazu gehören ein 
elektronisches Rechnungseingangsbuch, die Bearbeitung im Workflow und die revisionssi-
chere elektronische Belegablage. Damit wäre zunächst die sc hnelle Auffindbarkeit von Bele-
gen gesichert, soweit es sich um Rechnungen handelt. Diese ist dann noch zu ergänzen um 
die restlichen Unterlagen, die als Beleg dienen (z. B. Eigenbelege für Umbuchungen, außer-
planmäßige Abschreibungen, Verschrottungsbelege). Bis das Belegwesen der Stadt die 
Kriterien gemäß der GoB umfänglich erfüllt, werden noch einige Jahre vergehen. 
5.3 Personal 
Die Buchhaltung im System des Neuen Kommunalen Finanzmanagements verlangt ein 
anderes Wissens - und Fähigkeitsspektrum als im Syste m der Verwaltungskameralistik. 
Ausreichend qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang ist eine der Voraussetzungen, 
um die erforderliche Buchführungsqualität sicherzustellen. 
Der Ausbildungs- und Erfahrungsstand des in der Buchführung eingesetzten Per sonals ist 
unverändert sehr unterschiedlich. Die Verwaltung entwickelt im Rahmen des Maßnahme n-
pakets zur Verbesserung des Rechnungswesens (siehe 5.1) Maßnahmen zur Personalen t-
wicklung für das betreffende Personal. Allerdings ist der „Beginn der Umsetzung“ erst für 
Anfang 2018 geplant. 
Auch die Personalbemessung und -bewertung soll Bestandteil des o. g. Maßnahmenpaketes 
sein.  
Die Stadt Köln verfügt nach Auffassung des RPA über zu wenig ausreichend ausgebildetes 
Personal. Das führt zu Einbußen in der Qualitä t der Buchführung und teilweise erheblichen 
Rückständen; ferner zu Fehlern in der Buchführung, die logischerweise Auswirkungen auf 
die Aussagen im Jahresabschluss haben.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 5 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung 
Die nachfolgend aufgelisteten Fehler wurden bereits bei den Prüfungen der Jahresabschlüs-
se in den Vorjahren festgestellt. Eine dezente Verbesserung war 2015 in einzelnen der nach-
folgend aufgeführten Kategorien (z. B. Rein -Raus-Buchungen) erkennbar. In den meisten 
Fällen (z. B. Buchungstext, Belegqualität) ist jedoch keine nennenswerte Verbesserung 
festzustellen. Insgesamt bleibt das Ergebnis unbefriedigend. 
 Rein-Raus-Buchungen 
Die Buchführung weist eine große Anzahl von Buchungen auf Konten aus, die mit mehr 
oder weniger zeitlichem Abstand wieder herausgebucht wurden. Die Anlässe sind unter-
schiedlich und nur manchmal im Buchungstext erkennbar. Oft wurden falsche Buchu n-
gen nicht storniert, sondern mittels einer umgekehrten Buchung nur betragsmäßig au s-
geglichen. 
 Buchungsketten 
Beträge werden v on Konto zu Konto weiter gebucht. Der Anlass erklärt sich oft nicht 
durch den Buchungstext.  
 Bezeichnung der Vermögensgegenstände und Mengenangaben 
In der Anlagenbuchhaltung sind Vermögensgegenstände ausgewiesen, aus deren B e-
zeichnung kein Rückschluss auf den zu bilanzierenden Gegenstand möglich ist. Ferner 
fehlt oft die Mengenangabe. 
 Buchungstext 
Eine Aussagefähigkeit der Buchungstexte ist oft nicht gegeben. Buchungstexte fehlen 
oder es handelt sich um Aktenzeichen, für Dritte unverständliche Abkürzungen b zw. un-
verständliche Texte. 
 Qualität der Belege 
Auch auf Grundlage der Belege sind die vorgenommenen Buchungen nicht immer nach-
vollziehbar, da der Beleg nicht alle erforderlichen Angaben enthält und sich der gebuch-
te Geschäftsvorfall so nicht erklärt. 
 Negative Buchungen 
Erträge werden als Aufwandsminderung verbucht und auf Ausgabeposition vereinnahmt, 
um die Ausgabeermächtigungen zu erhöhen, statt die korrekten Aufwands -/Ertrags-
konten bzw. Auszahlungs -/Einzahlungspositionen zu nutzen. Die Priorität liegt hi er im-
mer noch auf dem Haushalts- und Zahlungsgeschäft. 
 Falsche Kontierungen 
Vorgänge werden auf falschen Konten gebucht. Im Extremfall kommt es zu den o.  g. 
negativen Buchungen oder zu Gegenbuchungen auf Konten, auf denen der Betrag nie 
eingebucht wurde (z . B. Ausgleich von Forderungen, die dort nie verbucht waren oder 
Korrekturen von Aufwendungen/Erträgen, die nie gebucht wurden). 
 Fehlerhafte Zuordnung von Rechnungen 
Rechnungen, die sowohl investiv als auch konsumtiv zu verbuchende Positionen entha l-
ten, wurden teilweise nicht ordnungsgemäß aufgeteilt, sondern vollständig als Aufwand 
gebucht oder einer Investition zugeordnet.

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 Fehlende Zeitnähe 
Vorgänge werden mit einer erheblichen Zeitverzögerung gebucht. Die Aktualität der 
Buchführung ist damit nicht gewä hrleistet; ferner besteht die Gefahr, dass die Verb u-
chung unterbleibt. 
 Buchung von zahlungswirksamen Buchungsschlüsseln, ohne dass Zahlungsvorgänge  
erfolgen 
Auch nicht zahlungswirksame Buchungen, wie z. B. Storno - oder Umbuchungen, wer-
den mit einer Belegart gebucht, die Belegnummern erzeugt, die Zahlungen suggerieren. 
Da jedoch keine Zahlung erfolgt, werden diese Buchungsbelege nicht bei der Stadtka s-
se abgelegt. Ab 01.01.2016 werden die o. g. Buchungen zentral von der Kämmerei mit 
einer Transaktion verbucht, die keine offenen Posten erzeugt. 
 Bebuchung der Ergebniskonten 
Als Ergebniskonten bezeichnet man diejenigen, deren Gesamtsaldo letztendlich zum 
Jahresergebnis führt. Sie werden grundsätzlich nur auf einer Seite bebucht und unterte i-
len sich in Aufwandskonten, die auf der Sollseite und Ertragskonten, die auf der Habe n-
seite bebucht werden. Ausgenommen hiervon sind Korrekturbuchungen, Abschlussb u-
chungen und bestimmte in der GemHVO gesondert geregelte Fälle, die hier jedoch za h-
lenmäßig keine wesentliche Rolle spielten. Bei der Stadt Köln ist auch im Jahr 2015 eine 
Vielzahl an Ergebniskonten durchgängig beidseitig bebucht. 
 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag bzw. umgekehrt 
In der Buchführung finden sich relativ häufig Buchungen, bei denen zusätzlicher Au f-
wand gegen zusätzlichen Ertrag oder Aufwandsminderungen zu Lasten von Ertragsmi n-
derungen verbucht werden. Ein derartiger Geschäftsvorfall existiert nicht. Teilweise soll 
diese Verfahrensweise der Korrektur unvollständiger Buchungen unter dem alten Ka s-
senverfahren dienen. 
 Nicht korrespondierende Ergebnis- und Finanzrechnungskonten 
Für zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge bzw. ergebniswirksame Ein -/Aus-
zahlungen sind in aller Regel korrespondierende Konten zu bebuchen (z. B. das Au f-
wandskonto 522100 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens und 722100 - Unterhal-
tung Infrastrukturvermögen). Bei der Stadt Köln finden sich zum Teil mehr als 20 ve r-
schiedene Finanzrechnungskonten , die zusammen mit einem Ergebniskonto bebucht 
wurden. Umgekehrt wurden teilweise mehr als 20 Ergebniskonten zusammen mit einem 
Finanzrechnungskonto bebucht. 
5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung 
Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer 
Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln so wie die Verwahrung und Verwaltung 
von Wertgegenständen sicherzustellen, sind von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermei s-
ter nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen 
(§ 31 Abs. 1 S. 1 GemHVO). 
Bei der Stadt Köln sind die demgemäß erforderlichen Regelungen und Erläuterungen verteilt 
auf verschiedene Werke, die im Laufe der Zeit auf einen nennenswerten Umfang angewac h-
sen sind. 
Bei der Stadt Köln sind die danach erforderlichen Regelungen und Erläuterungen verteilt auf: 
 Geschäftsanweisung für das Finanzwesen (GAFin), 
 Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung), 
 Dienstanweisung für die Durchführung der Anlagenbuchhaltung bei der Stadt Köln 
 Stichwortsammlung Anlagenbuchhaltung. 
Wünschenswert ist aus Sicht des RPA ein e zusammengefasste Vorschrift, die alle grun d-
sätzlichen Regelungen enthält, wie sie in § 31 GemHVO gefordert sind. Diese muss die

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Oberbürgermeisterin erlassen und dem Rat zur Kenntnis geben. Daneben sollte eine zentra-
le Sammlung von Ausführungsbestimmungen, wie sie aktuell z. B. die Buchführungsinforma-
tionen darstellen, von der Kämmerin oder der Kämmerei verfügt werden. 
5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt) 
Für die Hauptbuchhaltung sowie die Anlagenbuchhaltung, Debitoren - und Kreditorenbuch-
haltung (sog. Neben bücher) wird ein zertifiziertes SAP -Buchführungssystem eingesetzt. Die 
Zahlungsabwicklung erfolgt e bis einschließlich 2016  weiter mit dem alten kameralen Ka s-
senverfahren Indafin/Ginfis. Dadurch existierte auch 2015 keine geschlossene Buchführung.  
Die Fach verfahren der Dienststellen, in denen Ein - oder Auszahlungen vorerfasst werden 
(z. B. Bußgeldverfahren), benötigen weiterhin zwingend eine Schnittstelle zum Kassenve r-
fahren, nicht aber zum Buchführungsprogramm SAP. Die Datenübertragung nach SAP e r-
folgt oft parallel zur Übermittlung an die StadtKasse und auch nur summarisch. So ist nicht 
sichergestellt, dass alle Buchungen bzw. deren Korrekturen in SAP erfasst werden, woraus 
Differenzen entstehen können. 
Bei der StadtKasse werden die kurzfristig - d. h. im l aufenden Kalenderjahr - fälligen Forde-
rungen und Verbindlichkeiten verwaltet, deren Stand jedoch nicht mit der Buchführung in 
SAP kommuniziert. Rückmeldung en über erfolgte Aus - bzw. Einzahlungen an das SAP -
System erfolgen nicht; eine laufende Abstimmung mit der Debitoren- und Kreditorenbuchhal-
tung sowie der Hauptbuchhaltung ist so ausgeschlossen. Ein e Schnittstelle zwischen Ka s-
senverfahren und SAP zum Abgleich ließ sich nicht realisieren. Die in der Debitoren - und 
Kreditorenbuchhaltung (Forderungen bzw. Ve rbindlichkeiten) in SAP ausgewiesenen Betr ä-
ge sind daher nicht korrekt. 
Buchführungskonten für Kassen- und Bankkontenbestände werden unterjährig nicht geführt. 
Deren Bestände sind daher aus dem Buchführungssystem nicht ablesbar. Die Buchführung 
ist diesbezüglich damit unvollständig. Die Abbildung der Beträge in der Bilanz erfolgt zum 
Stichtag auf Basis der Saldenbestätigungen/Kontoauszüge. 
Dieser Mangel kann erst n ach der Einführung des SAP -Moduls PSCD als Ersatz für das 
kamerale Kassenverfahren abgestellt werden; dies ist zum 01.01.2017 erfolgt. 
5.7 Inventuren, Inventar 
Die Stadt Köln ist  verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres sämtliche in ihrem 
wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und Rec h-
nungsabgrenzungsposten vollständig zu erfassen  (§ 28 GemHVO). Die Darstellung bedingt 
eine vorangehende aktuelle Bestandsaufnahme (Inventur), die unter Beachtung der Grund s-
ätze ordnungsmäßiger Inventur zu erfolgen hat.  
Soweit dies durch eine körperliche Bestandsaufnahme geschieht, umfasst dies neben der 
Prüfung auf das Vorhandensein auch die des qualitativen Zustands der Vermögensgege n-
stände. Sollte der Zustand nicht der Bewertung in der Anlagenrechnung entsprechen, wären 
ggf. außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen bzw. Rückstellungen zu bilden. 
Durch ein rollierendes Verfahren soll jährlich ein Drittel der Dienststellen und Ämter eine 
Inventur durchführen. Nach der geltenden Rechtslage bzw. der städtischen Richtlinien wäre 
das städtische Anlagevermögen bereits mindestens zweimal in Gänze einer Inventur zu 
unterziehen gewesen. Festzustellen ist: 
 Tatsächlich wurde nicht einmal eine vollständige Inventur aller Vermögensgegenstände 
der Stadt durchgeführt. 
 In den Schulen, die rund 60% der gesamtstädtischen Bilanzposi tion Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung umfassen, wurde immer noch keine Inventur durchgeführt. Der Ver-
mögensansatz in der Eröffnungsbilanz wurde auf Basis eines Vereinfachungsverfahrens 
ermittelt.

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 Bei den Kunstgegenständen in den Museen ist die Sachlage ähnlich: Der Ansatz in der 
Eröffnungsbilanz erfolgte auf Basis der Versicherungswerte (Vereinfachungsverfahren 
für EB), eine Inventur hat noch nicht stattgefunden.  Vielmehr ergab eine Schwerpunk t-
prüfung im Jahr 2015, dass die Fortschreibung des Inventars i n Teilen nicht ordnung s-
gemäß erfolgt. 
 Sämtliche unbeweglichen Vermögensgegenstände wurden auch 2015 nicht betrachtet. 
Diese sind bei der Stadt generell noch nicht Gegenstand von Inventuren. Dadurch ble i-
ben ggf. erforderliche Wertkorrekturen bei einem erheb lichen Teil des städtischen Ve r-
mögens völlig außer Betracht. 
Abschließend ist festzustellen: Durch die gänzlich fehlende Inventur de s unbeweglichen 
Anlagevermögens sowie die unvollständige Inventur des beweglichen Anlagevermögens 
(z. B. Betriebs- und Geschäftsausstattung der Schulen, Kunstgegenstände) sind die Vorg a-
ben der GemHVO nicht erfüllt. 
Das Problem gewinnt mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Eröffnungsbilanz an Bedeu-
tung. Zur Ermittlung der Anfangsbestände wurde eine weitgehende Erfassung und Bew er-
tung des Vermögens durchgeführt. Das umfangreiche Fehlen der Kontrollen des Vorha n-
denseins und der Wertbeständigkeit in den Folgejahren begründet zunehmend Zweifel an 
der korrekten Darstellung des aktuellen Vermögens. 
5.8 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertragsmanagement 
Ein umfassendes Risikomanagement ist bis dato  bei der Stadt Köln  nicht etabliert. Aufgabe 
eines solchen Systems ist die Ermittlung und Überwachung einer Vielzahl von Risikofakt o-
ren, sofern sie für die Stadt von Bedeutung sind.  Gegenstand sind neben finanziellen z. B. 
auch demographische, wirtschaftliche, politische oder technische Risiken. Durch ein frühze i-
tiges Erkennen von Gefahren können i. d. R. noch Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Im 
Lagebericht, einem Teil des Jahresab schlusses, ist u. a. über derartige Risiken zu berichten 
(§ 48 GemHVO). 
Ein Konzeptentwurf für ein Risikomanagementsystem bei der Stadt Köln wurde zwische n-
zeitlich erstellt. Weitere Entscheidungen sollten im Laufe des Jahres 2016 getroffen werden.  
Neue Erkenntnisse lagen zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung nicht vor. 
Auch ein strukturiertes internes Kontrollsystem (IKS) als Teil eines Risikomanagements 
existiert bei der Stadt Köln nicht. Sinn eines IKS ist die Minimierung von Fehlerrisiken in den 
Verwaltungsabläufen. Das setzt voraus, dass die Abläufe erfasst, analysiert und dokume n-
tiert werden. Die stetige Optimierung dient dabei nicht nur zur Steigerung der Wirtschaftlic h-
keit; vielmehr steht im Sinne des IKS die Qualitätssicherung (Risikominimierung) im Vorder-
grund. In diesem Zusammenhang taucht immer häufiger der Begriff Compliance Manage-
ment auf. Compliance bzw. Regeltreue (auch Regelkonformität) ist die betriebswirtschaftliche 
Umschreibung für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber a uch von freiwilligen 
Kodizes, in Unternehmen  bzw. Verwaltungen . Die Gesamtheit der Grundsätze und Ma ß-
nahmen eines Unternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung 
von Regelverstößen in einem Unternehmen wird als Compliance Management System be-
zeichnet. 
Aus kameralen Zeiten sind Sicherheitsmechanismen mit Schwerpunkt auf den Zahlungsvo r-
gängen vorhanden. Kontrollmechanismen für die Buchhaltung existieren hingegen kaum. Die 
Buchführung ist in relevante Abläufe der Verwaltung nicht vollständig integriert, die Vorgänge 
in der Regel nicht dokumentiert. Auch aufgrund der erheblichen Mängel in der Buchführung 
(siehe auch Punkt 5.4) ist die Einführung eines strukturierten IKS dringend geboten. 
Die Verwaltung plant - mit Unterstützung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - ein 
IKS für die Finanzbuchhaltung aufzubauen. Konkrete weitere Schritte sind nicht bekannt. 
Weiterhin fehlen  zentrale Übersichten, zur Sicherstellung der  vollständigen Erfassung ei n-
zelner Aktiv - und Passivposten. Das gilt für langfristige Verträge , aus denen sich Rechte

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 9 
 
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oder Lasten für die Stadt ergeben und für Software-Lizenzen, was den Nachweis ermöglicht, 
dass die Stadt die Software rechtmäßig nutzt bzw. noch ungenutzte Lizenzen aufzeigt. 
Das Vertragsmanagement befindet sich in der Erprobungsphase bei zwei Ämtern. Die Ein-
führung des gesamtstädtischen Lizenzmanagements ist beschlossen, wurde jedoch unter 
Bezugnahme auf die Haushaltskonsolidierung auf das Jahr 2018 verschoben. 
5.9 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte 
Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht für erforderliche Korrekturen von Wertansätzen für 
Vermögensgegenstände, Sonderposten und Schulden einen Vierjahreszeitraum vor. Au f-
grund der besonderen Schwierigkeiten, die die Stadt bei der Einführung von NKF hatte u nd 
teilweise noch hat, müssen diese ohne Bezug auf die Regelung des § 57 GemHVO erfolgen.  
Die Kämmerei hat mit dem RPA eine Verfahrensweise zum Umgang mit den erforderlichen 
Korrekturen abgestimmt. So wird sichergestellt, dass die von 20 gewählte Vorgehen sweise 
aus Prüfersicht nicht beanstandenswert ist. Dabei wird beiderseits dafür Sorge getragen, 
dass für die Korrekturen praktikable Lösungen unter Beachtung des Transparenzprinzips 
gefunden werden. 
5.10 Rückstände 
Mehrere Dienststellen beklagen auch 2017 noch aufgrund von Personalmangel einerseits 
und Informationsmängeln andererseits zum Teil erhebliche Rückstände in der buchfü h-
rungsmäßigen Abwicklung bestimmter Geschäftsvorfälle. Diese haben Auswirkungen auf 
Bilanz und Ergebnisrechnung des Jahres 2015. 
6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen 
Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse zu einzelnen Positionen der 
Bilanz in der Reihenfolge der nach § 41 GemHVO vorgeschriebenen Gliederung erläutert. 
Die Ausführungen zu vielen Positionen gleichen - wie eingangs bereits erläutert - vielfach 
denen aus den Berichte n zu den vorangegangenen Prüfung der Jahresabschlüsse, da eine 
Reihe wesentlicher Änderungen erst mit der Einführung von SAP PSCD und verschiedener 
Maßnahmen, die jetzt erst angelaufen sind bzw. festgelegt werden, eintreten können. 
Aktiva 
Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögenswerte (Aktiva) der Stadt verzeichnet. Im 
Wesentlichen bestehen sie aus dem Anlagevermögen, das die langfristig gebundenen Ve r-
mögenswerte umfasst und dem Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen besteht aus Posit i-
onen, die relativ kurzfristig veräußert oder verbraucht werden sollen. Es besteht bei der Stadt 
Köln aus den Vorräten, Forderungen und Liquiden Mitteln. 
Anlagevermögen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 13.768.445.288,02 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 13.816.190.121,38 € 
 Veränderung -47.744.833,36 €  
 
Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensteile, die sich im wirtschaftlichen Eigentum der 
Stadt Köln befinden und dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Geschäftsbetrieb der Stadt zu 
dienen. Es wird in immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Software) Sachanl a-
gen (z. B. Grundstücke, Straßen, Fahrzeuge, Geräte) und Finanzanlagen (z. B. Beteiligu n-
gen) unterschieden.

Seite 10 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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Im Jahr 201 5 verringerte sich der bilanzielle Wert des städtischen Anlagevermögens weiter 
um 47,74 Mio. €. Dabei erhöht sich der Wert der Immaterielle n Vermögensgegenstände um 
rund 1,64 Mio. €, während sich die Bestände an (Sach-)Anlagevermögen und Finanzanlagen 
um 23,54 bzw. 25,84 Mio. € verringerten.  
6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 13.755.860,72 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 12.117.003,76 € 
 Veränderung +1.638.856,96 €    
 
Zu dieser Position gehören Rechte aus Verträgen, Urkunden etc., Softwarelizenzen sowie 
Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände. 
Die Berichte über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 und de r folgenden Jah-
resabschlüsse enthielten Beanstandungen, die auch zum Jahr esabschluss 2015 fortbeste-
hen: 
 Einführung eines gesamtstädtischen zentralen Lizenzmanagements für Software 
Seit der Sachstandsschilderung von 12 - Amt für Informationsverarbeitung im Februar 
2016, dargestellt im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 
31.12.2013, haben sich keine nennenswerten Veränderungen ergeben.  
Nach Darstellung de r Verwaltung läuft seit Oktober 2013 bereits bei 12 - Amt für Info r-
mationsverarbeitung die Einführung eines zentralen Lizenzmanagements. Zur Unterstüt-
zung der dabei abzubildenden Prozesse und zur Vereinfachung der Datenhaltung ist die 
Einführung einer Lizenzmanagementsoftware vorgesehen. Die Auswahl und Einführung 
wurde jedoch wegen der Haushaltskonsolidierung auf das Jahr 2018 verschoben.  
-12- macht weiterhin darauf aufmerksam, dass für ein umfassendes, gesamtstädtisches 
Lizenzmanagement zurzeit noch die erforderlichen Zuständigkeiten fehlen. Insbesond e-
re durch die dezentrale Beschaffung von Lizenzen in der Vergangenheit mangelt es an 
Einflussnahmen auf Softwarenutzer und -beschaffungen. 
Eine effektive Lizenzverwaltung schafft nicht nur Rechtssicherheit, s ondern trägt auch 
zur Wirtschaftlichkeit bei. So binden einerseits ungenutzte Lizenzen unnötig Kapital, a n-
dererseits führen ausgewählte Lizenzmodelle zu Einsparungen. 
 Qualität der Bezeichnungen und Mengenangaben 
Die Bezeichnungen der Vermögensgegenstände in der Anla genbuchhaltung lassen 
nicht immer erkennen um was es sich konkret handelt. Es wurden teilweise Begriffe wie 
Softwarelizenz, Lizenz, Schullizenz etc. gewähl t, die für die nähere Be schreibung eines 
Vermögensgegenstandes nicht geeignet sind. 
Auch sind Begriffe verwandt worden, die neben dem Namen der Software auch einen 
Hinweis auf einen Pflegevertrag geben. Ob die aktivierten Anschaffungskosten auch 
Aufwendungen für die Softwarepflege enthalten, konnte auf Grund der Vielzahl der Fälle 
nicht festges tellt werden. Diese Rechnungsbestandteile sind jeden falls nicht aktivi e-
rungsfähig und somit aufwandswirksam zu buchen. 
In vielen Fällen fehlen in den Stammdaten wieder die Mengenangaben, so dass nicht übe r-
prüft werden kann, ob die Vermögensgegenstände als GWG in einer anderen Anlagenklasse 
hätten bilanziert werden müssen oder Aufwand darstellen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 11 
 
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6.2 Sachanlagen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 7.582.143.422,44 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 7.605.683.446,02 € 
 Veränderung -23.540.023,58 €  
 
Die Sachanlagen umfassen die materiellen Vermögensgegenstände, also den Teil des Anl a-
gevermögens, der (weitestgehend) greifbar und damit nicht den Immateriellen Vermögens-
gegenständen oder den Finanzanlagen zuzurechnen ist. 
6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 1.675.523.246,62 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 1.694.924.803,83 € 
 Veränderung -19.401.557,21 €  
 
In dieser Bilanzposition sind die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, 
deren Eigentümer die Stadt Köln ist, gemäß § 41 Abs. 3 GemHVO zu aktivieren. Die grun d-
stücksgleichen Rechte sowohl in unbebauter als auch in bebauter Form bezeichnen dingl i-
che Rechte, die aufgrund einer eigenständigen, grund buchrechtlichen Eintragung wie 
Grundstücke zu behandeln sind (z. B. Erbbaurechte, Abbaurechte, Wegerechte und Woh n-
eigentumsrechte). 
Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude 
befinden. Zu dieser Position zählen aber au ch die Grundstücke, die mit Gebäuden versehen 
sind, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert 
des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind (§ 72 Bewertungsgesetz).  Die 
vorhandenen Aufbauten und Betriebsvorrichtung en der Grundstücke sind bei der  Bilanzie-
rung unter den entsprechenden Bilanzpositionen berücksichtigt worden. 
Wie in den Berichten über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Köln zum 01.01.2008 
und der folgenden Jahresabschlüsse bereits festgestellt, bedürfen die Grundstücke hinsicht-
lich der Nachvollziehbarkeit von Flächenangaben, Bewertungen und Zuordnungen zu den 
einzelnen Bilanzpositionen der Überprüfung. Gemäß Zeit-Maßnahmen-Plan (Stand Septem-
ber 2017) soll die Inventur des Grundbesitzes bis Ende d es ersten Quartals 2023 abg e-
schlossen sein. 
6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 691.379.683,14 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 676.228.900,50 € 
 Veränderung +15.150.782,64 € 
 
In dieser Bilanzposition sind die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte der 
Stadt Köln, auf denen sich Gebäude befinden, zu aktivieren. Der Grund und Boden von 
bebauten Grundstücken ist getrennt von dem Gebäude bzw. den Gebäuden zu erfassen.  
Wie bei der Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ (6.2. 1) 
bleibt hier auch weiterhin die Kritik aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz bestehen, dass 
eine zu hohe Fehlerquote der Überprüfung durch die Verwaltung bedarf.

Seite 12 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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6.2.3 Infrastrukturvermögen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 3.219.476.197,71 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 3.297.440.632,13 € 
 Veränderung -77.964.434,42 € 
 
Das Infrastrukturvermögen besteht aus Verkehrseinrichtungen (Brücken, Tunnel, Straßen, 
Gleisanlagen etc.) sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Beleuchtung, Kanäle etc.). 
Wie in den Vorjahren rührt die Wertveränderung in dieser Bilanzposition per Saldo maßgeb-
lich aus den Wertminderungen bei „Brücken und Tunnel“ ( - 32,76 Mio. €) und „Straßennetz 
mit Wegen, Plätzen etc.“ (- 42,52 Mio. €). Das bedeutet, dass wertmäßige Reinvestitionen in 
diesen Bereichen in weitaus geringerem Maße stattfinden, als dies durc h den (weitestg e-
hend) gewöhnlichen Werteverzehr erforderlich wäre. 
Beim Straßennetz wurde bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz der pauschale Wertabschlag 
für Straßenschäden beanstandet. Ferner ist zu kritisieren , dass mit zunehmendem Abstand 
von Eröffnungsbilanzstichtag, bei gleichzeitigem Fehlen von Inventuren bei den Gegenstä n-
den des unbeweglichen Anlagevermögens, die Fragwürdigkeit der Wertbeständigkeit derse l-
ben zunimmt.  
Eine körperliche Inventur soll mit der geplanten Einführung des Straßeninformationssystems 
VIA-VIS erfolgen. Diese soll bis 2026 in allen Stadtbezirken erfolgt sein. 
6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 1.578.028.317,30 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 1.575.432.644,30 € 
 Veränderung +2.595.673,00 € 
 
Die Erfassung der Anlagen in den Kölner Museen wurde für die Jahre 2013 und 2014 be i-
spielhaft in sieben Museen überprüft. Prüfungsergebnis war, dass eine Reihe von Grundsä t-
zen ordnungsmäßiger Buchführung verletzt und städtische Regelungen (z. B. zur Abwicklung 
von Schenkungen) nicht befolgt wurden. Ein internes Kontrollsystem, dass m aßgebliche 
Verbesserungen sicherstellen könnte, existiert hier nicht. 
Der fehlende Überblick über die Bestände bleibt auch im Bereich der Kunstgegenstände ein 
Grundproblem:  
 Die Vereinfachungsregelung zur Eröffnungsbilanz erforderte keinen Überblick über die 
zugehörigen Gegenstände, da der Versicherungswert als Gesamtwert für die bestehe n-
de Sammlung angesetzt wurde. 
 Erschwerend kam hinzu, dass mit dem Versicherungswert auch Leihgaben abgedeckt 
waren, deren Umfang nicht vollumfänglich bekannt war und ist. 
 Die Fortführung der Anlagenbuchhaltung in diesem Bereich genügt nicht den Anford e-
rungen der GoB. 
 Die geführten Verzeichnisse, Bestandslisten etc. sind nicht revisionssicher, teilweise 
fehlerhaft und nicht vollständig. 
 Inventuren sind noch nicht erfolgt; der Prozess der Erfassung und Katalogisierung der 
Kunstgegenstände dauert an.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 13 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 70.412.833,86 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 72.219.214,41 € 
 Veränderung -1.806.380,55 € 
 
Unter dieser Bilanzposition sind die technischen Anlagengegenstände anzusetzen, die der 
gemeindlichen Aufgabenerfüllung dienen. Dabei sind nur solche Maschinen, technischen 
Anlagen und Fahrzeuge zu erfassen, die selbstständig nutzbar und bewertbar sind. Ein 
Beispiel für eine technische Anlage ist die Klimaanlage in einem Museum. Die Abgre nzung 
ist allerdings nicht immer einfach. So werden z. B. Personenaufzüge dem Gebäude hinzug e-
rechnet, wohingegen Lastenaufzüge als Betriebsvorrichtungen hier auszuweisen sind. 
Die am häufigsten vorkommenden Fehler sind: 
 Geringwertige Wirtschaftsgüter (zwischen 60 und 410 € netto) wurden aktiviert und über 
Jahre abgeschrieben. 
 Beträge, die ganz oder teilweise aufwandswirksam zu verbuchen gewesen wären, wu r-
den vollständig als Anlage aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben. 
 Innerhalb dieser Bilanzpositi on wurde vielfach die falsche Anlagenklasse gewählt; ve r-
bunden damit sind oft falsche Abschreibungsdauern. Teilweise wurden gleichartige 
Vermögensgegenstände in verschiedenen Anlageklassen aktiviert. 
 Die Anlagenbezeichnung lässt keinen Schluss auf den erfassten Vermögensgegenstand 
zu (z. B. „Laborausstattung“). 
Die vorgeschriebenen Inventuren sind immer  noch nicht in allen Dienststellen erfolgt, so 
dass diese Bestands- und Wertkontrolle nicht für den Gesamtumfang bei dieser Bilanzposit i-
on gegeben ist. 
Der Anlagenbuchhaltung ist in vielen Fällen nicht zu entnehmen, wie groß die Stückzahl der 
unter der jeweiligen Anlagennummer erfassten Vermögensgegenstände ist.  Die Regelung 
der Kämmerei, wonach das Weglassen der Anzahl zulässig ist, wenn es sich um nur ei nen 
Gegenstand handelt, hat sich nicht bewährt. Aus den erheblich differierenden Wertangaben 
ist zu schließen, dass auch bei größeren Mengen die Anzahl weggelassen wird.  Das RPA 
fordert daher, dass das Mengenfeld in SAP grundsätzlich - also auch bei Menge „1“ bestückt 
wird. 
Für die Bilanzpositionen „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs - 
und Geschäftsausstattung“ wurde im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2015  die Zugän-
ge schwerpunktmäßig geprüft. Die Ergebnisse gelten für beide Bilanzpositionen.  
Im Rahmen dieser Prüfung erwiesen sich wiederum die fehlenden Fachkenntnisse in der 
Verwaltung über die Anforderungen an das Belegwesen und die unsachgemäße Belegau f-
bewahrung als sehr hinderlich. Oftmals konnten die angeforderten Belege nicht v orgelegt 
werden, weil es keine gab oder diese nicht gefunden wurden. Teilweise wurden auch Bild -
schirmausdrucke aus SAP vorgelegt, die nicht die Kriterien eines Buchungsbeleges erfüllen. 
 Die Prüfung der Abschreibungen ergab, dass die Stadt Köln noch nach der alten gesetz-
lichen Vorschrift, Abschreibungen ab dem Folgemonat der Anschaffung zu starten, vo r-
geht. Diese Regelung des § 35 Abs. 2 GemHVO a. F. ist mit dem Inkrafttreten des 1. 
NKFWG am 01.01.2013 weggefallen.  
Mit dem Wegfall der expliziten Regelung in der GemHVO ist keineswegs eine Wahlfre i-
heit eingetreten. Vielmehr sind dann die Regelungen des Handelsgesetzbuchs anzu-
wenden. Dies bedeutet, dass die Abschreibungen in Analogie zu § 253 Abs. 3 HGB b e-
reits mit dem Monat der Lieferung bzw. Betriebsbereitschaft starten.

Seite 14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Die bisherige Vorgehensweise ist umgehend zu korrigieren. Darüber hinaus ist die 
Dienstanweisung für die Durchführung der Anlagenbuchhaltung bei der Stadt Köln vom 
15.12.2006 entsprechend anzupassen. 
 Ein weiteres Problem i m Zusammenhang mit dem Aktivierungszeitpunkt ist in vielen 
Dienststellen der Informationsfluss zwischen den Fachbereichen und der Anlagenbuc h-
haltung. In wenigen Dienststellen funktioniert der Verfahrensaustausch zwischen der An-
lagenbuchhaltung und den Fachbereichen einwandfrei, in der Mehrzahl der Dienststellen 
ist dies nicht der Fall. Die Ermittlung und damit der Ansatz des Aktivierungsdatums einer 
Anlage werden stadtweit nicht einheitlich vorgenommen. So werden Anlagen z. B. nach 
Rechnungsdatum, nach Eingang der Information bei der Anlagenbuchhaltung oder nach 
dem Tag der Buchung aktiviert. 
Es ist dringend erforderlich für alle Dienststellen einen einheitlichen Ablauf zwischen den 
Bereichen vorzugeben, so dass die Aktivierung eines Anlagegutes entsprechend den 
gesetzlichen V orschriften mit der Lieferung bzw. der Betriebsbereitschaft des Verm ö-
gensgegenstandes korrekt erfolgt. 
 Gemäß dem Vertrag über die Erbringung Technischer Dienste für die Stadt Köln als 
Hilfsbetrieb im Sinne von § 107 Abs. 2 Nr. 5 GO zwischen der Stadt und d er AWB A b-
fallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB) vom 01.12.2000 übernehmen die 
AWB u. a. die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten. Für die Abwicklung der B e-
schaffung werden für das erste Fahrzeug / Gerät 4%, für das zweite Fahrzeug / Gerät 
2% und ab dem dritten Fahrzeug / Gerät 1%  der Nettoanschaffungskosten fällig.  
Diese Kosten werden nachvollziehbar den Dienststellen in Rechnung gestellt. Die 
Dienststellen verfahren bei der Beschaffung von mehr als einem Fahrzeug / Gerät alle r-
dings unterschie dlich mit d en Anschaffungsnebenkosten. Teilweise werden entspr e-
chend der Aufteilung in der AWB-Rechnung die Kosten auf den jeweiligen Vermögen s-
gegenstand aufgeteilt, teilweise wird die Gesamtsumme der Rechnung entsprechend 
der Anzahl der Fahrzeuge / Geräte  geteilt und gleiche Summen auf die Vermögensg e-
genstände gebucht. 
Es ist zwingend ein einheitliches Verfahren seitens der Kämmerei festzulegen. Die Auf-
teilung der Gesamtsumme in gleiche Teile wird hierbei vom RPA präferiert. 
 Wie die  AWB erbringt die Gebäudewirtschaft (GW) ebenfalls Dienstleistungen für die 
Dienststellen der Stadt. Der jeweilige Rechnungsbetrag setzt sich aus den Leistungen 
Dritter und einem Aufschlag für die GW zusammen. 
Aus den Rechnungen , die im Rahmen der Prüfung vorgelegt wurden, war größtenteils 
nicht ersichtlich für welche Leistung die Rechnung gestellt wurde , was eine korrekte 
Verbuchung und eine spätere Überprüfung erschwert oder unmöglich macht. Auch wenn 
die Rechnungen der GW als e igenbetriebsähnliche Einrichtung nicht die Vorschriften 
des § 14 UStG erfüllen müssen, so müssen sie aber als Buchungsbeleg den Kriterien 
der GoB ent sprechen. Die GW ist zwingend darauf hinzuweisen, dass aus der Rec h-
nung eindeutig die konkrete Leistung hervorgeht.  
 In der Prüfung wurde darüber hinaus festgestellt, dass des Öfteren keine klare Abgren-
zung der Anlagenklassen aus dem städtischen Anlagenklassenkatalog möglich ist und 
es somit dem Buchhalter schwer fäll t, die korrekte Wahl für die Einordnung von Vermö-
gensgegenständen zu treffen. 
Auch die zugehörigen Nutzungsdauern sind nicht immer eindeutig. So werden be i-
spielsweise bei verschiedenen Schrankarten unterschiedliche und nicht nachvollziehb a-
re Nutzungsdauern verwendet. Die Kämmerei stimmt zu, dass der Anlagenklassenkata-
log überarbeitungsbedürftig ist; Zum 01.01.2016 wurden bereits allgemeingültige Anl a-
genklassen (Werkstattausstattung, Büroausstattung, Fachraumausstattung) für die we i-
tere Verwendung gesperrt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 15 
 
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 Ein Abgleich der Beträge im Anhang zum Jahr esabschluss mit der Nebenbuchhaltung 
der Anlagen aus SAP ist nicht möglich. Dies sollte spätestens zum nächsten Jahresa b-
schluss 2016 möglich sein. 
6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 86.685.441,90 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 88.146.585,00 € 
 Veränderung -1.461.143,10 € 
 
Hier sind alle Vermögensgegenstände ausgewiesen, die für Zwecke der Verwaltung, Organi-
sation und Kommunikation sowie für soziale, medizinische, schulische, sportliche und andere 
besondere Zwecke eingesetzt werden. Dies sind schwerpunktmäßig die Büroeinrichtung von 
Verwaltung und Schulen, die Einrichtungs - und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen 
und die Sonderausstattungen in Schulen sowie Ein richtungs- und Ausstattungsgegenstände 
und Gerätschaften in den übrigen Bereichen.  Unter dieser Bilanzposition werden auch die 
geringwertigen Vermögensgegenstände verbucht. 
Zum Jahresabschluss 2015 wurde n die Zugänge bei den Bilanzpositionen „Betriebs - und 
Geschäftsausstattung“ und „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ schwerpunk t-
mäßig geprüft. Die ausführliche Darstellung der Prüfungsergebnisse findet sich unter Punkt 
6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge. 
Auch bei der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung sind die vorgeschriebenen 
körperlichen Inventuren teilweise bis heute nicht erfolgt. Insbesondere im Schulbereich, der 
rund 60% des o. g. Bilanzwertes ausmacht, war 2017 bis zur Berichtsabfassung noch keine 
Vorgehensweise festgelegt. 
Auswertungen in der Vergangenheit ergaben, dass die Fehlerhäufigkeit bei dieser Bilanzpo-
sition besonders hoch war. Dabei stellen die nachfolgend aufgezählten Fehler den weitaus 
größten Anteil: 
 Geringwertige Wirtschaftsgüter (zwischen 60 und 410 € netto) wurden aktiviert und über 
Jahre abgeschrieben, 
 Aufwand (ganz oder teilweise) wurde als Anlage erfasst, inventarisiert und abgeschri e-
ben, 
 erfasste Vermögensgegenstände gehören in andere Bilanzpositionen wie „Immaterielle 
Vermögensgegenstände“, 
 Innerhalb dieser Bilanzposition wurde die falsche Anlagenklasse gewählt. 
Zu kritisieren ist nicht die Tatsache, dass Fehler geschehen, sondern die Häufigkeit mit der 
sie geschehen, da dies unter dieser Kategorie besonders zu Tage tritt. Es ist dringend gebo-
ten Maßnahmen zu ergreifen, die Abhilfe schaffen.  Hier macht sich auch das Fehlen eines 
internen Kontrollsystems für die Buchführung bemerkbar. 
Zu ähnlichen Erkenntnissen führt die Betrachtung der Umsetzung der Regelung, dass Ers t-
ausstattungen, wenn der Ge samtrechnungsbetrag über 5.000 € liegt, aktiviert und über die 
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Vorgesehen ist die Regelung, 
um ungleichmäßige Belastungen der Ergebnisrechnung zu vermeiden, da es bei Erstausstat-
tungen z. B. von Schulen zu stark gehäuften Anschaffungen von geringwertigen Wirtschaft s-
gütern kommt. Neben der Vielfalt der Bezeichnungen  (Grundausstattung, Erstbeschaffung, 
Neuausstattung aber auch „Ersatzbeschaffung“  oder keine Bezeichnung ), die verwendet 
werden, werden dort unterschiedlichste Gegenstände erfasst, die direkt aufwandswirksam zu 
verbuchen, als eigene Anlage (Einzelwert über 410 €) oder als Bestandteil anderer Anlagen 
zu erfassen gewesen wären. Ergebnis sind  eine fehlerhafte und intransparente Anlage n-

Seite 16 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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buchhaltung sowie Beeinträchtigungen für die Ergebnisrechnung. Eine Nachvollziehbarkeit 
ist hier nicht gegeben, weshalb die Regelung dringend überdacht werden muss. 
6.2.7 Finanzanlagen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 6.172.546.004,86 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 6.198.389.671,60 € 
 Veränderung -25.843.666,74 €    
 
Die Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermögens, sofern sie dazu bestimmt sind, 
dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen. Sie sollen dauerhaft finanziellen 
Anlagezwecken dienen. Die Position setzt sich zusammen aus den Anteilen an verbundenen 
Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und 
den Ausleihungen. 
Die Generalnorm des § 95 Abs. 1 Satz 2 GO zum Jahresabschluss muss ein gehalten wer-
den. Unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ist ein den tatsächli -
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- und Finanzla-
ge zu erstellen. Die Kommune hat daher zu jedem Bilanzstichtag zu prüfen, ob objektive und 
gewichtige Anzeichen oder Merkmale zu ihren Vermögensgegenständen vorliegen, die einen 
Anlass für das Vorliegen einer nachhaltigen Wertbeeinträchtigung darstellen können. 
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Kommune nach § 35 GemHVO 
verpflichtet, die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände zu überprüfen. Die Kommune hat 
festzustellen, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bei einem Vermögensgegen-
stand vorliegt und ggf. eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. 
Folglich sind mit Hilfe eines sogenannten Niederstwerttest s, auf Basis der zur Eröffnungsb i-
lanz angewandten Verfahren (Substanzwertverfahren, Ertragswertverfahren, Eigenkapital -
spiegelbildmethode, Kurswerte), jährlich die Einzelansätze zu über prüfen. Die Überprüfung 
ist zu dokumentieren. 
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurden Dokumentationen zur Wert -
haltigkeitsprüfung der einzelnen Finanzanlagen angefordert und es wurden die Anlagebewe -
gungen der Anteile an verbundenen Unternehmen, der Beteiligungen und der Sondervermö-
gen hinsichtlich der auffälligsten Sachverhalte ausgewertet. Deren Buchwert beträgt zum 
31.12.2015 insgesamt rund 5,90 Mrd. €.  
Die Prüfung  erstreckte sich hierbei auf die Zugänge, Abgänge, Abschreibungen und Zu -
schreibungen. Das Volumen der einzelnen Bewegungsarten sieht wie folgt aus: 
- Zugänge:   14.081 T€ 
- Abgänge:        134 T€ 
- Abschreibungen:  13.878 T€ 
- Zuschreibungen:    1.183 T€ 
Die gewählte Stichprobe beinhaltet Zugänge in Höhe von 5.710 T€, Abgänge von 36 T€, 
Abschreibungen von 13.765 T€ und Zuschreibungen von 1.183 T€. 
Im Einzelnen haben sich die folgenden Feststellungen ergeben: 
 KölnTourismus 
Die Köln Tourismus GmbH erhält von der Stadt Köln jährlich einen Betriebskostenz u-
schuss (3,741 Mio. € in 201 5), der seitens der Stadt Köln investiv als Anlagenzugang 
gebucht wurde. In den Jahren 2011 bis 2014 ist dies ebenso praktiziert worden. Dieses 
Vorgehen ist nicht zulässig.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 17 
 
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Zahlungen, die der reinen Liquidität - und Verlustabdeckung einer Gesellschaft diene n 
erhöhen nicht dauerhaft den Beteiligungswert der Gesellschaft. Folglich sind diese als 
Aufwand zu buchen. 
Die in 2015 unterjährig erfolgten Verbuchung der Zahlungen als Anlagenzug änge ist 
sachlich falsch. Eine Wertkorrektur bezogen auf die Anteilswerte a n der KölnTourismus 
GmbH erfolgte durch eine Abschreibung in Höhe des Gesamtwertes der unterjährigen 
Zahlungen am Jahresende, so dass der Bilanzwert letztlich stimmt. Verfälscht bleibt hi n-
gegen die Ergebnisrechnung. Eine weitergehende Prüfung hat ergeben, dass der B e-
triebskostenzuschuss seit 2016 durch monatliche Buchungen aufwandswirksam korrekt 
abgewickelt wird. 
 Veranstaltungszentrum Köln (VZ) 
In der Stichprobe wurden Unterlagen angefordert, die eine Zugangsbuchung in Höhe 
von 1.003.778,42 € begründen. Da rüber hinaus sollte die Frage geklärt werden, warum 
das Veranstaltungszentrum seit Jahren Verluste macht, aber keine außerplanmäßige 
Abschreibung durch -20- erfolgt. 
Bei der Zugangsbuchung handelt es sich um eine Schuldendiensthilfe der Stadt au f-
grund von Darlehen für Messe und Flora. Dieses Verfahren wird in Analogie u. a. zur 
KVB praktiziert und korrekt abgewickelt. 
Das Veranstaltungszentrum wird als eine Art Holding für die Gesellschaften Kölnmesse, 
KölnMusik und KölnKongress geführt. In den Ausführungen  zur Frage der Werthaltigkeit 
des Veranstaltungszentrums wurde seitens der Kämmerei  nur die Kölnmesse berüc k-
sichtigt. Nach Auswertung der Jahresabschlüsse aus den Beteiligungsberichten (2008 -
2015) ergeben sich für die KölnMusik und KölnKongress folgende su mmierte Jahresver-
luste: 
KölnKongress:    -2,5 Mio. € (Beteiligungsquote 51,00 % =   -1,3 Mio. €) 
KölnMusik:  -36,6 Mio. € (Beteiligungsquote 89,93 % = -32,9 Mio. €) 
Aufgrund der Höhe der Verluste hätte eine Werthaltigkeitsprüfung erfolgen müssen. 
Bis auf d ie Feststellungen zu den beiden v. g. Gesellschaften sind aus der Stichprobe 
heraus keine weiteren Auffälligkeiten aufgetreten. 
 Laut -20- ist keine schriftliche Dokumentation von Sachverhalten, die nicht zu einer 
Buchung im Jahresabschluss 2015 geführt hab en, bis auf die Bewertung der GAG -
Aktien, vorgenommen worden. 
Das Vorgehen widerspricht der eingangs erläuterten Generalnorm, wonach die Werthal-
tigkeit des Vermögens zu überprüfen ist. Ein Nachweis über den Wert des VZ liegt de m-
gemäß nicht vor. 
Umlaufvermögen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 457.135.457,20 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 441.561.392,75 € 
 Veränderung +15.574.064,45 €  
 
Das Umlaufvermögen beinhaltet die Vermögensteile, die nicht dauerhaft dem Geschäftsb e-
trieb der Verwaltung dienen oder - positiv ausgedrückt - die kurzfristig umgesetzt werden. 
Dazu gehören Vorräte, Forderungen und Liquide Mittel. 
In 2015 gab es eine Reihe von gegenläufigen Veränderungen in den zugehörigen Bilanzp o-
sitionen, die selbst wesentlich höher ausfielen, als die Veränderung des Umlaufvermögens in 
Gänze. So nahmen z. B. die Forderungen insgesamt um rund 45,31 Mio. € zu, während 
gleichzeitig die Liquiden Mittel der Stadt um 26,42 Mio. € abnahmen.

Seite 18 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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6.3. Vorräte 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 35.381.639,60 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 23.777.843,01 € 
 Veränderung +11.603.796,59 € 
 
Das klassische Vorratsvermögen von Kommunen, d. h. Roh -, Hilfs- und Betriebsstoffe, B e-
rufsbekleidung, Merchandisingartikel u. ä. , spielt betragsmäßig naturgemäß eine völlig u n-
tergeordnete Rolle. Ein nennenswertes Volumen erfährt diese Bilanzposition ausschließlich 
durch die Zuordnung der zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude.  Ihr Anteil 
beläuft sich auf rund 34,39 Mio. €; auch tragen sie mit 11,40 Mio. € fast die vollständige 
Veränderung gegenüber dem Vorjahr. 
6.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 381.637.370,41 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 336.325.274,61 € 
 Veränderung +45.312.095,80 € 
 
Die Bilanzposition setzt sich zusammen aus öffentlich -rechtlichen Forderungen und Ford e-
rungen aus Transferleistungen  (302,57 Mio. €) , den privatrechtlichen Forderungen 
(65,17 Mio. €) und den sonstigen Vermögensgegenständen (13,91 Mio. €). 
Forderungen sind zum Nominalwert anzusetzen; zweifelhafte und uneinbringliche  Forderun-
gen sind im Wert zu berichtigen. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Schuldner droht zahlungsun-
fähig zu werden oder er bereits zahlungsunfähig ist. In diesem Fall spricht man von einer 
Einzelwertberichtigung. Auch ohne Zahlungsprobleme bestimmter Schuldner kommt es - in 
Abhängigkeit von der Forderungsart - immer wieder zu Zahlungsausfällen, die beim Jahre s-
abschluss zu berücksichtigen sind . Auf Basis v on Erfahrungswerten, ggf. korrigiert um akt u-
elle Einflüsse, werden dann Pauschalwertberichtigungen gebucht. Einzel- wie Pauschalwert-
berichtigungen belasten die Ergebnisrechnung. 
Die erhebliche Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf ein G esell-
schafterdarlehen an die Kliniken zurückzuführen.  
Die Qualität der Forderungen ist in der aktuellen Konstellation der Buchführung nicht mit 
vertretbarem Aufwand überprüfbar. Die Forderungen gehören zu den Bilanzpositionen, bei 
denen sich die Beibehaltung des alten Kassenverfahrens und damit die fehlende Integration 
in das Buchführungssystem SAP am stärksten negativ auswirkt.  
Die Daten für Forderungen werden zu einem erheblichen Teil in Vorsystemen/Fachverfahren 
(z. B. Bußgeldbescheide bei der Verkehrs überwachung) ermittelt. Von dort werden die Ei n-
zeldaten an das Kassenverfahren übermittelt. In der Buchhaltung erfolgt i. d. R. eine summa-
rische Buchung. Dass alle Daten aus Vorsystemen korrekt in der SAP -Buchhaltung ankom-
men ist nicht gewährleistet.  
Die Überwachung der kurzfristig fälligen Forderungen findet nicht in der Buchhaltung in SAP 
statt, sondern in dem alten Kassenverfahren Indafin . Die bei der Stadtkasse  eingehenden 
Zahlungen können nicht den offenen (Summen-)Posten in SAP zugeordnet werden, so dass 
diese nicht ausgeglichen werden. D as Prinzip einer geschlossenen und GoB -konformen 
Buchhaltung ist damit durchbrochen. Durch die Trennung der Systeme sind sowohl Sollstel-
lung in Indafin ohne Verbuchung in SAP als auch Buchung in SAP ohne Sollstellung in In-
dafin möglich. 
Die Problematik von Buchungsfehlern kombiniert mit der fehlenden Ausgleichsbuchung 
innerhalb des Systems zeigt, dass ein umfassender Überblick über die tatsächlichen Ford e-
rungen in den einzelnen Positionen nicht mehr besteht. Eine Überprüfung der Forderung s-

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 19 
 
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bestände durch die Kämmerei findet seit 2014 statt. Das RPA wird die Forderungsbestände 
für das Jahr 2017 - nach der Einführung des Moduls PSCD - intensiver prüfen. 
6.5 Liquide Mittel 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 39.820.840,87 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 66.241.205,13 € 
 Veränderung -26.420.364,26 € 
 
Die Liquiden Mittel umfassen sämtliche Bar - und Buchgeldbestände, die kurzfristig zur Di s-
position stehen. Außer der Stadtkasse verfügen die Bürgerämter  und einzelne Fachämter 
über eigene Bankkonten und Bargeldbestände; die Schulen zahlenmäßig in großem Umfang 
über (Schul-)Girokonten. 
Die negative Veränderung des Bestandes ist kein Indiz für eine Verschlechterung der finan-
ziellen Lage der Stadt Köln. Es handelt sich hier lediglich um eine Momentaufnahme zum 
31.12. des Jahres. Die Schwankungen in dieser Position können u. a. auch von Verschie-
bungen zwischen diesem und anderen Aktivposten (z. B. Forderungen)  herrühren, die sich 
zum Stichtag zugunsten oder zu Lasten der Liquiden Mittel auswirken. Ferner sind die Geld-
bestände der rechtlich unselbständigen Stiftungen Bestandteil dieser Bilanzposition, so dass 
deren Geschäftstätigkeit ebenfalls die Veränderungen beeinflusst. 
Da keine Zahl ungen in der SAP -Buchführung ge bucht werden, wird auch keine laufende 
Bankbuchhaltung bzw. Kassenbuchhaltung in SAP geführt, d. h. die Buchführungskonten, 
die den Liquiden Mitteln zugeordnet sind, werden unterjährig überhaupt nicht geführt. Ledi g-
lich nachträglich wird - auf Basis der Saldenbestätigungen der Banken und der gemeldeten 
Kassenbestände - der jeweilige Differenzbetrag gebucht, so dass die Konten lediglich per 
31.12. eines Jahres den korrekten Bestand ausweisen. Eine Kontrolle der Kontostände aus 
der Buchführung erfolgt an dieser Stelle nicht und ist so auch nicht möglich. Auch unterjähr i-
ge Bestandabfragen oder Tagesabschlüsse können im Buchführungssystem nicht erfolgen. 
Die Finanzrechnung, die die Bewegungen der Liquiden Mittel darstellen soll, ist in SAP, so 
wie es zurzeit eingerichtet ist, nicht bzw. nicht problemlos auswertbar, da Finanzrechnung s-
konten nicht eingerichtet sind (siehe auch Ziffer 8. Finanzrechnung). 
Ausgenommen die reinen Mittelbestände zum 31.12.201 5 ist bei den Liquiden Mitteln keine 
Prüfung möglich . Eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende 
Buchhaltung erfolgt in diesem Bereich nicht. 
Passiva 
6.6 Eigenkapital 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 5.133.644.581,97 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 5.509.051.278,72 € 
 Veränderung -375.406.696,75 € 
 
Das Eigenkapital ist bilanztechnisch eine reine Differenzposition zwischen dem auf der A k-
tivseite der Bilanz dargestellten Vermögen und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rüc k-
stellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten. Es ist mithin der von der Stadt selbst 
finanzierte Teil der Vermögens(buch)werte. 
Die hier dargestellten Zahlen bilden die Summe der (Unter -)Positionen „Allgemeine Rückla-
ge“, „Sonderrücklagen“, „Ausgleichsrü cklage“ und „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ ab.  
Dabei ist in der  letztgenannten Einzelposition ein erheblicher Minusbetrag angehäuft (siehe 
auch 6.6.2). Aus diesem Grunde kommt es zu dem befremdlich wirkenden Effekt, dass das

Seite 20 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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Eigenkapital in Gänze betr ächtlich (827,70 Mio. €) niedriger ausfällt, als die Teilposition 
„Allgemeine Rücklage“. 
6.6.1 Allgemeine Rücklage 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 5.961.347.885,99 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 6.356.468.296,30 € 
 Veränderung -395.120.410,31 € 
 
Aufgrund der Änderung der GemHVO zum 01.01.2013 wirken sich neben dem Jahresergeb-
nis auch bestimmte Vermögensabgänge und die Wertveränderungen bei Finanzanlagen auf 
diese Bilanzposition aus. Hinzu kommen Korrekturen von Wertansätzen aus der Eröffnung s-
bilanz. 
Das bedeutet, dass z. B. die Grundstücksverkäufe , die vor der Änderung der GemHVO 
i. d. R. für die Stadt mit einem Ertrag verbunden waren, nach neuer Rechtslage nur positiv 
auf die Allgemeine Rücklage wirken, nicht jedoch auf die Ergebnisrechnung.  
Eine Minderung um 423,33 Mio. € ist auf die Ergebnisverwendungsbeschlüsse für 2011 und 
2012 zurückzuführen. Auswirkungen aus den Verlusten der Jahre 2013 bis 2014 sind hier 
noch nicht enthalten. Deren Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage erfolgt in 2016. Die 
entsprechenden Beträge finden sich unter der nachfolgenden Position Jahresüberschuss / 
Jahresfehlbetrag. 
6.6.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 - 833.850.337,15 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 - 853.564.050,71 € 
 Veränderung +19.713.713,56 € 
 
Das Jahresergebnis ist in der Bilanz als eigener Posten darzustellen. Erst nach dem B e-
schluss des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwe n-
dung (§ 96 Abs. 1 GO) kann eine entsprechende Umbuchung stattfinden. Dies kann, wenn 
das Jahresergebnis negativ ist, zu der vermeintlich widersprüchlichen Situation führen, dass 
die Teilposition Allgemeine R ücklage betragsmäßig größer ist  als das Eigenkapital insg e-
samt. 
Bezüglich des Beschlusses über die Ergebnisverwendung hat der Rat im Falle von Jahre s-
fehlbeträgen nicht wirklich Entscheidungsalternativen: Da keine Ausgleichsrücklage mehr 
vorhanden ist, muss der Fehlbetrag durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausg e-
glichen werden. 
Aktuell enthält diese Position , neben dem aktuellen Jahresfehlbetrag, noch  die Ergebnisse 
der Jahresabschlüsse 201 3 (-180,69 Mio. €) und  2014 (-249,54 Mio. €) , da die Verrec h-
nungsbuchung mit der Allgemeinen Rücklage noch nicht erfolgt ist. Der bilanzielle Jahresver-
lust der Stadt beläuft sich 2015 auf 403,62 Mio. €. 
Die Veränderung fällt aufgrund zweier gegenläufiger Faktoren betragsmäßig so gering und 
auch noch positiv aus: Einerseits wirkt der Jahresverlust 2015 mit 403,62 Mio. € als (negat i-
ver) Zugang; andererseits wurden die Jahresergebnisse 2011 mit summa summarum 423,33 
Mio. € (182,13 Mio. € + 241,20 Mio. €) gegen die Allgemeine Rücklage ausgebucht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 21 
 
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6.7 Sonderposten 
 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.956.450.532,58 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 2.991.302.496,61 € 
 Veränderung -34.851.964,03 € 
 
Die Sonderposten stellen in der Bilanz eine Mischform zwischen Eigen - und Fremdkapital 
dar. Es handelt sich um Gelder, die die Stadt zur Finanzierung von Vermögensgegenständen 
als Zuwendungen, Gebühren und Beiträgen erhält. Verbunden damit sind allerdings auch 
mehr oder weniger konkrete Gegenleistungsverpflichtungen wie z. B. ein bestimmtes Ba u-
werk zu sanieren oder sie einfach nur investiv zu verausgaben (Investitionspauschale). Das  
unterscheidet sie vom Eigenkapital. 
Sie enthalten als größten Posten ( 2,60 Mrd. €) die Beträge, die hauptsächlich das Land 
NRW zur Finanzierung von investiven Maßnahmen bereitstellt. Des Weiteren finden sich hier 
- neben den Beiträgen und Gebührenüberdeckungen - die rechtlich unselbständigen Stiftun-
gen (80,28 Mio. €), die von der Stadt verwaltet werden. 
Nennenswerte Prüfungserkenntnisse ergaben sich für diese Position im Jahresabschluss 
2015 nicht. 
6.8 Rückstellungen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.654.762.184,97 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 2.528.537.102,20 € 
 Veränderung +126.225.082,77 € 
 
Rückstellungen sind wirtschaftlich als Fremdkapital anzusehen. Nach § 88 GO i. V. m. § 36 
GemHVO sind sie in angemessener Höhe zu bilden für  
 Pensionsverpflichtungen, 
 die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, 
 unterlassene Instandhaltungen an Sachanlagen, sofern die Nachholung konkret bea b-
sichtigt ist, 
 dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten, 
 drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren und 
 sonstige Zwecke nur, wenn dies durch Gesetz oder Verordnung geregelt ist. 
Durch die Bildung von Rückstellungen erfolgt eine verursachungsgerechte Zuordnung von 
Aufwendungen zu den entsprechen den Haushaltsjahren. Den weitaus größten Anteil an 
dieser Position haben die Pensionsrückstellungen mit rund 2,03 Mrd. €.  
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind zu bilden, wenn eine sichere oder 
wahrscheinliche Verpflichtung gegenüber einem D ritten am Bilanzstichtag rechtlich oder 
wirtschaftlich verursacht ist, mit einer Inanspruchnahme ernsthaft gerechnet werden muss 
und eine verlässliche Schätzung der Betragshöhe möglich ist. 
Die Bewertung des Rückstellungsbetrages erfolgt auf Basis des Vorsichtsprinzips unter 
Berücksichtigung hinreichend objektiver Hinweise mit dem Erfüllungsbetrag. Das ist der 
Nominalbetrag, der im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich in dieser Höhe an den oder die 
Gläubiger zu leisten ist. Sämtliche bei der Bilanzaufste llung verfügbaren Informationen über 
die Verhältnisse am Abschlussstichtag sind zu berücksichtigen. 
Insgesamt ist im Bereich der Rückstellungen eine Verbesserung der Buchführungsqualität zu 
verzeichnen.

Seite 22 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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Sonstige Rückstellungen nach § 36 Absatz 4 und 5 GemHVO 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 399.222.722,81 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 364.612.175,48 € 
 Veränderung + 34.610.547,33 € 
 
Die Sonstigen Rückstellungen wurden ohne die den Personalbereich betreffende n Konten 
geprüft und unterteilen sich wie folgt auf 
 Rückstellungen für Prozesskosten, 
 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, 
 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und 
 Andere Sonstige Rückstellungen. 
Deren Gesamtwert in der Bilanz beträgt rd. 258,5 Mio. € (Vorjahr: rd. 228,9 Mio. €). Im Jahr 
2015 wurden 5.045 Fälle mit rd. 29,6 Mio. € gebucht. Aus diesen Fällen wurde für die Pr ü-
fung eine Stichprobe von 172 Fällen (3,4 %) mit einer Summe von rd. 20,8 Mio. € (70,3 %) 
ausgewählt. Davon wurde der überwiegende T eil mit 143 (83,1 %) Fällen korrekt und in 29 
(16,9 %) Fällen falsch gebucht. 
Die Stichprobe wurde stadtweit ausgewählt und betrifft 22 Ämter. 
Auch in 2015 wurden wieder Buchungen vollzogen die eine ordnungsmäßige Buchhal tung 
ad absurdum führen. Insgesamt wurden im Rahmen der Stichprobe 11 Buchungen festg e-
stellt in denen zwischen 2 und 16 Geschäftsvorfälle abgebildet wurden. Erschwerend kommt 
hinzu, dass diese Geschäftsvorfälle dabei unterschiedliche Geschäftsbereiche unterschiedl i-
cher Ämter betreffen. Auf diesen Buchungsmangel wurde bereits im Prüfungsbericht zum 
Jahresabschluss 2013 und 2014 hingewiesen. 
Gemäß § 27 Absätze 1 -3 GemHVO in Analogie zu den §§ 238 Abs. 1, 239 Abs. 2 und 257 
Abs. 1 Nr. 1-3 HGB widerspricht diese Art den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. 
Buchführung ist die laufende, systematische und in Geldgrößen vorgenommene Dokumenta-
tion von Geschäftsvorfällen. Die Buchführung bezweckt, Vermögen und Vermögensentwic k-
lung klar, übersichtlich und nachprüfbar zu dokumentieren. 
Zu jedem Gesc häftsvorfall gehört ein Beleg als Nachweis der Buchung. Geschäftsvorfälle 
sind Ereignisse, die eine Veränderung des Bruttovermögens in Höhe und/oder Struktur 
bewirken. Mehrere gleichartige Vorgänge dürfen nicht zu einer Buchung zusammengefasst 
werden. 
Die Buchführung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn ein sachverständiger Dritter sich in 
angemessener Zeit darin zurechtfinden kann. Die Zeit, die erforderlich ist, um sich in der 
Buchführung zu Recht zu finden, hängt vom Umfang des Rechenwerkes ab. Der Überblick  
muss anhand der Buchungen und der Belege und ganz überwiegend ohne weitere Auskün f-
te und ohne Schwierigkeiten zügig gewonnen werden können.  
Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. 
Daher ist die Einzelbuchung je Geschäftsvorfall unbedingt erforderlich. 
 
Im Rahmen der Prüfung fiel auf, dass bei der Bildung von Rückstellungen für Prozesskosten 
in denen der Streitwert nicht berücksichtigt worden ist, nicht das richtige Aufwandskonto 
gewählt wurde. Laut Buchungsin formation von -20- ist bei der Bildung von Rückstellungen, 
die ausschließlich Verfahrenskosten enthalten, anstelle des Kontos 543800 - Aufwendungen 
für Rückstellungen - das Konto 529210 - Gerichts- u. Notarkosten - zu verwenden. 
Die betroffenen 11 Buchungen unter dem Geschäftsbereich 0310 sind zu korrigieren.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 23 
 
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Laut Buchungsinformationen von -20- sind Aufwandsminderungen nur innerhalb der l aufen-
den Periode (Jahr) möglich und kommen nur aus folgenden Gründen in Betracht: 
 Es wird nachträglich ein Preisnachlass (z. B. Rabatte, Gutschriften oder Boni) gewährt. 
 Die Rechnung war fehlerhaft oder wurde aus anderen Gründen reduziert (z. B. Rückg a-
be von Ware innerhalb von 14 Tagen). 
 Im Rahmen einer Spitzabrechnung besteht ein Rückerstattungsanspruch seitens der 
Stadt. 
Im Rahmen der Einzelfallprüfung wurde festgestellt, dass in den folgenden Bereichen Au f-
wandsminderungen bewusst falsch gebucht werden. 
 Ausbilder für die Verwaltungsberufe erhalten auf Antrag ein Honorar. Auf Basis der 
Anträge wird eine entsprechende Rückstellung gebildet, da die Auszahlungen der Hono-
rare erst im Folgejahr vorgenommen werden. 
Die Auszahlung erfolgt z usammen mit der Gehaltszahlung und wird über die jeweiligen 
Aufwandskonten ( Regelentgelt bzw. Regelbezüge  und Aufwendungen, für Honorare) 
gebucht. Die für den Honoraranteil gebildete Rückstellung wird dann im Nachgang auf-
wandsmindernd korrigiert. 
Dieses Verfahren entspricht nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung und ist zu korr i-
gieren. 
 Bei den Prozesskostenrückstelllungen für Schadensfälle sowohl für Einzelleistungen als 
auch für Dauerleistungen (z. B. Rentenzahlungen) werden alle Auszahlungen unterjährig 
zunächst gegen Aufwand gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden 
diese Buchungen dann aufwandsmindernd korrigiert. Auch dieses  Verfahren entspricht 
nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung und ist zu korrigieren.  
Für die Berechnung der Dauerleistungen sind entsprechende Rentenbarwerte zu ermi t-
teln. Hierbei sind 3 Ämter involviert. In 2015 hatte diese Berechnung 10 Monate in A n-
spruch genommen, so dass die finalen Rückstellungslisten erst im November 2016 e r-
stellt werden konnten. Vor dem Hintergrund, dass gemäß § 95 Abs. 3 GO der Entwurf 
des Jahresabschlusses bis zum 31.03. des Folgejahres dem Rat zur Feststellung vorge-
legt werden muss, ist dieses langwierige Verfahren anzupassen. 
Im Rahmen der Prüfung gab -20- an, dass eine umfassende Betrachtung dieser Themen 
für die zweite Jahreshälfte 2017 beabsichtigt ist. 
 Bei den arbeitsrechtlichen Prozesskostenrückstellungen werden ebenfalls alle Auszah-
lungen unterjährig zunächst gegen Aufwand gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlus s-
arbeiten werden diese Buchungen dann aufwandsmindernd korrigiert. 
Auch dieses Verfahren entspricht nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung und ist zu 
korrigieren. 
 Bei der Abwicklung der Sozialhilfe ist aufgefallen, dass in mengenmäßig hohen Umfang 
Aufwandsminderungen gebucht werden. Die Buchungen der Sozialhilfen in SAP erfo l-
gen über das Vorsystem AKDN. Nach Auskunft des Amtes ist es aus technischen Grü n-
den nicht möglich direkt gegen Rückstellungen zu buchen.  
Die technischen Voraussetzungen sind zwingend kurzfristig anzupassen, so dass eine 
ordnungsmäßige Buchführung möglich ist.  
 
Grundsätzlich ist bei Prozessen ab der zweiten Instanz neben den betroffenen Ämtern -30- 
zuständig.  
In einem Fall wurde festgestellt, dass die augenscheinlich gute Kommunikation zwischen  
-30- und den Ämtern nicht funktioniert hat. Zwar wurden die notwendigen Buchungen korrekt

Seite 24 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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durchgeführt, der zuständige Sachbearbeiter des Amtes war jedoch n icht über die Abwic k-
lung informiert.  
Damit die buchhalterische Abwicklung der Geschäftsvor fälle, an denen mehrere Dienstste l-
len beteiligt sind , ordnungsgemäß erfolgt, ist durch eine einheitliche Ablauforganisation ein 
sicherer Informationsfluss zu gewährleisten. 
 
Laut Buchungsinformationen und Jahresabschlussverfügung 2015 von -20- werden Rück-
stellungen für investive Rechnun gen ausschließlich bei Schlussrechnungen zu Bauma ß-
nahmen gebildet. Dabei kann auf eine Rückstellungsbildung verzichtet werden, wenn di e 
Rechnung voraussichtlich unter 10.000 € liegt. 
Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt voraus, dass künftige 
Ausgaben nicht zu aktivierungspflichtigen Anschaffungs - und Herstellungskosten führen 
dürfen.  
Soweit allerdings bei einem bereits angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstand 
die Höhe der Zahlungsverpflichtung noch ungewiss ist, ist die Bildung einer Rückstellung für 
ausstehende Rechnungen zulässig.  
Bei diesen investiven Rückstellungsbuchungen muss der betroffene Vermögensgegenstand 
zwingend aktiviert und betriebsbereit sein. Unter diese Regelung fallen allerdings nicht nur 
bauliche Vermögensgegenstände, sondern auch alle anderen. 
Die oben genannte Festlegung von -20- ist demnach nicht vollständig. Die Formulie rung ist 
dahingehend anzupassen, dass bei der Bildung von Rückstellungen für investive Rechnu n-
gen nicht nur bauliche sondern auch alle anderen Vermögensgegenstände betroffen sind. 
Wobei für die anderen Vermögensgegenstände die Wertgrenze neu zu betrachten ist. 
In der Prüfung wurde festgestellt, dass in einem Geschäftsvorfall fälschlicherweise die Bi l-
dung einer Rückstellung gegen Anlage im Bau gebucht wurde. Anlagen im Bau erfüllen nicht 
das Kriterium der Betriebsbereitschaft. Die Rückstellungsbildung ist somit zu korrigieren. 
 
Im Rahmen der Prüfung wurden Unterlagen von 22 Ämtern per Mail angefordert. Der deu t-
lich überwiegende Teil hat fristgerecht geantwortet (innerhalb von 3 Wochen) und eine hohe 
Kooperationsbereitschaft in der Zusamme narbeit gezeigt. 5 Ämter haben auf die erste A n-
frage nicht geantwortet und wurden in einer Erinnerungsmail nochmals um die Übersendung 
(Frist 1 Woche) der angeforderten Unterlagen gebeten. Davon h at sich ein Amt erst 7 W o-
chen nach der ersten Anforderung gemeldet, allerdings hat dieses Amt die avisierten Unter-
lagen nicht vorgelegt. Von  einem weiteren Amt gab es während der Prüfung gar keine 
Rückmeldung. 
Die Konsequenz aus diesem Verhalten einiger weniger Ämter ist, dass bei folgenden Pr ü-
fungen sämtliche Anforderungen an -20- als Ersteller des Jahresabschlusses gehen. -20- ist 
dann dafür verantwortlich, dass die Rückmeldungen fristgerecht an -14- erfolgen.  
6.9 Verbindlichkeiten 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 3.484.659.382,64 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 3.204.731.320,68 € 
 Veränderung + 279.928.061,96 € 
 
Eine Verbindlichkeit liegt vor, wenn die Stadt Köln gegenüber einem Dritten zu einer Lei s-
tungserbringung aufgrund  von privatrechtlichen,  öffentlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen 
Gründen verpflichtet ist. Die Bilanzposition Verbindlichkeiten beinhaltet alle zum Bilanzstic h-
tag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 25 
 
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Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 41 Abs. 4 GemHVO zu gliedern und mit ihrem Rückzah-
lungsbetrag zu bilanzieren. Die Erfassung der Verbindlichkeiten erfolgt durch die Beleginven-
tur, da diese für die Verbindlichkeiten die einzige Aufnahmemöglichkeit darstellt . Die Nach-
vollziehbarkeit der Entwicklung des Bestandes an Verbindlichkeiten ist für das RPA innerhalb 
eines überschaubaren Zeitraumes nicht gegeben. Dies wird erst mit der Einführung einer 
geschlossenen Buchführung möglich sein. 
Bis dahin bleibt das RPA bei seiner Kritik hinsichtlich der Buchhal tung: Die Datenverwaltung 
der Darlehen erfolgt in dem System KommInform, gebucht werden die Geschäftsvorfälle  
quartalsweise im eigentlichen Buchhaltungssystem SAP und die Zahlungen werden über das 
alte kamerale Kassensystem Indafin/Ginfis abgewickelt. Durch diese Dreiteilung findet sich 
im Buchführungssystem SAP keine aktuelle Darstellung der Vorgänge , der aktuellen Ve r-
bindlichkeiten- und Finanzmittelbestände. Wünschenswert ist die Integration der Darlehen s-
verwaltung in das SAP -System; die fehlende Verbindu ng zum Kassenverfahren ist ein A n-
lass für die Einschränkung des Testats. 
6.9.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.162.888.199,69 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 2.247.053.997,43 € 
 Veränderung - 84.165.797,74 € 
 
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen nach § 86 GO sind der Gemeinde von einem 
Dritten zur Verfügung gestellte Geldbeträge mit der Verpflichtung, das aufgenommene Kap i-
tal dem Kreditgeber zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag stellt den zu passivierenden 
Wertansatz dar. Unterschieden wird gemäß § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO nach Krediten von 
verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie nach Krediten vom 
öffentlichen Bereich und vom privaten Kreditmarkt. 
Die Kredite dürfen nur aufgenommen werden, um Investitionen zu tätigen oder Umschuldu n-
gen vorzunehmen. Bedingungen sind, dass eine andere Finanzierung nicht möglich oder 
wirtschaftlich zweckmäßig ist und dass die Kreditaufnahme „mit der dauernden Leistungsf ä-
higkeit der Gemeinde in Einklang“ steht.  
Eine schwerpunktmäßige Prüfung dieser  Bilanzposition erfolgte zum Jahresabschluss 2013 
zusammen mit der Prüfung der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (si e-
he Ziffer 6.9.2). Die wesentlichen Probleme bestehen weiterhin. Eine Zusammenfassung der 
wesentlichen Feststellungen findet sich dort. 
6.9.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 853.095.660,67 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 487.000.000,00 € 
 Veränderung + 366.095.660,67 € 
 
Unter dieser Bilanzposition sind die Verbindlichkeiten aus der Kreditaufnahme zur Aufrech t-
erhaltung der Zahlungsfähigkeit nach § 89 GO anzusetzen. Die Zuordnung ist auch hier nur 
nach deren zweckbezogener Verwendung und nicht nach der Laufzeit der Kredite vorz u-
nehmen. Ein Hauptmerkmal dieser Kreditart ist seine kurze Laufzeit, entweder nach Tagen 
oder Monaten bestimmt, aber jeweils nicht länger als ein Jahr. 
Prüfungsergebnisse zu Verbindlichkeiten aus Investitionen und Liquiditätskrediten 
 
 Die gesamte Schuldenverwaltung erfolgt mit Hilfe des Darlehensverwaltungsprogramms 
„KommInform“. Das Programm ist nicht in die Buchführung (SAP) integriert.

Seite 26 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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 Eine schriftlich fixierte Dokumentation der Arbeitsabläufe hinsichtlich der Aufn ahme von 
Krediten bzw. deren Verwaltung existiert bei der Stadt nicht. Ausführliche Arbeitsplat z-
beschreibungen für den Bereich sind hingegen vorhanden. 
 Sowohl die Aufnahme und Tilgung der langfristigen Kredite als auch die der kurzfristigen 
Liquiditätskredite wurden hinreichend nachgewiesen. 
 Die sichere Abgrenzung von Krediten für Investitionen und Liquiditätskrediten ist hi n-
sichtlich der Mittelverwendung nach Auffassung des RPA nicht gewährleistet. Sowohl 
die Investitions- als auch die Liquiditätskredite werden in Zusammenhang mit Planungen 
bzw. Anmeldungen aufgenommen. Die Mittel werden auf städtischen Konten bereitg e-
stellt und von der Stadtkasse zur Zahlung von Rechnungen genutzt. Ob diese Gelder 
aus investiven Darlehen dabei primär für investive Maßnahme n genutzt werden, k onnte 
von der Verwaltung nicht konkret beantwortet werden. 
 Die Buchungen der Aufnahmen und Rückführungen der Liquiditätskredite in SAP wer-
den zwar je Bank, allerdings nicht zeitnah vorgenommen, sondern in Summe einmal pro 
Quartal. Dieses Vorgehen ist nicht GoB-konform. 
6.9.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 49.849.180,93 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 35.242.893,01 € 
 Veränderung + 14.606.287,92 € 
 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen auf Grund von Kauf - 
und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet - und Pachtverträgen und ähnlichen Ve r-
trägen, bei denen die Zahlung noch aussteht, die Höhe und die Fälligkeit am Bilanzstichtag 
jedoch feststehen. Eine Lieferantenverbindlichkeit ist grundsätzlich mit dem Rechnungsb e-
trag anzusetzen. In diesem Zusammenhang ist das Saldierungsverbot zu beachten, so dass 
eine Forderung an einen Lieferanten nicht mit einer Verbindlichkeit aus Lieferungen und 
Leistungen verrechnet werden darf. 
Unverändert gegenüber den Vorjahren ist die auffällige Position „Verbindlichkeiten ohne 
Kreditor“. Sie ist keinem bestimmten Geschäftspartner zugewiesen und der Saldo weist eine 
negative Verbindlichkeit i. H. v. rund 3,07 Mi o. €, also eine Forderung aus. Diese Besonde r-
heit wurde bereits in Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung 2011 mit der Kämm e-
rei angesprochen; die Bereinigung steht noch aus. Spätestens mit der Einführung des SAP -
Moduls PSCD ist dieses Konto auszugleichen. 
Die Mängel in der Buchhaltung sind wegen des Systembruchs zwischen Buchhaltungssys-
tem und Kassensystem  gegenüber den bisherigen Jahresabschlüssen unverändert. So 
erfolgt z. B. die Betrachtung der offenen Posten nach Aussage der Kämmerei nur im Ka s-
sensystem und nicht in SAP. Die Ausgleichsbuchung von Forderungen durch erfolgten Za h-
lungseingang ist nicht möglich; eine Bereinigung erfolgt nachträglich durch summarische 
Buchungen. Ein umfassender Abgleich der erfolgten Zahlungen mit den zugehörigen Ve r-
bindlichkeiten in SAP ist weiterhin nicht unmittelbar möglich. Auch diese Verfahrensweise 
entspricht nicht den GoB. 
6.9.4 Erhaltene Anzahlungen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2015 161.525.781,23 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2014 130.945.778,82 € 
 Veränderung +30.580.002,41 € 
 
Erhaltene Anzahlungen sind Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Dritten, die entstan-
den, weil sie von diesen bereits Finanzmittel  zur Verfügung gestellt bekam , die von ihr g e-

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 27 
 
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wünschte Leistung oder vertraglich vereinbarte Maßnahme jedoch noch nicht bzw. nicht 
vollständig erbracht bzw. durchgeführt hat.  
Einen großen Teil dieser Position stellen die erhaltenen Zuwendungen dar, die noch nicht 
verwendet wurden. Weitere Beispiele sind zweckgebundene  Nachlässe und Spenden. Es 
kann sich dabei sowohl um investiv wie auch konsumtiv zu verwendende Mittel handeln. Die  
von der Gemeinde zu erbringende Gegenleistung kann in der Weiterleitung des Geldes, 
einer Dienst- oder einer Sachleistung bestehen. 
Aus diesem Bereich wurden zum Jahresabschluss 2014 die zweckgebundenen, nicht inve s-
tiven Zuwendungen ausführlicher geprüft. Diese sind aufgrund der Zweckbindung im Ja h-
reswechsel als Erhaltene Anzahlungen auszuweisen. Erhaltene Anzahlungen sind bis zur 
Erfüllung der Leistungen Verbindlichkeiten.  Dieser Status kann sich über mehrere Jahre 
erstrecken. 
Unverändert bestehen Probleme bei der Nachweisführung: 
 Belege sind nur mit hohem zeitlichem Aufwand zu erhalten, erfüllen nicht die Anford e-
rungen an einen Beleg oder können überhaupt nicht zur Verfügung gestellt werden. Das 
ist auch der Tatsache geschuldet, dass keine GoB-konforme Belegablage existiert. 
 Rückfragen zu den Vorgängen  können nicht beantwortet werden  bzw. werden nicht 
beantwortet. 
 Die im SAP-System zur Verfügung stehenden Mittel (Buchungstexte, Kontierungsobje k-
te) werden nicht genutzt, was Auswertungen und Zuordnungen teilweise unmöglich 
macht. 
 Eine schriftliche Dokumentation zum Ablaufprozess im Umgang mit zweckgebundenen, 
nicht investiven Zuwendungen existiert nicht. Das Fehlen einheitlicher, umfassender Bu-
chungsvorgaben führt dazu, dass die Dienststellen teilweise unterschiedliche Verfa h-
rensweisen entwickelten. 
Das RPA fordert eine stadtweit einheitliche Verfahrensweise in der Abwicklung und Buchung 
gleichartiger Vorgänge. Damit diese durchgeführt wird, sind seitens der Kämmerei konkrete 
Vorgaben zu fertigen. Insbesondere notwendig erscheinen diese auch hinsichtlich der zeitli-
chen Komponente. Dabei ist festzulegen z u welchem Zeitpunkt unter welchen Vorausse t-
zungen der Ertrag zu buchen ist und wann die (Um-)Buchung von noch nicht zweckentspre-
chend verwendeten Fördermitteln auf Erhaltene Anzahlungen erfolgt. Auch wenn immer eine 
Betrachtung des Einzelfalles notwendig ist, sind zentrale Vorgaben erforderlich. 
Eine zentrale Übersicht der verschiedenen Zuwendungen für die Stadt insgesamt, aus de r 
Art und Zweck, Zuwendungsgeber, Empfänger , Dienststelle, Nachweisverpflichtung und 
Sonstiges hervorgeht, existiert nach Auskunft der Kämmerei nicht. Damit ist es weder mög-
lich zentral eine Auskunft über erhaltene und verwendete Zuwendungen zu bekommen, was 
die Prüfung erschwert, noch ist eine zentrale Überwachung möglich. 
Unzureichend ist in vielen Dienststellen die Zuordnung von Erträgen aus Zuwendungen und 
den dazugehörigen Aufwendungen, also letztlich der Nachweis der Leistungserbringung mit 
dem veranschlagten Ressourcenverbrauch . Diese Zuordnung  kann von den Dienststellen 
teilweise gar nicht erbracht werden oder ist nur sehr aufwendig identifizierbar. Es mangelt 
stadtweit an der notwendigen Transparenz der verwendeten Förderbeträge. Nur in wenigen 
Dienststellen wird durch die Nutzung von Kostenträgern die erforderliche Transparenz hin-
sichtlich der Fördermittel geschaffen. Hilfreich wäre hier eine Vorgabe, welcher Buchungstext 
sowohl auf den Ergebniskonten als auch auf dem Bestandskonto zu nutzen ist. Aus diesem 
sollte erkennbar sein, zu welchem Förderprojekt die jeweilige Buchung zugehörig ist , was 
Auswertungen ermöglichen würde . So bestünde auch die Möglichkeit investive und ko n-
sumtive Fördermittel zu selektieren.  Seit 2017 arbeitet die Kämmerei an einer entspreche n-
den Regelung.

Seite 28 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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7. Ergebnisrechnung 
Mit der Einführung des NKF wurden die in der Ergebnisrechnung dargestellten Rechengr ö-
ßen zum Maßstab des kommunalen Haushaltsausgleichs. Ziel war, die reinen Geldflüsse in 
den Hintergrund und den Ressourcenverbrauch bzw. -zugewinn in den Mittelpunkt der haus-
haltswirtschaftlichen Betrachtungen zu stellen.  
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis ist im Rahmen des gemeindl i-
chen Jahresabschlusses gem. § 41 Abs. 4 Nr. 1.4 GemHVO als Jahresüberschuss oder 
Jahresfehlbetrag unter dem Bilanzposten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ anzusetzen. 
Das Jahresergebnis ist eine der bestimmenden Größen  für die Veränderung des Eigenkap i-
tals in der Bilanz (siehe auch 6.6.1). 
Generell wirkt sich a uf die Ergebnisrechnung die Pro blematik der Buchführung, wie sie in 
den voranstehenden Kapiteln beschrieben wurde, aus. So sind die summarischen Ertrag s-
buchungen in SAP nicht überprüfbar, bei denen die Einzelwerte direkt aus einem Vorsystem 
zur Stadtkasse übertragen werden. In der Regel werden Erträge in der Doppik gegen Forde-
rungskonten gebucht (zur Problematik der Forderungen siehe Ziffer 6.4 Forderungen und 
sonstige Vermögensgegenstände). Da die offenen Forderungen in SAP nicht gegen den 
Zahlungseingang ausgebucht werden, ist nicht sichergestellt, dass die Erträge korrekt erfasst 
sind. Durch die Systemtrennung ist ebenfalls nicht gewährleistet, dass z. B. Niederschlagu n-
gen in der Buchhaltung  (SAP) korrekt verbucht werden.  Dieser Kritikpunkt kann frühestens 
ab 2017 - mit der Einführung von PSCD - beendet sein. 
7.1 Gewerbesteuer 
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden. Die für 2015 
gebuchten Erträge für die Stadt Köln betragen 905,48 Mio. €. Der Gewerbesteuerhebesatz in 
Köln beträgt 4 75 Prozent bezogen auf den „Steuermessbetrag“, der von der Finanzverwa l-
tung festgesetzt wird. 
Die Berechnung der zum Soll zu stellenden Forderungen an die Steuerpflichtigen werden mit 
dem Programm OK .FIS (Offenes Kommunales Finanzinformationssystem) beim Steueramt 
generiert. Auf Basis einer Annahmeanordnung führt die Kämmerei die Kontierung und Bu-
chung aus. 
Generell bestätigt die Prüfung der Gewerbesteuererträge für 2015 die Ausführungen unter 7 
bezüglich der summarischen Ertragsbuchungen und des Ausgleichs der Forderungen. 
Weitere Prüfungsergebnisse: 
 Seit Beginn NKF (1. 01.2008) gab es bei den Gewerbesteuern keine Buchung auf dem 
Sachkonto 578200 - Forderungsverlust. Erst ab dem Haushaltsjahr 2014 wurden die 
ersten Einzelwertberichtigungen in SAP erfasst. 
 Es ist im Buchführungssystem SAP nicht  erkennbar, welche Beträge aus welchem A n-
lass (Erlass, Niederschlagung, Stundung oder Rückzahlung) getätigt wurden. 
 In Köln gibt es aktuell rund 15.000 Gewerbesteuerpflichtige. Daraus ergibt sich - theore-
tisch - eine Anzahl von 15.000 Personenkonten und 60.000 Buchungen, wegen der 
quartalsweisen Zahlungsverpflichtung der Gewerbesteuerabschläge. Hinzu kommen un-
terjährige Korrekturbuchungen. 
Tatsächlich wurden in 2015 in INDAFIN  27.056 Personenkonten bebucht. Von der Ver-
waltung wurden 192.224 Datensätze (Buchungen) geliefert, die - wie die Prüfung ergab - 
noch nicht den Gesamtbestand umfassen können.  
 Einzelne Personenkonten wurden bis zu 95 mal bebucht. Dabei handelt es sich haup t-
sächlich um unüberschaubare Rein -Raus-Buchungen. 995 dieser Personenkonten wi e-
sen am Jahresende mit einem Buchungsvolumen von 6 .933 Buchungen - ohne Au s-
gleichszahlung - einen Saldo von 0 € aus.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 29 
 
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Bei OK.FIS handelt es sich um eine Software, die in vielen Kommunen zur Ermittlung der 
Gewerbesteuerbeträge eingesetzt wird; eine Prüfung durch das RPA fand in früheren Jahren 
statt.  
Problematisch ist, dass die im Buchführungssystem SAP verbuchten Beträge aktuell nicht 
umfassend nachvollziehbar sind. Ferner ist fragwürdig, ob es im Bereich der Forderungen 
aus Gewerbesteuer keine Forderungsverluste und nur in so geringem Maße Anlass zu Wer t-
berichtigungen gab. Mit den genutzten IV -Verfahren, OK .FIS als Vorsystem, Indafin als 
Kassenverfahren und SAP als Buchführungssystem lediglich mit summarischen Buchungen 
bestückt, ist eine umfassende Beurteilung dieser Ertragsposition nicht möglich. 
7.2 Aufwandsminderungen 
Zum Jahresabschluss 2015  wurden außergewönliche Buchungen auf den  Aufwandskonten 
näher betrachtet. Aufwandskonten gehören zu den Ergebniskonten, d. h. die auf ihnen  ver-
buchten Beträge beeinflussen das Jahreser gebnis. Grundsätzlich werden Aufwandskonten 
nur auf der Soll seite bebucht. Ausnahmen stellen Korrekturbuchungen und die in der 
GemHVO gesondert geregelten Fälle (z. B. Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten) dar. 
Die gesamtstädtischen Regelungen (Buchungsinformationen ohne Anlagenbuchhaltung) 
sehen eine Aufwandsreduzierung nur innerhalb des laufenden Haushaltsjahres und grund-
sätzlich nur aus folgenden Gründen vor: 
 Es wird ein nachträglicher Preisnachlass (z. B. Rabatte, Gutschriften, Boni) gewährt. 
 Die Rechnung war fehlerhaft oder wurde aus anderen Gründen reduziert ( z. B. Rückga-
be der Ware innerhalb von 14 Tagen). 
 Im Rahmen einer Spitzabrechnung besteht ein Rückerstat tungsanspruch seitens der 
Stadt. 
Im Jahr 2015 wurde auf der Habenseite der 205 Aufwandskonten insgesamt ein Betrag von 
171.356.559,25 € über alle Kontengruppen als Aufwandsminderung gebucht Die Stichprobe 
umfasste insgesamt 172 Belege aus acht Dienststellen. 
Grundsätzliche Feststellungen 
 Die eingereichten Nachweise entsprechen häufig nicht den Anforderungen an  bu-
chungsbegründenden Unterlagen (siehe hierzu Punkt 5.2). 
 In den Stichproben finden sich zum Teil mehrere unterschiedliche Geschäftsvorfälle in 
einem Beleg. Vereinzelt werden bis zu sieben Hauptbuch - und Ergebniskonten in solch 
einem Beleg bebucht. Die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Teilbuchungen ist 
nicht mehr gegeben.  
 Vorgänge werden teilweise mit erheblicher Zeitverzögerung verbucht. 
 Die relevanten Buchungsunterlagen weisen vereinzelt keine Unterschriften auf den 
Buchungsbelegen auf, bei einem Amt fehlt häufig die Mitzeichnung einer zweiten Pe r-
son. 
 Die zwingend anzugebenen Buchungstextvorgaben wurden nicht durchgängig beachtet. 
 Zwei Dienststellen haben unvollständige Nachweise erbracht, sodass für die betreffe n-
den Sachverhalte eine abschließende Prüfung nicht möglich war. 
Einzelfeststellungen 
 Rückstellungssachverhalte 
Eine Vielzahl der Stichproben betrifft diverse Rückstellungssachverhalte. Bei Ina n-
spruchnahme dieser Rückstellungen hat die Zahlung direkt aus dem Rückstellungskonto 
zu erfolgen.

Seite 30 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Die Auszahlung erfolgt jedoch über die jeweiligen Aufwandskonten. Die gebildete Rück-
stellung wird dann im Nachgang aufwandsmindernd korrigiert. 
Laut Aussage der Kämmerei sind die in den Buchungsinformationen aufgeführten Be i-
spiele für nachträgliche Aufwandsabsetzungen ihrem Wesen nach unterjährige Au f-
wandskorrekturen. In diesem Kontext sind auch die gebuchten Inanspruchnahmen der 
Personalrückstellungen zu sehen. Diese Vorgehensweise ist systembedingt, da die f i-
nanztechnische Abwicklung bei der Zahlbarmachung der Gehälter aus dem Vorsystem 
SAP/HCM (Gehaltsabrechnungsverfahren) heraus keine andere Vorgehensweise als e i-
ne nachträgliche Korrektur (gegen das Aufwandskonto) zulässt.  Diese Systemeinstel-
lung widerspricht den GoB. 
Bei einer Dienststelle befindet sich ein weiterer Rückstellungssachverhalt aktuell noch in 
Klärung. In den beigefügten Unterlagen ist das Berechnungsergebnis 1.283.312,61 € 
noch in die Rückstellung einzubuchen. Der Sachkontenbeleg weißt aber eine Minderung 
der Rückstellung in dieser Höhe aus. Gebucht wurde entgegen der Berechnung somit 
eine Aufwandsminderung (Rückstellung an Aufwand). 
 Gehaltsvorschüsse 
Gehaltsvorschüsse wurden bei Auszahlung aufwandswirksam gebucht und danach au f-
wandsmindernd in die Forderungen umgebucht. Der Zwischenschritt über die Persona l-
aufwendungen ist sachlich falsch. 
 Finanzanlagen 
Gemäß § 35 Absatz 5 i.V.m. § 43 Absatz 3 GemHVO ist bei Finanzanlagen eine A b-
schreibung bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zwingend vorzunehmen. Die-
se Wertminderungen sind in NRW ab 01.01.2013 nicht mehr als Aufwand zu buchen, 
sondern erfolgsneutral unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Im 
Haushaltsjahr 2015 wurde die Wertveränderung zunächst gegen das Aufwandskonto 
gebucht. Eine Verrechnung gegen die allgemeine Rücklage erfolgte im Folgejahr. Die 
aktuellen Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung) Pkt. 5.6 sind an die akt u-
elle gesetzliche Regelung anzupassen. 
 Buchungen ohne Geschäftsvorfall 
Drei Belege sollen Storno- bzw. Korrekturbuchungen darstellen. In den betreffenden Bu-
chungen wird ein Aufwandskonto zeitgleich im Soll und im Haben bebucht. Eine Storno - 
bzw. Korrekturbuchung erfolgte hierbei nicht. Da diesen Buchungen kein Geschäftsvo r-
fall zu Grunde liegt, sind sie zukünftig zu vermeiden.  
 Abgrenzung Verbindlichkeiten / Aufwand 
Verbindlichkeiten gehören – neben den Rückstellungen – zum Fremdkapital bzw. zu den 
Schulden, der Aufwand verändert den Bestand an  Eigenkapital. Die Verbindlichkeiten 
aus der Stichprobe wurden zum Jahresende nicht als solche ins Folgejahr übertragen. 
Die Zahlung erfolgte im Folge jahr aus dem Aufwand. Die Verbindlichkeit wurde zwar 
nachträglich richtig dargestellt und die fehlerhafte Aufwandsbuchung korrigiert, jedoch 
teilweise mit unterschiedlichen Buchungstexten.  
 Sonderposten 
Einige Stichpr oben betreffen das Konto „ andere sonsti ge ordentliche Aufwendung en“. 
Die diesen Buchungen zu Grunde liegenden Sachverhalte umfassen zum einen die Fe r-
tigstellung von Anlagen im Bau (AiB) zum anderen den Abgang von Vermögensgegen-
ständen durch Verschrottung im Rahmen einer Inventur.  Im Zusammenhang mit z u-
schussgeförderten investiven Maßnahmen ist die Bebuchung eines Sonderpostens e r-
forderlich.  
Bei den Abgangsbuchungen wird automatisch der ursprüngliche Zuschussbetrag (Son-
derposten) in voller Höhe auf ein Verrechnungskonto gebucht. Die bisher bereits erfolgte 
ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens wird durch eine Aufwandsbuchung 
neutralisiert. Die Buchung des bis zum Abgang bereits ertragswirksam aufgelösten So n-

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 31 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
derpostens ist jedoch zu Recht er folgt. In dieser Höhe ist das Verrechnun gskonto durch 
eine Aufwandsminderung zu bereinigen (Korrekturbuchung). 
Aufgrund der Vielzahl dieser Sachverhalte ist zur Vermeidung der aufwendigen Korre k-
turbuchungen und der damit einhergehenden Fehleranfälligkeit, diese automatisierten 
Buchungen zu hinterfragen und das Verfahren zu optimieren. 
Der tatsächliche Mittelabruf eines Zuschusses für eine Anlage im Bau führt zur Buchung 
eines Sonderpostens. Nach Fertigstellung der A nlage muss diese in der zutreffenden 
Anlagenklasse aktiviert werden. Der entsprech ende Sonderposten wird über die Nu t-
zungsdauer der Anlage ertragswirksam aufgelöst und mindert dadurch die aufwand s-
wirksamen Abschreibungen. In diesem Zu sammenhang sind die vorgenommenen  Auf-
wandsminderungen nicht plausibel.  
 Summarische Verbuchung von Tagesrückläufern 
Die summarische Verbuchung von Tagesrückläufern beinhaltet diverse Sachverhalte 
(Zahlungsrückläufer z. B. falsche IBAN; Tod d. Heimbewohner; Erstattung der Kranke n-
kassen). Eine Aufwandskorrektur erfolgte i.S.d. Buchungsinformationen zu Recht. Bei 
Zahlungsrückläufer wegen falscher Bankverbindung mit erneuter Auszahlung ist der B e-
trag durch eine Umkehrbuchung zu vereinnahmen. Hierbei ist nicht das ursprüngliche 
Aufwandskonto anzusprechen, sondern da s Verrechnungskonto. Eine erneute Ausza h-
lung erf olgt dann von dem Verrechnungskonto mit der ursprünglichen Auszahlungs fi-
nanzposition. Bei der summarischen Verbuchung wurde  nicht das  Verrechnungskonto 
verwendet. Die technischen Voraussetzungen sind zwingend kurzfristig anzupassen, so 
dass eine ordnungsmäßige Buchführung möglich ist. 
 Aufzurechnende Forderungen 
Wenn unterjährig von der Sozialhilfe Beträge einbehalten werden, erfolgt diese Aufrec h-
nung generell über das entsprechende Aufwandskonto. Eine Differenzierung der aufz u-
rechnenden Forderungen (Darlehe nsforderungen/Forderungen aus Transferleistungen) 
erfolgt systembedingt unterjährig nicht. Die Darlehensforderungen wirken sich ergebni s-
neutral, die Forderungen aus Transferleistungen ergebniswirksam aus. Da die erforderli-
chen Anpassungsbuchungen erst zum Jahresende erfolgen, wird unterjährig das Ergeb-
nis fehlerhaft abgebildet.  Die technischen Voraussetzungen sind zwingend kurzfristig 
anzupassen, so dass eine ordnungsmäßige Buchführung möglich ist. 
 Saldierung von Aktiv- und Passivposten 
Das Jobcenter bucht Tagessummen direkt von städtischen Konten ab. Der Bund bucht 
dabei kameral. Diese Abbuchungen werden später anhand der Sachbuchauszüge der 
Kasse in SAP nachgebucht. Die Bundesagentur verlangt an den letzten Tagen des alten 
und den ersten Tagen des neuen Ja hres eine Periodenabgrenzung der Ausgaben nach 
dem entsprechenden Haushaltsjahr. Die Abbuchungen im Dezember 2014 enthalten Be-
träge, die im Ergebnis den Januar 2015 betreffen, außerdem gibt es Abbuchungen im 
Januar, die den Dezember 2014 betreffen. In dies em Zusammenhang fertigt die betre f-
fende Dienststelle im Januar eine Aufstellung und errechnet die Höhe der Verbindlichkeit 
bzw. Forderung. Die errechnete Höhe wird dann in einer Summe gebucht. Somit werden 
Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander au fgerechnet. Diese Vorgehenswe i-
se widerspricht dem Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB). Die Abgrenzungsbuchung 
im alten Haushaltsjahr erfolgt korrekt. Eine Aufwandsminderung im neuen Jahr ist nicht 
notwendig, wenn sofort aus dem Verbindlichkeitskonto gezahlt werden würde. 
 Zuordnung korrekter Kostenträger 
Die Zahlungen an den Trägerverein der Frauenhäuser erfolgt aus arbeitsökonomischen 
Gründen auf einen Kostenträger  / eine Fi nanzposition. Die Zuordnung zum korrekten 
Kostenträger / zum korrekten T eilergebnisplan und zur korrekten F inanzposition erfolgt 
erst zum Jahresende. Systembedingt ist eine zeitnahe Zuordnung (monatlich) möglich. 
Für eine korrekte Abbildung der Ergebnisrechnung ist eine Verfahrensoptimierung auch 
unter arbeitsökonomischen Geschichtspunkten zu prüfen.

Seite 32 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
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 Niederschlagungen 
Systembedingt werden Niederschlagungen automatisch auf ein entsprechendes Einze l-
wertberichtigungskonto in SAP gebucht . Alle verbleibenden Forderungsabgänge die 
Vorjahre betreffend, werden auf einem Forderungsverlustkonto eingestellt. Weitere Di f-
ferenzierungen der Wertberichtigungsgründe erfolgen nicht. 
Bei niedergeschlagenen Forderungen die erneut eingebucht werden müssen, ist zwi n-
gend folgender Buchungstext anzugeben: „ern_Sollst_N S“ diese Angabe ist notwendig, 
um zum Jahresabschluss mit einer entsprechenden Filterung eine Korrektur des Ford e-
rungsbestandes sowie des Wertberichtigungskonto vorzunehmen zu können. Diese 
notwendige Mitgabe ist systembedingt nicht möglich.  Die systemseitigen Voraussetzun-
gen sind kurzfristig zu schaffen. 
Einige Belege beinhalten Forderungen die im  laufenden Haushaltsjahr  nicht realisiert 
werden können (Darlehensforderungen für Kautionen oder die  Realisierung vorrangiger 
Unterhaltsansprüche). Ein Niederschlagungssachverhalt wurde irrtümlich buchhalterisch 
als Fälligkeitsverschiebung (Stundung) und in der Folge ergebnisneutral behandelt. 
Die Buchungsvorgaben für Summenbuchungen wurden durch die Kämmerei ab 2014 
neu ge regelt. Als Schnittstelle für die automati sierte Übernahme der Personenkonten 
aus dem Vorverfahren SozEima in SAP nutzt die Fachdienststelle eine von der Kämm e-
rei zur Verfügung ge stellte Datenbank.  Diese Anwendung verfügt nach wie vor nicht 
über die notwendigen Systemvoraussetzungen zur korrekten Buchung der Geschäft s-
vorfälle. Daher können Wertberichtigungen von Forderungen und erforderliche B u-
chungstextmitgaben bei wiederauflebenden Forderungen nicht oder nicht korrekt abg e-
bildet werden. 
In der Vergangenheit wurde die Kämmerei gebeten das Verfahren so anzupassen, dass 
eine korrekte Buchführung gewährleistet wird. Die erforderliche Modifizierung erfolgte 
bisher nicht. 
Die Systemvoraussetzungen sind zur Einhaltung der Buchungsvorgaben und zur Wa h-
rung des Vorsichtsprinzips anzupassen. 
 Intransparenz 
Nach Prüfung eines Geschäftsvorfalls mit insgesamt sieben Buchungen aus den G e-
schäftsjahren 2013 bis 2015 erfolgte seitens einer Dienststelle eine fehlerhafte Korre k-
turbuchung. Die irrtümlich vorgenommene Korrektur eines Forderungsverlustes sollte im 
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten korrigiert werden. Die beigefügten entspreche n-
den Buchungsbelege wiesen keinerlei Unterschriften auf, die notwendige Korrekturb u-
chung ist in SAP nicht ersichtlich.  
Ein bereits als Verbindlichkeit abgegrenzter Zinsaufwand wurde aus dem Aufwandskon-
to gezahlt. Das diesbezügliche Buchungsverhalten ist sehr intransparent, der relevante 
Schriftverkehr irreführend. 
Drei Rechnungen mit Rechnungsdatum 2014 wurden im H aushaltsjahr 2015 als Au f-
wand in der Ergebnisrechnung falsch abgebildet. Eine Abgrenzung der Verbindlichkeiten 
wurde 2016 für das H aushaltsjahr 2014 vorgenommen. Die investiven Bestandteile der 
Rechnung wurden in 2015 durch die Aufwandsminderung korrigiert. Die Aufwandsmi n-
derung erfolgte somit korrekt, da ein Aufwand für 2015  nicht vorhanden war. Der vorg e-
nannte Sachverhalt umfasst acht Buchungen (darunter eine Luftbuchung) mit unte r-
schiedlichen Belegdaten, unterschiedlichen Belegkopftexten in unterschiedlichen Hau s-
haltsjahren. Dieses Buchungsverhalten ist irreführend und sehr intransparent.  
Mit einer weiteren Buchung sollten sieben Ursprungsbelege mit unterschiedlichen G e-
schäftsvorfällen korrigiert werden. Auch diese Ursprungsbelege betreffen Sachverhalte 
aus dem Jahr 2014, die irrtümlich in 2015 als Aufwand gebucht wurden. I rreführend ist 
hierbei u.a der Belegkopftext, der eine Korrektur im Rahmen des Jahresabschluss 2014 
ausweist.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 33 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
 Ungerechtfertigte Aufwandsminderung 
Zwei Aufwandsminderungen beziehen sich auf Aufwand aus Vorjahren. Die Möglichkeit 
einer Aufwandsminderung ist in Ermangelung der Unterjährigkeit nicht gegeben. Die 
Aufwandsminderungen erfolgten somit zu Unrecht. 
8. Finanzrechnung 
Der Finanzrechnung kommt die Aufgabe zu, die Ein - und Auszahlungen abzubilden. Sie hat 
damit eine gewisse Analogie mit der Kapitalflussrechnung im privaten Bereich, zeichnet sich 
jedoch durch einen wesentlich höheren Detailierungsgrad und durch die Tatsache aus, dass 
sie im kommunalen Bereich Bestandteil der vorgeschriebenen Buchhaltung ist. 
Für die Finanzrechnung sind dements prechend im kommunalen Kontierungsplan eigene 
Buchführungskonten vorgeschrieben. Die vorgegebene Bezifferung entspricht der der E r-
gebnisrechnungskonten, soweit Entsprechungen bestehen. So muss die Verbuchung von 
Aufwendungen für Waren auch zu einer Zahlung  führen, die auf dem Finanzrechnungskonto 
Auszahlungen für Waren darzustellen ist. Es gibt jedoch auch Konstellationen, bei denen 
Aufwendungen keine Zahlungen gegenüberstehen (z. B. Abschreibungen) und Zahlungen 
keine Aufwendungen (z. B. Kauf von Vermögens gegenständen); dann finden sich keine 
Entsprechungen. 
In der SAP-Buchhaltung der Stadt Köln finden sich die Finanzrechnungskonten selbst nicht. 
Die Buchungen, die den Konten zuzuordnen sind, lassen sich nur durch Auswertungen 
ermitteln, da die Bezifferung Bestandteil der Finanzpositionen ist, die der unveränderten 
Budgetkontrolle dienen. Das o. g. Konto Auszahlung für Waren findet sich z. B. in 
3701.572.8300.0, 4511.572.8300.8 und sieben weiteren Finanzpositionen. Aus den ersten 
vier Ziffern ist die Diensts telle, die über das Budget verfügt, erkennbar; ab der sechsten 
Stelle das betroffene Finanzrechnungskonto. Die Gliederung der Ziffern entspricht noch der 
der kameralen Haushaltsstellen und ist in erster Linie der Beibehaltung des alten Kassenver-
fahrens geschuldet. Die Ermittlung der Bewegungen und Stände der Finanzrechnungskonten 
über alle in der Stadt bebuchten investiven und konsumtiven Finanzpositionen auf dem 
Auswertungswege ist sehr mühsam und zeitaufwendig; die im SAP -System hinterlegten 
Berichte könn en für Auswertungszwecke bei den Finanzrechnungskonten so nicht genutzt 
werden. 
Ein Abgleich von Bewegungen auf Ergebnis - und korrespondierenden Finanzrechnungskon-
ten ist nicht möglich, da die Zuordnung von Buchungen auf das jeweils korrekte Konto sehr 
fehlerbehaftet ist (siehe hierzu auch Ziffer 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung). 
Dass parallel zu einem Ergebniskonto nicht nur ein, sondern mehr als 20 verschiedene 
Finanzrechnungskonten oder umgekehrt bebucht werden, ist nicht selten. Damit ist auch die 
korrekte Abbildung der Beträge in den einzelnen Positionen der Finanzrechnung nicht g e-
währleistet. 
Auf die Qualität der Buchführung in der Finanzrechnung wirkt sich aus, dass diese über die 
gebuchten Einzahlungen und Auszahlungen zur Budgetkon trolle genutzt wird, obwohl die 
Finanzrechnung nicht mehr maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist (siehe Ziffer 7. E r-
gebnisrechnung). Beispielhaft kann dieses Problem wie folgt erläutert werden: Generell wird 
Finanzpositionen ein Budget (z. B. für Dienst reisen) zugeordnet. Bestimmten FiPos werden 
besondere Budgets (z. B. für Sonderausstellungen) zugeordnet, die eigentlich sachlich ande-
ren FiPos, wie z. B. Unterhaltung Gebäude, Porto, Gebühren oder Bewirtung  zuzuordnen 
wären. Im Ergebnis entstehen eine Abstimmungsproblematik zur Ergebnisrechnung und eine 
in Einzelpositionen fehlerhafte Finanzrechnung. 
Die Finanzrechnung lässt sich aus der Buchführung in SAP nicht überprüfen. Auf eine Pr ü-
fung auf Basis des alten kameralen Kassenverfahrens, das nicht den Rege lungen des NKF 
entsprechend aufgebaut ist, wurde verzichtet.

Seite 34 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
9. Anhang und Lagebericht 
Zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses gehört gemäß § 37 GemHVO neben der E r-
gebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz auch der Anhang. 
Ferner ist ein Lagebericht beizufügen. 
Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die 
verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass 
sachverständige Dritte die Qualität des Jahre sabschlusses und die wirtschaftliche Lage der 
Gemeinde beurteilen können. Zu erläutern sind alle Sachverhalte, aus denen sich künftig 
erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können.  
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Ve rhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Dazu 
ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft 
über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu gebe n. Ein wesentlicher Unterschied 
zum Anhang liegt darin, dass der Lagebericht auch Ereignisse einbeziehen muss, die zw i-
schen dem Ende des betreffenden Haushaltsjahres und dem Zeitpunkt der Erstellung des 
Jahresabschlusses lagen. 
Anhang und Lagebericht genüg en weitestgehend den Anforderungen. Zu bemängeln ist, 
dass über die bekannte Problematik hinsichtlich mangelnder Qualität der Buchführung in 
Anhang und Lagebericht jegliche Erläuterung fehlt. 
10. Bestätigungsvermerk 
Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 3 1.12.2015 wurde nach § 101 GO einschließlich 
Anhang und Lagebericht geprüft. 
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße in Bezug 
auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze or d-
nungsmäßiger Buchführung und den Lagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens -, 
Schulden-, Ertrags - und Finanzlage der Stadt wesentlich auswirken, mit hinreichender S i-
cherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die 
Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der  Stadt 
Köln sowie die Erwartungen über mögliche Fehler  berücksichtigt worden. Im Rahmen der 
Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die 
örtlich festgelegten  Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und 
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.  Die Prüfung umfasste die 
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze  und die Würdigung der Gesam tdar-
stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 
Auf die Prüfung hinsichtlich der Haushaltsplanung und der Haushaltsführung  sowie der 
Teilergebnisrechnungen wurde dabei verzichtet. 
Die Prüfung hat zu einigen Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat einzuschrä n-
ken ist: 
 Die im Bestätigungsvermerk des Berichtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz aufg e-
führten Mängel 
- zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und 
- zu den Wertabschlägen bei Straßen 
sind zum Jahresabschluss 2015 nicht ausgeräumt. 
 Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durc h-
geführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens 
noch aussteht. 
 Die Buchführung ist durch die Beibehaltung des alten Kassenverfahrens kein geschlo s-
senes System und eine Abstimmung der Systeme ist nicht möglich. Eine buchhalterisch

Entwurf Jahresabschluss 2015
Entwurf 
Jahresabschluss 2015
Teil 1
• Gesamtergebnisrechnung 
• Gesamtfinanzrechnung
• Bilanz 
• Anhang 
Dezernat II – Kämmerei

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat II – Kämmerei
Druck
Zentrale Dienste der Stadt Köln
© 2016 Stadt Köln

I n h a l t s v e r z e i c h n i s S e i t e
Teil 1 : Gesamtrechnungen, Bilanz, Anhang
Gesamtergebnisrechnung 5
Gesamtfinanzrechnung 9
Bilanz 13
Anhang 19
Anlagenspiegel 21
Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen
und Zuschreibungen 25
Forderungsspiegel 29
Verbindlichkeitenspiegel 33
Rückstellungsspiegel 37
Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen 41
Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 47
Darstellung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich 51
Übersicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge 55
Übersicht Leasingverträge 59
Erläuterungen zur Bilanz 63
Lagebericht 113
Übersicht über die Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und des 
Stadtvorstandes 143
Teil 2 : Produktbereichsbezogene Darstellung (Teilpläne)
Ergebnisrechnung und Finanzrechnung nach Produktbereichen 159
Produktbereichsbezogene Darstellung 195
Produktbereich 01 – Innere Verwaltung 197
Produktbereich 02 – Sicherheit und Ordnung 245
Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben 307
Produktbereich 04 – Kultur und Wissenschaft 345
Produktbereich 05 – Soziale Hilfen 407
Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 431
Produktbereich 07 – Gesundheitsdienste 459
Produktbereich 08 – Sportförderung 465
Produktbereich 09 – Räumliche Planung u. Entwicklung, Geoinformationen 481
Produktbereich 10 – Bauen und Wohnen 495
Produktbereich 11 – Ver- und Entsorgung 529
Produktbereich 12 – Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 537

I n h a l t s v e r z e i c h n i s S e i t e
Produktbereich 13 – Natur- und Landschaftspflege 605
Produktbereich 14 – Umweltschutz 623
Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus 629
Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft 633
Produktbereich 17 – Stiftungen 641
Teil 3 : Produktgruppen und Produkte mit Zielen und Kennzahlen
Produktbereich 01 – Innere Verwaltung 697
Produktbereich 02 – Sicherheit und Ordnung 735
Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben 769
Produktbereich 04 – Kultur und Wissenschaft 775
Produktbereich 05 – Soziale Hilfen 815
Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 843
Produktbereich 07 – Gesundheitsdienste 867
Produktbereich 08 – Sportförderung 873
Produktbereich 09 – Räumliche Planung u. Entwicklung, Geoinformationen 877
Produktbereich 10 – Bauen und Wohnen 891
Produktbereich 11 – Ver- und Entsorgung 909
Produktbereich 12 – Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 913
Produktbereich 13 – Natur- und Landschaftspflege 927
Produktbereich 14 – Umweltschutz 937
Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus 943
Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft 949
Produktbereich 17 – Stiftungen 951

Teil 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtergebnisrechnung 
Gesamtfinanzrechnung 
Bilanz 
Anhang 
 
Seite 3

Seite 4

Gesamtergebnisrechnung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 5

1.966.879.054,60
707.014.554,54
41.390.697,24
258.522.170,13
0,00
0,00
0,00
0,00
81.806.248,83 0,00
1.810.466.803,44
704.352.516,47
45.520.957,09
260.559.514,85
83.966.523,32
-156.412.251,16
-2.662.038,07
4.130.259,85
2.037.344,72
2.160.274,49
385.240.917,74
203.374.548,21
3.456.820,40
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.647.685.011,69 0,00
392.423.085,29
235.715.278,44
1.735.226,41
0,00
3.534.739.905,31
7.182.167,55
32.340.730,23
-1.721.593,99
0,00
-112.945.106,38
899.973.795,41
59.132.800,00
470.415.712,58
182.156.696,46
0,00
0,00
19.231.273,75
0,00
1.514.820.030,99 8.034.837,60
885.004.549,26
53.800.074,01
440.287.353,94
182.326.823,80
1.498.308.049,76
14.969.246,15
5.332.725,99
30.128.358,64
-170.127,34
16.511.981,23
779.222.990,79
3.905.722.026,23
-258.037.014,54
89.424.883,76
3.830.207,03
31.096.318,38
-31.096.318,38
0,00
137.472.842,14 0,00
839.929.995,97
3.899.656.846,74
-364.916.941,43
81.690.491,68
117.749.874,61
-60.707.005,18
6.065.179,49
-106.879.926,89
-7.734.392,08
19.722.967,53
-48.047.958,38
-306.084.972,92
0,00
0,00
-31.096.318,38
0,00
0,00 0,00
-36.059.382,93
-400.976.324,36
0,00
0,00
11.988.575,45
-94.891.351,44
0,00
0,00
0,00
-306.084.972,92
0,00
-31.096.318,38
0,00
-400.976.324,36
0,00
-94.891.351,44
Ergebnisrechnung
Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allg. Umlagen
+ Sonstige Transfererträge
+ Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte
+ Privatrechtl. Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+ Sonstige ordentliche Erträge
+ Aktivierte Eigenleistungen
+ Bestandsveränderungen
= Ordentliche Erträge
- Personalaufwendungen
- Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
- Bilanzielle Abschreibungen
- Transferaufwendungen
- Sonstige ordentl. Aufwendungen
= Ordentliche Aufwendungen
= Ordentliches Ergebnis (10 und 17)
+ Finanzerträge
- Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
= Finanzergebnis (19 und 20)
= Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21)
+ Außerordentliche Erträge
- Außerordentliche Aufwendungen
= Außerordentliches Ergebnis (23 und 24)
= Jahresergebnis (22 und 25)
19
20
21
22
23
24
25
26
(Angaben in Euro)
1.816.715.117,44
732.072.841,86
35.551.281,49
240.124.052,32
85.532.141,57
334.711.008,22
272.408.122,75
3.691.420,60
0,00
3.520.805.986,25
832.310.466,04
55.918.519,08
427.674.479,72
181.065.799,80
1.446.656.948,92
870.833.698,48
3.814.459.912,04
-293.653.925,79
148.488.331,47
101.174.678,63
47.313.652,84
-246.340.272,95
0,00
0,00
0,00
-246.340.272,95
Jahresabschluss 2015
Ergebnis 2014 fortgeschriebener 
Ansatz 2015
davon 
Ermächtigungs-
übertragung
Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ist / 
fortg. Plan
Nachrichtlicher Ausweis der Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage auf der Folgeseite
Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
 (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
Seite 6

0 0 47.872.719,03 -47.872.719,03Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen27 29.078.781,76
0 0 1.957.663,39 -1.957.663,39Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen28 2.675.133,18
0 0 28.264.188,45 28.264.188,45Verrechnungssaldo (=Zeilen 27 bis 30)31 19.985.111,41
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
 (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
Ergebnisrechnung (Angaben in Euro)
0 0 7.054.306,81 -7.054.306,81Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen29 6.799.185,92
0 0 14.511.887,16 -14.511.887,16Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen30 4.969.617,61
Ergebnis 2014 fortgeschriebener 
Ansatz 2015
davon 
Ermächtigungs-
übertragung
Ist-Ergebnis 2015 Vergleich Ist / 
fortg. Plan
Seite 7

Seite 8

Gesamtfinanzrechnung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 9

Seite 10

Ergebnis 2014 fortgeschriebener
Ansatz 2015
davon Ermächtigungs-
übertragung
Ist-Ergebnis 2015 Vergleich
Ist/ fortg. Plan
1.957.745.241,60
644.466.868,62
34.758.981,31
235.400.413,17
0,00
0,00
0,00
0,00
83.382.394,72 0,00
1.712.360.410,55
636.291.721,99
31.752.439,80
225.882.644,28
84.061.007,25
-245.384.831,05
-8.175.146,63
-3.006.541,51
-9.517.768,89
678.612,53
379.709.632,54
184.134.843,21
70.675.664,29
3.590.274.039,46
0,00
0,00
0,00
0,00
776.643.799,01 0,00
379.557.205,22
230.657.776,35
65.003.450,32
3.365.566.655,76
756.623.577,35
-152.427,32
46.522.933,14
-5.672.213,97
-224.707.383,70
20.020.221,66
87.582.800,00
546.076.823,97
142.173.798,20
1.367.885.898,64
0,00
51.376.184,83
669.843,60
10.962.925,35
872.935.238,20 4.872.606,02
87.166.747,06
420.775.951,78
119.827.756,42
1.360.472.073,95
810.381.879,15
416.052,94
125.300.872,19
22.346.041,78
7.413.824,69
62.553.359,05
3.793.298.358,02
-203.024.318,56
69.843.446,33
34.070.800,00
67.881.559,80
-67.881.559,80
0,00
0,00
15.217.350,00 0,00
3.555.247.985,71
-189.681.329,95
49.816.065,42
57.909.854,57
15.217.070,00
238.050.372,31
13.342.988,61
-20.027.380,91
23.839.054,57
-280,00
4.001.000,00
21.837.439,13
144.970.035,46
0,00
0,00
0,00
44.581.407,58 9.359.198,24
5.954.657,13
28.412.715,00
157.310.362,12
19.850.889,75
1.953.657,13
6.575.275,87
12.340.326,66
24.730.517,83
330.013.955,42
125.301.715,02
169.967.016,41
40.105.414,80
86.310.261,20
49.195.082,89
243.703.694,22
76.106.632,13
29.023.875,00 5.675,00 14.420.727,03 14.603.147,97
51.818.881,90
19.054.180,59
599.794.015,51
-454.823.980,05
26.038.976,27
2.051.890,00
247.528.170,72
-247.528.170,72
-657.848.298,61 -315.409.730,52
18.231.196,26
3.098.803,38
191.106.960,51
-33.796.598,39
-223.477.928,34
33.587.685,64
15.955.377,21
408.687.055,00
421.027.381,66
434.370.370,27
600.098.186,00
547.028.204,66
53.069.981,34
0,00
1.386.470,80
-1.386.470,80
-604.778.317,27 -316.796.201,32
147.732.315,25
275.572.559,61
202.179.836,20
-21.298.092,14
-452.365.870,75
271.455.645,05
-180.910.225,70
253.460.144,57
0,00
-604.778.317,27
0,00
-316.796.201,32
66.241.205,13
3.725.180,20
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
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19
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25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allg. Umlagen
+ Sonstige Transfereinzahlungen
+ Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
+ Privatrechtl. Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+ Sonstige Einzahlungen
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
= Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
- Personalauszahlungen
- Versorgungsauszahlungen
- Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
- Transferauszahlungen
- Sonstige Auszahlungen
= Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
= Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16)
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
+ Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten
+ Sonstige Investitionseinzahlunge
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Auszahlungen für Baumaßnahmen
- Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
- Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
- Sonstige Investitionsauszahlungen
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
= Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30)
= Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (17 und 31)
+ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
= Änderung des Bestandes an Finanzmitteln (32 und 37)
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
= Liquide Mittel (38 + 39 + 40)
Finanzrechnung (Angaben in Euro)
Jahresabschluss 2015
+ Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
- Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
+/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln
39
40
41
0,00 0,00 4.399.000.000,00 0,00
0,00 0,00 4.068.979.919,44 0,00
0,00 0,00 -41.217.932,79
Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
 (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
1.654.486.309,59
653.911.761,08
27.104.302,51
213.701.063,33
84.270.571,86
326.495.763,60
250.674.025,20
128.391.651,74
3.339.035.448,91
730.022.720,09
85.801.987,18
387.545.906,09
94.628.470,37
1.272.380.394,87
737.541.142,79
3.307.920.621,39
31.114.827,52
59.664.628,32
41.426.956,42
511.600,00
3.983.522,84
29.886.346,87
135.473.054,45
44.740.820,12
74.306.370,19
35.354.215,09
14.903.944,44
13.270.931,25
3.323.887,26
185.900.168,35
-50.427.113,90
-19.312.286,38
146.163.096,95
256.891.232,09
-16.728.135,14
-36.040.421,52
145.057.228,68
66.241.205,13
3.597.000.000,00
3.503.000.000,00
-42.775.602,03
Seite 11

Seite 12

Bilanz zum 31.12.2015 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 13

Seite 14

Aktiva (i.Tsd. Euro)*** 31.12.2015 31.12.2014
1 Anlagevermögen 13.768.445,3 (13.816.190,1)
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 13.755,9 (12.117,0)
1.2 Sachanlagen 7.582.143,4 (7.605.683,4)
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.675.523,2 (1.694.924,8)
1.2.1.1 Grünflächen 937.852,3 (937.776,9)
1.2.1.2 Ackerland 173.581,7 (170.513,0)
1.2.1.3 Wald, Forsten 41.091,6 (41.148,3)
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 522.997,8 (545.486,6)
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 691.379,7 (676.228,9)
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder‐  und Jugendeinrichtungen 26.121,6 (27.201,8)
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 3.264,6 (3.327,2)
1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 205.260,3 (184.298,7)
1.2.2.4 Sonstige Dienst‐, Geschäfts‐ und Betriebsgebäude 456.733,2 (461.401,2)
1.2.3 Infrastrukturvermögen 3.219.476,2 (3.297.440,6)
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 880.101,1 (879.308,0)
1.2.3.2 
Brücken und Tunnel 1.444.801,2 (1.477.561,8)
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und
                Sicherheitsanlagen 70.330,9 (74.514,5)
1.2.3.4 Entwässererungs‐ und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.876,3 (1.600,2)
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
               Verkehrslenkungsanlagen 693.282,4 (735.801,7)
1.2.3.6. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 129.084,2 (128.654,4)
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 21.130,4 (21.632,4)
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.578.028,3 (1.575.432,6)
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 70.412,8 (72.219,2)
1.2.7 Betriebs‐  und Geschäftsausstattung 86.685,4 (88.146,6)
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 239.507,3 (179.658,2)
Seite 15

Aktiva ‐ Fortsetzung (i.Tsd. Euro)*** 31.12.2015 31.12.2014
1.3. Finanzanlagen 6.172.546,0 (6.198.389,7)
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.216.751,3 (5.216.371,6)
1.3.2 Beteiligungen 151.181,9 (151.181,3)
1.3.3 Sondervermögen 528.093,0 (527.220,5)
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 85.661,7 (85.850,3)
1.3.5 Ausleihungen 190.858,1 (217.766,0)
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 140.680,5 (144.068,6)
1.3.5.3 an Sondervermögen 3.557,6 (15.682,9)
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 46.620,0 (58.014,5)
2 Umlaufvermögen 457.135,5 (441.561,4)
2.1 Vorräte 35.381,6 (23.777,8)
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 381.637,4 (336.325,3)
302.566,7 (304.184,1)
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 65.165,0 (23.131,8)
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 13.905,7 (9.009,4)
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 295,6 (15.217,1)
2.4 Liquide Mittel 39.820,8 (66.241,2)
3 Aktive Rechnungsabgrenzung 573.340,9 (551.687,8)
Bilanzsumme 14.798.921,6 (14.809.439,3)
2.2.1 Öffentlich‐rechtliche Forderungen und
            Forderungen aus Transferleistungen
Seite 16

Passiva (i.Tsd. Euro)*** 31.12.2015 31.12.2014
1 Eigenkapital 5.133.644,6 (5.509.051,3)
1.1 Allgemeine Rücklage 5.961.347,9 (6.356.468,3)
1.2 Sonderrücklagen 6.147,0 (6.147,0)
1.3 Ausgleichsrücklage 0,0 (0,0)
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ‐833.850,3 ‐(853.564,1)
davon: Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2015 ‐403.616,1
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2014* ‐249.539,7 ‐(249.539,7)
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2013* ‐180.694,5 ‐(180.694,5)
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2012** 0,0 ‐(241.204,7)
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2011** 0,0 ‐(182.125,2)
2 Sonderposten 2.956.450,5 (2.991.302,5)
2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 2.597.540,5 (2.617.028,8)
2.2 Sonderposten aus Beiträgen 272.836,5 (291.274,5)
2.3 Sonderposten für Gebührenausgleich 5.794,7 (5.973,9)
2.4 Sonstige Sonderposten 80.278,8 (77.025,4)
3 Rückstellungen 2.654.762,2 (2.528.537,1)
3.1 Pensionsrückstellungen 2.034.458,4 (1.944.574,2)
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 208.084,3 (199.812,2)
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 12.996,7 (19.538,5)
3.4
 Sonstige Rückstellungen 399.222,7 (364.612,2)
4 Verbindlichkeiten 3.484.659,4 (3.204.731,3)
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.162.888,2 (2.247.054,0)
4.2.1 Kredite von verbundenen Unternehmen 1.150,9 (1.277,5)
4.2.4 Kredite von öffentlichen Bereich 122,3 (131,0)
4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt 2.161.615,0 (2.245.645,5)
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 853.095,7 (487.000,0)
46.939,7 (52.809,2)
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.849,2 (35.242,9)
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.072,9 (2.693,5)
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 206.288,0 (248.985,9)
4.8 Erhaltene Anzahlungen 161.525,8 (130.945,8)
5 Passive Rechnungsabgrenzung 569.404,9 (575.817,1)
Bilanzsumme 14.798.921,6 (14.809.439,3)
* Die Verwendung der Jahresergebnisse 2014 und 2013 kann erst nach Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses durch den Rat 
der Stadt Köln gebucht werden. 
** Die Jahresergebnisse 2011 und 2012 wurden nach Feststellung in 2015 gegen die allgemeine Rücklage gebucht. 
*** Summendifferenzen sind rundungsbedingt
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
        wirtschaftlich gleichkommen
Seite 17

Seite 18

Anhang 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagenspiegel 
 
Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen und 
Zuschreibungen 
 
Forderungsspiegel 
 
Verbindlichkeitenspiegel 
 
Rückstellungsspiegel 
 
Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen 
 
Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 
 
Darstellung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich 
 
Übersicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge 
 
Übersicht über Leasingverträge 
 
Erläuterungen zur Bilanz 
 
Lagebericht 
 
Übersicht über die Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und 
des Stadtvorstandes  
Seite 19

Seite 20

Anlagenspiegel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 21

Stand am 31.12.2014
Zugänge im 
Haushaltsjahr *1
Abgänge im 
Haushaltsjahr *
2
Umbuchungen 
im Haus-
haltsjahr
Abschreibungen im 
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Kumulierte Abschrei-
bungen (auch aus 
Vorjahren) am 31.12.2015 am 31.12.2014
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - +  / - - + -
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 40.153.858,67 3.442.882,47 -255.278,99 -29.393,95 -1.638.244,07 0,00 -29.556.207,48 13.755.860,72 12.117.003,76
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks-
      gleiche Rechte
      2.1.1 Grünflächen 940.915.946,81 634.214,94 -566.111,34 626.918,99 -600.302,10 0,00 -3.758.698,46 937.852.270,94 937.776.879,79
      2.1.2 Ackerland 175.765.453,46 966.120,41 -464.443,57 2.454.820,63 -2.362,50 0,00 -5.140.294,08 173.581.656,85 170.512.958,56
      2.1.3 Wald, Forsten 41.998.852,67 19.784,86 -104.313,00 44.610,85 -14.490,00 0,00 -867.371,69 41.091.563,69 41.148.333,48
      2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 568.736.874,52 2.037.381,13 -28.753.157,98 12.287.019,97 -1.682.791,97 0,76 -31.310.362,50 522.997.755,14 545.486.632,00
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks-  
      gleiche Rechte
      2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 32.436.112,14 17.533,65 -290.000,00 0,00 -906.796,26 0,00 -6.042.084,49 26.121.561,30 27.201.823,91
      2.2.2 Schulen 3.768.891,53 0,00 0,00 0,00 -62.519,95 0,00 -504.235,46 3.264.656,07 3.327.176,02
      2.2.3 Wohnbauten 209.062.147,15 22.867.301,99 -218.911,00 2.375.822,56 -4.125.732,82 0,00 -28.826.089,24 205.260.271,46 184.298.684,82
      2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
              Betriebsgebäude 552.080.873,98 1.594.652,80 -96.834,76 6.414.979,72 -12.479.517,25 0,00 -103.260.477,43 456.733.194,31 461.401.215,75
2.3 Infrastrukturvermögen
      2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur-
                vermögens 887.076.583,80 2.616.396,71 -398.742,05 -1.420.988,22 -132.109,40 0,00 -7.772.137,87 880.101.112,37 879.308.003,91
      2.3.2 Brücken und Tunnel 1.748.170.762,24 4.790.806,20 -188.983,54 188.413,83 -37.614.534,24 0,00 -308.159.765,38 1.444.801.233,35 1.477.561.820,74
      2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenaus-    
                rüstung und Sicherheitsanlagen 105.724.791,23 0,00 0,00 0,00 -4.183.544,76 0,00 -35.393.852,13 70.330.939,10 74.514.483,86
      2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser- 
                beseitigungsanlagen 1.781.607,55 306.199,76 0,00 8.489,24 -43.556,44 0,00 -219.967,76 1.876.328,79 1.600.170,69
      2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
                und Verkehrslenkungsanlagen 1.188.575.184,37 15.040.093,81 -8.165.570,81 -825.077,13 -58.073.301,76 0,00 -501.342.211,65 693.282.418,59 735.801.720,09
      2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur-   
                vermögens 253.926.185,38 4.438.023,43 -46.310,82 6.840.836,33 -12.012.753,62 0,00 -136.074.568,81 129.084.165,51 128.654.432,84
2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 37.675.473,41 1.010.990,51 0,00 1.017.045,40 -2.530.095,18 0,00 -18.573.130,16 21.130.379,16 21.632.438,43
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.759.716.454,43 2.596.497,41 -1.800,00 975,59 0,00 0,00 -184.283.810,13 1.578.028.317,30 1.575.432.644,30
2.6 Maschinen und technische Anlagen,      
      Fahrzeuge 194.537.700,17 8.964.827,55 -5.267.933,02 1.467.000,22 -11.726.754,99 0,00 -129.288.761,06 70.412.833,86 72.219.214,41
2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 338.679.446,59 18.208.511,19 -7.083.263,38 1.859.097,92 -20.859.254,76 0,00 -264.978.350,42 86.685.441,90 88.146.585,00
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 179.669.181,68 95.443.107,47 -2.283.440,19 -33.310.571,95 0,00 0,00 -10.954,26 239.507.322,75 179.658.227,42
Summe Sachanlagen 9.220.298.523,11 181.552.443,82 -53.929.815,46 29.393,95 -167.050.418,00 0,76 -1.765.807.122,98 7.582.143.422,44 7.605.683.446,02
Anlagenspiegel 2015
Anlagevermögen
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert
Seite 22

Stand am 31.12.2014
Zugänge im 
Haushaltsjahr *1
Abgänge im 
Haushaltsjahr *
2
Umbuchungen 
im Haus-
haltsjahr
Abschreibungen im 
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Kumulierte Abschrei-
bungen (auch aus 
Vorjahren) am 31.12.2015 am 31.12.2014
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - +  / - - + -
Anlagevermögen
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert
3. Finanzanlagen 
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.257.982.317,71 13.069.004,77 0,00 0,00 -13.872.254,47 1.183.013,39 -54.299.975,07 5.216.751.347,41 5.216.371.583,72
3.2 Beteiligungen 151.205.289,95 5.950,49 0,00 0,00 -5.407,65 0,00 -29.382,60 151.181.857,84 151.181.315,00
3.3 Sondervermögen 534.051.198,85 1.006.328,42 -133.792,27 0,00 0,00 0,00 -6.830.742,91 528.092.992,09 527.220.455,94
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 85.850.325,48 0,00 -188.606,32 0,00 0,00 0,00 0,00 85.661.719,16 85.850.325,48
3.5 Ausleihungen
     3.5.1 an verbundene Unternehmen 144.068.585,92 0,00 -3.388.094,97 0,00 0,00 0,00 0,00 140.680.490,95 144.068.585,92
     3.5.2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     3.5.3 an Sondervermögen 15.682.902,72 0,00 -12.125.275,72 0,00 0,00 0,00 0,00 3.557.627,00 15.682.902,72
     3.5.4 Sonstige Ausleihungen 59.313.151,84 0,00 -11.319.850,12 0,00 -74.682,29 0,00 -1.373.331,31 46.619.970,41 58.014.502,82
Summe Finanzanlagen 6.248.153.772,47 14.081.283,68 -27.155.619,40 0,00 -13.952.344,41 1.183.013,39 -62.533.431,89 6.172.546.004,86 6.198.389.671,60
*
1 Summe Restbuchwert Zugänge: 
*2 Summe Restbuchwert Abgänge:
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Zugänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Zugänge (im Rahmen der Nachaktivierung) ist daher um die auf 
Vorjahre entfallenden Abschreibungen zu bereinigen. Daraus ergibt sich der Wert in Höhe von 199.302.937,75 €.
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Abgänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Abgänge ist daher um die auf die Abgänge entfallene Abschreibun
g
zu mindern, um den Restbuchwert zu ermitteln. Aus dieser Berechnung ergibt sich der Wert von 247.047.771,11 €.
Seite 23

Seite 24

Erläuterungen zu  
außerplanmäßigen Abschreibungen 
und Zuschreibungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Seite 26

Erläuterungen zu  
außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 35 Abs. 5 Satz 3 GemHVO und  
Zuschreibungen nach § 35 Abs. 8 Satz 2 Gem HVO 
 
 
Außerplanmäßige Abschreibung: 
 
Im Haushaltsjahr 2015 erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen hauptsächlich bei den 
Anteilen an verbundenen Unternehmen. 
 
Grund für die Abschreibungen für den Grund und Boden sind insbesondere Fortführungen 
von Flurstücken in einer geringer wertigen Nutzungsart (z. B.: Grünflächen oder sonstige 
Freiflächen werden zu Grund und Boden des Infrastrukturvermögens).  
Der Wert der Jahresverluste von verbundenen Unternehmen, die insoweit zu einer Auflösung 
der jeweiligen Kapitalrücklage führt, wird bei der zutreffenden Finanzanlage der Kernverwal-
tung in entsprechender Höhe außerplanmäßig abgeschrieben. Da nicht absehbar ist, dass 
diese verbundenen Unternehmen künftig Gewinne erzielen und die Stadt Köln keinen Ver-
lustausgleich zahlt, ist von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen. 
 
Aufgrund des vorläufigen Jahresergebnisses 2015 erfolgte beim verbundenen Unternehmen 
„RTZ GmbH“ eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 105.900,00 €. 
Der erwartete Jahresfehlbetrag 2015 bei der Kölner Sportstätten GmbH wurde auf 
2.735.108,00 € beziffert. In dieser Höhe erfolgte eine entsprechende Abschreibung auf den 
Beteiligungswert. 
Bei der Köln Tourismus GmbH zeigt der Jahresabschluss 2015 einen Fehlbetrag. Unter Be-
rücksichtigung der unterjährig geleisteten Einzahlungen in die Kapitalrücklage durch die 
Stadt Köln ergibt sich ein Bedarf für eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der Ein-
zahlung von 3.741.000,00 €. 
 
Bei der Butzweiler Hof GmbH ist aufgrund der vorliegenden Wirtschaftspläne der Jahre 2015 
bis 2019 ist von einer dauerhaften Wertminderung in Höhe von 7.261.608,04 € auszugehen.
Seite 27

Abhängig von der jeweiligen Bilanzposition wurden folgende Werte an außerplanmäßigen 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 2015 bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens 
gebucht: 
 
Bilanzposition Bezeichnung  Werte in EUR 
1.2.1.1 Grünflächen 600.302,10
1.2.1.2 Ackerland  2.362,50
1.2.1.3 Wald, Forsten 14.490,00
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 4.706,68
1.2.2.3 Wohnbauten 70.696,58
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 895,00
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 132.109,40
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen *13.872.254,47
1.3.2 Beteiligungen 5.407,65
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen *74.682,29
 Gesamtergebnis 14.777.906,67
 
 
 
 
 
 
Zuschreibung: 
 
 
Im Haushaltsjahr 2015 erfolgten Zuschreibungen hauptsächlich beim Vermögensbestand 
des verbundenen Unternehmens „Kölner Sportstätten GmbH“ in Höhe von 1.119.085,50 €. 
Die Zuschreibung wurde aufgrund des Jahresüberschusses 2014 vorgenommen. Eine weite-
re Zuschreibung aufgrund des Jahresergebnisses 2014 erfolgte in Höhe von 63.927,89 € 
beim verbundenen Unternehmen „Zweckverband Stöckheimer Hof“. Die zuvor gebuchten 
außerplanmäßigen Abschreibungen sind in beiden Fällen durch eine Zuschreibung auf den 
Beteiligungsbuchwert anzupassen.  
 
Bei der übrigen Zuschreibung handelt es sich um eine Korrektur von vorherigen nicht zutref-
fend gebuchten apl. Abschreibungen.  
 
Bilanzposition Bezeichnung  Werte in EUR 
 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen *1.183.013,39
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 0,76
  Gesamtergebnis 1.183.014,15
 
 
 
* Unter Berücksichtigung der haushaltrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Wei-
terentwicklung des NKF werden ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit 
der allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Seite 28

Forderungsspiegel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 29

Seite 30

Gesamtbetrag Gesamtbetrag 
Art der Forderungen am 31.12.2015 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre am 31.12.2014
€ € € € €
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und 302.566.689,58 €        170.804.391,40 €        30.926.898,98 €         100.835.399,20 €        304.184.090,18 €        
Forderungen aus Transferleistungen
  1.1 Gebühren 38.001.880,12 €           37.991.501,98 €           10.148,14 €                230,00 €                       31.089.212,57 €          
  1.2 Beiträge 1.049.236,63 €             861.009,30 €                184.684,28 €              3.543,05 €                    644.054,80 €                
  1.3 Steuern 78.236.855,40 €           78.220.423,40 €           16.432,00 €                0,00 € 82.247.051,14 €           
  1.4 Forderungen aus Transferleistungen 50.731.427,08 €          14.022.533,44 €           27.248.327,38 €          9.460.566,26 €             45.827.775,83 €           
  1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche 134.547.290,35 €        39.708.923,28 €           3.467.307,18 €            91.371.059,89 €           144.375.995,84 €         
       Forderungen
2. Privatrechtliche Forderungen 65.165.003,92 €          65.018.662,19 €          146.341,73 €             0,00 € 23.131.751,11 €          
  2.1 gegenüber dem privaten Bereich 11.766.235,81 €          11.557.023,48 €           26.142,96 €                183.069,37 €                9.568.157,59 €             
  2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.878.895,54 €            2.878.895,54 €             0,00 € 0,00 € 1.751.420,06 €             
  2.3.gegen verbundene Unternehmen 45.672.137,16 €          45.672.137,16 €           0,00 € 0,00 € 7.533.952,65 €             
  2.4 gegen Beteiligungen 97.673,24 €                  66.294,82 €                  1.202,50 €                  30.175,92 €                  1.983,35 €                    
  2.5 gegen Sondervermögen 4.750.062,17 €             4.631.065,90 €             118.996,27 €              0,00 € 4.276.237,46 €             
3. Summe aller Forderungen 367.731.693,50 € 235.823.053,59 € 31.073.240,71 €   100.835.399,20 € 327.315.841,29 € 
Forderungsspiegel 2015
mit einer Restlaufzeit von
Seite 31

Seite 32

Verbindlichkeitenspiegel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 33

mit einer Restlaufzeit von 
bis zu 1 1 bis 5 mehr als
Jahr Jahre  5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1.   Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.  Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
  2.1 von verbundenen Unternehmen 1.150.943,25 28.962,26 127.906,74 994.074,25 1.277.450,72
  2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
  2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
  2.4 vom öffentlichen Bereich
       2.4.1 vom Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
       2.4.2 vom Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
       2.4.3 von Gemeinden 122.257,64 8.789,10 31.262,04 82.206,50 131.046,74
       2.4.4 von Zweckverbänden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
       2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
       2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonder- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
               rechnungen
  2.5 vom privaten Kreditmarkt
       2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.161.614.998,80 182.547.661,62 545.726.219,21 1.433.341.117,97 2.245.645.499,97
       2.5.2 von übrigen Kreditgebern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.  Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
  3.1 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 30.000.000,00
  3.2 vom privaten Kreditmarkt 853.095.660,67 853.095.660,67 0,00 0,00 457.000.000,00
4.  Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
     wirtschaftlich gleich kommen 46.939.653,66 2.666.566,90 13.459.919,65 30.813.167,11 52.809.186,62
5.  Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.849.180,93 49.847.455,93 1.725,00 0,00 35.242.893,01
6.  Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.072.900,41 4.072.900,41 0,00 0,00 2.693.530,70
7.  Sonstige Verbindlichkeiten 206.288.006,05 206.288.006,05 0,00 0,00 248.985.934,10
8.  Erhaltene Anzahlungen 161.525.781,23 59.515.879,52 7.117.020,16 94.892.881,55 130.945.778,82
9.  Summe aller Verbindlichkeiten 3.484.659.382,64 1.358.071.882,46 566.464.052,80 1.560.123.447,38 3.204.731.320,68
Verbindlichkeitenspiegel 2015
Gesamtbetrag
31.12.2014
Gesamtbetrag am
31.12.2015Art der Verbindlichkeiten
Seite 34

mit einer Restlaufzeit von 
bis zu 1 1 bis 5 mehr als
Jahr Jahre  5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
   Darlehensbürgschaften (ohne Rückstellungen)
Amt für Wohnungswesen 487.995.298,46 513.978.568,92
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 105.422.903,85 117.750.606,47
Gesundheits- und Sozialwesen 45.449.921,88 48.835.881,85
Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 423.881.958,54 416.362.967,73
Versorgungsbetriebe 10.365.720,00 10.306.720,00
Köln Bäder, Kölner Sportstätten 122.524.215,84 127.316.180,63
sonstige 255,65 255,65
Garantien, Sicherheitsleistungen und Kautionen 0,00 0,00
Individualgewährleistungen 947.387,29 890.522,76
Patronatserklärung 0,00 0,00
Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.196.587.661,51 1.235.441.704,01
Art der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Gesamtbetrag am
31.12.2015
Gesamtbetrag
31.12.2014
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2015
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Seite 36

Rückstellungsspiegel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 37

Seite 38

Gesamtbetrag 
am 01.01.2015 Zuführung       Auflösung Inanspruchnahme Umbuchung Gesamtbetrag 
am 31.12.2015 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
12 3 4567 89
+- - +
1. Pensionsrückstellungen
1.1 Pensionsrückstellungen für Beschäftigte 1.051.132.582,66 128.536.518,74 0,00 450.050,26 -62.159.834,13 1.117.059.217,01 0,00 0,00 1.117.059.217,01
1.2 Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 893.441.662,11 0,00 0,00 33.327.951,29 57.285.493,13 917.399.203,95 0,00 0,00 917.399.203,95
2. Rückstellungen für Deponien und Altlasten
2.1 Rückstellungen für Deponien 147.997.305,30 1.320.842,93 0,00 0,00 0,00 149.318.148,23 0,00 0,00 149.318.148,23
2.2 Rückstellungen für Altlasten 51.814.854,73 8.670.079,35 663.154,73 1.055.585,49 0,00 58.766.193,86 1.699.382,02 46.994.067,47 10.072.744,37
3. Instandhaltungsrückstellungen
3.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 19.538.521,92 4.029.500,00 1.822.067,18 8.749.255,63 0,00 12.996.699,11 10.326.699,11 2.670.000,00 0,00
4. Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
4.1 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 49.234.212,85 3.850.220,06 0,00 2.066.842,90 0,00 51.017.590,01 51.017.590,01 0,00 0,00
4.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden 9.474.584,57 3.247.730,79 0,00 3.239.594,29 0,00 9.482.721,07 9.482.721,07 0,00 0,00
4.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 14.138.211,58 3.839.037,86 263.517,64 5.682.349,36 0,00 12.031.382,44 0,00 0,00 12.031.382,44
4.4 Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen 
      Dienstherren 49.991.419,00 1.302.879,34 0,00 1.381.933,34 4.874.341,00 54.786.706,00 0,00 0,00 54.786.706,00
4.5 Rückstellung für Prozesskosten 16.050.298,89 11.853.063,04 1.698.003,38 6.506.584,00 0,00 19.698.774,55 201.741,06 19.497.033,49 0,00
4.6 Rückstellung für ausstehende Rechnungen 9.714.157,60 6.559.542,14 1.591.037,15 6.210.505,04 0,00 8.472.157,55 4.676.435,65 3.265.721,90 530.000,00
4.7 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden 
      Geschäften 17.145.300,00 3.450.000,00 0,00 17.145.300,00 0,00 3.450.000,00 0,00 3.450.000,00 0,00
4.8 Rückstellungen für LOB 12.914.540,99 13.332.704,52 0,00 12.816.881,73 0,00 13.430.363,78 13.430.363,78 0,00 0,00
4.9 Andere sonstige Rückstellungen 185.949.450,00 53.502.242,66 3.118.562,61 9.480.102,64 0,00 226.853.027,41 119.345.692,70 38.721.170,64 68.786.164,07
Summe aller Rückstellungen 2.528.537.102,20 243.494.361,43 9.156.342,69 108.112.935,97 0,00 2.654.762.184,97 210.180.625,40 114.597.993,50 2.329.983.566,07
Rückstellungsspiegel 2015
Art der Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit vonBewegungen im Haushaltsjahr 2015
Seite 39

Seite 40

Darstellung der 
Instandhaltungsrückstellungen 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 41

Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO
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31.12.2014
Rückstellung zum 
31.12.2015
€ €
Stadtautobahn 
Tunnel Grenzstraße
7.500.000,00 1.046.010,03 Mit den Sanierungsmaßnahmen am Tunnel Grenzstraße wurde in 2014 begonnen. Die 
Sanierung der Betonwände und –decken, der Tunnelentwässerung und der Trogwände, der 
Austausch defekter Fliesen sowie die Abdichtung der undichten Decken wurde in 2015 
fortgeführt. Der Abschluss der Maßnahmen ist für 2016 vorgesehen.
Tunnel 
Herkulesstraße 
zwischen Liebigstraße 
und DB‐Brücke
2.000.000,00 2.000.000,00 Die Nachholung der Sanierungsmaßnahmen, für die zum Jahresabschluss 2012 eine 
Instandhaltungsrückstellung gebildet wurde, soll in 2016 beginnen. Die Sanierung der 
Betonwände und –decken, die Sanierung der Entwässerung der Tunnel, der Austausch defekter 
Fliesen, die Sanierung der Trogwände und die Abdichtung der undichten Decken wird nicht 
vollständig innerhalb des für Instandhaltungsrückstellungen vorgesehenen Vier‐Jahres‐Zeitraum 
erfolgen können, sodass die Fortführung der Maßnahmen in den Folgejahren grundsätzlich nicht 
mehr rückstellungsfähig ist.
Tiefgarage
Groß St. Martin
1.167.294,54 1.068.803,13 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Groß St. Martin hat in 2014 mit der 
Baubetreuung und der Erstellung von Gutachten begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere 
Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Architektenhonorare, 
Abdichtungsarbeiten etc.). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
Tiefgarage
Mülheim
726.773,79 100.641,49 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Mülheim hat in 2014 begonnen. In 2015 
erfolgte eine weitere Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, 
Architektenhonorare, Abdichtungsarbeiten etc.). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 
2016 vorgesehen.
Tiefgarage 
Neptunplatz
325.052,32 146.233,12 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Neptunplatz hat in 2014 mit der 
Baubetreuung und Abdichtungsarbeiten begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere 
Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Architektenhonorare, 
Abdichtungsarbeiten etc.). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
Vermögens‐
gegenstand Erläuterung
Seite 42

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31.12.2014
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31.12.2015
€ €
Vermögens‐
gegenstand Erläuterung
Tiefgarage
Kaiser‐Wilhelm‐Ring
1.164.393,19 1.088.287,91 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Kaiser‐Wilhelm‐Ring hat in 2014 mit der 
Baubetreuung und einer Riss‐Untersuchung begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere 
Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Honorare). Der Abschluss 
der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
Tiefgarage
Am Dom
209.068,80 92.853,05 Die Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung für die Tiefgarage Am Dom erfolgte in 
2014 u. a. für die Baubetreuung, Ingenieurhonorare, Untersuchungen der Wasserqualität sowie 
Abbruch‐ und Maurerarbeiten. In 2015 erfolgte eine weitere Inanspruchnahme (Baubetreuung, 
Honorare). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
Großmarkthalle 2.306.531,44 2.147.376,84 Die ursprünglich für 2012 vorgesehene Teilsanierung des Großmarktes konnte nicht vollständig 
durchgeführt werden. Die Nachholung hat in 2013 begonnen. In 2015 wurden 
Brandschutzmaßnahmen inkl. Instandhaltung der elektrischen Anlagen durchgeführt. Die  
Umsetzung der umfangreichen Maßnahmen bis zum Jahresende 2016 wird aufgrund von 
baulichen Erschwernissen, ausstehenden behördlichen Genehmigungen und Verzögerungen bei 
der Ausschreibung voraussichtlich nicht vollständig erfolgen können; allerdings wird die derzeit 
eingestellte Rückstellung voraussichtlich gänzlich in 2016 in Anspruch genommen. 
Gebäude
Eisenmarkt 4
9.688,21 0,00 Der in 2012 unterlassene Austausch der Heizungs‐ und Lüftungsanlage im Gebäude des 
Hänneschentheaters wurde abgeschlossen. In 2015 wurde die Schlussabrechnung beglichen.
Halle Kalk 89.116,27 0,00 Die in 2011 gebildete Rückstellung für die unterlassene Dachsanierung wurde 2015 für ein 
Statikgutachten in Anspruch genommen. Die eigentliche Dachsanierung ist zwar noch nicht 
erfolgt, jedoch ist ein Weiterbestehen der Instandhaltungsrückstellung nach Ablauf des Vier‐
Jahres‐Zeitraumes zum Jahresende 2015 nicht zulässig.
Seite 43

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31.12.2014
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31.12.2015
€ €
Vermögens‐
gegenstand Erläuterung
Gebäude 
Bischofsgarten‐
straße 1
789.064,61 1.472.698,67 In 2015 wurden im Museum Ludwig der Austausch der Lichtanlage und der LED‐
Schienenstrahler sowie die Auswechslung der Trinkwasseranlage durchgeführt bzw. beendet. 
Mit der Systemumstellung der Gefahrenmeldeanlage und der Deckensanierung nach einem 
Putzschaden wurde begonnen. Beide Instandhaltungsmaßnahmen sollen in 2016 beendet 
werden. Die Sanierung der Trinkwasserleitungen (35 T€) und die Reparatur der 
Garderobenschließfächer (6 T€) sollen ebenfalls in 2016 nachgeholt werden. Neben den 
bestehenden Instandhaltungsrückstellungen wurden Zuführungen für die 
Reparaturen der 
Brandschutztore und ‐türen (325 T€), die Instandhaltung der Dachterasse (60 T€), der Austausch 
der Glasfassade (180 T€), die Einrichtung von Luftschleusen im Eingangsbereich (140 T€), die 
Sanierung der Brunnenwasserförderung (235 T€), die Reparatur der Gefahrenmeldeanlage (60 
T€) und der Austausch der Wasserleitungen (300
 T€) vorgenommen.
Gebäude
An der Rechtschule
1.502.091,97 2.337.080,17 Die Sanierung des Vordachs und der Brandmeldeanlage konnte nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐
Zeitraumes erfolgen, sodass die dafür gebildeten Rückstellungen aufgelöst wurden. Die 
konzeptionellen und vorbereitenden Maßnahmen für die Fenstersanierung wurden 
abgeschlossen. Für die Durchführung der Fenstersanierung wurde eine weitere Zuführung in 
Höhe von 1.320 T€ vorgenommen. An der Sanierung des Kinosaals wurde in 2015 
weitergearbeitet. Die Maßnahme soll in 2016 zum Abschluss gebracht werden. Die Sanierung 
der Trinkwasseranlage wurde in das Jahr 2016 verschoben.
Gebäude
Universitäts‐
straße 100
477.450,95 0,00 Die im Museum für Ostasiatische Kunst im Jahresabschluss 2011 gebildeten 
Instandhaltungsrückstellungen für die Maßnahmen an der Heizungsanlage (10 T€), an den 
Fenstern im Foyer (100 T€), an der 
Trinkwasseranlage (50 T€) sowie am Wasserbecken (317 T€) 
sind nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐Zeitraumes durchgeführt worden und wurden aufgelöst.
Gebäude 
Zeughausstraße 1‐3
64.000,00 0,00 Durch den Abschluss eines neuen Wartungsvertrages kann auf den Austausch der 
Alarmierungsanlage verzichtet werden. Die Rückstellung wurde aufgelöst.
Seite 44

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31.12.2014
Rückstellung zum 
31.12.2015
€ €
Vermögens‐
gegenstand Erläuterung
mittelalterliche 
Stadtmauer am 
Gereonswall
30.000,00 0,00 Die Durchführung der geplanten Instandhaltungsmaßnahmen (Entfernung des Wildwuchses auf 
der Rückseite, Überprüfung der Fugen) war nicht erforderlich, sodass eine Auflösung 
vorgenommen wurde.
Alt St. Alban 18.341,89 0,00 Die Nachholung der in 2013 unterlassenen Natursteinarbeiten am Baudenkmal Alt St. Alban 
(Ausbau schadhafter Mauerwerkssteine, Einbau neuer Steine, Säuberung von Fugen und tlw. 
Neuverfugung) wurde in 2015 abgeschlossen.
Löwe am Friedrich‐
Ebert‐Ufer
19.282,04 0,00 Für die Restaurierung des Löwen (inkl. Umgebung) am Friedrich‐Ebert‐Ufer in Köln‐Porz wurden 
Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 22 T€ gebildet. Die Nachholung der in 2013 
unterlassenen Maßnahme hat in 2014 begonnen. Die Fertigstellung der Arbeiten sowie die 
Wiederaufstellung des Löwen sind in 2015 erfolgt.
Reiterstandbild auf 
dem Heumarkt
250.000,00 9.852,47 Die Restaurierungsarbeiten am Sockel wurden in 2015 durchgeführt. In 2016 erfolgt noch die 
Beseitigung der bei Abnahme der Gewerke festgestellten Mängel.
Kürassierdenkmal auf 
dem Rheinboulevard
60.000,00 170.000,00 Beim Abbau des Denkmals in 2015 stellte sich heraus, dass die Schäden erheblich gravierender 
sind als angenommen, sodass eine Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung erforderlich 
wurde. Die Maßnahmen (Metallrestaurierung der Reiterstatue, Sanierung des mit Muschelkalk 
verkleideten Betonsockels) sollen in 2016 nachgeholt werden.
Gebäude
Potsdamer 
Straße 1b
42.881,50 16.862,23 Die Durchführung von größeren Maßnahmen an Dach und Fach für dieses Objekt ist Bestandteil 
des Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die noch ausstehende 
Nachholung des Fassadenanstrichs erfolgte in 2015. Die verbleibende Rückstellung ist zur 
Begleichung der noch nicht vorliegenden Rechnungen.
Gebäude
Geisselstraße 3‐5
707.162,63 0,00 Die Durchführung von größeren Maßnahmen an Dach und Fach für dieses Objekt ist Bestandteil 
des Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die Nachholung der 
Instandhaltungsmaßnahmen konnte nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐Zeitraumes erfolgen. Die 
Rückstellung wurde aufgelöst.
Seite 45

Rückstellung zum 
31.12.2014
Rückstellung zum 
31.12.2015
€ €
Vermögens‐
gegenstand Erläuterung
Gebäude
Hitzeler Straße 125
80.327,77 0,00 Die Durchführung von größeren Maßnahmen an Dach und Fach für dieses Objekt ist Bestandteil 
des Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die Nachholung der 
Instandhaltungsmaßnahmen konnte nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐Zeitraumes erfolgen. Die 
Rückstellung wurde aufgelöst.
Straßenbrücke Tel‐
Aviv‐Str./ 
Perlengraben
0,00 800.000,00 Der Einbau einer zusätzlichen externen Vorspannung einschließlich neuer Kontrollgänge hinter 
den Widerlagerwänden, der Austausch der westlichen Kappe und der darunter liegenden 
Abdichtung, umfangreiche Betoninstandsetzungen an der Brückenober‐ und unterseite, der 
Austausch des Brückenbelags und weitere Maßnahmen sollten in 2015 durchgeführt werden. 
Aus verkehrstechnischen Gründen konnte die Sanierung nicht erfolgen. Die Umsetzung ist nun 
für 2016 vorgesehen.
Innenausbau 
Haltestelle Heumarkt
0,00 500.000,00 Die für 2015 vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen an der Haltestelle Heumarkt (u. a. 
Austausch elektrischer Anlagen, Einbau von sich im Brandfall automatisch schließenden 
Brandschutzklappen an den Wanddurchführungen) sollen in 2016 und 2017 nachgeholt werden.
19.538.521,92 12.996.699,11
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Gesamtbilanz der rechtlich  
unselbständigen Stiftungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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zum 31.12.2015
Aktiva Passiva
1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital
   1.2 Sachanlagen 1.1 Allgemeine Rücklage 73.811.511,64 € **
1.4 Jahresüberschuss 2.950.121,24 €
1.2.1.1 Grünflächen 1.080,00 € 2. Sonderposten
1.2.1.2 Ackerland 103.400,00 € 2.1 für Zuwendungen 295.805,17 €
4. Verbindlichkeiten
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
868.922,80 € 4.2.4 Kredite vom öffentlichen Bereich 1.049.067,26 € ***
1.2.2.3 Wohnbauten 51.520.114,63 € 4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt 26.915.616,47 €
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 101.708,00 €
409.557,97 €
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 359.996,88 €
1.3 Finanzanlagen 
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 17.415.355,14 €
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene 
           Unternehmen 354.325,37 €
2. Umlaufvermögen
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 170.518,40 €
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 295.606,32 €
2.4 Liquide Mittel 33.624.952,27 €
105.123.829,78 € 105.123.829,78 €
** Der Betrag der allgemeinen Rücklage der Stiftungen wird in der Bilanz der Stadt Köln unter den sonstigen Sonderposten ausgewiesen.
*** Davon sind 1.049.067,26 € Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung.
Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen* 
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und 
         grundstücksgleiche Rechte
1.2.2 Bebaute Grundstücke und 
         grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und
           Jugendeinrichtungen
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
           Betriebsgebäude
* Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung der Bilanzdaten der Stiftungen, nicht jedoch um eine Bilanz im Sinne der GemHVO.                                                       
Die Darstellung beinhaltet nicht die rechtlich unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung. Im Gegensatz zu den anderen rechtlich unselbständigen Stiftungen wird die Ernst-
Wendt-Stiftung nach dem Willen des Stifters wie eine GmbH geführt. Deshalb erfolgt ein Ausweis dieser Stiftung nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode aktivisch 
unter den Sondervermögen und passivisch unter den sonstigen Sonderposten.
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Seite 50

Darstellung des Sonderpostens für 
den Gebührenausgleich 
 
 
 
 
 
 
 
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Darstellung der Kostenunterdeckungen und der Entwicklung des Sonderposten 
für den Gebührenausgleich gemäß § 43 Abs. 6 GemHVO
Gebührenhaushalt Stand  31.12.2014 Auflösung  2015 Zuführung  2015
Unterdeckung aus 
Nachkalkulation 2015
(nachrichtlich)
Stand 31.12.2015 Begründung  bei Unterdeckung
Gebühren Wochenmärkte 0,00 € 220.854,71 € 220.854,71 €
Friedhofsgebühren 2.007.798,54 € 400.000,00  € 1.018.985,11 € 1.607.798,54  €
Die Kostenunterdeckung bei den Friedhofsgebühren resultiert zum größten 
Teil aus den tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten und der im 
Vergleich zur Gebührenkalkulation 2013 gesunkenen Fallzahl, vor allem im 
Bereich der mehrjährigen Grabnutzungsrechte.
Bodenrettungs‐
dienstgebühren 3.966.060,02 € 1.769.792,43 € 3.966.060,02  €
Im Jahr 2013 wurden die Gebührentarife für den Bodenrettungsdienst neu 
kalkuliert. Dabei 
wurden Überschüsse aus Vorjahren gebührenmindernd 
berücksichtigt, jedoch eine Inanspruchnahme in der Satzung nicht 
festgelegt. Hinzu kommen nicht unerhebliche Kostensteigerungen in 2015, 
insbeondere durch die mit den Hilfsorganisationen geschlossenen 
Interimsverträge.
Luftrettungsdienstgebühren 0,00 € 541.299,37 € 0,00 €
Für die Luftrettung wurde 2014 erstmalig eine Gebührensatzung erlassen. 
Aufgrund mangelnder Erfahrungswerte sind 
die Gebührentarife nicht 
kostendeckend kalkuliert worden.
Sportstättengebühren 0,00 € 1.675.373,95 € 0,00 €
Bei Erhebung einer kostendeckenden Gebühr wäre die Nutzung aufgrund 
der hohen Unterhaltungskosten der Sportstätten und Schulbäder der Stadt 
Köln für den potentielen Nutzer schlicht nicht leistbar. Unter dem 
Gesichtspunkt der Sportförderung ist die Unterdeckung insoweit 
gerechtfertigt. 
Gebühren für die 
Obdachlosen‐ und 
Übergangswohnheime
0,00 € siehe Erläuterungen 0,00 €
Es besteht eine Kostenunterdeckung, deren Höhe jedoch innerhalb der 
Jahresabschlussarbeiten nicht mehr
 ermittelt werden konnte.
Unterrichtsgebühren 
der Rheinischen Musikschule 0,00 € 4.785.650,90 € 0,00 €
Die Erhebung einer kostendeckenden Gebühr kommt zur Vermeidung eines 
drastischen Rückgangs der
  Schülerzahlen sowie aufgrund des hohen 
kulturpolitischen Interesses der Einrichtung im poltischen Raum bisher nicht 
in Frage. 
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Seite 54

Übersicht über noch nicht erhobene 
Erschließungsbeiträge 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Abbildung der noch nicht erhobenen Beiträge aus fertig gestellten  
Erschließungsmaßnahmen nach § 44 Abs. 2 Ziffer 7 GemHVO 
Angegeben werden alle Fälle, bei denen zum 31.12.2015 die sachliche Beitragspflicht ent-
standen, jedoch noch keine Heranziehung erfolgt ist. Die Angaben umfassen ausschließlich 
Erschließungsbeiträge nach BauGB (und nicht nach KAG). Grund dafür ist, dass § 44 Abs. 2 
Ziffer 7 GemHVO von fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen spricht und nicht von er-
gänzenden Maßnahmen auf bereits erschlossene Straßen. 
Der Begriff „fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen“ wird gleichgesetzt mit der Begrifflich-
keit „endgültige Herstellung der Erschließungsanlage“ im Rechtssinne, also mit dem Entste-
hen der sachlichen Beitragspflicht. Denn allein mit dem Abschluss der technischen Herstel-
lung liegen die Voraussetzungen für eine Beitragserhebung regelmäßig noch nicht vor. Trotz 
der Annahme des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht kann nicht ausgeschlossen 
werden, dass sich im Rahmen der Heranziehungsvorbereitung ergibt, dass die Vorausset-
zungen unvollständig sind.  
Die Vorwegnahme der Bezifferung für noch nicht erhobene Beiträge auf fertig gestellte 
Maßnahmen ist mit einigen Unwägbarkeiten behaftet. So lassen sich Teile des beitragsfähi-
gen Aufwandes vorab weder berechnen noch qualifiziert schätzen.  
Für die Realisierung der theoretisch maximalen Beitragssumme von 90% der entstandenen 
Kosten wird auf Basis des Vorjahreswertes eine statistische Realisierungsquote ermittelt. 
Anhand dieser wird eine Abschätzung vorgenommen, in welchem Umfang das theoretische 
Beitragsmaximum (90% beitragsfähiger Aufwand) tatsächlich als Beitragsforderung im 
Rahmen der Heranziehungen realisiert werden kann. 
Erschließungsanlage Aufwand 90%
Abtsweg/Bitzweg/Stahlsweg 276.352,39 EUR
Alte Escher Straße 706.428,33 EUR
Am Alten Brauhaus 13.935,36 EUR
Auf der Füllenweide 62.636,46 EUR
Bolligstraße 39.040,56 EUR
Chranachstraße – Stichstraße 38.841,82 EUR
Dillenburger Kreisverkehr 48.045,74 EUR
Donauweg 102.101,18 EUR
Engeldorfer Straße 80.828,01 EUR
Enzianweg – Stichstraße 49.628,63 EUR
Friederike-Nadig-Straße/Marion-Dönhoff-Straße 355.771,89 EUR
Frohnhofstraße – Stichstraße 2.543,18 EUR
Hermann-Löns-Straße 92.973,65 EUR
Hermann-Löns-Straße (Frankfurter Straße) 231.574,45 EUR
Holzweg/Goffineweg 187.603,20 EUR
Höninger Weg 343.382,21 EUR
Houdainer Straße 49.860,76 EUR
Im Langen Bruch/ Bruchfeld 45.749,07 EUR
Johann-Reintgen-Straße/Peter-Koep-Straße 1.065.063,18 EUR
Kriegerhofstraße 210.003,30 EUR
Mielenforster Straße 84.421,55 EUR
Pastor-Kastenholzer-Straße 398.685,89 EUR
Paul-Nießen-Straße 23.127,53 EUR
Pohlhofstraße 19.307,58 EUR
Poller Kirchweg (Nord) 268.119,90 EUR
Robert-Bosch-Straße (Morsestraße – Stichstraße 2) 865.074,24 EUR
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Robert-Bosch-Straße, Stichstraße 1 371.941,44 EUR
Robert-Bosch-Straße, Stichstraße 2 373.855,32 EUR
Schmaler Wall (Breiter Wall – Pletschbachweg) 82.942,49 EUR
Schmaler Wall (Pletschbachweg - Brombeergasse) 31.340,74 EUR
Schmiedegasse 39.243,09 EUR
Schulstraße 45.612,16 EUR
Südstraße 158.498,31 EUR
Tunisstraße, östliche Anliegerfahrbahn 55.380,87 EUR
Tunisstraße, westliche Anliegerfahrbahn 8.836,65 EUR
Von-Hünefeld-Straße (Richard-Byrd-Straße bis Alte 
Escher Straße) 279.775,89 EUR
Weilerhöfe 138.373,34 EUR
Weißer Hauptstraße, Stichstraße 71.910,72 EUR
Widdeshover Weg 36.939,89 EUR
 
Summe 7.355.750,97 EUR
Realisierungsquote 2014 in % 27,74
Geschätzte Beiträge aus fertigen Anlagen 2.040.485,32 EUR
 
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Seite 58

Übersicht über Leasingverträge 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Angaben zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen nach § 44 Abs. 2 Ziffer 8 GemHVO 
 
Zum 31.12.2015 bestanden folgende Verpflichtungen aus Leasingverträgen: 
 
 
Geleaste Gegenstände Laufzeit Jahresbetrag 
2016 
Betrag  
2017 ff. 
Kopierer/Drucker verschiedener Ausstat-
tung 
01.12.2014 - 30.11.2019 
einzelne abweichende Lauf-
zeiten 
711,8 T€ 2.076,0 T€
Hardware IT/TK-Anlagen verschiedene Laufzeiten  727,6 T€ 1.151,1 T€
Fahrzeuge  verschiedene Laufzeiten 40,4 T€ 9,8 T€
Büroausstattung verschiedene Laufzeiten 4,6 T€ 8,9 T€
 
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Seite 62

Erläuterungen zur Schlussbilanz 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Seite 64

Erläuterungen zur Schlussbilanz der Stadt Köln zum 31.12.2015 
 
Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Die Bilanz als ein Bestandte il des Jahresabschlusses nach § 37 Abs. 1 i. V. m. 
§ 41 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein- Westfalen (GemHVO) gibt auf der 
Aktivseite einen Überblick über das Anlage-, das Umlauf vermögen sowie die aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten u nd auf der Passivseite über Eigen-, Fremdkapital 
sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten.  
 
Die Vorschriften des Ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommuna-
len Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-
Westfalen (NKFWG) werden seit dem Jahresabschluss 2013 angewendet.  
 
Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12. 2015 erfolgt entsprechend der Mindestgliede-
rung nach § 41 Abs. 3 und 4 GemHVO.  
 
Die in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 auf der Grundlage von vorsichtig ge-
schätzten Zeitwerten ermittelten Bilanzwert e sind gemäß § 54 Abs. 1 GemHVO in 
Verbindung mit § 92 Gemeindeordnung Nord rhein-Westfalen (GO) stichtagsbezogen 
ermittelt worden und stellen zusammen mit dem Jahresabschluss 2014 den Aus-
gangswert für die Aufstellung des J ahresabschlusses 2015 nach den Regelungen 
des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar.  
 
Die Stadt Köln hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die Regelungen der 
§§ 32 ff. GemHVO beachtet. Nach dem Prinzip der Vorsicht sind Verluste und 
vorhersehbare Risiken berücksichtigt worden.  
 
Die im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände und Schulden 
sind jeweils einzeln angesetzt und bewertet. Angewandte Vereinfachungsverfahren 
der Festwertbildung werden im  Erläuterungsteil unter den betroffenen Bilanzpositio-
nen dargestellt.  
 
Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr 2015 sind gemäß § 33 GemHVO zu ihren 
Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt worden, Abgänge und Umbuchun-
gen wurden mit dem Restbuchwert berücksi chtigt. Falls nichts Abweichendes 
ausgeführt ist, sind in den Erläuterungen entsprechende Werte angegeben. Bei 
abnutzbaren Vermögensgegenständen des  Anlagevermögens sind die 
Anschaffungs- oder Herstellungskost en um die planmäßigen Abschreibungen 
vermindert worden. In Fällen von Zugängen, bei denen die Anschaffungs- und 
Herstellungskosten bereits in Vorjahren hät ten gebucht werden müssen, wurde die 
auf Vorjahre entfallende Wertminderung dur ch Abnutzung als Wertberichtigung 
gebucht. Zutreffender Weise ist diese ni cht Bestandteil der Abschreibungen im 
Haushaltsjahr, jedoch für die Ermittlung der  Restbuchwerte ebenfalls zu Grunde zu 
legen und daher unter Entwicklung der Bilanzposition dargestellt. In den Erläu-
terungen selbst werden Bewegungen nur inso weit erläutert, sofern Einzelwerte 
wesentlich für die Bestandsveränderung der jeweiligen Bilanzposition sind. Die 
Abschreibungen wurden ausnahmslos lin ear berechnet. Zugänge von abnutzbaren 
Vermögensgegenständen wurden zeitanteilig abgeschrieben.  
Seite 65

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden insbesondere bei der Bilanzposition 
„Anteile an verbundenen Unternehmen“ vorgenommen. Die au ßerplanmäßigen 
Abschreibungen und Zuschreibungen auf das Anlagevermögen werden im Anhang 
vollständig dargestellt, zudem werden die wesentlichen be i der jeweiligen 
Bilanzposition genannt.  
 
Die Nutzungsdauern bei Neuz ugängen orientieren sich an der von der Stadt Köln 
erstellten Nutzungsdauertabel le, die auf der vom Innenministerium NRW bekannt 
gegebenen Rahmenvorgabe für Kommunen basier t. Abweichungen von dieser örtli-
chen Nutzungstabelle sind nicht erfolgt.  
 
In Anwendung des § 33 Abs. 4 GemHVO wu rden geringwertige Wi rtschaftsgüter im 
laufenden Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit 
einem Wert von unter 60 € ohne Umsatzste uer wurden unmittelbar als Aufwand ge-
bucht.  
 
Alle Vermögensgegenstände des Anlagever mögens sind - geordnet nach Bilanzpo-
sitionen - im Anlagenspiegel abgebildet. Di eser enthält Angabe n zu den Anschaf-
fungs- und Herstellungskost en, der Entwicklung im H aushaltsjahr (Abgänge, Zu-
gänge, Umbuchungen zu anderen Bilanz positionen des Anlagevermögens, 
Abschreibungen) sowie den Buchwerten  zum 01.01. und zum 31.12. des 
Haushaltsjahres.  
 
Seit 2011 wird ein rollierend es Inventurverfahren für die Vermögensgegenstände der 
Bilanzpositionen „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs- 
und Geschäftsausstattung“ stadtweit angew endet. Im Drei-Jahres-Zeitraum soll 
jährlich bei jeweils ca. einem  Drittel der Dienststellen die Inventur als vorverlegte 
Inventur durchgeführt werden. Hierdurch sollte eine Entz errung der Inventurarbeiten 
auf drei Jahre erreicht werden.  
 
Bei Ämtern mit einer Vielzahl versch iedenartiger Vermögens gegenstände und/oder 
einer großen Anzahl an Standor ten wurde die Möglichkeit, eine Aufteilung innerhalb 
des Amtes in abgrenzbare Bereiche vorzunehmen, genutzt. Dies bedeutet, dass 
jährlich ein Anteil des Inventurvolumens dieser Ämter einer körperlichen Inventur 
unterzogen wird. Die flächen deckende, vollständige körperlic he Inventur bei diesen 
Dienststellen soll dann jeweils nach drei Jahren abgeschlossen sein. 
 
Einige Dienststellen haben die Inventur en aufgrund von Umstrukturierungen, 
Umzügen, personellen Wechse ln und Engpässen oder ähnli chem in Folgejahre 
verschoben. Daher entspricht der urspr üngliche Zeitplan aus 2011 nicht mehr dem 
aktuellen Stand und wird jährlich angepasst. 
 
In 2015 waren Inventuren bei 43 Dienststellen bzw. Teilbereichen von Dienststellen 
geplant. Hiervon gehören 31 Dienststellen bz w. Teilbereiche v on Dienststellen 
gemäß der ursprünglichen Zeitplanung aus 2011, für die das Jahr 2012 und 
entsprechend für die Folgeinventur das Ja hr 2015 maßgeblich ist. Die verbleibenden 
12 Dienststellen hatten ihre Inventur in  das Jahr 2015 verschoben oder stellen 
Teilbereiche von Dienststellen dar, die ihr Inventurvolumen anteilig auf drei Jahre 
verteilt haben. Tatsächlich durchgeführt wurde die körperliche Bestandsaufnahme in 
40 Dienststellen bzw. Teilbereichen von Dienststellen. Hiervon wurden 32 Inventuren 
Seite 66

abgeschlossen. Die Nacharbeiten zu acht  Inventuren wurden nicht abschließend 
durchgeführt. 
 
Für die Inventuren in Teilbereichen des Am tes für Schulentwicklung, des Amtes für 
Wohnungswesen, des Amtes für Kinder, J ugend und Familie und des Sportamtes 
wird aufgrund der jeweils bes onderen Voraussetzungen weit erhin an Konzepten für 
die Vorgehensweise gearbeitet. 
 
Die Werte für Vorräte wurden unter Beachtung des § 35 Abs. 7 GemHVO angesetzt.  
 
Die Forderungen sind zu Nennwerten aktivier t. Bei zweifelhaften und niedergeschla-
genen Forderungen sind Einzel- oder Pausc halwertberichtigungen vorgenommen 
worden, um den noch realisierbaren Betrag zu ermitteln. Die Restlaufzeiten sind im 
Forderungsspiegel dargestellt.  
 
Die liquiden Mittel umfassen alle Kontenbestände einschließlich der Scheckbestände 
sowie der EC-Cash-Einzahlungsbeträge un d die als Handvorschüsse und Wechsel-
geld vorhandenen Bargeldbestände. 
 
Bei den sonstigen Rechnungsabgrenzungspos ten wurden die er forderlichen peri-
odengerechten Abgrenzungen von Aufw and und Auszahlung gemäß 
§ 42 Abs. 1 GemHVO bilanziert. Darüber hinaus wurden unter di eser Position nach 
§ 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO geleistete Zuwendungen für konsumtive und investive 
Zwecke an Dritte aktiviert. Voraussetz ung für die Abbildung solcher aktiver Re-
chnungsabgrenzungsposten ist eine einklagbare, mehrjährige und ze itlich befristete 
Gegenleistungsverpflichtung.  
 
Das Eigenkapital wird durch das Jahr esergebnis und die mit der allgemeinen 
Rücklage unmittelbar zu verrechnenden Erträge und Aufwendungen fortgeschrieben. 
 
Zuwendungen, die die Stadt Köln für di e Anschaffung von Vermögensgegenständen 
eingesetzt hat, werden grundsätzlich als Sonderposten des konkreten Vermögens-
gutes passiviert. Zu diesen gehören die Sonderposten aus Zuwendungen und aus 
Beiträgen sowie die sonsti gen Sonderposten. Die  Sonderposten werden, soweit sie 
abnutzbaren Vermögensgeg enständen zugeordnet sind, entsprechend der 
Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände ertragswirksam 
aufgelöst (§ 43 Abs. 5 Satz 2 GemHVO ). Eine Besonderheit unter den sonstigen 
Sonderposten bildet die Abbi ldung des „Eigenkapitals“ der rechtlich unselbständigen 
Stiftungen.  
 
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich  grenzt nach § 43 Abs. 6 GemHVO die 
Kostenüberdeckungen der kostenrec hnenden Einrichtungen nach dem 
Kommunalabgabengesetz und damit der öff entlich-rechtlich erhobenen Gebühren 
gesondert ab. Die Kosten unterdeckungen und die En twicklung dieser 
Sonderpostenposition sind in einer Übersicht im Anhang dargestellt. 
 
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risik en und ungewissen Ver-
pflichtungen zum Stichtag 31.12 .2015. Sie sind mit ihr en Restlaufzeiten im Rück-
stellungsspiegel abgebildet. 
 
Seite 67

Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bzw. dem Wert der zu 
erbringenden Verpflichtung passiviert worden. Die Restlaufzeiten sind im 
Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.  
 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO 
zum „Nennwert“ angesetzt und beinhalten die auf spätere Haushaltsjahre entfallen-
den Erträge. Passive Rechnungsabgrenzungen sind auch dan n in der Bilanz zu 
zeigen, wenn die Gemeinde Mittel erhält, di e sie wiederum bei der Weiterleitung an 
Dritte an eine einklagbare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsver-
pflichtung bindet. Diese sind entsprechend der korrespondierenden aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten nach § 43 Abs. 2 S.  2 GemHVO ertragswirksam aufzulö-
sen.  
 
Eröffnungsbilanzkorrekturen nach § 57 GemHVO  i. V. m. § 92 Abs. 7 GO waren 
letztmalig im Jahresabschluss 2011 zulässig. Fallen ab dem Haushaltsjahr 2012 Kor-
rekturbedarfe auf, die eigentlich hätten bei der Eröffnungsbilanz berücksichtigt wer-
den müssen, werden diese ergebniswirksam dargestellt und nicht unmittelbar mit der 
Bilanzposition „Allgemeine Rücklage“ verrechnet. 
 
Hinweis: Die Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 erfolgte durch den 
Rat der Stadt Köln am 28.06.2016 bzw. 17.11.2016. Die Ergeb nisse werden daher 
erst im Jahresabschluss 2016 in die allgemeine Rücklage umgebucht.  
Seite 68

Bilanzierung und Bewertung  
der einzelnen Bilanzpositionen 
 
(Die jeweils in Klammern gesetzten Werte sind die Vergleichswerte zum 31.12.2014) 
Aktiva 
 
1. Anlagevermögen 
 
13.768.445.288,02 €
(13.816.190.121,38 €)
 
Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO besteht  das Anlagevermögen aus den immateriel-
len Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und den Finanzanlagen. 
Vermögensgegenstände werden dann im Anl agevermögen gezeigt, wenn sie dauer-
haft dazu bestimmt sind, der Aufgabe nerfüllung der Gemeinde zu dienen 
(§ 33 Abs. 1 Satz 2 GemHVO) und deren  Anschaffungs- und Herstellungskosten 
nach den Festlegungen der St adt Köln in Anwendung des (§ 33 Abs. 4 GemHVO) 
mindestens 60 € ohne Umsatzsteuer betragen. 
 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 
 
13.755.860,72 €
(12.117.003,76 €)
 
Immaterielle (nicht gegenständlic he) Vermögensgegenstände ergeben sich 
insbesondere aus vertraglich vereinbart en Rechten, Konzessionen und Lizenzen. 
Gemäß § 43 Abs. 1 GemHVO sind nur ent geltlich erworbene Gegenstände zu ihren 
Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert worden.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 12.117.003,76 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.442.882,47 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-1.638.244,07 €
Abgänge (Restbuchwerte) -147.314,81 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) -18.466,63 € 
Stand am 31.12.2015 13.755.860,72 €
 
Das immaterielle Vermögen setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Rechte, Konzessionen 3.738 T€ (3.930 T€), 
Softwarelizenzen 4.936 T€ (5.086 T€), 
nicht abnutzbare Rechte 286 T€ (262 T€), 
Anzahlungen auf immaterielle  
Vermögensgegenstände 4.798 T€ (2.840 T€). 
Seite 69

Die Position Rechte und Konzessionen bei nhaltet im Wesentlichen das Nutzungs-
recht an dem Schwimmleistungszentrum der Sporthochschule (3.164 T€) sowie ein 
Recht (beschränkt persönliche Dienstbarkeit) am Bahnhofsvorplatz (291 T€).  
 
Nicht abnutzbare Rechte bestehen maß geblich aus den im Zusammenhang mit dem 
U-Bahn-Bau erworbenen Unterfahrungsrechten.  
 
Die Zugänge i. H. v. 1.958 T€  resultieren insbesondere aus geleisteten Anzahlungen 
für die Erstellung der Software für das neue Kassenverfahren (SAP-Modul PSCD) in 
Höhe von 1.833 T€.  
 
1.2 Sachanlagen 
 
7.582.143.422,44 €
(7.605.683.446,02 €)
 
Das Sachanlagevermögen bezeichnet materi elle, also körperliche, Vermögensge-
genstände des Anlagevermögens. Ihre Nutzungsdauer ist zeitlich begrenzt, wenn sie 
einer Abnutzung unterliegen. Zu den nicht abnutzbaren Ve rmögensgegenständen 
zählen insbesondere Grundstücke, Kunstgegenstände und Anlagen im Bau.  
 
1.2.1  Unbebaute Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte 
1.675.523.246,62 €
(1.694.924.803,83 €)
 
Auf unbebauten Grundstücken befinden sich keine benutzbaren Gebäude 
(§ 72 Bewertungsgesetz (BewG)).  
 
Grundstücksgleiche Rechte beinhalten umfassende Nutzungsrechte an Grund-
stücken.  
 
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Grünflächen 937.852 T€  (937.777 T€), 
Ackerland 173.582 T€ (170.513 T€), 
Wald und Forsten 41.092 T€ (41.148 T€), 
Sonstige unbebaute Grundstücke 522.998 T€ (545.487 T€). 
 
Die Umbuchungen resultieren bei den unbebaut en Grundstücken grundsätzlich aus 
Nutzungsänderungen von Flurstücken und werden insoweit unter den Positionen 
nicht einzeln erläutert.  
 
 
1.2.1.1 Grünflächen 
 
937.852.270,94 €
(937.776.879,79 €)
 
Diese Bilanzposition beinhaltet den Grund und Boden sowie den Aufwuchs bzw. die 
Aufbauten von Grünflächen. 
Seite 70

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2014 937.776.879,79 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 634.214,94 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-600.302,10 €
Abgänge (Restbuchwerte) -461.434,55 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 502.912,86 € 
Stand am 31.12.2015 937.852.270,94 €
 
Die Grünflächen setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Grund und Boden Grün-/Parkanlagen 325.856 T€  (325.627 T€), 
Aufwuchs Grünflächen 392. 059 T€ (392.059 T€), 
Grund und Boden Friedhöfe 61. 671 T€ (61.672 T€), 
Grund und Boden Kleingärten 44. 727 T€ (44.626 T€), 
Grund und Boden Sportflächen 92.055 T€ (92.314 T€), 
Grund und Boden Kinderspielplätze 19.876 T€ (19.870 T€), 
Wasserflächen 1.609 T€ (1.609 T€). 
 
Die Aufwuchs- und die dazugehörigen Nebenflächen wur den entsprechend 
§ 34 Abs. 1 GemHVO anhand des Festwertverf ahrens bewertet. Der Zeitwert basiert 
auf 50 % der durchschnittlichen Herste llungskosten für die zugrunde liegenden 
Flächen. Der Wert hat sich im Jahr 2015 nicht geändert. 
 
Zugänge sind in Höhe von 634 T€ gebucht worden. Hierbei handelt es sich im 
Wesentlichen um den Kauf eines Kleingartenflurstücks in Rodenkirchen (127 T€) und 
die unentgeltliche Übertragung von Grund und Boden Kinderspielplätze im 
Stadtbezirk Nippes (100 T€). 
 
Abgangsbuchungen erfolgten in Höhe von insgesamt 461 T€. Im Wesentlichen 
handelt es sich hierbei um Flurstücke, die aufgrund einer k onkret vorliegenden 
Verkaufsabsicht als Waren unter dem Umlaufvermögen auszuweisen sind (151 T€). 
 
1.2.1.2 Ackerland 
 
173.581.656,85 €
(170.512.958,56 €)
 
Zum Ackerland gehören landwirtschaftlich oder gartenbaulich g enutzte Flächen der 
Stadt Köln.  
Seite 71

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2014 170.512.958,56 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 966.120,41 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-2.362,50 €
Abgänge (Restbuchwerte) -342.296,85 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 2.447.237,23 € 
Stand am 31.12.2015 173.581.656,85 €
 
Zugänge sind in Höhe von 966 T€ gebucht worden. Bei den wesentlichen Ankäufen 
handelt es sich um zwei Flurstücke in Porz in Höhe von 451 T€ und 110 T€. 
 
Erhöhende Umbuchungen erfolgten per Saldo in Höhe von 2.447 T€. Wesentlich ist 
hierbei die Umbuchung eine s Flurstücks in Lindenthal aus den geleisteten 
Anzahlungen in Höhe von 2.778 T€. 
 
1.2.1.3 Wald, Forsten 
 
41.091.563,69 €
(41.148.333,48 €)
 
Die Bilanzposition „Wald, Forsten“ umfasst Grund und Boden sowie stehendes Holz-
vermögen und Pflanzen (Aufwuchs). 
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 41.148.333,48 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 19.784,86 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-14.490,00 €
Abgänge (Restbuchwerte) -104.313,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 42.248,35 € 
Stand am 31.12.2015 41.091.563,69 €
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Grund und Boden 36.728 T€ (36.785 T€) 
Aufwuchs Wald 4.363 T€ (4.363 T€) 
 
Der Aufwuchs ist mit einem pauschalierten Festwert angesetzt worden. Da für den 
Aufwuchs das Festwertverfahren angewendet wurde, ist der Wert des Aufwuchses in 
Intervallen von zehn Jahren zu über prüfen und eine Neuberechnung des 
Seite 72

Forsteinrichtungswerks alle 20 Jahre dur chzuführen (§ 34 Abs. 2 GemHVO). Der 
Festwert hat sich im Jahr 2015 nicht geändert. 
 
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 
 
522.997.755,14 €
(545.486.632,00 €)
 
Diese Bilanzposition ist eine Sammelposition für unbebaute Grundstücke, die nicht 
den zuvor genannten Bilanzpositionen der unbebauten Grundstücke zugeordnet 
werden können. Die Er bbaugrundstücke sind seitens der  Kernverwaltung im Erbbau 
an Dritte vergeben. Die Aufbauten auf diesen Grundstücken sind nicht im wirtschaft-
lichen Eigentum der Stadt Köln, so das s die Erbbaugrundstücke unter den sonstigen 
unbebauten Grundstücken gezeigt werden. Be i den sonstigen Sportflächen handelt 
es sich um Sportanlagen in der Verwal tung des Sportamtes, nur diese werden 
innerhalb der Bilanzposition planmäßig abgeschrieben.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 545.486.632,00 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.037.381,13 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-1.682.791,21 €
Abgänge (Restbuchwerte) -28.524.873,80 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 5.681.407,02 € 
Stand am 31.12.2015 522.997.755,14 €
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Rohbauland 46.397 T€  (52.923 T€), 
Bauerwartungsland 61.216 T€ (79.775 T€), 
Bauland 79.911 T€ (80.292 T€), 
Grund und Boden sonstige Freiflächen 67.117 T€ (65.828 T€), 
Grund und Boden Betriebsflächen 62.968 T€ (68.291 T€), 
Grund und Boden sonstige Sportflächen 625 T€ (625 T€), 
Erbbaugrundstücke 181.175 T€ (182.363 T€), 
Sonstige Sportanlagen 23. 588 T€ (15.390 T€). 
 
Zugänge sind in Höhe von 2.037 T€ gebucht worden. Hierbei handelt es sich im 
Wesentlichen um: 
- den Ankauf einer Betriebsfläche in der Innenstadt in Höhe von 822 T€, 
- Rohbauland (im Rahmen eines Umlegungs verfahrens) in Porz (339 T€) und 
- den Abschluss der Baumaßnahme des S portplatzes Fritz-Hecker-Straße 
(115 T€). 
 
Bei einem weiteren Zugang in Höhe von 224 T€ handelt es sich um Bauland, bei 
welchem keine Verkaufsabsicht mehr besteht und welches daher nicht mehr im 
Umlaufvermögen zu führen ist. 
 
Seite 73

Abgänge sind in Höhe von 28.525 T€ erfolg t. Hierbei handelt es sich insbesondere 
um folgende Verkäufe: 
- Bauerwartungsland in Lindenthal in Höhe von 1.263 T€, 
- Bauland in Mülheim in Höhe von 398 T€, 
- Bauland in Nippes 178 T€,  
- sonstige Freiflächen in Mülheim in Höhe von 169 T€, 
- Bauland in Chorweiler (167 T€), 
- Bauerwartungsland in Porz in Höhe von 163 T€ , 
- Betriebsflächen in Kalk in Höhe von 126 T€ und 159 T€ sowie 
- Betriebsflächen in Mülheim in Höhe von 120 T€, 107 T€ und 105 T€. 
 
Weiterhin sind bei den Abgängen Flurstü cke enthalten, die aufgrund einer konkret 
vorliegenden Verkaufsabsicht als War en unter dem Umlauf vermögen auszuweisen 
sind (23.651 T€). 
 
Durch Umbuchungen erhöht sich die Bilanz position in Dumme um 5.681 T€. Die die 
Bilanzposition erhöhenden Um buchungen resultieren insbesondere aus der 
Fertigstellung der in der Bilanz zum 31.12.2014 als Anlage im Bau ausgewiesenen 
Sportanlage Sürther Feld (4.006 T€). 
 
242 die Bilanzposition erhöhende Umbuchungen mit einem Gesamtvolumen von 
3.916 T€ resultieren aus der Zuordnung v on Parkplatz-, Asphalt-, Schotter- und 
Pflasterflächen, die im Vorj ahr in der Bilanzposition 1. 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, 
Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen abgebildet waren. 
 
Eine mindernde Umbuchung in Höhe von 5.187 T€ resultiert aus der 
Nutzungsänderung eines Flurstücks (Gummersbacher Straße). 
 
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks- 
 gleiche Rechte 
691.379.683,14 €
(676.228.900,50 €)
 
Auf bebauten Grundstücken nach § 74 BewG befinden sich benutzbare Gebäude.  
 
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 
 
26.121.561,30 €
(27.201.823,91 €)
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2014 27.201.823,91 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 17.533,65 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-906.796,26 €
Abgänge (Restbuchwerte) -191.000,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € 
Stand am 31.12.2015 26.121.561,30 €
 
Seite 74

Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Grund und Boden Kinder- und  
Jugendeinrichtungen 6.049 T€ (6.240 T€), 
Gebäude Kinder- und Jugendeinrichtungen 20.072 T€ (20.961 T€). 
 
Die einzige wesentliche Bewegung besteht in einem Abgang in Höhe von 130 T€; es 
handelt sich um den Verkauf der Kindertagesstätte Franz-Stock-Weg 25. 
 
1.2.2.2 Schulen 
 
3.264.656,07 €
(3.327.176,02 €)
 
Die Schulgebäude befi nden sich grundsätzlich im Sa chanlagevermögen der eigen-
betriebsähnlichen Einricht ung „Gebäudewirtschaft“. Die Kernverwaltung hat zwei 
Schulgebäude im wirtschaft lichen Eigentum; das werthaltigere ist an den Land-
schaftsverband Rheinland vermietet, das andere wird von der Ku lturverwaltung ge-
nutzt.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 3.327.176,02 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0,00 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-62.519,95 €
Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € 
Stand am 31.12.2015 3.264.656,07 €
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Grund und Boden Schulen 1.426 T€ (1.426 T€) 
Schulgebäude 1.839 T€ (1.901 T€) 
 
1.2.2.3 Wohnbauten 
 
205.260.271,46 €
(184.298.684,82 €)
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2014 184.298.684,82 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 22.867.301,99 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-4.125.732,82 €
Abgänge (Restbuchwerte) -158.101,67 €
Seite 75

Umbuchungen (Restbuchwerte) 2.378.119,14 € 
Stand am 31.12.2015 205.260.271,46 €
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Grund und Boden Wohnbauten 74. 966 T€ (67.064 T€), 
Wohnbauten 129.323 T€ (117.235 T€), 
Außenanlagen Wohnbauten 971 T€ (0 €). 
 
Zugänge wurden in Höhe von 22.867 T€ gebuc ht. Im Wesentlichen handelt es sich 
um die Ankäufe: 
- Friedrich-Naumann-Straße 2 (4.212 T€), 
- Blaubach 9 in Höhe von 3.919 T€, 
- Gustav-Heinemann-Ufer 114 in Höhe von 3.214 T€, 
- Grafenmühlenweg 220 (1.367), 
- Bachemer Straße 95-95c (769 T€), 
- Waldstraße 115 in Höhe von 419 T€ und 
- Siegburger Straße 104 in Höhe von 360 T. 
 
Weiterhin ergeben sich Zugänge aus folgenden abgeschlossenen Baumaßnahmen: 
- Weißdornweg (2.062 T€), 
- Otto-Gerig-Straße 6 in Höhe von 1.662 T€, 
- Pohlstadtsweg in Höhe von 1.350 T€, 
- Lindweilerweg (1.241 T€), 
- Albert-Schweitzer-Straße in Höhe von 1.169 T€ und 
- Loorweg (820 T€) 
 
Abgänge sind in Höhe von 158 T€ erfolgt. Hierbei handelt es sich um den Verkauf 
der Belvedere-Straße 147. 
 
Die in Höhe von 2.378 T€ erfolgten,  die Bilanzposition erhöhenden Umbuchungen 
resultieren im Wesentlichen aus der Fertigstellung folgender Baumaßnahmen: 
- Loorweg in Höhe von 1.064 T€, 
- Pohlstadtsweg (490 T€), 
- Lindweilerweg (488 T€) und 
- Albert-Schweitzer-Straße in Höhe von 487 T€. 
 
Eine abgehende Umbuchung erfolgte wegen Änderung der Nu tzungsart in Höhe von 
1.813 T€. 
 
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
Betriebsgebäude 
456.733.194,31 €
(461.401.215,75 €)
 
Diese Position enthält bebaute Grundstücke und deren Gebäude, die sich nicht den 
vorgenannten Bilanzpositionen zuordnen la ssen. Dazu gehören insbesondere 
Museumsgebäude, aber auch Gebäude der Sport- u nd Erholungsstätten, 
Parkhäuser/-paletten sowie die Bürgerhäuser und Bürgerzentren.  
Seite 76

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2014 461.401.215,75 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.594.652,80 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -15.359,33 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-12.479.517,25 €
Abgänge (Restbuchwerte) -96.570,74 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 6.328.773,08 € 
Stand am 31.12.2015 456.733.194,31 €
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Museen 217.645 T€ (222.397 T€), 
Begegnungsstätten 36.412 T€ (38.136 T€), 
Sport- und Erholungsstätten 12.934 T€ (13.170 T€), 
sonstige Gebäude 112.609 T€ (108.052 T€), 
Betriebs- und Geschäftsgebäude 46.453 T€ (47.642 T€), 
Parkhäuser/Tiefgaragen 11. 988 T€ (12.895 T€), 
gebäudeähnliche Teile 18. 691 T€ (19.109 T€). 
 
Die Zugänge bei dieser Posi tion betragen 1.595 T€. Hierbei handelt es sich im 
Wesentlichen um die fertig gestellte Baumaßnahme Gerätehaus der Feuerwehr 
Brück an der Hovenstraße 38 (959 T€). Weitere Zugänge  betreffen die 
Baumaßnahme Kulturzentrum am Neum arkt (174 T€) und den Bandanbau des 
Museum Schnütgen (123 T€). 
 
Die Umbuchungen führen zu einer Erhöhung der Bilanzposition um 6.329 T€. Hierbei 
handelt es sich insbesondere um die Än derung der Nutzungsart des Grundstücks 
Gummersbacher Straße in Höhe von 5.187 T€. Weitere Umbuchungen stehen in 
Zusammenhang mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen: 
- Ubiermonument (519 T€), 
- Gerätehaus der Feuerwehr Brück, Hovenstraße 38 (317 T€) und  
- Sportanlage Sürther Feld (153 T€). 
Zehn die Bilanzposition er höhende Umbuchungen in Höhe von 127 T€ resultieren 
aus der Zuordnung von Parkplatz-, Asphalt-, Schotter- und Pflasterflächen, die zuvor 
in der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und 
Verkehrslenkungsanlagen abgebildet waren. 
 
1.2.3 Infrastrukturvermögen 
 
3.219.476.197,71 €
(3.297.440.632,13 €)
 
Das Infrastrukturvermögen umfasst die Ve rmögensgüter der öff entlichen Einrichtun-
gen, die ihrer Bauweise und Funktion nach der  örtlichen Infrastruktur dienen (Infra-
strukturvermögen im engeren Sinne). Der Grund und B oden des gemeindlichen 
Infrastrukturvermögens wird unabhängig von den darauf be findlichen Aufbauten in 
einer separaten Bilanzposition dargestellt.  
Seite 77

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur- 
vermögens 
880.101.112,37 €
(879.308.003,91 €)
 
In dieser Bilanzposition wird der gesam te Grund und Boden des gemeindlichen  
Infrastrukturvermögens erfasst.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 879.308.003,91 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.616.396,71 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-132.109,40 €
Abgänge (Restbuchwerte) -396.237,97 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) -1.294.940,88 € 
Stand am 31.12.2015 880.101.112,37 €
 
Die Zugänge bei dieser Position betrugen 2.616 T€. Im Wesentlichen handelt es sich 
um: 
- die unentgeltliche Übertragung von Fl urstücken aus Erschließungsverträgen 
(1.452 T€), 
- den Kauf eines Flurstückes im Bezi rk Innenstadt in Höhe von 158 T€, 
- den Kauf eines Flurstücks in Lindenthal (154 T€) und 
- den Kauf eines Flurstücks in Rodenkirchen (106 T€). 
 
Abgänge erfolgten in Höhe v on 396 T€. Im Wesentlichen hande lt es sich hierbei um 
den Abgang eines Flurstücks, welches u nentgeltlich an das  Land übertragen wurde 
(175 T€). 
 
Die Umbuchungen in Höhe saldiert 1.295 T€ führen zu einer Minderung der 
Bilanzposition. Hierbei handelt  es sich im Wesentliche n um Umbuchungen aufgrund 
von Nutzungsänderungen der Flurstücke. 
 
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.444.801.233,35 €
(1.477.561.820,74 €)
 
Die Bilanzposition „Brücken und Tunnel“ umfasst unabhängig von ihrer Nutzung für 
Fußgänger-, Straßen- oder Schienenverkehr alle Brück en (einschließlich Brücken-
belag) und Tunnel.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 1.477.561.820,74 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.790.806,20 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Seite 78

Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-37.614.534,24 €
Abgänge (Restbuchwerte) -125.273,18 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 188.413,83 € 
Stand am 31.12.2015 1.444.801.233,35 €
 
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Brückenbauwerke 159.900 T€ (160.921 T€), 
Tunnelbauwerke 1.268.953 T€ (1.300.234 T€), 
Unterführungen 15.948 T€ (16.407 T€). 
 
Die Zugänge in Höhe von insgesamt 4.7 91 T€ resultieren insbesondere aus dem 
Bau der Brücken Severinstraße/Perlengr aben (3.653 T€), Freimersdorfer Weg - 
Fußgängerbrücke (393 T€) und Auf der Aspel - Fußgängerbrücke (341 T€). 
 
Der Abgang in Höhe von 125 T€ resultiert  aus dem Abriss des südlichen Teils der 
B 55/östl. Zubringer. 
 
Die zugehende Umbuchung in Höhe von 188 T€   resultiert im Grunde aus dem 
Abschluss der Baumaßnahme Brücke Severinstraße/Perlengraben (181 T€).  
 
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und 
Sicherheitsanlagen 
70.330.939,10 €
(74.514.483,86 €)
 
Die Position beinhaltet neben dem Strecke nnetz sämtliche dem Betrieb unmittelbar 
dienenden Anlagen der Streckenausrüstung.  
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2014 74.514.483,86 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0,00 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-4.183.544,76 €
Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € 
Stand am 31.12.2015 70.330.939,10 €
 
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseiti-
gungsanlagen 
1.876.328,79 €
(1.600.170,69 €)
 
Zu den Entwässerungs- und Abwasserbes eitigungsanlagen gehören insbesondere 
sämtliche bauliche und maschinelle Teile des Kanalnetzes, soweit sie nicht in der 
Bilanz der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ausgewiesen sind.  
 
Seite 79

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2014 1.600.170,69 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 306.199,76 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-43.556,44 €
Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 13.514,78 € 
Stand am 31.12.2015 1.876.328,79 €
 
Bei den Zugängen von insgesamt 307 T€ ist der Werthaltigste ein 
Sickerwasserspeicherbecken  bei der Deponie Vereinigte Ville (198 T€). 
 
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Ver-
kehrslenkungsanlagen 
693.282.418,59 €
(735.801.720,09 €)
 
Hierzu zählen alle gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den 
öffentlichen Verkehr mit Fahr zeugen und durch Fußgänger e rrichtet worden sind. Zu 
den Verkehrslenkungsanlagen im Sinne dieser  Bilanzposition zählen insbesondere 
Vario-Schilder, Park- und Verkehrsleitsysteme.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 735.801.720,09 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 15.040.093,81 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -349.389,85 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-58.073.301,76 €
Abgänge (Restbuchwerte) -3.832.613,12 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 4.695.909,42 € 
Stand am 31.12.2015 693.282.418,59 €
 
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Straßen, Wege  652.934 T€ (696.558 T€), 
Plätze 10.949 T€ (11.859 T€), 
Verkehrslenkungsanlagen, Straßenmobiliar,  
Parkscheinautomaten 29. 399 T€ (27.384 T€). 
 
Dabei sind Absperrpoller (2.710 T€) und Verkehrszeichen (1.872 T€) mit einem 
Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO erfasst. Die Festwerte haben sich im Jahr 2015 
nicht geändert. 
Seite 80

Die Zugänge von 15.040 T€ wurden hauptsä chlich bei folgenden Maßnahmen ver-
zeichnet: 
- Neubau Parkscheinautomaten (1.022 T€, 899 T€ und 622 T€), 
- Baumaßnahme Kirchweg (Kölner W eg – Frankenstraße) in Höhe von 
1.010 T€, 
- Baumaßnahme Semmelweisstraße (Einst einstraße bis Spemannstraße) in 
Höhe von 497 T€, 
- Neubau Rhöndorfer Straße (Weißhausst raße – Gottesweg) in Höhe von 
468 T€, 
- Neubau Robert-Koch-Straße (A bschnitt Kerpener Straße bis 
Bardenheuerstraße) in Höhe von 384 T€, 
- Neubau Lichtsignalanlage  Aachener Straße Ecke Innere Kanalstraße 
(306 T€), 
- Neubau Lichtsignalanlage Aachener St raße/Eupener Straße/Raschdorffstraße 
in Höhe von 281 T€, 
- Baumaßnahme Hahnenstraße (von Haus nummer 21c bis Merlinweg) in Höhe 
von 271 T€ und 
- dem Bau einer Baustraße (Frankenfor ster Straße) in Höhe von 251 T€. 
 
Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von 22 Straßen und Plätzen mit 
Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 4.918 T€, die unentgeltlich 
übertragen wurden. 
 
Die wesentlichen Positionen der Abgänge v on insgesamt 3.833 T€ resultieren aus 
Abgängen von bestehenden Straßen wegen Neubau: 
- Mercatorstraße (1.234 T€), 
- Kirchweg (210 T€), 
- Thujaweg (175 T€), 
- Johann-Reintgen-Straße (173 T€), 
- Seeadlerweg (150 T€) und 
- Wilhelm-Mauser-Straße (101 T€). 
 
Weiterhin erfolgten wesentliche Abgänge bei Buskaps (531 T€ und 138 T€). 
 
Insgesamt erhöht sich diese Bilanzpos ition durch Umbuchungen um 4.696 T€. Bei 
den erhöhenden Umbuchung en handelt es sich insbeson dere um die Fertigstellung 
der in der Bilanz zum 31.12.2014 als Anlagen im Bau aktivierten 
Vermögensgegenstände. Die wesentlichen Positionen sind: 
- Mercatorstraße (Militärringstraße – Merianstraße) in Höhe von 1.604 T€, 
- Wilhelm-Mauser-Straße (von Vogelsanger Straße bis Vitalisstraße) in Höhe 
von 1.049 T€, 
- Donauweg in Höhe von 456 T€, 
- Rhöndorfer Straße (Weißhausstraße – Gottesweg) in Höhe von 398 T€, 
- Leostraße/Pellenzstraße in Höhe von 355 T€, 
- Weidengasse (von Pflasterhof weg bis nördlicher Zündorfer
 Weg Haus Nr. 46) 
in Höhe von 343 T€, 
- Kreisverkehr Sürther Straße in Höhe von 332 T€, 
- Am Grauen Stein (Kannebäckerstraße – Westerwaldstraße) in Höhe von 
306 T€ und 
- Birkenweg (von Lerchenweg bis Am Höfchen) in Höhe von 282 T€. 
Seite 81

16 weitere erhöhende Umbuchungen sind jeweils mit einem Wert zwischen 100 T€ 
und 250 T€ mit einem Gesamtvolumen von 2.531 T€ erfolgt. 
 
242 die Bilanzposition mindernde Umbuchungen mit einem Gesamtvolumen von 
3.916 T€ resultieren aus der Zuordnung v on Parkplatz-, Asphalt-, Schotter- und 
Pflasterflächen zur Bilanzposition 1.2. 1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke. Weitere 
zehn Umbuchungen in Höhe von 127 T€ wu rden aufgrund der Zuordnung zur 
Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 
vorgenommen. 
 
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur- 
 vermögens 
129.084.165,51 €
(128.654.432,84 €)
 
Zu den Sonstigen Bauten des Infrastr ukturvermögens gehören Vermögensgegen-
stände, die nicht bei anderen Bilanzpositionen des Infrastrukturvermögens einzuord-
nen sind, wie z. B. Halteste llen, Wasserbauwerke und der Deponiekörper Vereinigte 
Ville.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 128.654.432,84 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.438.023,43 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-12.012.753,62 €
Abgänge (Restbuchwerte) -7.789,08 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 8.012.251,94 € 
Stand am 31.12.2015 129.084.165,51 €
 
Die Bilanzposition setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:  
 
Haltestellen 52.810 T€ (57.274 T€), 
Sonstige technische Anlagen  
des Infrastrukturvermögens 40.625 T€ (43.722 T€), 
Wasserbauwerke 18.354 T€ (10.046 T€), 
Stützmauer/Treppenanlagen 12. 494 T€ (13.355 T€). 
 
Im Wesentlichen handelt es sich bei den Zugängen in Höhe von 4.438 T€ um: 
- Vereinigte Ville: Entgasungssystem – Gasfassung (268 T€), 
- Rheinboulevardtreppe (455 T€), 
- Haltestelle Lenauplatz (398 T€), 
- Bahnsteiganhebung Haltestelle Gutenbergstraße (397 T€), 
- Lärmschutzwand - Auf der Aspel (385 T€), 
- Freimersdorfer Weg Lärmschutzwand (337
 T€), 
- Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 54 (223 T€), 
- Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 52 (210 T€), 
- Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 53 (205 T€), 
Seite 82

- Fahrtreppe Haltestelle Kalk Post Nr. 51 (200 T€), 
- Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 51 (186 T€), 
- Zaun- und Toranlage Bolzplatz Heckweg (161 T€), 
- Zaunanlage Bolzplatz Hel enenwallstraße (158 T€), 
- Haltestelle Liebigstraße (144 T€), 
- Haltestelle Iltisstraße (131 T€) und 
- Ballfangzaun Spielplatz Marienberger Weg (128 T€). 
 
Insgesamt sind 8.012 T€ saldiert di eser Bilanzposition aus Umbuchungen 
zugegangen. Dieser Betrag wird dominiert von der Fertigst ellung der Hälfte der 
Rheinboulevardtreppe (8.503 T€ ). Darüber hinaus erfolg te eine Umbuchung von 
geleisteten Anzahlungen aus der Bilanzposi tion 1.2.8 in Höhe von 397 T€ für das 
Entgasungssystem – Gasfassung bei der Vereinigte Ville. 
 
 
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 
 
21.130.379,16 €
(21.632.438,43€)
 
Dieser Bilanzposition sind die Verm ögensgegenstände zugeordnet, die sich auf 
fremdem Grund und Boden befinden.  Unter dieser Position werden beispielsweise 
Mietereinbauten erfasst.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 21.632.438,43 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.010.990,51 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-2.530.095,18 €
Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.017.045,40 € 
Stand am 31.12.2015 21.130.379,16€
 
Zugänge sind in Höhe von 1.011 T€ erfolgt. Insbesondere handelt es  sich dabei um 
das Flüchtlingswohnheim in Systembauweise Koblenzer Straße 15 (741 T€). Die 
Umbuchungen in Höhe von 1. 017 T€ resultieren aus der Fertigstellung der 
Baumaßnahme Koblenzer Straße 15. 
 
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 
 
1.578.028.317,30 €
(1.575.432.644,30 €)
 
Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen 
ihrer Bedeutung für die Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. 
Dazu zählen nicht nur Kunstgegenstände der Museen, sondern auch andere kultur-
historisch bedeutsame Objekte wie die Sammlungen der Kunst- und Museumsbibli-
othek, des Rheinischen Bildarchivs, des  NS-Dokumentationszentrums und des 
Historischen Archivs. Zudem werden unter  dieser Bilanzposit ion auch die Baudenk-
Seite 83

mäler (z. B. Gebäude des Museums Schnütgen, Forts) sowie die sonstigen Kultur-
denkmäler (z. B. die Rathausfiguren) erfasst.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 1.575.432.644,30 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.596.497,41 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
0,00 €
Abgänge (Restbuchwerte) -1.800,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 975,59 € 
Stand am 31.12.2015 1.578.028.317,30€
 
Zugänge erfolgten in Höhe von 2.596 T€. Dabei handelt es sich insbesondere um: 
- ein Kunstwerk von Kai Althoff - Untitled, 2014 (382 T€), 
- ein Kunstwerk von Maria Lassnig  „Vom Tode gezeichnet“ (271 T€), 
- Brevier des Erzbischofs Hermann von Hessen (180 T€),  
- Gebetbuch, Deutschland, Köln, ca . 1486 illuminierte Handschrift auf 
Pergament (150 T€),  
- Ein Kunstwerk von Zobernig ohne Titel, 2015 (136 T€) sowie 
- die Zeichnung: Pantoffel Bla ttgold & goldene Tinte (100 T€). 
 
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen,  
 Fahrzeuge 
70.412.833,86 €
(72.219.214,41 €)
 
Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vor-
richtungen, die unmittelbar der gemeindlich en Leistungserstellung dienen. Sie müs-
sen als Vermögensgegenstände se lbständig bewertbar und ni cht als fester Gebäu-
debestandteil zusammen mit dem Gebäude bewertet sein. Beispiel für eine techni-
sche Anlage ist eine Klimaanlage im Museum.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 72.219.214,41 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 8.964.827,55 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -301.221,48 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-11.726.754,99 €
Abgänge (Restbuchwerte) -119.805,38 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.376.573,75 € 
Stand am 31.12.2015 70.412.833,86  €
 
Bei den Zugängen in Höhe von 8.964 T€ handelt es sich insbesondere um:  
- Löschfahrzeug Katastrophenschutz (336 T€),  
- Dual-Format Kuvertieranlage (280 T€), 
Seite 84

- BMX-Anlage Takufeld (1)/Subbelrather Straße (232 T€), 
- LWL-Kabelanbindung Enggasse 2 (208 T€), 
- LKW, Ladekran (206 T€), 
- LC/MS Flüssigchromatographie/Massens petrometer im Berufskolleg 16 
Kartäuserwall (181 T€), 
- drei Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wassertank (je 177 T€),  
- Telekommunikationsausstattung Oper Offenbachplatz (157 T€), 
- Seilparkour Spielplatz  Veilchenweg (156 T€), 
- Boden Bolzplatz Würzburger Straße /Bayreuther Straße (131 T€), 
- zwei Rettungswagen (je 128 T€), 
- Wasseraufbereitungsanlage inkl. Damp fbefeuchter im Museum Schnütgen 
(120 T€), 
- Robinienspielanlage Spielplatz Walle nsteinstraße/Holweider Marktplatz 
(116 T€) und 
- ein Mehrzwecktransporter (104 T€). 
 
Bei den übrigen Zugängen in Hö he von 5.950 T€ handelt es sich der Bilanzposition 
entsprechend um zahlreiche Anlagen von unwesentlicher Höhe. 
 
Umbuchungen sind in Höhe von 1.377 T€ erfolgt. Dabei handelt es sich hauptsäch-
lich um die Umbuchungen aus geleisteten Anzahlungen für Anlagen der Deponie 
Vereinigte Ville (eine Plan ierraupe in Höhe von 220 T€ und das Fahrzeug "Sys Trac 
140" in Höhe von 149 T€)
 sowie Umbuchung wegen Inbetriebnahme der Trafostation 
Sportanlage Sürther Feld (122 T€) und de s Spielgerätes Stangengestrüpp auf dem 
Spielplatz Katharinenstraße (103 T€). 
 
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 
 
86.685.441,90 €
(88.146.585,00 €)
 
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung um fasst alle Einrichtungsgegenstände der 
Büros und Werkstätten einschließlich der erforderlichen Werkzeuge, z. B. Büromöbel 
und EDV-Hardware.  
Unter dieser Bilanzposition werden auch die geringwertigen Wirtschaftsgüter erfasst. 
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 88.146.585,00 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 18.208.511,19 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -290.715,71 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-20.859.254,76 €
Abgänge (Restbuchwerte) -458.280,89 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.938.597,07 € 
Stand am 31.12.2015 86.685.441,90 €
 
Der Medienbestand der Stadtbi bliothek ist mit einem Be stand von 3.029 T€ als 
Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO erfasst. Dieser Wert hat sich im Jahr 2015 nicht 
geändert. 
Seite 85

Die Zugänge in Höhe von 18.20 9 T€ resultieren aus einer Vielzahl von im Einzelfall 
unwesentlichen Werten. Einzig nennenswert  sind Aktive Netzwerkkomponenten 
(263 T€, 238 T€, 165 T€ und 132 T€) und das Visualisierungssystems der Feuerwehr 
– Leitstelle (240 T€). 
 
Umbuchungen sind in Höhe von 1.939 T€ erfolgt. Insbesondere erfolgte eine 
Umbuchung wegen Inbetriebna hme des Visualisierung ssystems der Feuerwehr – 
Leitstelle (1.641 T€). 
 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 
 
239.507.322,75 €
(179.658.227,42 €)
 
Diese Bilanzposition beinh altet Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen auf 
Sachanlagen. Anlagen im  Bau bilden den Wert noch nicht fertig gestellter 
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ab. Geleistete Anzahlungen sind 
geldliche Vorleistungen der Stadt Köln auf noch zu liefernde Sachanlagen.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2014 179.658.227,42 €
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 95.443.107,47 €  
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
0,00 €
Abgänge (Restbuchwerte) -2.283.440,19 €
Umbuchungen (Restbuchwerte) -33.310.571,95 € 
Stand am 31.12.2015 239.507.322,75 €
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Anlagen im Bau 235.270 T€ (174.037 T€), 
Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 4.237 T€ (5.621 
T€). 
 
Die Zugänge bei den Anlagen im Bau in  Höhe von 95.443 T€ sind im Wesentlichen 
auf folgende erhebliche Einzelpositionen zurückzuführen: 
- Dionysoshof – Umgestaltung (10.078 T€), 
- Hardtgenbuscher Kirchweg 104 - Unterbringung Flüchtlinge (6.692 T€), 
- Merlinweg - Unterbringung Flüchtlinge (5.297 T€), 
- Tunnel Grenzstraße - Ertüchti gung nach RABT (5.186 T€), 
- Industriestraße, Verlängerung (Merians traße – Menneweg) in Höhe von 
5.086 T€, 
- Rettungstransporthubschr auberstation (4.843 T€), 
- Eygelshovenerstraße - Unterbringung Flüchtlinge (3.344 T€), 
- Rheinboulevard Deutz - Regionale 2010, Betriebsanlagen (unbeweglich) in 
Höhe von 3.330 T€, 
- Neubau Feuerwache 10 (3.327 T€), 
- Heinrich-Rohlmann-Straße - Unterbringung Flüchtlinge (2.990 T€), 
Seite 86

- Archäologische Zone – Museum (2.765 T€), 
- Tunnel Am Domhof - Ertüchtigung nach RABT (1.905 T€), 
- Brücke Deutzer Ring - Abriss und Neubau (1.730 T€), 
- Berliner Straße 221 Anschlusskanal - Unterbringung Obdachoser (1.577 T€), 
- Urbacher-Weg - Unterbringung Flüchtlinge (1.542 T€), 
- Auweiler Straße - Unterbringung Flüchtlinge (1.470 T€), 
- Wikinger Weg 6 – Umbaumaßnahme Un terbringung Obdachloser (1.421 T€), 
- Domumgebung Dionysoshof (1.256 T€), 
- Neubau Gerätehaus Feuerwehr Dellbrück (1.202 T€), 
- Kuckucksweg - Unterbringung Flüchtlinge (1.169 T€), 
- Emdener Straße/Causemannstraße, Tu rbokreisel – Maßnahme an einer 
Verkehrsfläche (1.160 T€), 
- Generalsanierung Feuer wache 5 (1.127 T€), 
- Industriestraße, Generalinstandsetzung (Boltenstenstraße - Niehler Ei) in 
Höhe von 1.117 T€, 
- Neubau Halle Feuerwache 6 (1.073 T€), 
- Potsdamer Straße - Unterbri ngung Flüchtlinge (1.071 T€), 
- Opernquartier, Umgestaltung der Stra ßen im Zuge der Sanierung Bühnen 
(1.056 T€) und 
- Archäologische Zone – Denkmal (1.031 T€). 
 
Die Zugänge bei den geleisteten Anza hlungen in Höhe von 2.600 T€ betreffen 
insbesondere solche für die Deponie Ve reinigte Ville (1.879 T€), Zahlung der 
Grundsteuer für das Objekt Vitalisstraße  422-424 der rechtlich unselbständigen 
Waisenhausstiftung (360 T€) und für Grundstückskäufe (291 T€).  
 
Abgänge sind in Höhe von 2. 283 T€ erfolgt. Diese resultieren hauptsächlich aus 
Korrekturen von Beträgen, die nicht vermögenswirksam abzubilden sind: 
- Rheinboulevard Deutz (1.559 T€), 
- Regionale 2010 - Regio Grün um (258 T€), 
- Nord-Süd Stadtbahn 3. Baustufe  Suchgräben (200 T€) und 
- Sportanlage Sürther Feld (109 T€). 
Darüber hinaus gibt es einen Ab gang durch die Übertragung des 
Regenwasserkanals - Frankfurter Straße an die StEB (105 T€). 
 
Die aus dieser Positi on abgehenden Umbuchung en von insgesamt 33.311 T€ 
resultieren überwiegend aus der Inbet riebnahme von Anlagegütern bzw. des 
Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an die Stadt Köln nach zuvor geleisteten 
Anzahlungen. Diese sind bei de n zutreffenden Bilanzpositio nen erläutert, soweit die 
Umbuchungsbeträge wesentlich sind.  
 
1.3 Finanzanlagen 
 
6.172.546.004,86 €
(6.198.389.671,60 €)
 
Unter den Finanzanlagen werden die Vermögens werte angesetzt, die langfristigen 
finanziellen Beteiligungszwecken dienen. Hierzu gehören die gehaltenen Anteile an 
privatrechtlichen Unternehmen,  öffentlich-rechtlichen Betrieben, Zweckverbänden 
sowie organisatorisch und wirtschaftlich eigenständigen Eigenbetrieben ohne eigene 
Rechtspersönlichkeit.  
 
Seite 87

Je nach Beteiligungsquote der Stadt Köln an  den rechtlich verselbständigten Gesell-
schaften werden diese in mehrheitliche Bete iligungen - mit mehr als 50 % - und Be-
teiligungen - mehr als 20 % bis zu 50 % - unterschieden. Da sich die Stimmrechte 
der Stadt nach der Beteiligungsquote richten,  entscheidet die Beteiligungshöhe über 
die wirtschaftliche Einflussmöglichkeit der  Stadt Köln. Sämtlichen Beteiligungen an 
den Unternehmen ist gemeinsam, dass durch  sie gemeindliche Aufgaben erfüllt 
werden.  
 
Zu den Finanzanlagen zählen auc h die mit langfristiger Anlageabsicht gehaltenen 
Wertpapierbestände sowie die Ausleihungen.  
 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 
 
5.216.751.347,41 €
(5.216.371.583,72 €)
 
Beteiligungen mit einem Anteilswert größ er 50 % gelten als mehrheitliche Beteiligun-
gen und sind (grundsätzlich) der Bilanz position Anteile an verbundenen Unterneh-
men zuzuordnen. Einbezogen werden die Anteile an Kapita lgesellschaften und sons-
tigen juristischen Personen, Unternehmen in öffentlich-rechtlichen Organisationsfor-
men sowie Zweckverbände mit einem mehrheitlichen Beteiligungswert.  
 
Die Zugänge 2015 in Höhe von insgesamt 13.069 T€ betreffen einen Teilbetrag in 
Höhe von 10.084 T€ aus Zahlungen an die KVB AG für Tilgungsleistungen von 
Krediten für den Nord-Süd-St adtbahnbau, die bei der KVB AG als Kapitalzuführung 
in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Dar über hinaus erfolgte eine Einzahlung in 
Höhe von 3.741 T€ in die Kapitalrücklage bei der Köln Tourismus GmbH, die den 
Wert der Unternehmensanteile erhöht.  
 
Aufgrund einer nachträglichen  Verringerung der Grunderwerb steuer erfolgte eine 
nachträgliche Minderung der Anschaffung skosten der BioCampus Cologne  
Grundbesitz GmbH & Co. KG um 861 T€.  
 
Außerplanmäßige Abschreibungen sind in  2015 bei folgenden Unternehmen auf-
grund der als dauerhaft einzustufenden Verluste zu verzeichnen: 
Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG 7.262 T€, 
Köln Tourismus GmbH 3.741 T€, 
Kölner Sportstätten GmbH  2.735 T€, 
RTZ 106 T€, 
Acht Brücken GmbH 27 T€. 
 
Zuschreibungen erfolgten bei folgenden Unternehmen: 
Kölner Sportstätten GmbH 1.119 T€, 
Zweckverband Stöckheimer Hof 64 T€. 
Seite 88

1.3.2 Beteiligungen 
 
151.181.857,84 €
(151.181.315,00 €)
 
Besteht eine Beteiligungsquote von mehr als 20 %, aber unt er 50 %, so wird diese 
unter den Beteiligungen i. e. S. - nach der handelsr echtlichen Definition des 
§ 271 HGB - ausgewiesen. Es wird dabei un terstellt, dass eine dauerhafte Bindung 
zu dieser Gesellschaft vorliegt.  
 
Die Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unterhalb 20 % werden aus Gründen 
der Ausweisklarheit unter den Wertpapieren bzw. bei Kapitalhingabe unter Auslei-
hungen ausgewiesen.  
 
Die größte Beteiligung bes teht an der Flughafen Köln  Bonn GmbH in Höhe von 
148.947 T€. 
 
1.3.3 Sondervermögen 
 
528.092.992,09 €
(527.220.455,94 €)
 
Wirtschaftlich eigenständige Unternehm en ohne eigene Rechtspersönlichkeit 
(§ 114 GO) sind als Sondervermögen anzuse tzen. Hierunter geführt werden Ei-
genbetriebe und eigenbetriebsähnl iche Einrichtungen mit verwaltungstechnischer 
Eigenständigkeit in Bezug auf die Haus halts- und Wirtschaftsführung sowie die wie 
eine GmbH zu führende unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung.  
 
Abgänge ergeben sich per Saldo aus der  Übertragung und Rückübertragung von 
Grundstücken zwischen der Kernverw altung und dem Sondervermögen der 
Gebäudewirtschaft (96 T€). Zugänge sind aus  der an das Veranstaltungszentrum 
geleisteten Schuldendiensthilfe für Tilgung (1.004 T€) entstanden. 
 
Bei der Ernst-Wendt-Stiftung resultiert  die Veränderung aus  der Eigenkapital-
reduzierung für 2015 in Höhe von 36 T€. 
 
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 
 
85.661.719,16 €
(
85.850.325,48 €)
 
In dieser Position sind die langfristig angelegten Wertpapiere ausgewiesen.  
 
In dem bilanzierten Betrag sind Wertpapi ere der Stiftungen in  Höhe von 17.415 T€ 
enthalten. Es erfolgte eine Umbuchung in  das Umlaufvermögen (Bilanzposition 2.3 
„Wertpapiere des Umlaufvermögens“) in Höhe 189 T€ für die seitens der 
Stiftungsverwaltung in 2016 zur Veräußerung vorgesehenen Wertpapiere. 
 
Für den Ankauf Deutzer Stadthaus und für di e bis zur Einführung NKF zu bildende 
Ansparrücklage des Beamtenversorgungsfonds werden I nhaberanteile des 
Rheinfonds und des OP Fonds Mantel gehal ten. Der Rheinfonds umfasst seit 2013 
alle zur Eröffnungsbilanz bilanzierten Fond santeile i. H. v.  68.246 T€. Der Fonds 
setzt sich aus rd. 85 % Rentenpapieren un d rd. 15 % Aktien aus dem Eurostoxx 50 
Seite 89

zusammen. Bei diesen Fondsanteilen haben si ch wie in den Vorjahren auch in 2015 
positive Wertveränderungen ergeben. Diese Wertänderungen sind erst im Fall der 
Veräußerung bilanzierungsfähig.  
 
1.3.5 Ausleihungen 
 
190.858.088,36 €
(217.765.991,46 €)
 
Unter den Ausleihungen werden langfrist ige Forderungen ausgewiesen, die durch 
Hingabe von Kapital an Dritte, u. a. verbundene Unternehmen, 
Beteiligungsgesellschaften sowie private juristische und natürliche Personen, 
entstanden sind. Hierzu gehör en überwiegend Darlehen, die aufgrund ihrer längeren 
Laufzeiten dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Die Ausleihungen sind mit ihrem 
noch zu tilgenden Rückzahlungsbetrag bil anziert. Die Ansetzung des noch zu 
tilgenden Nominalwertes bei den zinsvergünstigten Ausleihungen im Wohnungsbau 
ist gerechtfertigt, da diese unter Mi etpreis- und Belegungsbindung ausgegeben 
werden. Außerplanmäßige Abschreibungen sind in 2014 in Höhe von 46 T€ aufgrund 
der Wertminderung beim Rheinischen Studieninstitut erfolgt. 
 
Hält die Stadt Köln weniger als 20 % der Anteile an Beteiligungsgesellschaften und 
werden diese nicht in Form von Wertpapier en gehalten oder handelt es sich um 
Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft, werden diese ebenfalls 
unter der Bilanzposition „Sons tige Ausleihungen“ aktiviert. Dazu gehören u. a. die 
Anteile an der GWG Rhein Erft GmbH und Anteile an kleineren Zweckverbänden.  
 
Die Aufteilung erfolgt gem § 41 Abs. 3 GmHVO:  
 
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 140.680 T€  (144.069 T€), 
1.3.5.3 an Sondervermögen 3. 558 T€ (15.683 T€), 
1.3 5.4 Sonstige Ausleihungen 46.620 T€ (58.015 T€). 
 
Die Tilgungen von verbundenen Unternehm en reduzieren den Wertausweis der 
Ausleihungen an verbundene Unternehmen um 3.388 T€.  
 
Die Ausleihungen an Son dervermögen haben sich durch  Tilgungsleistungen um 
12.125 T€ vermindert.  
 
Die Bilanzposition „Sonstige Ausleihungen“ hat sich in 2015 durch eine Vielzahl von 
planmäßigen Einzeltilgu ngen um 11.320 T€ reduziert. Auf außerplanmäßige 
Abschreibungen entfällt eine Minderung von 75 T€. 
 
Neue Ausleihungen sind im Jahr 2015 nicht erfolgt.  
 
2. Umlaufvermögen 
 
457.135.457,20 €
(441.561.392,75 €)
 
Als Umlaufvermögen werden alle For derungen sowie die Vermögensgegenstände 
ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln nicht dauerhaft dienen sollen, 
sondern vielmehr zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine kurzfristige Nutzung 
vorgesehen sind.  
Seite 90

Gemäß § 41 Abs. 3 Nr. 2 GemHVO gliedert  sich das Umlaufvermögen in Vorräte, 
Forderungen und sonstige Vermögensge genstände, Wertpapiere des 
Umlaufvermögens sowie liquide Mittel.  
 
2.1 Vorräte 
 
35.381.639,60 €
(23.777.843,01 €)
 
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Waren 34.442 T€ (23.013 T€), 
Sonstige Vorräte 901 T€ (719 T€), 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 40 T€ (46 T€). 
 
Den Waren sind insbesondere Grunds tücke und Gebäude zugeordnet, die zum 
Verkauf bestimmt sind (34.390 T€). Darüber hinaus enthält die Position „Waren“ die 
Merchandisingartikel des Hänneschen T heaters (20 T€), sowie Vermögens-
gegenstände, die der Stadt Köln vorü bergehend für das Betreiben einer Not-
unterkunft für Flüchtlinge im Rahmen des Amtshilfeersuchens dienen sollen (31 T€). 
 
Die sonstigen Vorräte bilden derzeit au sschließlich den Bestand der Kleiderkammer 
(521 T€) und des Sanitätsmittellagers (369 T€) der Feuerwehr sowie den 
Lagerbestand an Gastgeschenken des Amtes für Wirtschaftsförderung (11 T€) ab.  
 
Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist lediglich das Granitplattenlager für die 
Domplatte abgebildet. 
 
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegen-
stände 
381.637.370,41 €
(336.325.274,61 €)
 
Die Bilanzposition gliedert sich in:  
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen und  
Forderungen aus Transferleistungen 302.567 T€ (304.184 T€), 
Privatrechtliche Forderungen 65.165 T€ (23.132 T€), 
Sonstige Vermögensgegenstände 13.906 T€ (9.009 T€). 
 
Die Ansprüche der Stadt Köln gegenüber Dritten, die aus ihrem öffentlich-rechtlichen 
und privatrechtlichen Handeln entstehen, sind als Forderungen und sonstige Vermö-
gensgegenstände anzusetzen, wenn die Stadt Köln bereits ih re Leistung erfüllt hat. 
Wenn Erträge in einem Leistungsbescheid festgesetzt werden, entsteht die 
Forderung zum Erfüllungszeitpunkt (§ 11 Ab s. 2 Satz 2 GemHVO); andernfalls bei 
Bescheidzustellung.  
 
Die Forderungen sind insgesamt zu Nennwerten angesetzt. Je nach Ausfall- oder 
Beitreibungsrisiko der Forderungen erfol gen zum Jahresabschluss 2015 Einzel- und 
Pauschalwertberichtigungen über gesonderte Wertber ichtigungskonten bei den 
jeweiligen Forderungsarten. 
 
Seite 91

2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forde-
rungen aus Transferleistungen 
302.566.689,58 €
(304.184.090,18 €)
 
Ausgewiesen sind in dies er Position die zum Bila nzstichtag 31.12.2015 offenen 
Forderungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und Tr ansferleistungen sowie 
sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen.  
 
Gebühren entstehen aufgrund bes onderer Leistungen der Verwaltung. Beiträge 
werden insbesondere für Straßenbaum aßnahmen erhoben. Steuerforderungen 
bestehen überwiegend aus der Gewerbes teuer sowie den Grundsteuern A und B. 
Den gesondert auszuweisenden Forderungen aus Transferleistungen, z. B. aus 
Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen,  stehen keine Gegenleistungen gegenüber; 
hier sind Rückforderungsanspr üche ausgewiesen, wenn sich herausstellt, dass die 
Voraussetzungen zur Hilfegewährung beim Em pfänger der Leistung nicht oder nur 
teilweise erfüllt waren.  
 
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich 2015 zusammen aus:  
 
Gebühren 38.002 T€ (31.089 T€), 
Beiträgen 1.049 T€ (644 T€), 
Steuern 78.237 T€ (82.247 T€), 
Forderungen aus Transferleistungen 50.731 T€ (45.828 T€), 
Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen 134.547 T€  (144.376 T€). 
 
Ausgewiesen sind unter den so nstigen öffentlich-rechtlic hen Forderungen auch die 
Ansprüche aus Pensionsrückstellungen fü r aktive Beamtinnen und Beamte und 
Versorgungsempfängerinnen und -e mpfänger gegenüber  den verbundenen 
Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie Dr itten. Bei den Dritten 
handelt es sich in der Regel um andere öffentliche Arbeitgeber, bei denen städtische 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstzeit en absolviert haben. Der Bestand dieser 
Forderungen beträgt 77.218 T€; der über wiegende Teil davon wird erst im 
Pensionsfall zahlungsfällig. 
 
Ein Teilbestand von 9.483 T€ bei den Gebührenforderungen entfä llt auf die zum 
Jahreswechsel noch nicht abgerechneten Le istungen der Feuerw ehr. Dabei handelt 
es sich um einen Schätzwert. Ein Betrag in Höhe von 1.331 T€ entfällt auf den 
Bereich des Ordnungsdienstes. 
 
Der Zuwachs im Forderungsbestand der  sonstigen öffentlich-rechtlichen 
Forderungen ist im Wesentlichen durch die Minderung von Wertberichtigungs-
beständen verursacht. 
 
Die Bestände aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen für die in dieser 
Bilanzposition ausgewiesenen Bestände verminderten sich insgesamt um 10.957 T€. 
Die Veränderungen des Wertberichti gungsbestandes ergeben sich aus der 
Anpassung der Einzelwert berichtigung (EWB) sowie der Pauschalwertberichtigung 
(PWB) auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen. Die Wertberichtigungsbestände 
sind differenziert den Forderungsarten zugeordnet. 
Seite 92

Die Bewegungen erfolgten insbesondere bei folgenden Forderungen: 
- Gebühren: 1.182 T€ (EWB), 1.722 T€ (PWB), 
- Steuern 16.938 T€ (EWB) 
- Sonstigen öffentlich-rechtlich en Forderungen 4.567 T€ (EWB) sowie 
ertragswirksame Auflösung der PWB au s Gewerbesteuer (9.925 T€) und 
deren Verzinsung (5.579 T€). 
 
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 
 
65.165.003,92 €
(23.131.751,11 €)
 
Die privatrechtlichen For derungen basieren auf privaten Rechtsverhältnissen und 
werden nach der Schuldnerkategorie weiter differenziert:  
 
gegenüber dem privaten Bereich 11.766 T€ (9.568 T€), 
gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.879 T€ (1.751 T€), 
gegen verbundene Unternehmen 45.672 T€ (7.534 T€), 
gegen Beteiligungen 98 T€ (2 T€), 
gegen Sondervermögen 4.750 T€ (4.276 T€). 
 
Die Bestandsveränderung er gibt sich im Wesentlichen aus der Gewährung eines 
Liquiditätskredites an die Kliniken der Stadt Köln gGmbH.  
 
Der Bestand an Einzel- und Pauschalwert berichtigungen, der den auszuweisenden 
Forderungsbestand mindert, hat sich gegenüber dem Vorjahr um 60 T€ erhöht. 
 
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 
 
13.905.676,91 €
(9.009.433,32 €)
 
Unter dem Sammelposten „sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche gegen 
Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Fo rderungspositionen 
zugeordnet werden können. Es bestehen Forderungen gegen die KVB AG aus 
„eiserner Verpachtung“. Mit „eiserner  Verpachtung“ wird steuerlich die 
Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Subs tanzerhaltungspflicht des Berechtigten 
verstanden. Die Forderungen bild en dabei den Wertverlust ab, der von der KVB AG 
noch durch Instandhaltung bzw. Ersatzinvestitionen zu besei tigen ist. In 2015 sind 
keine Fahrtreppen fertig gestellt worden. J edoch erfolgte eine Erhöhung aus der 
Fortschreibung der Verpflichtungen der KVB AG in Höhe von 5.820 T€. 
 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 
 
295.606,32 €
(15.217.070,00 €)
 
In Höhe des Vorjahresbilanzansatzes si nd Wertpapiere in 2015 veräußert worden. 
Die zur Veräußerung in 2016 vorges ehenen Wertpapiere der rechtlich 
unselbständigen Stiftungen wurden von der B ilanzposition 1.3.4 „Wertpapiere des 
Anlagevermögens“ in Höhe von 189 T€ hierhin umgebucht. Darüber hinaus hat die 
rechtlich unselbständige Stiftung Fuß aus  dem Nachlass Fuß noch zu veräußernde 
Wertpapiere in Höhe von 107 T€ erhalten. 
Seite 93

2.4 Liquide Mittel 
 
39.820.840,87 €
(66.241.205,13 €)
 
Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bar-
geldbestände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinlagen 
als Festgelder mit fest vereinbarter Laufzeit, die kurzfristig verfügbar sind. Sie stim-
men mit den Bankkontoauszügen überein.  
 
Neben den Beständen an liquiden Mitteln der Stadtkasse zum letzten Bankarbeitstag 
bestehen Handvorschüsse in Form von Bar geldbeständen in einzelnen Dienststellen 
und Bestände auf den Bankkonten, die für Schul en eingerichtet sind. Darüber hinaus 
sind auch die Scheck- und EC-Cash-Bestände enthalten. 
 
Die fremden Kassenmittel (1.882 T€) werden nicht auf gesonderten Bankkonten 
geführt, sondern sind Bestandtei l des gesamten Geldbestandes. Sie setzen sich im 
Wesentlichen aus den Fremdmitteln im Bereich der Schulgirokonten (1.714 T€) 
zusammen.  
 
Der Anteil der rechtlich unselbständigen Stiftungen an den liquiden Mitteln beträgt 
33.625 T€.  
 
Der Bestand an liquiden Mitteln, der sich in treuhänderischer Verwaltung befindet, ist 
wegen der ab 2013 fehlenden Treuhandabr echnungen mit dem Bestand zum 
31.12.2012 enthalten. Eine Fortschreibung dieses Bestandes und der damit unmittel-
bar zusammenhängenden Bilanzpositionen (For derungen, Verbindlichkeiten) sowie 
der Aufwands- und Ertragspositionen der Ergebnisrechnung kann erst auf Grundlage 
der Treuhandabrechnungen erfo lgen. Die Abrechnung für 2013 ist vom Treuhänder 
in 2016 in Aussicht gestellt worden. 
 
3. Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) 
 
573.340.868,46 €
(551.687.762,29 €)
 
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind die geleisteten Auszahlungen 
ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstichtag 31.12.2015 Aufwand 
werden (§ 42 Abs. 1 GemHVO). Im We sentlichen handelt es sich um die 
Auszahlungen im Dezember 2015 für die Januarbezüge 2016 der aktiven 
Beamtinnen und Beamten sowie Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen.  
 
Nach § 43 Abs. 2 GemHVO ist bei gel eisteten Zuwendungen, die mit einer 
mehrjährigen, zeitlich bef risteten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung 
verbunden sind, ein aktiver Rechnungs abgrenzungsposten zu bilden. Die so 
bilanzierten Zuwend ungen sind anteilig über die Dauer der Gegen-
leistungsverpflichtung aufwandswirksam - vergleichbar mit den Abschreibungen bei 
Vermögensgütern - aufzulösen.  
 
Die Zugänge bzw. die aufwandswirksamen Auflösungen bei den aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren 
insbesondere aus folgenden Sachverhalten:  
Seite 94

- Der Anteil der ÖPNV-Pauschale 2015 in Höhe von 12.815 T€ wurde an die 
KVB AG zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln weitergeleitet. Die 
aufwandswirksame Auflösung der ÖPNV-Pauschale insbesondere aus 
Vorjahren beträgt 9.285 T€. 
 
- Die aufwandswirksame Auflösung der  weitergeleiteten Mittel aus der 
Bildungspauschale bis 2011 beträgt  8.771 T€ und entspricht der 
ertragswirksamen Auflösung der So nderposten der entsprechenden 
Schulgebäude bei der Gebäudewirtschaft. 
 
- Für Maßnahmen des Kinder- und Jugendbe reiches wurden Mittel in Höhe von 
2.064 T€ eingesetzt. Dabei handelt es sich um Mittel für den Ausbau von 
Plätzen für unter Drei-Jährige. Die se Maßnahmen werden grundsätzlich 
lediglich mit ca. 10 % aus Eigenmitteln der Stadt Köln finanziert. Dabei handelt 
es sich beispielsweise um Zuw endungen für die Kindertagesstätte 
Nachtigall/Scheidtweiler Straße 83- 87 (238 T€), an den Logos-Verein für 
russische Kultur/Kindertagesstätte Frankfurter Straße (133 €), an die 
Kindertagestätte Kleinkram e.V.  (120 €), an die Katholische 
Kirchengemeinde/U3-Qualifizierung (112 T€), an die Kindertagestätte Rehkids 
(108 T€) und den DRK-Ortsverein Porz am Rhein e.V./Kindertagesstätte 
Finkenberg (101 T€). Von den Abgänge n in Höhe von 478 T€ ist der 
wesentliche eine Rückforderung gegen die Kindertagesstäte Kölner Straße 
115 (283 T€). Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurde ein Betrag von 
4.967 T€ insbesondere für aus der Vergangenheit st ammende Maßnahmen 
aufwandswirksam aufgelöst.
 
 
- Es erfolgten Baubeihilfen an Sportvereine in Höhe von 1.269 T€, nennenswert 
sind dabei die Zuschüsse an den SuS Ni ppes 1912 e.V. (371 T€), TC Köln-
Worringen e.V. (182 T€), den KKHT Sc hwarz-Weiß 1920 e.V. (131 T€), 
Rheinsüd Köln e.V. (122 T€) und ASV Köln e.V. (108 T€).  
 
- Für Wohnungsbauförderprogramme zur Sc haffung preiswerten Wohnraums 
erfolgten Zuwendungen in Höhe von 965 T€, davon 866 T€ an die an die GAG 
Immobilien AG. 
 
- Darüber hinaus erfolgten Investiti onszuwendung für die Freie Volksbühne 
Köln e. V. (300 T€) so wie an die Jugendzentren Köln  gGmbH für den Neubau 
Weiden (203 T€).  
Seite 95

Passiva 
 
1. Eigenkapital 
 
5.133.644.581,97 €
(5.509.051.278,72 €)
 
1.1 Allgemeine Rücklage 
 
5.961.347.885,99 €
(6.356.468.296,30 €)
 
Die allgemeine Rücklage ist eine positive absolute Saldogröße sämtlicher Aktivpos-
ten abzüglich sämtlicher anderer Passivposten.  
 
Nach der ab 01.01.2013 gültigen Fassung des  § 43 Abs. 3 GemHVO sind Erträge 
und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußer ung von Vermögensgegen-
ständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie  aus Wertveränderung en von Finanzanla-
gen unmittelbar mit der allgemeinen Rückla ge zu verrechnen. Dies führt in 2015 zu 
einer Erhöhung der allgemeinen Rücklage um 28.264 T€.  
 
Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in H öhe von 47.873 T€ re-
sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und 
Umlaufvermögens (44.063 T€). 
 
Die verrechneten Aufwendungen bei Vermögensgegenständen in Höhe von 7.054 T€ 
sind insbesondere durch den Abgang von Gr undbesitz sowie Straßen im Rahmen 
von wertverändernden Er neuerungsmaßnahmen entstanden.  Die verrechneten 
Aufwendungen (14.512 T€) und Erträge (1.958 T€) bei Finanzanlagen werden unter 
den zutreffenden Bilanzpositionen erläutert.  
 
Alle technisch bis zum 31.12.2007 fertig  gestellten Straßenbaumaßnahmen, die 
grundsätzlich beitragsfähig sind, wurden in  der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 mit 
einem pauschalen Sonderposten aus Beiträgen berücksichtigt. Tatsächlich ist jedoch 
bei einigen der so erfassten Straßen noc h keine Beitragserhebung erfolgt. Werden 
Beiträge auf derartige Straßenbaumaßnahm en erhoben, so sind diese unmittelbar 
gegen die allgemeine Rücklage zu buchen, um eine Doppele rfassung der ertrags-
wirksamen Auflösungen der Sonderposten zu  vermeiden. Im Zusammenhang mit 
den seit Einführung des NKF zum 01.01.2008 erhobenen Beit rägen ist innerhalb der 
Jahresabschlussarbeiten 2013 eine umfangreiche Prüfung und Korrektur erfolgt. In 
diesem Zusammenhang wurde die all gemeine Rücklage innerhalb der 
Jahresabschlussarbeiten um 1.135 T€  zu Unrecht erhöht und daher im 
Jahresabschluss 2015 entsprechend korrigiert. 
 
Eine Fortschreibung der Posi tion aufgrund der Jahreser gebnisse erfolgt erst dann, 
wenn der entsprechende Jahresabschluss durch den Rat der Stadt Köln festgestellt 
ist. Folglich sind die Jahresergebnisse 2011 bis 2012 berücksichtigt. Die Feststellung 
der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 erfolgte im  Juni bzw. November 2016, sodass 
die Beträge erst zum Jahresabschluss 2016 umgebucht werden. 
 
Seite 96

1.2 Sonderrücklagen 
 
6.147.033,13 €
(6.147.033,13 €)
 
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um  die von der Stadt Köln eingebrachten 
Vermögensanteile an den recht lich selbständigen Stift ungen „Krankenhausstiftung 
Porz am Rhein“ in Höhe von 4.097 T€ (Anteil von 97,68 %) und an der Stiftung 
Stadtgedächtnis in Höhe von 2.000 T€. Korrespondierend ist jeweils der identische 
Wert bei den verbundenen Unternehmen (Krank enhausstiftung) bzw. bei den Beteili-
gungen (Stiftung Stadtgedächtnis) bilanziert. Gegenüber dem Vorjahresbestand 
ergeben sich keine Veränderungen. 
 
1.3 Ausgleichsrücklage 
 
0,00 €
(0,00 €)
 
Seit dem Jahresabschluss 2010 weist die Ausgleichsrücklage keinen Bestand mehr 
auf. 
 
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 
 
 davon Fehlbetrag 2015 
davon Fehlbetrag 2014 
davon Fehlbetrag 2013 
 
- 833.850.337,15 €
(- 853.564.050,71 €)
- 403.616.136,34 €
 - 249.539.673,71 €
- 180.694.527,10 €
 
Diese Position enthält die noch nicht verwendeten Ergebnisse der Vorjahre 2013 und 
2014. Diese können erst in 2016 in die allgemeine Rücklage umgebucht werden, 
nachdem der Rat die Jahresabschlüsse am  28.06.2016 bzw. 17 .11.2016 festgestellt 
hat. 
 
Die Veränderung der Position entspricht dem Jahresfehl betrag des Haushaltsjahres 
2015 und der umgebuchten Summe der Fehlbeträge 2011 und 2012.  
 
2. Sonderposten 
 
2.956.450.532,58 €
(2.991.302.496,61 €)
 
Für erhaltene und zweckentsprechend ve rwendete Zuwendungen (Zuweisungen, 
Zuschüsse) und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten anzusetzen 
(§ 43 Abs. 5 Satz 1 GemHVO).  
 
Gleichsam sind auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen Sonderposten 
(aus Zuwendungen) zu bilanzieren, di e betragsmäßig dem Wert des Vermögensge-
genstandes entsprechen. 
 
Auf Anlagen im Bau entfallende Zuwen dungen werden unter der Bilanzposition 
„4.8 Erhaltene Anzahlungen“ abgebildet. 
 
Seite 97

Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten erfolgt entsprechend der Abnut-
zung (Abschreibung) der bezu schussten Vermögensgegenstände 
(§ 43 Abs. 5 Satz 2 GemHVO). 
 
2.1 für Zuwendungen 
 
2.597.540.543,45 €
(2.617.028.820,18 €)
 
Unter dieser Position werden die Zuwendu ngen ausgewiesen, die der Finanzierung 
konkreter Vermögensgegenstände dienen und keine Beiträge oder sonstige Son-
derposten darstellen. Auch bei Schenkung en von Vermögensgegenständen ist auf 
der Passivseite ein Sonderposten aus Zuwendungen auszuweisen. Hierbei handelt 
es sich um die Sonderpostenposition, die in den meisten Fallvarianten der investiven 
Zuwendungen maßgeblich ist. 
 
Bei den Zugängen sind insbesondere folgende zu erwähnen: 
- Hardtgenbuscher Kirchweg 104 (6.692 T€ aus Investitionspauschale), 
- Rheinboulevardtreppe (4.960 T€ als Umbuchung aus 4.8 Erhaltene 
Anzahlungen), 
- Sportanlage Sürther Feld (4.726 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene 
Anzahlungen), 
- diverse Parkscheinautomaten (1. 898 T€ aus Investitionspauschale), 
- Wohngebäude Otto-Gerig-Straße 6 (1.522 T€), 
- Wohngebäude Pohlstadtsweg (1.350 T€ aus Investitionspauschale und 
190 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), 
- Frankfurter Straße (Wiener Platz – Montanusstraße) in Höhe von 1.340 T€, 
- Mercatorstraße (Militärringstraße - Merianstraße) Fahrbahninstandsetzung 
(1.062 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), 
- Wohngebäude Loorweg (979 T€ aus Investitionspauschale), 
- Flüchtlingsunterkunft Koblenzer St raße 15 (936 T€ Umbuchung aus 4.8 
Erhaltene Anzahlungen), 
- Wohngebäude Grafenmühlenweg 220 (916 T€ aus Investitionspauschale) und 
- Wohngebäude Bachemer Straße 95-95c (569 T€ aus Investitionspauschale). 
 
Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von 22 Straßen und Plätzen mit 
Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 4.918 T€ sowie den 
entsprechenden Grundstücken in Höhe vo n 1.916 T€, die unentge ltlich übertragen 
wurden. 
 
Die beiden wesentlichen Abgänge sind der A bgang bei der Mercatorstraße 1.003 T€ 
wegen Neubau der Straße sowie die Abgänge von Buskaps (insgesamt 773 T€), da 
diese nicht vermögensbildend sind. 
 
2.2 für Beiträge 
 
272.836.476,23 €
(291.274.450,71 €)
 
Die noch nicht erhobenen Beiträge für fe rtig gestellte Erschließungsmaßnahmen 
gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO sind gesondert im Anhang in der Anlage „Über-
sicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge“ dargestellt.  
 
Seite 98

Die wesentlichen Zugänge sind bei den St raßen Goltsteinstraße - Vollausbau 
Fahrbahn sowie Vollausbau  von Teilen der Nebenanl agen (489 T€) und Am 
Magerhof (Alte Brühler Stra ße bis Köttinger Weg) in Höhe von 190 T€ sowie beim 
Höninger Platz (Bereich Süd) in Höhe von 124 T€. 
 
Darüber hinaus sind 3.302 T€ für die Beitragsbestandteile Entwässerung, 
Beleuchtung und Frei legung zugegangen, die lediglich hier „geparkt“ werden. Die 
abschließende Abbildung wird nicht unter dieser Bilanzposition erfolgen.  
 
Abgänge ergeben sich aus den Sanierung en der Straßen Seeadlerweg (139 T€), 
Kirchweg (126 T€) und Thujaweg (105 T€).  
 
2.3 für den Gebührenausgleich 
 
5.794.713,27 €
(5.973.858,56 €)
 
Nach § 43 Abs. 6 GemHVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden 
Einrichtungen am Ende eine s Kalkulationszeitraumes , die nach § 6 Kommunalab-
gabengesetz ausgeglichen werden müssen, al s Sonderposten für den Gebühren-
ausgleich anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die ausgeglichen werden sollen, sind 
im Anhang anzugeben.  Die Kostenunterdeckungen und die Kostenüberdeckungen 
mit der Entwicklung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich sind im Anhang 
dargestellt. 
 
In der Bilanzposition Sonderposten für den Gebührenausgleich wurden die 
Kostenüberdeckungen aus den Friedhofsgebühren, den Bodenrettungsdienstge-
bühren der Feuerwehr und den Wochenmarktgebühren bilanziert.  
 
Für den Friedhofsbereich wurden entspre chend der Festlegung in  der Gebührensat-
zung 400 T€ des Sonderpostens für den Gebührenausgleich zur Gebührenminde-
rung im Haushaltsjahr 2015 aufgelöst. Im Jahresabschluss 2015 wurde eine 
Kostenunterdeckung in Höhe von 1.019 T€ ermittelt.  
Im Rahmen der Nachkalkulation wurde fü r den Bodenrettungsdienst im Jahresab-
schluss 2015 eine Kostenunterdeckung in H öhe von 1.770 T€ ermittelt. In der 
Gebührensatzung für den Bodenrettungsdienst wurde für das Haushaltsjahr 2015 
keine Entnahme aus dem S onderposten festgelegt, sodass keine Inanspruchnahme 
erfolgte.  
Im Jahresabschluss 2015 wurde erst malig ein Sonderposten für den 
Gebührenausgleich der Kölner Wochenm ärkte gebildet. Die  Kostenüberdeckungen 
der Jahre 2013, 2014 und 2015 in Höhe von insgesamt 221 T€ wurden dem 
Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt. 
 
In den Bereichen der Sportstättengebüh ren, Luftrettungsdienstgebühren, 
Unterrichtsgebühren der Rheinischen  Musikschule und Gebühren für die 
Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen sowie von 
Übergangswohnheimen für Aussiedler und aus ländische Flüchtlinge wurden keine 
Kostenüberdeckungen erwirtschaftet. 
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2.4 Sonstige Sonderposten 
 
80.278.799,63 €
(77.025.367,16 €)
 
Die Bilanzposition „Sonstige Sonderposten“ stellt eine Sa mmelposition für die nicht 
anderen Positionen zuzuordnenden Förderungen dar.  
 
Unter dieser Position sind die bei den rechtlich unselbständigen Stiftungen noch nicht 
eingesetzten Beträge für Instandhaltung smaßnahmen sowie für den jeweiligen 
Stiftungszweck noch nicht zweckentsprechend verwendeten Erträge abgebildet.  
Darüber hinaus sind für rechtlich unselbs tändige Stiftungen, bei denen durch den 
Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung (Stifterwillen) 
der Gemeinde übertragen worden sind, Sonderposten in der gemeindlichen Bilanz zu 
bilden. Das zu erhaltende Stiftungsvermögen ergibt sich rechnerisch aus der Summe 
aller Aktiva abzüglich der anderen Passiva.  
 
Wie in den Vorjahren wurde das saldierte Ergebnis 2015 der Stiftungen in Höhe von 
2.950 T€ im Jahresabschluss hierhin umgebucht.  
 
Zudem werden unter dieser Position die bereits zwe ckentsprechend eingesetzten 
Zuwendungen aus Stellplatzablöse erfasst (1.691 T€).  
 
3. Rückstellungen 
 
2.654.762.184,97 €
(2.528.537.102,20 €)
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Pensionsrückstellungen 2. 034.458 T€ (1.944.574 T€), 
Rückstellungen für Deponien und Altlasten 208.084 T€ (199.812 T€), 
Instandhaltungsrückstellungen 12.997 T€ (19.539 T€), 
Sonstige Rückstellungen 399.223 T€ (364.612 T€). 
 
Rückstellungen werden für alle Verpflicht ungen gebildet, die zum Abschlussstichtag 
dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind. Die zukünftige 
Entstehung einer Verbindlichkeit so wie deren Inanspruchnahme müssen jedoch 
wahrscheinlich sein. Die Bi ldung von Rückstellungen bewirkt, dass Aufwendungen 
bereits im Jahr der wirtschaftlichen Ve rursachung berücksichtigt werden. Diese 
allgemeinen Voraussetzungen sind in § 36 Abs. 4 GemHVO genannt. Darüber 
hinaus benennt § 36 GemHVO explizit di e Bildung von Rückstellungen für Pen-
sionsverpflichtungen, für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, für die 
Sanierung von Altlasten auf Grundstücken, für die als unterlassen zu bewertende 
und hinreichend konkret beabsichtigte Na chholung von Instandhaltungsmaßnahmen 
bei Sachanlagen sowie für nicht geringf ügige drohende Verluste aus schwebenden 
Geschäften und laufenden Verfahren. 
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3.1 Pensionsrückstellungen 2.034.458.420,96 €
(1.944.574.244,77 €)
 
Für alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -
empfänger werden die gemäß  § 36 Abs. 1 GemHVO anzusetzenden Pensions-
rückstellungen mit Hilfe der Haessler So ftware Version 5.5.1.129 zum Stichtag 
31.12.2015 ermittelt. Der Abzinsungszins fuß beträgt gemäß der gesetzlichen 
Vorgabe 5 %. Von Vereinfachungsrege lungen gemäß Runderlass des Innen-
ministeriums vom 04.01.2006 und vom 16. 07.2010 wird Gebrauch gemacht. Bei der 
Ermittlung der Rückstellungswerte ist di e stufenweise Anhe bung des Pensions-
beginns aufgrund der Neufassung des Landesbeamtengesetz NRW zum 01.04.2009 
beachtet. 
Berücksichtigt sind alle bekannten Fälle  einschließlich der außerhalb der 
Kernverwaltung in den Beteiligungen und Sondervermögen eingesetzten Beamtinnen 
und Beamten, die dem Dienstherrn Stad t Köln zugerechnet werden. Für die 
Abdeckung der Beihilfeansprüche im Versorgungsfall wird auf Basis der durchschnitt-
lichen Relation von Versorgungs- und Beihilfeauszahlungen der Jahre 2012-2014 ein 
Zuschlag von 28,83 % angesetzt. 
 
Vom Gesamtbetrag entfallen 1.117.059 T€ auf die Aktiven und 917.399 T€ auf die 
Versorgungsempfängerinnen und -empf änger. Der Saldo der Veränderung zum 
Vorjahresabschluss resultiert aus Zu führungen in Höhe von 128.536 T€  und 
Inanspruchnahmen in Höhe von 33.778 T€ sowie Umbuchungen, die sich aufgrund 
des Wechsels von Aktiven in die Vers orgung ergeben (57.285 T€ ). Als Umbuchung 
ist zudem ein Betrag von 4.874 T€ ber ücksichtigt, der wegen des Wechsels von 
aktiven Beamtinnen und Beamt en zu anderen Dienstherrn und 
Versorgungsausgleichslasten nun unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen 
wird. 
 
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 
 
208.084.342,09 €
(199.812.160,03 €)
 
Unter die Rückstellungen für Deponien und Al tlasten fallen die Rückstellung für die 
Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Vereinigte Ville sowie die Rückstellungen 
für die Sanierung der Altlasten (einschließ lich der Beseitigun g von sonstigen Um-
weltschäden). Nach § 36 Abs. 2 GemHVO sind sie in Höhe der zu erwartenden Ge-
samtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivieru ng und Nachsorge bzw. Sanierung anzu-
setzen. 
 
Die Zuführung zu den Rückstellungen in Höhe von 1.321 T€ resultiert ausschließlich 
aus der Deponie Vereinigte Ville. Die H öhe der Zuführung wurde aus dem Anteil der 
verfüllten Menge in 2015 in Relation zum Gesamtverfüllungsvolumen ermittelt. 
 
Die Zuführung zu den Rückstellungen für Altlas ten in Höhe von 8.670 T€ setzt sich 
hauptsächlich zusammen aus Kostensteiger ungen bei der Stilllegung der Colonia 
Deponie (7.458 T€) sowie bei der Nach sorge der Deponie Butzweiler Straße 
(690 T€) aufgrund der Festl egung weiterer erfo rderlicher Stilllegungs- bzw. 
Nachsorgemaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde. 
 
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Die Rückstellungen für Altlasten wurden in Höhe von 663 T€ aufgelöst. Die 
Auflösung ist im Wesentlichen bedingt durch eine Neuberechnung der Kosten nach 
Vorlage des Genehmigungsbescheides für di e Stilllegung der D eponie Butzweiler 
Straße (630 T€) . 
 
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 
 
12.996.699,11 €
(19.538.521,92 €)
 
§ 36 Abs. 3 GemHVO lässt unter besti mmten Voraussetzungen die Bildung von 
Rückstellungen für unterlassene Instandhal tung bei Sachanlagen zu. Gemäß 
§ 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO sind im A nhang die Vermögensge genstände des Anla-
gevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gebildet 
worden sind, unter Angabe des Rückste llungsbetrages gesonde rt angegeben und 
erläutert. 
 
3.4 Sonstige Rückstellungen 
 
399.222.722,81 €
(364.612.175,48 €)
 
Die Rückstellungen gem. § 36 Abs. 6 GemHVO beinhalten im Einzelnen: 
 
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 51.018 T€ (49.234 T€), 
Rückstellungen für geleistete Überstunden 9.483 T€ (9.475 T€), 
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von 
Altersteilzeit 12.031 T€ (14.138 T€), 
Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber 
anderen Dienstherren 54.787 T€ (49.991 T€), 
Rückstellung für Prozesskosten 19.699 T€ (16.050 T€), 
Rückstellung für ausstehende Rechnungen 8.472 T€ (9.714 T€), 
Rückstellungen für drohende Verluste aus    
schwebenden Geschäften 3.450 T€ (17.145 T€), 
Rückstellungen für Leistungsorientierte  
Bezahlung  13.430 T€ (12.915 T€), 
Andere sonstige Rückstellungen 226.853 T€ (185.949 T€). 
 
Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen und unterj ährigen Veränderungen 
erläutert: 
 
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 51.017.590,01 € 
 
Die Höhe der Rückstellung wird anhand de s Tagesüberhangs am Bilanzstichtag 
ermittelt. Vom Gesamtbetrag entfallen 21.648 T€ auf di e beamteten und 29.369 T€ 
auf die tariflich Beschäftigten. Die Best andsänderung zum Vorjahr ergibt sich als 
Saldo aus Zuführungen in Höhe von 3.850 T€ und Inans pruchnahmen in Höhe von 
2.067 T€. 
 
Rückstellungen für geleistete Überstunden 9.482.721,07 € 
 
Der Unterschiedsbetrag zum Vorjahresendbes tand resultiert aus Zuführungen in 
Höhe von 3.248 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 3.240 T€. 
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Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 12.031.382,44 € 
 
Rückstellungen werden für alle Altersteilzeitfä lle im Blockmodell ermittelt; mögliche 
Abfindungsbeträge sind pauschal als Zusc hlag berücksichtigt. Vom Gesamtbetrag 
entfallen 6.424 T€ auf die beamteten und 5.682 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Es 
haben sich Zuführungen in Höhe von 3.839 T€, Auflösungen in Höhe von 264 T€ und 
Inanspruchnahmen in Höhe von 5.682 T€ ergeben. 
 
Rückstellungen für die Verpflichtung ggü. anderen Dienstherren 54.786.706,00 € 
 
Die Rückstellungen für Verpflichtungen geg enüber anderen Dienstherren beinhalten 
die Erstattungsverpflichtungen in Folge eines Dienstherrenwechsels oder eines 
Wechsels in die Privatwirtschaft für die Dauer des anteiligen Beschäftigungs-
verhältnisses bei der Stadt Köln sowie sonstige Versorgungsausgleichszahlungen. 
Es sind Zuführungen in Höhe von 1.303 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 
1.382 T€ sowie Umbuchungen von P ensionsrückstellungen aufgrund von 
Fluktuationen in Höhe von 4.874 T€ zu verzeichnen. 
 
Rückstellungen für Prozesskosten 19.698.774,55 € 
 
Hinsichtlich der Risiken aus anhängig en Aktiv- und Passivklagen werden 
Rückstellungen gebildet, sofern ein negativer Prozessausgang mit einer 
Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % zu erwarten ist. Einbezogen werden die im 
Unterlegensfall zu erwartenden Kosten (Verf ahrenskosten sowie ggf. zu zahlender 
Streitwert). Jeder einzelne Proze ss ist, auch bezogen auf die unterjährigen 
Bewegungen, separat zu betrachten und buchhalterisch zu berücksichtigen. 
 
Zuführungen (11.853 T€) er folgten aufgrund neuer Re chtshängigkeiten und der 
Neubewertung von Prozessris iken. Der Betrag resultie rt insbesondere aus den 
anhängigen Gerichtsverfahren zum Archiveinsturz (11.546 T€). 
 
Positive Prozessausgänge, sonstige Erle digungen sowie ggf. die Neubewertung des 
jeweiligen Prozessrisikos  führten zu entsprechenden Auflösungen (1.698 T€) bei 
einer Vielzahl von Prozessen. Ein größerer Teil der Rückstellungsauflösung resultiert 
aus den anhängigen Gerichtsverfahren zum Ar chiveinsturz (664 T€). In zwei 
weiteren Fällen wurden die Kl agen auf Schadenersatz nach Schließung der Betriebe 
zur Vermittlung von Sportwetten zurückgenommen (431 T€). 
 
Inanspruchnahmen erfolgten in Hö he von 6.507 T€, hauptsächlich im 
Zusammenhang mit den Verfahren zum Archiveinsturz (5.819 T€). 
 
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 8.472.157,55 € 
 
Die Zuführung in Höhe von 6.560 T€ resultiert aus einer Vielzahl von ausstehenden 
Rechnungen zum Jahresende. Nennenswert sind die Rückstellungszuführungen für 
ausstehende Rechnungen aufgrund der noch ni cht erfolgten Kostenerstattung an 
den Träger der Flüchtlingsunter bringung (1.450 T€), im Be reich der Straßen und der 
Verkehrstechnik (939 T€), für Rechtsber atungen des Rautenstrauch-Joest-Museums 
(686 T€), für die Brücke Perlengraben (557  T€), für Energiekosten des Museums 
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Ludwig (535 T€) sowie für die Abwicklung der Maßnahmen an der „Drehscheibe für 
Flüchtlinge“ am Flughafen Köln/Bonn (433 T€). 
 
Insgesamt wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 
1.591 T€ aufgelöst, weil der Grund für das  Fortbestehen der Rückstellung entfallen 
war. Ein solcher Grund liegt in der Regel vor, wenn der  Rechnungsbetrag niedriger 
als die dafür gebildete Rückstellung ist. Die Auflösung resultiert zum größten Teil aus 
dem Bereich der Straßen und der Verkehrstechnik (1.075 T€). 
 
Eine Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte in Höhe von 6.211 T€, 
hauptsächlich im Zusammenhang mit Maßnahmen der Straßen und der 
Verkehrstechnik (1.742 T€), für schulpä dagogische Aktivitäten (820 T€), für 
Unterhaltungsmaßnahmen des Wohnungs wesens (1.025 T€) und für das 
Werkstattverfahren des Römisch-Germanischen Museums, Kölnischen 
Stadtmuseums und Kurienhauses im Rahm en der Planung der Historischen Mitte 
Kölns (494 T€). 
 
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden 
Geschäften 3.450.000,00 € 
 
Es bestand eine Ausfallbürgschaft zu Gunsten der S RheinEstate GmbH und Co. 
KG. In 2015 erfolgte eine vollständige Inanspruchnahme in Höhe von 17.145 T€. 
 
Zum Ausgleich der Schadenersatzansprüche, die sich aus der verzögerten Übergabe 
des Staatenhauses an den Erbbaurechtsnehmer ergeben, wurde eine Rückstellung 
in Höhe von 3.450 T€ gebildet. 
 
Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) 13.430.363,78 € 
 
Die Bewertung berücksichtigt neben den Aufwendungen für die leistungsorientierten 
Bezahlungen auch die darauf en tfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 
und Zusatzversorgungskasse. Vom Gesamtbetr ag entfallen 3.253 T€ auf die aktiven 
Beamtinnen und Beamten  u nd 10.177 T€ auf die tari flich Beschäftigten. Die 
Differenz zum Bestand per 31.12.2015 ergibt sich aus Rückstellungszuführungen in 
Höhe von 13.333 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 12.817 T€.
 
 
Andere sonstige Rückstellungen 226.853.027,41 € 
 
Davon entfallen auf: 
 
- Rückstellungen in Folge des Einsturzes des 
Historischen Archivs 137.093.532,10 € 
 
Die erstmalig im Jahresabschluss 2009 g ebildeten Rückstellungen wurden im 
Laufe des Jahres 2015 wie folgt in Anspruch genommen: 
- Restaurierung Deposita (705 T€) 
- Archivalienbergung (88 T€). 
 
Die Berechnung des für die Restaurie rung der Deposita erforderlichen 
Mittelbedarfs wurde soweit möglich zum 31.12.2015 aktualisiert. Daraus 
resultierte eine Zuführung in Höhe von 32.482 T€. 
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Die Rückstellungszuführung in Höhe von 5.600 T€ erfolgte aufgrund eines 
Anstiegs der Bau- und Baunebenkosten für das Besichtigungsbauwerk. 
 
- Rückstellungen für Schadenersatz und  
Versicherungsleistungen 3.475.120,76 € 
 
Das Leistungsspektrum der Eigenver sicherung umfasst die Bereiche 
Allgemeine Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht versicherung und Kfz- Vollversicherung. 
Hier erfolgt keine Leistungsabdeckung über eine externe Versicherung. In den 
Bereichen Allgemeine Ha ftpflicht und Kfz-Haftpflic ht werden Rückstellungen 
für Verpflichtungen gegenüber externen Dritt en erfasst, die nicht im Jahr der 
Schadensverursachung abgewickelt werd en (wegen Verhandlungen mit der 
Versicherung des Geschädigten, au sstehendem Prozess o.  ä.). Diese 
Verpflichtungen erstrecken sich auc h auf lebenslange rentenähnliche 
Zahlungen an Geschädigte. Für diese Verpflichtungen werden Barwerte 
analog den Pensionsrückstellungen berechnet. Von den Rückstellungen 
entfallen hierauf 1.387 T€. 
 
Für neu hinzugekommene Schadensfälle bz w. aufgrund von Neubewertungen 
der Schadenshöhe wurden 594 T€ zugeführ t. Des Weiteren wurden 325 T€ in 
2015 zur Auszahlung gebracht. In Höhe von 1.396 T€ wurden Rückstellungen 
aufgelöst, insbesondere weil - durch in zwei Arzthaftpflichtfällen 
abgeschlossene Vergleiche - kein ent sprechender Rückstellungsbedarf mehr 
bestand. 
 
- Rückstellung für den Schadensausgleich im  
Zusammenhang mit dem Streitverfahren Messehallen 57.235.393,23 € 
 
Im Verfahren zu Bau und Anmietung der Messehallen ist der voraussichtlich 
zu zahlende Ausgleichsbetrag zurückgestellt. 
 
- Rückstellungen für den Verlustausgleich der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB 3.446.225,00 € 
 
Gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW soll ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht 
getilgter Verlustvortrag durch Abbuc hung von den Rücklagen ausgeglichen 
werden, wenn dies die Eigenk apitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, 
so ist der Verlust durch die Stadt Kö ln auszugleichen. Aufgrund dieser 
Verpflichtung der Stadt Köln gege nüber der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB eE) sind Rückstellungen für die 
entstandenen Verluste in der wahrscheinlich auszu gleichenden Höhe zu 
bilden. 
 
Die im Jahresabschluss 2014 gebildete Rückstellu ng wurde in Höhe von 
572 T€ aufgelöst, da sich der Jahresf ehlbetrag des Geschäftsjahres 2014 im 
Vergleich zur Prognose auf 72 T€ reduziert hat. 
 
Aufgrund des geplanten Jahresfehlbetr ages 2015 der AWB eE erfolgte eine 
Zuführung in Höhe von 3.374 T€. 
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- Rückstellungen für den Verlustausgleich der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen 10.036.233,92 € 
 
Für den an die Bühnen zu zahlenden Ausgleich aufgrund verlorener 
Neuplanungskosten aus der Spielzeit 2009/2010 wurde im Jahresabschluss 
2010 eine Rückstellung gebildet, die noch nicht vollständig in Anspruch 
genommen wurde. Da sich der an di e Bühnen zu zahlende Ausgleichsbetrag 
noch erhöhen wird, wurde der verbliebene Rückstellungsbetrag um 437 T€ auf 
2.376 T€ erhöht. 
 
Für den Ausgleich der Verluste der Bühnen aus den Jahr en 2011, 2012 und 
2013 bestehen nach der unterjähri gen Inanspruchnahme in Höhe von 
3.900 T€ zum teilweisen Ausgleich des Verlustes aus 2011 zum 31.12.2015 
noch Rückstellungen in Höhe von insgesamt 7.660 T€. 
 
- Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung 
für erhaltene Zuschüsse für das Sanierungsgebiet 
Mülheim-Nord 2.284.692,00 € 
 
Die Rückstellung besteht für ei ne der Höhe nach noch nicht genau 
bezifferbare Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Land für erhaltene 
Zuschüsse für das Sanierungsgebiet Mü lheim-Nord (prozentuale Beteiligung 
des Landes am Verkaufserlös von beb auten Grundstücken) sowie für zu 
erwartende Zinszahlungen für unberec htigt in Anspruch genommene 
Fördermittel in diesem Zusammenhang. 
 
- Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund 
Betriebsprüfung der Deutschen Rentversicherung 796.940,38 € 
 
Im Jahr 2014 führte die Deutsche R entenversicherung Bund bei der Stadt 
Köln eine Betriebsprüfung nach § 28 p SGB IV durch. Für hieraus 
entstehende Nachzahlungsverpflicht ungen wurde eine entsprechende 
Rückstellung gebildet. Im Haushaltsjahr 2015 erfolgte eine Inanspruchnahme 
in Höhe von 503 T€. 
 
- Rückstellung für Leistungsbeteiligungen innerhalb des 
Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) 0,00 € 
 
Die für den Aufwand für Kinder, die einen  Anspruch auf gemeinschaftliches 
Mittagessen aus dem Bildungs- und Te ilhabepaket haben, zum 31.12.2014 
gebildete Rückstellung, wurde in 2 015 in Anspruch genommen. Im 
Jahresabschluss 2015 war eine Rückstellungsbildung nicht erforderlich. 
 
- Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung von 
Landesmitteln durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) 500.000,00 € 
 
Die ZAB wird vollständig aus Landesmitteln finanziert. Liegen die Zahlungen 
in einem Jahr über dem tats ächlich entstandenen Ergebnis aus 
Aufwendungen und Erträgen in demselben J ahr, so sind die überschüssigen 
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Mittel an das Land zurückzuzahlen. Die en dgültige Abrechnung erfolgt erst, 
nachdem alle Buchungen für das jeweilige Jahr vorgenommen wurden. 
 
Die in 2014 zurückgestellten Mittel wurden für die Rückzahlung ans Land in 
Höhe von 479 T€ in Anspruch genommen. Für die zu erwartende 
Rückzahlung 2015 wurde eine Rückstellung in Höhe von 500 T€ gebildet. 
 
- Rückstellung für eine Weiter leitungsverpflichtung von 
Landeszuwendungen an die KVB AG 668.411,79 € 
 
Zu einer in der Vergangenheit korrekt zwischen KVB AG und Stadt Köln 
aufgeteilten und zweckentsprechend verwendeten Zuwendung für eine 
gemeinsam mit der KVB AG umges etzte Stadtbahnmaßnahme lagen zum 
31.12.2014 neue Erkenntnisse vor. Danac h besteht seitens der KVB AG ein 
Anspruch auf einen Teil der Zuwendung über die bisher weitergeleiteten Mittel 
hinaus. Die Höhe des zusätzlichen Anspruchs aufgrund der geänderten 
Aufteilung zwischen KVB AG und Stadt Köln steht noch nicht genau fest. 
 
Zum 31.12.2015 erfolgte eine weitere Zuführung in Höhe von 146 T€ aufgrund 
eines Abschlussbescheides. 
 
- Rückstellung für die Begleichung des Kommunalen 
Finanzierungsanteils des JobCenters 0,00 € 
 
In 2015 wurde der städtische An teil an den Verwaltungskosten des 
JobCenters abgerechnet. Die dafür gebild ete Rückstellung wurde in Anspruch 
genommen. Für die noch zu zahlenden Ve rwaltungskosten des Jahres 2015 
wurde eine Verbindlichkeit gebildet. 
 
- Rückstellungen für die Abre chnung der ermäßigten 
Schülermittagessen in Schulen 0,00 € 
 
Die Verpflichtungen gegenüber den Träger n der Mittagessenleistungen aus 
den Jahren 2012 bis 2014 wurden in Höhe von 715 T€ ausgezahlt. Der 
restliche Rückstellungsbetrag in Höhe von 335 T€ wurde aufgelöst. 
 
- Rückstellungen für die Sanierun g des Kalkbergs  8.881.788,00 € 
 
Um eine Gefährdung Dritter auszuschli eßen, sind ein Kuppenabtrag sowie 
weitere Sanierungsmaßnahmen zur Ver besserung der Standsicherheit 
erforderlich. 
 
4. Verbindlichkeiten 
 
3.484.659.382,64 €
(3.204.731.320,68 €)
 
Die Bilanzposition „Verbindlichkeiten“ beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde, 
der Höhe und der Fälligkeit nach festst ehenden, konkreten Zahl ungsverpflichtungen 
sowie die Höhe der zu erbringenden zweckentsprechenden Verwendungen. 
 
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Zu den Verbindlichkeiten zählen Anleihen, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi-
tionen, aus Krediten zur Liquiditätssicher ung, aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleich kommen, aus Liefer ungen und Leistungen, au s Transferleistun-
gen, sonstige Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen.  
 
Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen gemäß § 47 Abs. 1 GemHVO im Verbind-
lichkeitenspiegel ausgewies en. Ergänzend wer den ebenfalls die Haftungsverhält-
nisse aus der Bestellung von Sicherheiten dargestellt; diese sind jedoch nicht in den 
Bilanzwerten ausgewiesen.  
 
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 
 
2.162.888.199,69 €
(2.247.053.997,43 €)
 
Die Bestände sind mit ihrem je weiligen Rückzahlungsbetrag bilanziert. Soweit vari-
able Zinsen durch Derivate abgesichert sind,  bilden die Derivate mit dem Kredit-
grundgeschäft eine bilanzielle Einheit. Die  Veränderungen resultieren im Wesentli-
chen aus planmäßigen Til gungen gegenüber dem Kreditm arkt (131.853 T€) und 
Zugängen in Höhe von 47.687 T€ vom privaten Kreditmarkt. 
 
Die Kreditbestände verteilen sich wie folgt: 
 
von verbundenen Unternehmen 1.151 T€ (1.277 T€), 
vom öffentlichen Bereich 122 T€ (131 T€), 
vom privaten Kreditmarkt 2.161.615 T€ (2.245.645 T€). 
 
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur  
Liquiditätssicherung 
853.095.660,67 €
(487.000.000,00 €)
 
Zum 31.12.2015 bestanden noch vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite 
zur Deckung der kurzfristigen Liquidität in Höhe von insgesamt 853.096 T€, die vor 
dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Ein Teilbetrag von 36.096 T€ 
entfällt dabei auf die Inanspruchnahme des Dispositionskreditrahmens auf 
städtischen Girokonten. Insgesamt er folgten Einzahlungen aus aufgenommenen 
Liquiditätskrediten in H öhe von 4.399 Mio. T€ und Ausz ahlungen zur Tilgung von 
Liquiditätskrediten in Höhe von 4.069 Mio. T€. 
 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditauf-
nahmen wirtschaftlich gleichkommen 
46.939.653,66 €
(52.809.186,62 €)
 
Abgänge in Höhe von 6.024 T€ resultieren im Wesentlichen aus zahlungsseitig ab-
gelösten Verbindlichkeiten. Davon entfallen 198 T€ auf Leibrentenverträge, 2.722 T€ 
auf an das Land abgeführte Beträge im Zusammenhang mit Veräußerungen von 
Objekten im Bereich des ehemaligen S anierungsgebietes Mülheim-Nord sowie 
3.035 T€ auf Schuldendiensthilfen.  
 
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und  
 Leistungen 
49.849.180,93 €
(35.242.893,01 €)
 
Hierunter werden die laufenden, kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus 
den bei der Stadt Köln eingegangenen Lieferungen und Lei stungen gegenüber Drit-
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ten zum 31.12.2015 bestanden und in der Regel kurz nach dem Jahreswechsel 
durch Zahlung abgelöst werden. Die Be standsänderung liegt im  Wesentlichen an 
den  
- 2.638 T€ geringeren Verbindlichkei ten gegen den öffentlichen Bereich,  
- 1.087 T€ höheren Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen und  
- 15.805 T€ höheren Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich.  
 
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 
 
4.072.900,41 €
(2.693.530,70 €)
 
Die Veränderung beruht im Wesentliche n auf den gegenüber dem Vorjahr höheren 
Beständen von noch nicht ausgezahlten Be trägen im Bereich der Jugend- und 
Sozialhilfe. 
 
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 
 
206.288.006,05 €
(248.985.934,10 €)
 
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:  
 
abzuführender Lohn- und Kirchensteuer für  
Beschäftigte 12.417 T€ (13.342 T€), 
 
sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbun- 
denen Unternehmen, Beteiligungen 26.854 T€ (27.505 T€), 
 
anderen sonstigen Verbindlichkeiten 164.507 T€ (164.432 T€), 
 
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 1.882 T€ (43.100 T€). 
 
Nachfolgend werden ausgewählte Positionen erläutert:  
 
andere sonstige Verbindlichkeiten 
 
Die anderen sonstigen Verbindlichkeite n beinhalten u. a. Rückzahlungs- und 
Zinsverpflichtungen aus Steuern, Verbindlic hkeiten aus Verwahrgeldern (das sind 
Einzahlungen, die zum Jahresende nicht sa chgerecht den Forderungen zugeordnet 
werden können) sowie Verbindlichkeiten aus Zinsen für Kredite.  
 
Rückzahlungsverpflichtungen für Steuern sowie  die darauf zusätzlich zu leistenden 
Zinszahlungen sind in Höhe von zusammen 104.669 T€ bilanziert. Die Verwahr-
bestände aus noch nicht zugeordneten Einz ahlungen betragen zum Jahreswechsel 
50.148 T€.  
 
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 
 
Es handelt sich um Drittmittelbestände auf Schulgirokonten (1.469 T€), die nicht dem 
Aufgabenbereich des Schulträgers zuzure chnen sind, Verbindlichkeiten aus 
Mündelgeldern im Bereich der  Pflegschaften (152 T€) sowie auf überwiegend noch 
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an das Land weiterzuleitenden Beträgen. Die Minderung resu ltiert im Wesentlichen 
aus dem vollständigen Abzug der Geldbestände des VRS. 
 
4.8 Erhaltene Anzahlungen 
 
161.525.781,23 €
(130.945.778,82 €)
 
In dieser Bilanzposition werden Zuwend ungen für Investitionen (126.540 T€, davon 
Stellplatzablösemittel 12.314 T€), für konsumtive Zwecke (33.101 T€) und 
Verbindlichkeiten aus noch nicht abschließend abgewickelten Nachlässen (1.885 T€) 
abgebildet. Bei den Zuwendun gen für Investitionen ist ein Betrag in Höhe von 
86.305 T€ bereits für Anlagen im Bau eingesetzt; da diese Anlagen jedoch noch nicht 
betriebsbereit sind, wird auch der bereits verwendete Betrag noch unter den 
erhaltenen Anzahlungen ausge wiesen. Grundsätzlich unterliegt dieser Teil der 
erhaltenen Anzahlungen jedoch keiner Rückzahlungsverpflichtung mehr. 
 
Wesentlich bei den noch nicht zweckentsprechend verwendeten Zuschüssen sind: 
- Zuschüsse für den Rheinboulevard (7.272 T€), 
- Mittel aus der Sportpauschale (4.511 T€), 
- Mittel für die Archäologische Zone (3.675 T€), 
- ÖPNV-Mittel (2.478 T€), 
- Umgestaltung der Domumgebung (1.945 T€), 
- Ersatz- und Ausgleichsgelder Grün (1.891 T€), 
- Zuschüsse für den Rheinboulevard Mülheim (1.273 T€), 
- Mittel für die Ausgleichsabgabe (1.113 T€) und 
- Ersatzgelder nach Bebauungsplan für Grünausgleich (1.051 T€). 
 
Zugänge resultieren zudem aus  der Zuordnung zu Anlagen im  Bau. Dies betrifft ins-
besondere die Maßnahmen: 
- Tunnel Grenzstraße - Ertüch tigung nach RABT (5.186 T€), 
- Tunnel Am Domhof - Ertüchtigung nach RABT (1.669 T€), 
- Berliner Straße 221 Anschlusskanal - Unterbringung Obdachloser (1.577 T€ 
aus Investitionspauschale), 
- Emdener Straße/Causemannstraße, Turbokreisel (1.144 T€ aus 
Investitionspauschale), 
- Opernquartier, Umgestaltung der Straßen im Zuge der Sanierung der Bühnen 
(1.003 T€ aus Investitionspauschale), 
- Morkener Straße 20 - Unterbri ngung Obdachloser (890 T€ aus 
Investitionspauschale), 
- Grenzstraße (B55a), Generalsa nierung der Fahrbahn (888 T€), 
- Augsburger Straße 4 + 6 - Unte rbringung Obdachloser (820 T€ aus 
Investitionspauschale), 
- BSA Bocklemünd; Errichtung einer Fertigteilhalle (785 €T), 
- Neubau Feuerwache 10 (610 T€  aus Feuerschutzpauschale), 
- BSA Chorweiler, Merianstraße; Kunstrasenplatz (593 T€ aus 
Investitionspauschale) und 
- Generalsanierung Feuer wache 5 (500 T€ aus Feuerschutzpauschale). 
 
Abgänge in Höhe von 2.161 T€ resultiere n aus Korrekturen im Zusammenhang mit 
der Maßnahme Rheinboulevard Deutz, die nicht vermögenswirksam abzubilden sind. 
 
Seite 110

Innerhalb des Jahresabschlusses 2015 erfolgte die Richtigstellung, dass 
Übertragungen von Aufwandsermächtigungen aufgrund Zweckbindung nicht mehr 
vorgenommen werden dürfen, sondern als erhaltene Anzahlungen zu zeigen sind. 
Daher waren insoweit Korrekturen für die Vergangenheit vorzunehmen.  
Der Bestand an konsumtiven Zuwendungen mit Rückzahlungsverpflichtung setzt sich 
insbesondere zusammen aus solchen für: 
- den Bereich Kinder, Jugend und Familie (23.682 T€), 
- Bildung und Teilhabe (3.296 T€), 
- den Bereich Sport und aus konsumtiven Mitteln aus der Sportpauschale 
(1.357 T€) 
- konsumtive Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Grünbereich und für den 
Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz (1.297 T€). 
 
Von den konsumtiven Zuwendungen mit Rückz ahlungsverpflichtung wurden in 2015 
insgesamt 15.347 T€ ertragswirksam aufgelöst, unterjährig unmittelbar als Ertrag 
gebucht oder an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt.  
Insbesondere wurden Mittel für: 
- Bildung und Teilha be (7.068 T€) und 
- Zwecke des ÖPNV (5.661 T€ ) zweckentsprechend verwendet. 
 
Die Zugänge in Höhe von 35.727 T€ resultieren insbesondere aus Zuwendungen für: 
- den Bereich Kinder, Jugend und Fam ilie (19.260 T€; davon 15.960 T€ 
Vorauszahlungen für Januar 2016 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und 
Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz),  
- Bildung und Teilhabe (5.943 T€) sowie  
- Zwecke des ÖPNV (5.173 T€). 
 
5. Passive Rechnungsabgrenzung  
 
569.404.931,52 €
(575.817.078,21 €)
 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposte n beinhalten Einzah lungen vor dem Bi-
lanzstichtag, die erst in den Folgejahren zu Erträgen werden. Der Ansatz erfolgt zum 
„Nennwert“.  
 
Für die Nutzung und Pflege von Gräbern we rden Gebühren zu Beginn der Nutzung 
für den gesamten Zeitraum im Voraus gezahlt, die zu passivieren sind.  
 
Nach § 43 Abs. 2 GemHVO werden korrespondierend mit den aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten bei erhaltenen Zuwendungen, deren Weiterleitung an 
Dritte mit einer mehrjähr igen, zeitlich befri steten und einklagbaren Gegenleistungs-
verpflichtung verbunden wird, passive  Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die 
so bilanzierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungs-
verpflichtung ertragswirksam – analog der  ertragswirksamen Au flösung bei Sonder-
posten – abzubauen.  
 
Die Zugänge bzw. die ertragswirksa men Auflösungen bei den passiven 
Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren 
insbesondere aus folgenden Sachverhalten: 
 
Seite 111

- Die ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe vo n 12.815 T€ zweckentsprechend zur 
Finanzierung von öffentlichen Verk ehrsmitteln eingesetzt. Die 
ertragswirksamen Auflösungen in diesem Zusammenhang betragen 9.219 T€. 
 
- Die ertragswirksame Auflösung der  weitergeleiteten Mittel aus der 
Bildungspauschale bis 2011 beträgt 8.577 T€.  
 
- Für Zuwendungen an die Stadt Köln für Maßnahmen des Kinder- und 
Jugendbereiches hat sich der Bestand di eser Bilanzposition um 1.884 T€ er-
höht. Diese Mittel sind für den Ausbau vo n Plätzen für unter Drei-Jährige be-
stimmt. Die entsprechenden Maßnahmen werden grundsätzlich zu ca. 90 % 
aus Mitteln des Landesjugendamtes fi nanziert. Dabei handelt es sich 
beispielsweise um Zuwendungen für die Kindertagesstätte 
Nachtigall/Scheidtweiler Straße 83-87 (187 T€), an die Kindertagestätte 
Kleinkram e.V. (120 €), an die Katholische Kirchengemeinde/U3-Qualifizierung 
(112 T€), an die Kindertagestätte Rehk ids (108 T€) und den DRK-Ortsverein 
Porz am Rhein e.V./Kindertagesstä tte Finkenberg (101 T€). Von den 
Abgängen in Höhe von 478 T€  ist der wesentliche ei ne Rückforderung gegen 
die Kindertagesstäte Kölner Straße  115 (283 T€). Die ertragswirksame 
Auflösung für diesen Bereich beträgt 4.716 T€. 
 
- Im Bereich der Baubeihilfen an Sportvereine aus der S portpauschale wurde 
diese Bilanzposition um 842 T€ er höht. Dies betrifft insbesondere die ASV 
Köln e.V. (600 T€), den KK HT Schwarz-Weiß 1920 e. V. (600 T€), den North 
Brigade (415 T€) und den TC Köln-Worringen e.V. (182 T€).  
Seite 112

Lagebericht 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 113

Seite 114

Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 der Stadt Köln 
 
0 Vorbemerkung 
Die Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 wurd en entsprechend der Er leichterungsvor-
schriften in Artikel 8 des 1. NKF-Weiter entwicklungsgesetzes vom 13.09.2012 durch 
die Kämmerin aufgestellt und durch den O berbürgermeister bestätigt. Eine Prüfung 
durch den Rechnungsprüfungsau sschuss und die förmliche Feststellung durch den 
Rat war für diese Jahresabschlüsse nicht er forderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung 
am 12.11.2015 die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 festgestellt. 
 
Der Jahresabschluss 2013 wurde durch den Rat in der Sitzung am 28.06.2016 und 
der Jahresabschluss 2014 am 17.11.2016 fest gestellt. Mit dem Entwurf des Jahres-
abschlusses 2015 sind damit die Rückständ e bei der Erstellung der Jahresabschlüs-
se nun weitestgehend aufgearbeitet.  
 
Die Qualität in der Rechnungslegung hat sich seit Umst ellung auf das Neue Kommu-
nale Finanzmanagement kontinuier lich gesteigert; gleichwohl besteht auch weiterhin 
noch Bedarf an Verbesserungen. 
 
Schwierigkeiten in der Aufstellung der zurückliegenden Jahresabschlüsse resultieren 
insbesondere aus dem nach wie vor nich t in das Gesamtbuchhaltungssystem inte-
grierten Kassenverfahren und den sich daraus ergebenden Abstimmungsproblemen. 
Eine Lösung kann nur durch die Implementierung eines neuen Kassenverfahrens 
erfolgen; der ursprünglich vorgesehene Termin der Produktivsetzung des neuen 
Kassenverfahrens musste um ein Jahr auf den 01.01.2017 verschoben werden.  
 
Zur Verbesserung der Qualität in der Rechnungslegung wurde darüber hinaus ein 
Projekt begonnen, mit dem die Prozesse im  Rechnungswesen vereinheitlicht und 
elektronisch unterstützt abgewickelt werd en sollen. In diesem Zusammenhang sind 
auch Verbesserungen im Organisationsauf bau angestrebt; dabei drängt sich zuneh-
mend eine grundsätzliche Z entralisierung der Finanzbuc hhaltung auf. Zusätzlich 
werden die Qualifizierungsmaßnahmen für die in diesem Bereich eingesetzten Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter verstärkt.  
 
1 Allgemeines 
Die wirtschaftliche Lage der Stadt Köln hat sich in  2015 gegenüber der Planung er-
heblich schlechter entwickelt. Die Erträge aus Gewerbesteuer liegen 156,2 Mio. Euro 
unter dem Planwert und deutlich  unter 1,0 Mrd. Euro. Die Nettosteuerquote hat sich 
auch im sechsten Jahr in Folge auf nunmehr  49,25 % verringert. Die konjunkturellen 
Entwicklungen, die sich in sbesondere bei der Gewerbes teuer niederschlagen, aber 
auch die rechtlichen Rahm enbedingungen kann die Stadt nicht durch aktives Han-
deln beeinflussen. 
 
Aufgrund der länger andauernd en vorläufigen Haushaltsf ührung sind Aufwandser-
mächtigungen nicht vollständig ausgeschöp ft worden; die darauf zurückzuführenden 
Aufwandsverringerungen können jedoch di e deutlichen Ertragseinbußen bei den 
Steuern nicht kompensieren. Das geplante Defizit von 275,0 Mio. Euro wird mit 
401,0 Mio. Euro um 126,0 Mio. Euro überschritten.  
 
Seite 115

2 Erläuterungen im Einzelnen 
Der Lagebericht erläutert die Vermögens-,  Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der 
Stadt Köln zum 31.12.2015 und enthält Erläuterungen zu den Bestandteilen des Jah-
resabschlusses.  
 
2.1 Vermögens- und Schuldenlage 
Gegenüber der Schlussbilanz 2014 hat sich zum Stichtag 31.12.2015 die Bilanz-
summe um 10,5 Mio. Euro auf 14.798,9 Mio.  Euro verringert. Der Verringerung des 
Eigenkapitals durch das Jahresdefizit von 401,0 Mio. Euro stehen höhere Verbind-
lichkeiten insbesondere aus Liquiditätskredi ten sowie höhere Rückstellungen gegen-
über. Minderungen bei den Vermögenswerten dur ch Abgänge, Abschreibungen so-
wie Wertberichtigungen entsp rechen im Wesentlichen de n Erhöhungen durch Zu-
gänge insbesondere bei den Anl agen im Bau und geleisteten Anzahlungen sowie 
den Forderungen. 
 
2.2 Ertrags- und Aufwandssituation 
Die Ergebnisrechnung 201 5 weist ein (unbereinigtes) De fizit von 401,0 Mio. Euro 
aus. Gegenüber dem beschlossenen Hausha ltsplan, der ein Defizit von 
275,0 Mio. Euro vorsieht, ergibt sich damit eine Verschlechterung in Höhe von 
126,0 Mio. Euro. Ermächtigungsübertragungen aus 2014 in Höhe von 31,1 Mio. Euro 
führten zu einem fortgesch riebenen Plandefizit von 306,1  Mio. Euro; gegenüber die-
sem Wert beträgt die Verschlechterung 94,9 Mio. Euro. 
 
Das Jahresdefizit 2015 ist bereits im J ahresabschluss um die saldierten Ergebnis-
überschüsse der Stiftungen (Teilergebnisse 1701 bis 1733) in Höhe von 2,9 Mio. € 
bereinigt. Diese sind zur Verwendung im Sti ftersinne im Jahresabschluss 2015 in die 
sonstigen Sonderposten eingestellt. Entsprechendes gilt für die Fehlbeträge aus den 
übertragenen Nachlässen (0,3 Mio. Euro); dies er Teilbetrag ist zur Bereinigung des 
Jahresergebnisses in die erhaltenen Anza hlungen umgebucht. Nach dieser Bereini-
gung beträgt daher der in der Bilanz ausgewiesene und dur ch Inanspruchnahme der 
allgemeinen Rücklage auszugleichende Jahresfehlbetrag 403,6 Mio. Euro. 
 
Aufgrund der mit Wirkung ab 01.01.2013 g eänderten Vorschrift des § 43 GemHVO 
sind im Jahresabschluss 2015 die aus Wertveränderungen von Finanzanlagen und 
den Abgängen von Vermögensgegenständen resultierenden Erträge und Aufwen-
dungen nicht mehr im Jahresergebnis abgebild et, sondern unmittelbar mit der allge-
meinen Rücklage verrechnet. Saldiert ergi bt sich daraus eine Erhöhung der allge-
meinen Rücklage um 28,3 Mio. Euro. 
 
Von den in 2015 nicht ausgeschöpften Aufwandsermächtigungen werden Beträge in 
Höhe von 26,1 Mio. Euro nach 2016 übertr agen und belasten bei vollständiger Aus-
schöpfung in entsprechender Höhe das Jahresergebnis 2016.  
 
2.3 Finanzlage 
Die Gesamtfinanzrechnung 2015 schließt mi t einem Finanzmittelbestand in Höhe 
von 3,7 Mio. Euro ab. Der Zahlungsmittelbestand liegt damit 62,5 Mio. Euro unter 
dem Jahresanfangsbestand. Im Bestand si nd fremde Zahlungsmittel in Höhe von 
1,9 Mio. Euro (Vorjahr 43,1 Mio. Euro) enthalten. Vor dem Jahreswechsel hat der 
Seite 116

Verkehrsverbund Rhein-Sieg die Verwaltung se iner liquiden Mittel und den bis dahin 
auf dem städtischen Girok onto geführten Bestand auf ei gene Konten übernommen. 
Dies führt zu der deutlichen Verringerung des Fremdmittelbestandes. Liquiditätskre-
dite bestehen zum Jahreswechsel in Höhe von insgesamt 853,1 Mio. Euro. Ein Anteil 
in Höhe von 36,1 Mio. Euro besteht dabei in Form von Kontenüberziehungen, für die 
kein Liquiditätskredit formal aufzunehm en ist. Dies begründet auch den um 
36,1 Mio. Euro höheren Bilanzausweis an li quiden Mitteln gegenüber dem Saldo der 
Finanzrechnung. 
 
3 Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft 
3.1 Wesentliche Ereignisse im Haushaltsjahr  
Die Haushaltsatzung trat erst  zum 25.11.2015 in Kraft, soda ss sich aus der vorläufi-
gen Haushaltsführung Einschränkungen in der Bewirtschaftung ergeben haben. Die 
Gewerbesteuererträge erreichten nur knap p 900 Mio. Euro und liegen damit noch-
mals deutlich unter dem Vorjahr (987,8 Mio. Euro). Ein deutlicher Ertragseinbruch bei 
der Gewerbesteuer von 64 Mio. Euro ist auf die Umsetzung der Urteile des Bundes-
finanzhofes zu § 40a des Gesetzes über K apitalanlagegesellschaften (KAGG) zu-
rückzuführen. Die rückwirkende  Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG zur er-
tragssteuerlichen Behandlung von negativen und positiven Ak tiengewinnen auf alle 
noch offenen Steuerfälle ab 2001 wurde von den Gerichten als Verstoß gegen das 
Rechtsstaatsprinzip bewertet. Derartige Ge winne bzw. Verluste sind bisher bei der 
steuerlichen Gewinnermittlung der Veranlagungsjahre 2001 und 2002 unberücksich-
tigt geblieben. Im Ergebnis führte dies dazu, dass knapp 64 Mio. Euro Gewerbesteu-
er erstattet und rd. 40 Mio. Euro Erstattungszinsen gezahlt werden müssen. Darüber 
hinaus sind vor dem Jahreswechsel noch Steuermessbescheide der Finanzbehörde 
eingegangen, die Rückz ahlungsverpflichtungen an die Steuerpflichtigen begründen. 
Zwar werden diese Beträge erst nach dem Jahr eswechsel erstattet, gleichwohl sind 
die Erstattungsbeträge noch ergebniswirksam in 2015 bei den Erträgen abzusetzen. 
 
Durch den Zustrom von Geflüchteten von He rbst 2015 bis Anfang des Jahres 2016 
war und ist Köln wie alle anderen Ko mmunen besonderen Belastungen ausgesetzt. 
Kurzfristig mussten notwendige Unterkünfte ber eitgestellt werden, gleichzeitig wurde 
im Rahmen der Amtshilfe für das Land ein Zentrum zur Verteilung der ankommenden 
Geflüchteten eingerichtet, das bis April 20 16 in Betrieb war.  Vorübergehend wurden 
die ankommenden Schutzsuchenden in Massenunt erkünften (Sporthallen) unterge-
bracht, da kurzfristig andere Unterbringungsmög lichkeiten nicht bereitgestellt werden 
konnten. Die Errichtung von geeigneten Wohnunterkünften st ellt die Stadt Köln ab 
2016 vor besondere logistische und finanzielle Herausforderungen. 
 
Wie in den Vorjahren ist in der Folge des Archiveinsturzes am 03.03.2009 das Er-
gebnis 2015 mit weiteren Aufwendungen, und zwar in Höhe von 38,1 Mio. Euro, be-
lastet. Die Rückstellungen für die Restaurie rung der Deposita und die Rückstellun-
gen für die Bau- und Baunebenkosten für das Besichtigungsbauwerk waren anzu-
passen. Auch in den Folgejahren ist in diesem Zusammenhang mit weiteren Ergeb-
nisbelastungen zu rechnen. Gegenwärtig wird nicht mehr mit Entscheidungen in den 
Gerichtsverfahren zur Schadensursache im Jahr 2016 gerechnet.  
 
Beim Bau der neuen Hubschrauberlandestati on auf dem Kalkberg haben sich Risse 
am Baukörper gezeigt. Die nachfolgen den Untersuchungen habe n die Ursache so-
Seite 117

wohl im Baugrund als auch in den vorgenommenen Auf schüttungen ermittelt. Die 
Station kann daher nicht wie  vorgesehen in Betrieb ge nommen werden. Für die vor-
zunehmenden umfangreichen Sanierungs maßnahmen in diesem Zusammenhang 
sind Rückstellungen von rund 9 Mio. Euro gebildet. 
 
3.2 Analyse der Haushaltswirtschaft 
3.2.1 Gesamtergebnisrechnung 
Die wesentlichen Abweichungen (in der Regel +/- 1 Mio. Euro) gegenüber dem fort-
geschriebenen Ergebnisplan we rden nachstehend - orientiert  am Zeilenausweis der 
Gesamtergebnisrechnung - erläutert. Ergänzende Detailerläuterungen sind den Ein-
zeldarstellungen der Teilergebnisse zu entnehmen. 
 
Steuern und ähnliche Abgaben (Zeile 1) 
Bei den Steuern und ähnlichen A bgaben ergeben sich Ertragsverringerungen in Hö-
he von insgesamt 156,4 Mio. Euro. Davon entfä llt mit 150,7 Mio. Euro der größte Be-
trag auf die Gewerbesteuer. Zur Verringer ung der Gewerbesteuererträge haben ne-
ben den aus der Rechtsprechung für die Ve ranlagungsjahre 2001 und 2002 resultie-
renden hohen Beträge in einem Einzelfall insbesondere die zum Ende des Jahres 
eingegangenen Steuermessbescheide der Finanzverwaltung geführt, aus denen sich 
Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von ins gesamt rd. 97 Mio. Euro ergeben. Die 
Rückzahlung erfolgt zwar erst zu Anfang des Jahres 2016; die Belastungen sind je-
doch bereits im Ergebnis und der Bilanz des Jahres 2015 zu berücksichtigen. Bei der 
Grundsteuer B bleiben die Ertr äge um 4,4 Mio. Euro unter  dem Planansatz; ein Teil-
betrag in Höhe von 1,5 Mio. Euro entfällt dabei auf die Grundsteuer, die für städti-
sche Grundstücke erhoben wird. Diese sind nur noch als interne Leistungsverrech-
nung in den Teilergebnissen abgebildet. Erträge aus der Kulturförderabgabe - ge-
plant mit 7,0 Mio. Euro - sind nicht zu  verzeichnen, da we gen der laufenden Ge-
richtsverfahren die Veranl agung ausgesetzt wurde. Be i dem Gemeindeanteil an der 
Einkommenssteuer sind Mehrerträge in Höhe von 4,5 Mio. Euro entstanden.  
 
Details zu den Steuern und ähnlichen Abgaben sind der nachstehenden Übersicht zu 
entnehmen. 
 
 Plan 
(TEuro) 
Ist 
(TEuro) 
Vergleich 
Plan / Ist 
(TEuro) 
Grundsteuer B 223.800,0 218.920,6 - 4.359,4
Gewerbesteuer 1.056. 200,0 905.483,3 - 150.716,7
Gemeindeanteil Einkom-
mensteuer 496.500,0 500.964,9 4.464,9
Gemeindeanteil Umsatz-
steuer 101.300,0 101.165,5 - 134,5
sonst. Vergnügungssteuer 9.475,0 9.105,6 -294,4
Hundesteuer 5.100,0 5.396,1 296,1
Seite 118

Plan 
(TEuro) 
Ist 
(TEuro) 
Vergleich 
Plan / Ist 
(TEuro) 
Zweitwohnungssteuer 1.500,0 2.106,3 606,3
Kulturförderabgabe 7. 000,0 28,2 - 6.971,8
Steuer auf sexuelle Vergnü-
gungen 600,0 1.014,1 414,1
Kompensationszahlungen 
Familienleistungsausgleich 49.824,0 50.307,3 483,3
Grundsicherung Arbeitssu-
chende 15.816,2 15.816,2 0,0
 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Zeile 2) 
Die Schlüsselzuweisungen entsprechen dem Planwert. Zuweisungen des Landes für 
lfd. Zwecke betragen 283,0 Mio. Euro und liegen damit 6,8 Mio. Euro unter Plan. 
Mindererträge bestehen bei den allgemeinen Zuweisungen vom Bund (5,6 Mio. Euro) 
und bei den Zuweisungen von Zweckverbänden (1,2 Mio. Euro).  
 
Mehrerträge in Höhe von 1,3 Mio. Euro  ergeben sich aus der Abrechnung einheits-
bedingter Lasten für Vorjahre. Weitere M ehrerträge ergeben sich  bei den Stiftungen 
von 1,1 Mio. Euro aus Zuschüssen privater Unternehmen.  
 
Die planmäßigen Auflösungen aus Sonderposten – das sind  die erhaltenen Investiti-
onszuschüsse für abnutzbares Anlagever mögen, die über deren Nutzungsdauer li-
near ertragswirksam aufgelöst werden – liegen mit 3,9 Mio. Euro über Plan.  
 
Details zu den Zuwendungen und all gemeinen Umlagen sind der nachstehenden 
Übersicht zu entnehmen. 
 
 Plan 
(TEuro) 
Ist 
(TEuro) 
Vergleich 
Plan / Ist 
(TEuro) 
Schlüsselzuweisung Land 297.309,0 297.309,0 0,0
Allg. Zuweisung vom Bund 2.808,9 3.604,7 795,8
Zuweisung für lfd. Zwecke vom 
Bund 
19.153,7 13.505,7 -5.648,0
Zuweisung für lfd. Zwecke vom 
Land 
289.809,7 282.983,4 - 6.826,3
Zuweisung für lfd. Zwecke von 
Gemeinden/Gemeindeverbänden
7.719,4 10.151,0 2.431,6
Zuweisung für lfd. Zwecke von 
Zweckverbänden 
2.115,0 945,6 -1.169,4
Zuschüsse für lfd. Zwecke von 
privaten und übrigen Bereichen 
3.922,3 5.327,8 1.405,5
außerplanmäßige Auflösung Son-
derposten 
363,5 1.377,1 1.013,6
Seite 119

Plan 
(TEuro) 
Ist 
(TEuro) 
Vergleich 
Plan / Ist 
(TEuro) 
planmäßige Auflösung Sonder-
posten 
57.329,9 61.265,7 3.935,2
Allgemeine Umlagen vom Land 25.100,0 26.358,6 1.258,6
 
Sonstige Transfererträge (Zeile 3) 
Die Erträge liegen mit 4,1 Mio. Euro über dem Planwert. Mehrerträge in Höhe von 
5,2 Mio. Euro haben sich bei den übergeleiteten Unterhaltsansprüchen innerhalb und 
außerhalb von Einrichtungen ergeben. Weitere wesentliche Mehrerträge sind bei den 
Ersatzleistungen (1,8 Mio. Euro) vorhanden. Bei den Rückzahl ungen von Hilfen sind 
Mindererträge von 4,1 Mio. Euro zu verzeichnen. 
 
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Zeile 4) 
Insgesamt sind per Saldo Mehrerträge in H öhe von 2,0 Mio. Euro zu verzeichnen. 
Mindererträge entfallen in Höhe von 5,5 Mio. Euro auf die Entgelte und Gebühren im 
Bereich der Kindertagesbetr euung, die insbesondere in den noch nicht realisierten 
Plätzen für U3-Betreuung begründet sind.  Bei den Verwaltungs gebühren haben sich 
per Saldo Mehrerträge von 2, 4 Mio. Euro ergeben, die sich auf zahlreiche Bereiche 
verteilen. Mehrerträge best ehen zusätzlich in Höhe von 1, 0 Mio. Euro bei den Park-
gebühren.  
 
Privatrechtliche Leistungsentgelte (Zeile 5) 
Von den Mehrerträgen in Höhe von insgesamt 1,9 Mio. Euro entfällt ein wesentlicher 
Teilbetrag von 0,7 Mio. Euro auf höhere Werbenutzungsentgelte seitens der Stadt-
werke GmbH. Der Restbetrag an Mehrerträgen verteilt sich auf verschiedene Teilbe-
reiche der Inneren Verwaltung. 
 
Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Zeile 6) 
Hier ergeben sich um 7,2 Mio. Euro höhere Erträge gegenüber dem fortgeschriebe-
nen Plan. 3,2 Mio. Euro davon beruhen au f Erstattungen für städtische Aufwendun-
gen im Rahmen der Amts hilfe für die Verteilung der Geflüchteten („Drehscheibe“) 
und weitere 2,4 Mio. Euro auf Erstatt ungen des Landes im Rahmen der Unterbrin-
gung der Geflüchteten. Mehrerträge bestehen zudem bei der Leistungsbeteiligung für 
Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II in Höhe von 2,0 Mio. Euro sowie 
3,3 Mio. Euro bei den Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden für 
Leistungen nach SGB XII. Mindererträge ergeben si ch in Höhe von 3,1 Mio. Euro bei 
der Leistungsbeteiligung für Grundsicherung im Alter und von 1,3 Mio. Euro bei den 
Erstattungen von Zweckverbänden. 
 
Sonstige ordentliche Erträge (Zeile 7)  
Insgesamt ergeben sich Mehrerträge in Hö he von 32,3 Mio. Euro. Minderungen ge-
genüber der Planung bestehen im Wesentlichen bei der Verzinsung der Gewerbe-
steuer (14,9 Mio. Euro), den Bußgeldern (3,6 Mio. Euro) - diese Mindererträge resul-
tieren überwiegend aus dem Bereich der Ve rkehrsüberwachung -, den Entgelten für 
Seite 120

Vollstreckungsleistungen (1,5 Mio. Euro) sowie den Konzessionsabgaben 
(1,4 Mio. Euro). Mehrerträge ergeben si ch bei den Herabsetzungen bzw. Auflösun-
gen von Rückstellungen (7,8 Mio. Euro), der Auflösung bzw. Herabsetzung von 
Wertberichtigungen auf Forderungen (20,1 Mio. Euro), bei den Säumniszuschlägen 
u. ä. (2,3 Mio. Euro) sowie bei den sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträgen 
(10,5 Mio. Euro). Von den letztgenannt en entfallen Mehrerträge in Höhe von 
5,8 Mio. Euro auf die sog. „Eiserne Ver pachtung“. Mit „eiserner Verpachtung“ wird 
steuerlich die Nutzungsüberlassung von Betr ieben mit Substanzerhaltungspflicht des 
Berechtigten verstanden. Die aus den Ansp rüchen der Stadt resultierende Forde-
rungserhöhung ist ergebniswirks am abzubilden. Weitere 4,4 Mio. Euro entfallen auf 
nicht mehr bestehende und daher aufzulös ende Verbindlichkeiten im Bereich der 
Schulträgeraufgaben. 
 
Aktivierte Eigenleistungen (Zeile 8)  
Neben Mindererträgen von 2,2 Mio. Euro im Bereich der Verkehrsflächen und  
-anlagen sind Mehrerträge von 0,6 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Archäologi-
schen Zone zu verzeichnen. 
 
Personalaufwendungen (Zeile 11) 
Die Personalaufwendungen umfassen neben den laufenden Aufwendungen für die 
Beamten und tariflich Beschäftigten auch die Aufwendungen für sonstige Beschäftig-
te sowie die Aufwendungen für Rückstellungen im Bereich des aktiven Personals. 
Gegenüber der Planung ergeben sich Mi nderaufwendungen in Höhe von 
rd. 15 Mio. Euro. Diese resultieren insbes ondere aus nicht realisierten Personalein-
stellungen. Zudem erfolgte die Besoldungserhöhung nicht in dem bei der Ergebnis-
planung berücksichtigten Umfang. 
 
Versorgungsaufwendungen (Zeile 12) 
Die Versorgungsaufwendungen beinh alten ausschließlich die Belastungen, die nicht 
durch die Inanspruchnahme der für di esen Zweck gebildeten Rückstellungen abge-
deckt werden können. Gegenüber dem Plan ergeben sich Minderaufwendungen in 
Höhe von ca. 5,3 Mio. Euro. Diese result ieren insbesondere au s der höheren Inan-
spruchnahme der Pensions- und Beihilferückstellungen. 
 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) 
Die Minderaufwendungen betragen insgesamt 30, 1 Mio. Euro und verteilen sich auf 
zahlreiche Bereiche. Nicht ausgesc höpfte Aufwandsermächtigungen in Höhe von 
19,2 Mio. Euro werden als Ermächtigungen in das Jahr 2016 übertragen. Sie erhö-
hen damit die Ansätze des Haushaltsplan s 2016 und führen bei vollständiger Aus-
schöpfung zur entsprechenden Erhöhung des geplanten Jahresfehlbetrages 2016. 
 
Unterschreitungen der geplanten Aufwendungen ergeben sich bei der Gebäudeun-
terhaltung im Bereich der Museen (4,4 Mio. Euro), im Liegenschaftsbereich 
(3,0 Mio. Euro), bei den Bürgerhäusern (1,5  Mio. Euro) sowie im Bereich Bereitstel-
lung und Bewirtschaftung von Wohnraum (2,2  Mio. Euro). Minderaufwendungen sind 
auch bei der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (8,0 Mio. Euro), bei den Schü-
lerbetreuungsmaßnahmen (3,1 Mio. Euro) und den sonstigen Dienstleistungen 
(11,5 Mio. Euro), die sich auf zahlreiche Bereiche verteilen, zu verzeichnen. 
Seite 121

Mehraufwendungen sind im Zu sammenhang mit den Rückstellu ngen für die Rekulti-
vierung/Nachsorge von Deponien (8,6 Mio. Euro), für Instandhaltungsrückstellungen 
(4,0 Mio. Euro) und für die Unterhaltung  von Grundstücken (6,1 Mio. Euro) entstan-
den. 
 
Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14) 
In den bilanziellen Abschreibungen sind Ab schreibungen auf Forderungen in Höhe 
von 13,6 Mio. Euro enthalten, die damit 2,1 Mio. Euro über dem geplanten Wert lie-
gen. Mehraufwendungen ergeben sich bei den Abschreibungen auf das Infrastruk-
turvermögen (1,5 Mio. Euro) und bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern 
(1,2 Mio. Euro). Minderaufwendungen sind bei den Abschreibungen auf die Betriebs- 
und Geschäftsausstattung (1,2 Mio. Eu ro) und den Abschreibungen auf Gebäude 
(2,9 Mio. Euro) zu verzeichnen.  
 
Transferaufwendungen (Zeile 15) 
Mit 1.498,3 Mio. Euro bilden die Trans feraufwendungen den größten Teil der Ergeb-
nisbelastungen. Per Saldo ergeben si ch Minderaufwendungen in Höhe von 
16,5 Mio. Euro. Davon entfallen 6,2 Mio. Euro auf Zuschüsse an die Sondervermö-
gen und verbundene Unternehmen. Weitere Minderaufwendungen bestehen u. a. bei 
den Zuschüssen an übrige Bereiche (6,5 Mi o. Euro), der Gewerbesteuerumlage 
(0,9 Mio. Euro) sowie dem Fonds Deutsche Einheit (1,2 Mio. Euro). Bei den Leistun-
gen an natürliche Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen ergeben sich 
saldiert Minderaufwendungen von 1,3 Mio. Euro. 
 
Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) 
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind insgesamt Mehraufwendungen in 
Höhe von 60,7 Mio. Euro ausgewiesen. Den größten Block dieser Ergebniszeile stel-
len die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft für Arbeitslose im Rahmen des 
gemeinsam mit der Bundesagent ur für Arbeit betriebenen Jobc enters dar. Sie betra-
gen im Haushaltsjahr 2015 insg esamt 326,8 Mio. Euro und liegen nur 0,5 Mio. Euro 
über dem fortgeschriebenen Planwert. Bei den übrigen Leistungsbeteiligungen liegen 
die Aufwendungen 2,7 Mio. Euro unter dem geplanten Wert. 
 
Mieten einschließlich der Nebenkos ten entfallen mit einem Betrag von 
148,1 Mio. Euro auf den Bereich Schult rägeraufgaben, die im Wesentlichen an die 
Gebäudewirtschaft geleistet werden. Dieser Anteil liegt 9,6 Mio. Euro unter dem 
Planwert. Aufgrund der Umstellung des Verrechnungsmodells mit der Gebäudewirt-
schaft von einer Kostenmiete auf einen  aufwandsbezogenen Flächenverrechnungs-
preis liegt die Aufwandsbelastung deutlich unterhalb der Vorjahreswerte. 
 
Die Ergebniszeile beinhaltet auch die Mi eten für Verwaltungsgebäude, auf die ein 
Anteil von rund 47,1 Mio. Euro entfällt.  
 
Mehraufwendungen ergeben sich insbeson dere aufgrund vorz unehmender Wertbe-
richtigungen auf Forderungen; diese liegen mi t 26,3 Mio. Euro über Plan. Mehrauf-
wendungen in Höhe von 38,5 Mio. Euro entfallen auf zusätzlich vorzunehmende 
Rückstellungen in der Folge des Einsturzes des Historischen Archivs.  
Seite 122

Minderaufwendungen ergeben sich  im Wesentlichen bei den auf Einkommen und 
Kaitalerträge zu entrichtenden Steuern (4 ,3 Mio. Euro) und bei den Aufwendungen 
für Festwerte (1,9 Mio. Euro).  
 
Finanzergebnis (Zeile 21) 
Das Finanzergebnis fällt um 12,0 Mio. Euro  besser aus als geplant. Dabei liegen die 
Erträge 7,7 Mio. Euro unter Plan wert. Die Minderauf wendungen betragen 
19,7 Mio. Euro und ergeben sich im Wes entlichen aus geringeren Zinsenzahlungen 
im Zusammenhang mit langfristigen Krediten. 
 
Außerordentliches Ergebnis (Zeile 25)  
Im außerordentlichen Ergebnis sind abwei chend von der handelsrechtlichen Rege-
lung nur außergewöhnliche Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Aufwands- und Er-
tragsvolumina auszuweisen. Entsprechende Ge schäftsvorfälle liegen im Haushalts-
jahr 2015 nicht vor. Die in Folge des Einsturzes des His torischen Archivs in 2015 
entstehenden Aufwendungen sind wegen des Ze itablaufes seit dem Schadensereig-
nis in 2009 im ordentlichen Ergebnis ausgewiesen.  
 
3.2.2 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen 
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögen 
sowie Wertveränderungen von Finanzanlagen sind gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO 
unmittelbar mit der allgemeinen Rückl age zu verrechnen. Aus dem Abgang von 
Vermögen - überwiegend aus der Veräußerung von Grundstücken - sind Erträge in 
Höhe von 47,9 Mio. Euro zu verzeichne n. Aus Wertveränderung en bei Finanzanla-
gen ergeben sich Erträge von 2,0 Mio. Euro. Diesen stehen Aufwendungen aus dem 
Abgang von Vermögen und We rtänderungen von Finanzanlagen in Höhe von insge-
samt 21,6 Mio. Euro gegenüber. Der Saldo ergibt sich der Verrechnungsbetrag von 
28,3 Mio. Euro. 
 
3.2.3 Ermächtigungsübertragung 
Nicht in Anspruch genommene Aufwands ermächtigungen werden in Höhe von 
26,1 Mio. Euro in das Haushaltsjahr 2016 übertragen. Das im Haushaltsplan 2016 
geplante Defizit erhöht sich um diesen Betrag, wenn die übertragenen Ermächtigun-
gen in 2016 vollständig ausgeschöpft werden  
 
3.3 Gesamtfinanzrechnung  
Die Finanzrechnung 2015 schließt mit einem Be stand von 3,7 Mio. Euro ab. In die-
sem Bestand sind fremde Zahlungsmittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro enthalten. Der 
Bestand an Liquiditätskrediten zum Jahres ende beträgt 853,1 Mio. Euro; ein Teilbe-
trag von 36,1 Mio. Euro entfällt dabei auf  die Inanspruchnahme des Dispositionsrah-
mens. 
 
Das Zahlungsdefizit aus lauf ender Verwaltungstätigkeit bet rägt 189,7 Mio. Euro und 
liegt mit 13,3,Mio. Euro unter dem fort geschriebenen Planwert, der ein Zahlungsdefi-
zit aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 203,0 Mio. Euro ausweist. Die Einzahlungen lie-
Seite 123

gen mit 224,7 Mio. Euro und die Auszahlungen mit 238,0 Mio. Euro unter dem fort-
geschriebenen Planwert.  
 
Bei der Investitionstätigkeit besteht ein neg ativer Saldo in Höhe von 33,8 Mio. Euro 
statt des fortgeschriebenen Plandefizits von 657,8 Mio. Euro. Die tatsächlich angefal-
lenen Investitionsauszahlungen erreichen nur etwa ein Drittel des fortgeschriebenen 
Planvolumens und unterschreiten zugleich in den wesentlichen Auszahlungspositio-
nen die aus den Vorjahren noch verfügbar en Auszahlungsermächtigungen. Nicht 
verfügte Auszahlungsermächtigungen wurden in  Höhe von 255,2 Mio. € nach 2016 
übertragen. 
 
Für die Finanzierung der Investitionen er folgten Kreditaufnah men in Höhe von 
47,7 Mio. Euro. Bestehende Investitionskredite  sind in Höhe von 131,9 Mio. Euro 
getilgt worden.  
 
Die Aufnahme zusätzlicher Liquiditätskredite liegt deutlich über den Kredittilgungen; 
daraus ergibt sich der Positivsaldo aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 
202,2 Mio. Euro. 
Seite 124

4 Analyse der Vermögens-, Schulde ns-, Ertrags- und Finanzlage 
Die Bilanzsumme beträgt 14. 798,9 Mio. Euro und hat die nachfolgend dargestellte 
zusammengefasste Grundstruktur.  
 
Aktiva Mio. Euro % Passiva Mio. Euro % 
            
Anlagevermögen 13.768,5 93,04%  Eigenkapital 5.133,6 34,69%
Umlaufvermögen 457,1 3,09%  Sonderposten 2.956,4 19,98%
Aktive Rechnungsab-
grenzung 573,3 3,87%  Rück stellungen 2.654,8 17,94%
      Verbindlichkeiten 3.484,7 23,55%
      
Passive Rechnungsab-
grenzung 569,4 3,85%
           
Summe 14.798,9 100,00%    14.798,9 100,00%
       
 
4.1 Bilanzstruktur im Detail 
Aktiva 31.12.2015 31.12.2014 
   
Langfristig gebundenes Vermögen Tsd. Euro % Tsd. Euro % 
 
Anlagevermögen 
Immaterielle Vermögensgegenstände 13.755,9 0,08 12.117,0 0,08
Unbebaute Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte 1.675.52 3,8 11,32 1.694.924,8 11,44
Bebaute Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte 691.379,7 4,67 676.228,9 4,57
Infrastrukturvermögen 3.219. 476,2 21,75 3.297.440,6 22,27
Bauten auf fremdem Grund und Boden 21.130,4 0,14 21.632,4 0,15
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.578.028,3 10,66 1.575.432,6 10,64
Maschinen und technische Anlagen, Fahr-
zeuge 70.412,8 0,48 72.219,2 0,49
Betriebs- und Geschäftsausstattung, GWG 86.685,4 0,59 88.146,6 0,60
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 239.507,3 1,62 179.658,2 1,21
Finanzanlagen 6.172.546, 0 41,71 6.198.389,7 41,85
     
Summe 13.768.445,2 93,04 13.816.190,0 93,29
     
 
Aktiva 31.12.2015  31.12.2014 
Kurzfristig gebundenes Vermögen Tsd. Euro %  Tsd. Euro % 
Umlaufvermögen 457.135,5 3,09  441.561,4 2,98
davon:  
  Vorräte 35.381 ,60 ,24  23.777 ,80 ,16
  Forderungen und sonstige Vermögens- 
  gegenstände 381.637,4 2,58  336.325,3 2,27
  Wertpapiere des Umlaufvermögens 295,6 0,00  15.217,0 0,10
  Liquide Mittel 39.820,8 0,27  66.241,2 0,45
Aktive Rechnungsabgrenzung 573.340,9 3,87   551.687,8 3,73
 1.030.476,4 6,96   993.249,2 6,71
  
Seite 125

Passiva 31.12.2015  31.12.2014 
Langfristiges Kapital Tsd. Euro %  Tsd. Euro % 
Allgemeine Rücklage* 5.531.113,7 37,38  5.752.443,9 38,84
Sonderrücklagen 6.147,0 0,04  6.147,0 0,04
Ausgleichsrücklage 0,0 0,00  0,0 0,00
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -403.616,1 -2,73  -249.539,7 -1,69
Sonderposten für Zuwendungen 2.597.540,5 17,55  2.617.028,8 17,67
Sonderposten aus Beiträgen 272.836,5 1,84  291.274,5 1,97
Pensionsrückstellungen 2.034.458,4 13,75  1.944.574,2 13,13
Rückstellungen für Deponien und Altlasten 208.084,3 1,41  199.812,2 1,35
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi-
tionen 1.434.417,4 9,69   1.625.878,3 10,98
Verbindlichkeiten Kreditaufnahmen wirt-
schaftlich gleichkommend 30.813,2 0,21  33.698,5 0,23
Erhaltene Anzahlungen 94.892,9 0,64  69.549,8 0,47
 11.806.687,8 79,78   12.290.867, 82,99
   
Passiva 31.12.2015  31.12.2014 
      
Kurzfristiges Kapital Tsd. Euro %  Tsd. Euro % 
      
Sonderposten für den Gebührenausgleich 5.794,7 0,04  5.973,9 0,04
Sonstige Sonderposten 80.278,8 0,54  77.025,4 0,52
Instandhaltungsrückstellungen 12.996,7 0,09  19.538,5 0,13
Sonstige Rückstellungen 399.222,7 2,70  364.612,2 2,46
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi-
tionen (unter 5 Jahre) 728.470,8 4,92  621.175,7 4,19
Verbindlichkeiten Kreditaufnahmen wirt-
schaftlich 
gleichkommend (unter 5 Jahre) 16.126,5 0,11  19.110,7 0,13
Verbindlichkeiten aus Krediten zur  
Liquiditätssicherung 853.095,7 5,76  487.000,0 3,29
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 
Leistungen 49.849,2 0,34  35.242,9 0,24
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.072,9 0,03  2.693,5 0,02
Sonstige Verbindlichkeiten (unter 5 Jahre) 206.288,0 1,39  248.985,9 1,68
Erhaltene Anzahlungen 66.632,9 0,45  61.396,0 0,41
Passive Rechnungsabgrenzung 569.404,9 3,85   575.817,1 3,89
   
 2.992.233,8 20,22   2.518.571,8 17,01
 
* Die Position Allgemeine Rücklage berücksichtigt bereits die Beträge, die sich aus den Ergebnisverwendungen 
2013 und 2014 nach Feststellung der Jahresabschlüsse durch den Rat der Stadt ergeben. 
Seite 126

5 Kennzahlen 
5.1 Bilanzkennzahlen 
 
 31.12.2015 31.12.2014 
Eigenkapitalquote 1 34,69 % (37,20 %)
ist definiert als das Verhältnis des Eigenkapitals zur 
Bilanzsumme und trifft eine Aussage darüber, in wel-
chem Anteil das Vermögen aus eigenen Mitteln finan-
ziert ist. 
 
Eigenkapitalquote 2 54,09 % (56,84 %)
ist definiert als das Verhältnis des Eigenkapitals zuzüg-
lich der Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge 
zur Bilanzsumme. Die für Zuwendungen und Beiträge 
gebildeten Sonderposten stellen die von Dritten zur 
Verfügung gestellten Finanzierungsmittel für das Anla-
gevermögen dar. Da diese Beträge korrespondierend 
mit den Abschreibungen auf das mitfinanzierte Anlage-
vermögen ertragswirksam über die Nutzungsdauer auf-
gelöst werden, stellen diese Sonderposten langfristig 
Eigenkapital dar. 
Werden die in Anlagen im Bau bereits gebundenen 
Mittel aus erhaltenen Anzahlungen zusätzlich berück-
sichtigt, ergibt sich eine abweichende, höhere Eigenka-
pitalquote. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
54,73 % 
 
 
 
 
(57,31 %)
Fehlbetragsquote  
ist definiert als das Verhältnis von Jahresfehlbetrag zur 
Summe aus Allgemeiner Rücklage und Ausgleichsrück-
lage. 
-7,30 % (-4,34 %)
Infrastrukturquote 21,75 % (22,27 %)
bildet das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermö-
gen und dem Gesamtvermögen ab. Sie gibt Auskunft 
darüber, welcher Vermögensanteil im Rahmen der Da-
seinsvorsorge für die Funktionsfähigkeit des Gemein-
wesens langfristig gebunden ist. 
 
Anlagendeckungsgrad 2 85,75 % (88,96 %)
gibt Auskunft darüber, welcher Anteil des Anlagever-
mögens langfristig finanziert ist. Die Kennzahl wird ge-
bildet aus dem Eigenkapital zuzüglich der Sonderpos-
ten für Zuwendungen und Beiträge sowie des langfristi-
gen Fremdkapitals. Das einbezogene Fremdkapital 
besteht aus den Pensionsrückstellungen, den Rückstel-
lungen für Deponien und Altlasten sowie den Verbind-
lichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren. 
 
Seite 127

31.12.2015 31.12.2014 
Investitionsquote 
 
80,67 % 
 
(63,78 %)
stellt das Verhältnis von Zugängen und Zuschreibungen 
zu den Abschreibungen und Abgängen auf das Anlage-
vermögen dar. Sie spiegelt wider, in welchem Anteil der 
Substanzverlust durch Neuinvestitionen ausgeglichen 
wird.  
 
Liquidität 2. Grades 20,12 % (30,27 %)
bildet das Verhältnis zwischen den liquiden Mitteln zzgl. 
den kurzfristigen Forderungen (Laufzeit unter 1 Jahr) 
und den kurzfristigen Verbindlichkeiten (Laufzeit unter 1 
Jahr) ab. Sie gibt Auskunft über die „kurzfristige Liquidi-
tät“ der Gemeinde. 
 
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 9,18 % (6,34 %)
zeigt das Verhältnis aus Verbindlichkeiten mit einer 
Laufzeit von weniger als einem Jahr zur Bilanzsumme. 
 
Dynamischer Verschuldungsgrad -30,94 (172,92)
stellt das Verhältnis aus der Effektivverschuldung und 
dem Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der 
Finanzrechnung dar. Die Effektivverschuldung wird aus 
der Differenz des Fremdkapitals und der liquiden Mittel 
sowie der kurzfristigen Forderungen ermittelt. Die 
Kennzahl gibt Auskunft darüber, in wieviel Jahren die 
Stadt bei unveränderten Bedingungen ihre gesamten 
Schulden tilgen könnte bzw. bei negativem Wert, in 
welchem Zeitraum die Schulden verdoppelt werden. 
 
 
5.2 Ergebniskennzahlen 
Die dargestellten Kennzahlen entsprechen den Vorgaben des Kennzahlensets NRW und 
ermöglichen sowohl Zeitreihenvergleiche als auch interkommunale Vergleiche. 
 
 31.12.2015 31.12.2014 
Aufwandsdeckungsgrad 90,64 % (92,30 %)
Verhältnis der ordentlichen Erträge zu den ordentlichen Aufwendungen 
 
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil 
die ordentlichen Aufwendungen gedeckt werden. 
 
Nettosteuerquote 49,25 % (49,54 %)
Erträge aus Steuern abzgl. Steuerumlagen und Fonds Deutsche Einheit in 
Relation zur Summe der ordentlichen Erträge abzgl. Steuerumlagen und 
Fonds Deutsche Einheit 
 
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil 
sich die Stadt aus Steuern refinanziert. 
  
Seite 128

31.12.2015 31.12.2014 
Drittfinanzierungsquote 50,94 % (50,45 %)
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Relation zu Abschrei-
bungsaufwendungen 
 
Die Größe gibt an, in welchem Anteil das der Abnut-
zung unterliegende Anlagevermögen durch Zuschüs-
se Dritter mitfinanziert wurde. 
 
Zuwendungsquote 19,93 % (20,79 %)
Erträge aus Zuwendungen und allg. Umlagen in Relation zur Summe der 
ordentlichen Erträge 
 
Die Zuwendungsquote gibt an, inwieweit die Stadt 
insgesamt von den Zuschüssen und Leistungen Drit-
ter abhängig ist. 
 
Personalintensität 22,69 % (21,82 %)
Anteil der Personalaufwendungen an der Summe der ordentlichen Auf-
wendungen 
 
Die Größe spiegelt den Anteil der Aufgabenwahrneh-
mung wider, der mit eigenem Personal erledigt wird. 
  
Sach- u. Dienstleistungsintensität 11,29 % (11,21 %)
Anteil der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungsaufwendungen an 
der Summe der ordentlichen Aufwendungen 
 
Diese Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil 
Leistungen am Markt für die kommunale Aufgabener-
ledigung insbesondere im Bereich der Unterhaltung 
erworben werden. 
  
Transferaufwandsquote 38,42 % (37,93 %)
Anteil der Transferaufwendungen an der Summe der ordentlichen Auf-
wendungen 
 
Der Anteil der Transferaufwendungen wird insbeson-
dere durch die Sozialleistungen geprägt. 
  
Abschreibungsintensität 4,33 % (4,41 %)
Anteil der bilanziellen Abschreibungen an der Summe der ordentlichen 
Aufwendungen 
 
Dieser Wert stellt den Anteil des Vermögensverzehrs 
an den Gesamtaufwendungen dar. 
  
Zinslastquote 3,02 % (2,65 %)
Zinsaufwendungen in Relation zu der Summe der ordentlichen Aufwen-
dungen 
 
Dieser Wert gibt Auskunft darüber, in welchem Maß 
die aus den Schulden resultierenden Aufwendungen 
das Ergebnis belasten. 
 
 
 
Seite 129

5.3 Kennzahlenentwicklung 2011 bis 2015 
Für eine Auswahl an Bilanz- und Ergebniskennz ahlen wird die Ent wicklung der letz-
ten fünf Jahre dargestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Bedeutung der Kennzahlen 
wird auf die Ziffern 5.1 und 5.2 verwiesen. Angegeben si nd die Werte jeweils zum 
31.12. des Jahres in Prozent.  
 
 2011 2012 2013 2014 2015 
Eigenkapitalquote 1 41,52 39,46 38,41 37,20 34,69
Eigenkapitalquote 2 61,50 59,46 58,23 56,84 54,09
Fehlbetragsquote -2,81 -3,90 -3,06 -4,34 -7,30
Liquidität 2. Grades 57,65 40,20 38,30 30,27 20,12
Aufwands-
deckungsgrad 92,91 92,07 93,42 92,30 90,64
Nettosteuerquote 53,69 50,31 50,75 49,54 49,25
Drittfinanzierungs-
quote 50,33 46,99 35,22 50,45 50,94
Dynamischer Ver-
schuldungsgrad 
(Angabe in Jahren) 
-40,78 -1.066,08 137,49 172,92 -30,94
 
Die sinkende Eigenkapitalquote (1 und 2) bei gleichzeitig reduzierter Bilanzsumme 
verdeutlicht den fortschreitenden Vermögens(substanz)- und Eigenkapitalverzehr.  
Die gegenüber 2013 wieder ges tiegene Fehlbetragsquote si gnalisiert den weiterhin 
bestehenden dringenden Handl ungsbedarf für eine Haushalt skonsolidierung. Ohne 
Gegensteuerung werden zwangsläuf ig die Vorschriften zur Haushaltssicherung mit-
telfristig greifen.  
Aus der Nettosteuerquote ist ersichtlich, dass die Stadt Köln in hohem Maße von der 
ihrerseits nicht steuerbaren konjunkturellen Entwicklung abhängig ist und die finanzi-
ellen Gestaltungsmöglichkeiten entschei dend durch Fremdeinflüsse mitbestimmt 
werden. 
Beim Aufwandsdeckungsgrad ist zu berücksichtigen, dass seit dem Jahresabschluss 
2013 Erträge und Aufwendungen aus der Ve rmögensveräußerung und aus Wertbe-
richtigungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der all gemeinen Rücklage zu ver-
rechnen sind.  
Der Wert der Liquidität 2. Grades wird im Wesentlichen durch den hohen Bestand an 
Liquiditätskrediten geprägt, der gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen ist.  
Der dynamische Verschuldungsgrad zeig t, dass die in 2011 angekündigte Trend-
wende nur von kurzer Dauer war. In 2015 erreicht diese Kennzahl nach zwei positi-
ven Werten in 2013 und 2014 wieder einen N egativwert. Statt Schulden abbauen zu 
können, führt jedes weitere Haushaltsjahr  bei unveränderten Bedingungen zur Erhö-
hung der Schuldenlast. Nach rund 31 Jahren hätten sich bei gleichbleibendem Defizit 
aus der lfd. Verwaltungstätigkeit die Sc huldenlasten verdoppelt. Dieser Entwicklung 
muss konsequent gegengesteuert werden. 
Seite 130

6 Entwicklung des Personalbestandes 2015 
Zum Bilanzstichtag sind bei der Verwaltu ng 16.925 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
eingesetzt. Hiervon zählen 15.902 Personen zum Stamm personal (Beamte 4.107; 
tarifliche Beschäftigte 11.795). Weitere 1.023 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absol-
vieren zum überwiegenden Teil eine Ausbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme. In 
einer Freistellungsphase befinden sich zu m Stichtag insgesamt 1.100 Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter (Altersteilzeit 138, Beurlaubte 962). 
 
Zu den personalintensivsten Be reichen zählen die allgemei ne Verwaltung mit 6.261, 
der Sozial- und Erziehungsdienst mit 4.320 und der feuerwehrtechnische Dienst mit 
1.030 Personen. 
 
In 2015 führten 1.285 Personalzugänge und 1. 027 Personalabgänge per Saldo zwar 
zu einem Zuwachs von 258 Personen; in sgesamt konnten jedoch die bestehenden 
Stellenmehrbedarfe nicht wie vorgesehen gedeckt werden. Vor dem Hintergrund des 
demographischen Wandels und der zahlreichen Herausfo rderungen, die u. a. durch 
den Anstieg der Bevölkerungszahl, die Versorgung von Geflüchteten und notwendige 
Infrastrukturmaßnahmen begründet sind, steigt der Bedarf an qualifiziertem Personal 
stetig an. Hier befindet sich  die Stadt in Konkurrenz zu den anderen Akteuren am 
Arbeitsmarkt, sodass unter den Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes nicht 
immer davon auszugehen ist, dass die benötigten Personalkapazitäten zeitnah zur 
Verfügung stehen werden. 
 
7 Ausblick 
7.1  Haushaltsplan 2016/2017 
7.1.1  Ergebnisplan 2016/2017 
Auf der Basis des beschlossenen Haushalts  2015 erfolgte zunä chst die Budgetbil-
dung für einen Haushaltsplan entwurf 2016 und die Mittelfri stplanung bis 2019. Die 
daraufhin von den Dezer naten und Ämtern vorgeno mmenen Anmeldungen ergaben 
jedoch gegenüber den vom Stadt vorstand beschlossenen Budgetvorgaben massive 
Überschreitungen mit Fehlbeträgen, die zu  einem erheblichen Anwachsen der Ent-
nahmequoten und damit der zwangsläufigen Nic htgenehmigungsfähigkeit des Haus-
halts geführt hätten.  
Um eine zeitlich angemessene und ernsthafte Debatte über mögliche Reduzierungen 
dieser Fehlbeträge zu erm öglichen, wurde entschieden,  auf der vorliegenden Zah-
lengrundlage einen H aushaltsplanentwurf für einen Doppelhaushalt 2016/2017 zu 
erarbeiten. 
Im Rahmen von mehreren Verhandlungsrunden sowohl im Stadtvo rstand als auch in 
Chef- oder Amtsleitungsgesprächen konnt en im Anschluss er hebliche Reduzierun-
gen der angemeldeten Ansatzerhöhungen erreicht werden. Unter dem Gesichtspunkt 
der jahresbezogenen Umsetzbar keit wurden darüber hinaus  weitere Reduzierungen 
von angemeldeten Mehrbedarfen einvernehmlich umgesetzt. Dies gilt auch für die 
Ausschöpfung möglicher Ertragssteigerungen. 
Eine Fortentwicklung der Konsolidierungsstra tegie einschl. des dann erforderlichen 
Arbeits-, Diskussions- und Entscheidungspr ozesses unter Einbeziehung aller Betei-
Seite 131

ligten ist zwingend erforderlich. Um für die Haushaltsplanung 2018 entsprechende 
Grundlagen zu erhalten, wurde dieser Prozess unmittelbar nach der Verabschiedung 
des Doppelhaushaltes 2016/2017 gestartet. 
Es wurde weiterhin vereinbart, dass auf diesem Stand der Strategieentwicklung die 
Ziele der Fachplanungen nicht in Frage gestellt werden sollen. 
Daher erfolgen in diesem Haushaltsplan  keine drastischen Einschnitte durch den 
Finanzprozess. Die Veränderungen im Z ahlenwerk ergeben sich demnach durch die 
Überprüfung von Planungsan nahmen unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen 
jahresbezogenen Umsetzbarkeit. Aufgabenkrit ische Leistungsveränderungen sind 
nicht enthalten und müssen mit einer Priorisierung von Aufgaben und den Zielen der 
Fachplanung im Rahmen des umfassenden Strategieprozesses diskutiert werden. 
Eine Verwaltungsstrukturreform und die Einbeziehung der städt. Beteiligungen  
werden ab 2017 bzw. ab 2018 als dezernats übergreifende Handlungsfelder in das 
Finanzziel zur Erreichung einer genehmig ungsfähigen Entnahm equote einbezogen. 
Zudem kann im Jahr 2020 – vor dem Hin tergrund des auslaufenden Fonds Deutsche 
Einheit – der hierfür in  der Finanzplanung noch vorgesehene Betrag von rd. 
87 Mio. Euro ergebnisverbessernd abgesetzt werden. 
Bezüglich der Einbeziehung der städt. Beteiligungen in den Haushaltskonsolidie-
rungsprozess ab 2018 müssen noch entspre chende Abstimmungsgespräche geführt 
werden. Vor diesem Hintergrund wurden di e Beträge von 20 Mio. Euro in 2018 und 
30 Mio. Euro in den Jahren 2019 und 2020 zunächst im Teilplan 1501 (Wirtschaft 
und Tourismus) bei der Abführung der Stadt werke verortet. Im Rahmen der Aufstel-
lung des Haushalts 2018 kann dann eine k onkrete Zuordnung auf die einzelnen Teil-
bereiche erfolgen.  
Am Ende dieses komplexen Prozesses mussten noch Reduzierungen erfolgen, um 
die Gesamtfehlbeträge auf eine genehmigu ngsfähige Höhe zurü ckzuführen. Als Lö-
sungsvorschlag wurde zunächst eine Erhöh ung der Grundsteuer B in einem Umfang 
von rd. 40 Mio. Euro p.a. diskutiert. Um  dies zu vermeiden, wurden in dem am 
10.05.2016 eingebrachten Entwurf in vergle ichbarer Höhe Pauschalverbesserungen 
für jedes Dezernat auf einer separaten Haushaltsposition berücksichtigt. Die Dezer-
nate waren gleichzeitig aufgefordert, die Pauschalverbesserungen mit konkreten 
maßnahmenbezogenen Verbesserungen zu belegen, eine ent sprechende Auflistung 
über die erarbeiteten Maßnahmen wurde dem Rat im Zusammenhang mit der Ein-
bringung vorgelegt. 
Insbesondere durch aktualisierte Kalkulationen aufgrund neuester Erkenntnisse, z. B. 
bei den Rückstellungen im Personalber eich und den Leistungen nach AsylbLG (Re-
duzierung durchschnittliche Fallkosten durch  veränderte Unterbringungsmöglichkei-
ten) sowie durch Ausschöpfung von Möglichk eiten der Ertragssteigerung, z. B. Erhö-
hung von Parkgebühren und Beiträgen für Kindertagesstätten, konnten in allen Plan-
jahren maßnahmenbezogen Konsolidierungsbei träge von rd. 40 Mio. Euro erbracht 
und somit die zunächst vorgesehenen Pauschalverbesserungen ersetzt werden. 
Im weiteren Verfahren ergaben sich bis zu m Zeitpunkt der Verabschiedung des Dop-
pelhaushalts 2016/2017 durch den Rat noch  verschiedene Anpassungsnotwendig-
keiten. Im Wesentlichen re sultierten diese aus Mehrer trägen im Bereich der Allge-
meinen Finanzwirtschaft, welche auf der zwischenzeitlich vorlie genden Steuerschät-
zung Mai 2016 basierten sowie aus Verbesserungen im Bereich der städtischen Be-
teiligungen. Während die Verzögerungen bei Sanierung und Neubau der Bühnen zu 
einem im Wirtschaftsplan der  Bühnen der Stadt Köln entsp rechend berücksichtigten, 
Seite 132

verminderten Betriebskostenzuschuss in d en Jahren 2016 bis 2 018 führen, ließ der 
Jahresabschluss der Stadtentwässerungsbetr iebe eine deutliche Erhöhung des Be-
teiligungsertrags in 2016 zu. 
Im Ergebnis konnten im Vergleich zum eingebrachten Haushaltsplanentwurf noch 
Verbesserungen von rd. 37 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2016 veranschlagt werden 
und somit die Entnahmequote aus der All gemeinen Rücklage auf 4,2 % gesenkt 
werden. Für 2017 ergaben sich Verbesserungen von summiert 13 Mio. Euro. 
Auf Basis der vorstehend beschriebenen Datenlage ergeben sich abschließend fol-
gende Gesamtwerte (Mio. Euro): 
2016 2017 2018  2019 2020 
Summe ordentliche 
Erträge 3.910,6 4.131,4 4 .195,3 4.289,5 4.393,8
Summe ordentliche 
Aufwendungen 4.102,8 4.295, 0 4.354,4 4.527,0 4.495,0
Finanzergebnis -22.3 - 65,6 -71,9 -51,1 -58,0
Jahresergebnis -214,6 - 229,2 -231,1 -288,6 -159,2
Entnahmequote 
aus der Allgemei-
nen Rücklage 4,05 % 4,51 % 4,76 % 6,24 % 3,67 %
 
Der noch erhebliche Fehlbetrag des Jahres 2019 mag als Beispiel  gelten, dass im 
Rahmen des dringend erforderlichen Strat egieprozesses weitere schmerzhafte Ein-
schnitte, jedenfalls aus heutiger Sicht, unverzichtbar sind. Eine einmalige Überschrei-
tung der Grenze nach § 76 Abs. 1 GO NRW ist jedoch für die Haushaltsgenehmi-
gung unschädlich. Da entsprechend der akt uellen Gesetzeslage ab dem Jahr 2020 
der Anteil der Kommunen an der Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit entfällt, 
werden die Folgejahre in diesem Umfang  entlastet und könne n nach derzeitigem 
Kenntnisstand – wie bereits in 2020 erkennbar – rückläufige Fehlbeträge ausweisen. 
Risiken: 
Im Zusammenhang mit der am voraussichtlichen Ergebnis orient ierten Planung er-
geben sich Durchführungsrisiken, die der Abfederung bedürfen. Hierzu hat die Käm-
merin den Fachdezernaten ein Höchstmaß an Fl exibilität hinsichtlich der Nachsteue-
rung zugesichert. Sollte es hierbei zu Konflik ten kommen, wird als Priorität 1 der Be-
reich Bildung (frühkindliche Bildung und Sc hule) und der Bereic h Personalausstat-
tung als Priorität 2 behandelt. 
Die Fehlbeträge und Entnahmequot en zeigen, dass die Stadt Köln weiterhin an ih-
rem ehrgeizigen Ziel der Haushaltssanieru ng festhalten und die im Doppelhaushalt 
2010/2011 begonnenen Konsolidier ungen kontinuierlich fo rtentwickeln muss. Ein 
langfristig angelegtes Sanierungskonzept von Rat und Verwaltung muss gewährleis-
ten, dass solide und nachhaltige Haushaltswirtschaft mit der stetigen Fortentwicklung 
der Stadt auch vor dem Hintergrund von im  Finanzplanungszeitr aum fortwirkender 
schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zusammengeführt werden. Dies ist 
insbesondere mit Blick auf die stetige Ge währleistung einer zukunftssicheren Infra-
struktur am Standort Köln von herausgehobener Bedeutung. 
Seite 133

Um die der Haushaltsaufstellung zugrund e gelegte Finanzstrategie einer nachhalti-
gen Genehmigungsfähigkeit zuzuführen, ist das kurzfristige Aufsetzen des grundle-
genden Strategieprozesses sowie des Projektes Verwaltungsstrukturreform zwin-
gend erforderlich. 
Außerdem ist die äußerst knappe und umsetzungsorientierte Planung nur im Zu-
sammenhang mit einer gleichzeitigen Ausweit ung des Finanzcontrollings im Bereich 
der Kämmerei vertretbar. 
 
7.1.2  Finanzplan 2016/2017 
Im Finanzplan werden sowohl die Finanzmitte l für die laufende Verwaltungstätigkeit 
als auch für Investitionen und deren Finanzierung dargestellt. 
Der Finanzplan schließt wie folgt ab (in Mio. Euro): 
2016 2017 
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.744,6 3.914,6 
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.915,4 3.972,2 
Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit -170,8 -57,7 
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 215,5 154,0 
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 592,8 429.,1 
Saldo aus Investitionstätigkeit -377,4 -275,1 
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 732,1 630,1 
Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit 522,3 522,6 
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 209,8 107,4 
Liquide Finanzmittel/Liquiditätsdefizit -338,2  -225,3 
 
In den Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2016/2017 sind 
jeweils 350,0 Mio. Euro p.a. zur Umschuldung enthalten. Darüber hinaus resultieren 
Restbeträge aus der Hingabe und Rückzahlung von städt. Darlehen. 
Der hohe Betrag in 2016 is t insbesondere darauf zurückzuführen, dass besonders 
hohe Veranschlagungen für die Bereitstellung von Wohnraum im Zusammenhang mit 
der Unterbringung von Geflüchteten erfolgen müssen. 
In den Folgejahren sind Kredi taufnahmen zur Finanzierung des Haushaltes sowie 
entsprechende Tilgungen (jeweils ohne Umsc huldungen) in folgender Höhe veran-
schlagt: 
 Kreditaufnahme: Kredittilgung: 
2018: 193,7 Mio. Euro 167,0 Mio. Euro 
2019: 174,1 Mio. Euro 174,6 Mio. Euro 
2020: 130,3 Mio. Euro 174,7 Mio. Euro 
 
Die gesetzlich normierte Forderung nach  einem ausgeglichene n Haushalt bezieht 
sich nur auf den Ergebnisplan. Somit haben die oben ausgewiesenen vorläufigen 
Liquiditätsdefizite zwar keine unmittelbaren Auswir kungen auf den Haushaltsaus-
Seite 134

gleich, es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein nicht ausreichender Kassenbestand 
zu Zinsaufwand führt, der wiederum ergebnis- und damit ausgleichsrelevant ist.  
In den Jahren 2018 – 2020 ergeben sich per Saldo im Finanzplan folgende Beträge: 
2018:  258,8 Mio. Euro Liquiditätsdefizit 
2019:  268,2 Mio. Euro Liquiditätsdefizit 
2020  159,2 Mio. Euro Liquiditätsdefizit 
Bei der Betrachtung dieser Werte ist zu berücksichtigen, dass es sich jeweils um jah-
resbezogene Beträge handelt. Bei Realisierung dieser Planung wird sich der Bestand 
an Liquiditätskrediten bi s 2020 gegenüber dem Stand per 31.12.2015 mehr als ver-
doppeln. 
 
7.1.3  Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes – Steuerung und 
Kontrolle über Ziele und Kennzahlen 
 
Strategische Ziele und Indikatoren werden zukünftig integraler Bestandteil des kom-
munalen Haushalts sein. Es geht dabei um die Widerspiegelung der gesamtstrategi-
schen Festlegungen der Stadt für das wesent liche Finanzplanungsinstrument – den 
Haushalt mit der mittelfristigen Finanzpl anung. Ziele und Ressourcen nachvollzieh-
bar und messbar in der Pla nung darzustellen und unterjährig periodisch öffentlich zu 
verantworten, ist eine wichtige Forderung der Bürgerschaft an die Verantwortlichen in 
Politik und Verwaltung.  
Die Stadt Köln hat erstmals zum Haushalt 2015 einen neuen Band vorgelegt, der 
erste Steuerungselemente eines wirkungsorientierten Haushaltes beinhaltet. Der Fo-
kus liegt dabei auf Zielen und Kennzahl en und verknüpft die dazugehörenden aggre-
gierten Finanzinformationen. 
Der Wirkungsorientierte Haushalt nimmt die strategischen Festlegungen auf und wird 
sie zukünftig produktbezogen in Zielen, I ndikatoren und Kennzah len widerspiegeln. 
Durch die Zusammenschau von Wirkungen bzw. Leistungen und Ressourcen wird 
erkennbar, welche Ergebnisse aus den einges etzten Ressourcen generiert werden. 
Hierdurch rücken gesellschaftliche Wirkungen in den politischen Steuerungsfokus, 
die den eigentlichen Zweck des  öffentlichen Handelns da rstellen. Den kommunalen 
Entscheidungsträgern wird ermöglicht, die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben nicht 
länger allein über Budgets zu  steuern, sondern zunehmend ei ne Priorisierung über 
die zu erzielenden Wirkungen der finanz ierten Maßnahmen und Programme vorzu-
nehmen. Im Zusammenhang mit der geplanten Verwaltungsstrukturreform zur Haus-
haltskonsolidierung sind diese Informationen von wesentlicher Bedeutung. 
Wesentlicher Bestandteil der Weiterentwickl ung in den nächsten Jahren wird sein, 
die strategischen Zielfelder der Stadt Köln zu bestimmen und hierzu entsprechende 
Strukturdaten und Wirkungskennzahlen festzulegen. 
Zur dauerhaften Implementierung  des wirkungsorientierten Haushalts ist außerdem 
ein unterjähriges, wirkungsorientiertes Co ntrolling unverzichtbar. Dem wird das Fi-
nanzberichtswesen angepasst. Diese Anpassung trägt dazu bei, dass frühzeitig eine 
finanzielle Gesamtentwicklung der Bereiche erkennbar ist, Risiken analysiert und 
Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Es ist weiterhin vorgesehen, 
das derzeitige Finanzberichtswesen um die Kennzahlen des wirkungsorientierten 
Haushalts zu erweitern. 
 
Seite 135

7.1.4  Tragfähigkeitsanalyse: Nach haltige Finanzplan ung im Konzern 
Stadt Köln  – generationengerecht und ha ndlungsfähig bei leis-
tungsfähiger Infrastruktur 
 
Die Stadt Köln hat sich das Ziel einer nachhaltigen kommunalen Finanz- und Infra-
strukturplanung gesetzt. Die Verantwortlich en der Stadt sind de r Überzeugung, dass 
die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge und insbesonde-
re deren Finanzierung langfristig nur mit Hilfe des Neuen Kommunalen Finanzmana-
gements und durch eine ganzheitliche Betracht ung des „Konzerns Stadt“ gesichert 
werden können. Dafür ist entscheidend, we lche Strategien, Instrumente und Maß-
nahmen der Konzern Stadt entwickeln kann, um finanzielle Handlungsfähigkeit und 
notwendige Investitionen in sein er Infrastruktur in Einklang zu bringen. Es gilt eine 
nachhaltige und generationeng erechte Stadtentwicklung zu  gewährleisten und 
gleichzeitig das Eigenkapital zu stärken.  
Erste Hinweise dazu lieferte eine Vorstudie,  die das Deutsche Institut für Urbanistik 
(Difu) gemeinsam mit dem Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Uni-
versität zu Köln (FiFo) im Auftrag der Stadt Köln durchgeführ t hat. Aufbauend auf 
diesen Ergebnissen haben die Part ner Difu, FiFo und Stadt Köln im April 2015 damit 
begonnen, die Realisierung ei ner nachhaltigen kommunalen Finanz- und Infrastruk-
turplanung vorzubereiten.  
Aktuell werden die vorhanden en und notwendigen Datengrundlagen zur Infrastruktur 
erfasst und abgeglichen, Überlegungen zum Investitionsbedarf und seinen Treibern 
angestellt. Die Ergebnisse werden unter Zuh ilfenahme leitfadenbasierter Interviews 
sowie zweier Workshops mit Mitgliedern de s Stadtrates, Fachex perten der Verwal-
tung und Beteiligungsunterneh men sowie Nutzern/Fachpublikum aus der Stadtge-
sellschaft erarbeitet. Das Ziel  ist die Präzisierung und Pr iorisierung der mittel- und 
langfristigen Investitionsbedarfe. Darüber hinaus werden neue methodische Ansätze 
entwickelt und erprobt. Hierbei spielt das Tragfähigkeitskonzept für den Haushalt ei-
ne bedeutende Rolle für die finanzstrategische Aufstellung Kölns. Im ersten Quartal 
2017 werden die grundlegenden Ergebnisse der quantitativen Analyse vorliegen und 
in einem Bericht vorgestellt. 
 
7.1.5  Forschungsprojekt UrbanRural Solutions 
 
Die Stadt Köln ist Verbundpar tner im Forschungsprojekt UrbanRural Solutions, eine 
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Innovationsgruppe für 
ein nachhaltiges Landmanagement. Innovativ e Stadt-Land Kooperationen im regio-
nalen Daseinsvorsorgemanagement sind Gegens tand des Projekts. Die Innovations-
gruppe UrbanRural Solutions besteht aus fü nf wissenschaftlichen Instituten der Pla-
nungs-, Innovations- und Finanzwissenschaft und drei Praxisregionen.  
Die Stadt Köln ist als wachsende Million enstadt mit Herausforderungen im Bereich 
Wohnen, Mobilität und Bildu ngsinfrastrukturen konfrontiert. Hinzu kommt eine ange-
spannte Haushaltslage, die die Verwaltung zwingt, die kommunalen Pflichtaufgaben 
und freiwilligen Leistungen effizient bereitz ustellen. Das Bevölkerungswachstum ent-
lang der Rheinschiene stellt viele Kommunen vor ähnliche Herausforderungen wie 
die Stadt Köln, während andere Kommunen in der R egion Köln/Bonn eher von 
Schrumpfungsprozessen betroffe n sind. Die zukünftige Entwicklung der Region ist 
für die Stadt Köln ebenso von Bedeutung wie die Entwicklung der Stadt als ein Ober-
zentrum für die Region. Ziel des Projek tes ist es, die wohnstandortbezogene Infra-
Seite 136

struktur mit Hilfe v on innovativen interkommunalen Kooperationslösungen effizienter 
zu gestalten. Die Region Köln/Bonn stellt den Untersuchungsraum im Projekt dar.  
Wesentlicher Bestandteil der ersten Phase des Projekts waren Arbeiten am regiona-
len Daseinsvorsorgeatlas. Darüber hinaus wurde das Projekt re levanten Akteuren 
innerhalb der Stadt Köln und in der Region  vorgestellt. Sowohl die Bezirksregierung 
als auch der Regio Köln/Bonn e.V. wurden als wichtige Partner im Projektverlauf 
identifiziert. In einem nächsten Schritt so llen Fokusräume in der  Region ausgewählt 
werden, in denen mit wissenschaftlichem Input konkrete Kooperationslösungen erar-
beitet werden. Ergebnisse aus diesem Proz ess werden im Anschluss so aufgearbei-
tet, dass sie auf andere Kommunen übertragbar sind. 
 
7.1.6  Weiterer Ausblick – Reduzierung der Entn ahmequoten aus der all-
gemeinen Rücklage 
Das vordringliche Ziel von Rat und Verwalt ung ist es, mittelfristig wieder einen aus-
geglichenen Haushalt vorzulege n. Voraussetzung hierfür ist der Abbau des jahres-
bezogenen Defizits. Im Haushaltsplan 2 016/2017 konnte vor dem Hintergrund der 
bereits dargestellten Problematiken diese Absicht nicht aufrechterhalten werden. Erst 
ab 2020 ist durch den Wegfall des Anteil s der Kommunen an der Finanzierung des 
Fonds Deutsche Einheit mit einer Entlastung zu rechnen, die zu einer kontinuierli-
chen Absenkung der Fehlbetragsquoten führen wird. 
Die jetzt vorliegenden Zahlen zeigen deutlich, dass es auch in Köln ein strukturelles 
Defizit gibt, welches durch Managemententscheidungen allein nicht abgebaut wer-
den kann. Bundes- und Landesregierung haben zwar Maßnahmen zur Verbesserung 
der gemeindlichen Finanzausstatt ung ergriffen, so z. B.  durch die Wiedereinbezie-
hung eines Anteils am Landesaufkommen der  Grunderwerbssteuer in die jeweilige 
Schlüsselmasse der Gemeindefinanzieru ngsgesetze (Landesregierung) oder durch 
die sukzessive Übernahme der Kosten der  Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung. Ebenso trägt die Bereitst ellung von Mitteln durch die sog. „Vorab-
milliarde“ (Bundesregierung) zur Entlastu ng der Kommunen bei. Dies führt jedoch 
nicht zu einer grundlegenden Änderung der Finanzlage der Stadt Köln. Nur die posi-
tive und nachhaltige Veränderung der äuß eren Rahmenbedingungen kann hier Ent-
lastung schaffen. Aufgaben, die der St adt von Bund oder Land übertragen werden, 
müssen auch von diesen finanziert werden (Einhaltung des Konnexitätsprinzips). In 
diesem Zusammenhang ist auch darauf hi nzuweisen, dass bei Anpassungen von 
Rahmenparametern zur Ermittlung der Schl üsselzuweisungen die besonderen Be-
lange der Oberzentren, hi er insbesondere die der größ ten Stadt im Land mit ihren 
Belastungen, vor allem auch durch einen in  die Zukunft prognosti zierten Einwohner-
zuwachs, besser berücksichtigt werden mü ssen. Eine ständige Absenkung der Ein-
wohnergewichtung wird diesen Belangen nicht gerecht.  
Es ist nur durch sehr enge Planungsvor gaben gelungen, den Haushalt grundsätzlich 
genehmigungsfähig aufzustellen. Dieses Vor gehen stellt einen weiteren Schritt in 
Richtung umsetzungsorientierter Planung dar. Dabei wu rde zugunsten des Nichtein-
griffs in die Fachziele der Konsolidier ungskurs vorübergehend abgemildert. Die Ver-
waltung geht davon aus, dass bereits ab de m Haushalt 2018 ein produktscharf dar-
stellbarer Konsolidierungskurs die Entnahmequoten deutlich senkt.  
Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt wird eine Planungsgrundlage vorgelegt, die 
die Entwicklung einer städtischen Gesamtstrategie begleitet und einen Priorisie-
rungsprozess ermöglicht, an dessen Ende eine erfolgreiche Konsolidierung zur "grü-
nen Null" im Sinne der generationengerechten Haushaltswirtschaft führt.  
Seite 137

Es ist wichtig, dies auch in der Stadtgesellschaft nachvollziehbar darzustellen. 
Hierdurch soll Verständnis dafür erzeugt  werden, dass eine Reduzierung von Auf-
gaben und Aufwendungen zwingend er forderlich ist. Nur so kann mittelfristig wie-
der ein ausgeglichener Haus halt aufgestellt und der Ve rzehr des Eigenkapitals 
kontinuierlich und nachhaltig verringert werden. 
 
Seite 138

7.2 Auswirkung des Jahresabschlusse s 2015 auf die Eigenkapitalent-
wicklung 
Ausgehend von dem Jahres abschluss 2011 wird nachfolgend die Entwicklung des 
Eigenkapitals für den Zeitr aum bis 2020 dargestellt. Eine  Ausgleichsrücklage steht 
nicht mehr zur Verfügung, sodass die Defi zite ausschließlich durch die allgemeine 
Rücklage auszugleichen sind. 
 
Eigenkapital 31.12.2011 6.184.275.780 € 
 
- Jahresfehlbetrag 2012 - 241.204.667 € 
 
Eigenkapital 31.12.2012 5.943.071.113 € 
 
- Jahresfehlbetrag 2013 (festgestellt) - 180.694.527 € 
- mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge - 25.004.611 € 
 
Eigenkapital 31.12.2013 5.737.371.975 € 
 
- Jahresfehlbetrag 2014 (aufgestellt) - 249.539.674 € 
- mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge 21.218.977 € 
 
Eigenkapital 31.12.2014 5.509.051.278 € 
 
- Jahresfehlbetrag 2015 - 403.616.136 € 
- mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge 28.209.440 € 
 
Eigenkapital 31.12.2015 5.133.644.582 € 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2016* - 215.919.194 € 
- geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.476.900 € 
 
Planeigenkapital 31.12.2016 4.931.202.288 € 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2017* - 230.673.959 € 
- geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.595.700 € 
 
Planeigenkapital 31.12.2017 4.714.124.029 € 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2018* - 232.651.027 € 
- geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.547.400 € 
 
Planeigenkapital 31.12.2018 4.495.020.402 € 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2019* - 290.250.472 € 
- geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.436.600 € 
 
Planeigenkapital 31.12.2019 4.218.206.230 € 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2020* - 160.870.769 € 
- geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.595.700 € 
 
Planeigenkapital 31.12.2020 4.070.931.461 € 
* Die Fehlbeträge sind der aktuellen Haushalt ssatzung 2016/2017 entnommen und berücksichtigen 
bereits die noch im Jahresabschluss umzubuchenden Ergebnisse der Stiftungen. 
Im Eigenkapital ist eine Sonderrücklage in Höhe von 6.147.033,13 € ausgewiesen, 
die bei der Ermittlung der Entnahmequote nicht zu berücksichtigen ist. 
Seite 139

Demzufolge ergeben sich aus den Jahresfehlbeträgen des Doppelhaushaltes 
2016/2017 folgende aktualisierte Entnahmequoten (Beträge in Mio. €): 
 2016 2017 2018 2019 2020 
Allgemeine Rücklage 
(31.12. des Vorjahres) 
5.127,5 4.925,1 4.708, 0 4.488,9 4.212,1
Jahresfehlbetrag lt. Ge-
samtergebnisplan 
214,6 229,2 231,1 288,6 159,2
Fortgeschriebene Ent-
nahmequote 
4,18 % 4,65 % 4,91 % 6,43 % 3,78 %
 
Seit dem Jahresabschluss 2013 haben Erträge aus der Veräußerung von Vermögen 
und aus der Wertveränderung von Finanzanl agen nur noch Einfluss auf die Entnah-
mequote der folgenden Jahre, entlasten j edoch nicht (mehr) das Ergebnis des aktu-
ellen Jahres. Die aus derartigen Vo rgängen entst ehenden Aufwendungen belasten 
dementsprechend nicht das aktuelle Jahr esergebnis, sondern führen in den Folge-
jahren zur Minderung der Defizitmarke. 
 
7.3 Weitere Entwicklung 
Der Einsturz des Historischen Archivs in 2009 und die daraus folgende Aufarbeitung 
und Zusammenführung der dabei beschädigt en Archivalien als auch das Beweissi-
cherungsverfahren zur Feststellung der Schadenursache und der daf ür Verantwortli-
chen führen weiterhin zu erheblichen Bela stungen mit Millionenbeträgen. Es ist aktu-
ell noch nicht absehbar, wann die zivil- und strafrechtlichen Verfahren abgeschlossen 
sein werden. Eine Prognose über den Au sgang der Verfahren ist gegenwärtig nicht 
möglich, sodass nur zu hoffen ist, dass am Ende eine dem Schadensumfang ent-
sprechende Schadenersatzleistung der Stadt Köln zugesprochen wird und anschlie-
ßend auch realisiert werden kann. 
Im Zusammenhang mit dem von der EU-K ommission beanstandeten Vergabeverfah-
ren beim Bau und der langfristigen Anmiet ung der Messehallen sind die aus dem 
angestrebten Vergleich resultierenden Bela stungen bereits im Wege einer entspre-
chenden Rückstellung abgebildet. Die Vergle ichsverhandlungen sind zum Abschluss 
gebracht; die erforderliche Zustimmung der  EU-Kommission zum Vergleich ist aller-
dings noch nicht erteilt. 
An den hohen Rückzahlungsbet rägen bei der Gewerbesteuer zeigt sich, dass sich 
die Hauptertragsart der Stadt Köln nicht verstetigen lässt. Den Entwicklungen bei der 
Konjunktur und der Rechtsprechung für zum Teil weit zurückliegende Zeiträume 
steht die Stadt ohne jegliche Einflussmöglichkeiten gegenüber. Die Diskussionen auf 
den überörtlichen Ebenen zur Verstetigung kommunaler Ertragsquellen müssen da-
her weiterhin intensiv fo rtgeführt werden. Nur mit so liden und stabil planbaren Erträ-
gen lassen sich die kommunalen Aufgabe n der Daseinsvorsorge unabhängig von 
Konjunkturschwankungen nachhaltig und dauerhaft wahrnehmen. 
Aus den Bevölkerungswachstumsprognosen ergeben sich bis 2040 Handlungsbedar-
fe in allen kommunalen Auf gabenbereichen, die zum Einen erhebliche Investitionen 
insbesondere im Bildungsbereich, aber auch im Wohnungs bau erfordern, zum Ande-
ren ergeben sich im Zusammenhang mit der weiterhin wachsenden Großstadt zu-
sätzliche Bedarfe auf den sozialen Hand lungsfeldern, die durch den demographi-
schen Wandel mit dem zunehmenden Anteil äl terer Menschen noch verstärkt wer-
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Übersicht über die 
Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und des 
Stadtvorstandes gem. 
§ 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW in: 
 
 
• Aufsichtsräten und anderen K ontrollgremien im Sinne von  
§ 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes, 
 
• Organen von verselbstst ändigten Aufgabenbereichen der 
Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, 
 
• Organen sonstiger privat rechtlicher Unternehmen 
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
O b e r b ü r g e r m e i s t e r                 (Wahlperiode 2009 / 2015)
Roters, Jürgen Oberbürgermeister Aufsichtsratsvorsitzender Koelnmesse GmbH
(bis 20.10.2015) Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender RheinEnergie AG
Aufsichtsratsvorsitzender Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH 
Aufsichtsrat RWE Power Aktiengesellschaft
O b e r b ü r g e r m e i s t e r i n                 (Wahlperiode 2015 / 2020)
Reker, Henriette Oberbürgermeisterin Aufsichtsratsvorsitzende Koelnmesse GmbH
(ab 22.10.2015) Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Verwaltungsrat CVUA Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland, AöR
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH
R a t s m i t g l i e d e r                            (Wahlperiode 2014 / 2020)
Akbayir, Hamide chem. techn. Assistentin Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Aymaz, Berivan Übersetzerin, selbständig Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Bartsch, Hans-Werner Rentner Aufsichtsratsvorsitzender Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Beirat der AVG Ressourcen GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Beckamp, Roger Rechtsanwalt, selbständig ---
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Bercher-Hiss, Susanne Referentin Aufsichtsrat GEW Köln AG
(Entwicklungszusammenarbeit) Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Börschel, Martin Rechtsanwalt, MdL Aufsichtsratsvorsitzender Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsratsvorsitzender GEW Köln AG
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Verwaltungsratsvorsitzender Sparkasse KölnBonn
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Breite, Ulrich Geschäftsführer FDP-Ratsfraktion Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Brust, Gerhard Rentner, Hausverwalter Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsratsvorsitzender AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Beirat der AVG Kompostierung GmbH
Bürgermeister, Dr. Eva Leitung Kinder- u. Jugendfilm- Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
zentrum Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Ciesla-Baier, Dietmar Speditionskaufmann, Verkehrs- Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
fachwirt (HGK AG)
De Bellis-Olinger, Teresa Elisa kfm. Angestellte Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Detjen, Jörg Geschäftsführer GNN Verlag mbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
dos Santos Herrmann, Susana Redakteurin / PR-Beraterin Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Dresler-Graf, Margret Hausfrau Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Beirat der AVG Kompostierung GmbH
Elster, Dr. Ralph IT-Unternehmensberater Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
Aufsichtsrat Tagesklinik Alteburgerstraße gGmbH
Erkelenz, Martin Elektrotechniker (KVB AG) ---
Frank, Jörg Geschäftsführer der Fraktion Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Bündnis 90/Die Grünen im Rat Aufsichtsrat GEW Köln AG
der Stadt Köln Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Frebel, Polina Dolmetscherin Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Beirat der AVG Kompostierung GmbH
Frenzel, Michael PR-Berater Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Gärtner, Ursula Dipl.-Volksw.,  Abteilungsleiterin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Gerlach, Lisa Hanna Wirtschaftsberaterin, selbständig Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Götz, Stefan Angestellter ---
(ab 19.05.2015)
Gordes, Birgit Maßschneidermeisterin / 
Designerin, selbständig
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Gutzeit, Dr. Walter Pensionär Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Halberstadt-Kausch, Inge Hausfrau Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Hammer, Lino CAD-Konstrukteur Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Haug, Jochen Rechtsanwalt, selbständig ---
Hegenbarth, Thomas Architekt, selbständig Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Heinen, Dr. Ralf Lehrer Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsratsvorsitzender Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Henk-Hollstein, Anna-Maria Kauffrau, selbständig Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Henseler, Andreas Pensionär ---
Heuser, Marion Hausfrau ---
Houben, Reinhard Geschäftsführer Arnold Houben Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
GmbH Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Hoyer, Katja Hausfrau Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Jahn, Kirsten Dipl.-Geographin, selbständig Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Joisten, Christian Leiter Beratung & Customer Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Relations Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Karaman, Malik Reisebüro, Unternehmensberater
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Kaske, Sven Rettungsassistent Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Kienitz, Niklas Geschäftsführer der Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
CDU-Ratsfraktion Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Kircher, Jürgen kfm. Angestellter Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Klausing, Christoph Sachbearbeiter, Student Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Kockerbeck, Heiner Lehrer Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Kron, Peter Landesbeamter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender KölnBäder GmbH
Verwaltungsrat EVA - gGmbH
Krupp, Gerrit Rechtsanwalt Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Laufenberg, Sylvia Geschäfts- und Projektleiterin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Michel, Dirk Investmakler, angestellt Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Möller, Monika Rentnerin Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Nesseler-Komp, Birgitta Hausfrau Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Aufsichtsrat Nahverkehr Rheinland (NVR) GmbH
Noack, Horst Pensionär Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Oedingen, Erika Systemanalytikerin, angestellt Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Ott, Jochen MdL Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
(bis 18.05.2015) Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Seite 150

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
 Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH 
Aufsichtsratsvorsitzender GAG Immobilien AG     
Aufsichtsratsvorsitzender GWG Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Rhein-Erft
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Paetzold, Michael Arzt (niedergelassen) Aufsichtsratsvorsitzender Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH
Pakulat, Sabine Designerin, Geschäftsführerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
culture-images GmbH
Petelkau, Bernd Diplom-Kaufmann Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat Koelnmesse Ausstellungen GmbH
Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH 
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Aufsichtsratsvorsitzender KölnKongress GmbH
Philippi, Franz Berufsschullehrer Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Pöttgen, Andreas wissenschaftlicher Mitarbeiter
Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH
Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Pohl, Stephan Rechtsanwalt, selbständig Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Rabenstein, Svenja Dipl.-Pädagogin, angestellt Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Richter, Manfred Personalleiter, angestellt Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Seite 151

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Roß-Belkner, Monika Rentnerin Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Rottmann, Hendrik Soldat ---
Schlieben, Dr. Nils Helge Studienrat Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Schneider, Frank Polizeibeamter Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Scho-Antwerpes, Elfi Dipl.-Ingenieurin Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsrat der Parisozial gGmbH
Aufsichtsrat Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH
Scholz, Tobias Diplompädagoge, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
(ab 10.09.2015)
Schoser, Dr. Martin Geschäftsführer BKU e. V. Aufsichtsratsvorsitzender Kölner Sportstätten GmbH
Schultes, Monika Vorruheständlerin Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Schwab, Luisa Studentin ---
(ab 10.09.2015)
Sommer, Ira Rechtsanwältin, selbständig Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Stahlhofen, Gisela Mitarbeiterin im MdB Wahlkreis- Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
büro Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Sterck, Ralph Geschäftsführer FDP-NRW Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Seite 152

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Beirat der AVG Ressourcen GmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Strahl, Dr. Jürgen Apotheker Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Geschäftsführer Dr. Strahl Service GmbH
Struwe, Rafael Rechtsanwalt, selbständig Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Symanski, Dr. Ute Organisationssoziologin ---
(bis 31.08.2015)
Thelen, Elisabeth kfm. Angestellte bei RheinEnergie Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
AG Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsratsvorsitzende KölnTourismus GmbH
Thelen, Horst Pensionär ---
Tokyürek, Güldane Juristin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Unna, Dr. Ralf Tierarzt, selbständig Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
van Benthem, Henk Versicherungsmakler, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
van Geffen, Jörg Bankkaufmann Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Seite 153

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
von Bülow, Brigitta Gymnasiallehrerin Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
von Wengersky, Alexandra Unternehmerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Walter, Karl-Heinz Berater, Dozent, Trainer Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Weisenstein, Michael Dipl.-Sozialarbeiter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
(ab 3/2015: Geschäftsführer 
Fraktion Die Linke)
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Welcker, Katharina Hausfrau ---
Welpmann, Dr. Matthias Dipl.-Geograph Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
(bis 31.08.2015) Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Welter, Thomas Immobilienverwalter, selbständig Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Wiener, Markus Geschäftsführer der Gruppe ---
pro Köln im Rat der Stadt
Woller, Julia wissenschaftliche Mitarbeiterin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Wolter, Andreas Controller (Kfm. Angestellter) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Wolter, Judith Rechtsanwältin ---
Seite 154

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Yurtsever, Firat Revisor Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Zimmermann, Thor (z. Zt. in Elternzeit) ---
S t a d t v o r s t a n d
Kahlen, Guido Stadtdirektor Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Klug, Gabriele C. Stadtkämmerin Aufsichtsrat Portigon AG
Berg, Ute Beigeordnete Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsrat Koelnmesse Ausstellungen GmbH
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG
Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Management GmbH
Höing, Franz-Josef Beigeordneter Verwaltungsratsvorsitzender Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Klein, Dr. Agnes Beigeordnete Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsratsvorsitzende KölnKitas gGmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Seite 155

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Laugwitz-Aulbach, Susanne Beigeordnete Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzende KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsratsvorsitzende AchtBrücken GmbH
Reker, Henriette Beigeordnete Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
(bis 21.10.2015) Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG)
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH
Verwaltungsrat CVUA Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland, AöR
Seite 156

Beschlussvorlage Rat

2309 Zeichen

Rechnungsprüfungsamt 
Dezernat, Dienststelle 
OB/14/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3151/2017 
Freigabedatum 
18.10.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2015 
Beschlussorgan 
Rechnungsprüfungsausschuss Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1.  Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über 
die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2015 zur Kenntnis und b e-
schließt nach eingehender Beratung: 
- Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestäti gungsvermerk des RPA an und 
erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO. 
- Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und die Entlastung 
der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO. 
- Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verw altung mit der Beseitigung der im Bericht beschri e-
benen Mängel zu beauftragen. 
2. Der Rat beschließt: 
- Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 
31.12.2015 wird festgestellt. 
- Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt. 
- Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 403.616.136,34 € wird durch Inanspruchnahme der al l-
gemeinen Rücklage ausgeglichen. 
- Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die b e-
schriebenen Mängel abzubauen. 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss 06.11.2017 
Rat 07.11.2017

2 
Begründung: 
Dem Rat wurde der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 in der Sitzung am 14.02.2017 
vorgelegt und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. 
Die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement ist bei der Stadt Köln noc h mit einer 
Reihe von Mängeln behaftet, die im Jahresabschluss 2015 nicht ausgeräumt werden konnten. Dazu 
gehören - neben den Einschränkungen aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz, die unverändert nicht 
vollständig ausgeräumt sind - diverse Mängel in der Bu chführung und nicht gesetzeskonform durc h-
geführte Inventuren. Ergebnis der Prüfung ist daher unverändert ein Testat mit diesbezüglichen Ei n-
schränkungen. 
Mangels Vorhandensein einer Ausgleichsrücklage kann der Jahresfehlbetrag 2015 nur durch die I n-
anspruchnahme der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden. 
 
Anlagen

Anlage 3 Seite 35 Prüfungsbericht - unterschrieben im RPAu

1809 Zeichen

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015 Seite 35

korrekte Fortschreibung der Forderungs- und Verbindlichkeitsbestände ist nicht gewähr-
leistet.

e Die Finanzrechnung ist in der aktuellen Form nicht angemessen prüfbar. Der Bestand an
Liquiden Mitteln ist der laufenden Buchhaltung nicht zu entnehmen und damit ein unter-
jähriger Abgleich mit der Finanzrechnung nicht möglich.

e In der Umsetzung der Buchführung sind eine Vielzahl von Fehlbuchungen, Ein- und
Ausbuchungen auf den gleichen Konten sowie systematische Differenzen (Verrech-
nungskonten, Ergebniskonto passt nicht zu Finanzrechnungskonto) festzustellen, die zu
einer Intransparenz oberhalb der Toleranzschwelle führen.

e Die Umsetzung der Buchführung führt zu einer fehlerhaften Darstellung der Ergebnis-
rechnung.

Bei der Abfassung dieses Testats fanden Besonderheiten, wie insbesondere die Entschei-
dung, das kamerale Kassenverfahren beizubehalten und der Verzicht auf fachliche Unter-
stützung, Berücksichtigung. Diese Entscheidungen wurden zu einem frühen Zeitpunkt der
NKF-Einführung bzw. noch davor getroffen und haben bis heute deutliche Auswirkungen. Für
ein geschlossenes Buchführungssystem und eine deutliche Verbesserung der Buchfüh-
rungsqualität ist zwingend kurzfristig Sorge zu tragen; andernfalls ist der Bestätigungsver-
merk in dieser Form nicht aufrecht zu erhalten.

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss mit
Anhang und Lagebericht mit den vorstehenden Einschränkungen dennoch im Wesentlichen
den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Köln.

Köln, den 6.11.2017 Köln, 7 17.102017
AI etjen BA Hemeing
orßitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

—_

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Beratungsverlauf (2)

06.11.2017 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2017 Rat
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (165)

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Details

Aktenzeichen
3151/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.10.2017
Erstellt
11.10.2017 11:06