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Neues Rechenzentrum Köln-Kalk

Mitteilung Ausschuss 3405/2018 vom 20.08.2019

Stand: Am 16.09.2019 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/12 Vorlagen-Nummer 20.08.2019 3405/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 09.09.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.09.2019 Neues Rechenzentrum Köln-Kalk – Rückblick und Zwischenfazit nach halbjähriger Betriebszeit Anfang Februar diesen Jahres (12 Monate nach dem ersten Spatenstich) wurde das neue Reche n- zentrum (RZ) in Köln -Kalk planmäßig bezogen. Der Umzug aus dem RZ Deutz erfolgte weitgehend mit eigenen Kräften des Amtes 12 bei laufendem Betrieb. Während der Umzugstage (Fr. 08.02. bis So. 10.02.) wurden sämtliche IT -Services ausschließlich über den RZ-Standort Chorweiler erbracht. Alle pro duktiven Services standen während dieser Zeit vollumfänglich zur Verfügung. Das 2 - Standorte-Konzept, das auch im Großschadens - oder Katastrophenfall die Arbeitsfähigkeit der Dienststellen sicherstellen soll, hat sich damit erneut in einem praktischen Anwendungsfall bewährt. Unter teilweise schwierigen Rahmenbedingungen konnte die Betriebsaufnahme an dem neuen Standort „in time“ und auch (fast) „in budget“ erfolgen. Dies war nur mit einem erheblichen Engag e- ment einer großen Anzahl von Mitarbeiterinnen und M itarbeitern möglich. Die technische Gebäude- ausstattung (TGA) ist auf eine hohe Ausfallsicherheit und einen wirtschaftlichen, energieeffizienten Betrieb ausgelegt. Für diesen Standort ist eine Gesamtverfügbarkeit von 99,982% garantiert, was einer maximalen Ausfallzeit von 7,78 Minuten im Monat entspricht. Das RZ Kalk hat damit den gle i- chen hohen Verfügbarkeitsstandard wie das in 2011 erneuerte RZ Chorweiler. Alle wichtigen Infr a- strukturen sind redundant ausgelegt. Wartungsarbeiten können unterbrechungsfrei im laufenden Be- trieb durchgeführt werden. Die hohe Ausfallsicherheit ist durch ein Service-Level-Agreement mit einer konkreten Pönale-Regelung abgesichert. Auch die sehr gute Energieeffizienz ist -differenziert nach unterschiedlichen Auslastungsstufen- vertraglich garantiert. Damit wird verhindert, dass bei Nichtein- haltung erhöhte Energiekosten für den Betrieb der TGA an die Mieter weitergereicht werden. Alle or- ganisatorischen Belange und Prozessabläufe sind zudem in einem umfangreichen Betriebshandbuch geregelt, das gemeinsam mit LVR -INFOKOM und dem Betreiber erarbeitet wurde. Die Einhaltung dieser Prozesse und die Weiterentwicklung dieses Regelwerkes werden über monatliche Servicege- spräche sichergestellt. Die bereits am RZ-Standort Chorweiler gelebte positive und synergetische Zusammenarbeit mit dem LVR wird insoweit am neuen Standort fortgesetzt. Nach einem halben Jahr praktischer Erfahrung mit der Nutzung des neuen RZ -Standortes fällt das Fazit sehr positiv aus. Die Qualität der Technischen Gebäudeausst attung und auch der regulierte Mischbetrieb mit anderen Nutzern haben sich im Produktivbetrieb bewährt. Das Betriebsmodell birgt zudem den Vorteil planbarer Kosten. Alle während der Mietdauer anfallenden Wartungen, Reparatu- ren oder Erneuerungen sind über d en Mietzins abgedeckt. Während der Vertragslaufzeit kann die Miete zudem nur einmalig um einen vertraglich definierten Satz angehoben werden; der Zeitpunkt der Mieterhöhung ist abhängig von der Entwicklung des Lebenshaltungskostenindex. Mit dem neuen RZ-Standort Kalk verfügt die Stadt Köln über zwei moderne, den aktuellen Standards entsprechenden Rechenzentren, die in Kombination mit vielen anderen Maßnahmen die elementare Basis für eine ausfallsichere, skalierbare und moderne IT-Unterstützung der Stadtverwaltung bilden. 2 Gez. Prof. Dr. Diemert i.V. für StD. Dr. Keller

Beratungsverlauf

  1. 09.09.2019

    Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation

    TOP 2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 16.09.2019 zuletzt

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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