mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Mündliche Nachfrage von RM Hölzing (Bündnis90/Die Grünen vom 13.03.2023 betreffend "Aktueller Sachstand Sanierungsstau an der Tages- und Abendschule (TAS) Köln, Genovevastr. 64-66 und 72" (3445/2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3445/2022/1 vom 12.06.2023

Stand: Am 28.08.2023 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft endgültig zurückgezogen.

Dokumente

  • Anlage 1 - Mitteilung 3445-2022

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 - Mitteilung 3445-2022

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3445/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 13.03.2023 Aktueller Sachstand Sanierungsstau an der Tages- und Abendschule (TAS) Köln, Genovevastr. 64-66 und 72 - zu AN/1794/2022 Text der Anfrage: 1) Welche Erkenntnisse haben sich aus der Prüfung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Sa- nierung des Gebäudes im 3. Quartal des Jahres 2021 ergeben? 2) a. Wann werden die Ergebnisse dem BA GW vorgelegt? b. Welcher Maßnahmenkatalog ist daraufhin entwickelt worden? c. Falls das bisher nicht erfolgt ist, bis wann soll dieser Maßnahmenkatalog erstellt werden? 3) Ist das erwähnte Bauantragsverfahren in die Wege geleitet worden? Falls ja, wie ist der aktuelle Sachstand? Falls nein, wann wird das geschehen? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Für die Generalinstandsetzung des Gebäudes werden circa 15,6 Millionen Euro brutto veran- schlagt. Ein Neubau des Gebäudes mit gleichem Volumen würde circa 21 Millionen Euro brutto kos- ten. Zu 2.) Ein konkreter Maßnahmenkatalog wird entwickelt sobald eine Entscheidung darüber getroffen wurde, ob eine Generalinstandsetzung stattfinden soll oder ein Neubau erfolgt. Zu 3.) Derzeit werden in der Tages- und Abendschule auch minderjährige Schüler unterrichtet. Damit fällt das Gebäude in den Bereich der Schulbaurichtlinie und gilt nicht mehr als Verwal- tungsgebäude. Deshalb ist es erforderlich, einen Antrag auf Nutzungsänderung einzureichen. Die letzten Abstimmungen zum Bauantragsverfahren haben stattgefunden. Der Bauantrag wird im ersten Quartal 2023 eingereicht.
  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 12.06.2023 3445/2022/1 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 28.08.2023 Mündliche Nachfrage von RM Hölzing (Bündnis90/Die Grünen vom 13.03.2023 betreffend "Aktueller Sachstand Sanierungsstau an der Tages- und Abendschule (TAS) Köln, Genovevastr. 64-66 und 72" (3445/2022 In der Sitzung vom 13. März 2023 stellte RM Hölzing (Bündnis 90/Die Grünen) folgende Nach- fragen zur beigefügten schriftlichen Anfrage nach § 4 der GO NRW (Vorlagen-Nummer 3445/2023): 1. Worauf bezieht sich das Bauantragsverfahren? Nur auf den Brandschutz oder auf wei- tere Bereiche. Was bedeutet das konkret? 2. Wann wird die Entscheidung für die Sanierung oder den Neubau fallen? Wenn die Entscheidung für eine Generalinstandsetzung fällt, soll dann der Betrieb der Schule weiterlaufen oder ist an eine temporäre Verlagerung gedacht? Wie wäre dann der Zeitplan? 3. Wird die TAS aktuell als Schule oder als Verwaltungsgebäude geführt? Wer stellt ggf. den Antrag auf Nutzungsänderung? Muss die TAS den Antrag einrei- chen, oder macht das die Verwaltung? Antwort der Verwaltung: Zu 1. und 3.) Das Bauantragsverfahren bezieht sich auf den Brandschutz und die Nutzungsänderung zu ei- ner Schule, da mittlerweile auch minderjährige Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden und somit keine reine Erwachsenenbildung stattfindet. Zu 2.) Die Planungen für die Instandsetzung des Gebäudes werden noch in 2023 fortgeführt. 2024 werden dann die Sanierungsarbeiten beginnen. Da eine Auslagerung der Nutzenden für die Dauer einer Sanierung an räumlichen Alternativen scheitert, wird die Sanierung im laufenden Betrieb in einzelnen Abschnitten stattfinden. Die Hauptgewerke werden die Verbesserung des baulichen Brandschutzes wie einen außen liegenden Treppenturm, die Verbesserung der Elektrotechnik sowie eine Sanierung der WC- Anlagen umfassen. Außerdem soll die Barrierefreiheit verbessert werden. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 28.08.2023

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 7.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: endgültig zurückgezogen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz